Lexipedia

äi

genehmigt

genehmigt

Internationale Prozessleitlinien

Bereich Arbeitslosenentschädigung

UB_BUC_01–Informationsaustausch zur Feststellung eines Leistungsanspruchs

Datum: 19/09/2017

Version des Leitlinien-Dokuments: v1.0.1

Basiert auf: UB_BUC_01 Version 1.1.1

Gemeinsames Datenmodell Version 4.0.16

INHALTSVERZEICHNIS

UB_BUC_01 – Informationsaustausch zur Feststellung eines Leistungsanspruchs 4

Wie startet man diesen Anwendungsfall? 6

Was ist meine Rolle im auszuführenden Austausch von Informationen der sozialen Sicherheit? 6

CO.1 Hat der Antragsteller ein vollständiges PD U1 eingereicht? 6

CO.2 Mit wem muss ich Informationen austauschen? 7

CO.3 Wie kann ich die richtige(n) Institution(en) für den Informationsaustausch identifizieren? 7

CO.4 Wie verlange ich fehlende Informationen der ausgewählten Gegenpartei(en)? 7

CO.5 Was ist zu tun, wenn mir Informationen zum Versicherungsverlauf fehlen? 7

CO.6 Wie muss ich vorgehen, wenn ich Informationen bezüglich Verdienst benötige? 8

CO.7 Wie soll ich vorgehen, wenn ich Informationen zu Familienangehörigen benötige? 9

CO.8 Was muss ich tun, wenn der Anwendungsfall endet? 9

CP.1 Wie muss ich antworten, wenn ich eine Informationsanforderung von einem Fallträger erhalten habe? 9

CP.2 Wie muss ich auf eine Informationsanforderung zum Versicherungsverlauf mittels SED U001 oder U001CB antworten? 10

CP.3 Wie muss ich auf ein SED U003 "Anforderung von Informationen zum Einkommen" antworten? 10

CP.4 Wie muss ich auf ein SED U005 "Anforderung von Informationen zu Familienangehörigen" antworten? 11

CP.5 Was muss ich tun, nachdem der Fallträger den Fall geschlossen hat? 11

BPMN-Diagramm für den Anwendungsfall 12

In diesem Prozess verwendete Strukturierte Elektronische Dokumente (SED) 12

Portable Dokumente (PD) 12

Administrative Sub-Prozesse 12

Horizontale Sub-Prozesse 13

Dokumenthistorie:

Revision

Datum

Getätigt durch

Kurzbeschreibung der Änderungen

V0.1

07/04/2017

Sekretariat

Erster Entwurf des Dokuments zur Prüfung durch die Ad-Hoc-Gruppe Arbeitslosenentschädigung

V0.2

11/05/2017

Sekretariat

Umsetzung der Änderungen und Aktualisierungen aufgrund der AHG- Kommentare. Version zur Prüfung durch AK.

V0.99

16/06/2017

Sekretariat

Dem AK vorgelegte Version.

V1.0

13/07/2017

Sekretariat

Durch AK genehmigte Version

Mit geringfügigen Korrekturen in Formatierung und Formulierung

V1.0.1

19/09/2017

BA

Aktualisierung zum Abgleich mit den anderen ALE-Leitlinien zum Ansatz Sub-Prozess Schliessung/Wiedereröffnung, Reihenfolge der aufgelisteten Sub-Prozesse & Begriff "grenzüberschreitend Erwerbstätiger".

UB_BUC_01 – Informationsaustausch zur Feststellung eines Leistungsanspruchs

Beschreibung: Der Zweck des Anwendungsfalls (Business Use Case, BUC) UB_BUC_01 besteht darin, den Institutionen in mehreren Mitgliedstaaten (MS) zu ermöglichen, Informationen wie den Versicherungsverlauf, das genaue Einkommen oder den Familienstatus über den Antragsteller (die Person, welche die Entschädigung beantragt) auszutauschen, welche der zuständige MS benötigt, um über den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) zu entscheiden.

Die Antragsteller für ALE können unterteilt werden in gewöhnliche Erwerbstätige, welche den Antrag im Staat ihrer letzten Erwerbstätigkeit stellen, und in grenzüberschreitend Erwerbstätige, welche den Antrag in ihrem Wohnmitgliedstaat stellen können (Art. 65 der Verordnung Nr. 883/2004).

Alle in diesem Anwendungsfall verwendeten Strukturierten Elektronischen Dokumente (SED) sind optional, und der Fallträger (die Behörde, die den Prozess für Informationsaustausch auslöst) sollte das

betreffende SED benützen, um spezifische Informationen von einem anderen MS einzuholen. Die verschiedenen Typen der Informationsanforderung (Versicherung, Verdienst, Familie) für diesen Anwendungsfall können parallel oder in beliebiger Reihenfolge nacheinander gestellt werden.

Die Inhalte der SED sind nicht auf die Anforderungen einzelner MS zugeschnitten. Viele Datenfelder können für einige MS relevant sein, während sie für andere irrelevant sind. Obgleich die Mehrzahl der Datenfelder nicht als Pflichtfelder markiert sind, sollten die Institutionen darum bemüht sein, möglichst viele der optionalen Informationen einzugeben. Dies deshalb, weil gewisse MS ohne die optionalen Daten nicht in der Lage sind, den Leistungsanspruch abzuklären oder auf eine SED-Anforderung einzugehen. Es empfiehlt sich, dass sich die MS auf bilateraler Ebene über die gewünschte Informationsspanne aufgrund der spezifischen Länderanforderungen verständigen, um die in den SED einzugebenden Daten bei ihrem bilateralen Austausch zu definieren.

Rechtsgrundlage: Die rechtliche Grundlage für UB_BUC_01 beruht auf Art. 54 der Verordnung Nr. 987/2009. Die nachfolgende Tabelle spezifiziert die in diesem Anwendungsfall verwendeten SED und zeigt für jedes SED, auf welchem Artikel es beruht:

Grundverordnung Nr. 883/2004

Umsetzungsverordnung Nr. 987/2009

SED

Art. 5

Art. 61

Art. 62

Art. 65

54 Abs. 3

U001

U002

U003

U004

U005

U006

U001CB

U017

Glossar der wichtigsten in UB_BUC_01 verwendeten Begriffe:

Begriff

Beschreibung

Fallträger

Institution eines Mitgliedstaates, die von einer arbeitslosen Person im Hinblick auf die Abklärung des rechtmässigen Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung angefragt worden ist.

Gegenpartei

Institution eines Mitgliedstaates einer früheren Versicherung des

Antragstellers, die über Informationen zu Erwerbstätigkeit, Beitragsdauer und Lohndetails verfügt, oder – falls Informationen über Familienangehörige benötigt werden – die entsprechenden Institutionen der Wohnmitgliedstaaten von Familienangehörigen.

Wenn Informationen von verschiedenen Mitgliedstaaten einzuholen sind, muss für jeden Mitgliedstaat ein separater Fall eröffnet werden. Innerhalb eines einzelnen UB_BUC_01-Falls ist nur eine Gegenpartei vorgesehen.

Antragsteller

Arbeitslose Person, die Arbeitslosenentschädigung beantragt. Jemand, der in der Vergangenheit Perioden der Versicherung oder der Erwerbstätigkeit in einem oder mehreren Mitgliedstaaten absolviert hat, die nicht dem Staat entsprechen, der die Arbeitslosenentschädigung entrichtet. Es kann sich auch um jemanden handeln, dessen Verwandte in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten wohnhaft sind und die vom zuständigen Mitgliedstaat bei der Bemessung der Arbeitslosenentschädigung berücksichtigt werden.

Gewöhnlicher Erwerbstätiger

Ein gewöhnlicher Erwerbstätiger in diesem Zusammenhang ist eine arbeitslose Person, die während der Dauer der letzten Erwerbstätigkeit im Mitgliedstaat wohnhaft gewesen ist, in dem die Erwerbstätigkeit stattgefunden hat. Diese Personen fallen nicht unter den Anwendungsbereich von Art. 65 und 65a der Verordnung Nr. 883/2004.

Grenzüberschreitend Erwerbstätiger

Ein grenzüberschreitend Erwerbstätiger ist eine Person, die während ihrer letzten Erwerbstätigkeit in einem Staat wohnhaft gewesen ist, der nicht dem Staat der Erwerbstätigkeit entspricht. Art. 65 der Verordnung 883/2004 ist für grenzüberschreitend Erwerbstätige anwendbar und erlaubt diesen, im Mitgliedstaat ihres Wohnsitzes anstatt ihrer Erwerbstätigkeit Arbeitslosenentschädigung zu beantragen. Grenzgänger im Sinne von Art. 1 Bst. f der Verordnung Nr. 883/2004 beantragen Arbeitslosenentschädigung immer in ihrem Wohnsitzstaat. Andere grenzüberschreitend Erwerbstätige können entweder im Mitgliedstaat

ihrer letzten Erwerbstätigkeit oder in ihrem Wohnmitgliedstaat Arbeitslosenentschädigung beantragen (Art. 65 Abs. 2 der Verordnung Nr. 883/2004). Art. 65a regelt die spezifische Situation von ehemals selbstständigen Grenzgängern, die in ihrem Wohnmitgliedstaat keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben und erlaubt ihnen, stattdessen im Mitgliedstaat der letzten Erwerbstätigkeit Arbeitslosenentschädigung zu beantragen.

Anforderungs-/Antwort-SED:

Anforderungs-SED

Antwort-SED

U001 Anforderung des Versicherungsverlaufs

U002 Versicherungsverlauf

U001CB Anforderung des Versicherungsverlaufs – grenzüberschreitend Erwerbstätige/r

U017 Versicherungsverlauf – grenzüberschreitend Erwerbstätige/r

U003 Anforderung von Informationen zum Einkommen

U004 Informationen zum Einkommen

U005 Anforderung von Informationen zu Familienangehörigen

U006 Informationen zu Familienangehörigen

Wie startet man diesen Anwendungsfall?

Zum besseren Verständnis des Anwendungsfalls UB_BUC_01 haben wir eine Reihe von Fragen zusammengestellt, welche Sie schrittweise durch das Hauptszenario des Prozesses begleiten und mögliche Sub-Szenarien sowie vorhandene Optionen innerhalb des Prozesses aufzeigen. Stellen Sie sich jede Frage und klicken Sie auf die Links, die zur jeweiligen

Antwort führen. Sie werden feststellen, dass bei einigen Schritten zusätzliche horizontale und administrative Sub-Prozesse zur Verfügung stehen; diese werden unterhalb der Beschreibung für die einzelnen Schritte aufgeführt.

Was ist meine Rolle im auszuführenden Austausch von Informationen der sozialen Sicherheit?

Sie sind die zuständige Institution eines MS, die von einer arbeitslosen Person einen Antrag auf die Feststellung eines Leistungsanspruchs erhalten hat. Um dies tun zu können, benötigen Sie Informationen von mindestens einem anderen MS. In diesem Fall haben Sie die Rolle des Fallträgers.

Ich bin der Fallträger. (Schritt CO.1)

Sie sind die zuständige Institution, die von einem anderen MS eine Anforderung erhalten hat, diesem Informationen zur Abwicklung eines nationalen Falls zu liefern. In diesem Fall haben Sie Rolle der Gegenpartei.

Ich bin die Gegenpartei. (Schritt CP.1)

CO.1 Hat der Antragsteller ein vollständiges PD U1 eingereicht?

Wenn Sie der Fallträger sind, müssen Sie vorab klären, ob der Antragsteller ein Portables Dokument (PD) U1 "Nachweis von Beschäftigungs- und Versicherungsverlauf innerhalb der EU" eingereicht hat.

Wenn das der Fall ist und die in diesem Formular enthaltenen Informationen ausreichend sind, um den Leistungsanspruch korrekt ermitteln zu können, besteht keine Notwendigkeit zur Einholung weiterer Informationen und zur Einleitung eines internationalen Verfahrens. Sie sollten sich in erster Linie auf die Informationen verlassen, die im PD U1 ausgewiesen sind. Der Anwendungsfall endet an dieser Stelle.

Wenn der Antragsteller kein PD U1 eingereicht hat, wenn das Formular unvollständig ausgefüllt ist oder wenn weitere Informationen von

anderen MS benötigt werden (etwa über Familienangehörige des Antragstellers),

sollten Sie diese Informationen von den zuständigen Institutionen der anderen MS verlangen.

Ich benötige Informationen von einer Institution in einem anderen Mitgliedstaat. (Schritt CO.2)

CO.2 Mit wem muss ich Informationen austauschen?

Als Fallträger besteht der nächste Schritt für jede Informationsanforderung darin, die verantwortlichen MS zu eruieren, mit denen Sie Informationen austauschen müssen. Als zweiten Schritt müssen Sie die zuständige Institution im betreffenden MS identifizieren, welche die von Ihnen benötigte Information liefern kann. Im vorliegenden Anwendungsfall stehen nur Institutionen zur Auswahl, die für den Bereich Arbeitslosigkeit zuständig sind. Diese Aktivität definiert die Gegenpartei, mit der Sie zur Informationsbeschaffung zusammenarbeiten werden.

Ich muss die Gegenpartei identifizieren. (Schritt CO.3)

Ich habe die Gegenpartei identifiziert, die ich kontaktieren muss. (Schritt CO.4)

CO.3 Wie kann ich die richtige(n) Institution(en) für den Informationsaustausch identifizieren?

Um die richtige zuständige Institution eines anderen MS zu finden, müssen Sie das Institution Repository (IR) konsultieren. Das IR bietet ein elektronisches Verzeichnis aller aktuellen und früheren zuständigen Institutionen und Verbindungsstellen, die für die länderübergreifende Koordination von Sozialversicherungsinformationen in jedem relevanten MS verantwortlich waren oder sind.

Bitte beachten Sie, dass die Verbindungsstelle nur dann gewählt werden sollte, wenn die korrekte zuständige Institution im betreffenden MS nicht feststellbar war oder wenn der Fall von der Verbindungsstelle

selbst behandelt wird.

Der Zugriff auf das IR ist nur mit der geeigneten Applikation möglich (kontaktieren Sie den Geschäftsprozessverantwortlichen International/ SECO).

Ich habe nun die zuständige Institution des MS identifiziert, die ich kontaktieren muss. (Schritt CO.4)

CO.4 Wie verlange ich fehlende Informationen der ausgewählten Gegenpartei(en)?

Der nächste Schritt im internationalen Prozess besteht darin festzustellen, welche Art von Informationen Ihnen als Fallträger fehlen.

Ich benötige Informationen zum Versicherungsverlauf. (Schritt CO.5)

Ich benötige Informationen zum Verdienst. (Schritt CO.6)

Ich benötige Informationen zu Familienangehörigen. (Schritt CO.7)

CO.5 Was ist zu tun, wenn mir Informationen zum Versicherungsverlauf fehlen?

Wenn Ihnen Informationen zum Versicherungsverlauf fehlen, besteht der erste Schritt darin festzustellen, ob es sich beim Antragsteller um einen grenzüberschreitend Erwerbstätigen handelt oder nicht. Abhängig davon sind bei der Informationsanforderung entweder das SED U001 "Anforderung des Versicherungsverlaufs" oder das SED U001CB "Anforderung des Versicherungsverlaufs – grenzüberschreitend Erwerbstätige/r" zu verwenden. Letzteres ist zu verwenden in Situationen, in denen ein grenzüberschreitend Erwerbstätiger Arbeitslosenentschädigung im Wohnmitgliedstaat beantragt und die Angaben zum Versicherungsverlauf vom MS seiner letzten Erwerbstätigkeit beschafft werden müssen. Füllen Sie das entsprechende SED aus und senden Sie es der Gegenpartei. Bitte beachten Sie, dass sobald eines der beiden SED aufgerufen worden ist, das andere nicht mehr initiiert werden kann. Zudem kann nur eine Version von U001 oder U001CB kreiert werden (Ak

tualisierungen von beiden sind hingegen möglich).

Wenn der Antragsteller kein grenzüberschreitend Erwerbstätiger ist, sollten Sie das SED U001 benützen. Die Gegenpartei beantwortet dies mit einem SED U002 "Versicherungsverlauf".

Wenn der Antragsteller ein grenzüberschreitend Erwerbstätiger ist, der ALE in seinem Wohnmitgliedstaat beantragt, sollten Sie das spezialisierte SED U001CB benutzen, um die Informationen zu seinem Versicherungsverlauf vom MS seiner letzten Erwerbstätigkeit zu verlangen. Die Gegenpartei wird mit dem SED U017 "Versicherungsverlauf – grenzüberschreitend Erwerbstätige/r" antworten.

Wenn Sie nach Erhalt der Antwort von der Gegenpartei keine weiteren Informationen benötigen, endet der Anwendungsfall an dieser Stelle und sollte geschlossen werden.

Ich benötige Informationen zum Verdienst. (Schritt CO.6)

Ich benötige Informationen zu Familienangehörigen. (Schritt CO.7)

Ich muss den Anwendungsfall schliessen. (Schritt CO.8)

Folgende Sub-Prozess-Schritte stehen dem Fallträger in dieser Phase zur Auswahl:

Ich will Unklarheiten in einem von einer Gegenpartei erhaltenen Antwort-SED ausräumen (AD_BUC_08).

Ich will eine Gegenpartei ermahnen, mir ausstehende Informationen oder ein Antwort-SED zu liefern (AD_BUC_07).

Ich will das gesendete SED annullieren (AD_BUC_06).

Ich will Informationen in einem gesendeten SED aktualisieren (AD_BUC_10).

Ich will den Fall einer anderen zuständigen Institution in meinem Mitgliedstaat weiterleiten, da ich nicht mehr dafür zuständig bin (AD_BUC_05).

Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die im fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).

CO.6 Wie muss ich vorgehen, wenn ich Informationen bezüglich Verdienst benötige?

Wenn Sie Lohninformationen benötigen, sollten Sie das SED U003 "Anforderung von Informationen zum Einkommen" ausfüllen und es der Gegenpartei zustellen. Nur eine Version des Formulars kann kreiert werden (Aktualisierungen sind möglich). Die Gegenpartei sollte für die Antwort das SED U004 "Informationen zum Einkommen" benutzen.

Informationen zum Verdienst des Antragstellers werden üblicherweise nur im Fall von grenzüberschreitend Erwerbstätigen ausgetauscht, die in ihrem Wohnmitgliedstaat ALE beantragen (auf der Grundlage von Art. 62 Abs. 3 der Verordnung Nr. 883/2004), nicht aber im Fall von gewöhnlichen Erwerbstätigen, die ALE im MS der letzten Erwerbstätigkeit beantragen, da ausländisches Einkommen in der Regel zur Berechnung der ALE dieser Erwerbstätigen nicht berücksichtigt wird (vgl. Art. 62 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004). Für einige MS spielen jedoch die Lohndetails sogar zur Festlegung des Leistungsanspruchs bei gewöhnlichen (z.B. nicht grenzüberschreitend) Erwerbstätigen eine Rolle.

Wenn Sie nach Erhalt des Antwort-SED U004 keine zusätzlichen Informationen mehr von der Gegenpartei benötigen, endet der Anwendungsfall an dieser Stelle und sollte geschlossen werden.

Ich benötige Informationen zu Familienangehörigen. (Schritt CO.7)

Ich benötige Informationen zum Versicherungsverlauf (Schritt CO.5)

Ich muss den Anwendungsfall schliessen. (Schritt CO.8)

Folgende Sub-Prozess-Schritte stehen dem Fallträger in dieser Phase zur Auswahl:

Ich will Unklarheiten in einem erhaltenen Antwort-SED ausräumen (AD_BUC_08).

Ich will eine Gegenpartei ermahnen, mir ausstehende Informationen oder ein Antwort-SED zu liefern (AD_BUC_07).

Ich will das gesendete SED annullieren (AD_BUC_06).

Ich will Informationen in einem gesendeten SED aktualisieren (AD_BUC_10).

Ich will den Fall einer anderen zuständigen Institution in meinem Mitgliedstaat weiterleiten, da ich nicht mehr dafür zuständig bin (AD_BUC_05).

Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die im fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).

CO.7 Wie soll ich vorgehen, wenn ich Informationen zu Familienangehörigen benötige?

Wenn Sie als Fallträger bei der Feststellung des Leistungsanspruchs die Familienangehörigen des Antragstellers berücksichtigen und deshalb Informationen bezüglich der Familie benötigen, und wenn Sie zum Schluss kommen, dass es einen Bedarf gibt, Informationen zu Familienangehörigen einzuholen, die in anderen MS wohnhaft sind, dann füllen Sie ein SED U005 "Anforderung von Informationen zu Familienangehörigen" aus und übermitteln es der Gegenpartei. Nur eine Version von U005 kann kreiert werden (Aktualisierungen sind möglich). Die Gegenpartei sollte mit einem SED U006 "Informationen zu Familienangehörigen" antworten.

Wenn Sie nach Erhalt des Antwort-SED U006 keine zusätzlichen Informationen mehr von der Gegenpartei benötigen, endet der Anwendungsfall an dieser Stelle und sollte geschlossen werden.

Ich benötige Informationen zum Verdienst. (Schritt CO.6)

Ich benötige Informationen zum Versicherungsverlauf. (Schritt CO.5)

Ich muss den Anwendungsfall schliessen. (Schritt CO.8)

Folgende Sub-Prozess-Schritte stehen dem Fallträger in dieser Phase zur

Auswahl:

Ich will Unklarheiten in einem erhaltenen Antwort-SED ausräumen (AD_BUC_08).

Ich will eine Gegenpartei ermahnen, mir ausstehende Informationen oder ein Antwort-SED zu liefern (AD_BUC_07).

Ich will das gesendete SED annullieren (AD_BUC_06).

Ich will Informationen in einem gesendeten SED aktualisieren (AD_BUC_10).

Ich will den Fall einer anderen zuständigen Institution in meinem Mitgliedstaat weiterleiten, da ich nicht mehr dafür zuständig bin (AD_BUC_05).

Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die im fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).

CO.8 Was muss ich tun, wenn der Anwendungsfall endet?

Wenn während der Ausführung des Anwendungsfalls (nachdem das erste SED bereits verschickt worden ist)

unvorhergesehene Umstände eintreten, die eine Fortführung des Anwendungsfalls sinnlos machen, oder

der Fall zu einem Abschluss gelangt ist,

müssen Sie den Fall schliessen, indem Sie den Sub-Prozess AD_BUC_01 "Fall schliessen" verwenden.

Wenn es notwendig wird, den Fall erneut zu öffnen und den Informationsaustausch weiterzuführen, können sowohl Sie als auch die Gegenpartei die Wiedereröffnung veranlassen, indem Sie den Sub- Prozess AD_BUC_02 "Fall wiedereröffnen" verwenden.

Wenn die Wiedereröffnung von beiden Seiten akzeptiert wird, läuft der Anwendungsfall auf dem Stand vor der Schliessung weiter.

CP.1 Wie muss ich antworten, wenn ich eine Informationsanforderung von einem Fallträger erhalten habe?

Der erste Schritt für Sie als Gegenpartei ist es zu bestimmen, welchen Typus von SED Sie erhalten haben:

Ich habe ein SED U001 "Anforderung des Versicherungsverlaufs" für gewöhnliche Erwerbstätige oder einen SED U001CB "Anforderung des Versicherungsverlaufs – grenzüberschreitend Erwerbstätige/r" für grenzüber

schreitende Erwerbstätige erhalten. (Schritt CP.2)

Ich habe ein SED U003 "Anforderung von Informationen zum Einkommen" erhalten. (Schritt CP.3)

Ich habe ein SED U005 "Anforderung von Informationen zu Familienangehörigen" erhalten. (Schritt CP.4)

CP.2 Wie muss ich auf eine Informationsanforderung zum Versicherungsverlauf mittels SED U001 oder U001CB antworten?

Wenn Sie ein SED U001 vom Fallträger erhalten haben (was bedeutet, dass der betreffende Antragsteller ein gewöhnlicher Erwerbstätiger ist), müssen Sie antworten, indem Sie ein SED U002 "Versicherungsverlauf", das die relevanten Versicherungszeiten in Ihrem MS aufführt, ausfüllen und dem Fallträger übermitteln.

Wenn Sie ein SED U001CB vom Fallträger erhalten haben (was bedeutet, dass der betreffende Antragsteller ein grenzüberschreitender Erwerbstätiger ist), müssen Sie antworten, indem Sie ein SED U017 "Versicherungsverlauf – grenzüberschreitend Erwerbstätige/r", das die relevanten in Ihrem MS absolvierten Zeiten der Versicherung oder der Selbstständigkeit aufführt, ausfüllen und dem Fallträger übermitteln.

Wenn Sie den Antragsteller in Ihrer Datenbank nicht identifizieren können oder wenn es von dieser Person in Ihrem Staat keine Aufzeichnungen zur Erwerbstätigkeit gibt, können Sie das SED U001 oder U001CB ablehnen, indem Sie den administrativen Prozess AD_BUC_09 "SED ablehnen" benützen.

Wenn Sie keine weiteren Informationsanforderungen vom Fallträger erhalten, endet der Anwendungsfall an dieser Stelle und der Fallträger sollte ihn schliessen.

Ich habe ein SED U003 "Anforderung von Informationen zum Einkommen" erhalten. (Schritt CP.3)

Ich habe ein SED U005 "Anforderung von Informationen zu Familienangehörigen" erhalten. (Schritt CP.4)

Ich habe eine Schliessung des Anwendungsfalls erhalten. (Schritt CP.5)

Folgende Sub-Prozess-Schritte stehen der Gegenpartei in dieser Phase zur Auswahl:

Ich will ein erhaltenes SED ablehnen (AD_BUC_09).

Ich will Unklarheiten zu Informationen in einem SED ausräumen, das ich erhalten habe (AD_BUC_08).

Ich will den Fallträger ermahnen, mir ein SED oder ausstehende Informationen zu schicken (AD_BUC_07).

Ich will das gesendete SED annullieren (AD_BUC_06).

Ich will Informationen in einem gesendeten SED aktualisieren (AD_BUC_10).

Ich will den Fall einer anderen zuständigen Institution in meinem Mitgliedstaat weiterleiten, da ich nicht mehr dafür zuständig bin (AD_BUC_05).

Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die im fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).

CP.3 Wie muss ich auf ein SED U003 "Anforderung von Informationen zum Einkommen" antworten?

Wenn Sie ein SED U003 "Anforderung von Informationen zum Einkommen" vom Fallträger erhalten haben, müssen Sie diesem mit einem SED U004 "Informationen zum Einkommen" antworten.

Wenn Sie den Antragsteller in Ihrer Datenbank nicht identifizieren können oder wenn es von dieser Person in Ihrem Staat keine Aufzeichnungen zur Erwerbstätigkeit gibt, können Sie das SED U003 ablehnen, indem Sie den administrativen Prozess AD_BUC_09 "SED ablehnen" benützen.

Wenn Sie keine weiteren Informationsanforderungen vom Fallträger erhalten, endet der Anwendungsfall an dieser Stelle und der Fallträger sollte ihn schliessen.

Ich habe ein SED U001 "Anforderung des Versicherungsverlaufs" für gewöhnliche Arbeitnehmende oder ein SED U001CB "Anforderung des Versicherungsverlaufs – grenzüberschreitend Erwerbstätige/r" für grenzüberschreitende Erwerbstätige erhalten. (Schritt CP.2)

Ich habe ein SED U005 "Anforderung von Informationen zu Familienangehörigen" erhalten. (Schritt CP.4)

Ich habe eine Schliessung des Anwendungsfalls erhalten. (Schritt CP.5)

Folgende Sub-Prozess-Schritte stehen der Gegenpartei in dieser Phase zur Auswahl:

Ich will ein erhaltenes SED ablehnen (AD_BUC_09).

Ich will Unklarheiten zu Informationen in einem SED ausräumen, das ich erhalten habe (AD_BUC_08).

Ich will den Fallträger ermahnen, mir ein SED oder ausstehende Informationen zu schicken (AD_BUC_07).

Ich will das gesendete SED annullieren (AD_BUC_06).

Ich will Informationen in einem gesendeten SED aktualisieren (AD_BUC_10).

Ich will den Fall einer anderen zuständigen Institution in meinem Mitgliedstaat weiterleiten, da ich nicht mehr dafür zuständig bin (AD_BUC_05).

Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die im fallspezifischen

SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).

CP.4 Wie muss ich auf ein SED U005 "Anforderung von Informationen zu Familienangehörigen" antworten?

Wenn Sie ein SED U005 "Anforderung von Informationen zu Familienangehörigen" vom Fallträger erhalten haben, müssen Sie diesem mit einem SED U006 "Informationen zu Familienangehörigen" antworten.

Wenn Sie keine Familienangehörige des Antragstellers in Ihrer Datenbank identifizieren können oder wenn zu diesen in Ihrem Staat keine Daten verfügbar sind, sollten Sie mit dem SED U006 antworten und diese Information bei Punkt 3.1.3. vermerken.

Wenn Sie keine weiteren Informationsanforderungen vom Fallträger erhalten, endet der Anwendungsfall an dieser Stelle und der Fallträger sollte ihn schliessen.

Ich habe ein SED U001 "Anforderung des Versicherungsverlaufs" für gewöhnliche Arbeitnehmende oder ein SED U001CB "Anforderung des Versicherungsverlaufs – grenzüberschreitend Erwerbstätige/r" für grenzüberschreitende Erwerbstätige erhalten. (Schritt CP.2)

Ich habe ein SED U003 "Anforderung von Informationen zum Einkommen" erhalten. (Schritt CP.3)

Ich habe eine Schliessung des Anwendungsfalls erhalten. (Schritt CP.5)

Folgende Sub-Prozess-Schritte stehen der Gegenpartei in dieser Phase zur Auswahl:

Ich will Unklarheiten zu Informationen in einem SED ausräumen, das ich erhalten habe (AD_BUC_08).

Ich will den Fallträger ermahnen, mir ein SED oder ausstehende Informationen zu schicken (AD_BUC_07).

Ich will das gesendete SED annullieren (AD_BUC_06).

Ich will Informationen in einem gesendeten SED aktualisieren

(AD_BUC_10).

Ich will den Fall einer anderen zuständigen Institution in meinem Mitgliedstaat weiterleiten, da ich nicht mehr dafür zuständig bin (AD_BUC_05).

Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die im fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).

CP.5 Was muss ich tun, nachdem der Fallträger den Fall geschlossen hat?

Der Fallträger hat den Fall mit dem Sub-Prozess AD_BUC_01 "Fall schliessen" geschlossen.

Wenn es notwendig wird, den Fall erneut zu öffnen und den Informationsaustausch weiterzuführen, können sowohl Sie als auch der Fallträger dies veranlassen, indem Sie den Sub-Prozess AD_BUC_02 "Fall wiedereröffnen" verwenden.

Wenn die Wiedereröffnung von beiden Seiten akzeptiert wird, läuft der Anwendungsfall auf dem Stand vor der Schliessung weiter.

BPMN-Diagramm für den Anwendungsfall

Siehe das entsprechende Verzeichnis der BPMN-Diagramme für UB_BUC_01.

3 Sub-Prozesse für den Fallträger:

Für UB_BUC_01 Sub-Prozess Anforderung von Informationen zum Einkommen

Für UB_BUC_01 Sub-Prozess Anforderung von Informationen zu Familienangehörigen

Für UB_BUC_01 Sub-Prozess Anforderung des Versicherungsverlaufs

3 Sub-Prozesse für die Gegenpartei:

Für UB_BUC_01 Sub-Prozess Anforderung erhalten für Informationen zum Einkommen

Für UB_BUC_01 Sub-Prozess Anforderung erhalten für Informationen zu Familienangehörigen

Für UB_BUC_01 Sub-Prozess Anforderung erhalten für den Versicherungsverlauf

In diesem Prozess verwendete Strukturierte Elektronische Dokumente (SED)

Die folgenden SED werden für UB_BUC_01 verwendet:

SED U001 Anforderung des Versicherungsverlaufs

SED U001CB Anforderung des Versicherungsverlaufs – grenzüberschreitend Erwerbstätige/r

SED U002 Versicherungsverlauf

SED U017 Versicherungsverlauf – grenzüberschreitend Erwerbstätige/r

SED U003 Anforderung von Informationen zum Einkommen

SED U004 Informationen zum Einkommen

SED U005 Anforderung von Informationen zu Familienangehörigen

SED U006 Informationen zu Familienangehörigen

Portable Dokumente (PD)

Das folgende PD ist für UB_BUC_01 relevant:

PD U1 Nachweis von Beschäftigungs- und Versicherungsverlauf innerhalb der EU

Administrative Sub-Prozesse

Die folgenden administrativen Sub-Prozesse werden für UB_BUC_01 verwendet:

AD_BUC_01_Subprozess Fall schliessen

AD_BUC_02_Subprozess Fall wiedereröffnen

AD_BUC_05_Subprozess Fall weiterleiten

AD_BUC_06_Subprozess SED annullieren

AD_BUC_07_Subprozess Erinnerung

AD_BUC_08_Subprozess Inhalt klären

AD_BUC_09_Subprozess SED ablehnen

AD_BUC_10_Subprozess SED aktualisieren

Die folgenden Sub-Prozesse werden für die Behandlung ausserordentlicher Fallszenarien, die aufgrund des Austauschs von Sozialversicherungsinformationen in einem digitalen Umfeld entstehen, verwendet und können zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Prozess benützt werden:

AD_BUC_11_Subprozess Ausnahmefall

AD_BUC_12_Subprozess Teilnehmer auswechseln

Horizontale Sub-Prozesse

Die folgenden horizontalen Sub-Prozesse werden für UB_BUC_01 verwendet:

H_BUC_01_Subprozess Ad-hoc-Informationsaustausch