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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) Bundesamt für Sozialversicherungen

(BSV-Nr. 2222) 11. JAN. 2024 NO 472 zwischen der 0R Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch das

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

nachfolgend bezeichnet mit BSV

und

Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

Räffelstrasse 24, 8045 Zürich

betreffend

Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG

für die Jahre 2024 - 2027

1. Grundlagen und Ziele des Vertrages

1.1. Grundlagen

Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) -

Art. 108 - 110 IVV (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung, SR 831.201) Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.10) Art. 222 - 225 AHVV (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenen- versicherung, SR 831.101) Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 2027 (KSBOB) -

Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)

Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Bestand- teile dieses Vertrages.

1.2. Ziel und Gegenstand

Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. Ap- ril 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen gemein- nützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IVV und Art. 222 AHVV näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich-rechtli- che Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie des- sen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durch- führung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dach- organisation (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, son- dern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unterverträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.

2. Die DO/VN

2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)

Unter dem Namen «Schweizerischer Gehörlosenbund», nachstehend SGB-FSS genannt, besteht ein Verein gemäss Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Der Sitz des SGB-FSS befindet sich in Zürich. Der SGB-FSS ist politisch unabhängig und konfessionell neutral. Er setzt sich aus folgenden drei Sprachregionen zusammen: Deutschsprachige Schweiz und Liechtenstein Französischsprachige Schweiz Italienischsprachige Schweiz Zweck: Der SBB-FSS ist ein nationaler Dachverband, der sich dafür einsetzt, dass Zugangsbarrieren für gehörlose und hörbehinderte Menschen abgebaut, dass sie die gleichen Rechte und Chancen erhalten und dass die drei Landes-Gebärdensprachen (Deutschschweizerische Gebärdenspra- che (DSGS), Französische Gebärdensprache (LSF) und Italienische Gebärdensprache (LIS) in der Schweiz gesellschaftlich und rechtlich anerkannt werden. Dabei verfolgt er die vollständige Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen und de- ren Inklusion. Er sorgt für ein professionelles Angebot von Leistungen für die Zielgruppe von ge- hörlosen und hörbehinderten Menschen und der Kollektivmitglieder. Er verfolgt ausschliesslich gemeinnützige und keine kommerziellen Zwecke.

Aufgaben 2 3U.

Der SGB-FSS erfüllt im Rahmen des Zwecks folgende Aufgaben: a. Er schafft ein Netzwerk zwischen den Gehörlosen-, Hör- und Hörsehbehindertenorganisatio- nen in der Schweiz und in Liechtenstein; b. Er vertritt die Interessen der gehörlosen und hörbehinderten Menschen und setzt sich auf na- tionaler Ebene ein. Dabei kann er Organisationen auf kantonaler oder kommunaler Ebene unterstützen und fördern; c. Er gewährleistet, dass in der Umsetzung seiner Richtlinien, Konzepte und Dienstleistungen, den regionalen Bedürfnissen angemessen Rechnung getragen wird; d. Als Dachorganisation erbringt er Dienstleistungen für seine Kollektivmitglieder und kann sol- che von ihnen beziehen; e. Er erbringt Dienstleistungen direkt an natürliche Personen f. Er arbeitet mit anderen Organisationen zusammen g. Er kann je nach Bedarf weiteren nationalen oder internationalen Organisationen beitreten: h. Er betreibt eine aktive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit aus der Sicht der gehörlosen und hörbehinderten Menschen. Die Grundsätze sowie die strategischen Ziele des SGB-FSS werden in separaten Dokumenten konkretisiert: Leitbild und Strategie.

2.2 Leistungserbringer

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB fest- gelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Drittor- ganisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unverzüglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmigung vorge- legt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderungen mitzuteilen.

3. Leistungen der DO/VN

3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen (soziale) Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behinderten- nachweis gemäss Kap. 6 - Rechtsberatung Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmateria- lien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behinderten- nachweis gemäss Kap. 6 Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht perso- nenspezifisch): Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG - Förderung der Selbsthilfe

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Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: Hörbehinderte-(gehörlose, schwerhörige und hörsehbehinderte) Menschen und deren Ange- hörige/Bezugspersonen

3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility

Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digitalen Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels einfacher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).

3.3 Qualitative Vorgaben

Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten detailliert um- schriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Be- hinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.

3.4 Leistungskoordination

Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, anderer- seits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.

4. Leistungen der IV/AHV

4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3

Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertrags- periode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Be- triebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss Rz 1014 KSBOB gekürzt. Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gem. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr

CHF'2'352'424 IV-Beitrag für die Vertragsperiode 2024-2027

davon max. CHF 0.- für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.

Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen beträgt grundsätzlich 50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages. Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öf- fentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.

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4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)

Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN aus- gerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Ver- tragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 32'841 (Dieser Teil wird noch auf Basis des definitiven Anhang B neu berechnet)

5. Reporting

Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: Organisationsdaten (VZÄ etc.) Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN Liste wirtschaftliche Verbindungen

Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt wer- den: Jahres- und Geschäftsbericht Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)

Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100'000 auslösen, muss ein separates Projektge- such zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit innert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internetseite des BSV heruntergeladen werden.

6. Nachweis der Leistungserbringung

Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behindertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechneten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wurden (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburtsda- tum geführt.

Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie derVerfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung fest- zuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.

7. Auskunftspflicht

Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Ein- sicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.

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8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung

Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht ver- tragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vor- gehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Beiträge ge- mäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zu- rück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestimmun- gen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkor- rekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Informationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).

9. Dauer, Änderungen, Kündigung, Governance

9.1 Dauer

Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

9.2 Änderungen

Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien unter- zeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leistungs- erweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leistung.

9.3 Kündigung

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Beachtung ei- ner Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigtwerden.

Wird derVertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfällig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebil- deten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.

9.4 Governance

Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick aufein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG.

Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Vertrauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beo- bachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Partner- organisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu beheben.

10. Veröffentlichung des Vertrages

Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeitsge- setz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen ebenfalls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertungen er- stellen.

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11. Schlussbestimmungen

Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bun- desrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.

12. Besondere Vereinbarungen

Zusammenarbeitsvertrag mit der Dachorganisation SVEHK: Der SGB-FSS und die SVEHK- ASPEDA-ASGBA (SVEHK) sind übereingekommen, dass der SGB-FSS einen Teil seiner BSV-Subventionen in den Leistungskategorien Kurse der SVEHK übergibt und zusätzlich eine institutionelle Zusammenarbeit umsetzt. Das Mengengerüst wird deshalb beim SGB- FSS um CHF 147'750.--gekürzt. Dies entspricht einem Anteil des IV-Beitrags pro Vertrags- jahr. Dadurch wird das bisherige Beitragsdach von CHF 2'500'174 auf CHF 2'352'424 ge- kürzt. Die Details für die Zusammenarbeit des SGB mit der SVEHK sind im Anhang D sowie im Zusammenarbeitsvertrag SVEHK-ASPEDA-ASGBA vom 30. Mai 2023 festgehalten. Zusammenarbeitsvertrag mit der Dachorganisation Sonos: für die Vertragsperiode 2024-2027 wird je 1 UVN-Vertrag für die Fachstelle Ostschweiz abgeschlossen. Dies ist eine Über- gangslösung und wird für die nächste Vertragsperiode ab 2028 neu konzipiert. Ziel ist, zu- künftig einen UVN-Vertrag für die gesamten Leistungen der Fachstelle Ostschweiz zu haben. (vgl. Zusammenarbeitsvertrag SGB-FSS mit Sonos im Anhang)

Bern, den 11. 12.23 /0,/2.2 den

Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

A

11 A Jeuk e 2 Florian Steihbacher, Vizedirektor Regula Perrollaz, Präsidentin

Bünd Thomas Bhend, BinC Dr. Tatjana Binggeli, Geschäftsführerin Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen

Anhang - Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) - Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)

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Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten der VN/DO Zusammensetzung Vorstand/Stiftungsrat Organigramm der Organisation Zusammenarbeitsvereinbarung/-vertrag mit andern VN/UVN Zusammenarbeitsvertrag SGB-FFS und SVEHK Zusammenarbeitsvereinbarung_Sonos_SGB-FSS_11.08.2023

Unterzeichnete Statuten derjenigen UVN, die neu im VAF aufgenommen werden Statuts Association S5 Statuts ASRLS e Status ABS Boulevard Santé Statuten FontanaPassugg Fachstelle St. Gallen (Statuten in Bildung)

Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister ZEWO-Zertifikat Handlungsfelder Strategie 2021-2025 d_QR-Code

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SGB-FSS Schweizerischer Gehörlosenbund Fédération Suisse des Sourds Federazione Svizzera dei Sordi

Statuten des Schweizerischen Gehörlosenbundes

Revidiert am 19.10.2019

Von den Delegierten an der nationalen Tagung 2019 verabschiedete Fassung Verantwortung: Vorstand

1/11 Schweizerischer Gehörlosenbund

. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Name und Sitz

1. Unter dem Namen «Schweizerischer Gehörlosenbund», nachstehend SGB-FSS

genannt, besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Der Sitz des SGB-FSS befindet sich in Zürich. Link zum Video

2. DerSGB-FSS ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.

3. DerSGB-FSS setzt sich aus folgenden drei Sprachregionen zusammen:

- Deutschsprachige Schweiz und Liechtenstein - Französischsprachige Schweiz - Italienischsprachige Schweiz.

Art.2 Zweck

1. Der SGB-FSS ist ein nationaler Dachverband, der sich dafür einsetzt, dass

Zugangsbarrieren für gehörlose und hörbehinderte Menschen' abgebaut, dass sie gleiche Rechte und Chancen erhalten und dass die drei Landes-Gebärdensprachen (Deutschschweizerische Gebärdensprache (DSGS), Französische Gebärdensprache Link zum Video (LSF) und Italienische Gebärdensprache (LIS)I in der Schweiz gesellschaftlich und rechtlich anerkannt werden. Damit verfolgt er die vollständige Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen und deren Inklusion. Ersorgt für ein professionelles Angebot von Leistungen für die Zielgruppe von gehörlosen und hörbehinderten Menschen, und der Kollektivmitglieder.

2. DerSGB-FSS setzt sich als Experte und Interessenvertreter für die konsequente

Verbreitung des bilingualen (und multilingualen) Spracherwerbs als Voraussetzung für die volle Inklusion aller gehörlosen und hörbehinderten Menschen in der Schweiz ein. Er tritt dafür ein, dass die schweizerischen Gebärdensprachen in allen Lebensbereichen gleichwertig wie die offiziellen Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch behandelt werden.

3. Der SGB-FSS verpflichtet sich, die soziale, kulturelle und linguistische

Selbständigkeit und die Solidarität unter gehörlosen und hörbehinderten Menschen in der Schweiz (und in Liechtenstein) zu bewahren und zu fördern, und ihnen eine aktive Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen.

4. Er verfolgt ausschliesslich gemeinnützige und keine kommerziellen Zwecke.

Art. 3 Aufgaben

1. Der SGB-FSS erfüllt im Rahmen des Zwecks folgende Aufgaben:

a. Er schafft ein Netzwerk zwischen den Gehörlosen-, Hör- und Hörsehbehindertenorganisationen in der Schweiz und Liechtenstein; Link zum Video

1 Dieser Begriff erfasst im Folgenden Menschen mit einer Hörbehinderung wie Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Hörsehbehinderung.

ad

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b. Er vertritt die Interessen der gehörlosen und hörbehinderten Menschen und setzt sich auf nationaler Ebene dafür ein. Dabei kann er Organisationen auf kantonaler oder kommunaler Ebene unterstützen und fördern; C. Er gewährleistet, dass in der Umsetzung seiner Richtlinien, Konzepte und Dienstleistungen, den regionalen Bedürfnissen angemessen Rechnung getragen wird; d. Als Dachorganisation erbringt er Dienstleistungen für seine Kollektivmitglieder und kann solche von ihnen beziehen; e. Er erbringt Dienstleistungen direkt an natürliche Personen;

f. Er arbeitet mit anderen Organisationen zusammen; g. Er kann je nach Bedarf weiteren nationalen oderinternationalen Organisationen beitreten; h. Er betreibt eine aktive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit aus der Sicht der gehörlosen und hörbehinderten Menschen.

2. Grundsätze / Strategische Ziele:

Die Grundsätze sowie die strategischen Ziele des SGB-FSS werden in separaten Dokumenten konkretisiert: Leitbild und Strategie.

Mitglieder

Art. 4 Mitglieder

Der SGB-FSS besteht aus den nachfolgenden Kategorien von Mitgliedern:

1. Kollektivmitglieder (stimm- und wahlberechtigt, 1 Stimme pro Organisation,

max. 2 Delegierte): Gemeinnützige Organisationen, die sich für gehörlose und hörbehinderte Menschen Link zum Video

einsetzen und die aktiv gehörlosen und hörbehinderten Menschen bei Planungen und den sie betreffenden Entscheidungen beteiligen.

2. Einzelmitglieder (nicht stimm- und wahlberechtigt):

Natürliche Persönen, welche sich mit den Zielen des SGB-FSS einverstanden erklären und bereit sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Verwirklichung dieser Ziele zu fördern.

3. Solidarmitglieder (nicht stimm- und wahlberechtigt):

Organisationen, die eine volle und wirksame Teilhabe von gehörlosen und hörbehinderten Menschen unterstützen. Organisationen, welche die Kriterien von 1) erfüllen, können keine Solidarmitglieder werden.

Art. 5 Mitgliederbeiträge

Die Mitgliederbeiträge der verschiedenen Kategorien werden von der Delegiertenversammlung festgelegt. Die Beträge werden in einem separaten Mitgliederreglement aufgeführt. Link zum Video

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Art.6 Aufnahme, Austritt und Ausschluss

Das Mitgliederreglement bestimmt das Aufnahme-, Austritts- und Ausschlussverfahren.

Link zum Video Il Organisation

Art.7 Organe und Organisationseinheiten

1. Die Organe des SGB-FSS sind:

a. die Delegiertenversammlung; b. der Vorstand; c. die Geschäftsleitung; Link zum Video d. die Regionalkonferenzen der einzelnen Sprachregionen; e. die Revisionsstelle.

A. Die Delegiertenversammlung

Art. 8 Zusammensetzung

1. Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des SGB-FSS. Sie setzt sich aus den Delegierten der stimmberechtigten Kollektivmitgliedern zusammen, die mehrheitlich aus gehörlosen, hör- und hörsehbehinderten Personen besteht. Link zum Video

2. Stimmberechtigte Kollektivmitglieder entsenden je max. 2 Delegierte an die

Delegiertenversammlung.

3. Nur berechtigte Delegierte, die persönlich an der Delegiertenversammlung

anwesend sind, können ihr Stimm- bzw. Wahlrecht ausüben.

4. Mitglieder des Vorstandes und fest angestellte Mitarbeitende des SGB-FSS können nicht Delegierte sein.

5. Einzel- und Solidarmitglieder haben wederStimm- noch Wahlrecht.

Art. 9 Zuständigkeiten

1. Der Delegiertenversammlung stehen folgende Aufgaben zu:

a. Sie erlässt die Statuten und das Leitbild; b. Sie entscheidet über die Strategien; C. Sie nimmt den Jahresbericht und die Jahresrechnung ab; das Budget wird an Link zum Video der Delegiertenversammlung lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt; d. Sie genehmigt das Reglement für die Aufnahme von Kollektiv-, Einzel- und Solidarmitglieder, deren Stimmrechte sowie ihre übrigen Rechte und Pflichten; e. Sie wählt den Präsidenten bzw. die Präsidentin sowie die Mitglieder des Vorstandes mit Ausnahme der von den Regionalkonferenzen gewählten Mitglieder gemäss Art. 21 Buchstabe e und erteilt ihnen Decharge. Zudem regelt sie die Voraussetzungen und das Verfahren für deren Wahl, die Erteilung der Decharge und die Abwahl; f. Sie wählt die Revisionsstelle;

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g. Sie beschliesst auf Empfehlung des Vorstandes über die Anträge der Kollektivmitglieder und des Vorstandes; h. Sie legt die Höhe des Beitrages für die Kollektiv-, Einzel- und Solidarmitglieder fest; i. Sie beschliesst über die Auflösung und/oder die Veränderung der juristischen Form des SGB-FSS; j. Sie genehmigt das Reglement für die Regionalkonferenz; k. Sie entscheidet über internationale Mitgliedschaften.

Art. 10 Einberufung und Antragsverfahren

1. Die ordentliche Delegiertenversammlung findet einmal pro Jahr statt. Sie wird vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin oder vom Vizepräsidenten, von der Vizepräsidentin des SGB-FSS geleitet. Link zum Video

2. Datum und Ort der Delegiertenversammlung werden mindestens 6 Monate vor der

Versammlung bekannt gegeben. 4 Wochen vor der Versammlung wird sie vom Vorstand einberufen:

3. Kollektivmitglieder und der Vorstand können schriftliche Anträge einreichen. Diese müssen beim Sekretariat der entsprechenden Sprachregion spätestens 8 Wochen vor der Delegiertenversammlung eingehen. An der Delegiertenversammlung können verbindliche Beschlüsse nur über traktandierte Anträge gefasst werden, die vorgängig innerhalb der obigen Frist schriftlich eingereicht wurden. Davon ausgenommen sind die Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung sowie Anträge über die Aufnahme eines Traktandums für die nächste Delegiertenversammlung.

4. Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung kann auf Beschluss des

Vorstandes, auf Verlangen von 1/5 der Kollektivmitglieder oder einem Beschluss einer Regionalkonferenz einberufen werden.

5. Datum und Ort einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung müssen

mindestens 4 Wochen vor Versammlung bekannt gegeben werden.

Art. 11 Abstimmungen und Wahlen

1. Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens mehr als die

Hälfte der stimmberechtigten Kollektivmitgliedern sowie mindestens zwei Sprachregionen vertreten sind. Link zum Video

2. Jedes Kollektivmitglied besitzt eine Stimme (1 Organisation = 1 Stimme).

3. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, wenn nicht eine geheime

Durchführung beschlossen wird. Ein elektronisches Stimm- und Wahlverfahren ist möglich. Grundsätzlich wird elektronisch abgestimmt. Nur in Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden.

4. An einer Delegiertenversammlung neu aufgenommene Kollektivmitglieder können

ihr Stimm- und Wahlrecht erstmals 4 Monate nach ihrer Aufnahme ausüben.

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5. Bei Abstimmungen gilt das einfache Mehr der anwesenden, stimmberechtigten

Kollektivmitgliedern. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident bzw. die Präsidentin des SGB-FSS.

6. Bei Wahlen gilt das einfache Mehr der anwesenden wahlberechtigten

Kollektivmitgliedern.

7. Für Änderungen der Statuten ist eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen der

anwesenden stimmberechtigten Kollektivmitgliedern erforderlich.

B. Der Vorstand

Art. 12 Zusammensetzung

1. Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder sollen untereinander oder mit Mitgliedern der Geschäftsleitung weder verheiratet, nahe verwandt, verschwägert noch in einer dauerhaften Partnerschaft zusammen leben. Link zum Video

2. Der Vorstand setzt sich ausschliesslich aus gehörlosen, hör- und

hörsehbehinderten Personen zusammen, die in einer der Schweizer Gebärdensprachen kompetent sein müssen.

3. Jede Sprachregion ist durch ein Mitglied vertretet, das von derjeweiligen

Regionalkonferenz seiner Sprachregion gewählt wird.

4. Der Vorstand konstituiert sich, mit Ausnahme des Präsidiums, selber.

5. Die Geschäftsleitung nimmt mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil.

Art. 13 Erneuerung

1. Der Vorstand sorgt rechtzeitig für die Erneuerung seiner Mitglieder. Er strebt eine Durchmischung der verschiedenen Altersstufen und der Geschlechter an.

2. Der Vorstand wird mindestens 8 Wochen vor der Wahl durch die Kollektivmitglieder Link zum Video über das Angebot für die Kandidatur des Vorstandsmitglieds informiert.

3. Eine ordentliche Amtsperiode beträgt maximal 4 Jahre. Eine Wiederwahl ist

möglich.

4. Werden vor Ablauf einer Amtsperiode Sitze im Vorstand frei, kann der Vorstand für jeden vakanten Sitz ein Vorstandsmitglied kooptieren. Ebenso gilt, dass wenn der Vorstand zwischen den Delegiertenversammlungen zum Schluss kommt, dass fehlende Kompetenzen ergänzt werden müssen, er höchstens ein weiteres Vorstandsmitglied kooptieren kann. Das kooptierte Mitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten wie von der Delegiertenversammlung gewählte Vorstandsmitglieder. Kooptierte Vorstandsmitglieder müssen sich längstens an der nächsten Delegiertenversammlung zur regulären Wahl stellen.

Art. 14 Kompetenzen

1. Der Vorstand ist für die abschliessende Behandlung aller Geschäfte zuständig,

deren Erledigung nicht durch das Gesetz oder die vorliegenden Statuten einem anderen Organ vorbehalten ist. Link zum Video

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2. Dem Vorstand stehen insbesondere folgende Aufgaben zu:

a. Vorbereitung und Einberufung der Delegiertenversammlung; b. Kontrolle der Ausführung der von der Delegiertenversammlung gefällten Beschlüsse; c. Er unterbreitet der Delegiertenversammlung den Jahresbericht und die Jahresrechnung zur Genehmigung; d. Vertretung des SGB-FSS auf nationaler und internationaler Ebene; e. Genehmigung der Reglemente betreffend interne Organisation, finanzielle Kompetenzen, Personal, Regionalsekretariate; f. Genehmigung des Jahresbudgets und der finanziellen Planung sowie des Jahresprogrammes auf nationaler Ebene; g. Festlegung der Richtlinien in den Bereichen Mittelbeschaffung und Kommunikation; h. Stellungnahmen zu grundlegenden sozialpolitischen, gesellschaftlichen und kulturellen Fragen; i. Aufnahme und Ausschluss von Kollektiv-, Einzel- und Solidarmitglieder; j. Anstellung und Kündigung der Mitglieder der Geschäftsleitung. Bei der Anstellung verfolgt der Vorstand das strategische Ziel, die Geschäftsleitung aus mehrheitlich gehörlosen bzw. hörbehinderten Personen zusammenzusetzen. Dafür werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung gehörlose bzw. hörbehinderte Personen bevorzugt eingestellt.

3. Einzelheiten zu den Aufgaben des Vorstandes sind im Geschäftsreglement

festgehalten.

4. Der Vorstand kann Kommissionen oder Arbeitsgruppen einberufen und auflösen.

Art.15 Beschlussfähigkeit

1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens mehr als die Hälfte seiner

Mitglieder anwesend ist.

2. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident bzw. die Präsidentin; falls

Link zum Video verhindert der Vizepräsident bzw. die Vizepräsidentin.

Art. 16 Rechtsverbindliche Vertretung, Unterschrift

Die Unterschriftsberechtigung des SGB-FSS wird in einem detaillierten internen Reglement festgehalten. Wo das Reglement nichts vorsieht, unterzeichnen der Präsident oder die Präsidentin, im Verhinderungsfall der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin kollektiv zu zweien mit einem Mitglied der Geschäftsleitung. Link zumVideo

Art. 17 Interessenskonflikte

1. Mitglieder des Vorstandes sorgen für die Vermeidung von Interessenskonflikten und Interessenkollisionen.

2. Kollidieren Interessen des SGB-FSS mit Interessen von Mitgliedern des Vorstandes Link zum Video (oder ihnen nahestehenden Personen), so werden diese gegenüber dem Vorstand offen gelegt. In diesem Falle tritt das betreffende Vorstandsmitglied in den Ausstand und dies wird protokollarisch festgehalten.

1

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98

3. Auftragsvereinbarungen zwischen dem SGB-FSS und Mitgliedern des Vorstandes

sind zu gleichen Bedingungen wie für Dritte abzuschliessen und offen zu legen.

Art. 18 Ehrenmitgliedschaft und Nominierungsprozess

1. Präsidenten und Vorstandsmitglieder, die sich jahrelang ausserordentlich für den Verband mit Engagement eingesetzt haben, können von der Delegiertenversammlung zu Ehrenpräsidenten oder Ehrenmitgliedern ernannt werden. Link zum Video

2. Bedingungen für die Ehrenmitgliedschaft und Nominierung sind:

a. Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder werden jeweils zu den Delegiertenversammlungen eingeladen, verfügen aber über kein Stimm- und Wahlrecht. b. Mindestens zwei Kollektivmitglieder oder Vorstandsmitglieder können der Präsidentin/dem Präsidenten des Vorstandes den Namen einer Person als Ehrenpräsidenten oder Ehrenmitglied vorlegen. c. Die Kollektivmitglieder, die einen potenziellen Verdienstauszeichner nominieren,

sollten eine kurze Biografie, Leistungen und Gründe für die Erteilung der Ehrenmitgliedschaft erläutern. Kollektivmitglieder können diese Anträge einreichen. Diese müssen beim Sekretariat der entsprechenden Sprachregion spätestens 8 Wochen vor der Delegiertenversammlung eingehen.

C. Die Revisionsstelle

Art. 19 Aufgaben

1. Mit der Revision der Jahresrechnung wird ein unabhängiges Unternehmen

beauftragt, das über die entsprechende Zulassung der Revisionsaufsichtsbehörden verfügt. Link zum Video 2. Die Revisionsstelle überprüft die Jahresrechnung. Sie erstellt jedes Jahr einen schriftlichen Bericht zuhanden der Delegiertenversammlung. Sofern die gesetzlichen Kriterien für die Durchführung einer ordentlichen Revision nicht erfüllt sind, wird die Revision nach dem Standard zur eingeschränkten Prüfung durchgeführt

D. Die Regionalkonferenzen

Art. 20 Zusammensetzung, Einberufung

1. Die Zusammensetzung der Regionalkonferenzen wird in einem separaten

Reglement festgelegt.

2. Die Regionalkonferenzen finden mindestens 1-mal pro Jahr statt, eine davon

Link zum Video mindestens 3 Monate vor der Delegiertenversammlung. Sie werden vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin oder vom Vize-Präsidenten bzw. von der Vize- Präsidentin des SGB-FSS einberufen.

00

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Art. 21 Kompetenzen, Aufgaben

1. Die Regionalkonferenzen sind zuständig für:

a. Den Informationsaustausch zwischen Kollektivmitgliedern und Vorstand;

b. Die Unterstützung und Beratung des Vorstandes zu regionalen Fragen; c. Die Vorbereitung von Anträgen z.Hd. der Delegiertenversammlung: Link zum Video d. Die Sicherung der Kontinuität bei den Delegierten von Jahr zu Jahr. Sie sorgt dafür, dass mindestens eine Person der maximal zwei erlaubten Delegierten sowohl an der Regionalkonferenz als auch an der Delegiertenversammlung vertreten ist; e. Die Wahl einer Vertretung der jeweiligen Sprachregion in den Vorstand des SGB- FSS.

E. Geschäftsleitung

Art. 22 Aufgaben

1. Die Geschäftsleitung ist für die operative Führung des Verbandes verantwortlich und sichert die Umsetzung der strategischen Ziele auf nationaler und regionaler Ebene. Sie vollzieht die Beschlüsse der Organe. Die Geschäftsleitung mit ihren Geschäftsstellen erbringen Dienstleistungen. Sie ergreifen Initiativen, um die Link zum Video Tätigkeiten und Dienstleistungen des SGB-FSS rechtzeitig den Entwicklungen und Bedürfnissen anzupassen.

2. Die Einzelheiten aller Aufgaben der Geschäftsstellen werden in einem internen

Reglement festgehalten.

Art. 23 Organisation

1. Der Vorstand ernennt den Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin und, auf

dessen bzw. deren Antrag, die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung.

2. Zur Erfüllung seiner Aufgaben führt der SGB-FSS eine nationale Geschäftsleitung Link zum Video und drei regionale Geschäftsstellen.

IV. Kommunikation

Art. 24 Kommunikation

Die offiziellen Sprachen des SGB-FSS sind die drei Landes-Gebärdensprachen (DSGS/ LSF/LIS) bei Sitzungen der Organe. Französisch, Deutsch und Italienisch für schriftliche Informationen. Für die Mitglieder des SGB-FSS wird die Kommunikation im angemessenen Rahmen sichergestellt. Link zum Video

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V. Finanzen

Art.25 Verantwortung

1. Die Leistungen des SGB-FSS richten sich nach den verfügbaren finanziellen Mitteln.

2. Die finanzielle Verantwortung des SGB-FSS Liegt beim Vorstand. Die Einhaltung der Budgetvorgaben liegt beim Geschäftsführer bzw. der Geschäftsführerin und den Link zum Video weiteren Mitgliedern der Geschäftsleitung.

3. Für die Verbindlichkeit des SGB-FSS haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen des SGB-FSS.

4. Mitglieder des Vorstandes arbeiten im Ehrenamt. Spesenentschädigungen für die

Ehrenamtlichen und die Freiwilligen sind in einem Reglement festgelegt.

Art.26 Rechnungslegung und Kontrolle

1. Die Rechnungslegung erfolgt gemäss Swiss GAAP FER 21.

2. Der Vorstand sorgt für ein adäquates internes Kontrollsystem

und Risikomanagement. Link zum Video

Art. 27 Finanzmittel

Die finanziellen Mittel setzen sich hauptsächlich zusammen aus:

1. Privaten und öffentlichen Subventionen;

2. Spenden und Legaten, Beiträgen von Gönnern und Gönnerinnen; Link zum Video

3. Erträgen aus Dienstleistungen;

4. Mitgliedsbeiträge; die Einzelheiten zu den Mitgliedsbeiträgen sind im

Mitgliederreglement aufgeführt;

5. Kapitalzinsen.

Der Vorstand entscheidet im Rahmen der entsprechenden Richtlinien des SGB-FSS über die Anlagepolitik und die Verwaltung des Kapitals.

Art. 28 Geschäftsjähr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

VI. Schlussbestimmungen Link zum Video

Art. 29 Auflösung des SGB-FSS

Die Delegiertenversammlung kann den SGB-FSS auflösen, wenn 2/3 der anwesenden Kollektivmitgliedern zustimmen.

Bei der Auflösung wird das SGB-FSS-Vermögen gemäss Entscheid der Link zum Video Delegiertenversammlung einer gemeinnützigen Institution mit gleichen oder ähnlichen Zwecken zur treuhänderischen Verwaltung übergeben. Das SGB-FSS-Vermögen muss der Bildung einer neuen schweizerischen steuerbefreiten Selbsthilfe-

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Dachorganisation, welche Ziele gemäss Art. 2 der vorliegenden Statuten verfolgt, zur Verfügung stehen. Eine Verteilung des Vermögens unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 30 Inkrafttreten

Die vorliegenden Statuten des Schweizerischen Gehörlosenbundes (SGB-FSS) wurden am 19. Oktober 2019 von den Kollektivmitgliedern an der nationalen Tagung, als Nachtrag zur Delegiertenversammlung vom 25. Mai 2019, in Luzern angenommen. Link zum Video Sie treten sofort in Kraft und ersetzen alle früheren Statuten.

D T G14 UD4e Dr. Tatjana Binggeli Dr. Harry Witzthum Präsidentin SGB-FSS Geschäftfführer SGB-FSS

Schweizerischer Gehörlosenbund

Räffelstrasse 24

8045 Zürich

Telefon +41 44 315 50 40 Fax +41 44 315 50 47 E-Mail info-d@@sgb-fss.ch www.sgb-fss.ch

11 / 11 Schweizerischer Gehörlosenbund Spendenkonto 80-26467-1

SGB-FSS Schweizerlscher Gehörlosenbund Spenden

Verband

Vorstand Die fünf ausschliesslich gehörlosen Mitglieder des Vorstandes engagieren sich ehrenamtlich für die Rechte und Chancen von Menschen mit einer Hörbehinderung. Jede Sprachregion der Schweiz ist durch ein Mitglied vertreten.

Brigitte Schökle Marinus Spiller Marzia Brunner Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied

Regula Vincent Guyon Perrollaz Vizepräsident

Präsidentin

*

Schliessen

1f

SGB-FSS Schwelzerischer Gehörlosenbund Spenden

Schweizerischer Gehörlosenbund Räffelstrasse 24, 8045 Zürich Telefon +41 (0)44 31550 40 E-Mail senden

Spenden IBAN CH93 0900 0000 8002 6467 1

LEWOp Ihre Spende in guten Händen.

@ 2023Schweizerischer Gehörlosenbund Kontakt Impressum Datenschutz und Netiquette AGB

A

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SGB-FSS Schwelzerischer Spenden Gehörlosenbund

Verband Mitarbeitende Die Mitarbeitenden unserer drei regionalen Geschäftsstellen setzen sich als Experten mit viel Herzblut.für die Anliegen gehörloser Menschen ein. TeamZürich Team Lausanne Team Lugano

Team Zürich

André Marty Andrin Angela Public Affairs Siebenhaar Hartmann Social Media Fundraising

Angelo Viel Béatrice Carmela Fundraising Ambühl Zumbach Assistenz Fundraising und Berufsbildung

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Schliessen

1R Emanuel Lubart Bilingualität und Gesundheit TR

SGB-FSS Schweizerischer Spenden Gehörlosenbund

KV Lernenge Markeung ung Kommunikation

Fernanda Hintz Gian Reto Janki Jeannette Public Affairs Gesellschaftliche Holenstein Partizipation Finanzen

Kim Danaci Marcos Denis Marianne Arbeit und Integration Empowerment und Flotron Familie/Bildung Prüfungssekretariat

Melanie Spiller- Nikole Pia Schneider Reimann Mitterbauer Zentrale Dienste

Kurse und Familie/Bildung Gehörlose Menschen mit Gahhehindaruina/llcher-

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Schliessen

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SGB-FSS C Schwelzerischer Spenden Gehörlosenbund

Pirmin Vogel Renato Rosic Romina Bunjaku Visuelle Gestaltung Informatik Buchhaltung und Berufsbildung

Sabine Wolff Sandra Sidler- Sonja Fierz- Produkte und Marken Miserez Oertle signwise.ch Vorstandssekretariat

Susanne Ruedi Graf Tanja Berchtold Regionen Deutschschweiz und Krebedünkel italienische Schweiz Human Resources Politisches Empowerment

Schliessen

pf 0 X

SGB-FSS Schwelzerischer Spenden Gehörlosenbund

Yalan Reber Yasmin Wenger Rechtsdienst Sekretariat und Fundraising

Team Lausanne

Aurélie Dumont Emmanuel Laëtitia Videoproduktion Gaillard Jacquemai Bildung Sekretariat

Maryline Nathalie Sandrine Giltaire Gagneux Burger Sekretariat Buchhaltung Medien

Schliessen

Thomas Viguier C Empowerment 3 o

SGB-FSS Schwelzerischer Gehörtosenbund 0 Spenden

Dragana Gabriela Laura Veljkovic Conigliaro Sciuchetti- Empowerment Human Resources Sadikovic Empowerment

Massimo Bacciochi Kommunikation und Medien

0000 Schweizerischer Gehörlosenbund Räffelstrasse 24, 8045 Zürich Telefon +41 (0)44 315 50 40 E-Mail senden

Spenden IBAN CH93 0900 0000 8002 6467 1

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X

Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen

dem Schweizerischen Gehörlosenbund (SGB-FSS) und der Schweizerischen Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder (SVEHK)

wird die folgende Zusammenarbeitsvereinbarung getroffen:

Hintergrund

DerSGB-FSS und die SVEHK sind übereingekommen, dass der SGB-FSS einen Teil seiner BSV-Subventionen in den Leistungskategorien Kurse der SVEHK übergibt und zusätzlich eine institutionelle Zusammenarbeit umsetzt, die diese Zusammenarbeitsvereinbarung regeln soll. Bedingungen und Anliegen, die mit dieser Übergabe der BSV- Subventionen einhergehen, werden ebenfalls in dieser Zusammenarbeitsvereinbarung geregelt.

Zielsetzung

Die Parteien erkennen an, dass eine enge Zusammenarbeit im Interesse der gehörlosen und hörbehinderten Personen in der Schweiz liegt. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit zu fördern. Der SGB-FSS und die SVEHK setzen sich dafür ein, dass jeder Mensch mit einer Hörbehinderung die gleichen Rechte, Chancen und Zugänge zu allen Ressourcen haben. Beide Verbände anerkennen die unterschiedlichen pädagogischen Ausrichtungen und die Förderung der Kultur der Gehörlosen und den bilingualen Ansatz.

Einbindung gehörloser Personen

Die SVEHK verpflichtet sich, bei ihren Veranstaltungen und Aktiyitäten gehörlose Personen neben den hörbehinderten Personen einzubeziehen. Dies beinhaltet die Bereitstellung von barrierefreien Kommunikationsmitteln, Dolmetschern und anderen notwendigen Ressourcen, um sicherzustellen, dass gehörlose Personen vollständig am Programm teilnehmen können. Die SVEHK wird auch Themen wie die Förderung von Bilingualitätin ihren Aktivitäten berücksichtigen und entsprechende Massnahmen ergreifen, um die Sprachkompetenz beider Sprachen zu stärken. Die SVEHK arbeitet eng mit dem SGB-FSS zusammen, um die Erfahrungen bei der Inklusion von gehörlosen Menschen in die Angebote partnerschaftlich einzubeziehen.

Austausch bisheriger Angebote

Die SVEHK und der SGB-FSS streben einen Austausch ihrer bisherigen Angebote an, um sicherzustellen, dass erfolgreiche und effektive Produkte die Zielgruppe erreichen. Während der Übergangsphase stellt der SGB-FSS sein Fachwissen und seine Ressourcen zur Verfügung, um eine erfolgreiche Übernahme durch die SVEHK zu ermöglichen.

28 0 Zürich und Bern, 30. Mai 2023 Seite1 von 3 De

Gemeinsames Fundraising

Der SGB-FSS und die SVEHK werden gemeinsame Fundraising-Aktivitäten durchführen, um die Veranstaltungen der SVEHK zu unterstützen. Die genauen Details und der Verteilschlüssel der Fundraising-Erträge werden von Fall zu Fall in separaten Abmachungen zwischen den Parteien festgelegt. Beide Parteien sind bestrebt, eine faire und

ausgewogene Verteilung der Erlöse zu gewährleisten, die den Bedürfnissen und Zielen beider Organisationen gerecht wird.

Informationsaustausch und Zusammenarbeit

Die Parteien verpflichten sich zum regelmässigen Informationsaustausch und zur engen Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich des Fundraisings. Sie werden relevante Informationen, Ressourcen und Best Practices teilen, um ihre jeweiligen Ziele effektiv zu erreichen. Die Zusammenarbeit kann auch gemeinsame Projekte, Workshops oder Schulungen umfassen, um das Bewusstsein für die Bedürfnisse hörbehinderter Personen zu schärfen und die inklusive Bildung und Integration zu fördern.

Vertraulichkeit

Die Parteien werden alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieser Zusammenarbeitsvereinbarung ausgetauscht werden, streng vertraulich behandeln. Sie werden solche Informationen nur zum Zweck der Zusammenarbeit verwenden und sie nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich oder es liegt eine schriftliche Zustimmung der anderen Partei vor.

Laufzeit und Kündigung

Diese Zusammenarbeitsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und bleibt gültig, sofern sie nicht von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung bedarf einer schriftlichen Mitteilung mit einer Frist von mindestens 3 Monaten. Die Kündigung berührt nicht die bereits begonnenen Projekte oder die bereits getätigten Vereinbarungen im Rahmen dieser Zusammenarbeit. Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden alle vertraulichen Informationen zurückgegeben oder gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen vernichtet.

Streitbeilegung

Etwaige Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dieser Zusammenarbeitsvereinbarung auftreten könnten, werden in erster Linie durch Verhandlungen und Konsultationen zwischen den Parteien beigelegt. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht erzielt werden können, wird das Geschäft in die jeweiligen Vorstände der Organisationen getragen und eine einvernehmliche Lösung gesucht.

i0 Zürich und Bern,30. Mai 2023 Seite 2 von 3 AAe

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich in diesem Fall bemühen, die ungültige oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Sonstige Bestimmungen

Diese Zusammenarbeitsvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Diese Zusammenarbeitsvereinbarung wurde am 30. Mai 2023 in Zürich und in Bern in zwei Ausfertigungen unterzeichnet, je eine für jede Partei.

Schweizerischer Gehörlosenbund Schweizerische Vereinigung (SGB-FSS) der Eltern hörgeschädigter Kinder (SVEHK)

TAusD D Casse Dr. Tatjana Binggeli, Präsidentin Agatha Gasser, Präsidentin

D Ha114 KRL Dr Harry Witzthum, Geschäftsleiter Marcel Oehler, Vize-Präsident

SGB-FSS M. Schweizerischer Gehörlosenbund svehk Schweizerische Vereinigung der Eitern hörgeschädigterKinder

Fédération Suisse des Sourds aspeda Assoclationsuisse de parents d'enfantsdéficients audicifs

7 Federazione Svizzera del Sordi asgba Associazionesvizzers dei

genitori di bambiniaudiolesi

28 0 Zürich und Bern, 30.Mai 2023 Seite 3 von 3

sonos SGB-FSS Schweizerischer Gehörlosenbund Schweizerischer Fédération Suisse des Sourds Hörbehindertenverband Federazione Svizzera del Sordi

Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen

Schweizerischer Hörbehindertenverband (Sonos)

und

Schweizerischer Gehörlosenbund (SGB-FSS)

1. Absicht

Der Schweizerische Hörbehindertenverband Sonos und der Schwelzerische Gehörlosenbund SGB-FSS führen ihre Kräfte zusammen, um in der Ostschweilz eine Beratungsstelle nach dem Modell der beste- henden Beratungsstellen fürSchwerhörlge und Gehörlose (BFSUG) einzurichten. Tell dieses struktu- rellen Aufbaues beinhaltet die Gründung eines neuen Vereins (Aufbau einer künftigen Trägerschaft) und eine erweiterte Fachstelle Ostschweiz: Die künftige Fachstelle verbindet die bishergetrennt ver- antworteten Bereiche Sozialberatung (Sonos) sowie Kurse, Treffpunkte und weitere Dienstleistungen für gehörlose und hörbehinderte Menschen (SGB-FSS) in der Region Ostschweiz. Welter wird die Fachstelle die Regionalpartnerschaft Ostschweiz des SGB-FSS übernehmen. Die belden Dachverbände setzen damit ihre Absicht zur Kooperation auf Verbandsebene zugunsten schwerhöriger und gehörloser Menschen um. DieVerantwortlichkeiten, Abläufe, Prozesse und Arbei- ten der bereits bestehenden Fachstellen und der neuen Beratungsstelle werden dadurch weder auf der operativen Ebene der Geschäftsstellen noch der strategischen Ebene der Trägerschaften beein- trächtigt. Der heutige Trägerverein, der St. Gallische Hilfsverein für gehör- und sprachgeschädigte Kinder und Erwachsene, wird spätestens per Ende 2023 als Trägerder Beratungsstelle zurücktreten.

2. Geltung

Diese Zusammenarbeitsvereinbarung beziehtsich ausschliesslich auf die Aufbauphase (Beschliessung der Eckdaten für die neue Trägerschaft, die Gründung des Vereins, die , die Finanzierungsmöglichkei- ten, Räumlichkeiten, Personalselektion). Die operative Begleltung der erweiterten Fachstelle für die Ostschweiz (jährliches Reporting, ERFA- Sitzungen, Weiterbildungen, etc.) richtet sich nach den bestehenden Regelungen mit den anderen Beratungsstellen.

3. Zuständigkeiten

DerAufbau der erweiterten Fachstelle wird von einer Begleitgruppe begleitet, die aus je einer Vertre- tung von SGB-FSS und Sonos zusammengesetzt ist. Die Entwicklung der Strategie sowie die personelle Besetzung der Fachstelle liegen in derVerantwor- tung der neu zu gründenden Trägerschaft und der Leitung der Fachstelle. Trägerschaft und Geschäftsstelle können nach Bedarfauf die fachliche Unterstützung der Dachver- bände Rückgriff nehmen. Der neue Trägerverein ist nach seiner statuarischen Gründung strategisch, fachlich und finanziell für seine Beratungsstelle verantwortlich.

Seite 1 von 2 Kir e

8

4. Finanzierung

Beide Verbände leisten zu gleichen Teilen während 3 Jahren eine Anschubfinanzierung in der Grös- senordnung von je CHF 10'000 p.a. und suchen mit den aktuellen Partnern und Akteuren in der Ost- schwelz eine langfristige Darlehenslösung im Umfang von CHF 200'000. Beide Verbände suchen gemeinsam eine längerfristige Untervertragslösung mit dem BSV. Die nächste Untervertragsperlode 2024 -27 gilt als Übergangslösung.

5. Dauer der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit beginnt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung und giit bis zum Ende der BSV- Leistungsperiode 2027. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wer- den. Eine Verlängerung der Zusammenarbeitsvereinbarung ist möglich, wenn dies von beiden Par- teien gewünscht ist.

Ort und Datum der Unterzelchnung:

Zürich, 11. August 2023

Schweizerischer Hörbehindertenverband Sonos

Christian Trope,Pfesfent

Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

79380- Dr. Tatjana Binggeli, Geschäftsführerin

Seite 2 von 2 1np 28

TION SOCIATIG A S

STATUTS 1 EDITION MAI 2022 -

s-5.ch

1 A

V X

1 GENERALITES

Article 1. Nom, siège et durée

1.1 Sous le nom « S5 » est constituée une association à but non lucratif

dans le sens des articles 60 et suivants du Code Civil.

1.2 Elle a son siège à Genève. Sa durée est illimitée.

Article 2. Buts

2.1 L'association a pour buts:

a. Promouvoir et diffuser la langue des signes et une vision positive de la culture sourde b. Favoriser, par tous les moyens possibles, l'accès des sourds et de leurs proches à l'information et à la communication , c.Offrir aux sourds et à leurs proches un accès à la formation au moyen de cours ou tutoriels en ou de langue des signes , d. Promouvoir et diffuser la langue des signes et une vision positive de la culture sourde àtravers des productions multimédia, audiovi- suelles, événementielles et culturels.

2.2 L'Association conçoit, organise et gère tout type de projet, d'action, de

service et autres activités permettant d'atteindre ces buts.

Article 3. Ressources

3.1 Les ressources financières sont les suivantes :

a. Les cotisations des membres b. Les subventions des pouvoirs publics ou privés c. Les participations, dons ou legs occasionnels d. Les ventes de prestations e. Toute autre ressource autorisée par la loi

Pf 1 A X

2 - MEMBRES

Article 4. Acquisition de la qualité de membre

4.1 L'Association comporte deux types de membres :

membres actifs et membres de soutien. 4.2Peut devenir membre actif toute personne physique qui adhère aux buts et aux objectifs de l'Association. Les membres actifs ont le droit de vote et peuvent être élus au comité. 4.3Les membres de soutien peuvent être toute personne physique ou mo- rale affichant un intérêt manifeste pour l'objet de l'Association. Les collabo- rateurs engagés peuvent être membre de soutien. Les membres de soutien n'ont pas le droit de vote et ne peuvent pas être élus au comité.

4.4 La qualité de membre implique l'adhésion aux présents statuts, le paie-

ment des cotisations et le respect des décisions prises par les organes de 'Association.

Article 5. Admission

5.1 Les demandes d'admission sont à adresser au Comité.

5.2 L'admission d'un membre actif ou de soutien est décidée par le Comité

qui en informe l'Assemblée générale.

5.3 Le Comité n'a pas à motiver son refus.

Article 6. Démissions et radiations

6.1 La qualité de membre s'éteint :

a. Par démission, adressée par écrit au comité, quatre mois avant la fin d'un exercice. b. Par le décès ou la perte des droits civils c. Par le non-paiement de la cotisation dans les 4 mois suivant lAssemblée générale d. Par l'exclusion prononcée par le Comité , celui-ci n'a pas à motiver sa décision et la personne concernée peut recourir contre cette décision dans les trente jours e. Par la dissolution de l'association

Dans tous les cas, la cotisation de l'année reste due.

8

3

Article 7. Organes

7.1 Les organes de l'Association sont :

-L'Assemblée générale - Le Comité

Article 8. L'Assemblée générale

8.1 L'Assemblée générale est l'organe suprême de l'Association. Il lui appar-

tient de: a. Elire les membres du Comité b. Elire le Président c. Approuver les comptes et le rapport d'activité annuel d. Se prononcer sur les projets du Comité et le budget de l'exercice en cours e. Se prononcer sur les propositions individuelles des membres f. Donner décharge de leur mandat au Comité g. Fixer le montant des cotisations annuelles h. Adopter et modifier les statuts I. Décider la dissolution et la liquidation de l'Association

8.2 L'Assemblée générale est convoquée :

- une fois par an par le Comité dans les cing mois qui suivent la fin d'un exercice - au moins quatorze jours à l'avance, par écrit ou par e-mail - en Assemblée extraordinaire lorsque le Comité le juge nécessaire.

8.3 La convocation des membres mentionne la date et l'ordre du jour.

8.4 Les décisions de l'Assemblée générale sont prises à la majorité absolue

des membres actifs présents et/ou représentés de façon valable. Chaque membre jouit d'une voix. En cas d'égalité, la voix du président est prépon- dérante.

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3 - SUITE / ORGANISATION

8.5 Les votations et les élections ont lieu à main levée. À la demande de 3

membres au moins, elles auront lieu au scrutin secret. (à voir si vous voulez garder l'idée)

8.6 L'Assemblée générale ne peut prendre des décisions que sur des points

figurant à l'ordre du jour.

8.7 Le procès-verbal rend compte des décisions.

Article 9. Le Comité

9.1 Le Comité est composé de 3 à 7 membres au moins, élus par l'Assem-

blée générale pour trois ans, et sont rééligibles.

9.2 Le Président est élu par l'Assemblée générale pour trois ans et est

rééligible.

9.3 Le Comité est responsable de la bonne marche de l'association et

prend toutes les mesures nécessaires à ce but.

9.4 Le Comité s'organise de lui-même. Il peut confier le secrétariat, la

comptabilité et des missions particulières et précises à des personnes phy- siques et morales de son choix

9.5 Le Comité engage les collaborateurs salariés et bénévoles de l'Asso-

ciation. II peut confier un mandat limité dans le temps à toute personne de l'Association ou extérieure à celle-ci ou des tâches spécifiques à des commissions désignées par lui.

9.6 Chaque membre du Comité a une voix. En cas d'égalité des voix, celle

du Président compte double.

9.7 Les employés rémunérés et membres de soutien de l' Association ne

peuvent siéger au Comité qu'avec une voix consultative.

28 O 18

ANISATION 3 - SUITE

9.8 Les membres du Comité agissent bénévolement et ne peuvent pré-

tendre qu'à l'indemnisation de leurs frais effectifs et de leurs frais de déplacement. D'éventuels jetons de présence ne peuvent excéderle cadre usuel de la fonction , chaque membre du comité peut recevoir un dédom- magement approprié.

9.9 Le procès-verbal rend compte des décisions.

Article 10. Révision des comptes

L'association fait appel à une fiduciaire pour la vérification de ses comptes.

KA

AR

D8

REPRES ENTATHION:DISSOLUTION 4 D Articie 11. Année administrative, représentation et responsabllité

11.1 L'année administrative et comptable correspond à l'année civile.

11.2 L'Association est engagée par la signature de deux membres du

Comité, dont celle du président.

11.3 Les ressources de l'Association répondent seules des obligations de

celle-ci , toute responsabilité personnelle des membres est exclue.

Article 12. Modification des statuts

12.1 Les présents statuts peuvent être modifiés par une assemblée géné-

rale convoquée à cet effet par la majorité des 2/3 des membres actifs présents et/ou représentés de façon valable.

12.2 Toute modification des statuts est à soumettre aux membres avec la

convocation à l'assemblée générale.

Article 13. Dissolution

13.1 Une assemblée générale extraordinaire peut en tout temps décider la

dissolution de l'association.

13.2 La décision de dissolution doit être prise par les deux tiers des

membres actifs présents et/ou représentés de façon valable.

13.3 L'association peut en outre être dissoute pour les motifs prévus par la

loi.

A

TPEPRESENTATION: SUITE / DISSOLUTION

13.4 En cas de dissolution de l'association, l'actifdisponible sera entièrement

attribué à une institution poursuivant un but d'intérêt public analogue à ce- lui de l'association et bénéficiant de l'exonération de l'impôt. En aucun Cas, dles biens ne pourront retourner aux fondateurs physiques ou aux membres, ni être utilisés à leur profit en tout ou partie et de quelque manière que ce soit.

Statuts adoptés en Assemblée générale du 22 avril 2022.

Yves Gigandet Lucienne Chatagny Président Secrétaire

AUMy

Assoclation S5 : 022 320 30 64 / formation@s-5.ch Chemin de Vincy 2B, Batiment 4 1202 GENÈVE - s-5.ch

28 0

NUe ASSC3AIONSUSSEROMANDEDELALANONEDEISSCNES ASRLS

STATUTS de L'ASSOCIATION SUISSE ROMANDE DE LA LANGUE DES SIGNES (ASRLS)

Préambule :

1. GENERALITES

Article 1 Dénomination :

L'Association suisse romande de la langue des signes (ASRLS) est une association à but non lucratif au sens des art. 60ss. du Code Civil qui regroupe des personnes soutenant la langue des signes, son développement et sa reconnaissance.

Le siège est en Suisse romande.

L'ASRLS est neutre du point de vue confessionnel et l'ASRLS est membre de la Fédération Suisse des Sourds SGB-FSS.

Article 2 But:

Les buts de I'ASRLS sont les suivants : a) promouvoir la langue des signes de la Suisse romande, b) promouvoir la formation professionnelle (formation de base et formation continue) de ses membres et défendre leurs intérêts professionnels,

c) favoriser les échanges avec les associations suisses et étrangères poursuivant les mêmes buts, d) encourager la solidarité entre les professionnels sourds

2. MEMBRES

Article 3 Membres : Peuvent être membres toutes les personnes physiques soutenant les buts de l'association. L'Association compte des membres actifs, des membres de soutien et des membres honoraires. Les membres actifs : Ils ont le droit de vote à l'assemblée. Ils participent aux activités de l'association et bénéficient des avantages offerts par l'association. Ils s'acquittent d'une cotisation annuelle. Les membres de soutien : Ils n'ont pas le droit de vote à l'assemblée. Ils participent aux activités de l'association mais ils ne peuvent pas bénéficier des avantages offerts par l'association. Ils s'acquittent d'une cotisation annuelle. Les membres honoraires les personnes qui se sont particulièrement engagées pour le :

compte de l'association peuvent être nommées membres honoraires. Ils ont le droit de vote à l'assemblée et sont dispensés du paiement de la cotisation.

18

Le montant des cotisations pour les membres actifs et de soutien est fixé annuellement par l'assemblée générale.

Article 4 Admission:

Toute demande d'admission en tant que membre doit être faite par écrit au comité et doit être ratifiée par l'assemblée générale.

Les statuts et le règlement sont remis aux nouveaux membres.

Article 5 Démission:

La démission ne peut être donnée que pour la fin d'une année civile, par déclaration écrite adressée au président.

Article 6 Exclusion :

Les membres qui ne paient pas leur cotisation, malgré plusieurs rappels, qui agissent defaçon contraire aux buts de I'ASRLS, qui ne donnent pas suite aux décisions, mettent en danger les intérêts de l'association ou ceux de ses membres, peuvent être exclus par décision du comité. Les membres peuvent faire recours, par écrit, à l'assemblée générale.

3. ORGANISATION Article 7 Organes de l'Association : Les organes de I'ASRLS sont - l'Assemblée générale

- le Comité

- les vérificateurs des comptes.

Article 8 Assemblée générale

L'organe suprême de I'ASRLS est l'Assemblée générale. Sauf exception, elle est convoquée par le comité chaque année. Elle doit être annoncée au moins un mois à l'avance. Si un/des groupes de travail est mis sur pied, les membres de ce/ces groupe/s sont également convoqués à l'assemblée générale.

Article 9

Les compétences de l'assemblée générale sont les suivantes :

1)Approuver : - le procès-verbal de la dernière assemblée générale,

- le rapport d'activité, - les comptes, - le rapport des vérificateurs des comptes, - le budget, - le programme d'activité, 5

/

2) Fixer les cotisations annuelles, 3) Elire le comité, son/sa président/e et des vérificateurs de comptes et le suppléant, 4) Informer des admissions et exclusions des membres, 5) Constituer des groupes de travail, 6) Modifier les statuts, 7) Dissoudre l'association 8) Statuer sur les propositions qui lui sont soumises par le comité ou par les membres

Les propositions doivent être envoyées par écrit au comité au moins deux semaines avant lassemblée générale.

Article 10 Droit de vote :

Chaque membre bénéfice du droit de vote. La majorité simple des membres présents est requise. La voix du président est déterminante en cas d'égalité des voix.

Article 11 Assemblée générale extraordinaire :

Une assemblée générale extraordinaire peut être convoquée par le Comité si le cinquième au moins des membres le demande.

Article 12 Comité

Le comité se compose de trois à neuf membres: soit un/une président/e, un/une secrétaire, un/une trésorier/e et d'autres membres.

Article 13 Durée des fonctions, élections :

Le comité est élu pour une durée de 2 ans au scrutin secret ou à main levée. IÌ peut être réélu. Le/la président/e est nommé/e parl'assemblée générale. Les différentes fonctions au sein du comité sont réparties par le comité lui-même. Ses membres ne peuvent démissionner en bloc. Peuvent démissionner simultanément durant une année en cours au maximum deux membres du comité.

Article 14 Tâches du comité:

Le comité est l'organe exécutif de l'association. Le comité convoque l'assemblée générale annuelle et lui soumet le rapport annuel, les comptes de l'exercice et le budget de l'année suivante. Il est notamment chargé d'exécuter les décisions de l'assemblée générale, de liquider les affaires conformément au but statutaire et deformerdes groupes detravail et de contrôler leur activité. Le comité veille à une bonne entente au sein de l'association.

Article 15 Représentation à l'égard de tiers :

Le président ou un membre du comité désigné par lui représente !'ASRLS à l'égard de tiers.

P8 €

28

Article 16 Vérificateurs des comptes

Les comptes sont examinés par deux vérificateurs. L'assemblée générale nomme chaque année deux vérificateurs et un suppléant. Les vérificateurs remettent à temps au comité leur rapport écrit sur les comptes en vue de l'assemblée générale.

Les vérificateurs présentent leur rapport à l'assemblée générale.

4. FINANCES

Article 17 Ressources et cotisations :

Les ressources de l'association proviennent des cotisations annuelles, des bénéfices réalisés lors de manifestations ou de ventes diverses, ainsi que de subventions provenant d'organismes publics ou privés, de dons et de legs qui lui sont faits.

Les cotisations des membres sont fixées par l'assemblée générale et doivent être réglées au plus tard 30 jours de l'assemblée générale.

Article 18 Couverture des dépenses :

L'association ne couvre les engagements financiers que dans les limites de son avoir.

5. DISPOSITIONS FINALES

Article 19 Dissolution:

La dissolution de l'association ne peut être décidée que par une assemblée générale extraordinaire peut être convoquée spécialement à cet effet.

La dissolution de l'association exige une majorité des deux tiers de tous les membres présents à l'assemblée générale. Le vote s'effectue par écrit. La dernière assemblée, sur proposition du comité, dispose de la fortune de l'association. En cas de dissolution, cette dernière est transmise à une ou des associations ayant des buts similaires aux nôtres.

Article 20 Entrée en vigueur :

Ces statuts, modifiés et approuvés lors de l'assemblée générale du 18 mars 2022, abrogent les précédents et entrent immédiatement en vigueur.

Bussigny, le 18 mars 2022.

Pour I'Association suisse romande de la langue des signes

La présidente : Le vice-président :

( Béatrise Bula Adrien (elletjer/

3 2f (y D

ASSOCIATION BOULEVARDSANTÉ

Statuts

Dénomination et siège

Article 1 Association

LAssociation BoulevardSanté est une Association sans but lucratif régie par les présents statuts et subsidiairement par les articles 60 et sulvants du code clvll suisse.

Elle est politiquement neutre et confessionnellement indépendante.

Article 2 Siège

Lesiège del'Association est situé à Lausanne à l'adresse de BoulevardSanté Sàrl.

Article 3 Champs d'actions

L'Association BoulevardSanté œuvre dans le domaine de la santé (physique, mentale, sexuelle, et psycho-sociale) pour les personnes sourdes et malentendantes (ci-après public cible). Elle développe ses actions auprès du public cible, des proches, du réseau surdité et malentendance et auprès des professionnels de santé.

Par public cible, il est entendu toutes les personnes sourdes et malentendantes, que celles-ci alent un parcours LSF, LPC ou oraliste. Aucun militantisme pour une approche plus qu'une autre n'est acceptée de la part des membres du comité, du bureau, des membres ou toute personne ayant mandat. Une attention particulière est portée aux minorités du public cible (LGBTIQ+, aînés, migrants, etc..).

* Pour des raisons delisibilité le terme générique masculin est utilisé. Tout genre et toute identité sontinclus dans ce terme.

1

D8

Buts

Article 4 Définition des buts

L'Association BoulevardSanté vise les buts sulvants :

0 Améliorer l'accès au système de santé pour le public cible.

Promouvoir la santé via des supports médiatiques divers.

0 Prodiguer des consells en santé et dans le domaine psycho-social.

0 Proposer des interventions de promotion et de prévention de la santé (VIH, addictions, tabagisme, santé mentale, vlolences, abus, maladles chroniques, cancers, etc..).

0 Proposer des prestations de santé diverses.

0 Proposer des accompagnements individuels ou collectifs en lien avec la santé.

0 Organiser des animations et des événements.

0 Proposer des formations pour les professionnels de la santé, le public cible et toute personne présentant un intérêt pour les objectifs de l'association. 0 Collaborer avec le réseau professionnel et associatif du domaine de la surdité et de la malentendance. 0 Participer à la recherche et au développement de projets relatifs à l'accessibilité en santé du public cible.

Finances

L'exercice social commence le1*janvier et se termine le31décembre de chaque année.

Article 5 Ressources

Les ressources de l'Association proviennent notamment :

0De dons et legs De subventions publiques et privées Des cotisations versées par les membres De toute autre ressource autorisée par la loi.

Les fonds sont utilisés conformément au butsocial.

Membres

Article 6 Membres I existe deux catégories de membres : les membres actifs et les membres de soutien.

2f 2

Membres actifs

Est admissible en tant que membre actif tout professionnel (membre Individuel) ou organisation (membre collectif) de santé - ou assimilable à ce titre, travaillant auprès du public cible ou ayant un intérêt particulier pour la mission de l'Assoclation.

Membres de soutlen Est admissible en tant que membre de soutien toute personne ou organisation soutenant la mission de l'Association.

Article 7 Admission Les demandes d'admissionsont adressées par écrit au Comité. Le Comité se réserveledroitdedécliner une demande d'adhésion sans justification. En cas d'admission, le Comité en Informe l'Assemblée générale.

Article 8 Démission, exclusion La qualité de membre se perd :

0Par démission écrite auprès du comité.

0 En cas de non-paiement dela cotisation.

Par exclusion pourjustes motifs. 0En cas de décès.

Dans tous les cas, la cotisation de l'année reste due.

Article 9 Responsabilité Association répond seule des engagements contractés en son nom. Toute responsabilité personnelle de ses membres est exclue. Par ailleurs, les membres n'ont aucun droit à l'avoir social.

Organes

Article 10 Organes

Les organes de l'Association sont :

0 L'Assemblée générale

0 Le Comité

0 Le Bureau

0L'Organe de contrôle des comptes

3 40

Assemblée générale

Article 11 Constitution

L'Assembiée générale est composée de tous les membres de l'Association. Elle se réunit une fols par an en session ordinaire. Elle peut, en outre, se réunir en session extraordinaire chaque fols que nécessaire à la demande du Comité ou de 1/5ème de ses membres. L'Assembiée générale est valablement constituée quel que solt le nombre des membres présents. Le Comité communique aux membres par écrit la date de l'Assemblée générale au moins 6 semaines à l'avance. La convocation mentionnant l'ordre du jour est adressée parle Comité à chaque membre au moins 10 jours à l'avance. L'Assemblée générale est présidée par le président du Comité.

Article 12 Compétences

L'Assemblée générale est le pouvolr suprême de l'Assoclation.

Les compétences de l'Assembléegénérale sont les sulvantes. Elle :

Adopte et modifie les statuts.

0 Élit les membres du Comitè et de l'Organe de contrôle des comptes.

Détermine les orientations de travall.

0 Approuve les rapports, adopte les comptes et vote le budget.

0 Donne décharge de leur mandat au Comité et à l'Organe de contrôle des comptes.

Fixe la cotisation annuelle des membres.

Prend position sur les projets portés à l'ordre du jour.

0 Décide de la dissolution de l'Association.

Article 13 Décisions

Les décisions de l'Assemblée générale sont prisesà la majorité simple des voix des membres présents. Les décisions relatives à la modification des statuts sont prises au 2/3 des membres présents.

Quant à la dissolution de l'Association, la décision est prise à la majorité des 2/3 des membres actifs. S'il n'y a pas les 2/3 des membres actifs présents lors de cette Assemblée générale, on en convoque une seconde maximum 15 jours plus tard et la dissolution se décide alors aux 2/3 des membres présents.

4

Article 14 Votations

Chaque membre actif (Individuel ou collectif) dispose d'une volx. Les votations ont lieu à main levée. A la demande de cinq membres au moins, elles auront lieu au scrutin secret.

Les membres de soutlen n'ont pas le droit de vote.

Le vote par procuration n'est pas autorisé.

En cas d'égalité des voix, celle du président compte double.

Article 15 Ordre du jour

L'ordre du jour de l'Assemblée générale annuelle, dite ordinaire, comprend nécessalrement :

0 L'approbation du procès-verbal de la dernière Assemblée générale.

0 Le rapport du Comité sur l'activité de l'Assoclation pendant

la période écoulée.

0 Les rapports de trésorerie et de l'Organe de contrôle des comptes.

0 La décharge au Comité et à l'Organe de contrôle des comptes.

0La fixation des cotisations. La présentation du budget. L'approbation des rapports et comptes.

0 L'élection des membres du Comité et de l'Organe de contrôle des comptes.

0 Les propositions individuelles.

Comité

Article 16 Organisation Le Comité est élu chaque année par l'Assemblée générale, mais la détermination des rôles de chacun est de son propre ressort. Le Comité nomme un président, un secrétaire et un trésorier.

Article 17 Constitution Le Comité se compose au minimum de3 membres. Les membres du Comité agissent bénévolement. En cas d'égalité des voix au sein du comité, celle du président est prépondérante.

Article 18 Compétences du comité

Le Comité est chargé de :

Prendre toutes les mesures utiles pour atteindre les buts fixés par l'Association.

Convoquer les Assemblées générales ordinaires et extraordinaires.

0 Prendre les décisions relativesà l'admission, à la démission et à l'exclusion des membres.

5

0 Velller à l'application des statuts.

0Rédiger les règlements.

0 Administrer les biens de l'Assoclation.

0 Nommer les membres du bureau, définir leur cahler des

charges, leur confler la gestion des comptes et fixer la rémunération de leur travall.

0 Sur consell du bureau, vallder les contrats

de travall.

Le bureau

Article 19 Définition Est défini comme bureau le groupe de personnes nommées par le Comité dans l'objectif de gérer la bonne mise en œuvre des objectifs de l'Association.

Tout ou partie du bureau de l'Association assiste aux séances de Comlté avec une volx consultative. Le bureau peut confler à toute personne de l'Association ou extérieure à celle-cl des mandats limités dans le temps.

Organe de contrôle des comptes

Article 20 Élection L'Assemblée générale élit deux vérificateurs des comptes pour deux ans. Ils sont rééligibles. L'Organe de contrôle des comptes vérifie la gestion financière de l'Association et présente un rapport à l'Assemblée générale.

Dispositions diverses

Article 21 Engagement de l'Association

L'Association est valablement engagée parla signature collective de deux membres du Comité ou d'un membre du Comité et d'un membre du bureau.

Article 22 Dissolution de l'Association

En cas de dissolution de l'Association, l'actif disponible sera entièrement attribué à une institution poursuivant un but d'intérêt public analogue à celuide l'Association et bénéficiant de l'exonération de 'impôt. En aucun cas, les biens ne pourront retourner aux fondateurs physiques ou aux membres, ni être utilisésà leur profit en tout ou partie et de quelque manière que ce soit.

08 6

28

Les présents statuts ont été adoptés par 'Assemblée générale constitutive du 20 mars 2023 à Lausanne.

Signatures des membres fondateurs

.BiG J41 Corinne Béran Joëlle Jaunin Manon Zahraf

Anne-Claude Prélaz Girod R Steven Derendinger

Pension - Seminare Bildung und Kultur Genossenschaft für Gehörlose, 4

Schwerhörige. Ertaubte, Cl-Trägen und Hörende

STÄTUTEN

FONTANA PASSUGG zraubnden R PAre

STATUTEN GENOSSENSCHAFT FONTANA PASSUGG 1

STATUTEN DER GENOSSENSCHAFT FONTANA PASSUGG IN PASSUGG-ARASCHGEN (GEMEINDE MALIX)

I. NAME, SITZ UND ZWECK Der Vorstand entscheidet über das Beitrittsgesuch. Art. 1 Ein ablehnender Entscheid muss nicht begründet Unter dem Namen «Genossenschaft Fontana Passugg» werden. besteht mit Sitz in Passugg-Araschgen, Gemeinde Malix (Graubünden), eine Genossenschaft auf unbe- Ein Beitrittsgesuch, welches nicht innert drei Mona- stimmte Dauer. ten vom Vorstand abgelehnt wird, gilt als genehmigt.

Art. 2 Art. 5 Die Genossenschaft bezweckt, ihre Liegenschaft Die Mitgliedschaft ist übertragbar. Die Übertragung «Fontana Passugg» (Grundbuchvermessungsparzellen ist jedoch gegenüber der Genossenschaft erst wirk- 448, 450 und 976 der Gemeinde Malix) zu Eigentum sam, wenn der Anteilschein übergeben und der Er- zu behalten, zu einem Kultur- und Bildungshaus für werber, gestützt auf ein Beitrittsgesuch nach Art. 4, hörlose, Schwerhörige, Ertaubte, CI-Träger und Mitglied wurde. Hörende auszubauen und als solches zu betreiben. Art.6 Sie kann Gehörlose, Schwerhörige, Ertaubte, CI- Stirbt ein Mitglied, geht die Mitgliedschaft auf seine Träger und Hörende durch andere Tätigkeiten un- Erben über. Die Erben müssen gegenüber der Genos- terstützen und fördern. senschaft einen gemeinsamen Vertreter bezeich- Siesetzt sich für die Schaffung und Erhaltung von Ar- nen. beitsplätzen für Gehörlose und Hörbehinderte ein. Die Mitgliedschaft erlöscht, wenn nicht innert zwei Sie kann zusätzliche Grundstücke erwerben, sich an Jahren der Tod des Genossenschafters und der ge- anderen Unternehmen oder Institutionen mit ähn- meinsame Erbenvertreter gemeldet werden. lichen Tätigkeitsbereichen beteiligen und alle wei- teren Geschäfte vornehmen, welche ihren eigenen Art. 7 Zweck fördern. Ein Mitglied, welches den Wohnsitz wechselt, muss dies innert einem Jahr der Genossenschaft melden. Sie verfolgt keine Erwerbszwecke. Sie ist parteipoli- Unterbleibt die Meldung, erlöscht dieMitgliedschaft. tisch und konfessionell neutral. Art. 8 Wer aus der Genossenschaft austreten will, hat dies dem Vorstand schriftlich zu erklären. Die Austritts- II. MITGLIEDSCHAFT erklärung ist jederzeit möglich, wirkt aber erst auf Art. 3 das Ende des nächsten Geschäftsjahres. Jede natürliche oderjuristische Person kann Mitglied der Genossenschaft sein. Art.9 Ein Mitglied, welches trotz schriftlicher Warnung Eine Personengesamtheit oder eine juristische Per- des Vorstandes den Statuten zuwiderhandelt oder son, welche Mitglied ist, muss gegenüber der Genos- auf andere Weise die Interessen der Genossenschaft senschaft einen gemeinsamen Vertreter bezeichnen. schädigt, kann vom Vorstand mit sofortiger Wirkung Wird dies innert angemessener, vom Vorstand gesetz- ausgeschlossen werden. ter Frist nicht gemacht, erlöscht die Mitgliedschaft. Art. 10 Art. 4 Ablehnende Beitrittsentscheide des Vorstandes (Art. Wer der Genossenschaft beitreten will, hat dem 4 Abs. 2, Art. 5) können innert 30 Tagen mit Rekurs Vorstand eine schriftliche Erklärung einzureichen, an die Generalversammlung angefochten werden. in welcher er um Aufnahme ersucht, die Statuten anerkennt, mindestens einen Anteilschein zeichnet und sich verpflichtet, die Interessen der Genossen- schaft zu wahren.

2 RI

2 STATUTEN GENOSSENSCHAFT FONTANA PASSUGG

ORGANISATION Art. 16 Art. 11 Jedes Mitglied darf an der Generalversammlung teil- Organe der Genossenschaft sind die Generalver- nehmen und hat eine Stimme. sammlung, der Vorstand und die Revisionsstelle. Ein Mitglied kann sich mit schriftlicher Vollmacht durch einen handlungsfähigen Familienangehörigen oder durch einen anderen Genossenschafter vertre- A. Generalversammlung ten lassen. Niemand darf aber mehr als eine Vertre- Art. 12 tung übernehmen. Die Generalversammlung besteht aus den Mitgliedern / der Genossenschaft und ist das oberste Organ. Art. 17 Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Art. 13 Präsident der Genossenschaft, bei dessen Verhinde- Die Generalversammlung hat die folgenden unüber- rung der Vizepräsident und bei Verhinderung beider tragbaren Befugnisse: ein anderes Vorstandsmitglied. a) Festsetzung und Änderung der Statuten h) Wahl und Abberufung des Vorstandes und Aus dem Kreis der Anwesenden werden die Stimmen- der Revisionsstelle zähler gewählt. Der Protokollführer wird vom Vorsit- c) Entlastung des Vorstandes zenden bestimmt. d) Abnahme von Jahresbericht, Betriebsrechnung und Bilanz sowie Verwendung eines allfälligen Das Protokoll hält die wesentlichen Verhandlungs- Reinertrages gegenstände sowie die Beschlüsse und Wahlen fest. e) Erwerb, Abtretung oder dingliche Belastung Es ist vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu von Grundstücken unterzeichnen. f) Darlehen, Bürgschaften und Garantien über Fr. 50 000. Art. 18 g) einmalige Ausgaben von mehr als Fr. 50000. Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und jährlich und wiederkehrende Ausgaben von trifft ihre Wahlen mit dem absoluten Mehr der gültig mehr als Fr. 10000. jährlich abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt h) Beschlussfassung über weitere Geschäfte, für Beschlüsse der Stichentscheid des Vorsitzenden welche der Generalversammlung durch Gesetz und für Wahlen das Los. oder Statuten vorbehalten sind Für Statutenänderungen, Auflösung oder Fusion ist Art. 14 eine Mehrheit von drei Vierteln der gültig abgege- e ordentliche Generalversammlung findet jeweils benen Stimmen erforderlich. nert 6 Monaten seit Abschluss des Geschäftsjahres statt.

Eine ausserordentliche Generalversammlung wird B. Vorstand einberufen, wenn dies der Vorstand für erforderlich Art. 19 hält oder ein Zehntel der Mitglieder verlangt. Der Vorstand besteht aus fünf bis neun Mitgliedern, welche Genossenschafter sein müssen und jeweils Art. 15 für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt werden. Die Generalversammlung ist mindestens 20Tage im Wiederwahl ist zulässig. Die Mehrheit des Vorstandes voraus einzuberufen. und der Präsident müssen gehörlos oder hörbehin- Die Einladung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an dert sein. die Mitglieder. Anträge für Statutenänderungen sind im Wortlaut bekanntzugeben. Eine Wahl während laufender Amtsperiode gilt nur für deren Rest.

Der Präsident der Genossenschaft wird von der Ge- neralversammlung gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selber, wobei er zumindest einen Vizepräsidenten zu bezeichnen hat.

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STATUTEN GENOSSENSCHAFT FONTANA PASSUGG 3

Art. 20 IV. VERMÖGEN UND RECHNUNGSWESEN In die Zuständigkeit des Vorstandes fallen alle Ge- Art. 26 schäfte, welche nicht ausdrücklich einem anderen Die Genossenschaft erhält die erforderlichen Mittel Genossenschaftsorgan zugewiesen sind. durch: a) eigenes Anteilscheinkapital Art. 21 b) allfällige Jahresbeiträge der Mitglieder Der Vorstand versammelt sich auf Einladung seines c) Zuwendungen und Spenden Präsidenten oder je nach Erfordernis der Geschäf- d) Kapital- und Betriebserträge te. Drei Vorstandsmitglieder können die Einberufung einer Sitzung verlangen. Art. 27 Für Einladung und Durchführung der Vorstandssit- Jedes Mitglied muss mindestens einen Anteilschein zung gelten sinngemäss die Art. 15-18. von Fr. 500.- zeichnen und bezahlen. Ein Mitglied kann beliebig viele Anteilscheine übernehmen. Universalversammlung und Zirkulationsbeschlüsse sind statthaft. Der Anteilschein wird vom Vorstand ausgestellt und lautet auf den Namen des Mitgliedes. Es können auch Art. 22 Zertifikate über eine Mehrzahl von Anteilscheinen Vorstand kann bestimmte Befugnisse auf eige- ausgegeben werden. ne Mitglieder oder auf selber gewählte Ausschüsse übertragen. Der Anteilschein darf nicht verpfändet werden.

Er kann die Geschäftsführung oder die Betriebslei- Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Dividende tung teilweise oder ganz auf Personen übertragen, oder auf Verzinsung des Anteilscheinkapitals. welche nicht Genossenschafter sein müssen. Art. 28 Er bezeichnet diejenigen Personen, welche für die Die Generalversammlung kann einen Mitgliederbei- Genossenschaft rechtsverbindlich unterschreiben, trag für das nächste Geschäftsjahr einführen und und er regelt die Art der Zeichnung. dessen Höhe festlegen.

Art. 23 Art. 29 Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Entschä- Für Verbindlichkeiten haftet einzig das Genossen- digungen, welche die Generalversammlung festlegt, schaftsvermögen. Persönliche Haftung oder Nach- und auf Ersatz ihrer Barauslagen. schusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.

1 Anspruch auf Tantieme besteht nicht. Wer aus der Genossenschaft austritt, erhält seineAn- teilscheine zum inneren Wert gemäss letzter Bilanz, höchstens aber zum Nominalwert, zurück, aberkeine Erstattung für weiteres Genossenschaftsvermögen. C. Revisionsstelle Art. 24 In jedem anderen Fall von Erlöschen der Mitglied- Die Revisionsstelle besteht aus einer im Handelsre- schaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung aus gister eingetragenen und von der Genossenschaft dem Anteilscheinkapital oder aus weiterem Genos- unabhängigen Treuhandfirma. senschaftsvermögen.

Ihre Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist zu- lässig.

Art. 25 Rechte und Pflichten der Revisionsstelle richten sich nach Art. 906 und Art. 727 ff. OR.

RA 0e 1

4 STATUTEN GENOSSENSCHAFT FONTANA PASSUGG

Art. 30 Das Geschäftsjahr entspricht einem Kalenderjahr.

Jahresrechnung und Bilanz sind so zu verfassen, dass die Vermögens- und Ertragslage der Genossenschaft ersichtlich ist. Für den Betrieb des Kultur- und Bil- dungshauses ist eine separate Rechnung zu erstellen. Die Buchführung muss sich nach Art. 957 ff. OR und nach anerkannter kaufmännischer Praxis richten.

Jahresrechnung und Bilanz werden als Bestandteil des Jahresberichtes allen Genossenschaftern mit der Einladung zur ordentlichen Generalversammlung zu- gestellt.

VERSCHIEDENES Art. 31 Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder. Vor- behalten sind Fälle, in denen eine Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt verlangt wird.

Art. 32 Wird die Genossenschaft aufgelöst, erfolgt die Liqui- dation durch den Vorstand, sofern die Generalver- sammlung nicht einen Dritten damit beauftragt.

Das Genossenschaftsvermögen wird vorerst zur Schul- dentilgung und dann zur Rückzahlung der Anteilschei- ne im Nominalwert verwendet. Sollte ein Überschuss verbleiben, ist eine Generalversammlung einzuberu- fen, welche dann über die Verteilung an eine oder hrere Institutionen mit gleichem oder ähnlichem reck im Hörbehindertenwesen beschliesst.

Art. 33 Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationen- recht.

Diese Statuten treten mit ihrer Annahme an der Generalversammlung vom 14. Juni 2008 in Kraft. Sie ersetzen die früheren Statuten vom 20.2.1993/15.6.1996.

7000 Chur, den 14. Juni 2008

Für den Vorstand der Genossenschaft:

Fmaud Mmy Rupf V R Emanuel Nay, Präsident Rolf Zimmermann, Vizepräsident 28

Auftanken in Fontana Passugg

FONTANA PASSUGG Riedwiesli 4 CH-7062 Passugg-Araschgen Telefon +41 (0)81 250 50 55 Telefax +41 (0)81 250 50 57

Schreibtelefon +41 (0)81 250 50 56 Videophone: vp-passugg.prodeaf.org

PROCOM für Hörgeschädigte +41 (0)844 844 081 für Hörende +41 (0)844 844 071

www.fontana-passugg.ch info@fontana-passugg.ch e

Spendenkonto PC 70-6000-9 Wir sprechen die Gebärden- und die Lautsprache. Nous nous exprimons en langue des signes et vocale. Ci esprimiamo nella lingua dei segni e vocale. Nus discurrin la lingua da segns e la lingua yocala. We speak vocal and sign language. flf 08_2008 500

Handelsregisteramt des Kantons Zürich Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-020.6.002.059-7 von: 1 CHE-105.999.602 Verein 18.12.2015 auf:

Alle Eintragungen

Ei Lö Name Ref Sitz

1 Schwelzerischer Gehörlosenbund 1 Zürich

Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder Ei Lö Domiziladresse 1 Mittel: private und öffentliche Subventionen, Spenden und Legate, Beiträge von 1 2 Oerlikonerstrasse 98 Gönnern, Erträge aus Dienstleistungen, Mitgliederbeiträge, Kapitalzinsen. 8057 Zürich

2 Räffelstrasse 24

8045 Zürich

Ei Lö Zweck EiLö weitere Adressen 1 10 Der SGB-FSS Ist ein Dachverband der Gehörlosen- und Schwerhörlgen-Seibsthilife: Er sorgt für ein professicnelles Angebot- von Leistungen für Betroffene und Kollektivmitglieder.DerSGB-FSSsetztsichalsDienstleisterundInteressenvertreter für die konsequente Verbreitung des bilingualen Spracherwerbs (Gebärdensprache und gesprochene Sprache) als Voraussetzung für die volle Inklusion aller-gehörlosen und schwerhörigen Menschen In der Schweiz ein. Er tritt dafür ein, dass die schweizerischen Gebärdensprachen in allen Lebensbereichen gleichwertig-wie Deutsch, Französisch und Itallenisch behandelt werden. Der-SGB-FSS-verpflichtet sich, die Selbständigkeit und die Solidarität der Gehörlosen und Schwerhörigen InderSchweiz(undinLiechtenstein)zubewahrenundzufördernundihneneine aktive Tellnahme am sozialen Leben zu ermöglichen. Er fordert die Gleichstellung IhrerRechteein.Ersetztsicheinfürihresoziale,kulturelleundlinguistische Selbständigkeit. Er setzt sich dafür ein, dass die Probleme der Gehörlosen und Schwerhörigen besser bekannt werden, um damit Ihre Integration zu fördern. Er verfolgt keine kommerziellen Zwecke.

10 Der SGB-FSS ist ein nationaler Dachverband, der sich dafür einsetzt, dass

Zugangsbarrieren für gehörlose und hörbehinderte Menschen abgebaut, dass sie gleiche Rechte und Chancen erhalten und dass die drei Landes-Gebärdensprachen (Deutschschweizerische Gebärdensprache (DSGS), Französische Gebärdensprache (LSF) und Italienische Gebärdensprache (LIS)) in der Schweiz gesellschaftlich und rechtlich anerkannt werden. Damit verfolgt er die vollständige Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von gehörlosen und hörbehlnderten Menschen und deren Inklusion. Er sorgt für ein professionelles Angebot von Leistungen für die Zielgruppe von gehörlosen und hörbehinderten Menschen, und der Kollektivmitglieder. Der SGB-FSS setzt sich als Experte und Interessenvertreter fürdie konsequente Verbreitung des bilingualen (und multilingualen) Spracherwerbs als Voraussetzung für die volle Inklusion aller gehörlosen und hörbehinderten Menschen In der Schweiz ein. Er tritt dafür ein, dass die schweizerischen Gebärdensprachen in allen Lebensbereichen gleichwertig wie die offiziellen Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch behandelt werden. Der SGB-FSS verpflichtet sich, die soziale, kulturelle und lingulstische Selbständigkeit und die Solidarität unter gehörlosen und hörbehinderten Menschen in der Schweiz (und in Liechtenstein) zu bewahren und zu fördern, undihnen eine aktive Tellnahme am sozialen Leben zu ermöglichen. Er verfolgt ausschliesslich gemeinnützige und keine kommerziellen Zwecke. ElLö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Statutendatum 1 24.09.2005 1 16.05.2009 1 08.05.2010 1 24.05.2014 10 19.10.2019

A

Cf Zürich, 20.01.2023 Fortsetzung auf der folgenden Seite

Handelsregisteramt des Kantons CHE-105.999.602 Zürich her Gehörlosenbund Alle Eintragungen Zürich Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat.

1 44714 18.12.2015 Seite / Id Ref

249 23.12.2015 TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat.

2 22034 22.06.2016 2558783 8 Seil

122 27.06.201662913571 9408 04.03.2019 3 46 07.03.2019 100458; 17107 15.05.2017 41177 23.10.2019 96 18.05.2017 208 28.10.2019 1004740 4 30390 31.08.2017 3529451 10 30050 05.08.2020 171 05.09.2017 153 10.08.2020 100495- 5 4515 30.01.2018 3732829 11 16404 19.04.2021 23 02.02.2018 77 22.04.2021 6 26564 20.07.2018 031165 12 30953 08.07.2021 1005155 7 142 25.07.2018 4380289 13 133 13.07.2021 1005247 43262 30.11.2018 2721 17.01.2023 236 05.12.2018 1004512545 1 20.01.2023 1005657 EAe Lö Personalangaben

1 4m

Hermann,Roland,vonWilchaus-AltSt-dohann-inSeh Funktion Zeichnungsart alihausen Präsident-des

1 4m Kollektivunterschrift-zu-zweie

Binggeli,Tatjana,von-Münchenbuchs Vorstandes 1 Vizepräsidentin-des Kolleklivunterschrift zu-2weier 4m Palama,Frédérique,vonVersokx,inCollonge-Bee Vorstandes Mitglied des

1 Praplan, Rolande, von Ayent, Vorstandes Kollektivunterschrift zu-zwelen

in Ayent Mitglied des

1 4 Kollektivunterschrift zu zweien

Gsponer,Loredana,vonHochdorf,nHo Vorstandes Mitglieddes

1 Graf, Rudolf, genannt Ruedi, Vorstandes Kollektivunterschrift-zu-zweien

von Eggersriet, in Winterthur Mitglied der

1 6 Wagner-Dörig, zu zweien

Roland-Manfred, von Zernez, in-Zärich Geschäftsleitung hrift

Mitglied der 1 Witzthum, Harry, von Zürich, in Geschäftsleitung Kollektivunterschrift zu-zweisn

1 Zürich

OBT AG (CHE-384.364.751), Geschäftsführer 1 7 in Zürich Kollektivunterschrift zu zweien 1 Bäurle,RonnyAdrian,vonAmriswil, 8 Revisionsstelle Buser,ViktorHans,vonErlinsbachSO.-eizter enbach

1 5m Daiss-Klang, Brigitte, von Glarus-Nord, in Dictr Kollektivunterschrift-zu-zweien

1 7 Kollektivunterschrift-zu zweien

1 D'Orio, Antonia, von Egglwil, in Zärich Kollektivunterschrift zu-zweien 11 1 Eberhardt, Maria Theresia, Von Aarau, in Anr Kollektivunterschrift zu-zweien

3 Faustinelli,

Muraz StéphaneAndré,vonGuttel-Feschel,-in-Col Kollektivuntersehriftzuzwelen

1 4 dJurietti,Tiziana,vonQuinto,in-Lugano Kollektivunterschrift zu zweien

11 MurkBäurle,Véronique,vonLenk,inSehweeh

3 5 Kollektivunterschrift-zu-zweien

3 Alefsen,Sandra-Marion,deutscheStatsange6rid0 Ferracin Kollektivunterschrift zu-zweien Chételat, Luana, von Faido,

3 6m Gremaud,Christian,von-Vuadens,in In Lausanne Kellektivunterschrit-zuzwelen

3 6m Kurz,ElsaEsther,von-Valan Kollektivunterschrift zu zweien

4 Binggeli, Tatjana, von Münchenbuchsee,

Kollektivunterschrift-zu-zwelen in Möhlin Kollektivunterschriftzu-zwelen Präsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien 4 9 Palama,Frédérique,von-Versokx,in-Collon e Vorstandes Vizepräsidentindes

4 9 Kollektivunterschrift-zu-zweien

Hermann,Roland,vonWildhaus-Alt-St-Johannn Vorstandes hausen en Mitglied des

4 Hartmann, Angela, von Degersheim, Vorstandes Kollektivunterschrift zu-zweien

4 6m in Frauenfeld

4 Nötzli, Alexandra, von Bölach, in- zu zweien 5m Perroilaz, hrift

iegula,von Chalais, in Seon Kollektivunterschrift-zu-zweien

5 Perrollaz, Regula, von Chalais,

in Seon Mitglied des Kollektivunterschrift-zu-zweien

5 8 zu zweien

Daiss-Klang,Brigitte,vonGlarus-Nord,inDiet Vorstandes schrift

Mitgliedder 5 7 Schrago,Ann-Colette,von-Fribeurg, Z Geschäftsleitung Kollektivunterschrift-zu-zweien Mitglied der Geschäftsleitung Kollektivunterschrift zu-zweien Zürich, 20.01.2023

Handelsregisteramt des Kantons Zürich 1

/99.602 Schwelzerischer Gehörlosenbund Zürich 3

fagungen Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 6 10m Gremaud, Christian, von Vuadens, in Fribourg Mitglied der Kollektivunterschrift zu zwelen Geschäftsleitung 6 10 Kurz, Elsa Esther, von Valangin, in Lausanne Mitglied der Kollektivunterschriftzuzwelen Geschäftsleitung 6 13 Nötzli, Alexandra; von Bülach, in Bellinzona Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung

7 Bunjaku, Romina, von Zürich, in Zürich Kollektivunterschrift zu zweien

7 Holenstein Schadegg, Jeannette, von Amriswil, in Zürich Kollektivunterschrift zu zwelen 8 9m Melchior, Marie-Louise, von Provence, in Zürich Kollektivunterschrift zu zweien 8 9 Oehme, Elke, deutsche Staatsangehörige, In Murl bei Bem Kollektivunterschriftzuzwelen 9 Buser, Viktor, von Erlinsbach (SO), In Küttigen Mitglied des Kollektivunterschrift zu zwelen Vorstandes 9 11 Viguier, Thomas, von Brec, in-Renens (VD) Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 9 13 Melehlor, Maric-Louise, von Provence, in Zürich Mitglied der Kollektlvunterschrift zu zwelen Geschäftsleitung 9 Schneider, Pia, von Brügg, in Bassersdorf Mitglied der Kollektivunterschrift zu zwelen Geschäftsleitung 10 Beyeler, Stéphane, von Cologny, in Saint-Jean-de-Gonville (FR) Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 10 11 Gremaud, Christian, von Vuadens, in Bern Mitglied der Kollektlvunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 11 13 Afewerki, Meharl, eritreischer-Staatsangehöriger, in Geneve Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes

11 Berchtold, Susanne, von Glswil, In Staufen Kollektivunterschrift zu zweien

12 Notter, Christa, von Boswil, in Beringen Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung

Zürich, 20.01.2023 Dieser Auszug aus dem kantonalen Handelsregister hat ohne die nebenstehende Originalbeglaubigung keine Gültigkeit. Er enthält alle gegenwärtig für diese Firma aktuellen Eintragungen sowie allfällig gestrichene Eintragungen. Auf besonderes Verlangen kann auch on ein Auszug erstellt werden, der lediglich alle gegenwärtig aktuellen Beglaubigter Eintragungen enthält. Auszug

Der-Regtstergpftrer#2

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ZEWO EINGEGANGEN

25. Nov. 2022

Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS Vorstand Räffelstrasse 24

8045 Zürich

Datum 21. November 2022 Kontakt Marc Dragaj, dragaj@zewo.ch, 044 366 99 54 Thema Zewo-Gütesiegel unter Auflagen erneuert

Sehr geehrte Damen und Herren

Herzliche Gratulation. Der Verein Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS hat das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen. Ihre Organisation erfüllt 99% der geprüften Kriterien im Wesentlichen. In einzelnen Punkten hält Ihre Organisation die Zewo- Standards nicht mehr vollständig ein. Die Zewo erneuert das Gütesiegel deshalb unter Auflagen.

In der Beilage sehen Sie, was bis wann zu tun Ist. Zudem zeigen ein paar Empfehlungen, wo weitere Verbesserungen möglich sind. Wir haben die Punkte am Besuch mit Frau Hartmann, Frau Holenstein und Herrn Witzthum besprochen. Bitte belegen Sie uns innerhalb der gesetzten Fristen, dass Sie die verlangten Massnahmen umgesetzt haben. Sie erhalten dann das neue Zewo-Zertifikat. Es Ist bis am

31.12.2026 gültig.

Das Zewo-Gütesiegel bescheinigt, dass der Verein Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS Spenden zweckbestimmt, effizient und wirkungsorientiert einsetzt. Indem Sie sich an die Standards halten, stärken Sie das Vertrauen in Ihre Organisation und in den gemelnnützigen Sektor. Danke, dass Sie dazu beitragen, die Spendenfreude in der Schweiz zu erhalten.

Zeilgen Sie, dass Spenden bei Ihnen in guten Händen sind. Bilden Sie das Zewo- Gütesiegel mit Claim konsequent ab: auf Sammlungsaufrufen, Inseraten, Plakaten, TV-Spots, Websites, Bannern, Newslettern und Publikationen. So vermitteln Sie ein sicheres Gefühl beim Spenden und unterstützen die Spendenfreude. Praktische Vorlagen finden auf www.zewo.ch/slogan. Unser Newsletter hält Sie rund um die Zewo-Standards auf dem Laufenden.

Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und freundliche Grüsse Stiftung Zewp

Martina Ziegerer D Marc Dragaj Geschäftsleiterin Gütesiegelberelch R8 0 Stiftung Zewo - Pfingstweidstrasse 10 - 8005 Zürich -T+41 (0)44 366 99 55 - info@zewo.ch - Postkonto 87-464193-6 - MWST-Nr. CHE-109.281.337

Produkte & Marken

Handlungsfelder Bildung

Bilingualität zu Hause Die Plattform «Read to Deaf Kids» hat zwei neue Kinderge- schichten veröffentlicht: «Wundarr der Wassermann» und «Amali und die roten Ballons». Diese Geschichten enthalten Videos mit gehörlosen Erzähler*innen, die Märchen mit Untertiteln gebärden. Sie ermöglichen gehörlosen und schwerhörigen Kindern nicht nur den Zugang zur Sprache, sondern ermutigen auch die Eltern, mit ihren Kindern in der kritischen Phase des Spracherwerbs zu spielen. «Read to Eines Tages entdeckte Amat auf dern Weg eine FroteBlume- Sie lächeltedasMadchen (frföhlichan Deaf Kids» ist ein Sprachlernprogramm, das die spieleri- che Interaktion zwischen Eltern und Kindern unterstützt. Optisch ansprechende Geschichten für Kinder und Eltern is ist wichtig für den frühen Schriftspracherwerb der Kin- der und für den Aufbau einer soliden Bindung zwischen zur Plattform signwise.ch dient der Hausgebärdensprach- Kindern und Eltern. kurs als Sprachlernsystem mit zwei verschiedenen Fokus- sen. Der erste ist, die Kinder zu unterstützen, eine Sprache Der Hausgebärdensprachkurs, der voraussichtlich Ende zu erwerben, indem sie sich diese vollständig erschliessen. 2023 starten wird, ist ein weiteres Bildungsinstrument für Der zweite ist, den Eltern zu helfen, die Gebärdensprache gehörlose und schwerhörige Kinder und Eltern. Es handelt mühelos zu erlernen. Der Kurs sensibilisiert die Eltern auch sich um ein bilinguales Lehrmittel, das den Kindern hilft, die für die kulturellen, sozial-emotionalen und sprachlichen Gebärdensprache erfolgreich zu erlernen. Im Unterschied Bedürfnisse ihrer Kinder.

Gesundheit Gesundheitshandbuch Im letzten Jahr arbeitete der SGB-FSS mit dem Centre Univer- sitaire de Médecine Générale et Santé Publique (Unisanté) zusammen, um Interventionen zur Sensibilisierung von Ge- sundheitsdienstleistern zu entwickeln. Diese Interventionen konzentrierten sich auf Schulungen und Workshops zur Ver- besserung der Kommunikationsfähigkeiten von Gesundheits- dienstleistern. Ein weiterer Fokus war, die Teilnehmenden für allgemeine Kommunikationsprobleme, Sprachbarrieren und Gesundheitsbarrieren zu sensibilisieren, die für gehörlose und schwerhörige Menschen relevant sind. Die vorläufigen Ergebnisse der Interventionen zeigten, dass sich das wahrge- nommene Wissen und die Selbstwirksamkeit der Gesund- heitsdienstleister in der Gesundheitsversorgung von gehör- losen und schwerhörigen Patienten verbessert haben.

Der SGB-FSS wird in Zusammenarbeit mit Unisanté diese Ergebnisse nutzen, um im Jahr 2023 ein Gesundheitshand- buch zu entwickeln. Das Handbuch soll Gesundheitsdienst- leistern erklären, wie sie die Gesundheitsversorgung an die Arzt-Patientengespräche sind wichtige Grundlagen für den betroffene Bevölkerung ohne Kommunikations- und Sprach- Behandlungserfolg barrieren Liefern und gesundheitliche Ungleichheiten abbauen können. Zu diesem Zweck wird das Handbuch verschiedene Interventionsansätze enthalten, die die sprachlich-kulturellen Kompetenzen von Gesundheitsdienstleistern fördern, damit sie gehörlosen und schwerhörigen Menschen eine hochwerti-

0 ge Gesundheitsversorgung anbieten können.

7 19

Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

9 5

Schweizerische Eidgenossenschaft Eldgenössisches Departement desInnern EDI Confédération suisse Bundesamt fürSozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera GeschäftsfeldInvalidenversicherung Confederaziun svizra

Name DO/VN: Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)

Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.

Hauptzielgruppe der VN/UVN: Gehörlose und Hörbehinderte Personen

Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID- ord. I- Eigenleistungs- Kantons- Sprach- Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) BSV-Nr. (wenn neu, dann als "neu"bezeichnen) Beitrag ab fähigkeit eine zugehörig- region Webseite und GLN (via Info-Mailadresse

2024 in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/I) REFDATA); falls

Folge? vorhanden

19999 XY www.xxx.ch

1 ja/nein BE D GLN

xy (neu) info@muster.ch 2222 Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS 1'391790 nein ZH D/F/l www.sgb-fss.ch 2223 Stiftung Treffpunkt der Gehörlosen Zürich 299'295 nein ZH D www.sichtbar-gehoerlose.ch

6138 Verein movo 46'610 nein ZH D ww.movo-art.ch

6140 Association S5 188'584 nein GE F www.s-5.ch

Association Suisse Romande de la langue des

6148 215'153 nein VD F

sianes

6149 Association Boulevard santé 65'995 nein VD F www.boulevardsante.ch

6151 FsB Graubünden 44223 nein GR D www.fsb-gr.ch

6150 Fachstelle St. Gallen 100'570 nein SG D

Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung Fr. 32'841 besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :

Visum VN: Datum: 91.24

RP

Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0

Anhang C Fachkonzepte der VN Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige Fachkonzept Rechtsberatung (Dossier- und Kurzberatungen) Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informati- onsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Fachkonzept Treffpunkte für behinderte Personen und deren Angehörige Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe

10 28 18 R09

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 2222 Vertragsnehmerin Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 /VG» im KSBOB2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Beratung ermöglicht es der betroffenen Person, unterstützt durchihre Kenntnisse der Gebärdensprache, die Gebärdensprache zu verwenden und die Gehörlosenkultur zu verstehen, um auf ihre Fragen, Anliegen und Bedürfnisse im täglichen Leben einzugehen. Die Beratungen umfassen verschiedene praktische Fragen wie Probleme im Zusammenhang mit der beruflichen Laufbahn, Diskriminierung, technische Hilfsmittel und mündliche und schriftliche Kommunikation (z. B. Schreibberatung, Leseverständnis) sowie die Vermittlung an Selbsthilfegruppen und Fachdienste.

Link zur Webseite der Organisation: www.sgb-fss.ch; https://www.sgb-fss.ch/fr/prestations/centre-les- chemains/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Spezifisch (für die Zielgruppe) : Die betroffene Person (inkl. ihre Angehörige) erhält aufgrund ihres aktuellen Bedarfs relevante Informationen, die sie in ihrer grösstmöglichen Existenzsicherung und Selbständigkeit und Teilhabe fördern und ihr ermöglicht, ihre Entscheidungen zu fällen und umzusetzen.

Messbar: Die Kontakte mit den Betroffenen und die besprochenen Themen werden in einem Bericht festgehalten. Sie werden in einem Berichtsformular festgehalten und ausgewertet.

Aktionsorientiert: Konkrete Hilfen werden direkt mit den Betroffenen besprochen und das Verständnis der vorgeschlagenen Lösungen wird überprüft.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 RA Vd

Realistisch: Ein Team von erfahrenen Berater:innen gewährleistet eine umfassende Beratung und kann bei Bedarf externe Fachpersonen hinzuziehen.

Zeitlich festgelegt: Das Angebot erfolgt durch Anmeldung und Terminvereinbarung, bei der die Uhrzeit und der Umfang der Sozialberatung bekannt gegeben werden.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetztwerden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das lährlicheinhaltliche Reporting überdie Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVGVP 2024-27 / Version 1.0 2/6 0y

10

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung X Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Gehörlose, schwerhörige und sehbehinderte Menschen (einschließlich Menschen mit Sprachschwierigkeiten oder einer zusätzlichen Behinderung) sowie deren Angehörige und Bezugspersonen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse X Bisherige Leistungserbringung Andere: X Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Für die Beratungsgespräche werden bei Bedarf geeignete Kommunikationshilfen wie Gebärdensprach-Dolmetschdienste, Schriftdolmetschdienste, elektronische Hilfsmittel u.a. eingesetzt. Die Dienstleistungen werden mittels Gebärdensprach-Videos barrierefrei für die Zielgruppe in der Kommunikation angeboten.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die Rechtsberatung, die von juristischen Fachpersonen geleistet wird, wird abgegrenzt.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

g

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Die Öffnungszeiten und Kommunikationsmodalitäten werden auf der Website bekannt gegeben, und es gibt ein Faltblatt, das über den Rahmen der Beratungen informiert.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Das Feedback der Betroffenen undihrer Angehörigen wird in einem Bericht gesammelt. Die Ergebnisse der Umfrage werden anschließend in einem Bericht veröffentlicht. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Einige Stunden werden auch in Form von Mandaten an die Partnerverbände des SGB- FSS vergeben. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen

Kurzinfo dazu Unterstützung im Koordinierungsausschuss derPartner aus der Region, des Centre les Chemain'S und der Berufsschule BFSUG für Hörgeschädigte und Gehörlose.

O) 4/6 Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

0

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Zi, M.R. U23

Vertragsnehmerin Ring / (

Ort/Datum Be 7.12.1013

Bundesamt für Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

R/co0

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 5640 5640 5640 5640 22560 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 580 580 580 580 2320 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 6220 6220 6220 6220 24880 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- menden- 0 Blockkurse Tage In Teilneh- menden- 0 Tageskurse Tage In Teilneh- menden- 0 Semester/Jahreskurse Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 413580 413580 413580 413580 1654320 Personalkosten CHF 352530 352530 352530 352530 1410120 Sachkosten/Umlagen CHF 766110 766110 766110 766110 3064440 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 355790 355790 355790 355790 1423160 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 385640 385640 385640 385640 1542560 Finanzhilfe BSV CHF 741430 741430 741430 741430 2965720 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) X Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) XOrganisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

21a

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 2222 Vertragsnehmerin Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 /VG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Rechtsberatung

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Menschen mit einer Hörbehinderung sowie Begleit- und Bezugspersonen erhalten von ausgebildeten Jurstinnen Rechtsberatung für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit ihrer Hörbehinderung in allen Rechtsgebieten - aber mit Schwerpunkt in Fragen zu Sozialversicherung, Bildung und Gesundheit -, darüber hinaus fordern unsere Jurstinnen auch die Rechte von Menschen mit einer Hörbehinderung in Rechtsmittelverfahren und in gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialversicherungsgericht ein. Link zur Webseite der Organisation: https://www.sgb-fss.ch/angebot/rechtsdienst/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Spezifisch: Menschen mit einer Hörbehinderung können basierend auf ihrer eigenen Handlungs-Motivation und im Austausch mit den juristischen Fachpersonen Entscheide fällen, priorisieren und umsetzen. Sie erhöhen ihre Kompetenzen, um ihr Leben mit den täglichen Herausforderungen Zu meistern. Angehörige und Bezugspersonen werden in ihren Aufgaben für den behinderten Menschen und den Herausforderungen im Alltag gefördet und unterstützt. Dadurch erhalten sie eine grössere Selbstbestimmung, Teilhabe und können ihre eigene Selbstvertretung wahrnehmen, wie dies im Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert wird:

Messbar: Alle Rechtsberatungen (Beratungsstunden, Gesuche und Rechtsmittel) werden statistisch erfasst und die Wirkung dadurch ermittelt. Die Anzahl Rechtsberatungen sind ein direkter Indikator dafür, dass die Klientinnen ihre Anliegen geltend machen und dadurch ihre Selbstbestimmung, Teilhabe und Selbstvertretung umsetzen konnten.

Aktionsorientiert:

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27/ Version 1.0 Cisd

Menschen mit einer Hörbehinderung und ihre Begleit- und Bezugspersonen erhalten eine barriere-freie und niederschwellige Rechtsberatung (kostenlos) per persönliches Gespräch, (Video-) Telefon oder in schriftlicher Form.

Realistisch: Ein Team von erfahrenen Juristinnen gewährleistet eine umfassende Rechtsberatung und kann bei Bedarf externe Anwältinnen hinzuziehen, um die Rechte der Klientinnen auch vor Gericht einzufordern. Gerichtsverfahren und Prozesskosten werden dabei nicht als Leistung im Sinne des Art. 74 IVG erfasst.

Terminiert: Die Rechtsberatung steht für Menschen mit einer Hörbehinderung und Ihre Begleit- und und Bezugspersonen in Rechtsfragen bezüglich der Hörbehinderung jederzeit zur Verfügung wird nach Eingang und unter Wahrung der Fristen abgearbeitet. Gerichtsverfahren und Prozesskosten sind davon abgegrenzt.

soll Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetztwerden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support «RealisiertesArbeits- Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting überdie Zielerreichungerfolgtinder Reporting-Vorlage programm».

00 2/6 Fachkonzept Art. 74IVGVP 2024-27 / Version 1.0 V

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- X Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)

Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit einer Hörbehinderung (und Hörsehbehinderung), deren Begleit- und Bezugspersonen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse XBisherige Leistungserbringung Andere: X Kundenumfrage/Kundeninput

Kurzinfo dazu Die Dienstleistung wird regelmässig ausgewertet, punktuell werden Umfragen bei Akteurinnen durchgeführt und Umfeldanalysen mit Blick auf Bedürfnisse analysiert. Der Diskriminierungsraport informiert die breite Öffentlichkeit über die Trends innerhalb der Rechtsanfragen. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache) und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Für die Klienteninnen-Gespräche werden bei Bedarf geeignete Kommunikationshilfen wie Gebärdensprach-Dolmetschdienste, Schriftdolmetschdienste, elektronische Hilfsmittel u.a. eingesetzt. Die Dienstleistungen werden mittels Gebärdensprach-Videos barrierefrei für die Zielgruppe in der Kommunikation angeboten.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die Rechtsberatung ist aufgrund der spezifischen Ausbildung von allen anderen Betriebsteilen der Organisation abgegrenzt. Juristische Leistungen sind mit Blick auf Gerichtsverfahren oder Prozesskosten davon abgegrenzt.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) X Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Die Rechtsberatung wird in allen zur Verfügung stehenden Medien öffentlich gemacht

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Qualität der juristischen Beratungen wird ständig im Team supervisiert, die Beratungen werden einmal im Jahr im Diskriminierungsrapport publiziert und es finden regelmässige Austausche mit anderen Fachorganisationen statt. Zusätzlich wird ein systematisches Monitoring neuer Trends und Entwicklungen umgesetzt. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) X ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Für Menschen mit Hörbehinderung) bietet einzig der Gehörlosenbund eine Rechtsberatung an. Die Rechtsberatung koordiniertsich mit anderen Fachorganisationen, insbesondere dem Dachverband Inclusion Handicap.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: X Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Das enge Netzwerk mit der Zielgruppe der Menschen mit Hörbehinderung, der Anteil der Mitarbeiterinnen mit Hörbehinderung und der Austausch mit anderen Fachorgansiationen des Hörbehindertenwesens, der Behindertenorganisationen sowie sozialversicherungsrechtlichen Fachstellen stellen sicher, dass das notwendige Wissen für die Rechtsberatungen aktuell ist.

4/6 Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 08 18

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 1061 1061 1061 1061 4244 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 212 212 212 212 848 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 1273 1273 1273 1273 5092 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung

Geplante Kosten Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Personalkosten CHF 101840 101840 101840 101840 407360 CHF 82745 Sachkosten/Umlagen 82745 82745 82745 330980 CHF Total Kosten 184585 184585 184585 184585 738340

Geplante Erträge Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF BSV (*Details in nachfolgender 48374 48374 48374 48374 193496 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 4000 140030 140030 140030 560120 321929 92929 921929 92929 377776 CHF Total Erträge 188404 188404 188404 188404 753616

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) X Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVGVP 2024-27 / Version 1.0 5/6

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Zinefr 19.12. 2023

Vertragsnehmerin is

Ort/Datum Jou7.12.1023

Bundesamt für Sozialversicherungen Aep

A Con Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

De

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 2222 Vertragsnehmerin Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: XGruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Zielgruppe der gehörlosen, hörbehinderten und hörsehbehinderten Menschen (inkl. derjenigen mit eingeschränkter Sprache) und ihre Bezugspersonen erhalten aktuelle Informationen digital und in Print. Diese Informationen stehen möglichst barrierefrei und öffentlich zur Verfügung und die betroffene Person kann so selbständig und auf eine für sie verständliche Weise auf relevante Inhalte zugreifen und diese verstehen und für ihre eigene Lebensgestaltung einsetzen.

Themen sind: - Arbeit - Barrierefreiheit - Bildung - Gesundheit - Familie/Erziehung - Finanzen - Hilfsmittel USW.

Online Die Informationen werden möglichst barrierefrei via Online-Medien verbreitet, wie - Webseiten mit spezifischen Inhalten für hörbehinderte Personen (insbesondere zu Angeboten wie Beratungen, Kurse, Kommunikationswegen wie Gebärdensprache usw. und News) - Gebärdensprache-Lexikographie (Read to Deaf Kids, Signwise, Hausgebärdensprachkurs, usw.) - Elektronische Newsletter für betroffene Personen, und ihre Angehörigen - Schriftlich und via Gebärdensprachvideos

-Social Media-Angebote für Menschen mit Hörbehinderung wie Facebook, Linkedln, Twitter, Instagram etc. - Broschüren, Flyers, Factsheets, Informationsgrafik zu behinderten-spezifischen Themen

Print: - Broschüren, Flyers, Factsheets etc. zu behinderten-spezifischen Themen Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

10 X

Link zur Webseite der Organisation:

1. https://www.sgb-fss.ch

2. https://twitter.com/sgbfss?lang-en

3. https://www.instagram.com/sgb_fss/?hl=en

4. https://www.facebook.com/people/Schweizerischer-Gehörlosenbund-SGB-FSS/100064615694953/

5. https://ch.linkedin.com/company/sgb-fss-

ch?original_referer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

6. https://www.sgb-fss.ch/shop/

7. https://signsuisse.sgb-fss.ch

8. https://www.sgb-fss.ch/spenden/spendenmagazin/

9. https://www.deafliteracy.ch/

10. https://signwise.ch/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung:

Die Medien und Publikationen dienen der Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel gehörlose, hörbehinderte und hörsehbehinderte Menschen (inklusive derjenigen mit der eingeschränkten Sprache), deren Angehörige und Bezugspersonen durch Informationsverbreitung und Wissensvermittlung zu unterstützen, dass die betroffenen Menschen ihr Leben selbstbestimmter und autonomer gestalten können. Sie werden dadurch in ihrer Selbstbestimmung, Resilienz und Autonomie am Arbeitsplatz wie auch bei den Aktivitäten des täglichen Lebens sowie in ihrer wirklichen Teilhabe bestmöglich unterstützt und können ihren Beitrag in der Gesellschaft leisten.

Spezifisch: Die Informationen unseres diversen Angebotes vermitteln behinderten- spezifisches Wissen, dass die Zielgruppe unterstützt, ihr Leben selbstbestimmter und autonomer zu leben. Sie vefolgen diese Ziele mittels der Aufbereitung, Publikation und Distribution von relevantem Wissen und nützlichen Informationen, um dadurch das Umfeld der Zielgruppe und die Personengruppe mit den relevanten Informationen zu beliefern, damit die persönlichen Ressourcen der betroffenen Personen und ihrer Angehörigen erhalten bleiben und verbessert werden kann.

Messbar: Die Angebote werden regelmässig für die Zielgruppe publiziert und distribuiert. Ebenfalls verwendet die Organisationen verschiedene Instrumente (bspw. Webstatistiken, Statistik von Abonnementen, Feedbacks der Zielgruppe, etc.) um das Angebot regelmässig zu überprüfen und an die Bedürfnisse der Zielgruppe anzupassen. Kundenumfrage (1x in der Vertragsperiode).

Aktionsorientiert:

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 H 2/8

R0

Die Webseite wird monatlich aktualisiert. Die sozialen Medien werden täglich aktualisiert, alle Print- und Onlinemedien werden regelmässig auf ihre Aktualität hin überprüft.

Realistisch: Die Medien und Publikationen sind öffentlich einsehbar und stehen der Zielgruppe, deren Angehörige und Bezugspersonen zur Verfügung.

Terminiert: Jahresplanung der regelmässig erscheinenden Medien sowie Aktualisierung bei Bedarf.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

ZurInformation: Dasjährliche inhaltliche Reporting überdieZielerreichungerfolgt inderReporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm»,

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/8

A K

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Zur Zielgruppe gehören Menschen mit einer Hörbehinderung, von jung bis alt. Dazu gehören auch gehörlose und hörbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen wie z. B Sehbehinderung, mit eingeschränkten Bildungsverlauf (Betroffene von sprachlicher Deprivation), und/oder mit weiteren Behinderungen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung X

X

Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Der Bedarf wird mittels Analyse der Kommentare auf Facebok (inklusive Twitter, Instagram, Linkedin, online community forum, Zoom Live), periodischen Umfragen in der Zielgruppe oder Recherchen ermittelt. Das Verständnis und die Beherrschung der Gebärdensprache und der Kultur der Gehörlosen ist zentraler Baustein der Angebote. Für gehörlose Personen müssen die Inhalte kultur- spezifisch vermittelt werden sei dies über Gebärdensprache und/oder unter Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern. Die spezifische Barriere der Gehörlosigkeit muss in Betrachtgezogen werden, wenn der Zugang zu der Information und der Inhalt zugänglich qemacht werden soll. Besonderes Augenmerk muss auf Gehörlose gelegt werden, die seit ihrer Geburt postlingual gehörlos sind. Diese Gruppe unterscheidet sich von der Gruppe der prälingual Gehörlosen durch ihre einzigartigen Erfahrungen im Spracherwerb. Die Bedürfnisse dieser Gruppe sind vielfältig und spezifisch.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen X

Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdenspräche Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Eine Auswahl der Informationen zu dieser Leistung wird mittels einfacher Sprache, Gebärdensprachen-Videos mit Untertiteln oder Begleittexten in Kurzfassung barrierefrei gemacht. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2f 4/8

Kr

Diese Leistungen mit Blick auf Zielgruppen und Behinderungs-spezifische Themen sind von Leistungen, die sich an die Gesamtbevölkerung und an den Verband richten, abgegrenzt.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/8 A 0d

Veröffentlichung derAngebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) X Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedin usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Das Angebot wird breit in der Zielgruppe und ihrem Umfeld kommuniziert.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Angebote werden regelmässig daraufhin überprüft, ob sie den Bedürfnissen der Zielgruppe entsprechen. Mittels der sozialen Medien wird Feedback aktiv eingefordert und analysiert. An Veranstaltunoen werden Feedbacks oder digital wie Zoom Live, etc abqeholt. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) X Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) X

Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Fachpersonen sind meistens gleichzeitig auch Selbstbetroffene. Unsere Kompetenz ist ein vertieftes Verständnis rund um die Herausforderungen für gehörlose Menschen und der Gebärdensprache. Weitere spezifische Themen decken wir ab, indem wir mit eng mit anderen Dachorganisationen im Hörbehindertenbereich zusammenarbeiten, mit welchen wir u.a. Vereinbarungen haben und dieses Wissen ebenfalls für die Medien und Publikationen einsetzen.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/8

18

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 9505 9505 9505 9505 38020 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 950 950 950 950 3800 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 10455 10455 10455 10455 41820 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung

Geplante Kosten Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 CHF Personalkosten 660733 660900 661150 661367 2644150

Sachkosten/Umlagen CHF 857437 857453 857487 857520 3429897 CHF 1518170 Total Kosten 1518353 1518637 1518887 6074047

Geplante Erträge 2024 2025 2026 Total 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 735720 BSV (*Details in nachfolgender 735903 736187 736437 2944247 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 794580 794580 794580 794580 3178320

Total Erträge CHF 1530300 1530483 1530767 1531017 6122567

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) XOrganisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/8

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Zundr. 1912. 623

Vertragsnehmerin AirQ Ort/Datum 7.12.2093

Bundesamt für Sozialversicherungen uA

1

FachkonzeptArt. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 8/8

1U

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazioné Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 2222 Vertragsnehmerin Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)" Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Kurse für hörbehinderte Menschen (vgl. Zielgruppe) und deren Angehörige sowie weitere Bezugspersonen, die einen direkten, persönlichen und engen Bezug zur behinderten Person haben. Die Kursinhalte haben das Ziel durch bedarfsgereche Informationen, Bewältigungsstrategien für, Kompetenzen und Wissen zu vermitteln, damit die betroffene Person ihre Entscheidungen selbstbestimmt treffen kann und so ihren Alltag grösstmöglich selbständig meistern kann. Sie lernt ihre persönlichen materiellen, sozialen und professionellen Ressourcen zur Verbesserung ihrer Situation zu mobilisieren. Dies erfolgt im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe und der Inklusion. Die Angebote werden sprachregional und möglichst barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung angeboten.

Mögliche Kursthemen: - Workshops zu arbeitsrelevanten Themen wie z.B. Teamwork und Kommunikation - aktuelle Gesundheitsthemen, mit dem Ziel die medizinische Grundlagen zu verstehen und Behandlungswege kennen zu lernen. - Bewältigungsstrategien zu Konflikt-und Gewaltsituationen - zur politischen Partizipation, wie Kurse im Vorfeld zu Abstimmungen - Technik- und Kommunikationsthemen, wie z.B. Notruf für hörbehinderte Menschen u.d.

Link zur Webseite der Organisation: Gehörlosenbund SGB-FSS: www.sgb-fss.ch Sichtbar Gehörlos: www.sichtbar-gehoerlose.ch movo: www.movo-art.ch

S5: www.s-5.ch Boulevard Santé: www.boulevardsante.ch

FsB Graubünden: www.fsb-gr.ch

Fachkonzept Art. 74 IVG/ VP 2024-27 / Version 1.0 2A 09

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Durch die Kurse erhält die betroffene Person (inkl. ihre Angehörige) auf Basis ihres individuellen Bedarfs und für ihre Selbstsorge bedarfsgerechte und aktuelle Information und kann ihre Kompetenzen erhöhen. Sie erhält relevante Bewältigungsstrategien zu Alltagsfragen und wird dadurch in ihrer Selbständigkeit und Unabhängigkeit gefördert. Sie kann ihre persönlichen, materiellen, sozialen und professionellen Ressourcen zur Verbesserung ihrer Situation mobilisieren. Dies fördert ihre Lebensqualität, ihre Selbständigkeit im Alltag und ermöglicht ihr eine bessere Teilhabe in der Gesellschaft. Die Kursinhalte werden bei Bedarf mittels der Gebärdensprache und auf anderen Kommunikatonswegen, auch schriftlich und digital, vermittelt, um den Kommunikationsbedarf der hörbehinderten Menschen weitgehend decken zu können.

Messbar: - Mittels Konzept "Wirkungsmessung" (Input, Angebotsbeschrieb, Output, Outcome und Impact).

- Kundenbefragungen am Ende der Kurse Reportingdaten BSV

Aktionsorientiert / Erreichbar: Für die Kursinhalte werden die Themen und Bewältigungsstrategie aus dem Bedarf der Zielgruppe abgeleitet und idealerweise durch die Zielgruppe Hörbehinderte definiert. Die dafür notwendigen Methoden und Unterlagen können, bei Bedarf, in einfacher oder leichter Sprache vorbereitet werden und somit dem Kommunikationsbedarf der Tellnehmenden entsprechen. Ein Teil der Mitarbeitenden der Organisationen sind selbstbetroffen und die Kursleitenden holen sich bei Bedarf das Know-How von anderen Organisationen der Zielgruppe Hörbehinderte/Hörsehbehinderte und auch von Drittorganisationen und vernetzen sich mit diesen.

Realistisch / relevant: Der individuelle Bedarf und die realistischen Ziele werden zu Beginn des Kurses mit den einzelnen Teilnehmenden individuell besprochen und festgelegt. Am Kursende werden die individuellen Ergebnisse bei einer Kundenbefragung erhoben. Die Kursangebote werden mit den anderen Organisation von Menschen mit Hörbehinderung koordiniert, um für die Betroffenen und ihre Angehörigen ein möglichst interessantes Angebot zu erreichen. Die schweizweite und sprachregionale Abdeckung wird ebenfalls fokussiert.

Terminiert: Die Inhalte, Methoden und die Dauer der Kurse werden gemäss einer Jahresplanung national geplant und im Verlauf des Jahres je nach Bedarf und Situation adjustiert. Die jährliche Kursplanung entspricht dem Bedarf der Zielgruppe und den personellen und finanziellen Ressourcen der jeweiligen Organisation.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigtwerden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetztwerden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 0,218

18

- Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «RealisiertesArbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVGVP 2024-27 / Version 1.0 3/8

dd

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielleAn- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Zur Zielgruppe gehören Menschen mit einer Hörbehinderung, von jung bis alt. Dazu gehören auch hörbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen wie z. B Sehbehinderung, mit eingeschränkten Bildungsverlauf (Betroffene von sprachlicher Deprivation), und/oder mit weiteren Behinderungen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung X Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Der Bedarfwird auf der einen Seite durch Kundenumfragen nach Durchführung der Kurse ermittelt sowie im Rahmen von Betroffenen-/Netzwerkveranstaltungen (z.B. Verbandsinterne Regionalkonferenz, Veranstaltungen der UVN sowie im Austausch mit anderen Organisationen) identifiziert. Hervorzuheben ist auch, dass die Mitarbeitenden des Gehörlosenbunds selbstbetroffen sind und inmitten der Zielgruppe agieren und netzwerken - sie sind somit stetig am Puls des Bedarfs. Gleichzeitig geben andere Abteilungen der Dachorganisation Studien in Auftrag, in welchen die Lebens- und Arbeitssituationen der obigen Zielgruppe analysiert werden und als Grundlage für die Definition eines Angebots dienen können.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch X Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte (in einfacher oder leichter Sprachej und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Eine Auswahl der Informationen zu dieser Leistung wird mittels Gebärdensprachen-Videos mit Untertiteln oder Begleittexten in Kurzfassung barrierefreigemacht. Am Durchführungsort können bei Bedarf weitere Hilfsmittel wie Gebärdensprachdolmetscher*in, Schriftdolmetscher*in, etc. angefordert werden. Einfache und leichte Sprache sowie Vorlesefunktionen werden wenn notwendig angestrebt.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 1 4/8

18 10R

Die Angebote sind von anderen Angeboten, die nicht unter Art. 74 IV fallen, abgegrenzt. Die Koordination /Abgrenzung von Angeboten erfolgt auch im Koordinationsgremium der Regionalpartner (Nordwestschweiz, Bern, Zentralschweiz, Ostschweiz, französische Schweiz und italienische Schweiz).

Fachkonzept Art. 74 IVGVP 2024-27 / Version 1.0 5/8

U 7 US

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedin usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Webseiten der Dachorgansation (https://anmelde-plattform.sgb-fss.ch/) und der UVN ( www.sichtbar-gehoerlose.ch, www.movo-art.ch, www.s-5.ch, www.boulevardsante.ch, www.fsb-gr.ch)

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Neben standardmässigen Kursauswertungen werden Umfragen analysiert. Rückmeldungen kommen auch durch Regionalpartner, die Regionalkonferenz und Feedbacks von anderen Selbsthilfe Organisationen, Vereinen und Institutionen. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Fachstellen für Schwerhörige, Hörgeschädigte und Gehörlose, UVN und Regionalpartner sowie weitere Organisationen von Menschen mit Hörbehinderung wie Sonos, SVEHK u.a. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit X Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Fachpersonen sind meistens gleichzeitig auch Selbstbetroffene. Unsere Kompetenz ist ein vertieftes Verständnis rund um die Kultur der Gehörlosen und Gebärdensprache. Weitere spezifische Themen, welche nicht in unserer Kompetenz liegen, decken wir ab, indem wir mit eng mit anderen Dachorganisationen im Hörbehindertenbereich zusammenarbeiten mit welchen wir Vereinbarungen unterzeichnet haben.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/8 K ÿ 18

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 244 244 244 244 976 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 397 397 397 397 1588 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 3583 3583 3583 3583 14332 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 390 390 390 390 1560 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung

Geplante Kosten Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF Personalkosten 227059 227059 227059 227059 908236 CHF Sachkosten/Umlagen 110300 110300 110300 110300 441200 CHF Total Kosten 337359 337359 337359 337359 1349436

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 124320 124320 124320 124320 497280 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 203864 203864 203864 203864 815456

Total Erträge CHF 328184 328184 328184 328184 1312736

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV X Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) XSpenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapitall Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 7/8 K

e

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Zündr, 19. 12. 2023

Vertragsnehmerin Bis Ort/Datum Bon 7.12.2023

Bundesamt für Sozialversicherungen Al29 /

Fachkonzept Art. 74 IVGVP 2024-27 / Version 1.0 8/8

it 2

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse BundesamtfürSozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 2222 Vertragsnehmerin Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen undLeistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 -2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veulllez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport" Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez cholsir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Kurse für gehörlose, hörbehinderte und hörsehbehinderte Personen und deren Angehörige sowie weitere Bezugspersonen, die einen direkten, persönlichen und engen Bezug zur behinderten Person haben. Durch die Kursinhalte werden die Menschen mit Hörbehinderung befähigt, neue Kontakte zu knüpfen und ihr Unterstützungsnetzwerk auszubauen sowie Freizeitaktivitäten kennen zu lernen. Gleichzeitig wird den Betroffenenen sowie den Angehörigen durch die Vermittlung der Gebärdensprache die soziale Teilhabe und die Kommunikation ermöglich, bzw. verbessert.

Die Angebote werden sprachregional und möglichst barrierenfrei vor Ort und, bei Bedarf, digital für die Zielgruppe der hörbehinderten Menschen angeboten.

Link zur Webseite der Organisation: Gehörlosenbund SGB-FSS: www.sgb-fss.ch Sichtbar Gehörlos: www.sichtbar-gehoerlose.ch

movo: www.movo-art.ch

S5: www.s-5.ch

FsB Graubünden: www.fsb-gr.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Die betroffene Person (inkl. ihre Angehörige) wird auf Basis ihres individuellen Bedarfs in ihrer Selbstsorge (Gesundheit, Beweglichkeit, in der persönlichen Entwicklung) sowie beim Aufbau eines sozialen Netzes gefördert. Dies ermöglicht ihr Selbständigkeit (Teilhabe) und stärkt ihr persönliches Netzwerk.

Fachkonzept Art. 74 IVG/VP 2024-27 / Version 1.0

5

Hörbehinderte Menschen und ihre Angehörigen können durch die vermittelten Kurse neue soziale Kontakte knüpfen und ihre Freizeit aktiv gestalten. Durch die Kursinhalte können sie ihre persönlichen Ziele verbessern und sich in den angebotenen Freizeitaktivitäten weiterentwickeln. Dadurch wird ihr Selbstmanagement, ihre soziale Teilhabe und ihr Netzwerk gestärkt und stabilisiert. Die Kursinhalte werden ja nach Bedarf mittels der Gebärdensprache und bei Bedarf, aufanderen Kommunikationswegen (z.B. schriftlich und digital), vermittelt, um den Kommunikationsbedarf der hörbehinderten Menschen weitgehend decken zu können. Zudem werdenin einigen spezifischen Kursen Kompetenzen in der Gebärdensprache oder anderen Kommunikationsformen wie auch digitalen Methoden erlernt, welche den sozialen Austausch der Betroffenen und ihren Angehörigen und somit ihre gesellschaftliche Teilhabe einfacher ermöglichen.

Messbar: - Mittels Konzept "Wirkungsmessung" (Input, Angebotsbeschrieb, Output, Outcome und Impact).

- Kundenbefragung am Ende der Kurse

- Reportingdaten BSV

Aktionsorientiert/ Erreichbar: Für die Kursinhalt werden die Themen aus dem Bedarf abgeleitet, öffentlich ausgeschrieben und idealerweise durch die Zielgruppe Hörbehinderte definiert. Wünsche für zukünftige Angebote werden regional aufgenommen. Ein Teil der Mitarbeitenden der Organisationen sind selbstbetroffen und holen sich bei Bedarf das Know-How von anderen Organisationen der Zielgruppe Hörbehinderte /Hörsehbehinderte und auch von Drittorganisationen und vernetzen sich mit diesen. Die Kursangebote werden mit den anderen Organisationen von Menschen mit Hörbehinderung koordiniert, um für die Betroffenen ein möglichst interessantes Angebot zu erreichen. Die schweizweite und sprachregionale Abdeckung wird ebenfalls fokussiert.

Realistisch / relevant: Der individuelle Bedarf und die realistischen Ziele werden zu Beginn des Kurses mit den einzelnen Telnehmenden individuell besprochen und festgelegt. Am Kursende werden die individuellen Ergebnisse bei einer Kundenbefragung erhoben. Die Kursangebote werden mit den anderen Organisationen von Menschen mit Hörbehinderung koordiniert, um für die Betroffenen und ihre Angehörigen ein möglichst interessantes Angebot zu haben. Die schweizweite und sprachregionale Abdeckung wird ebenfalls fokussiert.

Terminiert: Die Inhalte, Methoden und die Dauer der Angebote werden gemäss einer Jahresplanung national geplant und im Verlauf des Jahres je nach Bedarf und Situation adjustiert. Die jährliche Kursplanung entspricht dem Bedarf der Zielgruppe und den personellen und finanziellen Ressourcen der jeweiligen Organisation.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB -Kooperation / Zusammenarbeit - Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting überdie Zielerreichung erfolgt in derReporting-Vorlage «RealisiertesArbeits programm», Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 0 2/8 5e

FachkonzeptArt. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/8

Ue

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- X Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Zur Zielgruppe gehören Menschen mit einer Hörbehinderung, von jung bis alt. Dazu gehören auch gehörlose und hörbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen wie z. B Sehbehinderung, mit eingeschränkten Bildungsverlauf (Betroffene von sprachlicher Deprivation), und/oder mit weiteren Behinderungen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Der Bedarf wird auf der einen Seite durch Kundenumfragen nach Durchführung der Kurse ermittelt sowie im Rahmen von Betroffenen-/Netzwerkveranstaltungen (z.B. Verbandsinterne Regionalkonferenz, Veranstaltungen der UVN) identifiziert. Hervorzuheben ist auch, dass die Mitarbeitenden des Gehörlosenbunds selbstbetroffen sind und inmitten der Zielgruppe agieren und netzwerken - sie sind somit stetig am Puls des Bedarfs.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Eine Auswahl der Informationen zu dieserLeistung wird mittels Gebärdensprachen-Videos mit Untertiteln oder Begleittexten in Kurzfassung barrierefrei gemacht. Am Durchführungsort können bei Bedarf weitere Hilfsmittel wie Gebärdensprachdolmetscher*in, Schriftdolmetscher*in, etc. angefordert werden. Einfache und leichte Sprache sowie Vorlesefunktionen werden angestrebt.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die Angebote sind von anderen Angeboten, die nicht unter Art. 74 IV fallen, abgegrenzt. Die Koordination /Abgrenzung von Angeboten erfolgt auch im Koordinationsgremium der Regionalpartner (Nordwestschweiz, Bern, Zentralschweiz, Ostschweiz, französische Schweiz und italienische Schweiz).

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 4/8

Go. 2

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 0 5/8 5

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedin usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Webseiten der Dachorgansation (https://anmelde-plattform.sgb-fss.ch/) und der UVN (www.sichtbar-gehoerlose.ch, www.movo-art.ch, www.s-5.ch, www.fsb-gr.ch)

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Neben standardmässigen Kursauswertungen werden Umfragen analysiert. Rückmeldungen kommen auch durch Regionalpartner, die Regionalkonferenz und Feedbacks von anderen Selbsthilfe Organisationen, Vereinen und Institutionen.

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Fachstellen für Schwerhörige, Hörgeschädigte und Gehörlose, UVN und Regionalpartner Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) X Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung)

Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Fachpersonen sind meistens gleichzeitig auch Selbstbetroffene. Unsere Kompetenz ist ein vertieftes Verständnis rund um die Kultur der Gehörlosen und Gebärdensprache. Weitere spezifische Themen, welche nicht in unserer Kompetenz liegen, decken wir ab, indem wir mit eng mit anderen Dachorganisationen im Hörbehindertenbereich zusammenarbeiten mit welchen wir Vereinbarungen unterzeichnet haben.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/8

AA

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 183 183 183 183 732 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 928 928 928 928 3712 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 2213 2213 2213 2213 8852 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 350 350 350 350 1400 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung -

Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF Personalkosten 192100 193600 195100 196100 776900 CHF Sachkosten/Umlagen 94500 94600 94800 95000 378900

Total Kosten CHF 286600 288200 289900 291100 1155800

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF BSV (*Details in nachfolgender 82970 84570 86270 87470 341280 Liste ankreuzen)

Finanzhilfe BSV CHF 236798 236798 236798 236798 947192

Total Erträge CHF 319768 321368 323068 324268 1288472

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/8

N 4

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Zun 11.12. 2023

Vertragsnehmerin 8e.S

Ort/Datum Behr 7.12.2023

Bundesamt für Sozialversicherungen A21

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 8/8 2 Ce 8

Schweizerische Eldgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 2222 Vertragsnehmerin Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 -2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: X Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Treffpunkte f.Menschen mit Behinderung u. Angeh. Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Das Angebot bietet gehörlosen, hörbehinderten und hörsehbehinderten Menschen eine Möglichkeit soziale Kontakte zu pflegen und einen regelmässigen Austausch zu haben mit dem Ziel der Förderung der Resilienz der Zielgruppe. Link zur Webseite der Organisation: Hauptwebseiten und Socialmedien der UVN

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Gehörlose, hörbehinderte und hörsehbehinderte Menschen und ihre Begleit- und Bezugspersonen können niederschwellig ihre sozialen Kontakte pflegen und erweitern, sich mit anderen Menschen austauschen und ein aktives soziales Leben führen.

Spezifisch: Durch die Teilnahme an Treffpunkten an verschiedenen Orten werden mittels Diskussion und Austausch über aktuelle und relevante behindertenspezifische, regionale und nationale Themen eingebracht und die soziale Isolation verhindert und eigene Resilienz gestärkt.

Messbar: - Mittels Konzept "Wirkungsmessung" (Input, Angebotsbeschrieb, Output, Outcome und Impact.) - statistische Erfassung der Besucher*innen.

Aktionsorientiert: Mittels des engen Netzwerkes zu Einzelpersonen, Gruppen und weiteren Vereinen des Gehörlosen- und Hörbehindertenwesens und des Einbezuges der Teilnehmenden wird die Umsetzung für die Zielgruppe sichergestellt.

Realistisch: Fachkonzept Art. 74 IVG/ VP 2024-27 / Version 1.0

Die Zielgruppe fühlt sich bei den offenen niederschwelligen Treffpunkten willkommen und ernst genommen und sie können ihre eigene Erfahungen, Gedanken und Wünsche einbringen, somit wird sichergestellt, dass die Treffpunkte weiterhin rege genutzt werden.

Terminiert: Wird gemäss einer Jahresplanung regelmässig umgesetzt.

Hinweis; Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting überdie Zielerreichungerfolgt inder Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm»,

FachkonzeptArt. 74 IVGVP 2024-27 / Version 1.0 2/6

N 1U 3

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)

Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Zur Zielgruppe gehören Menschen mit einer Hörbehinderung, von jung bis alt. Dazu gehören auch gehörlose Menschen mit zusätzlichen Behinderungen wie z. B Sehbehinderung, mit eingeschränkten Bildungsverlauf (Betroffene von sprachlicher Deprivation), und/oder mit weiteren Behinderungen

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Andere: X Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz X Romandie X Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oderleichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Eine Auswahl der Informationen zu dieserLeistung wird mittels Gebärdensprachen- Videos mit Untertiteln oder Begleittexten in Kurzfassung barrierefrei gemacht. Am Durchführungsort können bei Bedarf weitere Hilfsmittel wie Gebärdensprachdolmetscher*in, Schriftdolmetscher*in, etc. angefordert werden.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Diese Dienstleistungen berühren keine Bereiche von Leistungen im Aufgabenbereich der IV-Stellen, die von Aufgaben von Sonderschulen, beruflichen Eingliederungsstätten, Werkstätten, Wohnheimen und Tagesstätten gehören. Nur diejenigen Leistungen, die in diesem Fachkonzept aufgeführt sind, werden erfasst. Diese Leistungen sind von anderen Organisationen abgegrenzt.

Fachkonzept Art. 74 IVGVP 2024-27 / Version 1.0 R8 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für dieZielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) X Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedin usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? - Mittels Konzept "Wirkungsmessung" (Input, Angebotsbeschrieb; Output, Outcome und Impact.)

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

Xja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Durchführungen bei mehreren UVN -jährliche Koordinationssitzungen werden durchgeführt. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) X Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen

Kurzinfo dazu Fachpersonen sind meistens gleichzeitig auch Selbstbetroffene. Unsere Kompetenz ist ein vertieftes Verständnis rund um die Kultur der Gehörlosen und Gebärdensprache. Weitere spezifische Themen, welche nicht in unserer Kompetenz liegen, decken wir ab, indem wir mit eng mit anderen Dachorganisationen im Hörbehindertenbereich zusammenarbeiten mit welchen wir Vereinbarungen haben.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

Se

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 2500 3250 3250 4000 13000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 310 310 310 310 1240 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 2810 3560 3560 4310 14240 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF Personalkosten 145200 172200 172200 199200 688800 CHF 150208 Sachkosten/Umlagen 161108 161108 172009 644433

Total Kosten CHF 295408 333308 333308 371209 1333233

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF BSV (*Details in nachfolgender 136518 142834 142834 149151 571337 Liste ankreuzen)

Finanzhilfe BSV CHF 118020 149520 149520 181020 598080

CHF Total Erträge 254538 292354 292354 330171 1169417

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) X Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6 20

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Liunid, 19. 12. 2023

Vertragsnehmerin Bug Ort/Datum Beu 7.12.6023

Bundesamt für Sozialversicherungen Autg

FachkonzeptArt. 74 IVG VP. 2024-27 / Version 1.0 6/6

TR

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art.74 IVG

Vertrags-Nr. 2222 Vertragsnehmerin Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Mittels zielgerichteten Instrumenten der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit wird der Öffentlichkeit die Realität eines Lebens mit einer Hörbehinderung vermittelt mit dem Ziel, dass Vorurteile gegenüber den Betroffenen abgebaut und die Zielgruppe besser in die Allgemeinbevölkerunginkludiert werden kann. Diese Zielsetzung wird mittels folgender Leistungen umgesetzt: - Medienstelle (Medienmitteilungen, Erteilen von Interviews, Beantwortung von Medienanfragen, etc.), wenn möglich durch gehörlose oder hörbehinderte Personen. - Sensibilisierungs-Veranstaltungen unter Einbezug von betroffnenen Personen mit denen eine

interessierte Öffentlichkeit auf die Gebärdensprache und die Kultur der Gehörlosen aufmerksam gemacht wird und deren Lebensumstände besser versteht. - Kampagnen

- Möglichkeiten aufzeigen, Gebärdensprache zu lernen und dadurch Sensibilisieren auf die Bedürfnisse

gehörlosen und hörbehinderten Personen. - Kooperation und Koordination mit anderen Organisationen im Hörbehindertenwesen.

Link zur Webseite der Organisation: VN: www.sgb-fss.ch, www.gehörlosenbund.ch, Facebook, Instagram, Linkedln. UVN: eigene Webseiten und Socialmedia

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Abbau von Vorurteilen und Sensibilisierung in der Öffentlichkeit. Dies um eine bessere Lebenssituation für hörbehinderte Menschen zu schaffen und dadurch ihre Teilhabe in der Gesellschaft deutlich zu verbessern. Die Öffentlichkeit wird über die reale Lebenssituation und deren Herausforderungen von Menschenmit einer Hörbehinderung aufmerksam gemacht.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 1X 11 R

Spezifisch für Zielgruppe: Mittels des Einsatzes der verschiedenen Leistungen und Instrumente der Medien- und öffentlichkeitsarbeit (Medienstelle, Sensibilisierungsangeboten, Verweise auf zielgerichten Angebote und Kampagnen).

Messbar: Mittels Konzept "Wirkungsmessung" (Input, Angebotsbeschrieb, Output, Outcome und Impact). - Auswertung der Medienanfragen (Anzahl der Medienmitteilungen und Mediennennungen).

-Auswertung der Sensibilisierungsveranstaltungen (Kundenbefragung am Ende des Veranstaltungen). -Auswertung der Kampagnen (Klickrate und Grösse der Verbreitung von Nutzern (Earned Media) im Online-Bereich)

Aktionsorientiert: Die regelmässige Publikation und Distribution der Leistungen und Angebote sorgt für die Zielerreichung der Massnahmen und informiert über die spezifischen Themen der Zielgruppe der Menschen mit einer Hörbehinderung

Realistisch: Die Medien und anderen Angebote berichten realitätsnah und korrekt über die Lebenssituation der Menschen mit einer Hörbehinderung. Die Authentizität der Berichte und Informationen wir durch die Einbindung der Zielgruppe in die Angebote sichergestellt und über das Jahr kommuniziert

Terminiert Gemäss Jahresplanung

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit -

Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reportingüber die Zielerreichung erfolgt inder Reporting-Vorlage «RealisiertesArbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 as 4 En

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- XAlle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Die Themen der Öffentlichkeitsarbeit betreffen Menschen mit einer Hörbehinderung (von jung bis alt) im Bereich des Art. 74 IV, sowie auch gehörlose und hörbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen oder mit eingeschränkten Bildungsverlauf. Sie sind an die breite Öffentlichkeit gerichtet.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Eine Auswahl der Informationen zu dieser Leistungen werden mit Untertitel oder Begleittexten in Kurzfassung barrierefrei gemacht. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die vorliegenden Dienstleistungen wurden von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Mittelbeschaffung stehen abgegrenzt. Ebenfalls sind diese Dienstleistungen von Leistungen im politischen Lobbying abgegrenzt. Es handelt sich dabei um Dienstleistungen, mit denen behinderungsspezifische Themen an eine unspezifizierte Zielgruppe (allgemeine Bevölkerung) vermittelt werden.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6 R Y

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlichzugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Qualität der Angebote und Leistungen werden regelmässig mittels Feedback vön Personen aus der Zielgruppe und Mitarbeiter überprüft und angepasst. Zum Teilfliessen Rechercheresultate in die Anpassungen der Leistungen Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Zusammenarbeitsvereinbarungen mit anderen Dachorganisationen im Hörbehindertenwesen bestehen. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: X Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Vertiefte Kentnisse der Kultur der Gehörlosen und Kentnisse über die sprachliche und kulturelle Identität derZielgruppe sind von ausschlaggebender Wichtigkeit für die Durchführung der Angebote.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 O) n. 2

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 1343 1343 1343 1343 5372 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 130 130 130 130 520 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 1473 1473 1473 1473 5892 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung

Geplante Kosten Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 101340 Personalkosten 101640 101990 102290 407260 CHF Sachkosten/Umlagen 100820 100870 100920 100955 403565 CHF Total Kosten 202160 202510 202910 203245 810825

Geplante Erträge Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 85510 85860 86260 86595 344225 Liste ankreuzen)

Finanzhilfe BSV CHF 111948 111948 111948 111948 447792

Total Erträge CHF 197458 197808 198208 198543 792017

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) X Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) X Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

01

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Zaui2, 19. 12. 2023

Vertragsnehmerin 1822 Ort/Datum e 7.19.0023

Bundesamt für Sozialversicherungen 30D V

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

N8 S6

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/Finanzhilfen nach Art. 74IVG

Vertrags-Nr. 2222 Vertragsnehmerin Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 /VG» im KSBOB 2024 -2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) In der themenspezifischen Grundlagenarbeit werden leistungsübergreifenden Grundlagen zu spezifischen Themen im Bereich Gehörlosigkeit und Hörbehinderung (die nicht spezifischen Leistungen zugordnet sind) erarbeitet, welche die Hilfe zur Selbsthilfe und die Inklusion von Menschen mit Hörbehinderung fokussieren. Und in Gremien, Fachkommissionen und Projektgruppen wird aktiv das Wissen erarbeitet, dass für die Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung von Leistungen im Bereich von Art. 74 IV benötigt wird.

Link zur Webseite der Organisation: www.sgb-fss.ch und Hauptwebseiten der UVN

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar; Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Der betroffenen Person mit einer Hörbehinderung und ihre Angehörigen wird durch die Grundlagenarbeit in ihrer autonomen Lebensführung und der Teilhabe in der Gesellschaft grösstmöglich befähigt. Die daraus resultierenden Leistungen erfolgen im Hinblick auf ein gemeinsame Engagement zugunsten Menschen mit Behinderungen im Sinne von Art. 74 IVG. Die Themen nehmen aktuellen Bezug zum Bedarf der Zielgruppe und ihrer Angehörigen.

Spezifisch: Die Grundlagenarbeit orientiertsich an den Aktualitäten, nimmt Bezug zum sozialen Umfeld der Zielgruppe. Die Mitarbeit in Gremien und Kommissionen dient dazu, ein besseres Verständnis der Trends und Entwicklungen zu erarbeiten, welche die Teilhabe in der Gesellschaft fördern und von hoher Relevanz sind.

Messbar:

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27/ Version 1.0

- Mittels Konzept "Wirkungsmessung" (Input, Angebotsbeschrieb, Output, Outcome und Impact).

-Übersicht von Vertretungen in Gremien und Kommissionen, Liste und Berichte zu den Projekte, Erfassungen derLeistungsstistik

Aktionsorientiert: Die Erkenntnisse und Grundlagen nehmen Bezug zur Inklusion und zu den Alltagsfragen der Betroffenen und werden laufend in die Leistungen Art. 74 IVG integriert, um diese Leistungen zeitgemäss und relevant anbieten und durchführen zu können. Auch werden die anderen Organisationen im Umfeld der Zielgruppe über aktuelle Entwicklungen informiert. Dies unterstützt die Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung.

Die Auswahl der Dossiers und die Mitarbeitin Gremien, Fachkommissionen und Projektgruppen passieren in Abhängigkeit der Relevanz derThemen für den Bereich Hörbehinderung.

Realistisch: Die Erarbeitung der Grundlagen-Themen unterstützen die inklusiven Ziele im Rahmen der UNO-BRK für Menschen mit einer Hörbehinderung. Die Ressourcen dafür werden jährlich neu geplant.

Terminiert: Die Mitarbeit in Gremien wird jährlich geplant und die Grundlagen werden laufend angepasst.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit - Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in derReporting-Vorlage «RealisiertesArbeits- programm».

O)

600m Fachkonzept Art. 74 IVGVP 2024-27 / Version 1.0

D

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung X Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)

Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Zur Zielgruppe gehören Menschen mit einer Hörbehinderung, von jung bis alt. Dazu gehören auch gehörlose und hörbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen wie z. B Sehbehinderung, mit eingeschränkten Bildungsverlauf (Betroffene von sprachlicher Deprivation), und/oder mit weiteren Behinderungen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Zum Teil werden die Verbands-interne Regionalkonferenzen und der Input anderer Organisationen im Umfeld der Menschen mit Hörbehinderung angesprochen, um bei den Klienten/Klientinnen die Anliegen und Bedürfnisse abzuholen, die dann mittelns themenspezifischen Grundlagenarbeit vertieft werden. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie X Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen JDeutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte (in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen aufder Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Eine Auswahl der Informationen zu dieser Leistung wird mittels Gebärdensprachen-Videos mit Untertiteln oder Begleittexten in Kurzfassung barrierefrei gemacht. Einfache und leichte Sprache sowie Vorlesefunktionen werden angestrebt.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Diese Leistungen sind von anderen Leistungen der Organisation, die bspw. für die politische Arbeit benutzt oder für die Verbandsführung eingesetzt werden, abgegrenzt. Bei den vorhandenen Leistungen handelt es sich ausschliesslich um die Leistungen, die im Bereich Art.74 IV eingesetzt werden können.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

4

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) X Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) X Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Mittels eines systematischen Monitorings und der Vernehmlassung bei Experten wird die Qualität der Dossiers und der Mitarbeit in den Gremien regelmässig überprüft. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) X ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Zusammenarbeitsvereinbarungen mit anderen Dachorganisationen im Hörbehindertenwesen bestehen.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennungmöglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) X Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen

Kurzinfo dazu Fachpersonen sind meistens gleichzeitig auch Selbstbetroffene.

Unsere Kompetenz ist ein vertieftes Verständnis rund um die Kultur der Gehörlosen und Gebärdensprache.

Weitere spezifische Themen, welche nicht in unserer Kompetenz liegen, decken wir ab, indem wir mit eng mit anderen Dachorganisationen im Hörbehindertenbereich zusammenarbeiten mit welchen wir Vereinbarungen haben.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 8e 88

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 1740 1740 1740 1740 6960 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 180 180 180 180 720 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 1920 1920 1920 1920 7680 tungsumfang tende

Nurfür Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung

Geplante Kosten Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Personalkosten CHF 116765 117600 118850 119935 473150 CHF Sachkosten/Umlagen 109900 110200 110500 110800 441400

Total Kosten CHF 226665 227800 229350 230735 914550

Geplante Erträge Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 71245 72380 73930 75315 292870 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 145920 145920 145920 145920 583680

Total Erträge CHF 217165 218300 219850 221235 876550

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) X Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

10

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Zund. 19.12.223

Vertragsnehmerin Abrt Ort/Datum Beu, 7.19.2013

Bundesamt für Sozialversicherungen Pa1t

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

A Vre 1

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74IVG

Vertrags-Nr. 2222 Vertragsnehmerin Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veullez choisir/Prega compilare:

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Beratung und Förderung von Menschen mit Hörbehinderung und Angehörigen in Leitorganen und/ oder Organisationen des Gehörlosenwesens zum Zwecke der Förderung der Selbsthilfe und der Inklusion. Link zur Webseite der Organisation: www.sgb-fss.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Die betroffenen Personen (inkl. Angehörige sowie Selbsthilfeorganisationen der Zielgruppe(n)) wird im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe gefördert. Sie erhält die nötigen Informationen für eine möglichst autonome Lebensführung und Teilhabe in allen Lebensbereichen. Bei Bedarf wird die betroffene Person inihrem Engagement in Leitfunktionen niederschwellig beraten und unterstützt. Sie wird befähigt ,selbstbestimmt und eigenverantwortlich inihrer Selbsthilfe zu handeln (Abgrenzung vom Assistenzbeitrag der IV). Spezifisch (für Zielgruppe):

Regelmässig die Kollektivmitglieder in den 3 verschiedenen Regionen besuchen und die Bedürfnisse sowie Infos bezüglich der Zusammenarbeit abholen. Kurzberatung auf collective plus Plattform.

Messbar: Rückmeldungen werden an den Regionalkonferenzen, den verschiedenen Gremien des Verbandes und mittels Umfragen eingeholt und die Leistungen an die Bedürfnisse der Zielgruppe und an relevante Themen angepasst.

Aktionsorientiert:

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 KR A AUf

Die konkreten Umsetzungen werden mit den teilnehmenden Mitgliedern und Personen geklärt, damit deren Angemessenheit sichergestellt und die Umsetzung erfolgreich ist.

Realisitisch: Mittels der Klärung der Themen und Umsetzungsformen mit den teilnehmenden Personen ist die realistische Umsetzung sichergestellt.

Terminiert: Die Angebote werden mittels Jahresplanungen umgesetzt.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting überdie Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVGVP 2024-27 / Version 1.0 2/6

VA

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung X Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Zur Zielgruppe gehören Menschen mit einer Hörbehinderung und Angehörigen, (von jung bis alt). Dazu gehören auch gehörlose und hörbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen wie z. B Sehbehinderung, mit eingeschränkten Bildungsverlauf (Betroffene von sprachlicher Deprivation), und/oder mit weiteren Behinderungen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Andere: Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz X Romandie X Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Eine Auswahl der Informationen zu dieser Leistung wird mittels Gebärdensprachen- Videos mit Untertiteln oder Begleittexten in Kurzfassung barrierefrei gemacht. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Diese Leistungen sind von Leistungen, die die Verbandsführung des Schweizerischen Gehörlosenbundes betreffen abgegrenzt. Ebenfalls berühren diese Leistungen keine Bereiche der Leistungen im Aufgabenbereich der IV-Stellen oder von Sonderschulen.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6 y

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) X Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Rückmeldungen durch Regionalpartner, Kollektivmitgliederund mittels des regelmässigen Austausches mit den Mitgliedern, Selbsthilfeorganisationen sichergestellt - sowohl offline als auch online über soziale Medien Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) X ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Fachpersonen sind meistens gleichzeitig auch Selbstbetroffene.

Unsere Kompetenz ist ein vertieftes Verständnis rund um die Kultur der Gehörlosen und Gebärdensprache. Weitere spezifische Themen, welche nicht in unserer Kompetenz liegen, deckenwir ab, indem wir mit eng mit anderen Dachorganisationen im Hörbehindertenbereich zusammenarbeiten mit welchen wir Vereinbarungen haben.

4/6 Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

16.

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen

2024 2025 2026 Total

2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 2810 2810 2810 2810 11240 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 230 230 230 230 920 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 3040 3040 3040 3040 12160 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen

2024 Total

2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- arbeitung des Dienstleistungskon- tende 0 zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung

Geplante Kosten 2024 2025 Total 2026 2027 2024-2027

Personalkosten CHF 195990 195990 195990 195990 783960

Sachkosten/Umlagen CHF 211150 211150 211150 211150 844600

Total Kosten CHF 407140 407140 407140 407140 1628560

Geplante Erträge Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 169820 169820 169820 169820 679280 Liste ankreuzen)

Finanzhilfe BSV CHF 231040 231040 231040 231040 924160

Total Erträge CHF 400860 400860 400860 400860 1603440

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

18 8

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Zündi. 19.12. 6023

Vertragsnehmerin A3g V

Ort/Datum Bery 7.12.2023

Bundesamt für Sozialversicherungen

V

6/6 Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

ord VA

Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife

11

8

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027 Vertrag Nr. 2222

VN/DO: SchweizerischerGehörlosenbund SGB-FSS Anhang D Grundlagen für die Abrechnung desIV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- Leistungs- Referenzwert IV-Beitrag Richtmenge pro Leistungs IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs- pro Leistung einheit (Tarif) einheit Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept(FK) KompensationsgruppeA

Fachkonzept Sozialberatungen(inkl. Lebenspraktische Beratung,Peer to Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF 62 6220 CHF 385'640

Einzelspezifische Leistungen Sozialberatung Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF 73 1273 CHF 92'929

Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF

Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF

Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- /Dokumentationsstelle; Enlwicklung, Herstellungund Verbreitung von Informtionsmaterialien undMedien) Std. CHF 122.00 CHF 76 10455 CHF 794'580

Fachkonzept Kurstyp Hilfe zurSelbsthilfe

Gruppenspezifische Leistungen Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln-Tag CHF 481.00 CHF 111 244 CHF 27'084

Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 145 397 CHF 57'565

Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF 25 3'583 CHF 89'575

Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport

Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF 111 183 CHF 20'313

Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF 145 928 CHF 134'560 Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF 25 2'213 CHF 55'325

Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (I) Std. CHF 122.00 CHF 76 740 CHF 56'240

Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Std. CHF 113,00 CHF 42 3'564 CHF 149'688 Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 1'863'499

NichtpersonenspeziffscheLeistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderungder Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C

Kompensationsgruppe B(max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 76 1'473 CHF 111'948

LUFEB Kompensationsgruppe C CHF 122.00 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein / Projektarbeit Art.74 IVG Std. CHF 76 1920 CHF 145'920 Fachkonzept Förderungder Selbsthilfe Std CHF 76 3'040 CHF 231'040 Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 488'908

Rundungsdifferenz CHF 17

Gesamt IV/AHV-Beitrag (max. Beitragsdach) proJahr CHF 2'352'424

davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF

Kompensalionen vgl. KSBOB

Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.

y

Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

12

09

Eidgenössisches Departement des Innemn EDI Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: BSV-Nr.: 2222 erfüllt Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 Qualitative Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja nein nicht ZU- treffend

Strukturqualität Statuten, vorhanden und im Rahmen der

1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger

Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes X e

Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der

1.1 Zweckbestim- Vertragsverhandlung bzw. bei einer

mung/ Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild) Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der

1.2 Organisation

Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer X

und Leitung der Organisation sind festgehalten X (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. Dokumentation, am Sitz der Organisation vor-

1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen-

Kontrollsystem Prinzip,Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird

* Falls eine Bedingung nicht erfülltist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung derBedingung anzugeben. 1/7 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 2

Eidgenössisches Departement des Innem EDI Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Stand per 1.1.2024 erfüllt Überprüfungs- Qualitative Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja nein nicht zu- treffend

Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor-

1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil

Pflichtenheft handen Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten X rhältnis, bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor- Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen X handen Arbeitsvertrag. Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor- Supervision sind schriftlich festgehalten. handen

Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor-

1.3 b Mandate

handen X Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen Bedingungen sinngemäss. Reglement am Sitz der Organisation vor-

1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend

Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Personal und Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor- (z. B. handen X schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden

1.5 Unterorganisa-

tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt. 2 2/7 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVGVP 2024 - 27 / Version 1.0

ALX

Eidgenössisches Departement des Innem EDI Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

erfüllt Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)

ja nein' nicht zu- treffend

1.6 Rechnungs- Eine Kosten-/Leistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting V Reporting BSV (Anhang zum KSBOB)

Prozessqualität Die Leistungen werden in den einzeinen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der

2. Leistungen

Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV X Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting

2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sind. gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Wohnen

Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen X Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit e Weiterbildung. 3/7 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 /Version 1.0

Eidgenössisches Departement des Innem EDI Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Bundesamtfür Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Qualitative Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja neinf nicht zu- treffend

Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor- handen X Juristische Mitarbeitende Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden: Daten durch DO/VN

2.2. Medien und

Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSVjährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von X Informations- materialien/ Informations- und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich X definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen X Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.

2 4/7 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 2

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erfülit Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 Qualitative Bedingungen (Bitte Zutreffendes kriterium Bereich Bedingungen visieren) janein' nicht zu- treffend

Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss

2.4 Treffpunkte für KSBOB jährlich beim BSV

/Leistungsstatistik Menschen mit einzureichen. Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage und deren Angehörige DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss

2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit,

Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV Unterstützung einzureichen. und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. W

der Eingliede- Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder- - KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt

Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität am Sitz der Organisation vor-

3. Kund/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten

sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Klient/-innen, Fachkonzepte Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten- Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. Methode und Häufigkeit (alle 3 - 5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der

3.1 Kundenzufrie-

Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV denheit/Nutzen Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. von Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. X alität der

e 5/7 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0

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Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Qualitative Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)

ja nein nicht zu- treffend

Leistungs- Die Klienten/Klientinnen werden überihre Rechte Informationsmaterial/ am Sitz der Organisation vor- X palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen

Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial/ am Sitz der Organisation vor- schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des

3.2 Zielerreichung

bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. X (Selbsteinschätzung)

3.3 Kooperationen Die Organisation istin regelmässigem Austausch Beschreibung in

und Partner- mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits- Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in am Sitz der Organisation vor- X mehreren VAF handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach- konzept

6/7 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0

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Vertragsnehmerin: Datum: Name und Funktion: Unterschrift: Ort

Z0rich 31.05.2025 Hany (itzlhum uNf Geschäftsteie

4 Taljana Binggel Präsiclentn, BAe e

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8nt 2 8) D 7/7 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0