zu 00.434 Parlamentarische Initiative Parlamentarische Entschädigungen. Änderungen. Bericht vom 25. August 2000 der Büros des National- und Ständerates Stellungnahme des Bundesrates
zu 00.434
Parlamentarische Initiative Parlamentarische Entschädigungen. Änderungen Bericht vom 25. August 2000 der Büros des National- und Ständerates Stellungnahme des Bundesrates
vom 18. September 2000
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterbreiten Ihnen, gestützt auf Artikel 21quater Absatz 4 des Geschäftsverkehrs- gesetzes (GVG), unsere Stellungnahme zu Bericht und Antrag vom 25. August 2000 der Büros des National- und Ständerates betreffend Erhöhung der parlamentarischen Entschädigungen.
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
18. September 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi
11142 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2000-2138 5589
Stellungnahme
Vor vier Jahren wurde angesichts der schwierigen Konjunkturlage (Lohnverzicht bzw. kein Teuerungsausgleich für viele Arbeitnehmer) und des Zustandes der Bun- desfinanzen auf eine Anpassung der Jahresentschädigung, des Taggelds und der Zulage für die Ratspräsidenten verzichtet. Somit sind die den Mitgliedern der Eid- genössischen Räte als Entlohnung ihrer Arbeit ausbezahlten Entschädigungen seit
1988 bzw. 1990 nicht mehr erhöht worden. Die letzte Anpassung der Fraktionsbei-
träge erfolgte per 1. Januar 2000. Artikel 14 Absatz 1bis des Entschädigungsgesetzes sieht vor, daß die Höhe der ein- zelnen Entschädigungen in der Regel jeweils zu Beginn einer neuen Legislaturpe- riode durch die Ratsbüros überprüft und allenfalls zur Anpassung beantragt werden. Auf Grund der seit der letztmaligen Anpassung aufgelaufenen Teuerung, der erheb- lichen Zunahme an Umfang und Komplexität der parlamentarischen Arbeit sowie der qualitativ und quantitativ wesentlich gestiegenen Anforderungen zur Wahrneh- mung der Präsidialfunktionen kann sich der Bundesrat dem vorliegenden Begehren um Erhöhung des Taggeldes an die Parlamentarier und um Erhöhung der Zulage für die Ratspräsidien anschließen. Obwohl die Beiträge an die Fraktionen erst vor einem Jahr leicht angepaßt wurden, kann der Bundesrat auch der erneuten linearen Erhöhung des Grundbeitrages pro Fraktion um 50 Prozent oder 30 000 Franken bzw. um 5500 Franken pro Mitglied zustimmen. Gemäß dem Bericht des Büros entfällt damit künftighin die sogenannte «Quersubventionierung» von den Parteien hin zur Parlamentsfraktion, und die ein- zelnen Parteien werden entlastet. Die durch die Neuregelung verursachten Mehrkosten von rund 3,8 Millionen Fran- ken pro Jahr sind in dem vom Bundesrat verabschiedeten Voranschlag 2001 und im Finanzplan 2002–2004 nicht enthalten. Sofern die Eidgenössischen Räte den von den Büros des Nationalrates und des Ständerates beantragten Entschädigungsanpas- sungen beipflichten, hat die Verwaltungsabteilung der Parlamentsdienste den erfor- derlichen Kreditbedarf für das Budget 2001 – auf den entsprechenden Budgetrubri- ken – bei den Finanzkommissionen beider Räte nachzumelden.
Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, der Parlamentarischen Initiative zuzustimmen.