Elektronischer Informationsaustausch im Bereich der Familienleistungen: Implementierung der Webapplikation RINA GUI und damit verbunden Einführung zweier einfacherer elektronischer Prozesse per 4. Oktober 2021
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familienfragen
23. September 2021
Mitteilung über die Durchführung der Familienzulagen Nr. 43 Elektronischer Informationsaustausch im Bereich der Familienleistungen: Implementierung der Webapplikation RINA GUI und damit verbunden Einführung zweier einfacherer elektronischer Prozesse per 4. Oktober 2021
Gemäss den europäischen Koordinierungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit, welche die Schweiz im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens anwendet, sind die Staaten grundsätzlich gehalten, ihren Informationsaustausch elektronisch abzuwickeln (EESSI, Electronic Exchange of Social Security Information).
RINA GUI (Reference Implementation for a National Application Graphical User Interface) ist die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellte Standardsoftware, mit der grenzüberschreitende Fälle bearbeitet und elektronische Formulare mit anderen Staaten ausgetauscht werden können. Nutzerinnen und Nutzer von RINA GUI können gestützt auf vordefinierte Prozesse (Business Use Cases, BUC) elektronische Formulare (Structured Electronic Documents, SED) sicher versenden und empfangen. Konkret ermöglicht das System den sicheren elektronischen Austausch der neuen Formulare, die auf die Papierformulare der Serie E 4xx folgen.
Die Inbetriebnahme der Webapplikation RINA GUI für die Familienausgleichskassen erfolgt am 4. Oktober 2021. In einer ersten Phase werden lediglich zwei einfachere, selten genutzte elektronische Prozesse implementiert. Diese können von den schweizerischen Familienausgleichskassen für den Informationsaustausch mit den zuständigen Trägern in den EU-/EFTA-Staaten und von letzteren für die Bearbeitung von Fällen, die die Schweiz betreffen, genutzt werden:
- grenzüberschreitender Informationsaustausch im Rahmen von Zahlungen an Dritte (FB BUC_02 «Gewährung von Familienleistungen mit befreiender Wirkung», Anfrage- sowie Antwortformular);
- Möglichkeit, bestimmte Informationen an einen Träger in einem anderen Staat zu übermitteln (FB BUC_04 «Informationen zur Zahlung in Bezug auf das Prioritätsrecht», mit nur einem Formular).
Ein letzter, komplexerer und häufig verwendeter Prozess (FB BUC_01 «Zuständigkeiten bestimmen»), der insbesondere das Formular E 411 ersetzt, wird Anfang 2022 implementiert werden. Zudem werden zu einem späteren Zeitpunkt in Absprache mit den anderen Zweigen des schweizerischen Sozialversicherungssystems Querschnittsprozesse implementiert.
Ausserdem werden die derzeitigen Ad-hoc-Prozesse mit Frankreich zumindest für eine Übergangszeit beibehalten; so werden insbesondere die Informationen zur Bestimmung des prioritär zuständigen Staates und der Differenzzulage mit den französischen Kassen nicht auf diesem Weg elektronisch ausgetauscht.
Bei Fragen können sich Nutzerinnen und Nutzer von RINA GUI ab dem 4. Oktober 2021 an den Helpdesk bei der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) wenden.
E-Mail: famzreg@zas.admin.ch Tel.: +41 58 461 91 93
Diesen Sommer wurden die künftigen Nutzerinnen und Nutzer von RINA GUI von den Familienausgleichskassen bestimmt. Zur Vorbereitung der Eröffnung ihrer RINA GUI-Benutzerkonten wurden die gemeldeten Personen direkt kontaktiert. Zunächst wird pro Familienausgleichskasse ein einziges RINA GUI-Benutzerkonto eröffnet, weitere werden im Laufe der Zeit folgen. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten eine Mitteilung betreffend die Eröffnung ihres Kontos. Weitere detailliertere Informationen erhalten sie zu gegebener Zeit. Zudem werden Online-Schulungen angeboten. Ab dem 4. Oktober 2021 können die Familienausgleichskassen dem Helpdesk jederzeit zusätzliche Nutzerinnen und Nutzer melden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: fam.EESSI@bsv.admin.ch