«Agrarzahlungen des Bundes eine Analyse der Empfänger anhand der wichtigsten Zahlungsarten». Stellungnahme des Bundesrates
«Agrarzahlungen des Bundes – eine Analyse der Empfänger anhand der wichtigsten Zahlungsarten» Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) vom 3. Juli 2001
Stellungnahme des Bundesrates
vom 7. Dezember 2001
2582 2001-2319
Einleitung
Die Geschäftsprüfungskommissionen haben anlässlich eines Seminars vom 28./29. Januar 1999 beschlossen, eine Evaluation zum Thema «Geldflüsse in der Agrarpolitik» durchzuführen. Dafür wurde eine Arbeitsgruppe Agrarpolitik der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) geschaffen. Ihre Zusammen- setzung unterlag während der Untersuchungsdauer – insbesondere wegen dem Le- gislaturwechsel – diversen Änderungen. Sie wurde zunächst präsidiert von Herrn Ständerat Pierre Aeby, anschliessend von Herrn Ständerat Peter Bieri. Folgende Fragen wurden untersucht: – Wie erfolgen die staatlichen Agrarzahlungen des Bundes an die Empfänger? – Wer erhält die staatlichen Agrarzahlungen des Bundes? – In welchem Umfang erhalten die einzelnen Empfängerkategorien solche Zahlungen? Die GPK-S beauftragte Anfang Mai 1999 die Parlamentarische Verwaltungskon- trollstelle (PVK) mit der Erarbeitung des wissenschaftlichen Teils der Untersuchung. Die PVK lieferte ihren Schlussbericht im Februar 2001 ab. Die Ar- beitsgruppe Agrarpolitik hielt insgesamt acht Sitzungen ab. Sie verfasste ihren Schlussbericht insbesondere auf der Basis des PVK-Berichts. Am 29. Mai 2001 er- hielten der Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) und der Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) Gelegenheit, zum Be- richtsentwurf der Arbeitsgruppe Stellung zu nehmen. Am 3. Juli 2001 wurde der Be- richt in der GPK-S behandelt und einstimmig genehmigt und zusammen mit dem PVK-Bericht zur Veröffentlichung freigegeben. Der Bericht der GPK-S enthält 7 Empfehlungen und 3 Postulate. Die Postulate wurden einzeln als Postulate der GPK-S eingereicht. Der Bericht wurde an den Bundesrat weitergeleitet mit der Bitte, zum Bericht und den darin enthaltenen Emp- fehlungen bis Ende Dezember 2001 Stellung zu nehmen.
Stellungnahme des Bundesrates Allgemeine Bemerkungen Der Bundesrat erachtet die Analyse der GPK-S zu den Agrarzahlungen des Bundes als wertvoll und dankt allen Beteiligten für die geleistete Arbeit. Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Vollzug der unter- suchten Zahlungen korrekt abläuft. Die Zahlungen gehen an die vom Gesetz vorge- sehenen Empfängerinnen und Empfänger. Die Organisation der Gesuchsstellung, -prüfung und der Auszahlung ist in Ordnung. Dies spricht für die hohe Qualität des Vollzugs durch die beteiligten Instanzen. Dies ist um so erfreulicher, als die Unter- suchung in einer Phase des Umbruchs und Neuanfangs stattfand. So wurden 1999 mit dem Inkrafttreten des neuen Landwirtschaftsgesetzes (LwG) 37 neue Vollzugs- verordnungen in Kraft gesetzt. Zum Teil wurde dabei Neuland betreten. Es mussten neue Abläufe eingeführt werden. Ausserdem war der Zeitdruck für alle Beteiligten enorm.
Die Untersuchung hat in verschiedenen Bereichen auch gewisse Schwächen aufge- deckt. Daraus wurden entsprechende Empfehlungen zur Verbesserung der Situation abgeleitet. Dazu wird der Bundesrat im Einzelnen nachfolgend Stellung nehmen. Die Empfehlungen lassen sich einteilen in Fragen des Verfahrens, der Koordination der Informatiksysteme und die Berichterstattung über die Wirkungen der agrarpoliti- schen Zahlungen. Ganz grundsätzlich ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Optimierung der Verfahrensabläufe eine Daueraufgabe ist. Bei der Organisation des Vollzugs will der Bundesrat die vom Gesetzgeber gewählte und von der Verfassung grundsätzlich vorgesehene dezentrale Lösung mit der Ein- bindung der Kantone und von privaten Organisationen nach so kurzer Frist seit Einführung der neuen Agrarpolitik nicht grundsätzlich in Frage stellen. Die Abläufe werden durch die beteiligten Instanzen aber laufend überprüft, insbesondere auf mögliche Vereinfachungen hin. Anpassungen werden laufend vorgenommen. Es ist richtig, dass für den Vollzug der agrarpolitischen Massnahmen verschiedene Informatiksysteme eingesetzt werden. Die Informatiksysteme sind untereinander soweit kompatibel, wie es bisher für einen guten Vollzug der Massnahmen für not- wendig erachtet wurde. Der Bundesrat ist aber bereit, diesen Bereich weiter vertieft zu untersuchen und nach sinnvollen Lösungen zur besseren Koordination der Infor- matiksysteme zu suchen. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob ein Datensystem geschaffen werden kann, das dem Bund jederzeit ermöglicht, die Vor- aussetzungen und die Berechtigung für den Bezug von Agrargeldern zu überprüfen. Der Bundesrat wird das EVD beauftragen, die dazu notwendigen Schritte einzulei- ten. Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 1999 die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft in Kraft gesetzt. Diese verlangt eine jährliche Berichterstattung über die Resultate der Beurteilung der Landwirtschaft unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit durch das BLW. Das BLW hat den ersten Bericht (Agrarbericht 2000) im November 2000 veröffentlicht. Er ist auf ein gutes Echo ge- stossen. Der Bericht baut auf den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit Ökonomie, Ökologie und Soziales auf. Die Auswirkungen der Agrarpolitik in diesen drei Berei- chen werden mit Hilfe von ausgewählten Indikatoren aufgezeigt. Zusätzlich werden
massnahmenspezifische Untersuchungen durchgeführt, die Auskunft geben über Effektivität und Effizienz. Die Berichterstattung wird laufend weiterentwickelt. So wurde im Bericht 2001 ein Konzept für die Berichterstattung über die soziale Situa- tion in der Landwirtschaft sowie eines zur Beurteilung der Nachhaltigkeit mit Hilfe von Indikatoren vorgestellt. Das BLW wird die Vorschläge der GPK-S in die Wei- terentwicklung der Berichterstattung einbeziehen. Ein erster Schritt dazu wurde be- reits im Agrarbericht 2001 gemacht. Für den Bereich der Direktzahlungen wurde die Verteilung der Zahlungen aus empfängerorientierter Sicht dargestellt (vgl. auch Ausführungen zu Empfehlung 3).
Stellungnahme zu den Empfehlungen im Einzelnen
Empfehlung 1 Die Geschäftsprüfungskommission lädt den Bundesrat ein, die Verfahren der Ge- suchsstellung, Gesuchsprüfung und Auszahlung bei den Agrarzahlungen des Bundes auf mögliche Vereinfachungen, Konzentrationen und Optimierungen zu untersu- chen.
Der Vollzug der agrarpolitischen Massnahmen ist nicht zentral organisiert. So ist der Vollzug der Direktzahlungen Sache der Kantone. Diese können Kontrollaufgaben an private Organisationen delegieren. Dies ist vor allem im Bereich der ökologischen Direktzahlungen, z.B. bei der Überprüfung des ökologischen Leistungsnachweises, der Fall. Der Bund übt eine Oberaufsicht aus. Bei den Strukturverbesserungsbeiträ- gen sind ebenfalls die Kantone für den Vollzug verantwortlich. Bei den Milchbei- hilfen liegt der Vollzug beim Bund. Das BLW hat die entsprechende Administration im Rahmen einer Leistungsvereinbarung einer externen Stelle (Treuhandstelle Milch) übertragen. Die Vorteile der dezentralen Organisation sind die Kenntnisse der örtlichen Ver- hältnisse durch die beteiligten Instanzen, die bessere Vertrauensbasis und die ra- schere und effizientere Erledigung von Unklarheiten an Ort und Stelle. Nachteilig ist, dass dadurch ein einheitlicher Vollzug erschwert wird. Eine zentrale Lösung könnte in diesem Bereich Verbesserungen bringen, allerdings zu Lasten der oben erwähnten Punkte. Bei der Optimierung der Verfahrensabläufe gilt es ausserdem zu berücksichtigen, dass diese abhängig sind von den Anforderungen der jeweiligen Massnahmen. So hat der Gesetzgeber bei den Direktzahlungen hohe Anforderungen direkt oder als Rahmen vorgegeben. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche statistische Daten in de- taillierter Form erhoben werden müssen. Bei den Kantonen und den involvierten Bundesstellen zieht dies einen entsprechend hohen Aufwand nach sich. Die GPK-S kommt insgesamt zum Schluss, dass der Vollzug trotz gewisser Unzu- länglichkeiten korrekt durchgeführt wird. Der Bundesrat will deshalb die jetzige Lö- sung mit der dezentralen Struktur des Vollzugs nicht in Frage stellen, insbesondere auch deshalb nicht, weil diese Verfahrensabläufe noch nicht lange in Kraft sind, und für bestehende Vollzugsinstrumente (Informatik) bei den beteiligten Instanzen teil- weise hohe Investitionen getätigt wurden. Er sieht die Überprüfung und Verbesse- rung der Verfahrensabläufe aber als Daueraufgabe an. Diese soll auf der Basis der bestehenden Vollzugsorganisation erfolgen. Das BLW wird diese Aufgabe federfüh- rend wahrnehmen und zusammen mit den beteiligten Instanzen laufend nach Ver- besserungsmöglichkeiten suchen.
Empfehlung 2 Der Bundesrat wird eingeladen, die für den effizienten Vollzug der agrarpolitischen Massnahmen notwendigen Informatiksysteme zu koordinieren. Dabei ist einerseits eine enge Verknüpfung der bundeseigenen Informatiksysteme (innerhalb des BLW und zwischen BLW und BFS) und anderseits eine Homogenisierung der Daten- strukturen mit den Vollzugsorganen anzustreben. Dafür soll in Koordination mit den Kantonen ein einheitliches Identitätssystem für die landwirtschaftlichen Betriebe ge- schaffen werden, das bei allen öffentlichen Leistungen zur Anwendung kommt.
In der Untersuchung der GPK-S wurde festgestellt, dass das BLW bei unklaren Fäl- len selbst nicht über sämtliche notwendigen Informationen zur Überprüfung der Be- zugsberechtigung verfügt. Das BLW muss im Rahmen eines Differenzbereinigungs- verfahrens die Kantone zur Klärung beiziehen. Ein weiterer kritischer Punkt ist die Tatsache, dass für das BLW nicht direkt und automatisch ersichtlich ist, welche Zahlungen ein Betrieb gesamthaft vom Bund erhält. Beide Punkte haben einen Be- zug zur Organisation der eingesetzten Informatikmittel. Der erste Punkt steht zudem im Zusammenhang mit der dezentralen Organisation des Vollzugs. Für den Vollzug der agrarpolitischen Massnahmen werden verschiedene Mittel ein- gesetzt. Beim BLW zentral ist das Agrarpolitische Informationssystem (AGIS), mit welchem die Agrardaten verwaltet werden. Es dient vor allem der Überprüfung der Direktzahlungen. Mit separaten Systemen werden die Strukturverbesserungsbeiträge (MAPIS) und die Milchkontingentierung (AGIS-TAC) verwaltet. Die Treuhand- stelle Milch administriert auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung die Milchbeihilfen. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde die Abstimmung dieser Informa- tiksysteme, soweit dies mit einem sinnvollen Ressourcenaufwand und von den Voll- zugsabläufen her sinnvoll war, vorgenommen. So wurde zum Beispiel für alle Anwendungen dieselbe Entwicklungsumgebung gewählt. Mit der Einführung von AGIS wurde auf eine Homogenisierung der kantonalen Datenstrukturen hingearbeitet. Dieses Ziel wurde zum Beispiel mit der Definition von allgemein verbindlichen Rekordstrukturen angestrebt. Damit konnten eindeutige Verbesserungen erreicht werden. Eine einheitliche Informatiklösung Bund – Kanto- ne existiert aber nicht. Die Kantone identifizieren sich sehr stark mit ihren eigenen EDV-Systemen. Sie haben mit der breiten Einführung von Direktzahlungen ab 1993 teilweise viel in diese Lösungen investiert und diese mit ebenso grossem Aufwand an die ab 1999 geltenden neuen Anforderungen angepasst. Der Bundesrat geht mit der GPK-S einig, dass ein einheitliches Identitätssystem für die landwirtschaftlichen Betriebe den Vollzug unterschiedlicher Massnahmen ver- einfachen würde. Die Zentralisierung ist allerdings mit einem grossen Aufwand verbunden. Dasselbe gilt für den Aufbau und den Betrieb eines Datensystems mit
jederzeit verfügbaren Angaben bezüglich Voraussetzungen und Beitragsberechti- gungen der Agrarzahlungsbezüger. Der Bundesrat ist bereit, die Möglichkeiten für die Verbesserung der Koordination der Informatiksysteme sowie die Schaffung eines zentralen Datensystems prüfen zu lassen. Zu diesem Zweck hat er das EVD beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Empfehlung 3 Der Bundesrat wird eingeladen, die Wirkungen der staatlichen Leistungen auf die landwirtschaftliche Strukturentwicklung anhand des hier verfolgten Ansatzes (emp- fängerorientierte Sicht) zu überprüfen und darzulegen. Dabei sind die staatlichen Leistungen und ihre Wirkungen mit den verschiedenen Zielsetzungen zu verglei- chen.
Der Bundesrat hat die Beurteilung der Agrarpolitik als Ganzes und der Leistungen der Landwirtschaft in der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft geregelt (SR 919.118). Danach muss das BLW die Auswirkungen der agrarpolitischen Massnahmen des Bundes und die Leistungen der Landwirt- schaft in den Bereichen Ökonomie, Soziales und Ökologie aufzeigen und unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit beurteilen. Das BLW veröffentlicht dazu jährlich einen umfassenden Bericht, der im November 2001 zum zweiten Mal erschienen ist (Agrarbericht 20011). Im Agrarbericht 2001 wurden die in Empfehlung 3 angeregte empfängerorientierte Sicht der Wirkungen der staatlichen Leistungen für den Bereich Direktzahlungen aufgenommen sowie entsprechende Auswertungen vorgenommen und dargestellt. Eine Zusammenfassung davon ist im Anhang dargestellt. Aus Sicht des Bundesrates kann die empfängerorientierte Sicht zwar wichtige Hin- weise geben, wie sich die finanziellen Mittel des Bundes auswirken. Sie ist aber nicht hinreichend, um die Auswirkungen, insbesondere diejenigen auf die Zielerrei- chung der in der Verfassung festgelegten Aufgaben, umfassend analysieren und be- urteilen zu können. Im Bereich Ökonomie stehen mit der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung und der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten der Forschungsanstalt für Agrarwirt- schaft und Landtechnik in Tänikon (FAT) zusätzlich zwei gut ausgebaute Analyse- instrumente zur Verfügung. Letzteres erlaubt auch eine Beurteilung der Wirkung der agrarpolitischen Instrumente auf die Strukturentwicklung. Die Auswertung von Buchhaltungsdaten wurde 1999 im Hinblick auf die umfassende Berichterstattung im Rahmen der Nachhaltigkeitsverordnung wesentlich weiterentwickelt. Die FAT wertet Daten von rund 3500 Referenzbetrieben aus. Diese werden so ausgewählt und gewichtet, dass sie die Situation der gesamten Landwirtschaft repräsentativ ab- bilden. Vor 1999 wurden die Referenzbetriebe dagegen bewusst positiv selektioniert (z.B. Beschränkung des Nebenerwerbs oder Fachschulausbildung als Voraussetzung für die Berücksichtigung). Die Buchhaltungsdaten werden seit 1999 nach der neuen Methode ausgewertet. Ausserdem wurden frühere Ergebnisse mit der neuen Methode bis 1990 zurückge- rechnet. Die Zentrale Auswertung der FAT erlaubt also neu Aussagen zur gesamten
Landwirtschaft. Der Vorteil dieses Analyseinstrumentes liegt darin, dass neben Strukturelementen und Geldflüssen des Staates auch die Einnahmen aus dem Ver- kauf der Produkte, die Kapital- und Finanzierungsstruktur, die Investitionen sowie die Kosten- und die Einkommensseite untersucht werden können. Erst das Zusam- menspiel all dieser Faktoren erlaubt schlüssige Aussagen zu den Auswirkungen der
1 Vgl. www.blw.admin.ch
Agrarpolitik im ökonomischen und teilweise auch im sozialen Bereich. So kann z.B. mit dem alleinigen Verfolgen der Geldflüsse des Staates die indirekte Wirkung des Grenzschutzes nicht erfasst werden. Der Grenzschutz ermöglicht höhere Produzen- tenpreise. Neben der Analyse der Buchhaltungsresultate werden im ökonomischen Bereich ge- zielte Wirkungsanalysen zur Evaluation der staatlichen Instrumente und Leistungen durchgeführt (vgl. Postulat 2). In der nachfolgenden Tabelle sind als Beispiel Ergebnisse der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten zusammengestellt. Es handelt sich um Angaben zu Struktur, Kapital, Ertrag und Einkommen für den Durchschnitt der Jahre 1998/2000 der 11 von der FAT verwendeten Betriebstypen.
Ergebnisse der Landwirtschaftsbetriebe nach Betriebstypen 1998/2000
Betriebstyp Struktur Kapital Ertrag Einkommen
Anzahl 1000 Fr. % Fr. Fr.
Ackerbau 1,04 22,3 7,9 735 35 203 028 35 912 65 853 89 505 Spezialkulturen 1,33 12,8 3,1 782 34 244 981 22 041 72 405 91 739 Verkehrsmilch 1,35 17,9 24,2 622 43 152 909 39 004 50 295 68 241 Mutterkühe 1,11 17,1 21,3 651 39 129 432 58 622 44 406 76 892 Anderes Rindvieh 1,29 14,9 16,4 497 41 108 448 51 826 34 299 55 214 Veredlung 1,12 11,1 43,0 768 47 260 768 25 803 57 572 73 723 Pferde/Schafe/ Ziegen 1,14 13,3 12,1 430 44 86 844 40 508 22 784 52 946 Kombiniert Verkehrsmilch Ackerbau 1,35 24,0 27,9 797 41 238 756 39 654 71 330 84 837 Kombiniert Mutterkühe 1,22 23,9 30,3 752 45 221 521 68 635 62 804 86 085 Kombiniert Veredlung 1,31 18,5 37,3 847 41 264 222 35 860 72 357 88 511 Kombiniert Andere 1,29 19,6 25,9 755 44 196 748 38 532 58 563 78 377
1 FAK Familienarbeitskraft
2 LN Landwirtschaftliche Nutzfläche
3 GVE Grossvieheinheiten
4 FK Fremdkapital
5 DZ Direktzahlungen
6 LE Landwirtschaftliches Einkommen
7 GE Gesamteinkommen
Im Bereich Ökologie bezieht sich die Analyse der Auswirkungen der agrarpoliti- schen Massnahmen des Bundes und der Leistungen der Landwirtschaft auf die sechs Bereiche landwirtschaftliche Prozesse (Stickstoff, Energie und Phosphor), landwirt- schaftliche Praxis (Hilfsstoffeinsatz in der Landwirtschaft), abiotische Ressourcen (Auswirkungen der landwirtschaftlichen Produktion auf Wasser, Boden, Luft und
Klima), biotische Ressourcen (Auswirkungen der Landwirtschaft auf die biologische Vielfalt), Umweltverhalten (Einfluss des gesellschaftlichen Verhaltens und des Kon- sumverhaltens auf die Landwirtschaft) und Verhalten den Tieren gegenüber. Auch in diesem Bereich sind gezielte Wirkungsanalysen im Gang. Diese wurden bereits nach der Einführung der Direktzahlungen für ökologische Leistungen 1993 in die Wege geleitet. Über Ergebnisse und Stand der Arbeiten wird jährlich in Zwischen- berichten informiert. Im Bereich Soziales ist die Analyse in drei Teile gegliedert. Erstens wird die soziale Lage der Landwirtschaft jährlich auf Grund der wirtschaftlichen Kenngrössen Ein- kommen und Privatverbrauch – auf der Basis der Auswertung von Buchhaltungsda- ten der FAT – beurteilt. Zweitens erfolgt eine periodische Bestandesaufnahme bei fünf für das Erfassen der sozialen Situation zentralen Themenbereichen. In der jähr- lichen Berichterstattung wird jeweils ein Bereich behandelt. Der Rhythmus von fünf Jahren wurde gewählt, da Veränderungen und Entwicklungen kurzfristiger kaum sichtbar wären und gewisse, bereits institutionalisierte Erhebungen nur alle fünf Jahre durchgeführt werden. Drittens werden ergänzend jedes Jahr Fallstudien durch- geführt und präsentiert, die einem bestimmten Thema bzw. Projekt im Bereich Soziales vertieft nachgehen.
Empfehlung 4 Der Bundesrat wird eingeladen, eine einheitliche, von allen Bundesämtern gleich angewandte Definition von Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben zu schaffen und die- se in der Agrarstatistik anzuwenden.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt alle fünf Jahre im Rahmen der Betriebs- resp. Landwirtschaftszählungen die Anzahl Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe. Das letzte Mal hat es dies für das Jahr 2000 getan. Zwischen den Stichjahren kann die Entwicklung geschätzt werden. Entsprechend den internationalen Normen verwen- det das BFS als Kriterium für die Abgrenzung den Beschäftigungsgrad auf dem Be- trieb. Als Haupterwerbsbetrieb gilt, wenn der Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin mindestens 50 Prozent auf dem Betrieb arbeitet. Dabei muss der Arbeitsbedarf im Minimum 1500 Stunden pro Jahr erreichen. Für die agrarpolitischen Massnahmen ist die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben bei den einzelbetrieblichen Strukturverbesserungen und der Betriebshilfe relevant. Auf der Basis von Artikel 89 LwG hat der Bundesrat in der Strukturverbesserungsverordnung, Artikel 3, festgelegt, dass Betriebe unterstützt werden können, wenn sie ein landwirtschaftliches Einkommen erwirtschaften, wel- ches zumindest zur Hälfte aus der Landwirtschaft stammt (Haupterwerbsbetriebe). Im Berg- und Hügelgebiet können Investitionshilfen auch für Betriebe gewährt wer- den, wenn das landwirtschaftliche Einkommen mindestens ein Drittel des Gesamt- einkommens ausmacht (Nebenerwerbsbetriebe). Gemäss Betriebshilfeverordnung, Artikel 3, gilt diese Bestimmung für die Betriebshilfe sinngemäss. Mit der geplanten Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes (AP 2007) soll die Be- zugsberechtigung für einzelbetriebliche Strukturverbesserungsmassnahmen und die Betriebshilfe neu geregelt werden. In Zukunft soll für beide Massnahmen die stan- dardisierte Arbeitskraft (SAK) als Kriterium gelten, wobei im Talgebiet mindestens eine volle Arbeitseinheit ausgelastet sein sollte. Das Kriterium SAK hat den Vorteil,
dass nicht nur der Betriebsleiter resp. die Betriebsleiterin als Kriterium für die Ab- grenzung herangezogen wird, sondern der Betrieb als Ganzes. Ausserdem ist mit dem Kriterium der SAK gewährleistet, dass die Abgrenzung überall gleich gehand- habt wird. Die agrarpolitischen Ziele beziehen sich primär auf die Erbringung von Leistungen. Deshalb ist es nicht entscheidend, ob diese Leistungen von Haupt- oder Nebener- werbsbetrieben erbracht werden. Sowohl Haupt- als auch Nebenerwerbsbetriebe können sich so organisieren, dass sie ihre Leistungen effizient erbringen können. Zu bedenken ist zudem, dass die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerbs- betrieben statistischer Art ist, während in der Realität die Übergänge fliessend sind. Aus diesen Gründen steht bei der Beurteilung der Wirkung des agrarpolitischen Instrumentariums dieses Kriterium nicht im Vordergrund. Anders ist es beim Krite- rium Betriebsgrösse. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass die Betriebsgrösse einen wesentlichen Einfluss auf die Produktionskosten und damit auf die Wettbe- werbsfähigkeit eines Betriebs hat. Aus diesem Grund werden die Ergebnisse der Zentralen Auswertung standardmässig für verschiedene Grössenklassen ausgewertet. In der Agrarstatistik werden die beiden Begriffe beibehalten. Die Definition ist Sache des BFS. Die Unterscheidung in Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe wird be- nötigt, damit das BFS seine Daten internationalen Organisationen wie der OECD oder der FAO sowie EUROSTAT vereinbarungsgemäss liefern kann. Statistiken auf internationaler Ebene bauen auf der Unterscheidung zwischen Haupt- und Ne- benerwerbsbetrieb auf. Wie oben ausgeführt, werden in der heute gültigen Agrarge- setzgebung die Begriffe bei den Strukturverbesserungsmassnahmen noch verwendet. Der Vernehmlassungsentwurf für die Revision des Landwirtschaftsgesetzes (AP 2007) sieht eine Anpassung vor. Künftig sollen die beiden Begriffe nicht mehr als Kriterium für den Bezug der Beiträge herangezogen werden. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Aufteilung in Haupt- und Nebenerwerbsbetrieb für die Analyse der Auswirkungen der Agrarpolitik nicht im Vordergrund stehen kann. Er sieht deshalb in diesem Bereich keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.
Empfehlung 5 Der Bundesrat wird eingeladen, in seiner agrarpolitischen Berichterstattung darzu- stellen, inwieweit die produktgebundenen Stützungen für die Milchprodukte die Marktpreise der Produzenten und die Konsumentenpreise beeinflussen. Dabei ist die Wirkung der Milchzahlungen an den mit ihnen verfolgten Zielen zu messen.
Im Marktbereich wird auf Grund von Artikel 187 Absatz 13 LwG eine umfassende Wirkungsanalyse der eingesetzten agrarpolitischen Instrumente durchgeführt. Der neuen Milchmarktordnung gilt dabei ein Hauptaugenmerk. Das BLW hat das Institut für Agrarwirtschaft der ETH Zürich mit entsprechenden Studien beauftragt. Diese haben zum Ziel, die Wirkung, Effektivität und Effizienz der verschiedenen Instru- mente (Milchkontingentierung, Zulagen, Beihilfen) zu überprüfen. Insbesondere werden die Auswirkungen der verschiedenen Massnahmen auf die Wettbewerbsfä- higkeit, die Preise und den Aussenhandel analysiert. Die Resultate werden im Laufe des Jahres 2002 zur Verfügung stehen und gemäss der Empfehlung der GPK-S in geeigneter Form veröffentlicht.
Die Produzenten- und Konsumentenpreise werden von der Sektion Marktbeobach- tung des BLW periodisch erhoben. Die Preise und die Marktspannen werden nach Region und Produktart monatlich veröffentlicht. Als ausbezahlter Milchpreis gilt gemäss Übergangsverordnung Milch der Preis für Milch am Erfassungsort (ab Hof oder Sammelstelle), inklusive der zulässigen Zulagen und Abzüge. Im Milchpreis enthalten ist der Basispreis inkl. Verkäsungszulage, saisonale Zuschläge und Abzü- ge, Zuschläge und Abzüge nach Gehalt, Zuschläge und Abzüge nach Qualität, Men- genzulagen, Transportkosten, Gewinnbeteiligungen, Nachzahlungen, Zuschläge und Abzüge für Kühlung, Bioprämien sowie Betriebskosten der Sammelstelle. Im erho- benen Milchpreis nicht enthalten sind die Zulage für silagefreie Fütterung sowie freiwillige Verbandsbeiträge. Die Resultate der Marktbeobachtung dienen unter an- derem als Datengrundlage für die Analyse der Auswirkungen im Stützungssystem. Seit Oktober 2000 sind die Daten über die Milchverarbeitung und über die Zahlung von Zulagen und Beihilfen über das Milchinfo-System unter www.milchstatistik.ch abrufbar. Ein Teil der Informationen betrifft statistisch aufbereitete Daten zur Milchverarbeitung, welche öffentlich zugänglich sind. Die öffentlichen Statistiken werden mit 1½ Monaten Verzögerung publiziert. Ein anderer Teil ist ein geschützter Bereich mit Einzeldaten, der nur den registrierten Benutzern offen steht. Darin können die erfolgten Auszahlungen der Zulagen und Beihilfen bis auf Stufe Produ- zent bzw. Verarbeiter pro Produkt verfolgt werden. Diese Daten weisen jeweils den aktuellen Stand des Vortages auf. Die Ausführungen zeigen, dass die Umsetzung der Empfehlung 5 in vollem Gang ist. Die Ergebnisse der Studien werden laufend zugänglich gemacht und Zusam- menfassungen davon im Agrarbericht präsentiert.
Empfehlung 6 Der Bundesrat wird eingeladen, den Einfluss der Milchbeihilfen des Bundes auf die Marktstruktur des milchverarbeitenden Sektors wie auch des Beihilfen erhaltenden Handels kontinuierlich zu überprüfen.
Im Rahmen der oben beschriebenen Marktanalyse wird untersucht, ob mit den Milchbeihilfen die agrarpolitischen Ziele namentlich bezüglich Produzentenpreise und Absatzvolumen erreicht werden. Indirekt kann daraus die Schlussfolgerung ab- geleitet werden, wie effizient es ist, Beihilfen an die Verarbeitung und den Handel auszurichten. Wie die PVK in ihrer Analyse ausführt, ist der Konzentrationsgrad auf Stufe Verarbeitung und Handel mitentscheidend, ob die Ziele auf Stufe der Produ- zentenpreise und Absatzmengen erreicht werden können. Der Einfluss der Beihilfen auf die Marktstruktur des milchverarbeitenden Sektors dürfte hingegen schwierig zu beurteilen sein. Die Determinanten für die Herausbildung einer Marktstruktur sind äusserst vielfältig und deswegen ist der Effekt staatlicher Zahlungen nur schwierig isolierbar. Entscheidend für die Wirksamkeit der Beihilfen ist, dass in jedem Teil- markt wirksamer Wettbewerb herrscht. Die Wettbewerbskommission überwacht deshalb auf der Grundlage des Kartellgesetzes die Wettbewerbsverhältnisse im Milchsektor.
Der Milchmarkt ist staatlichen Regulierungen (z.B. Importrestriktionen, Milchkon- tingentierung) unterworfen, mit deren Abbau in den letzten Jahren begonnen wurde. In diesem Zusammenhang kann die Wettbewerbskommission dem BLW und anderen Behörden Empfehlungen und Stellungnahmen zu Erlassen unterbreiten, die den Wettbewerb beeinflussen. In Bereichen, in denen die Landwirtschaftsgesetzgebung Raum für wettbewerbliches Verhalten lässt, kann die Wettbewerbskommission Verfügungen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender Un- ternehmen erlassen. Zudem kann die Wettbewerbskommission im Sinne einer Struk- turkontrolle Unternehmenszusammenschlüsse untersagen oder mit Bedingungen oder Auflagen zulassen, sofern durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschen- de Stellung begründet oder verstärkt würde.
Bei der Aufhebung von staatlichen Regulierungen besteht regelmässig die Gefahr, dass die positiven Auswirkungen auf den Wettbewerb durch private Wettbewerbs- einschränkungen abgeschwächt werden. Die Wettbewerbskommission überprüft daher ständig alle Wertschöpfungsstufen des Milchsektors (insbesondere auch den Butter- und den Käsemarkt) auf das Vorhandensein von unzulässigen Wettbe- werbsabreden und eröffnet gegebenenfalls entsprechende Verfahren. Auf Grund der hohen Konzentrationsraten in der Milchverarbeitungsindustrie und im Detailhandel (sowie auf Grund des nach wie vor vorhandenen Grenzschutzes) dürfte sich die Wettbewerbskommission in nächster Zeit regelmässig mit der wettbewerbsrechtli- chen Beurteilung der Angebots- und Nachfragemacht im Milchsektor zu beschäfti- gen haben. Bei der Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen berücksichtigt die Wett- bewerbskommission insbesondere auch die Marktentwicklung und die Stellung der Unternehmen im internationalen Wettbewerb; die Beurteilung von Unternehmens- zusammenschlüssen im Milchsektor hängt deshalb stark von der Entwicklung der Agrarpolitik, insbesondere von der Offenheit des Marktes gegenüber dem Ausland, ab. Im Bereich Milchverarbeitung liess die Wettbewerbskommission im Jahre 1999 die Fusion von Toni und Säntis zu Swiss Dairy Food nicht zuletzt auf Grund der er- warteten Marktentwicklung ohne Bedingungen oder Auflagen zu. In einem ähnlich gelagerten Fall (allerdings im Geflügelmarkt) liess die Wettbewerbskommission im Jahre 1998 die Fusion zwischen Bell und SEG namentlich auf Grund der geltenden Importregelung nur unter Bedingungen (Verkauf eines Tochterunternehmens) zu. Die Wettbewerbskommission wird – unter Berücksichtigung der von der Landwirt- schaftsgesetzgebung geschaffenen Rahmenbedingungen – die entsprechenden Mass- nahmen ergreifen, um im Milchsektor, insbesondere bei der Verarbeitung und Verteilung, wirksamen Wettbewerb durchzusetzen.
Empfehlung 7 Der Bundesrat wird eingeladen, in der Berichterstattung zur Agrarpolitik darzule- gen, welchem öffentlichen Interesse die jeweiligen gesprochenen Investitionshilfen dienen (z.B. agrarpolitische Interessen, Raumplanung, Ökologie, Kulturlandschafts- pflege usw.).
Die Bundesverfassung verlangt von der Landwirtschaft, dass sie neben einer siche- ren Versorgung der Bevölkerung einen wesentlichen Beitrag leiste zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft sowie zur dezentra- len Besiedlung unseres Landes (Art. 104 Abs. 1 BV). Diese Rahmenbedingungen sind bei der Beurteilung von Strukturverbesserungspro- jekten zu beachten. Die Projekte haben somit nicht nur technischen, sondern auch anderen, z.B. ökologischen und raumplanerischen Anforderungen, zu genügen. Eine Ausscheidung und Quantifizierung des Nutzens, welche die Projekte in diesen Be- reichen stiften, ist allerdings schwierig. Trotzdem wird das BLW im Rahmen seiner Wirkungsanalysen versuchen, eine Beurteilung vorzunehmen und den Auswirkun- gen der Strukturverbesserungsmassnahmen auf die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes besonders Rechnung tragen.
Stellungnahme des Bundesrates zu den Postulaten
Postulat 1 Der Bundesrat wird eingeladen, ein Datensystem zu schaffen, das dem Bund jeder- zeit ermöglicht, die Voraussetzungen und die Berechtigung der Bezüger von Agrar- zahlungen zu überprüfen.
Das Postulat hängt zusammen mit der Empfehlung 2 der GPK-S. In der Stellungnah- me des Bundesrates zu Empfehlung 2 sind die Ausführungen zur Schaffung eines Datensystems, das dem Bund jederzeit ermöglicht, die Voraussetzungen und die Be- rechtigung der Bezüger von Agrarzahlungen zu überprüfen, enthalten. Der Bundes- rat ist bereit, das Anliegen prüfen zu lassen. Dabei soll insbesondere auch das Kos- ten-Nutzen-Verhältnis der Schaffung eines derartigen Systems geprüft werden. Er hat das EVD beauftragt, die notwendigen Schritte für die Prüfung des Anliegens in die Wege zu leiten. Diese Arbeiten werden koordiniert mit jenen zur Schaffung einer einheitlichen Identifikationsnummer für Unternehmungen, welche mit Beschluss des Bundesrates vom 18. September 2000 in Gang gesetzt wurden. Unter der Leitung des EVD wurden das EDI, das EJPD und das EFD beauftragt, ein Konzept und die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung einer einheitlichen Identifikationsnummer für Unternehmungen zu erarbeiten. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Postulat 2 Der Bundesrat wird eingeladen, den in dieser Inspektion angewandten Ansatz zur Bestimmung der Geldflüsse in der Agrarpolitik so weiter zu verfolgen, dass der Einfluss der staatlichen Agrarzahlungen über die Jahre hinaus nachvollziehbar und die Transparenz gewahrt wird. Dabei sind die Ergebnisse kontinuierlich den Zielset- zungen der Agrarpolitik gegenüberzustellen.
Das BLW hat, wie bei Empfehlung 3 aufgezeigt, ein umfassendes Konzept erarbei- tet, um dem in der Verordnung über die Nachhaltigkeit festgehaltenen Auftrag der Berichterstattung für die Beurteilung der agrarpolitischen Auswirkungen nachzu- kommen. Dieses Konzept basiert auf zwei Grundelementen:
– Mit einem breit angelegten Monitoring werden die Auswirkungen der Agrarpolitik verfolgt. Das Monitoring ist zum einen ausgerichtet auf die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit «Ökonomie, Ökologie und Soziales», zum andern auf die agrarpolitischen Massnahmen. Berücksichtigt werden auch internationale Aspekte. – Mit Wirkungsanalysen werden agrarpolitische Massnahmen vertieft unter- sucht auf ihre direkten und indirekten Wirkungen sowie auf ihre Effizienz. Die Wirkungsanalyse agrarpolitischer Massnahmen wurde seit dem Inkrafttreten des neuen Landwirtschaftsgesetzes ausgebaut. Dieses verlangt gemäss Artikel 187 Ab- satz 13, fünf Jahre nach Inkrafttreten explizit die Überprüfung wichtiger Massnah- men im Marktbereich. In seiner Stellungnahme zur Motion Tschuppert (99.3302; Neue Ausrichtung der Direktzahlungen in der Landwirtschaft), die der Nationalrat am 15. Juni 2000 in Form eines Postulates überwiesen hat, erklärte sich der Bundes- rat ausserdem bereit, gleichzeitig mit den Marktstützungsmassnahmen auch das Direktzahlungssystem zu überprüfen. Bereits begonnene Studien beziehen sich auf die Marktstützung in den Bereichen Milch, Fleisch, Eier und Getreide, die Milch- kontingentierung, die Instrumente des Grenzschutzes, die Absatzförderung, die Bei- träge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere sowie die Beiträge für Bodenverbesserungen. Evaluationen sind auch im Gang im Bereich der ökologi- schen Massnahmen (ökologischer Ausgleich, Beiträge für den Gewässerschutz nach Art. 62a Gewässerschutzgesetz, Tierhaltungsprogramme). Die Ergebnisse der Studi- en werden vom BLW laufend veröffentlicht2. Der Bundesrat wird dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (AP 2007) im Sommer 2002 die Resultate präsentieren und eine Wertung vornehmen. Im Agrarbe- richt 2001 wurde erstmals im Abschnitt 2.3 «Direktzahlungen» eine empfängerori- entierte Analyse der Direktzahlungen präsentiert. Auf Grund der im Sommer 2000 vorliegenden Ergebnisse über die Auswirkungen der Agrarpolitik 2002 und der ersten Wirkungsanalysen hat die vom Bundesrat im Mai 2000 eingesetzte Beratende Kommission Landwirtschaft die bisherigen agrar- politischen Reformschritte im November 2000 erstmals beurteilt. Die Kommission ist in ihrer Zwischenbilanz zum Schluss gekommen, dass mit der Agrarpolitik 2002
grosse Fortschritte im Bereich der Ökologie und auf den Märkten erzielt worden sind. Die bestehende Politik sei in der nächsten Reformetappe auf der Basis des Verfassungsartikels (Art. 104 BV) zu konsolidieren. Zentral sei eine weitere Ver- besserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft. Für die umfassende Untersuchung und Darstellung der Auswirkungen der Agrarpo- litik sind aus der Sicht des Bundesrates bereits erhebliche Anstrengungen unternom- men worden. Der Bundesrat sieht den von der GPK-S verlangten Ansatz zur Bestimmung der Geldflüsse als ein zusätzliches Instrument, das Aufschlüsse über die Verteilung der finanziellen Mittel des Bundes geben kann. Bis heute ist dieser Ansatz nur teilweise umgesetzt. Das BLW wird ihn bei der Weiterentwicklung der Berichterstattung weiter verfolgen und die Ergebnisse in den jeweiligen Agrarbe- richten darstellen.
2 Vgl. www.blw.admin.ch
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Postulat 3 Der Bundesrat wird eingeladen, die indirekten Effekte der agrarpolitischen Mass- nahmen regelmässig zu analysieren und sie anhand der Zielsetzungen der Agrarpo- litik zu beurteilen. Diese Beurteilung sollte auch das Verhältnis dieser Effekte zu weiteren öffentlichen Zielsetzungen berücksichtigen. Die Resultate sollten Eingang in die Berichterstattung über die schweizerische Landwirtschaft finden.
Das BLW hat, wie weiter oben ausführlich ausgeführt, ein umfassendes Konzept zur Beurteilung der Agrarpolitik aufgebaut. Die Instrumente werden laufend weiterent- wickelt. Das Konzept umfasst neben der periodischen Bestandesaufnahme ökonomi- scher, ökologischer und sozialer Auswirkungen auch gezielte Wirkungsanalysen. Diese können einzelne Massnahmen, aber auch andere Bereiche wie z.B. die Wir- kung der Direktzahlungen auf die Boden- und Pachtpreise zum Thema haben. Im Rahmen der Beurteilung der Agrarpolitik wird namentlich im Bereich Ökologie und Soziales eine breite Palette von indirekten Effekten der Agrarpolitik kontinuier- lich verfolgt und beurteilt. Die Konzepte für die Umwelt- und die Sozialberichter- stattung sind in den Agrarberichten 2000 respektive 2001 dargelegt. Indirekte Ef- fekte der Agrarpolitik werden auch bei den Wirkungsanalysen untersucht. Im Agrarbericht 2001 wurde ein Konzept dargestellt, wie die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft mit quantitativen Indikatoren beurteilt werden kann. Dabei sollen auch Ziele für die Entwicklungen im ökonomischen, ökologischen und sozialen Be- reich aufgestellt werden. Die Indikatorenwerte sollen dann periodisch mit den Ziel- werten verglichen werden. Der Bundesrat sieht die von der GPK-S im Postulat verlangte Analyse und Darstel- lung der Effekte der Agrarpolitik als kontinuierlichen Prozess. Der Bundesrat teilt die Auffassung der GPK-S, dass den indirekten Auswirkungen der Agrarpolitik da- bei ebenfalls besondere Aufmerksamkeit zu schenken sind. Das BLW wird diesen Aspekten künftig noch vermehrte Beachtung schenken. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Anhang
Verteilung der Direktzahlungen aus Sicht der Empfänger
Die meisten statistischen Angaben über die Direktzahlungen stammen aus der vom BLW entwickelten Datenbank AGIS (Agrarpolitisches Informationssystem). Dieses System wird einerseits mit Daten der jährlichen Strukturerhebungen, welche die Kantone zusammentragen und übermitteln, und andererseits mit Angaben über die Auszahlungen (Flächen und Tierbestände sowie entsprechende Beiträge) für jede Direktzahlungsart (Massnahme) gespiesen. Die Datenbank dient in erster Linie der administrativen Kontrolle der von den Kantonen an die Bewirtschafter ausgerichte- ten Beiträge. Eine weitere Funktion dieses Systems besteht in der Erstellung allge- meiner Statistiken über die Direktzahlungen. Dank der Informationsfülle und der EDV-Hilfsmittel können zahlreiche agrarpolitische Fragen von verschiedenen Seiten beleuchtet werden. Folgende Aspekte sind dabei von Interesse: – Wie wirken sich die Abstufungen und Begrenzungen gemäss der Direkt- zahlungsverordnung aus? – Wie verteilen sich die Direktzahlungen entsprechend den Merkmalen Produktionsform, Standardarbeitskraft (SAK) und Alter und in welche Re- gionen fliessen die Direktzahlungen? Von 72 930 im AGIS erfassten Betrieben im Jahr 2000 beziehen 60 702 Direktzah- lungen. Die meisten der restlichen 12 228 Betriebe sind zu klein, um Anspruch auf Beiträge zu haben, das heisst, sie weisen zu wenig Fläche und oder zu wenig Stan- dardarbeitskräfte (weniger als 0,3 SAK) auf.
Auswirkungen der Abstufungen und Begrenzungen Begrenzungen und Abstufungen wirken sich auf die Verteilung der Direktzahlungen aus. Bei den Begrenzungen handelt es sich um die Einkommens- und Vermögens- grenze sowie den Höchstbeitrag pro SAK, bei den Abstufungen um die Degression bei Flächen und Tieren.
Wirkung der Begrenzungen der Direktzahlungen 2000
Begrenzung Betroffene Kürzung Anteil am Beitrag Anteil Betriebe der Betriebe Gesamtsumme
Anzahl Fr. % %
pro SAK (45 000 Fr.) 1 555 2 035 911 3,44 0,09 auf Grund des Einkommens 2 692 9 742 376 10,74 0,45 auf Grund des Vermögens 428 5 107 741 47,91 0,24
Die Begrenzungen haben Kürzungen der Direktzahlungen zur Folge, insbesondere für jene 428 Betriebe, deren Vermögen zu hoch ist. Für diese Betriebe ging im Jahr
2000 im Durchschnitt fast die Hälfte der Direktzahlungen verloren. Von den Ein-
kommensgrenzen waren im Jahr 2000 fast 2700 Betriebe betroffen. Die Kürzung der Direktzahlungen betrug bei diesen Betrieben im Durchschnitt aber nur rund 10%.
Insgesamt wurden auf Grund der Begrenzungen fast 17 Millionen Franken an Direktzahlungen gekürzt.
Wirkung der Abstufung der Beiträge nach Flächen oder Tierzahl
Massnahme Betroffene Fläche/ Kürzung Anteil am Anteil an Betriebe Tierbestand Beitrag Gesamtsumme pro Betrieb der Betriebe
Anzahl ha/GVE Fr. % %
Flächenbeiträge 6 362 41,4 22 478 139 7,2 1,89 Beiträge für die Haltung Rau- futter verzehrender Nutztiere 126 60,6 430 206 6,9 0,02 Allgemeine Hangbeiträge 68 34,9 33 381 3,4 0,03 Beiträge für den ökologischen Ausgleich 6 39,8 20 440 9,3 0,02 Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion) 30 38,4 24 725 5,5 0,07 Beiträge für den biologischen Landbau 481 39,4 222 748 7,8 1,83 Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungs- systeme 902 65,3 602 266 9,8 2,43 Beiträge für regelmässigen Auslauf im Freien 1 414 61,3 881 947 7,3 1,06
Total 7 091 24 693 852 7,2 1,34
Insgesamt sind 7091 Betriebe von den Abstufungen gemäss Direktzahlungsverord- nung betroffen. Bei den meisten Betrieben gibt es Abzüge bei verschiedenen Mass- nahmen. Die Kürzungen betragen total fast 25 Millionen Franken. Sie wirken sich insbesondere bei den Flächenbeiträgen stark aus, wo die Abstufungen bei über 6000 Betrieben (10% aller Betriebe mit Direktzahlungen) zur Anwendung kommen. Von den Betrieben mit Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere sind lediglich 126 von diesen Kürzungen betroffen, da sich andere spezifische Begren- zungen dieser Massnahme wie die Förderlimite und der Milchabzug bereits vor der Abstufung der Direktzahlungen auswirken. Von Beitragsreduktionen betroffen sind auch die ökologischen Direktzahlungen. So werden z.B. die Direktzahlungen für die besonders tierfreundliche Haltung landwirt- schaftlicher Nutztiere (RAUS und BTS) bei rund 2300 Betrieben um 7–10% ge- kürzt, und rund 500 Bio-Betriebe erhalten um 8% herabgesetzte Direktzahlungen. Insgesamt betragen die Kürzungen auf Grund der Abstufungen rund 1% der gesam- ten Direktzahlungen.
Verteilung der Direktzahlungen nach Standardarbeitskräften Die Direktzahlungen werden nur ausgerichtet, wenn auf einem Betrieb ein Arbeits- bedarf für mindestens 0,3 SAK besteht. Aus der Verteilung der Betriebe nach SAK geht hervor, dass 5279 Landwirtschafts- betriebe zwischen 0,3 und 0,5 SAK aufweisen. Dies sind rund 8,7% aller direktzah- lungsberechtigten Betriebe. Der Anteil der vom Bund an diese Betriebe ausgerichteten Direktzahlungen betrug im Jahr 2000 hingegen nur 2,7%. Während die Kosten für die Förderung dieser Betriebe für den Staatshaushalt wenig ins Ge- wicht fallen, kommen die Direktzahlungen einer grossen Anzahl Betriebe zugute. An die grössten Betriebe mit über 5 SAK gingen knapp 3% der für 2000 gewährten Direktzahlungen. Die Weiterführung dieser Statistik im Laufe der nächsten Jahre wird die Auswirkungen der AP 2002 auf die Entwicklung der Betriebsstrukturen aufzeigen. nach Alter Bei dieser Auswertung wurden nur die Betriebe mit der Rechtsform «natürliche Per- sonen» und «Personengesellschaften» berücksichtigt. Von den 60 702 direktzah- lungsberechtigten Betrieben sind 58 372 Betriebe diesen beiden Typen zuzuordnen. Bei den Beitragsempfängern zeigt sich die Dominanz der Altersklasse zwischen 35 und 55 Jahren. Knapp 45% der Direktzahlungen gehen an Bewirtschafter und Be- wirtschafterinnen unter 40 Jahren. nach Produktionsformen Bei der Auswertung nach Produktionsformen wird unterschieden zwischen Betrie- ben, die den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllen, Betrieben, die den ÖLN ebenfalls erfüllen und zusätzlich nach den Regeln des biologischen Landbaus (Bio-Betriebe) wirtschaften und schliesslich Betrieben, die Direktzahlungen erhal- ten, ohne dass sie den ÖLN erbringen (Konventionelle Betriebe). Im Jahr 2000 erhielten 60 702 Betriebe Direktzahlungen. 51 822 waren ÖLN-Be- triebe, 4904 Bio-Betriebe und 3976 Konventionelle Betriebe. Den Bio-Betrieben wurde mit 44 800 Franken im Durchschnitt am meisten Direktzahlungen pro Betrieb ausgezahlt. Im Durchschnitt waren es rund 10 000 Franken mehr als bei den ÖLN- Betrieben. Die durchschnittliche Summe der Direktzahlungen für die Konventio- nellen Betriebe betrug rund 11 000 Franken. Bei diesen handelt es sich in der Regel um kleinere Betriebe (im Durchschnitt 8 ha gegenüber 16 ha bzw. 17 ha für Bio- und ÖLN-Betriebe), die bis Ende 2001 von Übergangsregelungen bei den Direkt-
zahlungen profitieren. Die Direktzahlungen konzentrieren sich auf Betriebe, die umweltschonend wirt- schaften. 98% der Direktzahlungen gingen im Jahr 2000 an die Betriebe mit ÖLN resp. ÖLN und Bio. Dabei erhielt der Grossteil der ÖLN-Betriebe zwischen 10 000 und 70 000 Franken Direktzahlungen, bei den Bio-Betrieben zwischen 10 000 und
90 000 Fr.
nach Empfängerregionen Dank der Aufbereitung von Informationskarten mit einem geographischen Informa- tionssystem (GIS) auf der Basis der entsprechenden AGIS-Daten kann ein Überblick über die regionale Bedeutung der Direktzahlungen verschafft werden. Thematische Karten dienen als Basis für die Interpretation und geben für jede einzelne Direktzah- lungsart (Massnahme) Aufschluss über die Dichte der Beitragsempfänger in der je- weiligen Gemeinde (Agrarbericht 2001, Seiten A60–A71).
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