Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-11
Wortprotokoll
Der erste Satz des Minderheitsantrages entspricht jenem im Entwurf vom 5. Dezember 2008. Der Antrag führt sehr detailliert, das wurde gesagt, aber nicht abschliessend, sondern mit dem Begriff "insbesondere" auf, wie die Vergütungen festgelegt werden sollen. Unter anderem wird in Ziffer 2 festgeschrieben, in welchem Verhältnis erfolgs- und leistungsabhängige Vergütungselemente bzw. dann auch Abgangsentschädigungen zur fixen Grundvergütung stehen dürfen.
Wenn Sie den Minderheitsantrag durchlesen, dann sehen Sie, dass er sehr detailliert - wir meinen: zu detailliert - und auch unflexibel ist. Insbesondere macht er keine Unterschiede hinsichtlich der Branchen, der wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Unternehmens und eines allfällig vorhandenen Aufsichtsmechanismus, Stichwort Finma. Die Umsetzung wäre sehr schwierig, der attraktive Wirtschaftsstandort Schweiz würde dadurch geschwächt. Zudem erfasst der Minderheitsantrag sämtliche Gesellschaften, was an sich nicht einzusehen ist, da die Vergütungsproblematik ja nicht primär ein Problem der KMU, sondern der anderen Gesellschaften ist.
Ich möchte Sie daher bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.