Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TwwV), Teilrevision 2011
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften
Erläuterungen zur Teilrevision der Trockenwiesenverordnung (TwwV) Anhörung, 5.9.2011
I. Ausgangslage
Nach Artikel 18a Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) bezeichnet der Bundesrat nach Anhören der Kantone die Biotope von nationaler Be- deutung, bestimmt ihre Lage und legt die Schutzziele fest. Die Bezeichnung der Biotope sowie die Festlegung der Schutzziele werden in besonderen Verordnungen (Inventaren) geregelt. Die Inventare sind nicht abschliessend, sondern regelmässig zu überprüfen und nachzuführen (Artikel 16 Absätze 1 und 2 der Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (NHV, SR 451.1).
Gegenstand der vorliegenden Teilrevision der Verordnung vom 13. Januar 2010 über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TwwV; SR 451.37) sind bestehende und neue Objekte in den Kantonen Waadt und Wallis. Betroffen sind also einzig Anhang 1 und 2 der TwwV.
Die Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung gehören zu den Trockenrasen, die als besonders schützenswerte Lebensräume nach Artikel 18 Absatz 1bis NHG zu erhalten sind. Sie ver- danken ihre Existenz in hohem Mass jahrhundertelanger, extensiver landwirtschaftlicher Nutzung und stellen charakteristische Bestandteile unserer Kulturlandschaft dar. Mit bis zu 100 Pflanzenarten pro Are gehören Trockenwiesen und -weiden zu den artenreichsten Pflanzengesellschaften der Schweiz. In Trockenwiesen und -weiden können beinahe zwei Drittel sowohl der gesamten Schweizer Flora als auch der seltenen und gefährdeten Pflanzenarten gefunden werden.
II. Gründe für die Teilrevision
Im Rahmen der Anhörung der TwwV (1.3.2007 – 31.8.2007) hatten die Kantone die Gelegenheit, kon- fliktträchtige Objekte zu melden, um eine Bereinigung des Tww-Inventars in die Wege zu leiten. Konn- te innert nützlicher Frist keine Lösung gefunden werden, wurden die allfälligen Konfliktobjekte in den Anhang 2 der TwwV aufgenommen, in welchem die sogenannt unbereinigten Objekte aufgeführt sind. Mehrere Kantone, so auch der Kanton Waadt, haben diese Gelegenheit aufgrund technischer Pla- nungsschwierigkeiten jedoch nicht wahrnehmen können. Aus diesen Gründen überlagern sich heute zahlreiche Tww-Objekte von nationaler Bedeutung mit rechtskräftigen Bauzonen. Es handelt sich um ökologisch wertvolle, landwirtschaftlich genutzte Flächen in Bauzonen, welche für den Schutz und die Erhaltung der Biodiversität einen beachtlichen Stellenwert haben. Diese sollen nun im Rahmen der vorliegenden Teilrevision aus dem Anhang der TwwV gestrichen und durch neue Flächen ersetzt wer- den. Ein Teil dieser neuen Flächen sind Potenzialflächen, welche in einem ersten Schritt noch aufge- wertet werden müssen, damit sie die erforderliche TwwV-Qualität auf der ganzen Fläche erreichen werden. In Anbetracht der zum Teil schon fortgeschrittenen Bauprojekte und deren Einfluss auf die betroffenen Tww-Objekte kann so gewährleistet werden, dass gesamthaft weder Einbussen an der Gesamtfläche noch an der Qualität des Tww-Inventars in Kauf zu nehmen sind.
In den Kantonen Waadt und Wallis gibt es aufgrund ihrer naturräumlichen Gegebenheiten besonders viele Tww-Objekte. Sie tragen deshalb eine grosse Verantwortung für den Schutz des Lebensraumes Trockenwiesen und –weiden. Die vorliegenden schnellen und pragmatischen Lösungen tragen diesem durch die Verordnung auferlegten Auftrag Rechnung.
III. Inhalt der Teilrevision
Auf Wunsch der Kantone Waadt und Wallis werden im Rahmen der vorliegenden Teilrevision einige wenige Objekte verkleinert oder auch gestrichen. Neue Tww-Objekte werden in den Anhang 1 der TwwV aufgenommen (Flächenbilanz siehe untenstehende Tabelle, Liste der behandelten Objekte siehe Anhang). Um die durch die Verluste der Inventarflächen verlorengehenden Funktionen zu kom- pensieren, ist ein Mehrfaches an qualitativ hochstehender Ersatzfläche nötig. Betrifft die Verkleinerung nur kleinere Randflächen ohne ausserordentliche Qualität, wird der Objektperimeter ohne Ersatzforde- rung angepasst. Diese Regelung betrifft lediglich 2.35 ha im Kanton Waadt (0.08% der Tww-Fläche des Kantons). Die durch die Kantone vorgeschlagenen neuen Tww-Objekte wurden in Bezug auf ihre nationale Be- deutung durch das Bundesamt für Umwelt BAFU wissenschaftlich geprüft und akzeptiert.
Tab 1. Tww-Inventar-Eckdaten und Flächenbilanzen betreffend der Teilrevision 2011 für die Kantone VD und VS Kanton VS Kanton VD
Übersicht Gesamtfläche Tww ha 4‘284 3‘093 Tww-Inventar
Anzahl Tww-Objekte n 371 343
Zu entlassende Flächen ha 4.12 8.12 mit Ersatzforderung
Teilrevision Zu entlassende Flächen ha - 2.35 TwwV 2011 ohne Ersatzforderung
Neue Ersatzflächen ha 6.96 18.09
IV. Fazit
Objekte mit Bauzonen, die vor der Inventarisierung der Trockenwiesen und -weiden festgelegt wurden und für die der Kanton qualitativ und quantitativ gleichwertigen Ersatz vorgeschlagen hat, sollen im Rahmen der vorliegenden Teilrevision aus dem Anhang des TwwV gestrichen und durch adäquate neue Tww-Objekte ersetzt werden. So kann gewährleistet werden, dass gesamthaft weder Einbussen an der Gesamtfläche noch an der Qualität des Trockenwiesen und -weiden-Inventars in Kauf genom- men werden müssen.
Anhang Liste der behandelten Tww-Objekte Legende: A1 = Anhang 1 der TwwV; A2 = Anhang 2 der TwwV
Kanton Wallis Tww-Objekt Gemeinde Kommentar
7445 Aminona Mollens aus Inventar gestrichen
7201 Blatte Mollens, Salgesch A2 --> A1
Perimeter vergrössert mit Ersatzflächen
Kanton Waadt Tww-Objekt Gemeinde Kommentar
6536 Chermet Moudon Neues Objekt A1
6720 La Mérine Gryon Neues Objekt A1
6722 Tour de Gourze Cully, Riex Neues Objekt A1
6723 Le Lanciau Riex Neues Objekt A1
6726 Nant Corsier-sur-Vevey Neues Objekt A1
6729 Longe Perche Ollon Neues Objekt A1
6731 Les Moulins Ollon Neues Objekt A1
6733 Roc à l'Ours Ollon Neues Objekt A1
6734 Col de la Croix Ollon Neues Objekt A1
6155 Vers Cort Corbeyrier Objekt A1 verkleinert
6164 Les Posses Bex, Gryon Objekt A1 verkleinert
6179 Crête d'Auliens Ollon Objekt A1 verkleinert
6204 Vers la Doey Corbeyrier Objekt A1 verkleinert
6230 Le Bouet Ollon Objekt A1 verkleinert
6232 Pra Sautier Ollon Objekt A1 verkleinert
6241 Rabou Gryon Objekt A1 verkleinert
6267 Huémoz Ollon Objekt A1 verkleinert
6343 Berge de la Broye Lucens, Moudon Objekt A1 vergrössert
6349 Bugnaux Essertines-sur-Rolle Objekt A1 verkleinert
6427 Les Côtes Essertines-sur-Rolle Objekt A1 vergrössert
6509 Le Lanciau Riex Objekt A1 verkleinert
6083 Chaux Ronde Ollon Objekt A1 verkleinert
6099 Ste-Croix Sainte-Croix Objekt A1 verkleinert
6140 La Boule de Gomme Leysin Objekt A1 verkleinert
6152 Les Joux Corbeyrier Objekt A1 verkleinert
6217 Les Combettes Ollon Objekt A1 verkleinert
6242 La Pontie Ollon Objekt A1 verkleinert
6250 Entremouille Gryon Objekt A1 verkleinert
6253 Plan d'Essert Ollon Objekt A1 verkleinert
6359 Les Envers Sainte-Croix Objekt A1 verkleinert
6360 La Sauge Vaulion Objekt A1 verkleinert
6391 Romainmôtier Romainmôtier-Envy Objekt A1 verkleinert
6434 Mont Dessus Mont-sur-Rolle Objekt A1 verkleinert
6448 Les Grassillières Fontaines-sur- Objekt A1 verkleinert
Grandson