Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-11
Wortprotokoll
Wir haben ja die Berichterstattung um einen Tag verschoben. Das hatte einen konkreten Grund: Heute Morgen hat der Verwaltungsrat der Alptransit Gotthard AG (ATG) das Baulos 852, Ceneri, vergeben. Kollega Hans Hess hat die positiven Nachrichten des Jahres 2008 überbringen können, ich habe jetzt die undankbare Aufgabe, Sie über die Vergabe des Loses Ceneri zu orientieren.
Die NAD hat diese Woche zwei längere Sitzungen zur Vergabe am Ceneri abgehalten, am vergangenen Montag vor der Vergabe und heute Donnerstagnachmittag nach der Vergabe. An beiden Sitzungen standen der Präsident des Verwaltungsrates und der Vorsitzende der Geschäftsleitung der ATG direkt Rede und Antwort. Ich komme gleich zum Punkt, zur Vergabe vom 11. Juni 2009. Die Ausschreibungen der Bauarbeiten für den Ceneri-Basistunnel, das Los 852, erfolgten gemäss den Gatt/WTO-Regeln. Die eingegangenen Angebote wurden gemäss dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen geprüft und bewertet. Der Markt hat funktioniert: Per 17. Oktober 2008 wurden von fünf internationalen Arbeitsgemeinschaften (Arge) Offerten eingereicht. Zwei Offerten mussten aus formalen Gründen ausgeschlossen werden. Der Verwaltungsrat der ATG hat heute Vormittag den Bauauftrag - Sprengvortrieb, zweimal 11,5 Kilometer - an die Arge Consorzio Condotte Cossi vergeben. Sie hat das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben. Die Arge setzt sich aus folgenden Unternehmungen zusammen: Società italiana per condotte d'acqua S.p.A., Rom, Italien, 75 Prozent Anteil; Cossi S.p.A., Sondrio, Italien, 20 Prozent Anteil; Cossi SA, Lugano, Schweiz, 5 Prozent Anteil. Das Auftragsvolumen beträgt 987 Millionen Franken.
Das zweitbeste Angebot stammte von einer Bietergemeinschaft unter der Federführung der österreichischen Firma Porr Tunnelbau GmbH, Wien. Das Schweizer Unternehmen Walo Bertschinger AG ist mit 19 Prozent daran beteiligt.
Die Vergabesituation ist für die NAD eindeutig. Die Differenz zwischen dem Angebot des Zuschlagsempfängers und dem zweitbesten Angebot beträgt mehr als 70 Millionen Franken oder gut 7 Prozent. Der Vergabepreis von 987 Millionen Franken - Preisbasis 2008 - ist höher als der auf die Preisbasis 2008 umgerechnete Kostenvoranschlag von 920 Millionen Franken. Im Abschnitt Ceneri wurden bei den Vergaben der bisherigen Lose allerdings auch Vergabeerfolge erzielt.
Ich komme zur Diskussion in der NAD. Im Rahmen der Aussprache mit den Vertretern des BAV und der ATG wurden auch folgende Punkte geklärt:
1. Schwarzarbeit: Die Aussage, italienische Firmen dürften einfach 20 Prozent Schwarzarbeiter bei sich tolerieren, ist falsch. Schwarzarbeit wird immer strafrechtlich verfolgt, in gewissen Fällen aber härter. Gemäss dem "decreto" Bersani wird eine Firma in Italien immer dafür bestraft, wenn bei ihr Schwarzarbeit vorkommt. Beträgt der Anteil der Schwarzarbeit mehr als 20 Prozent, wird das Unternehmen bedeutend härter bestraft. Der Departementsvorsteher hat anlässlich der Fragestunde im Nationalrat diesbezüglich auch bereits eine Antwort gegeben.
2. Die Mafia-Unbedenklichkeitserklärung: Die Präfektur am Hauptsitz der jeweiligen Firma in Italien ist dafür zuständig, eine Mafia-Unbedenklichkeitserklärung auszustellen, die jeweils eine Gültigkeit von sechs Monaten hat. Eine solche Erklärung wurde für das italienische Bauunternehmen ausgestellt. Die BDO Visura schreibt in ihrer Prüfung: "Der uns für Condotte übermittelte Auszug der Handelskammer Rom vom 23. März 2009 bestätigt 'nulla osta', also dass aus Anti-Mafia-Sicht nichts gegen Condotte bzw. deren Verantwortungsträger vorliegt."
3. Die regionale Wertschöpfung: Diese ist gemäss den bei der Neat bisher gemachten Erfahrungen weitgehend unabhängig vom Auftragnehmer, unter anderem wegen der [PAGE 724] Quellenbesteuerung aller Mitarbeiter, die vor Ort wohnen, wegen den regionalen Subauftragnehmern, wegen dem direkten Wareneinkauf, wegen der Fachkräfte vor Ort.
Die NAD hat an ihrer heutigen Sitzung von der Vergabe Kenntnis genommen. Sie wurde von der ATG offen, transparent und umfassend informiert. Die NAD hat sich an zwei Sitzungen intensiv mit der Sache auseinandergesetzt. Sie erachtet die zur Vergabe erhaltenen Informationen als plausibel und nachvollziehbar. Sie erkennt keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Sie geht davon aus, dass der Werkvertrag hieb- und stichfest unterzeichnet wird. Wichtig sind für den Bund die Kosten und Termine sowie die Risiken, die bei einem Sprengvortrieb geringer sind. Die NAD wird die Einhaltung des Werkvertrags und die Umsetzung der Arbeiten am Ceneri aufmerksam weiterverfolgen.