Auszahlungsschein mit Referenznummer (ASR) ersetzt die Dienstleistung «Alternative Zahlungsanweisungen» per 1. April 2023
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
01.09.2022
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 456
Auszahlungsschein mit Referenznummer (ASR) ersetzt die Dienstleistung «Al- ternative Zahlungsanweisungen» per 1. April 2023
Die Dienstleistung «Alternative Zahlungsanweisungen» wird definitiv per 31. März 2023 von der Post- Finance eingestellt. Neu können ab dem 1. April 2023 die Barauszahlungen der Renten nur noch mit dem Auszahlungsschein mit Referenznummer (ASR) vorgenommen werden. Mit dem ASR kann eine Auszahlung getätigt werden, wenn der Empfänger nicht über ein Konto verfügt. Es soll die Ausnahme bleiben und für die Fälle Verwendung finden, in welchen die Eröffnung eines Kontos nicht möglich ist, weil zum Beispiel eine Verurteilung wegen qualifizierter Geldwäscherei vorliegt.
Ende Dezember 2020 hat die PostFinance dem BSV mitgeteilt, dass die Alternativlösung Zahlungsan- weisungen eingestellt wird. Vorgesehener Termin war der 30. Juni 2021. Die betroffenen Kassen wur- den umgehend informiert. Eine neue Lösung wurde in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Aus- gleichskasse anfangs 2021 erarbeitet. Bis zur Einführung dieser Lösung und um die verzugslose Aus- zahlung der Renten sicherzustellen, hatte sich die PostFinance bereit erklärt, in der Übergangszeit die Dienstleistung «Alternative Zahlungsanweisungen» zu neuen Preisbedingungen weiterzuführen. Seit 1. Juli 2021 betrug der neue Tarif CHF 125.00 pro Anweisung.
Gemäss Meldung von PostFinance benützen noch 16 Ausgleichskassen die Alternative Zahlungsan- weisung für total 45 Bezüger. Wir werden die betroffenen Kassen direkt anschreiben.
Die neue Lösung für die Barauszahlungen mit dem ASR wurde von der Arbeitsgruppe gutgeheissen und hat sich bereits in der Durchführung bewährt.
Das Kreisschreiben über die Übernahme der Posttaxen und Postgebühren in den Bereichen Brief- und Paketpost sowie Post-Zahlungsverkehr (KSPF) wird entsprechend auf den 1. Januar 2023 angepasst werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Bundesamt für Sozialversicherungen, Bereich Aufsicht und Organisation Beatrix Guillet, Fachspezialistin, 058/464.07.43 – beatrix.guillet@bsv.admin.ch
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