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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-11

Wortprotokoll

Sie können den Inhalt des Minderheitsantrages auf Seite 93 der Fahne nachlesen. Frau Savary wird ihn noch begründen. Die Mehrheit lehnt den Antrag ab. Im Gegensatz zur Klage auf Rückerstattung von Leistungen funktioniert die Verantwortlichkeitsklage heute an sich bereits gut. Der Antrag bietet auch keine genügende Grundlage gegen querulatorische Klagen. Ohne sich willkürlich zu verhalten, kann ein Richter keine Prognosen über den Ausgang eines Verantwortlichkeitsprozesses machen. Das müsste er in diesem Fall aber tun. Er müsste vor Anhängigmachung der Klage einschätzen, wie gerechtfertigt ein entsprechender Verantwortlichkeitsprozess ist. Auf blossen Verdacht hin wird gesagt, der Tatbestand von Artikel 754 OR könnte gegeben sein. Es ist aus rechtsstaatlicher Sicht fraglich, ob der Richter dieser Aufgabe gerecht werden kann, ohne voreingenommen zu sein oder das Gleichbehandlungsgebot zu verletzen. Werden der Gesellschaft zu Unrecht Kosten auferlegt, müsste sie diese von den klagenden Aktionären zurückfordern. Letztlich würden durch eine solche Regelung aber sämtliche Aktionäre geschädigt. Es flössen der Gesellschaft einfach Mittel ab, was keinen Sinn ergibt. Die Kommission hat mit 7 zu 2 Stimmen entschieden.

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