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Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-08-11

Wortprotokoll

Die Minderheit schlägt Ihnen vor, an Ziffer 2 der ursprünglichen Motion des Nationalrates festzuhalten. Herr Kollege Luginbühl hat diesen Antrag jetzt ausführlich begründet; ich stimme in diesem Punkt vollständig mit ihm überein. Ich werde dieser Ziffer also selbstverständlich zustimmen, auch wenn mein Einzelantrag nur die Ziffern 1 und 3 umfasst.

Aber sehen Sie, die Motion wurde ja durch die Finanzkrise und den Fall UBS ausgelöst. Und für mich ist jetzt, wo die Emotionalität verflogen ist, wo man schon fast wieder zurück im Alltag ist, entscheidend: Sind die Probleme gelöst? Oder gibt es nach wie vor Handlungsbedarf? Ich bitte Sie, die Motion des Nationalrates gut anzuschauen:

Ziffer 1 will eine Überprüfung der Bankenstrukturen, um das Klumpenrisiko zu verhindern. Die Forderung dieser Ziffer ist nicht erfüllt. Es ist alles wie zuvor. Ich komme nachher noch auf die Details zurück.

Zu Ziffer 2, Saläre, ist alles gesagt, und ich bin damit einverstanden. Die Forderung von Ziffer 2 ist nicht erfüllt.

In Ziffer 3 geht es nicht nur darum, zu verhindern, dass ad infinitum Boni ausgeschüttet werden, sondern auch darum, im Extremfall ein Mittel in der Hand zu haben, um Gegensteuer zu geben. Und ich bitte Kollege Luginbühl wirklich, sich das gut zu überlegen. Ziffer 3 stärkt die Aussage von Ziffer 2. Es ist eigentlich nur konsequent, wenn wir bezüglich der Boni nicht nur Vorschriften machen, sondern auch die Möglichkeit geben, entsprechend zu handeln. Für mich ist das konsequent.

Ziffer 4, den Verwaltungsratssitz des Bundes, lasse ich fallen. Das war immer ein Nebenaspekt.

Ziffer 5 übernehmen wir in der Form des Nationalrates.

Mit anderen Worten: Ich bitte Sie, konsequenterweise nicht nur zu Ziffer 2 Ja zu sagen, sondern auch zu den Ziffern 1 und 3.

Nun komme ich noch zu einigen Detailausführungen zu Ziffer 1. Sie lautet ja: "Es ist zu prüfen, ob ..." Es ist also eigentlich ein Postulat innerhalb einer Motion. Das kann man aber nicht ändern, und es ist so auch richtig formuliert, weil es keinen konkreten Lösungsvorschlag beinhaltet: "Es ist zu prüfen, ob mit einer Trennung der Bankaktivitäten in In- und Auslandsgeschäft" - das ist der erste Vorschlag - "oder nach Geschäftstätigkeit (Trennbankensystem) in voneinander unabhängige, selbstständige Tochtergesellschaften das Klumpenrisiko für die Schweiz verringert werden kann. Zu beachten ist dabei auch das Durchgriffsrecht innerhalb eines Konzerns und eine allfällige gegenseitige Beistandspflicht." Ist dieses Problem gelöst? Nein, es ist nicht gelöst. Wir haben nach wie vor solche Klumpenrisiken.

Julius Bär z. B., um in der Schweiz zu bleiben, hat ein Modell: Diese Bank hat eine Trennung von Asset Management und Vermögensverwaltung, also von Produktion auf der einen Seite und Vermögensberatung auf der anderen Seite. Man wurstet also nicht ein Produkt zusammen, verkauft es und berät dann auch gleich noch, sondern das ist getrennt. Das ist eine gute Sache; das Modell von Julius Bär ist aber ein besonderes Geschäftsmodell. Darum habe ich hier auch Vorbehalte: Ich setze beim Trennbankensystem grosse Fragezeichen. Die Einführung eines Trennbankensystems ist wahrscheinlich nicht realistisch. Die Kreditverbriefung wird ein Stück weit ja auch als Wachstumsmotor benutzt, das macht auch Sinn. Ein Trennbankensystem ist bei der heutigen Vernetzung der Kapitalmärkte auch fast nicht mehr realisierbar. Es wäre allenfalls international durchsetzbar, dann hätten alle gleich lange Spiesse. Aber das Risiko auf diese Weise senken zu wollen ist wahrscheinlich illusorisch, denn reine Investmentbanken wie Goldman Sachs haben bei den Schwierigkeiten, in die sie gekommen sind, eben andere Banken zugekauft, um zu diversifizieren.

Was ich damit sagen will: Dieser Vorschlag ist wahrscheinlich unrealistisch. Sie sollen es aber nicht daran aufhängen, denn es ist ja nur eine Alternative in einer Aufzählung und eine Klammerbemerkung. Es gäbe sehr wohl Möglichkeiten, die Klumpenrisiken zu reduzieren, nämlich z. B. durch international abgesicherte Insolvenzverfahren. Dazu bedarf es zugegebenermassen eines langen Prozesses. Wir haben in der Schweiz ein relativ modernes Insolvenz- und Konkursrecht. Sobald es grenzüberschreitend angewendet werden muss, wird die Sache extrem schwierig. Aber Bestrebungen mit dem Ziel einer internationalen Harmonisierung wären hier sicher positiv, langfristig wirksam und vielversprechend. Das Ziel müsste darin bestehen, bei Konkurs z. B. eine Lastenverteilung zwischen den Ländern zu machen, in denen eine Bank tätig ist.

Ich nehme jetzt nicht die UBS als Beispiel, sondern die Deutsche Bank. Wenn die Deutsche Bank morgen falliert, dann muss eigentlich der Staat Deutschland für den ganzen Schaden aufkommen. Natürlich sind die anderen Länder auch tangiert. Die Schweiz muss für den Schaden der UBS aufkommen; das sehen wir jetzt ja. Das nutzen andere Staaten auch weidlich aus, obwohl die Hauptsünden von der UBS in den USA begangen worden sind, und das kann nicht sein.

Weil auch die anderen Länder ein Interesse daran haben müssen, dass diese Risiken reduziert werden, könnte man durchaus zu einer Lösung kommen, bei der dann jedes Land - sagen wir gemäss dem Anteil der Bilanzsumme - selber für den Schaden aufkommen müsste. Dann hätten wir schon einen riesigen Schritt getan, um einen Kollaps des weltweiten Finanzsystems zu verhindern. Da haben wir Handlungsbedarf, meine ich. Daran hat die Schweiz, daran haben auch die anderen Länder ein Interesse. Da müssen alle ein Interesse an einer Lösung haben, weil letztlich alle unter demselben Problem gelitten haben und Unsummen - man kann die Nullen der Zahlen fast nicht mehr zählen -, gigantische Summen an Steuergeldern, an gedrucktem Notenbankgeld in dieses System gepumpt worden sind, um es zu retten. Das tragen nicht die Banken, das tragen die Steuerzahler respektive die Bürgerinnen und Bürger aller Länder, in denen das gemacht wird.

Darum meine ich, dass wir mit der Annahme dieser Ziffer dem Bundesrat mindestens den Auftrag gegeben hätten, sich weiterhin aktiv dafür einzusetzen, Lösungen zu finden. Es gibt auch Möglichkeiten, sich weiterhin über Basel II zu engagieren. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn wir heute einem KMU einen Blankokredit aussprechen - und das machen wir auch bei der Bank, für die ich tätig bin, sehr häufig -, müssen wir diesen mit 8 Prozent Eigenkapital unterlegen. Das ist relativ viel, und darum ist es auch gar nicht immer so einfach, den KMU beliebig viel Geld zufliessen zu lassen. Wissen Sie, wieso das so hoch unterlegt ist? Weil diese Kredite eben langfristig laufen; es sind langfristige Mittel in den Büchern. Darum muss man sie mit einem hohen Zins unterlegen.

Wenn man jetzt aber, wie das vorgekommen ist, in den Handelsbüchern Aktien, Obligationen oder Kreditderivate hat - die ja die Auslöser der Krise waren -, müssen diese nur tief unterlegt werden, weil man sagt, das seien liquide Mittel, die man jederzeit veräussern könne. Deshalb sind sie nur tief unterlegt. Da haben wir Fehlanreize, und da sind Fehler im System drin. Diese versucht die Finma zu beheben. Sie hat auch schon viele Massnahmen in den anderen Bereichen ergriffen - das sei als Zwischenbemerkung auch attestiert. [PAGE 781] Also hier ist viel Positives bewirkt worden. Aber die Kreditkrise hat uns gezeigt, dass auch solche Papiere, die auch kurzfristig handelbar sein sollten, illiquid werden können. Darum ist es richtig, die Eigenmittelunterlegung auch in diesen Bereichen anzupassen. Hier ist man auch in den internationalen Gremien gefordert.

Die Schaffung von Holdingstrukturen wäre kein Allheilmittel, aber diese Vorschläge müssen dringend geprüft werden. Der Handlungsbedarf im internationalen Kontext kann über das Financial Stability Board - wie es jetzt, glaube ich, neu heisst - geklärt werden. Die Schweiz hat eine Unmenge an Know-how im Banken- und Finanzbereich und sollte dort eine aktive Rolle spielen. Darum möchte ich die Ziffer 1 der Motion belassen, auch wenn sie nicht tel quel umgesetzt werden kann, namentlich nicht, was das Trennbankensystem anbetrifft.

Zu Ziffer 3 kann ich mich kürzer fassen: Wenn man Bonusvorschriften gemäss Ziffer 2 erlässt, ist es nur logisch, dass man den Instituten auch die rechtlichen Möglichkeiten geben muss, entsprechend zu handeln. Heute hat man zwar die Möglichkeit, variable Lohnbestandteile zu definieren, aber sind sie einmal definiert, gibt es arbeitsrechtlich keine Möglichkeit mehr, den Leuten zu versagen, was ihnen zugesagt wurde. Ich finde, das ist ein riesiges Problem. Wer einen Bonus zugute hat, soll im schlimmsten Fall auch mit einem Malus belegt werden können. Das Recht des Arbeitgebers, bei Nichterreichen der langfristigen Ziele eine Zahlungszusicherung nachträglich zu korrigieren, muss gegeben sein. Konkret: Die Bank muss arbeitsrechtlich die Möglichkeit haben, nachträglich Korrekturen an Boni vorzunehmen; das ist heute nur bei disziplinarischen Verfehlungen möglich. Künftig soll das aber auch bei wirtschaftlichem Versagen möglich sein. Darum meine ich, dass auch in Bezug auf Ziffer 3 ein gewisser Handlungsbedarf bestehen bleibt. Wir vergeben uns gar nichts, wenn wir die Ziffern 1 und 3 mit der Ziffer 2 annehmen, im Gegenteil: Dann haben wir eine Vorgabe gemacht und müssen nicht in ein paar Jahren, wenn neue Exzesse vorgekommen sind oder wenn es wieder Probleme gibt, sagen: "Ach, hätten wir doch nur!"

Darum bitte ich Sie, einen vorausschauenden Entscheid zu fällen und die Ziffern 1 bis 3 der Motion gemäss Nationalrat anzunehmen, damit der Bundesrat den Handlungsbedarf und den Handlungsspielraum in positivem Sinn wahrnimmt.