Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-11
Wortprotokoll
Die Amtsdauer des Verwaltungsrates gab in der Kommission natürlich zu reden. Diese Frage wird ja auch in der öffentlichen Diskussion hochgespielt. Der Bundesrat will die Amtsdauer der Verwaltungsräte von drei Jahren auf ein Jahr verkürzen. Es lagen Anträge für eine Amtsdauer von zwei und drei Jahren vor, mit einmaliger Wiederwahlmöglichkeit. Der Verwaltungsrat ist Aufsichts- und Oberleitungsgremium mit einer Sorgfalts- und Treuepflicht gegenüber seiner Gesellschaft. Er muss langfristig denken. Nach Auffassung der Kommission führt eine zwingende jährliche Wiederwahl zu einer kurzfristigen Perspektive und schwächt die Unabhängigkeit des Gremiums. Auch bei einer mehrjährigen Amtsdauer können die Verwaltungsräte durch die Generalversammlung jederzeit abberufen werden. Dieses Recht der Generalversammlung ist zwingender Natur. Nicht kurzfristiges Denken, sondern Nachhaltigkeit und langfristige Perspektiven sind angesagt. Unbestritten ist, dass die Wahl für jedes Mitglied einzeln zu erfolgen hat.
Die Botschaft ging davon aus, dass es keine Regelung betreffend Genehmigung der Vergütungen gibt. In der Zusatzbotschaft gibt es nun eine solche. Insofern ist das Hauptargument für eine einjährige Amtsdauer weggefallen. Es ist deshalb richtig, über ein Jahr hinauszugehen. Die Kommission ist bei einem Verhältnis von 11 zu 2 Stimmen dieser Meinung. Sie sehen, und es erstaunt Sie vielleicht, dass wir uns hier doch weitgehend einig waren.