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Botschaft über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung der Verdichtung (intra-muros-Erweiterung) des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf

09.059

Botschaft über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung der Verdichtung (intra-muros-Erweiterung) des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf

vom 29. Mai 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustim- mung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Gewährung eines zinslosen, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbaren Darlehens von 20 Millionen Franken an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung der Verdichtung (sog. intra-muros-Erweiterung) des Sitzgebäudes der Welthandels- organisation (WTO) in Genf.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.

29. Mai 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2009-0415 4201

Übersicht

Den eidgenössischen Räten wird beantragt, in der Form eines Verpflichtungskre- dits ein Darlehen von 20 Millionen Franken an die FIPOI für die Verdichtung (intra-muros-Erweiterung) des WTO-Sitzgebäudes in Genf zu gewähren.

Am 1. August 2008 hat sich die Schweiz in einem Abkommen mit der Welthandels- organisation (WTO) auf die Renovation, Verdichtung und Erweiterung des WTO- Sitzgebäudes Centre William Rappard (CWR) in drei Phasen geeinigt, um der WTO die Zusammenführung ihrer Aktivitäten unter einem Dach (zum sogenannten «site unique») zu erlauben und das langfristige Wachstum ihres Personalbestandes zu bewältigen. Eine ausführliche Beschreibung des «site unique»-Projekts wurde den eidgenössischen Räten schon mit der Botschaft vom 30. Mai 2008 zur ersten Phase der Umsetzung des WTO-Immobilienprojekts unterbreitet (BBl 2008 5033). Die eidgenössischen Räte haben daraufhin in der Herbstsession 2008 für die erste Phase des Projekts (Renovation des CWR) einen Verpflichtungskredit von 45 Millionen Franken bewilligt. Mit der vorliegenden Botschaft ersucht der Bundesrat nun die eidgenössischen Räte um die Gewährung des Verpflichtungskredits für die Finanzierung der zweiten Phase des WTO-Immobilienprojekts (Verdichtung bzw. intra-muros-Erweiterung des CWR, ohne dessen Grundfläche zu erhöhen oder die Aussenfassade zu verän- dern). Das Vorhaben soll im Rahmen der schweizerischen Gaststaatpolitik über ein zinsloses, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbares Darlehen des Bundes an die FIPOI finanziert werden. Für die dritte und letzte Etappe des «site unique»-Projekts (Erweiterung des CWR über einen Annexneubau) wird zu gegebener Zeit eine separate Botschaft vorgelegt. Die Schweiz verfügt über eine langjährige Tradition als Sitzstaat internationaler Organisationen und als Durchführungsort von Konferenzen und multilateralen Treffen. Diese Rolle als Gaststaat verschafft unserem Land eine wertvolle und einzigartige Plattform, um seine aussenpolitischen Ziele zu verfolgen und seine Interessen zu verteidigen. Ein wesentliches Element dieser Gaststaatpolitik bilden die Leistungen, welche der Bund über die FIPOI gewähren kann. So erlaubt das Gaststaatgesetz dem Bund unter anderem, zwischenstaatlichen Organisationen mit Sitz in der Schweiz über die FIPOI Darlehen für Bauprojekte zu gewähren. Es handelt sich dabei um eine besondere Art der Standortförderung der Schweiz, mit welcher die Verankerung von anerkannten, vorwiegend in Genf etablierten interna- tionalen Organisationen gestärkt wird. Die WTO ist eine der bedeutendsten zwischenstaatlichen Organisationen mit Sitz in

der Schweiz. Die FIPOI soll das Verdichtungsprojekt begleiten und die WTO als Bauherrin bei der Umsetzung des Projekts beraten. Die Gewährung des für ein zinsloses, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbaren Dar- lehens bestimmten Verpflichtungskredits bringt für die Eidgenossenschaft finanzielle Lasten von 20 Millionen Franken mit sich.

Übersicht 4202 Abkürzungsverzeichnis 4204

1 Einführung 4206

1.1 Kontext dieser Botschaft 4206

1.2 Die internationale Rolle Genfs 4207

1.3 Immobilienpolitik und die FIPOI 4208

1.4 Die Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) 4210

2 Renovation, Verdichtung und Erweiterung des WTO-Sitzes 4211

2.1 Ausgangslage 4211

2.2 Bauvorhaben 4213

2.2.1 Einleitende Bemerkungen 4213

2.2.2 Renovation – Zusammenfassung der laufenden Arbeiten 4214

2.2.3 Nächste Etappe im WTO-Immobilienprojekt: Verdichtung/

intra-muros-Erweiterung 4215

2.2.4 Erweiterung (Neubau) – Stand der Dinge 4219

2.2.5 Kantonale Verfahren (u.a. Gesetzesänderungen) 4219

2.3 Vertragliche Regelungen mit der WTO 4220

2.4 Kosten 4221

2.4.1 Einleitende Bemerkungen 4221

2.4.2 Kostenaufstellung Verdichtung/intra-muros-Erweiterung 4221

3 Finanzierung des Gebäudes der WTO 4223

3.1 Finanzieller Beitrag an die FIPOI 4223

3.2 Auswirkungen der Teuerung 4224

4 Auswirkungen 4224

4.1 Finanzielle Auswirkungen 4224

4.2 Anwendung der Ausgabenbremse 4224

4.3 Personelle Auswirkungen 4224

4.4 Finanzielle Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden 4225

5 Legislaturplanung 4225

6 Rechtliche Aspekte 4225

6.1 Gesetzliche Grundlagen 4225

6.2 Rechtsform des Erlasses 4225

Bundesbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung der Verdichtung (intra-muros-Erweiterung) des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf (Entwurf) 4231

Abkürzungsverzeichnis

AIIC Internationaler Konferenzdolmetscherverband AITIC Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation BIZ Bank für internationalen Zahlungsausgleich BKP Baukostenplan CDH UN-Menschenrechtsrat CERN Europäische Organisation für kernphysikalische Forschung CICG Internationales Konferenzzentrum von Genf CIM Zwischenstaatliches Komitee für Auswanderung (1989 umgewan- delt in die Internationale Organisation für Migration IOM) CWR Centre William Rappard EFTA Europäische Freihandelsassoziation FIPOI Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen GATT Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen GATS Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen GEC Geneva Executive Center (heute Internationales Umwelthaus IEH) GLN Genève Lac Nation GSG Gaststaatgesetz vom 22. Juni 2007 (SR 192.12) IAO Internationale Arbeitsorganisation IBE/UNESCO Internationales Erziehungsamt IEC Internationale Elektrotechnische Kommission IKRK Internationales Komitee vom Roten Kreuz INGO Internationale Nichtregierungsorganisation IOM Internationale Organisation für Migration ITU Internationale Fernmeldeunion LDCs Least developed countries MWSt Mehrwertsteuer NGO Nichtregierungsorganisation OCSTAT Kantonales Statistisches Amt Genf OTIF Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr ÖRK Ökumenischer Rat der Kirchen SIG Services Industriels de Genève SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein SWR Salle William Rappard (Konferenzgebäude beim CWR) TRIPS Vereinbarung über handelsrelevante Aspekte der geistigen Eigentumsrechte UICN Internationale Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume UNAIDS HIV/AIDS-Programm der Vereinten Nationen UNHCHR Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Menschenrechte

UNHCR Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge UNOG Büro der Vereinten Nationen in Genf UPU Weltpostverein WEF Weltwirtschaftsforum WHO Weltgesundheitsorganisation WIPO Weltorganisation für geistiges Eigentum WMO Weltorganisation für Meteorologie WTO Welthandelsorganisation WWF World Wide Fund for Nature

Botschaft

1 Einführung

1.1 Kontext dieser Botschaft

Die Eidgenossenschaft und die Welthandelsorganisation (WTO) haben sich im Frühjahr 2008 auf ein Immobilienprojekt verständigt, um der WTO die Zusammen- führung ihrer Aktivitäten unter einem Dach (zum sogenannten «site unique») zu erlauben und das langfristige Wachstum ihres Personalbestandes zu bewältigen. Das «site unique»-Projekt, dessen Eckwerte im Abkommen1 vom 1. August 2008 über den langfristigen Bedarf an Räumlichkeiten der WTO zwischen der Schweiz und der WTO festgehalten wurden, umfasst die Renovation, eine Verdichtung und eine gezielte Erweiterung im Innern des bestehenden WTO-Sitzgebäudes ohne Verände- rung der Aussenfassade oder Erhöhung der Grundfläche (daher auch als intra- muros-Erweiterung bezeichnet) sowie dessen Erweiterung durch einen Annexneu- bau und soll von 2008 bis Ende 2012 in drei Bauphasen realisiert werden. Für jede der drei Phasen, die zeitlich aufeinander abgestimmt sind und sich – wo bauplane- risch möglich und sinnvoll – teilweise überschneiden werden, soll eine eigene Bot- schaft ausgearbeitet werden. Für die erste Bauphase (Renovation), welche inzwischen angelaufen ist und bis Ende 2011 realisiert werden soll, haben die eidgenössischen Räte auf Basis der Botschaft vom 30. Mai 20082 über die Gewährung eines A-fonds-perdu-Beitrags an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzie- rung der Renovation des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf schon in der Herbstsession 2008 einen Verpflichtungskredit von 45 Millionen Fran- ken bewilligt3. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat nun die Mittel für die zweite Phase (Verdichtung/intra-muros-Erweiterung), welche in ihren Grundzügen den eidgenössischen Räten in der vorgenannten Botschaft schon dargelegt wurde und auf Basis der inzwischen erarbeiteten Projektstudie hier detailiert beschrieben werden soll (s. Ziff. 2.2.3). Die dritte und letzte Phase (Neubau) ist nicht Bestandteil dieser Botschaft. Hierzu soll zu gegebener Zeit eine weitere Botschaft ausgearbeitet wer- den. Unter Ziff. 2.2.4 wird gleichwohl kurz über den Stand der Dinge in der Ent- wicklung des Neubaus berichtet (u.a. betreffend den Architekturwettbewerb und die kantonalen Gesetzesanpassungen).

1 Eine kurze Beschreibung des Inhalts, der Gründe, Folgekosten, Rechtsgrundlage und Dauer des Abkommens dürfte im Rahmen des Berichtes des Bundesrates über die 2008 abgeschlossenen internationalen Staatsverträge (voraussichtliches Erscheinungszeitpunkt im Juni 2009) publiziert werden.

2 BBl 2008 5033

3 BBl 2008 8553

1.2 Die internationale Rolle Genfs

Die Schweiz verfügt über eine langjährige Tradition als Gaststaat internationaler Organisationen. Die ältesten dieser Organisationen wurden bereits im 19. Jahrhun- dert gegründet. Heute haben zahlreiche zwischenstaatliche Organisationen und andere institutionelle Begünstigte im Sinne des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007 (GSG)4 ihren Sitz in der Schweiz. Ihre starke Präsenz stellt ein charakteristisches Element unseres Landes dar. Sie bietet der schweizerischen Aussenpolitik eine wichtige Plattform. Der Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Natio- nen (UNO) stärkte das Gastland Schweiz und im Besonderen das internationale Genf, denn die Mitgliedschaft erleichtert unserem Land die Festigung seiner Posi- tion als Sitz zahlreicher zwischenstaatlicher Organisationen sowie als Ort der Durch- führung von Konferenzen und multilateralen Treffen. Insgesamt 25 Organisationen haben mit der Schweiz ein Sitzabkommen geschlos- sen, und mit 7 quasizwischenstaatlichen internationalen Organisationen besteht ein Fiskalabkommen. Dazu kommt eine grosse Zahl von weiteren Organismen, Pro- grammen und Sekretariaten internationaler Abkommen. Die Zahl der Nichtregie- rungsorganisationen (NGO) mit beratendem Status bei den Vereinten Nationen und mit Sitz in der Schweiz beläuft sich auf rund 250, darunter etwa der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK), der World Wide Fund for Nature (WWF, vormals World Wildlife Fund) oder das Weltwirtschaftsforum (WEF) in Genf. Traditionell der bedeutendste Treffpunkt und Standort institutioneller Begünstigter in der Schweiz ist Genf, das zusammen mit New York eines der beiden wichtigsten Zentren für multilaterale Zusammenarbeit darstellt. In Genf haben zum Beispiel das Genfer Büro der Vereinten Nationen (UNOG), der UN-Menschenrechtsrat (CDH), mehrere UNO-Sonderorganisationen (Internationale Arbeitsorganisation IAO, Welt- gesundheitsorganisation WHO, Weltorganisation für Meteorologie WMO, Welt- organisation für geistiges Eigentum WIPO, Internationale Fernmeldeunion ITU, Internationales Erziehungsamt IBE/UNESCO) sowie die Hochkommissariate für Flüchtlinge (UNHCR) und für Menschenrechte (UNHCHR) ihren Sitz. Dazu kommen eine Reihe von Organisationen ausserhalb des UNO-Systems, etwa die Welthandelsorganisation (WTO), die Europäische Organisation für Kernforschung

(CERN), die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Weitere wichtige zwischenstaatliche Organisa- tionen befinden sich in Bern (Weltpostverein UPU) und in Basel (Bank für Interna- tionalen Zahlungsausgleich BIZ). Aufgrund der Bedeutung Genfs unterhalten dort 161 ausländische Staaten und die Schweiz eine ständige Mission. Jedes Jahr werden in Genf mehrere Tausend interna- tionale Tagungen und Konferenzen veranstaltet, an denen rund 200 000 Delegierte und Experten teilnehmen (inkl. Konferenzen, die von INGO organisiert werden).5 Das sogenannte «internationale Genf» ist aber nicht nur von herausragender politi- scher Bedeutung für die Schweiz. Es bildet gleichzeitig auch einen wichtigen Bestandteil des Wirtschaftslebens des Kantons Genf und der gesamten Eidgenossen- schaft. Die Gesamtzahl des internationalen Personals einschliesslich Familienange-

4 SR 192.12

5 Communiqué de presse: Les organisations internationales à Genève en 2007/2008.

Office cantonal de la statistique (OCSTAT), Genf 4. Dez. 2008.

hörige und Hausangestellte in der Schweiz umfasst rund 40 000 Personen. Zudem werden rund 14 000 Stellen im Privatsektor (insbesondere in Gastgewerbe und Hotellerie) indirekt durch die Präsenz der internationalen Organisationen geschaffen und hängen vom internationalen Genf ab. Die jährlichen Ausgaben der zwischen- staatlichen Organisationen mit Sitzabkommen in der Schweiz belaufen sich gemäss Schätzungen auf ca. 4,4 Milliarden Franken (2007), wovon über die Hälfte in Form von Löhnen oder als Entgelt für Waren und Dienstleistungen wieder in die Schwei- zer Wirtschaft fliesst.6 Die durch die Präsenz der internationalen Organisationen indizierte indirekte Wertschöpfung ist in dieser Schätzung noch nicht enthalten. Diese ist schwierig zu quantifizieren, dürfte aber einen nicht unerheblichen zusätz- lichen Beitrag an die Genfer Wirtschaft leisten. Seit über zehn Jahren ist auf dem Gebiet der Gaststaatpolitik ein lebhafter inter- nationaler Wettbewerb zu spüren (bspw. bei der Wahl des Sitzes der WTO). Wie der Bundesrat in den vergangenen Jahren verschiedentlich dargelegt hat, führte das Ende des Kalten Krieges auch im Bereich der internationalen Organisationen zu einem grundlegenden Wandel. Mit dem Wegfall des Blockdenkens verstärkte sich die Konkurrenz bei der Ansiedlung multilateraler Organisationen und bei der Vergabe internationaler Konferenzen.7 Als Antwort auf diese neuen Herausforderungen hat der Bundesrat eine Strategie entwickelt, welche in Bezug auf die Ansiedlung internationaler Organisationen den Akzent auf die Konsolidierung der Position der Schweiz setzt. Qualität wird der Quantität vorgezogen. Der Bund konzentriert seine Bemühungen auf klar definierte prioritäre Bereiche, in denen Arbeitssynergien erhalten und weiterentwickelt werden können. Bei der Aufnahme neuer Organisationen verfolgt er dadurch ein selektives Vorgehen unter Fokussierung auf die traditionellen Kernbereiche: humanitäre Fra- gen und Menschenrechte, Friedens-, Sicherheits- und Abrüstungspolitik, Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Gesundheit sowie Umwelt und nachhaltige Entwick- lung. Diese Strategie ermöglicht es, die Stellung des Gaststaates Schweiz und ins- besondere Genfs als Zentrum für internationale Konferenzen und Tagungen gezielt zu festigen und auszubauen.

1.3 Immobilienpolitik und die FIPOI

Wie sich in den vergangenen Jahrzehnten gezeigt hat, ist eine gezielte Immobilien- politik ein ausserordentlich wichtiger Aspekt der Gaststaatpolitik. Es handelt sich dementsprechend um ein stark genutztes Instrument. Dies gilt insbesondere für Genf, wo erschwinglicher Büroraum auf dem freien Markt nur schwer zu finden ist. Zur Unterstützung bei der Beschaffung von Lokalitäten steht den internationalen Organisationen in Genf die Immobilienstiftung für die internationalen Organisatio- nen (FIPOI) zur Seite. Die FIPOI ist eine Stiftung des schweizerischen Privatrechts, welche 1964 von Bund und Kanton Genf gegründet wurde, um die Rolle Genfs als

6 Vgl. dazu Anhang 3 zum Bericht 2008 des Bundesrats vom 21. Mai 2008 über das

Verhältnis der Schweiz zur UNO und zu den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz (BBl 2008 6067). 7 Vgl. dazu Botschaft vom 13. Sept. 2006 zum Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (BBl 2006 8017).

Zentrum internationaler Begegnungen zu unterstützen.8 Die FIPOI steht unter der Kontrolle der eidgenössischen Stiftungsaufsicht sowie der eidgenössischen und kantonalen Finanzkontrolle. Bund und Kanton Genf als Gründungsmitglieder sind mit je drei Personen im Stiftungsrat vertreten und nehmen alternierend den Vorsitz wahr. Das Mandat der Stiftung besteht darin, internationalen Organisationen ein attraktives Raumangebot zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck kann der Bund der FIPOI einmalige oder wiederkehrende finanzielle Beiträge (à fonds perdu) sowie zinslose, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbare Darlehen gewähren, womit die FIPOI ihrer- seits den internationalen Organisationen den Kauf, den Bau oder die Umnutzung von Gebäuden ermöglicht. Gleichzeitig ist die FIPOI befugt, selber Immobilien zu kaufen oder zu bauen, zu vermieten und zu verwalten. Die Gewährung eines zinslosen Darlehens zum Bau oder Erwerb eines eigenen Gebäudes stellt für eine Organisation, welche unter Raumnot leidet, eine sehr attrak- tive Option dar. Zugleich ist sie auch im Interesse des Gaststaates Schweiz. Denn indem die Organisation unter Beratung und Begleitung durch die FIPOI ein grösse- res Bauvorhaben unternimmt und schliesslich Besitzerin eines Gebäudes wird, verankert sich die Organisation stärker in der Schweiz. Die Möglichkeit, ein FIPOI- Darlehen zu gewähren, bildet deshalb ein zentrales Element bei der Umsetzung der Gaststaatpolitik. Seit ihrer Gründung und bis zum 31. Dezember 2008 gewährte der Bund der FIPOI Darlehen in der Höhe von 706 Millionen Franken sowie Schenkungen von

372 Millionen Franken, was einem Gesamttotal von 1078 Millionen Franken ent-

spricht. Ende 2008 hatte die FIPOI für diese Bundesdarlehen bereits 544 Millionen Franken an die Bundeskasse überwiesen, wovon 357 Millionen Franken als reguläre Rückzahlungen und 187 Millionen Franken als Zinszahlungen galten. Entsprechend schuldet die FIPOI der Eidgenossenschaft per 31. Dezember 2008 die Summe von

349 Millionen Franken. Das zum Brandversicherungswert geschätzte Immobi-

lienvermögen der FIPOI betrug per 31. Dezember 2008 664 Millionen Franken (878 Millionen Franken, wenn man das CWR mitrechnet). Bei der Umsetzung der geschilderten Immobilienpolitik ist der Kanton Genf ein aktiver Partner des Bundes. Gemäss einer langjährigen Praxis stellt der Kanton Grundstücke im Baurecht zur Verfügung und verzichtet auf die Erhebung von Bau- rechtszinsen für die den internationalen Organisationen oder der FIPOI zur Verfü- gung gestellten Grundstücke, wenn der Bund die damit verbundenen Baudarlehen an die FIPOI unverzinslich ausgestaltet. Seit die eidgenössischen Räte 1996 beschlos- sen haben, künftig alle FIPOI-Darlehen zinslos zu gewähren9, stellt der Verzicht des Kantons auf die Erhebung von Baurechtszinsen die Regel dar.

8 Bundesbeschluss vom 11. Dez. 1964 über die Gewährung von Darlehen an die FIPOI (BBl 1964 II 1490). 9 Bundesbeschluss vom 21. Juni 1996 über die Finanzhilfen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (AS 1996 2682).

1.4 Die Welthandelsorganisation

(World Trade Organization, WTO) Die Welthandelsorganisation bildet seit über zehn Jahren den institutionellen Rah- men des multilateralen Handelssystems und regelt als einzige zwischenstaatliche Organisation die grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen der Staaten auf globa- ler Ebene. Gleichzeitig ist die WTO ein Forum, in welchem auf multilateraler Ebene Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsbeziehungen geführt werden. Die WTO nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 1995 auf, nach Abschluss der mehr als sieben Jahre dauernden Verhandlungen, die unter dem Namen «Uruguay-Runde» geführt wurden. Integrale Bestandteile der WTO sind das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), welches bereits seit 1948 als «provisorisches» Ver- tragswerk die Regeln für den internationalen Güterhandel festgeschrieben hat, das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und die Vereinbarung über handelsrelevante Aspekte der geistigen Eigentumsrechte (TRIPS). Eine zentrale institutionelle Errungenschaft und wesentliche Neuerung gegenüber dem GATT besteht im Streitbeilegungsrat (Dispute Settlement Body), auch Streitschlichtungsorgan genannt, und in der Rekursinstanz (ständiges Beru- fungsorgan, Appellate Body), welche mit der Schaffung der WTO entstanden sind. Regierungen von WTO-Mitgliedstaaten können mit Hilfe dieses Verfahrens gegen WTO-Rechts-widrige Praktiken anderer Staaten vorgehen. Heute werden im Rahmen der WTO insgesamt über dreissig multilaterale Abkom- men betreut und deren Einhaltung überwacht. Die WTO-Abkommen zielen auf eine schrittweise Liberalisierung des internationalen Handels ab, die im Rahmen von Verhandlungsrunden gefördert werden soll. Die WTO steht somit für einen mög- lichst offenen Weltmarkt, dessen Regeln und Grenzen das Höchstmass an Konsens zwischen den Mitgliedstaaten reflektiert. Im November 2001 wurde in Doha (Qatar) bereits die neunte Welthandelsrunde, die sogenannte Doha-Entwicklungsagenda, lanciert. Diese ist bis heute noch nicht abgeschlossen. Neben den Abkommen, die alle WTO-Mitglieder binden, gibt es weitere Verträge, die allein die jeweiligen Vertragsstaaten verpflichten. Die WTO hat ihren Sitz und zugleich ihr einziges Büro in Genf. Sie zählt gegen- wärtig 153 Mitgliedländer und -territorien, wovon etwa drei Viertel Entwicklungs- länder sind. Wiederum knapp ein Viertel der Entwicklungsländer (32) gehören zu

den am wenigsten entwickelten Ländern (least-developed countries, LDCs). Die Schweiz, die der WTO per 1. Juli 1995 beitrat, gehört zu den Gründerstaaten der Organisation. Die letzten Beitritte betrafen die Kapverdischen Inseln (2008), Ukrai- ne (2008), Tonga (2007), Vietnam (2007) und Saudi Arabien (2005). Weitere rund

30 Länder, darunter beispielsweise die Russische Föderation, verhandeln derzeit

über ihren Beitritt. Angesichts ihrer stetig wachsenden Anzahl Mitglieder entwickelt sich die WTO zunehmend in Richtung einer universellen Organisation. 134 Mitglie- der der WTO verfügen über eine ständige Mission in Genf, manchmal sogar über eine eigene Mission für die WTO, so auch die Schweiz. Oberstes Organ der WTO ist die Ministerkonferenz, welche mindestens alle zwei Jahre tagt. Darunter ist der Allgemeine Rat angesiedelt, der sich mehrmals jährlich am Sitz der WTO in Genf trifft, um über grundsätzliche Fragen zu befinden. Schliesslich befassen sich zahlreiche Spezialausschüsse sowie Arbeitsgruppen mit der Implementierung der einzelnen WTO-Abkommen und anderen handelsspezi- fischen Fragen. Hingegen verfügt die WTO über keinen selbstständigen und mit

weitgehenden Befugnissen ausgestatteten Exekutivrat, wie dies andere zwischen- staatliche Organisationen kennen. In den erwähnten Leitorganen und in den ver- schiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen der WTO nehmen die Regierungen der Mitgliedländer gleichberechtigt teil, und die Entscheide werden von allen Mitglied- staaten zusammen, normalerweise im Konsens, gefällt. So können beispielsweise Änderungen von Kernbestimmungen der WTO nur nach Annahme durch alle Mit- glieder der WTO in Kraft treten, nach Ratifikation gemäss den landeseigenen, von der jeweiligen Verfassung vorgeschriebenen Verfahren. Das Budget der WTO beläuft sich auf rund 185 Millionen Franken (2008). Seine Finanzierung erfolgt über Mitgliederbeiträge, deren Beitragshöhe sich nach dem jeweiligen Welthandelsanteil der einzelnen Mitglieder richtet. Infolgedessen bezahlt die Schweiz rund 1,4 % des Budgets, was im Jahr 2008 einem Jahresbeitrag von rund 2,5 Millionen Franken entsprach. Seit September 2005 ist der Franzose Pascal Lamy Generaldirektor der WTO. Kürz- lich wurde Lamy für eine weitere vierjährige Amtszeit bis August 2013 bestätigt. Der Generaldirektor steht dem Sekretariat der Organisation am Sitz in Genf vor, wo derzeit rund 750 Angestellte arbeiten. Unter «Sekretariat» wird die allgemeine Administration der WTO verstanden, welche in verschiedene Abteilungen unterteilt und für folgende Hauptaufgaben zuständig ist: Vorbereitung und Unterstützung von Verhandlungen zwischen den WTO-Mitgliedern; Beratung der Handelspartner; Analyse; Darstellung und Veröffentlichung der Welthandelsentwicklung sowie Organisation der Streitschlichtungsverfahren. Wie mit allen zwischenstaatlichen Organisationen, die sich in der Schweiz nieder- lassen, hat der Bundesrat mit der WTO am 2. Juni 1995 ein Sitzabkommen abge- schlossen.10

2 Renovation, Verdichtung und Erweiterung

des WTO-Sitzes

2.1 Ausgangslage

Die WTO ist eine der bedeutendsten zwischenstaatlichen Organisationen mit Sitz in der Schweiz. Seit der Gründung der WTO im Jahr 1995 befindet sich der Sitz der Organisation in Genf im Centre William Rappard (CWR), welches zuvor bereits teilweise das Sekretariat des GATT beherbergt hat. Das historische Gebäude, wel- ches 1926 für das Internationale Arbeitsamt errichtet wurde, liegt an der Rue de Lausanne in unmittelbarer Nähe des Sees. Nach der Überführung des ursprünglichen GATT in die WTO setzte sich der Bun- desrat mit Unterstützung der eidgenössischen Räte und des Kantons Genf erfolg- reich dafür ein, dass der von Bonn begehrte Sitz der WTO in Genf verblieb. Nach schwierigen Verhandlungen wurde zwischen dem Bund, dem Kanton Genf, der FIPOI und der WTO ein sogenannter «Infrastrukturvertrag» abgeschlossen, um die gegenüber der WTO eingegangenen Verpflichtungen im Immobilienbereich zu regeln. So entschied sich die Schweiz in einer ausserordentlichen Geste, der WTO das Centre William Rappard zu schenken sowie den baulichen Unterhalt des Gebäu-

10 SR 0.192.122.632

des zu übernehmen (auch nach dem Eigentumsübertrag des CWR).11 Mit dieser Regelung wollte man sicherstellen, dass das Gebäude bei Ablauf des Nutzungsrechts oder bei vorzeitigem Auszug der WTO der FIPOI in gutem Zustand übergeben wird (vgl. Botschaft vom 12. Juni 199512 über die Schenkung des Centre William Rappard (CWR) an die Welthandelsorganisation (WTO) und ihre finanziellen Konsequenzen). Gleichzeitig verpflichtete sich die Schweiz zum Bau eines Konfe- renzsaals – der am 16. Februar 1998 eingeweiht wurde und seither voll ausgelastet ist – sowie zur Übernahme von dessen Unterhalts- und Betriebskosten.13 Aufgrund dieses Infrastrukturvertrags leistet die Schweiz einen jährlichen Unterhaltsbeitrag von ca. 1,7 Millionen Franken an die WTO. Der Verbleib der WTO in Genf gilt als einer der wichtigsten Erfolge der schweize- rischen Gaststaatpolitik der letzten Jahrzehnte. Als Gaststaat hat die Schweiz ein wesentliches Interesse, den internationalen Orga- nisationen bestmögliche Arbeitsbedingungen zu gewähren. Im Falle der WTO war bereits während den Verhandlungen zum Abschluss des Infrastrukturvertrags von

1995 erkennbar, dass das CWR für die Bedürfnisse der WTO in absehbarer Zukunft

zu klein werden könnte. Der Bedarf der WTO nach zusätzlichen Räumlichkeiten ist ausgewiesen14. Die WTO, stets bemüht um einen schlanken Organisationsapparat, ist bedacht, trotz wachsenden Aufgaben ein Aufblähen ihrer Administration zu vermeiden. Dennoch war angesichts der Entwicklung der Organisation ein Anstieg der Zahl ihrer Ange- stellten unvermeidlich: Das Sekretariatspersonal hat sich seit 1995, als die WTO

445 Angestellte zählte, markant erhöht. Heute beschäftigt die Organisation über

750 Mitarbeitende aller Kategorien von Arbeitsverträgen, und schon seit Jahren

können nicht mehr alle Mitarbeitenden der WTO im CWR untergebracht werden. Angesichts der in absehbarer Zeit bevorstehenden Neubeitritte, der laufenden Doha- Verhandlungen sowie der daraus resultierenden neuen Aufgaben der WTO ist ein weiterer Personalanstieg in den kommenden Jahren sehr wahrscheinlich. Die der Ausweitung des WTO-Sitzes zugrunde liegenden Berechnungen gehen von einem langfristigen Personalbestand der WTO von 1100 Personen aus. Das Immobilienprojekt, auf das sich die Eidgenossenschaft mit der WTO am 1. August 2008 im Rahmen eines Abkommens über den langfristigen Raumbedarf der WTO formell geeinigt hat (s. Ziff. 1.1), soll den spezifischen Aufgaben der Rekursinstanz wie auch dem Sekretariat genügend Büroraum bieten sowie die für die Abläufe der WTO unumgänglichen Begegnungszonen, Konferenzräume und – säle umfassen. Das Projekt erfüllt den ausdrücklichen Wunsch des WTO-General- direktors, den er kurz nach seinem Amtsantritt geäussert hat, alle Aktivitäten der Organisation unter einem Dach (dem sog. «site unique») zu vereinen. Dieses Projekt ersetzt das ursprünglich von der WTO für 60 Millionen Franken geplante zusätzliche Gebäude an der Avenue de France («WTO-II-Projekt»), für welches sie die Schweiz Ende 2001 um ein entsprechendes Darlehen gebeten hatte15. Nachdem der Allge- meine Rat der WTO am 31. Juli 2008 das neue Abkommen mit der Schweiz gutge-

11 BBl 1996 I 518

12 BBl 1995 III 1016

13 Bundesbeschlüsse vom 13. und vom 24. März 1995 (BBl 1995 II 461; AS 1998 1460).

14 Vgl. dazu die Botschaft vom 30. Mai 2008 (BBl 2008 5033).

15 Vgl. dazu Botschaft vom 9. Nov. 2005 über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung eines Gebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf (BBl 2005 6843).

heissen und formell auf das WTO-II-Projekt verzichtet hat, konnte das parlamenta- rische Verfahren zur Bewilligung des entsprechenden Verpflichtungskredites, ches seit dem Bekanntwerden der Kursänderung der Immobilienstrategie der WTO suspendiert war, in der Herbstsession 2008 endgültig ad acta gelegt werden.

2.2 Bauvorhaben

2.2.1 Einleitende Bemerkungen

Der «site unique» der WTO wird zwischen 2008 und 2012 in drei Bauphasen reali- siert: Phase I (Herbst 2008 – Ende 2011) beinhaltet die Renovation des CWR, Phase II (Anfang 2010 – Mitte 2012) die Verdichtung/intra-muros-Erweiterung des CWR und Phase III (Winter 2010 – Ende 2012) die Erweiterung des CWR mit einem neuen Annexgebäude. Die WTO und die Schweiz teilen sich die Finanzierung wie folgt auf: Für die erste Phase (Renovation) hat der Bund bekanntlich schon einen A-fonds-perdu-Beitrag in Höhe von 45 Millionen Franken gesprochen. Zudem soll der Bund für 10 Millionen Franken den Bau einer neuen Tiefgarage im neuen Annexgebäude finanzieren (Bestandteil der Phase III). Zusammen mit den ebenfalls schon gesprochenen 15 Millionen Franken für die provisorischen Büroräumlichkei- ten am Chemin des Mines, welche für die Dauer der Arbeiten im CWR vom Bund hinzugemietet und der WTO kostenlos zur Verfügung gestellt werden, ergibt sich ein Gesamtbeitrag des Bundes von 70 Millionen Franken. Die WTO wird ihrerseits 60 Millionen Franken in den «site unique» investieren, wobei 20 Millionen Franken für die Verdichtungsarbeiten im Innern des CWR (Phase II – Gegenstand der vorlie- genden Botschaft) und 40 Millionen Franken für den Neubau (Phase III) vorgesehen sind. Zur Finanzierung dieser Investitionen soll die WTO FIPOI-Darlehen in Höhe von insgesamt 60 Millionen Franken erhalten (gleicher Betrag wie für das ursprüng- liche WTO-II-Projekt). Für die Phase II haben die eidgenössischen Räte im Rahmen des Nachtrag I/2008 einen Projektierungskredit von 2,5 Millionen Franken gespro- chen. Ebenfalls im Rahmen des Nachtrag I/2008 wurde ein Verpflichtungskredit von

500 000 Franken für die Durchführung eines Architekturwettbewerbes für das

Erweiterungsprojekt (Annexneubau) bewilligt. Im Zusammenhang mit dem «site unique»-Projekt wurden somit folgende Verpflich- tungskredite von den eidgenössischen Räten schon bewilligt:

Übersicht der bewilligten Verpflichtungskredite für das «site unique»-Projekt

Phase Teilprojekte/Budgetposten VK (in CHF) Bewilligung

I–III Zumiete Provisorium (Chemin des Mines) 15 000 000 Nachtrag I/2008 I Renovation 45 000 000 Herbstsession 2008 II Verdichtung (Projektierung/Planung) 2 500 000 Nachtrag I/2008 III Erweiterung (Architekturwettbewerb) 500 000 Nachtrag I/2008

Total bewilligter Verpflichtungskredite 63 000 000

Geplantes Gesamttotal (à fonds perdu und Darlehen) 130 Mio. Franken

Aufgrund der Bedeutung der Organisation für die schweizerische Aussenhandels- politik und als treibende Kraft für das internationale Genf ist die Verbesserung ihrer räumlichen Situation mittels der geplanten und im Rahmen des Renovationsprojek- tes der Phase I teilweise schon begonnen Kapazitätserhöhung sowie der Ausweitung des CWR von höchster Priorität für die Schweiz. Die Verankerung der WTO in Genf wird durch die Umsetzung des «site unique»-Projektes zweifellos nochmals gefestigt werden. In Anbetracht dieser Umstände erscheint es angezeigt, das Projekt zur Renovation, Verdichtung und Erweiterung des WTO-Sitzes weiterhin so effi- zient als möglich und auch die nächsten zwei Etappen in Höhe der obgenannten Beiträge und Darlehen zu unterstützen. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat nur die Mittel für die Umsetzung der Phase II (Verdichtung/intra-muros-Erweiterung). Daher wird im Folgenden diese Phase auch am ausführlichsten beschrieben. Für die Renovation, welche im Rahmen der ersten Phase durchgeführt wird, wurde der entsprechende Verpflichtungskredit vom Parlament schon bewilligt. Hierzu folgt daher lediglich eine kurze Zusammenfassung des bereits Bekannten. Im Zusammenhang mit der dritten und letzten Phase (Neubau) wird unter der nachfolgenden Ziffer 2.2.4 der Stand der Dinge in der Vorbereitung der Phase III zusammengefasst, ohne auf Details einzugehen. Diese sollen in Rahmen einer weiteren Botschaft erarbeitet und den eidgenössischen Räten zu gegebener Zeit unterbreitet werden.

2.2.2 Renovation – Zusammenfassung der laufenden

Arbeiten Das CWR, Sitzgebäude der WTO, befindet sich an der Rue de Lausanne in Genf auf der Bauparzelle 246, welche dem Kanton Genf gehört und die der Kanton kostenlos im Baurecht zur Verfügung stellt. Das CWR wurde zwischen 1923 und 1926 für die Internationale Arbeitsorganisation gebaut, 1937 und 1950 vergrössert, 1975 von der Eidgenossenschaft für 18 Millionen Franken gekauft und anschliessend für rund

40 Millionen Franken renoviert. Aufgrund des Alters und des Zustands des Gebäu-

des ist nun wieder eine umfassende Renovation der Räumlichkeiten sowie eine Modernisierung der Anlagen angezeigt. Seit Anfang 2009 laufen die Renovationsarbeiten. Mit der Renovation des CWR, für die seitens des Bunds Aufwendungen in Höhe von 45 Millionen Franken vorgesehen sind, werden folgende Ziele verfolgt: – Erneuerung und teilweise vollständiger Ersatz von Wänden, Decken, Böden, Elektroinstallationen, Verkabelungen, Sanitäranlagen und Aufzügen – Reorganisation der Raumeinteilung und Schaffung von modular einteilbaren Arbeits- und Sitzungsräumen (Erhöhung der Anzahl Arbeitsplätze im beste- henden Gebäude) – Bewahrung und Hervorhebung der charakteristischen und historischen Ele- mente des CWR – Verbesserung der Nachhaltigkeit und Umweltbilanz des Gebäudes – Erhöhung der Brand- und Arbeitsplatzsicherheit – leichter Umbau des in unmittelbarer Nähe des CWR gelegenen Konferenz- gebäudes Salle William Rappard (SWR).

Die Renovation wird in mehreren Etappen durchgeführt werden, sodass das CWR auch während der Renovationsarbeiten grösstenteils genutzt werden kann. Einige der Mitarbeitenden müssen jeweils in provisorischen Büros inner- oder ausserhalb des CWR untergebracht werden. Zu diesem Zweck mietet der Bund für die Dauer der Renovation zusätzliche Büros für rund 250 Mitarbeitende in unmittelbarer Nähe des CWR am Chemin des Mines 15 in Genf.16

2.2.3 Nächste Etappe im WTO-Immobilienprojekt:

Verdichtung/intra-muros-Erweiterung Die intra-muros-Erweiterungsarbeiten der Phase II betreffen vor allem die beiden Innenhöfe im Nord- und im Südtrakt des CWR (vgl. Anhang 2). In Bezug auf den Nordtrakt ist eine Abdeckung des gegenwärtig noch offenen Innenhofs mit einem transparenten Dach vorgesehen. Die so neu entstehende luftige und lichtdurchflutete Innenfläche soll zu einem zentralen Raum und Treffpunkt für Delegierte sowie Mitarbeitende werden, welcher allgemeine Dienstleistungen (Empfang, Dokumen- tenverteilzentrum, allgemein nutzbare Rechner mit Internetzugang, Bank, Bücherei, Pressezentrum, Café etc.) beherbergt bzw. verbindet und als Knotenpunkt zu den umliegenden Sitzungs- und Konferenzräumen, welche im Zuge der ersten und zweiten Phase neu geschaffen werden sollen, fungiert. Aufgrund der grosszügigen Dimension des Raums eröffnet dieser auch neue Möglichkeiten für Empfänge und Anlässe. Der Innenhof des Südtraktes, in dessen Untergeschoss sich bis 2007 die Bibliothek des Universitätsinstituts für höhere internationale Studien (IUHEI) befand, soll zukünftig ein flexibel nutzbares, modernes Tagungszentrum für bis zu

400 Personen beherbergen. Zu diesem Zweck soll die bestehende Überdachung auf

Höhe des Erdgeschosses ersetzt und das Untergeschoss komplett umgebaut werden. Die beiden Innenhöfe werden über grosszügige Treppen und eine behindertenge- rechte Hebebühne verbunden. Alle baulichen und architektonischen Massnahmen wurden auf ihre Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit überprüft und optimiert. Das Projekt in der Phase II ist eng mit dem laufenden Renovationsprojekt der Phase I verbunden: Die Schaffung neuer Tagungsräume im Südtrakt und einer vielseitig nutzbaren Wandelhalle im nördlichen Innenhof erlauben eine stärkere Verdichtung des restlichen Gebäudes, da im Zuge der Renovation Räume, welche bislang als Tagungs- und Sitzungszimmer oder für allgemeine Dienstleistungen genutzt wurden, in Büros umgewandelt werden können. So kann die anvisierte Erhöhung der nominellen Kapazität des CWR von heute 630 auf zukünftig

800 Mitarbeitende erreicht werden. Auch bspw. in Bezug auf das neue Brandschutz-

system, welches im Rahmen der Renovation aufgerüstet wird und auch auf die neuen Konstruktionen in den Innenhöfen ausgeweitet werden soll, ist eine enge Koordination der beiden Projektphasen unerlässlich. Bauherrin für die zweite Phase ist die WTO; die FIPOI steht ihr dabei beratend zur Seite. Das Vorhaben wird durch ein vom Bund über die FIPOI der WTO gewährtes zinsloses und innerhalb von 50 Jahren rückzahlbares Darlehen in der Höhe von

20 Millionen Franken finanziert. Für die Planung und Realisierung des Vorhabens

hat die FIPOI (im Auftrag und auf Rechnung der WTO) die folgenden Architektur-

16 Für eine detaillierte Beschreibung des Renovationsprojektes wird an dieser Stelle noch- mals auf die entsprechende Botschaft vom 30. Mai 2008 verwiesen (BBl 2008 5033).

und Ingenieurbüros beauftragt: group8 architectes associés, Genf (Architekten), Thomas Jundt SA, Carouge (Tiefbauingenieure), RG Riedweg & Gendre SA, Carouge (Heizungs- und Lüftungsingenieure), MAB Ingénierie SA, Morges (Elekt- roingenieure), Zanini V. Baechli P. et Associés Ingénieurs-Conseils SA, Genf (Sani- täringenieure), G. Money & Associés, Lausanne (Akustikingenieure) und Institut de Sécurité, Neuenburg (Sicherheitsingenieure). Die FIPOI wird in einem Darlehens- vertrag für die Umsetzung der Phase II mit der WTO das finanzielle Engagement des Bundes klar begrenzen. Die gute und enge Zusammenarbeit zwischen der WTO und der FIPOI sollte eine effiziente Verwendung der Mittel gewährleisten.

Detailierte Beschreibung der geplanten Bauarbeiten im Nordtrakt Der Innenhof wird zunächst auf das Niveau des Erdgeschosses angehoben. Die heutigen zum Innenhof gerichteten Fenster des Gangs im Erdgeschoss des Nordtrak- tes werden ausgebrochen, so dass eine gegen die neue Innenfläche gerichtetete Arkade entsteht, welche die Mobilität und Durchlässigkeit innerhalb des gesamten Gebäudes verbessert. Durch ein entsprechendes Empfangskonzept soll die Interakti- vität und Verteilfunktion des Raums genutzt werden. Die Vegetation des Innenhofes wird durch eine für Innenräume geeignete Bepflanzung ersetzt. Der Springbrunnen im Innenhof (eine Schenkung Grossbritanniens) wird saniert und in den neuen Raum integriert. Neu zu schaffende Gänge sollen die Wandelhalle mit dem Rest des Gebäudes verbinden. Zwei Treppen werden zudem neu eingebaut, um eine direkte Verbindung zu den Tagungsräumen im südlichen Innenhof herzustellen. Eine neue rollstuhlgängige Rampe zwischen dem Eingangsbereich und der Wandelhalle soll gehbehinderten Personen stufenlosen Zugang zu allen Teilen des Gebäudes ermög- lichen. Gesamthaft wird so eine Fläche von 1315 m2 neu erstellt bzw. umgebaut (inkl. Fläche für die allgemeinen Dienstleistungen, welche sich grösstenteils in den Seitenräumen der neuen Wandelhalle befinden). Die neue Wandelhalle wird mit einem ultraleichten und transparenten Dach aus pneumatisch stabilisierten ETFE-Folienkissen Texlon® (ein mit Teflon verwandtes Material) auf Dachhöhe des bestehenden Gebäudes abgedeckt. Das Material weist gegenüber einer konventionellen Glaskonstruktion diverse Vorteile auf: wesentlich geringeres Gewicht (keine Verstärkung der Tragmauern nötig, daher Kostenerspar- nis von 30–60 Prozent), Bruchsicherheit, Brandsicherheit (Material schmilzt ab

200 °C ohne Tropfenbildung oder Rauchentwicklung), akustisch «transparent» (d.h.

erzeugt keinen Widerhall), fast vollkommene Lichtdurchlässigkeit, grosse Wider- standsfähigkeit, wenig unterhaltsintensiv (da extrem glatt und daher selbstreini- gend), wirtschaftlich (sehr lange Lebensdauer von 50 Jahren) und umweltverträglich (nicht auf Erdöl basiertes, lösungsmittelfreies Material, das CFKW-frei produziert wird, 100 Prozent recyclierbar ist und einen geringen Verbrauch von «grauer» Energie in der Produktion und im Transport aufweist). Die Hauptträgerstruktur für die Folienkonstruktion besteht aus 14 gewölbten dünnen Stahlbalken von je rund

23.60 m Länge, welche jeweils im Abstand von 3.5 m zueinander vom see- zum

strassenseitigen Flügel des Nordtraktes (Sektoren II und VII; vgl. Anhang 2) über den Innenhof gelegt werden. Diese werden durch einige im rechten Winkel, eben- falls im Abstand von 3.5 m zueinander angeordnete identische Stahlbalken verstärkt. Aufgrund der identischen Abstände der Haupt- und Nebenträger entsteht vom Innenhof das Bild eines regelmässigen Gitters. Die Büros im Innenhof sollen wäh- rend des Umbaus des Innenhofs weiter genutzt werden können, so dass eine mög- lichst immissionsarme Bauweise angestrebt werden soll.

Die für heutige Ansprüche zu kleinen Räume im vierten Obergeschoss des Nordtrak- tes werden vergrössert, neu gegen den Innenhof gerichtet und zu Schulungsräumen umgebaut. Das Schulungszentrum wird 22 Büros à 16 m2 und zwei à 25 m2 sowie drei Sitzungszimmer mit insgesamt 330 m2 Fläche umfassen (gesamthaft 730 m2). In allen gegen den Innenhof gerichteten Räumen im ersten, zweiten und dritten Obergeschoss in den Sektoren II und VII (d.h. die Seiten der Nordtraktes, welche parallel zum See und zur Rue de Lausanne verlaufen) werden die Fenster abmon- tiert. Zudem wird der Fassadenverputz im Innenhof gereinigt. Da aus dem Innenhof mit der Überdachung ein Innenraum entsteht, ist die Schaffung eines angenehmen Klimas unerlässlich. Im Sommer wird die Halle natürlich belüf- tet, indem über Öffnungen im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss Frischluft eingelassen wird, welche über Öffnungen am Rand des neuen Daches wieder aus- strömt. Ein Kontrollmechanismus erlaubt es, sowohl tagsüber wie auch in der Nacht über automatische Öffnung von ausgewählten Fenstern (ohne bei der Sicherheit Kompromisse zu machen) die Luftströmungen vom See einzufangen und das Gebäude zu kühlen. Bei starker Sonneneinwirkung kann zudem ein Sonnenschutz ausgefahren werden, und bei grosser Hitze im Erdgeschoss und im vierten Ober- geschoss installierte Verstäubungsanlagen feinste Wassertröpfchen versprühen, welche bei Luftkontakt sofort verdampfen und so eine Temperaturreduktion erzie- len. Im Winter wird die Sonneneinstrahlung zur passiven Beheizung des Innenraums genutzt. Die Radiatoren in den umliegenden Räumen sowie die Niedertemperatur- bodenheizung in der Wandelhalle werden automatisch reguliert, so dass nur bei Bedarf (d.h. bei sehr kalten Aussentemperaturen und/oder Ausbleiben von Sonnen- einstrahlung) zusätzlich geheizt wird. Die Schulungsräume im 4. Obergeschoss werden aufgrund ihrer Lage direkt unter dem Dach als einzige mechanisch belüftet und im Sommer über eine Kühldecke zusätzlich gekühlt. Die für die Kühlung nötige Energie wird dabei über das von den Services Industriels de Genève (SIG) betrie- bene Genève-Lac-Nation-Netz (GLN) direkt aus dem Genfersee bezogen. Über diese und alle weiteren geplanten Massnahmen im gesamten Gebäude (z.B. bessere Wärmedämmung im Zuge der Renovation der Gebäudehülle) wird der Heizenergie-

verbrauch gegenüber dem Grenzwert, der gemäss der Norm SIA 380/1 zulässig ist, um 50 % eingeschränkt. Dies entspricht einer Einsparung von 93 MJ/m2 bzw.

200 Tonnen CO2 pro Jahr. Die Ersparnis bei der Kühlenergie entspricht rund

100 Tonnen CO2 pro Jahr.

Im Rahmen des Verdichtungsprojektes werden auch die Wasserleitungen angepasst, um die Wasserverstäubungsanlagen und den neuen Springbrunnen versorgen und das Regenwasser vom Dach ableiten zu können. Zudem ist die Installation eines Beleuchtungssystems mit energieeffizienten Leuchtmitteln (Stromverbrauchlabel «A») vorgesehen, welches am Abend die Wandelhalle erhellt und für eine angeneh- me und kontrastreiche Stimmung sorgt.

Detailierte Beschreibung der geplanten Bauarbeiten im Südtrakt Der stete Zuwachs an neuen Mitgliedstaaten hat den Bedarf der WTO an zusätz- lichen Tagungs- und Sitzungsräumen stark erhöht. Im Untergeschoss des Innenhofs im Südtrakt, ehemals Standort der Bilbliothek der IUHEI, ist daher ein Tagungszent- rum mit drei modular erweiterbaren Tagungsräumen mit rund 200 bzw. zweimal rund 100 Sitzplätzen und einer Nettofläche von 1060 m2 geplant (wobei 840 m2 für Tagungsräume und 220 m2 für Nebenräume wie Garderobe, Sanitäranlagen, Gang mit Sitznischen usw. vorgesehen sind). Die drei Räume können bei Bedarf jeweils

flexibel miteinander kombiniert werden, so dass Anordnungen mit 100, 200, 300 oder maximal 400 Sitzplätzen möglich sind. Alle Tagungsräume werden mit optimal angeordneten Kabinen und der entsprechenden Technologie für die Simultanüber- setzung sowie mit aktuellen Bild- und Tonwiedergabeanlagen ausgestattet. Zudem wird eine leistungsfähige, regelbare und energieeffiziente Beleuchtung (Strom- verbrauchlabel «A») eingebaut. Auf dem leicht gewölbten Dach des neuen Konfe- renzzentrums wird ein vom Erdgeschoss erreichbarer Garten angelegt, der einerseits eine ästhetische Aufwertung und andererseits eine Verbessung der klimatischen Bedingungen im Sommer für die gegen den Innenhof gerichteten Büros bewirken soll. Die Dachkonstruktion kommt ohne Zusatzstützen aus, so dass die Tagungsräu- me frei von sichtbehindernden Säulen sind. Der im Untergeschoss geplante Gang, der aussen an den Tagungsräumen entlang läuft und diese mit dem Hauptgebäude verbindet, wird mit einem Glasdach abgedeckt, um natürliches Tageslicht ins Unter- geschoss zu lassen. Entlang des Gangs werden Nischen mit Sitzbänken und tiefen Tischen eingerichtet, welche es den Delegierten und Konferenzteilnehmenden erlauben sollen, sich zu Zwischenverhandlungen zurückziehen zu können. Ebenfalls im Untergeschoss sind neue, für 400 Personen ausgerichtete Sanitäranlagen sowie Räumlichkeiten, welche die technischen Anlagen des Zentrums (Lüftung, Elektrizi- tät, Heizung/Kühlung) beherbergen, geplant. Bei den Sanitäranlagen wird darauf geachtet, dass möglichst wassersparende Modelle ausgewählt werden. Die Büros im Südtrakt sollen auch während der Bauarbeiten weiter genutzt werden können, so dass auf eine möglichst immissionsfreie Bauweise geachtet wird (bspw. indem, wo möglich, Gebäudeteile vorfabriziert und vor Ort nur eingebaut werden). Ebenfalls im Sinne einer immissionsfreien und möglichst umweltverträglichen Bauweise ist, dass der Plattenbelag der ehemaligen Bibliothek nicht demoliert son- dern beibehalten wird. Um das Gewicht der neuen Konstruktion tragen zu können, muss dieser allerdings mit einer gewissen Anzahl dünner Stahlpfähle (Durchmesser:

5 cm), welche ins Fundament gebohrt werden, verstärkt werden. Die Stützmauern

um das Konferenzzentrum herum wie auch die Mauern, welche die einzelnen Kabi- nen für die Übersetzer unterteilen, werden aus Stahlbeton erstellt (frei von Zusatz- mitteln und, soweit möglich, aus recycliertem Kies). Der begehbare Teil des Daches wird durch 9 Stahlträger, welche jeweils im Abstand von 3.2 m parallel zueinander auf den Stützmauern und den Zwischenmauern der Übersetzerkabinen angeordnet werden, getragen. Die Stahlträger werden durch eine Serie rechtwinklig angeordne- ter Holzbalken verstärkt. Die Tagungsräume werden über eine Lüftungsanlage mit geregeltem Luftstrom klimatisiert. Ein Wärmerückgewinnungssystem reduziert dabei den Energie- verbrauch. Die Kühlung wird auch hier über das GLN-Netz bezogen (die Heizleis- tung hingegen über das zentrale Heizsystem im CWR erbracht). Die Kabinen für die Simultanübersetzung erhalten – entsprechend den Normen des Internationalen Konferenzdolmetscherverbandes (AIIC) – jeweils eigene Klimaanlagen. Die glas- überdachte Galerie vor den Konferenzräumen wird im Sommer natürlich über Luft- einlässe an den Kanten der Verglasung belüftet und gekühlt. Die Wölbung der Dachkonstruktion über den Tagungsräumen wie die Bepflanzung auf dem Dach sollen dort zudem eine allzu starke direkte Sonneneinstrahlung verhindern. Im Winter werden die Lufteinlässe geschlossen, so dass der Gang mechanisch belüftet werden muss.

Die Wasserleitungen werden angepasst, um die neuen Sanitäranlagen und das Bewässerungsssytem, welches für den Garten auf dem Dach installiert werden muss, versorgen zu können. In Bezug auf die Dachbepflanzung wird der Regenwasser- abfluss so geregelt, dass das Erdreich auf dem Dach möglichst lang anhaltend befeuchtet wird.

2.2.4 Erweiterung (Neubau) – Stand der Dinge

In der dritten Phase des «site-unique»-Projektes soll – wie schon in der Botschaft zur ersten Phase (Renovation) vom 30. Mai 2008 berichtet – das CWR durch einen Annexneubau erweitert werden, der Büroräumlichkeiten für 300 Arbeitsplätze, die Dokumentendruckerei, Bibliothek sowie eine neue Cafeteria enthalten und das Streitbeilegungs- und Berufungsorgan der WTO beherbergen soll. Zudem ist der Bau einer Tiefgarage mit 200 Autoabstellplätzen vorgesehen.17 Im Herbst 2008 wurde hierzu ein Architekturwettbewerb lanciert, den das Stuttgarter Architekturbüro Wittfoht Architekten gewann. Das Siegerprojekt wurde am 24. Februar 2009 in Genf öffentlich präsentiert. Die nun zur Ausarbeitung der Pro- jektierungsarbeiten nötigen Mittel von 4.5 Millionen Franken werden voraussicht- lich im Rahmen des Nachtrag II/2009 dem Parlament beantragt. Die entsprechende Baubotschaft wird auf Basis der Projektierungsarbeiten ausgearbeitet und zu gege- bener Zeit dem Parlament unterbreitet. Geplanter Spatenstich für das neue Gebäude ist Anfang 2011.

2.2.5 Kantonale Verfahren (u.a. Gesetzesänderungen)

Die Erstellung eines Neubaus auf dem Areal des CWR setzt eine Änderung des Zonenplans sowie eine Anpassung des kantonalen Gesetzes zum Schutz der Seeufer (loi sur la protection des rives du lac) voraus, welche beide im Kanton Genf dem fakultativen Referendum unterliegen. Der Gemeinderat der Stadt Genf hat am 6. April 2009 in einer Konsultativabstimmung einen positiven Vorentscheid (préavis positif) zu den kantonalen Vorlagen gefällt. Gegen diesen Vorentscheid ist nun das Referendum ergriffen worden. Sofern die nötige Anzahl Unterschriften (4000) zusammenkommt, findet voraussichtlich im Herbst 2009 eine städtische Abstim- mung über den préavis positif des Gemeinderates statt. Allerdings ist der Beschluss des Gemeinderates für den Kanton nicht bindend, so dass unabhängig vom Ergebnis der allfälligen Abstimmung die eingangs erwähnten kantonalen Gesetzesänderungen vorgenommen werden können. Das städtische Referendum bewirkt, auch wenn es zustandekommen würde, keine Verzögerung des Neubauprojekts. Würden dann allerdings auch noch gegen die beiden kantonalen Gesetzesänderungen Referenden ergriffen und zustandekommen, könnte der Zeitplan in Bezug auf den Neubau mit geplanter Fertigstellung per Ende

2012 wohl nicht mehr eingehalten werden. Die Genfer Behörden setzen sich daher

im Rahmen von Informationskampagnen und Pressekonferenzen stark für das WTO- Immobilienprojekt ein, um eine möglichst breite Zustimmung für das Bauvorhaben

17 Vlg. dazu BBl 2008 5033

der WTO zu erreichen und das Risiko wie auch Erfolgschancen möglicher kantona- ler Referenden zu minimieren. Das Verdichtungsvorhaben (Phase II), welches Gegenstand dieser Botschaft ist, ist weder durch das städtische Referendum noch durch die allfälligen kantonalen Refe- renden tangiert. Die Genfer Vereinigung Action patrimoine vivant (APV) hat Anfang März 2009 ein Gesuch gestellt, das CWR in die Denkmalliste einzutragen. Die bisher gefällten Vorentscheide der zuständigen Behörden weisen darauf hin, dass dem Gesuch um Eintragung in die Denkmalliste kaum stattgegeben wird. Gegen den mutmasslich negativen Beschluss könnte die APV zwar rekurrieren. Doch auch dann dürfte nach Einschätzung der FIPOI die geplante Umsetzung der vorliegenden Verdich- tung/intra-muros-Erweiterung des CWR per Mitte 2012 nicht gefährdet sein. Auch auf den Zeitplan der Phase III (Neubau) dürfte ein allfälliger Rekurs keine Auswir- kungen haben. Überdies ist es ein wichtiges Ziel des «site unique»-Projekts, die historischen und charakteristischen Elemente des CWR zu bewahren bzw. wieder besser zu Geltung zu bringen, so dass auch ohne Eintrag in die Denkmalliste dem Anliegen der APV Rechnung getragen wird. Summa summarum werden die Risiken aus dem Gesuch der APV daher sowohl für Phase II wie auch Phase III des Projek- tes als sehr klein eingeschätzt.

2.3 Vertragliche Regelungen mit der WTO

Im Infrastrukturvertrag von 1995 hat sich die Schweiz zu einer Schenkung des CWR an die WTO und dessen baulichen Unterhalt verpflichtet. Formell ist aber nach wie vor die Eidgenossenschaft Eigentümerin des CWR (bzw. die FIPOI, auf deren Namen das Gebäude eingetragen ist), da seitens des Kantons Genf eine Verpflich- tung aus dem Infrastrukturvertrag noch nicht erfüllt wurde (Bewilligung eines Kre- dits zum Bau eines neuen Parkhauses im Sécheron-Quartier, in welchem 400 Park- plätze kostenlos der WTO zur Verfügung gestellt werden sollen). Der Bau des Parkhauses, welcher noch nicht begonnen hat, wird nicht vor 2012 abgeschlossen. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass der Eigentumsübertrag schon vor dem Beginn der Phase II (Verdichtung/intra-muros-Verdichtung) geregelt wurde, da es von Vorteil ist, wenn die WTO als Bauherrin des Projektes in absehbarer Zeit auch Eigentümerin des CWR wird. Daher beinhaltet das unter Ziffer 2.1 erwähnte Abkommen vom 1. August 2008 zwischen der Schweiz und der WTO eine Absichtserklärung, den Instrukturvertrag bis spätestens Ende 2010 anzupassen. Die Verpflichtung des Kantons, ein Parkhaus mit einer gewissen Anzahl kostenloser Parkplätze für die WTO zu erstellen, bleibt aber in jedem Fall bestehen. Der Infrastrukturvertrag wird gegenwärtig mit diesem Ziel durch eine aus Vertretern der vier Vertragsparteien zusammengesetzten Arbeitsgruppe überarbeitet. Gestützt auf Artikel 26 Absatz 2 Buchstabe d GSG fällt die Genehmigung der Änderungen im Infrastrukturvertrag in die Kompetenz des Bundesrates, unter Vorbehalt der Budgetkompetenz der Bundesversammlung bei der Gewährung von finanziellen Beiträgen und anderen Unterstützungsmassnahmen.

2.4 Kosten

2.4.1 Einleitende Bemerkungen

Die Schweiz hat sich mit der WTO auf ein Kostendach von 130 Millionen Franken für das Gesamtprojekt geeinigt, welches sowohl die Renovations- und Baukosten als auch die Kosten für die Zumiete von Provisorien umfasst. Folgende Aufteilung des Gesamtbudgets ist vorgesehen:

Budgetaufteilung WTO-Immobilienprojekt «site unique»

Phase Teilprojekte/Budgetposten Kosten (in CHF) Finanzierung

I–III Zumiete Chemin des Mines 15 000 000 Bund I Renovation 45 000 000 Bund II Verdichtung/intra-muros-Erweiterung 20 000 000 FIPOI-Darlehen III Erweiterung (Neubau) 40 000 000 FIPOI-Darlehen III Erweiterung (Parkplätze) 10 000 000 Bund

Gesamttotal 130 000 000

FIPOI-Darlehen des Bundes 60 Mio. Franken A-fonds-perdu-Beitrag des Bundes 70 Mio. Franken

Die vorliegende Botschaft befasst sich nur mit dem Verpflichtungskredit zur Finan- zierung der Verdichtung/intra-muros-Erweiterung (Phase II).

2.4.2 Kostenaufstellung Verdichtung/intra-muros-

Erweiterung Die Kosten für die Umsetzung der zweiten Phase des «site-unique»-Projekts (Ver- dichtung bzw. intra-muros-Erweiterung des CWR) werden auf 20 Millionen Fran- ken veranschlagt. Darin enthalten sind die Ausgaben von 2,5 Millionen Franken für die Planungs- und Vorprojektphase (Projektstudie, Kostenvoranschlag und sonstige Vorbereitungsarbeiten) sowie eine Reserve von gesamthaft rund 2,3 Millio- nen Franken für Unvorhergesehenes und die Teuerung. Die von der WTO als Bau- herrin in Auftrag gegebenen Arbeiten sind von der Mehrwertsteuer (MWSt) ausge- nommen. Der Gesamtbetrag wird durch ein zinsloses, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbares Darlehen des Bundes finanziert. Die aufgeführten Kosten verteilen sich auf die nachfolgend aufgeführten Positionen.

Kostenaufstellung nach Baukostenplan (BKP)

BKP Kostenkategorie Kosten (in CHF) % Hauptgruppen

1 Vorbereitungsarbeiten 1 875 000 9,37

2 Gebäude 15 126 000 75,63

4 Umgebung 537 000 2,69

5 Baunebenkosten 176 000 0,88

6 Diverses und Unvorhergesehenes 879 000 4,40

7 Reserven für Teuerung 1 407 000 7,03

Gesamttotal (ohne MWSt) 20 000 000 100,00

Darlehen des Bundes 20 Mio. Franken

Der allgemeine Kostenvoranschlag beruht auf der Grundlage des Genfer Baukos- tenindexes vom Oktober 2007 = 112.6 (April 2003 = 100). NB: Die Kosten für Mobiliar und Ausrüstung im neuen Tagungszentrum (BKP 3 und 9) werden von der WTO übernommen.

Die aufgeführten Rubriken des BKP umfassen insbesondere folgende Positionen:

Vorbereitungsarbeiten (BKP 1): Darunter fallen die vor Beginn der Bauarbeiten erforderlichen Vorbereitungsarbei- ten, zum Beispiel Anpassungen am Gebäude und an den bestehenden Leitungen.

Gebäude (BKP 2): Aufwendungen für jene Bauleistungen, welche dazu dienen, das Gebäude nach dem Bau für seine Benutzerinnen und Benutzer dauerhaft brauchbar zu machen (ein- schliesslich Baumeisterarbeiten, elektro-, heizungs- und lüftungstechnische sowie sanitäre Installationen und den Innenausbau).

Umgebung (BKP 4): Aufwendungen für Gestaltung der Umgebung, zum Beispiel Terraingestaltung und Gärtnerarbeiten.

Baunebenkosten (BKP 5): Kosten für Bewilligungen und Gebühren, Kosten für Reproduktionen und Modelle, Versicherungen und übrige Auslagen.

Reserven für Diverses und Unvorhergesehenes (BKP 6): Diese Gruppe umfasst eine Reserve für Auslagen, welche nach Baubeginn unerwar- tet auftauchen könnten, sowie für Diverses.

Reserven für Teuerung (BKP 7): Dieses Element umfasst eine Reserve für mögliche Auswirkungen der Teuerung (vgl. Ziff. 3.2, Auswirkungen der Teuerung).

Die Honorare (4,19 Millionen Franken) machen 20,96 Prozent der Gesamtkosten aus. Dieser Anteil gewegt sich im für Bauprojekte in Genf üblichen Rahmen, wo Honorare in der Regel 16 bis 20 Prozent der Gesamtbaukosten ausmachen. Die Tatsache, dass der Honoraranteil hier am oberen Rand dieser Bandbreite liegt, lässt sich mit der überdurchschnittlich hohen Komplexität dieses Projektes begründen.

3 Finanzierung des Gebäudes der WTO

3.1 Finanzieller Beitrag an die FIPOI

Das Zurverfügungstellen von Immobilien zur Deckung der Bedürfnisse von zwi- schenstaatlichen Organisationen und anderen institutionellen Begünstigten im Sinne des GSG stellt eines der wichtigsten Instrumente der schweizerischen Gaststaatpoli- tik dar. Dies geschieht über die FIPOI. So kann der Bund im Rahmen seiner Gast- staatpolitik namentlich beschliessen, einer bauwilligen Organisation zur Finanzie- rung eines bestimmten Projekts via die FIPOI ein zinsloses, innert fünfzig Jahren rückzahlbares Darlehen zu gewähren. Um für die institutionellen Begünstigten angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen, hat der Bund in der Vergangenheit bereits zahlreiche zinslose Baudarlehen gewährt. Es sei an dieser Stelle an frühere Botschaften18 erinnert, auf deren Grund- lage die eidgenössischen Räte Bundesbeschlüsse zur Bewilligung von Verpflich- tungskrediten für Darlehen an die FIPOI verabschiedet haben. Auch die vorliegende Verdichtung bzw. intra-muros-Erweiterung soll durch ein solches FIPOI-Darlehen finanziert werden. Auf Antrag des Bundesrats gewährten die eidgenössischen Räte über den ersten Nachtrag zum Budget 2008 der FIPOI eine erste Darlehenstranche von 2,5 Millio- nen Franken für das Verdichtungsprojekt im CWR. Dieser Betrag war zur Finanzie- rung des Vorprojekts, einer Projektstudie sowie eines Kostenvoranschlags bestimmt. Die erwähnten Unterlagen sind in der Zwischenzeit erarbeitet worden und bilden die Grundlage der vorliegenden Botschaft. Gestützt darauf beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten die Bewilligung eines Gesamtpakets in Form eines Ver- pflichtungskredits von 20 Millionen Franken, um die Realisierung des beschriebe- nen Verdichtungsvorhabens zu finanzieren. Die erste Darlehenstranche von 2,5 Mil- lionen Franken ist in diesem Betrag inbegriffen. Die Dauer der reinen Bauphase des Verdichtungsprojektes wird gegenwärtig auf rund 24 Monate veranschlagt (voraus- sichtlicher Abschluss der Arbeiten: Mitte 2012).

18 Botschaften vom 18. September 1964 (FIPOI, GATT, EFTA; BBl 1964 II 769),

vom 6. Juni 1966 (IAO; BBl 1966 I 969), vom 5. Juni 1967 (UNO, ITU, WMO, UPU; BBl 1967 I 1127), vom 17. Februar 1971 (EFTA, CICG, WIPO; IAO; BBl 1971 I 425), vom 1. Mai 1974 (CERN; BBl 1974 I 1377), vom 7. August 1974 (ITU, IAO, WIPO; BBl 1974 II 441), vom 2. März 1977 (WIPO; BBl 1977 I 1292), vom 25. Mai 1983 (CIM; BBl 1983 II 1501), vom 5. März 1984 (CERN; BBl 1984 I 1205), vom 27. November

1985 (ITU; BBl 1985 III 485), vom 18. Februar 1987 (WIPO; BBl 1987 I 816), vom

13. Februar 1989 (UNHCR; BBl 1989 I 1229), vom 17. Februar 1993 (CERN, WMO; BBl 1993 I 1225), vom 30. Mai 1994 (GEC, Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften; BBl 1994 III 1049), vom 19. September 1994 (WMO, CWR; BBl 1994 V 227), vom 15. Mai 1996 (ITU; BBl 1996 III 1), vom 16. April 2003 (WHO, UNAIDS; BBl 2003 3439), vom 7. Dezember 2007 (IUCN; BBl 2008 225), vom 27. Februar 2008 (CERN; BBl 2008 1571) und vom 10. September 2008 (IKRK; BBl 2008 7933).

3.2 Auswirkungen der Teuerung

Den eidgenössischen Räten unterbreitete Kreditbegehren für zivile oder militärische Bauten des Bundes berücksichtigen in der Regel die Teuerung nicht. Das Bau- vorhaben, welches Gegenstand der vorliegenden Botschaft bildet, kann jedoch diesen Kategorien nicht gleichgestellt werden. Dieses ist letztlich für einen Dritten bestimmt, welcher nicht der Verordnung vom 14. Dezember 199819 über das Immo- bilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) untersteht. Es ist allerdings schwierig, den Umfang der jährlichen Teuerung bis zum Abschluss der Arbeiten abzuschätzen. Die Berechnungen, welche der Botschaft zugrunde liegen, enthalten eine Reserve von 7,03 Prozent zum Auffangen von teuerungs- bedingten Preisanstiegen bis zum voraussichtlichen Abschluss des Verdichtungspro- jektes Mitte 2012 (bei einer erwarteten Bauteuerung in Genf von 2 Prozent pro Jahr).

4 Auswirkungen

4.1 Finanzielle Auswirkungen

Dieser Antrag auf die Gewährung eines Darlehens an die FIPOI zur Finanzierung der Verdichtung/intra-muros-Erweiterung im CWR in Genf wird den Bund mit einem finanziellen Aufwand von insgesamt 20 Millionen Franken (inkl. der ersten Tranche für die Planungs- und Projektarbeiten), verteilt auf die Jahre 2009–2013, belasten. Die entsprechenden Finanzmittel sind im Voranschlag 2009 und im Finanzplan vorgesehen (Voranschlagskredit A4200.0017).

4.2 Anwendung der Ausgabenbremse

Der beiliegende Entwurf für einen Bundesbeschluss sieht in Artikel 1 die Gewäh- rung eines Verpflichtungskredits nach Artikel 21 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 200520 im Umfang von 20 Millionen Franken vor. Es handelt sich dabei nicht um eine neue einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken. Gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung21 muss Artikel 1 des bei- liegenden Entwurfs für einen Bundesbeschluss deshalb nicht der Ausgabenbremse unterstellt werden.

4.3 Personelle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.

19 SR 172.010.21 20 SR 611.0 21 SR 101

4.4 Finanzielle Auswirkungen auf Kantone

und Gemeinden Dem Kanton Genf und der Gemeinde Genf werden durch das vorliegende Baupro- jekt keine Kosten entstehen.

5 Legislaturplanung

Das Vorhaben, im Rahmen der Schweizer Gaststaatpolitik die WTO bei der Umset- zung des Immobilienprojekts «site-unique» finanziell zu unterstützen, ist in der Botschaft vom 23. Januar 2008 über die Legislaturplanung 2007–201122 im Gesetz- gebungsprogramm unter Ziffer 5 «Stellung der Schweiz in einer vernetzten Welt – Multilaterales Regelwerk gestalten» namentlich enthalten. Die Realisierung des Vorhabens wird voraussichtlich über den zeitlichen Rahmen der aktuellen Legislatur hinausreichen.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Gesetzliche Grundlagen

Das Gaststaatgesetz vom 22. Juni 2007 (GSG)23 bildet die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von finanzieller Unterstützung an die FIPOI. Artikel 20 Buchstabe b des Gesetzes sieht vor, dass der Bund der FIPOI zinslose, innert 50 Jahren rückzahl- bare Darlehen gewähren kann. Gemäss Artikel 22 GSG muss bei Verpflichtungen, deren Finanzierung über ein Voranschlagsjahr hinausgeht, was hier der Fall ist, ein Verpflichtungskredit eingeholt werden. Die Budgetkompetenz der eidgenössischen Räte ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung24. Das vorliegende Bauvorhaben ist nicht für den Bund, sondern für eine Drittinstitu- tion bestimmt und fällt demnach nicht unter das Bundesgesetz vom 16. Dezember

199425 über das öffentliche Beschaffungswesen.

6.2 Rechtsform des Erlasses

Gemäss Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200226 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen Bundesbeschlusses, der nicht dem Referendum untersteht, vorgesehen.

22 BBl 2008 753 826

23 SR 192.12 24 SR 101 25 SR 172.056.1 26 SR 171.10

Anhang 1 Gesamtplan

Legende zum Gesamtplan ONU Vereinte Nationen (UNO) CICR Internationales Komitee vom (Palais des Nations) Roten Kreuz (IKRK) OMC Welthandelsorganisation HCR Hochkommissariat der Vereinten (WTO) Centre William Rappard Nationen für die Flüchtlinge (UNHCR) OMPI Weltorganisation für geistiges OMS Weltgesundheitsorganisation Eigentum (WIPO) (WHO) UIT Internationale Fernmeldeunion BIT Internationales Arbeitsamt, (ITU) Sitz der Internationalen Arbeits- organisation (IAO)

Anhang 2 Centre William Rappard mit Kennzeichnung der verschiedenen Gebäudeteile

Anhang 3 Querschnitt der geplanten Überdachung des nördlichen Innenhofs

Anhang 4 Visualisierung der neuen Wandelhalle im Nordtrakt

Anhang 5 Querschnitt des neuen Tagungszentrums im Innenhof des Südtraktes

Botschaft über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung der Verdichtung (intra-muros-Erweiterung) des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf | Lexipedia | Lexipedia