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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-08-11

Wortprotokoll

Diese Motion hat bereits eine längere Vorgeschichte. Sie wurde im Nationalrat am 9. März 2009 mit 104 zu 81 Stimmen angenommen. Ihre Kommission kam bei ihren Beratungen zum Schluss, Ihnen die Ziffern 2 und 5 dieser Motion zur Annahme zu empfehlen. Das heisst konkret, es soll erstens bei Finanzinstituten, die Staatshilfe beanspruchen, darauf hingewirkt werden, dass für das oberste Management in dieser Zeit eine Salärstruktur analog derjenigen von bundesnahen Unternehmen eingeführt wird. Zweitens soll der Bund alles daransetzen, sein Engagement gegenüber der UBS so rasch wie möglich wieder gewinnbringend zu veräussern. Die anderen Ziffern der Motion beantragte Ihre Kommission dem Rat zur Ablehnung.

In der letzten Session wurde die Motion mittels Ordnungsantrag mit 21 zu 17 Stimmen an die Kommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Motion nochmals zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Insbesondere sei der Handlungsbedarf abzuklären, nachdem die Richtlinien der Finma erschienen seien. Ausserdem sollten auch die Auswirkungen der Umsetzung auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der UBS näher geprüft werden.

Die Motion Fetz 09.3342, "Boni-Stopp und Lohndeckel für Unternehmen mit staatlicher Notstützung", wurde von [PAGE 779] unserem Rat ebenfalls zur erneuten Prüfung an die Kommission zurückgewiesen, und zwar mit 21 zu 12 Stimmen. Ihre Kommission hat folglich die beiden Motionen gleichzeitig beraten. Sie hat eine grössere Runde von Experten angehört, unter anderem Vertreter von Nationalbank, Finma, UBS, Credit Suisse, Zürcher Kantonalbank und Zürich Versicherung. Wir haben den Experten im Voraus auch Fragebogen geschickt und ihnen spezifische Fragen gestellt.

Ich nehme nun zu den einzelnen Ziffern der vorliegenden Motion kurz Stellung.

Zu Ziffer 1: Ihre Kommission hat die Problematik des "Too big to fail" eingehend erläutert. Nachdem allein die Bilanzsummen der beiden Grossbanken einem Mehrfachen des Bruttoinlandproduktes der Schweiz entsprechen, kommt dieser Problematik besondere Bedeutung zu. Ausserdem hat die Stabilisierung des Finanzsektors gravierende Auswirkungen auf sämtliche Wirtschaftszweige, wie die aktuelle Krise zeigt. Ihre Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die Schweizerische Nationalbank gemeinsam mit dem Finanzdepartement und der Finma daran ist, verschiedene Handlungsoptionen vorurteilsfrei zu prüfen. Optionen seien unter anderem eine Flexibilisierung der Organisationsstruktur der Banken, die Erhöhung der Anforderungen an die Eigenmittel und die Liquidität sowie eine Limitierung der Bilanzsumme. Ziel müsse sein, die Risiken, welche durch die Grösse von systemrelevanten Unternehmen entstehen, zu vermindern, und das heisse, Möglichkeiten zu finden, dass systemrelevante Unternehmen unter bestimmten Umständen auch Konkurs gehen dürfen. Ihre Kommission wird diese Frage weiterverfolgen. Sie wird hierzu insbesondere mit der SNB und dem Finanzdepartement in Kontakt bleiben und sich über die laufenden Arbeiten informieren lassen. Dabei sollen auch die internationalen Arbeiten mit einbezogen werden - die Schweiz ist ja im Financial Stability Board prominent vertreten. Ihre Kommission hat in diesem Punkt dem Vorgehen und gleichzeitig der Ablehnung von Ziffer 1 der Motion mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Bei Ziffer 2 der Motion schlägt Ihnen Ihre Kommission eine geänderte Fassung vor; Sie finden diese im schriftlichen Bericht. Die Kommission hat sich über das Rundschreiben "Vergütungssysteme" der Finma informieren lassen. Dieses befindet sich bis Mitte August in der Vernehmlassung. Es ist also noch nichts entschieden. Die Kommission hat zum Ausdruck gebracht, dass sie über die mangelnde Sensibilität der Banken in Bezug auf die Höhe von Salären ernüchtert sei; das war übrigens noch bevor die Zahl von 1,7 Milliarden Franken zurückgestellter Mittel für Boni bei der UBS publik war. Die Kommission stellte auch fest, dass in diesem Bereich die Selbstregulierung nicht ausreiche. Mit 8 zu 4 Stimmen beantragt Ihnen deshalb Ihre Kommission, dass das EFD ein weitgehendes Kontrollrecht über das Salärsystem und die Good Governance von Banken mit Staatshilfe erhalten solle, welches über das Aktienrecht hinausgeht. Dabei sollen die Saläre überwacht, aber nicht über deren Höhe entschieden werden. Andere Eingriffe in das Vergütungssystem hat die Mehrheit Ihrer Kommission verworfen. Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen in Übereinstimmung mit dem Nationalrat, diesen Punkt, also Ziffer 2 der Motion, anzunehmen. Aus Sicht der Minderheit ist die vorgeschlagene Änderung zu wenig griffig. Nachdem die Selbstregulierung ganz offensichtlich versage, müsse der Bund einschreiten, solange eine Bank auf staatliche Gelder angewiesen sei. Es gehe auch um den Respekt gegenüber den Steuerzahlern, die nicht über Gebühr strapaziert werden dürften.

Die Ziffern 3 und 4 der Motion beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bzw. mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ablehnung. Die Kommission verweist dabei auf ihre Erwägungen, die bereits in der letzten Session ausgeführt worden sind.

Was das weitere Vorgehen betrifft, wie es in Ziffer 5 der Motion formuliert ist, beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, sich dem Nationalrat anzuschliessen und diese Ziffer anzunehmen. Allerdings legt Ihre Kommission Wert auf die folgende Präzisierung: Das Engagement des Bundes bei der UBS sei nicht wie eine Finanzanlage zu betrachten. Die Intervention des Bundes sei erfolgt, um die Stabilität des Finanzplatzes und der gesamten Volkswirtschaft zu sichern; infolgedessen dürfe das Engagement erst aufgelöst werden, wenn die Stabilität wieder sichergestellt sei. Die Veräusserung solle im Übrigen gewinnbringend erfolgen, dies dürfe aber nicht das einzige Kriterium sein.