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GENEHMIGT
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Internationale Prozessleitlinien
UB_BUC_04 – Erstattung von Arbeitslosenentschädigung
Datum: 27/10/2017
Version des Leitliniendokuments: v1.0
Basiert auf: UB_BUC_04 Version 1.0.2
Gemeinsames Datenmodell Version 4.0.16
INHALTSVERZEICHNIS
UB_BUC_04 – Erstattung von Arbeitslosenentschädigung 4
Wie startet man diesen Anwendungsfall? 7
Was ist meine Rolle im auszuführenden Austausch von Informationen der sozialen Sicherheit? 7
CO.1 Mit wem muss ich Informationen austauschen? 7
CO.2 Wie identifiziere ich die richtige Verbindungsstelle? 8
CO.3 Wie initiiere und bearbeite ich die Erstattungsanfrage? 8
CO.4 Was muss ich tun, wenn ich ein U023 von der Gegenpartei erhalten habe? 9
CO.5 Was muss ich tun, wenn ich ein SED U024 von der Gegenpartei erhalten habe? 10
CO.6 Was muss ich tun, wenn ich Zinsen einfordern will, SED U026? 11
CO.7 Was muss ich tun, wenn ich ein SED U027 von der Gegenpartei erhalten habe? 11
CO.8 Was muss ich tun, wenn der Anwendungsfall endet? 12
CP.1 Wie muss ich antworten, wenn ich ein SED U020 "Erstattungsantrag" vom Fallträger erhalten habe? 12
CP.2 Was muss ich tun, wenn ich eine Erstattungsforderung anfechten will (SED U023)? 14
CP.3 Wie muss ich auf ein SED U029 "Nach Ablehnung geänderter Erstattungsantrag" reagieren? 14
CP.4 Was muss ich tun, wenn ich eine Zahlung mittels SED U024 bestätigen will? 15
CP.5 Wie muss ich auf ein SED U026 "Forderung von Zinsen" reagieren? 16
CP.6 Was muss ich tun, nachdem der Fallträger den Fall geschlossen hat? 17
BPMN-Diagramm für den Anwendungsfall 17
In diesem Prozess verwendete Strukturierte Elektronische Dokumente (SED) 17
Administrative Sub-Prozesse 17
Horizontale Sub-Prozesse 18
Dokumenthistorie:
Änderung
Datum
Getätigt durch
Kurzbeschreibung der Änderungen
V0.1
20/07/2017
Sekretariat
Erster Entwurf des Dokuments zur Prüfung durch die Ad-Hoc-Gruppe Arbeitslosenentschädigung
V0.2
31/08/2017
AHG / BA / Sekretariat
Umsetzung Änderungen und Aktualisierung aufgrund der AHG- Kommentare.
Version zur Prüfung durch AK
V0.99
04/10/2017
Sekretariat
Umsetzung Änderungen und Aktualisierung aufgrund der AK- Kommentare. Version zur Genehmigung durch AK.
V1.0
27/10/2017
Sekretariat
Durch AK genehmigte Version.
UB_BUC_04 – Erstattung von Arbeitslosenentschädigung
Beschreibung: Der Zweck des Anwendungsfalls (Business Use Case, BUC) UB_BUC_04 ist es, den Prozess zur Erstattung von Arbeitslosenentschädigung (ALE) für grenzüberschreitend Erwerbstätige zu unterstützen. Der Wohnmitgliedstaat (Gläubigerstaat) kann eine Erstattung von ALE, die an grenzüberschreitend Erwerbstätige gezahlt worden ist, verlangen. Der Mitgliedstaat (MS) der letzten Erwerbstätigkeit (Schuldnerstaat) muss diese ALE unter gewissen Voraussetzungen zurückerstatten, und zwar bis zu einem bestimmen Höchstbetrag und auch innerhalb eines definierten Zeitrahmens.
Die Erstattungspflicht ist in Art. 65 Abs. 6 und 7 der Verordnung Nr. 883/2004 festgelegt. Art. 70 der Verordnung 987/2009 regelt gewisse Verfahrensaspekte der Erstattung von ALE und verweist auf allgemeine Regeln in Bezug auf die Erstattung in den Art. 66 Abs. 1, 67 Abs. 5 bis 7 sowie 68 Abs. 2 der Verordnung 987/2009, die – mutatis mutandis – auch auf die Erstattung von ALE anwendbar sind.
Der Beschluss Nr. U4 der Verwaltungskommission geht genauer darauf ein, wie die Bestimmungen der Verordnungen bezüglich der Erstattung von ALE zu interpretieren sind.
Des Weiteren hat sich die Expertengruppe Arbeitslosenentschädigung auf einige zusätzliche Verfahrensregeln geeinigt und empfiehlt allen MS und Verbindungsstellen, diese zu befolgen:
Artikel 70 der Verordnung 987/2009 legt fest, dass die Antragstellung "binnen sechs Monaten nach Ende des Kalenderhalbjahrs, in dem die letzte Zahlung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit, deren Erstattung beantragt wird, geleistet wurde" erfolgen soll.
Dies kann Probleme verursachen im Fall eines Erstattungszeitraums von fünf Monaten, in dem der Bezug von ALE ausgesetzt ist. In einem
solchen Fall muss der Gläubigerstaat bis zum Ende der Bezugsperiode warten, um festzustellen, ob der Bezug von ALE wieder aufgenommen wird oder nicht. Falls der Leistungsbezug nicht wieder aufgenommen wird und der massgebende Zeitpunkt für das Ende der Frist die letzte Leistungsauszahlung ist, kann dies den Zeitrahmen für den Gläubigerstaat zur Einreichung der Forderung in Bezug auf den fraglichen Fall erheblich verringern.
Um dieses Problem zu lösen, gilt als entscheidender Zeitpunkt, ab dem die Halbjahresfrist zur Einreichung der Forderung läuft, entweder das Datum der letzten Zahlung (gemäss Art. 70) ODER das Datum, an dem der Erstattungszeitraum endet – je nachdem, welches Datum später eintritt.
Beispiel – Erstattungszeitraum von fünf Monaten: Eine Person erhält ab Juni 2017 ALE (wo auch die erste Zahlung erfolgt), anschliessend wird die Zahlung ausgesetzt. Der Gläubigerstaat muss warten, bis der Erstattungszeitraum zu Ende ist (bis Oktober 2017), um sicherzustellen, dass der Bezug wieder aufgenommen und eine Zahlung erfolgen wird. Wenn es – etwa im Oktober – wirklich wieder eine Zahlung gibt, muss die Forderung bis Juni 2018 gestellt werden, was kein Problem darstellt. Wenn aber keine Zahlung erfolgt, dann ist das entscheidende Datum für die Frist dasjenige der Zahlung im Juni 2017. Da dieses im ersten Halbjahr 2017 liegt, muss die Forderung bis Ende 2017 eingereicht werden. Damit bleiben dem Gläubigerstaat nur zwei Monate, um die Forderung einzureichen.
Wenn ein Leistungsbezug von einem Zwischenverdienst unterbrochen wird, der für die anschliessende Weiterführung des Bezugs innerhalb derselben Anspruchsperiode nicht berücksichtigt wird, sollte der Zwischenverdienst keinen Einfluss auf den Erstattungsanspruch gemäss Art. 65 Abs. 6 und 7 haben. Die nachfolgenden Leistungsbezüge können nach wie vor zurückgefordert werden.
Beispiel: Ein vormaliger Grenzgänger war in Deutschland beschäftigt und bezieht in Polen ALE für einen Monat. Danach nimmt er für einen Monat eine Stelle an und bezieht anschliessend für einen weiteren Monat ALE (Arbeit als Grenzgänger in Deutschland -> 1 Monat ALE- Bezug von Polen -> 1 Monat Zwischenverdienst -> 1 Monat ALE-Bezug von Polen).
Vorausgesetzt, der einmonatige Zwischenverdienst wird für den nachfolgenden Leistungsbezug nicht berücksichtigt, kann Polen die Erstattung von beiden zwei Monaten fordern, auch wenn der einmonatige Zwischenverdienst in Polen oder einem anderen MS erfolgte.
Im gleichen Sinne verhält es sich, wenn eine Person ALE aufgrund von Arbeitsperioden im Wohnmitgliedstaat bezogen hat und danach als grenzüberschreitend Erwerbstätiger einen Zwischenverdienst im Ausland erzielt, der für die Weiterführung des ursprünglichen Anspruchs (aufgrund der Versicherungsperioden im Wohnmitgliedstaat) nicht berücksichtigt wird. Der Wohnmitgliedstaat kann keine Erstattung des nachfolgenden Leistungsbezugs verlangen, weil die Perioden im Ausland nicht berücksichtigt wurden.
Art. 65 Abs. 8 der Verordnung Nr. 883/2004 erlaubt es Mitgliedstaaten oder deren zuständigen Behörden, andere Erstattungsverfahren zu vereinbaren oder auf jegliche Erstattung zwischen den in ihre Zuständigkeit fallenden Trägern verzichten. Wenn dies der Fall ist, dann kann die Erstattung zwischen zwei MS anderen (vereinfachten) Regeln folgen oder gänzlich wegfallen.
Die Forderungen werden über die jeweiligen Verbindungsstellen der MS eingereicht und ausbezahlt. Deshalb sollten die Verbindungsstellen aller MS einen "Single Point of Contact" für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Erstattungen einrichten.
Der Anwendungsfall UB_BUC_04 beginnt mit dem Strukturierten Elektronischen Dokument (SED) U020 "Erstattungsantrag". Dieses enthält normalerweise eine Reihe individueller Forderungen.
Der Gläubigerstaat prüft den Erstattungsantrag und verfügt über drei verschiedene Möglichkeiten zur Antwort:
a) Er bewilligt alle im Erstattungsantrag enthaltenen individuellen Forderungen mit SED U021.
b) Er weist den gesamten Antrag mit SED X011 "SED ablehnen" zurück mit der Begründung, dass der Antrag (d.h. alle im Erstattungsantrag enthaltenen individuellen Forderungen) nach Ablauf der in Art. 70 der
Verordnung 987/2009 festgelegten Frist eingereicht wurde.
c) Er lehnt einzelne individuelle Forderungen mittels SED U023 ab.
Zu a): Wenn alle individuellen Forderungen des Erstattungsantrags vom Schuldnerstaat anerkannt werden, kann dies mit der Übermittlung von SED U021 an den Gläubigerstaat bestätigt werden. Der Schuldnerstaat sollte unverzüglich die Zahlung der Erstattung einleiten und die Geldüberweisung mit SED U024 bestätigen. Der Gläubigerstaat bestätigt den Eingang der Zahlung mittels SED U025 und der Anwendungsfall sollte dann geschlossen werden.
Zu b): Wenn der gesamte Erstattungsantrag (d.h. alle darin enthaltenen Forderungen) nach der in Art. 70 der Verordnung 987/2009 festgelegten Frist eingereicht wurde, kann der Schuldnerstaat eine solche Anforderung mittels SED X011 ablehnen. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmeoption zur Ablehnung des gesamten Erstattungsantrags aufgrund der verstrichenen Frist (dieser Ablehnungsgrund ist für alle enthaltenen Forderungen gültig). Sobald andere Gründe für die Ablehnung einzelner Forderungen bestehen, sollte SED U023 (siehe unten) verwendet werden.
Zu c): Der Schuldnerstaat kann einzelne oder alle der individuellen Forderungen des Erstattungsantrags mittels SED U023 ablehnen. Einzelne Forderungen, die nicht angefochten werden, gelten de facto als anerkannt (d.h. sie sollten nicht mehr angefochten werden) und müssen vom Schuldnerstaat unverzüglich beglichen werden. Der Gläubigerstaat muss die vom Schuldnerstaat in SED U023 vorgebrachten Ablehnungen prüfen und darauf mittels SED U029 "Nach Ablehnung geänderter Erstattungsantrag" antworten. Dieses muss alle individuellen Forderungen des ursprünglichen Erstattungsantrags (d.h. des anfänglichen SED U020) mit dem neuen Status aus Sicht des Schuldnerstaates enthalten.
Der Schuldnerstaat ist entweder mit der geänderten Erstattungsanfrage einverstanden, oder er lehnt die übrigen individuellen Forderungen, mit denen er nicht einverstanden ist, ab (mittels neuem SED U023). Dieses Muster kann in Form eines sich wiederholenden Dialogs ablaufen, bei dem der Gläubigerstaat – nach Erhalt eines SED U023 des Schuldnerstaates – den Erstattungsantrag abändert und dem
Schuldnerstaat ein SED U029 überstellt. Dieser prüft das neue SED U029 und lehnt die aus seiner Sicht problematischen individuellen Forderungen mit einem neuen SED U023 ab. Dieses Prozedere wiederholt sich so lange, bis der Gläubiger- und der Schuldnerstaat eine Einigung erzielen.
Sobald eine Einigung zwischen Gläubiger- und Schuldnerstaat erzielt ist, sollte ein SED U021 folgen, damit der EESSI-Status die Einigung zwischen den beteiligten Staaten aufweist.
Immer wenn der Schuldnerstaat mindestens eine individuelle Forderung des Erstattungsantrags anerkennt (sei es des anfänglichen SED U020 oder des abgeänderten SED U029), muss der Schuldnerstaat die anerkannten Forderungen begleichen (zahlen) und den Gläubigerstaat entsprechend informieren. Alle Zahlungsbestätigungen müssen mittels SED U024 erfolgen. Der Gläubigerstaat bestätigt jeden Zahlungseingang für eine Forderung mittels SED U025. Wenn alle zurückgeforderten Beträge überwiesen worden sind und die Forderung vollständig beglichen worden ist, bestätigt der Gläubigerstaat den Abschluss der Erstattung.
Der Gläubigerstaat kann Zinsen verlangen für den Fall, dass die Forderungen nicht innerhalb der in Art. 67 Abs. 5 der Verordnung Nr. 987/2009 gesetzten Frist erstattet oder angefochten wurden. Die Zinsforderung erfolgt mittels Anfrage-/Antwort-SED U026/U027. Die Meldung für die Bezahlung der Zinsen erfolgt ebenfalls via SED U024 "Erstattung – Benachrichtigung zur Zahlung". Dies wird meistens zusammen mit der Überweisung der einzelnen Forderungen erledigt.
Rechtsgrundlage: Die rechtliche Grundlage des Anwendungsfalls UB_BUC_04 beruht auf Artikel 70 der Verordnung Nr. 987/2009. Die nachfolgende Tabelle spezifiziert die in diesem Anwendungsfall verwendeten SED und zeigt für jedes SED, auf welchem Artikel es beruht:
Grundverordnung Nr. 883/2004
Umsetzungsverordnung Nr. 987/2009
SED
Art. 65 Abs. 6
Art. 65 Abs. 7
Art. 70
Art. 68 Abs. 2
U020 Erstattungsantrag
U021 Erstattung – vollständige Anerkennung
U023 Erstattung – Ablehnung
U024 Erstattung – Benachrichtigung zur Zahlung
U025 Erstattung – Empfangsbestätigung / Benachrichtigung zum Abschluss
U026 Forderung von Zinsen
U027 Antwort auf die Zinsforderung
U029 Nach Ablehnung geänderter Erstattungsantrag
Glossar der wichtigsten in UB_BUC_04 verwendeten Begriffe:
Begriff
Beschreibung
Fallträger
Dies ist die Verbindungsstelle, welche den Fall initiiert.
Verbindungsstelle eines Mitgliedstaates (Wohnmitgliedstaat / Gläubigerstaat), der Arbeitslosenentschädigung an einen grenzüberschreitend Erwerbstätigen entrichtet hat und deren Erstattung vom Mitgliedstaat der letzten Erwerbstätigkeit verlangt.
Gegenpartei
Verbindungsstelle eines Mitgliedstaates (Mitgliedstaat der letzten Erwerbstätigkeit / Schuldnerstaat), der eine Anforderung des Fallträgers erhält.
Grenzüberschreitend Erwerbstätiger
Eine Person, die während ihrer letzten Erwerbstätigkeit in einem Staat wohnhaft gewesen ist, der nicht dem Staat der Erwerbstätigkeit entspricht. Art. 65 der Verordnung 883/2004 ist für grenzüberschreitend Erwerbstätige anwendbar und erlaubt diesen, im Mitgliedstaat ihres Wohnsitzes anstatt ihrer Erwerbstätigkeit Arbeitslosenentschädigung zu beantragen. Grenzgänger im
Sinne von Art. 1 Bst. f der Verordnung Nr. 883/2004 beantragen Arbeitslosenentschädigung immer in ihrem Wohnsitzstaat. Andere grenzüberschreitend Erwerbstätige können entweder im Mitgliedstaat ihrer letzten Erwerbstätigkeit oder in ihrem Wohnmitgliedstaat Arbeitslosenentschädigung beantragen (Art. 65 Abs. 2 V 883/2004).
Anforderungs-/Antwort-SED:
Anforderungs-SED
Antwort-SED
U020 Erstattungsantrag
U021 Erstattung – vollständige Anerkennung oder U023 Erstattung – Ablehnung
U023 Erstattung – Ablehnung
U029 Nach Ablehnung geänderter Erstattungsantrag
U024 Erstattung – Benachrichtigung zur Zahlung
U025 Erstattung – Empfangsbetätigung / Benachrichtigung zum Abschluss
U026 Forderung von Zinsen
U027 Antwort auf die Zinsforderung
U029 Nach Ablehnung geänderter Erstattungsantrag
U021 Erstattung – vollständige Anerkennung oder U023 Erstattung – Ablehnung
Wie startet man diesen Anwendungsfall?
Zum besseren Verständnis des Anwendungsfalls UB_BUC_01 haben wir eine Reihe von Fragen zusammengestellt, welche Sie schrittweise durch das Hauptszenario des Prozesses begleiten und mögliche Sub-Szenarien
sowie vorhandene Optionen innerhalb des Prozesses aufzeigen. Stellen Sie sich jede Frage und klicken Sie auf die Links, die zur jeweiligen Antwort führen. Sie werden feststellen, dass bei einigen Schritten zusätzliche horizontale und administrative Sub-Prozesse zur Verfügung stehen; diese werden unterhalb der Beschreibung für die einzelnen Schritte aufgeführt.
Was ist meine Rolle im auszuführenden Austausch von Informationen der sozialen Sicherheit?
Wenn Sie die Verbindungsstelle eines MS sind, der als Wohnmitgliedstaat ALE an einen grenzüberschreitend Erwerbstätigen entrichtet und zur Berechnung des Anspruchs auf ALE ebenfalls Beitragsperioden des MS der letzten Erwerbstätigkeit berücksichtigt hat, die Sie nun vom MS der letzten Erwerbstätigkeit zurückfordern wollen, dann ist Ihre Rolle diejenige des Fallträgers.
Ich bin der Fallträger. (Schritt CO.1)
Wenn Sie eine Verbindungsstelle sind, die ein Erstattungsgesuch für ALE erhalten hat, die von einem anderen MS an einen grenzüberschreitend Erwerbstätigen entrichtet worden sind, dann ist Ihre Rolle diejenige der Gegenpartei.
Ich bin die Gegenpartei. (Schritt CP.1)
CO.1 Mit wem muss ich Informationen austauschen?
Für Sie als Fallträger besteht der erste Schritt für jedes Erstattungsgesuch darin, denjenigen MS zu eruieren, der von Ihrem MS an grenzüberschreitend Erwerbstätige bezahlte ALE rückerstatten sollte. Der zweite Schritt ist es, die Verbindungsstelle für ALE des betreffenden MS zu identifizieren. Dieser Schritt wird die Gegenpartei definieren, mit der Sie für den Erstattungsprozess zusammenarbeiten werden.
Ich muss die Gegenpartei identifizieren. (Schritt CO.2)
Ich habe die Gegenpartei identifiziert, die ich kontaktieren muss. (Schritt CO.3)
CO.2 Wie identifiziere ich die richtige Verbindungsstelle?
Um die zuständige Verbindungsstelle eines anderen MS festzustellen, werden Sie das Institution Repository (IR) konsultieren müssen. Das IR bietet ein elektronisches Verzeichnis aller aktuellen und früheren zuständigen Institutionen und Verbindungsstellen, die für die länderübergreifende Koordination von Sozialversicherungsinformationen in jedem relevanten MS verantwortlich waren oder sind.
Die Erstattungsforderungen werden von der Verbindungsstelle des MS eingereicht und bezahlt. Sie sollten die Verbindungsstelle für den Bereich Arbeitslosigkeit auswählen.
Der Zugriff auf das IR ist nur mit der geeigneten Applikation möglich (kontaktieren Sie bitte den Geschäftsprozessverantwortlichen International/SECO)
Ich habe nun die Verbindungsstelle des MS identifiziert, die ich kontaktieren muss. (Schritt CO.3)
CO.3 Wie initiiere und bearbeite ich die Erstattungsanfrage?
Der Erstattungsprozess beinhaltet im Wesentlichen drei Bereiche des Austauschs: Austausch zum Inhalt der Erstattungsanfrage (U020, U029 – U023, U021), Austausch zur Zahlung (U024, U025) und Austausch zur Zinserhebung (U026 – U027). Diese können bis zu einem gewissen Grad unabhängig voneinander erfolgen. Den Sachbearbeitern stehen – je nach Fortschritt im Einzelfall – auf verschiedenen Stufen des Prozesses verschiedene Schritte zur Verfügung.
Der erste Schritt im Austausch zum Inhalt der Erstattungsanfrage besteht darin, ein SED U020 "Erstattungsantrag" möglichst vollständig auszufüllen. Anschliessend senden Sie das SED U020 – mitsamt den eventuell geforderten Anhängen – der Gegenpartei.
Nach dem Versand des SED U020 bestehen drei unterschiedliche Möglichkeiten:
a) Die Gegenpartei anerkennt die Erstattungsforderung vollständig,
indem sie ein SED U021 "Erstattung vollständig akzeptiert" an Sie zurückschickt.
Danach wird die Gegenpartei eine Zahlung aller anerkannten individuellen Forderungen vornehmen. Nach der Überweisung können Sie ein SED U024 "Erstattung – Benachrichtigung zur Zahlung" erwarten.
Ich habe ein SED U024 erhalten. (Schritt CO.5)
b) Wenn die gesamte Erstattungsanfrage (d.h. alle individuellen Forderungen der Anfrage zusammen) nach der in Art. 70 der Verordnung Nr. 987/2009 festgelegten Frist eingereicht wurde, ist die Gegenpartei nicht verpflichtet, diese Forderungen zu prüfen. Wenn die Gegenpartei sich gegen eine Prüfung der verspäteten Forderungen entscheidet, dann werden Sie ein SED X011 "SED abgelehnt" mitsamt der Begründung für die Ablehnung der gesamten Erstattungsanfrage erhalten.
Falls Sie mit der Ablehnung einverstanden sind, müssen Sie den Fall schliessen.
Ich muss den Anwendungsfall schliessen. (Schritt CO.8)
Wenn Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden sind, so können Sie diese anfechten mit dem horizontalen SED H001 "Benachrichtigung / Informationsanforderung", um zu entscheiden, wie Sie mit dem Anwendungsfall fortfahren wollen. Je nachdem, wie Sie sich entscheiden, kann der Anwendungsfall weitergeführt werden (z.B. indem Sie das SED U020 abändern), oder die Gegenpartei antwortet auf Ihr SED U020 mittels SED U023 oder U021 (wie unter Möglichkeit a oder c), oder aber es wird entschieden, den Fall zu schliessen (wie unter Möglichkeit b).
c) Die Gegenpartei kann alle oder einzelne individuelle Forderungen anfechten. Wenn dies der Fall ist, werden Sie ein SED U023 "Erstattung – Ablehnung" erhalten. Sie können erwarten, dass die nicht angefochtenen Forderungen unverzüglich erstattet und Sie für die Zahlungen ein SED U024 "Erstattung – Benachrichtigung zur Zahlung" erhalten werden.
Ich habe ein SED U023 erhalten. (Schritt CO.4)
Ich habe ein SED U024 erhalten. (Schritt CO.5)
Wenn die Gegenpartei nicht innerhalb der gesetzten Frist antwortet, können Sie mit einem SED U026 "Zinsverrechnung" die Zinsen für ausstehende und unangefochtene Forderungen einfordern.
Ich will ein SED U026 senden. (Schritt CO.6)
Folgende Sub-Prozesse stehen dem Fallträger in dieser Phase zur Verfügung:
Ich will die Gegenpartei ermahnen, mir ein ausstehendes SED oder fehlende Informationen zu liefern (AD_BUC_07).
Ich will ein gesendetes SED U020 annullieren (AD_BUC_06), bevor ich ein SED U021 oder U023 erhalte. Sobald das SED U020 annulliert ist, endet der Anwendungsfall und der Fallträger muss den Fall schliessen (Schritt CO.8).
Ich will Informationen in einem gesendeten SED U020 aktualisieren (AD_BUC_10), bevor ich ein SED U021 oder U023 erhalte.
Ich will den Fall einer neuen Verbindungsstelle in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die in den fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).
CO.4 Was muss ich tun, wenn ich ein U023 von der Gegenpartei erhalten habe?
Nach Eingang des SED U023 "Erstattung – Ablehnung" müssen Sie dieses prüfen. In diesem SED sind nur angefochtene individuelle Forderungen mitsamt dem jeweiligen Anfechtungsgrund enthalten. Individuelle Forderungen, die nicht erwähnt werden, gelten als anerkannt und müssen von der Gegenpartei unverzüglich beglichen werden. Für diese nicht angefochtenen Forderungen können Sie von der Gegenpartei eine Zahlungsbestätigung mittels SED U024 "Erstattung –
Benachrichtigung zur Zahlung" erwarten.
Ich habe ein SED U024 erhalten. (Schritt CO.5)
Auf der Grundlage Ihrer Prüfung des SED U023 "Erstattung – Ablehnung" müssen Sie ein SED U029 "Nach Ablehnung geänderter Erstattungsantrag" ausfüllen und den Status für jede einzelne der im ursprünglichen SED U020 enthaltenen individuellen Forderungen angeben. SED U029 enthält alle in der ursprünglichen Erstattungsanfrage enthaltenen individuellen Forderungen, zusammen mit einem speziellen Abschnitt für die Angabe des Status jedes Einzelfalls in der gegenwärtigen Phase des Erstattungsprozesses.
Sie sollten den aktuellen Status des Einzelfalls wie folgt angeben:
01 "anerkannt": Wenn die Gegenpartei die individuelle Forderung
anerkannt hat (d.h. wenn die individuelle Forderung im SED U023 nicht enthalten war) und die Zahlung der Forderung noch nicht mittels SED U024 bestätigt worden ist.
02 "Zahlung bestätigt mittels SED U024": Bei jenen Forderungen, welche
die Gegenpartei bereits mittels SED U024 bestätigt hat. Diese individuellen Forderungen sollten nicht mehr geändert werden.
03 "Betrag an nationale Höchstgrenze angepasst": Für Fälle, bei denen
die Gegenpartei den Betrag auf die nationale Höchstgrenze gesenkt hat (vorgängiges SED U023) und Sie den Betrag wie angegeben angepasst haben. Sie können erwarten, dass diese individuelle Forderung im nächsten (neuen) SED U023 oder SED U021 als anerkannt ausgewiesen wird und Sie anschliessend eine Zahlungsbestätigung (SED U024) erhalten.
04 "individuelle Forderung geändert": Für andere angefochtene
Forderungen (vorgängiges SED U023), deren Anfechtung Sie anerkannt und die individuelle Forderung entsprechend angepasst haben (wenn z.B. nur drei statt fünf Monate Erstattungsperiode gefordert werden sollten).
05 "individuelle Forderung von der Erstattungsanfrage gestrichen": Für
individuelle Forderungen, deren Ablehnung Sie im vorgängigen SED U023 anerkennen. Diese individuellen Forderungen sollten im weiteren
Verlauf der Fallabwicklung nicht mehr geändert werden. Der geforderte Erstattungsbetrag muss nicht auf Null geändert werden. Jedoch darf dieser Betrag bei der geänderten Gesamtsumme der Forderung im Abschnitt "allgemeine Informationen" von SED U029 nicht
hinzugerechnet werden.
06 "Fall streitig": Wenn Sie mit der im vorgängigen SED U023
enthaltenen Ablehnung oder teilweisen Anerkennung Ihrer Forderungen der Gegenpartei nicht einverstanden sind.
Der nächste Schritt besteht darin, der Gegenpartei das SED U029 zu übermitteln. Je nach Beurteilung des Inhalts Ihres SED durch die Gegenpartei bestehen folgende drei Möglichkeiten:
a) Wenn die Gegenpartei das SED U029 vollständig anerkennt, können Sie als Antwort ein SED U021 "Erstattung – vollständige Anerkennung" erwarten.
Als nächstes wird die Gegenpartei die Zahlung aller anerkannten (verbleibenden) individuellen Forderungen tätigen. Anschliessend erhalten Sie ein SED U024 "Erstattung – Benachrichtigung zur Zahlung".
Ich habe ein SED U024 erhalten. (Schritt CO.5)
b) Die Gegenpartei kann individuelle Forderungen, die nicht anerkannt und als bezahlt bestätigt worden sind, anfechten und Ihnen ein neues SED U023 "Erstattung – Ablehnung" überstellen. Für die anerkannten Forderungen können Sie erwarten, dass die Gegenpartei sie unverzüglich begleicht und die Zahlung mittels SED U024 bestätigt.
Ich habe ein SED U024 erhalten. (Schritt CO.5)
c) Wenn die Gegenpartei nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, können Sie – falls Sie es nicht bereits getan haben – mit einem SED U026 die Zinsen auf ausstehende und unangefochtene Forderungen verlangen. Damit wird der Austausch für Zinserhebung ausgelöst.
Ich will ein U026 senden. (Schritt CO.6)
Bitte beachten Sie, dass in der ersten Phase des Austauschs zum Inhalt
der Erstattungsforderung nur ein Paar von SED U020 – U023 existiert. Da Sie darauf mittels SED U029 antworten, geht von da an der Austausch zum Inhalt der Erstattungsforderung zwischen Gläubiger- und Schuldnerstaat mittels SED U029 – U023 vonstatten. Ein neues SED U029 wird als Reaktion auf jedes neue erhaltene SED U023 kreiert.
Für individuelle Forderungen, die im Status "Fall streitig" verbleiben, sollten Sie mit der Gegenpartei eine Lösung finden. Sie können die SED H001 "Benachrichtigung / Informationsanforderung" und H002 "Antwort auf Informationsanforderung" benutzen, um untereinander Informationen im Hinblick auf eine Einigung auszutauschen.
Wenn während dieses Vorgangs unerwartete Umstände eintreten, welche es als sinnlos erscheinen lassen, mit dem Anwendungsfall fortzufahren, kann der Fall geschlossen werden.
Ich muss den Anwendungsfall schliessen. (Schritt CO.8)
Folgende Sub-Prozesse stehen dem Fallträger in dieser Phase zur Verfügung:
Ich will Unklarheiten in einem von der Gegenpartei erhaltenen Antwort- SED ausräumen (AD_BUC_08).
Ich will die Gegenpartei ermahnen, mir ein ausstehendes SED oder fehlende Informationen zu liefern (AD_BUC_07).
Ich will ein gesendetes SED U029 annullieren (AD_BUC_06), bevor ich ein SED U021 oder ein nächstes U023 erhalte.
Ich will Informationen in einem gesendeten SED U029 aktualisieren (AD_BUC_10), bevor ich ein SED U021 oder ein nächstes U023 erhalte.
Ich will den Fall einer neuen Verbindungsstelle in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die in den fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).
CO.5 Was muss ich tun, wenn ich ein SED U024 von der Gegenpartei
erhalten habe?
Nach Erhalt des SED U024 "Erstattung – Benachrichtigung zur Zahlung" quittieren Sie den Zahlungseingang mittels SED U025 "Erstattung – Empfangsbestätigung / Benachrichtigung zum Abschluss" und teilen mit, ob
die Erstattungsanfrage abgeschlossen ist oder nicht. Sie müssen überprüfen, ob alle individuellen Forderungen vom Schuldnerstaat erstattet worden sind, einschliesslich der verlangten Zinsen aufgrund verspäteter Begleichung von individuellen Forderungen.
Wenn Sie den Abschluss der Erstattungsanfrage mitteilen, müssen Sie den Fall schliessen.
Ich muss den Anwendungsfall schliessen. (Schritt CO.8)
Wenn Sie angeben, dass die Erstattungsanfrage noch nicht abgeschlossen werden kann, müssen Sie den Grund dafür angeben; der Anwendungsfall läuft weiter.
Wenn während dieses Vorgangs unerwartete Umstände eintreten, welche es als sinnlos erscheinen lassen, mit dem Anwendungsfall fortzufahren, kann der Fall geschlossen werden.
Ich muss den Anwendungsfall schliessen. (Schritt CO.8)
Folgende Sub-Prozesse stehen dem Fallträger in dieser Phase zur Verfügung:
Ich will Unklarheiten in einem von der Gegenpartei erhaltenen Antwort- SED ausräumen (AD_BUC_08).
Ich will die Gegenpartei ermahnen, mir ein ausstehendes SED oder fehlende Informationen zu liefern (AD_BUC_07).
Ich will Informationen in einem gesendeten SED U025 aktualisieren (AD_BUC_10),
Ich will den Fall einer neuen Verbindungsstelle in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die in den fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).
CO.6 Was muss ich tun, wenn ich Zinsen einfordern will (SED U026)?
Im Falle einer verzögerten Begleichung der Erstattung füllen Sie ein SED U026 "Forderung von Zinsen" aus. Geben Sie dabei die individuelle Forderung, auf die sich die Zinsverrechnung bezieht, den ausstehenden Betrag, für den die Zinsen verlangt werden, den Zinssatz und die Fälligkeit an. Der Zinssatz wird von Ihnen gemäss Art. 68 Abs. 2 der Verordnung Nr. 987/2009 festgesetzt. Anschliessend senden Sie das SED U026 der Gegenpartei.
Sie können von der Gegenpartei ein SED U027"Antwort auf die Zinsforderung" erwarten, mit dem diese ihr (Nicht-)Einverständnis mit den verlangten Zinsen mitteilt.
Ich habe ein SED U027 erhalten. (Schritt CO.7)
Wenn während dieses Vorgangs unerwartete Umstände eintreten, welche es als sinnlos erscheinen lassen, mit dem Anwendungsfall fortzufahren, kann der Fall geschlossen werden.
Ich muss den Anwendungsfall schliessen. (Schritt CO.8)
Folgende Sub-Prozesse stehen dem Fallträger in dieser Phase zur Verfügung:
Ich will Unklarheiten in einem von der Gegenpartei erhaltenen Antwort- SED ausräumen (AD_BUC_08).
Ich will die Gegenpartei ermahnen, mir ein ausstehendes SED oder fehlende Informationen zu liefern (AD_BUC_07).
Ich will ein gesendetes SED U026 annullieren (AD_BUC_06).
Ich will Informationen in einem gesendeten SED U026 aktualisieren (AD_BUC_10).
Ich will den Fall einer neuen Verbindungsstelle in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die in den fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).
CO.7 Was muss ich tun, wenn ich ein SED U027 von der Gegenpartei erhalten habe?
Mit dem Eingang eines SED U027 "Antwort auf die Zinsforderung" werden Sie von der Gegenpartei informiert, ob diese mit der Höhe der individuellen Forderung, auf welche die Zinsen erhoben werden, mit der ausstehenden geschuldete Summe und mit dem von Ihnen veranschlagten Zinssatz für die angegeben
individuellen Forderungen einverstanden ist oder nicht.
Wenn die Gegenpartei nicht einverstanden ist, kann eine weitere Diskussion mittels der horizontalen SED H001 "Benachrichtigung / Informationsanforderung" und H002 "Antwort auf Informationsanforderung" geführt werden.
Wenn vereinbart wird, Zinsen zu erheben, kann ein SED U026 aktualisiert werden. In diesem Fall können Sie ein aktualisiertes SED U027 als Antwort erwarten.
Wenn vereinbart wird, keine Zinsen zu erheben, sollte das SED U026 annulliert und der Erstattungsprozess ohne Zinsverrechnung weitergeführt werden.
Wenn die Gegenpartei einverstanden ist, dann geht der Anwendungsfall weiter. Für die nächste(n) Zahlung(en) können Sie erwarten, dass die Zinsen zur Summe der individuellen Forderungen hinzugerechnet werden. Falls die Zinsen nicht hinzugerechnet wurden, können Sie eine separate Zahlungsbestätigung für die Zinsen der betreffenden individuellen Forderungen erwarten. Nach der Zahlung wird Ihnen die Gegenpartei diese mittels SED U024 "Erstattung – Benachrichtigung zur Zahlung" bestätigen.
Ich habe ein SED U024 erhalten. (Schritt CO.5)
Wenn während dieses Vorgangs unerwartete Umstände eintreten, welche es als sinnlos erscheinen lassen, mit dem Anwendungsfall
fortzufahren, kann der Fall geschlossen werden.
Ich muss den Anwendungsfall schliessen. (Schritt CO.8)
Folgende Sub-Prozesse stehen dem Fallträger in dieser Phase zur Verfügung:
Ich will Unklarheiten in einem von der Gegenpartei erhaltenen Antwort- SED ausräumen (AD_BUC_08).
Ich will die Gegenpartei ermahnen, mir ein ausstehendes SED oder fehlende Informationen zu liefern (AD_BUC_07).
Ich will ein gesendetes SED U026 annullieren (AD_BUC_06).
Ich will Informationen in einem gesendeten SED U026 aktualisieren (AD_BUC_10).
Ich will den Fall einer neuen Verbindungsstelle in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die in den fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).
CO.8 Was muss ich tun, wenn der Anwendungsfall endet?
Wenn während der Ausführung des Anwendungsfalls (nachdem das erste SED bereits gesendet worden ist):
unerwartete Umstände auftreten, welche es als sinnlos erscheinen lassen, mit dem Anwendungsfall fortzufahren,
oder wenn der Fall zu einem Abschluss gelangt (wenn z.B. die Erstattungsforderung vollständig beglichen oder abgelehnt worden ist),
dann müssen Sie den Anwendungsfall schliessen, indem Sie den Sub- Prozess AD_BUC_01 "Fall schliessen" verwenden.
Wenn der Bedarf entsteht, den Fall erneut zu öffnen und den Informationsaustausch weiterzuführen, können sowohl Sie als auch die
Gegenpartei die Wiedereröffnung des Falls veranlassen, indem Sie den Sub-Prozess AD_BUC_02 "Fall wiedereröffnen" verwenden.
Wenn die Wiedereröffnung von beiden Seiten akzeptiert wird, läuft der Anwendungsfall auf dem Stand vor der Schliessung weiter
CP.1 Wie muss ich antworten, wenn ich ein SED U020 "Erstattungsantrag" vom Fallträger erhalten habe?
Der Erstattungsprozess beinhaltet im Wesentlichen drei Bereiche des Austauschs: Austausch zum Inhalt der Erstattungsanfrage (U020, U029 – U023, U021), Austausch zur Zahlung (U024, U025) und Austausch zur Zinserhebung (U026 – U027). Diese können bis zu einem gewissen Grad unabhängig voneinander erfolgen.
Den Sachbearbeitern stehen – je nach Fortschritt im Einzelfall – auf verschiedenen Stufen des Prozesses verschiedene Schritte zur Verfügung.
Wenn Sie ein SED U020 "Erstattungsantrag" erhalten haben, müssen Sie zunächst die Anfrage prüfen, d.h. jede einzelne Forderung der Anfrage beurteilen und abklären. Es gibt drei verschiedene mögliche Antworten auf die Anfrage:
a) Sie können die Erstattungsanfrage vollständig anerkennen, indem Sie ein SED U021 "Erstattung – vollständige Anerkennung" zurückschicken (d.h. jede einzelne Forderung der Anfrage wird anerkannt).
Als nächstes müssen Sie alle individuellen Forderungen begleichen und den Betrag ohne weitere Verzögerung überweisen. Sie informieren den Fallträger über die Zahlung mittels SED U024 "Erstattung – Benachrichtigung zur Zahlung".
Ich will eine Zahlung mittels SED U024 bestätigen. (Schritt CP.4)
b) Wenn Ihnen die Erstattungsanfrage nach der in Art. 70 der Verordnung 987/2009 festgelegten Frist zugestellt wurde (d.h. bei jeder der individuellen Forderungen wurde die Frist verpasst), sind Sie nicht verpflichtet, diesen Forderungen nachzukommen (Art. 70 hält fest: "Es ist nicht erforderlich, Anträge, die nach der in Absatz 1 genannten Frist
eingereicht werden, zu berücksichtigen"). Sie können SED X011 "SED abgelehnt" ausfüllen, einschliesslich der Begründung für die Ablehnung der gesamten Erstattungsanfrage. Sie können erwarten, dass der Fallträger den Anwendungsfall schliesst und dieser hiermit endet. Falls der Fallträger mit der Ablehnung nicht einverstanden ist, kann dieser Ihre Ablehnung anfechten mittels horizontalem SED H001 "Benachrichtigung / Informationsanforderung", um über das weitere Vorgehen im Fall zu entscheiden.
c) Wenn Sie nicht einverstanden sind mit allen oder einigen der individuellen Forderungen der Anfrage, können Sie diese mittels SED U023 "Erstattung – Ablehnung" anfechten.
Ich will eine Erstattung mittels SED U023 anfechten. (Schritt CP.2)
Die nicht angefochtenen individuellen Forderungen sollten Sie unverzüglich begleichen und den Fallträger mittels SED U024 darüber informieren.
Ich will eine Zahlung mittels SED U024 bestätigen. (Schritt CP.4)
Wenn individuelle Forderungen fristgerecht eingereicht wurden und Sie diese nicht innerhalb der in Art. 67 Abs. 5 der Verordnung Nr. 987/2009 festgelegten Frist (18 Monate nach Einreichung der Forderung) beglichen haben, können Sie möglicherweise ein SED U026 "Forderung von Zinsen" vom Fallträger erhalten, mit dem Zinsen auf unbestrittene ausstehende Forderungen verrechnet werden.
Ich habe ein SED U026 erhalten. (Schritt CP.5)
Wenn während dieses Vorgangs unerwartete Umstände eintreten, welche es als sinnlos erscheinen lassen, mit dem Anwendungsfall fortzufahren, kann der Fall geschlossen werden.
Ich habe eine Schliessung des Anwendungsfalls erhalten. (Schritt CP.6)
Folgende Sub-Prozesse stehen der Gegenpartei in dieser Phase zur Verfügung:
Ich will ein erhaltenes SED U020 (AD_BUC_09) ablehnen, bevor ich SED
U021, U027 oder U023 sende.
Ich will Unklarheiten in einem SED, das ich erhalten habe, ausräumen (AD_BUC_08).
Ich will den Fallträger ermahnen, mir ein ausstehendes SED oder fehlende Informationen zu liefern (AD_BUC_07).
Ich will ein gesendetes SED U021 annullieren (AD_BUC_06), bevor ich mein nächstes SED U024 sende.
Ich will Informationen im gesendeten SED U023 aktualisieren (AD_BUC_10), bevor ich mein nächstes SED U024 sende und bevor ich SED U029 erhalte.
Ich will den Fall einer neuen Verbindungsstelle in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die in den fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).
CP.2 Was muss ich tun, wenn ich eine Erstattungsforderung anfechten will (SED U023)?
Wenn Sie mit allen oder einzelnen der individuellen Forderungen nicht einverstanden sind, müssen Sie ein SED U023 "Erstattung – Ablehnung" ausfüllen. Dieses muss alle individuellen Forderungen, die Sie anfechten wollen, beinhalten. Forderungen, die Sie nicht anfechten, gelten de facto als anerkannt und sollten zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr angefochten werden.
Für jede individuelle Forderung müssen Sie angeben, ob Sie diese gar nicht oder nur teilweise anerkennen. Sie müssen die Begründung mitteilen und ob Sie zusätzliche Informationen wünschen.
Anschliessend senden Sie das SED U023 an den Fallträger.
Der Fallträger wird Ihre Anfechtung prüfen, und Sie können ein SED U029 "Nach Ablehnung geänderter Erstattungsantrag" erwarten, in dem angegeben ist, ob der Fallträger Ihre Anfechtung akzeptiert oder nicht.
Ich habe ein SED U029 erhalten. (Schritt CP.3)
Alle nicht angefochtenen individuellen Forderungen sollten Sie unverzüglich begleichen und dem Fallträger die Zahlung mittels SED U024 "Erstattung – Benachrichtigung zur Zahlung" bestätigen.
Ich will eine Zahlung mittels SED U024 bestätigen. (Schritt CP.4)
Bitte beachten Sie, dass in der ersten Phase des Austauschs zum Inhalt der Erstattungsforderung nur ein Paar von SED U020 – U023 existiert. Der Fallträger antwortet darauf mittels SED U029, und von da an geht der Austausch mittels SED U029 – U023 vonstatten. Ein neues SED U029 wird als Reaktion auf jedes neue erhaltene SED U023 kreiert.
Für individuelle Forderungen, die im Status "Fall streitig" verbleiben, sollten Sie mit dem Fallträger eine Lösung suchen. Sie können die SED H001 "Benachrichtigung / Informationsanforderung" und H002 "Antwort auf Informationsanforderung" benützen, um eine Einigung zu erzielen.
Wenn während dieses Vorgangs unerwartete Umstände eintreten, welche es als sinnlos erscheinen lassen, mit dem Anwendungsfall fortzufahren, kann der Fall geschlossen werden.
Ich habe eine Schliessung des Anwendungsfalls erhalten. (Schritt CP.6)
Folgende Sub-Prozesse stehen der Gegenpartei in dieser Phase zur Verfügung:
Ich will Unklarheiten in einem SED, das ich erhalten habe, ausräumen (AD_BUC_08).
Ich will den Fallträger ermahnen, mir ein ausstehendes SED oder fehlende Informationen zu liefern (AD_BUC_07).
Ich will ein gesendetes SED U021 annullieren (AD_BUC_06), bevor ich mein nächstes SED U024 sende.
Ich will Informationen im gesendeten SED U023 aktualisieren (AD_BUC_10), bevor ich ein SED U029 erhalte oder bevor ich mein nächstes SED U024 sende.
Ich will den Fall einer neuen Verbindungsstelle in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die in den fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).
CP.3 Wie muss ich auf ein SED U029 "Nach Ablehnung geänderter Erstattungsantrag" reagieren?
Wenn Sie ein SED U029 "Nach Ablehnung geänderter Erstattungsantrag" vom Fallträger erhalten haben, können Sie die Beurteilung des Gläubigerstaates für jede individuelle Forderung überprüfen. Grundsätzlich müssen Sie nur jene Forderungen überprüfen, die Sie mit dem letzten SED U023 angefochten haben.
a) Falls der Fallträger mit allen Anfechtungen Ihres letzten SED U023 einverstanden ist, bestätigen Sie dies und füllen ein SED U021 "Erstattung – vollständige Anerkennung" aus, sodass der Status in EESSI die Übereinkunft bezüglich der Forderungen der beiden betreffenden Staaten aufweist. Keine der in SED U029 erwähnten individuellen Forderungen hat mehr den Status "Fall streitig". Dies gilt auch für den Fall, dass der
Gläubigerstaat eine gültige Begründung für die angefochtenen individuellen Forderungen (mit dem Status "Fall streitig") vorbringt und Sie aufgrund dieser Begründung keine Einwände mehr gegen die in SED U029 präsentierte Erstattungsforderung mehr haben und sie als Ganzes als legitimiert betrachten.
Als nächstes begleichen Sie alle individuellen Forderungen, die noch nicht den Status "Zahlung bestätigt mittels SED U024" oder "von der Erstattungsanfrage gestrichen" aufweisen, und überweisen den Betrag ohne weitere Verzögerung. Sie bestätigen dem Fallträger die Zahlungen mittels SED U024 "Erstattung – Benachrichtigung zur Zahlung".
Ich will eine Zahlung mittels SED U024 bestätigen. (Schritt CP.4)
b) Wenn Sie noch immer nicht einverstanden sind mit einigen individuellen Forderungen, können Sie diese mittels SED U023 "Erstattung – Ablehnung" neuerlich anfechten.
Ich will eine Erstattung mittels SED U023 anfechten. (Schritt CP.2)
Individuelle Forderungen, die nicht in diesem SED U023 enthalten sind, gelten als von Ihnen anerkannt, dies mit Ausnahme der Forderungen des vorherigen SED 029 mit dem Status "Individuelle Forderung von der Erstattungsanfrage gestrichen" oder der bereits beglichenen Forderungen (Status "Zahlung bestätigt mittels SED U024"). Sie sollten die anerkannten Zahlungen unverzüglich begleichen und dem Fallträger die Überweisung mit einem neuen SED U024 bestätigen.
Ich will eine Zahlung mittels SED U024 bestätigen. (Schritt CP.4)
Falls Sie es verpasst haben, individuelle Forderungen innerhalb der in gemäss Art. 67 Abs. 5 der Verordnung 987/2009 festgelegten Frist zu begleichen oder anzufechten, könnten Sie vom Fallträger ein SED U026 "Zinsverrechnung" für die ausstehenden und unangefochtenen Forderungen erhalten.
Ich habe ein SED U026 erhalten. (Schritt CP.5)
Wenn während dieses Vorgangs unerwartete Umstände eintreten, welche es als sinnlos erscheinen lassen, mit dem Anwendungsfall fortzufahren, kann der Fall geschlossen werden.
Ich habe eine Schliessung des Anwendungsfalls erhalten. (Schritt CP.6)
Folgende Sub-Prozesse stehen der Gegenpartei in dieser Phase zur Verfügung:
Ich will Unklarheiten in einem SED, das ich erhalten habe, ausräumen (AD_BUC_08).
Ich will den Fallträger ermahnen, mir ein ausstehendes SED oder fehlende Informationen zu liefern (AD_BUC_07).
Ich will ein gesendetes SED U021 annullieren (AD_BUC_06), bevor ich mein nächstes SED U024 sende.
Ich will Informationen im gesendeten SED U023 aktualisieren (AD_BUC_10), bevor ich ein SED U029 erhalte oder bevor ich mein nächstes SED U024 sende.
Ich will den Fall einer neuen Verbindungsstelle in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die in den fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).
CP.4 Was muss ich tun, wenn ich eine Zahlung mittels SED U024 bestätigen will?
Nachdem Sie ein SED U020 oder U029 erhalten und individuelle Forderungen anerkannt haben, begleichen Sie den anerkannten Betrag und informieren den Fallträger über die Erstattung. Wenn Sie Zinsforderungen für individuelle Forderungen anerkannt haben (SED U027), rechnen Sie die Zinsen zu dem in SED U024 geforderten Betrag hinzu (der Zinsbetrag wird aufgrund des Zinssatzes und der Verzögerung berechnet). Sie füllen ein SED U024 aus und geben die individuellen Forderungen an, auf welche sich die Zahlungen beziehen. Anschliessend senden Sie das Formular dem Fallträger.
Bitte beachten Sie, dass individuelle Forderungen, deren Zahlung Sie mittels SED U024 bestätigt haben, nicht mehr angefochten werden können.
Der Fallträger wird den Erhalt der Überweisung für jeden überwiesenen Betrag mittels SED U025 quittieren
und mitteilen, ob der Fall geschlossen werden kann oder nicht. Wenn der Erstattungsantrag geschlossen werden kann, endet der Anwendungsfall an dieser Stelle.
Ich habe die Schliessung eines Anwendungsfalls erhalten. (Schritt CP.6)
Wenn der Erstattungsantrag noch nicht geschlossen werden kann, gibt der Fallträger den Grund dafür an und der Fall wird weitergeführt.
Folgende Sub-Prozesse stehen der Gegenpartei in dieser Phase zur Verfügung:
Ich will Unklarheiten in einem SED, das ich erhalten habe, ausräumen (AD_BUC_08).
Ich will den Fallträger ermahnen, mir ein ausstehendes SED oder fehlende Informationen zu liefern (AD_BUC_07).
Ich will Informationen im gesendeten SED U024 aktualisieren (AD_BUC_10), bevor ich ein SED U025 erhalte.
Ich will den Fall einer neuen Verbindungsstelle in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die in den fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).
CP.5 Wie muss ich auf ein SED U026 "Forderung von Zinsen" reagieren?
Wenn Sie ein SED U026 "Forderung von Zinsen" erhalten haben, welche die ausstehenden individuellen Forderungen, den ausstehenden Betrag, für den die Zinsen verlangt werden, den Zinssatz und das Fälligkeitsdatum nennt, dann haben Sie drei Möglichkeiten:
a) Sie anerkennen die Zinsforderung vollständig.
b) Sie anerkennen die Zinsforderung nicht und geben den Grund für Ihre Ablehnung an, z.B. ein inkorrektes Fälligkeitsdatum.
c) Sie anerkennen die Zinsforderung teilweise. Das heisst, dass Sie nicht für alle individuellen Forderungen mit der Zinsforderung einverstanden sind. Alle individuellen Forderungen, für welche Sie die Zinsforderung ablehnen, müssen im SED U027 aufgelistet und der Grund dafür angegeben werden.
Sie füllen ein SED U027 "Antwort auf die Zinsforderung" aus und senden es dem Fallträger.
Bei strittigen Fällen können die horizontalen SED H001 "Benachrichtigung / Informationsanforderung" und H002 "Antwort auf Informationsanforderung" für den weiteren Informationsaustausch benützen.
Bei allen nächsten Zahlungen von individuellen Forderungen, für welche Sie die Zinsforderung anerkannt haben, müssen Sie den Zinsbetrag zum Betrag der individuellen Forderung hinzurechnen. Sie
können die Zinsen aber auch separat begleichen. Jede Überweisung müssen Sie dem Fallträger mittels SED U024 bestätigen.
Ich will eine Zahlung mittels SED U024 bestätigen. (Schritt CP.4)
Wenn während dieses Vorgangs unerwartete Umstände eintreten, welche es als sinnlos erscheinen lassen, mit dem Anwendungsfall fortzufahren, kann der Fall geschlossen werden.
Ich habe eine Schliessung des Anwendungsfalls erhalten. (Schritt CP.6)
Folgende Sub-Prozesse stehen der Gegenpartei in dieser Phase zur Verfügung:
Ich will Unklarheiten in einem SED, das ich erhalten habe, ausräumen (AD_BUC_08).
Ich will den Fallträger ermahnen, mir ein ausstehendes SED oder fehlende Informationen zu liefern (AD_BUC_07).
Ich will ein gesendetes SED U027 annullieren (AD_BUC_06).
Ich will Informationen im gesendeten SED U027 aktualisieren (AD_BUC_10).
Ich will den Fall einer neuen Verbindungsstelle in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
Ich will zusätzliche Informationen austauschen, die in den fallspezifischen SED nicht vorgesehen sind (H_BUC_01).
CP.6 Was muss ich tun, nachdem der Fallträger den Fall geschlossen hat?
Der Fallträger hat den Fall mittels Sub-Prozess AD_BUC_01 "Fall schliessen" geschlossen.
Wenn der Bedarf entsteht, den Fall erneut zu öffnen und den Informationsaustausch weiterzuführen, können sowohl Sie als auch der Fallträger die Wiedereröffnung des Falls veranlassen, indem Sie den
Sub-Prozess AD_BUC_02 "Fall wiedereröffnen" verwenden.
Wenn die Wiedereröffnung von beiden Seiten akzeptiert wird, läuft der Anwendungsfall auf dem Stand vor der Schliessung weiter.
BPMN-Diagramm für den Anwendungsfall
Siehe das entsprechende Verzeichnis der BPMN-Diagramme für UB_BUC_04.
2 Sub-Prozesse für den Fallträger:
Für UB_BUC_04 Sub-Prozess Zahlung erhalten und Abschluss melden.
Für UB_BUC_04 Sub-Prozess Ablehnung erhalten.
2 Sub-Prozesse für die Gegenpartei:
Für UB_BUC_04 Sub-Prozess Zahlung und Abschlussmeldung.
Für UB_BUC_04 Sub-Prozess Ablehnung.
In diesem Prozess verwendete Strukturierte Elektronische Dokumente (SED)
Die folgenden SED werden in UB_BUC_04 verwendet:
SED U020 Erstattungsantrag
SED U021 Erstattung – vollständige Anerkennung
SED U023 Erstattung – Ablehnung
SED U024 Erstattung – Benachrichtigung zur Zahlung
SED U025 Erstattung – Empfangsbestätigung / Benachrichtigung zum Abschluss
SED U026 Forderung von Zinsen
SED U027 Antwort auf die Zinsforderung
SED U029 Nach Ablehnung geänderter Erstattungsantrag
Administrative Sub-Prozesse
Die folgenden administrativen Sub-Prozesse werden in UB_BUC_04 verwendet:
AD_BUC_01_Subprozess Fall schliessen
AD_BUC_02_Subprozess Fall wiedereröffnen
AD_BUC_05_Subprozess Fall weiterleiten
AD_BUC_06_Subprozess SED annullieren
AD_BUC_07_Subprozess Erinnerung
AD_BUC_08_Subprozess Inhalt klären
AD_BUC_09_Subprozess SED ablehnen
AD_BUC_10_Subprozess SED aktualisieren
Die folgenden Sub-Prozesse werden für die Behandlung ausserordentlicher Fallszenarien, die aufgrund des Austauschs von Sozialversicherungsinformationen in einem digitalen Umfeld entstehen, verwendet und können zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Prozess benützt werden:
AD_BUC_11_Subprozess Ausnahmefall
AD_BUC_12_Subprozess Teilnehmer auswechseln
Horizontale Sub-Prozesse
Die folgenden horizontalen Sub-Prozesse werden im UB_BUC_01 verwendet:
H_BUC_01_Subprozess Ad-hoc-Informationsaustausch