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Internationale Prozessrichtlinien Sektor Erholung
R_BUC_04 Verrechnung von vorläufig erhaltenen Beiträgen mit in einem anderen Mitgliedstaat zu zahlenden Beiträgen nach Art. 73 (2) der Verordnung (EG) Nr. 987/2009
Datum: 01/09/2019 Version des Leitliniendokuments: v4.2.0 Basierend auf: R_BUC_04 Version 4.2.0 CDM Version 4.2.0
INHALTSVERZEICHNIS
R_BUC_04 - Verrechnung von vorläufig erhaltenen Beiträgen mit in einem anderen Mitgliedstaat zu zahlenden Beiträgen nach Art. 73 (2) der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 ............................................. 4 Wie startet man dieses BUC? .................................................................................................................. 5 Was ist meine Rolle ? ............................................................................................................... 5 CO. 1 An wen muss ich mich wenden? .................................................................................... 5 CO. 2 Wie ermittle ich die richtige Institution, an die ich mich wenden muss? ...................... 5 CO.3 Wie kann ein Antrag auf Erstattung vorläufig gezahlter Beiträge gestellt werden? ...... 5 CO. 4 Was soll ich tun, wenn ich als Antwort auf meinen Antrag einen SED R011 erhalte? ... 6 CP.1 Erster Schritt im BUC für den Geschäftspartner .............................................................. 7 BPMN-Diagramm für R_BUC_0 4 ............................................................................................................ 8 Strukturierte elektronische Dokumente (SEDs), die im Prozess verwendet werden ............................. 8 Portable Dokumente ............................................................................................................................... 8 Administrative Teilprozesse .................................................................................................................... 8 Horizontal sub-processes ........................................................................................................................ 8
Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_04 - Verrechnung von vorläufig erhaltenen Beiträgen mit Beiträgen, die in einem anderen Mitgliedstaat gemäß Art. 73 (2) der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 2
Geschichte des Dokuments:
Revision Datum Erstellt von Kurze Beschreibung der Änderungen V0.1 12/06/2017 Sekretariat Erster Entwurf des Dokuments wird der Ad- hoc-Gruppe "Erholung" zur Überprüfung vorgelegt V0.2 20/07/2017 Sekretariat Umsetzung von Änderungen und Aktualisierungen im Anschluss an die Kommentare der AHG. V0.3 02/08/2017 Sekretariat Umsetzung der Änderungen und Aktualisierungen aufgrund der Kommentare der AHG. Version zur Überprüfung durch das AC vorgelegt. V0.99 04/10/2017 Sekretariat Nach der Überprüfung durch das AC wurden Änderungen und Aktualisierungen vorgenommen. Die Version wurde dem AC zur Genehmigung vorgelegt. V1.0 27/10/2017 Sekretariat AC-geprüfte Version. V4.1.0 24/08/2018 Sekretariat Geringfügige textliche Aktualisierungen: - Patch-Änderungen durchgeführt, um auf die neue CDM-Version 4.1.0 zu verweisen; - für die administrativen Teilprozesse, einleitender Satz im Plural für AD_BUC_11 und 12. V4.2.0 01/09/2019 Sekretariat Durchführung von Patch-Änderungen, um auf die neue CDM-Version 4.2.0 zu verweisen.
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R_BUC_04 - Verrechnung von vorläufig erhaltenen Beiträgen mit in einem anderen Mitgliedstaat zu zahlenden Beiträgen nach Art. 73 (2) der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 Beschreibung: Die Rolle der R_BUC_04 ermöglicht es dem zuständigen Träger, den Träger in dem Mitgliedstaat (MS), der die Beiträge gemäß Artikel 73 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 vorläufig erhalten hat, aufzufordern, den ihm zustehenden Betrag von dem vorläufig erhaltenen Betrag abzuziehen und diesen Betrag an ihn zu überweisen. In der Regel gibt es vor dem Anwendungsfall "Einziehung" einen weiteren Anwendungsfall "Anwendbare Rechtsvorschriften", in dem die jeweils zuständigen Träger die Entscheidung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften getroffen haben. Diese Entscheidung wird in LA_BUC_02 - Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften oder PD A1 - Bescheinigung über die für den Inhaber geltenden Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit dokumentiert. Bitte beachten Sie, dass möglicherweise mehr als ein Träger für die Erstattung zuständig ist, wenn die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit eines Mitgliedstaates unterschiedliche Zuständigkeiten für verschiedene Sozialversicherungszweige vorsehen. In diesem Fall muss der antragstellende Träger mit jedem zuständigen Träger einen separaten BUC einleiten. Der Erstattungsantrag ist innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Beschlusses unter Angabe des für die Entgegennahme der Beiträge zuständigen Trägers zu übermitteln. Übersteigt der Betrag der vorläufig erhaltenen Beiträge den dem zuständigen Träger geschuldeten Betrag, so ist der übersteigende Betrag der betreffenden natürlichen/juristischen Person zu erstatten. Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage der R_BUC_04 liegt in Artikel 73 (2) der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009. In der folgenden Tabelle sind die in diesem BUC verwendeten SEDs aufgeführt und die Artikel dokumentiert, die die Rechtsgrundlage für jede SED bilden: Durchführungsverordnung 987/2009 SED 73 (2) R010 - Antrag auf Erstattung der vorläufig gezahlten Beiträge R011 - Antwort mit Betrag der erstattungsfähigen Beiträge R004 - Benachrichtigung über die Zahlung Glossar der in R_BUC_04 verwendeten relevanten Begriffe: Verwendeter Beschreibung Begriff Eigentümer Dieser zuständige Träger wird durch die LA_BUC_02 - Bestimmung der des Falles anzuwendenden Rechtsvorschriften, SED A012 - Annahme der Entscheidung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (aus dem Bereich Anwendbare Rechtsvorschriften) oder durch die PDA1 - Bescheinigung über die für den Inhaber geltenden Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit als fakultative Anlagen zur SED R010 bestätigt. Gegenp arty In diesem BUC ist der Geschäftspartner das Institut, das den Erstattungsantrag erhalten wird. In diesem BUC wird es nur einen Geschäftspartner geben. Betroffene Juristische oder natürliche Person (z. B. Arbeitgeber, Versicherter), die die Beiträge Person vorläufig gezahlt hat und Anspruch auf die zu viel gezahlten Beträge hat. Wenn diese Person nicht die gesamten Beiträge an den neuen zuständigen Träger gezahlt hat, muss sie den Saldo nachträglich begleichen. Diese Person ist nicht integraler Bestandteil der BUC.
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Anfrage/Antwort-SEDs: ANTRAG SED REPLY SED(s) R010 - Antrag auf Erstattung der vorläufig gezahlten R011 - Antwort mit Betrag der erstattungsfähigen Beiträge Beiträge
Wie startet man dieses BUC?
Um Ihnen das Verständnis der R_BUC_04 zu erleichtern, haben wir eine Reihe von Fragen zusammengestellt, die Sie durch das Hauptszenario des Prozesses sowie durch mögliche Unterszenarien oder Optionen führen, die bei jedem Schritt auf dem Weg verfügbar sind. Stellen Sie sich jede Frage und klicken Sie auf einen der Hyperlinks, die Sie zur Antwort führen. Sie werden feststellen, dass Sie in einigen der Schritte die zusätzlichen horizontalen und administrativen Teilprozesse nutzen können. Sie werden am Ende der jeweiligen Schrittbeschreibung aufgeführt. Was ist meine Rolle ? Wenn Sie als zuständiger Träger eines Mitgliedstaats die Erstattung von Beiträgen beantragen wollen, die vorläufig an einen Träger in einem anderen Mitgliedstaat gezahlt wurden, sind Sie der Fallinhaber. Wen muss ich kontaktieren? (Schritt CO.1)
Wenn Sie die Institution sind, die einen Antrag auf Erstattung von vorläufig gezahlten Beiträgen aus einem anderen Land erhält, sind Sie die Gegenpartei. Erster Schritt im BUC für den Geschäftspartner. (Schritt CP.1)
CO. 1 An wen muss ich mich wenden? Als Fallinhaber besteht Ihr erster Schritt bei einem neuen Antrag auf Erstattung vorläufig gezahlter Beiträge darin, den richtigen Mitgliedstaat zu ermitteln. Der zweite Schritt besteht darin, den entsprechenden Träger innerhalb dieses Mitgliedstaats zu ermitteln. In diesem Business Use Case kann die Einrichtung aus Einrichtungen aller Sektoren ausgewählt werden. Dadurch wird die Gegenpartei definiert, mit der Sie arbeiten werden. Wie finde ich die richtige Institution, an die ich mich wenden kann? (Schritt CO.2) Wie stellt man einen Antrag auf Rückerstattung von vorläufig eingegangenen Beiträgen? (Schritt CO.3)
CO. 2 Wie ermittle ich die richtige Institution, an die ich mich wenden muss? Um die zuständige Einrichtung eines anderen Mitgliedstaates zu ermitteln, müssen Sie das Institution Repository (IR) konsultieren. Die Datenbank enthält eine elektronische Auflistung aller gegenwärtigen und früheren zuständigen Einrichtungen und Verbindungsstellen, die für die grenzüberschreitende Koordinierung von Informationen der sozialen Sicherheit in den jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig waren. Bitte beachten Sie, dass die Verbindungsstelle nur dann gewählt werden sollte, wenn es nicht möglich ist, die richtige zuständige Einrichtung in dem jeweiligen Mitgliedstaat zu ermitteln oder wenn der Fall von der Verbindungsstelle bearbeitet wird. Für den Zugriff auf die IR verwenden Sie bitte den folgenden Link. Wie stellt man einen Antrag auf Erstattung der vorläufig gezahlten Beiträge? (Schritt CO.3)
CO.3 Wie kann ein Antrag auf Erstattung vorläufig gezahlter Beiträge gestellt werden?
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CO.3 Wie kann ein Antrag auf Erstattung vorläufig gezahlter Beiträge gestellt werden? Sobald Sie den richtigen Träger ermittelt haben, den Sie konsultieren müssen, füllen Sie den SED R010 ("Antrag auf Erstattung vorläufig gezahlter Beiträge") aus, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen, einschließlich der Angaben zur Beitragsart, zum Beitragsbetrag und zur Entscheidung über den zuständigen Träger. Legen Sie diesem SED einen Nachweis über die Entscheidung über die endgültige Zuständigkeit bei (Kopie von SED A012 oder PD A1). Senden Sie den SED R010 (einschließlich aller Anhänge) an den Geschäftspartner. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Entscheidung über die Zuständigkeit einreichen können. Als Antwort sollte der Geschäftspartner Ihnen SED R011 ("Antwort mit Betrag der Erstattungsbeiträge") senden. Was soll ich tun, wenn ich als Antwort auf meinen Antrag einen SED R011 erhalte? (Schritt CO.4) Teilprozessschritte, die dem Fallverantwortlichen in dieser Phase zur Verfügung stehen: Ich möchte einen Geschäftspartner an ein SED R011 erinnern, das er an mich senden muss (AD_BUC_07). Ich möchte den von mir gesendeten SED R010 (AD_BUC_06) für ungültig erklären. Sie können anschließend einen neuen SED erstellen. Ich möchte die in der von mir übermittelten SED R010 (AD_BUC_10) enthaltenen Informationen aktualisieren. Ich möchte zusätzliche Informationen austauschen, die nicht in SED R010 (H_BUC_01) enthalten sind. Ich möchte den Fall aufgrund unerwarteter Informationen schließen (AD_BUC_01 ). Ich möchte diesen Fall wieder aufnehmen, nachdem er abgeschlossen wurde (AD_BUC_02). Ich möchte den Fall an eine andere Einrichtung in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
CO. 4 Was soll ich tun, wenn ich als Antwort auf meinen Antrag einen SED R011 erhalte?
Nachdem Sie die SED R011 erhalten haben, gibt es 4 mögliche Ergebnisse: 1. Da der Antrag außerhalb der 3-Monats-Frist gestellt wurde, ist keine Zahlung möglich. Der geschäftliche Anwendungsfall endet hier.
2. Für die Erstattung ist keine Zahlung möglich.
Der geschäftliche Anwendungsfall endet hier. 3. Der Geschäftspartner teilt Ihnen mit, dass ein anderer Träger für die Bearbeitung des Falles zuständig ist. Der geschäftliche Anwendungsfall endet hier. Sie können ein neues BUC mit der anderen Einrichtung als Gegenpartei beginnen. 4. Eine vollständige oder teilweise Zahlung ist möglich. Der Geschäftspartner informiert Sie über die Beträge und den Zeitraum/die Häufigkeit der Zahlung(en). Nach der Überweisung des Geldes benachrichtigt Sie der Geschäftspartner durch Übersendung einer SED R004 ("Zahlungsmitteilung") einschließlich etwaiger Anhänge. In SED R004 wird angegeben, ob es sich um eine "Vollzahlung", "Teilzahlung", "Ratenzahlung" oder "Schlussrate" handelt. Handelt es sich bei der Zahlung um eine "Teilzahlung" oder eine "Ratenzahlung", wird Ihnen mit der nächsten Zahlung ein weiteres SED R004 zugesandt. Handelt es sich bei der Zahlung um eine 'Gesamtzahlung' oder eine 'Schlussrate', ist der Anwendungsfall hier beendet. Teilprozessschritte, die dem Fallverantwortlichen in dieser Phase zur Verfügung stehen: Ich möchte einen Geschäftspartner an die SED R004 erinnern, die er an mich senden muss (AD_BUC_07). Ich möchte den von mir gesendeten SED R010 (AD_BUC_06) für ungültig erklären. Sie können anschließend einen neuen SED erstellen. Ich möchte die in der von mir gesendeten SED R010 (AD_BUC_10) enthaltenen Informationen aktualisieren. Kehren Sie anschließend zum vorherigen Schritt zurück. Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_04 - Verrechnung von vorläufig erhaltenen Beiträgen mit Beiträgen, die in einem anderen Mitgliedstaat gemäß Art. 73 (2) der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 6
Ich möchte zusätzliche Informationen mit dem Geschäftspartner austauschen (H_BUC_01) Ich möchte die Informationen zu SED R011 klären, die ich erhalten habe (AD_BUC_08). Ich möchte die Informationen zu SED R004 klären, die ich erhalten habe (AD_BUC_08). Ich möchte den Fall aufgrund unerwarteter Informationen schließen (AD_BUC_01). Ich möchte diesen Fall wieder aufnehmen, nachdem er abgeschlossen wurde (AD_BUC_02). Ich möchte den Fall an eine andere Einrichtung in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
CP.1 Erster Schritt im BUC für den Geschäftspartner Wenn Sie einen SED R010 ("Antrag auf Erstattung vorläufig gezahlter Beiträge") vom Fallinhaber erhalten, gibt es vier mögliche Ergebnisse. 1. Da der Antrag außerhalb der 3-Monats-Frist gestellt wird, ist keine Zahlung möglich.
2. Für die Erstattung ist keine Zahlung möglich.
3. Sie sind dafür nicht zuständig, sondern ein anderer Träger in Ihrem Mitgliedstaat. Wenn Sie nicht in der Lage sind, den Fall an den richtigen Träger weiterzuleiten, müssen Sie dies dem Fallverantwortlichen mitteilen.
4. Zahlungen sind möglich.
Füllen Sie ein SED R011 ("Antwort mit dem Betrag der erstattungsfähigen Beiträge") aus, um den Fallverantwortlichen zu informieren, und achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Angaben machen und gegebenenfalls die entsprechenden Anlagen hinzufügen. Senden Sie das SED an den Fallverantwortlichen. Wenn Sie angegeben haben, dass eine Erstattung gar nicht oder nicht von Ihnen möglich ist, endet der Anwendungsfall hier. Wenn Sie angegeben haben, dass eine Rückerstattung durch Sie möglich ist, erstatten Sie dem Fallinhaber das Geld. Nachdem Sie das Geld überwiesen haben, benachrichtigen Sie den Fallinhaber, indem Sie ihm eine SED R004 ("Zahlungsbenachrichtigung") zusammen mit etwaigen Anlagen zusenden. In der SED R004 wird angegeben, ob es sich um eine "Vollständige Zahlung", eine "Teilzahlung", eine "Ratenzahlung" oder eine "Letzte Rate" handelt. Wenn der SED R004 die Zahlung als "Teilzahlung" oder "Ratenzahlung" ausweist, senden Sie einen weiteren SED R004 mit der nächsten Zahlung. Wird die Zahlung als "Vollständige Zahlung" oder "Letzte Rate" angegeben, endet der Anwendungsfall. Hinweis: Übersteigt der Betrag der vorläufig erhaltenen Beiträge den dem zuständigen Träger geschuldeten Betrag, sollten Sie der betreffenden natürlichen/juristischen Person den übersteigenden Betrag erstatten. Teilprozessschritte, die dem Geschäftspartner in dieser Phase zur Verfügung stehen: Ich möchte die Informationen in der SED R010 klären, die ich erhalten habe (AD_BUC_08). Ich möchte den Fallverantwortlichen an einen SED oder eine Information erinnern, die er mir zukommen lassen muss (AD_BUC_07). Ich möchte die von mir gesendete SED R011 (AD_BUC_06) für ungültig erklären. Ich möchte die von mir gesendete SED R004 (AD_BUC_06) für ungültig erklären. Ich möchte die in der von mir übermittelten SED R011 (AD_BUC_10) enthaltenen Informationen aktualisieren. Ich möchte die in der von mir übermittelten SED R004 (AD_BUC_10) enthaltenen Informationen aktualisieren. Ich möchte zusätzliche Informationen mit dem Fallverantwortlichen (H_BUC_01) austauschen. Ich möchte den Fall aufgrund unerwarteter Informationen schließen (AD_BUC_01). Ich möchte diesen Fall wieder aufnehmen, nachdem er abgeschlossen wurde (AD_BUC_02). Ich möchte den Fall an eine andere Einrichtung in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
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BPMN-Diagramm für R_BUC_0 4
Klicken Sie hier, um das/die BPMN-Diagramm(e) für R_BUC_04 zu öffnen.
Strukturierte elektronische Dokumente (SEDs), die im Prozess verwendet werden
Die folgenden SEDs werden in R_BUC_04 verwendet: SED R004 - Benachrichtigung über die Zahlung SED R010 – Request for reimbursement of contributions provisionally paid SED R011 - Antwort mit Betrag der erstattungsfähigen Beiträge
Portable Dokumente
Das folgende Portable Document (PD) wird in R_BUC_04 verwendet: PD A1 – Certificate concerning the social security legislation which applies to the holder
Administrative Teilprozesse
Die folgenden administrativen Teilprozesse werden in R_BUC_04 verwendet: AD_BUC_01_Subprocess – Close Case AD_BUC_02_Subprocess – Reopen Case AD_BUC_05_Subprocess – Forward Case AD_BUC_06_Subprocess – Invalidate SED AD_BUC_07_Subprocess – Reminder AD_BUC_08_Subprocess – Clarify Content AD_BUC_10_Subprocess – Update SED
Die folgenden Teilprozesse dienen der Abwicklung von außergewöhnlichen Geschäftsszenarien, die durch den Austausch von Sozialversicherungsinformationen in einer elektronischen Umgebung entstehen, und können an jedem Punkt des Prozesses eingesetzt werden: AD_BUC_11_Subprocess – Business Exception AD_BUC_12_Subprocess - Wechsel des Teilnehmers
Horizontal sub-processes
Der folgende horizontale Teilprozess wird in R_BUC_04 verwendet: H_BUC_01_Subprocess Ad hoc exchange of information
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