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Internationaler Verfahrens- Leitfaden FB_BUC_04 – Informationen zur Zahlung in Bezug auf das Prioritätsrecht
Datum: 01.09.2019 Dokumentversion des Leitfadens: v1.0 Basiert auf: FB_BUC_04 Version 4.2.0 Gemeinsames Datenmodell Version 4.2.0
INHALT
FB_BUC_04 – Informationen zur Zahlung in Bezug auf das Prioritätsrecht ............................................ 4 Wie wird dieser Geschäftsvorgang gestartet? ........................................................................................ 5 Welches ist meine Rolle bei diesem elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten?....................................................................................................... 5 CO.1 Mit wem muss ich Daten austauschen?.......................................................................... 5 CO.2 Wie ermittle ich den richtigen Träger für den Informationsaustausch?......................... 5 CO.3 Wie informiere ich den zuständigen Träger in einem anderen Mitgliedstaat über die Zahlung in Bezug auf das Prioritätsrecht? ............................................................................... 6 CP.1 Was mache ich, wenn ich vom Fallinhaber ein SED F003 – 'Angaben zur Zahlung in Bezug auf das Prioritätsrecht' erhalte?.................................................................................... 6 BPMN-Diagramm für FB_BUC_04 ........................................................................................................... 7 In diesem Geschäftsvorgang verwendete Structured Electronic Documents (SED) ............................... 7 Administrative Subprozesse .................................................................................................................... 7
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Dokumenthistorie:
Überarbeitung Datum Erstellt durch Kurzbeschreibung der Änderung V0.1 28.04.2017 Sekretariat Erster Entwurf zur Überprüfung der Ad-hoc- Gruppe Family Benefits vorgelegt. V0.2 02.08.2017 Sekretariat Umsetzung der Änderungen und Updates gemäss den Kommentaren der AHG. Version der Verwaltungskommission zur Überprüfung vorgelegt. V0.99 05.10.2017 Sekretariat Umsetzung der Änderungen und Updates gemäss Überprüfung der Verwaltungskommission. Version der Verwaltungskommission zur Genehmigung vorgelegt. V1.0 11.12.2017 Sekretariat Durch die Verwaltungskommission genehmigte Version. V4.1.0 02/10/2018 Sekretariat Anpassungen und Korrekturen, die sich auf die CDM-Version 4.1.0 beziehen. V4.2.0 01/09/2019 Sekretariat Anpassungen und Korrekturen, die sich auf die CDM-Version 4.1.0 beziehen.
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FB_BUC_04 – Informationen zur Zahlung in Bezug auf das Prioritätsrecht
Beschreibung: FB_BUC_04 ermöglicht es den Trägern verschiedener Mitgliedstaaten, Daten in Bezug auf die vorrangige Zuständigkeit bei der Auszahlung von Familienleistungen auszutauschen.
Gesetzliche Grundlage: Die gesetzliche Grundlage für FB_BUC_04 bilden Artikel 2 (2), 59 und 60 (1) der Verordnung (EG) Nr. 987/2009. Die nachfolgende Tabelle zeigt die SEDs auf, die in diesem Geschäftsvorgang verwendet werden, und dokumentiert deren gesetzliche Grundlage: Durchführungsverordnu Grundverordnung Nr. 883/2004 ng Nr. 987/2009 SED Art. 1 Art. 11 Art. 67 Art. Art. Art. Art. 68 (1) 2(2) 59 60 (1) F003 Informationen zur Zahlung in Bezug auf das Prioritätsrecht
Glossar relevanter, im FB_BUC_04 verwendeter Begriffe:
Verwendeter Beschreibung Begriff
Fallinhaber Zuständiger Träger eines Mitgliedstaats, der den zuständigen Träger eines anderen (CO) Mitgliedstaats (Gegenpartei) über seine vorrangige Zuständigkeit bei der Zahlung von Familienleistungen informiert. Gegenpartei Gegenpartei in diesem Geschäftsvorgang ist der zuständige Träger, der über die (CP) vorrangige Zuständigkeit des Fallinhabers bei der Zahlung von Familienleistungen informiert wird. Antragsteller Antragsteller in diesem Geschäftsvorgang ist der Begünstigte, der vom Fallinhaber Familienleistungen bezieht.
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Wie wird dieser Geschäftsvorgang gestartet?
Zum besseren Verständnis des FB_BUC_04 haben wir eine Reihe von Fragen zusammengestellt, die Sie durch das Hauptszenario des Prozesses sowie durch mögliche Subszenarien oder Optionen führen, die bei jedem Schritt verfügbar sind. Stellen Sie sich die einzelnen Fragen und klicken Sie auf den Hyperlink, der Sie zur Antwort führt. Sie werden feststellen, dass Sie in einigen der Schritte zusätzliche horizontale und administrative Subprozesse verwenden können. Diese sind am Ende der Beschreibung des jeweiligen Schrittes aufgelistet. Welches ist meine Rolle bei diesem elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten?
Wenn Sie der zuständige Träger eines Mitgliedstaates sind, bei der eine Person, die oder deren Kinder zuvor bereits versichert waren oder die in einem anderen Mitgliedstaat gelebt oder gearbeitet hat, einen Antrag auf Familienleistungen stellt oder wenn sich die Umstände entscheidend geändert haben und Sie den zuständigen Träger im anderen Mitgliedstaat darüber informieren wollen, dass Sie Familienleistungen entrichten, dann sind Sie der Fallinhaber. Ich bin der Fallinhaber. (Schritt CO.1)
Wenn Sie der zuständige Träger sind, der von einem Träger in einem anderen Staat Informationen über die Zahlung von Familienleistungen erhält, dann sind Sie die Gegenpartei. Ich bin die Gegenpartei. (Schritt CP.1)
CO.1 Mit wem muss ich Daten austauschen?
Als Fallinhaber besteht Ihr nächster Schritt darin, den Mitgliedstaat zu identifizieren, den Sie informieren müssen. Der zweite Schritt besteht darin, den zuständigen Träger im betreffenden Mitgliedstaat zu identifizieren. In diesem Geschäftsvorgang kann der Träger nur aus Trägern aus dem Bereich Familienleistungen ausgewählt werden. Dadurch wird die Gegenpartei bestimmt, mit der Sie arbeiten werden. Ich muss die Gegenpartei ermitteln. (Schritt CO.2) Ich habe die Gegenpartei ermittelt, mit der ich mich in Verbindung setzen muss. (Schritt CO.3)
CO.2 Wie ermittle ich den richtigen Träger für den Informationsaustausch?
Den zuständigen Träger eines anderen Mitgliedstaates entnehmen Sie dem Trägerverzeichnis (Institution Repository IR). Dabei handelt es sich um ein elektronisches Verzeichnis aller aktuellen und früheren zuständigen Träger und Verbindungsstellen, die für die grenzüberschreitende Koordination von Sozialversicherungsangaben für den jeweiligen Mitgliedstaat verantwortlich sind oder waren. Beachten Sie bitte, dass die Verbindungsstelle nur dann gewählt werden sollte, wenn Sie den korrekten zuständigen Träger im betreffenden Mitgliedstaat nicht ermitteln können oder wenn der Fall von der Verbindungsstelle bearbeitet wird. Zum Trägerverzeichnis gelangen Sie über diesen Link. Ich habe den zuständigen Träger des Mitgliedstaats, mit dem ich mich in Verbindung setzen muss, ermittelt. (Schritt CO.3) Leidfaden für EESSI-Geschäftsvorgang FB_BUC_04 – Informationen zur Zahlung in Bezug auf das Prioritätsrecht 5
CO.3 Wie informiere ich den zuständigen Träger in einem anderen Mitgliedstaat über die Zahlung in Bezug auf das Prioritätsrecht?
Füllen Sie ein SED F003 – 'Angaben zur Zahlung in Bezug auf das Prioritätsrecht' aus und übersenden Sie es an die Gegenpartei.
Das SED F003 wird nur verwendet, wenn keine Antwort von der Gegenpartei benötigt wird. Damit ist der Geschäftsvorgang abgeschlossen.
In dieser Phase stehen dem Fallinhaber folgende Subprozesse zur Verfügung: Ich möchte einen weiteren Teilnehmer zum Fall hinzufügen (AD_BUC_03) Ich möchte den Fall an einen anderen Träger innerhalb meines Staates weiterleiten (AD_BUC_05) Ich möchte das bereits übersandte SED F003 für ungültig erklären (AD_BUC_06) Ich möchte die Angaben im bereits übersandten SED F003 aktualisieren (AD_BUC_10)
CP.1 Was mache ich, wenn ich vom Fallinhaber ein SED F003 – 'Angaben zur Zahlung in Bezug auf das Prioritätsrecht' erhalte?
Das SED F003 informiert Sie über die Zahlung nach Prioritätsrecht im anderen Mitgliedstaat. Prüfen Sie bitte, ob Sie der zuständige Träger sind. Wenn nicht, leiten Sie den Fall an den zuständigen Träger weiter.
Wenn Sie der zuständige Träger sind, informieren Sie gemäss Ihren nationalen Regeln und Verfahren über die Zahlung von Familienleistungen im anderen Mitgliedstaat. Sie müssen dem Fallinhaber keine Antwort übersenden. Damit ist der Geschäftsvorgang abgeschlossen.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Klarstellungsbedarf mit dem Fallinhaber besteht, beginnen Sie ein neues FB_BUC_01.
In dieser Phase stehen dem Fallinhaber folgende Subprozesse zur Verfügung: Ich möchte einen weiteren Teilnehmer zum Fall hinzufügen (AD_BUC_03) Ich möchte den Fall an einen anderen Träger innerhalb meines Staates weiterleiten (AD_BUC_05)
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BPMN-Diagramm für FB_BUC_04
Klicken Sie hier, um das BPMN-Diagramm (die BPMN-Diagramme) für FB_BUC_04 zu öffnen.
In diesem Geschäftsvorgang verwendete Structured Electronic Documents (SED)
Für FB_BUC_04 werden die folgenden SED verwendet: • SED F003 – Angaben zur Zahlung in Bezug auf das Prioritätsrecht
Administrative Subprozesse
In FB_BUC_04 werden die folgenden administrativen Subprozesse verwendet: • AD_BUC_03_Subprozess – Teilnehmer hinzufügen • AD_BUC_05_Subprozess – Fall weiterleiten • AD_BUC_06_Subprozess – SED für ungültig erklären • AD_BUC_10_Subprozess – SED aktualisieren In ausserordentlichen Szenarien (Ausnahmefälle), die auf den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten zurückzuführen sind, werden die folgenden Subprozesse verwendet, die in jeder Phase des Vorgangs verwendet werden können: • AD_BUC_11_Subprozess – Ausnahmefall • AD_BUC_12_Subprozess – Teilnehmer ändern
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