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Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG)

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Bern, 4. September 2024

Änderung des Hochschulförderungs- und - koordinationsgesetzes (HFKG)

Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

BK-D-BB8A3401/1090

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

2014 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

(WBF) im Rahmen der Fachkräfteinitiative ein Massnahmenpaket zur Minderung des Fachkräftemangels im MINT-Bereich 1 und zur Stärkung der Praxisorientierung beim Fachhochschulzugang verabschiedet: Eine dieser Massnahmen ermöglicht es den Fachhochschulen (FH), befristet in Studiengängen, welche zu Berufen im MINT-Be- reich ausbilden, sogenannte praxisintegrierte Bachelorstudiengänge (PiBS) anzubie- ten. Für diese können Gymnasialmaturandinnen und -maturanden (GM) und Berufs- maturandinnen und -maturanden (BM), die über keine berufliche Grundbildung in ei- nem der Studienrichtung verwandten Beruf verfügen, direkt zum Bachelorstudium zu- gelassen werden.

1.2 Bisherige Regelung

Gemäss Artikel 25 Absatz 1 Buchstaben a und b des Hochschulförderungs- und -koor- dinationsgesetzes vom 30. September 2011 2 (HFKG) müssen GM sowie BM, die über keine berufliche Grundbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf verfü- gen, eine einjährige Arbeitswelterfahrung (AWE) vor der Zulassung zum FH-Studium absolvieren. Da es sich bei PiBS um eine Abweichung von dieser gesetzlichen Zulas- sungsvoraussetzung handelt, musste diese Möglichkeit vom Bundesrat in Artikel 58 und 69 Absatz 2 und 3 der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinations- gesetz vom 23. November 2016 (V-HFKG) 3 als befristeter Versuch definiert werden. In Artikel 58 Absatz 1 der V-HFKG hat der Bundesrat festgelegt, dass PiBS nur in MINT- Studiengängen möglich ist und die Kompetenz zur Ausgestaltung des Versuchs dem WBF übertragen. Dieses hat in seiner Verordnung vom 1. Dezember 2021 4 über den Zugang zu Fachhochschulstudiengängen mit integrierter Praxis die Zulassung, die Stu- diengestaltung und die Evaluationspflicht des Pilotprojekts PiBS geregelt. PiBS um- fasst vier anstatt drei Studienjahre im Vollzeitstudium mit einem qualifizierten validier- ten Praxisanteil in einem Unternehmen im Umfang von 40 Prozent der Studienzeit und setzt einen von der Fachhochschule validierten vierjährigen Ausbildungsvertrag mit ei- nem Unternehmen voraus. Die Befristung des Versuchs wurde ursprünglich auf fünf Startjahrgänge (2015–2019) festgelegt und mit einer Evaluationspflicht für das Jahr

2019 versehen. Nach erfolgreicher Evaluation 2019 wurde der Versuch nochmals bis

und mit Startjahrgang 2025 verlängert.

1.3 Evaluation 2019 5

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat gemäss Artikel

4 Absatz 2 der Verordnung des WBF6 den Versuch PiBS im Jahr 2019 evaluieren las-

sen. Die Evaluation kam insgesamt zu einer positiven Gesamteinschätzung der Pi- lotphase PiBS: Mit gesamthaft 171 Immatrikulationen über vier Jahren handelte es sich um eine kleine Anzahl Studierenden. Die Evaluation bestätigte die Konformität von PiBS mit den erwähnten rechtlichen Vorgaben und legte offen, dass die teilnehmenden Unternehmen, FH und Studierenden insgesamt zufrieden waren und die Umsetzung von PiBS funktionierte. Die Attraktivität von PiBS zeichnete sich insbesondere durch die Kombination von Studium und Praxis im Unternehmen aus. Gemäss Evaluation

Anerkannte Abkürzung für: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik. 2 SR 414.20 3 SR 414.201 4 SR 414.715. Bis 2021 waren die Zulassungsvoraussetzungen PiBS in der Verordnung des WBF vom 2. September 2005 über die Zulas- sung zu Fachhochschulstudien, AS 2005 4665, geregelt. www.sbfi.admin.ch => Dienstleistungen => Publikationen => Publikationsdatendank => PiBS Schlussevaluation. Damals: Artikel 5a Absatz 4 der alten WBF-Verordnung, AS 2005 4665. 2/9

fördert PiBS fachliche und praktische Kompetenzen. Erste Rückmeldungen liessen ver- muten, dass die praktischen Kompetenzen der PiBS-Studierenden bei Studienab- schluss besser als jene der Studierenden mit GM und AWE sein könnten. Auch der Frauenanteil war bei den eingerichteten PiBS im Fachbereich Technik und Informati- onstechnologie höher als bei gewöhnlichen Studienmodellen. Bezüglich des Beitrags zur Minderung des Fachkräftemangels hielt die Evaluation 2019 fest, dass auf der Ebene Einzelunternehmen PiBS durchaus zu einer Minderung des Fachkräftemangels beitragen kann. Gefestigte Aussagen zur Praxisorientierung der Absolventinnen und Absolventen, ihrer Integration und ihres Verbleibs in der Arbeitswelt und damit zum Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels bedurften aufgrund der Tatsache, dass die ersten Absolvierenden erst im Sommer 2019 das Studium abschlossen, einer spä- teren Wirkungsanalyse. PiBS zeigte in jedem Fall keine negativen Auswirkungen auf die Bildungssystematik, insbesondere hat es keine Lehrplätze in den teilnehmenden Unternehmen verdrängt. Die Evaluation empfahl aus diesen Gründen, 2023 eine wei- tere Wirkungsanalyse durchzuführen und den Versuch PiBS bis und mit Startjahrgang 2025 zu verlängern. Die Wirkungsanalyse 2023 kann sich einerseits auf fünf PiBS-Ko- horten stützen, die ihr Studium abgeschlossen haben (Kohorten 2015-2019), und an- dererseits auf Absolventinnen und Absolventen von vier Kohorten, die seit mindestens einem Jahr auf dem Arbeitsmarkt sind. Die Startverlängerung bis Ende 2025 soll den FH zudem ermöglichen, bei einer allfälligen gesetzlichen Verankerung von PiBS im MINT-Bereich das Angebot nicht zu unterbrechen.

Stellungnahme Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK)

Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK), das oberste hoch- schulpolitische Organ der Schweiz, in welchem die Träger der Hochschulen und auch die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen sowie die Organisationen der Arbeitswelt mit beratender Stimme vertreten sind, hat die Er- gebnisse der Evaluation an seiner Sitzung vom 29. November 2019 gestützt auf Artikel

4 Absatz 2 der WBF-Verordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Er bestätigte

die Schlussfolgerungen der Evaluation, wonach zusätzliche Datenerhebungen und eine Wirkungsanalyse notwendig seien, um abschliessend beurteilen zu können, ob der Versuch PiBS u.a. einen Beitrag zur Stärkung der Praxisorientierung der Studie- renden und der Minderung des Fachkräftemangels im MINT-Bereich leisten kann. Der Hochschulrat beantragte daher beim Bundesrat eine entsprechende Verlängerung des Versuchs PiBS.

Verlängerung der Pilotphase: Start bis Ende 2025 möglich

Das SBFI hat die Evaluationsergebnisse zusammen mit der Stellungnahme des Hoch- schulrats gemäss Artikel 4 Absatz 2 7 der Verordnung WBF in einem Bericht festgehal- ten. Danach sollte den Fachhochschulen mit der vorgeschlagenen Änderung die Mög- lichkeit gegeben werden, den Versuch PiBS bis und mit Startjahrgang 2025 zu verlän- gern. Eine Wirkungsanalyse wurde für 2023 angekündigt. Die bisherigen rechtlichen Grundlagen für die Startjahrgänge 2015-2019 des Pilotversuchs mussten angepasst und deren Start bis am 31. Dezember 2025 verlängert werden. Der Bundesrat hat den Bericht des SBFI zu PiBS zur Kenntnis genommen und die Pilotphase PiBS mit Be- schluss vom 26. Februar 2020 verlängert. Die V-HFKG sowie die WBF-Verordnung wurden entsprechend angepasst 8.

Art. 5a Absatz 4 alte WBF-Verordnung, AS 2005 4665. AS 2020 711; AS 2020 713 bzw. 2021 806.

1.4 Berichterstattung des SBFI zur Wirkungsanalyse 2023

Die 2023 durchgeführte Wirkungsanalyse 9 kam wie bereits die Evaluation 2019 zum Schluss, dass die teilnehmenden Unternehmen, Fachhochschulen, Studierenden so- wie Absolvierenden mit PiBS mehrheitlich zufrieden sind. Das Interesse an PiBS hat seit 2015 stetig zugenommen. Sie stellte fest, dass inzwischen sämtliche Fachhoch- schulen der Schweiz PiBS-Studiengänge in Vollzeit- und/oder Teilzeitmodellen anbie- ten. Die meisten FH bieten PiBS in zwei bis sechs Studiengängen an. Die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat mit elf Studiengängen das grösste PiBS-Angebot. Das Interesse an PiBS nimmt stetig zu: 2015 gab es 32 PiBS- Eintritte, 2022 waren es bereits 128. Insgesamt haben seit 2015 über 500 Personen ein PiBS-Studium aufgenommen. 2019 haben die ersten 20 PiBS-Studierenden ihr PiBS-Studium abgeschlossen. Insgesamt gab es zwischen 2019-2022 117 Absolvie- rende eines PiBS-Studiums, die Mehrheit an der Fernfachhochschule Schweiz und der ZHAW.

Die FH geben an, dass die Nachfrage nach PiBS gross sei und nicht allen Interessier- ten ein PiBS-Studium ermöglicht werden könne. Dabei erweisen sich die Plätze in Un- ternehmen als Nadelöhr, welche gleichzeitig auch den Bedarf regulieren. Das Interesse der Unternehmen an PiBS-Kooperationen steigt tendenziell sowohl bei Grossunterneh- men als auch KMU an. In der Regel erfolgt die erste Kontaktaufnahme zwischen FH und Unternehmen von den FH ausgehend oder durch interessierte Studierende. Ver- mehrt melden sich Unternehmen jedoch auch proaktiv bei den FH. Die in der Studie befragten Unternehmen sind mit PiBS sehr zufrieden und sprechen sich dezidiert für eine Verstetigung des Studienmodells aus.

Im Vergleich zu anderen MINT-Studiengängen ist der Frauenanteil in PiBS-Modellen erhöht. So betrug der Frauenanteil 2021 im Fachbereich Technik und IT im PiBS-Mo- dell 22% (im Vergleich: in herkömmlichen Modellen 12.2%) und im Fachbereich Che- mie und Life Sciences 50% (sonst 45.7%). Jedoch sind die Aussagen auf Grund der kleinen Mengengerüste mit Vorsicht zu geniessen.

Die Analyse zeigt zudem, dass der Anteil der PiBS-Studierenden, die ein Studium an einer UH begonnen und abgebrochen haben, hoch ist (ca. 50%). Die Dropout-Quote bei PiBS ist zudem im Vergleich zu sonstigen Studiengängen leicht erhöht (22% vs. 20%), wobei zu berücksichtigen ist, dass ein Vergleich der Befragung aus der Studie mit den Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS) schwierig ist. Als Gründe für den Abbruch geben die Befragten insbesondere persönliche Gründe an oder aber, das Stu- dium habe ihnen nicht gefallen bzw. sie seien von der FH zu wenig betreut worden.

Praxisorientierung der PiBS-Studierenden und -Absolventinnen und -Absolventen

Die hohe Praxisorientierung von PiBS ermöglicht es Studierenden, im Laufe ihres Stu- diums gute praktische Kompetenzen zu erwerben. Leichte Defizite der PiBS-Studien- anfängerinnen und -anfängern im Vergleich zu ihren Kommilitoninnen und Kommilito- nen mit anderen Vorbildungen, können schnell aufgeholt werden. Die Unternehmen attestieren den PiBS-Absolvierenden eine hohe Berufs- und Arbeitsmarktfähigkeit. Alle Beteiligten sind mehrheitlich der Meinung, dass PiBS gegenüber der für Gymnasialma- turandinnen und -maturanden üblichen Arbeitswelterfahrung (AWE) ein Vorteil sei. Der Übergang vom Studium in die Arbeitswelt wird durch PiBS erleichtert.

www.sbfi.admin.ch => Dienstleistungen => Publikationen => Publikationsdatenbank => Wirkungsanalyse PiBS. 4/9

Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels auf mikroökonomischer Ebene Die Studie kommt zum Schluss, dass PiBS quantitativ und makroökonomisch bisher keinen Beitrag zum Fachkräftemangel leisten konnte. Die Zahlen im PiBS-Studium ha- ben sich zwar deutlich erhöht, bleiben aber im Verhältnis klein. In mikroökonomischer Hinsicht leistet PiBS jedoch einen Beitrag zur Minderung des Fachkräftemangels. Für einzelne Unternehmen sei PiBS eine wirkungsvolle Massnahme, um gezielt Fachkräfte zu rekrutieren und langfristig zu halten. So wurde eine beachtliche Anzahl von PiBS- Absolventinnen und -Absolventen auch nach Abschluss des PiBS-Studiums weiter im ehemaligen Ausbildungsunternehmen beschäftigt. Zudem betont die Studie, dass ein Grossteil der PiBS-Absolventinnen und -Absolventen nach ihrem Abschluss im MINT- Bereich verbleiben – sei dies im Partnerunternehmen (50%) oder aber in einer anderen Firma. Der Grossteil der PiBS-Studierenden und -Absolventinnen und -Absolventen hätten alternativ ein Studium im MINT-Bereich aufgenommen, wenn sie keinen Ausbil- dungsplatz gefunden hätten. 13% der Befragten geben jedoch an, sie hätten etwas anderes als MINT gemacht.

Aus Sicht der befragten Unternehmen ist PiBS nicht das einzige Instrument zur Linde- rung des Fachkräftemangels, aber ein wertvolles, spannendes und zukunftsträchtiges. Das Potential von PiBS sei noch nicht ausgeschöpft, u.a. da die Vermarktung von PiBS noch nicht richtig funktioniere und das Studienmodell immer noch als Pilotprojekt laufe.

Keine negativen Wirkungen auf das Bildungssystem Die ursprünglich befürchteten negativen Wirkungen auf die Bildungssystematik sind gemäss dem Bericht nicht eingetreten. So hat sich das Niveau der Lehrveranstaltungen an den FH mit den PiBS-Studierenden nicht verändert. Auch sind die BM-Absolvieren- den an den FH im MINT-Bereich weiterhin in der klaren Mehrheit. PiBS bleibt mengen- mässig weiterhin ein Nischenangebot. Es hat keine Erosion der Angebote von Lehr- stellen in den Unternehmen stattgefunden. Unternehmen benötigen Fachkräfte mit un- terschiedlichen Kompetenzen und bieten deshalb Ausbildungsplätze auf den unter- schiedlichen Niveaus und entlang ihres Bedarfs an.

1.4.1 Einbezug verschiedener Stakeholder

Die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) und die Organisationen der Arbeitswelt wurden insbesondere bei der Evaluation und der Wirkungsanalyse einbezogen. Diese wurden von einer Begleit- gruppe sekundiert, in welcher neben der Geschäftsführung der SHK Vertreterinnen und Vertreter von swissuniversities, der Bildungsdepartemente der Kantone, des General- sekretariats der EDK sowie des ständigen Ausschusses der Organisationen der Ar- beitswelt der SHK 10 vertreten waren. In Fokusgruppen konnten sich zudem die teilneh- menden sowie nicht teilnehmenden Fachhochschulen und ausgewählte Unternehmun- gen zu PiBS und dessen Umsetzung äussern.

1.4.2 Stellungnahme der Schweizerischen Hochschulkonferenz SHK und ande-

rer Organisationen Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz hat sich nach der Stel- lungnahme zur Evaluation 2019 gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung des WBF auch mit der Wirkungsanalyse 2023 und ihren Ergebnissen befasst: An seiner Sitzung vom 22. Februar 2024 hat er die Ergebnisse der Wirkungsanalyse zur Kenntnis

www.shk.ch > Organe > Ständiger Ausschuss der Arbeitswelt.

genommen und festgestellt, dass PiBS-MINT auf mikroökonomischer Ebene einen Bei- trag zur Minderung des Fachkräftemangels im MINT-Bereich leistet, im Vergleich zu MINT-Studiengängen insgesamt einen erhöhten Frauenanteil aufweist, die Erfahrun- gen von allen Beteiligten (Unternehmen, FH, Studierende und Absolvierende) mit PiBS-MINT als positiv beurteilt werden, PiBS-Absolvierende über eine hohe Berufs- und Arbeitsmarktfähigkeit verfügen und von PiBS-MINT auch keine negativen Auswir- kungen auf die Bildungssystematik zu erwarten sind (keine Verdrängung von Lehrstel- len EFZ oder Gefährdung des Königwegs BM). Aus diesen Gründen hat der Hoch- schulrat zuhanden des WBF und des Bundesrats beantragt, den Versuch PiBS-MINT zu verstetigen und eine entsprechende Anpassung des HFKG vorzunehmen, damit die FH nahtlos ab 1. Januar 2026 PiBS-Studiengänge im MINT-Bereich anbieten können.

Auch swissuniversities hat als Teilnehmende mit beratender Stimme in der SHK die Verstetigung unterstützt. Die Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBBK) 11 hat in ihrer Stellungnahme vom 11. Januar 2024 zuhanden der SHK den Vorschlag einer gesetz- lichen Verstetigung der Möglichkeit zum Angebot von PiBS, beschränkt auf den MINT- Bereich, ebenfalls zur Kenntnis genommen und sich grossmehrheitlich damit einver- standen erklärt. Sie hat gleichzeitig aber auch aufgrund des geringen Beitrags zur Be- hebung des Fachkräftebedarfs ihre Skepsis zum Ausdruck gebracht, u.a. die Bedeu- tung der Berufsbildung als Regelzugang unterstrichen und darauf hingewiesen, dass keine Verwässerung der Profile stattfinden darf. Bei einer Verstetigung hat die TBBK eine Evaluationsklausel gefordert. Zuhanden der SHK hat auch swissmem im Rahmen ihrer Stellungnahme vom 11. Januar 2024 die Verstetigung unterstützt. Kritisch für den Bereich Chemie und Life Sciences äusserte sich scienceindustries in ihrer Stellung- nahme an die SHK vom 7. Februar 2024.

1.5 Die beantragte Neuregelung

Ziel der Vorlage ist es, gestützt auf die Ergebnisse der Evaluation 2019 und der Wir- kungsanalyse 2023 sowie den Antrag des Hochschulrats der Schweizerischen Hoch- schulkonferenz den Fachhochschulen fortan die Möglichkeit einzuräumen, das be- währte und evaluierte Studienmodell praxisorientierter Bachelorstudiengänge im MINT- Bereich unbefristet anzubieten und damit ein zusätzliches Instrument zur Linderung des Fachkräftemangels und zur Stärkung der Praxisorientierung der Fachhochschul- ausbildungen zur Verfügung zu stellen. Dafür bedarf es eines neuen Artikels im HFKG (Entwurf Art. 25a), der die bestehenden Zulassungsvoraussetzungen zu den Fach- hochschulen in Artikel 25 HFKG ergänzt. Der Entwurf von Artikel 25a schafft die Grund- lage, damit Fachhochschulen Gymnasialmaturandinnen- und -maturanden ohne ein- jährige Arbeitswelterfahrung sowie Berufsmaturandinnen und -maturanden ohne beruf- liche Grundbildung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf, ohne vorgängige ein- jährige Arbeitswelterfahrung direkt in entsprechende vierjährige praxisintegrierte Ba- chelorstudiengänge aufnehmen können. Der Hochschulrat wird in seiner Verordnung vom 20. Mai 2021 über die Zulassung zu den Fachhochschulen und den Fachhoch- schulinstituten (Zulassungsverordnung FH) 12 die weiteren notwendigen Konkretisie- rungen wie die Studiengänge, die Studiengestaltung sowie die regelmässige Evalua- tion regeln.

www.tbbk-ctfp.ch. 12 SR 414.205.7.

Das Vorhaben einer Verstetigung PiBS beschränkt sich ausschliesslich auf den MINT- Bereich. Laufende Prüfarbeiten für eine flexiblere Regelung in anderen Studienrichtun- gen, namentlich im Bereich der Gesundheitsberufe, sind vorliegend ausdrücklich nicht betroffen.

Die Teilrevision des HFKG soll gleichzeitig auch zur geschlechtergerechten Anpassung des Begriffs «Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen» in «Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen» verwendet werden.

2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

Ersatz eines Ausdrucks

Die «Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen» ist gemäss Artikel 7 Buch- stabe b HFKG ein gemeinsames Organ von Bund und Kantonen. Die Aufgaben dieses Organs übernimmt der Verein swissuniversities. Die Rektorenkonferenz erlässt nach Artikel 19 Absatz 2 HFKG ihr Organisationsreglement selber und legt es dem Hoch- schulrat zu Genehmigung vor. Swissuniversities hat der SHK am 6. Dezember 2023 mitgeteilt, dass die Plenarversammlung von swissuniversities das Organisationsregle- ment revidiert und dabei auch eine geschlechtergerechte Bezeichnung eingeführt hat. Im ganzen Organisationsreglement wird neu die Bezeichnung «Konferenz der Rekto- rinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen» verwendet. Der Hochschulrat hat einen entsprechenden Antrag von swissuniversities an seiner Sitzung vom 22. Feb- ruar 2024 genehmigt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die geschlechtergerechte Bezeichnung «Rektorinnen- und Rektorenkonferenz» entsprechend auch im HFKG verwendet werden soll.

4. Kapitel: Zulassung zu Hochschulen und Studiengestaltung an Fachhoch-

schulen

Art. 25a Bachelorstudiengänge an Fachhochschulen mit integrierter Praxis

Der neue Artikel 25a entspricht weitgehend dem Artikel 58 V-HFKG sowie den Artikeln

2 und 3 der heutigen Verordnung des WBF 13 über den Zugang zu Fachhochschulstu-

diengängen mit integrierter Praxis.

Absatz 1 beschränkt die Möglichkeit der Fachhochschulen, Bachelorstudiengänge mit integrierter Praxis anbieten zu können, auf MINT-Fachbereiche. Dies entspricht der Fachkräfteinitiative des WBF aus dem Jahr 2014 14 und der bisherigen Verordnungsre- gelung. Damit ist ausgeschlossen, dass praxisintegrierte Bachelorstudiengänge aus- serhalb des MINT-Bereichs angeboten werden. Die Bachelorstudiengänge müssen sich um die Dauer der einjährigen Arbeitswelterfahrung im Sinne von Artikel 25 Absatz

1 Buchstabe b HFKG verlängern. Die Regelstudienzeit von PiBS-Bachelorstudiengän-

gen liegt somit bei vier Jahren statt der üblichen drei Jahre für ordentliche Bachelorstu- diengänge.

Absatz 2 regelt die Zulassungsbedingungen zu praxisintegrierten Bachelorstudiengän- gen an den Fachhochschulen. Heute werden die befristet geltenden Zulassungsbedin- gungen, welche eine Abweichung von Artikel 25 Absatz 1 Buchstaben a und b HFKG darstellen, in Artikel 58 Absatz 1 V-HFKG und Artikel 2 Absatz 1 der WBF-Verordnung geregelt 15. Die Ausnahmeregelung ist nach der Pilotphase von PiBS in ein Gesetz im 13 SR 414.715 Vergleiche Kapitel 1.1. 15 SR 414.715 7/9

formellen Sinn zu überführen. Die Zulassungsbestimmungen ermöglichen es Fach- hochschulen, gymnasiale Maturandinnen und Maturanden (Bst. b) sowie Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses ohne berufliche Grundbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf (Bst. a) prüfungsfrei und ohne vorgängige einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Studienbereich ver- wandten Beruf zu praxisintegrierten vierjährigen Bachelorstudiengängen im MINT-Be- reich zuzulassen.

Absatz 3 delegiert die Kompetenz zur Bestimmung der einzelnen Studiengänge, wel- che praxisintegriert angeboten werden können, sowie die Regelung der weiteren Vo- raussetzungen zur Zulassung und Studiengestaltung und der Evaluation an den Hoch- schulrat. Zu diesem Zwecke wird der Hochschulrat seine bestehende Zulassungsver- ordnung FH entsprechend anpassen. Die Anpassungen werden inhaltlich der heutigen WBF-Verordnung über den Zugang zu Fachhochschulstudiengängen mit integrierter Praxis 16 entsprechen. Die weiteren heute geltenden Voraussetzungen zur Zulassung und Studiengestaltung (40% der Gesamtstudienzeit umfassen von der Fachhoch- schule validierte Praxisanteile in einer Unternehmung; Nachweis eines vierjährigen von der Fachhochschule validierten Ausbildungsvertrags mit einer Unternehmung) werden weitergeführt. Eine regelmässige Evaluation soll die Entwicklung dieses einzigartigen Studienmodells weiterhin begleiten.

3 Ausführungsbestimmungen

Der Hochschulrat ist gemäss Artikel 25a Absatz 3 HFKG zuständig zum Erlass der entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Er wird dazu seine aktuelle Zulassungs- verordnung FH 17 anpassen und dabei inhaltlich die entsprechenden Regelungen der bis Ende 2025 geltenden WBF-Verordnung über den Zugang zu Fachhochschulstudi- engängen mit integrierter Praxis übernehmen.

4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen auf den Bund, Kantone und Gemeinden

Der neue Gesetzesartikel ist für Bund, Kantone und Gemeinden weder mit finanziellen noch personellen Auswirkungen verbunden.

4.2 Andere Auswirkungen

Die Vorlage hat auch keine Auswirkungen auf das schweizerische Bildungssystem. Die Wirkungsanalyse hat gezeigt, dass PiBS-Studiengänge keine Konkurrenz für Ausbil- dungsplätze der beruflichen Grundbildung darstellen. Vielmehr haben sie sich als Er- gänzung zu bestehenden Ausbildungsangeboten der beruflichen Grundbildung erwie- sen.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungsmässigkeit

Die Vorlage stützt sich auf Artikel 63a BV. Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Koordination und die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen.

16 SR 414.715 17 SR 414.205.7

5.2 Erlassform

Die Vorlage beinhaltet wichtige rechtsetzende Bestimmungen, die nach Artikel 164 Ab- satz 1 BV in Form des Bundesgesetzes erlassen werden. Die Zuständigkeit der Bun- desversammlung für den Erlass ergibt sich aus Artikel 163 Absatz 1 BV. Der Erlass untersteht dem fakultativen Referendum.