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Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-07

Wortprotokoll

Per 1. Januar 2007 sind Rumänien und Bulgarien der EU beigetreten. Die Schweiz hat alles [PAGE 1331] Interesse daran, dass sich auch diese beiden Staaten harmonisch in die EU eingliedern und damit die jüngere europäische Erfolgsgeschichte fortschreiben, als die jedenfalls gelten kann, dass unser Kontinent nicht im Generationentakt mit Zerstörung und Krieg überzogen wird - mit einem Krieg, von dem man seit 1945 weiss, dass dieser wohl der letzte wäre. Die Schweiz kennt gute Gründe - direkte Demokratie, Föderalismus, Kollegialregierung als einige der bekannten Beispiele -, nicht der EU beizutreten. Und dennoch ist sie in der glücklichen Lage, von den Fortschritten des europäischen Einigungsprozesses zu profitieren, von Stabilität, Sicherheit und Wohlstand, und dies alles in einem Ausmass und in einer Vertiefung, wie sie der alte Kontinent zuvor nicht gekannt hat. So können wir denn konstatieren: Weder droht uns auf absehbare Zeit hin, von Nachbarn überfallen zu werden, noch tragen wir die jährlich wiederkehrenden Kosten von mehreren Milliarden Franken, die für den unabdingbaren Zutritt zu den europäischen Märkten zu entrichten wären, würde dieser auf die allgemein übliche Weise erreicht, nämlich mittels Beitritts zur EU. Der bilaterale Weg, den einzig das realpolitische System Schweiz beschreiten kann, erfordert Augenmass, Klugheit, Fairness, Empathie und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, denn wir gehen ihn alleine.

Adaptieren wir diese Überlegungen auf den vorliegenden Zusammenhang, so heisst das zunächst: Ja, wir würden die 257 Millionen Franken lieber für uns behalten, denn auch wir haben Verwendung dafür; ja, es gibt Felder der Unsicherheit, sich in die beiden Länder zu begeben und sich dort pekuniär zu engagieren; ja, wir können keine unmittelbare Gegenleistung bezeichnen, die unserem Land zuteil werden wird. Aber trotzdem dient es den Interessen der Eidgenossenschaft, die rund 0,06 Prozent unseres Bruttoinlandproduktes, über die wir heute entscheiden werden, gemäss bundesrätlicher Vorlage einzusetzen. Denn wir haben eben auch und vor allem zu konstatieren: Nein, es gibt keine Alternative zum bilateralen Weg. Zu meinen, dieser falle uns frank und frei ins Haus, wäre nachgerade vermessen. Nein, diese einmalig zu zahlenden 257 Millionen Franken sind kein hoher Preis, vergleicht man sie mit den jährlich wiederkehrenden mehreren Milliarden, die der Zutritt zum europäischen Markt sonst kosten würde. Nein, wir gehen nicht blauäugig in diese Länder. Dies hat uns der Bundesrat in seiner Botschaft und hat auch die Vorsteherin des EDA der APK gegenüber mindestens glaubhaft darlegen können. Dem widersprechende Erfahrungen der Schweiz sind nicht ins Feld geführt worden.

Dass auf die Vorlage einzutreten sei, ist deshalb für die CVP/EVP/glp-Fraktion unbestritten. Wesentliche Argumente gegen die Vorlage wurden in Minderheitsanträge gegossen, zu denen ich an dieser Stelle für die CVP/EVP/glp-Fraktion auch gleich Stellung beziehe - zunächst mit der Vorbemerkung, dass die realsatirische Gemeinsamkeit der Minderheitsanträge Stamm zu Artikel 2bis und Schlüer zu Artikel 2ter darin liegt, unser souveränes, unabhängiges, neutrales schweizerisches Vorgehen von jenem der EU abhängig machen zu wollen. Zur Minderheit Stamm im Speziellen: Ihre Idee - sie feiert in Variationen und in einigen sachpolitischen Gebieten immer wieder Auferstehung - geht von einem bereits mehrfach monierten, ziemlich kompletten Denkfehler aus. Wer von seinem Gegenüber, diesfalls von der EU, eine Anerkennung der eigenen Steuersouveränität erreichen will, der impliziert, diese sei derzeit noch nicht gegeben. Nachdem wir aber mit gutem Grund davon ausgehen müssen und dürfen, die Schweizerische Eidgenossenschaft sei generell und auch in Steuersachen souverän, ist dieser Minderheitsantrag aus sofort einleuchtenden Gründen als unnötig und in seiner Konsequenz als kontraproduktiv zu klassifizieren. In einem Worte: Wir verhandeln nicht mit der EU über unsere Steuersouveränität an sich, aber leider immer wieder über deren Beschneidung, wie wir sofort einräumen. Die Ablehnung dieses Minderheitsantrages ist ein Gebot der reinen Vernunft.

Dem Antrag der Minderheit Schlüer liegt unseres Erachtens ein ähnlicher Fehler zugrunde. Die CVP/EVP/glp-Fraktion jedenfalls findet: Es wäre ja noch schöner, unser Verhalten auf derart naiv-offizielle Weise von jenem der EU abhängig machen zu wollen! Nein, wir haben eigenständig zu handeln, wir haben die Verantwortung für unser Handeln zu übernehmen, und wir tun das mit Vorteil, ohne auf die EU zu warten. Erstens kann die Schweiz mit geeigneten Mitteln - Konzeption, Koordination, Einbringen von Fachwissen und Erfahrung, Kontrolle usw. - einen Beitrag leisten, dem Phänomen der Korruption entgegenzutreten. Zweitens dürfen wir davon ausgehen, dass ein zwar restriktiver, in seiner Durchführung aber sehr professioneller Einsatz unserer Mittel positiver vermerkt wird, wenn die EU gleichzeitig hochoffiziell abseitssteht. Sehen und ergreifen wir also die Chance, bei den jahrzehntelang unterdrückten Völkern Mittelosteuropas Goodwill zu schaffen! Die Gelegenheit dazu könnte nicht besser sein, nachdem wir fast alleine auf der entsprechenden Bühne stehen. Keine Indifferenz gegenüber den Korruptionsproblemen, sondern zeigen, dass man mit diesen umgehen und Hilfe zur Selbsthilfe geben kann - das muss unsere schweizerische Direktive sein.

Schliesslich zum Antrag der Minderheit Fehr Hans-Jürg, die mindestens 10 Prozent des Kredites für die Roma einsetzen will: Auch dies lehnt die CVP/EVP/glp-Fraktion ab. Einerseits liegen noch keine Projektbeschriebe vor, die eine Zuweisung der Mittel im Sinne des Antrages zulassen würden. Andererseits ist der Antrag unnötig, weil davon auszugehen ist, dass im Ergebnis mindestens 10 Prozent den Roma zukommen werden, sei es aufgrund der Art oder der geografischen Festlegung der Projekte.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird mithin eintreten und in der Detailberatung jeweils der Kommissionsmehrheit folgen.