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Brändli Christoffel · Ständerat · 2009-08-11

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-08-11

Wortprotokoll

Wir haben ja im Juni eine eingehende Debatte über diese ganze Problematik geführt. Ich möchte diese Debatte jetzt nicht wiederholen, wie das teilweise geschehen ist. Ich möchte einfach daran erinnern, dass mein Rückweisungsantrag drei Ziele verfolgte: Das erste ist, dass sich die Kommission eingehend mit der Frage des Klumpenrisikos auseinandersetze; das zweite ist, dass sie die Frage des Lohndeckels nochmals diskutiere; und das dritte ist, dass sie die Frage der Einsitznahme im Verwaltungsrat prüfe. Zu diesen Themen habe ich einige Bemerkungen.

1. Zur Frage des Klumpenrisikos: Sie scheint mir nicht sehr glücklich gelöst zu sein. Jetzt kann man wie Herr Germann sagen, es sei ja nur ein Prüfungsauftrag. Aber der Prüfungsauftrag ist nicht sehr geschickt formuliert, weil er ja verlangt, zu prüfen, ob das Problem mit einer Trennung der Bankaktivitäten im In- und Auslandgeschäft usw. gelöst werden könne. In Ziffer 3 der Motion geht man schon sehr weit mit der Eingriffsmentalität, indem man auch Firmen und Unternehmen, die heute erfolgreich freiheitlich tätig sind, in ihrer Tätigkeit beschränken will. Das zu streichen darf natürlich nicht bedeuten, die Sache sei erledigt. "Überprüfen" heisst etwas anderes prüfen, als was hier in der Motion steht. Die Situation ist also unglücklich. Ich bin der festen Meinung, dass der Bund eine Risikoanalyse machen muss, nicht nur bezüglich der Banken, sondern auch bezüglich der Grossunternehmen, in Bezug auf Arbeitsplätze usw. Er muss sich überlegen, ob es die Notwendigkeit gibt, Massnahmen zu treffen, um Wiederholungen dieses Vorfalles zu verhindern.

Ich teile die Auffassung meines Nachbarn nicht ganz, dass dafür massive Regulierungen nötig sind. Ich glaube, im Fokus müssen eine freiheitliche Wirtschaftsordnung, unabhängige Unternehmungen stehen; Regulierungen hingegen braucht es nur soweit überhaupt nötig. Ich wäre also froh, wenn vonseiten des Bundesrates bezüglich dieses Klumpenrisikos Ausführungen gemacht würden, was der Bundesrat jetzt zu tun gedenkt, um die Risikoanalyse vorzunehmen.

2. Bezüglich des Lohndeckels möchte ich der Kommission für die Formulierung danken. Es war ja auch in den USA so: Sehr schnell ging die Lösung Obama, 500 000 Dollar, durch die Weltpresse; dann schuf man in den USA eine Möglichkeit, Ausnahmen zu bewilligen; und jetzt kann praktisch alles bewilligt werden. Ziel der Übung muss ja immer sein, dass die Unternehmen lebensfähig bleiben, im Wettbewerb Bestand haben können. Das muss auch für die UBS so sein. Wir sind alle glücklich, auch bezüglich des staatlichen Engagements, wenn es der UBS gelingt, wieder Fuss zu fassen, wenn der Staat und die Nationalbank ohne Verlust aus dieser Übung herauskommen.

Man kann darüber diskutieren, ob das Finanzdepartement die Angemessenheit überprüfen oder ob allenfalls ein Drittauftrag erteilt werden soll. Ich gehe davon aus, dass in dieser Formulierung inbegriffen ist, dass man für die Überprüfung von Gehaltsregelungen, die von denen der staatlichen Betrieben abweichen, auch Dritte beiziehen kann.

3. Bezüglich des Sitzes des Bundes im Verwaltungsrat kann ich der Kommission folgen. In der UBS soll der Bund nicht Einsitz nehmen. Im Juni wurde hier sehr klar argumentiert: Wenn der Staat eine Beteiligung hat, dann gibt es Interessenkollisionen. Der Staat soll auf keinen Fall im Verwaltungsrat Einsitz nehmen. Ich teile diese Meinung bezüglich der UBS, sonst teile ich sie nicht. Der Staat hat ja auch andere Beteiligungen: bei der Swisscom und bei anderen Unternehmen. Es braucht eine Strategie, wie der Staat als Beteiligter seine Interessen in diesen Gesellschaften wahrnehmen soll; das kann durch Beamte geschehen. Persönlich bin ich der Meinung, es sollten eher Dritte sein. Die Diskussion, in welcher Form der Staat in Verwaltungsräten Einsitz nehmen soll, wenn er eine grosse Beteiligung hat, ist mit dieser Lösung für die UBS nicht abgeschlossen.

Ich stelle also fest, dass der Rückweisungsantrag an die Kommission doch einige Klärungen gebracht hat, bin aber sehr froh, wenn Sie die Themen Klumpenrisiko und Einsitznahme in den Verwaltungsräten mit den allfälligen heutigen Beschlüssen nicht vom Tisch wischen.