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David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-08-11

Wortprotokoll

Ich möchte Sie eigentlich einladen, der Kommission zu folgen. Die Kommission hat sich sehr intensiv mit diesen Fragen auseinandergesetzt und hat insbesondere auch Fachleute aus allen Bereichen angehört.

Ich möchte mich auf die Ziffern 1 bis 3 dieser Motion konzentrieren und Ihnen beliebt machen, besonders hier den Kommissionsanträgen zu folgen. Es sind eigentlich zwei Elemente, welche diese drei Ziffern ansprechen: zum einen die Organisation der Banken und zum andern die Vergütungssysteme der Banken.

Bei der Organisation der Banken ist es ganz klar geworden, was jetzt, in dieser schwierigen Lage, eigentlich unsere Aufgabe ist: Wir müssen über die staatlichen Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass die Volkswirtschaft Schweiz eine Chance hat, damit unser - ich möchte das unterstreichen - guter Finanzplatz, der sehr viel Know-how, sehr viel gute Kundschaft auf der ganzen Welt hat, nicht Schaden nimmt, sondern im Gegenteil für die Zukunft gestärkt wird. Es ist meine absolute Überzeugung, dass das für die Volkswirtschaft Schweiz von zentraler Bedeutung ist. Wenn man weiss, wie viel Einkommen und Steuergelder für unsere Volkswirtschaft aus dem Finanzplatz entstehen, ist es von grösster Bedeutung, dass wir nicht Dinge tun, die diesen Finanzplatz schädigen.

Wenn ich jetzt die Verhandlungen mit Amerika verfolge, muss ich sagen - das möchte ich hier auch einbringen -: Ich bin in Sorge über das, was hier vor sich geht. Es kann nicht sein, dass der Schweizer Rechtsstaat, dass die Regeln und Gesetze, die wir haben und die auch die Kunden schützen, einfach unterwandert oder aufgelöst werden, weil von irgendwoher der Befehl kommt: Jetzt werden die Schweizer Gesetze nicht mehr beachtet, sondern es wird einfach gehandelt, weil jetzt so gehandelt werden muss.

Das würde das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz aufs Nachhaltigste schädigen, viel mehr als andere Dinge, die passiert sind. Der Abfluss von Kundengeldern, der jetzt noch immer stattfindet, findet eben statt, weil die Kunden kein Vertrauen in die Rechtsordnung in diesem Land mehr haben, kein Vertrauen dazu, dass wir zu dieser Rechtsordnung stehen, dass wir die Regeln des Rechts einhalten, und auch nicht dazu, dass wir die Gesetze auch anpassen. Das machen wir, wo es notwendig ist, aber wir lassen nicht auf Druck einfach den Rechtsstaat fallen. Ich bitte den Bundesrat, diese Überlegung gerade in dieser Woche, wo ja Entscheide anstehen, mit einzubeziehen. Für die Volkswirtschaft Schweiz könnte ein langfristiger Flurschaden entstehen, wenn die Rechtsstaatlichkeit und die Regelkonformität nicht gewährleistet sind, wenn das Recht eines jeden, wer immer er auch sei, nicht garantiert ist, dass die Entscheide von der Justiz daraufhin überprüft werden, ob sie korrekt sind und ob die geltenden Abkommen mit den Vereinigten Staaten - ich unterstreiche: die geltenden Abkommen - eingehalten werden.

Ich finde, dass wir das in unserem Rat klarstellen müssen und dass wir den Bundesrat einladen müssen, in diese Richtung voranzugehen. Dazu gehört auch diese Motion, die für die Zukunft des Standortes Schweiz das Vertrauen sicherstellen muss, dass wir gestärkt aus dieser Krise hervorgehen. Die Ziffer 1 der Motion zielt genau ins Gegenteil. Man versucht hier, mit staatlichen Interventionen Organisationsvorschriften zu machen, die - das hat die Anhörung ganz deutlich gezeigt - den Finanzplatz Schweiz auf Dauer schwer schädigen würden. Wenn wir vom Staat her, ohne zu wissen, welches die richtige Struktur ist, Vorschriften machen darüber, wie die Strukturen aufgebaut werden müssen, damit eine Gesellschaft, eine Bank überleben und ihre Kundschaft behalten kann, wäre das total falsch. Ich finde, wir müssen diesen Weg nicht gehen. Wir dürfen die Ziffer 1 der Motion auf keinen Fall annehmen, wenn wir dem Finanzplatz nicht Nachteile zufügen wollen.

Zu den Ziffern 2 und 3, den Vergütungsfragen: Hier bin ich, wie auch die Mehrheit der Kommission, klar der Meinung, dass der Staat ein scharfes Kontrollrecht hat. Er hat jetzt das Recht zu kontrollieren, was für Vergütungen in der UBS bezahlt werden und warum diese Vergütungen bezahlt werden. Die Personen, welche die Vergütungen festsetzen - das ist jetzt der Verwaltungsratspräsident, Herr Villiger, und das ist Herr Grübel, diese zwei Herren sind verantwortlich -, müssen gegenüber dem Finanzminister die Gründe darlegen, warum sie ein Vergütungssystem so oder anders wählen. Das will die Kommission.

Ganz falsch wäre aber das, was die Minderheit mit den Ziffern 2 und 3 der Motion will: dem Staat die Verantwortung übertragen für das Festlegen der Vergütungsordnung. Das ist falsch. Der Staat muss kontrollieren, darf aber nicht die operative Verantwortung übernehmen. Jeder, der in einem Unternehmen tätig ist, weiss, dass das Festsetzen der Löhne das entscheidende Führungssystem ist. Damit wird gesagt, wie die Unternehmung organisiert ist, wie man die Ziele erreichen will, die sie sich gesetzt hat. Das kann nicht der Staat tun. Der Staat kann kontrollieren; er kann überprüfen und Rechtfertigungen verlangen. Und er kann einschreiten, wenn Missbräuche geschehen. Dafür haben wir das Bankengesetz. In diesem Fall kann er sofort einschreiten. Es ist aber ganz falsch, dem Staat die operative Verantwortung zu übertragen, ihm zu sagen: Du musst festlegen, wer wie bezahlt wird! Das kann der Staat nicht tun. Er hat die Fähigkeit nicht dazu, und er übernimmt damit eine Verantwortung, die nicht auf seiner Seite liegt.

Ich möchte Ihnen empfehlen, diese Schritte nicht zu tun. In der Motion fehlt die Klärung der Verantwortung, und ich finde jetzt auch aufgrund des Votums von Kollege Germann, dass das der Bundesrat tun müsste. Hier geht es auch um persönliche Verantwortlichkeiten. Wer hat die Sorgfaltspflichten verletzt? Dies einmal aufseiten der bisherigen Organisation. Dafür müssen wir nicht die Gesetze ändern. Die Gesetze, [PAGE 782] welche die Sorgfaltspflichten vorschreiben, sind da. Die Finma könnte die Personen, welche die Sorgfaltspflichten verletzt haben - und wie wir gehört haben, sind gröbere Sorgfaltspflichtverletzungen vorgekommen -, zur Verantwortung ziehen, sie könnte die Personen benennen. Das Bankengesetz erlaubt auch, diesen Personen das Recht zu entziehen, in der Bankwirtschaft tätig zu sein. Wenn das der Fall ist, muss man dort handeln. Man muss die Verantwortlichen benennen und sie dann zur Verantwortung ziehen. Das hat die viel grössere Wirkung, als wenn wir hier regulieren, in dieser Form operativ in die Vergütungssysteme eingreifen, und der Staat quasi anfängt, die Vergütung in den Banken in seine Verantwortung zu nehmen. Das ist der falsche Weg. Wir müssen die Verantwortlichkeit ansprechen und diese Personen zur Verantwortung ziehen.

Ich bitte Sie also, in diesen Punkten der Kommission zu folgen. Den Bundesrat lade ich ein, einerseits diese beiden Fragen - Verantwortung der Handelnden; Sorgfaltspflichtverletzungen, die vorgekommen sind, auf welchen Seiten auch immer - zu klären und auch zu benennen und andererseits im Verhältnis zu den USA und in den jetzigen Verhandlungen hier nicht die Rechtsstaatlichkeit der Schweiz durch Notrecht oder andere Dinge preiszugeben.