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Wie melde ich eine Änderung der anwendbaren Gesetzgebung?

H_BUC_03a_Subprozess: Änderung der anwendbaren Gesetzgebung, Meldung

Mit dem horizontalen Subprozess «Änderung der anwendbaren Gesetzgebung, Meldung» werden Änderungen der anwendbaren Gesetzgebung gemäss Artikel 20 (2) der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 innerhalb eines bestehenden sektoriellen Falls gemeldet. Der Träger des früheren Mitgliedstaats wird über das Datum informiert, an dem die für die versicherte Person geltende neue Gesetzgebung des Mitgliedstaats in Kraft getreten ist.

Gesetzliche Grundlage:

SED

Durchführungsverordnung Nr. 987/2009

20 (2)

2(2)

H010 Mitteilung über die Änderung der anwendbaren Gesetzgebung

Glossar relevanter, im H_BUC_03a_Subprozess verwendeter Begriffe:

Akteur

Beschreibung

Auslösender Teilnehmer

Der auslösende Teilnehmer (Sie) ist aktive Partei des Hauptprozesses, der den Geschäftsvorgang auslöst. Auslösender Teilnehmer ist ein Träger, der diese Rolle gemäss Hauptprozess übernehmen kann.

Weitere(r) Teilnehmer

Als weitere(r) Teilnehmer gelten alle anderen aktiven Teilnehmer des Hauptprozesses. Je nach Hauptprozess sind dies ein oder mehrere Träger.

Schritte:

Übersenden Sie dem/den anderen Teilnehmer(n) ein SED H010 – 'Mitteilung über die Änderung der anwendbaren Gesetzgebung'. In der Regel werden Sie keine spezifische Antwort auf Ihr H010 erhalten und der Geschäftsvorgang endet hier.

Besondere Voraussetzungen:

- H010 ist an alle Teilnehmer zu übersenden

Geschäftsvorgang:

Dem auslösenden Teilnehmer stehen folgende administrativen Subprozesse zur Verfügung:

Ich möchte ein bereits übersandtes H010 für ungültig erklären (AD_BUC_06).

Ich möchte Angaben in einem bereits übersandten H010 aktualisieren (AD_BUC_06).

Der auslösende Teilnehmer kann die Subprozesse «Ungültig» und «Aktualisierung» mehrmals verwenden.