Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU
Entwurf vom 16. September 2011
Strategie Biodiversität Schweiz
In Erfüllung der Massnahme 69 (Ziel 13, Art. 14, Abschnitt 5) der Legislaturplanung 2007–2011: Ausarbeitung einer Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität
Inhalt
Management Summary 5
1 Einleitung 10
1.1 Ausgangslage 10
1.2 Auftrag des Parlaments 11
1.3 Vorgehen 11
1.4 Schnittstellen und Interessenabwägungen 12
2 Begriff und Bedeutung der Biodiversität 13
2.1 Begriff Biodiversität 13
2.2 Messbarkeit 14
2.3 Bedeutung der Biodiversität für die Gesellschaft 14
3 Biodiversität im internationalen Kontext 17
3.1 Globaler Zustand der Biodiversität 17
3.2 Internationale Übereinkommen 18
3.3 Strategischer Plan für die Biodiversität 19
3.4 Globale Verflechtung 20
4 Zustand der Biodiversität in der Schweiz 22
4.1 Ökosysteme und Lebensräume 22
4.2 Artenvielfalt 23
4.3 Genetische Vielfalt 24
5 Bisheriger Biodiversitätsschutz 25
5.1 Lebensraumschutz 25
5.2 Artenschutz 28
5.3 Schutz der genetischen Vielfalt 28
6 Biodiversität in relevanten Bereichen 30
6.1 Waldwirtschaft 30
6.2 Landwirtschaft 31
6.3 Jagd und Fischerei 33
6.4 Tourismus, Sport und Freizeit 34
6.5 Raumplanung 34
6.6 Verkehr 35
6.7 Erneuerbare Energien 36
6.8 Grundstücke, Bauten und Anlagen im Besitz des Bundes 37
6.9 Bildung und Forschung 37
6.10 Konsum 39
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7 Strategische Ziele 40
7.1 Nachhaltige Nutzung der Biodiversität 40
7.1.1 Waldwirtschaft 41
7.1.2 Landwirtschaft 42
7.1.3 Jagd und Fischerei 43
7.1.4 Tourismus, Sport und Freizeit 44
7.1.5 Verkehr 44
7.1.6 Erneuerbare Energien 44
7.1.7 Grundstücke, Bauten und Anlagen im Besitz des Bundes 45
7.2 Schaffung einer ökologischen Infrastruktur 45
7.3 Verbesserung des Zustands von stark gefährdeten Arten 47
7.4 Erhaltung der genetischen Vielfalt 48
7.5 Überprüfung von finanziellen Anreizen 49
7.6 Erfassung von Ökosystemleistungen 50
7.7 Generierung und Verteilung von Wissen 51
7.8 Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum 52
7.9 Verstärkung des internationalen Engagements 53
7.10 Überwachung von Veränderungen der Biodiversität 55
8 Rahmenbedingungen für die Umsetzung 57
8.1 Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz 57
8.2 Organisation und Zusammenarbeit 58
8.3 Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft 58
8.4 Finanzierung und personelle Ressourcen 59
8.5 Evaluation der Strategie Biodiversität Schweiz 59
Anhänge 60 A1 Aichi-Ziele 60 A2 Berücksichtigung der Aichi-Ziele in der Strategie Biodiversität Schweiz 62 A3 Stand zur Zielerreichung des Aichi-Ziels 11 63 A4 Strategien und Programme mit Schnittstellen zum Thema Biodiversität 64 Abkürzungsverzeichnis 67 Glossar 69
Management Summary
Ausgangslage
Die Biodiversität ist eine unerlässliche Grundlage für das Leben auf dieser Erde und damit auch die zentrale Lebensgrundlage für den Menschen. Sie umfasst die Vielfalt von Ökosystemen, von Arten und Genen. Biodiversität beschreibt die Vielfalt des Lebens in einem Wort.
Die Biodiversität erbringt unverzichtbare Leistungen für Gesellschaft und Wirtschaft, sogenannte Ökosystemleistungen. Die Vielfalt dieser Leistungen ist immens: Unter anderem liefert Biodiversität Nahrung, beeinflusst das Klima, erhält die Wasser- und Luftqualität, ist Bestandteil der Bodenbildung und bietet nicht zuletzt dem Menschen Raum für Erholung. Eine Verschlechterung des Zustands der Biodiversität führt zu einer Abnahme dieser Leistungen und somit zu einer Gefährdung einer nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft.
In den letzten Jahrzehnten erlitt die Biodiversität weltweit in allen Ökosystemen starke Verluste, ihr Zustand gilt heute als bedroht. Der OECD-Umweltprüfbericht Schweiz 2007 wie auch der Bericht Umwelt Schweiz 2007 (bestätigt durch die Berichte Umwelt Schweiz 2009 und 2011) sowie der 4. Nationalbericht der Schweiz über die Umsetzung der Biodiversitätskonvention ziehen zum Zustand der Biodiversität in der Schweiz eine negative Bilanz. In einer umfassenden Analyse kommen die Schweizer Biodiversi- tätswissenschaftler 2010 zum Schluss, dass die Talsohle noch nicht erreicht ist.
Der Verlust der Biodiversität erfolgt schleichend und wird deshalb von der Gesell- schaft kaum wahrgenommen. Die Gesellschaft gewöhnt sich an die Veränderung, bevor sie wahrnimmt, was sie an wesentlichen Funktionen und Leistungen verloren hat. Der Biodiversitätsverlust in der Schweiz lässt sich in folgende Herausforderungen zusammenfassen:
Es sind bedeutsame quantitative und qualitative Verluste an Lebensräumen sowie zunehmende Zerschneidung aufgrund von Besiedlung, Mobilität und entsprechen- dem Ausbau der Infrastruktur festzustellen. Viele einst häufige Arten sind von drastischen Arealverlusten und sinkenden Be- standesgrössen betroffen. Von den rund 40 000 in der Schweiz bekannten Pflanzen-, Tier- und Pilzarten ist rund ein Drittel in ihrem Bestand bedroht. Es bestehen heute noch grosse Wissenslücken hinsichtlich der genetischen Vielfalt in der Schweiz. Das Schliessen dieser Lücken ist wichtig, damit das Potenzial dieser Vielfalt sowohl heute wie auch in Zukunft bewahrt und genutzt werden kann.
Die internationale Staatengemeinschaft hat erkannt, dass man dem Verlust der Bio- diversität begegnen muss. So unterzeichnete die Schweiz 1992 das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention). Dieses trat 1995 in Kraft und hat mittlerweile 193 Vertragsparteien. Ziele dieses Übereinkommens sind die welt- weite Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben. Zur Umsetzung der Biodiversitätsziele haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, eigenständige nationale Strategien zu entwickeln.
Im Jahr 2002 einigten sich die Vertragsparteien der Biodiversitätskonvention auf das Ziel, den Biodiversitätsverlust bis 2010 signifikant auf globaler, nationaler und regio- naler Ebene zu reduzieren. Anlässlich der 10.Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversi-
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tätskonvention im Oktober 2010 in Nagoya (Japan) musste jedoch festgestellt werden, dass keiner der Staaten dieses Ziel erreichen konnte. Für die Jahre 2011 bis 2020 wurde ein neuer strategischer Plan verabschiedet, der für sämtliche nationalen und internatio- nalen biodiversitätsrelevanten Konventionen massgebend ist und dessen zwanzig Ziele als Rahmenkonzept die Umsetzung auf nationaler und regionaler Ebene unterstützt.
Das schweizerische Parlament reagierte auf den Verlust der Biodiversität und die internationalen Entwicklungen, indem es am 18. September 2008 die Erarbeitung einer Strategie Biodiversität Schweiz in die Legislaturplanung 2007–2011 aufnahm. Mit dem Bundesratsbeschluss vom 1. Juli 2009 wurde in der Folge das Eidgenössische Depar- tement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) damit beauftragt, eine Strategie Biodiversität Schweiz zu erarbeiten.
Die vorliegende Strategie ist das Ergebnis der Umsetzung dieses parlamentarischen Auftrags. Sie ist die Folge einer intensiven Auseinandersetzung mit der Thematik sowohl innerhalb der Bundesverwaltung als auch in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus den Kantonen, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Zudem wurden Vertreterinnen und Vertreter von Interessenverbänden zur fachlichen Begleitung eingeladen.
Die zehn strategischen Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz
Die zehn strategischen Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz beschreiben die Schwerpunkte, an denen sich die nationalen Akteure in den kommenden Jahren bis
2020 zu orientieren haben, um gemeinsam genügend Wirkung zu entfalten und klare
Ergebnisse zu erreichen.
Die zehn Ziele erfüllen den Auftrag des Parlamentes vom 18. September 2008 und richten sich im Einklang mit dem Bundesratsbeschluss vom 1. Juli 2009 danach aus, die Biodiversität in der Schweiz und global langfristig zu erhalten und zu fördern. Sie sind aufeinander abgestimmt und beeinflussen und unterstützen einander in der Umset- zung gegenseitig. Zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität sind die Ziele als gemeinsames Paket zu verfolgen.
1. Die Nutzung von natürlichen Ressourcen und Eingriffe in diese erfolgen bis
2020 nachhaltig, sodass die Erhaltung der Ökosysteme und ihrer Leistungen
sowie der Arten und der genetischen Vielfalt sichergestellt ist. Wirtschaftliche und politische Sektoren haben einen bedeutenden Einfluss auf die Biodiversität, profitieren aber auch von zahlreichen Ökosystemleistungen. Nutzung, Erhaltung und Förderung der Biodiversität sollen optimal aufeinander abgestimmt werden. Die verschiedenen Sektoren sollen die Wichtigkeit der Biodiversität in ih- rem Handeln und ihren Entscheiden berücksichtigen. Konkret heisst dies: – Waldwirtschaft: Die gesetzlichen Anforderungen an den naturnahen Waldbau werden auf der gesamten bewirtschafteten Waldfläche erfüllt. Die Fläche der Waldreservate soll von 3 % auf 8 % der gesamten Waldfläche erhöht werden. Totholz und vielfältige Strukturen sollen – in ökologisch genügender Menge – in allen Grossregionen der Schweiz vorhanden sein. Wo der Lebensraumschutz nicht ausreicht, sollen spezifische Artenförderungsmassnahmen die waldgebun- denen Arten schützen und fördern. – Landwirtschaft: Die Wichtigkeit der Ökosystemleistungen für die Landwirt- schaft soll anerkannt und deren Inwertsetzung in den verschiedenen landwirt- schaftlichen Produktionsverfahren sichergestellt werden. Qualität und Vernetzung bestehender ökologischer Ausgleichsflächen sollen verbessert, neue ökologische 6
Ausgleichsflächen (Biodiversitätsförderflächen) sowie Anreize für die Biodiversi- tätsförderung sollen geschaffen werden. Dazu werden quantitative und qualitative regionale Flächenziele erarbeitet und umgesetzt. – Jagd und Fischerei: Die nachhaltige Nutzung durch Jagd und Fischerei muss beibehalten und periodisch überprüft werden. Denken, Planen und Handeln in überregionalen Wildräumen und Gewässereinzugsgebieten (statt auf Gemeinde- oder Kantonsebene) sollen durch Verordnungen und Anreize gezielt gefördert werden. – Tourismus, Sport und Freizeit: Sport und Tourismus sollen mittels naturver- träglicher Angebote und Infrastrukturen zur Schonung der Biodiversität beitragen. Dazu sind auf allen politischen Ebenen und gemeinsam mit der Sport- und Tou- rismusbranche die Möglichkeiten auszuloten, wie Massnahmen zur Förderung der Biodiversität finanziert und die Bereiche Informationsvermittlung, Aus- und Wei- terbildung, angewandte Forschung sowie die Schaffung von Anreizen gestärkt werden können. – Verkehr: Für eine grossflächige Vernetzung von Lebensräumen und Populatio- nen wird ein Massnahmenbündel notwendig sein, das unter anderem den Bau von neuen Wildtierpassagen, die Aufwertung bestehender Wildtierpassagen durch ökologische Ausgleichsflächen im Bereich der Vernetzungskorridore und die Schaffung von Ersatzlebensräumen beinhaltet. Die bereits realisierten Massnah- men werden langfristig zu sichern sein. – Erneuerbare Energien: Mit dem Entscheid zu einem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie setzt der Bundesrat einen Schwerpunkt auf die Nutzung erneuer- barer Energien. Zielkonflikte mit der Biodiversität sollen wo möglich durch be- reits bestehende Strategien und Empfehlungen gelöst werden. – Grundstücke, Bauten und Anlagen im Besitz des Bundes: Bei der Nutzung sind die Bedürfnisse der Biodiversität zu berücksichtigen. Hohe ökologische Werte von nicht mehr benötigten Grundstücken müssen auch bei einer Umnut- zung bzw. einem Grundstückverkauf bestehen bleiben. Bei anderen Flächen, wel- che zum heutigen Zeitpunkt noch keine grossen Naturwerte beinhalten, ist zu prü- fen, ob sie für die Vernetzung oder als Schutzgebiete für die Biodiversität zur Verfügung gestellt werden könnten.
2. Zur Sicherung des Raumes für die langfristige Erhaltung der Biodiversität
wird bis 2020 eine Ökologische Infrastruktur von Schutzgebieten und Vernet- zungsgebieten aufgebaut. Der Zustand der gefährdeten Lebensräume wird verbessert. Vernetzte Lebensräume sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Biodiversität reichhaltig und gegenüber Veränderungen (z. B. Klimawandel) reaktionsfähig ist. Bestehende Schutzgebiete sollen ergänzt und qualitativ verbessert werden. Vernet- zungsgebiete sollen die Durchlässigkeit der Landschaft zwischen den Schutzgebie- ten sicherstellen.
3. Der Zustand von stark gefährdeten Arten wird bis 2020 verbessert und das
Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten mit Schadenspotenzial ist eingedämmt. Einzelne Arten oder Artengruppen können mit dem Lebensraumschutz allein nicht genügend gefördert werden und brauchen auch in Zukunft zusätzlich spezifische Massnahmen, damit ihr Überleben gesichert ist. Invasive gebietsfremde Arten mit Schadenspotenzial bedrohen einheimische Arten, ihre Ausbreitung soll deshalb ver- hindert werden.
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4. Die genetische Verarmung wird bis 2020 gebremst. Die Erhaltung und die
nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen, einschliesslich der Nutztiere und Kulturpflanzen, werden gesichert. Eine hohe genetische Vielfalt ermöglicht es den Arten, sich besser an veränderte Umweltbedingungen anzupassen. Sie ist eine Grundlage für das Überleben der Ar- ten und für die Aufrechterhaltung von Ökosystemleistungen. Sie ist auch eine Quelle für Forschung und Industrie sowie für die Land- und Waldwirtschaft.
5. Negative Auswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen auf die Biodi-
versität werden bis 2020 aufgezeigt und wenn möglich vermieden. Wo sinnvoll werden neue positive Anreize geschaffen. Das heutige Steuer- und Finanzsystem enthält teilweise Anreize, die sich ungünstig auf die Biodiversität auswirken. Bestehende Anreize müssen deshalb überprüft und Verbesserungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Die Handlungsfelder liegen dabei nicht nur auf der nationalen, sondern auch auf der kantonalen und der internationa- len Ebene.
6. Ökosystemleistungen werden bis 2020 quantitativ erfasst. Dies erlaubt es, sie in der Wohlfahrtsmessung als ergänzende Indikatoren zum Bruttoinlandprodukt und bei Regulierungsfolgenabschätzungen zu berücksichtigen. Eine intakte Umwelt ist wesentlich für die Wohlfahrt eines Landes. Das Brutto- inlandprodukt (BIP) als gängige Messgrösse für das Wachstum enthält weder die Leistungen der Ökosysteme noch den entsprechenden ökonomischen Wert der Bio- diversität. Zur Erhaltung und Förderung der globalen, aber auch der nationalen Bio- diversität ist die Schaffung einer umfassenden Wohlfahrtsmessung unter Einbezug des natürlichen Kapitals jedoch äusserst wichtig, denn nur so wird die Gesamtleis- tung für Wirtschaft und Gesellschaft richtig abgebildet.
7. Wissen über Biodiversität ist bei allen Akteuren bis 2020 ausreichend vorhan-
den und schafft die Basis dafür, dass Biodiversität als zentrale Lebensgrundla- ge verstanden und bei relevanten Entscheidungen berücksichtigt werden kann. Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft beeinflussen mit ihrem Handeln die Biodiversität direkt oder indirekt. Fundiertes Wissen über Arten sowie Ökosysteme und deren Leistungen und das Verständnis, wie persönliche und politi- sche Entscheidungen die Biodiversität beeinflussen, ermöglichen die Wahrnehmung der Verantwortung für die Erhaltung der Biodiversität. Das nötige Wissen muss für Verwaltung, Praxis, Politik und Öffentlichkeit gut verständliche Weise zugänglich gemacht werden.
8. Die Biodiversität im Siedlungsraum wird bis 2020 so gefördert, dass der Sied-
lungsraum zur Vernetzung von Lebensräumen beiträgt, siedlungsspezifische Arten erhalten bleiben und der Bevölkerung das Naturerlebnis in der Wohn- umgebung und im Naherholungsgebiet ermöglicht wird. Das Potenzial der Raumplanung für die ökologische Vernetzung und zur Schaffung oder Erhaltung von Frei- und Grünräumen in den Siedlungen wird im heutigen Voll- zug noch nicht ausgeschöpft. Im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes sollen die Anforderungen an die raumplanerischen Instrumente für die Kantone und Gemeinden im Bereich Natur und Landschaft präziser umschrieben werden.
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9. Das Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene für die Erhaltung der
globalen Biodiversität ist bis 2020 verstärkt. Biodiversität überschreitet die Landesgrenzen, die Ökosysteme hängen global von- einander ab und stabilisieren sich gegenseitig. Um die Ökosysteme und die von ih- nen erbrachten Leistungen sicherzustellen ist es unabdingbar, sich weltweit für die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität zu engagieren.
10. Die Überwachung der Veränderungen von Ökosystemen, Arten und der geneti-
schen Vielfalt ist bis 2020 sichergestellt. Veränderungen der Biodiversität in der Schweiz müssen zuverlässig festgestellt werden können. Das bereits heute bestehende Biodiversitätsmonitoring dient als Ba- sis für weitergehende Entwicklungen. Es muss dabei sichergestellt werden, dass die Umsetzung der Strategie auf ihre Wirksamkeit hin überwacht werden kann. So kön- nen bei Bedarf Anpassungen an Massnahmen und an der Umsetzungspraxis vorge- nommen werden.
Rahmenbedingungen für die Umsetzung
Zur Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz wird ein Aktionsplan ausgearbei- tet, der die Erreichung der strategischen Ziele konkretisiert. Dieser Aktionsplan sieht eine Reihe von Massnahmen vor, die spezifisch auf die einzelnen Bereiche der Umset- zung und/oder auf verschiedene Akteure und Wirtschaftssektoren zugeschnitten sind. Der Aktionsplan klärt auch, welche Gesetzesanpassungen auf Bundesebene zur Umset- zung der Strategie notwendig sind. Die Erarbeitung des Aktionsplans wird gemeinsam mit den Partnern realisiert, die von den vorgesehenen Massnahmen betroffen sind. Spätestens 18 Monate nach Verabschiedung der Strategie durch den Bundesrat soll der Aktionsplan vorliegen. Die für den Aktionsplan notwendigen Grundlagenarbeiten, welche im Rahmen der heutigen Gesetzgebung möglich sind, sollen baldmöglichst eingeleitet werden.
Die Umsetzung der Strategie wird zusätzliche finanzielle sowie personelle Ressourcen erfordern. Der gesamthafte und definitive Bedarf kann allerdings erst auf der Grundla- ge des zu erstellenden Aktionsplans eruiert werden.
Zur Beurteilung der Strategie Biodiversität Schweiz und ihrer Umsetzung sollen ein Zwischenbericht bis 2017 und eine Gesamtevaluation nach 2020 hinsichtlich Wirkung sowie Vollzugseffizienz erstellt werden.
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1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Die Biodiversität ist eine unerlässliche Grundlage für das Leben auf dieser Erde. Die Biodiversität als Vielfalt an Ökosystemen, Arten und Genen sorgt unter anderem für sauberes Wasser Grundlage für das Leben und reine Luft. Zudem versorgt uns die Biodiversität mit natürlichen Ressourcen. Eine Verschlechterung des Zustands der Biodiversität führt zu einer Gefährdung dieser Leistungen. Aktuelle Erkenntnisse zeigen auf, dass man sich heute dieser Herausforde- rung einer Zustandsverschlechterung der Biodiversität stellen muss. Die heute vom Menschen verursachte Aussterberate übertrifft die natürliche Rate um das Hundert- bis Tausendfache. 1 , 2 Etwa 75 % der genetischen Vielfalt von Kulturpflanzen sind seit Beginn des 20. Jahrhunderts verloren gegangen3.
Die internationale Staatengemeinschaft hat erkannt, dass dem Verlust an Biodiversität Übereinkommen über die begegnet werden muss. So unterzeichnete die Schweiz im Jahr 1992 das Übereinkom- biologische Vielfalt men über die biologische Vielfalt4 (Biodiversitätskonvention, Convention on Biologi- cal Diversity, CBD), das im Jahr 1995 in Kraft getreten ist5 und inzwischen 193 Ver- tragsparteien zählt. Ziele dieses Übereinkommens sind die weltweite Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung der genetischen Res- sourcen ergeben. Zur Umsetzung der Biodiversitätsziele haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, eigenständige nationale Strategien zu entwickeln6, 7.
Im Jahr 2002 einigten sich die Mitglieder der Biodiversitätskonvention auf das Ziel, den Biodiversitätsverlust bis 2010 signifikant auf globaler, nationaler und regionaler Ebene zu reduzieren 8 . Anlässlich der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversi- tätskonvention im Oktober 2010 in Nagoya (Japan) musste jedoch festgestellt werden, dass dieses Ziel von keinem der Vertragspartner erreicht werden konnte. Für die Jahre 2011–2020 wurde ein neuer strategischer Plan9 verabschiedet (siehe Kap. 3.3).
Mit Blick auf die Schweiz ziehen sowohl der OECD-Umweltprüfbericht Schweiz Zustand der Biodiversität 200710 wie auch der Berichte Umwelt Schweiz 200711 sowie der 4. Nationalbericht der in der Schweiz Schweiz über die Umsetzung der Biodiversitätskonvention12 eine negative Bilanz zum Zustand der Biodiversität in der Schweiz. Auch die Schweizer Biodiversitätswissen- schaftler kommen 2010 in einer umfassenden Analyse zum Schluss, dass der Biodiver-
1 Mace G. et al. 2005: Biodiversity. In: Ecosystems and Human Wellbeing: Current State and Trends (Hrsg. Hassan H., Scholes R., Ash, N.). Washington DC: Island Press, Chapter 4, S. 79–115 2 Bergamin F. 2011: Kontroverse um das Artensterben. Wissenschaftler bezeichnen Voraussagen von Aussterberaten als zu hoch. In: NZZ Online, verfügbar unter www.nzz.ch/nachrichten/hintergrund/wissenschaft/kontroverse_um_das_artensterben_1.10693163.html [Stand 25.05.2011] 3 Botschaft von Ahmed Djoghlaf, Executive Secretary, Convention on Biological Diversity on the Occasion of World Food Day, October 16, 2009 – Achieving Food Security in Times of Crisis 4 Derzeit verfügen 173 Vertragsstaaten über nationale Biodiversitätsstrategien und entsprechende Aktionspläne www.cbd.int 5 SR 0.451.43 6 Artikel 6a der Biodiversitätskonvention 7 EU biodiversity strategy to 2020 (03.05.2011). http://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/comm²006/2020.htm 8 6. Vertragsstaatenkonferenz, Biodiversitätskonvention, April 2002, COP Decision VI/26, B. Mission, Art. 11 9 10. Vertragsstaatenkonferenz, Biodiversitätskonvention, Oktober 2010, COP 10 Decision X/2, Strategic Plan for Biodiversity 2011–2020 10 OECD Umweltprüfberichte. www.oecd-ilibrary.org/environment/oecd-umweltprufberichte_19900155 11 Hrsg. BAFU und BFS (2007, 2009, 2011): Umwelt Schweiz. www.bafu.admin.ch/publikationen/00027/index.html?lang=de 12 BAFU (Hrsg.) 2010: Umsetzung der Biodiversitätskonvention. Kurzfassung des 4. Nationalberichts der Schweiz. Bundesamt für Umwelt, Bern
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
sitätsverlust in der Schweiz bis anhin nicht gestoppt werden konnte und die Talsohle noch nicht erreicht ist.13
1.2 Auftrag des Parlaments
Das schweizerische Parlament reagierte auf die Entwicklungen der Biodiversität und Politischer Auftrag nahm am 18. September 2008 die Erarbeitung einer Strategie Biodiversität Schweiz in die Legislaturplanung 2007 2011 auf. Mit Bundesratsbeschluss vom 1. Juli 2009 wurde in der Folge das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) damit beauftragt, eine Strategie Biodiversität Schweiz mit folgenden Eckpfeilern zu erarbeiten:
Die Biodiversität ist reichhaltig und gegenüber Veränderungen reaktionsfähig. Eckpfeiler und Unterziele Die Biodiversität und ihre Ökosystemleistungen sind langfristig erhalten.
Weiter werden als Voraussetzung dafür folgende vier Unterziele vorgesehen:
Schutz- und Förderflächen für die Biodiversität sind ausgewiesen und verbindlich gesichert. Die Ressourcennutzung erfolgt nachhaltig. Die Biodiversität wird von der Gesellschaft als zentrale Lebensgrundlage verstan- den, und die Ökosystemleistungen werden volkswirtschaftlich gefördert und ver- stärkt berücksichtigt. Die Verantwortung der Schweiz für die globale Biodiversität wird stärker wahrge- nommen.
Die Strategie Biodiversität Schweiz bildet einen Bestandteil der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates.
1.3 Vorgehen
Die vorliegende Strategie ist das Ergebnis der Umsetzung des parlamentarischen Auftrags. Sie ist die Folge einer intensiven Auseinandersetzung mit der Thematik sowohl innerhalb der Bundesverwaltung als auch in Zusammenarbeit mit zahlreichen Expertinnen und Experten aus den Kantonen, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Zudem wurden Vertreterinnen und Vertreter von Interessenverbänden zur fachlichen Begleitung eingeladen.
Die Strategie baut auf der schweizerischen Tradition einer engen Beziehung mit der Natur und den Errungenschaften der vergangenen Jahre auf. Sie berücksichtigt zudem die Tatsache, dass die Biodiversität dynamisch ist und dass Evolution immer auch Veränderung bedeutet. Sie berücksichtigt aber auch, dass einmal verloren gegangene Biodiversität (z. B. Aussterben einer Art) für immer verloren ist. Im Zentrum steht die Tatsache, dass der Mensch die Veränderungsprozesse auf der Erde heute stärker denn je beeinflusst (Klimawandel, Emissionen, Schadstoffeinträge usw.). Mit diesem Ein- fluss einher geht die Verantwortung der Gesellschaft und ihrer (öffentlichen und privaten) Akteure für die Bewahrung der Biodiversität.
13 Lachat T. et al. 2010: Wandel der Biodiversität in der Schweiz seit 1900. Ist die Talsohle erreicht? 1. Bern: Haupt
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1.4 Schnittstellen und Interessenabwägungen
Überall auf der Erde, wo es belebte Natur gibt, ist auch Biodiversität. In der Konse- quenz hat sich eine Strategie Biodiversität Schweiz mit vielfältigen thematischen und organisatorischen Schnittstellen auseinanderzusetzen. Die wichtigsten Schnittstellen werden in Kapitel 6 (Biodiversität in relevanten Bereichen) sowie bei der Beschreibung der Handlungsfelder zu den Zielen aufgezeigt (Kap. 7). Zudem ist die vorliegende Strategie eingebettet in ein Netz aus zahlreichen weiteren Strategien und Programmen des Bundes zu sehen (Anhang A4).
Wo Schnittstellen bestehen, stellen sich oft Fragen zu potentiellen Wert-, Interessens-, Abwägung von Werten, und Zielkonflikten. Die vorliegende Strategie nimmt diese Fragen auf, soweit sie Interessen und Zielen bereits ersichtlich und auf einer strategischen Stufe abgrenzbar waren. Es ist damit zu rechnen, dass sich ein Grossteil der potentiellen Konflikte erst auf Ebene der konkreten Umsetzungsmassnahmen (Kap. 8.1) zeigt. Allfällige Wert-, Interessens-, und Zielkon- flikte sind dann deshalb im Rahmen der Umsetzung zu analysieren und gegeneinander abzuwägen. Längst nicht jeder potentielle Konflikt manifestiert sich, ob nun auf Ebene der Strategie oder bei der konkreten Umsetzung. Sauber definierte Schnittstellen und gut ausgeleuchtete Konfliktbereiche können dazu beitragen, neue Lösungen zu finden. Insbesondere in Bereichen, die verzahnt sind und langfristig voneinander abhängen, muss eine Erörterung der Interessen, Ziele und Werte stattfinden.
Nicht immer wird eine rein fachliche Abwägung zielführend sein, bei grundlegenden Themen (z. B. Versorgung mit Nahrung, Versorgung mit Energie, langfristige Erhal- tung von Ökosystemen) wird auch auf politischer Ebene zu erörtern sein, welche Gewichtungen kurz- und langfristig vorzunehmen sind.
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
2 Begriff und Bedeutung der Biodiversität
2.1 Begriff Biodiversität
Die Schweiz orientiert sich an der Definition von Biodiversität, welche an der UN- Konferenz von 1992 über Umwelt und Entwicklung im Rahmen der Biodiversitätskon- vention verabschiedet wurde14. Biodiversität bezieht sich auf alle Aspekte der Vielfalt der belebten Welt und umfasst folgende Ebenen sowie deren Interaktionen:
die Vielfalt von Ökosystemen; die Vielfalt der Arten; die genetische Vielfalt.
Ökosysteme sind Gemeinschaften aus Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen, die als Vielfalt von funktionale Einheit miteinander und mit ihrer nicht belebten Umwelt in Wechselwir- Ökosystemen kungen stehen. Man unterscheidet dabei zwischen terrestrischen Ökosystemen (z. B. Steppen, Laubmischwald) und aquatischen Ökosystemen (z. B. Fliessgewässer). Öko- systeme sind grundsätzlich offene Systeme, sie brauchen zur Erhaltung einen Energie- fluss. Sie sind zudem dynamisch, die Gefüge verharren also nicht in einem bestimmten Zustand, sondern verändern sich im Lauf der Zeit und in Wechselwirkung mit anderen Systemen. Die hohe Anzahl an Wechselwirkungen führt zudem dazu, dass Ökosysteme meist einen hohen Komplexitätsgrad aufweisen.
Die Vielfalt der Arten (verschiedenster Tiere, Pflanzen, Pilze, Bakterien) ist die Ebene Vielfalt der Arten der Biodiversität, die den meisten Menschen am vertrautesten ist. So lassen sich in einer Wiese auf den ersten Blick verschiedene Arten von Gräsern und Kräutern, Schmetterlingen, Heuschrecken, Bienen und Käfern erkennen. Der Wissenschaft sind heute weltweit rund 1,8 Millionen Arten bekannt, ein Viertel davon lebt im Boden, die Zahl der noch unbeschriebenen Arten wird allerdings weit höher geschätzt. In der Schweiz sind rund 40 000 Arten bekannt, doch auch hier wird vermutet, dass es etwa
70 000 Arten von Pflanzen, Tieren und Pilzen sein dürften.15
Eine weitere Ebene der Biodiversität, die genetische Vielfalt, bezeichnet die geneti- Genetische Vielfalt schen Unterschiede, die innerhalb von Arten bestehen. Genetische Unterschiede finden sich z. B. zwischen den an lokalen Bedingungen angepassten Beständen einer Pflan- zenart oder zwischen verschiedenen Sorten von Kirschen. Bei vielen Kulturpflanzen und bei den Nutztieren ist es der Mensch, der je nach Anbaugebiet und Verwendungs- bereich mittels Zucht gezielt bestimmte Eigenschaften gefördert und damit eine grosse genetische Vielfalt geschaffen hat. Die genetische Vielfalt ist ein wichtiger Teil der Biodiversität, da sie die Basis für die Anpassungsfähigkeit der Arten an neue Umwelt- bedingungen ist, wie sie z. B. im Zusammenhang mit dem Klimawandel laufend ent- stehen. Arten mit einer geringen genetischen Vielfalt haben ein grösseres Aussterberi- siko.
Nach Ende des Internationalen Jahrs der Biodiversität (2010) ist der Begriff Biodiversi- Ungenügendes tät zwar bekannter geworden, er bleibt jedoch wenig verbreitet. Man muss feststellen, Bewusstsein über dass das Wissen über den Zustand der Biodiversität in Gesellschaft und Wirtschaft Biodiversität ungenügend bekannt ist. Ebenfalls zu wenig ausgeprägt ist das Bewusstsein, dass Entscheidungsträger aus Wirtschaft und Politik und Bürgerinnen und Bürger sowie
14 Übereinkommen über die Biologische Vielfalt, Artikel 2. www.cbd.int/convention/articles.shtml?a=cbd-02 15 Duelli P. 2004: Wie viele Arten leben in der Schweiz? Infoblatt Forsch.bereich Landsch. 61: Seite 4
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Konsumentinnen und Konsumenten mit ihren Entscheiden und ihrem Handeln die Biodiversität oft täglich direkt oder indirekt beeinflussen.16
2.2 Messbarkeit
Aufgrund ihrer Komplexität lässt sich Biodiversität nur schlecht direkt messen. Die Indikatoren Biodiversitätskonvention und andere Akteure nutzen Indikatoren, um den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität zu beschreiben. Dabei lassen sich folgende Dimensi- onen von Indikatoren unterscheiden:
qualitative Indikatoren: z. B. Zustand der Ökosysteme; quantitative Indikatoren: z. B. Anzahl der Arten; direkte Indikatoren: z. B. Artenvielfalt einer Gruppe (z. B. Moose, Brutvögel, Heu- schrecken) oder mehrerer Gruppen: indirekte Indikatoren: z. B. Totalfläche aller Naturschutzgebiete.
Untersucht werden jeweils die drei Ebenen der Biodiversität (Ökosysteme, Arten, genetische Vielfalt). Messgrössen auf Ebene der Ökosysteme sind z. B. die Zahl ver- schiedener Lebensraumtypen, die natürlich, naturnah oder auch stark vom Menschen geprägt sein können. Die Vielfalt der Arten auf einer bestimmten Fläche ist ein weite- res wichtiges Mass für die Biodiversität. Zur Messung der genetischen Vielfalt sind meist aufwendige Labormethoden nötig. Meist genügt der Blick auf eine einzelne Ebene der Biodiversität nicht, oft können Veränderungen nur aus einer Kombination von indirekten Indikatoren abgeleitet werden.
Die Schweiz verfügt über verschiedene spezifische Monitorings betreffend Arten, Biodiversitätsmonitoring Artengruppen und Biotope. Sie hat auch ein Biodiversitätsmonitoring (BDM-CH) aufgebaut, das Hinweise auf die Veränderungen der Biodiversität der Schweiz über längere Zeit gibt. Als eines der ersten Länder hat die Schweiz ein Indikatorenset für Ökosystemleistungen vorgelegt und mit dessen Umsetzung begonnen.17 Noch fehlen aber Indikatoren auf Ebene der genetischen Vielfalt der Wildarten. Ausserdem werden gerade die seltenen Arten nur unzureichend erfasst.18
Die zukünftige Bewertung der Entwicklung der Biodiversität soll sich auf den Zeit- punkt der Inkraftsetzung der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV)19 vom 16. Januar 1991 beziehen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Politik bezüglich des Schutzes der Biodiversität aktiv. Ziel war es, den damaligen Zustand der Biodiversität aufrecht zu erhalten, was bis heute nicht gelungen ist.
2.3 Bedeutung der Biodiversität für die Gesellschaft
Das Verständnis über die Bedeutung der Biodiversität ist stark geprägt von gesell- Wert der Biodiversität schaftlichen Wertvorstellungen. Diese verändern sich zwar mit der Zeit, mit Blick auf die Biodiversität finden sich jedoch wiederholt die Aspekte des Respekts vor der Natur, der Nutzung der Ressourcen der Biodiversität sowie der Nutzung ihrer Ökosystemleis- tungen wieder. Die Erhaltung und Förderung der Biodiversität wird in der Gesellschaft sowohl aus ethischen als auch aus ökonomischen Gründen als wichtig erachtet.
16 gfs.bern 2010: Studie Wahrnehmung und Einstellung zur Biodiversität. Schlussbericht 17 Staub C. et al. 2011: Indikatoren für Ökosystemleistungen. Systematik, Methodik und Umsetzu ngsempfehlungen für eine wohlfahrtsbezogene Umweltberichterstattung. Bern: Bundesamt für Umwelt. Umwelt -Wissen Nr. 1102 18 Biodiversitäts-Monitoring Schweiz. www.biodiversitymonitoring.ch/deutsch/aktuell/portal.php 19 Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16. Januar 1991, SR 451.1
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
In der Vergangenheit konzentrierte man sich vor allem auf den Schutz und die Konser- vierung der Biodiversität. Die Funktion als Ruhe- und Kraftspender, als Inspiration für die Kunst, Technologie und Forschung und als Impuls für die Bildung wurde aner- kannt. Die Schaffung von Reservaten ist historisch gesehen ein Ausdruck eines wach- senden Stellenwerts, den der Mensch der Natur zuerkannte. Dieser konservierende Ansatz berücksichtigt die Frage der Verantwortung der Gesellschaft gegenüber zukünf- tigen Generationen. Die klassischen Motive des Naturschutzes sind denn auch weitge- hend ethischer Natur (Existenzrechte der Arten, Respekt vor der Natur, Eigenwert der Natur usw.).
Nebst der ethischen Komponente hat sich mit der Zeit eine neue Einstellung zum Bedeutung biologisch gesellschaftlichen Wert der Biodiversität etabliert. Diese erachtet biologisch vielseitige vielseitiger Ökosysteme Ökosysteme als wichtige wirtschaftliche Ressource für den Menschen. Vermehrt wahrgenommen wird auch, dass die Ökosysteme kostenlos Leistungen erbringen wie die Reinhaltung von Luft und Wasser, die Bodenfruchtbarkeit oder die Bestäubung von Nutz- und Wildpflanzen. Die Leistungen der Biodiversität sind lebenserhaltend und nach heutigem Wissensstand nicht künstlich ersetzbar, auch wenn sie bis zu einem gewissen Grad dank neuer Technologie punktuell substituierbar sind.
Gemäss der internationalen Klassifikation des Millennium Ecosystem Assessment 20 lassen sich folgende Ökosystemleistungen unterscheiden (Abb. 1):
Versorgungsleistungen: Nahrung, Holz, Fasern, genetische Ressourcen; regulierende Leistungen: Regulierung von Klima, Schutz vor Naturgefahren und Krankheiten, Erhaltung der Wasser- und Luftqualität, Abfallbeseitigung; kulturelle Leistungen: Erholung, ästhetisches Vergnügen, spirituelle Erfüllung; unterstützende Leistungen: Bodenbildung, Erhaltung der Nährstoffkreisläufe.
Abb. 1 > Biodiversität und ihre Erhaltung Die Biodiversität ist die Basis der Ökosystemleistungen, die für das menschliche Wohlergehen essentiell sind. Der Mensch ergreift Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität, um die Ökosystemleistungen zu bewahren.
Biodiversität Ökosystemleistungen ▪ Versorgungsleistungen ▪ Regulierende Leistungen Genetische Vielfalt an ▪ Kulturelle Leistungen Artenvielfalt Vielfalt Ökosystemen ▪ Unterstützende Leistungen
Handlungen zur Erhaltung der Biodiversität Menschliches Wohlergehen Nachhaltige Erhaltung Nutzung
Quelle: Handbuch Biodiversitätsmanagement. Ein Leitfaden für die betriebliche Praxis.Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Berlin, Juni 2010
20 Millennium Ecosystem Assessment 2005: Ecosystems and Human Well-being: Synthesis. Washington DC: Island Press, S. 39ff. http://de.wikipedia.org/wiki/Millennium_Ecosystem_Assessment
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Eine reichhaltige Biodiversität ist grundlegend für die Erbringung dieser Leistungen. Wertkomponenten Sie stiften direkte Nutzen als Produktionsfaktoren oder Konsumgüter, aber auch indi- der Biodiversität rekte Nutzen in Form von Schutzleistungen und regulierenden Leistungen. Zusätzlich zu diesen direkten und indirekten Gebrauchsnutzen der Ökosystemleistungen weist Biodiversität auch einen Optionswert (allfälliger zukünftiger Gebrauch), einen Ver- mächtniswert (Nutzen durch die Erhaltung für kommende Generationen und einen Existenzwert (Nutzen rein aus dem Wissen, dass es in der Schweiz z. B. intakte Öko- systeme oder bestimmte Arten wie z. B. den Steinbock gibt) zu (Tab. 1). 21
Tab. 1 > Wertkomponenten der Biodiversität Übersicht über die verschiedenen Wertkomponenten der Biodiversität (ökonomischer Totalwert von Umweltgütern angewendet auf Biodiversität und Ökosystemleistungen).
Use Values (Gebrauchsnutzen) Non-Use Values (Nicht-Gebrauchsnutzen)
Direkter Indirekter Optionswert Vermächtniswert Existenzwert Gebrauchswert Gebrauchswert z. B. Park oder Wald, z. B. Regulierung der z. B. zukünftiger Besuch z. B. Erhaltung von z. B. Wertschätzung für welcher Erholungsleistun- Wasserqualität von Wäldern, zukünftige natürlichen Lebens- die Artenvielfalt in den gen erbringt, Nutzen für und -menge, Nährstoff- Verfügbarkeit von ge- räumen für künftige Weltmeeren oder für Landwirtschaft, Fischerei, produktion im Boden netischen Ressourcen Generationen wenig sichtbare Arten Genressourcen Quelle: Markandya, A. et al. (2008): The Economics of Ecosystems and Biodiversity – Phase 1 (Scoping) Economic Analysis and Synthesis. Italy
Bestehende Ansätze zur ökonomischen Bewertung von biologischer Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen werden von den TEEB Studie22 (The Economics of Eco- systems and Biodiversity) aufgezeigt23.
Ein Grossteil des von der Biodiversität erbrachten gesellschaftlichen und wirtschaftli- Nutzung chen Nutzens steht heute als öffentliches Gut kostenlos zur Verfügung. Das Fehlen der Biodiversität eines Preises für diese Güter trägt dazu bei, dass derzeit kaum Anreize für die Erhal- tung und Förderung der Biodiversität und ihrer Ökosystemleistungen vorhanden sind. Dies fördert die Übernutzung und Beeinträchtigung der Biodiversität. Wer die Biodi- versität beeinträchtigt, kommt häufig nicht für die verursachten Kosten auf. Gleichzei- tig fehlt aufgrund der mangelhaften Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung der Biodiversität denjenigen das Geld, die Massnahmen zu ihrer Erhaltung und Förderung tätigen. In Zukunft wird darauf zu achten sein, dass diesen Effekten entgegengewirkt werden kann.
21 Die dargelegten Wertkomponenten entsprechen dem Konzept des in der Umweltökonomie weit verbreiteten Ansatzes des Ökonomischen Totalwerts (TEV). 22 TEEB (The Economics of Ecosystems and Biodiversity). www.teebweb.org 23 Laut TEEB versorgen z. B. die rund 100’000 Schutzgebiete der Erde die Menschen mit Ökosystemleistungen im Wert von 4,4 bis 5,2 Milliarden US-Dollar pro Jahr.
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3 Biodiversität im internationalen Kontext
3.1 Globaler Zustand der Biodiversität
Insgesamt hat die Menschheit seit Mitte der 1980er-Jahre mehr natürliche Ressourcen verbraucht, als sich auf der Erde regenerieren konnten.24 Dies hat Folgen für die Biodi- versität. Weltweit muss ein zunehmender Verlust der Biodiversität in allen Ökosyste- men festgestellt werden (Abb. 2)25. Das Millenium Ecosystem Assessment geht davon aus, dass inzwischen bereits bis zu 60 % der untersuchten Ökosysteme degradiert sind26. Zukunftsszenarien zeigen, dass insbesondere der Klimawandel und das Wachs- tum der Weltbevölkerung die globale Biodiversität zusätzlich unter Druck setzen werden.
Abb. 2 > Living Planet Index, 1970–2000 Der Living Planet Index ist ein Indikator für den Zustand der Biodiversität weltweit, der die Wirbeltierbestände an Land, im Süsswasser und im Meer seit 1970 misst. Er stützt sich auf Daten von 1145 Wirbeltierarten (555 an Land lebende Arten, 323 Süsswasserarten und 267 Meeresarten). Der Living Planet Index sank insgesamt um 40 % zwischen 1970 und 2000, der Index von Landarten ist dabei um 30 %, der von Süsswasserarten um 50 % und der von Meeresarten um 30 % gesunken. Living Planet Index, 100% = 1970
120
100
80
60 Landarten
Meeresarten Süsswasserarten Alle Wirbeltiere (Living Planet Index) 40
1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000
Quelle: WWF, UNEP-WCMC
Biodiversität überschreitet die Landesgrenzen, die Ökosysteme hängen global vonein- Globaler ander ab und stabilisieren sich gegenseitig. Um die Ökosysteme und die von ihnen Handlungsbedarf erbrachten Leistungen sicherzustellen ist es unabdingbar, sich weltweit für die Erhal- tung und die Förderung der Biodiversität zu engagieren. Die zunehmende globale
24 Hirstein A. 2008: Buchhaltung über die Natur. In: NZZ am Sonntag, 03.02.2008, S. 67 –69: Mathis Wackernagel, Gründer und Geschäftsführer des Global Footprint Network in Oakland bei San Francisco: «Seit Mitte der achtziger Jahre verbrauchen wir mehr Ressourcen, als die Erde regenerieren kann.» 25 Secretariat of the Convention on Biological Diversity 2010: Global Biodiversity Outlook 3. Montréal 26 Millennium Ecosystem Assessment 2005: Ecosystems and Human Well-being: Synthesis. Washington DC: Island Press, S. 39ff. http://de.wikipedia.org/wiki/Millennium_Ecosystem_Assessment
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Vernetzung, die internationalen Wirtschafts- und Handelsaktivitäten wie auch die länderübergreifende Nutzung von Ressourcen unterstreichen die Tatsache, dass diese Aufgabe weltweit von den verschiedenen Akteuren gemeinsam wahrzunehmen ist.
3.2 Internationale Übereinkommen
Auf globaler Ebene befassen sich verschiedene Konventionen und Institutionen mit Die Biodiversitäts- dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität. Als zentrale Konvention konvention definiert wurde das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt27 (Convention on Biological politische und Diversity, CBD) am Umweltgipfel in Rio de Janeiro 1992 angenommen und von der strategische Grundlagen Schweiz 1994 ratifiziert. Es ist 1995 in Kraft getreten. Die Biodiversitätskonvention ist keine reine Naturschutzkonvention, denn sie greift auch die nachhaltige Nutzung und den gerechten Vorteilausgleich – und damit das wirtschaftliche Potenzial der natürli- chen Ressourcen – als wesentlichen Aspekt der Erhaltung der Biodiversität auf. Die gerechte und ausgewogene Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Res- sourcen ergebenden Vorteile wurde 2010 mit der Annahme des Nagoya- Protokolls über Access and Benefit-Sharing (ABS)28 konkretisiert. Die Bestimmungen der Biodi- versitätskonvention im Bereich des grenzüberschreitenden Verkehrs mit lebendigen genetisch modifizierten Organismen werden durch das Cartagena-Protokoll29 und dem Zusatzprotokoll zur Haftpflicht ergänzt. Fokussiert auf die Biodiversität beschäftigt sich die Konvention ferner mit internationalem Handel, Anreizmassnahmen, Touris- mus, Technologietransfer, traditionellem Wissen und Fragen über Verantwortlichkeit und Haftung. Mit ihrer universellen Geltung bildet die Konvention heute das globale Forum der Staaten, um grundlegende politische und strategische Grundlagen für die globale Biodiversitätspolitik zu definieren.
Daneben besteht ein multilaterales System aus verschiedenen globalen und regionalen Zahlreiche regionale und Abkommen, welche die Schweiz ratifiziert hat. Während sich einige Abkommen auf globale Abkommen die Biodiversität selbst beschränken (CITES30, Ramsar-Abkommen über die Feuchtge- biete31, Bonner Konvention 32, Berner Konvention 33 ), behandeln andere multilaterale Abkommen Teilaspekte davon (UNFCCC 34 , UNCCD 35 ). Verschiedene Abkommen und Organisationen beschäftigen sich mit für die Biodiversität wichtigen Sektoralpoli- tiken wie Landwirtschaft (FAO36, 37), Waldwirtschaft (UNFF38 und ITTO39), geistiges Eigentum (WIPO 40 ), Tourismus (UNWTO 41 ) oder internationaler Handel (WTO 42 ). Die Schweiz arbeitet aktiv an der Weiterentwicklung der multilateralen Abkommen, die sich mit Biodiversitätsfragen befassen, mit und beteiligt sich auch an Arbeiten im
27 Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die Biologische Vielfalt (CBD; SR 0.451.43) 28 Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt. www.cbd.int/abs/doc/protocol/nagoya-protocol-en.pdf 29 Cartagena-Protokoll. http://bch.cbd.int/protocol/text 30 Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES; SR 0.453) 31 Übereinkommen vom 2.Februar 1971 über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel von internationaler Bedeutung (Ramsar-Übereinkommen; SR 0.451.45) 32 Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention; SR 0.451.46) 33 Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention; SR 0.455) 34 Rahmenübereinkommen vom 9. Mai 1992 der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC; SR 0.814.01) 35 Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD) 36 Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen 37 Z. B. der internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft 38 Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF) 39 Internationale Tropenholzorganisation (ITTO) 40 Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) der Vereinten Nationen 41 Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen (UNWTO) 42 Welthandelsorganisation (WTO)
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Rahmen von internationalen Nichtregierungsorganisationen im Bereich der Biodiversi- tät wie der Internationalen Naturschutzunion (IUCN43) und Wetlands International44, wo sie als Staat Mitglied ist. Sie treibt den Synergieprozess der Konventionen aktiv voran, wie auch die Aktivitäten des Globalen Umweltfonds (GEF 45 , der Finanzie- rungsmechanismus der Biodiversitätskonvention) und weiterer Finanzierungsmecha- nismen und Entwicklungsprogramme (z. B. Weltbank46, UNDP47, REDD+48 , FAO 49 usw.).
Im Europäischen Raum engagiert sich die Schweiz im Rahmen des Europarates sowie ihrer vertraglichen Beziehungen zur EU50. Sie unterstützt europäische Initiativen51 und Prozesse (PEBLDS52 und Forest Europe53).
Die Analyse der Konventionen, Vertragsstaatenkonferenzen und der multilateralen wie Gemeinsame Elemente auch bilateralen Zusammenarbeiten lassen grundlegende gemeinsame Elemente erken- aller Abkommen nen, die sich im internationalen Kontext etabliert haben. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Leitgedanken und Grundsätze (siehe Glossar): Vorsorge- prinzip, Verursacherprinzip, nachhaltige Nutzung, Bekämpfung von Ursachen, Nutz- niesserprinzip, Integrationsprinzip sowie Access and Benefit-Sharing.
3.3 Strategischer Plan für die Biodiversität
Die Schweiz hatte zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten der Biodiversitätskon- vention im Jahr 2002 das Ziel verabschiedet, «den Biodiversitätsverlust bis 2010 signifikant auf globaler, nationaler und regionaler Ebene zu reduzieren» 54 . An der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention im Oktober 2010 in Nagoya (Japan) wurde festgestellt, dass keiner der Staaten dieses Ziel erreichen konnte. Be- mängelt wurde in diesem Zusammenhang, dass die einzelnen Staaten nicht zu konkre- ten Schritten veranlasst werden konnten, weil die Zielvorgabe zu abstrakt formuliert war.55
In der Folge strebte man in Nagoya für den Zeitraum nach 2010 die Aufstellung welt- Strategischer Plan bis weit geltender eindeutiger und verständlicher Ziele an, welche die Staaten zu konkre- 2020 tem Handeln ermutigen sollen. Verabschiedet wurde ein strategischer Plan, der sich aus einer Vision, einer Mission, langfristigen strategischen Zielen und zwanzig bis 2020 zu erreichenden Zielen zusammensetzt. Gemäss Entscheid des Ministertreffens 2010 im schweizerischen Bogis-Bossey ist der strategische Plan massgebend für sämtliche nationalen und internationalen biodiversitätsrelevanten Konventionen. Der strategische
43 Weltnaturschutzunion (IUCN) 44 Eine global tätige Nichtregierungsorganisation, die sich um die Erhaltung und Wiederherstellung von Feuchtgebieten kümmert 45 Globaler Umweltfonds www.bafu.admin.ch/dokumentation/umwelt/09249/09375/index.html?lang=de 46 Weltbank. www.worldbank.org 47 Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) 48 Programm zur Reduktion der Emissionen aus Entwaldung und Schädigung von Wäldern. Im Gegenzug sollen Anreize (in der Regel Zahlungen) geschaffen werden. 49 Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen 50 Beispielsweise über ihre Aktivitäten in der europäischen Umweltagentur (EUA) oder über das Netzwerk der Leiter der Europäischen Naturschutzbehörden (ENCA) sowie im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der UNECE. So hat die EUA einen kompakten Synthesebericht zum Zustand und Ausblick über die Umwelt in Europa 2010 herausgegeben. 51 EU Green Infrastructure, ECONNECT und Ökologischer Verbund der Alpenkonvention, Netzwerk Alpen, Ramsar-Gebiete, Natura 2000, Smaragdnetzwerk inklusive Important Bird Areas (IBA) 52 Paneuropäische Strategie über die biologische und landschaftliche Vielfalt (PEBLDS) 53 Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder (Forest Europe). www.foresteurope.org 54 6. Vertragsstaatenkonferenz, Biodiversitätskonvention, April 2002, COP Decision VI/26, B. Mission, Art. 11 55 Botschaft von Japan: Die Ergebnisse der COP10 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. www.de.emb-japan.go.jp/naj/NaJ1101/cop10.html
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Plan soll dabei als Rahmenkonzept dienen, das die Umsetzung der Ziele auf nationaler und regionaler Ebene fördert.56
Folgende langfristigen strategischen Ziele werden mit dem strategischen Plan verfolgt: Langfristige Ziele des strategischen Plans Bekämpfung der Ursachen des Rückgangs der biologischen Vielfalt durch ihre durchgängige Einbeziehung in alle Bereiche des Staates und der Gesellschaft; Reduktion des Drucks (die direkten Belastungen / negativen Einflüsse) auf die Biodiversität und Förderung ihrer nachhaltige Nutzung; Verbesserung des Zustands der biologischen Vielfalt durch Sicherung der Ökosys- teme und Arten sowie der genetischen Vielfalt; Erhöhung des sich aus der biologischen Vielfalt und den Ökosystemleistungen ergebenden Nutzens für alle; Verbesserung der Umsetzung durch partizipative Planung, Wissensmanagement und Kapazitätsaufbau.
Allen oben genannten langfristigen strategischen Zielen sind einzelne konkrete Ziele Aichi-Targets – konkrete zugeordnet, die von den Vertragsstaaten bis 2020 erreicht werden sollen. Im Bündel Ziele auch für die hat die Biodiversitätskonvention diesen Zielen die Bezeichnung «Aichi Targets» Schweiz (Nagoya liegt in der Präfektur Aichi) gegeben. In denjenigen Bereichen, welche die Schweiz betreffen, sind die Aichi-Ziele bei der Formulierung der strategischen Ziele der Schweiz, angepasst an unsere landesspezifischen Besonderheiten, zu berücksichti- gen. Die Konkretisierung des Strategischen Plans auf EU-Ebene wurde mit der Veröf- fentlichung der EU-Strategie57 am 3. Mai 2011 bekanntgegeben.
3.4 Globale Verflechtung
Die Verflechtung der Schweiz im internationalen Kontext ist vielfältig. So stammen etliche genetische Ressourcen, die in der Schweiz in unterschiedlichen Sektoren (z. B. Landwirtschaft, Pharma- und Biotechnologieindustrie, akademische Forschung) ge- nutzt werden, aus anderen Ländern.
Andererseits wird auch die globale Biodiversität von der Schweiz beeinflusst. Seit Einfluss der Schweiz auf Mitte des letzten Jahrhunderts stieg der Ressourcenkonsum der Schweiz massiv an.58 die globale Biodiversität Die Umweltbelastung, welche die inländische Endnachfrage im Ausland verursacht, ist deutlich höher als die Umweltbelastung, die direkt im Inland verursacht wird.59 Denn um diesen Konsum zu befriedigen, müssen Rohstoffe, Halbfabrikate und Fertigproduk- te importiert werden (vgl. auch Abschnitt 6.10). Die Rohstoffgewinnung, die Produkti- on, der Gebrauch, die Entsorgung und das Recycling dieser Güter haben alle – direkte oder indirekte – Auswirkungen auf die globale Biodiversität.
Die Schweiz beeinflusst die globale Biodiversität auch durch ihre Importe und Exporte von Dienstleistungen60 im Bereich der internationalen Wertschöpfungsketten inklusive
56 Strategischer Plan (Strategic Plan for Biodiversity 2011–2010 and the Aichi Targets). www.cbd.int/doc/strategic- plan/2011–2020/Aichi-Targets-EN.pdf 57 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts - und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020, Brüssel, den 3.5.2011. Annahme durch den Rat am 21. Juni 2011 58 BFS Aktuell 2008: Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung. Die Schweiz in einer globalisierten Welt. Online verfügbar unter www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/21/22/publ.Document.114903.pdf [Stand: 29.07.2011] 59 Jungbluth N. et al. 2011: Environmental Impacts of Swiss Consumption and Production. Environmentally extended input-output-analysis. ESU-services GmbH, Rütter+Partner, im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Bern 60 Z. B. Beratung, Technologietransfer
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ihrer Investitionen im Ausland. Deshalb müssen der Aussenhandel wie auch die Ent- wicklungszusammenarbeit im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips umwelt- und biodi- versitätsverträglich sein. Die Kriterien, nach welchen die schweizerischen Unterneh- mungen ihre Tätigkeiten ausüben, können einen starken Einfluss auf die globale Biodiversität haben. Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit verfügt die Schweiz über Programme, die unter anderem den nachhaltigen Handel und Investitionen in Biodiversitätsprodukte und -dienstleistungen 61 , die Umsetzung von ABS in den Partnerländern, den Schutz des Tropenwaldes oder die Etablierung von Nachhaltigkeitslabels im internationalen Rohstoffhandel fördern.
61 Durch nachhaltige Bewirtschaftung von Biodiversitätsressourcen (Nahrungsmittel; Zutaten für Pharmazie und Kosmetik; Zierblumen usw.) oder Dienstleistungen (Ökotourismus) unter Anwendung der Bio -Trade-Prinzipien kann der Handel einen konkreten Beitrag zur Erhaltung des Biodiversitätsreichtums leisten.
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4 Zustand der Biodiversität in der Schweiz
Die Biodiversität in der Schweiz ist geprägt durch die Topografie mit grossen Höhen- unterschieden, die geologische Vielfalt, die heterogene Niederschlagsverteilung und durch die langjährige traditionelle Bewirtschaftung des Kulturlandes. Rund zwei Drit- tel der Schweizer Landesfläche liegen in den Alpen. Für die in diesem geografischen Raum vorkommende hohe Konzentration an vielfältigen Lebensräumen sowie für die darin lebenden Arten mit ihrer hohen genetischen Vielfalt trägt die Schweiz eine besondere Verantwortung.62
Die Biodiversität in der Schweiz erlitt seit 1900 starke Verluste. In den letzten zwanzig Jahren konnten die Bestandesrückgänge bei einigen Arten und die quantitativen Flä- chenverluste bei bestimmten Lebensräumen zwar gebremst, jedoch nicht gestoppt wer- den. Zudem ist die Qualität der meisten Lebensräume tief und nimmt weiterhin ab. Ein Aufwärtstrend ist unter den heute gegebenen Rahmenbedingungen nicht absehbar.63
4.1 Ökosysteme und Lebensräume
Biodiversität braucht Raum. Sie ist überall – vom Hochgebirge über den Wald und die Vielfältige Lebensräume Landwirtschaftsfläche bis hin zu den Siedlungsräumen, ja sogar entlang von Infrastruk- turanlagen wie Bahnlinien, sofern der Boden nicht versiegelt ist.64 In den letzten Jahr- tausenden entstand auf der Fläche der heutigen Schweiz eine grosse Vielfalt von Lebensräumen und Ökosystemen mit typischen Arten. Heute werden über 230 Lebens- raumtypen unterschieden65.
Die allermeisten terrestrischen Ökosystemprozesse, die das Leben auf der Welt ge- Boden - eine knappe währleisten (Bodenfruchtbarkeit, Nährstoff- und Klimagaskreisläufe, Schadstoffabbau Ressource usw.), basieren auf der Interaktion zwischen bodenbiologischen und photosyntheti- schen Prozessen. Bodenlebewesen spielen dabei eine zentrale Rolle. Natürlich gewach- sene Böden bilden die Grundlage der Biodiversität. Boden ist eine knappe, nicht erneu- erbare Ressource. Versiegelung, Verdichtung, Überdüngung, Schadstoffeinträge und Verlust an organischer Substanz 66 sind die Hauptprobleme, die zur Verarmung der biologischen Vielfalt im und über dem Boden in der Schweiz führen. Sie werden oft durch Tätigkeiten des Menschen verursacht, namentlich durch die Bodenansprüche der Siedlung und Infrastruktur, durch Emissionen von Verkehr und Industrie, aber auch durch intensivere forst- und landwirtschaftliche Nutzung.
Speziell gefährdete Ökosysteme in der Schweiz sind Feuchtgebiete, Trockenwiesen und -weiden. Diese erlitten zwischen 1900 und 1990 einen massiven Flächenverlust. Viele Tier- und Pflanzenpopulationen sind aus diesem Grund lokal oder regional vom Aussterben bedroht.
62 Stöcklin J. et al. 2007: Landnutzung und biologische Vielfalt in den Alpen. Fakten, Perspektiven, Empfehlungen. Synthesebericht II, NFP 48. Zürich: vdf 63 Lachat T. et al. 2010: Wandel der Biodiversität in der Schweiz seit 1900. Ist die Talsohle erreicht? 1. Bern: Haupt 64 MacArthur R.H., Wilson E.O. 1967: The Theory of Island Biogeography. N.J.: Princeton University Press: «Artenvielfalt ist eng mit Flächengrösse verbunden. Die Artenvielfalt nimmt mit einer Vergrösserung der Fläche zu und mit der Verkleinerung ab. Die Distanz zu anderen Lebensräumen desselben Typs wirkt sich ebenfalls auf die Artenvielfalt aus: stark isolierte Lebensräume beherbergen weniger Arten als gut vernetzte und die Vitalität der Populationen nimmt ab.» 65 Delarze R., Gonseth Y. 2008: Lebensräume der Schweiz. Ökologie – Gefährdung – Kennarten. h.e.p. Ott Verlag 66 Bundesamt für Raumentwicklung / Bundesamt für Umwelt (Hrsg., 2007): Landschaft unter Druck. 3. Fortschreibung 1989–2003. Bern, und Lachat T. et al. 2010: Wandel der Biodiversität in der Schweiz seit 1900. Ist die Talsohle erreicht? 1. Bern: Haupt
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Feuchtgebiete und Gewässer beherbergen eine grosse Vielfalt an speziellen Lebens- Feuchtgebiete und räumen und stellen wichtige Ökosystemleistungen sicher, wie z. B. den Schutz vor Gewässer Hochwasser, die Regulierung des Wasserhaushalts oder die CO2-Speicherung. Die Ausdehnung dieser Lebensräume ist vor allem in den dicht besiedelten Gebieten des Mittellandes stark zurückgegangen. Von 1900 bis 1990 betrug der Flächenverlust für Auen 36 %, für Moore 82 %. Viele Kleingewässer verschwanden zudem als Folge von Entwässerungen. Die Gewinnung von Siedlungs- und Landwirtschaftsflächen, Gewäs- serverbauungen und die Nutzung der Gewässer zur Energiegewinnung haben die gewässertypischen Lebensräume und die davon abhängenden Arten stark beeinflusst. Seit 1990 konnte der Flächenverlust bei den Auen und Mooren dank dem Inkrafttreten der entsprechenden Bundesinventare und einer wirksamen Gesetzgebung weitgehend gestoppt werden. Eine grosse Herausforderung bleibt die Erhaltung der Lebensraum- qualität in den verbliebenen Flächen. Die meisten Moore weisen eine beeinträchtigte Hydrologie auf und sind langfristig von Eutrophierung, Austrocknung und Verbu- schung bedroht. 67 Die Situation könnte sich in Zukunft verschlechtern, wenn sich aufgrund des Klimawandels die Niederschlagsverhältnisse grundlegend ändern sollten. Von 65 000 Kilometern Fluss- und Bachläufen sind 14 000 Kilometer stark beeinträch- tigt, gänzlich naturfremd oder eingedolt. Durch den Bau von Kläranlagen ab den 1960er-Jahren ist die organische Belastung der Gewässer deutlich zurückgegangen, wodurch die Artenvielfalt manchenorts wieder zugenommen haben dürfte. Heute stellen bei der Gewässerbelastung Mikroverunreinigungen (z. B. hormonaktive Sub- stanzen, Arzneimittelwirkstoffe) eine Herausforderung dar. Wie stark sie die Biodiver- sität beeinflussen, ist noch wenig erforscht.
Trockenwiesen und -weiden erlitten von 1900 bis 1990 einen Flächenverlust von 95 %. Trockenwiesen In den letzten zwanzig Jahren hat die übrig gebliebene Fläche infolge Nutzungsintensi- und -weiden vierung oder Nutzungsaufgabe (Nichtnutzung führt zu Verwaldung) und durch Über- bauungen zusätzlich um rund ein Fünftel abgenommen68. Die Wiesen und Weiden in der Schweiz sind im letzten Jahrhundert deutlich artenärmer geworden69, und die Ar- tenzusammensetzung in Wiesen und Weiden der tieferen und mittleren Lagen wird zu- nehmend ähnlicher bzw. monotoner70. Dank der Öko-Qualitätsverordnung71 von 2001 sowie dem Inventar zu den Trockenwiesen und -weiden, welches 2010 zur Trocken- wiesenverordnung72 führte, konnte dieser Flächenverlust teilweise gebremst werden.
4.2 Artenvielfalt
Zwischen 1900 und 1990 erlitt die Artenvielfalt in der Schweiz starke Verluste. Viele Bedrohte Artenvielfalt einst häufige Arten waren von drastischen Arealverlusten und sinkenden Bestandes- grössen betroffen. Von den heutigen Kenntnissen ausgehend wird angenommen, dass ein Drittel der Arten in der Schweiz bedroht ist73. Nicht wenige einheimische Arten kommen heute nur noch in einzelnen dezimierten Beständen vor oder es sind nur noch einzelne Individuen vorhanden. Vor allem im Mittelland ist die Artenvielfalt so stark
67 Klaus G. 2007: Zustand und Entwicklung der Moore in der Schweiz. Bern: BAFU 68 Urech M., Eggenberg S., pro seco 2007: Inventarvergleiche. Interner Bericht. Bern: im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt 69 Rechsteiner C. 2009: Wiesen der Schweiz – vor 120 Jahren und heute. Masterarbeit. Universität Zürich 70 Biodiversitätsmonitoring: Vielfalt von Artengemeinschaften (Z12). www.biodiversitymonitoring.ch/deutsch/indikatoren/z12.php 71 Verordnung vom 4. April 2001 über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (Öko-Qualitätsverordnung, ÖQV) SR 910.14 72 Verordnung vom 13. Januar 2010 über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Trockenwiesenverordnung, TwwV), SR 451.37 73 Baur B. et al. 2004: Biodiversität in der Schweiz: Zustand, Erhaltung und Perspektiven. Grundlagen f ür eine nationale Strategie. Bern: Forum Biodiversität Schweiz (Hrsg.) und BAFU (Hrsg.) 2010: Umsetzung der Biodi- versitätskonvention. Kurzfassung des 4. Nationalberichts der Schweiz. Bundesamt für Umwelt, Bern
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
zurückgegangen, dass es fraglich ist, ob die Leistungen der Ökosysteme langfristig sichergestellt sind. Seit den 1990er-Jahren haben sich die Bestandesrückgänge bei einigen Arten verlang- samt. In wenigen Einzelfällen fand eine positive Entwicklung statt. Die Prognosen bis
2020 zeigen jedoch, dass eine echte Trendwende unter den gegebenen Rahmenbedin-
gungen nicht möglich ist. Bereits die Stabilisierung des heutigen Zustands benötigt ein deutlich stärkeres Engagement für die Erhaltung der Artenvielfalt als das derzeitige.
Mit der globalen Vernetzung stieg gleichzeitig die Zahl der absichtlich und unabsicht- Invasive gebietsfremde lich eingeführten Arten in der Schweiz. Die meisten verschwinden nach einigen Jahren Organismen wieder oder gliedern sich unauffällig in unsere Ökosysteme ein. Einige aber haben die Fähigkeit, sich auf Kosten einheimischer Arten stark auszubreiten und eine so hohe Bestandesdichte zu erreichen, dass dadurch die biologische Vielfalt und deren nachhal- tige Nutzung beeinträchtigt werden können. Diese sogenannten invasiven gebietsfrem- den Arten können vielfältige ökologische Schäden verursachen, indem es zur Verdrän- gung von oder zur Hybridisierung mit einheimischen Arten kommt, oder indem ökologische Faktoren oder Funktionen einheimischer Ökosysteme verändert oder Krankheiten und Parasiten auf einheimische Arten übertragen werden. Im Weiteren können Gesundheitsprobleme beim Menschen durch toxische oder allergene Stoffe ausgelöst werden. In der Landwirtschaft oder an Infrastrukturen können beträchtliche ökonomische Verluste erfolgen, z. B. Mehrkosten im Unterhalt bei Gleisanlagen, Strassen und Ufern.
4.3 Genetische Vielfalt
Die Überlebens- und Evolutionsmöglichkeiten von Arten und ihren Populationen hängen auch von ihrer genetischen Vielfalt ab. Genetisch einheitliche Arten sind stärker vom Aussterben bedroht, da sie weniger gut auf die sich ändernden Umweltbe- dingungen reagieren können. Eine Verarmung der genetischen Vielfalt kann deshalb zum Aussterben von Arten führen.
Gleichzeitig führt der Rückgang der genetischen Vielfalt auch zum Verlust wichtiger Genetische Ressourcen oder potenziell wichtiger Ressourcen für den Menschen. Genetische Ressourcen dienen in der Schweiz als Ausgangsmaterial für die Entwicklung neuer Medikamente oder Wirkstoffe und bilden die Grundlage von allen Pflanzensorten und Tierrassen der Landwirtschaft. In der Schweiz werden genetische Ressourcen des In- und Auslandes in unterschiedlichen Sektoren genutzt, insbesondere in der Forschung, im Landwirtschafts- und Pharmabe- reich. Für die Schweiz sind die spezifische biologische Vielfalt im Alpenraum und die langjährige landwirtschaftliche Praxis eine wichtige Quelle genetischer Ressourcen, die es zu erhalten und nachhaltig zu nutzen gilt. Die 27 einheimischen Nutztierrassen74,
900 Garten- und Ackerpflanzenarten und -sorten, 450 Beeren- und 1800 Obstsorten
stellen einen Reichtum dar, der einen wichtigen Beitrag an die Sicherheit unserer Nahrungsmittelversorgung leistet und auch wertvolles kulturhistorisches Erbe ist.
Trotz der reichen einheimischen genetischen Vielfalt wird ein Grossteil der in der Genetische Ressourcen Schweiz genutzten genetischen Ressourcen aus dem Ausland erworben. Für Industrie, im Ausland Forschung und Landwirtschaft ist es deshalb wichtig, dass die genetischen Ressourcen global erhalten bleiben und der Zugang zu diesen Ressourcen auch im Ausland sicher- gestellt wird. Die ausgewogene und gerechte Verteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile schafft hierfür eine wichtige Grundlage.
74 ProSpecieRara 2009: Nutztierrassen der Schweiz
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5 Bisheriger Biodiversitätsschutz
Naturschutz hat in der Schweiz eine lange Tradition. Seine Anfänge liegen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Mit dem Naturschutz werden in erster Linie Lebensräume gefördert, später kam der Landschaftsschutz dazu.75 Dieser setzt sich für ein nachhaltiges Zusammenspiel von Natur- und Kulturelementen ein, z. B. mittels Pärken von nationaler Bedeutung oder mit dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung.
Naturschutz ist in der Schweiz eine Aufgabe, die gemeinsam von verschiedenen Insti- Erfolgreiche tutionen der öffentlichen Hand und privaten Akteuren wahrgenommen wird. Die Zusammenarbeit daraus resultierende Mitverantwortung wird von allen Partnern aktiv und engagiert im Naturschutz wahrgenommen. Dabei haben die grossen Bemühungen der Kantone und der Natur- schutzorganisationen viel zur Erhaltung der Biodiversität beigetragen. Viele Erfolge wurden auch dank des grossen ehrenamtlichen Engagements der Zivilgesellschaft erreicht.
5.1 Lebensraumschutz
Der Lebensraumschutz in der Schweiz war bis anhin durch langfristige Sicherung von Schutzgebiete wichtigen Gebieten für die Biodiversität geprägt. Als erste mit Bundesperimeter 76 bezeichnete Gebiete wurden im Jahr 1875 eidgenössische Jagdbanngebiete77 gesetzlich verankert. Damals waren Reh, Rothirsch und Steinbock durch übermässiges Jagen fast oder vollständig ausgerottet. 1914 wurde der Schweizerische Nationalpark78 gegründet. In den 1990er-Jahren sicherte man spezifische Gebiete für Arten und Lebensräume langfristig. Ab 1991 gab es Wasser- und Zugvogelreservate 79 und die Biotope von nationaler Bedeutung80. 1991 wurde die Hochmoorverordnung in Kraft gesetzt81. Es folgten 1992 die Auenverordnung82, 1994 die Flachmoorverordnung83 und 1996 die Moorlandschaftsverordnung84. Im Jahr 2001 hat der Bundesrat das Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung85 als erstes Inventar zum Schutz der Lebensräume einer zoologischen Artengruppe verordnet. 2010 wurde die Trockenwie- senverordnung 86 verabschiedet. In der Schweiz besteht heute auf Kantons- und Ge- meindeebene eine Vielzahl von kantonalen und kommunalen Gebieten, die einen lang- fristigen Schutz geniessen. Weitere Flächen sind oft in privatem Eigentum (z. B. Na- turschutzorganisationen) und werden auf diesem Weg privatrechtlich geschützt.
75 Das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) ist die verbindliche Richtschnur für den Natur - und Landschaftsschutz bei Bundesaufgaben. 76 National bezeichnete Gebiete 77 Verordnung vom 30. September 1991 über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ; SR 922.31 ) 78 Bundesgesetz vom 19. Dezember 1980 über den Schweizerischen Nationalpark im Kanton Graubünden (Nationalparkgesetz; SR 454) 79 Verordnung vom 21. Januar 1991 über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV; SR 922.32) 80 Artikel 18a des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451), eingefügt
1987 als indirekter Gegenvorschlag zur Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)
81 Verordnung vom 21. Januar 1991 über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung (Hochmoorverordnung; SR 451.32) 82 Verordnung vom 28. Oktober 1992 über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung (Auenverordnung; SR 451.31) 83 Verordnung vom 7. September 1994 über den Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung (Flachmoorverordnung; SR 451.33) 84 Verordnung vom 1. Mai 1996 über den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung (Moorlandschaftsverordnung; SR 451.35) 85 Verordnung vom 15. Juni 2001 über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (Amphibienlaichgebiete-Verordnung, AlgV; SR 451.34) 86 Verordnung vom 13. Januar 2010 über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TwwV; SR 451.37)
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Neben den klassischen Schutzgebieten leisten auch die Flächen, welche mithilfe finan- zieller Anreize biodiversitätsfördernd bewirtschaftet werden, einen wichtigen Beitrag zum Lebensraumschutz.
Zum Schutz der Lebensräume bestehen gesetzliche Bestimmungen in den Bereichen Gesetzliche Gewässerschutz, Wasserbau, Wald, Raumplanung, Chemikalien, Umweltschutz und Bestimmungen zum Landwirtschaft. Das Wasserbaugesetz und das Gewässerschutzgesetz (beide aus dem Lebensraumschutz Jahr 1991) kombinieren das Anliegen des Hochwasserschutzes mit dem Bestreben, die ökologischen Funktionen der Gewässer zu sichern. Mit der Revision des Gewässer- schutzgesetzes (in Kraft seit 1. Januar 2011) werden die Anstrengungen zur Gewässer- revitalisierung und zur Minderung der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnut- zung in Zukunft deutlich intensiviert.
Gemäss der Definition der Biodiversitätskonvention (Schutzgebiete müssen geogra- Anteil der Schutzgebiete fisch festgelegt und gesichert sein und einem biodiversitätsspezifischen Management in der Schweiz unterliegen87) verfügt die Schweiz schätzungsweise (siehe Anhang A3) über Schutzge- biete im Umfang von 11,9 % der Landesfläche 88 . Allein durch die Einrichtung und langfristige Sicherung von Schutzgebieten konnte der Rückgang der Biodiversität in der Schweiz bisher aber nicht gestoppt werden.
Untersuchungen weisen darauf hin, dass die bestehenden Flächen nicht genügen, oft zu Funktionsfähigkeit der klein, zu wenig vernetzt und in ihrer Qualität stark beeinträchtigt sind.89 Meist sind Schutzflächen nicht Aufwertungen und Regenerationen erforderlich, damit die Gebiete, die dem Schutz der immer sichergestellt Biodiversität gewidmet sind, ihre Funktion erfüllen können. Da diese Gebiete vom Menschen zum Teil stark beeinträchtigt wurden, finden die natürlichen Prozesse häufig nicht mehr statt. Funktionsfähige Gebiete sind zur Sicherung von Lebensräumen und Arten sowie für die Vernetzung entscheidend.
Die Defizite an Fläche und Qualität sind zum Teil auf Mängel im Vollzug des heute Gründe für Flächen- und geltenden Rechtes zurückzuführen. Tatsache ist, dass die Mittel der Kantone und des Qualitätsdefizite Bundes unzureichend sind, um die Vollzugsaufgaben zufriedenstellend wahrnehmen zu können. Dabei ist zwischen Bund und Kantonen zu unterscheiden, wird doch der Bund eher als verhindernd wahrgenommen, da die Kantone ihre Bereitschaft signalisieren, trotz Sparprogrammen bereits heute mindestens 50 %90 mehr in diese Verbundaufgabe zu investieren. Der Vergleich der geschätzten Unterhaltskosten von Biotopen von nationaler Bedeutung mit den derzeitigen Ausgaben für Natur- und Landschaftsschutz zeigt, dass es zum Schutz und zur Pflege der Biotope etwa doppelt so viele Mittel bräuchte, als Bund und Kantone heutzutage zur Verfügung stellen. Dazu sind einmali- ge Investitionen für die Aufwertung und Regeneration der Biotope nötig, deren Kosten einem Mittelwert von 1,2 Milliarden entsprechen. 91 Schliesslich wird die fehlende Einhaltung und Umsetzung des geltenden Rechts oft nicht sanktioniert.
Eine grosse Herausforderung der nächsten Dekaden stellt die Anpassung der Lebens- Anpassung der räume an den Klimawandel dar. Bis Ende 2011 wird eine nationale Anpassungsstrate- Lebensräume an den gie erarbeitet, die sich auch den Anpassungen im Bereich Biodiversität annimmt. Klimawandel Wichtig ist dabei, dass die jetzigen und künftigen Schutz- und Vernetzungsgebiete so
87 Biodiversitätskonvention, Artikel 2. www.cbd.int/convention/articles/?a=cbd-02 88 Die Überlappungen wurden bei der Flächenberechnung nicht berücksichtigt. Dies führt zu einer Überschätzung der Gesamtfläche. 89 Klaus G. 2007: Zustand und Entwicklung der Moore in der Schweiz. Bern: BAFU und BAFU 2010: Switzerland’s Fourth National Report under the Convention on Biological Diversity. Bern 90 Es handelt sich um errechnete Zahlen auf Basis der erklärten Investitionsbereitschaft der Kantone in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz und Biodiversität im Wald. 91 Ismail S. et al. 2009: Kosten eines gesetzeskonformen Schutzes der Biotope von nationaler Bedeutung. Technischer Bericht. Birmensdorf: Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, Basel: Pro Natura, Bern: Forum Biodiversität. www.wsl.ch/dienstleistungen/publikationen/pdf/9625.pdf
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
angelegt werden, dass eine Anpassung der Lebensräume an klimainduzierte Verände- rungen möglich ist.
Mit dem Projekt Réseau Ecologique National (REN)92 hat der Bund 2004 seine Vision Réseau Ecologique für einen landesweiten Verbund von Lebensräumen dargelegt. Anhand detaillierter National (REN) als Vision Karten werden wichtige Gebiete zum Schutz von seltenen und gefährdeten Lebens- für einen landesweit räumen und Arten und deren Vernetzungsachsen geografisch aufgezeigt. Dabei wird vernetzten Lebensraum nicht nur die diesbezüglich aktuelle Situation ausgewiesen, sondern auch das Potenzial der Landschaft berücksichtigt. Aus den Ergebnissen dieses Projekts kann abgeleitet werden, dass für die Sicherstellung der Biodiversität und ihrer Funktionen mehr Flä- chen als heute einen Beitrag leisten müssen. Eine Aktualisierung der Unterlagen soll die Flächenbedürfnisse präzisieren.
Die langfristige qualitative und quantitative Sicherung von Flächen ist Voraussetzung Voraussetzungen für die für die Erhaltung der Ökosysteme und ihrer Leistungen. Dabei soll die Versiegelung qualitative und verringert und die Zerschneidung von Lebensräumen möglichst vermieden werden. quantitative Sicherung Zudem braucht es eine gezielte Förderung einer auf Nachhaltigkeit beruhenden und der Lebensräume insbesondere den spezifischen Eigenheiten der Lebensraumtypen angepassten Nutzung in allen Räumen (Siedlungsraum, Landwirtschaftsflächen, Wald).
Um den Arten langfristige Überlebenschancen zu bieten, müssen ihre Lebensräume Handlungsfelder für den genügend gross sein, eine gute Qualität aufweisen und sinnvoll auf der Landesfläche Lebensraumschutz verteilt sein.93 Für die Weiterführung des Lebensraumschutzes stehen in Zukunft des- halb die nachstehenden Handlungsfelder im Vordergrund:
Die bestehenden Schutzgebiete müssen richtig gepflegt und wo nötig regeneriert werden. Wo notwendig müssen bestehende Schutzgebiete vergrössert und neue Schutzgebiete geschaffen und vernetzt werden. Dabei soll die Verantwortung der Schweiz für die repräsentative Erhaltung aller ihrer verschiedenen Lebensräume be- rücksichtigt werden. Auch die Anpassungsmöglichkeit der Ökosysteme an den Kli- mawandel muss sichergestellt werden. Es braucht eine Verbesserung der Instrumente in der Raumordnungspolitik, weil diese mit ihrer Koordinationsfunktion die Entwicklung des Raumes einschliesslich seiner Bedeutung für die Biodiversität steuernd beeinflusst. Die Weiterentwicklung des REN soll zudem den Akteuren aus den für die Biodiversität relevanten Sektoren räumliche Grundlagendaten bieten, auf welchen die Handlungen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität basieren können. Die Reduktion der Einträge von Mikroverunreinigungen in die Gewässer, sowohl aus der Siedlungsentwässerung als auch aus diffusen Quellen, z. B. aus der Land- wirtschaft, stellt die Wasserwirtschaft vor neue Herausforderungen. Im Zuge der verstärkten Förderung erneuerbarer Energien steigt der Druck auf die Gewässer durch die vermehrte Nutzung der Wasserkraft, auch an bisher noch ungenutzten Gewässern. Deshalb soll ein sektorenübergreifender Ansatz die sektorale Betrach- tungsweise zunehmend durch ein integrales Gewässermanagement ablösen.
92 Réseau Ecologique National (REN). www.bafu.admin.ch/schutzgebiete-inventare/09443/index.html?lang=fr 93 Lawton, J.H. et al. 2010: Making Space for Nature: a review of England’s wildlife sites and ecolo gical network. Report to Defra.
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5.2 Artenschutz
In der Schweiz wird Artenschutz prinzipiell durch die Instrumente des Lebensraum- Artenförderungs- schutzes gewährleistet. Eine beschränkte Auswahl Arten wird von Bund und Kantonen programme zusätzlich mit Artenförderungsprogrammen unterstützt. Diese Programme sind speziell auf Arten oder Artengruppen ausgerichtet, die mit dem Lebensraumschutz allein nicht genügend gefördert werden können und deshalb auf spezifische zusätzliche Massnah- men angewiesen sind. Artenförderungsprogramme gibt es für einzelne Arten aus verschiedenen Gruppen wie Wirbeltiere, wirbellose Tiere, Pflanzen, Flechten, Algen und Pilze.
Für Bär, Luchs, Wolf und Biber gibt es nationale Konzepte. Bei diesen steht das Ma- nagement der Populationen im Vordergrund, damit Schäden begrenzt und wo nötig entschädigt werden können. Im Bereich der Fliessgewässer gibt es Aktionspläne für Fische und Flusskrebse.
Seit 1991 sind Rote Listen94 formal in der Natur- und Heimatschutzverordnung veran- kert. Sie zeigen auf, für welche Tier-, Pflanzen-, und Pilzarten Handlungsbedarf be- steht. Zudem werden mögliche Schutzmassnahmen für deren Erhaltung dargelegt. Die Roten Listen werden periodisch aktualisiert.
Im Bereich Artenförderung ist von 40 000 bekannten einheimischen Arten nur bei rund Handlungsfelder für den einem Viertel der Gefährdungszustand bekannt95. Die Prioritäten für Artenschutzpro- Artenschutz gramme ergaben sich bisher oft aus dem Kenntnisstand der Wissenschaft und den finanziellen und personellen Ressourcen von Organisationen, die im Artenschutz tätig sind. In Zukunft muss der Kenntnisstand über Arten erweitert werden. Zudem braucht es übergeordnete Ziele und Grundsätze für die Prioritätensetzung und den Umgang mit Zielkonflikten. Insbesondere muss der Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten oder mit An- und Umsiedlungen geregelt werden. Dazu braucht es eine Gesamtkonzep- tion für die Erhaltung und den Wiederaufbau der natürlichen und kulturell geformten Artenvielfalt.
5.3 Schutz der genetischen Vielfalt
Bis anhin wurde wenig unternommen, um die genetische Vielfalt und die genetischen Mangelndes Wissen über Ressourcen der Schweiz zu erhalten und nachhaltig zu nutzen. Die genetische Vielfalt die genetische Vielfalt der wildlebenden Pflanzen und Mikroorganismen der Schweiz ist bis heute nur ansatz- weise bekannt. Bessere Kenntnisse herrschen bezüglich der Vielfalt der Pflanzensorten und Tierrassen in der Landwirtschaft. Unbekannte genetische Vielfalt kann weder geschützt noch nachhaltig genutzt werden, was zu einer Verarmung und zu unbemerk- ten Verlusten führen kann. Mit der Erhaltung der Arten und ihren natürlichen Verbrei- tungsgebieten können in den meisten Fällen auch die genetische Vielfalt und ihr Poten- zial als Ressourcen für weitere Generationen sichergestellt werden. Zusatzmassnahmen in Form von Genbanken, Stammsammlungen, botanischen Gärten usw. sind jedoch notwendig. Um zu bestimmen, welche Arten der Schweiz wie erhalten werden sollen, ist es wichtig, die genetische Vielfalt der Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen in der Schweiz besser zu kennen.
94 Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (NHV; SR 451.1) 95 Rote Listen BAFU 1994–2011 und Cordillot F., Klaus G. (in Vorb.): Gefährdete Arten in der Schweiz. Synthese Rote Listen. Stand der Daten: 2010. Bern: Bundesamt für Umwelt. Reihe Umwelt-Zustand und Baur B. et al. 2004: Biodiversität in der Schweiz: Zustand, Erhaltung und Perspektiven. Grundlagen für eine nationale Strategie. Bern: Forum Biodiversität Schweiz (Hrsg.)
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Die Arbeit zur Erhaltung der genetischen Ressourcen richteten sich bis anhin insbeson- Bisherige dere nach den relevanten Artikeln der Biodiversitätskonvention sowie nach den soge- Anstrengungen nannten Bonner Leitlinien über ABS96. Im Bereich der Mikroorganismen leistete der Bund einen Beitrag zum Aufbau einer nationalen Stammsammlung für Mikroorganis- men97. Die Mehrheit der botanischen Gärten der Schweiz wurden einem internationa- len Pflanzenaustauschnetzwerk angeschlossen. Die Schweizerische Akademie der Na- turwissenschaften (SCNAT) führt seit mehreren Jahren ein Sensibilisierungsprogramm betreffend Nutzung der genetischen Ressourcen in der akademischen Forschung. Der Erhaltung der waldgenetischen Ressourcen in der Schweiz Rechnung getragen wird – neben einer möglichst natürlichen Verjüngung der Bestände – durch Verwendung von standortgerechtem Vermehrungsgut bei künstlicher Verjüngung, durch gezielte Förde- rung seltener Baumarten sowie durch das Ausscheiden von Wäldern von besonderem genetischem Interesse. Im Landwirtschaftsbereich wird die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen und ihrer verwandten Wildarten durch den nationalen Aktionsplan (NAP98) unterstützt. Zudem trat 2004 der internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für die Ernährung und Landwirtschaft99 in Kraft, der übereinstimmend mit der Biodiversitätskonvention, die Erhaltung, die nach- haltige Nutzung und den gerechten Vorteilsausgleich zum Ziel hat. Für tiergenetische Ressourcen wurde ein Konzept zur Erhaltung der Rassenvielfalt der landwirtschaftli- chen Nutztiere ausgearbeitet. Private Initiativen, wie ProSpecieRara100, tragen ebenfalls stark zur Erhaltung der Pflanzensorten und Tierrassen bei. Schliesslich hat die Schweiz am 11. Mai 2011 das Nagoya-Protokoll über ABS unterzeichnet, und der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, eine Ratifikationsbotschaft auszuarbeiten.
96 Bonner Leitlinien über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte und ausgewogene Beteiligung an den Vorteilen aus ihrer Nutzung. www.abs.bfn.de/fileadmin/ABS/documents/Bonn-Guidelines_englisch- deutsch_Druckfassung.pdf 97 Culture Collection of Switzerland (CCOS). www.ccos.ch 98 Nationaler Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (NAP-PGREL). www.cpc-skek.ch/deutsch/nap_projekte/infos.html 99 Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, SR 0.910.6 100 ProSpecieRara: Schweizerische Stiftung für die kulturhistorische und genetische Vielfalt von Pflanzen und Tieren. www.prospecierara.ch
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6 Biodiversität in relevanten Bereichen
Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität ist eine gewaltige gesell- schaftliche, wirtschaftliche und technische Herausforderung. Es zeigt sich, dass diese mit klassischen Naturschutzinstrumenten allein nicht erfolgreich zu bewältigen ist. Biodiversität wird geprägt von Landnutzungen und von Eingriffen durch Bauten, Anlagen und Infrastrukturen sowie von diffusen Verschmutzungen; der Umgang mit ihr hängt vom Wissensstand und verfügbaren Informationen ab. Ein nachhaltiger Umgang mit der Biodiversität und damit eine Sicherung der Ökosystemleistungen kann nur dann erreicht werden, wenn die verschiedenen Sektoralpolitiken die Biodiversität als Handlungsfeld der Zukunft annehmen. Nachstehend wird aufgezeigt, wie die einzelnen Bereiche die Biodiversität beeinflussen und von ihr profitieren.
6.1 Waldwirtschaft
Die Wälder der Schweiz sind dank der klimatischen und geologischen Unterschiede Vielfältige Wälder und sehr vielfältig – unterschieden werden über hundert natürliche Waldgesellschaften, die Wald-Ökosystem- mehr als 60 % der in unserem Lande vorkommenden Pflanzen, Tiere, Pilze und Mikro- leistungen organismen beherbergen. Mit zur hohen Artenvielfalt beigetragen hat auch die vielfäl- tige Nutzungsgeschichte der Wälder, die unter anderem für viel Licht, Wärme und magere Standorte gesorgt hat. Die verschiedenen Ökosystemleistungen des Waldes wie die Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen sind direkt mit seiner spezifischen Biodi- versität verknüpft.
Die Fläche des Waldes hat seit 1850 stetig zugenommen, vor allem in den Alpen und Zunahme der Waldfläche auf der Alpensüdseite. Die Waldbewirtschaftung erfolgt in der Schweiz heute flächen- und der ökologischen deckend nachhaltig und weitestgehend naturnah, wie das gemäss Waldgesetz verlangt Qualität der Wälder wird. Insgesamt ist der prozentuale Anteil gefährdeter Arten in Wäldern geringer als in anderen Lebensräumen. Die ökologische Qualität der Wälder hat in den letzten Jahr- zehnten zugenommen. Mehrere entsprechende Indikatoren zeigen einen positiven Trend: Die Strukturvielfalt wächst, die Waldverjüngung erfolgt grösstenteils und zunehmend natürlich, und der Totholzanteil ist angestiegen..101
Dennoch gibt es Defizite im Bereich Waldbiodiversität. Dazu gehört weiterhin die Handlungsfelder für die Untervertretung vielfältiger Strukturen wie z. B. gestufte Waldränder, lichte Wälder, Waldwirtschaft feuchte Waldstellen, Wytweiden102 und Kastanienselven103 sowie der Mangel an Alt- und Totholz, insbesondere auf Flächen im Mittelland und im Jura. Diese Defizite führen zu einem Rückgang an seltenen und gefährdeten licht- und wärmeliebenden Arten sowie an Habitatspezialisten biologisch alter Entwicklungsphasen. Dazu kommt eine heute noch ungenügende Ausscheidung von Waldreservaten. Ebenfalls eine flächendeckende Bedrohung für die Waldbiodiversität stellen die Ungleichgewichte in der Nährstoffversorgung durch Einträge aus der Luft (vorwiegend Stickstoff) dar.
Die Waldpolitik des Bundes wird durch die Waldpolitik 2020 geleitet. Sie ist eine Waldpolitik 2020 politische Absichtserklärung des Bundesrates, welche die Grundlage für konkrete
101 Brändli U.B. 2010: Schweizerisches Landesforstinventar. Ergebnisse der dritten Erhebung 2004–2006. Birmensdorf, Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL. Bern, Bundesamt für U mwelt BAFU 102 Auf Wytweiden findet gleichzeitig eine Wald- und Weidennutzung statt. Sie gelten juristisch als Wald und sind dem Waldgesetz unterstellt. 103 Unter Selven sind die bekannten Edelkastanien- und die wohl eher seltenen Nussbaumbestockungen zu verstehen, die hauptsächlich im Wallis, im Tessin und in Südbünden vorkommen. Sie dienen traditionell der Holznutzung und der Früchtegewinnung, werden aber auch beweidet und/oder gemäht.
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Massnahmen bildet, die in vierjährigen Umsetzungsplänen konkretisiert werden. Darin sind langfristige Visionen (bis 2030) über den gewünschten Zustand des Waldes, davon abgeleitete quantifizierte Ziele für die Periode 2010–2020 sowie die Strategie zur Zielerreichung festgehalten. Hauptziel der Waldpolitik 2020 ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Dabei ist der Wald so zu bewirtschaften, dass er seine Funktionen und Leistungen nachhaltig und gleichwertig erfüllen kann. Dies sind: Gestaltung der Landschaft, Schutz von natürlichen Ressourcen, Holz und andere Waldprodukte, Artenvielfalt und Lebensräume, Schutz vor Naturgefahren sowie Frei- zeit- und Erholungsraum.
Der Bund fördert in Form von Programmvereinbarungen mit den Kantonen die biolo- gische Vielfalt im Wald. Dabei werden die Einrichtung von Waldreservaten und Alt- holzinseln sowie die gezielte Förderung von prioritären Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensräumen (Waldränder, Selven, Wytweiden, Mittelwald) unterstützt. In den übrigen Waldbeständen braucht es zudem zur nachhaltigen Erhaltung des Waldes und zur Förderung der biologischen Vielfalt flächendeckend eine naturnahe Waldbewirt- schaftung.
6.2 Landwirtschaft
Mit der Landwirtschaft hat der Mensch über Jahrhunderte einen Beitrag an die Erhal- Wertvolle Lebensräume tung der Vielfalt von Lebensräumen und von damit verbundenen Arten geleistet. entstanden durch die Feucht- sowie Trockenwiesen und -weiden, die dank der Bewirtschaftung entstanden Landwirtschaft sind und erhalten wurden, beherbergen einen Grossteil der Schweizer Artenvielfalt.
Zahlreiche für die Landwirtschaft wesentliche Ökosystemleistungen wie Bildung und Biodiversität - Grundlage Erhaltung fruchtbarer Böden, Bestäubung und biologische Schädlingsbekämpfung für eine funktionierende hängen von der Biodiversität ab. Die genetische Vielfalt bei den Nutztierrassen und Landwirtschaft Kulturpflanzen sowie bei den mit diesen verwandten Wildarten ist eine wichtige Ressource. Sie bietet die Möglichkeit, die zukünftige landwirtschaftliche Produktion an veränderte Markt-, Produktions- und Umweltbedingungen anzupassen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Landwirtschaftspolitik auf Produktionssteige- Verlust an Biodiversität rung und Rationalisierung ausgerichtet. Mit einem starken und dauerhaften öffentli- durch Intensivierung der chen Engagement sollte die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung erreicht werden. Landwirtschaft Die Intensivierung der Nutzung, die Vergrösserung und Vereinheitlichung der Parzel- lenflächen, die Nutzungsaufgabe in schwer zugänglichen Gebieten, der zunehmende Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie die Mechanisierung der Land- wirtschaft haben seit Mitte des letzten Jahrhunderts zu Verlusten an Biodiversität im Kulturland geführt. Naturnahe Strukturen, welche die Bewirtschaftung erschwerten, wurden entfernt: Sträucher, Einzelbäume, Raine, Hecken, Steinhaufen, Tümpel und topografische Unebenheiten wurden beseitigt, Waldränder begradigt und Bäche einge- dolt. Grosse Feuchtgebiete wurden entwässert. Viele Arten haben dadurch ihren Le- bensraum verloren und sind auf lokaler oder regionaler Ebene verschwunden oder selten geworden. Tief greifend waren die Veränderungen bei der Qualität des Grün- lands infolge einer markanten Nutzungsintensivierung im Mittelland. Diese Entwick- lung greift seit Ende des letzten Jahrhunderts mehr und mehr auf gut erreichbare und einfach zu bewirtschaftende Flächen im Berggebiet über. Die Wiesen und Weiden der Schweiz sind dadurch im letzten Jahrhundert deutlich artenärmer geworden. Abge- nommen haben vor allem die charakteristischen Arten traditionell genutzter Wiesen und Weiden. Neben der direkten Beeinflussung der Biodiversität durch die Nutzungs- formen beeinflusst die Landwirtschaft die Biodiversität auch indirekt, beispielsweise
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
durch Nährstoffeinträge in Biotope aufgrund ungenügender Pufferstreifen. Insbesonde- re die Ammoniakemissionen sind ein bedeutender negativer Einflussfaktor auf die Biodiversität generell und spezifisch auf die Ökosysteme Wald, Wasser und Feuchtge- biete.104
Zur Biodiversität in der Landwirtschaft zählt auch die Vielfalt der Kulturpflanzen und Vielfalt der Kultursorten- der Nutztierrassen. Im Zuge der Produktionssteigerung der Landwirtschaft während der und rassen Nachkriegsjahre verloren viele lokal angepasste Landsorten und -rassen an Bedeutung. Sie wurden gesamtschweizerisch durch wenige Hochertragssorten und Hochleistungs- rassen ersetzt. Dadurch ist ein Teil unwiderruflich verloren gegangen, vor allem bei den Ackerkulturen. Auch der Handel und die Grossverteiler haben dazu beigetragen, indem sie auf einige wenige Sorten setzten.
Ab Mitte der 1980er-Jahre reagierte die Agrarpolitik auf diese Entwicklungen mit der Direktzahlungen Trennung der Preis- und Einkommenspolitik und der Einführung der Direktzahlungen. Diese wurden zunehmend mit Vorschriften und Anreizen zur umweltschonenden Produktion und zur Förderung der Biodiversität verbunden. Mit angepassten Schwer- punkten und ergänzenden Instrumenten im Meliorationswesen wird seit den 1990er- Jahren versucht, im Rahmen laufender Projekte die aus heutiger Sicht negativen Ent- wicklungen der Kriegs- und Nachkriegszeit zu korrigieren und auch räumliche Bedürf- nisse der Ökologie (ökologischer Ausgleich, Gewässeraufwertungen und -wiederaus- dolungen) in die Meliorationsmassnahmen zu integrieren und mittels finanzieller Anreize zu fördern.
Mit dem Instrument des ökologischen Ausgleichs auf der landwirtschaftlichen Nutzflä- Ökologischer Ausgleich che hat der Bund 1993105 einen Anreiz geschaffen, der Verarmung der Landschaften und dem Artenschwund entgegenzuwirken. Das Ziel des ökologischen Ausgleichs auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche besteht hauptsächlich darin, die biologische Viel- falt im Landwirtschaftsgebiet zu erhalten und zu fördern sowie zur Erhaltung der typischen Landschaftsstrukturen und -elemente beizutragen. Mit Direktzahlungen gibt der Bund den Landwirten einen Anreiz zum Anlegen und Pflegen von ökologischen Ausgleichsflächen. Ausserdem werden die Landwirte mit Beratung unterstützt.
1996 wurde der multifunktionale Auftrag für die Landwirtschaft in der Bundesverfas- sung106 verankert. Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen wie der Biodiversi- tät gehört seitdem zu den Kernaufgaben der Landwirtschaftspolitik. Gemäss Bundes- verfassung hat der Bund die Aufgabe, mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produk- tionsformen, die besonders naturnah sowie umwelt- und tierfreundlich sind zu fördern.
Seit Inkrafttreten des neuen Landwirtschaftsgesetzes 1998107 wird für den Bezug von Landwirtschaftsgesetz Direktzahlungen in der Landwirtschaft im Rahmen des ökologischen Leistungsnach- und Öko- weises verlangt, dass 7 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (3.5 % bei Spezialkultu- Qualitätsverordnung ren) als ökologische Ausgleichsflächen ausgeschieden werden müssen. Da die Rele- vanz dieser Flächen für die Biodiversität nicht überall gleich war, wurde 2001 mit der Einführung der Öko-Qualitätsverordnung ein erster Schritt gemacht, Anreize für eine qualitative Verbesserung der Flächen und eine sinnvolle Vernetzung zu schaffen. Seit 2008 können überdies Projekte zur nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen für jeweils sechs Jahre mit Finanzhilfen unterstützt werden.
104 Bobbink R. et al. 2011: Review and revision of empirical critical loads and dose -response relationships. Pro- ceedings of an expert workshop, Noordwijkerhout, 23–25 June 2010. Netherlands: National Institute for Public Health and the Environment 105 Damals in der Öko-Beitragsverordnung (OeBV) von 1993, heute im Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG; SR 910.1) 106 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101) 107 Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG; SR 910.1)
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Auch auf privater Ebene wurden und werden zahlreiche Initiativen, Programme und Projekte entwickelt, um dem Verlust der Biodiversität im Landwirtschaftsgebiet entge- genzuwirken.108
Durch die bisher ergriffenen Massnahmen konnten die Umweltbelastungen durch die Handlungsfelder für die Landwirtschaft reduziert und der Rückgang der Biodiversität teilweise verlangsamt Landwirtschaft werden. Für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität braucht es aber noch zu- sätzliche Anstrengungen. Die Herausforderung der Zukunft ist es, mit einer nachhalti- gen Nahrungsmittelproduktion zur Versorgungssicherheit der Bevölkerung beizutra- gen. Um die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität im Landwirtschaftsgebiet mit einer effizienten Nahrungsmittelproduktion in Einklang zu bringen, braucht es ein abgestimmtes Vorgehen unter Berücksichtigung der lokalen Standortbedingungen und Produktionspotenziale. Es sind regionale, qualitative und quantitative Zielwerte zu erarbeiten. Die Qualitätskriterien und Flächenbedürfnisse können aus wissenschaftli- chen Erkenntnissen verschiedener Fallstudien hergeleitet werden109. Sie werden für die verschiedenen Produktionsregionen der Schweiz qualitativ und quantitativ so präzi- siert, dass die von der landwirtschaftlichen Nutzung abhängigen Arten und Lebens- räume in ihrem Verbreitungsgebiet gezielt gefördert und erhalten werden. Im Bergge- biet hängen die Bedürfnisse stark von der Landnutzungsintensität ab. Je nach Entwicklung der Intensität der Bewirtschaftung verändert sich das Bedürfnis, Flächen als ökologische Ausgleichsflächen zu sichern. Grundsätzlich entsprechen artenreiche Fettwiesen (Fromental, Goldhafer) in Talgebieten sowie magere Feucht- und Trocken- wiesen in den Berggebieten einer standortgerechten und damit einer nachhaltigen Nutzung.
Wichtig für die Förderung der Biodiversität wird auch die konkrete Ausgestaltung bei der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems im Rahmen der in Erarbeitung stehenden Agrarpolitik 2014-2017 sein. Ein wichtiger Faktor ist ebenfalls die Ausbil- dung und die Motivation der Landwirte. Ökologische Probleme und Zusammenhänge sollen dort vermehrt Berücksichtigung finden.
6.3 Jagd und Fischerei
Die Jagd und die Fischerei orientieren sich am Prinzip der Nachhaltigkeit, indem in Nachhaltige Jagd und den eidgenössischen und den kantonalen Gesetzgebungen geschützte und nutzbare Fischerei Arten, Schonzeiten, Fang-/Abschusszahlen und Grössen-/Altersauflagen usw. festge- legt werden. Für die Jagd und die Fischerei kennt das Bundesrecht je ein eigenes Gesetz, das Jagdgesetz110 und das Fischereigesetz111, sowie die dazugehörigen Verord- nungen. Gestützt auf diese Grundlagen ist eine Reihe von Konzepten und Vollzugshil- fen ausgearbeitet worden.
Die Jagd und die Fischerei sind so ausgerichtet, dass bei den genutzten Populationen Management von Jagd der Alters- und Geschlechteraufbau und die natürlich gewachsenen Sozialsysteme und Fischerei sowie die genetische Vielfalt aller genutzten Arten langfristig erhalten bleiben. Bei regionalen Rückgängen von Beständen bejagter oder befischter Arten sind die Kantone dafür verantwortlich, die Nutzung einzuschränken. Sie sind aber auch verpflichtet, die
108 Z. B. stellen private Label IP Suisse an ihre rund 20’000 Mitglieder anspruchsvolle Forderungen betreffend Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen auf dem Betrieb und fördern so die Biodiversität von privater Seite. 109 Z. B.: Oppermann R., Gujer H.U. 2003: Artenreiches Grünland bewerten und fördern – MEKA und ÖQV in der Praxis. Stuttgart: Ulmer 110 Bundesgesetz vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG; SR 922.0) 111 Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über die Fischerei (BGF; SR 923.0)
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
Bestände der Wildhuftiere so zu regulieren, dass diese die natürliche Waldverjüngung mit standortgerechten einheimischen Baumarten nicht verhindern.
Um den Schutz der nutzbaren Arten nachhaltig zu sichern, hat der Bund ein Netz von eidgenössischen Wild- und Wasservogelschutzgebieten sowie Populationen von natio- naler Bedeutung mit wichtigen Laichgebieten ausgeschieden. Dieses Netz wird von den Kantonen durch zahlreiche weitere Schutzgebiete und Wildruhezonen ergänzt.
Für Wild- und Fischarten, welche grosse zusammenhängende Gebiete beanspruchen, Handlungsfelder für ist es für die Zukunft wichtig, die Vernetzung der Lebensräume an Land und im Was- Jagd und die Fischerei ser wiederherzustellen. Eine weitere Herausforderung ist der Umgang mit Arten, die in der Kulturlandschaft mit menschlichen Interessen in Konflikt treten; Wolf und Luchs können Nutztiere reissen, Biber Hochwasserschutzdämme untergraben, Rothirsche im Schutzwald Schäden anrichten.
6.4 Tourismus, Sport und Freizeit
Die touristische Wertschöpfung basiert zentral auf der landschaftlichen Qualität. Landschaften bieten vielfältige Potenziale für das Naturerleben, die Erholung, Sport- und Tourismusaktivitäten sowie die Bewegungsförderung und die Gesundheitsvorsor- ge. Wald und Grünland, Flüsse, Schluchten und Felsen sind in der Schweiz gut er- schlossen und für Freizeit-, Sport- und Tourismusaktivitäten einfach zugänglich.
Tourismus-, Sport- und Freizeitaktivitäten haben aber auch vielfältige ökologische Auswirkungen der Auswirkungen. Als überlagernde Nutzungen erhöhen sie in der Regel die jeweilige Tourismus-, Sport- und Nutzungsintensität. Zudem sind diese Aktivitäten oft mit einem Ausbau von Infrastruk- Freizeitaktivitäten auf die turen (Flächenverbrauch, Zerschneidung und Zerstörung von Lebensräumen) und Biodiversität direkten oder indirekten Auswirkungen auf Flora und Fauna (z. B. Störung) verbunden, so etwa infolge Neuerschliessungen und Verbindung von Skigebieten, grossflächiger Beschneiung und Planierung von Pisten sowie Verlegung von Skigebieten in höhere Lagen.
Aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahrzehnte kann von einem anhaltenden Druck auf die Biodiversität ausgegangen werden.
Wichtig für die Zukunft sind eine verstärkte Integration langfristiger Biodiversitätsziele Handlungsfelder für in die Sport- und Tourismuspolitiken und die Gewährleistung einer sektorübergreifen- Tourismus, Sport und den Zusammenarbeit. Sport und Tourismus sollen mittels naturverträglicher Angebote Freizeit und Infrastrukturen zur Schonung der Biodiversität beitragen. Dazu braucht es Bil- dungs- und Informationsangebote sowie eine stärkere Lenkung der Tourismus-, Sport- und Freizeitaktivitäten.
6.5 Raumplanung
Das Raumkonzept Schweiz (Entwurf)112 setzt u. a. das Ziel, Raum für Biodiversität zu Raumkonzept Schweiz: schaffen. Die Raumplanung soll dazu einen zentralen Beitrag leisten. Der Bund erar- mehr Raum für beitet in der Raumplanung Grundlagen und ist für die Koordination über die Kantone Biodiversität hinweg zuständig. Die Hauptverantwortung in der Raumplanung tragen die Kantone und Gemeinden. Umso wichtiger ist es, dass das Raumkonzept, welches tripartit – von
112 Raumkonzept Schweiz (Entwurf). www.are.admin.ch/themen/raumplanung/00228/00274/index.html?lang=de
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Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten – erarbeitet worden ist, auch von den betref- fenden Partnern gemeinsam umgesetzt wird und dass dabei das Ziel betreffend Raum- bedarf der Biodiversität eine hohe Priorität erhält.
Es sind ausreichend grosse, qualitativ gute Lebensräume zu sichern, die untereinander Handlungsfelder für die vernetzt und auch im Siedlungsraum als Grün- und Freiflächen ausgeschieden sind. Raumplanung Weil sich die Siedlungen in den letzten Jahrzehnten stark ausgedehnt haben, braucht es zudem neue Massnahmen für den haushälterischen Umgang mit dem Boden und zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum. Ein grosses Problem stellt die Versie- gelung des Bodens dar, die eine multifunktionale Nutzung für die Biodiversität weitge- hend ausschliesst.
75 % der Schweizer Bevölkerung leben heute in Städten und Agglomerationen. Selbst Biodiversität in der in den Städten bieten sich rund 40 bis 50 % der Flächen als Lebensräume für Tiere und Siedlung Pflanzen an, die sich mit anderen Nutzungen überlagern lassen. Für den Aufbau eines landesweiten Verbundes von Lebensräumen sind solche Flächen sehr wichtig, denn sie tragen wesentlich zur Lebensqualität in den Siedlungen bei, fördern die Identifizierung der Bevölkerung mit ihrer natürlichen Umgebung und ermöglichen Erholung und Freizeitaktivitäten. Sie fördern mit Naturerfahrungen und -erlebnissen die Wahrneh- mung der Umwelt und unterstützen damit auch das Verantwortungsbewusstsein gegen- über der Biodiversität. Frei- und Grünräume in den Siedlungen können auch andere Räume vom zunehmenden Druck durch Erholungssuchende entlasten.
Der städtische Siedlungsraum ist inzwischen auch zu einem Hort für selten gewordene Arten und Lebensräume geworden. Dies als Folge von zwei Entwicklungen: Einerseits kommen Mangelbiotope wie Trockenwiesen noch als Relikte im Siedlungsraum vor, andererseits finden aus der Landwirtschaft verdrängte, seltene Arten im städtischen Umfeld auf Brachen und Plätzen wieder einen Ersatzlebensraum. Die mit Überbauun- gen und Neugestaltungen verbundene Dynamik ermöglicht bei gezieltem Einbezug der Biodiversität aussergewöhnliche Lebensräume für seltene Arten. Die entsprechenden Flächen – insbesondere unversiegelte Räume – müssen verbindlich gesichert werden (Grün- und Freiflächenanteile).
In den Städten und Gemeinden gibt es verschiedene gute Beispiele, wie sich Biodiver- sität im Siedlungsraum fördern lässt. Auch bei der Anwendung der raumplanerischen Instrumente – Richtpläne und Nutzungspläne – existieren bei den Kantonen und Ge- meinden gute Ansätze im Umgang mit Natur und Landschaft. Die Aspekte der Biodi- versität werden aber noch nicht überall in den raumplanerischen Instrumenten und regionalpolitischen Prozessen genügend berücksichtigt und umgesetzt.
6.6 Verkehr
Die Zerschneidung der Landschaft und damit der Lebensräume hat in den letzten Zerschneidung dreissig Jahren im Mittelland und in den Tallagen stark zugenommen. Der Bau der der Landschaft Verkehrsinfrastrukturen wie auch die Ausdehnung der Siedlungsfläche haben zudem grosse Flächen an naturnahen Lebensräumen zerstört, welche nur teilweise wieder ersetzt werden konnten. Die immer weiter gehende Zerschneidung der insgesamt schrumpfenden Fläche naturnaher Lebensräume führt zu einer Aufsplitterung der Tier- und Pflanzenbestände in isolierte und kleine Populationen. Einige Jahre mit hoher Sterblichkeit oder schlechtem Fortpflanzungserfolg können genügen, um solche klei- nen Populationen auszulöschen. Ebenfalls einen negativen Effekt haben die Auswir-
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kungen des Verkehrs selbst, dem zahlreiche Tiere zum Opfer fallen und der Lebens- räume mit Schadstoffen belastet.
Bemerkenswert ist auf der anderen Seite, dass den extensiv gepflegten Böschungsbe- reichen von Eisen- und Autobahnen gerade im strukturarmen und intensiv genutzten Mittelland eine hohe Bedeutung zukommt, da sie Lebensraum und Vernetzungsmög- lichkeiten bieten. Dasselbe gilt für die teilweise sehr grossen Flächen auf Zivilflugplät- zen, welche häufig extensiv gepflegt werden und dadurch für den ökologischen Aus- gleich in einer Region wichtig sein können.
Ein bedeutender Handlungsbedarf besteht bei der Minimierung der Trennwirkung von Handlungsfelder einzelnen Infrastrukturen sowie bei der Verbesserung der Durchlässigkeit für Wildtie- für den Bereich Verkehr re, Amphibien, Reptilien und Kleinsäuger. Zur Sicherstellung der Massnahmen im Raum sind die Instrumente der Raumplanung zu ergänzen und aufeinander abzustim- men.
Ebenfalls wichtig ist die konsequente Umsetzung von flächendeckenden Ersatzmass- nahmen bei Infrastrukturbauten in schutzwürdigen Lebensräumen. Diese Massnahmen sollen an für die Biodiversität geeigneten Orten angelegt werden, abgestimmt auf die Vorgaben der Biodiversität aus nationaler und kantonaler Sicht.
6.7 Erneuerbare Energien
Der Bundesrat will in der Schweiz weiterhin eine hohe Stromversorgungssicherheit Energiestrategie 2050 – garantieren – mittelfristig jedoch ohne Kernenergie. Das hat er am 25. Mai 2011 im Stromversorgungs- Rahmen der neuen Energiestrategie 2050 beschlossen und dem Parlament zur Diskus- sicherheit ohne sion unterbreitet. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer Betriebsdauer Kernenergie stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Um die Versorgungs- sicherheit zu gewährleisten, setzt der Bundesrat auf verstärkte Einsparungen (Energie- effizienz), den Ausbau der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien sowie wenn nötig auf fossile Stromproduktion (Wärmekraftkopplungsanlagen, Gaskombi- kraftwerke) und auf Importe. Zudem sollen die Stromnetze rasch ausgebaut und die Energieforschung verstärkt werden.
Der Nationalrat hat in seiner ausserordentlichen Session über Kernenergie und alterna- tive Energien (Amtliches Bulletin 11.9008) am 8. Juni 2011 den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Die Nutzung erneuerbarer einheimischer Energien wird als wichtige Alternative zur Kernenergie angesehen.
Die Nutzung erneuerbarer Energien hat nicht zwingend Berührungspunkte mit der Nutzung erneuerbarer Biodiversität. Es kann sein, dass erneuerbare Energien positive Auswirkungen auf die Energien und Biodiversität haben, wie z. B. CO2-Neutralität bei der Nutzung von Energieholz, Emis- Biodiversität sionsfreiheit bei der Nutzung von Windenergie oder lokal positive Effekte wie z. B. das Auflichten eines Waldes durch die Holznutzung. Auch die Pflicht zur Niederhaltung der Vegetation unter Stromleitungen kann zu wertvollen Lebensräumen für die Biodi- versität führen. Es ist aber auch möglich, dass die Nutzung von erneuerbaren Energien in Konflikt mit der Biodiversität gerät. Dies insbesondere durch Raumbedarf, durch Bauwerke zur Energieerzeugung und durch Ruhestörungen. Bereits bestehende Strate- gien und Empfehlungen zur Nutzung erneuerbarer Energien sorgen jedoch dafür, dass das Konfliktpotenzial gering gehalten wird. Dazu gehören unter anderem das Konzept Windenergie Schweiz und Empfehlung zur Planung von Windenergieanlagen, die
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Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz, die Biomassestrategie Schweiz und die Bio- masse-Energiestrategie.113
Der Bund wird in Zukunft gefordert sein, Wege zur Minimierung allfälliger Konflikte zu finden, dies auch im Rahmen der Energiestrategie 2050.
6.8 Grundstücke, Bauten und Anlagen im Besitz des Bundes
Der Bund ist direkt oder via Beteiligungen im Besitz von einer Vielzahl von Grundstü- cken, Bauten und Anlagen. Insbesondere durch die Grundstücke des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie durch die Nationalstrassen und deren Mittelstreifen und Böschungen ist er sogar der grösste Landbesitzer der Schweiz.
Oft sind die Grundstücke des VBS ökologisch besonders wertvoll, weil sie extensiv Ökologisch wertvolle genutzt werden, abgelegen liegen und vor anderen Nutzungsinteressen (z. B. Bebau- Grundstücke im Besitz ung) geschützt sind. Weiter kann die militärische Nutzung die Dynamik in der Land- des Bundes schaft auslösen, welche für spezifische Naturwerte wie z. B. Flächen mit Pioniervegeta- tion oder seltene Amphibien notwendig ist.
Durch Bauten und Anlagen, die militärische Nutzung (z. B. Schiessen, Strassen- und anderer Verkehr) sowie die militärische Luftfahrt sind jedoch auch negative Einflüsse auf die Biodiversität zu verzeichnen: Bodenversiegelung, Zerschneidung durch Bauten und Anlagen wie z. B. Einzäunungen, Bodenbelastungen, Störungen am Boden und in der Luft.
Das VBS berücksichtigt die bestehenden gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Themen Handlungsfelder der Biodiversität bei der Erfüllung seiner Aufgaben gut. Es hat in den letzten Jahren für das VBS verschiedene Anstrengungen unternommen, sodass der aktuelle Stand der Umsetzung weitgehend als vorbildlich betrachtet werden kann. Entsprechend ist eine der grossen zukünftigen Herausforderungen das Halten dieses guten Standards.
6.9 Bildung und Forschung
Der Begriff Biodiversität und die damit zusammenhängende umfassende Thematik Bildung waren bislang nicht Bestandteil der Schweizer Lehrpläne. Aus- und Weiterbildungsan- gebote für Lehrkräfte fehlen weitgehend. Im Zusammenhang mit dem Jahr der Biodi- versität 2010 konnte aber festgestellt werden, dass Unterrichtsmaterialien zum Thema bestanden oder spezifisch erarbeitet wurden114. Grobziele von Lehrplänen auf Sekun- darstufe115 zeigen auf, dass bereits heute die Basis besteht, um sich mit dem Thema im Rahmen des Schulunterrichts auseinanderzusetzen.
Die Fähigkeit, Arten zu erkennen, zu beschreiben und einordnen zu können, sowie die Handlungsfelder Kenntnisse über deren Ökologie spielen bei der Erforschung und Erhaltung der Biodi- für die Bildung versität und ihrer wirtschaftlichen Erschliessung eine zentrale Rolle. In den letzten beiden Jahrzehnten wurde die Vermittlung dieses Wissens in der Grundausbildung stark vernachlässigt. Professuren in den relevanten Themenbereichen (insbesondere
113 Siehe Anhang A4: Strategien und Programme 114 Z. B. Unterrichtsangebot von Pro Natura, 2009 an 2300 Klassen in der Schweiz abgegeben 115 Z. B. BL 2009: «Lebensgemeinschaften in einem Lebensraum über einen längeren Zeitraum erkunden, erforschen und dokumentieren. Die Eingriffe des Menschen in die Lebensräume aufzeigen und beurteilen»
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
Systematik, Taxonomie und Ethologie) wurden an Schweizer Universitäten wiederholt gestrichen; das gegenwärtige Lehrangebot an den Schweizer Hochschulen ist für eine vertiefte Ausbildung in Feldbiologie und Systematik unzureichend. Viele der in der Schweiz vorkommenden Artengruppen können nur ungenügend untersucht werden. Gemäss Umfrage sind 20 % der befragten Artenspezialisten älter als 60 Jahre.116 Das Fehlen einer jungen Generation mit vertieften Kenntnissen der Arten und ihrer Ökolo- gie hat Auswirkungen auf die mittel- bis langfristigen Möglichkeiten der Überwachung der Biodiversität oder auf die Erfolgskontrolle getroffener Massnahmen einer Strategie Biodiversität Schweiz. Es gilt, nächste Generationen mit den Fähigkeiten zur Bestim- mung von Arten auszurüsten und das Wissen über Arten und ihre Ökologie zu stärken. Die dafür nötige Aus- und Weiterbildung ist übergreifend in Hochschulen, Museen sowie botanischen und zoologischen Gärten zu verankern. Dabei soll das Potenzial der bestehenden Naturmuseen und ihrer Vergleichssammlungen besser ausgeschöpft und in Wert gesetzt werden. Prioritäten wie auch Zielsetzungen sind zu definieren.
Die Schweiz hat mit dem Integrierten Projekt Biodiversität des Schweizerischen Nati- Forschung onalfonds (1993–2001) und im Rahmen europäischer Forschungsprojekte bereits früh Pionierarbeit in der jungen Disziplin «Conservation Biology» geleistet. Die Schweiz verliert aber den internationalen Vorsprung, weil grosse und interdisziplinäre For- schungsprogramme zur Veränderung der Biodiversität, zu den Ursachen und Konse- quenzen dieser Veränderungen und zur Rolle der Biodiversität für das Funktionieren von Ökosystemen117 und deren Nutzen für die Gesellschaft fehlen.
Durch die grosse Breite und interdisziplinäre Natur der Biodiversitätsforschung Handlungsfelder und -anwendung ist eine enge Kooperation zur Identifizierung und Nutzung von Syn- für die Forschung ergien erforderlich. Derzeit ist das Biodiversitätswissen in der Schweiz aber über viele Institutionen verteilt, unzureichend vernetzt und wenig zugänglich. Im Gegensatz zu verschiedenen ausländischen Initiativen gibt es in der Schweiz keine Massnahmen zur Haltung, Aufbereitung und Verbreitung von Biodiversitätswissen. Die Schweiz macht sich dadurch bestehendes Wissen zu wenig zunutze und fällt gegenüber dem Ausland in der Synthese von Biodiversitätswissen in Grundlagenforschung und Anwendung zurück.
Aus gesellschaftlicher und ökonomischer Sicht trägt die Biodiversität ein hohes Nut- zungspotenzial in sich. Um dieses Potenzial zu bewahren und daraus zu schöpfen, braucht es nicht nur Investitionen in Forschung und Entwicklung, sondern auch institu- tionelle Anreize. Die Erforschung von Verbindungen zwischen Biologie, Medizin und Technologie sowie von deren Teilbereichen wie Biomedizin, Biochemie, Molekular- biologie, Biophysik und Bioinformatik ermöglicht die Erschliessung neuer Märkte. Basis dafür ist aber eine reiche Biodiversität, die nicht nur statisch erfasst, sondern auch in ihrer Dynamik analysiert und begriffen werden kann.
116 Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) 2006: Die Zukunft der Systematik in der Schweiz. Positionspapier, Bern. www.biodiversity.ch/downloads/Systematik_d_leicht.pdf_d_leicht.pdf 117 Gamfeldt L. et al. 2008: Multiple functions increase the importance of biodiversity for overall ecosystem functio n- ing. In: Ecology, Vol. 89, No. 5, S. 1223–1231
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
6.10 Konsum
Seit Mitte des letzten Jahrhunderts stieg der Ressourcenkonsum der Schweiz massiv an.118 Um diesen Konsum zu sichern, müssen Rohstoffe, Halbfabrikate und Fertigpro- dukte importiert werden. Der damit verbundene steigende Verbrauch von natürlichen Ressourcen beeinflusst die Biodiversität sowohl in der Schweiz wie auch in den expor- tierenden Ländern.
Heute ist denen, die Konsumentscheidungen fällen, kaum bekannt, welche Produkte Produktumwelt- die Biodiversität schädigen und welche nicht. In der Folge wird dieser Aspekt von information Konsumentinnen und Konsumenten – seien es Privatpersonen oder Beschaffungsstel- len der öffentlichen Hand und der Wirtschaft – bislang auch kaum berücksichtigt. Verbessert werden kann diese Situation durch vermehrte Produktinformationen (z. B. Labels wie TerraSuisse 119 oder Delinat 120 ), Festlegung von Produktstandards (z. B. Round Table on Sustainable Palm Oil RSPO121) oder mittels Vorschriften (z. B. Pflicht zur Holzdeklaration) und im Falle der öffentlichen Hand mit WTO-kompatiblen Um- weltleistungsbeschrieben.
Der Bundesrat erachtet in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2008–2011 122 Integrierte Produktpolitik ressourcenrelevante Informationen für Marktteilnehmende als wichtige Massnahme zur Umsetzung der sogenannten Integrierten Produktpolitik (IPP)123. Die IPP hat zum Ziel, die Nachfrage von seiten Privater als auch der öffentlichen Hand nach Produkten zu fördern, die hohen sozialen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen über den gesamten Lebensweg genügen.
Unterstützend zu seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung will sich der Bundesrat Grüne Wirtschaft vermehrt für eine grüne Wirtschaft engagieren. Er hat in seinem Aussprachepapier Grüne Wirtschaft vom Oktober 2010 diese Absicht bekräftigt, und will in diesem Zusammenhang unter anderem die ökologische Transparenz des Markts mit besseren Umweltinformationen zu Produkten erhöhen. Wichtig ist dabei, dass die Umweltbelas- tung inklusive der Biodiversitätsaspekte über den ganzen Lebensweg von Produkten bewertet wird und die Information relevant und verständlich ist. Fachlich fundierte Umweltinformationen zu Produkten sollen Privatpersonen wie Beschaffungsstellen für Konsumentscheidungen zur Verfügung stehen.
118 BFS Aktuell 2008: Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung. Die Schweiz in einer globalisierten Welt. www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/21/22/publ.Document.114903.pdf 119 TerraSuisse von Migros. www.migros.ch/de/supermarkt/nachhaltige-labels/terrasuisse.html 120 Delinat, Wein aus kontrolliert biologischem Anbau. www.delinat.com 121 Round Table of Sustainable Palm Oil (RSPO). www.rspo.org 122 Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008–2011, Bericht vom 16. April 2008 123 Integrierte Produktpolitik (IPP). www.bafu.admin.ch/produkte/01967/index.html?lang=de
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
7 Strategische Ziele
Wie die vorhergehenden Kapitel aufzeigen, besteht in verschiedenen Bereichen ein klarer Handlungsbedarf. Die nachfolgend dargelegten zehn strategischen Ziele be- schreiben die Schwerpunkte, an denen sich die nationalen Akteure in den kommenden Jahren bis 2020124 zu orientieren haben, um gemeinsam genügend Wirkung zu entfal- ten und klare Ergebnisse zu erreichen. Die zehn Ziele berücksichtigen den Auftrag des Parlamentes und des Bundesrates (Kap. 1) und richten sich danach aus, die Biodiversi- tät in der Schweiz und global langfristig zu erhalten und zu fördern. Die Aichi-Ziele der Biodiversitätskonvention (Kap. 3.3) und die daraus resultierende Biodiversitätsstra- tegie der EU sind insoweit berücksichtigt, als dass sie für die Schweiz Anwendung finden (Anhang A2).
Die zehn strategischen Ziele sind aufeinander abgestimmt und beeinflussen und unter- stützen einander in der Umsetzung gegenseitig. Zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität entsprechend der Zielsetzung des Bundesrates sind diese Ziele als ge- meinsames Paket zu verfolgen.
7.1 Nachhaltige Nutzung der Biodiversität
Verschiedenste Sektoren haben einen bedeutenden Einfluss auf die Biodiversität, Herausforderung profitieren aber auch von zahlreichen Ökosystemleistungen. Deshalb müssen Nutzung, Erhaltung und Förderung der Biodiversität optimal aufeinander abgestimmt sein. Dies kann mit Naturschutzmassnahmen allein nicht erreicht werden. Zur Aufrechterhaltung der Ökosystemleistungen müssen die wirtschaftlichen und politischen Sektoren die Wichtigkeit der Biodiversität anerkennen und in ihrem Handeln und in ihren Entschei- dungen berücksichtigen.
Ziel Die Nutzung von natürlichen Ressourcen und Eingriffe in diese erfolgen bis 2020 nachhaltig, sodass die Erhaltung der Ökosysteme und ihrer Leistungen sowie der Arten und der genetischen Vielfalt sichergestellt ist.
Grundsätzlich ist die Biodiversität bei Eingriffen durch Bauten und Anlagen im Rah- Handlungsfelder men von Vorhaben aller raumwirksam tätigen Sektoralpolitiken, namentlich der Infrastrukturpolitiken, aber auch der Energiewirtschaft zur Erzeugung und zum Trans- port von Energie, der Landesverteidigung sowie der Land- und Waldwirtschaft flä- chendeckend zu berücksichtigen. Zur Sicherung der spezifisch funktionierenden Le- bensräume steht die Erhaltung in quantitativer und qualitativer Hinsicht im Vordergrund. Die je nach Sektoralpolitik heute teilweise vorbildliche Praxis bei Pro- jektierung, Umsetzung und Unterhalt ist beizubehalten.
Das in Erarbeitung begriffene System sektoraler Umweltziele, abgeleitet aus beste- henden Rechtsgrundlagen, ist vom BAFU weiterzuentwickeln und für die alle relevan- ten Sektoren zu konkretisieren. Sektorale Umweltziele wurden bereits im Bereich Landwirtschaft125 publiziert, in den Bereichen Energie und Verkehr sind sie in Vorbe- reitung. Die sektoralen Umweltziele schaffen die Grundlagen, um die Umweltdefizite
124 In Kohärenz mit dem strategischen Plan der Biodiversitätskonvention (2011 –2020) sowie mit den laufenden Arbeiten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Uni on. 125 Umweltziele Landwirtschaft. www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00097/index.html?lang=de
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
in den jeweiligen Sektoren zu verringern und ihre Leistungen zur Erhaltung und Förde- rung der Biodiversität zu verbessern.
Bei der Planung und Projektierung von Infrastrukturen erfolgt die Berücksichti- gung und Umsetzung der Massnahmen zugunsten der Biodiversität mit den der jewei- ligen Planungsstufe des Vorhabens entsprechenden Instrumenten der Raumplanung. Insbesondere muss die Abfolge vom Sachplan des Bundes über den kantonalen Richt- plan und die allenfalls vorhandene regionale Ebene (Teilrichtpläne, kantonale Sach- und Gestaltungspläne) bis auf die Ebene der kommunalen Nutzungsplanung lückenlos und kohärent umgesetzt werden.
Der gesetzlichen Pflicht zur Wiederherstellung und zum Ersatz beeinträchtigter schützenswerter Lebensräume126 ist umfassend Rechnung zu tragen, um die Erhaltung und die Aufwertung der biologischen und landschaftlichen Werte und Funktionen zu gewährleisten und das ökologische Gleichgewicht zu sichern. Die Massnahmen sind an den für die Biodiversität geeigneten Orten so umzusetzen, dass sie die beeinträchtigten Lebensräume qualitativ und quantitativ ersetzen, Trennwirkungen aufheben und die Vernetzung verbessern.
7.1.1 Waldwirtschaft
Die Waldpolitik 2020 legt die Erhaltung und eine gezielte Verbesserung der Biodiver- Waldpolitik 2020: sität im Wald als eines der Ziele fest. Die unten genannten Aktivitäten stimmen mit den Erhaltung der Zielen und strategischen Stossrichtungen der Waldpolitik 2020127 überein. Diese wurde Biodiversität im Wald in Abstimmung mit den zentralen Waldakteuren erarbeitet. Bei ihrer Umsetzung werden folgende Stossrichtungen verfolgt:
Die Waldbewirtschaftung wird auf der gesamten Fläche darauf ausgerichtet, die gesetz- Weiterentwicklung des lichen Anforderungen an den naturnahen Waldbau zu erfüllen. Diese sind Bestandteil naturnahen Waldbaus einer nachhaltigen Nutzung der Ressource Wald, indem sie grundsätzlich zur Produkti- ons- und Leistungsfähigkeit, zur Resilienz des Ökosystems Wald und zur Bereitstel- lung von ausreichendem Lebensraum und Ruhe für die Wildtiere einen entscheidenden Beitrag leisten. Im Rahmen der Konkretisierung der Waldpolitik 2020 sollen die Grundsätze für die gesetzlichen Anforderungen an den naturnahen Waldbau weiter- entwickelt werden. Es ist dabei insbesondere folgenden Aspekten Rechnung zu tragen:
Möglichst natürliche Verjüngung: Die Fähigkeit des Waldes zur natürlichen Verjün- gung wird erhalten oder verbessert. Die Naturverjüngung hat Vorrang. Standortgerechte Verjüngung: Die Baumartenmischung wird derart auf den Standort abgestimmt, dass dessen ökologische Eigenschaften nicht negativ beeinflusst wer- den. Berücksichtigung der vorhandenen Strukturvielfalt: Bei den waldbaulichen Eingrif- fen werden die Möglichkeiten zur Erhaltung und Förderung der Vielfalt des Lebens- raumes genutzt. Bodenschonende Holzernte: Die naturgegebene Bodenfruchtbarkeit wird durch die Waldbewirtschaftung weder chemisch noch physikalisch (kein flächiges Befahren) beeinträchtigt.
126 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966, SR 451, Art. 18, Abs. 1. Def. von «Ersatz» vgl. Glossar 127 Waldpolitik 2020. www.bafu.admin.ch/wald/01152/01154/09198/index.html?lang=de
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
Neue Erkenntnisse aus der Forschung zur Anpassung an den Klimawandel werden in der Weiterentwicklung von waldbaulichen Strategien laufend berücksichtigt.
Auf der Basis von durch den Bund noch zu definierenden, regional differenzierten Waldreservate, qualitativen und quantitativen Biodiversitätszielen, die bei einem Mehraufwand oder Artenförderung, Totholz Minderertrag eine Grundlage für die Honorierung der Leistungen der Waldbewirtschaf- und vielfältige Strukturen tenden zugunsten der Biodiversität bilden sollen, werden weitere biodiversitätsspezifi- sche Massnahmen umgesetzt. Die wichtigsten Aktionsfelder sind:
Waldreservate: Mit einer Fläche von rund 400 Quadratkilometern belegen die Waldreservate heute gut 3 % des Schweizer Waldareals. Gemäss Waldpolitik 2020 soll dieser Anteil bis 2020 auf 8 % Prozent ausgeweitet werden. Das Endziel, wie es
2001 zwischen dem Bund und der Konferenz der kantonalen Forstdirektoren verein-
bart wurde, sieht bis im Jahr 2030 10 % der Waldfläche vor. Davon soll die Hälfte als Naturwaldreservate, d. h. als Reservate, in denen keine Eingriffe stattfinden, aus- geschieden werden. Grosse zusammenhängende Flächen für natürliche Kreisläufe sollen in genügender Anzahl auf alle Grossregionen der Schweiz verteilt werden. Totholz und vielfältige Strukturen: Sie sollen – in ökologisch ausreichender Menge – in allen Grossregionen der Schweiz vorhanden sein. Zudem braucht es eine genügende Dichte alter Biotopbäume. Artenförderung: Wo der Lebensraumschutz nicht ausreicht, sollen spezifische Artenförderungsmassnahmen die waldgebundenen Arten schützen und fördern.
Die Vernetzung der Wälder unter sich und mit den Ökosystemen des Offenlandes soll Sicherstellen als wichtige Voraussetzung einer langfristigen Erhaltung der Biodiversität sicherge- der Vernetzung stellt und im Sinne einer ökologischen Infrastruktur verstärkt werden.
7.1.2 Landwirtschaft
Wichtig für die Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft sind die Erhöhung Erhöhung der Qualität der ökologischen Qualität von bestehenden ökologischen Ausgleichsflächen und deren von bestehenden bessere Vernetzung, die Anlage von zusätzlichen ökologischen Ausgleichsflächen, die ökologischen Stärkung der dafür notwendigen Eigeninitiative der Landwirte, die Anerkennung der Ausgleichsflächen und Ökosystemleistungen und deren Inwertsetzung in den verschiedenen landwirtschaftli- deren Vernetzung chen Produktionsverfahren sowie die Erhöhung des Anreizes für Leistungen zur Förde- rung der Biodiversität. Zur Erhaltung der Biodiversität in der Agrarlandschaft sind der Vollzug der gesetzlichen Grundlagen und die Umsetzung von Bundesratsbeschlüssen massgebend. Als Beispiel ist der Bundesratsbeschluss vom 11. September 2009 zum Bericht Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes (Kap. 5.4.3) zu nennen.128
Mit der Agrarpolitik 2014–2017129 will der Bundesrat die landwirtschaftliche Produk- Agrarpolitik 2014–2017 tion stärken, die Ökosystemleistungen der Landwirtschaft steigern und die bäuerlichen Einkommen verbessern. Das Kernelement dabei ist die Weiterentwicklung des Direkt- zahlungssystems. Die Direktzahlungsinstrumente werden klar auf die in der Bundes- verfassung festgehaltenen Ziele ausgerichtet. Kann die Agrarpolitik 2014–2017 wie geplant umgesetzt werden, wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung der Agrarbio- diversität geleistet werden.
128 Bundesblatt Nr. 40, 6. Oktober 2009, Seite 6585 und Bericht zum Konzept betreffend lufthygienische Massnah- men des Bundes von 2009. www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/17042.pdf 129 Agrarpolitik 2014–2017. www.blw.admin.ch/themen/00005/00044/01178/index.html?lang=de
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
Der ökologische Leistungsnachweis soll, wie es auch im Rahmen der Agrarpolitik Ökologischen 2014–2017 geplant ist, als Voraussetzung für den Empfang von Direktzahlungen Leistungsnachweis bezüglich der Anforderungen bei Düngung, Bodenschutz, Pflanzenschutz und ökologi- optimieren schem Ausgleich optimiert werden.
Mit Anreizen sowie über Bildung und Beratung sollen die ökologischen Ausgleichsflä- chen sowohl im Dauergrünland- wie im Ackerbaugebiet quantitativ und qualitativ gefördert und gemäss den Grundsätzen einer standortgerechten Landwirtschaft mit den der intensiven Produktion gewidmeten Flächen koordiniert werden.
Die Reduktion der Ammoniakemissionen ist aufgrund der weitreichenden ökologi- Ammoniakemissionen schen Auswirkungen dringlich zu behandeln -ebenfalls ein Ziel der Agrarpolitik 2014– reduzieren 2017. Dafür sollen verschiedene Instrumente und Anreizsysteme kombiniert eingesetzt werden. Als wichtiges Instrument sollen Anreize für Ressourceneffizienz im Rahmen der Direktzahlungen für die Förderung von gezielten technischen Massnahmen gespro- chen werden.
Die landwirtschaftliche Beratung sowie die Forschung sollen zur optimalen Förderung Landwirtschaftliche der Biodiversität als Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen. Der Beratung und Forschung Nutzen einer hohen Biodiversität in der Agrarlandschaft und die Wichtigkeit der ausbauen dadurch erbrachten Ökosystemleistungen (z. B.: Bestäubung, Bodenfruchtbarkeit, Schädlingsbekämpfung) sollen aufgezeigt werden und integraler Bestandteil der land- wirtschaftlichen Lehrgänge und der Beratung sein.
7.1.3 Jagd und Fischerei
Die Nachhaltigkeit in der Nutzung durch Jagd und Fischerei muss beibehalten, perio- Nachhaltigkeit disch überprüft und falls nötig angepasst werden. Dabei soll die Artennutzung insbe- beibehalten, überprüfen sondere in Bezug auf natürliche Verjüngung im Schutzwald, Klimawandel sowie und anpassen künstliche, genetische Selektion durch die überproportionale Entnahme bestimmter Populationsteile130 aufmerksam beobachtet werden.
Für viele Tierarten sind die administrativen Verantwortlichkeitsräume zu klein bemes- Überregionales Denken, sen. Denken, Planen und Handeln in überregionalen Wildräumen und Gewässerein- Planen und Handeln zugsgebieten (statt auf Gemeinde- oder Kantonsebene) sind durch Verordnungen und fördern Anreize gezielt zu fördern.
Bei Vollzugsdefiziten oder Schwierigkeiten zur Erreichung eines regionalen Gleich- Vorgaben für Kantone gewichtes zwischen Wald und Wild erlässt der Bund Vorgaben für die Kantone zur erlassen Sicherung der natürlichen Waldverjüngung und der wichtigsten Wildtierlebensräume. Dabei ist die zielorientierte Regulierung der Wildhuftierbestände und die Ausschei- dung von Wildruhezonen auf kantonaler Ebene eine wichtige Massnahme. Das in Entwicklung begriffene Netz an Wildruhezonen soll in raumplanerische Prozesse Eingang finden.
Die Lebensräume der Fische sind so zu verbessern, dass auf die aufwendigen Jung- Lebensräume der Fische fisch-Besatzmassnahmen sukzessive verzichtet werden kann. Im Rahmen der Vernet- verbessern zung der Lebensräume im Wasser ist die Durchgängigkeit der Fliessgewässer, insbe- sondere vom See zum Bach, durch Auf- und Abstiegshilfen für Fische zu verbessern.
130 Coltman, D.W. et al. 2003: Evolutionary consequences of trophy hunting. In: Nature, 426, S. 165–172
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
Der Umgang mit sich in der Kulturlandschaft ausbreitenden Arten, die zu Konflikten Artenschutz und führen können (z. B. Wolf und Bär), braucht neue Konzepte, welche gleichzeitig den Bestandesregulation zur Artenschutz und die Bestandesregulation zur Schadenminimierung gewährleisten. Die Schadenminimierung Prävention von Schäden soll ein zentraler Pfeiler dieser Konzepte sein. gewährleisten
7.1.4 Tourismus, Sport und Freizeit
Die Biodiversität ist verstärkt in die Sport- und Tourismuspolitiken zu integrieren, und Integration der Bio- die sektorübergreifende Zusammenarbeit ist zu gewährleisten. Sport und Tourismus diversität in die Sport- sollen mittels naturverträglicher Angebote und Infrastrukturen zur Schonung der und Tourismusbranche Biodiversität beitragen.
Auf allen politischen Ebenen und gemeinsam mit der Sport- und Tourismusbranche sind die Möglichkeiten auszuloten, wie Massnahmen zur Förderung der Biodiversität finanziert und die Bereiche Informationsvermittlung, Aus- und Weiterbildung, ange- wandte Forschung sowie Schaffung von Anreizen gestärkt werden können.131
Zudem werden die Tourismus-, Sport- und Freizeitaktivitäten klarer gelenkt. Rahmen- Lenkung der bedingungen für den Umgang mit den für die Artenvielfalt wichtigen Gebieten (z. B. Tourismus-, Sport- raumplanerische Massnahmen zur Ausscheidung von Rückzugsräumen/Ruhezonen für und Freizeitaktivitäten Wildtiere) sollen festgelegt sowie Besucherlenkung in ökologisch sensiblen Gebieten umgesetzt und Informationen bereitgestellt werden.
Mit der Erhaltung und Schaffung von ausreichenden attraktiven Naherholungsräumen Wenig besuchte Gebiete werden abseits liegende, noch wenig besuchte Gebiete vor grossen Besucherströmen vor Störungen bewahren und den damit verbundenen Störungen bewahrt.
7.1.5 Verkehr
Die Arbeiten zur Aufhebung der Trennwirkung von einzelnen Infrastrukturen sowie Vernetzung von die Verbesserung der Durchlässigkeit für Wildtiere, Amphibien, Reptilien und Klein- Lebensräumen und säuger sind weiterzuführen. Für eine grossflächige Vernetzung von Lebensräumen und Populationen Populationen wird ein Bündel von Massnahmen notwendig sein. Die Aufhebung bestehender Trennwirkungen und die Verbesserung der Durchlässigkeit der Verkehrs- infrastruktur für die Fauna ist durch den Bau von neuen Wildtierpassagen oder durch die Verbesserung von bestehenden Bauwerken zu erreichen. Alle baulichen Massnah- men sind durch eine Einbindung der Wildtierkorridore in die Richt- und Zonenpläne langfristig zu sichern. Leitsysteme für die Fauna und die Schaffung von Ersatzlebens- räumen sind in Koordination mit der Landwirtschaft anzustreben. Der Unterhalt der baulichen Massnahmen ist zu gewährleisten. Eine naturnahe Pflege der Verkehrsinfra- strukturböschungen schafft neue Lebensräume und fördert funktionierende Vernet- zungsachsen für Fauna und Flora.
7.1.6 Erneuerbare Energien
Bei der Erarbeitung des Aktionsplans sind der Entscheid des Bundesrates zu einem Koordination mit schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie und dessen Umsetzung im Rahmen der Energiestrategie 2050 neuen Energiestrategie 2050132 zu berücksichtigen. Es wäre wünschenswert, dass die
131 Vgl. z. B. Kampagne Schweiz Tourismus «Die Schweiz ganz natürlich», Kampagne BAFU-SAC «Respektiere deine Grenzen» 132 Energiestrategie 2050. www.bfe.admin.ch/themen/00526/00527/index.html?lang=de
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Planung der Energieerzeugung grossräumig (kantonsübergreifend) und inhaltlich umfassend unter Einbezug und Bewertung aller Energieträger mit ihren jeweils spezifi- schen Potenzialen erfolgt. Die Beeinträchtigung der Biodiversität soll dabei wenn möglich gering gehalten werden.
7.1.7 Grundstücke, Bauten und Anlagen im Besitz des Bundes
Durch die Rolle als grösster Landbesitzer der Schweiz fällt dem Bund eine spezielle Berücksichtigung der Verantwortung zu. Die Aspekte der Biodiversität sollen bei der Nutzung deshalb Biodiversität bei vermehrt Beachtung finden. Nutzung und Umnutzung sicherstellen Hohe ökologische Werte von nicht mehr benötigten Grundstücken sollen auch bei einer Umnutzung bzw. einem Grundstücksverkauf bestehen bleiben, und die notwendige Bewirtschaftung ist durch die nachfolgenden Besitzer sicherzustellen. Bei anderen Flächen, welche zum heutigen Zeitpunkt noch keine grossen Naturwerte beinhalten, ist zu prüfen, ob sie für die Vernetzung oder als Schutzgebiete für die Biodiversität zur Verfügung gestellt werden könnten. Denkbar wäre auch ein Einsatz dieser Flächen als Realersatz für Bundesbauten und Infrastrukturvorhaben. Neben der Frage, wer diese Flächen zukünftig besitzen soll, ist auch die Sicherstellung des angepassten Unterhalts bzw. die Finanzierung der notwendigen Aufwertungsmassnahmen zu klären.
7.2 Schaffung einer ökologischen Infrastruktur
Wirksam erhaltene, vernetzte und funktionsfähige Lebensräume sind eine Grundvor- Herausforderung aussetzung dafür, dass die Biodiversität reichhaltig und gegenüber Veränderungen (z. B. Klimawandel) reaktionsfähig ist. Bestehende Schutzgebiete müssen ergänzt und qualitativ verbessert werden. Vernetzungsgebiete sollen die Durchlässigkeit der Land- schaft zwischen den Schutzgebieten sicherstellen.
Ziel Zur Sicherung des Raumes für die langfristige Erhaltung der Biodiversität wird bis
2020 eine ökologische Infrastruktur von Schutzgebieten und Vernetzungsgebieten
aufgebaut. Der Zustand der gefährdeten Lebensräume wird verbessert.
Bis 2020 baut die Schweiz eine ökologische Infrastruktur auf, welche wichtige Funkti- Handlungsfelder onen der Ökosysteme sowie alle bedeutenden natürlichen und naturnahen Lebensräume in einem guten Erhaltungszustand sichert. Hierzu sind einerseits die Ergänzung und Aufwertung des Schweizer Schutzgebietssystems nötig, anderseits die Ergänzung und Sicherung eines Systems von Vernetzungsgebieten in der gesamten Landschaft. Schutz- und Vernetzungsgebiete sollen auch die Vernetzung mit den entsprechenden Gebieten der umliegenden Länder sicherstellen.
Die Vervollständigung des Schweizer Schutzgebietssystems gemäss den Anforderun- gen des strategischen Planes der Biodiversitätskonvention und des Smaragdnetzwer- kes133 der Berner Konvention ist im Rahmen einer Gesamtkonzeption zusammen mit den betroffenen Akteuren zu entwickeln und bis 2020 umzusetzen.134, 135 Dabei spielen
133 Smaragdnetzwerk: Europaweites Netzwerk von Schutzgebieten zur Erhaltung der gefährdeten Arten und Lebensräume von europäischer Bedeutung. Basis ist die Berner Konvention des Europarates. 134 Svancara L.K. et al. 2005: Policy-driven versus Evidence-based Conservation: A Review of Political Targets and Biological Needs. In: BioScience, Vol. 55, No. 11, p. 989–995 135 Desmet P., Cowling R. 2004: Using the species-area relationship to set baseline targets for conservation. In: Ecology an Society, Vol. 9, No. 2
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die Gefährdung von Arten und die ökologisch repräsentative Vertretung der natürli- chen Lebensräume der Schweiz eine zentrale Rolle.
Flächen in landwirtschaftlich genutzten Gebieten, die nach der Öko-Qualitätsverord- nung (ÖQV)136 bewirtschaftet werden, können einen wesentlichen Beitrag zur Erhal- tung der Biodiversität leisten. Auch wenn sie den Anforderungen an ein Schutzgebiet im engeren Sinn nicht genügen, sind diese Flächen geografisch lokalisiert, unterliegen einem biodiversitätsspezifischen Management und sind mittel- bis langfristig durch wirtschaftlich lohnende Anreize gesichert.
Zur Vervollständigung des Schweizer Schutzgebietssystems beitragen werden bis 2020 auch die mit den Kantonen bereits vereinbarte Erhöhung der Waldreservate, die Kern- zonen der neuen Nationalpärke und der nach der Gewässerschutzverordnung auszu- scheidende Gewässerraum.
Um den Anforderungen des strategischen Plans der Biodiversitätskonvention gerecht zu werden137, müssen mindestens 17 % der Landesfläche als Schutzgebiete ausgeschie- den und geschützt werden. Ausgehend von der aktuellen Situation (11,9 % bestehende Schutzgebiete gemäss Kap. 5.1, zusätzlich 2,4 % gemäss bereits vorgesehenen Pro- grammen und 1,4 % anrechenbare Flächen nach ÖQV) fehlen in der Schweiz Schutz- gebiete im Umfang von rund 1,3 % der Landesfläche (siehe Anhang A3).138
Das Management der existierenden Schutzgebiete soll besser auf die Schutzziele ausgerichtet werden. Wo nötig sind Regenerationsmassnahmen vorzunehmen, um die langfristige Funktionalität der Gebiete zu sichern. Dies erfordert einen grossen finan- ziellen und personellen Aufwand, der nur mit vereinten Kräften von Bund, Kantonen, Gemeinden, Naturschutzorganisationen und privatem Engagement zu leisten ist.
Vernetzungsgebiete dienen dazu, die Schutzgebiete untereinander zu verbinden, sodass sich Arten ausbreiten können und Ökosysteme erhalten bleiben. Meist handelt es sich dabei um bereits heute naturnahe Gewässer, Wälder und Landwirtschaftsflä- chen, aber auch um naturnahe Flächen im Siedlungsraum wie Bahn- und Strassenbö- schungen oder Stadtpärke. Die Aktualisierung des REN soll die genauen Flächenbe- dürfnisse an Vernetzungsgebiete in Bezug zu den Schutzgebieten festhalten. Es ist anzustreben, dass sich Nutzung und Biodiversität auf diesen Flächen nicht gegenseitig ausschliessen. Schon heute leisten verschiedene Sektoren, wie z. B. Wald, Landwirt- schaft, Verkehr usw. einen wichtigen Beitrag zur Vernetzung. Allfällige Anpassungen von Bewirtschaftung oder Pflegeaufwand im Hinblick auf die Vernetzungsfunktion sind wo notwendig abzugelten.
Bei den Regionalen Naturpärken von nationaler Bedeutung und bei ungenutzten Waldarealen ist zu prüfen, in welcher Art und Weise sie zur ökologischen Infrastruktur einen wichtigen Beitrag leisten können. So ist ein Anteil von 17 % der gesamten Wald- fläche seit mindestens 50 Jahren nicht mehr genutzt worden. Da diese Fläche rechtlich nicht als Schutzgebiet ausgeschieden ist, kann sie nicht als solches im Sinne der Biodi- versitätskonvention geltend gemacht werden. Die Regionalen Naturpärke von natio- naler Bedeutung sind meistens in biodiversitätsreichen Gebieten angesiedelt. Es ist zu überprüfen, in welchem Ausmass und durch welche Anreize sie zur ökologischen Infrastruktur als Schutz- oder Vernetzungsgebiete beitragen können.
136 Öko-Qualitätsverordnung: Gesetzliche Basis für die Abgeltung von qualitativ hochwertigen und vernetzten Ausgleichsflächen 137 Siehe Anhang A1: Aichi Biodiversity Target 11 138 Die Überlappungen wurden bei der Flächenberechnung nicht berücksichtigt. Dies führt zu einer Überschätzung der Gesamtfläche und einer Unterschätzung des Defizits.
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
Das REN ist bezüglich Datenlage und Methodik auf den aktuellen Stand zu bringen und auf Lebensräume im Gebirge und im Siedlungsgebiet auszuweiten. Eine Defizit- analyse soll den Stand der ökologischen Vernetzung im Vergleich zu den Vorgaben des REN aufzeigen. Daraus soll der Handlungsbedarf bezüglich Neuschaffung, Siche- rung und Aufwertung von Vernetzungsgebieten abgeleitet werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für einen Sachplan Biodiversität.
Mit einem Sachplan Biodiversität139 soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen die ökologische Infrastruktur aus Schutzgebieten und Vernetzungsgebieten bezeichnet werden.140 Der Sachplan Biodiversität hält die Schutzgebiete geografisch fest und zeigt die räumliche Verteilung der Vernetzungsgebiete. Er dient als Grundlage zur Lösung von Zielkonflikten und zur Nutzung von Synergien mit den Aufgaben der raumwirk- samen Sektoralpolitiken des Bundes (insbesondere zur Abstimmung mit den jeweiligen Sachplanungen) im Hinblick auf die Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Er soll räumlich Klarheit, Transparenz und Präzisierung schaffen und den Akteuren die Zieler- reichung bezüglich Biodiversität erleichtern. Er soll die Bestrebungen zur ökologischen Vernetzung der Lebensräume unterstützen, indem er auch eine Grundlage für die kantonale Richtplanung darstellt und mit dieser abgestimmt werden muss.
7.3 Verbesserung des Zustands von stark gefährdeten Arten
Einzelne Arten oder Artengruppen können mit dem Lebensraumschutz allein nicht Herausforderung genügend gefördert werden und brauchen auch in Zukunft zusätzlich spezifische Massnahmen, damit sich ihr Überleben sichern lässt. Eingeführte invasive Arten können einheimische Arten bedrohen und zu deren Verlust führen.
Ziel Der Zustand von stark gefährdeten Arten wird bis 2020 verbessert und das Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten mit Schadenspotenzial ist eingedämmt.
Der Bund legt in einem Konzept Artenförderung Schweiz fest, welche Ziele die Handlungsfelder Schweiz in der Artenförderung verfolgt, wie sie Prioritäten setzt, nach welchen Grundsätzen sie handelt und mit welchen Strategien und Massnahmen sie Arten si- chert. Übergeordnetes Ziel ist es, bis 2020 die National Prioritären Arten 141 in der Schweiz langfristig zu sichern.
Der Bund soll die Priorität in der Artenförderung auf diejenigen einheimischen Arten legen, die bekanntermassen gefährdet sind, für welche die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt und für deren Erhaltung dringender Handlungsbedarf besteht. Die Liste der National Prioritären Arten dient als Grundlage für die Anstrengungen des Bundes in der Artenförderung.
Die Artenförderung soll grundsätzlich mit einer Bündelung von Massnahmen erreicht werden. Vorrang haben Förderstrategien, die auf bestehenden Schutz- und Förderin- strumenten basieren, Synergien mit Sektoralpolitiken nutzen und mehrere prioritäre Arten gleichzeitig über gemeinsame Habitate fördern. Für National Prioritäre Arten,
139 Die Konzepte und Sachpläne nach Artikel 13 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumpl anung (RPG; SR 700) stellen das wichtigste Planungsinstrument des Bundes dar. 140 Die Entwicklung eines Sachplanes Biodiversität stützt sich auf Art. 78 Abs. 4 BV Vorschriften zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt und zur Erhaltung ihrer Lebensräume. 141 Liste der National Prioritären Arten. www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01607/index.html?lang=de
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für deren Erhaltung der spezifische Lebensraumschutz nicht genügt, werden artspezifi- sche Aktionspläne ausgearbeitet.
Der Bund legt Grundsätze für die Artenförderung fest, namentlich zur Sicherung der genetischen Vielfalt innerhalb der Arten, zur An- und Umsiedlung von Arten, zum Umgang mit den Auswirkungen der Klimaveränderung auf die Arten und zu Zielkon- flikten innerhalb der Arten- und Lebensraumförderung sowie zwischen Artenförderung und anderen Sektoralpolitiken.
Methoden zur Verhinderung der Einfuhr und Ausbreitung von invasiven gebiets- fremden Arten mit Schadenspotenzial sollen optimiert werden. Im Rahmen eines Monitorings sollen mögliche Gefährdungen der Umwelt und Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt durch invasive gebietsfremde Arten frühzeitig erkannt und die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen überprüft werden können. Die Schweiz setzt sich zudem für einen verstärkten internationalen Erfahrungsaustausch im Bereich invasiver gebietsfremder Arten ein. Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit werden mittels vermehrter Aufklärungsarbeit im Umgang mit gebietsfremden Arten und deren Schadpotenzial sensibilisiert.
Die Umsetzung der Artenförderung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Der Bund definiert die Prioritäten auf nationaler Ebene, vervollständigt werden sie auf regionaler Ebene durch die Kantone. Den Kantonen fällt denn auch die Verantwortung des Vollzugs zu. Die so entstandenen Programme und Prioritäten sollen veröffentlicht werden, um das direkte Mitwirken von gemeinnützigen Organisatio- nen zu erleichtern.
7.4 Erhaltung der genetischen Vielfalt
Eine hohe genetische Vielfalt ermöglicht es den Arten, sich besser an veränderte Herausforderung Umweltbedingungen anzupassen. Sie ist eine Grundlage für das Überleben der Arten und für die Aufrechterhaltung von Ökosystemleistungen. Sie ist auch eine Quelle genetischer Ressourcen für Land- und Waldwirtschaft sowie für Forschung und Indust- rie.
Ziel Die genetische Verarmung wird bis 2020 gebremst. Die Erhaltung und die nachhalti- ge Nutzung der genetischen Ressourcen, einschliesslich der Nutztiere und Kultur- pflanzen, werden gesichert.
Es soll ein Konzept zur Erhaltung der genetischen Vielfalt in der Schweiz (Organi- Handlungsfelder sation, Dokumentation, Monitoring, Rolle und finanzielle Beteiligung der Wirtschafts- sektoren) vorgelegt werden, um prioritäre Massnahmen für die Erhaltung der geneti- schen Vielfalt und für die Vermeidung der genetischen Erosion einzuleiten.
Die verfügbaren genetischen Ressourcen der Schweiz sind zu erfassen, damit Schwerpunkte bezüglich Erhaltungsmassnahmen richtig gesetzt werden können.
Die Variabilität der Arten soll als Kriterium entwickelt und bei der Festlegung von Schutz- oder Vernetzungsgebieten berücksichtigt werden.
Die heutigen Massnahmen (z. B. nationale Aktionspläne, Genbanken, mikrobiologische Stammsammlungen, zoologische oder botanische Gärten) zur Erhaltung und nachhalti- gen Nutzung der genetischen Vielfalt sollen fortgesetzt und weiterentwickelt werden. 48
Das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich142 ist in der Schweiz baldmöglichst zu ratifizieren (vgl. Kap. 7.9)
Im Nachgang zur Ratifizierung des Nagoya Protokolls über den Zugang zu geneti- schen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich (Access and Benefit Sha- ring) soll abgeklärt werden, ob der Zugang zu den eigenen genetischen Ressourcen der Schweiz so geregelt werden soll, dass auch die Schweiz an den Vorteilen, die aus ihren Ressourcen entstehen, teilhaben kann.
7.5 Überprüfung von finanziellen Anreizen
Das heutige Steuer- und Finanzsystem (Subventionen im weiteren Sinn) enthält, nebst Herausforderung biodiversitätsfördernden Anreizen, teilweise Anreize, welche ungünstig für die Biodi- versität sind.143 So haben gemäss einer Studie144 rund ein Drittel aller Bundessubventi- onen eine potenziell schädigende Wirkung auf Biodiversität und Landschaft. Steuern und Subventionen müssen deshalb überprüft werden.
Ziel Negative Auswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen auf die Biodiversität werden bis 2020 aufgezeigt und wenn möglich vermieden. Wo sinnvoll werden neue positive Anreize geschaffen.
Bestehende Anreize des Steuer- und Finanzsystems müssen so optimiert werden, Handlungsfelder dass sie den planerischen Vorgaben nicht zuwiderlaufen, sondern diese unterstützen. In vielen Fällen sind bereits entsprechende Arbeiten im Gang (z. B. Agrarpolitik, Waldpo- litik, Ökologisierung Steuersystem 145 ). Ziel ist, bis 2015 aufzuzeigen, in welchen Bereichen zusätzlicher Bedarf für verbesserte Anreize besteht. Um den Anforderungen des strategischen Plans der Biodiversitätskonvention gerecht zu werden146, müssen bis spätestens 2020 der biologischen Vielfalt abträgliche Anreize einschliesslich Subventi- onen beseitigt, schrittweise abgebaut oder umgestaltet werden, um die negativen Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren oder sie ganz zu vermeiden. Bis 2020 sollen deshalb allfällige Botschaften für Gesetzesrevisionen erarbeitet sein.
Vorbildcharakter für die Überprüfung bestehender Mechanismen hat beispielsweise die Umlagerung der tiergebundenen Beiträge im Rahmen der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems.147 Diese stellten bislang einen Anreiz dar, mehr Tiere pro Flä- che zu halten als standortgerecht angebracht wäre. Ähnlich gilt es, bestehende Mecha- nismen in anderen Bereichen zu optimieren. Ein möglicher Ansatzpunkt für diese Überprüfung ist, in die reguläre Subventionsüberprüfung des Finanzdepartements die Nebenwirkungen im Bereich Biodiversität einzubeziehen.
In Bereichen, in denen das Marktversagen besonders ausgeprägt ist, sind auch neue Anreizmechanismen zu prüfen. Die Zersiedelung und die mit ihr einhergehende Frag-
142 Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vie lfalt. www.cbd.int/abs/doc/protocol/nagoya-protocol-en.pdf 143 Vgl. z. B. Waltert F. et al. 2010: Fiskalische Instrumente und Flächeninanspruchnahme. WSL im Auftrag von BAFU und ARE. www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01558/index.html?lang=de 144 Rodewald R., Neff C. 2001: Bundessubventionen – landschaftszerstörend oder landschaftserhaltend? Praxisanalyse und Handlungsprogramm. Bern: Stiftung Landschaftsschutz Schweiz 145 Mit der Motion Studer für eine Ökologische Steuerreform (Mo 06.3190) hat das Parlament im März 2010 den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu den Rahmenbedingungen für den Umgang mit natürlichen Ressourcen zu verfassen, der auch Elemente einer einkommensneutralen Ökologisierung des Steue rsystems enthält. 146 Siehe Anhang A1: Aichi Biodiversity Target 3 147 Vorschlag zur Agrarpolitik 2014–2017 (in Vernehmlassung)
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
mentierung von Habitaten ist ein Beispiel für ein Marktversagen, bei dem durch die Nutzung privater Güter das öffentliche Gut Biodiversität beeinträchtigt wird. Eine abgestimmte und sorgfältige Entwicklung solcher finanziellen Mechanismen ist nötig.
Wichtige Handlungsfelder bestehen neben der nationalen auch auf der kantonalen und der internationalen Ebene. In einzelnen Kantonen wurden bereits gute Erfahrungen mit Anreiz- und Finanzierungsmechanismen zur Förderung der nicht direkt marktfähi- gen Ökosystemleistungen gemacht. Beispielsweise finanzieren einzelne Kantone und Städte Sanierungs- respektive Aufwertungsmassnahmen mit einer Zweckbindung von Steuern. Auch auf internationaler Ebene wurden in jüngster Zeit Beispiele von markt- wirtschaftlichen Instrumenten erarbeitet.148 Was fehlt, ist ein systematischer, anwen- dungsorientierter Austausch auf Kantons- und Gemeindeebene. Zur Bündelung der Kräfte gilt es, vorhandene Erfolgsmodelle auf kantonaler, nationaler und internationa- ler Ebene für die Schweiz bzw. für unterschiedliche Kantone zu nutzen.
7.6 Erfassung von Ökosystemleistungen
Eine intakte Umwelt ist wesentlich für die Wohlfahrt eines Landes. Das Bruttoinland- Herausforderung produkt als gängige Messgrösse für das Wachstum sagt darüber nichts aus, da es sich an finanziellen Transaktionen orientiert. Die Leistungen der Ökosysteme sind darin nicht enthalten. Zur Erhaltung und Förderung der globalen, aber auch der nationalen Biodiversität ist es wichtig, Ökosystemleistungen mittels Indikatoren zu erfassen und in die öffentlichen wie die privaten Entscheidungs- und Marktmechanismen einzubrin- gen. Diese Indikatoren brauchen indes nicht monetär zu sein; die Leistungen können auch in Form von bio-physikalischen Indikatoren (z. B. Erreichbarkeit von Naherho- lungsgebieten) sichtbar gemacht werden.
Ziel Ökosystemleistungen werden bis 2020 quantitativ erfasst. Dies erlaubt es, sie in der Wohlfahrtsmessung als ergänzende Indikatoren zum Bruttoinlandprodukt und bei Regulierungsfolgenabschätzungen zu berücksichtigen.
Der Bund hat einen Katalog mit den 23 Ökosystemleistungen erstellen lassen, welche Handlungsfelder für die Schweizer Bevölkerung von besonders hohem Nutzen sind. Diese sollen mit einfachen Indikatoren gemessen werden.149 Mit der Umsetzung dieses Indikatorensets wurde bereits begonnen. Damit gehört die Schweiz international zu den Vorreitern auf dem Gebiet der Erfassung von Ökosystemleistungen. Eine umfassende Umrechnung der Ökosystemleistungen in Frankenbeträge wird aber kaum machbar sein. Die Ergeb- nisse der quantitativen Erfassung der Ökosystemleistungen sollen Basis für die Abwä- gung von Zielkonflikten in der Umsetzung der Strategie sein.
Im Rahmen seines Beschlusses zur grünen Wirtschaft150 hat der Bundesrat Ende 2010 das Departement des Innern beauftragt, das Bruttoinlandprodukt mit geeigneten Indika- toren über soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen zu ergänzen. Die vom BAFU erarbeiteten Grundlagen zu den Ökosystemleistungen werden in die Arbei- ten einbezogen, wobei die Anforderungen an die amtliche Statistik und die von interna- tionalen Organisationen vorgegebenen Methoden berücksichtigt werden. Ein entspre-
148 The Economics of Ecosystems and Biodiversity. www.teebweb.org. Commissariat général au développement durable 2010: Conservation et utilisation durable de la biodiversité et des services écosystémiques: analyse des outils économiques. www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/Refbiodiv2.pdf 149 Staub C. et al. 2011: Indikatoren für Ökosystemleistungen. Systematik, Methodik und Umsetzungsempfehlungen für eine wohlfahrtsbezogene Umweltberichterstattung. Bern: Bundesamt für Umwe lt. Umwelt-Wissen Nr. 1102 150 Sechs Handlungsfelder für eine grüne Wirtschaft. www.bafu.admin.ch/wirtschaft/11350/index.html?lang=de
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
chender Standard der UNO, SEEA 151 , wird per 2013 bezüglich Ökosystemen und Ökosystemleistungen überarbeitet. Die Schweiz nimmt an diesem Prozess aktiv teil und orientiert sich in der Umsetzung an internationalen Standards.
Im erwähnten Auftrag zur grünen Wirtschaft hat der Bundesrat auch das UVEK beauf- tragt, in Zusammenarbeit mit dem EVD, dem EJPD und der BK die Möglichkeit zu prüfen, die Untersuchung der Auswirkungen von Erlassentwürfen auf Ressourcen- effizienz und -verträglichkeit im Botschaftsleitfaden und im Rahmen der Regulierungs- folgenabschätzung festzuschreiben. Im Botschaftsleitfaden wurde dieser Beschluss bereits umgesetzt, sodass die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf die Umwelt fortan systematischer dargelegt werden. Bei der nächsten Überarbeitung der Vorgaben zur Regulierungsfolgenabschätzung wird ebenfalls zu prüfen sein, wie die Biodiversität angemessen berücksichtigt werden kann.
7.7 Generierung und Verteilung von Wissen
Entscheidungsträger aus Wirtschaft und Gesellschaft beeinflussen mit ihrem täglichen Herausforderung Handeln die Biodiversität direkt oder indirekt. Umgekehrt profitieren sie in vielfältiger Weise von der Biodiversität als zentrale Lebensgrundlage. Fundiertes Wissen über Arten, Ökosysteme und deren Leistungen sowie das Verständnis, wie persönliche und politische Entscheidungen die Biodiversität beeinflussen, sind die Basis, damit die Verantwortung für die Erhaltung der Biodiversität wahrgenommen werden kann. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das nötige Wissen vorliegt und für Verwaltung, Praxis, Politik und Öffentlichkeit zugänglich ist.
Ziel Wissen über Biodiversität ist bei allen Akteuren bis 2020 ausreichend vorhanden und schafft die Basis dafür, dass Biodiversität als zentrale Lebensgrundlage verstanden und bei relevanten Entscheidungen berücksichtigt werden kann.
Information und Sensibilisierung: Bund, Kantone und Gemeinden stärken mit Handlungsfelder Kommunikationsaktivitäten das Bewusstsein aller Akteure aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft darüber, dass und wie sie von Ökosystemleistungen profitieren, wel- ches die Folgen ihres Handelns und ihres Konsums auf die Biodiversität und die Öko- systemleistungen sind und wie sie zur Erhaltung beider beitragen können. Produktum- weltinformationen sollen den ganzen Lebenszyklus berücksichtigen und so alle relevanten Umweltwirkungen einbeziehen – also auch die Biodiversität. Es gibt ausrei- chend Gelegenheiten, um allen Menschen Erlebnisse, Erfahrungen und Begegnungen mit der Biodiversität zu ermöglichen und einen Alltagsbezug herzustellen.
Bildung und Beratung: Bei der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden wie auch bei der Aus- und Weiterbildung in biodiversitätsrelevanten Berufen sollen Grundkenntnisse vermittelt werden über die in der Schweiz lebenden Arten, über die Biodiversität und ihren Wert, über die Leistungen der Ökosysteme und über Handlungsmöglichkeiten, Biodiversität zu erhalten, zu fördern und ihre Nutzung nachhaltig zu gestalten. Ausserschulische Institutionen (z. B. Museen, zoologische und botanische Gärten, Naturschutzzentren) werden bei der Planung und Durchführung von Angeboten im Bereich Biodiversität unterstützt und informelle Bildungsmöglichkeiten gefördert. Berufsleuten aus Bereichen, die biodiversitätsrelevant sind oder sein könn-
151 Handbook of National Accounting: Integrated Environmental and Economic Accounting 2003. http://unstats.un.org/unsd/envaccounting/seea2003.pdf
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
ten, steht ein Beratungsangebot zur Verfügung, das auf den neusten Erkenntnissen basiert.
Forschung: Die schweizerische Biodiversitätsforschung betreibt internationale Spit- zenforschung zu Grundlagen und Anwendungen und leistet einen gewichtigen Beitrag zur Lösung von drängenden Fragestellungen. Dies bedingt Anstrengungen bei der Datenerhaltung, -zusammenführung, -synthese und der Theoriebildung in der Biodi- versitätsforschung, bei der innovativen experimentellen Forschung in angemessenen räumlichen und zeitlichen Dimensionen, bei der Einrichtung von langfristigen interdis- ziplinären Forschungsflächen sowie bei der Vernetzung der Forschenden zur Verbesse- rung des Zugangs zu neuen Erkenntnissen, Methoden und Technologien sowie zur Verbesserung ihrer Aus- und Weiterbildung. Hierzu müssen Netzwerke und Strukturen verbessert werden. Forschende sollen sich nebst der Nutzung der Normalförderung durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) aktiv bei den Ausschreibungen für neue Nationale Forschungsschwerpunkte (NFS) beteiligen und Vorschläge für neue Nationale Forschungsprogramme einreichen, in denen Natur-, Technik-, Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Akteure aus anderen Gesellschaftsbereichen eng zusam- menarbeiten.
Wissensaustausch: Bereits vorhandenes wie neu gewonnenes Wissen soll den ver- schiedenen Akteuren in Verwaltung, Praxis, Wirtschaft und Politik zur Verfügung stehen. Dies bedingt verstärkte Schnittstellen und einen verbesserten Wissensaustausch zwischen Wissenschaft und anderen Gesellschaftsbereichen sowie die zielgruppenge- rechte Aufbereitung, Zusammenstellung und Synthetisierung von Forschungsergebnis- sen.
7.8 Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum
Biodiversität muss auch im Siedlungsraum Platz haben. Sie erfüllt wichtige Natur- und Herausforderung Klimafunktionen und fördert gleichzeitig die Gesundheit, die Erholung und die Sensi- bilisierung der Bevölkerung. Im Rahmen der im Parlament hängigen Teilrevision des Raumplanungsgesetzes 152 werden Massnahmen zur Siedlungsbegrenzung und zur Siedlungsentwicklung nach innen vorgeschlagen. Grün- und Freiräume müssen deshalb in den Siedlungen verstärkt gesichert und vernetzt werden; vor allem aber muss ihre Qualität im Interesse einer multifunktionalen Nutzung verbessert werden.
Ziel Die Biodiversität im Siedlungsraum wird bis 2020 so gefördert, dass der Siedlungs- raum zur Vernetzung von Lebensräumen beiträgt, siedlungsspezifische Arten erhalten bleiben und der Bevölkerung das Naturerlebnis in der Wohnumgebung und im Naher- holungsgebiet ermöglicht wird.
Das Potenzial der Raumplanung für die ökologische Vernetzung und zur Schaffung Handlungsfelder oder Erhaltung von Frei- und Grünräumen in den Siedlungen wird im heutigen Vollzug noch nicht voll ausgeschöpft. Im Rahmen der 2. Etappe der Revision des Raumpla- nungsgesetzes sollen deshalb die Anforderungen an die raumplanerischen Instrumente – Richt- und Nutzungspläne – für die Kantone und Gemeinden im Bereich Natur und Landschaft präziser umschrieben werden. Ziel ist es, dass die Aspekte Landschaft und Biodiversität sowohl auf Stufe des kantonalen Richtplans als auch im Rahmen der Nutzungsplanung systematisch behandelt und die notwendigen Flächen gesichert
152 Revision des Raumplanungsgesetzes: 10.019 (indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsi nitiative)
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
werden. Die Biodiversität muss ihre vielfältigen Funktionen auch in den Siedlungen auf möglichst vielen Flächen erfüllen können.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Agglomerationspolitik prüft der Bund bereits, ob die Freiraumentwicklung neben den Themen Siedlung und Verkehr als zusätzlicher Handlungsschwerpunkt aufgenommen werden soll. Dieser Auftrag sollte mit der Evaluation der Frage ergänzt werden, mit welchen organisatorischen und finanziellen Mitteln Grün- und Freiräume im Siedlungsraum umfassend gefördert werden können. Damit würden sich Synergien mit einer qualitativ guten Siedlungsent- wicklung nach innen erzielen und ein attraktiver Standortfaktor schaffen lassen. Eine Option wäre es, die bestehenden Agglomerationsprogramme mit einem finanziellen Anreizsystem für die Biodiversität und die Landschaft zu ergänzen, damit Massnah- men, welche über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweggehen, finanziert und auch Private zu Massnahmen im Bereich der Biodiversität motiviert werden können. Dafür müsste aber eine neue Finanzierung gefunden werden.
Bei der zunehmenden baulichen Verdichtung werden Grün- und Freiflächen immer mehr unter Druck geraten. Deshalb sollen die kantonalen und kommunalen Raum- planungsinstrumente dazu beitragen, Siedlungen so zu gestalten, dass die sich dort entwickelnde Biodiversität quantitativ (Durchlässigkeit des Siedlungsraumes mittels Korridoren, Einzelflächen, Entsiegelung, Gebäudebegrünungen) und qualitativ (Gestal- tung und Funktionalität) verbessert werden kann. Die Kantone und die Gemeinden wie auch die privaten Akteure tragen hier eine grosse Verantwortung. Es sind naturnahe, leicht und rasch zugängliche Freiräume sowie Vernetzungsstrukturen zu schaffen, aufzuwerten und zu erhalten. Dabei spielen Gewässer, Wälder und offene Flächen eine wichtige Rolle, aber auch die Art und Weise wie Gärten, Pärke, Dächer usw. bewirt- schaftet werden. Um die Grün- und Freiflächen in den Siedlungen als multifunktiona- les Netzwerk zu erhalten, bei dem auch Private einen Beitrag leisten, müssen vor allem Stadt- und Agglomerationsgemeinden in der Bauzone Grün- und Freiflächenanteile verbindlich im Nutzungsplan bezeichnen. Neben den quantitativen Sicherungsmass- nahmen sollten die verschiedenen Akteure auch für die qualitativen Aspekte sensibili- siert und weitergebildet werden.
7.9 Verstärkung des internationalen Engagements
Die Schweiz ist für das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen nebst der Erhaltung Herausforderung der landeseigenen Biodiversität auch auf die Erhaltung der Biodiversität auf globaler Ebene angewiesen. Die Stabilität der Ökosysteme weltweit ist auch im Interesse der Schweiz. Die bisherigen Anstrengungen auf internationaler Ebene müssen deshalb verstärkt werden.
Ziel Das Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene für die Erhaltung der globa- len Biodiversität ist bis 2020 verstärkt.
Das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Handlungsfelder gerechten Vorteilsausgleich153 ist in der Schweiz baldmöglichst zu ratifizieren. Damit soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, welche die Einhaltung von nationalen Vorschriften über den Zugang zu genetischen Ressourcen sicherstellt. Dies ermöglicht
153 Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt. www.cbd.int/abs/doc/protocol/nagoya-protocol-en.pdf
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die Gewährleistung eines ausgewogenen Vorteilsausgleichs. Im Rahmen der Biodiver- sitätskonvention müssen die Umsetzung des Strategischen Plans gemessen und unterstützt und der konkrete Finanzierungsbedarf zur Umsetzung auf globaler Ebene, insbesondere in Ländern des Südens, solide abgeklärt werden. 154 Für die Deckung dieses Finanzierungsbedarfs soll die Schweiz die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen können. Ausserdem soll sich die Schweiz dafür einsetzen, dass der Globale Umweltfonds (GEF) im Bereich der Biodiversität die nötigen Mittel erhält und die Wirksamkeit des Fonds gesteigert wird. In den von der Schweiz unterstützten Finanzie- rungsmechanismen oder Entwicklungsprogrammen (z. B. Weltbank, UNDP, REDD+ usw.), wird sich die Schweiz weiterhin dafür einsetzen, dass der Erhaltung der Biodi- versität und deren nachhaltigen Nutzung die nötige Aufmerksamkeit zukommt. Der Schutz und die Erhaltung der Biodiversität werden auch durch die bilaterale Schweizer Entwicklungszusammenarbeit gezielt gefördert.
Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit fördert die Schweiz die Entwicklung und Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards, zu denen auch die Berücksichtigung der Auswirkungen auf die globale Biodiversität gehört.155 Die Politik zur Etablierung und Umsetzung von anerkannten Nachhaltigkeitsstandards und Labels im internationalen Handel basiert auf der Labelstrategie des Bundes. Dabei sollen alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette einbezogen werden, beispielsweise durch die Förderung von «Codes of Conduct».
Im Rahmen ihrer Handelspolitik 156 wendet die Schweiz Modellbestimmungen zu Handel und Nachhaltigkeit in Freihandelsabkommen und allenfalls in Investitions- schutzabkommen an. Im Rahmen der WTO leistet sie einen Beitrag zur Klärung des Verhältnisses des WTO-Rechts und des Umweltrechts, damit Handel, Umwelt und Sozialstandards sich gegenseitig unterstützend entwickeln. Der Bund führt dazu Um- weltverträglichkeitsprüfungen durch. Er bindet die Vergabe von Schweizer Exportrisi- koversicherungen an den Nachweis der Nichtgefährdung der globalen Biodiversität im Sinne der geltenden OECD-Umweltrichtlinie der «Approches Communes concernant l’environnement et les crédits à l’exportation bénéficiant d’un soutien public»157.
Die öffentliche Beschaffung der Schweiz hat nachhaltig zu erfolgen. Dabei soll die Nachhaltigkeit in ihrer Gesamtheit über den ganzen Lebensweg der Produkte analysiert und beurteilt werden. Auch auf internationaler Ebene wird die nachhaltige öffentliche Beschaffung unterstützt, insbesondere durch Massnahmen im Rahmen der wirtschaftli- chen Entwicklungszusammenarbeit des SECO.
Es müssen auch Anstrengungen unternommen werden hinsichtlich international abge- stimmter Regeln für fachlich fundierte, relevante und verständliche Produktumweltin- formationen. Dabei sollte die Schweiz insbesondere den Ansatz einer erhöhten Rück- verfolgbarkeit und Transparenz bezüglich der Auswirkungen auf die globale Biodiversität von Produktion und Konsum fördern.
Im Europäischen Raum engagiert sich die Schweiz im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen zur EU und gewährleistet die Komptabilität der Massnahmen mit der
154 Der globale Finanzbedarf steht noch nicht fest. Die Abklärung dazu liegt im Mandat der CBD Konvention. 155 Bereits heute verfügt die Schweiz im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit über Programme, welche z. B. die Stärkung des nachhaltigen Biodiversitätshandels, die Umsetzung des ABS, den Schutz des Tropenwaldes oder die Etablierung von Nachhaltigkeitslabels im internationalen Rohstoffhandel fördern. 156 Insbesondere in der WTO-Doha-Runde und bei Freihandelsabkommen sowie im Bereich der Investitionen 157 Gemeinsamen Herangehensweisen bei der Berücksichtigung von Umweltaspekten bei staatlich geförderten Exportkrediten
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
neuen Biodiversitätsstrategie der EU158. Sie unterstützt die Aktivitäten der Europäi- schen Umweltagentur (EUA) und des Netzwerks der Leiter der Europäischen Natur- schutzbehörden (ENCA). Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft engagiert sich die Schweiz in der Wirtschaftskommission der UNO für Europa (UNECE), der OECD und der Berner Konvention (Europarat). Um die Vernetzung der ökologischen Infrastruktur der Schweiz mit den umgebenden Ländern sicherzustellen, werden die europäischen Vernetzungsprojekte wie die grüne Infrastruktur der EU159, die Ramsar-Feuchtgebiete, das Netz Natura 2000/Smaragdnetzwerk, die wichtigsten Vogelgebiete «Important Bird Areas (IBA)» wie auch die alpenübergreifende Vernetzung der Ökosysteme mit den Projekten ECONNECT 160 und dem Ökologischen Verbund der Alpenkonvention unterstützt.
Weil die Kräfte der multilateralen Institutionen gebündelt und sich widersprechende Beschlüsse vermieden werden müssen, sind die Kooperationen und die Synergien zwischen den Konventionen im Biodiversitätsbereich stetig zu verbessern, namentlich jene der Biodiversitätskonvention, der RamsarKonvention zum Schutz von Feuchtge- bieten, der Bonner Konvention über migrierende Tierarten, des Artenschutzüberein- kommens (CITES), des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA) und der Welterbekonvention der UNESCO. Andere multilaterale Abkommen, beispielsweise die Klimarahmenkonven- tion (UNFCCC) oder die Abkommen im Rahmen der FAO, der UNFF, des UN Wald- forums, der WIPO und der WTO sollen in ihren Beschlüssen Biodiversitätsaspekten Rechnung tragen. Insbesondere müssen im Klimabereich Biodiversitäts-Safeguards durchgesetzt werden. Im Bewusstsein, dass eine räumliche Konzentration diesen Bestrebungen förderlich ist, setzt sich die Schweiz wo immer möglich für eine Bünde- lung der verschiedenen biodiversitätsrelevanten Institutionen am Standort Genf ein. Weiter unterstützt die Schweiz die Arbeiten des zwischenstaatlichen Ausschusses zwischen der Wissenschaft und der Biodiversitätspolitik (IPBES) sowie affiliierter Organisationen wie der GBIF 161 , im Bewusstsein, dass Entscheidungsträger sowie relevante internationale Foren auf unabhängige wissenschaftliche Analysen und Be- richte über den Zustand, die Entwicklung sowie Handlungsoptionen für die Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität auf globaler, nationaler und regionaler Ebene angewiesen sind.
7.10 Überwachung von Veränderungen der Biodiversität
Veränderungen der Biodiversität in der Schweiz müssen zuverlässig festgestellt werden Herausforderung können. Ausgehend von heute bereits bestehenden Monitorings ist ein Monitoring- system für alle Ebenen (Vielfalt der Ökosysteme, Arten und Gene) der Biodiversität aufzubauen. Dieses erlaubt es, eine Umsetzungs- und Erfolgskontrolle der nationalen und sektoralen Umweltziele und der Strategie Biodiversität Schweiz vorzunehmen.
Ziel Die Überwachung der Veränderungen von Ökosystemen, Arten und der genetischen Vielfalt ist bis 2020 sichergestellt.
158 Die Europäische Kommission präsentierte am 3. Mai 2011 ihre neue Strategie zur Eindämmung des Biodiversitätsverlustes bis 2020. 159 Green Infrastructure. http://biodiversity.europa.eu/topics/green-infrastructure 160 ECONNECT zielt darauf ab, den ökologischen Verbund im Alpenraum zu verbessern. Für das Projekt haben sich internationale, mit der Alpenkonvention verbundene Dachorganisationen, wissenschaftliche Institutionen und lokale Umsetzungspartner zusammengeschlossen. www.econnectproject.eu/cms/?q=homepage/de 161 Global Biodiversity Information Facility (GBIF). www.gbif.org
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Die heutigen Monitorings müssen in einem kohärenten System inhaltlich weiterentwi- Handlungsfelder ckelt sowie institutionell und finanziell abgesichert werden. Basierend auf der vorlie- genden Strategie und den daraus resultierenden Umsetzungsvorhaben sind neue aus- gewählte Kenngrössen als Indikatoren zu definieren. Diese Kenngrössen orientieren sich an folgenden Leitindikatoren zum Zustand der Biodiversität:
Das Überleben der einheimischen Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist sichergestellt. Die genetische Vielfalt der einheimischen Wildarten, Nutzrassen und Kultursorten ist erhalten. Die Ökosysteme der Schweiz bleiben funktionsfähig, und ihre Leistungen sind sicher gestellt.
Wichtige Datenquellen sind im Rahmen bestehender Monitoringprogramme bereits heute vorhanden. Diese umfassen unter anderem das Biodiversitäts- und das Land- schaftsmonitoring Schweiz, das Landesforstinventar (LFI), die Arealstatistik des Bun- desamts für Statistik, das Agrar-Umweltmonitoring des BLW oder das topografische Landesmodell der schweizerischen Landestopografie.
Unterstützend zu Überwachungsinstrumenten der Biodiversität und im Hinblick auf eine zufriedenstellende Zugänglichkeit der Daten für die durch den Aktionsplan invol- vierten Partner sollen georeferenzierte Informationen zu den Flächen der ökologi- schen Infrastruktur erhoben werden. Programme zur Sammlung und Verbreitung von Biodiversitätsdaten sind fortzuführen und auszubauen, die Vernetzung von nationalen Datenzentren ist zu verstärken.
Zur Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit werden die Ansprüche aus bestehenden internationalen Berichterstattungspflichten berücksichtigt (z. B. Indikato- ren der OECD, der Europäischen Umweltagentur oder der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa). Die Beziehungen zu internationalen Monitoring- und Informationssystemen werden verstärkt.
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen bestehender Berichte. Zukünftig sollten die Resultate der Monitoringprogramme und Erfolgskontrollen und weiterer Instrumente besser zusammengeführt und deutlicher kommuniziert werden. Dafür ist es wichtig ein aussagekräftiges und langfristig gültiges Set von Indikatoren für die Biodiversität und ihre Ökosystemleistungen zu definieren und umzusetzen.
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8 Rahmenbedingungen für die Umsetzung
Die Erhaltung der Biodiversität und ihrer Ökosystemleistungen ist weder für den Bund noch für die Kantone eine neue Aufgabe. Sie nehmen diese in den gesetzlichen Grund- lagen wie Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG), Landwirtschaftsgesetz (LwG), Waldgesetz (WaG), Gewässerschutzgesetz (GSchG), Jagdgesetz (JSG) und Fischerei- gesetz (BGF) definierte Aufgabe gemeinsam war. Für den Natur- und Landschafts- schutz bei Bundesaufgaben ist zudem das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) relevant. Trotz der bisherigen Aktivitäten ist jedoch angesichts der unaufhaltsam und rasch fortschreitenden Verschlechterung der Biodiversität ein verstärktes Engagement der Gesellschaft und mithin von Bund und Kantonen für die Erhaltung dieser Lebens- grundlage dringend nötig. Es ist auch festzuhalten, dass nach Ansicht der Kantone der Bund seit einigen Jahren die Investitionen im Bereich Biodiversität bremst und die Kantone bereit wären, ihre Investitionen zugunsten der Biodiversität zu erhöhen. Die Leistungsangebote der Kantone im Rahmen der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen haben diesen Sachverhalt bestätigt.
8.1 Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz
Nach Verabschiedung der Strategie Biodiversität Schweiz durch den Bundesrat zuhan- Ausarbeitung eines den des Parlaments ist ein Aktionsplan auszuarbeiten, der die Erreichung der strategi- Aktionsplans schen Ziele konkretisiert. Er wird die Massnahmen auf allen politischen Ebenen, die notwendigen rechtlichen Anpassungen, den Einbezug der Privatwirtschaft sowie Möglichkeiten zur Finanzierung beinhalten.
Der Erfolg der Strategieumsetzung wird massgeblich von der Einbindung sämtlicher Partizipativer Prozess Partner abhängen. Deshalb soll die Ausarbeitung des Aktionsplanes in einem partizipa- tiven Prozess erfolgen. Dabei sollen die unterschiedlichen Arten der Einbindung der Akteure definiert werden, die von den einzelnen Umsetzungsprogrammen der Strategie Biodiversität Schweiz betroffen sind. Dieses Vorgehen unterstreicht die bereits heute praktizierte Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden in den ver- schiedenen Bereichen des Biodiversitätsschutzes. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren zunehmend an Wichtigkeit gewinnt.
Innerhalb des UVEK wird das BAFU mit der Leitung des Projekts zur Erstellung und Begleitung des Aktionsplans beauftragt. Für die Entwicklung der konkreten Massnah- men sind die betroffenen Bundesstellen verantwortlich. Sie sorgen für den Einbezug weiterer involvierter Partner. Die entsprechenden kantonalen Stellen sind über ihre gesamtschweizerischen Vertretungen in die Erarbeitung des Aktionsplanes einzubezie- hen. Spätestens 18 Monate nach der Verabschiedung der Strategie soll der Aktionsplan vorliegen. Die für den Aktionsplan notwendigen Grundlagenarbeiten, welche im Rahmen der heutigen Gesetzgebung möglich sind, sollen baldmöglichst eingeleitet werden.
Die Anliegen der Strategie Biodiversität werden in erster Linie gestützt auf die beste- Gesetzliche henden rechtlichen Grundlagen umgesetzt. Grundsätzlich haben sich diese Bestim- Anpassungen mungen bewährt, werden jedoch zur Umsetzung der Strategie punktuell angepasst werden müssen. Inwieweit Gesetzesanpassungen notwendig sind, wird im Rahmen des Aktionsplanes geklärt. Gleichzeitig soll im Rahmen laufender Projekte mit Auswir- kungen auf die Gesetzgebung geprüft werden, inwiefern die Anliegen der vorliegenden Strategie mitberücksichtigt werden können.
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
Eventuelle Gesetzesanpassungen sind insbesondere zu folgenden Themen zu prüfen:
Die Ausscheidung und Sicherstellung von langfristig genügend Fläche für die Biodiversität und deren Vernetzung. Schaffung eines Sachplans Biodiversität als Grundlage zur Lösung von Zielkonflik- ten und zur Nutzung von Synergien; er soll insbesondere dem Anliegen der Vernet- zung Rechnung tragen. Die Pflicht von Bund und Kantonen, mit bestimmten Massnahmen (z. B. entspre- chend genutzte Korridore) bei ihren raumwirksamen Aufgaben für eine funktionie- rende Vernetzung der Schutzgebiete zu sorgen. Die Möglichkeit zur finanziellen Förderung von Arten, für die der Lebensraum- schutz nicht ausreicht.
8.2 Organisation und Zusammenarbeit
Das BAFU begleitet den gesamten Umsetzungsprozess und ist für die Beobachtung des Umsetzung durch Zustands der Biodiversität zuständig. Die Umsetzung der im Aktionsplan festgelegten verantwortliche Massnahmen erfolgt durch die für den jeweiligen Sektor verantwortlichen Bundesstel- Bundesstellen len unter Einbezug der entsprechenden kantonalen Stellen und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft. Die verantwortlichen Bundesstellen berich- ten periodisch über den Zustand der Umsetzung.
Eine Politik zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität setzt eine von Bund, Kan- Mobilisierung aller tonen, Gemeinden, Wirtschaftssektoren und der Zivilgesellschaft (Verbände, Vereine Partner usw.) gemeinsam getragene Verantwortung voraus. Die von der Biodiversität beein- flussten Bereiche sind derart zahlreich und vielfältig, dass der Erfolg der durchzufüh- renden Massnahmen in entscheidendem Masse von der Mobilisierung aller Partner der Zivilgesellschaft und aller zuständigen Behörden abhängen wird.
Für die Umsetzung der Strategie werden keine spezifischen zusätzlichen Strukturen Keine neuen Strukturen geschaffen. Die bestehenden Strukturen und Gremien können aber noch besser genutzt werden (z. B. die interdepartementale Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Biodiversi- tätskonvention in der Schweiz). Der in Kapitel 8.1 umschriebene Aktionsplan wird konkret aufzeigen, ob und wie bestehende Strukturen und Gremien angepasst und verändert werden müssen. Wo notwendig wird er auch die vielfältigen und geteilten Zuständigkeiten konkretisieren.
8.3 Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft
Verschiedene internationale Arbeiten162 zeigen den hohen ökonomischen und gesell- Positive Auswirkungen schaftlichen Nutzen einer Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Die von der der Strategie auf Strategie ausgelösten Verbesserungen im Bereich Umwelt werden sich auf lange Sicht Wirtschaft und auch positiv auf die Wirtschaft und die Gesellschaft auswirken. Kurzfristig sind die Gesellschaft Wirkungen davon abhängig, welche Massnahmen konkret getroffen werden und was auf der Stufe «Strategie» noch nicht abschliessend beurteilt werden kann, sich aber während der Umsetzung des Aktionsplans deutlicher zeigen wird.
Im Rahmen der Umsetzung der Strategie sind die konkret getroffenen Massnahmen anhand einer Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) oder einer volkswirtschaftlichen
162 Vgl. z. B. TEEB – The Economics of Ecosystems and Biodiversity. Beispielsweise: Report for Business – Executive Summary 2010:.
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Beurteilung (VOBU) auf ihre Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft hin zu untersuchen. Diese Untersuchungen liefern die Basis für die Abwägung von Schutz und Nutzen sowie für die Optimierung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Im Bereich Wirtschaft sind insbesondere mögliche Auswirkungen in den Sektoren zu prüfen, ebenso wie eine allfällige zusätzliche finanzielle Belastung für die öffentliche Hand.
8.4 Finanzierung und personelle Ressourcen
Die Umsetzung der Strategie wird zusätzliche finanzielle wie personelle Ressourcen erfordern. Die präzise Ermittlung des effektiven Bedarfs bei allen beteiligten Partnern sowie die Festlegung der Art der Finanzierung werden indessen erst im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplans möglich sein. Für die Erarbeitung des Aktionsplanes sind die personellen Ressourcen des BAFU nicht ausreichend, d.h. es werden dafür Dritt- aufträge erteilt werden müssen. Die notwendigen finanziellen Ressourcen sollen durch Umlagerungen innerhalb des Kredites Natur- und Landschaft freigemacht werden.
8.5 Evaluation der Strategie Biodiversität Schweiz
Es muss sichergestellt werden, dass die Umsetzung der Strategie auf ihre Wirksamkeit Zwischenbericht hin überwacht werden kann. Zu diesem Zweck wird bis 2017 ein Zwischenbericht erstellt, der es ermöglicht, bei Bedarf Anpassungen an den Umsetzungsarbeiten vor- nehmen zu können. Der Zwischenbericht soll insbesondere folgende Fragen beantwor- ten:
Wurden die strategischen Schwerpunkte der Strategie Biodiversität Schweiz richtig gesetzt? Können die Ziele erreicht werden? Wurden die richtigen Umsetzungsstrategien festgelegt? Sind die Instrumente und Massnahmen wirksam und effizient? Welche Folgerungen und Empfehlungen ergeben sich für die Anpassung der Strate- gie und den Aktionsplan?
Nach 2020 ist eine Gesamtevaluation hinsichtlich Vollzug und Effizienz (Art. 170 BV) Gesamtevaluation zu erstellen. Sowohl der Zwischenbericht wie auch die Gesamtevaluation berücksichti- gen in ihrer Analyse die Überwachung von Veränderungen der Biodiversität (Kap. 7.10). Der Bundesrat und die an der Umsetzung der Strategie beteiligten Partner werden über die Ergebnisse aller Evaluationen informiert.
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Anhänge
A1 Aichi-Ziele Strategic Goal A: Address the underlying causes of biodiversity loss by mainstreaming biodiversity across government and society Target 1: By 2020, at the latest, people are aware of the values of biodiversity and the steps they can take to conserve and use it sustainably. Target 2: By 2020, at the latest, biodiversity values have been integrated into national and local development and poverty reduction strategies and planning processes and are being incorporated into national accounting, as appropriate, and reporting systems. Target 3: By 2020, at the latest, incentives, including subsidies, harmful to biodiver- sity are eliminated, phased out or reformed in order to minimize or avoid negative impacts, and positive incentives for the conservation and sustainable use of biodiver- sity are developed and applied, consistent and in harmony with the Convention and other relevant international obligations, taking into account national socio-economic conditions. Target 4: By 2020, at the latest, Governments, business and stakeholders at all levels have taken steps to achieve or have implemented plans for sustainable production and consumption and have kept the impacts of use of natural resources well within safe ecological limits.
Strategic Goal B: Reduce the direct pressures on biodiversity and promote sustainable use Target 5: By 2020, the rate of loss of all natural habitats, including forests, is at least halved and where feasible brought close to zero, and degradation and fragmentation is significantly reduced. Target 6: By 2020 all fish and invertebrate stocks and aquatic plants are managed and harvested sustainably, legally and applying ecosystem based approaches, so that over- fishing is avoided, recovery plans and measures are in place for all depleted species, fisheries have no significant adverse impacts on threatened species and vulnerable ecosystems and the impacts of fisheries on stocks, species and ecosystems are within safe ecological limits. Target 7: By 2020 areas under agriculture, aquaculture and forestry are managed sustainably, ensuring conservation of biodiversity. Target 8: By 2020, pollution, including from excess nutrients, has been brought to levels that are not detrimental to ecosystem function and biodiversity. Target 9: By 2020, invasive alien species and pathways are identified and prioritized, priority species are controlled or eradicated, and measures are in place to manage pathways to prevent their introduction and establishment. Target 10: By 2015, the multiple anthropogenic pressures on coral reefs, and other vulnerable ecosystems impacted by climate change or ocean acidification are mini- mized, so as to maintain their integrity and functioning.
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Strategic Goal C: To improve the status of biodiversity by safeguarding ecosystems, species and genetic diversity Target 11: By 2020, at least 17 per cent of terrestrial and inland water, and 10 per cent of coastal and marine areas, especially areas of particular importance for biodiversity and ecosystem services, are conserved through effectively and equitably managed, ecologically representative and well connected systems of protected areas and other effective area-based conservation measures, and integrated into the wider landscapes and seascapes. Target 12: By 2020 the extinction of known threatened species has been prevented and their conservation status, particularly of those most in decline, has been improved and sustained. Target 13: By 2020, the genetic diversity of cultivated plants and farmed and domesti- cated animals and of wild relatives, including other socio-economically as well as culturally valuable species, is maintained, and strategies have been developed and implemented for minimizing genetic erosion and safeguarding their genetic diversity.
Strategic Goal D: Enhance the benefits to all from biodiversity and ecosystem services Target 14: By 2020, ecosystems that provide essential services, including services related to water, and contribute to health, livelihoods and well-being, are restored and safeguarded, taking into account the needs of women, indigenous and local communi- ties, and the poor and vulnerable. Target 15: By 2020, ecosystem resilience and the contribution of biodiversity to carbon stocks has been enhanced, through conservation and restoration, including restoration of at least 15 per cent of degraded ecosystems, thereby contributing to climate change mitigation and adaptation and to combating desertification. Target 16: By 2015, the Nagoya Protocol on Access to Genetic Resources and the Fair and Equitable Sharing of Benefits Arising from their Utilization is in force and opera- tional, consistent with national legislation.
Strategic Goal E: Enhance implementation through participatory planning, knowledge management and capacity building Target 17: By 2015 each Party has developed, adopted as a policy instrument, and has commenced implementing an effective, participatory and updated national biodiversity strategy and action plan. Target 18: By 2020, the traditional knowledge, innovations and practices of indige- nous and local communities relevant for the conservation and sustainable use of biodi- versity, and their customary use of biological resources, are respected, subject to national legislation and relevant international obligations, and fully integrated and reflected in the implementation of the Convention with the full and effective participa- tion of indigenous and local communities, at all relevant levels. Target 19: By 2020, knowledge, the science base and technologies relating to biodi- versity, its values, functioning, status and trends, and the consequences of its loss, are improved, widely shared and transferred, and applied. Target 20: By 2020, at the latest, the mobilization of financial resources for effectively implementing the Strategic Plan for Biodiversity 2011–2020 from all sources, and in accordance with the consolidated and agreed process in the Strategy for Resource Mobilization, should increase substantially from the current levels. This target will be subject to changes contingent to resource needs assessments to be developed and reported by Parties. 61
A2 Berücksichtigung der Aichi-Ziele in der Strategie Biodiversität Schweiz Nr. Strategisches Ziel Strategie Biodiversität Schweiz Berücksichtigt Aichi-Ziel 1 Die Nutzung von natürlichen Ressourcen und Eingriffe in diese erfolgen bis 4, 7
2020 nachhaltig, sodass die Erhaltung der Ökosysteme und ihrer Leistun-
gen sowie der Arten und der genetischen Vielfalt sichergestellt ist. 2 Zur Sicherung des Raumes für die langfristige Erhaltung der Biodiversität 5, 8, 11, 14, 15 wird bis 2020 eine ökologische Infrastruktur von Schutzgebieten und Vernetzungsgebieten aufgebaut. Der Zustand der gefährdeten Lebensräu- me wird verbessert.
3 Der Zustand von stark gefährdeten Arten wird bis 2020 verbessert und das 9, 12
Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die Ausbreitung von invasi- ven gebietsfremden Arten mit Schadenspotenzial ist eingedämmt.
4 Die genetische Verarmung wird bis 2020 gebremst. Die Erhaltung und die 13, 16
nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen, einschliesslich der Nutztiere und Kulturpflanzen, werden gesichert.
5 Negative Auswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen auf die 3
Biodiversität werden bis 2020 aufgezeigt und wenn möglich vermieden. Wo sinnvoll werden neue positive Anreize geschaffen. 6 Ökosystemleistungen werden bis 2020 quantitativ erfasst. Dies erlaubt es, 2, 3, 20 sie in der Wohlfahrtsmessung als ergänzende Indikatoren zum Bruttoin- landprodukt und bei Regulierungsfolgenabschätzungen zu berücksichtigen.
7 Wissen über Biodiversität ist bei allen Akteuren bis 2020 ausreichend 1, 19
vorhanden und schafft die Basis dafür, dass Biodiversität als zentrale Lebensgrundlage verstanden und bei relevanten Entscheidungen berück- sichtigt werden kann.
8 Die Biodiversität im Siedlungsraum wird bis 2020 so gefördert, dass der 4, 7
Siedlungsraum zur Vernetzung von Lebensräumen beiträgt, siedlungsspezi- fische Arten erhalten bleiben und der Bevölkerung das Naturerlebnis in der Wohnumgebung und im Naherholungsgebiet ermöglicht wird. 9 Das Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene für die Erhaltung 6, 10, 16, 18, der globalen Biodiversität ist bis 2020 verstärkt. 20
10 Die Überwachung der Veränderungen von Ökosystemen, Arten und der 17, 19
genetischen Vielfalt ist bis 2020 sichergestellt.
62
A3 Stand zur Zielerreichung des Aichi-Ziels 11 Tab. 2 > Stand zur Zielerreichung des Aichi-Ziels 11 (17% Schutzgebiete) Aufgrund der unvollständigen Flächenstatistiken und der teilweise mangelnden Qualität der vorhandenen georeferen- zierten Flächeninformationen ist es äusserst schwierig, eine genaue Übersicht über die Schutzgebiete der Schweiz zu erstellen. Bei allen Zahlen in der nachfolgenden Tabelle sind die Überlappungen eingeschlossen, was zu einer Überschätzung der Gesamtfläche und einer Unterschätzung des Defizits führt.
Fläche (ha) % der Landesfläche Heute Bestehende Schutzgebiete Nationalpark 17 033 0,4 Biotope von nationaler Bedeutung Amphibienlaichgebiete 13 886 0,3 Auengebiete 22 639 0,5 Hochmoore 1 524 0,1 Flachmoore 19 218 0,5 Trockenwiesen und -weiden 21 398 0,5 Wasser- und Zugvogelreservate WZVV 22 164 0,5 Eidg. Jagdbanngebiete 150 888 3,7 Kandidatengebiete Smaragd 64 245 1,6 1 Waldreservate 45 413 1,1 2 Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung 51 518 1,2 3 Pufferzonen Biotope von nationaler + regionaler Bedeutung 20 683 0,5 4 Naturschutzgebiete Dritter 41 300 1,0 Subtotal 491 909 11,9 Biodiversitätsförderflächen 5 Flächen nach Öko-Qualitätsverordnung 59 000 1,4 Subtotal 59 000 1,4 Zusätzlich vorgesehen oder erwartet bis 2020 6 Waldreservate 56 555 1,4 7 Kernzonen Nationalpärke 20 000 0,5 8 Gewässerraum nach Gewässerschutzverordnung auf landwirtschaftlicher Nutzfläche 20 000 0,5 Subtotal 96 555 2,4 TOTAL Schutzgebiete der Schweiz 647 464 15,7 * Defizit Vorgaben Aichi-Ziel 11 701 076 17,0 TOTAL Schutzgebiete der Schweiz 647 464 15,7 * Defizit 53 612 1,3 1 Schätzung BAFU nach Programmvereinbarungsjahresberichten, 2010 2 GIS-Auswertung BAFU, Daten von 1995 3 Schätzung BAFU, 2011 4 Pro Natura Leistungsbericht, 2010 (http://www.pronatura.ch/content/data/10_leistungsbericht.pdf) 5 gemäss Agrarpolitik 2014–2017, heute ökologische Ausgleichsflächen nach Landwirtschaftsgesetz 6 Ziel 2020, gemäss Abmachung BAFU-FoDK 2001 7 Schätzungen BAFU Kernzone Parc Adula und Locarnese 8 Schätzung BAFU (Quelle Erläuternder Bericht GSchV 20.4.2011) * Die Gesamtfläche ist aufgrund der Überlappungen zwischen den einzelnen Flächenkategorien überschätzt
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A4 Strategien und Programme mit Schnittstellen zum Thema Biodiversität Name Herausgeber Web-Adresse
Generelle Strategien und Programme Strategie Nachhaltige Entwicklung: Bundesrat, ARE www.are.admin.ch/themen/nachhaltig/00262/00528/index.html? Leitlinien und Aktionsplan 2008–2011
Wald Waldprogramm Schweiz WAP-CH BAFU www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00527/index.html?lang=de
Landwirtschaft Sachplan Fruchtfolgeflächen ARE, BLW, BWL, www.are.admin.ch/themen/raumplanung/00244/02186/02189/index.html?lang=de BAFU Weiterentwicklung Direktzahlungssystem Bundesrat, BLW www.blw.admin.ch/themen/00006/00514/index.html?lang=de
Wasser Leitbild Fliessgewässer Schweiz: Für eine BAFU, BWG; www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00404/index.html?lang=de nachhaltige Gewässerpolitik BLW, ARE Einzugsgebietsmanagement – Leitbild für BAFU, BFE, BLW, www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01576/index.html?lang=de eine integrale Bewirtschaftung des ARE, Wasser- Wassers in der Schweiz Agenda 21 Massnahmen gegen Mikroverunreinigun- BAFU www.bafu.admin.ch/gewaesserschutz/03716/11218/index.html?lang=de gen Gesunde Fische in unseren Fliessgewäs- Eawag, BAFU www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00926/index.html?lang=de sern: 10-Punkte-Plan
Tourismus, Sport und Freizeit Wachstumsstrategie für den Tourismus- Bundesrat, SECO www.evd.admin.ch/themen/00129/01523/index.html?lang=de standort Schweiz
Landschaft Landschaftskonzept Schweiz (LKS) Bundesrat, BAFU www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00836/index.html? Landschaft 2020 BAFU www.bafu.admin.ch/landschaft/00524/01676/01688/index.html?lang=de
Verkehr Sachplan Verkehr Bundesrat, ARE, www.are.admin.ch/themen/raumplanung/00240/01406/index.html?lang=de ASTRA, BAV
Siedlung Agglomerationsprogramm ARE www.are.admin.ch/themen/agglomeration/00626/index.html?lang=de
Energie Energiestrategie 2050 BFE www.bfe.admin.ch/themen/00526/00527/index.html?lang=de Konzept Windenergie Schweiz BFE, BAFU, ARE www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/18670.pdf Empfehlung zur Planung von Windener- BFE, BAFU, ARE www.bfe.admin.ch/themen/00490/00500/index.html?lang=de&dossier_id=04426 gieanlagen Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz BFE www.bfe.admin.ch/themen/00490/00491/index.html?lang=de&dossier_id=00803 Biomasse Strategie Schweiz (übergeord- BFE, BLW, ARE, www.bafu.admin.ch/biomasse/11126/index.html?lang=de net zu Biomasse-Energie-Strategie) BAFU Biomasse-Energie-Strategie – Strategie BFE www.bfe.admin.ch/themen/00490/00496/index.html?lang=de&dossier_id=00726 für die energetische Nutzung von Bio- masse in der Schweiz
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Name Herausgeber Web-Adresse
EnergieSchweiz 2011–2020 – Detailkon- BFE www.bfe.admin.ch/energie/index.html zept Energiestrategie Schweiz – Bericht zur UVEK, EDA, EVD www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/13414.pdf Energieaussenpolitik der Schweiz – Umfeld, Herausforderung und Strategie Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) BFE, ARE www.bfe.admin.ch/themen/00544/00624/index.html?lang=de Konzept und Gesetzgebung zur kosten- BFE www.bfe.admin.ch/themen/00612/02073/index.html deckenden Einspeisevergütung (KEV) Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler BAFU, BFE, ARE www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01593/index.html Schutz- und Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke
Grundstücke, Bauten und Anlagen im Besitz des Bundes Sachplan Militär VBS www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/documentation/SPM.html
Bildung und Forschung Fischer et al. 2010. Zukunft Biodiversi- SCNAT www.biodiversity.ch/d/publications/position_papers/ tätsforschung Schweiz: Herausforderun- gen, Potenziale, Visionen, Roadmap: Ein Strategiepapier zuhanden der Schweizerischen Forschungsförderung, Forum Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften scnat, Bern Biodiversitätsdeklaration von Villars-sur- SCNAT http://kongress10.scnat.ch/d/jahreskongress/praesentationen/documents/Deklaration Glâne Biodiversitaet-d-Layout.pdf
Konsum Strategie für eine integrierte Produktpoli- BAFU www.bafu.admin.ch/produkte/01967/index.html?lang=de tik (IPP)
Lebensräume REN BAFU www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00540/index.html?lang=de
Arten Rote Listen BAFU www.bafu.admin.ch/tiere/07964/index.html?lang=de Artenförderung Vögel: Aktionspläne für BAFU, www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00083/index.html?lang=de die Schweiz SVS/BirdLife Schweiz, Schwei- zerische Vogelwar- te Sempach Luchs-Management BAFU www.bafu.admin.ch/tiere/09262/09327/09329/index.html?lang=de Bär-Management BAFU www.bafu.admin.ch/tiere/09262/09285/09288/index.html?lang=de Wolf-Management BAFU www.bafu.admin.ch/tiere/09262/09413/09415/index.html?lang=de Biber-Konzept Schweiz 2004 BAFU www.bafu.admin.ch/tiere/09262/09281/index.html?lang=de Aktionsplan Flusskrebse Schweiz BAFU www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01600/index.html?lang=de Liste der National Prioritären Arten BAFU www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01607/index.html?lang=de
Genetische Vielfalt Nationaler Aktionsplan zur Erhaltung und BLW www.cpc-skek.ch/deutsch/nap_projekte.html nachhaltigen Nutzung der pflanzengene- tischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (NAP-PGREL) Genetische Ressourcen bei den landwirt- BLW www.blw.admin.ch/themen/00233/00234/00247/index.html schaftlichen Nutztieren Empfehlungen für Saatgut einheimischer SKEW www.cps-skew.ch/deutsch/skew_empfehlungen/ empfehlun- Wildpflanzen gen_fuer_saatgut_einheimischer_wildpflanzen.html
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Name Herausgeber Web-Adresse
ABS-Programm der Schweizerischen SCNAT http://abs.scnat.ch/ Akademie der Naturwissenschaften SCNAT Bonner Leitlinien über den Zugang zu Biodiversitätskon- www.cbd.int/doc/publications/cbd-bonn-gdls-ge.pdf genetischen Ressourcen und die gerech- vention (CBD) te und ausgewogene Beteiligung an den Vorteilen aus ihrer Nutzung
Strategien und Programme in Erarbeitung Waldpolitik 2020 BAFU www.bafu.admin.ch/wald/01152/01154/09198/index.html?lang=de Agrarpolitik 2014–2017: Für eine produk- BLW www.blw.admin.ch/themen/00005/00044/01178/index.html?lang=de tive und nachhaltige Landwirtschaft Nationale Wasserstrategie BAFU in Zusam- www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20103533 menarbeit mit den wichtigsten Nutzern Wasserversorgung 2025 BAFU (SVGW, Die Hauptstudie befindet sich in Erarbeitung. Die Vorstudie wurde als Sonderdruck Nr. Kantone) 1511 aus Gas-Wasser-Abwasser (2009) publiziert. Wasserentsorgung 2025 BAFU (EAWAG, Das Vorprojekt wurde 2011 gestartet. Resultate liegen noch nicht vor. VSA, Kantone) Raumkonzept Schweiz ARE (in Vernehm- www.are.admin.ch/themen/raumplanung/00228/00274/index.html?lang=de lassung) Raumansprüche von Mensch und Natur WSL www.wsl.ch/info/organisation/fpo/raumanspruch/index_DE Suburbane Freiraumentwicklung ARE www.are.admin.ch/themen/agglomeration/04191/index.html?lang=de Bodenstrategie Schweiz BAFU www.aramis.admin.ch/Default.aspx?page=Texte&projectid=27304 Nationale Anpassungsstrategie an die BAFU www.bafu.admin.ch/org/organisation/09477/09479/index.html?lang=de Klimaänderung Grüne Wirtschaft BAFU www.bafu.admin.ch/wirtschaft/11350/index.html?lang=de
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Abkürzungsverzeichnis
ABS Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich (engl. Access and Benefit-Sharing) ARE Bundesamt für Raumentwicklung BAFU Bundesamt für Umwelt BDM-CH Biodiversitäts-Monitoring Schweiz BFE Bundesamt für Energie BGF Bundesgesetz über die Fischerei BK Bundeskanzlei BLW Bundesamt für Landwirtschaft BV Bundesverfassung CBD Biodiversitätskonvention (engl. Convention on Biological Diversity) COP Vertragsstaatenkonferenz (engl. Conference of the Parties) EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EU Europäische Union EUA Europäische Umweltagentur FAO Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (engl. Food and Agriculture Organization) GEF Globaler Umweltfonds (engl. Global Environment Facility) GSchG Gewässerschutzgesetz IBA Wichtige Vogelgebiete (engl. Important Bird Areas) IPP Integrierte Produktpolitik IUCN Weltnaturschutzunion (engl. International Union for Conservation of Nature) JSG Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel LKS Landschaftskonzept Schweiz LwG Landwirtschaftsgesetz NHG Natur- und Heimatschutzgesetz OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (engl. Organizati- on for Economic Co-operation and Development) ÖQV Öko-Qualitätsverordnung REDD Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Schädigung von Wäldern (engl. Reducing Emissions from Deforestation and Degradation) REN Nationales ökologisches Netzwerk (franz. Réseau Ecologique National) RPG Raumplanungsgesetz TEEB Die Ökonomie von Ökosystemen und Biodiversität (engl. The Economics of Ecosys- tems and Biodiversity) UN Vereinte Nationen (engl. United Nations Organization) UNCED Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (engl. United Nations Conference on Environment and Development) UNDP Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (engl. United Nations Development Programme) UNECE Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (engl. Economic Com- mission for Europe) UNEP Umweltprogramm der Vereinten Nationen (engl. United Nations Environmental Programme) UNESCO Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (engl. United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) UNFCCC United Nations Framework Convention on Climate Change UNFF Waldforum der Vereinten Nationen (engl. United Nations Forum on Forests) UNO Vereinte Nationen (engl. United Nations Organization)
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UNWTO Welttourismusorganisation (engl. World Tourism Organization), Sonderorganisation der Vereinten Nationen UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport WaG Waldgesetz WIPO Weltorganisation für geistiges Eigentum (engl. World Intellectual Property Organiza- tion), Sonderorganisation der Vereinten Nationen WTO Welthandelsorganisation (engl. World Trade Organization)
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Glossar
Access and Benefit-Sharing Mit ABS bezeichnet man den Zugang zu genetischen Ressourcen (ABS) und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile. Die Grundzüge dieses Mechanismus sind in der Biodiversitätskonvention enthalten und wurden mit der Annahme des Nagoya-Protokolls über ABS weiter konkretisiert. Aichi-Ziele Zwanzig Ziele für die Zeitspanne 2011–2020, die im Oktober 2010 an der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention in Nagoya, Präfektur Aichi, Japan, als Folgeplan (Aichi Biodiversity Targets) verabschiedet wurden. Dieser Plan nennt die aktuellen Globalziele für sämtliche internationale Vereinbarungen und Belan- ge der Vereinten Nationen in Sachen Biodiversität. Allergen Stoff, der eine Überreaktion des Immunsystems (Allergie) auslösen kann. Ammoniak, Ammoniakemissi- Ammoniak (NH3) ist ein Luftschadstoff. Er trägt wesentlich zur on Versauerung und Nährstoffanreicherung der Böden bei. Ammoniak entsteht hauptsächlich bei der Zersetzung organischer Substanzen. Neben der Landwirtschaft ist der Verkehr als wesentliche Quelle zu nennen. Zudem kann Ammoniak in der Atmosphäre massgeblich zum Feinstaub in der Luft beitragen. Aquatisch Als aquatisch bezeichnet man in der Biologie Organismen, die ihren Lebensmittelpunkt im Wasser haben, beispielsweise Fische, man- che Wirbellose und Amphibien, aber auch Pflanzen. Artenförderung Die Erhaltung und Förderung von prioritären, meist bedrohten oder seltenen Arten in ihrer genetischen Vielfalt, ihrer räumlichen Verbreitung und ihrer Populationsdichte durch spezifische Mass- nahmen, die über die Biotopschutzmassnahmen hinausgehen. Artenvielfalt Synonym zu Anzahl Arten. Teil der Biodiversität (→ Biodiversität). Auen Lebensräume, in denen die Wasser von Gletschern, Flüssen und Seen in flacheren Bereichen intensiv mit Land in Berührung kom- men. Typisch ist, dass der Wasserspiegel schwankt. Unterschieden wird zwischen Tieflandauen – Flussauen, Deltas und Seeauen – sowie alpinen Auen – Gletschervorfelder und alpine Schwemmebe- nen. Da die Dynamik der Auen eine Vielzahl verschiedener Lebens- räume schafft, finden sich sehr viele Tier- und Pflanzenarten in diesen Ökosystemen. Aufwertung Aufwertung ist ein Oberbegriff für zeitlich beschränkte Massnahmen, die zu einer Verbesserung der heutigen Situation in einem Lebens- raum (z. B. Biotop) führen. Die Verbesserung kann sowohl am Zustand als auch an den ablaufenden Prozessen gemessen wer- den. Aufwertung kann auch als «ökologische Bereicherung» eines Lebensraumes betrachtet werden (z. B. ein neues Amphibienge- wässer in einer Aue) und hat nicht a priori das Ziel, einen früheren Zustand wiederherzustellen, dies im Gegensatz zu → Renaturie- rung. Berner Konvention Internationales Übereinkommen über die Erhaltung der europäi- schen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Le- bensräume. Diesen völkerrechtlichen Vertrag des Europarates aus dem Jahr 1979 haben 42 europäische und 4 afrikanische Staaten sowie die Europäische Gemeinschaft ratifiziert (die Schweiz 1982; SR 0.455). Biodiversität Die Biodiversität umfasst die Arten (→ Artenvielfalt), die Vielfalt ihrer Gene (→ genetische Vielfalt), die Vielfalt der Ökosysteme sowie die Wechselwirkungen innerhalb und zwischen diesen einzelnen Ebe- nen. Biodiversitätskonvention Internationales Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (engl.: (CBD) Convention on Biological Diversity). Dieses völkerrechtliche Über- einkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt, unterzeichnet am Weltgipfel in Rio de Janeiro (1992), Konferenz der Vereinten Natio- nen für Umwelt und Entwicklung (UNCED), hat die Schweiz 1994 ratifiziert (SR 0.451.43). → Weltgipfel von Rio
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Biologische Vielfalt → Biodiversität Biomasse Gesamte durch Pflanzen, Tiere, Menschen und andere Organismen anfallende oder erzeugte organische Substanz. Biomasse dient einerseits als Primärrohstoff (Ernährung, Fasern, Bauholz) und kann anderseits als Sekundärrohstoff, meist Holz und Reste der landwirt- schaftlichen Bearbeitung, als Energiequelle genutzt werden. Biotop Lebensraum einer Lebensgemeinschaft mit typischen Umweltbedin- gungen. Gemäss dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG; SR 451) auch Synonym von → Lebensraum. Biotopbäume Bäume mit besonderer Bedeutung für Flora und Fauna, da sie Natur- und Spechthöhlen, Kronentotholz, Pilzbefall oder andere Schäden aufweisen. Sie bieten deshalb Lebensraum für speziali- sierte Tier-, Moos- und Flechtenarten. Oftmals sind Biotopbäume alte Bäume. Biotope von nationaler Auen, Moore, Amphibienlaichgebiete, Moorlandschaften und Tro- Bedeutung ckenwiesen und -weiden. Die Inventare der Biotope von nationaler Bedeutung sind ein wichtiger Pfeiler der Biodiversitätspolitik des Bundes. Bodenfunktionen Leistungen des Bodens, die er aufgrund seiner unterschiedlichen Eigenschaften erbringen kann. Böden erfüllen vielfältige, existen- zielle Funktionen für Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere und Men- schen, aber auch für den Energie-, Wasser- und Stoffhaushalt. Bonner Konvention Internationales Übereinkommen von 1979 zur Erhaltung der wan- dernden wildlebenden Tierarten (engl.: Convention on the Conser- vation of Migratory Species of Wild Animals, CMS), das die Schweiz
1995 ratifiziert hat (SR 0.451.46). Das Sekretariat des Übereinkom-
mens ist in Bonn angesiedelt und wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) getragen. Cartagena-Protokoll Internationales Protokoll über die biologische Sicherheit, genannt nach dem letzten Verhandlungsort Cartagena (Kolumbien). Es ist ein 2003 in Kraft getretenes internationales Folgeabkommen der Biodiversitätskonvention (SR 0.451.431) und regelt erstmals völker- rechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Hand- habung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organis- men. COP, Conference of Parties → Vertragsstaatenkonferenz der → Biodiversitätskonvention (CBD) (COP) Direktzahlungen Die Direktzahlungen (DZ) sind ein zentrales Element der Schweizer Agrarpolitik. Sie ermöglichen eine Trennung der Preis- und Ein- kommenspolitik und gelten die von der Gesellschaft geforderten Leistungen der Landwirtschaft ab. Es wird zwischen allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen unterschieden. ECONNECT Projekt, welches den ökologischen Verbund im Alpenraum zu verbessern anstrebt. Für das Projekt haben sich internationale, mit der Alpenkonvention verbundene Dachorganisationen, wissen- schaftliche Institutionen und lokale Umsetzungspartner zusammen- geschlossen. Einheimische Art Art, die ihr natürliches Verbreitungsgebiet oder regelmässiges Wandergebiet ganz oder teilweise im Inland hat (oder in geschichtli- cher Zeit hatte) bzw. auf natürliche Weise im Inland ausdehnt. Emission Abgabe von Stoffen (Gase, Stäube) und Energie (Abwärme, Strah- lung, Lärm) an die Umwelt. Auch die abgegebenen Stoffe selbst werden als Emission bezeichnet. Erosion Abtrag des Bodens durch die Einwirkung von Wind und Wasser. Der natürliche Vorgang der Erosion kann durch die Bodenbewirtschaf- tung des Menschen (vor allem Ackerbau und Forstwirtschaft) ver- stärkt werden. Genetische Erosion findet auf Ebene der genetischen Vielfalt von Wildarten statt, z. B. durch Hybridisierung mit gezüchteten Varietä- ten oder Rassen (Gefässpflanzen, Fische, Brutvögel usw.) Ersatz beeinträchtigter Neuschaffung eines Lebensraums an einem anderen Ort als Ersatz schützenswerter Lebensräu- für einen beeinträchtigten bzw. zerstörten Lebensraum. Als ange- me messen im Sinne von Art. 18 Abs. 1ter NHG ist der Ersatz dann zu betrachten, wenn der neue Lebensraum ökologisch dem beeinträch-
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tigten gleichwertig ist. Die Ersatzmassnahme liegt in der gleichen Gegend wie der Eingriff und ist in Bezug auf den betroffenen Natur- oder Kulturraum gebietstypisch und ökologisch sinnvoll. Sie orien- tiert sich in diesem Rahmen vorrangig an der Art und Funktion des beeinträchtigten Objekts. Der zeitlichen Lücke zwischen Eingriff und Funktionsfähigkeit des Ersatzes ist Rechnung zu tragen. Extensiv gepflegt, extensiv → Extensivierung genutzt Extensivierung Verringerung des Einsatzes von ertragsfördernden Betriebsmitteln (z. B. Dünger, Pflanzenschutzmittel) bzw. Herabsetzung der Nut- zungsintensität (z. B. Viehbesatz pro ha) und/oder Arbeit je Flä- cheneinheit. Fauna Tierwelt Fischgängigkeit Ein Fliessgewässer ist fischgängig, wenn den Fischen die Möglich- keit geboten wird, im Rahmen der Fischwanderung Hindernisse (Stauwehre oder Wasserfälle) zu überwinden. Flora Pflanzenwelt Gebietsfremde Arten Arten, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 auch ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsbereichs auftreten. → Invasive ge- bietsfremde Arten Gefährdete Art Art, die aufgrund massgebender Kriterien für ihr Überleben (z. B. IUCN 2001, 2003) mit einem Aussterberisiko behaftet ist. → Rote Listen Gene Informationseinheiten innerhalb der Erbinformation (DNA), welche Informationen für die Vererbung von Merkmalen eines Organismus enthalten. Genetische Ressource Genetisches Material von tatsächlichem oder potenziellem Wert. Genetisches Material ist jedes Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten enthält. Genetische Vielfalt Vielfalt innerhalb der Arten und somit die genetische Variabilität zwischen Individuen und Populationen der gleichen Art. Genetische Vielfalt und Austausch zwischen Individuen ist die Grundlage für die Entstehung und Anpassungsfähigkeit der Arten (Evolution). → Biodiversität, → Artenvielfalt Geoinformationssystem (GIS) Informationssystem zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation geografischer Daten. Ein Geoinformati- onssystem umfasst die dazu benötigte Hard- und Software sowie Daten und Anwendungen. Geothermie Die im zugänglichen Teil der Erdkruste gespeicherte Wärme. Diese Erdwärme wird als regenerative Energiequelle genutzt. Habitatspezialisten Arten, welche auf bestimmte Lebensräume für ihr Überleben ange- wiesen sind (z. B. auf Moore, Quellen, Tümpel). Hormonaktive Substanzen Nicht körpereigene Stoffe, die aufgrund ihrer Struktur und Wir- kungsweise auf Lebewesen ähnlich wirken wie Hormone oder ihren Hormonhaushalt beeinflussen. Diese Stoffe sind schon in sehr geringen Mengen enorm wirksam. Hybridisierung Kreuzung genetisch unterschiedlicher Unterarten, Arten oder Gat- tungen. Integrationsprinzip Umweltpolitik kann nur dann effektiv sein, wenn ihre Belange auch im Rahmen anderer Politiken (Verkehr, Aussenwirtschaft, Energie usw.) mitbedacht und mitberücksichtigt werden. Invasive gebietsfremde Arten Arten, die absichtlich oder unabsichtlich in Gebiete ausserhalb ihres natürlichen Lebensraums eingeführt werden und dort in der Lage sind, sich zu etablieren und einheimische Arten zu verdrängen. Sie haben unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensge- meinschaften oder Lebensräume und können auch ökonomische oder gesundheitliche Probleme verursachen oder Krankheiten übertragen. Invasive gebietsfremde Arten zeichnen sich durch ein effizientes Ausbreitungsvermögen sowie durch eine sehr hohe Anpassungsfähigkeit und Konkurrenzstärke aus. In neuen Lebens- räumen haben sie oft wenige natürliche Feinde. → Gebietsfremde Arten
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Kerngebiet Hinsichtlich Artenvielfalt hochwertige Naturräume, die bestimmte Arten und/oder Ökosysteme umfassen. Sie stellen Reservoire dar, welche die Aufrechterhaltung der Populationsbestände und die Ausbreitung der Arten in andere potenzielle Lebensräume gewähr- leisten müssen. Klima Gesamtheit aller an einem Ort möglichen Wetterzustände, ein- schliesslich ihrer typischen Aufeinanderfolge sowie ihrer tages- und jahreszeitlichen Schwankungen. Klimaerwärmung Die Erwärmung des Klimas auf der Erde aufgrund einer Anreiche- rung von Kohlendioxid in der Atmosphäre und anderer Gase vor- wiegend aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe und der globalen Waldvernichtung. Klimaschutz Sammelbegriff für alle Bestrebungen, dem Klimawandel entgegen- zuwirken. Klimawandel Statistisch signifikante Veränderung des durchschnittlichen Klimas oder dessen Variabilität, gemessen in längeren Zeiträumen (Jahr- zehnte oder länger). Der Klimawandel kann auf natürliche Vorgänge oder äussere Einflüsse oder auch auf andauernde menschenge- machte Veränderungen in der Zusammensetzung der Atmosphäre oder in der Landnutzung zurückgehen. Folgen des Klimawandels sind unter anderem Temperaturanstieg, extreme Regenfälle oder langanhaltende Dürren. Kulturlandschaft Aufgrund der Nutzung durch den Menschen in historischer Zeit entstandene und durch die Nutzungsformen geprägte Landschaft mit überwiegend anthropogenen Ökosystemen (im Gegensatz zur Naturlandschaft). Kulturpflanze Vom Menschen planmässig angebaute und der Auslese oder Züchtung unterworfene Pflanzenart. Landschaftsschutz Unter Landschaftsschutz werden alle Massnahmen verstanden, welche die Erhaltung, Förderung und Gestaltung der natürlichen, vom Menschen geschaffenen oder als schön empfundenen Land- schaftselemente in ihrer regionaltypischen Ausprägung und in ihrem Zusammenspiel zum Ziel haben. Lebensraum Gemeinschaft aus Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen sowie deren nicht lebender Umwelt ohne ihre Wechselwirkung untereinan- der. → Ökosystem, → Biotop Metapopulation Gruppe von Teilpopulationen, die untereinander einen einge- schränkten Genaustausch haben. Dabei besteht die Möglichkeit, dass solche Teilpopulationen aussterben. Mikroorganismen Mikroskopisch kleine Lebewesen, die als einzelne Individuen mit blossem Auge in der Regel nicht zu erkennen sind. Dazu gehören unter anderem Bakterien, Viren, einzellige Algen und viele Pilzarten. Monitoring Art der unmittelbaren systematischen Erfassung, Beobachtung oder Überwachung eines Prozesses mittels technischer Hilfsmittel oder anderer Beobachtungssysteme. Nachhaltige Entwicklung Nachhaltig ist eine Entwicklung, wenn sie gewährleistet, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu beeinträchtigen. Nachhaltige Nutzung Die Nutzung von Bestandteilen der Biodiversität und von anderen natürlichen Ressourcen in einer Weise und in einem Ausmass, die nicht zum langfristigen Rückgang der Biodiversität und/oder der natürlichen Ressourcen führen. Nagoya-Protokoll über ABS Internationales Abkommen zur Regelung des Zugangs zu geneti- schen Ressourcen und der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile, das im Oktober 2010 im Rahmen der 10. Vertragsparteien- konferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt verab- schiedet wurde. → Access and Benefit-Sharing (ABS) Nährstoffkreislauf Die Nährstoffe befinden sich in einem ständigen Kreislauf. Bei- spielsweise nehmen viele Pflanzen Nährstoffe mit ihren Wurzeln aus dem Boden auf und verwenden sie für ihren Stoffwechsel. Werden die Pflanzen gefressen, sterben sie oder verlieren sie im Herbst ihre Blätter, werden sie schliesslich durch die Bodenlebewe- sen verwertet und mineralisiert. Somit werden die Nährstoffe wieder für andere Lebewesen verfügbar.
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Natura 2000 Kohärentes Netz von Schutzgebieten, das innerhalb der Europäi- schen Union gemäss der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter, wildlebender, heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürli- chen Lebensräume. Natura 2000 entspricht in der Schweiz dem → Smaragdnetzwerk. Naturlandschaft Von unmittelbaren menschlichen Aktivitäten unbeeinflusst gebliebe- ne Landschaft, die lediglich auf dem Zusammenwirken der derzeit herrschenden naturbedingten ökologischen Faktoren beruht. Natürlich Vom Menschen unveränderter, ursprünglicher Zustand, der durch die Natur bedingt ist. Natürliche Ressourcen Natürliche Rohstoffe, die als Input für das Wirtschafssystem dienen und von der Natur bzw. der Umwelt bereitgestellt werden. Natürliche Vielfalt Umschreibung von → Biodiversität. Natürliche Waldverjüngung Begründung eines neuen Bestandes von Bäumen ohne Pflanzung, sondern durch abfallende Samen der Altbäume. Naturnaher Eingriff Verantwortungsvoller Eingriff in die Natur oder Bewirtschaftung einer natürlichen Ressource, so dass die ökologische Nachhaltigkeit gewährleistet ist. Naturnaher Waldbau Naturnaher Waldbau lenkt die Waldentwicklung, um ökonomische, ökologische und soziale Ziele nachhaltig zu erreichen, und orientiert sich dabei an den natürlichen Lebensabläufen. Naturschutz Unter Naturschutz werden alle Massnahmen verstanden, welche die Erhaltung und Förderung der Naturgüter und der ihnen zugewiese- nen Werte in der gesamten Landschaft aus ökologischen, wirt- schaftlichen, ethischen, historischen, ästhetischen oder emotionalen Gründen anstreben. Zu den Naturwerten gehören die Biodiversität im Sinne des → Weltgipfels von Rio (→ Biodiversitätskonvention) sowie die Vielfalt an Erscheinungen der unbelebten Natur. Neobiota Sammelbezeichnung für gebietsfremde Arten, die ausserhalb ihres natürlichen vergangenen oder gegenwärtigen Verbreitungsgebietes nach der Entdeckung Amerikas 1492 durch den Menschen einge- führt wurden. Nutzniesserprinzip Der Nutzer einer Umweltressource zahlt demjenigen eine Entschä- digung, der durch Verzicht auf seine Umweltnutzung die Qualität der Ressource erhält (bzw. verbessert) und dadurch Einkommens- bzw. Nutzeneinbussen erleidet. Nutztier Ein nicht frei lebendes, an den Menschen mehr oder weniger gewöhntes Tier, dessen Nutzwert überwiegt (z. B. die Kuh als Milchlieferantin). Öffentliche Güter Güter, bei denen zusätzliche Nutzer nicht vom Konsum ausge- schlossen werden können (Nichtausschliessbarkeit) und zudem ein zusätzlicher Nutzer auch keine Mehrkosten verursacht (Nichtrivalität im Konsum), wie z. B. saubere Umgebungsluft oder Ruhe. Ökologische Infrastruktur Zusammenhängendes System von naturnahen und natürlichen Flächen in der Landschaft, das Kerngebiete mit hoher Biodiversität miteinander verbindet (Biotopverbund) und die Mobilität von Flora und Fauna (Vernetzung der Populationen) sicherstellt. Damit wer- den funktionsfähige Ökosysteme erhalten oder wiederhergestellt. Ökologischer Ausgleich auf Bezweckt die Erhaltung und Förderung der Biodiversität der Kultur- landwirtschaftlichen Nutzflä- landschaft durch finanzielle Anreize für das Anlegen von ökologi- chen nach LwG schen Ausgleichsflächen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen wie z. B. Buntbrachen, Hecken, extensive Wiesen oder Streuflächen. Der Begriff entstand in der Öko-Beitragsverordnung (OeBV) von 1993. Ökologischer Ausgleich nach Sammelbegriff für Massnahmen, die der Erhaltung und Wiederher- NHG stellung der Funktion der Lebensräume und ihrer Vernetzung in intensiv genutzten bzw. dicht besiedelten Kulturlandschaften dienen. Ziel des ökologischen Ausgleichs ist die Förderung der natürlichen Artenvielfalt. Der Begriff ist seit 1991 in der Verordnung zum Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verankert. Öko-Qualitätsverordnung Gesetzliche Basis für die Abgeltung von qualitativ hochwertigen und (ÖQV) vernetzten Ausgleichsflächen.
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Ökosystem Dynamischer Komplex einer Gemeinschaft aus Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen sowie deren nicht lebender Umwelt, die unterein- ander in Wechselwirkung steht. → Lebensraum, → Biodiversität Ökosystemleistung Bestandteile der Biodiversität erbringen selbst oder aufgrund von Wechselbeziehungen Leistungen, ohne die menschliches Leben nicht denkbar wäre und die zum menschlichen Wohlergehen beitra- gen. Beispiele von Ökosystemleistungen sind die Versorgung mit Wasser, die Bildung von fruchtbarem Boden, die Bestäubung und die Schädlingskontrolle, die Erosionskontrolle, der Schutz vor Lawinen durch Wälder, die Erholung durch Nah- und Fernerholungs- räume oder das Angebot an wertvollen Landschaften für die kom- merzielle Nutzung im Tourismus. Parasiten Tiere oder Pflanzen, die auf Kosten eines anderen Lebewesens existieren, meist indem sie diesem von innen oder aussen die Nahrung entziehen oder andere Leistungen beziehen. Bekannte Parasiten sind z. B. Flöhe. Pionierpflanze Pflanzenart, die in noch nicht besiedeltes Gebiet vordringt. Sie besitzt besondere Fähigkeiten zur Anpassung an die Besiedlung neuer, noch vegetationsfreier Räume, z. B. hohe und schnelle Samenproduktion, Windverbreitung von Samen oder die Toleranz gegenüber extremen Umweltbedingungen. Typische Pionierarten sind konkurrenzschwach und werden im Verlauf der biologischen Sukzession (Abfolge von Pflanzengesellschaften an einem Stand- ort) durch andere Arten verdrängt. Pioniervegetation → Pionierpflanze Population Gesamtheit der Individuen einer Art, die in einem (mehr oder weni- ger abgeschlossenen) Lebensraum leben und eine natürliche Fortpflanzungsgemeinschaft bilden. Prioritäre Art Prioritäre Arten werden nach folgenden Kriterien bezeichnet: Ge- fährdungsgrad, Seltenheit, Verantwortung der Schweiz für das Überleben der Art und Zweckmässigkeit der Schutzinstrumente. Pufferzone, Pufferstreifen Flächen mit deutlich reduzierter Nutzungsintensität, welche an einen empfindlichen, naturnahen Lebensraum grenzen (z. B. Flachmoor, Magerrasen). Im besten Fall nehmen sie diffuse Nährstoffeinträge vor deren Erreichen des empfindlichen Lebensraums auf. Ramsar-Abkommen Internationales Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (engl.: Convention on Wetlands of International Impor- tance especially as Waterfowl Habitat). Es ist ein völkerrechtlicher Vertrag von 1971 und damit eines der ältesten internationalen Vertragswerke zum Umweltschutz. Von der Schweiz wurde es 1976 ratifiziert (SR 0.451.45). Rasse Eine Gruppe von Individuen einer Tierart, die sich in manchen Merkmalen von einer anderen Gruppe derselben Art unterscheidet. Innerhalb einer Rasse sind fruchtbare Kreuzungen möglich. Rassen entstehen durch regionale Isolation (geografische Rasse) oder durch unterschiedliche Lebensansprüche (ökologische Rasse). → Unterart, → Sorte Raumplanung Koordination von raumwirksamen Tätigkeiten und deren Steuerung über längere Zeit. Sie umfasst alle räumlichen Planungen der öffentlichen Hand auf sämtlichen Staatsebenen. Regeneration Eine Form der → Renaturierung. Massnahmen (z. B. Inaktivierung von Drainagen, Einstauung) zur Wiederherstellung der moorbilden- den und sich langfristig selbst regulierenden hydrogischen Prozesse in degradierten Hoch- oder Flachmooren. Renaturierung Zurückführen eines anthropogen veränderten Lebensraums in einen naturnahen Zustand, im Prinzip eine Wiederherstellung. Renaturie- rungen sind meistens mit baulichen Eingriffen verbunden, im Ge- gensatz zu → Aufwertungen. Je nach Lebensraum spricht man von Renaturierung (z. B. kleine Fliessgewässer), → Revitalisierung (Auen) oder → Regeneration (Moore). Réseau Ecologique National Das Projekt Nationales ökologisches Netzwerk bezweckt den (REN) Verbund von Populationen und Lebensräumen und dient als Pla- nungshilfe und Instrument zum Schutz der Artenvielfalt und der
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Landschaft. Es zeigt anhand detaillierter Karten ökologische Vor- ranggebiete und deren Vernetzungsachsen. Resilienz Fähigkeit eines Ökosystems, Störungen zu tolerieren, ohne dass das System so zusammenbricht, dass sich langfristig ein qualitativ veränderter Systemzustand einstellt. Ressourcen Vorräte materieller und ideeller Art, die in der Regel nur im begrenz- ten Umfang vorhanden sind. Natürliche Ressourcen werden als Naturgüter bezeichnet. Revitalisierung Eine Form der → Renaturierung. Massnahmen (z. B. Rückbau von Verbauungen) zur Wiederherstellung der dynamischen Prozesse des Wasser- und Sedimenthaushaltes in beeinträchtigtem Auenge- biet. Rote Listen Rote Listen zeigen die momentane Gefährdungskategorie einheimi- scher Pilz-, Pflanzen- und Tierarten. Die Roten Listen werden anhand von international verbindlichen, objektiv nachvollziehbaren Kriterien durch Fachleute erstellt. Sie dienen als Grundlage für den Naturschutz und geben einen Überblick über den Wandel der Artenvielfalt und ihre Gefährdungssituation. Rote Listen sind ein Rechtsinstrument des Naturschutzes. Bei Eingriffen in die Natur muss auf Rote-Listen-Arten Rücksicht genommen werden. Sachplan Fruchtfolgeflächen Fruchtfolgeflächen sind Teil der für die Landwirtschaft geeigneten Flächen. Sie umfassen ackerfähiges Kulturland, vorab Ackerland und die Kunstwiesen in Rotation sowie ackerfähige Naturwiesen. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen trat 1992 in Kraft und soll bestge- eignetes Landwirtschaftsland vor Überbauung schützen und die langfristige Versorgung sichern. Schutzgebiet Ein geographisch festgelegtes Gebiet, das im Hinblick auf die Verwirklichung bestimmter Erhaltungsziele ausgewiesen und gesi- chert ist und einem biodiversitätsspezifischen Management unter- liegt. Sektorale Umweltziele Projekt des Bundesamtes für Umwelt, in welchem in Zusammenar- beit mit relevanten Sektoren Umweltziele festgelegt werden. Smaragdnetzwerk Europaweites Netzwerk von Schutzgebieten zur Erhaltung der gefährdeten Arten und Lebensräume von europäischer Bedeutung. Basis ist die Berner Konvention des Europarates. → Natura 2000 Sorte Eine Gruppe von Individuen einer Pflanzenart, die sich in manchen Merkmalen von einer anderen Gruppe derselben Art unterscheidet. → Rasse, → Unterart Sukzession Das natürliche Aufeinanderfolgen von Pflanzengesellschaften bzw. Vegetationsphasen: Grasphase – Staudenphase – Strauchphase – Baumphase. Terrestrisch Am Land lebend oder wachsend. Toxisch Giftig Trockenwiese/-weide Trockene, nährstoffarme und artenreiche Wiesen und Weiden. Sie werden regelmässig zur Heugewinnung gemäht, kommen aber natürlicherweise auch in Auen oder in den Felsensteppen der Inneralpen vor. Teilweise werden sie zusätzlich im Herbst beweidet. Ohne Nutzung stünde auf diesen Flächen in Mitteleuropa meist Wald. Typische Art Für einen bestimmten Lebensraum repräsentative Art. Solche Arten kommen in diesem Lebensraum stetig vor und sind Teil der räumli- chen Abgrenzungskriterien. Umwelt Ein sehr allgemeiner Begriff, der verwendet wird, um sich auf alles ausserhalb eines bestimmten Referenzpunktes – gewöhnlich eines Organismus – zu beziehen, was auf diesen einwirkt. Unbelebte Umwelt Gesamtheit aller Umweltfaktoren, an denen keine Lebewesen beteiligt sind. Diese umfassen unter anderem Klima, Atmosphäre, Gestein, Wasser, Wärme, Temperatur und Licht. Unterart Systematische Einheit, in der innerhalb einer Tier- oder Pflanzenart Individuen aus einer bestimmten Region mit auffallend ähnlichen Merkmalen zusammengefasst werden. → Rasse, → Sorte Vernetzung Unter Vernetzung ist nicht nur die Schaffung von einigen Vernet- zungsachsen für einige grosse Wildsäuger zu verstehen, sondern
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ein System von miteinander verbundenen Lebensräumen, in denen alle Arten, die potenziell vorhandenen sein können, mindestens eine Metapopulation aufzubauen vermögen. Versiegelung Abdichtung von Bodenoberflächen (z. B. durch Asphaltierung, Betonierung, Bebauung), die zum Verlust der natürlichen Boden- funktionen (Lebensraum, Wasser- und Nährstoffkreisläufe, Filter- und Puffereigenschaften) führt. Vertragsstaatenkonferenz Politisches Gremium und beschlussfassendes Organ der Biodiversi- tätskonvention (engl. COP → Conference of Parties). Verursacherprinzip Die Kosten für biodiversitätsschädigende Handlungen sollen vom Verursacher selbst und nicht von der Gemeinschaft getragen werden. Vorsorgeprinzip Durch frühzeitiges und vorausschauendes Handeln sollen mögliche Gefährdungen und Belastungen der Biodiversität wenn möglich ausgeschlossen oder zumindest minimiert werden. Weltgipfel von Rio Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED). An der Konferenz, die 1992 in Rio de Janeiro stattgefun- den hat, wurde unter anderem die → Biodiversitätskonvention (CBD) verabschiedet. Wildtierkorridor Wildtierkorridore sind für die Wanderung der Wildtiere bevorzugt benutzte «Verkehrswege», die durch die menschliche Landnutzung eingegrenzt sind. Sie dienen so innerhalb des Verbreitungsareals einer Art der grossräumigen Vernetzung abgegrenzter und isolierter Lebensräume von Populationen oder Teilen von Populationen und damit auch dem genetischen Austausch. Von den in der Schweiz existierenden rund 300 Wildtierkorridoren von überregionaler Be- deutung sind nur rund ein Fünftel ungehindert benutzbar. Haupthin- dernis für die Durchgängigkeit der Korridore ist die das Kreuzen mit dem Mobilitätsnetz des Menschen. Wildtierpassage Wildtierpassagen sind zur Überwindung bestehender oder geplanter Verkehrswege errichtete Bauwerke, mit denen die Wanderungsmög- lichkeit für Wildtiere erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Sie dienen auch der Verkehrssicherheit. Zerschneidung Aktive anthropogene Fragmentierung von Lebensräumen durch linienhafte Eingriffe (z. B. Strassen- und Schienenbau, Energietras- sen, Bebauung). Durch die Zerteilung eines vormals zusammen- hängenden Lebensraums (und der darin lebenden Arten) entstehen mehrere, meist isolierte Habitate. Zersiedelung Durch die Siedlungstätigkeit des Menschen zunehmende mosaikar- tige Durchsetzung eines zusammenhängenden Landschaftsraumes (z. B. mit Siedlungen, Nutzflächen und Infrastruktur). Zucht Kontrollierte, gezielte Verpaarung ausgewählter Tiere oder Pflanzen mit dem Ziel, die gewünschten Eigenschaften an die Nachkommen weiterzuvererben.
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