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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-09-08

Wortprotokoll

Die Motion will eine Interventionsmöglichkeit der Regulationsbehörde dann, wenn der Verdacht aufkommt, dass sich ein Unternehmen rechtswidrig verhält. Die Motion will also nicht unbedingt eine Ex-ante-Regulierung. Man könnte vielleicht sagen, die Motion will eine "Durante-Lösung", das heisst, die Regulationsbehörde soll schon während des Verfahrens intervenieren können. Das Verfahren muss aber zunächst einmal eine gewisse Zeit gelaufen sein, und es muss ein Verdacht vorliegen.

Das materielle Anliegen ist tatsächlich berechtigt. Es kann nämlich vorkommen, dass sich die Mobilfunkgesellschaften zwar gegenseitig den Zugang zum Netz gewähren, dass sie dann aber kein Interesse daran haben, die Preise zu senken, sondern jede von ihnen daran interessiert ist, dass die Preise doch ganz anständig hoch sind - zum Nachteil der Konsumenten. Von daher ist das Anliegen der Motion inhaltlich gerechtfertigt. Aber es ist nur ein einziges von vielen Anliegen.

Das hat auch der Ständerat erkannt. Der Ständerat hat uns darum in einem Postulat aufgefordert, eine Auslegeordnung zu machen. Das machen wir sehr gerne. Wir werden bis Mitte des nächsten Jahres die Marktsituation analysieren, das Funktionieren des Wettbewerbes ganz allgemein zeigen und auf verschiedene Fragen eingehen: auf Fragen der Technologieneutralität, der Technologieentwicklung, auf Fragen der Preisberechnung und des Zugangs, auf Fragen der Trennung von Netz und Dienste, auch auf Fragen des [PAGE 1360] Glasfaserkabelnetzes - inwiefern in welchem Umfang es für den Service public und für die Grundversorgung von Bedeutung ist - sowie auf Fragen des Konsumentenschutzes und des Jugendschutzes. Alle diese Fragen werden wir, zusammen mit dem Anliegen dieser Motion, darlegen, Ihnen den Handlungsbedarf aufzeigen und einen entsprechenden Fahrplan skizzieren.

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