preparatory:AB 99993
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat erkannt, dass sich mit den dringlichen Massnahmen, die er zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen vorschlägt, im kommenden Jahr nichts an der Höhe der Prämien ändert; dies selbst dann nicht, wenn wir ihm in allen Punkten gefolgt wären. Da die Vorlage frühestens am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, werden sich die Massnahmen erst im Jahr 2011 auf die Prämien niederschlagen.
Gerade angesichts der konjunkturellen Entwicklung müssen wir alles daran setzen, die Prämienlast für die Bevölkerung zu mildern und die Kaufkraft der Haushalte möglichst wenig zu schwächen. Richtigerweise hat der Bundesrat neben den Sparmassnahmen, die er uns zur Beratung vorgelegt hat, in seiner Botschaft auch vorgeschlagen, zusätzliche 200 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung zu stellen. Damit hat er ein Zeichen gesetzt, das sehr wohl verstanden wurde. Eigentlich müssen wir das Fazit ziehen, dass das System der Kopfprämien total versagt hat. Wenn grosse Teile der Bevölkerung durch die Krankenkassenprämien so stark belastet werden, dass sie nicht mehr zurechtkommen, dann stimmt etwas mit dem System nicht. Solange wir aber in diesem System bleiben, braucht es Prämienverbilligungen. Prämienverbilligungen sind eine wirkungsvolle und gezielte Massnahme zur Entlastung der Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Was der Bund in die Prämienverbilligung investiert, kommt eins zu eins zurück, denn das Geld wird nicht gespart, sondern ausgegeben. In diesem Sinn ist die Summe, die wir heute hoffentlich bewilligen, konjunkturstützend.
In der Kommission wurde argumentiert, wir lösten mit der Erhöhung der Prämienverbilligung keine Probleme. Das stimmt in Bezug auf die Kosten im Gesundheitswesen; das stimmt jedoch nicht in Bezug auf die Budgets der Haushalte. Gehen Sie auf die Strasse, sprechen Sie mit den Leuten, fragen Sie, welcher Budgetposten sie am meisten belastet. Ich bin sicher, dass die Krankenkassenprämien weit oben auf der Liste der materiellen Sorgen der Leute stehen.
Sie finden zu diesem Artikel verschiedene Minderheitsanträge. Die Minderheit Rechsteiner Paul zu Artikel 106c schlägt vor, den Gewinn von 1,2 Milliarden Franken, der durch den UBS-Deal für den Bund entstanden ist, zur Erhöhung der Summe der Prämienverbilligungen zu nutzen. Das ist eine kreative Idee, die erst noch - davon bin ich überzeugt - von der Bevölkerung gut verstanden würde.
Die Minderheit II (Goll) schlägt vor, die ganze Erhöhung der Prämienverbilligung mit einem entsprechend höheren Beitrag aufzufangen. Wenn wir die Kaufkraft der Bevölkerung wirklich stärken wollen, müssen wir die zusätzliche Prämienlast vollständig auffangen. Mit der Unterstützung des Antrages der Minderheit II (Goll) erreichen Sie das.
Die Minderheit III (Meyer Thérèse) schlägt vor, die zusätzlichen 200 Millionen Franken speziell für die Verbilligung von Prämien für Kinder und junge Erwachsene zu verwenden. Mit diesem Antrag der Minderheit III verkennt jedoch Frau Meyer Thérèse, dass bereits heute die Prämien für Kinder und Jugendliche bei unteren und mittleren Einkommen um mindestens 50 Prozent verbilligt werden. Der Entwurf des Bundesrates ist hier deshalb dem Antrag der Minderheit III vorzuziehen.
Das absolute Minimum ist für unsere Fraktion das, was der Bundesrat vorschlägt. Es ist zwar nur ein Tropfen auf einen heissen Stein. Was jedoch die Kommissionsmehrheit vorschlägt, ist vollkommen unverständlich und inakzeptabel. Ein Paket vorzuschlagen, das in einigen Bereichen - höherer Selbstbehalt, Spitalbeitrag - Mehrbelastungen für Patientinnen und Patienten bringt, und daneben keine zusätzlichen Mittel für Prämienverbilligungen zu beschliessen, zeugt davon, dass die Sorgen der Bevölkerung nicht ernst genommen werden.
Nehmen Sie die Sorgen der Bevölkerung ernst! Stimmen Sie mindestens einem der Minderheitsanträge oder dem Entwurf des Bundesrates zu!