Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-08
Wortprotokoll
Die dritte Rhonekorrektion ist ein Projekt, welches sich über die nächsten dreissig Jahre erstrecken wird. Heute entscheiden wir über einen Rahmenkredit für die erste Etappe dieses Grossvorhabens, also für die Zeit von 2009 bis 2014.
Worum geht es bei dieser dritten Rhonekorrektion? Mit der dritten Rhonekorrektion werden schlussendlich drei Ziele verfolgt, nämlich die Sicherung des Hochwasserschutzes, die Verbesserung der Umweltqualität und die Förderung der Raumentwicklung und der ökonomischen Entwicklung. Das Gesamtkonzept wurde im Sachplan Rhone definiert und bereits vor drei Jahren vom Staatsrat des Kantons Wallis genehmigt.
Ich komme jetzt auf die drei Stichworte zu sprechen.
1. Hochwasserschutz: Die heutigen Dämme stammen aus der zweiten Rhonekorrektion und wurden vor fünfzig bis achtzig Jahren errichtet. Heute sind diese Dämme veraltet und entsprechen nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen. Die Dämme müssen erneuert werden, wenn man nicht ein Sicherheitsdefizit bei den kommenden Hochwassersituationen zulassen will.
2. Verbesserung der Umweltqualität: Die Rhone hat neben dem angesprochenen Sicherheitsdefizit auch ein ökologisches Defizit. Mit der dritten Rhonekorrektion soll die Rhone wieder als biologischer Korridor dienen, und die zahlreichen Unterbrechungen dieser Korridorfunktion sollen beseitigt werden. "Vernetzung der Lebensräume" ist das Stichwort dazu.
3. Förderung der Entwicklung im sozioökonomischen Bereich: Indem die dritte Rhonekorrektion die Rhoneebene sicherer macht, ist sie eine wichtige Voraussetzung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung.
In der Kommissionsberatung war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Mit einem Rückweisungsantrag wurden in der Folge weitere Abklärungen im Bereich der Finanzierung und der Kompensationsmassnahmen für die von der Rhonekorrektion betroffenen Landwirtschaftsflächen verlangt. Weitere Abklärungen wurden zu einer möglichen Stromproduktion während der Bauarbeiten verlangt. Die Fragen konnten direkt in der Kommission geklärt werden. Der Rückweisungsantrag wurde schlussendlich mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Beantwortung der Fragen war anscheinend so zufriedenstellend, dass die Minderheit heute keinen solchen Antrag mehr stellt.
Die dritte Rhonekorrektion ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Für die erste Phase, 2009 bis 2014, werden Gesamtkosten von 350 Millionen Franken veranschlagt. An diese Kosten leistet der Bund aufgrund der Bestimmungen im Wasserbaugesetz und im Nationalstrassengesetz einen Beitrag von 169 Millionen Franken. Die Annahme des entsprechenden Rahmenkredites wird Ihnen heute beantragt.
In der Kommissionsberatung wurden die zwei im Bafu zu schaffenden Stellen zur Begleitung des Projektes infrage gestellt. Die Kommission lehnte einen entsprechenden Antrag aber deutlich ab. Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf zum Bundesbeschluss betreffend den Rahmenkredit für die Korrektionsarbeiten an der Rhone in den Jahren 2009 bis 2014 blieb in der Kommission somit unverändert.
Die Kommission beantragt Ihnen die Annahme des Bundesbeschlusses mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen.