Parlamentarische Initiative. Verordnung der Bundesversammlung über die Redaktionskommission. Bericht vom 30. April 2003 der Redaktionskommission. Stellungnahme des Bundesrates
zu 03.420
Parlamentarische Initiative Verordnung der Bundesversammlung über die Redaktionskommission Bericht vom 30. April 2003 der Redaktionskommission
Stellungnahme des Bundesrates
vom 28. Mai 2003
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
gestützt auf Artikel 21quater Absatz 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) teilen wir Ihnen mit, dass wir dem Bericht der Redaktionskommission vom 30. April 2003 vorbehaltlos zustimmen. Insbesondere begrüssen wir die Regelung von Artikel 6 Absatz 3, wonach die Redaktionskommission auch bei Referendumsvorlagen ein Korrigendum veröffent- lichen kann. Unter referendumsrechtlichen Aspekten ist dabei wesentlich, dass die Redaktions- kommission auch darüber befindet, ob ein nach Schlussabstimmung und Veröffent- lichung im Bundesblatt entdeckter Fehler derart schwer wiegend ist, dass ein Korri- gendum im Bundesblatt angeordnet werden muss. Die Redaktionskommission wird dabei auch zu entscheiden haben, ob das Korrigendum auf eine oder zwei Amtsspra- chen beschränkt werden kann (vgl. VPB 53.19) und ob die Referendumsfrist erstreckt werden muss. Hierfür werden die gesamten Umstände gewürdigt werden müssen, insbesondere muss berücksichtigt werden, ob bereits ein Referendum ergriffen oder gar bereits zustande gekommen ist oder ob im Vertrauen auf die Richtigkeit des fehlerhaft publizierten Textes die Ergreifung des Referendums gerade unterlassen wurde. Die Rechtsfolge – Neuauslösung der Referendumsfrist oder Verzicht darauf – wird nach Treu und Glauben und dem Verhältnismässigkeitsprinzip im Einzelfall festzu- legen sein. Weder darf dabei das Referendumsrecht geschmälert werden, noch darf umgekehrt offenbar missbräuchlicher Berufung auf fehlerhafte Publikation zum blossen Zweck der Verzögerung des Inkrafttretens eines Erlasses Raum gegeben werden.
2003-1049 4291
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
28. Mai 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz