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Wie übermittle ich medizinische Informationen an einen Träger eines anderen Mitgliedstaates?

H_BUC_09_Subprozess: Benachrichtigung über medizinische Informationen

Mit dem horizontalen Subprozess «Benachrichtigung über medizinische Informationen» können medizinische Daten (Arztberichte) mitgeteilt werden, die von Ärzten aus dem Wohnstaat der Person aufbereitet wurden.

Gesetzliche Grundlage:

SED

Grundverordnung (883/2004)

Durchführungsverordnung (987/2009)

82

87

34 (2) (4)

26

H121 Antwort auf Anfrage zu medizinischen Informationen / Benachrichtigung über medizinische Informationen

Glossar relevanter, im H_BUC_09_Subprozess verwendeter Begriffe:

Akteur

Beschreibung

Auslösender Teilnehmer

Der auslösende Teilnehmer (Sie) ist ein Träger, der medizinische Informationen übersendet, damit der Anspruch/das Recht gemäss Verordnungsbestimmungen geprüft werden kann.

Weitere(r) Teilnehmer

Der weitere Teilnehmer ist ein Träger, der die medizinischen Informationen erhält.

Schritte:

Wenn Sie medizinische Informationen übermitteln wollen, übersenden Sie dem/den anderen Teilnehmer(n) ein SED H121 – 'Antwort auf Anfrage zu medizinischen Informationen / Benachrichtigung über medizinische Informationen', zusammen mit etwaigen Beilagen. Der/die andere(n) Teilnehmer bearbeiten die Meldung vor Ort und nehmen in ihrem Land die Schritte vor, die der Erhalt der medizinischen Informationen auslösen könnte. In der Regel werden Sie keine spezifische Antwort auf Ihr H121 erhalten und der Geschäftsvorgang endet hier.

Besondere Voraussetzungen:

- Das H121 wird an alle aktiven Teilnehmer übersendet.

Geschäftsvorgang:

Dem auslösenden Teilnehmer stehen folgende administrativen Subprozesse zur Verfügung:

Ich möchte ein bereits übersandtes SED für ungültig erklären (AD_BUC_06).

Ich möchte Angaben in einem bereits übersandten SED aktualisieren (AD_BUC_10).

Den Subprozess «Ungültig» kann der auslösende Teilnehmer nur einmal verwenden.

Den Subprozess «Aktualisierung» kann der auslösende Teilnehmer mehrmals verwenden.