Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-11
Wortprotokoll
Diese Materie steht im Geruch, nur die höchsten Mitarbeiter eines Unternehmens zu betreffen; ich versuche immer wieder, auch anhand von Beispielen zu zeigen, dass auch völlig andere Aspekte zu berücksichtigen sind. Es wurde von Herrn Janiak richtig gesagt: Dies ist der Artikel, der umschreibt, wie der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung sich bezüglich der Treuepflicht verhalten müssen. In einem neuen Absatz 1a wird auch gesagt, was bezüglich der Vergütungen zu gelten hat. Es wird gesagt, dass bei der Festlegung der Vergütungen die wirtschaftliche Lage und das dauernde Gedeihen des Unternehmens zu berücksichtigen sind. Der langfristige Erfolg muss bei der Festsetzung der Vergütungen also auch ein Ziel sein.
Ich möchte nun anhand von zwei Beispielen zeigen, welche Konsequenzen der Antrag der Minderheit haben könnte:
1. Diese Vergütungsprinzipien gelten nicht nur für die oberen Kader, sondern für die gesamte Belegschaft. Das würde beispielsweise heissen, dass kein, aber auch wirklich kein Mitarbeiter einen Bonus erhalten würde, der 50 Prozent über dem Grundgehalt liegt. Ihnen ist bekannt, dass im Aussendienst sehr viele Mitarbeiter auf Provisionsbasis tätig sind. Ja, ist es nun in Zukunft so, dass solche Provisionen nur noch 50 Prozent des Grundgehaltes betragen können? In meinem Büro zum Beispiel sind sämtliche jüngeren Mitarbeiter auf der Basis eines Grundgehaltes angestellt, sie sind aber auch am Umsatz beteiligt. Die meisten von ihnen erreichen mit der Umsatzbeteiligung mehr als 50 Prozent des Grundlohns, wobei auch der Grundlohn nicht tief ist.
2. Es dürfen keine Optionen gegeben werden. Jungunternehmen, die darauf angewiesen sind, fähige Leute an sich zu binden, sind am Anfang gar nicht in der Lage, jungen Absolventen einer Hochschule ein gleich hohes Gehalt zu bieten, wie diese es in einem anderen Unternehmen problemlos erreichen würden. Solche Jungunternehmen, die mit spritzigen Ideen auf den Markt kommen wollen, sind darauf angewiesen, dass sie fähige Mitarbeiter, zum Beispiel Hochschulabsolventen, anstellen können und einen Gegenpol zur Attraktivität der Grossfirmen bilden können. Die einzige Möglichkeit, die solche Jungunternehmen haben, ist die Vergabe von Optionen an solche Mitarbeiter. Aktien können sie nicht geben, weil sie selbst nicht in der Lage sind, Aktienkapital zu schaffen, das sie den Mitarbeitern verkaufen könnten. Ausserdem können die Mitarbeiter am Anfang noch keine Aktien kaufen, weil sie gerade von der Hochschule kommen. Aber die Motivation solcher junger, spritziger Leute besteht eben darin, aufgrund der Optionen zu wissen: Aha, wenn der Puck weggeht, dann profitiere ich davon. Dass man dies durch eine gesetzliche Regelung abbiegen will, ist meines Erachtens unverständlich.
Darum ist richtig, was im Antrag der Mehrheit in Absatz 1a bezüglich der Grundsätze der Vergütungen gesagt wird, und nur das ist tauglich. Eine noch grössere Spezifizierung führt zur Unhandlichkeit bei jeglicher Führung von Unternehmungen.