Zusatzbotschaft zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014)
zu 12.101
Zusatzbotschaft zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014)
vom 19. September 2014
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
In Ergänzung zur Botschaft vom 19. Dezember 2012 und in Erfüllung der Aufträge, die Sie dem Bundesrat im Zusammenhang mit der Rückweisung dieses Geschäfts erteilt haben, unterbreiten wir Ihnen die vorliegende Zusatzbotschaft. Wir beantra- gen Ihnen, von der Zusatzbotschaft Kenntnis zu nehmen und die Detailberatung des ursprünglich beantragten Bundesgesetzes über das Konsolidierungs- und Aufgaben- überprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) an die Hand zu nehmen.
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.
19. September 2014 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2014-1941 8345
Übersicht
Mit der vorliegenden Zusatzbotschaft erfüllt der Bundesrat die Aufträge, die ihm der Nationalrat im Zuge der Rückweisung des Konsolidierungs- und Aufgaben- überprüfungspakets 2014 (KAP 2014) gegeben hat. Er prüft zwei Szenarien zur Konsolidierung der Bundesfinanzen: ein einnahmenseitiges und ein ausgabensei- tiges. Einnahmenseitig sieht der Bundesrat keine Möglichkeiten für eine Entlas- tung des Haushalts im Rahmen des KAP 2014. In der Unternehmenssteuerreform III wird er jedoch auch einnahmenseitige Massnahmen zur Gegenfinanzierung unterbreiten. Das ausgabenseitige Szenario, das drei Varianten enthält, wie der Personalaufwand des Bundes um 300 Millionen reduziert werden könnte, geht aus Sicht des Bundesrates mit Blick auf die aktuelle finanzpolitische Lage deut- lich zu weit und wäre nicht verantwortbar. Der Bundesrat beantragt dem Parla- ment daher, auf die Umsetzung der beiden Szenarien zu verzichten und stattdes- sen die Detailberatung des ursprünglich beantragten Bundesgesetzes über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) an die Hand zu nehmen.
Ausgangslage Der Bundesrat legte Ende Dezember 2012 im Auftrag des Parlaments die Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) vor. Zum einen beantragte er dem Parlament darin kurzfristig realisierbare Entlastungsmass- nahmen im Umfang von rund 700 Millionen pro Jahr. Zum andern legte er den Aufgabenüberprüfung dar. Der Nationalrat wies die Vorlage Ende 2013 mit dem Auftrag zurück, zwei neue Szenarien auszuarbeiten. Eines soll aufzeigen, wie der Haushalt mit einnahmenseitigen Massnahmen (Steuererhöhungen oder Verzichte auf Steuersenkungen) konsolidiert werden kann; im anderen Szenario sind drei grund- sätzliche Varianten darzulegen, wie die Personalbezüge zulasten von Personalkredi- ten 2014–2016 auf 3 Milliarden plafoniert werden können, mit der zusätzlichen Vorgabe einer strikten Stabilisierung der Staatsquote. In beiden Szenarien, so die Vorgabe, soll zudem auf die Abwälzung von Lasten auf die Kantone verzichtet werden.
In dieser Zusatzbotschaft werden die beiden vom Nationalrat geforderten Szenarien beschrieben. Da zwei verschiedene Szenarien, eines davon in drei unterschiedlichen Varianten, darzulegen waren, konnte der Bundesrat keine beschlussreife Vorlage mit konkreten Anträgen und Gesetzesänderungen erarbeiten. Diese Zusatzbotschaft soll dem Parlament vielmehr als Grundlage für Entscheide zum weiteren Vorgehen dienen. Aufgrund der Prüfung einnahmenseitiger Entlastungsmöglichkeiten kommt der Bundesrat zum Schluss, dass eine Erhöhung von Fiskaleinnahmen im gegenwärtigen Umfeld das falsche Instrument für eine Haushaltssanierung ist, zumal in verschie-
denen Bereichen bereits Steuererhöhungen für spezifische Vorhaben vorgesehen sind. Zentral ist vielmehr die Prioritätensetzung bei einnahmenseitigen Reformen, damit diese den Bundeshaushalt nicht zusätzlich unter Druck setzen. Zudem müssen die prioritären Steuervorhaben – allen voran die Unternehmenssteuerreform III – gegenfinanziert werden. Nach Auffassung des Bundesrates soll dies auch durch einnahmenseitige Massnahmen geschehen. Das ausgabenseitige Szenario mit seinen drei Varianten zur Reduktion des Perso- nalaufwands um 300 Millionen (ca. 6,1 %) wurde von Grund auf neu erarbeitet. Die drei Varianten enthalten je gut 60 Massnahmen, die es erlauben, 2000 Stellen und mehr abzubauen. Die drei Varianten verteilen sich in unterschiedlicher Weise auf die Departemente und die Aufgabengebiete. Allen Varianten gemein ist jedoch, dass das VBS, das EFD und das EDA, in denen zusammen über 70 Prozent des Per- sonalaufwands des Bundes anfallen, einen grossen Beitrag leisten müssen. In Vari- ante 1 wurde die Kürzungsvorgabe proportional auf die Departemente verteilt. In Variante 2 erhielten jene Aufgabengebiete eine höhere Kürzungsvorgabe, in denen der Bund die Aufgaben mit selbst erbrachten Leistungen erfüllt, und in Variante 3 mussten jene Bereiche mehr Massnahmen vorschlagen, in denen die Aufgabenerfül- lung vornehmlich über Vorschriften und Subventionen gesteuert wird. Aufgrund der hohen Kürzungsvorgabe konnten nur grössere, ergiebige Massnahmen berücksich- tigt werden, die auch entsprechende Auswirkungen zeitigen: Ein Personalabbau, wie ihn der Nationalrat in seiner Rückweisung fordert, wäre mit einem erheblichen Leistungsabbau verbunden und könnte nicht ohne Gesetzesänderungen umgesetzt werden. Auch dürften Kündigungen – mit entsprechenden Kostenfolgen – unver- meidlich sein. Mit Blick auf die weitreichenden Auswirkungen der erarbeiteten Massnahmen erachtet der Bundesrat im heutigen Umfeld alle drei Varianten als nicht verantwortbar. Auch aus finanzpolitischer Sicht drängen sich – zumindest mit Blick auf die Einhaltung der Schuldenbremse – keine über das ursprünglich bean- tragte KAP 2014 hinausgehenden Entlastungsmassnahmen auf. Aus Sicht des Bun- desrates birgt allein schon die Diskussion über die erarbeiteten Massnahmen erheb- liche Risiken. Sie könnte, insbesondere wenn sie lange anhält, sowohl beim Bundespersonal als auch bei den Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen des Bundes eine Verunsicherung auslösen, die das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Bundes schädigen könnte. Der Bundesrat beantragt dem Parlament daher, auf eine detaillierte Beratung und Umsetzung des ausgabenseitigen Szenarios zu ver- zichten und stattdessen die Beratung des ursprünglich beantragten KAP 2014 auf- zunehmen.
Übersicht 8346
1 Grundzüge der Vorlage 8350
1.1 Ausgangslage 8350
1.1.1 Einleitung 8350
1.1.2 Rückweisung des KAP 2014 8350
1.1.3 Interpretation des Auftrags 8351
1.1.4 Aktuelle finanzpolitische Lage und Aussichten 8352
1.2 Ausgabenseitiges Szenario 8354
1.2.1 Personalaufwand nach Departementen und
Aufgabengebieten 8354
1.2.2 Entwicklung der drei Varianten 8355
1.2.3 Erarbeitung der Massnahmen 8356
1.2.4 Übersicht über die entwickelten Massnahmen 8358
1.2.5 Variante 1 8359
1.2.6 Variante 2 8361
1.2.7 Variante 3 8362
1.2.8 Bewertung des Szenarios 8364
1.3 Einnahmenseitiges Szenario 8365
1.3.1 Mögliche einnahmenseitige Massnahmen 8365
1.3.2 Bewertung des Szenarios 8370
1.4 Weiteres Vorgehen 8370
1.4.1 Behandlung dieser Zusatzbotschaft 8370
1.4.2 Behandlung des KAP 2014 8371
1.5 Vernehmlassung 8373
2 Auswirkungen 8373
3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien
des Bundesrates 8373
4 Rechtliche Aspekte 8373
5 Erläuterungen zum ausgabenseitigen Szenario nach Departementen
und Varianten 8373
5.1 Bundeskanzlei 8374
5.1.1 Massnahme Variante 3 8374
5.1.2 Massnahmen in mehreren Varianten 8375
5.2 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
(EDA) 8377
5.2.1 Massnahmen Variante 1 8377
5.2.2 Massnahmen Variante 2 8381
5.2.3 Massnahmen Variante 3 8384
5.3 Eidgenössisches Departement des Innern 8388
5.3.1 Massnahme Variante 1 8388
5.3.2 Massnahme Variante 2 8389
5.3.3 Massnahmen Variante 3 8390
5.3.4 Massnahmen in mehreren Varianten 8393
5.4 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement 8405
5.4.1 Massnahmen Variante 1 8405
5.4.2 Massnahmen Variante 2 8408
5.4.3 Massnahmen in mehreren Varianten 8410
5.5 Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport 8418
5.5.1 Massnahmen Variante 1 8418
5.5.2 Massnahmen Variante 2 8420
5.5.3 Massnahmen Variante 3 8424
5.5.4 Massnahmen in mehreren Varianten 8427
5.6 Eidgenössisches Finanzdepartement 8441
5.6.1 Massnahmen Variante 1 8441
5.6.2 Massnahmen Variante 2 8443
5.6.3 Massnahmen Variante 3 8446
5.6.4 Massnahmen in mehreren Varianten 8448
5.7 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und
Forschung 8459
5.7.1 Massnahmen Variante 1 8459
5.7.2 Massnahmen Variante 2 8464
5.7.3 Massnahmen Variante 3 8467
5.7.4 Massnahmen in mehreren Varianten 8475
5.8 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation 8478
5.8.1 Massnahmen Variante 3 8478
5.8.2 Massnahmen in mehreren Varianten 8482
Zusatzbotschaft
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Einleitung
Die Botschaft zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprü- fungspaket 20141 (KAPG 2014), die der Bundesrat am 19. Dezember 2012 verab- schiedet hat, geht auf eine Motion der Finanzkommission des Nationalrates zur Aufgabenüberprüfung (11.3317) zurück. Diese forderte vom Bundesrat, dass er bis Ende 2012 eine Sammelbotschaft mit Massnahmen vorlegt, mit welchen der Haus- halt substanziell entlastet werden kann. Die Motion war vom Parlament überwiesen worden, nachdem es entschieden hatte, nicht auf das Konsolidierungsprogramm 2012/2013 einzutreten. Der Bundesrat erarbeitete daraufhin ein Paket von Mass- nahmen, das den Haushalt kurzfristig um rund 700 Millionen entlasten sollte. Der Nationalrat beschloss in der Sommersession 2013, das KAP 2014 an den Bun- desrat zurückzuweisen. In der Folge verzichtete der Bundesrat darauf, im Voran- schlag 2014 die Massnahmen des KAP 2014 umzusetzen, zumal diese für die Ein- haltung der Vorgaben der Schuldenbremse nicht notwendig waren. Im Finanzplan 2015–2017 ging der Bundesrat indes weiterhin davon aus, dass das KAP 2014 umgesetzt wird. Dieser Linie folgte auch der Ständerat, der in der Herbstsession
2013 einstimmig beschloss, auf die Rückweisung zu verzichten. Der Nationalrat
hielt am 2. Dezember 2013 aber an seinem ursprünglichen Entscheid fest.
1.1.2 Rückweisung des KAP 2014
Der Nationalrat hat die Rückweisung des KAP 2014 mit dem Auftrag verbunden, mindestens zwei neue Szenarien zu erarbeiten:
1. Der Bundesrat unterbreitet mindestens drei grundsätzliche Varianten, wie
folgende Ziele in den Jahren 2014–16 erreicht werden können: – Beschränkung des Ausgabenwachstums für die Periode 2014–16 auf maximal das effektive Wirtschaftswachstum (Basis: Rechnung 2012). Allfällige Überschreitungen aufgrund zu optimistischer Prognosen wären im Folgejahr zu kompensieren. – Beschränkung der verbindlichen Ausgabenniveaus von Personalbezü- gen zulasten von Personalkrediten für die Periode 2014–16 auf maxi- mal 3 Milliarden Franken.
2. Der Bundesrat zeigt auf, mit welchen einnahmenseitigen Massnahmen oder
Verzichten auf geplante Steuersenkungen die Vorgaben der Schuldenbremse für 2014–2016 eingehalten werden können.
1 BBl 2013 823
Darüber hinaus soll der Bundesrat bei allen Varianten beachten, dass keine Mass- nahmen vorgeschlagen werden, die zu Aufgabenverschiebungen an die Kantone führen.
1.1.3 Interpretation des Auftrags
Um den Auftrag des Nationalrates erfüllen zu können, musste der Bundesrat ver- schiedene Annahmen treffen. Dabei galt es zunächst, einen grundsätzlichen Wider- spruch aufzulösen: Einerseits verlangt der Auftrag, dass dem Parlament «Szenarien» und «Varianten» unterbreitet werden. Das deutet darauf hin, dass das Parlament nicht unmittelbar umsetzbare Massnahmenvorschläge erwartet. Anderseits soll damit aber bereits ab 2014 eine Plafonierung der Personalbezüge erreicht werden, und zwar auf einem Niveau, das deutlich tiefer ist als zum Zeitpunkt des Rückwei- sungsbeschlusses (siehe dazu weiter unten). Da diese Vorgabe allein schon aus personalrechtlichen Gründen nicht realisierbar ist und zudem berücksichtigt werden muss, dass ein namhafter Personalabbau mit Leistungsanpassungen verbunden ist, die zumindest teilweise Gesetzesänderungen erfordern, die ebenfalls nicht in dieser kurzen Zeitspanne beschlossen und umgesetzt werden können, entschied sich der Bundesrat dazu, der ersten Interpretation zu folgen. Die vorliegende Zusatzbotschaft ermöglicht es dem Parlament, politische Grundsatzentscheide zu treffen. Der Bun- desrat beantragt damit aber keine unmittelbar umsetzungsreifen Massnahmen oder Gesetzesänderungen. Interpretationsbedürftig ist auch der Auftrag, dass der Bundesrat auf Aufgabenver- schiebungen zu den Kantonen verzichten soll. Der Bundesrat versteht diese Vorgabe so, dass die vorzuschlagenden Entlastungsmassnahmen nicht zulasten der Kantone gehen sollen. Die Entflechtung von bisherigen Verbundaufgaben ist somit nicht ausgeschlossen, darf aber nicht dazu führen, dass die Kantone eine namhafte Mehr- belastung erfahren. Das Ziel, die Kantone nicht zu belasten, verfolgte der Bundesrat bereits mit der Botschaft zum KAP 2014. Sodann sind insbesondere für das erste Szenario weitere Annahmen notwendig. Die Beschränkung des Ausgabenwachstums auf das effektive Wirtschaftswachstum entspricht faktisch einer Stabilisierung der Staatsquote auf dem Niveau der Rech- nung 2012. Die Staatsquote bleibt zwischen dem Voranschlag 20122 und dem letz- ten Jahr des aktuellen Finanzplans 2016–2018 trotz Schwankungen konstant. Die Vorgabe ist somit aus heutiger Sicht erfüllt. Dennoch ist sie problematisch: Der Zusatz, wonach Überschreitungen im Folgejahr zu kompensieren sind, hebelt die automatisch stabilisierende Wirkung der Schuldenbremse aus. Im Falle einer Rezes- sion steigt die Staatsquote selbst dann an, wenn die Ausgaben konstant bleiben, weil der Nenner, das Bruttoinlandprodukt, abnimmt. Wird die Vorgabe aus dem Rück- weisungsauftrag umgesetzt, so müssten die Staatsausgaben in einer Rezession ge- kürzt werden. Sie verlangt mit anderen Worten ein prozyklisches Verhalten: Durch die Kürzung der Staatsausgaben ginge die gesamtwirtschaftliche Nachfrage weiter zurück, und es drohte eine Verschärfung der Rezession. Dies steht im Widerspruch zum Auftrag in Artikel 100 der Bundesverfassung3, eine konjunkturgerechte
2 Die Staatsquote ist im Voranschlag und im Finanzplan in der Regel etwas höher als in der Rechnung, weil die regelmässig anfallenden Kreditreste in der Planung enthalten sind. 3 SR 101
Finanzpolitik zu betreiben, und widerspricht der Konzeption der Schuldenbremse: Der Bund soll in wirtschaftlich schlechten Zeiten konjunkturelle Defizite schreiben dürfen, um die Volkswirtschaft durch Ausgabenkürzungen nicht noch mehr zu schwächen, und er soll umgekehrt in Überhitzungsphasen Überschüsse machen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Schuldenbremse zeigen, dass dieser Mechanismus funktioniert. Tiefgreifende Massnahmen verlangt im ausgabenseitigen Szenario die Vorgabe, den Personalaufwand zu plafonieren. Im Voranschlag 2015 beträgt der Personalaufwand des Bundes gut 5,5 Milliarden Franken. Davon sind 4,3 Milliarden Personalbezüge; der Rest entfällt auf Arbeitgeberbeiträge und übrigen Personalaufwand. Die vom Nationalrat geforderte Beschränkung auf 3 Milliarden bezieht sich allerdings nicht auf das Total der Bezüge, sondern nur auf diejenigen, die zulasten von Personalkre- diten gehen; die über Sach- und Subventionskredite finanzierten Stellen sowie das Personal der FLAG-Einheiten wären demnach nicht betroffen. Die Personalbezüge zulasten von Personalkrediten betrugen zum Zeitpunkt der Rückweisung rund 3,25 Milliarden. Der Bundesrat interpretiert die Vorgabe so, dass dem Parlament drei Varianten zu präsentieren sind, wie die Personalbezüge um 250 Millionen reduziert werden könnten (–6,1 %); inklusive Arbeitgeberbeiträge entspricht dies einer Kürzungsvorgabe im Personalbereich – d.h. inklusive Personalaufwand zulas- ten von Sach-, Subventions- und FLAG-Krediten – von insgesamt 300 Millionen. Der Bundesrat nahm ferner an, dass diese Kürzungen so weit wie möglich über Stellenabbau umgesetzt werden sollen; die 300 Millionen entsprechen rund 2000 Stellen. Lohnkürzungen stehen aus Sicht des Bundesrates nicht im Vordergrund. Das Ausmass der geforderten Kürzungen macht deutlich, dass das ausgabenseitige Szenario kurzfristig nur eine geringe Entlastung des Haushalts bringen kann. Zum einen könnte der damit verbundene Leistungsabbau in verschiedenen Bereichen nicht ohne vorgängige Gesetzesänderungen erfolgen. Zum andern würde der Abbau bei den meisten Departementen Kündigungen erfordern; es müssten somit Kündi- gungsfristen und die Bedingungen des Sozialplans eingehalten werden. Auch das zweite Szenario, das eine einnahmenseitige Sanierung postuliert, liesse keine kurzfristigen Entlastungen zu; die Beschaffung substanzieller Mehreinnahmen erheischt in der Regel Gesetzes- oder sogar Verfassungsänderungen.
1.1.4 Aktuelle finanzpolitische Lage und Aussichten
Der Bundeshaushalt befindet sich nach wie vor in guter Form. Rasch wirksame Entlastungen, die über das KAP 2014 hinausgehen, sind zumindest aus heutiger Sicht, gemessen an den Vorgaben der Schuldenbremse, nicht nötig. In den Jahren
2015 und 2016 sind die strukturellen Überschüsse mit weniger als 200 Millionen
zwar relativ klein. Im zweiten Teil der Planperiode werden die erwarteten Ergeb- nisse aber sukzessive besser und steigen bis auf 2,7 Milliarden an.
Finanzpolitische Ausgangslage (in Mio. CHF)
VA 2014 VA 2015 FP 2016 FP 2017 FP 2018
1 Einnahmen 66 245 67 527 71 514 74 134 76 064
2 k-Faktor 1,005 0,995 0,994 0,997 1,000
3 Ausgabenplafond (1*2) 66 576 67 189 71 085 73 912 76 064
4 Ausgaben 66 124 67 003 70 906 72 710 73 383
Finanzierungsüberschuss (1-4) 121 524 608 1 424 2 681
Struktureller Überschuss (3-4) 452 186 179 1 201 2 681
Mögliche Mehrbelastungen >600 >900 >900
Diese Überschüsse vermitteln allerdings noch kein vollständiges Bild, haben doch gewichtige Vorhaben wie die Unternehmenssteuerreform III, die Reform der Ehe- gattenbesteuerung oder der zu schaffende Nationalstrassen- und Agglomerationsver- kehrsfonds (NAF) noch nicht Eingang in die Planung gefunden. Unsicherheit besteht zudem weiterhin bezüglich der Mittelausstattung der Armee. Nach der Ablehnung der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge durch das Volk am 18. Mai 2014 hat der Bundesrat die Ausgaben der Armee vorerst auf 4,7 Milliarden reduziert; er wird diese Mittelausstattung allerdings im Gefolge der Vorlage zur Weiterentwicklung der Armee überprüfen und, wenn entsprechende Vorhaben konkret werden, das Budget der Armee gegebenenfalls wieder aufstocken. Daneben wird der Bundesrat im Rahmen der Legislaturplanung 2015–2019 auch die finanzpolitischen Prioritäten überprüfen und dabei über die Dotierung der mehrjährigen Finanzbeschlüsse von bedeutender Tragweite (z. B. Botschaften zur Bildung, Forschung und Innovation, [BFI-Botschaft], zur internationalen Zusammenarbeit, zur Landwirtschaft) für die Periode 2017–2020 befinden. Es bestehen im Weiteren wirtschaftliche Risiken; eine Verschlechterung des makroökonomischen Rahmens kann rasch zu Ausfällen bei den Einnahmen führen. Dennoch lässt sich sagen, dass für einschneidende Sanie- rungsmassnahmen aus heutiger Sicht kein Anlass besteht. Ein zweiter Prüfstein neben den Vorgaben der Schuldenbremse ist die Entwicklung der Staatsquote, die das Verhältnis zwischen den Ausgaben des Staates und dem nominalen Bruttoinlandprodukt (BIP) wiedergibt. Steigen die Ausgaben schneller als die Wertschöpfung, deutet dies auf eine zunehmende Absorption der wirtschaft- lichen Ressourcen durch die öffentliche Hand hin. In der aktuellen Finanzplanung des Bundesrates ist die Staatsquote indes stabil beziehungsweise sogar leicht rück- läuft. Während die Ausgaben zwischen dem Voranschlag 2014 und dem Finanzplan- jahr 2018 um durchschnittlich 2,6 Prozent wachsen, nimmt das Bruttoinlandprodukt nach aktuellen Annahmen um 2,9 Prozent pro Jahr zu. Die Staatsquote schwankt zwischen 10,5 und 10,8 Prozent, ohne steigenden Trend. Selbst wenn die Ausgaben namentlich in den Jahren 2017 und 2018 dereinst etwas höher liegen dürften als heute ausgewiesen, weil sich verschiedene Vorhaben bis dann konkretisieren wer- den, erscheint das bundesrätliche Ziel einer Stabilisierung der Staatsquote aus heuti- ger Sicht erreichbar.
1.2 Ausgabenseitiges Szenario
Für das ausgabenseitige Szenario sollen drei Varianten entwickelt werden, wie der Personalaufwand um 300 Millionen reduziert werden kann.
1.2.1 Personalaufwand nach Departementen
und Aufgabengebieten Das Bundespersonal ist sehr ungleich auf die Departemente verteilt. Über 70 Prozent des Personalaufwands (Voranschlag 2015) fallen beim VBS (33 %), beim EFD (27 %) und beim EDA (11 %) an. Diese Departemente stellen denn auch die Ver- waltungseinheiten mit den höchsten Personalausgaben: der Verteidigungsbereich im VBS (26 %), die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) im EFD (ca. 12 %) und das EDA (ca. 11 %). Diese drei Bereiche vereinigen beinahe die Hälfte der Personalaus- gaben auf sich. Die übrigen Departemente haben Anteile von 7–8 Prozent des Per- sonalaufwands; der Anteil der Bundeskanzlei liegt unter 1 Prozent.
Personalaufwand nach Aufgabengebieten (Voranschlag 2015)
Personalaufwand Anteil in Prozent in Mio.*
Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen 1 351 25,7 Ordnung und öffentliche Sicherheit 538 10,2 Beziehungen zum Ausland – Internat. Zusammenarbeit 627 11,9 Landesverteidigung 1 540 29,3 Bildung und Forschung 150 2,9 Kultur und Freizeit 96 1,8 Gesundheit 71 1,3 Soziale Wohlfahrt 335 6,4 Verkehr 205 1,7 Umwelt und Raumordnung 114 2,2 Landwirtschaft und Ernährung 92 1,7 Wirtschaft 134 2,6
Total 5252 100 * exkl. Bundesversammlung, Gerichte, Bundesanwaltschaft und Aufsichtsbehörde über dieselbe, Bundesrat, und Eidgenössische Finanzkontrolle
Auch die Verteilung des Personals auf die 13 Aufgabengebiete ist entsprechend ungleichmässig. Auf die Landesverteidigung entfallen 29 Prozent, auf die institutio- nellen und finanziellen Voraussetzungen (namentlich die Generalsekretariate, Quer- schnittsfunktionen wie Finanzen, Personal, Informatik oder Logistik, Steuern)
26 Prozent, auf die Beziehungen zum Ausland (inkl. Entwicklungszusammenarbeit
und humanitäre Hilfe) 12 Prozent und auf die Ordnung und öffentliche Sicherheit gut 10 Prozent. In diesen vier Aufgabengebieten sind über drei Viertel des Bundes- personals tätig; auf sie entfällt aber weniger als ein Fünftel der Gesamtausgaben. Die
Anteile der übrigen Aufgabengebiete an den Personalausgaben sind dementspre- chend deutlich tiefer. Mit Blick auf diese Zahlen wird deutlich, dass die personalintensiven Aufgabenge- biete des Bundes, nämlich die institutionellen und finanziellen Voraussetzungen, die Ordnung und öffentliche Sicherheit, die Landesverteidigung und die Beziehungen zum Ausland den grössten Beitrag leisten müssen, wenn ein Personalabbau im Umfang von 300 Millionen umgesetzt werden muss. Würden sie ausgeklammert, müsste sich der Bund aus drei bis vier weniger personalintensiven Aufgabengebieten vollständig zurückziehen.
1.2.2 Entwicklung der drei Varianten
Als Variante 1 bietet sich eine proportionale Verteilung der Sparvorgabe auf die Departemente an. Demnach müssten alle Departemente und die Bundeskanzlei ihren Personalaufwand um 6,1 Prozent reduzieren, wobei sie innerhalb des Departements Prioritäten setzen können. Im Vordergrund steht in dieser Variante die Opfersym- metrie, die bei Sparprogrammen immer in einem gewissen Ausmass gewahrt werden muss, auch wenn sie – insbesondere bei einer grundlegenden Überprüfung der Aufgaben – kaum das einzige Kriterium sein kann. Als Basisvariante eignet sich die proportionale Aufteilung der Vorgaben dennoch, da alle anderen Varianten bis zu einem gewissen Grad auf willkürlichen, im Einzelnen schwierig zu begründenden Vorgaben basieren. Für die Bildung der beiden anderen Varianten hat der Bundesrat die Aufgaben- gebiete des Bundes in zwei Kategorien aufgeteilt: – In die erste Kategorie fallen Aufgaben, die der Bund mit selbst erbrachten Leistungen erfüllt. Dazu gehören insbesondere die Landesverteidigung, die Ordnung und öffentliche Sicherheit inklusive Grenzkontrollen, die politi- schen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland, der Strassenverkehr sowie die institutionellen und finanziellen Voraussetzungen. Auf diese Auf- gabengebiete entfallen rund 19 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes, aber über 75 Prozent des Personalaufwands. – Zur zweiten Kategorie gehören Aufgaben, deren Erfüllung der Bund vor- nehmlich über Vorschriften und Subventionen steuert. Darunter fallen insbe- sondere die internationale Zusammenarbeit, Bildung und Forschung, Kultur und Freizeit, die Gesundheit, die soziale Wohlfahrt, der öffentliche Verkehr und der Luftverkehr, Umwelt und Raumordnung, die Landwirtschaft sowie die Wirtschaft (u. a. Energie und Standortförderung). Auf diese Aufgaben- gebiete entfallen über 80 Prozent der Ausgaben des Bundes, aber nur knapp
25 Prozent des Personalaufwands.
Variante 2 folgt der Grundannahme, dass der Bund zwar grundsätzlich die richtigen Aufgaben erfüllt, dass aber insbesondere durch gezielteren Personaleinsatz Effi- zienzgewinne möglich sind. Demnach müsste vor allem in jenen Bereichen gespart werden, in denen der Bund seine Aufgaben selbst erfüllt (Landesverteidigung, Ordnung und öffentliche Sicherheit, politische und wirtschaftliche Beziehungen zum Ausland, Strassenverkehr sowie institutionelle und finanzielle Voraussetzungen). In diesen Aufgabengebieten betrug die Vorgabe für die Kürzung der Personalausgaben 7,3 Prozent. In den anderen Aufgabengebieten (Steuerung der Aufgabenerfüllung
über Vorschriften und Subventionen) wurde im Sinne der Wahrung einer gewissen Ausgewogenheit eine Vorgabe von 2,5 Prozent gemacht. Variante 3 geht von der Annahme aus, dass der Bund zu breit tätig ist und in nam- haftem Umfang auf Aufgaben verzichten sollte. Einsparungen im Personalaufwand leisten allerdings nur einen beschränkten Beitrag an die anvisierte Reduktion der Staatsquote. Die Kürzungen im Personalbereich dienen in dieser Variante daher vor allem auch als Hebel, um auf Subventionen und ganze Leistungsbündel zu verzich- ten. Entsprechend müssen die Personalausgaben in den Aufgabengebieten, in denen die Aufgabenerfüllung über Vorschriften und Subventionen gesteuert wird, stärker gekürzt werden, um das vorgegebene Ziel zu erreichen: In den Bereichen internatio- nale Zusammenarbeit, Bildung und Forschung, Kultur und Freizeit, Gesundheit, soziale Wohlfahrt, öffentlicher Verkehr, Luftverkehr, Umwelt und Raumordnung, Landwirtschaft sowie Wirtschaft betrug die Kürzungsvorgabe für den Personalauf- wand 17 Prozent. Spiegelbildlich zur Variante 2 wurde für den Personalaufwand in den anderen Bereichen (Aufgabenerfüllung durch den Bund) eine Vorgabe von 2,5 Prozent definiert. Die drei Varianten ergaben je drei unterschiedliche Sparvorgaben für die Departe- mente, zu deren Erfüllung Massnahmen definiert werden mussten.
1.2.3 Erarbeitung der Massnahmen
Die Höhe der Kürzungsvorgabe – durchschnittlich 6,1 Prozent des Personalauf- wands – bringt es mit sich, dass für die Umsetzung tiefgreifende Einschnitte in die Aufgabenerfüllung notwendig sind. Allein mit kleineren Massnahmen zur Effizienz- steigerung und zur Rationalisierung wäre eine solche Vorgabe nicht zu erreichen. Hinzu kommt die Vorgabe, drei Varianten zu erarbeiten. Dies zwang auch aus arbeitsökonomischen Gründen und mit Blick auf die Beratungen im Parlament dazu, Prioritäten zu setzen. Der Bundesrat hat die Departemente deshalb beauftragt, eine beschränkte Zahl von möglichst ergiebigen Massnahmen zu erarbeiten. Das Poten- zial kleinerer Massnahmen kann demnach im vorliegenden Kontext nicht ausge- schöpft werden. Zur Umsetzung der Kürzungsvorgabe standen im Wesentlichen fünf Grundstrate- gien zur Auswahl: – Aufgabenverzicht: Der Bund verzichtet vollständig auf die Erfüllung einer Aufgabe. – Leistungsabbau: Der Bund senkt sein Leistungsniveau. Die Zahl der Leis- tungen bleibt gleich, doch gibt es Abstriche bei der Qualität der Leistungs- erbringung. – Rationalisierung/Effizienzsteigerung: Die gleichen Leistungen wie bisher werden mit weniger Personal erbracht. – Auslagerung: Die Erfüllung einer Aufgabe wird ganz oder teilweise aus der zentralen Bundesverwaltung ausgelagert. Es sind verschiedene Formen der Auslagerung denkbar. Die auszulagernde Aufgabe kann – inklusive Personal – einer neu geschaffenen Anstalt oder Aktiengesellschaft des Bundes über- tragen werden (allenfalls auch in Kombination mit einer teilweisen oder vollständigen Privatisierung). Der Bund kann aber auch gänzlich darauf ver-
zichten, die Leistung zu erbringen und diese künftig extern einkaufen (Out- sourcing). – Entflechtung: Die Aufgabenteilung zwischen den Kantonen und dem Bund wird angepasst; eine bisherige Verbundaufgabe wird zur alleinigen Aufgabe der Kantone. Auf die Abwälzung von Lasten auf die Kantone soll aber ver- zichtet werden. Wenn sich der Bund aus einer Verbundaufgabe zurückzieht, sollen die bisherigen Beiträge des Bundes in anderer Form, beispielsweise über den Finanzausgleich, im Interesse der Kantone verwendet werden. Alle Strategien führen zu einer Reduktion des Personalaufwands des Bundes. Der Gesamtaufwand des Bundes wird indes nicht in jedem Fall im gleichen Ausmass reduziert. Der Bundesrat hat indes darauf geachtet, keine Massnahmen in diese Zusatzbotschaft aufzunehmen, die per saldo zu Mehrbelastungen führen. Er verzich- tet insbesondere ausdrücklich darauf, einen Abbau der Steuerkontrollen (Eidgenössi- sche Steuerverwaltung [ESTV] im EFD) oder der Kapazitäten für die Behandlung von Asylgesuchen (Bundesamt für Migration [BFM] im EJPD) zur Diskussion zu stellen, da diese Massnahmen Nettomehrbelastungen im zweistelligen Millionenbe- reich mit sich bringen und deshalb mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung kont- raproduktiv wären. Da diese beiden Bereiche ausserordentlich stellenintensiv sind, müssen die übrigen Verwaltungseinheiten insgesamt höhere Vorgaben erfüllen, als dies gemäss der Basisvariante nötig gewesen wäre. Bei Auslagerungen findet primär eine Verlagerung vom Personal- zum Sach- oder Transferaufwand statt. Der Bundeshaushalt profitiert allenfalls von Effizienz- oder Synergiegewinnen, die jedoch in aller Regel deutlich kleiner sind als die Einsparung im Personalbereich. Für Auslagerungen und für die typenähnliche Strategie des Outsourcings hat der Bundesrat deshalb spezielle Kriterien entwickelt:
Auslagerungen Der Bundesrat hat Auslagerungsvorschläge nur dann in diese Zusatzbotschaft aufge- nommen, wenn sie aus einer übergeordneten Corporate-Governance-Logik sinnvoll erscheinen und die im Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates vom 13. Sep- tember 20064 definierten Grundsätze einhalten. Darüber hinaus sollen Auslagerun- gen eine betriebswirtschaftliche oder eine finanzpolitische Logik aufweisen. Diese kann beispielsweise darin liegen, dass die Einheit neue Märkte oder Synergien erschliessen oder ihre Leistungen künftig vermehrt über Gebühren finanzieren kann. Insgesamt muss gewährleistet sein, dass Auslagerungen nicht zu einer Nettomehr- belastung des Bundeshaushalts führen.
Outsourcing Bei der Beurteilung von Outsourcing-Massnahmen steht die betriebswirtschaftliche Optik im Vordergrund. Durch ein Outsourcing können z. B. brachliegende Kapazitä- ten ausgelagert oder Geschäftsrisiken an Dritte übertragen werden. Da die Beschaf- fung von Leistungen in aller Regel öffentlich auszuschreiben ist, besteht überdies die Aussicht darauf, dass die gleiche Leistung aufgrund des Wettbewerbs günstiger erworben werden kann als bisher. Outsourcing-Massnahmen dürfen nicht dazu führen, dass die Leistung für den Bund insgesamt teurer wird.
4 BBl 2006 8233
In der grossen Mehrzahl der Fälle lässt sich kaum voraussagen, ob in der Summe Einsparungen resultieren oder nicht. Auch widerspricht die Strategie des Outsour- cings namentlich im Bereich der Informatik der Forderung nach grösserer Unabhän- gigkeit von externen Dienstleistungen bei strategischen Anwendungen und nach Erweiterung und Pflege des intern vorhandenen Knowhows. Mit dem Voranschlag
2015 wurden daher bei mehreren Informatikleistungserbringern externe Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter internalisiert, teils auf ausdrücklichen Wunsch des Parla- ments. Insbesondere bei internen Leistungserbringern ist Outsourcing indessen praktisch die einzige gangbare Strategie, wenn – wie im vorliegenden Fall vom Nationalrat gefordert – Personal abgebaut werden muss und die Leistungsbezüger ihre Ansprüche nicht reduzieren.
1.2.4 Übersicht über die entwickelten Massnahmen
Mit den entwickelten Massnahmen zeigt der Bundesrat auf, wie die Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge des Bundes um bis zu 450 Millionen (gut 10 %) reduziert werden könnten5. Die Zuteilung der Massnahmen erfolgte grundsätzlich gemäss den Grundannahmen der einzelnen Varianten. Verschiedene Massnahmen finden sich indes in mehr als einer Variante. In einige Fällen, beispielsweise beim Abbau der Grenzkontrollen oder bei den Schliessungen im Aussennetz des Bundes, enthalten mehrere Varianten die gleiche Massnahme mit unterschiedlichen Ausprägungen; je nach Vorgabe fällt der Abbau mehr oder weniger stark aus. Die Varianten enthalten je gut 60 Massnahmen. Alle drei Varianten übertreffen die Kürzungsvorgabe von 300 Millionen. Im Durchschnitt machen Auslagerungen und Outsourcings rund ein Drittel des Personalabbaus aus. Die restlichen Massnahmen bestehen jeweils aus Aufgabenverzichten, Leistungsabbau oder Effizienzsteigerun- gen. Die Strategie der Entflechtung von Verbundaufgaben (Bund – Kantone) wurde nur vereinzelt eingesetzt, insbesondere im Straf- und Massnahmenvollzug und in einigen Bereichen, in denen die Kantone bereits heute für den Vollzug der Gesetz- gebung zuständig sind.
Reduktion des Personalaufwands in den drei Varianten nach Departementen (in Mio.) Variante 1 Variante 2 Variante 3
BK 2,0 2,3 1,1 EDA 33,2 34,0 30,9 EDI 24,1 17,9 38,9 EJPD 18,3 17,6 7,6 VBS 99,5 120,3 50,6 EFD 72,5 81,6 52,8 WBF 21,7 11,0 55,8 UVEK 55,7 55,7 65,0
Total 327,1 340,3 302,6
5 Der Betrag von 450 Millionen entspricht der Summe aller Massnahmen, wobei Mass- nahmen, die in mehreren Varianten unterbreitet werden, nur einmal gezählt werden.
Wenn Personal abgebaut wird, können unter gewissen Bedingungen auch Folgeein- sparungen erzielt werden. So müssen beispielsweise weniger Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden, oder eine Subvention muss abgeschafft werden, weil das Personal, das sie bisher ausrichtete, nicht mehr zur Verfügung steht. Bei Auslage- rungen oder Outsourcings entstehen indes anstelle von Einsparungen Folgekosten, weil eine Leistung neu eingekauft werden muss; diese Folgekosten sollen aber die Einsparung im Personalaufwand nicht übertreffen (s. Ziff. 1.2.3). Bei der Erarbei- tung der Massnahmen wurden diese Folgeeinsparungen grob geschätzt. In den Varianten 1 und 2 sind sie relativ gering und betragen weniger als 100 Millionen, dies teilweise auch deshalb, weil die Auswirkungen des Personalabbaus durch neue technische Mittel abgefedert werden sollen (z. B. bei den Grenzkontrollen) oder weil die Massnahmen darin bestehen, betragsmässig gleiche Subventionen mit weniger Personal auszurichten (z. B. durch Umlagerung von Markstützungssubventionen zu Direktzahlungen in der Landwirtschaft). Bei Variante 3 hingegen liegen die Folge- einsparungen über 100 Millionen; sie liessen sich noch weiter erhöhen, wenn bei- spielsweise in der Landwirtschaft oder in der Entwicklungshilfe auf Subventionen verzichtet würde, statt diese in andere, weniger personalintensive Gefässe umzula- gern. Die Massnahmen sind unter Ziffer 5 der vorliegenden Zusatzbotschaft beschrieben. Mit Blick darauf, dass drei verschiedene Varianten zu entwickeln waren, hat der Bundesrat im Sinne eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes darauf verzichtet, die Massnahmen bis ins Detail zu konkretisieren. So hat er weder Entwürfe von Geset- zesanpassungen ausgearbeitet noch detaillierte Abklärungen über die Folgeeinspa- rungen oder die volkswirtschaftlichen Auswirkungen (Regulierungsfolgenabschät- zung) der Massnahmen vorgenommen. Der Grossteil der Massnahmen ist somit nicht umsetzungsreif und müsste, wenn das Parlament deren Umsetzung wünscht, noch detaillierter ausgearbeitet werden.
1.2.5 Variante 1
In Variante 1, die als Basisvariante gilt, wurde die Sparvorgabe von 300 Millionen (ca. 6,1 %) linear auf die Departemente verteilt. Die erarbeiteten Massnahmen erlauben im Personalbereich Einsparungen im Umfang von 327 Millionen, was fast 2300 Vollzeitstellen entspricht. Die Folgeeinsparungen ausserhalb des Personalauf- wands sind in dieser Variante eher tief und liegen – unter anderem, weil in dieser Variante diverse Auslagerungen und Outsourcings enthalten sind – nahe bei null. Obschon die Vorgabe proportional auf die Departemente verteilt wurde, hat der Bundesrat bei der Auswahl der Massnahmen Prioritäten gesetzt. Dennoch sind alle Aufgabengebiete des Bundes von dieser Variante betroffen. Die tiefgreifendsten Massnahmen in Variante 1 sind: – Diverse Verzichts- und Abbaumassnahmen bei der Verteidigung (VBS; Reduktion des Personalaufwands um insgesamt 38,8 Mio.), unter anderem die Schliessung der Armeeapotheke, des Zentrums Elektronische Medien und des Bereichs Management-, Informations- und Kommunikationsausbil- dung der Armee, der Verzicht auf das Drohnenkommando sowie Teilver- zichte bei den Kompetenzzentren Sport und Armeetiere sowie bei den inter- nationalen Tätigkeiten der Armee (u. a. Friedensförderung);
– Abbau von Grenzkontrollen und Zolldienstleistungen (EFD; 34,8 Mio.), mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Sicherheit (weniger Kontrollen an der Grenze und im grenznahen Raum), auf die Steuer- und Zolleinnah- men (mehr Schmuggel) sowie auf die Qualität der Dienstleistungen zuguns- ten der Wirtschaft (kürzere Öffnungszeiten, weniger Standorte); – Schliessungen im Vertretungsnetz (EDA; 17,6 Mio.), wobei in Variante 1 10 (noch nicht näher definierte) Botschaften und Generalkonsulate geschlossen werden müssen, während sich die Direktion für Entwicklung und Zusam- menarbeit (DEZA) aus knapp einem Viertel der Schwerpunktprogramme der Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit zurückziehen und drei Vertretungen der Humanitären Hilfe schliessen muss; – Einsparungen bei den Supportorganisationen des EDA (EDA; 9,2 Mio.), die teils mittels Effizienzsteigerungen, teils mittels Outsourcing gewisser Leis- tungen (namentlich Kurierdienste, Bundesreisezentrale) erzielt werden; – Leistungsabbau beim Bundesamt für Informatik (EFD; 7,0 Mio.), unter anderem durch eine Reduktion der Auftragsabwicklungskapazitäten und eine Erhöhung der Antwortzeiten; – Leistungsabbau bei Agroscope (WBF; 6,5 Mio.), der zur Einstellung einzel- ner Forschungszweige und zur Schliessung eines ‒ noch nicht festgelegten ‒ Standorts führt; – Schliessung der Zweigstellen der Bundeskriminalpolizei in Zürich, Lau- sanne und Lugano (EJPD; 5,1 Mio.); – Aufgabenverzichte im Bereich Verbraucherschutz (EDI; 5,0 Mio.), die dazu führen, dass das Bundesamt für Gesundheit seine Aktivitäten im Bereich Chemikalien und Biozidprodukte einstellt, keine Bewilligungen und Risiko- beurteilungen mehr erstellt und das Produkteregister für Chemikalien abschafft (für die Wirtschaft ist dies insofern nachteilig, als Schweizer Fir- men, die Produkte exportieren wollen, zunächst eine ausländische Bewilli- gung beantragen müssen); – Schliessung der Bibliothek am Guisanplatz (VBS; 3,5 Mio.); – diverse Aufgabenverzichte beim Bundesamt für Strassen (UVEK; 3,5 Mio.), das namentlich seine Baupolizeiaufgaben an die von den Kantonen geführ- ten Gebietseinheiten überträgt, die Zahl der Informatikprojekte reduziert und auf verschiedene Normenarbeiten und technische Prüfungen verzichtet; – Ausdehnung des Dienstleistungszentrums Personal EFD auf die gesamte Bundesverwaltung (alle Departemente; 3,5 Mio.), wonach administrative Personaldienstleistungen künftig zentral vom Eidg. Personalamt (EPA) er- bracht würden. Die Auslagerungen machen in Variante 1 mehr als ein Drittel des Personalabbaus aus (134 Mio.). Ausgelagert werden die Aufgaben der Sicherheitsaufsicht im UVEK, die Swisstopo, der Vollzug der Invalidenversicherung, die Wettbewerbs- kommission, die Eidgenössische Ausgleichskasse sowie die swissnex-Häuser (Netzwerk zur Förderung des wissenschaftlichen und technologischen Austauschs). Sodann sind in dieser Variante einzelne Outsourcings enthalten, namentlich bei den Reinigungsdiensten sowie beim Lufttransportdienst des Bundes und den Repräsenta- tionstransporten für die Bundesverwaltung.
Daneben sind in der Variante 1 rund 35 weitere Massnahmen mit Einsparungen im Personalbereich von bis zu 3,5 Millionen enthalten. Auch diese haben zum Teil weitreichende Folgen. Für die Einzelheiten wird auf Ziffer 5 dieser Zusatzbotschaft verwiesen.
1.2.6 Variante 2
In Variante 2 war in den Aufgabengebieten Landesverteidigung, Ordnung und öffentliche Sicherheit, politische und wirtschaftliche Beziehungen zum Ausland, Strassenverkehr sowie institutionelle und finanzielle Voraussetzungen eine Kür- zungsvorgabe von 7,3 Prozent zu erfüllen. In den anderen Aufgabengebieten galt im Sinne einer gewissen Ausgewogenheit eine Sparvorgabe von 2,5 Prozent. Gegenüber der linearen Basisvariante vergrössert sich die Sparvorgabe insbesondere beim VBS und beim EFD sowie bei der BK. Bei den Departementen, die vor allem über Vorschriften und Subventionen steuern, verringern sich in der Variante 2 die Vorgaben (EDI, WBF, UVEK). Beim EDA und beim EJPD sind die Vorgaben etwa gleich hoch wie in Variante 1. Die für Variante 2 erarbeiteten Massnahmen ergeben Einsparungen von insgesamt 340 Millionen bzw. fast 2400 Vollzeitstellen. Die Folgeeinsparungen ausserhalb des Personalaufwands liegen unter 100 Millionen. Die tiefgreifendsten Massnahmen in Variante 2 sind: – diverse Verzichts- und Abbaumassnahmen bei der Verteidigung (VBS, Reduktion des Personalaufwands um insgesamt 61,3 Mio.), unter anderem die Schliessung der Armeeapotheke und des Zentrums Elektronische Medien sowie Teilverzichte bei der mobilen Militärpolizei, bei der Führungsunter- stützungsbasis der Armee (FUB), beim Kommando Spezialkräfte (KSK, AAD 10), bei den Kompetenzzentren Sport und Armeetiere sowie bei den internationalen Tätigkeiten der Armee (u. a. Friedensförderung); – Abbau von Grenzkontrollen und Zolldienstleistungen (EFD; 41,1 Mio.), mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Sicherheit (weniger Kontrollen an der Grenze und im grenznahen Raum), auf die Steuer- und Zolleinnah- men (mehr Schmuggel) sowie auf die Qualität der Dienstleistungen zuguns- ten der Wirtschaft (kürzere Öffnungszeiten, weniger Standorte); – Schliessungen im Vertretungsnetz (EDA; 22,2 Mio.), wobei in Variante 2 14 (noch nicht näher definierte) Botschaften und Generalkonsulate geschlossen werden müssen, während sich die DEZA aus einer Schwerpunktregion zurückziehen muss; – Leistungsabbau bei Agroscope (WBF; 8,0 Mio.), der zur Einstellung mehre- rer Forschungszweige und zur Schliessung eines ‒ noch nicht festgelegten ‒ Standorts führt; – Aufgabenverzichte beim Bundesamt für Gesundheit (EDI; 7,2 Mio.), insbe- sondere in den Bereichen Gesundheitsstrategien, übertragbare Krankheiten und Biomedizin; eine weitere Massnahme besteht darin, sich weitgehend aus der internationalen Gesundheitspolitik zurückzuziehen; – Leistungsabbau beim Bundesamt für Informatik (EFD; 7,0 Mio.), unter anderem durch eine Reduktion der Auftragsabwicklungskapazitäten und eine Erhöhung der Antwortzeiten;
– Einsparungen bei den Supportorganisationen des EDA (EDA; 6,7 Mio.), die teils mittels Effizienzsteigerungen, teils mittels Outsourcing gewisser Leis- tungen erzielt werden; – Schliessung der Zweigstellen der Bundeskriminalpolizei in Zürich, Lau- sanne und Lugano (EJPD; 5,1 Mio.); – Verzicht auf eigene Software-Entwicklung beim ISC-EJPD (EJPD; 4,2 Mio.), mit der Folge, dass die heutigen Leistungsbezüger teilweise sicherheitsrelevante Applikationen künftig extern beschaffen müssen; – Verzicht auf verschiedene Statistiken beim Bundesamt für Statistik (EDI; 4,1 Mio.), namentlich in den Bereichen Primärsektor, Bildung, Gesundheit und finanzielle Situation der privaten Haushalte; die entsprechenden Daten stünden den Leistungsbezügerinnen und -bezügern nicht mehr zur Verfü- gung. Die Auslagerungen machen rund ein Drittel des Personalabbaus in Variante 2 aus (110 Mio.). Die wichtigsten Aufgaben, die ausgelagert werden, sind die Aufgaben der Sicherheitsaufsicht im UVEK, die Eidgenössische Ausgleichskasse sowie Swisstopo. Ferner sind auch in dieser Variante verschiedene Outsourcings vorgese- hen, namentlich bei den Reinigungsdiensten, bei der Informatik der zentralen Aus- gleichsstelle (ZAS) und bei anderen Leistungserbringern sowie beim Lufttransport- dienst des Bundes und den Repräsentationstransporten für die Bundesverwaltung. Variante 2 enthält rund 40 weitere Massnahmen mit Einsparungen im Personalbe- reich von bis zu 4 Millionen. Diese sind ebenfalls mit erheblichen Konsequenzen verbunden. Für die Einzelheiten wird auf Ziffer 5 dieser Zusatzbotschaft verwiesen.
1.2.7 Variante 3
In Variante 3 sind die Aufgabengebiete, in denen die Aufgabenerfüllung vornehm- lich über Vorschriften und Subventionen gesteuert wird, am stärksten betroffen. In den Bereichen internationale Zusammenarbeit, Bildung und Forschung, Kultur und Freizeit, Gesundheit, soziale Wohlfahrt, öffentlicher Verkehr, Luftverkehr, Umwelt und Raumordnung, Landwirtschaft sowie Wirtschaft betrug die Vorgabe 17 Prozent des Personalaufwands. Spiegelbildlich zur Variante 2 betrug die Vorgabe in den anderen Bereichen (Aufgabenerfüllung durch den Bund) 2,5 Prozent. In Variante 3 stammt die Mehrzahl der Massnahmen von den subventionsintensiven Departementen EDI, WBF und UVEK. Während die Vorgaben für EDA und EJPD in der Summe etwa gleich bleiben, hatten BK, VBS und EFD in Variante 3 weniger Vorschläge zu erarbeiten. Die erarbeiteten Massnahmen ergeben einen Personalab- bau von gut 300 Millionen bzw. knapp 2000 Vollzeitstellen. Die Folgeeinsparungen liegen deutlich über 100 Millionen, weil auch verschiedene Subventionen gekürzt werden müssen. Entsprechend ist Variante 3 für die Subventionsempfängerinnen und -empfänger die folgenreichste. Die tiefgreifendsten Massnahmen in Variante 3 sind: – diverse Massnahmen bei der Verteidigung (VBS, Reduktion des Personal- aufwands um insgesamt 32,0 Mio.), unter anderem die Schliessung der Armeeapotheke und des Zentrums Elektronische Medien sowie Teilver-
zichte bei den Kompetenzzentren Sport und Armeetiere sowie bei den inter- nationalen Tätigkeiten der Armee; – Schliessungen im Vertretungsnetz (EDA; 18,4 Mio.), wobei in dieser Vari- ante vornehmlich die Entwicklungshilfe und die humanitäre Hilfe betroffen sind. Es muss fast auf die Hälfte der Schwerpunktprogramme in der Ent- wicklungs- und Ostzusammenarbeit sowie auf sechs Vertretungen der humanitären Hilfe verzichtet werden. Daneben müssen 5 Botschaften und Generalkonsulate geschlossen werden; – Leistungsabbau bei Agroscope (WBF; 17,4 Mio.), der zur Einstellung diver- ser Forschungszweige und zur Schliessung von mehreren ‒ noch nicht defi- nierten ‒ Standorten führt; – Leistungsabbau und Verzichte im Bereich der Gesundheit (EDI, insgesamt 12,2 Mio.), insbesondere in den Bereichen Gesundheitsstrategien, übertrag- bare Krankheiten, Biomedizin sowie Chemikalien und Biozidprodukte, wobei sowohl die Bevölkerung als auch wichtige Wirtschaftsinteressen betroffen sind; eine weitere Massnahme besteht darin, sich weitgehend aus der internationalen Gesundheitspolitik zurückzuziehen; – Abbau von Zolldienstleistungen (EFD; 10,8 Mio.), der unter anderem mit einer Einschränkung der Öffnungszeiten bei Grenzübergängen und einer Reduktion der Anzahl Verzollungszentren im Inland verbunden ist; – Leistungsabbau im Bundesamt für Sport (VBS; 8,3 Mio.), der unter anderen darin besteht, den Zugang zu den Zentren in Magglingen und Tenero einzu- schränken, auf Ausbildungen im Bereich Jugend und Sport sowie die Leis- tungsdiagnostik und die medizinischen Dienstleistungen zugunsten der Athleten und Verbände zu verzichten; daneben muss das Bundesgesetz vom 17. Dezember 20106 über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risi- koaktivitäten aufgehoben werden; – Aufgabenverzichte in der internationalen Zusammenarbeit (EDA; 7,9 Mio.), mit einer Verschiebung von der bilateralen zur multilateralen Hilfe; – Aufgabenverzichte im Umweltbereich (UVEK; 7,6 Mio.), namentlich der Verzicht auf die Umwelttechnologieförderung und ein Leistungsabbau in den Abteilungen Lärm/nichtionisierende Strahlung, Wald und Gefahrenprä- vention; – Verzicht auf das Bundesamt für Wohnungswesen und Fokussierung auf Wohnbaupolitik und Mieterschutz (WBF; 7,0 Mio.), womit sich der Bund gänzlich aus der Wohnbauförderung zurückzieht und künftig keine Bürg- schaften oder Darlehen mehr ausrichtet; – diverse Aufgabenverzichte im Bereich der Landwirtschaft (WBF; 5,7 Mio.), die teilweise eine Umlagerung von Marktstützungsmassnahmen zu Direkt- zahlungen enthalten; – Verzicht auf die Standortförderung und die Regionalpolitik (WBF; 5,7 Mio.), wobei auch sämtliche Subventionen wie die Beiträge an Schweiz Tourismus und Switzerland Global Enterprise oder die Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung abgeschafft werden müssen;
6 SR 935.91
– Schliessung der Zweigstellen der Bundeskriminalpolizei in Zürich, Lau- sanne und Lugano (EJPD; 5,1 Mio.); – Verzicht auf verschiedene Statistiken beim Bundesamt für Statistik (EDI; 4,1 Mio.), namentlich in den Bereichen Primärsektor, Bildung, Gesundheit und finanzielle Situation der privaten Haushalte; die entsprechenden Daten stünden den Leistungsbezügerinnen und -bezügern nicht mehr zur Verfü- gung; – Leistungsabbau in der Aussenwirtschaftspolitik (WBF; 4 Mio.), namentlich durch den weitgehenden Verzicht auf die Aushandlung neuer Freihandels- abkommen und ein deutlich tieferes Engagement in internationalen Organi- sationen; der jährliche Bericht des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik wird abgeschafft. Die Auslagerungen machen in Variante 3 weniger als ein Drittel des Personalabbaus aus (83,1 Mio.). Die wichtigsten Aufgaben, die ausgelagert werden, sind die Aufga- ben der Sicherheitsaufsicht im UVEK, die Eidgenössische Ausgleichskasse, der Vollzug der Invalidenversicherung und die Wettbewerbskommission. Ferner sind auch in dieser Variante einzelne Outsourcings vorgesehen, namentlich bei den Reinigungsdiensten, bei der Informatik der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS), beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) sowie beim Luft- transportdienst des Bundes und den Repräsentationstransporten für die Bundesver- waltung. Die Variante 3 enthält rund 35 weitere, teils weitreichende Massnahmen mit Einspa- rungen im Personalbereich von bis zu 4 Millionen. Auch diese haben zum Teil erhebliche negative Auswirkungen. Die Einzelheiten finden sich in Ziffer 5 dieser Zusatzbotschaft.
1.2.8 Bewertung des Szenarios
Alle drei Varianten des Szenarios haben nach Auffassung des Bundesrates einen Leistungsabbau zur Folge, der unter den heutigen finanzpolitischen Gegebenheiten nicht verantwortbar ist. Zwar finden sich in jeder Variante einzelne Massnahmen, die als vertretbar erachtet werden können. Die grosse Mehrzahl der Massnahmen sollte aus Sicht des Bundesrates aber unter den heutigen Umständen nicht umgesetzt werden. Im Falle einer schwerwiegenden finanziellen Krise, die den Bund zu tief- greifenden Kürzungen zwingen würde, könnte allenfalls auf Massnahmen dieser Art zurückgegriffen werden. Doch von einer solchen Situation ist der Bundeshaushalt derzeit weit entfernt. Die erarbeiteten Massnahmen zeigen auch, dass der Bundeshaushalt allein mit einem Personalabbau kaum saniert werden kann. Kürzungen von 300 Millionen im Perso- nalbereich entsprechen rund 0,4 Prozent der gesamten Ausgaben des Bundes. Die durch solche Kürzungen erzielbaren Entlastungen des Bundeshaushalts sind nach Auffassung des Bundesrates im Vergleich zum gesellschaftlichen und wirtschaftli- chen Schaden, der durch den Leistungsabbau entsteht, relativ klein. Sollte tatsäch- lich eine Sanierung des Haushalts anstehen, wäre der Hebel daher wie bei früheren Spar- und Entlastungsprogrammen primär bei den Transferausgaben anzusetzen. Noch zielgerichteter aber ist es, eine solche Situation durch eine vorausschauende
Finanzpolitik, moderate Ausgabenzuwachsraten und eine wachstumsorientierte Wirtschafts- und Fiskalpolitik gar nicht erst entstehen zu lassen. Ein Personalabbau, wie ihn die drei Varianten beinhalten, wäre auch aus personalpo- litischer Sicht problematisch und würde – zumindest in einer Übergangszeit – nam- hafte Mehrkosten verursachen. Der Abbau könnte höchstens teilweise über die natürliche Fluktuation aufgefangen werden. Mehrheitlich müsste er entweder über Kündigungen oder, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, über vorzeitige Pensionie- rungen erfolgen. Beide Vorgehensweisen sind für den Arbeitgeber Bund relativ teuer. Bei Kündigungen sind Lohnfortzahlungen und allfällige Begleitmassnahmen zu finanzieren, bei vorzeitigen Pensionierungen übernimmt der Bund eine Beteili- gung an einer Überbrückungsrente und muss Deckungskapital in die Pensionskasse einschiessen. Die Bestimmungen des Sozialplans wären in jedem Fall einzuhalten, um einen möglichst sozialverträglichen Personalabbau zu gewährleisten. Aus Sicht des Bundesrates birgt allein schon eine öffentliche Diskussion über die vorliegenden Massnahmen erhebliche Risiken. Denn diese führt zum einen zu Verunsicherung beim Personal, die schlimmstenfalls – bei einer anhaltenden Unsicherheit – den Abgang von qualifizierten Arbeitskräften und des entsprechen- den Wissens zur Folge haben kann. Zum andern dürfte die Verunsicherung auch verschiedene Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen und Subventionen des Bundes erfassen. Nach Auffassung des Bundesrates steht dem hohen Aufwand, der für die Erarbeitung der vorliegenden Zusatzbotschaft geleistet werden musste, kein angemessener Nutzen gegenüber. Vielmehr muss befürchtet werden, dass das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Bundes Schaden nehmen könnte. Der Umgang des Parlaments mit dieser Zusatzbotschaft wird diesbezüglich entscheidend sein.
1.3 Einnahmenseitiges Szenario
1.3.1 Mögliche einnahmenseitige Massnahmen
Internationale Erfahrungen zeigen, dass ausgabenseitige Konsolidierungen der Staatshaushalte aus gesamtwirtschaftlicher wie auch finanzpolitischer Sicht erfolg- reicher sind als einnahmenseitige Massnahmen. Geeignete Mischvarianten können aber je nach Umständen gleichwohl sinnvoll sein. Vor diesem Hintergrund und gestützt auf den Rückweisungsauftrag des Nationalrats werden im Folgenden ver- schiedene einnahmenseitige Optionen diskutiert.
Erhöhung der Einnahmen Die Prüfung von einnahmenseitigen Massnahmen zur Haushaltskonsolidierung wird auf Fiskaleinnahmen beschränkt. Eine Erhöhung der nichtfiskalischen Einnahmen stellt nach Ansicht des Bundesrates keine Option dar, weil dazu entweder kein Spielraum bzw. keine Einflussmöglichkeit bestehen (z. B. Beteiligungseinnahmen, Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank, Zinseinnahmen, EU-Zins- besteuerung) oder eine substanzielle Erhöhung materiell nicht gerechtfertigt wäre (Gebühren, Entgelte) bzw. gar die Aufgabenerfüllung beeinträchtigt werden könnte (Investitionseinnahmen). Einnahmenerhöhungen bei den wichtigsten Fiskaleinnahmen beurteilt der Bundesrat wie folgt:
– Direkte Bundessteuer: Die maximalen Steuersätze sind in der Bundesverfas- sung7 festgeschrieben, wobei die Befugnis zur Erhebung bis Ende 2020 befristet ist. Eine Erhöhung der Maximalsätze zur Sanierung des Bundes- haushalts respektive zur Schaffung von Handlungsspielraum bedürfte dem- nach eines längeren politischen Prozesses und einer Volksabstimmung. Aus Sicht des Bundesrates wäre eine Erhöhung aber auch nicht wünschbar. Ins- besondere eine Erhöhung der Gewinnsteuer wäre mit Blick auf die interna- tionale steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz tendenziell schädlich und stünde im Widerspruch zu den Zielen der geplanten Unternehmens- steuerreform III (USR III). – Mehrwertsteuer (MWST): Die maximalen Steuersätze sind ebenfalls in der Bundesverfassung festgeschrieben. Per Anfang 2018 wird, nach Ablauf der befristeten Erhöhung zugunsten der Invalidenversicherung, die Mehr- wertsteuer um 0,4 Prozentpunkte (ordentlicher Satz) gesenkt. Gleichzeitig werden zugunsten der Finanzierung der Bahninfrastruktur 0,1 Prozentpunkte zusätzlich erhoben (befristet bis 2030). Der Bundesrat beabsichtigt zudem, im Rahmen der Reform der Altersvorsorge («Altersvorsorge 2020») die MWST zugunsten der AHV zu erhöhen. Eine zusätzliche Erhöhung der MWST alleine zugunsten des Haushaltes ist deshalb zu verwerfen. – Verrechnungssteuer: Der Bundesrat hat jüngst beschlossen, mehrere Reformvarianten zu prüfen. Im Zentrum steht dabei das Anliegen, die Ver- rechnungssteuer an die neuen Rahmenbedingungen des schweizerischen Finanzplatzes anzupassen und die Schweiz für Finanzierungsaktivitäten attraktiver zu machen. Geprüft werden soll insbesondere ein Wechsel zum sogenannten Zahlstellenprinzip. Dies wäre tendenziell mit Mehreinnahmen verbunden, wobei die finanziellen Auswirkungen sehr schwierig zu quantifi- zieren sind. Die entsprechende Gesetzesrevision ist sehr komplex und eignet sich nicht zur Integration in eine Vorlage zur Entlastung des Haushalts. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Reform als eigenständiges Projekt durch- geführt werden soll. Allfällige Mehreinnahmen könnten indessen der Gegen- finanzierung der USR III angerechnet werden, zumal die Steigerung der Attraktivität des Standorts Schweiz für Finanzierungsaktivitäten auch ein Ziel jener Reform ist und somit ein innerer Zusammenhang zwischen den beiden Vorhaben besteht. – Stempelabgaben: Eine Erhöhung der Stempelabgaben liefe dem aktuellen Trend der Reformen entgegen. Während die Emissionsabgabe auf Fremdka- pital bereits abgeschafft wurde, ist die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital derzeit noch in der parlamentarischen Beratung (Vorlage A zur pa. Iv. 09.503 Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen), wobei der Ständerat das Geschäft bis zum Vorliegen der USR III sistiert hat. Der Bundesrat befürwortet im Grundsatz die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, zumal sie für Finanzierungsaktivitäten standortschädlich und verzerrend ist. Er möchte die Abschaffung jedoch in die USR III einbetten. Auch wenn er sich aus finanzpolitischen Gründen gegen eine Abschaffung der übrigen Stempelabgaben (Vorlage B zur pa. Iv. 09.503, Abschaffung Umsatz- und Versicherungsabgabe) ausgesprochen hat,
7 SR 101
ist eine Erhöhung dieser Abgaben zur Entlastung des Haushalts mit Blick auf den Wirtschaftsstandort keine Option. – Mineralölsteuer: Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung zum National- strassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zwei Varianten einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags zur Diskussion gestellt. Eine zusätz- liche, nicht zugunsten der Strasse zweckgebundene Erhöhung dürfte deshalb keine Mehrheiten finden. Im Rahmen der Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» stehen vielmehr Forderungen im Raum, den heute nicht zweckgebundenen Teil der Mineralölsteuereinnahmen für die Strasse einzusetzen und damit dem allgemeinen Bundeshaushalt zu entziehen. – Tabaksteuer: Der Bundesrat plant, mittels einer Gesetzesrevision dem Par- lament eine neue Steuererhöhungskompetenz von 50 Prozent auf Zigaretten sowie Feinschnitttabak zu beantragen. Eine entsprechende Botschaft ist in Vorbereitung. Aufgrund der bisher verfolgten Politik der kleinen Erhö- hungsschritte kann die Tabaksteuer allerdings auch in Zukunft keine sub- stanziellen Beiträge an die Haushaltskonsolidierung leisten. Zu berücksich- tigen ist dabei auch, dass die Tabaksteuer nicht nur fiskalische Zwecke verfolgt, sondern auch einen Pfeiler der Präventionspolitik des Bundes dar- stellt; die mit der Steuererhöhung angestrebte Veränderung des Konsumver- haltens reduziert folglich die realisierbaren Mehreinnahmen. Bei den umfangmässig kleineren Fiskaleinnahmen (insb. Alkohol-, Bier- und Auto- mobilsteuer) ergibt sich vor allem vom Volumen her kein Potenzial für substanzielle einnahmenseitige Massnahmen. Daneben hat der Bundesrat in der Vernehmlassung zum NAF auch eine (teilweise) Zweckbindung der (bisher dem allgemeinen Bun- deshaushalt zur Verfügung stehenden) Automobilsteuer für die Strasse vorgeschla- gen. Wird diese Zweckbindung umgesetzt, steht die Automobilsteuer nicht mehr für die Konsolidierung des Haushalts zur Verfügung. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bei verschiedenen Fiskaleinnahmen Erhöhungen vorgesehen sind, dies allerdings nicht zur Sanierung des Haushalts, sondern zur Finanzierung spezifi- scher Vorhaben. Bei den übrigen Fiskaleinnahmen besteht aus Sicht des Bundesrates kein Spielraum für Erhöhungen.
Reduktion von Steuervergünstigungen Neben Steuererhöhungen können zusätzliche Fiskaleinnahmen auch durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage generiert werden. Ein naheliegender Ansatzpunkt dafür sind die zahlreichen Steuervergünstigungen bei den Fiskalein- nahmen des Bundes. Die ESTV hat 2011 in einer Studie erstmals die Steuervergüns- tigungen beim Bund systematisch aufgelistet und die damit verbundenen Einnah- menausfälle geschätzt. Sie belaufen sich auf zwischen 20 und 24 Milliarden (Stand 2012). Die gewichtigsten Steuervergünstigungen liegen bei der direkten Bundes- steuer (8,7 Mrd.), der Mehrwertsteuer (8,1 Mrd.), den Stempelabgaben (4,4 Mrd.) und der Mineralölsteuer (1,4 Mrd.) vor. Faktisch stellen Steuervergünstigungen («tax expenditure») Subventionen dar; sie sind allerdings intransparent und entzie- hen sich weitgehend der finanzpolitischen Steuerung. Mitunter setzen sie auch
falsche Anreize8 und erzeugen zusätzlichen administrativen Aufwand. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen des Rückweisungsantrags auch die Steuervergüns- tigungen einer Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammen- fassen: – Bei nicht wenigen Steuervergünstigungen muss eine Aufhebung oder Reduktion als politisch chancenlos betrachtet werden. Darunter fallen die (finanziell sehr bedeutenden) Abzüge für Ausgaben im Zusammenhang mit der Altersvorsorge (2. und 3. Säule), aber auch der Abzug von Beiträgen für Krankenkassen oder von Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke. – Die Stempelabgaben und die direkte Bundessteuer auf Gewinnen juristischer Personen sind anerkanntermassen investitions- bzw. wachstumshemmende Steuern; die Vorteile einer Beseitigung von Vergünstigungen würden durch die wirtschaftlichen Nachteile überkompensiert, was letztlich auch für den Bundeshaushalt kontraproduktiv wäre. – Mehrere Steuervergünstigungen sind Gegenstand von erst kürzlich behan- delten, geplanten oder hängigen Vorlagen, so etwa der Fahrkostenabzug (FABI-Vorlage), der Kinderabzug, Abzüge im Zusammenhang mit Wohnei- gentum oder auch die zahlreichen Ausnahmen bei der MWST. – Bei den Abzügen der direkten Bundessteuer ist ferner zu beachten, dass ihre Beschränkung mit Problemen bei der Steuerharmonisierung verbunden ist. So wäre beispielsweise ein Verzicht auf den Abzug für auswärtige Verpfle- gung nur im Gleichschritt mit den Kantonen möglich, um die vertikale Steu- erharmonisierung nicht zu gefährden. Die verbleibenden Steuervergünstigungen sind entweder nicht ergiebig – ihre Auf- hebung brächte wegen Zweckbindungen keine Entlastung für den Bundeshaushalt –, oder sie könnten nur als Ersatz für ausgabenseitige Kürzungen eingesetzt werden, da sie auf bestimmte Aufgabengebiete des Bundes fokussiert sind (Mineralölsteuer: Befreiung von konzessionierten Transportunternehmungen, Rückerstattung Land- wirtschaft). Das Parlament hat sich im Allgemeinen zwar vermehrt für eine Vereinfachung des Steuersystems ausgesprochen, bei konkreten Vereinfachungsvorlagen (namentlich Teil B der MWST-Reform, Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung) jedoch keine Bereitschaft zur Aufhebung von Steuervergünstigungen gezeigt. Der Bundesrat erachtet daher die Erfolgsaussichten weiterer Anläufe als gering.
Verzicht auf Steuersenkungen und Priorisierung von Steuerreformen Der Rückweisungsantrag verlangt beim einnahmenseitigen Szenario auch die Prü- fung des Verzichts auf geplante Steuersenkungen. Im aktuellen Finanzplan sind zwei solche vorgesehen: die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital (ab 2017) und die Senkung der MWST aufgrund des Auslaufens der IV-Zusatz- finanzierung (ab 2018). Ein Verzicht auf Letztere stellt keine Option dar, zumal es sich um die Rückgängigmachung einer temporären und zweckgebundenen Steuer- erhöhung handelt. Auch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital
8 Vgl. bspw. Bericht des Bundesrates vom 14. Juni 2013 zur Abschreibung der Motion
06.3190 (Studer Heiner), Ökologisierung des Steuer- und Subventionssystems,
BBl 2013 5571
wird vom Bundesrat – wie oben dargelegt – im Grundsatz unterstützt. Nicht zuletzt aus finanzpolitischen Gründen ist es nach Ansicht des Bundesrates aber wichtig, dass dieses Vorhaben in die USR III integriert wird, und er begrüsst daher den Entscheid des Ständerates, das Geschäft vorerst zu sistieren. Im Finanzplan 2016–2018 wird davon ausgegangen, dass die Emissionsabgabe Anfang 2017 abge- schafft wird, gleichzeitig mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten der übrigen Geset- zesbestimmungen der USR III. Allenfalls könnte eine Verschiebung auf den Zeit- punkt erwogen werden, in dem die entsprechenden massgebenden kantonalen Regelungen in Kraft treten. Dies würde den Bundeshaushalt in den Jahren 2017 und 2018 entlasten. Der Entscheid darüber soll aber im Rahmen der Vorlage zur USR III gefällt werden. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 20. September 2013 an die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) eine Übersicht über die hängi- gen steuerlichen Reformvorhaben präsentiert (Geschäfte des Bundesrates, Geschäfte des Parlaments, eidgenössische Volksinitiativen). Die mit all diesen Vorhaben verbundenen Mindereinnahmen könnten sich – soweit sie schon quantifizierbar sind – auf gegen 5 Milliarden belaufen. Angesichts dieser möglichen Belastungen für den Bundeshaushalt hat der Bundesrat im Bericht festgehalten, «dass Priorisierungen und Verzichte nötig sind, damit die Schuldenbremse weiterhin eingehalten werden kann.» Er hat zwei Reformen als prioritär bezeichnet: – Unternehmenssteuerreform III: Mit ihr soll die internationale Akzeptanz des Schweizer Unternehmenssteuersystems verbessert und die steuerliche Wett- bewerbsfähigkeit der Schweiz gestärkt werden. Die USR III ist nicht nur aus steuer-, sondern auch aus finanz- und wirtschaftspolitischer Sicht von gros- ser Bedeutung für die Schweiz und hat deshalb für den Bundesrat hohe Prio- rität. Der Start der Vernehmlassung ist im Herbst 2014 geplant. – Beseitigung der Heiratsstrafe: Aus verfassungsrechtlicher Sicht ebenfalls prioritär ist das Anliegen, die heute existierende steuerliche Benachteiligung von bestimmten Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren zu beseitigen. Der Bundesrat hat daher am 23. Oktober 2013 eine Botschaft9 verabschiedet, welche die entsprechende, am 18. Dezember 2012 eingereichte Volksinitia- tive «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» mit gleicher Stossrich- tung zur Annahme empfiehlt. Am 23. Juni 2014 hat die WAK-N mit Blick auf einen direkten Gegenentwurf beschlossen, zu verschiedenen Schlüssel- fragen eine Anhörung durchzuführen und in der Zwischenzeit die Beratung zu sistieren. Hingegen ist insbesondere die Abschaffung der Umsatz- und Versicherungsabgabe für den Bundesrat – wie oben schon erwähnt – aus finanzpolitischen Gründen abzu- lehnen. Mit der Abschaffung wären Mindereinnahmen von rund 2 Milliarden ver- bunden. Allerdings sind auch die für den Bundesrat prioritären Reformen mit hohen finan- ziellen Belastungen verbunden. Die Frage der Gegenfinanzierung muss deshalb im Rahmen der jeweiligen Vorlagen geklärt werden. Nach Ansicht des Bundesrates soll dies angesichts des grossen Umfangs auch durch zusätzliche Einnahmen geschehen. Einnahmenerhöhungen innerhalb eines Steuerreformpakets sind anders zu bewerten
9 BBl 2013 8513
als bei einer Haushaltssanierung, da sie die aggregierte Steuerbelastung nicht erhö- hen.
1.3.2 Bewertung des Szenarios
Eine Erhöhung von Fiskaleinnahmen ist im gegenwärtigen Umfeld das falsche Instrument für eine Haushaltssanierung, zumal in verschiedenen Bereichen bereits Steuererhöhungen für spezifische Vorhaben vorgesehen sind. Auch eine Verschie- bung von in der Finanzplanung berücksichtigten Steuersenkungen lehnt der Bundes- rat zum jetztigen Zeitpunkt ab. Zentral ist vielmehr die Prioritätensetzung bei einnahmenseitigen Reformen, damit diese den Bundeshaushalt nicht zusätzlich unter Druck setzen. Der Bundesrat setzt die Prioritäten bei der Reform der Unternehmensbesteuerung und bei der Beseiti- gung der Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren. Nebst der Priorisierung stellt die solide Gegenfinanzierung von Steuerreformen die zweite finanzpolitische Leitlinie im Umgang mit Steuerreformen dar. Bei der geplanten Reform der Unternehmensbesteuerung (USR III) ist dementsprechend eine Gegenfinanzierung integraler Bestandteil der Reform. Sie setzt sich einnahmen- seitig zusammen aus der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften, der Aufstockung der Zahl von Steuerinspektoren sowie ausgabenseitig aus dem Beibehalten des moderaten Ausgabenwachstums gemäss Finanzplan.
1.4 Weiteres Vorgehen
1.4.1 Behandlung dieser Zusatzbotschaft
Basierend auf den Ausführungen unter Ziffer 1.3 ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein einnahmenseitiges Szenario keine Option für das Konsolidierungs- und Aufga- benüberprüfungspaket 2014 darstellt. Hingegen soll durch eine Priorisierung von Steuerreformen der Druck auf den Bundeshaushalt gesenkt werden und bei der anstehenden USR III die Gegenfinanzierung auch auf der Einnahmenseite erfolgen. Alle drei Varianten des ausgabenseitigen Szenarios (Ziff. 1.2) gehen aus Sicht des Bundesrates deutlich zu weit und führen zu einem in der heutigen Zeit nicht verant- wortbaren Leistungsabbau. Mit Blick auf die strukturellen Überschüsse, die im Finanzplan 2016–2018 vom 20. August 2014 ausgewiesen sind, lässt sich ein derar- tiger Leistungsabbau nicht rechtfertigen. Diese Überschüsse dürfen aber auch nicht zu finanzpolitischem Übermut verleiten. Dem Haushalt drohen namhafte ausgaben- seitige Mehrbelastungen. Auch die dynamische Entwicklung der direkten Bundes- steuer ist nicht dauerhaft gesichert. Nicht zuletzt werden die Überschüsse zur Gegenfinanzierung der prioritären Steuerreformen, allen voran der Unternehmens- steuerreform III (USR III), eingesetzt werden müssen. Es erscheint aus heutiger Sicht aber durchaus realistisch, die USR III ohne zusätzliche kurzfristige Sparpakete auffangen zu können. Dies bedingt, dass Bundesrat und Parlament bei Entscheiden über neue Ausgaben Mass halten und das Ausgabenwachstum entsprechend tief bleibt. Das vom Bundesrat vorgelegte KAP 2014 trägt diesem Ziel Rechnung. Es handelt sich dabei um ein ausgewogenes Paket von Massnahmen, das alle Aufga- bengebiete des Bundes betrifft. Es hat weder markante negative Auswirkungen auf
die Erfüllung der Kernaufgaben des Staates noch auf das Wachstum und die Wohl- fahrt des Landes. Auch vermeidet es die Abwälzung von Lasten auf die Kantone. Der Bundesrat hat deshalb die Mehrzahl der Massnahmen des KAP 2014 im Voran- schlag 2015 aufgegriffen und umgesetzt, weil es die Vorgaben der Schuldenbremse erforderten. Einzig drei Massnahmen lassen sich in diesem Rahmen nicht realisie- ren: der Verzicht auf die indirekte Presseförderung sowie der Verzicht auf Beiträge an die Kantone für die Kulturgüterschutz-Sicherstellungsdokumentation, weil beide Massnahmen zwingend eine (vom Parlament noch nicht beschlossene) Gesetzesän- derung erfordern, sowie die Senkung des Zinssatzes zur Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV, weil der Bundesrat stets zugesichert hat, diese Massnahme nicht im Rahmen eines Voranschlags umzusetzen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, auf eine detaillierte Beratung und die Umsetzung des ausgabenseitigen Szenarios zu verzichten und stattdessen die Bera- tung des Bundesgesetzes über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspa- ket 2014 (KAPG 2014) aufzunehmen. So kann es den Bundesrat in seinen Bestre- bungen, den Bundeshaushalt langfristig auf Kurs zu halten, am besten unterstützen.
1.4.2 Behandlung des KAP 2014
Der Gesetzesentwurf zum KAPG 2014 ist angesichts der Zeit, die seit seiner Verab- schiedung durch den Bundesrat verstrichen ist, in einigen Punkten überholt:
Bundesgesetz vom 4. Oktober 197410 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts Art. 4 Abs. 1 Die Sparaufträge zielten auf den Finanzplan 2014–2016 und wurden in denselben sowie die nachfolgenden Finanzpläne 2015–2017 und 2016–2018 eingebaut. In der Zwischenzeit liegen ein vom Parlament verabschiedeter Voranschlag 2014 (ohne Massnahmen des KAP 2014) und eine vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zum Voranschlag 2015 (mit einem Teil der Massnahmen des KAP 2014) vor. Eine Bera- tung der Sparaufträge für diese beiden Jahre ist somit überflüssig. Entsprechend kann sich die Detailberatung des Parlaments nur noch auf das Jahr 2016 beziehen. Die Spalten für die Jahre 2014 und 2015 können aus dem Gesetzesentwurf gestri- chen werden. Der Bundesrat will den Grossteil der Massnahmen – im Falle der Verabschiedung durch das Parlament – auch in den Jahren 2017 ff. umsetzen. Folgende Sparaufträge haben indes eine befristete Wirkung: – Sparauftrag 4, Senkung des Zinssatzes zur Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV: Die Einsparung wirkt nur bis 2017, weil die Sonderfinanzierung für die IV Ende 2017 ohnehin ausläuft. – Sparauftrag 12, Kürzung Wohnbaudarlehen: Der Rahmenkredit für die Ein- lagen in den Fonds-de-roulement ist ausgeschöpft und läuft 2017 aus.
10 SR 611.010
– Sparauftrag 13, Priorisierungen im Bereich Nationalstrassen (teilweise): Bereits in der Botschaft zum KAP 2014 war die Kürzung der Einlage in den Infrastrukturfonds auf die Jahre 2014–2016 befristet. Ab 2017 soll die Ein- lage wieder das ursprünglich geplante Niveau erreichen, zumal sie aus zweckgebundenen Mitteln gespiesen wird. Wie bereits in der Botschaft zum KAP 2014 erläutert, steht es dem Parlament frei, im Bundesgesetz vom 4. Oktober 1974 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts Sparaufträge zu streichen, zu reduzieren oder zu erhöhen oder neue Sparaufträge für spezifische Aufgabengebiete oder Aufwandarten einzufügen.
Art. 4 Abs. 3 und 4 Der ursprünglich mit dem KAP 2014 beantragte Ausgabenplafond der Armee ist nicht mehr notwendig. Aufgrund einer vom Nationalrat überwiesenen Motion (13.3568) zur Finanzierung der Armee wird der Bundesrat anstelle des Ausgaben- plafonds künftig jeweils mit einer besonderen Botschaft einen vierjährigen Zah- lungsrahmen beantragen. Der erste Zahlungsrahmen für die Armee soll 2017 zusammen mit der im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee geplanten Revi- sion des Militärgesetzes vom 3. Februar 199511 in Kraft treten. Der mit dem KAP 2014 beantragte Ausgabenplafond für die Armee würde demnach nur für das Jahr 2016 eine Wirkung entfalten. Demnach kann darauf verzichtet werden, diese Bestimmung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1974 über Mass- nahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts zu beraten.
Subventionsgesetz vom 5. Oktober 199012 Mit der beantragten Änderung des Subventionsgesetzes beabsichtigt der Bundesrat, das Verfahren der Subventionsüberprüfung zu vereinfachen. Inhaltlich sind demge- genüber keine Abstriche an der Überprüfung vorgesehen; Ziel der Gesetzesänderung ist es vielmehr, die Überprüfungsarbeiten der Verwaltung besser zu verteilen und Spitzenbelastungen zu vermeiden. Wird die Gesetzesänderung abgelehnt, so muss der Bundesrat bereits im Jahr 2014 die Arbeiten an einem nächsten umfassenden Subventionsbericht aufnehmen. Weil das KAP 2014 zurückgewiesen wurde, hat der Bundesrat dieselbe Änderung des Subventionsgesetzes mit der Botschaft vom 20. November 201313 über die Weiterentwicklung der ziel- und ergebnisorientierten Verwaltungsführung – Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) nochmals beantragt. Es obliegt dem Parlament, die Beschlussfassung in diesen beiden Geschäften zu koordinieren.
Bundesgesetz vom 15. Juni 201214 über die internationale Quellenbesteuerung Mit der Botschaft zum KAP 2014 beantragte der Bundesrat eine Änderung des Bundesgesetzes vom 15. Juni 2012 über die internationale Quellenbesteuerung (IQG), die es ermöglicht hätte, Überweisungen der schweizerischen Zahlstellen und der Abwicklungsgesellschaft an die ESTV sowie deren Überweisung an die zustän-
11 SR 510.10 12 SR 616.1
13 BBl 2014 767
14 SR 672.4
digen Behörden der Partnerstaaten ausserhalb der Erfolgsrechnung auf Bilanzkonten zu verbuchen. Weil das KAP 2014 zurückgewiesen wurde, wird der Bundesrat diese Bestimmung mit der im Herbst 2014 zu verabschiedenden Botschaft zur Optimie- rung des neuen Rechnungsmodells erneut beantragen. Auch hier obliegt es dem Parlament, die Beschlussfassung in diesen beiden Geschäften zu koordinieren.
1.5 Vernehmlassung
Auf eine Vernehmlassung zur vorliegenden Zusatzbotschaft hat der Bundesrat verzichtet. Zum einen wäre es in der kurzen Zeit seit der Rückweisung des KAP 2014 nicht realistisch gewesen, drei verschiedene Varianten des ausgabenseiti- gen Szenarios so auszuarbeiten, dass sie in eine Vernehmlassung gegeben werden können. Zum andern will der Bundesrat keine der drei Varianten umsetzen; er bean- tragt deshalb auch keine entsprechenden Gesetzesänderungen. Sollte das Parlament aber die Umsetzung einzelner Massnahmen oder gar einer ganzen Variante wün- schen, wäre zu gegebener Zeit eine Vernehmlassung durchzuführen.
2 Auswirkungen
Die Auswirkungen der in der vorliegenden Zusatzbotschaft beschriebenen Szenarien müssten dereinst, wenn das Parlament deren ganze oder teilweise Umsetzung wünscht, detailliert geprüft und beschrieben werden.
3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen
Strategien des Bundesrates Die vorliegende Zusatzbotschaft ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 201215 zur Legislaturplanung 2011–2015 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Legislaturplanung 2011–2015 angekündigt. Der Nationalrat hat dem Bundesrat mit der Rückweisung des KAP 2014 den Auftrag zu dieser Zusatzbotschaft gegeben.
4 Rechtliche Aspekte
Mit der Vorlage werden keine neuen Gesetzesänderungen beantragt.
5 Erläuterungen zum ausgabenseitigen Szenario
nach Departementen und Varianten Nachfolgend werden die Massnahmen aus dem ausgabenseitigen Szenario in der Reihenfolge der Departemente und der Varianten dargestellt. Im Sinne einer Lese- hilfe werden diesem Anhang drei Vorbemerkungen vorangestellt:
15 BBl 2012 481
– Verschiedene Massnahmen kommen in mehr als nur einer Variante vor. Sind sie in allen Varianten genau gleich ausgeprägt, werden sie nur einmal aufge- führt; gibt es aber verschiedene Ausprägungen, so werden alle Ausprägun- gen dargestellt. – Entlastungen werden ohne Vorzeichen angegeben, allfällige Mehrbelastun- gen mit einem negativen Vorzeichen (–). – Zu jeder Massnahme wird eine Skizze der nötigen Rechtsänderungen gemacht. Es werden ausschliesslich Verfassungs- und Gesetzesänderungen aufgeführt. Änderungen von Verordnungen werden nicht ausgewiesen, weil diese vom Bundesrat in relativ kurzer Zeit und im Regelfall ohne Einbezug des Parlaments beschlossen werden könnten.
5.1 Bundeskanzlei
5.1.1 Massnahme Variante 3
BK 104 BK Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Aufgabenverzichte und Leistungsabbau bei der Variante 3 Bundeskanzlei Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,8 4,6 Beschreibung der Massnahme: Durch Leistungsabbau in allen Bereichen der Bundeskanzlei werden insgesamt 4,6 Stellen abgebaut. Bei der Geschäftsplanung und -berichterstattung des Bundes- rates, bei den Übersetzungen, bei der Kommunikation wie auch in den Support- bereichen werden Leistungen abgebaut. Die Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament (Jahresziele, Geschäftsbe- richt) erfolgt in reduzierter Form. Die BK übersetzt und publiziert weniger Doku- mente und würde einzelne Publikationen ganz einstellen. Sie reduziert auch bun- desverwaltungsinterne Koordinationsdienstleistungen (u. a. Geschäftsverwaltung). Weiter werden die Dienstleistungen im Bereich der Amtssprachenpolitik nicht weitergeführt (Koordination und Ausbildung der Sprachdienste der Bundesverwal- tung). In den Supportbereichen werden die Controlling- und Reportingaufgaben und das Berichtswesen reduziert. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.1.2 Massnahmen in mehreren Varianten
BK 104 BK Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Aufgabenverzichte und Leistungsabbau bei der Varianten 1, 2 Bundeskanzlei Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 2,0 11,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 0,4 – Auswirkungen insgesamt: 2,4 11,0 Beschreibung der Massnahme: Durch Leistungsabbau in allen Bereichen der Bundeskanzlei werden insgesamt 11 Stellen abgebaut. Bei der Geschäftsplanung und -berichterstattung des Bundesra- tes, bei den Übersetzungen, bei der Kommunikation wie auch in den Supportberei- chen werden Leistungen abgebaut. Die Folgeeinsparungen betreffen Arbeitsplätze und Arbeitsplatzinfrastrukturen. Die Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament erfolgt in reduzierter Form. Die im Zusammenhang mit den hängigen parlamentarischen Vorstössen gewünschten Dienstleistungen können nur noch im gesetzlich zwingenden Aus- mass erbracht werden. Die BK übersetzt und publiziert deutlich weniger Dokumente. So würde sie namentlich darauf verzichten, den Staatskalender im pdf-Format und Organi- gramme der Bundesverwaltung zu veröffentlichen und würde diverse Publikatio- nen einstellen. Möglicherweise können deshalb die Vorgaben des Sprachengeset- zes16, wonach wichtige Dokumente in allen Amtssprachen zu veröffentlichen sind, nicht mehr eingehalten werden. Die BK baut auch ihre Koordinationsdienstleistun- gen gegenüber der Bundesverwaltung ab (Medienanfragen, Geschäftsverwaltung). Weiter werden die Dienstleistungen im Bereich der Amtssprachenpolitik nicht weitergeführt (Koordination und Ausbildung der Sprachdienste der Bundesverwal- tung). In den Supportbereichen können die Controlling- und Reportingaufgaben und das Berichtswesen nur noch rudimentär wahrgenommen werden. Schliesslich können wichtige IT-Projekte nicht mehr umgesetzt werden. Nötige Gesetzesänderungen: –
16 Sprachengesetz vom 5. Okt. 2007, SR 441.1
BK 104 BK/EDÖB Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Leistungsabbau EDÖB Varianten 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0003 Personalbezüge und AGB 0,3 1,9 Beschreibung der Massnahme: Die Beratungsaktivitäten, die der EDÖB zugunsten der Bundesverwaltung, der kantonalen Verwaltungen und von Privatpersonen erbringt, werden abgebaut. Allenfalls müsste auch das Schlichtungsverfahren, das im Öffentlichkeitsgesetz vorgesehen ist, abgeschafft werden. Im Bereich Datenschutz betrifft die Reduktion der Beratung primär Privatperso- nen, womit das Risiko bestünde, dass diese v. a. im Konfliktfall nicht mehr über Informationen und Beratung zur Ausübung und Durchsetzung ihrer Rechte verfü- gen. Die Internetseite würde weniger oft und umfangreich aktualisiert. Die Reduk- tion der Beratungsaktivitäten würde für den EDÖB einen Verlust von Infor- mationsquellen nach sich ziehen, welche seine Aufsichtstätigkeit im Bereich Datenschutz beeinträchtigen könnte. Das Sensibilisierungs- und Wissensniveau in Sachen Datenschutz- und Öffentlichkeitsgesetz würde abnehmen, mit dem Risiko, dass die Anzahl Persönlichkeitsverletzungen und die Anzahl Anfragen betreffend Zugang zu amtlichen Dokumenten steigen würde. Dabei würde auch die Einhal- tung internationaler Abkommen in Frage gestellt und dadurch der internationale Informationsaustausch gefährdet. Falls die Existenz des Schlichtungsverfahrens in Frage gestellt würde, müssten die zuständigen Organe sofort einen Entscheid fällen betreffend einer beschwerde- fähigen Verfügung im Fall der Ablehnung oder des beschränkten Zugangs. Der Wegfall des Schlichtungsverfahrens würde eine Zunahme des Aufwands für die Verwaltung und der Rekursfälle für das Bundesverwaltungsgericht bedeuten. Nötige Gesetzesänderungen: Revision Datenschutzgesetz (DSG; SR 235.1) und Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ; SR 152.3).
5.2 Eidgenössisches Departement für auswärtige
Angelegenheiten (EDA)
5.2.1 Massnahmen Variante 1
EDA 202 EDA Beziehungen zum Ausland Schliessungen im Vertretungsnetz Variante 1 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 14,0 130,0* A2310.0547 Bestimmte Aktionen der EZA 2,0 8,0 A2310.0550 Finanzielle Unterstützung humani- 0,8 4,0 tärer Aktionen A2310.0554 Osthilfe 0,5 2,0 Total Einsparungen Personal: 17,3 144,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand 3,0 Diverse Kredite im Transferaufwand DEZA 6,5 Total Folgeauswirkungen: 9,5 Auswirkungen insgesamt: 26,8 144,0 * inkl. Lokalpersonal Beschreibung der Massnahme: Der Bund schliesst rund 10 Botschaften und Generalkonsulate. Dies ist in der klassischen Interessenwahrung beispielsweise gleichbedeutend mit einem Rückzug aus Südamerika. Würde die Massnahme nur bei den Generalkonsulaten umgesetzt, entspräche dies einer Schliessung aller Generalkonsulate in Europa, Südafrika und Australien (12 Schliessungen), d. h. zwei Fünftel aller Generalkonsulate.
In der DEZA entspricht das Kürzungsvolumen dem Rückzug aus ca. 6 von
27 Schwerpunktprogrammen der Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit und ca.
3 Vertretungen der Humanitären Hilfe. Dies bedeutet zum Beispiel die Schliessung
der Entwicklungsprogramme in Nordafrika/Naher Osten sowie den Rückzug der Humanitären Hilfe aus dem Südsudan, Jemen und Kolumbien. In der Ostzusam- menarbeit stiege die Schweiz aus ein oder zwei Ländern aus. Die Massnahmen könnten durch Umlagerung der eingesparten Mittel in die multilaterale Zusammen- arbeit oder die Budgethilfe ohne Auswirkungen auf die APD-Quote umgesetzt werden. Nötige Gesetzesänderungen: –
EDA 202 EDA Beziehungen zum Ausland Aufgabenverzichte bei der internationalen Zu- Variante 1 sammenarbeit Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2310.0547 Bestimmte Aktionen der EZA 2,6 15,0 A2310.0550 Finanzielle Unterstützung humani- 0,4 2,0 tärer Aktionen A2310.0554 Osthilfe 0,4 2,0 Auswirkungen insgesamt: 3,4 19,0 Beschreibung der Massnahme: Neben dem Abbau von Stellen in den geografischen Abteilungen wird die Anzahl der Schweizer Vertreterinnen und Vertreter in den multilateralen Organisationen (Bretton Woods Gruppe/ UN-Organisationen) reduziert. Zusätzlich werden zwei bis drei Themen von strategischer Bedeutung wie z. B. Bildung, Migration und Entwicklung sowie Dezentralisierung nicht mehr bearbeitet. Die Kürzungsmass- nahmen könnten durch eine Umlagerung der eingesparten Mittel in die multilate- rale Zusammenarbeit oder die Budgethilfe ohne Auswirkungen auf die APD-Quote umgesetzt werden. Nötige Gesetzesänderungen: –
EDA 202 EDA Beziehungen zum Ausland Aufgabenverzichte bei der Supportorganisation Variante 1 im EDA Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 9,2 64,5 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand –2,7 Auswirkungen insgesamt: 6,5 64,5 Beschreibung der Massnahme: Die Aktivitäten der Logistikbereiche Bundesreisezentrale und Kurierdienst werden an bundesexterne Dienstleister ausgelagert. Die ausgelagerten Dienstleistungen der Bundesreisezentrale werden für andere Bundesstellen kostenpflichtig. Das zentrale Geschäftsprozessmanagement wird an die Linie delegiert. Weitere Einsparungen können durch die Harmonisierung der Buchhaltungen im Aussen- netz und die Zusammenlegung der Buchungskreise im EDA zu einem einzigen Buchungskreis vorgenommen werden. Ebenso leisten die Bildung eines einzigen Arbeitgebers im EDA und die Vereinheitlichung von verschiedenen Informatik- lösungen einen Beitrag zu den Sparmassnahmen. Bei der Direktion für Ressourcen werden zudem zusätzliche administrative Massnahmen mit Stellenabbau zur Erreichung der Sparvorgaben ergriffen. Im Übrigen Betriebsaufwand entsteht ein Mehraufwand für den Einkauf der künf- tig nicht mehr selbst erbrachten Leistungen, namentlich Reisedienstleistungen und Kurierdienste. Nötige Gesetzesänderungen: –
EDA 202 EDA Beziehungen zum Ausland Verschiedene Aufgabenverzichte bei der politi- Variante 1 schen Interessenwahrung Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 3,4 18,5 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand n.q. – Auswirkungen insgesamt: 3,4 18,5 Beschreibung der Massnahme: In den Organisationseinheiten des Generalsekretariats (Präsenz Schweiz, Kommu- nikation, Information EDA), bei der «Helpline EDA» (Konsularische Direktion) und im Interessenwahrungsbereich (Direktion für Europäische Angelegenheiten, Direktion für Völkerrecht) werden Aufgabenverzichte mit entsprechendem Stel- lenabbau vorgenommen. Die Folgeauswirkungen auf den Haushalt sind zum jetztigen Zeitpunkt nicht quan- tifizierbar, aber gering. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.2.2 Massnahmen Variante 2
EDA 202 EDA Beziehungen zum Ausland Schliessungen im Vertretungsnetz Variante 2 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 21,0 180,0* A2310.0547 Bestimmte Aktionen der EZA 1,0 4,0 A2310.0550 Finanzielle Unterstützung humanitä- 0,2 1,0 rer Aktionen Total Einsparungen Personal: 22,2 185,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand 4,2 Diverse Kredite im Transferaufwand DEZA 2,5 – Total Folgeauswirkungen: 6,7 – Auswirkungen insgesamt: 28,9 185,0 * inkl. Lokalpersonal Beschreibung der Massnahme: Der Bund schliesst rund 14 Botschaften und Generalkonsulate. Dies ist in der klassischen Interessenwahrung beispielsweise gleichbedeutend mit einem Rückzug aus Lateinamerika. Würde die Massnahme ausschliesslich bei den Generalkonsula- ten umgesetzt, entspräche dies einer Schliessung aller Generalkonsulate in Europa sowie in Nordamerika oder Asien (18 Schliessungen), d. h. zwei Drittel aller Generalkonsulate. In der DEZA entspricht das Kürzungsvolumen dem Rückzug aus einer Schwer- punktregion, zum Beispiel Nordafrika oder Lateinamerika/Karibik. Die Schweiz verzichtet zudem in mindestens einem Kontext mit humanitärer Krise wie z. B. Südsudan auf eine Präsenz. Die Kürzungsmassnahmen in der DEZA könnten durch eine Umlagerung der eingesparten Mittel in die multilaterale Zusammenar- beit oder die Budgethilfe ohne Auswirkungen auf die APD-Quote umgesetzt werden. Nötige Gesetzesänderungen: –
EDA 202 EDA Beziehungen zum Ausland Aufgabenverzichte bei der Internationalen Variante 2 Zusammenarbeit Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2310.0547 Bestimmte Aktionen der EZA 1,3 8,0 A2310.0550 Finanzielle Unterstützung humani- 0,2 1,0 tärer Aktionen Total Einsparungen Personal: 1,5 9,0 Beschreibung der Massnahme: Neben dem Abbau von Stellen in den geografischen Abteilungen wird ein globales Programm wie z. B. Migration und Entwicklung nicht mehr bearbeitet. Die Kür- zungsmassnahmen könnten durch eine Umlagerung der eingesparten Mittel in die multilaterale Zusammenarbeit oder in die Budgethilfe ohne Auswirkungen auf die APD-Quote umgesetzt werden. Nötige Gesetzesänderungen: –
EDA 202 EDA Beziehungen zum Ausland Aufgabenverzichte bei der Supportorganisation Variante 2 im EDA Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 6,7 44,5 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand –1,3 – Auswirkungen insgesamt: 5,4 44,5
Beschreibung der Massnahme: Variante 2 der Aufgabenverzichte bei der Supportorganisation im EDA beinhaltet weitgehend dieselben Massnahmen wie Variante 1, d. h. die Auslagerung der Kurierdienste, die Delegation des zentralen Geschäftsprozessmanagements an die Linie, Einsparungen durch diverse Harmonisierungen in den Bereichen Buchhal- tung, Personal und Informatik sowie administrative Massnahmen in der Direktion für Ressourcen. Die einzige Ausnahme bildet die Auslagerung der Bundesreise- zentrale, auf die in Variante 2 verzichtet werden kann. Im übrigen Betriebsaufwand entsteht ein Mehraufwand für den Einkauf der nicht mehr selbst erbrachten Leistungen, namentlich der Kurierdienste. Nötige Gesetzesänderungen: –
EDA 202 EDA Beziehungen zum Ausland Verschiedene Aufgabenverzichte bei der politi- Variante 2 schen Interessenwahrung Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 3,6 19,5 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand n.q. – Auswirkungen insgesamt: 3,6 19,5 Beschreibung der Massnahme: In den Organisationseinheiten des Generalsekretariats (Präsenz Schweiz, Kommu- nikation und Information EDA), bei der «Helpline EDA» (Konsularische Direkti- on) und im Interessenwahrungsbereich (Direktion für Europäische Angelegenhei- ten, Direktion für Völkerrecht) werden Aufgabenverzichte mit entsprechendem Stellenabbau vorgenommen. Die Folgeauswirkungen auf den Haushalt sind nicht quantifizierbar, aber gering. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.2.3 Massnahmen Variante 3
EDA 202 EDA Beziehungen zum Ausland Schliessungen im Vertretungsnetz Variante 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 7,9 65,0* A2310.0547 Bestimmte Aktionen der EZA 8,0 32,0 A2310.0550 Finanzielle Unterstützung humani- 1,5 8,0 tärer Aktionen A2310.0554 Osthilfe 1,0 4,0 Total Einsparungen Personal: 18,4 109 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand 1,5 Diverse Kredite im Bereich Internationale 13,0 – Zusammenarbeit DEZA Total Folgeauswirkungen: 14,5 – Auswirkungen insgesamt: 32,9 109,0 * inkl. Lokalpersonal Beschreibung der Massnahme: Der Bund schliesst rund 5 Botschaften und Generalkonsulate. Dies ist in der klas- sischen Interessenwahrung beispielsweise gleichbedeutend mit einem Rückzug aus Zentralasien. Würde die Massnahme ausschliesslich bei den Generalkonsulaten umgesetzt, entspräche dies einer Schliessung aller Generalkonsulate in Nordameri- ka oder Asien (7 Schliessungen), d. h. eines Viertels aller Generalkonsulate.
In der DEZA entspricht das Kürzungsvolumen dem Rückzug aus 12 von
27 Schwerpunktprogrammen der Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit und
ca. 6 Vertretungen der Humanitären Hilfe. Dies bedeutet z. B. die Schliessung der Programme in Nordafrika/Naher Osten, Lateinamerika, Westafrika sowie den Rückzug der Humanitären Hilfe aus Zimbabwe, Südsudan, Jemen, Sri Lanka, Libyen und Kolumbien. In der Osthilfe steigt die Schweiz z. B. aus Serbien, Mol- dawien, Armenien und Usbekistan aus. Die Kürzungsmassnahmen in der DEZA könnten durch eine Umlagerung der eingesparten Mittel in die multilaterale Zusammenarbeit oder die Budgethilfe ohne Auswirkungen auf die APD-Quote umgesetzt werden. Nötige Gesetzesänderungen: –
EDA 202 EDA Beziehungen zum Ausland Aufgabenverzichte bei der Internationalen Variante 3 Zusammenarbeit Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2310.0547 Bestimmte Aktionen der EZA 5,9 34,0 A2310.0550 Finanzielle Unterstützung humanitä- 1,5 8,0 rer Aktionen A2310.0554 Osthilfe 0,5 3,0 Total Einsparungen Personal: 7,9 45,0 Beschreibung der Massnahme: Neben dem Abbau von Stellen in den geografischen Abteilungen wird die Anzahl der Schweizer Vertreter in den multilateralen Organisationen (Bretton Woods Gruppe/UN-Organisationen) stark reduziert. Zusätzlich werden mehrere Themen von strategischer Bedeutung wie zum Beispiel Bildung, Migration und Entwick- lung, Disaster Risk Reduction sowie Dezentralisierung nicht mehr bearbeitet. Die Kürzungsmassnahmen könnten durch eine Umlagerung der eingesparten Mittel in die multilaterale Zusammenarbeit oder die Budgethilfe ohne Auswirkungen auf die APD-Quote umgesetzt werden. Nötige Gesetzesänderungen: –
EDA 202 EDA Beziehungen zum Ausland Aufgabenverzichte bei der Supportorganisation Variante 3 im EDA Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 3,3 21,8 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand –0,5 – Auswirkungen insgesamt: 2,8 21,8 Beschreibung der Massnahme: Variante 3 der Aufgabenverzichte bei der Supportorganisation im EDA nimmt mit der Auslagerung der Kurierdienste, der Delegation des zentralen Geschäftspro- zessmanagements an die Linie sowie Einsparungen durch diverse Harmonisierun- gen in den Bereichen Buchhaltung, Personal und Informatik einen Teil der Mass- nahmen auf, die bereits in Variante 1 vorgesehen sind. Verzichtet wird hingegen auf die administrativen Massnahmen in der Direktion für Ressourcen und – wie bereits in Variante 2 – auf die Auslagerung der Bundesreisezentrale. Im Übrigen Betriebsaufwand entsteht ein Mehraufwand für den Einkauf der nicht mehr selbst erbrachten Leistungen, namentlich der Kurierdienste. Nötige Gesetzesänderungen: –
EDA 202 EDA Beziehungen zum Ausland Verschiedene Aufgabenverzichte bei der politi- Variante 3 schen Interessenwahrung Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 1,3 7,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand n.q. – Auswirkungen insgesamt: 1,3 7,0 Beschreibung der Massnahme: In den Organisationseinheiten des Generalsekretariats (Präsenz Schweiz, Kommu- nikation und Information EDA) sowie im Interessenwahrungsbereich (Direktion für Europäische Angelegenheiten, Direktion für Völkerrecht und Konsularische Direktion) werden Aufgabenverzichte mit entsprechendem Stellenabbau vorge- nommen. Die Folgeauswirkungen auf den Haushalt sind zum jetztigen Zeitpunkt nicht quan- tifizierbar, aber gering. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.3 Eidgenössisches Departement des Innern
5.3.1 Massnahme Variante 1
EDI 317 BFS Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Verzicht auf verschiedene Statistiken Variante 1 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Personalbezüge und AGB 1,8 12,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 0,5 – Auswirkungen insgesamt: 2,3 12,0 Beschreibung der Massnahme: Das BFS verzichtet auf die Erhebung und damit auf die Publikation folgender Statistiken: – Finanzen und Kosten/öffentliche Bildungsausgaben, Stipendien und Darlehen, Finanzen der Hochschulen – Zählung der leerstehenden Wohnungen – Finanzielle Situation der privaten Haushalte (Einkommen und Vermögen), OECD – Integrierter Rahmen «Messung des Einkommens, des Konsums und des Vermögens der Haushalte» – Analysen und Synthesen des Primärsektors – Gesamtrechnungen und Satellitenkonten des Primärsektors – Statistik zum Ferien- und Reiseverhalten Werden diese Statistiken nicht mehr realisiert, sind neben Entlastungen im Perso- nalbereich auch Einsparungen im Eigenbereich zu verzeichnen (Kosten für Erhe- bungen, IT-Sachaufwand, Beratungsaufwand sowie übriger Betriebsaufwand). Durch den Verzicht entstehen Informationslücken, die für verschiedene Anwen- dungsbereiche negative Konsequenzen haben können. Statistische Daten stellen für andere Bundesstellen, die Kantone, die Wissenschaft und die Öffentlichkeit wich- tige Informationsgrundlagen für ihre Steuerungs-, Planungs-, Monitoring- und Evaluationstätigkeiten dar. Zudem dienen die vom BFS erhobenen Daten als Inputinformationen für Sekundär- oder Synthesestatistiken. Nötige Gesetzesänderungen: Revision des Bundesstatistikgesetzes (SR 431.01) und weiterer Spezialgesetze
5.3.2 Massnahme Variante 2
EDI 307 NB Kultur und Freizeit Einschränkung Zugang und Nutzungsmöglich- Variante 2 keiten der Nationalbibliothek Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 0,1 1,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 0,3 – Auswirkungen insgesamt: 0,4 1,0 Beschreibung der Massnahme: Der Personalbestand der Nationalbibliothek kann durch eine Einschränkung des Zugangs und der Nutzung um einen Mitarbeitenden gesenkt werden. Die Biblio- thek bleibt samstags, zwischen Feiertagen und Wochenenden sowie zwischen Weihnachten und dem 3. Januar geschlossen. Ausserdem wird die Heimausleihe aufgehoben. Die neuen Öffnungszeiten führen zu Einsparungen im Funktionsauf- wand der Nationalbibliothek. Die Kundenfreundlichkeit der Nationalbibliothek erfährt mit dieser Massnahme eine Abnahme. Die geringere Nutzung der Bestände könnte auch mit einem etwas geringeren Auftragsvolumen an Schweizer Buchbindereien verbunden sein. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.3.3 Massnahmen Variante 3
EDI 307 NB Kultur und Freizeit Schliessung des Schweizerischen Literaturarchivs Variante 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 1,8 13,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 1,7 – Auswirkungen insgesamt: 3,5 13,0 Beschreibung der Massnahme: Der Bund schliesst das zur Schweizerischen Nationalbibliothek gehörende Schweizerische Literaturarchiv und verzichtet auf die Bearbeitung und Erweite- rung der Sammlung sowie auf verschiedene kulturelle Rahmenveranstaltungen. Zusätzlich zu den Entlastungen im Personalbereich werden Einsparungen im Eigenbereich der Nationalbibliothek in etwa gleicher Höhe realisiert. Mit mehr als 320 Nachlässen und Archiven von Autorinnen und Autoren der vier Landessprachen stellt die Sammlung einen wichtigen Teil des kulturellen Erbes des 20. und 21. Jahrhunderts dar, das für die Öffentlichkeit und insbesondere auch für die Literaturforschung nicht mehr frei zugänglich ist. Es ist nicht ausgeschlos- sen, dass damit Erb- und Nachlassverträge (z. B. Friedrich Dürrenmatt – Bund) verletzt werden. Nötige Gesetzesänderungen: Revision des Nationalbibliotheksgesetzes (SR 432.21)
EDI 307 NB Kultur und Freizeit Schliessung Graphische Sammlung und Eidg. Variante 3 Archiv für Denkmalpflege Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 0,8 6,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 1,4 – Auswirkungen insgesamt: 2,2 6,0 Beschreibung der Massnahme: Der Bund schliesst die Graphische Sammlung (Druckgrafiken und Fotografien mit Akzent auf Schweizer Ansichten und Porträts, aktuelle Schweizer Kunst, Werbe- grafiken, Plakate etc.) und das Eidgenössische Archiv für Denkmalpflege (ikonografische Dokumente zur Geografie, zum Brauchtum und zu kulturellen und politischen Themen der Schweiz). Zusätzlich zum Personalaufwand werden Einsparungen im Eigenaufwand der Nationalbibliothek in ähnlichem Umfang realisiert. Damit werden wichtige Teile des Schweizer Kulturgutes für Öffentlichkeit und Wissenschaft nicht mehr frei zugänglich sein. Die Schliessung des Archivs für Denkmalpflege hat zudem Auswirkungen auf die denkmalpflegerischen Tätigkei- ten des Bundes und der Kantone, da eine wichtige Informationsquelle entfällt. Nötige Gesetzesänderungen: Revision des Nationalbibliotheksgesetzes (SR 432.21)
EDI 318 BSV Soziale Wohlfahrt Verzicht auf Subventionen an Organisationen zu Variante 3 Gunsten von Betagten, Behinderten, Familien sowie Kindern- und Jugendlichen Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 2,0 12,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2310.0411 Kinderschutz/Kinderrechte 1,2 A2310.0333 Dachverbände der Familienorgani- 1,1 sationen A2310.0385 Ausserschulische Kinder- und 10,3 Jugendförderung A2310.0489 Befristete Anschubfinanzierung ca. 1,5 1 zugunsten kant. Kinder- und Jugendpolitik Total Folgeauswirkungen: ca. 14, 1 1 Auswirkungen insgesamt: ca. 16,1 13,0 Beschreibung der Massnahme: Sämtliche durch das BSV ausbezahlten Subventionen an Organisationen im Bereich Familie sowie Kinder- und Jugendförderung werden abgeschafft. Ebenso muss die Ausrichtung der Beiträge an zahlreiche Betagten- und Behindertenorga- nisationen stark vereinfacht und betragsmässig reduziert werden, um den aufge- führten Personalabbau beim BSV zu erzielen. Diese Beiträge an Betagten- und Behindertenorganisationen in der Grössenordnung von je knapp 100 Millionen pro Jahr werden zu Lasten der AHV bzw. der IV finanziert; eine Reduktion käme daher den Sozialversicherungen und nicht dem Bundeshaushalt zu Gute. Der Personalabbau entspricht den Stellen, die beim Wegfall der Subventionen eingespart werden können inkl. eines Anteils an Overhead-Stellen (1 Stelle) sowie
1 Stelle für die Kommission für Kinder- und Jugendfragen infolge Aufhebung
wesentlicher Teile des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG). Durch die Aufhebung der Subventionen fehlt bei den Verbänden mit dem Ziel der Eingliederung Behinderter (z.B. Infirmis, Insieme, Cerebral) und der Unterstüt- zung Betagter (Pro Senectute, Rotes Kreuz) sowie bei den 149 Kinder- und Jugendorganisationen (Pfadfinder, Jungwacht, etc.) und bei den Dachverbänden der Familienhilfe (Pro Familia, etc.) ein wesentlicher Teil der Einnahmen. Dieser Einnahmeausfall müsste durch Reduktion des Angebots der betroffenen Organisa- tionen oder durch höhere Spendeneinnahmen kompensiert werden.
Nötige Gesetzesänderungen: Aufhebung wesentlicher Teile des Bundesgesetzes vom 30. September 2011 über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG, SR 446.1), Anpassung von Artikel 101bis des Bundesgesetzes vom 20. Dezember
1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10), An-
passung von Artikel 74 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invaliden- versicherung (IVG, SR 831.20). Inwieweit die Massnahmen im Bereich der Be- hinderten- und Betagtenhilfe eine Verfassungsänderung (Art. 112c BV) nötig machen, müsste in Kenntnis der konkreten Umsetzung näher geprüft werden.
5.3.4 Massnahmen in mehreren Varianten
EDI 301 GS EDI Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Verzichtsplanung Generalsekretariat EDI Varianten 1, 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,9 5,0 Beschreibung der Massnahme: Durch eine Einschränkung der Aufgaben des Generalsekretariates in den Berei- chen Rechtsdienst, juristische Führungsunterstützung, Stiftungsaufsicht und Perso- nalwesen kann der Personalaufwand reduziert werden. Zur Bewältigung des Stif- tungszuwachses von rund 150 Stiftungen p. a. und zur Erfüllung der gestiegenen Anforderungen in Bezug auf die finanzielle Aufsicht beschloss der Bundesrat im Jahr 2012, die personellen Ressourcen der Stiftungsaufsicht um 6,5 Stellen auf
13 Stellen zu erhöhen. Durch die Verzichtsmassnahme werden 2 Stellen weniger
geschaffen. Verzögerungen in den Beurteilungs- und Entscheidverfahren sind in der Folge nicht auszuschliessen. Dies würde sich auch auf die Gebührenerträge der Stiftungsaufsicht auswirken. Die anderen Verzichte wirken sich primär departe- mentsintern aus. Die Stellenreduktionen können dazu führen, dass bei arbeitsanfallbedingten Eng- pässen externe Dienstleistungen beigezogen werden müssen. Nötige Gesetzesänderungen: –
EDI 307 NB Kultur und Freizeit Einschränkung des Zugangs zum Centre Dürren- Varianten 1, 3 matt Neuchâtel Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 0,3 2,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 0,3 – Auswirkungen insgesamt: 0,6 2,0 Beschreibung der Massnahme: Durch einen eingeschränkten Zugang zum Centre Dürrenmatt in Neuenburg, das den literarischen und bildnerischen Nachlass von Friedrich Dürrenmatt verwaltet, sowie durch einen teilweisen Verzicht auf kulturelle Veranstaltungen, die vor Ort durchgeführt werden, wird der Personalbestand der Nationalbibliothek reduziert. Neben Entlastungen im Personalbereich werden dabei verschiedene Einsparungen im Eigenbereich der Nationalbibliothek realisiert; gleichzeitig fallen indes auch die Erlöse aus Eintritten und Shopverkäufen tiefer aus. Eine allfällige gänzliche Schliessung des Centre Dürrenmatt würde zu einer Einsparung von 4 Stellen führen. Kanton und Stadt Neuenburg beteiligen sich heute finanziell am Centre Dürren- matt, welches in der Region ein hohes Ansehen geniesst und mit rund 8000 Besu- chenden jährlich ein wichtiges Ausflugsziel darstellt. In die Umsetzung der Mass- nahme sind Kanton und Stadt Neuenburg sowie die Erbverwalter Dürrenmatts einzubeziehen. Nötige Gesetzesänderungen: –
EDI 311 MeteoSchweiz Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Verzicht auf Pollenmessungen und Pollenflug- Varianten 2, 3 prognosen Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 0,5 3,5 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 0,1 - Auswirkungen insgesamt: 0,6 3,5 Beschreibung der Massnahme: Der Bund zieht sich aus der Biometeorologie zurück. Es werden keine Pollenmes- sungen und Laboranalysen mehr durchgeführt. Dadurch kann das Pollenmessnetz abgebaut und die Laborinfrastruktur reduziert werden. Als Folge der fehlenden Datengrundlage wird auch auf die Pollenflugprognose verzichtet. Die Massnahme wirkt sich insbesondere auf Pollenallergiker und auf Ärztinnen und Ärzte aus. Die Allergiker können der Pollenbelastung aufgrund der fehlenden Prognosen schlechter ausweichen und für die Ärzte wird die Dosierung der Medi- kamente schwieriger. Nötige Gesetzesänderungen: –
EDI 316 BAG Gesundheit Verzicht im Bereich Verbraucherschutz Varianten 1, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 5,0 27,7 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 1,4 – Diverse Personalbezüge und AGB bei n.q. n.q. SECO, BAFU, BLW
Auswirkungen insgesamt: >6,4 >27,7 Beschreibung der Massnahme: Im Bereich der Chemikalien und Biozidprodukte wird auf alle Aufgaben verzich- tet. Einerseits werden die Bewilligungen und Risikobeurteilungen, aber auch das Produkteregister für Chemikalien abgeschafft. Andererseits wird auf die Erarbei- tung und Umsetzung der Strategie für die Anerkennung von EU-Zulassungen für Biozidprodukte verzichtet. Dadurch können beim BAG Personalkosten von rund 5,0 Millionen (entspricht
28 Stellen) und Sachkosten von knapp 1,4 Millionen eingespart werden. Neben
dem BAG sind auch beim SECO, BAFU und BLW insgesamt gut 25 Stellen in die Verfahren zur Beurteilung und Bewilligung von Chemikalien involviert. Die Aufgabenverzichte beim BAG haben deshalb auch eine Reduktion des Personal- aufwands in diesen Verwaltungseinheiten zur Folge. Der Verzicht auf Zulassungs- und Bewilligungsverfahren wäre mit beträchtlichen Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft verbunden: Während für den Import eine Regelung gefunden werden könnte, wonach im Ausland zugelassene Produkte automatisch auch in der Schweiz zugelassen sind, müssten Schweizer Firmen, die nach Europa exportieren wollen, für ihre Produkte zunächst eine ausländische Bewilligung beantragen. Das Diskriminierungspotenzial wäre dabei hoch; be- trächtliche Verzögerungen oder gar die Verhinderung der Markteinführung von neuen Produkten könnten dazu führen, dass vermehrt Schweizer Firmen ihre Sitze ins Ausland verlegen. Ebenso wäre die Massnahme mit deutlichen Abstrichen im Konsumentenschutz verbunden. Nötige Gesetzesänderungen: Anpassung des Chemikaliengesetzes (SR 813.1). Zudem müssten auch Vereinba- rungen mit der OECD und der EU angepasst bzw. aufgehoben werden.
EDI 316 BAG Gesundheit Leistungsverzicht in den Bereichen Gesundheits- Varianten 2, 3 strategien, Übertragbare Krankheiten und Biomedizin Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 6,3 34,7 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 8,9 – Diverse Kredite im Transferaufwand 5,5 Total Folgeauswirkungen: 14,4 – Auswirkungen insgesamt: 20,7 34,7 Beschreibung der Massnahme: Im Bereich der Gesundheitsstrategien wird namentlich auf die Vorbereitung des Krebsregistrierungsgesetzes und auf das elektronische Patientendossier verzichtet. Im Bereich der übertragbaren Krankheiten wird die epidemiologische Überwa- chung und Berichterstattung abgebaut, ebenso werden die Verhütungs- und Bekämpfungsmassnahmen sowie die Krisenvorbereitung/-bewältigung und die internationale Zusammenarbeit nicht weitergeführt. Im Bereich der Biomedizin wird auf die Betreuung und den Vollzug des Transplantationsgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes verzichtet. Dadurch können Personalkosten von knapp 6,3 Millionen (entspricht 35 Stellen) und Sachkosten von rund 14,4 Millionen (inkl. Transferzahlungen an nationale Referenzzentren) eingespart werden. Zentrale Zielsetzungen des Bundesrates im Rahmen der Agenda Gesundheit 2020 könnten nicht in Angriff genommen oder realisiert werden. Im Bereich der epide- miologischen Überwachung wäre im Falle einer Epidemie oder Pandemie die öffentliche Gesundheit akut gefährdet. Nötige Gesetzesänderungen: Das Epidemiengesetz (SR 818.101) und das Betäubungsmittelgesetz (SR 812.121) müssten angepasst bzw. aufgehoben werden.
EDI 316 BAG Gesundheit Verzicht auf die internationale Gesundheitspolitik Varianten 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 1,0 5,3 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 0,3 – Diverse Kredite im Transferaufwand 6,4 Total Folgeauswirkungen: 6,7 – Auswirkungen insgesamt: 7,7 5,3 Beschreibung der Massnahme: Auf die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitspolitik, d. h. auf die Stärkung der Kohärenz der Gesundheitsaussenpolitik und auf die Institutio- nalisierung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Akteuren, wird verzich- tet. Dabei entfallen namentlich auch die für die Gesundheitspolitik wichtigen Vergleiche im Rahmen der OECD und des Commonwealth Fund. Ebenso ist die Massnahme mit dem Austritt der Schweiz aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verbunden. Durch den Verzicht auf diese Aufgaben können Personalkosten von knapp
1 Million (entspricht 5 Stellen) sowie Sach- und Transferaufwand von rund
6,7 Millionen (inkl. Beitrag an die WHO) eingespart werden. Durch die einschneidende Reduktion der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf diesen Sektoren wäre die öffentliche Gesundheit bei länderübergreifenden Krisen gefährdet. Nötige Gesetzesänderungen: Der Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1946 über die Genehmigung der Verfas- sung der WHO (AS 1948 1013) muss aufgehoben werden.
EDI 317 BFS Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Verzicht auf verschiedene Statistiken Varianten 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Personalbezüge und AGB 4,1 27,1 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 1,0 – Auswirkungen insgesamt: 5,1 27,1 Beschreibung der Massnahme: Das BFS verzichtet neben den in Variante 1 beschriebenen Statistiken auf: – Informationssystem: Ergänzungen des BIP – Kontrollerhebung VZ-System – Statistik des Umsatzes «Sonstige Dienstleistungen» (DLU) – Schweizerische Forststatistik Vollerhebung (FSv), Landwirtschaftliche Struk- turerhebung – Landwirtschaftliche Betriebszählung: Zusatzerhebung Herbst – Schweiz. Holzverarbeitungserhebung – Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens Werden diese Statistiken nicht mehr realisiert, sind neben Entlastungen im Perso- nalbereich auch Einsparungen im Eigenbereich zu verzeichnen (Kosten für Erhe- bungen, IT-Sachaufwand, Beratungsaufwand sowie übriger Betriebsaufwand). Durch den Verzicht entstehen Informationslücken, die für verschiedene Anwen- dungsbereiche negative Konsequenzen haben können. Statistische Daten stellen für andere Bundesstellen, die Kantone, die Wissenschaft und die Öffentlichkeit wich- tige Informationsgrundlagen für ihre Steuerungs-, Planungs-, Monitoring- und Evaluationstätigkeiten dar. Zudem dienen die vom BFS erhobenen Daten als Inputinformationen für Sekundär- oder Synthesestatistiken. Betroffen sind dabei insbesondere die Bereiche «konjunkturelle Entwicklung des Dienstleistungssek- tors», «Landwirtschaft» sowie «Informationen zur Finanzierung» in den Themen- feldern Bildung und Gesundheit. Nötige Gesetzesänderungen: Revision des Bundesstatistikgesetzes (SR 431.01) und weiterer Spezialgesetze
EDI 318 BSV Soziale Wohlfahrt Dienstleistungsverzicht im BSV Varianten 1, 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 3,1 18,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand n.q. – Auswirkungen insgesamt: > 3,1 18,0 Beschreibung der Massnahme: Die Massnahme besteht in einem Abbau diverser interner Leistungen, dem Ver- zicht auf Publikationen, Berichterstattungen und externe Dienstleistungen und der Aufhebung von Kommissionen und ihren Sekretariaten. Ebenso umfasst sie den Verzicht auf die Prüfung von Aufgaben, die an die Kantone oder die Durchfüh- rungsorgane der Sozialversicherungen übertragen worden sind sowie den Verzicht auf die Genehmigung von kantonalen Einführungsgesetzen. Der Aufgabenverzicht führt zu einem Personalabbau in sämtlichen Bereichen des BSV. Damit verbunden sind auch gewisse Einsparungen im Sach- und Betriebs- aufwand, die sich nicht genau quantifizieren lassen. Folgen dieser Massnahme wären in erster Linie eine Reduktion des Informations- und Beratungsangebots, eine Reduktion der Rechtssicherheit, eine höhere Fehler- anfälligkeit des Systems sowie ein Abbau der Governance. Nötige Gesetzesänderungen: Anpassung folgender Gesetzesartikel: Artikel 63 Absatz 3 und 4 AHVG (SR 831.10), Artikel 29 ELG (SR 831.30), Artikel 54 Absatz 1 IVG (SR 831.20), Artikel 77 ATSG (SR 830.1), Artikel 12 Absatz 2 KJFG (SR 446.1).
EDI 318 BSV Soziale Wohlfahrt Auslagerung der IV Varianten 1, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 5,1 28,0 A2100.0120 Personalaufwand Regress/ AHV, 6,0 37,0 IV/BV Total Einsparungen Personal: 11,1 65,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen E1300.0010 Entgelte -6,0 – Auswirkungen insgesamt: 5,1 65,0 Beschreibung der Massnahme: Die Massnahme besteht in einer Effizienzsteigerung durch die Umstrukturierung der IV. Die heute dem BSV angegliederten Bereiche «Durchführung, Aufsicht und Controlling» sowie die entsprechenden zentralen Dienste (Leitung, Personalwesen, Logistik, Querschnittsaufgaben) werden aus dem BSV ausgelagert und in eine öffentlich-rechtliche Anstalt überführt. Von der Auslagerung wären 65 Stellen im BSV betroffen. Davon umfassen die Aufgaben Aufsicht und Durchführung 48 Stellen. 17 Stellen entfallen auf Quer- schnittsaufgaben und das Management. Im BSV verbleiben die Vorbereitung von Gesetzgebung und Parlamentsgeschäften sowie die Oberaufsicht. Zu prüfen wären ferner die Integration der bei der zentralen Ausgleichsstelle ZAS angesiedelten IV-Stelle für Versicherte im Ausland sowie die Auswirkungen auf die kantonalen IV-Stellen; diese würden grundsätzlich als Durchführungs- und Ansprechstellen für die Versicherten und die Arbeitgeber bestehen bleiben. Von den betroffenen Stellen werden heute 37 durch den IV-Fonds finanziert.
28 Stellen werden dem Personalkredit des BSV belastet. Nach der Umstrukturie-
rung werden sämtliche der 65 Stellen durch den IV-Fonds finanziert (11,1 Mio.). Die Mehrbelastung des Fonds resp. die Entlastung des Bundes beträgt somit 5,1 Millionen. In dieser Zahl nicht enthalten sind die Kosten eines Verwaltungs- rats. Auch wären mögliche Synergiegewinne noch zu quantifizieren, die sich durch Skaleneffekte, den Abbau von Gemeinkosten, eine schlankere Steuerung der Versicherung sowie eine direktere Führung und Aufsicht der IV-Stellen ergeben.
Die Auslagerung würde zu einer Optimierung der Durchführung der IV führen. Für Wirtschaft und Öffentlichkeit wäre sie mit neuen Verfahren und teilweise mit neuen Ansprechstellen verbunden. Nötige Gesetzesänderungen: Die Massnahme bedingt eine Totalrevision der organisatorischen Bestimmungen des IVG (SR 831.20).
EDI 341 BLV Gesundheit Verzicht auf Bewilligungen für gentechnisch Varianten 1,2,3 veränderte Lebensmittel Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,5 3,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand 0,2 – Auswirkungen insgesamt: 0,7 3,0 Beschreibung der Massnahme: Es wird darauf verzichtet, für gentechnisch veränderte Lebensmittel oder Lebens- mittelzutaten Bewilligungen zu vergeben. Dies wird umgesetzt, indem alle in der EU (oder in der Welt) zugelassenen gentechnisch veränderten Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten ohne weitere Bewilligung auch in der Schweiz zulässig sind. Mit dem Personalabbau einher geht auch eine leichte Reduktion des Materialauf- wands in den Labors des BLV. Anders als bei einem generellen Verbot des Imports und des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten führt die Massnahme nicht zu Handelshemmnissen für Schweizer Unternehmen. Der Ver- zicht auf nationale Zulassungsregelungen dürfte jedoch in der Öffentlichkeit auf starken Widerstand stossen. Nötige Gesetzesänderungen: Anpassungen im Lebensmittelgesetz (SR 817.0; Art. 9) und im Gentechnikgesetz (SR 814.91; Art 12, Art 13).
EDI 341 BLV Gesundheit Aufgabenabbau im Lebensmittelrecht Varianten 1, 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 1,0 6,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand 0,1 – Auswirkungen insgesamt: 1,1 6,0 Beschreibung der Massnahme: Gebrauchsgegenstände (Kosmetika, Spielzeuge, Lebensmittelverpackungen etc.) werden nicht mehr dem Lebensmittelgesetz unterstellt. Die Sicherheit der Produkte wird einzig durch die Selbstverantwortung der Produzenten gewährleistet. Die Massnahme führt zu einem Personalabbau im BLV. Als Folgeeinsparungen würde in den Labors des BLV weniger Material benötigt. Die Kantone könnten ihrerseits bei den kantonalen Vollzugsstellen Ressourcen abbauen, da viele Inspektionen und Laborkontrollen nicht mehr notwendig wären. Der Konsumentenschutz würde massiv reduziert und es wäre mit Widerstand der Öffentlichkeit zu rechnen. Nötige Gesetzesänderungen: Änderung mehrerer Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes (SR 817.0)
EDI 341 BLV Gesundheit Aufhebung der Bewilligungspflicht für Stallein- Varianten 1, 2, 3 richtungen Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,5 3,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand und 0,2 – Ertragspositionen Auswirkungen insgesamt: 0,7 3,0 Beschreibung der Massnahme: Die Bewilligungspflicht für das Inverkehrbringen von serienmässigen Aufstal- lungssystemen und Stalleinrichtungen wird aufgehoben. Mit der Bewilligungs- pflicht wird die Tiergerechtigkeit von Stalleinrichtungen sichergestellt. Gleichzei- tig handelt es sich um ein Instrument des Investitionsschutzes für die Landwirtschaft. Die Massnahme führt zu einem Personalabbau im Zentrum für tiergerechte Haltung Tänikon sowie im Zentrum für tiergerechte Haltung von Geflügel und Kaninchen in Zollikofen. Zusätzlich fallen Einsparungen bei den Investitionen in Forschungseinrichtungen, beim Forschungskredit, beim Sachaufwand und beim Beratungsaufwand an (inkl. Ausgaben für die Kommission für Stalleinrichtungen). Daneben ist eine Reduktion der Gebäude- und Unterhaltskosten zu erwarten. Es muss von einem Abbau des Tierschutzes und einem erhöhten Kontrollaufwand für die kantonalen Vollzugsbehörden ausgegangen werden. Zudem verliert die Landwirtschaft die Sicherheit, dass sie Investitionen während der ordentlichen Abschreibungsfrist nutzen kann. Nötige Gesetzesänderungen: Aufhebung von Artikel 7 Absatz 2 Tierschutzgesetz (SR 455)
5.4 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
5.4.1 Massnahmen Variante 1
EJPD 420 BFM Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen, Ordnung und öffentliche Sicherheit Abbau Vollzugsunterstützung der Kantone im Variante 1 Asylbereich Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,8 5,0 Beschreibung der Massnahme: Die für den Vollzug von Wegweisungen zuständigen Kantone können bei Bedarf ein Gesuch um Vollzugsunterstützung beim Bundesamt für Migration einreichen. Dieses hilft den Kantonen bei der Papierbeschaffung für abgewiesene und ausrei- sepflichtige Asylsuchende und bei der Organisation der Rückkehr. In diesen Berei- chen soll auf die Erfüllung von Aufgaben verzichtet werden: – Reduktion der Aufwände im Rückkehrbereich bei den Fällen, die gemäss Prioritäten strategisch am wenigsten wichtig sind; – Verzögerung oder Verzicht auf Papierbeschaffungen; – Schliessung einer von vier Sektionen der Abteilung Rückkehr. Rund 500 Gesuche um Vollzugsunterstützung der Kantone könnten nicht oder nur verspätet behandelt werden. Als Folge könnten bei den Kantonen Schwierigkeiten beim Vollzug der Wegweisung von abgewiesenen Asylsuchenden entstehen. Auch ist damit zu rechnen, dass Nothilfestrukturen der Kantone vermehrt beansprucht werden, was bei diesen zu zusätzlichen Nothilfekosten führen würde. Nötige Gesetzesänderungen: –
EJPD 420 BFM Soziale Wohlfahrt Aufgabenreduktion Zuwanderung und Integra- Variante 1 tion Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 2,6 17,0 Beschreibung der Massnahme: Beim BFM werden im Visum- und Einbürgerungsverfahren, beim Erlass von Einreisebewilligungen, beim ausländerrechtlichen Zustimmungsverfahren und im Zulassungsprozess zum Arbeitsmarkt durch Reduktion von Abklärungsstandards Aufgaben reduziert. Zudem wird auf die Missbrauchsbekämpfung verzichtet. In Bereichen wie der Bürgerauskunft und Beratung sowie im Bereich der Konsulta- tion internationaler Datenbanken wird die Aufgabenerfüllung reduziert. Zwischen dem BFM und den Polizei- und Grenzwachtbehörden wird der Informationsaus- tausch minimiert. Dadurch können 17 Stellen eingespart werden. Die Risiken bei der Bearbeitung (Qualitätseinbussen, Verzögerungen in den ent- sprechenden Verfahren, Reputationsschäden bei allfälligen Fehlentscheiden) würden zunehmen. Der Leistungsabbau im Visum- und Einreiseverfahren sowie im ausländerrechtlichen Kontrollverfahren würde die Verfahren erschweren; dadurch könnten Sicherheitslücken entstehen. Die den Einreise- und Zulassungsprozess unterstützenden IT-Systeme könnten nicht mehr im erforderlichen Mass weiter- entwickelt werden; damit stünden insbesondere für den Visaprozess wichtige Informationen nicht oder nicht mehr rechtzeitig zur Verfügung. Die Folgen würden einerseits andere Bundesstellen (erhöhter Personalaufwand an den Aussenstellen [EDA/KD]) und die Migrationsämter der Kantone betreffen, anderseits aber auch die Öffentlichkeit (insb. Wirtschaft, Tourismus), die längere Wartezeiten in Kauf nehmen müsste. Eine Verlängerung der Behandlungsdauer beim Einbürgerungs- verfahren, das in der Öffentlichkeit und bei den unmittelbar Betroffenen bereits heute als zu langwierig betrachtet wird, würde teilweise zu einem Reputationsver- lust führen. Das Verhältnis mit den kantonalen Einbürgerungsbehörden könnte Schaden nehmen, wenn die vom Bund zu erledigenden Prozessschritte, namentlich im ordentlichen Verfahren, künftig länger dauern. Die Folgekosten von Verzöge- rungen im Zulassungsprozess im Arbeitsmarkt wären durch die Wirtschaft und die Kantone zu tragen. Nötige Gesetzesänderungen: –
EJPD 485 ISC-EJPD Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen, Ordnung und öffentliche Sicherheit Leistungsabbau Betrieb ISC-EJPD Variante 1 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 2,0 8,6 Beschreibung der Massnahme: In den Abteilungen Projekte (1,8), Technologie (3,4), Betrieb und Support (1,3) sowie Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (2,1) werden insgesamt 8,6 Stellen abgebaut und auf den 7 x 24 Stunden Betrieb wird im ISC-EJPD ver- zichtet. Davon sind auch die Systeme des Dienstes Überwachung Post- und Fern- meldeverkehr (ÜPF) betroffen. Durch die Verminderung der Entwicklungskapazitäten im ISC-EJPD resultieren bei gleichbleibender Auftragslage längere und dadurch teurere Durchlaufzeiten bei Projektabwicklungen, welche durch die Leistungsbezüger getragen werden müs- sen. Auch müssen die Leistungsbezüger bestimmte nicht-strategische Kleinanwen- dungen bei anderen Leistungserbringern betreiben lassen, weil das ISC-EJPD diese aufgibt. Durch die Verminderung der Kapazitäten im Dienst ÜPF resultieren ferner bei gleichbleibender Auftragslage längere Durchlaufzeiten bei Überwachungs- massnahmen. Es können Überwachungslücken bei den Strafverfolgungsbehörden entstehen. Auch bei Notsuchen resultieren längere Durchlaufzeiten, was für die Betroffenen bedrohliche Konsequenzen haben kann. Durch den Verzicht auf einen 7 x 24 Stunden Betrieb stehen die sicherheitskri- tischen Anwendungen wie Schengensystem, Fahndungssystem, VISA-System, zentrales Migrationsinformationssystem, Überwachungssysteme usw. bei einem Störfall in der Nacht und am Wochenende nicht mehr zur Verfügung. Betroffen sind Untersuchungsbehörden, die Polizei, das EDA (Botschaften), die Grenzpos- ten, Flughäfen usw. Nötige Gesetzesänderungen: Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmel- deverkehrs (BÜPF; SR 780.1) sowie Staatsverträge im Bereich Schengen.
5.4.2 Massnahmen Variante 2
EJPD 402 BJ Ordnung und öffentliche Sicherheit Verzicht auf die Gewährleistung von Kantons- Variante 2 verfassungen durch das Eidg. Parlament Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,1 1,0 Beschreibung der Massnahme: Gegenwärtig werden die Botschaften zur Gewährleistung der Kantonsverfassungen vom BJ erarbeitet. Mit dem Verzicht auf die Gewährleistung der Kantonsverfas- sungen durch die Eidg. Räte entfallen die im BJ zu leistenden Vorarbeiten für diesen Parlamentsentscheid. Dies erlaubt den Abbau von einer Stelle. Die Konformität von Kantonsverfassungen mit dem Bundesrecht könnte auch inskünftig im Rahmen von konkreten Rechtsverfahren mit Entscheid durch das Bundesgericht sichergestellt werden. Dies wird bereits heute praktiziert. Nötige Gesetzesänderungen: Revision von Artikel 51 Absatz 2 und 172 Absatz 2 der Bundesverfassung. Diese Massnahme rechtfertigt für sich alleine keine Verfassungsänderung, d.h. sie könnte nur umgesetzt werden, wenn auch andere Verfassungsänderungen notwen- dig wären.
EJPD 413 SIR Ordnung und öffentliche Sicherheit Verzicht lokale Koordination RERO/Fusion der Variante 2 beiden SIR-Dienste Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,4 2,7 Beschreibung der Massnahme: Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) erstellt Rechtsgutachten über ausländisches Recht für die Bundesbehörden, Gerichte und Private und stellt seine Bibliothek zum ausländischen und internationalen Recht Wissenschafterin- nen und Wissenschaftern aus aller Welt zur Verfügung. Die Bibliothek umfasst rund 360 000 Bücher und gegen 2000 Zeitschriften.
Die beiden Fachbibliothekarsstellen (150 %) sowie 20 Prozent der Bibliotheklei- terstelle werden eingespart. Die beiden Verwaltungsbereiche (Ausbau der Bestän- de sowie Verwaltung und Finanzen) werden zusammengeführt, mit nur noch einem Leiter (90 %) an der Spitze. Die Zuständigkeit (strategische Führung, bib- liografische Kontrolle und technischer Unterhalt) für die lokale Koordination RERO (Westschweizer Bibliotheksverbund) wird durch einen anderen Partner der Bundesinstitutionen sicherzustellen sein. Bei Abwesenheiten des Bibliothekars des Bundesamtes für Justiz wäre die Präsenz in Bern nicht mehr gewährleistet. Nötige Gesetzesänderungen: –
EJPD 485 ISC-EJPD Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen, Ordnung und öffentliche Sicherheit Verzicht auf eigene Software-Entwicklung Variante 2 beim ISC-EJPD Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 4,2 25,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 0,8 – Auswirkungen insgesamt: 5,0 25,0 Beschreibung der Massnahme: Das ISC-EJPD verzichtet auf die Entwicklung von Software und auf die Rolle als Generalunternehmer bei der Softwarebeschaffung für seine Kunden (fedpol, Bun- desamt für Migration, Bundesamt für Justiz sowie kantonale Strafbehörden, Frem- denpolizeien und Registerbehörden). Damit können beim ISC-EJPD 25 Vollzeit- stellen eingespart werden. Die Kunden kaufen die Projekt- und Entwicklungsleistungen selber WTO-konform in der Privatwirtschaft ein. Das ISC-EJPD ist nur noch für die Integration und den Betrieb der Anwendungen zuständig. Beim Verzicht auf die eigene Software-Entwicklung können Folgeeinsparungen bei der Aus- und Weiterbildung, bei der Entwicklungsinfrastruktur und bei den Gebäudemieten realisiert werden.
Der Verzicht auf eigene Software-Entwicklung beim ISC-EJPD kann, namentlich aufgrund des höheren Koordinationsaufwands, zu höheren Kosten für die Projekt- abwicklung führen. Dieser Mehraufwand muss durch die Leistungsbezüger aufge- fangen werden, entweder durch Verzichte oder durch die Ausschöpfung der Vor- teile einer WTO-Ausschreibung (Wettbewerb). Darüber hinaus geht fachliches Know-how, das in den letzten Jahren aufgebaut wurde, verloren. Sicherheitskriti- sche Fachanwendungen müssen ausserhalb der Bundesverwaltung eingekauft werden. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.4.3 Massnahmen in mehreren Varianten
EJPD 401 GS EJPD Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Verzicht auf die interne Revisionsstelle im EJPD Variante 1, 2, 3 (FISP) sowie Auflösung des Stellenpools Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,4 2,0
A2100.0101 Personalaufwand; Stellenpool 1,2 – Total Einsparungen Personal: 1,6 2,0 Beschreibung der Massnahme: Das EJPD verfügt heute über eine interne Revisionsstelle (Finanzinspektorat FISP), welche zum einen das Departement in seiner Aufsicht unterstützt und zum anderen mit der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) zusammenarbeitet und diese entlas- tet. Die EFK nimmt periodisch Wirksamkeitsüberprüfungen bei den Finanzinspek- toraten vor. Die jährlichen Revisionsprogramme und alle Berichte des FISP müs- sen der EFK zugestellt werden. Zudem ist diese über Mängelfeststellungen von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Tragweite ohne Verzug zu unterrich- ten. Auf die interne Revisionsstelle im EJPD wird verzichtet. Dies hat einen Abbau von zwei Vollzeitstellen zur Folge. Dies könnte dazu führen, dass die Belastung der EFK ansteigt. Der Stellenpool EJPD wird durch die Departementsleitung verwaltet. Sie kann darüber entscheiden, ob neue Stellen über den Stellenpool EJPD finanziert werden (z.B. befristete Stellen im Asylbereich). Diese Möglichkeit wird mit dem Abbau der Mittel des Stellenpools eingeschränkt respektive aufgehoben. Nötige Gesetzesänderungen: –
EJPD 402 BJ Ordnung und öffentliche Sicherheit Übertragung Betrieb Infostar (elektronisches Variante 1, 2 Zivilstandsregister) an die Kantone Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,9 6,8 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand ~–0.9 – Auswirkungen insgesamt: ~0 6,8 Beschreibung der Massnahme: Aktuell betreibt der Bund das elektronische Zivilstandsregister Infostar; die Kan- tone finanzieren einen Teil der Personal- und Betriebskosten. Zukünftig soll der Bund die Verantwortung sowie die Kosten für Personal und Betrieb von Infostar selber tragen. Die Kantone entrichten dem Bund dafür neu eine Lizenzgebühr von jährlich 600 000 Franken. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft am 16. April 201417 verabschiedet. Der Betrieb von Infostar wird an die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen übertragen. Im BJ fallen dadurch 6,8 Stellen weg. Einsparun- gen würden auch bei den Betriebskosten anfallen. Demgegenüber würde sich ein Einnahmerückgang aus dem Wegfall der Lizenzgebühr ergeben. Zudem ist davon auszugehen, dass der Bund auch inskünftig darauf angewiesen sein wird, dass er Zivilstandsdaten abfragen kann. Der Umfang der benötigten Daten sowie allfällige von den Kantonen hierfür beim Bund in Rechnung gestellte Kosten können heute nicht quantifiziert werden. Insgesamt ist jedoch nicht von nennenswerten Nettoein- sparungen auszugehen. Die Vernetzung von Infostar mit anderen Registern schreitet stetig voran. Die Nutzung dieser Daten hat entsprechend eine nationale Bedeutung. Durch die Übertragung der Verantwortung von Infostar an die Kantone besteht die Gefahr, dass der Zugang und der Bezug der zivilstandsrechtlichen Daten erschwert wird. Nötige Gesetzesänderungen: Teilrevision des ZGB (SR 210)
17 BBl 2014 3551
EJPD 402 BJ Ordnung und öffentliche Sicherheit Paradigmenwechsel Auslieferung: Anschluss an Varianten 1, 2 den europäischen Haftbefehl Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,7 5,5
Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand 0,5 – Auswirkungen insgesamt: 1,2 5,5 Beschreibung der Massnahme: Der Europäische Haftbefehl (EHB) ist ein Instrument zur EU-weiten Durchsetzung eines nationalen Haftbefehls, das auf einem Rahmenbeschluss vom 13. Juni 2002 beruht. Er vereinfacht und verkürzt die Auslieferung von Straftätern bzw. Verdäch- tigen, da das um Auslieferung ersuchte Land die Rechtmässigkeit des Haftbefehls grundsätzlich nicht nachprüfen darf. Mit dem Anschluss an den EHB mittels Assoziierungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU könnte gleichzeitig die Zuständigkeit zum Vollzug solcher EHB den kantonalen Staatsanwaltschaften und Gerichten übertragen werden. Die Zahl der bislang zentral durch den Bund in eigener Verantwortung geführten Auslieferungsverfahren würde sich damit um ca. 50 Prozent reduzieren; dies würde im EJPD Einsparungen im Personalbereich von 5,5 Stellen erlauben. Dank den verkürzten Auslieferungsverfahren in die EU-Länder würden weniger Auslieferungskosten und somit Folgeeinsparungen in der Höhe von 0,5 Millionen pro Jahr anfallen. Die Übertragung der Zuständigkeit für den Vollzug von Auslie- ferungen gemäss EHB auf die Kantone hätte bei diesen einen entsprechenden Mehraufwand zur Folge. Nötige Gesetzesänderungen: Abschluss eines Vertrages mit der EU zum Anschluss der Schweiz an den EHB mit anschliessender Volksabstimmung (Voraussetzung wäre, dass die EU akzeptie- ren würde, dass die Schweiz gemäss Verfassung keine eigenen Staatsangehörigen ausliefern darf); Teilrevision des BG vom 20. März 1981 über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG; SR 351.1) und teilweise Anpassung von bilate- ralen Staatsverträgen im Bereich Auslieferung. Angesichts der diversen rechtlichen Anpassungen auf verschiedenen Ebenen könnte die Massnahme nur im Rahmen eines Gesamtpakets umgesetzt werden.
EJPD 402 BJ Ordnung und öffentliche Sicherheit Rückzug des Bundes aus der Verbundaufgabe Varianten 1, 2, 3 Straf- und Massnahmenvollzug Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,9 7,5 Beschreibung der Massnahme: Der Bund überträgt seine Koordinationsaufgaben im Bereich des Straf- und Mass- nahmenvollzuges an die Kantone, die Konferenz der kantonalen Justiz- und Poli- zeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) oder an eine durch sie bezeichnete Stelle. Dadurch kann das mit dieser Aufgabe betraute Personal im Umfang von 7,5 Stellen eingespart werden. Die Ausrichtung von Subventionen in diesem Bereich würde angesichts der feh- lenden Kontrollmöglichkeit des Bundes keinen Sinn mehr machen. Mittelfristig würde der Bund daher auf die Ausrichtung von Betriebsbeiträgen an Erziehungs- einrichtungen sowie von Baubeiträgen an Strafvollzugs- und Erziehungsanstalten verzichten. Daraus resultieren Folgeeinsparungen für den Bund in der Höhe von
123 Millionen, die allerdings im Interesse der Kantone eingesetzt werden müssten
(Beachtung der NFA-Grundsätze). Für den Bund würde die Massnahme bedeuten, dass die Planung auf nationaler Ebene aufgrund der fragmentierten Landschaft erschwert würde. Zudem hätte er keine Handhabe mehr, landesweite Standards und Qualitätssicherungen um- und durchzusetzen. Nötige Gesetzesänderungen: Revision des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1984 über die Leistungen des Bun- des für den Straf- und Massnahmenvollzug (SR 341).
EJPD 403 Bundesamt für Ordnung und öffentliche Polizei fedpol Sicherheit Leistungsabbau bei den Sicherheitsmassnahmen Varianten 1, 2 zum Schutz der Gebäude des Bundes Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 1,1 10,5 Beschreibung der Massnahme: Während der Nacht ist Sicherheitspersonal von fedpol in der Umgebung der Bun- deshäuser im Einsatz. Personal des Bundessicherheitsdienstes (BSD) kontrolliert während der Bürozeiten in den Logen der Bundeshäuser den Zutritt und sorgt damit für Sicherheit. Auf den Einsatz dieses Sicherheitspersonals im Nachtdienst sowie auf den Sicher- heitsdienst an den Logen Taubenstrasse 16 und Medienzentrum wird verzichtet. Die Öffnungszeiten an allen Logen der Bundeshäuser (Bernerhof, West, Ost, Nord, Inselgasse) werden verkürzt. Damit können 10,5 Stellen eingespart werden. Die Hausherren müssen die wegfallenden Dienstleistungen entweder selber erbrin- gen oder einen Verzicht in Kauf nehmen. Nötige Gesetzesänderungen: –
EJPD 403 Bundesamt für Ordnung und öffentliche Polizei fedpol Sicherheit Verzicht auf alle Zweigstellen der Bundeskrimi- Varianten 1, 2, 3 nalpolizei und Anpassung Aufgabenkompetenz Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 5,1 34,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 1,5 – Auswirkungen insgesamt: 6,6 34,0 Beschreibung der Massnahme: Vor rund 10 Jahren wurden regionale Zweigstellen der Bundeskriminalpolizei (BKP) eingerichtet. Diese Zweigstellen in Lausanne, Zürich und Lugano werden geschlossen und ein Teil der betroffenen Ermittler in Bern zentralisiert. Dies bei gleichzeitiger Reduktion des Bereichs Wirtschaftskriminalität (komplexe und mehrere Kantone betreffende Vermögensdelikte; fakultative Bundeskompetenz). Damit könnten 34 Stellen und Sachaufwand von rund 1,5 Millionen eingespart werden. In Lausanne, Zürich und Lugano können keine Ermittlungen in den Bereichen Organisierte Kriminalität, Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität mehr wahr- genommen werden und die Bundesanwaltschaft hat vor Ort keine Ermittler mehr zur Verfügung. Für Interventionen müssen vermehrt kantonale Strafverfolgungs- behörden beigezogen werden. Nötige Gesetzesänderungen: Änderungen der Strafprozessordnung (SR 312.0) Neuverhandlungen der Rahmenvereinbarungen bezüglich der Zusammenarbeit Bund – Kantone sowie der Vereinbarung Bundesanwaltschaft – Bundeskriminal- polizei.
EJPD 403 Bundesamt für Ordnung und öffentliche Polizei fedpol Sicherheit Verzicht/Abbau Zentralstellen Sprengstoff und Varianten 1, 2 Pyrotechnik Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 1,2 7,7 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2114.0001 Informatik Sachaufwand 0,2 – A2310.0448 Übrige Abgeltungen an Kantone 1,0 und nationale Organisationen Total Folgeauswirkungen: 1,2 – Auswirkungen insgesamt: 2,4 7,7 Beschreibung der Massnahme: Sprengmittel, Schiesspulver und pyrotechnische Gegenstände dürfen nur mit einer Bewilligung des Bundes in der Schweiz hergestellt oder eingeführt werden. Der Bund (fedpol) verzichtet auf die Erfüllung von Aufgaben im Bereich Sprengstoff und Pyrotechnik, indem die Bundeskontrolle und Aufsicht wegfallen. Auf Bundes- ebene werden keine Einfuhrkontrollen mehr durchgeführt. Damit können 7,7 Stellen und Folgekosten in der Höhe von 1,2 Millionen eingespart werden. Die Folgeeinsparungen betreffen den Betrieb einer zentralen Datenbank bei fedpol und die Reduktion der Entschädigung an den wissenschaftlichen Forschungsdienst der Stadtpolizei Zürich um 1 Million. Entweder übernehmen die Kantone die Aufgaben oder diese werden vom Staat nicht mehr wahrgenommen. Der Vollzug des Sprengstoffgesetzes liegt bereits heute weitgehend im Kompetenzbereich der Kantone, insbesondere die Aufsicht über den Handel und Erwerb von Sprengmitteln und Feuerwerk. Nötige Gesetzesänderungen: Änderungen des Sprengstoffgesetzes (SR 941.41). Anpassung der Sprengstoffkon- vention (SR 0.748.710.4).
EJPD 403 Bundesamt für Ordnung und öffentliche Polizei fedpol Sicherheit Verzicht Abfragen Visa-Informationssystem Varianten 1, 2 Leistungsabbau Schengen-Informations- Austausch Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 1,5 10,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 0,2 – Auswirkungen insgesamt: 1,7 10,0 Beschreibung der Massnahme: Mit den Abfragen im Visa-Informationssystem (VIS) haben die Strafverfolgungs- behörden der Schweiz die Möglichkeit, im Rahmen von Ermittlungen und polizei- lichen Abklärungen Daten und Informationen aus dem VIS einzuholen. Im Rah- men des SIA (Schengen-Informationsaustausch) sind die Polizeibehörden der Schengen Staaten verpflichtet, für den amtshilfeweisen Austausch gegenseitig qualitative und quantitative Leistungsvorgaben zu erfüllen. Die Massnahme besteht aus einem Teilabbau beim Schengen-Informations- Austausch (SIA) sowie einem Verzicht auf die Bearbeitung von VIS-Anfragen. Im Bereich VIS könnten die Kantone, der NDB oder die BKP keine Abfragen mehr im Rahmen von Ermittlungen betreffend Visa-Details im VIS durchführen, womit ein Instrument zur Eindämmung der grenzüberschreitenden Kriminalität wegfallen würde. Abfragen werden nicht mehr zentral vorgenommen, sondern an die Kantone delegiert. Dies hätte Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit den ausländischen Partnern, den kantonalen und nationalen Polizei- und Strafverfol- gungsbehörden sowie dem Nachrichtendienst NDB. Der Leistungsabbau im SIA hätte Abstriche hinsichtlich Begründung, Inhalt, qualitative und quantitative Leistungsvorgaben sowie Prüfungsaufwand und Detaillierungsgrad zur Folge. Zudem müssten längere Bearbeitungsfristen und Bearbeitungsrückstände (namentlich bei den Dateneinsichtsgesuchen) in Kauf genommen werden. Weiter könnte die Bereitstellung von Informationen zugunsten der kantonalen Partnerbehörden nicht mehr sichergestellt werden. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.5 Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport
5.5.1 Massnahmen Variante 1
VBS 504 BASPO Kultur und Freizeit Abbau Unterstützungsangebot Sport Variante 1 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 3,0 27,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 0,1 – E5100.0001 Funktionsertrag –2,5 Total Folgeauswirkungen: –2,4 – Auswirkungen insgesamt: 0,6 27,0 Beschreibung der Massnahme: Mit einer Reduktion der Unterstützung im Bereich «Konzeption und Umsetzung Schulsport», einer weitreichenden Kürzung des Angebots bei der Kaderbildung von Jugend und Sport, der Aufhebung des Bundesgesetzes betreffend die Risiko- aktivitäten und einer Einschränkung des Betriebes an den Standorten Magglingen und Tenero (die Anlagen werden am Wochenende geschlossen) können insgesamt
27 Stellen abgebaut werden.
Die Auswirkungen der Massnahme wären vielschichtig. Es müsste eine Ver- schlechterung des Schulsports in Kauf genommen werden. Bei den Risikoaktivitä- ten würden staatliche Regelungen durch Branchenstandards ersetzt. Und aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten müssten Sportverbände, -vereine und Athleten auf alternative Infrastrukturen bzw. Standorte ausweichen. Dadurch verlieren Magglingen und Tenero ihre Zentrumsfunktion für den Schweizer Sport. Mit der Konzentration der Aktivitäten auf die Wochentage (Montag-Freitag) wird die ehrenamtliche Tätigkeit zu Gunsten des Sports erschwert. Schliesslich würden die Einnahmen des BASPO um 2,5 Millionen zurückgehen. Nötige Gesetzesänderungen: Aufhebung des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2010 über das Bergführer- wesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (SR 935.91)
VBS 525 Verteidigung Landesverteidigung Verzicht auf Drohnenkommando Variante 1 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 5,1 35,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 7,0 – Auswirkungen insgesamt: 12,1 35,0 Beschreibung der Massnahme: Das Drohnenkommando ist verantwortlich für Selektion, Ausbildung und Training von Miliz- und Berufsdrohnenoperateuren. Es plant und führt die täglichen Opera- tionen durch und erbringt Aufklärungsleistungen zugunsten der Armee sowie der zivilen Behörden (Grenzwachtkorps, Polizei). Das Drohnenkommando wird aufgehoben. Auf das Aufklärungsdrohnensystem 95 sowie die Beschaffung des Aufklärungsdrohnensystems 15 wird verzichtet. Mit- unter würde der Bund auf eine Aufklärungsplattform mit wesentlichen und zukunftsrelevanten Fähigkeiten verzichten und in einem entscheidenden Techno- logiebereich Kompetenzen verlieren. Auf die Aufklärungsleistungen zugunsten der Armee, der grossen Verbände sowie der zivilen Behörden (Grenzwachkorps, Polizei) würde verzichtet. Insgesamt fallen im Sach- und Betriebsaufwand Folgeeinsparungen von ca. 7 Millionen pro Jahr an. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.5.2 Massnahmen Variante 2
VBS 504 BASPO Kultur und Freizeit Straffung Unterstützungsangebot Sport Variante 2 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 1,2 11,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 0,1 – E5100.0001 Funktionsertrag –1,0 – Total Folgeauswirkungen: –0,9 – Auswirkungen insgesamt: 0,3 11,0 Beschreibung der Massnahme: Durch eine Straffung der Unterstützung im Bereich «Konzeption und Umsetzung Schulsport» und beim Kaderbildungsangebot Jugend und Sport sowie eine Verkür- zung der Öffnungszeiten der Sportzentren in Magglingen und Tenero an den Wochenenden können 11 Stellen abgebaut werden. Die Massnahme hat diverse Auswirkungen in den genannten Bereichen. Eine Verschlechterung der Schulsportqualität müsste in Kauf genommen werden. Durch die eingeschränkten Öffnungszeiten wird das Angebot bei den Sportanlagen und Kursräumen knapp. Dadurch können verschiedene Sportverbände und -vereine die Anlagen in Magglingen und Tenero nur noch beschränkt nutzen. Ebenfalls als Folge der reduzierten Öffnungszeiten an den Wochenenden verlagern sich zusätz- liche Aktivitäten auf die Werktage, was die Ausübung der ehrenamtlichen Tätig- keit erschwert. Zudem würden die Einnahmen um 1 Million zurückgehen. Nötige Gesetzesänderungen: –
VBS 525 Verteidigung Landesverteidigung Massnahme im Bereich FUB Variante 2 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 10,2 70,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 18,0 – Auswirkungen insgesamt: 28,2 70,0 Beschreibung der Massnahme: In verschiedenen Bereichen der FUB wird auf Analysten und Techniker verzichtet. Dies führt zu Einbussen im Bereich der Informationsbeschaffung – unter anderem auch in politisch sensiblen Bereichen. Aus Sicherheitsgründen können zu dieser Massnahme zum jetztigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben gemacht werden. Nötige Gesetzesänderungen: Es müssten insbesondere das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) und das Bundesgesetz über die Zuständig- keiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG; SR 121) angepasst werden.
VBS 525 Verteidigung Landesverteidigung Teilverzicht Kommando Spezialkräfte (KSK) Variante 2 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 5,8 40,0
Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 0,3 – Auswirkungen insgesamt: 6,1 40,0 Beschreibung der Massnahme: Das Kommando Spezialkräfte (KSK) ist ein strategisches Instrument der Landes- regierung. Es kann zur Wahrung der sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz im In- und Ausland in allen geografischen Lagen, entweder in Zusammenarbeit mit zivilen Kräften, Organisationen und Behörden oder in militärischem Rahmen eingesetzt werden. Im Falle eines möglichen Einsatzes des KSK entscheidet der Bundesrat über ein Gesuch, das von einem eidgenössischen Departement einge- reicht wird und erteilt damit den Auftrag für den Einsatz. Auf das Kommando Spezialkräfte wird teilweise verzichtet und die Berufsforma- tion Armee-Aufklärungs-Detachement 10 (AAD10) wird aufgelöst. Der Bundesrat verzichtet damit auf ein wesentliches Mittel der ersten Stunde. Nötige Gesetzesänderungen: –
VBS 525 Verteidigung Landesverteidigung Militärische Sicherheit: Teilverzicht auf die Variante 2 Mobile Militärpolizei Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 11,6 80,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand n.q. – Auswirkungen insgesamt: ~11,6 80,0 Beschreibung der Massnahme: Die Mobile Militärpolizei (Mob MP) erbringt sicherheits-, kriminal- und verkehrs- polizeiliche Dienstleistungen für die Truppen der Rekrutenschulen und Wieder- holungskurse. Der tiefere Stellenbestand bei der Mobilen Militärpolizei hat Auswirkungen auf den Schutz der Objekte der Armee (SODA), die subsidiären Sicherungseinsätze (SSE), den allgemeinen Sicherheitsdienst und Teile der Stäbe der Militärpolizei. Die betroffenen Leistungen der SODA werden bei zivilen Anbietern eingekauft. Im Bereich der SSE wird insbesondere auf Unterstützungsleistungen zu Gunsten der zivilen Behörden im Rahmen von AMBA CENTRO (Botschaftsschutz) sowie zu Gunsten von Bund und Kantonen (z.B. WEF, OSZE-Konferenz usw.) verzich- tet. Beim allgemeinen Sicherheitsdienst werden namentlich die Sicherheitstrans- porte, der Veranstaltungsschutz und die Unterstützung im Friedensförderungs- dienst nicht mehr erbracht. Auf der einen Seite entstehen gewisse Folgeeinsparungen beim Unterhalt und Betrieb. Auf der anderen Seite sind aber auch Folgekosten zu erwarten, da ein Teil Leistungen nicht durch andere Angehörige der Armee erbracht werden könnte und daher extern bezogen werden müsste. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.5.3 Massnahmen Variante 3
VBS 504 BASPO Kultur und Freizeit Leistungsabbau Sport Variante 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 8,3 70,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand n.q. (positiv) – E5100.0001 Funktionsertrag n.q. (negativ) – Total Folgeauswirkungen n.q. – Auswirkungen insgesamt <8,3 70,0 Beschreibung der Massnahme: Durch eine vollständige Auslagerung der Aus- und Weiterbildung im Bereich Jugend und Sport, den Verzicht auf die Leistungsdiagnostik und die medizinischen Dienstleistungen zu Gunsten der Athleten und Sportverbände, die Aufhebung des Risikoaktivitätengesetzes und die Einschränkung des Betriebes an den Standorten Magglingen und Tenero (5-Tage-Woche sowie unter der Woche ab 18 Uhr Beschränkung auf interne Ausbildungsaktivitäten) können 70 Stellen eingespart werden. Die Massnahme hat weitreichende Auswirkungen. Beim BASPO werden rund
20 Prozent der Stellen abgebaut. Dieser Abbau hat qualitative Einbussen bei der
Ausbildung von Jugend und Sport zur Folge. Bei den Risikoaktivitäten werden staatliche Reglungen durch Branchenstandards ersetzt. Aufgrund der eingeschränk- ten Öffnungszeiten müssen Sportverbände, -vereine und Athleten auf alternative Infrastrukturen bzw. Standorte ausweichen. Magglingen und Tenero verlieren ihre Zentrumsfunktion für den Schweizer Sport und infolge des Verzichts auf die Leistungsdiagnostik und die medizinischen Dienstleistungen auch deren Status als nationale Leistungszentren. Durch die Einschränkung der Öffnungszeiten wird an den beiden Standorten zudem die ehrenamtliche Tätigkeit zu Gunsten des Spitzen- und Breitensports erheblich erschwert. Die Einnahmen des BASPO würden deut- lich zurückgehen, doch wären auch noch nicht im einzelnen quantifizierbare Fol- geeinsparungen im Funktionsaufwand zu erwarten. Nötige Gesetzesänderungen: Aufhebung des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2010 über das Bergführerwe- sen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (SR 935.91) sowie Änderung des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2011 über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.0).
VBS 543 ar Beschaffung Landesverteidigung Leistungsabbau bei armasuisse Beschaffung Variante 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 2,4 15,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand n.q. (negativ) – Auswirkungen insgesamt <2,4 15,0 Beschreibung der Massnahme: Der Bereich Beschaffung ist zuständig für Beschaffungen zugunsten der Schweizer Armee, des Bundes und weiterer Kunden. Er besteht aus den vier Kompetenz- bereichen «Führungs- und Aufklärungssysteme», «Luftfahrtsysteme», «Land- systeme» sowie «Einkauf und Kooperationen». Die Kompetenzbereiche sind für die aktive Mitwirkung im Planungsprozess der Auftraggeber, das strategische Beschaffungs- und Verkaufsmanagement, die operative Durchführung von Evalua- tion, Beschaffung, Verkauf und Entsorgung sowie die Unterstützung der Phasen Nutzung und Betreuung verantwortlich. Mit dem Verzicht auf die Realisierung von Projektvorhaben des Bereichs Verteidi- gung, die Durchführung von Einkäufen und Beschaffungen für Dritte und die Erstellung der Dienstleistungsverträge für das VBS, sowie mit der Auflösung des Kompetenzzentrums öffentliche Ausschreibungen werden insgesamt 15 Stellen abgebaut. Die Auflösung des Kompetenzzentrums öffentliche Ausschreibungen und der Verzicht auf die Erstellung von Dienstleistungsaufträgen für das VBS führen zu Aufgabenverschiebungen zu anderen Bundesstellen und insgesamt zu Mehrauf- wänden und mehr Schnittstellen. Auch dürften Bündelungserfolge abnehmen und die Beschaffungsrisiken zunehmen. Nötige Gesetzesänderungen: –
VBS 543 ar Immo Landesverteidigung Abbau von Immobilienleistungen bei der Armee Variante 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 3,0 20,0 Beschreibung der Massnahme: Armasuisse Immobilien, das Immobilienkompetenzzentrum des VBS, ist für das Management von Land, Gebäuden und Anlagen des VBS zuständig. Sie ist namentlich verantwortlich für die Planung und Umsetzung bestehender und künf- tiger Kundenbedürfnisse, die Bewirtschaftung der militärisch genutzten Objekte, die Realisierung von Neu- und Umbauten sowie für den Verkauf und die Liquida- tion von nicht mehr benötigten Infrastrukturen. Bei einem Abbau von 20 Stellen müssen Immobilienleistungen abgebaut werden: Im Einzelnen werden die Verkaufs- und neuen Vermietungsanfragen nur verzögert behandelt. Auch verzögert sich die Umsetzung des neuen Stationierungskonzepts. In der Konsequenz sinken mittelfristig die Mieterträge um rund 6 Millionen und die Verkaufserträge um rund 5 Millionen pro Jahr. Aufgrund des tieferen Personal- bestandes kann ferner nur noch ein Investitionsvolumen von rund 250 Millionen pro Jahr bewirtschaftet werden (ca. 125 Millionen weniger als bisher geplant). Die frei werdenden Mittel können bei Bedarf innerhalb des Ausgabenplafonds der Armee für andere Zwecke eingesetzt werden. Das Immobilienportfolio würde durch diese Massnahme weniger wirtschaftlich verwaltet und der bestehende Nachholbedarf bei den Investitionen in Immobilien des VBS dürfte sich dadurch vergrössern. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.5.4 Massnahmen in mehreren Varianten
VBS 500 GS VBS Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Verzicht auf die Bibliothek am Guisanplatz Varianten 1, 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 3,5 29,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2113.0001 Raummiete 1,3 – Auswirkungen insgesamt: 4,8 29,0 Beschreibung der Massnahme: Seit 1. Januar 2009 koordiniert die Bibliothek am Guisanplatz (BiG) die Bibliothe- ken der ganzen Bundesverwaltung, sorgt für eine enge Zusammenarbeit im Infor- mations- und Dokumentationsbereich, leitet die Dokumentationskonferenz Bund (DKB) und ist für den Bibliotheksverbund Alexandria verantwortlich. Die BiG ist öffentlich zugänglich. Sie stellt die Versorgung mit internationaler Fachliteratur in mehreren Fachbereichen sicher, wie z.B. Geschichte, Politik, Armee, Bevölke- rungsschutz, Verkehr, Energie, Migration, Architektur, Umwelt, Landwirtschaft, Finanzen und Wirtschaft. Bei einem Verzicht auf die BiG stünden ihre Dienstleistungen nicht mehr zur Verfügung. Ein Teil der Leistungen müsste mit entsprechenden Folgekosten extern eingekauft werden. Nötige Gesetzesänderungen: –
VBS 503 NDB Ordnung und öffentliche Sicherheit Verzicht auf einen bestehenden gesetzlichen Varianten 1, 2 Auftrag im Nachrichtendienst Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 3,3 20,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2111.0266 Sach- und Betriebsaufwand 0,7 – Auswirkungen insgesamt: 4,0 20,0 Beschreibung der Massnahme: Mit dieser Massnahme wird auf die nachrichtendienstliche Bearbeitung eines bestehenden gesetzlichen Auftrags verzichtet. Dadurch können die hierfür einge- setzten Personen zur Informationsbeschaffung, Datenerfassung und Triage sowie Analyse und Qualitätskontrolle eingespart werden. Ebenso kann anteilsmässig das IT-Personal reduziert werden. Folgeeinsparungen entstehen durch den Wegfall der Arbeitsplatzkosten. Durch die Einsparungen wird der gesetzliche Auftrag im fraglichen Bereich, der aus Sicherheitsgründen nicht genannt werden kann, ausschliesslich durch die Kantone und die Strafverfolgungsbehörden des Bundes bearbeitet. Auf die früh- zeitige Erkennung gewisser Gefährdungen, die Beurteilung der Bedrohungslage und die damit verbundene Unterstützung der Kantone wird verzichtet. Nötige Gesetzesänderungen: Änderung des Bundesgesetzes vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) und des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008 über die Zuständigkeit im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG; SR 121).
VBS 506 BABS Landesverteidigung Leistungsabbau Labor Spiez im Bevölkerungs- Varianten 1, 2 schutz Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 1,5 10,0 Beschreibung der Massnahme: Das Labor Spiez ist das schweizerische Fachinstitut für den Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen (ABC) Bedrohungen und Gefahren. Es erbringt Dienstleistungen zur Prävention, Vorbereitung von Schutzmassnahmen und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. In den Bereichen des ABC-Schutzes und der Rüstungskontrolle von Massenvernichtungswaffen zählt es heute zu den weltweit führenden Institutionen. Durch die Reduktion der Leistungen zu Gunsten internationaler Partner (z.B. Nachweis Einsatz chemischer Waffen in Syrien) und den Abbau der Forschungs- und Analysetätigkeiten lassen sich insgesamt
10 Stellen einsparen.
Vom Abbau sind sämtliche Aufgaben (Messung Radioaktivität, Analysekapazitä- ten toxische Verbindungen, Diagnose pathogener Krankheitserreger, Rüstungskon- trolle und Bedrohungsanalyse sowie Technologieprüfungen von ABC-Schutz- material) betroffen; sie müssten entweder reduziert oder ganz aufgegeben werden. Das Labor Spiez verliert national und international an Reputation und Einfluss- möglichkeiten, die Schweiz verzichtet auf ein zentrales Element ihrer Rüstungs- kontrollpolitik. Nötige Gesetzesänderungen: –
VBS 506 BABS Landesverteidigung Ersatzloser Abbau von diversen Ausbildungs- Varianten 1, 2, 3 modulen im Bevölkerungsschutz Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 1,5 10,0 Beschreibung der Massnahme: Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz werden diverse Ausbildungsmodule nicht mehr durchgeführt und auf die Ausbildung «psychologische Nothilfe» wird ganz verzichtet. Diese stellt heute sicher, dass bei Grossereignissen (z.B. Amoklauf im Zuger Parlament, Swissair Absturz in Halifax, Carunfall im Tunnel von Siders usw.) gut ausgebildetes Personal zur psychologischen Betreuung bereit steht. Mit dem Abbau bei der Ausbildung im Bevölkerungs- und Zivilschutz können insge- samt 10 Stellen eingespart werden. Infolge des Abbaus müssten die Kantone bei Bedarf Ersatzangebote anderweitig einkaufen. Bei den übrigen Ausbildungsmodulen, bei denen die Anzahl der Kurse reduziert wird, erhöhen sich die Teilnehmerzahlen bei den verbleibenden Veran- staltungen deutlich und Module in französischer und italienischer Sprache werden nur noch eingeschränkt angeboten. Nötige Gesetzesänderungen: Änderung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG; SR 520.1).
VBS 525 Verteidigung Landesverteidigung Verzicht auf den Bereich Management-, Infor- Varianten 1, 2 mations- und Kommunikationsausbildung (MIKA) der Armee Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 1,7 12,0
Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand n.q. (negativ) – Auswirkungen insgesamt: < 1,7 12,0 Beschreibung der Massnahme: Hauptauftrag des Kommandos MIKA ist die Kommunikations- und Medienausbil- dung in den Führungs- und Stabslehrgängen der Armee. Das zweite Standbein sind die TRANSFER-Kurse für zivile Führungskräfte aus der Wirtschaft und der öffent- lichen Verwaltung. Die militärische Art der Problemerfassung bis hin zur Ent- scheidfindung unter erschwerten Bedingungen und Zeitdruck bildet dabei die Kernkompetenz des praktischen Trainings. Das Zentrum Management-, Informations- und Kommunikationsausbildung (MIKA) wird geschlossen. Damit werden ausgewiesene Kompetenzen der Armee abgebaut und die interne Kommunikationsausbildung zu Gunsten der Kader der Schweizer Armee muss zumindest teilweise extern eingekauft werden. Dadurch entstehen Folgekosten, die allerdings schwer quantifizierbar sind. Nötige Gesetzesänderungen: –
VBS 525 Verteidigung Landesverteidigung Outsourcing der Fachstelle Personenwagen Varianten 1, 2, 3 (FSPW) der Armee Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,7 5,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand ~ –0,7 – Auswirkungen insgesamt: ~0 5,0 Beschreibung der Massnahme: Die Fachstelle Personenwagen verwaltet die persönlichen Dienstfahrzeuge des Berufskaders. Sie regelt insbesondere den Kauf, die Nutzungsvereinbarung, die Auslieferung und den Verkauf der entsprechenden Fahrzeuge. Die von der FSPW wahrgenommenen Aufgaben werden an zivile Anbieter verge- ben. Die Nettoeinsparung dürfte demnach gering sein. Nötige Gesetzesänderungen: –
VBS 525 Verteidigung Landesverteidigung Outsourcing Lufttransportdienst des Bundes Varianten 1, 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 2,5 17,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand n.q. (negativ) – Auswirkungen insgesamt: >0 17 Beschreibung der Massnahme: Der Lufttransportdienst des Bundes (LTDB) führt Flüge zugunsten der eidgenössi- schen Departemente durch. Er fliegt ausserdem militärische Einsätze, zum Beispiel zugunsten der Kontingente der Peace Support Operations (PSO) von SWISSINT und der Luftwaffe im Balkan. Auch werden Vermessungsflüge für swisstopo getätigt. Er betreibt eine gemischte Flotte aus Businessjets, Propellerflugzeugen und Helikoptern. Beim Lufttransportdienst bestehen temporäre Auslastungs- probleme. Durch ein Outsourcing liessen sich somit Fixkosten einsparen. Der LTDB wird eingestellt. Der Landesregierung und berechtigten Personen stehen keine staatlichen Luftfahrzeuge mehr zur Verfügung. Die entsprechenden Transportbedürfnisse müssen mit dem Angebot ziviler Fluggesellschaften abge- deckt werden. Für spezielle Bedürfnisse müssen Privatflugzeuge bei zivilen Anbie- tern eingemietet werden. Unter Umständen erhalten die zivilen Anbieter nicht die gleichen Lande- und Startrechte, wie sie für hoheitliche Luftfahrzeuge (staatlich immatrikuliert) erteilt werden. Insofern könnte sich die Massnahme auf die Repu- tation der Schweiz auswirken. Es entstehen Folgekosten für alle Leistungsbezüger, weil die Leistungen extern eingekauft werden müssen. Der Bund muss indes keine Leerstandszeiten mehr finanzieren, so dass in der Summe dennoch Einsparungen resultieren dürften. Nötige Gesetzesänderungen: –
VBS 525 Verteidigung Landesverteidigung Outsourcing Repräsentationstransporte für die Varianten 1, 2, 3 Bundesverwaltung Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 1,2 8,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand n.q. (negativ) – Auswirkungen insgesamt: >0 8 Beschreibung der Massnahme: Das VBS betreibt eine Flotte von repräsentativen Fahrzeugen, die namentlich den Mitgliedern der Landesregierung und weiteren berechtigten Personen zur Verfü- gung steht. Auf diesen Dienst, der heute an Auslastungsproblemen leidet, wird verzichtet. Dadurch lassen sich die Personalausgaben sowie die Fixkosten einsparen, so dass in der Summe Nettoeinsparungen resultieren dürften. Bei den Leistungsbezügern entstehen Folgekosten, weil die Leistungen künftig extern eingekauft werden müssen. Auch steht insbesondere bei Staatsempfängen keine eigener Dienst für geschützte Transporte mehr zur Verfügung. Dies dürfte sich auf die Reputation der Schweiz auswirken. Nötige Gesetzesänderungen: –
VBS 525 Verteidigung Landesverteidigung Teilverzicht Internationales Armee Varianten 1, 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 4,4 30,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 65,0 – Auswirkungen insgesamt: 69,4 30,0 Beschreibung der Massnahme: Im Bereich der internationalen Friedensförderung leistet die Schweiz unter ande- rem einen Beitrag an verschiedene multilaterale Einsatzkräfte, welche unter der Leitung der NATO, der EU oder der OSZE operieren. Der wichtigste Beitrag dieser Art ist die SWISSCOY, die sich seit 1999 an der internationalen friedens- fördernden Mission in Kosovo (KFOR) beteiligt. Das Kompetenzzentrum und vorgesetzte Stelle für diese Einsätze ist die SWISSINT (Swiss Armed Forces International Command). Es ist für die Planung, Bereitstellung und Führung aller schweizerischen Kontingente und Einzelpersonen im Auslandeinsatz verantwortlich. Die Armee verzichtet auf das Kommando SWISSINT und nimmt an keinen inter- nationalen Friedensförderungseinsätzen mehr teil. Das Auslandengagement der Schweiz im Bereich Sicherheit reduziert sich auf die Genfer Zentren und die Grundbedürfnisse der Armee. Daneben wird ein Teil der Verteidigungsattaché- Stellen abgebaut (Reduktion der Anzahl Standorte). Der Verzicht hat auch aussenpolitische Auswirkungen. Der Rückzug aus dem Kosovo und aus den anderen Friedensförderungsdiensten wirkt sich negativ auf das Bild der Schweiz im Ausland aus. Die Folgeeinsparungen von 65 Millionen ergeben sich vor allem durch den Verzicht auf den SWISSCOY-Einsatz im Kosovo. Nötige Gesetzesänderungen: –
VBS 525 Verteidigung Landesverteidigung Teilverzicht Kompetenzzentrum Armeetiere Varianten 1, 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 3,1 21,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 0,5 – Auswirkungen insgesamt: 3,6 21,0 Beschreibung der Massnahme: Das Kompetenzzentrum Armeetiere stellt die Ausbildung und den Einsatz der Train-, der Veterinär- und der Hundeführer-Formationen sicher. Als Mittel der ersten Stunde stehen für Einsätze in der Spontan- oder militärischen Katastrophen- hilfe und zugunsten der militärischen Sicherheit permanent Teile der Hundeführer- Kompanie sowie Berufshundeführer in Bereitschaft. Das Kompetenzzentrum bietet militärische Vorkurse für angehende Rekruten des Train, des Veterinärdienstes, der Hufschmiede und des Hundewesens an. Die militärische Fachausbildung «Hufschmied» ist eine Ergänzung und Weiterausbildung der zivilen Berufslehre Hufschmied/in EFZ. In Zusammenarbeit mit dem Veterinärdienst der Armee stellt das Kompetenzzentrum die Beschaffung und Ausbildung von Armeetieren sicher. Das Kompetenzzentrum Armeetiere beschränkt sich auf das Hundewesen. Auf den Train, die entsprechende Unterstützung des nationalen Pferdezentrums (NPZ) in Bern sowie auf die subventionierte Pferdehaltung wird verzichtet. Die Trainkolon- nen werden aufgelöst. Nötige Gesetzesänderungen: –
VBS 525 Verteidigung Landesverteidigung Verzicht Armeeapotheke Varianten 1, 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 11,9 82,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand <7,0 – Auswirkungen insgesamt: <18,9 82,0 Beschreibung der Massnahme: Die Armeeapotheke ist als Systemführer für die Beschaffung und Herstellung von Sanitäts- und Labormaterial zuständig. Sie übernimmt die Lagerhaltung und Belie- ferung für ihre Partner, insbesondere die Armee und die Bundesverwaltung. Zudem sichert sie die Instandhaltung aller beschafften Produkte. Sie bietet auch Ausbildungen in den Bereichen Logistik, pharmazeutische Herstellung, Analytik und Instandhaltung an. Mit dem Verzicht auf die Armeeapotheke gibt der Bund seine Kompetenzen im Bereich der Haltung und Produktion kritischer Heilmittel auf. Demnach können die Armee und die Zivilbevölkerung in Notlagen nicht mehr mit kritischen Heil- mitteln versorgt werden. Sie müssen diese bei Dritten beschaffen, mit entsprechen- den Folgekosten. Insgesamt fallen im Sach- und Betriebsaufwand Folgeeinsparungen von rund
7 Millionen pro Jahr an.
Nötige Gesetzesänderungen: –
VBS 525 Verteidigung Landesverteidigung Verzicht auf das Zentrum Elektronische Medien Varianten 1, 2, 3 (ZEM) Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 5,1 35,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand n.q. – Auswirkungen insgesamt: ~ 5,1 35,0 Beschreibung der Massnahme: Das Zentrum Elektronische Medien (ZEM) leitet die Kompetenzbereiche Audio- visuelle Medien, Interaktive Medien, Foto, Printmedien, Mediathek und Produk- tionsunterstützung. Es stellt Ausbildungs- und Kommunikationsmedien zugunsten des Departementsbereichs Verteidigung und weiterer Bereiche des Bundes bereit und erfüllt Aufträge im Bereich Medienservices. Das ZEM wird geschlossen. Dadurch entstehen gewisse Folgeeinsparungen, aber auch Folgekosten, weil zumindest ein Teil der Leistungen des ZEM künftig extern eingekauft werden muss. Nötige Gesetzesänderungen: –
VBS 525 Verteidigung Landesverteidigung Teilverzicht Kompetenzzentrum Sport der Varianten 1, 2, 3 Armee Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 3,2 22,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Sachaufwand 0,1 – Auswirkungen insgesamt: 3,3 22,0 Beschreibung der Massnahme: Das Kompetenzzentrum Sport erstellt Vorgaben im Bereich der Sportausbildung der Armee, ist verantwortlich für die Kaderausbildung der Militärsportleiter und Experten und leistet mit der Durchführung von verschiedenen Kursen einen Bei- trag zur Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten in der Armee und deren Umfeld. Es selektioniert in Zusammenarbeit mit dem BASPO, Swiss Olympic und den Verbänden Athletinnen und Athleten für die Spitzensport-Rekrutenschule und führt diese sowie die Spitzensport-Wiederholungskurse durch. Mit einem Verzicht auf das Kompetenzzentrum und die Spitzensport- Rekrutenschule können insgesamt 22 Stellen abgebaut werden. Es fallen nur geringfügige Folgeeinsparungen an. Die Hauptauswirkung der Massnahme ist, dass die Armee ihre Funktion im Bereich der Förderung des Spitzen- und Leistungssports aufgibt. Nötige Gesetzesänderungen: –
VBS 570 Swisstopo Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Auslagerung swisstopo Varianten 1, 2 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 48,0 350,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Subvention (neu) ~ –48,0 – Auswirkungen insgesamt: ~0 350,0 Beschreibung der Massnahme: Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) ist das Kompetenzzentrum der Schweiz für die Beschreibung, Darstellung und Archivierung von raumbezogenen Daten (Landeskarten, Höhen- und Landschaftsmodelle, Satellitenbilder usw.). Durch die Auslagerung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes können in der Bundesverwaltung 350 Stellen abgebaut werden. Die finanziellen Auswirkungen der Massnahme können noch nicht vollständig abgeschätzt werden. Durch den Personalabbau werden zusätzliche Mittel beim Sach- und Betriebsaufwand sowie bei den Investitionen eingespart werden können. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die erzielten Ausgabenreduktionen zu grossen Teilen für die neu zu schaffende Anstalt aufzuwenden wären. Einsparun- gen lassen sich dann erzielen, wenn durch die Auslagerung eine Rationalisierung möglich wird und/oder die Anstalt am Markt zusätzliche gewinnbringende Erlöse erzielen kann. Die Beiträge an die Kantone für die amtliche Vermessung und den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) bleiben unangetastet. Nötige Gesetzesänderungen: Schaffung eines Organisationserlasses für die Anstalt Swisstopo
5.6 Eidgenössisches Finanzdepartement
5.6.1 Massnahmen Variante 1
EFD 606 EZV Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen/Ordnung und öffentliche Sicherheit Abbau der Grenzkontrollen Variante 1 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 24,0 200,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2114.0001 Informatik Sachaufwand 1,0 – Auswirkungen insgesamt: 25,0 200,0 Beschreibung der Massnahme: Durch eine Einschränkung der Kontrolltätigkeit können bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) 200 Stellen abgebaut werden. Damit reduziert sich die Kontrolldichte um 12 Prozent. Weil den Auswirkungen des Personalabbaus durch technische Massnahmen begegnet werden soll, ergeben sich nur geringe Folgeeinsparungen. Die Massnahme hat verschiedene negative Auswirkungen auf die Kantone, die Wirtschaft und die Öffentlichkeit: – Aufgrund der abnehmenden Fahndungsintensität ist mit einem Anstieg der grenzüberschreitenden Kriminalität (Einbruchdiebstähle, Raubüberfälle, usw.), der illegalen Migration sowie einer steigenden Anzahl nicht verkehrssicherer Fahrzeuge (z.B. defekte Bremsen) zu rechnen. Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung nimmt insbesondere im Grenzraum ab. – Mittelfristig sinken die Steuereinnahmen, weil die Qualität der Zollanmeldun- gen aufgrund der geringeren Kontrollen tendenziell abnimmt. – Der Warenschmuggel wird zunehmen, insbesondere bei den landwirtschaftli- chen Produkten und Luxusgütern. Baugewerbliche Leistungen werden vermehrt unversteuert erbracht, und verbotene Inlandtransporte durch ausländische Transportunternehmungen werden zunehmen. Aufgrund der steigenden illegalen und unverzollten Einfuhren von Medikamenten- fälschungen und Dopingpräparaten kommt es zu einer erhöhten Gesundheits- gefährdung. Nötige Gesetzesänderungen: –
EFD 609 BIT Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Optimieren der Leistungserbringung Variante 1 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 0,8 4,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand ~ –0,8 – Auswirkungen insgesamt: ~0 4,0 Beschreibung der Massnahme: Die Leistungserbringung beim BIT wird durch Automatisierungen sowie durch Fremdbezug von Leistungen insbesondere beim Engineering, Betrieb und Support optimiert. Dadurch werden 4 Stellen abgebaut. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.6.2 Massnahmen Variante 2
EFD 606 EZV Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen/Ordnung und öffentliche Sicherheit Abbau der Grenzkontrollen Variante 2 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 28,0 230,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2114.0001 Informatik Sachaufwand 1,0 –
Auswirkungen insgesamt: 29,0 230,0 Beschreibung der Massnahme: Durch eine Einschränkung der Kontrolltätigkeit können bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) 230 Stellen abgebaut werden. Damit reduziert sich die Kontrolldichte um 15 Prozent. Weil den Auswirkungen des Personalabbaus durch technische Massnahmen begegnet werden soll, ergeben sich nur geringe Folgeeinsparungen. Die Massnahme hat verschiedene negative Auswirkungen auf die Kantone, die Wirtschaft und die Öffentlichkeit: – Aufgrund der abnehmenden Fahndungsintensität ist mit einem Anstieg der grenzüberschreitenden Kriminalität (Einbruchdiebstähle, Raubüberfälle, usw.), der illegalen Migration sowie einer steigenden Anzahl nicht verkehrssicherer Fahrzeuge (z.B. defekte Bremsen) zu rechnen. Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung, insbesondere im Grenzraum, nimmt ab. – Mittelfristig sinken die Steuereinnahmen, weil die Qualität der Zollanmeldun- gen aufgrund der geringeren Kontrollen tendenziell abnimmt. – Der Warenschmuggel wird zunehmen, insbesondere bei den landwirtschaftli- chen Produkten und Luxusgütern. Baugewerbliche Leistungen werden vermehrt unversteuert erbracht und verbotene Inlandtransporte durch ausländische Trans- portunternehmungen werden zunehmen. Aufgrund der steigenden illegalen und unverzollten Einfuhren von Medikamenten- fälschungen und Dopingpräparaten kommt es zu einer erhöhten Gesundheitsge- fährdung. Nötige Gesetzesänderungen: –
EFD 606 EZV Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Abbau von Zolldienstleistungen Variante 2 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 13,1 110,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2114.0001 Informatik Sachaufwand 0,8 –
Auswirkungen insgesamt: 13,9 110,0 Beschreibung der Massnahme: Durch den Abbau von Dienstleistungen können bei der Eidgenössischen Zollver- waltung (EZV) 110 Stellen abgebaut werden. Dies bedingt eine stärkere Zentrali- sierung der vorhandenen Ressourcen. Folgeeinsparungen ergeben sich aus der Reduktion der Aufwände für Telefonie und Informatikinfrastruktur sowie aus dem Abbau von 10 bis 20 Kassenstandorten für sogenannte Selbstverzoller (Public-Verzoller). Die Massnahme hat verschiedene negative Auswirkungen auf die Wirtschaft: – Der Grenzübertritt ist nicht mehr an allen heutigen Grenzübergängen möglich oder zeitlich stark eingeschränkt. Anstelle der verkehrspolitisch gewünschten Auffächerung des Verkehrs erfolgt eine Konzentration auf dadurch überbe- lastete Grenzübergänge. – Die Anzahl der Verzollungszentren im Inland wird reduziert. Es ist mit Umwegverkehr der Verzoller zu rechnen. Die Abfertigungszeiten für Handels- waren am Domizil (zugelassener Empfang und Versand) werden eingeschränkt. – Die Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei der Ausfuhr wird erschwert. Die Bear- beitungsfristen von Rückerstattungsanträgen für zu viel erhobene Abgaben ver- längern sich. Die Qualität der Ursprungsnachweise sinkt tendenziell, was vermehrt zu Überprü- fungen derselben durch ausländische Stellen führen wird. Nötige Gesetzesänderungen: –
EFD 609 BIT Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Optimieren der Leistungserbringung sowie Variante 2 Erhöhung des Fremdleistungsbezugs beim BIT Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 2,0 10,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand ~ –2,0 – Auswirkungen insgesamt: ~ 0,0 10,0 Beschreibung der Massnahme: Die Leistungserbringung beim BIT soll durch Automatisierungen sowie durch Fremdbezug von Leistungen insbesondere beim Engineering, Betrieb und Support optimiert werden. Dadurch werden 10 Stellen abgebaut. Der Fremdbezug von Leistungen führt bei Themen ohne internes Wissen zu einer eingeschränkten internen Handlungsfähigkeit und zu einer höheren Abhängigkeit von externen Anbietern. Er kann namentlich aufgrund des höheren Koordinations- aufwands zu zeitlichen Verzögerungen und Mehrkosten führen, die die Leistungs- bezüger tragen müssen. Die Massnahme führt ausserdem dazu, dass das BIT durch Abgänge von qualifizierten Mitarbeitenden Know-how verliert und die Kundenzu- friedenheit abnimmt. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.6.3 Massnahmen Variante 3
EFD 602 ZAS Soziale Wohlfahrt Outsourcing der Fachanwendungen der SAK, der Variante 3 freiwilligen AHV/IV und der IV-Stelle der ZAS Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 7,5 50,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand ~ –7,5 – Auswirkungen insgesamt: ~0 50,0 Beschreibung der Massnahme: Die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK), die freiwillige Versicherung (FV) und die IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVST) beziehen ihre Informatik- fachanwendungen bei einem der Informatikpools der ersten Säule der Sozialversi- cherungen statt sie selbst zu entwickeln. Dadurch können bei der ZAS rund
50 Stellen eingespart werden.
An die Stelle der Personalausgaben tritt neu Informatiksachaufwand für den Leis- tungsbezug bei einem der Informatikpools. Dieser Aufwand dürfte in der Summe in etwa gleich hoch ausfallen wie der Personalaufwand der ZAS; für eine genaue Schätzung der Kosten müsste indes eine Ausschreibung durchgeführt werden, die zeigen könnte, ob auch Nettoeinsparungen möglich wären. Allfällige Nettoeinspa- rungen kommen den AHV- und IV-Ausgleichsfonds zugute, die den Aufwand der ZAS decken. Das Outsourcing der Fachanwendungen für die erste Säule ändert nichts am Leis- tungsprofil der ZAS. Nötige Gesetzesänderungen: –
EFD 609 BIT Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Reduktion der Auftragsabwicklungskapazität Variante 3 und Erhöhung der Response Zeiten Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 3,0 15,0 Beschreibung der Massnahme: Beim BIT werden durch folgende Massnahmen Leistungen abgebaut und damit
15 Stellen eingespart:
– Reduktion der strategisch ausgerichteten Stellen in den Bereichen Business Analyse & Lösungsarchitektur, Projekte, Engineering & Transition und Betrieb, – Erhöhung der Antwortzeiten im 1st level Support und Vorort Service (10-20 %) – Reduktion der Auftragsabwicklungskapazität. Die Umsetzung der Massnahme führt insbesondere zu einer tieferen Kundenzufrie- denheit durch Nichterfüllung der Leistungserwartung und längeren Wartezeiten. Da das BIT im Bereich Projektentwicklung weniger Kapazitäten hat, müssen Leistungsbezüger entweder auf Projekte verzichten oder diese selber WTO- konform beschaffen. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.6.4 Massnahmen in mehreren Varianten
EFD Diverse Verwaltungs- Institutionelle und einheiten finanzielle Voraussetzungen Allgemeine Effizienzsteigerungen und Verzichte Varianten 1, 2, 3 im EFD Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 2,1 12,1 Beschreibung der Massnahme: Durch die Neugruppierung von Aufgaben, die Zusammenlegung von Organisatio- nen sowie Prozessanpassungen und Optimierungen in der Aufgabenzuweisung innerhalb sowie in der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungseinheiten wird die Effizienz gesteigert. Zudem wird auf spezifische Dienstleistungen verzichtet. Es resultieren Einsparungen in den Verwaltungseinheiten GS-EFD, SIF, EFV, Swissmint und ISB. Nötige Gesetzesänderungen: –
EFD 601 EFV Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Optimierung Haushaltführung Bundesverwaltung Varianten 1, 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 1,8 12,0 Beschreibung der Massnahme:
1. Der Rechnungseingang in der Bundesverwaltung wird zentralisiert
(3 bis 4 Stellen). Das für diese Aufgabe zuständige Personal aus den Verarbei- tungszentren EDA, EJPD und VBS wird in das Dienstleistungszentrum Finan- zen EFD (DLZ FI EFD) integriert. Davon werden rund 20% im Rahmen der Fluktuation (2–3 Jahre) durch die EFV abgebaut.
2. Die kleinen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung lassen sämtliche
Finanzaktivitäten (Planung und Haushaltvollzug) durch das DLZ FI EFD erle- digen (4 bis 5 Stellen). Das für diese Aufgabe zuständige Personal aus 20 bis 25 kleineren Verwaltungseinheiten wird in das DLZ FI EFD integriert. Davon werden rund 20 % im Rahmen der Fluktuation (2–3 Jahre) durch die EFV abgebaut.
3. Es wird ein Obligatorium zur E-Rechnung für die Lieferanten des Bundes per
1.1.2016 oder 1.1.2017 (4 Stellen) eingeführt. Innerhalb von 2 Jahren nach Ein-
führung des Obligatoriums ist ein Personalabbau in den Verarbeitungszentren EFD, EDA, EJPD und VBS möglich (bzw. nur im DLZ FI EFD bei Umsetzung von Punkt 1 der Massnahme). Bei den Lieferanten entsteht ein einmaliger Umstellungsaufwand auf die E-Rech- nung. Da auch PDF-Formate möglich sind, ist dieser in der Regel jedoch gering. Nach der Umstellung ist die E-Rechnung für die Lieferanten günstiger, schneller und einfacher als eine Papierrechnung. Zudem erhalten die Lieferanten ihr Geld wesentlich rascher. Die E-Rechnung wird im Rahmen der E-Government Strategie Schweiz als priorisiertes Vorhaben gefördert. Nötige Gesetzesänderungen: –
EFD 602 ZAS Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Auslagerung der Eidg. Ausgleichskasse in eine Varianten 1, 2, 3 Anstalt Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 10,5 70,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand und Er- ~ –10,5 – tragspositionen Auswirkungen insgesamt: ~0 70 Beschreibung der Massnahme: Die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) betreut rund 230 Arbeitgeber, neben der Bundesverwaltung auch bundesnahe Unternehmen und Anstalten. Sie zieht die AHV-/IV-/EO- und die ALV-Beiträge ein und zahlt entsprechende Leistungen aus. Darüber hinaus führt sie eine Familienausgleichskasse. Die EAK wird von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in eine öffentlich-recht- liche eidgenössische Ausgleichskasse (Anstalt) ausgelagert. Diese verfügt über die bestehenden Ressourcen durch die Einnahmen aus den Verwaltungskosten, die auf den Beiträgen erhoben werden. So können bei der ZAS rund 70 Stellen abgebaut werden. Mit einer Auslagerung besteht die Möglichkeit, den Kundenkreis der EAK zu erweitern, woraus sich Synergiegewinne ergeben könnten, was letztlich in tieferen Verwaltungskosten für den Bund münden könnte. Auf die Aufgabenerfüllung der EAK hat die Massnahme im Übrigen wenig Auswirkungen. Es änderte sich damit in erster Linie die Form der Führung und Steuerung der EAK. So müsste für die EAK u.a. ein Verwaltungsrat geschaffen werden, der gegenüber dem Bund die Verantwortung für die ordnungsgemässe Betriebsführung und für die Aufgaben- erfüllung übernähme. Nötige Gesetzesänderungen: Schaffung eines Organisationserlasses (Gesetz) für die ausgelagerte EAK.
EFD 605 ESTV Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Verzicht auf den Erlass von Steuerrulings Varianten 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 1,6 7,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 0,1 – Auswirkungen insgesamt: 1,7 7,0 Beschreibung der Massnahme: Durch den Verzicht auf den Erlass von Rulings werden bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) sieben Stellen im Bereich der Auskunftserteilung an die steuerpflichtigen Personen abgebaut. Daraus ergeben sich marginale Folgeeinsparungen im Unterbringungs-, Informa- tik- und im übrigen Betriebsaufwand. Ein Verzicht auf den Erlass von Rulings hat negative Auswirkungen auf die Rechtssicherheit. Voraussichtlich werden vermehrt Rechtsmittel durch die Steuer- pflichtigen ergriffen, wodurch das Rechtsmittelrisiko steigt. Die Massnahme hat zudem erhebliche negative Auswirkungen auf die Standortattraktivität. Nötige Gesetzesänderungen: Änderung des Artikels 69 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG; SR 641.20)
EFD 606 EZV Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Abbau von Zolldienstleistungen Varianten 1, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 10,8 90,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2114.0001 Informatik Sachaufwand 0,6 – Auswirkungen insgesamt: 11,4 90,0 Beschreibung der Massnahme: Durch den Abbau von Dienstleistungen können bei der Eidgenössischen Zollver- waltung (EZV) 90 Stellen abgebaut werden. Dies bedingt eine stärkere Zentralisie- rung der vorhandenen Ressourcen. Folgeeinsparungen ergeben sich aus der Reduktion der Aufwände für Telefonie und Informatikinfrastruktur sowie aus dem Abbau von 10 bis 15 Kassenstandorten für sogenannte Selbstverzoller (Public-Verzoller). Die Massnahme hat verschiedene negative Auswirkungen auf die Wirtschaft: – Der Grenzübertritt ist nicht mehr an allen heutigen Grenzübergängen möglich oder zeitlich stark eingeschränkt. Anstelle der verkehrspolitisch gewünschten Auffächerung des Verkehrs erfolgt eine Konzentration auf dadurch überbelaste- te Grenzübergänge. – Die Anzahl der Verzollungszentren im Inland wird reduziert. Es ist mit Um- wegverkehr der Verzoller zu rechnen. Die Abfertigungszeiten für Handelswaren am Domizil (zugelassener Empfang und Versand) werden eingeschränkt. Die Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei der Ausfuhr wird erschwert. Die Bearbei- tungsfristen von Rückerstattungsanträgen für zu viel erhobene Abgaben verlän- gern sich. Die Qualität der Ursprungsnachweise sinkt tendenziell, was vermehrt zu Überprü- fungen derselben durch ausländische Stellen führen wird. Nötige Gesetzesänderungen: –
EFD 608 ISB Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen DataCenter-Verbund Varianten 1, 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB bei 2,4 15,0 diversen Verwaltungseinheiten Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand bei n.q. – diversen Verwaltungseinheiten Auswirkungen insgesamt: >2,4 15,0 Beschreibung der Massnahme: Im Rahmen der Umsetzung der IKT-Strategie Bund 2012-2015 wurde ein Konzept zu einem Verbund der departementalen Rechenzentren (inkl. VBS) als DataCenter- Verbund Bund erarbeitet. Seine Umsetzung beinhaltet eine Konsolidierung der Rechenzentren der departementalen Leistungserbringer in neu zu erstellenden bundesweiten Rechenzentren. Dies erlaubt neben dem Abdecken der künftigen Kapazitätsbedürfnisse auch eine Optimierung des Betriebs. In einer ersten Schät- zung wird mit einer Einsparung von rund 15 Stellen im Bereich Gebäudeunterhalt und beim IKT-Betrieb gerechnet. Je nachdem, wieweit die Konsolidierung der IKT-Leistungserbringung (Zusammenlegung von Betriebsorganisationen und allgemeiner IKT-Infrastruktur wie Speichermedien etc.) geht und wieweit auch weitere dezentrale zivile Rechenzentren integriert werden, kann diese Einsparung gesteigert werden. Sodann entstehen Folgeeinsparungen namentlich beim Energie- verbrauch. Zur Erzielung der Einsparungen sind allerdings Investitionen im Umfang von 136 Millionen (Anteil zivil 75 Mio., Anteil VBS 61 Mio.) nötig. Der Bundesrat wird dem Parlament mit der Immobilienbotschaft VBS 2016 einen entsprechenden Verpflichtungskredit beantragen. Nötige Gesetzesänderungen: –
EFD 608 ISB Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen IKT-Standarddienste Varianten 1, 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB bei 1,8 10,0 diversen Verwaltungseinheiten Beschreibung der Massnahme: IKT-Leistungen werden zu Standarddiensten zusammengefasst, wenn sie in der Bundesverwaltung vielfach und unter gleichen oder ähnlichen Anforderungen der Leistungsbezüger verwendet werden. Sie werden zentral geführt und den Kunden in definierten Qualitäts- und Sicherheitsstufen zur Verfügung gestellt. Zur Zeit wird der IKT-Standarddienst Büroautomation inkl. Unified Communica- tion & Collaboration (UCC) eingeführt. Zum Zeitpunkt des Beschlusses über das Marktmodell wurde eine personelle Einsparung von netto rund 10 Stellen nach Abschluss der entsprechenden Konsolidierung bei der Leistungserbringung ange- nommen (Effizienzsteigerung in Projekten und im Betrieb). Die Einsparung wird erst ab 2018 vollständig wirksam. Für weitere geplante IKT-Standarddienste wie etwa Content Management Systeme (CMS) oder die elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER) wird mit einer entsprechenden Konsolidierung durch Effizienzsteigerungen der Leistungserbrin- gung in Projekten und im Betrieb ein weiteres Potenzial von ca. 10 Stellen ge- schätzt. Diese Einsparungen dürften frühestens ab 2017/18 realisierbar sein. Die Einführung dieser weiteren IKT-Standarddienste führt dazu, dass die entspre- chende Leistung konsolidiert wird und nur noch von 1-2 Anbietern erbracht wird. Nötige Gesetzesänderungen: –
EFD 608 ISB Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen IKT-Unterstützung der Supportprozesse Bund Varianten 1, 2, 3 mit SAP Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 1,8 10,0 Beschreibung der Massnahme: Die Bundesverwaltung verfügt über zwei Kompetenzzentren im Bereich SAP, die bei den IKT-Leistungserbringern BIT und FUB angesiedelt sind. Durch die ge- meinsame Nutzung der Personalressourcen der jeweiligen Partnerorganisation sollen bei Projekten und im Betrieb der SAP-Anwendungen Einsparungen erzielt werden, ohne dass dabei die Infrastruktur verschoben wird (Effizienzsteigerung). Dabei sind bei der FUB SAP-Module, welche die militärische Logistik, Einsatz- planung und –unterstützung betreffen, ausgenommen. Die Betriebsorganisationen von BIT und FUB im Bereich Projekte und Betrieb der SAP-Anwendungen werden zusammengelegt. Nötige Gesetzesänderungen: –
EFD 609 BIT Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Reduktion der Auftragsabwicklungskapazität Varianten 1, 2 und Erhöhung der Antwortzeiten beim BIT Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 7,0 35,0 Beschreibung der Massnahme: Beim BIT werden durch folgende Massnahmen Leistungen abgebaut und damit
35 Stellen eingespart:
– Reduktion der strategisch ausgerichteten Stellen in den Bereichen Business Analyse und Lösungsarchitektur, Projekte, Engineering & Transition und Betrieb, – Erhöhung der Antwortzeiten im 1st level Support und Vorort Service (15–25 %) – Reduktion der Auftragsabwicklungskapazität. Die Umsetzung der Massnahme führt insbesondere zu einer tieferen Kundenzu- friedenheit durch Nichterfüllung der Leistungserwartung und längere Wartezeiten. Da das BIT im Bereich Projektentwicklung weniger Kapazitäten hat, müssen Leistungsbezüger entweder auf Projekte verzichten oder diese selber WTO- konform beschaffen. Nötige Gesetzesänderungen: –
EFD 614 EPA Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Ausdehnung des Dienstleistungszentrums Varianten 1, 2, 3 Personal EFD auf alle Departemente Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB ~3,5 ~35,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2114.0001 Informatik Sachaufwand –0,5 – Auswirkungen insgesamt: ~3,0 ~35,0 Beschreibung der Massnahme: Das Dienstleistungszentrum Personal EFD (DLZ Pers EFD) erbringt heute für alle Verwaltungseinheiten des EFD die administrativen Dienstleistungen im Personal- bereich. Mit einer Ausdehnung der Zuständigkeit des DLZ Pers EFD auf weitere Departemente und Einheiten sind Einsparungen durch Effizienzsteigerungen möglich. Mit der Übernahme von Shared Service Centers (SSC) anderer Departe- mente und mit einer Ausweitung der Dienstleistungen auf Departemente, die über kein SSC verfügen, können gemäss einer externen Analyse Skaleneffekte realisiert werden. Die Effizienzgewinne fallen noch höher aus, wenn gleichzeitig das Poten- tial der verfügbaren IT-Anwendungen konsequent ausgeschöpft wird. Bei einer angemessenen IT-Unterstützung und einer weitgehenden Harmonisie- rung der Prozesse liessen sich mittelfristig netto rund 3 Millionen einsparen. Dazu wären jedoch zu Beginn Investitionen in die IT-Infrastruktur im Umfang von rund
4 Millionen nötig.
Ausserhalb der Verwaltung hätte die Massnahme kaum Auswirkungen. Für Partner wie die Eidg. Ausgleichskasse, die SUVA oder PUBLICA ergäben sich eher Vereinfachungen, weil die Anzahl Kontaktstellen erheblich reduziert würde. Nötige Gesetzesänderungen: –
EFD 620 BBL Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Outsourcing Reinigungsdienste Varianten 1, 2, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 6,0 90,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2111.0205 Immobilienbetrieb ~ –5,5 – Auswirkungen insgesamt: ~ 0,5 90,0 Beschreibung der Massnahme: Durch ein Outsourcing der Unterhaltsreinigung bei Verwaltungsbauten können im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) 90 Stellen abgebaut werden. Einsatz- planung und Schulung des Reinigungspersonals sowie die Reinigung in Räumlich- keiten mit höheren Sicherheitsanforderungen erfolgen weiterhin durch das BBL. Durch das Outsourcing der Reinigung der durch die Bundesverwaltung belegten Gebäude im Raum Bern an private Reinigungsunternehmen kann auf Bundesreini- gungspersonal verzichtet werden. Dank Wettbewerb können die Reinigungsleis- tungen günstiger vergeben werden. Die Erbringung der Reinigungsleistungen durch die Privatwirtschaft führt für diese zu einem grösseren Auftragsvolumen. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.7 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft,
Bildung und Forschung
5.7.1 Massnahmen Variante 1
WBF 701, GS-WBF, Institutionelle und finanzielle
785 ISCeco Voraussetzungen
Abbau von diversen Aufgaben des Generalsekre- Variante 1 tariats WBF Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 1,0 9,0 A6100.0001 Funktionsaufwand 0,3 Total Einsparungen Personal: 1,3 9,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2310.0183 BFK: Konsumenten- 1,0 – organisationen Auswirkungen insgesamt: 2,3 9,0 Beschreibung der Massnahme: Es werden folgende Massnahmen getroffen: Preisüberwachung: Abbau der Öffentlichkeitsarbeit, der Marktbeobachtung und der Bearbeitung von Bürgermeldungen. Auf die Bearbeitung von Dossiers mit geringen sozioökonomischen Auswirkungen (unter 1 Mio.) wird verzichtet. Der Fachbereich «Verhinderung von Preismissbräuchen» wird aufgelöst. Konsumenteninformation: Auslagerung des Sekretariates der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen und Verzicht auf die finanzielle Unterstüt- zung von Konsumentenschutzorganisationen. Zentrale Dienste: Die Führungsunterstützung für den Departementsvorsteher sowie für die Verwaltungseinheiten (Personal, Finanzen, Informatik, Überset- zungsdienste) durch das Generalsekretariat wird reduziert. Informatik: Der Support des ISCeco bei Informatikprojekten der Verwaltungsein- heiten wird abgebaut.
Die Massnahmen bei der Preisüberwachung können dazu führen, dass Regulatoren (z.B. PostCom, RailCom, Bakom), Dritte (Kantone, Gemeinden) und Bundesämter (z.B. BAG) Kapazitäten aufbauen, um die für sie notwendigen Grundlagen zu erarbeiten. Wegen des Wegfalls der Bundesunterstützung werden die Konsumen- tenschutzorganisationen ihr Angebot überprüfen und allenfalls anpassen. Die Einhaltung der Deklarationspflicht für Hölzer wird nicht mehr kontrolliert. Bei den Informatikprojekten des Departements ist mit Verzögerungen zu rechnen. Nötige Gesetzesänderungen: Änderung des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG; SR 944.0), Preisüberwachungsgesetz (PüG, SR 942.20).
WBF 710 Agroscope Landwirtschaft Abbau von Forschung, Vollzug und Politik- Variante 1 beratung im Landwirtschaftsbereich, Aufgabe eines Standorts von Agroscope Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 6,5 42,6 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand n.q. – E5100.0001 Funktionsertrag n.q. – Auswirkungen insgesamt: > 6,5 42,6 Beschreibung der Massnahme: Agroscope reduziert ihr Engagement in der Forschung, Politikberatung und Voll- zugstätigkeiten in den Bereichen Klima (Treibhausgasreduktion, Adaption, Senkenleistung, Wassernutzung), Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft (Effi- zienzsteigerung, Produktedifferenzierung) und ländliche Räume (soziale Struktu- ren). Ein Standort von Agroscope wird aufgegeben. Durch diese Massnahmen kann wissenschaftliches Personal sowie Personal in den Bereichen Infrastruktur, Administration, Versuchswesen und analytische Labors reduziert werden. Die möglichen Folgeeinsparungen dieser Massnahme variieren je nach Ort und Art der Umsetzung und lassen sich aus heutiger Sicht nicht quantifizieren. Ebenso wird die Massnahme zu Ausfällen bei den Drittmittelerträgen führen, die sich ebenfalls noch nicht exakt abschätzen lassen.
Die Aufgabe eines Standorts ist mit lokalen Wertschöpfungsverlusten verbunden. Mit dem Forschungsabbau werden Effizienz- und Qualitätsfortschritte in der Land- und Ernährungswirtschaft gebremst, was sich negativ auf die Wettbewerbsfähig- keit des Sektors auswirkt. Der Verzicht auf Forschungstätigkeiten im Bereich Klima und ländliche Räume beeinträchtigt die Nachhaltigkeit der landwirtschaft- lichen Tätigkeiten. Der Teilrückzug der internationalen Zusammenarbeit mit Universitäten und Institutionen führt zu Reputationsverlusten der Schweizer Agrar- forschung. National verliert Agroscope als Kompetenzzentrum des Bundes im Bereich Agrarforschung an Bedeutung. Nötige Gesetzesänderungen: –
WBF 725 BWO Soziale Wohlfahrt Leistungsabbau bei der Wohnbauförderung Variante 1 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,4 2,8 Beschreibung der Massnahme: Bei einzelnen Förderinstrumenten gemäss Wohnbau- und Eigentumsförderungsge- setz (WEG) und Wohnraumförderungsgesetz (WFG) werden seit Jahren keine neuen Bundesengagements eingegangen (z.B. Grundverbilligungen von Mietzin- sen, Direktdarlehen an gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften). Aus diesem Grund laufen auch die Zusatzverbilligungen für die Mietzinse und die Subventio- nen zugunsten der Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten sukzessive aus. Der Umfang der mit all diesen altrechtlichen Aufgaben verbundenen Voll- zugsarbeiten nimmt somit tendenziell ab. Deshalb werden 2,8 Stellen abgebaut. Die Massnahme hat keine spürbaren Auswirkungen auf andere Bundesstellen, die Kantone, die Wirtschaft und die Subventionsempfänger. Nötige Gesetzesänderungen: –
WBF 735 ZIVI Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Verlängerung der Inspektionszyklen des ZIVI bei Variante 1 den Einsatzbetrieben sowie allgemeine Leis- tungsreduktion des ZIVI Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Personalbezüge und AGB 0,8 5,2 Beschreibung der Massnahme: Verlängerung der Inspektionszyklen bei den Einsatzbetrieben (EiB): Statt alle 3 Jahre wird jeder EiB nur noch alle 4,5 Jahre durch einen Fachmitarbei- tenden aus dem Bereich Anerkennung, Betreuung, Inspektionen besucht. Gemäss einer Vorgabe der Zentralstelle müssen die Regionalzentren des ZIVI derzeit jedes Jahr bei einem Drittel der EiB Inspektionen durchführen. Im Jahr
2014 entspricht dies bei 3896 EiB 1300 Inspektionen. Dazu müssen bei einem
Aufwand von 11 Stunden pro Inspektion 7,6 Stellen eingesetzt werden. Eine Reduktion um 2,6 Stellen hat einen Wegfall von 445 Inspektionen (–34 %) zur Folge. Allgemeine Reduktion der internen und externen Leistungen der Vollzugsstelle: Allgemeine Reduktion der internen und externen Leistungen der Vollzugsstelle, u.a. Verzicht auf ein Qualitätsmanagementsystem, Reduktion der Projekte zur Erschliessung von neuen Einsatzplätzen (Spitex, Alpwirtschaft etc.) und/oder Verzichte beim «case management» bei den Zivildienstleistenden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Reduktion der Inspektionen unerwünschte Folgen (Nichteinhaltung der Gesetze, Verordnungen und Richtli- nien) entstehen. Insbesondere die Sicherung der Arbeitsmarktneutralität der Ein- sätze oder die Vorbeugung des missbräuchlichen Einsatzes von Zivildienstleisten- den in den EiB könnte unter der Reduktion der Inspektionen leiden. Zudem könnte die vollständige Leistung aller Diensttage bei einer Verknappung der Einsatzplätze und einem Verzicht auf das case management gefährdet sein. Ein Anstieg der Pendenzen bei den Rechtsfällen und Verjährungen ist nicht ausgeschlossen. Nötige Gesetzesänderungen: –
WBF 750 SBFI Bildung und Forschung Auslagerung der swissnex Häuser Variante 1 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0002 Personalbezüge und AGB 3,2 21,3 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 5,6 – Subvention (neu) n.q. (negativ) Auswirkungen insgesamt: ~0 21,3 Beschreibung der Massnahme: Die swissnex Häuser für den wissenschaftlichen und technologischen Austausch mit Standorten in Bangalore, Boston, Rio de Janeiro, San Francisco, Shanghai und Singapur werden an eine neu zu errichtende Institution ausserhalb der Bundesver- waltung übertragen, die z.B. durch die BFI-Akteure getragen wird. Mit dieser Auslagerung werden Schnittstellen zu den Schweizer Wissenschafts- und Technologieräten im Ausland und zum «klassischen» Aussennetz des Bundes geschaffen. Sie steht damit in einem Widerspruch zu den laufenden Bestrebungen eines Aussennetzes des Bundes aus einer Hand. Die vergrösserte betriebliche Autonomie kann zu Einsparungen führen. Da Organi- sationsform und Träger der neuen Institution noch nicht bekannt sind, können diese aber noch nicht beziffert werden. Zumal davon auszugehen ist, dass der Bund der neu zuständigen Institution eine Subvention ausrichten wird, mit welcher die Entlastung für den Bundeshaushalt entsprechend reduziert wird. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.7.2 Massnahmen Variante 2
WBF 710 Agroscope Landwirtschaft Abbau von Forschung, Vollzug und Politik- Variante 2 beratung im Landwirtschaftsbereich, Aufgabe eines Standorts von Agroscope Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 8,0 53,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand n.q. – E5100.0001 Funktionsertrag n.q. – Auswirkungen insgesamt: > 8,0 53,0 Beschreibung der Massnahme: Agroscope reduziert ihr Engagement in Forschung, Politikberatung und Vollzugs- tätigkeiten in den Bereichen Klima (Treibhausgasreduktion, Adaption, Senkenleis- tung, Wassernutzung), Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft (Effizienzsteige- rung, Produktedifferenzierung) und ländliche Räume (soziale Strukturen). Daneben wird bei der Bienenforschung und der zentralen Auswertung von Buch- haltungsdaten auf Aufgaben verzichtet. Ein Standort von Agroscope wird aufgege- ben. Durch diese Massnahmen kann wissenschaftliches Personal sowie Personal in den Bereichen Infrastruktur, Administration, Versuchswesen und analytische Labors reduziert werden. Die möglichen Folgeeinsparungen variieren je nach Ort und Art der Umsetzung und lassen sich aus heutiger Sicht nicht quantifizieren. Ebenso wird die Massnahme zu Ausfällen bei den Drittmittelerträgen führen, die sich ebenfalls noch nicht exakt abschätzen lassen. Die Aufgabe eines Standortes ist mit lokalen Wertschöpfungsverlusten verbunden. Mit dem Forschungsabbau werden Effizienz- und Qualitätsfortschritte in der Land- und Ernährungswirtschaft gebremst, was sich negativ auf die Wettbewerbsfähig- keit des Sektors auswirkt. Der Verzicht auf Forschungstätigkeiten im Bereich Klima, ländliche Räume und Bienen beeinträchtigt die Nachhaltigkeit der land- wirtschaftlichen Tätigkeiten. Der Teilrückzug aus der internationalen Zusammen- arbeit mit Universitäten und Institutionen führt zu Reputationsverlusten der Schweizer Agrarforschung. National verliert Agroscope als Kompetenzzentrum des Bundes im Bereich Agrarforschung an Bedeutung. Nötige Gesetzesänderungen: –
WBF 725 BWO Soziale Wohlfahrt Auslagerung von Aufgaben und allgemeiner Variante 2 Leistungsabbau Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 1,2 8,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand -1,0 - Auswirkungen insgesamt: 0,2 8,0 Beschreibung der Massnahme: Bei einzelnen Förderinstrumenten gemäss Wohnbau- und Eigentumsförderungsge- setz (WEG; SR 843) und Wohnraumförderungsgesetz (WFG; SR 842) werden seit Jahren keine neuen Bundesengagements eingegangen. Infolge der langen Laufzei- ten der verschiedenen altrechtlichen Subventionsverhältnisse müssen die entspre- chenden Vollzugsarbeiten auch weiterhin sichergestellt werden. Rund sieben Vollzeitstellen werden durch die Auslagerung von Aufgaben im Zusammenhang mit den bereits eingegangenen Förderverpflichtungen an private Treuhandbüros eingespart. Zudem wird ein Leistungsabbau in den Bereichen «wohnbaupolitische Grundlagen zuhanden von Bundesrat und Parlament» sowie «Information von Politik und Öffentlichkeit» vorgenommen, welcher eine Einsparung von ungefähr einer Stelle bringen dürfte. Aufgrund der mit der Massnahme vorgesehenen Mandatierung privater Treuhand- büros ergeben sich für den Bund zusätzliche Sachausgaben, welche die Einsparun- gen der Kosten von sieben Stellen auf Bundesebene kompensieren dürften. Noch offen ist, wo die Personalressourcen für die verbleibende Erarbeitung von wohn- baupolitischen Grundlagen angesiedelt würden (BWO oder z.B. GS WBF). Die Auswirkungen der Massnahme auf andere Bundesstellen, die Kantone, die Wirtschaft und die Subventionsempfänger dürften insgesamt sehr begrenzt bleiben. Nötige Gesetzesänderungen: –
WBF 750 SBFI Bildung und Forschung Outsourcing von Aufgaben in Bildung und Variante 2 Forschung Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 1,4 9,8 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 2,5 – Subventionen (neu) ~ –3,9 Total Folgeauswirkungen: ~ –1,4 – Auswirkungen insgesamt: ~0 9,8 Beschreibung der Massnahme: Outsourcing von Bereichen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), die nicht den Ministerialaufgaben zuzurechnen sind: – Maturität: Pro Sprachregion wird eine Universität mit der Durchführung der schweizerischen Maturitätsprüfungen mandatiert. – EUREKA, AAL, COST: Gewisse Aktivitäten in Zusammenhang mit EUREKA (grenzüberschreitende Kooperationsprojekte in marktorientierter industrieller Forschung und Entwicklung), AAL (Ambient Assisted Living) und COST (Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung) werden von Institutionen ausserhalb der Bundesverwal- tung wahrgenommen. Denkbar ist beispielsweise die Übertragung an die Kom- mission für Technologie und Innovation (EUREKA, AAL), sofern diese mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet wird, und an den Schweizerischen National- fonds (COST). Es entsteht eine Schnittstelle mit den Ministerialaufgaben, die beim SBFI verblei- ben. Deren negative Auswirkungen sind durch geeignete Massnahmen zu minimie- ren. Der Bund wird den neu zuständigen Institutionen die notwendigen Mittel für die Aufgabenerfüllung entrichten. Dabei wird er die Synergien berücksichtigen, die sich bei diesen Institutionen mit den bereits wahrgenommenen Aufgaben ergeben. Die Nettoeinsparung kann deshalb noch nicht im Detail beziffert werden. Nötige Gesetzesänderungen: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innova- tion (SR 420.1)
5.7.3 Massnahmen Variante 3
WBF 704 SECO Wirtschaft Abbau von Leistungen in der Aussenwirtschafts- Variante 3 politik Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 4,0 26,6 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 0,4 – Auswirkungen insgesamt: 4,4 26,6 Beschreibung der Massnahme: Die Schweiz verzichtet weitgehend auf die Aushandlung neuer Freihandelsab- kommen. Bestehende Freihandelsabkommen werden nur noch rudimentär an veränderte Bedürfnisse angepasst und verwaltet. Ausserdem baut der Bund sein Engagement in den multilateralen Wirtschaftsorganisationen (WTO, OECD) und in den Gemischten Ausschüssen unter den wirtschaftlichen Sektorabkommen mit der EU ab (u.a. Nichtteilnahme an Verhandlungen, Verzicht auf Einsitz in Komi- tees). Betroffen sind Bereiche wie der Güter- und Dienstleistungshandel, der Schutz des geistigen Eigentums, das öffentliche Beschaffungswesen u.a. Schliess- lich wird auf die jährlichen Berichte des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik verzichtet. Die Auswirkungen sind weitreichend. Der Bund kann die Wahrung der aussen- wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz nur noch stark reduziert wahrneh- men. Die Unterstützung von Schweizer Unternehmen bei Marktzugangsproblemen (z.B. im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens) müsste abgebaut werden. Als Konsequenz würde das Diskriminierungspotenzial gegenüber Schweizer Unternehmen auf internationalen Märkten erheblich steigen. Nötige Gesetzesänderungen: Änderung des Bundesgesetzes über aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201)
WBF 704 SECO Wirtschaft Verzicht auf Standortförderung und Variante 3 Regionalpolitik Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 5,7 38 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Transferaufwand ca. 115 – Auswirkungen insgesamt: ca. 120 38 Beschreibung der Massnahme: Der Bund zieht sich aus den Aktivitäten der Standortförderung und Regionalpolitik zurück und verzichtet auf die Weiterführung der Massnahmen zur administrativen Erleichterung der KMU’s. Die Direktion für Standortförderung wird aufgelöst. Die ausgerichteten Subventionen, insbesondere die Beiträge an Schweiz Tourismus und Switzerland Global Enterprise, die Einlagen in den Fonds für Regionalent- wicklung, die Unterstützung von Projekten in den Bereichen Innotour, Information über den Unternehmensstandort Schweiz sowie die E-Government-Aktivitäten werden aufgehoben. Mit dem Ausstieg aus dem gewerblichen Bürgschaftswesen entfallen mittelfristig auch die Zahlungen für die Deckung von Bürgschaftsverlus- ten. Die Auswirkungen der Massnahme sind vielschichtig. Die Rahmenbedingungen und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz nähmen ab und die Wett- bewerbsfähigkeit einzelner Branchen und Regionen würde sich verringern. Auch wäre der Wegfall der Subventionen für diverse Organisationen, insbesondere Schweiz Tourismus und Switzerland Global Enterprise, existenzgefährdend. Nicht betroffen von der Massnahme wäre die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) als eigenwirtschaftlich arbeitende Anstalt des Bundes. Den Kantonen wäre es freigestellt, ob sie die wegfallenden Mittel des Bundes mit eigenen Mitteln kompensieren wollen oder ob sie auch ihrerseits künftig auf Massnahmen zur Standortförderung verzichten. Nötige Gesetzesänderungen: Sämtliche unbefristeten Rechtsgrundlagen der Standortförderung in den Bereichen Standortpromotion/Exportförderung, Tourismus, KMU-Politik und Regionalpolitik müssten aufgehoben werden (u.a. Bundesgesetze zur Exportförderung, Standort- promotion, Schweiz Tourismus, Innotour, Gewerbliches Bürgschaftswesen, Regionalpolitik).
WBF 708 BLW Landwirtschaft Aufgabenverzichte Landwirtschaft Variante 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 5,7 35 Beschreibung der Massnahme: Auf folgende Aufgaben wird bei konstanten Transferzahlungen verzichtet:
1. Strukturverbesserungsmassnahmen: Die Bewilligung der Gesuche und die
Projektkontrollen werden den Kantonen überlassen, beim Bund verbleiben die Programmvereinbarungen mit den Kantonen und eine minimale Oberaufsicht. 2. Beiträge im Pflanzenbau, der Vieh- und Milchwirtschaft sowie für die Tierzucht werden aufgehoben und in den Kredit Direktzahlungen umgelagert. Struktur- lenkungsmassnahmen, Tierzuchtförderung und Weinlesekontrolle entfallen.
3. Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (UNO, FAO, OECD,
Getreiderat, etc.) wird auf ein absolutes Minimum reduziert.
4. Auf Pflanzenschutzkontrollen beim Import und Export wird verzichtet.
Die Massnahmen haben folgende Auswirkungen:
1. Ohne die heutige Prüfung der Investitionshilfen und Strukturverbesserungs-
beiträge kann der einheitliche, koordinierte Vollzug nicht mehr gewährleistet werden. Die Verteilung der Strukturverbesserungsbeiträge auf die Kantone erfolgt nach einem vordefinierten Schlüssel, das Risiko einer Fehlallokation der Bundesmittel und die Aufwände bei den Kantonen würden steigen.
2. Der Wegfall der Milchzulagen würde sich stark auf die Milchwirtschaft auswir-
ken. Eine sektorielle Öffnung des Milchmarkts könnte aber deren Perspektive verbessern. Preisschwankungen müsste die Landwirtschaft tragen.
3. Der Rückzug aus den internationalen Gremien reduziert den Austausch mit
anderen Ländern und den Zugang zu wertvollen Informationen.
4. Mit der Abschaffung der Pflanzenkontrollen beim Import und Export wird die
Schweiz internationale Verpflichtungen nicht mehr einhalten. Die Risiken einer Einschleppung von gefährlichen Schadorganismen werden ansteigen. Nötige Gesetzesänderungen: Änderung verschiedener Artikel im Landwirtschaftsgesetz (LwG, SR 910.1).
WBF 710 Agroscope Landwirtschaft Abbau Forschung, Vollzug und Politikberatung Variante 3 im Landwirtschaftsbereich, Aufgabe von mehre- ren Standorten von Agroscope Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 17,4 109,3 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand n.q. – E5100.0001 Funktionsertrag n.q. – Auswirkungen insgesamt: > 17,4 109,3 Beschreibung der Massnahme: Agroscope reduziert ihr Engagement in Forschung, Politikberatung und Vollzugs- tätigkeiten in den Bereichen Klima (Treibhausgasreduktion, Adaption, Senkenleis- tung, Wassernutzung), Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft (Effizienzsteige- rung, Produktedifferenzierung) und ländliche Räume (soziale Strukturen). Daneben wird bei der Bienenforschung und der zentralen Auswertung von Buch- haltungsdaten auf Aufgaben verzichtet. Mehrere Standorte von Agroscope werden aufgegeben. Durch diese Massnahmen kann wissenschaftliches Personal sowie Personal in den Bereichen Infrastruktur, Administration, Versuchswesen und analytische Labors reduziert werden. Die möglichen Folgeeinsparungen dieser Massnahme variieren je nach Ort und Art der Umsetzung und lassen sich aus heutiger Sicht nicht quantifizieren. Ebenso wird die Massnahme zu Ausfällen bei den Drittmittelerträgen führen, die sich ebenfalls noch nicht exakt abschätzen lassen. Die Aufgabe von mehreren Standorten ist mit lokalen Wertschöpfungsverlusten verbunden. Mit dem Forschungsabbau werden Effizienz- und Qualitätsfortschritte in der Land- und Ernährungswirtschaft gebremst, was sich negativ auf die Wett- bewerbsfähigkeit des Sektors auswirkt. Der Verzicht auf Forschungstätigkeiten im Bereich Klima, ländliche Räume und Bienen beeinträchtigt die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Der Teilrückzug aus der internationalen Zusam- menarbeit mit Universitäten und Institutionen führt zu Reputationsverlusten der Schweizer Agrarforschung. National verliert Agroscope als Kompetenzzentrum des Bundes im Bereich Agrarforschung an Bedeutung. Nötige Gesetzesänderungen: –
WBF 724 BWL Wirtschaft Administrative Zuordnung BWL zum GS-WBF Variante 3 als Stabsstelle WL Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,8 5 Beschreibung der Massnahme: Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) wird dem GS WBF als Stabsstelle «Wirtschaftliche Landesversorgung» (WL) zugeordnet und nicht mehr als eigenes Amt geführt. Durch eine Integration des heutigen BWL in das GS WBF können insbesondere bei den internen Diensten (Finanzen, Personal, Logistik) und bei einigen Stabs- funktionen (Rechtsabteilung, Übersetzung, Kommunikation) Synergie-Effekte erzielt und unter Berücksichtigung des Mehraufwands beim GS WBF netto
5 Stellen eingespart werden.
Nötige Gesetzesänderungen: Revision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG; SR 531).
WBF 725 BWO Soziale Wohlfahrt Fokussierung auf Wohnbaupolitik und Mieter- Variante 3 schutz, Verzicht auf BWO Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 7,0 ca. 38,0 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand <6,0 – Auswirkungen insgesamt: <13,0 ca. 38,0
Beschreibung der Massnahme: Der Bund zieht sich aus der Wohnbauförderung vollständig zurück und beschränkt sich auf die Wohnungspolitik und den Mieterschutz sowie die weiterhin verblei- benden Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Vollzug von altrechtlichen Verpflichtungen des Bundes erfüllt werden müssen. Das BWO wird aufgehoben, das Gebäude in Grenchen geräumt. Die noch verbleibenden Aufgaben müssten in einer anderen Verwaltungseinheit erledigt oder allenfalls an Dritte übertragen werden. Mit dem vollständigen Rückzug des Bundes aus der Wohnbauförderung verzichtet der Bund auf neue Bürgschaften zugunsten der gemeinnützigen Wohnbauträger. Entsprechend sind längerfristig Minderausgaben von einigen Millionen pro Jahr zu erwarten. Beim Sach- und Betriebsaufwand sowie bei den Eigeninvestitionen entfallen aufgrund der Auflösung des BWO Ausgaben von bis zu 6 Millionen pro Jahr. Ein Teil dieser Einsparungen wäre indes für die bei anderen Verwaltungsein- heiten oder Dritten anzusiedelnden Restaufgaben (Wohnungspolitik und Mieter- schutz) einzusetzen. Der Ausstieg des Bundes aus der Wohnbauförderung erhöht den politischen Druck auf die Kantone und Gemeinden, sich anstelle des Bundes stärker im Wohnungs- wesen zu engagieren. Nimmt die finanzielle Unterstützung der gemeinnützigen Wohnbauträger durch den Staat insgesamt ab, dürfte sich der Anteil des sozialen Wohnungsbaus am gesamten Wohnungsbau mit den entsprechenden Folgen für die einkommensschwächeren Bevölkerungskreise reduzieren. Nötige Gesetzesänderungen: Anpassung von Artikel 108 BV (SR 101). Anpassungen von verschiedenen Geset- zen, die den BWO-Geschäftstätigkeiten zugrunde liegen (v.a. Wohnraumförde- rungsgesetz).
WBF 740 SAS Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Verzicht auf fünf Akkreditierungsbereiche Variante 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 1,0 6,3 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen E5100.0001 Funktionsertrag ~ –1,0 – Auswirkungen insgesamt: ~0 6,3 Beschreibung der Massnahme: Der Bund verzichtet auf die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Mana- gementsysteme, Personen sowie Produkte, Prozesse und Dienstleistungen. Weiter verzichtet er auf die Akkreditierung von Herstellern von Referenzmaterialien und von Anbietern von Eignungsprüfungen. Zudem werden die Arbeiten zur Erweite- rung des Angebots auf die Akkreditierung von Validierungs- und Verifizierungs- stellen für Treibhausgaserklärungen nicht weitergeführt. Für den Zugang von Schweizer Unternehmen auf ausländischen Märkten ist eine Akkreditierung wichtig. Deshalb ist für die fünf Bereiche die Akkreditierung durch ausländische Stellen in der Schweiz oder die Anerkennung von im Ausland durch- geführten Akkreditierungen zu ermöglichen. Ohne die Akkreditierung durch eine schweizerische Behörde profitieren die Produkte nicht mehr von der Marke «Swissness», was negative Folgen für ihre Marktfähigkeit bzw. ihren Markterfolg haben kann. Die Dienstleistungen in den fünf Akkreditierungsbereichen sind praktisch voll- ständig über Gebühreneinnahmen finanziert. Dem Minderaufwand stehen damit Ertragsausfälle in etwa gleicher Höhe gegenüber. Nötige Gesetzesänderungen: Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51)
WBF 750 SBFI Bildung und Forschung Outsourcing von Aufgaben in Bildung und Variante 3 Forschung Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 3,4 22,3 A2100.0003 Personalbezüge und AGB 0,9 6,2 Total Einsparungen Personal: 4,3 28,5 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand 3,0 – Subventionen (neu) ~ –7,3 Total Folgeauswirkungen: ~ –4,3 – Auswirkungen insgesamt: ~0 28,5 Beschreibung der Massnahme: Weitere Outsourcings des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovati- on (SBFI) zusätzlich zu den in Variante 2 bereits beschriebenen (Maturität, EUREKA, AAL, COST): – Projektförderung Berufsbildung: Die Beurteilung und Koordination von Projek- ten zur Entwicklung der Berufsbildung, zur Qualitätsentwicklung wie auch die Unterstützung von besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse werden – nach Prüfung der Akzeptanz und möglicher Rollenkonflikte – dem Eidgenössi- schen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) übertragen. – SWIR: Der Bund führt weiterhin das Sekretariat des Schweizerischen Wissen- schafts- und Innovationsrates (SWIR). Mit der Erarbeitung von Studien und Evaluationen werden neu private Beratungsbüros beauftragt. Der Bund wird den neu zuständigen Institutionen die notwendigen Mittel für die Aufgabenerfüllung entrichten. Dabei wird er die Synergien berücksichtigen, die sich bei diesen Institutionen mit den bereits wahrgenommenen Aufgaben ergeben. Die erzielbare Nettoeinsparung kann deshalb noch nicht beziffert werden. Nötige Gesetzesänderungen: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Inno- vation (SR 420.1)
5.7.4 Massnahmen in mehreren Varianten
WBF 727 WEKO Wirtschaft Auslagerung der Wettbewerbskommission Varianten 1, 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 9,3 62 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Abgeltung Wettbewerbsbehörde –9,3 – (neu) Auswirkungen insgesamt: 0 62 Beschreibung der Massnahme: Die Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat wird gemäss der bundesrätlichen Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes (KG)18 in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgelagert. Als selbständige Anstalt wird die Wettbewerbsbehörde zur dezentralen Bundesverwaltung gehören, ihre eigene Rechnung führen und kann ihre Organisation und Betriebsführung – im Rahmen der geltenden Rechtsnormen – selbst gestalten. Die Wettbewerbsbehörde führt die Untersuchungen und stellt Anträge. Zusätzlich wird ein unabhängiges erstinstanzliches Gericht zur Beurteilung der Fälle geschaffen. Dieses Wettbe- werbsgericht wird vollständig in das Bundesverwaltungsgericht integriert. Insge- samt wird diese Massnahme für den Bundeshaushalt neutral ausfallen, da der Bund anstelle der aktuellen Personal- und Sachaufwände eine Abgeltung für die Leistun- gen der neuen Wettbewerbsbehörde leisten wird. Die Revision des KG soll im Interesse einer liberalen Marktordnung den Wettbe- werb in der Schweiz intensivieren. Gleichzeitig ist die Rechtssicherheit zu stärken. Durch eine institutionelle Reform soll der Einsatz der 2003 eingeführten Instru- mente, die sich als wirksam erwiesen haben, noch besser legitimiert werden. Zwar zeichnet sich in der parlamentarischen Beratung ein Festhalten an der heutigen institutionellen Ausgestaltung der Wettbewerbsbehörden ab. Soll jedoch ein Per- sonalabbau im Umfang von 300 Millionen umgesetzt werden, ist die Auslagerung der Wettbewerbskommission und ihres Sekretariats nach Auffassung des Bundes- rates eine erneut zu prüfende Option. Nötige Gesetzesänderungen: Änderung des Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wett- bewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG, SR 251)
18 BBl 2012 3905
WBF 735 ZIVI Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen Verlängerung der Inspektionszyklen des ZIVI Varianten 2, 3 bei den Einsatzbetrieben Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 0,4 2,6 Beschreibung der Massnahme: Statt alle 3 Jahre wird jeder Einsatzbetrieb (EiB) nur noch alle 4,5 Jahre durch einen Fachmitarbeitenden des Bereichs Anerkennung, Betreuung, Inspektionen (ABI) besucht. Gemäss einer Vorgabe der Zentralstelle müssen die Regionalzentren des ZIVI derzeit jedes Jahr bei 1/3 der EiB Inspektionen durchführen. Im Jahr 2014 ent- spricht dies bei 3896 EiB 1300 Inspektionen. Dazu müssen bei einem Aufwand von 11 Stunden pro Inspektion 7,6 Stellen eingesetzt werden. Eine Reduktion um 2,6 Stellen hat den Wegfall von 445 Inspektionen (–34 %) zur Folge. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Reduktion der Inspektionen unerwünschte Folgen (Nichteinhaltung der Gesetze, Verordnungen und Richt- linien) entstehen. Insbesondere die Sicherung der Arbeitsmarktneutralität der Einsätze oder die Vorbeugung des missbräuchlichen Einsatzes von Zivildienstleis- tenden in den EiB könnte unter der Reduktion der Inspektionen leiden. Nötige Gesetzesänderungen: –
WBF 760 KTI Bildung und Forschung Verzögerungen bei der Mittelzusprache der Varianten 1, 3 Kommission für Technologie und Innovation Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,3 1,7 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Folgeeinsparungen n.q. n.q. Auswirkungen insgesamt: 0,3 1,7 Beschreibung der Massnahme: Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) entscheidet in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Monaten nach Gesuchseingang über ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Der Abbau von Personal der Geschäftsstelle führt zu Verzö- gerungen in der formellen Gesuchsprüfung. Damit können auch Verzögerungen in der fachlichen Beurteilung und der Mittelzusprache verbunden sein. Betroffen sind alle Leistungsbereiche der KTI (Start-up & Unternehmertum, F&E-Förderung und Wissens- und Technologietransfer). Auch bei der Projektbegleitung und -aufsicht werden Abstriche erfolgen. Nötige Gesetzesänderungen: –
5.8 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation
5.8.1 Massnahmen Variante 3
UVEK 803 BAZL Verkehr Verzicht auf Delegationstätigkeit EASA und Variante 3 Durchsetzungsstelle Flugpassagierrechte Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 2,2 12,2 Beschreibung der Massnahme: Auf Delegationstätigkeiten für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) wird künftig verzichtet. Aktuell nimmt das BAZL auf Delegation der EASA ver- schiedene Aufgaben in den Bereichen Zertifizierung und Lizenzierung wahr. Diese Aufgaben müssen neu durch die EASA selbst oder andere qualifizierte Institutio- nen oder Behörden wahrgenommen werden. Durch den Wegfall der Zuständigkeit des BAZL sind Auswirkungen auf die Branche (Qualität, spezifische Landes- kenntnisse, Gebühren etc.) nicht auszuschliessen. Damit werden 8 Stellen einge- spart. Auf eine Schweizerische Durchsetzungsstelle für Passagierrechte wird verzichtet. Die bundesinterne Anlaufstelle für Passagierrechte für die Öffentlichkeit wird aufgehoben. Gewisse europäische Normen, welche die Schweiz im Rahmen des Gemischten Ausschusses EU-CH übernommen hatte, werden damit nicht mehr erfüllt und müssen gekündigt werden. Damit werden 4,2 Stellen eingespart. Nötige Gesetzesänderungen: –
UVEK 805 BFE Wirtschaft Abbau in der Energieforschung Variante 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und Arbeit- 2,1 12 geberbeiträge A2109.0001 Übriger Personalaufwand 0,4 Total Einsparungen Personal: 2,5 12 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2111.0145 Forschung, Entwicklung und 19,1 – Demonstration A4300.0127 Technologietransfer 5,0 A2119.0001 Übriger Betriebsaufwand 0,4 Total Folgeauswirkungen: 24,5 – Auswirkungen insgesamt: 27,0 12 Beschreibung der Massnahme: Das seit 1984 durch das Bundesamt für Energie (BFE) als Fachamt aufgebaute Energieforschungsprogramm zur Unterstützung der anwendungsorientierten For- schung wird stark verkleinert. Davon betroffen ist insbesondere auch das Pro- gramm zur Förderung von Pilot- und Demonstrationsanlagen. Das BFE zieht sich weitgehend aus der Energieforschung zurück; der ETH-Bereich und unabhängige externe Agenturen setzen ihre Energieforschungsprogramme fort, soweit sie diese finanzieren können. Das mit dem ersten Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 neu geschaffene Förderprogramm für Leuchtturmprojekte im Energiebereich (Cleantech) bleibt hingegen beim BFE. Der Bund verliert dadurch in der Energieforschung an Einfluss und muss auch in der nationalen und internationalen Koordination kürzer treten. Die Verantwortung für die Energieforschung wird weitgehend an Dritte übertragen. Bei den hoheit- lichen Aufgaben im Forschungsbereich (vor allem IEA und EU), die sich nur bedingt auslagern lassen, entstehen neue Schnittstellen.
Der Verzicht auf die staatliche Technologieförderung hat vor allem auch Auswir- kungen auf die KMU als Subventionsempfänger und die Wirtschaft generell. Nötige Gesetzesänderungen: Änderung des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) und des CO2-Gesetzes (SR 641.71)
UVEK 810 BAFU Umwelt und Raumordnung Aufgabenverzichte im Umweltbereich Variante 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 7,4 40,9 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sach- und Transfer- 12,8 – aufwand A4300.0102 Umwelttechnologie 4,3 Total Folgeauswirkungen: 17,1 – Auswirkungen insgesamt: 24,5 40,9 Beschreibung der Massnahme: Abbau der Sektion Innovation: Auf die Tätigkeiten des Bundes in der Umwelt- technologieförderung sowie der Planung, Weiterentwicklung und Umsetzung von Forschungskonzepten wird verzichtet. Teilabbau der Abteilungen Lärm/nichtionisierende Strahlung (NIS), Wald, Gefah- renprävention: Die Tätigkeiten des Bundes werden auf das Minimum zur Gewähr- leistung des Verfassungsauftrages reduziert. Dabei stehen bei Lärm/NIS und Gefahrenprävention Abstriche bei den Koordinations- und Beratungsaufgaben, der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und der Intensität des Subventi- onscontrollings im Vordergrund. Im Bereich Wald werden u.a. die Leistungen zu Gunsten der Waldwirtschaft und der Waldberufe sowie die Weiterentwicklung der Grundlagen und Strategien zum Thema Waldqualität und Klimawandel reduziert. Insgesamt soll mit diesen Massnahmen die Anzahl Stellen in den entsprechenden Abteilungen halbiert werden. Der Personalabbau führt zu geringfügigen Folgeeinsparungen aufgrund von Min- derausgaben im Eigenaufwand (Wegfall von Beratungsmandaten, tiefere Spesen- entschädigungen sowie Aus- und Weiterbildungskosten) und einer Reduktion von kleineren Subventionen. Die Subventionen im Bereich der Verbundaufgaben von Bund und Kantonen sollen indes weitergeführt werden.
Die Abschaffung der Umwelttechnologieförderung hätte eine Reduktion der Trans- ferzahlungen an die KMU zur Folge. Der Wissens- und Technologietransfer im Bereich Ressourceneffizienz (Cleantech) würde verstärkt dem privaten Sektor überlassen. Der Abbau der Tätigkeiten in den Bereichen Lärm/NIS, Wald und Gefahrenprävention würde in der Tendenz zu einem tieferen Schutz der Bevölke- rung vor Lärmimmissionen, Elektrosmog, nichtionisierender Strahlung und Naturgefahren (Hochwasser, Lawinen etc.) führen. Zudem würde die nachhaltige Nutzung und Pflege des Waldes beeinträchtigt. Durch den Verzicht auf externe Aufträge würde die Vorbereitung und Umsetzung der Umweltgesetzgebung auf Bundesebene auf Basis schlechterer Grundlagen erfolgen. Nötige Gesetzesänderungen: Anpassung von Umweltschutzgesetz (SR 814.01), Waldgesetz (SR 921.0) und Wasserbaugesetz (SR 721.100).
UVEK 812 ARE Umwelt und Raumordnung Diverse Aufgabenverzichte ARE Variante 3 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A2100.0001 Personalbezüge und AGB 0,7 4,5 Beschreibung der Massnahme:
1. Dienstleistungszentrum Nachhaltige Mobilität (DZM): Verzicht auf Leitungs-
und Koordinationsaufgabe. Ein Verzicht könnte dazu führen, dass die Weiter- entwicklung der nachhaltigen Mobilität beeinträchtigt wird.
2. Verordnung über Zweitwohnungen: Verzicht auf explizite Prüfung der Nach-
weise, ob der Zweitwohnungsanteil in gewissen Gemeinden über 20 Prozent liegt. Künftig würde allein und verbindlich auf statistische Erhebungen (Gebäu- de- und Wohnungsstatistik) abgestellt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen würde dies allerdings dazu führen, dass eine deutlich grössere Zahl von Gemeinden dem «Zweitwohnungsregime» unterstellt werden müsste als mit der Prüfung.
3. Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF): Verzicht auf die Prüfung, ob die von den
Kantonen zu sichernden Mindestumfänge an FFF tatsächlich eingehalten wer- den. Der Verzicht auf die Kontrolle seitens Bund könnte dazu führen, dass die von den Kantonen gemäss Sachplan FFF zu sichernden Mindestumfänge nicht mehr gehalten würden. 4. Zeitliche Erstreckung bei der Prüfung der kantonalen Richtpläne. Die Dauer des Prüfverfahrens würde von heute 6 Monaten bei Anpassungen bzw. 12 Monaten bei Gesamtüberarbeitungen verdoppelt. Negative Auswirkungen wären auf die Kantone und all jene zu erwarten, die für die Realisierung konkreter Vorhaben auf entsprechende Genehmigungen des Bundes angewiesen sind.
Nötige Gesetzesänderungen: Anpassung des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) auf- grund der Änderungen bei den Fruchtfolgeflächen und den Fristen bei der Richt- planung.
5.8.2 Massnahmen in mehreren Varianten
UVEK 802, 803, BAV, BAZL, Verkehr, Wirtschaft 805, 806, 808 BFE, ASTRA, BAKOM Auslagerung der Sicherheitsaufsicht in eine gebüh- Varianten 1, 2, 3 renfinanzierte Anstalt Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Personalkredite 52,2 ~300 Folgeauswirkungen auf den Haushalt Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen Diverse Kredite im Sachaufwand und n.q. (negativ) – Ertragspositionen Auswirkungen insgesamt: >0 ~300 Beschreibung der Massnahme: Die Aktivitäten des UVEK im Bereich der Sicherheitsaufsicht werden in eine gebührenfinanzierte Anstalt ausgelagert. Zu diesen Aufgaben gehören die Sicher- heitsüberwachung der Seilbahnen (BAV), die Sicherheitsaufsicht im Bereich der Luftfahrt (BAZL), die Aufsicht über Talsperren und Rohrleitungen (BFE), die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen (ASTRA) sowie die Markt- und Funküberwa- chung des BAKOM. Diese Aufgaben sind bereits heute teilweise, aber nicht voll- ständig über Gebühren finanziert. Durch die Auslagerung in eine öffentlich- rechtliche Anstalt des Bundes wird die Unabhängigkeit der Aufsicht gestärkt; gleichzeitig wird der Bundeshaushalt entlastet, weil die Kosten der Aufsicht künf- tig durch die jeweiligen Branchen getragen werden. Zudem können beispielsweise bei Pikettdiensten oder in der Administration Synergiepotenziale genutzt werden.
Die Auslagerung der Sicherheitsaufsicht im Luftfahrtbereich ist bereits eine Mass- nahme der Aufgabenüberprüfung. Der Bundesrat hat die Schaffung einer nationa- len Anstalt für die Sicherheitsaufsicht anfangs des letzten Jahrzehnts bereits einmal geprüft, dann aber aufgrund der überwiegend negativen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung nicht umgesetzt. Betroffen von der Auslagerung wären v.a. die beaufsichtigten Branchen, die künf- tig – in unterschiedlichem Ausmass – höhere Gebühren in Kauf nehmen müssten. Nötige Gesetzesänderungen: Schaffung eines neuen Gesetzes über die Organisation der Anstalt und Anpassung der sektoriellen Gesetzeserlasse.
UVEK 806 ASTRA Verkehr Diverse Aufgabenverzichte ASTRA Varianten 1, 2 Einsparungen Personalaufwand Kredit-Nr. Kredit-Bez. in Mio. in Stellen A6100.0001 Funktionsaufwand 3,5 21,0 Beschreibung der Massnahme:
1. Die Fachstelle Archäologie/Paläontologie wird aufgehoben oder an eine Uni-
versität oder die Konferenz der Kantonsarchäologen ausgelagert. Die Aufhe- bung bedingt mehr Eigenverantwortung der kantonalen archäologischen Diens- te. Auf detaillierte Vereinbarungen der durch die Kantone im Zusammenhang mit dem Nationalstrassenbau zu erbringenden Leistungen wird verzichtet. Dies könnte bei den entsprechenden Projekten zu Mehrkosten führen, die der Bund anteilig übernehmen müsste.
2. Die Baupolizeiaufgaben werden an die von den Kantonen geführten Gebiets-
einheiten übertragen; diese tragen den entsprechenden Mehraufwand.
3. Reduktion der Anzahl der Informatikprojekte: Dies würde dazu führen, dass
weniger Effektivitäts- und Effizienzgewinne realisiert werden könnten.
4. Verzicht auf die Erarbeitung von Vollzugshilfen im Bereich Langsamverkehr:
Entsprechende Mehrkosten würden bei den Vollzugsorganen auf Kantons- und Gemeindeebene anfallen. Zudem wäre es nicht mehr möglich, eine Standardi- sierung durchzusetzen.
5. Verzicht auf technische Prüfung der Projekte der Netzvollendung. Zuweisung
der entsprechenden Verantwortung an die Kantone. Die inhaltliche Qualitäts- kontrolle der Dossiers auf Bundesebene entfällt, was zu Mehraufwand bei den Genehmigungsbehörden und zu Verzögerungen führen dürfte. Die Netzvollen- dung wäre noch ein reines Subventionsgeschäft.
6. Begrenzung der internen Normenarbeiten auf ein Minimum sowie vollständiger
Ausstieg aus den Normenkommissionen des sia und VSS. Dies führt zu einem Wegfall des Wissenstransfers vom Bund an die Kantone und Gemeinden. Lang- fristig bliebe zudem zu befürchten, dass die Normengebung die Ansprüche des ASTRA bzw. der Hochleistungsstrassen nur noch ungenügend abdeckt. Dies könnte zu erheblichen Folgekosten führen.
7. Verzicht auf Ausführungsverordnungen zu den Via Sicura-Massnahmen Black-
box und Alkoholwegfahrsperre. Verzögerung bei der Verbesserung der Stras- senverkehrssicherheit.
8. Verzicht auf die Einführung neuer Führerausweiskategorien für Motorräder.
Dies könnte zu einer eingeschränkten Modellauswahl für Personen führen, die nicht den «höchsten» Motorradführerausweis besitzen. Nötige Gesetzesänderungen: Änderung des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11).