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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)

(BSV-Nr. 4039)

zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch das

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern bundesamt für Sozialversicherungen nachfolgend bezeichnet mit BSV 19. DEZ. 2023 No und

Lungenliga Schweiz

Sägestrasse 79, 3098 Köniz

betreffend

Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG

für die Jahre 2024 - 2027

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R

1. Grundlagen und Ziele des Vertrages

1.1. Grundlagen

Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) Art. 108 - 110 IVV (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung, SR 831.201) Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.10) Art. 222 - 225 AHVV (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.101) Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 2027 (KSBOB) -

- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)

Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Be- standteile dieses Vertrages.

1.2. Ziel und Gegenstand

Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen ge- meinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IVV und Art. 222 AHVV näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unter- verträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.

2. Die DO/VN

2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)

Die Lungenliga Schweiz ist der Dachverband der kantonalen und regionalen Lungenligen. Grund- auftrag der Lungenliga ist die Gesundheit der Lungen und Atemwege. Die Lungenliga versorgt, berät und betreut atembehinderte, lungen- und tuberkulosekranke Menschen, vertritt deren Anlie- gen und verhilft ihnen zu mehr Mobilität und Lebensqualität. Die Lungenliga unterstützt sie im öf- fentlichen Auftrag mit ambulanten medizinischen, medizin-technischen und pflegerischen Dienst- leistungen sowie psychosozialer Beratung und Betreuung. Die Lungenliga erbringt nicht nur Dienstleistungen an Patientinnen und Patienten, Klientinnen und Klienten, sondern engagiert sich auch in der Information, der gesellschaftlichen Sensibilisierung, der Gesundheitsförderung sowie der Prävention.

2.2 Leistungserbringer

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Dritt- organisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unver- züglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmi- gung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun- S gen mitzuteilen. 2

3. Leistungen der DO/VN

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3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - (soziale) Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behinderten- nachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen -

Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmate- rialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Behindertennach- weis gemäss Kap. 6 Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behinderten- nachweis gemäss Kap. 6 Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht perso- nenspezifisch): Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Förderung der Selbsthilfe

Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: Krankheitsbehinderte Menschen mit respiratorischen Erkrankungen sowie anderen chroni- sche Erkrankungen wie Herzkreislauf-, Stoffwechsel-, Nieren-, Magendarm- und Gefässer- krankungen

3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility

Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digita- len Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels ein- facher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.)

3.3 Qualitative Vorgaben

Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.

3.4 Leistungskoordination

Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, anderer- seits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.

4. Leistungen der IV/AHV

4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3

Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertrags- periode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss

Rz 1014 KSBOB gekürzt.

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Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gem. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr CHF 5'379'554.--

davon max. CHF 1'600'000.-- für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.

Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen beträgt grundsätzlich

50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages.

Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öf- fentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.

4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)

Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN aus- gerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 74'157.--

5. Reporting

Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: Organisationsdaten (VZÄ etc.) Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN -

Vollständigkeitserklärung DO/VN -

Liste wirtschaftliche Verbindungen

Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden: Jahres- und Geschäftsbericht Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle - Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)

Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100'000 auslösen, muss ein separates Projektge- such zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit in- nert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internet- seite des BSV heruntergeladen werden.

6. Nachweis der Leistungserbringung

Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behindertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechne- ten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wur- den (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburts- datum geführt.

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Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung fest- zuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.

7. Auskunftspflicht

Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Ein- sicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.

8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung

Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Bei- träge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktre- ten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestim- mungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Infor- mationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).

9. Dauer, Änderungen, Kündigung, Governance

9.1 Dauer

Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

9.2 Änderungen

Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien un- terzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leis- tungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leis- tung.

9.3 Kündigung

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfäl- lig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.

9.4 Governance

Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgtim Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Ver- trauens.

OM 5

Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beo- bachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Part- nerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu beheben.

10. Veröffentlichung des Vertrages

Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeits- gesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen eben- falls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertun- gen erstellen.

11. Schlussbestimmungen

Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bun- desrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.

12. Besondere Vereinbarungen

Keine

Bern, den 22. 11 2023 BERN, den 14.12,23

Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Name Organisation

lu JZI- Florian Steinbacher, Vizedirektor Thomas Burgener, Präsident

1 Baudt Thomas Bhend, Jörg Spieldenner, Direktor Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen

Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)

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Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten derVN/DO Zusammensetzung Vorstand/Stiftungsrat Organigramm der Organisation Zusammenarbeitsvereinbarung/-vertrag mit andern VN/UVN Unterzeichnete Statuten UVN LL GE Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister ZEWO-Zertifikat (falls vorhanden) Leitbild vom 20. November 2014 Strategiedokument (falls vorhanden) weitere Dokumente hier auflisten

Ra

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A

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Statuten der Lungenliga Schweiz

Art. 1 - Name und Sitz ihnen zu mehr Mobilität und Lebensqualität. Die Lungen-

1 Unter dem Namen liga unterstützt sie im öffentlichen Auftrag mit ambu-

lanten medizinischen, medizintechnischen und pflege- Lungenliga Schweiz rischen Dienstleistungen sowie psychosozialer Beratung Ligue pulmonaire suisse und Betreuung. Die Lungenliga erbringt nicht nur Dienst- Lega polmonare svizzera leistungen an Patientinnen, Patienten, Klientinnen und Lia pulmunara svizra Klienten, sondern engagiert sich auch in der Information, der gesellschaftlichen Sensibilisierung, der Gesundheitsför- besteht ein gemeinnütziger, im Handelsregister eingetra- derung sowie der Prävention. gener Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

3 Die Lungenliga Schweiz arbeitet eng mit der Schweize-

2 Die Lungenliga Schweiz ist politisch, konfessionell und rischen Gesellschaft für Pneumologie (SGP) und mit der wirtschaftlich ungebunden. Schweizerischen Gesellschaft für pädiatrische Pneumolo- gie (SGPP) sowie mit anderen Fachgesellschaften zusam-

3 Der Sitz der Lungenliga Schweiz befindet sich in Bern men.

am Ort der Geschäftsstelle.

4 Die Lungenliga Schweiz kann zur Erfüllung ihrer Aufga-

Art. 2 - Leitbild ben mit Behörden, Unternehmen und anderen Organisati- Der Delegiertenrat der Lungenliga Schweiz erlässt ein onen und Institutionen im In- und Ausland zusammenar- Leitbild, welches für die Lungenliga Schweiz und für ihre beiten. Sie kann Unternehmungen gründen sowie Mitglieder verbindlich ist. Liegenschaften erwerben, halten und veräussern.

Art. 3-Zweck, Aufgaben und Mittel Art4 - Mitgliedschaft

1 Die Lungenliga Schweiz ist der Dachverband der kanto- Mitglieder

nalen und regionalen Lungenligen (nachfolgend immer als 1 Der Lungenliga Schweiz gehören als Aktivmitglieder die „kantonale Lungenligen“ bezeichnet, siehe auch Art. 4 kantonalen Lungenligen an, welche die Voraussetzungen Abs. 4 dieser Statuten). Sie unterstützt ihre Mitglieder bei der Mitgliedschaft gemäss Art. 5 Abs. 1 hiernach erfüllen. der Verfolgung ihrer Ziele und vertritt ihre Interessen und Anliegen gegenüber Behörden, Politik, Wirtschaft, Inte- 2 Als assoziierte Mitglieder können der Lungenliga ressenverbänden und anderen Organisationen. Schweiz medizinische Fachgesellschaften und weitere ihr nahestehende Organisationen angehören. Zum Beispiel 2 Grundauftrag der Lungenliga ist die Gesundheit der die Fachgesellschaften Schweizerische Gesellschaft für Lungen und Atemwege. Die Lungenliga versorgt, berät Pneumologie (SGP) und Schweizerische Gesellschaft und betreut atembehinderte, lungen- und tuberkulose- für pädiatrische Pneumologie (SGPP) sowie kranke Menschen, vertritt deren Anliegen und verhilft die Schweizerische Sarkoidose Vereinigung (SSARV)

LUNGENLIGA SCHWEIZ 211 LEGA POLMONARE LIGUE PULMONAIRE SUISSE SVIZZERA 1 LIA PULMUNARA SVIZRA 0O

3 Kantonale Lungenligen, welche die Voraussetzungen (Tarifverträge) oder Behörden des Bundes nicht nachkom- der Mitgliedschaft gemäss Art. 5 Abs. 1 nicht erfüllen, men oder können nicht als assoziiertes Mitglied aufgenommen werden. (c) den Interessen der Lungenliga Schweiz oder ihrer Mit- glieder wiederholt oder auf gravierende Weise zuwider-

4 Bestehen in einem Kanton mehrere Lungenligen, kann handeln,

jede Aktivmitglied der Lungenliga Schweiz sein. Ein Aktiv- mitglied kann auch Gebiete in mehreren Kantonen abde- können nach erfolgloser Ermahnung durch den Zentral- cken. vorstand vom Delegiertenrat mit sofortiger Wirkung aus- geschlossen werden. Die Beiträge sind bis zum Ende des 5 Bei der Übernahme eines Aktivmitglieds durch ein an- Geschäftsjahres geschuldet, in welchem der Ausschluss deres oder bei einem Zusammenschluss mehrerer Aktiv- erfolgt. mitglieder bleibt die übernehmende Lungenliga bzw. wird die daraus hervorgehende neue Lungenliga anstelle der 12 Wird der Ausschluss angefochten, bleiben die Stimm- bisherigen automatisch neues Aktivmitglied der Lungenli- und Wahlrechte des Mitglieds für die Dauer der Anfech- ga Schweiz mit allen Rechten und Pflichten. Das (neue) tung sistiert. Aktivmitglied haftet für eventuelle Verbindlichkeiten der übernommenen Lungenliga bzw. seiner Vorgänger gegen- Gemeinsame Kennzeichen über der Lungenliga Schweiz solidarisch. 13 Die Lungenliga Schweiz und die kantonalen Lungen- ligen streben einen möglichst einheitlichen Auftritt an. Aufnahme Dazu gehört die einheitliche Verwendung gemeinsamer 6 Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Kennzeichen, z.B. als Marke, Enseigne, Logo, Firma, Delegiertenrat auf Antrag des Zentralvorstands. Domainnamen etc. oder als Bestandteil davon.

Einzelpersonen 14 Alleininhaberin aller gemeinsamen Kennzeichen ist die

7 Natürliche Einzelpersonen können nicht Mitglied der Lungenliga Schweiz.

Lungenliga Schweiz werden.

15 Die Aktivmitglieder verwenden möglichst die gemein-

Ehrenmitglieder samen Kennzeichen für ihre Ligentätigkeiten gemäss der 8 Es werden keine neuen Ehrenmitglieder mehr ernannt. gemeinsamen Kennzeichenstrategie im Sinne einer auf die Dauer der Mitgliedschaft befristeten, nicht exklusiven Austritt Lizenz.

9 Ein Austritt eines Mitglieds ist jederzeit auf Ende eines

Geschäftsjahres möglich. 16 Die Festlegung der gemeinsamen Kennzeichen erfolgt Er ist der Geschäftsstelle zuhanden des Zentralvorstands durch den Delegiertenrat. Dieser legt auch die gemein- schriftlich bis spätestens 30. Juni des betreffenden Jahres same Kennzeichenstrategie fest, regelt die Registrierung, mitzuteilen. Die Beiträge sind bis zum Ende des Geschäfts- die Verwaltung und den Schutz der gemeinsamen Kenn- jahres geschuldet. zeichen und erlässt die erforderlichen Reglemente dazu.

10 Die Auflösung eines Mitglieds (auch bei Zusammen- Art. 5 - Kantonale Lungenligen (Aktivmitglieder) schlüssen gemäss Absatz 5 hiervor) gilt als Austritt per Voraussetzungen der Mitgliedschaft Ende des Geschäftsjahres, in welchem sie erfolgt. 1 Die Mitgliedschaft als Aktivmitglied der Lungenliga Schweiz setzt voraus: Ausschluss Konstitution als Verein gemäss Art. 60 ff ZGB oder als

11 Mitglieder, die Stiftung gemäss Art. 80ff ZGB, in jedem Fall politisch,

konfessionell und wirtschaftlich ungebunden, (a) die in Art. 5 Abs. 1 hiernach definierten Vorausset- die Übernahme mindestens der als zwingend bezeich- zungen der Mitgliedschaft nicht (mehr) erfüllen (gilt nur neten Bestimmungen der Rahmenstatuten für kanto- für Aktivmitglieder) oder nale Lungenligen (s. Abs. 3ff hiernach), Eintragung im Handelsregister. (b) wesentlichen Verpflichtungen gemäss diesen Statuten oder aus nationalen Verträgen mit Krankenversicherern

LUNGENLIGA SCHWEIZ LIGUE PULMONAIRE SUISSE LEGA POLMONARE SVIZZERA 2 LIA PULMUNARA SVIZRA 0e

2 Werden diese Voraussetzungen nicht (mehr) eingehal- die Prinzipien des internen Kontrollsystems (IKS) einzu- ten, stellt das Aktivmitglied den statutenkonformen halten und ihre handelnden Personen im Handelsregi- Zustand umgehend her. Dies gilt auch für im Zeitpunkt ster einzutragen; des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits bestehende sich im Verband in den Gremien Mitglieder. Der Zentralvorstand der Lungenliga Schweiz und Arbeitsgruppen der Lungenliga Schweiz aktiv ein- kann dafür eine angemessene Frist setzen. zubringen; mit geschäftsrelevanten Daten und Informationen Organisation höchst vertraulich umzugehen und diese nur zum Vor- 3 Die Aktivmitglieder organisieren sich im Rahmen dieser teil der Lungenliga Schweiz und ihrer Mitglieder einzu- Statuten sowie der Reglemente und Beschlüsse des Dele- setzen. giertenrats als rechtlich und finanziell selbständige Organi- sationen. Datenschutz, insbesondere Schutz von Patientendaten

8 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Unterstützung ihrer

4 Der Delegiertenrat der Lungenliga Schweiz erlässt Rah- Prozesse greifen die Lungenliga Schweiz und die kanto- menstatuten für die Aktivmitglieder. Darin sind diverse nalen Lungenligen bei Ausübung ihrer Tätigkeiten auf zwingende Bestimmungen vorgegeben, die von den Ak- Mitglieder- und Patientendaten zurück und verwenden tivmitgliedern in ihre Statuten zu übernehmen sind. Im diese gesetzeskonform und zweckgerecht. Übrigen stellen sie Empfehlungen dar.

9 Soweit erforderlich erlässt der Delegiertenrat weitere Be-

5 Änderungen der Statuten der Aktivmitglieder sind dem stimmungen zur Verwaltung und Verwendung von Daten Zentralvorstand der Lungenliga Schweiz zur Prüfung ihrer durch die Lungenliga Schweiz in einem entsprechenden Übereinstimmung mit den Anforderungen in den Rah- Reglement. menstatuten vorzulegen. Art. 6 - Finanzierung und Beiträge der Mitglieder Aufgaben der kantonalen Lungenligen 1 Die Lungenliga Schweiz finanziert sich

6 Die Aufgaben der kantonalen Lungenligen entsprechen durch Mitgliederbeiträge,

Artikel 3 Absatz 2 hiervor. durch Entgelte für zentrale Dienstleistungen, durch Erträge aus Leistungsaufträgen, Fundraising, Wesentliche Pflichten der Aktivmitglieder Sponsoring, Projektbeiträgen und weitere Einnahmen.

7 Die Mitglieder der Lungenliga Schweiz verpflichten sich,

die von den Organen der Lungenliga Schweiz inner- 2Die Festsetzung und Anpassung der Mitgliederbeiträge halb ihrer Zuständigkeiten erlassenen Beschlüsse und und Entgelte für zentrale Dienstleistungen erfolgt durch Weisungen zu befolgen sowie die mit der Lungenliga den Delegiertenrat. Schweiz abgeschlossenen Verträge einzuhalten; die von der Lungenliga Schweiz abgeschlossenen Tarif- 3 Über die vom Delegiertenrat festgesetzten Mitglieder- verträge wie vereinbart umzusetzen; beiträge und Leistungsentgelte hinaus besteht keine Ver- der Lungenliga Schweiz jederzeit Einblick in die Umset- pflichtung der Mitglieder zur Finanzierung des Vereins- zung dieser Verträge zu gewähren; zweckes oder eine Haftung zur Deckung der sich gegenseitig nach Kräften zu unterstützen, jedoch Vereinsschulden. Insbesondere besteht auch keine Nach- mit der Einschränkung, dass klagbare Ansprüche auf schusspflicht. finanzielle Hilfeleistungen ausgeschlossen sind; den Mitgliedern, den Patientinnen/Patienten und Kli- 4 Alle weiteren erforderlichen Bestimmungen im Zusam- entinnen/ Klienten sowie der Bevölkerung die national menhang mit den Finanzbelangen der Lungenliga Schweiz vertraglich vereinbarten Dienstleistungen mit hoher erlässt der Delegiertenrat in einem entsprechenden Qualität anzubieten; Finanzreglement. sich innerhalb ihres Kantons und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten aktiv für Prävention und Art. 7 - Organe und Gremien Gesundheitsförderung einzusetzen; Die Organe der Lungenliga Schweiz sind: ihre Jahresrechnung nach SWISS GAAP FER zu der Delegiertenrat erstellen; der Zentralvorstand die Revisionsstelle A

24 LUNGENLIGASCHWEIZ LIGUE PULMONAIRE SUISSE LEGA POLMONARE SVIZZERA 3 LIA PULMUNARA SVIZRA U

Weitere Gremien sind: 8 Nichtbeachtung einer der vorstehenden Bestimmungen die Präsidentenkonferenz führt zur Ungültigkeit der abgegebenen Stimmen. die Ligenleiter-Konferenz Ordentliche Delegiertenrats-Sitzung Art. 8 - Delegiertenrat 9 Mindestens zweimal im Jahr findet eine ordentliche De- Zusammensetzung legiertenrats-Sitzung statt, die der Zentralvorstand mit der 1 Der Delegiertenrat ist das oberste Organ der Lungenliga Zustellung der Traktanden und der Anträge spätestens 30 Schweiz. Er besteht aus den Delegierten der Mitglieder. Tage vorher einberuft. Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen, das vom Prä- Anzahl Stimmen der Aktivmitglieder sidenten/der Präsidentin bzw. dem Sitzungsleiter/der Sit- 2 Die einem Aktivmitglied zustehenden Stimmen werden zungsleiterin sowie vom Protokollführer/der Protokollfüh- nach der Höhe der für dieses Aktivmitglied budgetierten rerin zu unterzeichnen ist. Leistungs-Abgeltung festgelegt, d.h. nach einem Schlüs- sel, der für 1/100 der Gesamt-Leistungsabgeltung 1 Stim- Traktanden me (unter Berücksichtigung der üblichen Rundungsre- 10 Jedes Mitglied der Lungenliga Schweiz kann bis späte- geln) vorsieht. Ein Aktivmitglied erhält unabhängig vom stens 30 Tage vor der ordentlichen Delegiertenrats-Sit- Beitrag an die Leistungs-Abgeltung mindestens 1 Stimme. zung bei der Geschäftsstelle zuhanden des Zentralvor- Massgebend ist das vom Delegiertenrat für das laufende stands schriftlich die Traktandierung eines Geschäftsjahr genehmigte Jahresbudget der Geschäftsstel- Verhandlungsgegenstandes verlangen, welcher sofort be- le der Lungenliga Schweiz. Die Stimmenzahl wird von der kanntgegeben werden muss. Bis spätestens 10 Tage vor Lungenliga Schweiz zu Jahresbeginn für alle Sitzungen des der Sitzung kann jedes Mitglied zu allen traktandierten Delegiertenrates des betreffenden Jahres offiziell bekannt- Geschäften bei der Geschäftsstelle zuhanden des Zentral- gegeben, verifiziert und protokolliert. vorstands schriftlich Anträge stellen.

Stimmen der Assoziierten Mitglieder 11 Der Delegiertenrat kann nur über die auf der Traktan- 3 Assoziierte Mitglieder haben je 1 Stimme. denliste verzeichneten und rechtzeitig nachträglich bean- tragten bzw. gestellten Geschäfte und Anträge sowie die Ausübung der Stimmrechte, Anzahl und Bestimmung der an der Versammlung gestellten Anträge, die damit unmit- Delegierten, Vertretung telbar zusammenhängen, Beschluss fassen.

4 Die Ausübung der Stimmrechte eines Aktivmitglieds er-

folgt unab- hängig der Anzahl Stimmen maximal durch 2 Ausserordentliche Delegiertenrats-Sitzung Delegierte, in der Regel durch den Präsidenten oder die 12 Eine ausserordentliche Delegiertenrats-Sitzung kann Präsidentin und/oder den Geschäftsführer oder die Ge- vom Zentralvorstand oder schriftlich von wenigstens 4 schäftsführerin. Diese können sich durch andere Mitglie- Mitgliedern beim Zentralvorstand verlangt werden. Der der des Kantonalvorstands oder andere eigene Mitarbeite- entsprechende Antrag muss zu seiner Gültigkeit die zu be- rinnen des betreffenden Aktivmitglieds, welche mit den zu handelnden Geschäfte und die gestellten Anträge aus- behandelnden Geschäften gut vertraut sind, vertreten las- drücklich nennen. Die ausserordentliche Delegiertenrats- sen. Sitzung muss vom Zentralvorstand spätestens 3 Monate nach Eingang des Antrages und mindestens 3 Wochen im 5 Mitarbeitende der Lungenliga Schweiz dürfen nicht als Voraus unter Angabe der Traktanden und Anträge einbe- Delegierte bestimmt werden. rufen werden.

6 Ein Mitglied kann seine Stimme/n im Verhinderungsfall 13 Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die ordent- zur Ausübung der Stimmrechte mittels schriftlicher Voll- liche Delegiertenrats-Sitzung. macht auf ein anderes Mitglied übertragen. Die Vollmacht ist spätestens zu Beginn der Sitzung des Delegiertenrats Beschlussfähigkeit, Abstimmungen und Wahlen, Ver- dem resp. der Vorsitzenden im Original vorzulegen. bindlichkeit

14 Jede ordnungsgemäss einberufene Delegiertenrats-Sit-

7 Alle Stimmen, welche von den Delegierten eines Mit- zung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der den glieds direkt oder durch Vertretung repräsentiert werden, stimmberechtigten Mitgliedern zustehenden Stimmen müssen einheitlich abgegeben werden. (Hälfte plus 1) an der Sitzung anwesend oder gültig

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vertreten ist. Sofern dieses Quorum nicht erreicht ist, kann Statutenänderungen; frühestens 15 Tage nach der ersten Sitzung des Delegier- Genehmigung der Rahmenstatuten für die kantonalen tenrats eine zweite Sitzung einberufen werden, in der Ligen; Beschlüsse zu den gleichen Traktanden ohne Quorums- Genehmigung und Änderung des Finanzreglements Vorschriften gefasst werden können. und von anderen Reglementen und Richtlinien; Genehmigung eines Leitbildes und einer Strategie; 15 Der Delegiertenrat beschliesst mit dem einfachen Genehmigung von Firmengründungen, Geschäftsbe- (relativen) Mehr der gültig abgegebenen Stimmen (mehr teiligungen, Ausgliederung autonomer Betriebe oder zustimmende als ablehnende Stimmen, ohne Berücksichti- Fusionen der Lungenliga Schweiz; gung der Enthaltungen), unter Vorbehalt anderslautender Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern; Bestimmungen dieser Statuten. Auf Wunsch von einem Festlegung eines generellen Sanktionsrahmens gemäss Fünftel der anwesenden oder gültig vertretenen Stimmen Artikel 13 Absatz 4f und Behandlung von Rekursen im erfolgen Abstimmungen und Wahlen in geheimer Stimm- Falle von Sanktionen; abgabe. Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Orga- nisationen; 16 Im Falle von Stimmengleichheit hat der/die Vorsitzen- Auflösung der Lungenliga Schweiz (vgl. Art. 17 dieser de bei Sachgeschäften den Stichentscheid. Statuten).

17 Bei Wahlen entscheidet das einfache (relative) Mehr Art. 9 - Zentralvorstand

der gültig abgegebenen Stimmen (der/die obsiegende(r) 1 Der Zentralvorstand ist das Führungsorgan der Lungen- Kandidat/Kandidatin erhält mehr Stimmen, als die ande- liga Schweiz. Er vertritt die Lungenliga Schweiz nach aus- ren Kandidaten/Kandidatinnen, ohne Berücksichtigung sen und ist gegenüber dem Delegiertenrat verantwortlich. der Enthaltungen). Zusammensetzung, Amtsdauer 18 Die an einer Delegiertenrats-Sitzung gefassten Be- 2 Der Zentralvorstand besteht aus 7 bis 9 vom Delegier- schlüsse und Wahlen sind für alle Mitglieder verbindlich, tenrat zu wählenden Mitgliedern (inklusive Präsident resp. auch wenn sie an der Sitzung nicht teilgenommen haben. Präsidentin) und einem von der Schweizerischen Gesell- schaft für Pneumologie (SGP) vorgeschlagenen und vom Leitung Delegiertenrat zu bestätigenden Mitglied. Eine ausgewo- 19 Der Delegiertenrat wird durch den Präsidenten/die gene sprachregionale Vertretung wie auch eine angemes- Präsidentin, bei Verhinderung durch den Vizepräsidenten/ sene Vertretung von grossen und kleinen Aktivmitgliedern die Vizepräsidentin oder von einem anderen durch den ist anzustreben. Die Wahl der Zentralvorstandsmitglieder Zentralvorstand bestimmten Mitglied des Zentralvorstands und des Präsidenten/der Präsidentin erfolgt für eine Amts- geleitet. dauer von 4 Jahren. Eine Wiederwahl ist maximal zweimal möglich. Über Ausnahmen beschliesst der Delegiertenrat. Geschäfte 20 Der Delegiertenrat entscheidet über folgende Ge- 3Der Zentralvorstand konstituiert und organisiert sich mit schäfte: Ausnahme des Präsidenten/der Präsidentin selbst. Er ist Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrech- bei Anwesenheit von mindestens der Mehrheit seiner Mit- nung, gestützt auf den Bericht der Revisionsstelle; glieder beschlussfähig. Der Zentralvorstand fasst seine Be- Entlastung des Zentralvorstandes und der Geschäfts- schlüsse mit der einfachen (relativen) Mehrheit der Stim- stelle; men der anwesenden Mitglieder (mehr zustimmende als Wahl, Wiederwahl und Abberufung der zu wählenden ablehnende Stimmen, ohne Berücksichtigung der Enthal- bzw. zu bestätigenden Zentralvorstandsmitglieder so- tungen). wie aus deren Mitte des Präsidenten/der Präsidentin, jeweils für eine Dauer von 4 Jahren; 4 Über die Sitzungen des Zentralvorstandes ist ein Proto- Wahl der Revisionsstelle; koll zu führen, das durch den Präsidenten/die Präsidentin Festlegung der Mitgliederbeiträge; oder durch einen anderen Sitzungsleiter/eine andere Sit- Genehmigung der Mehrjahresplanung, der Finanzpla- zungsleiterin sowie durch den Protokollführer/die Proto- nung und des Jahresbudgets der Lungenliga Schweiz; kollführerin zu unterzeichnen ist. Genehmigung der Jahresziele und Kenntnisnahme des Jahresbudgets der Lungenliga Schweiz; 5r 21 LUNGENLIGA SCHWEIZ LIGUE PULMONAIRE SUISSE LEGA POLMONARE SVIZZERA 5 LIA PULMUNARA SVIZRA

Aufgaben und Kompetenzen rektorinnen der Aktivmitglieder sowie der Direktor/ die 5 Der Zentralvorstand hat folgende Aufgaben und Kom- Direktorin der Lungenliga Schweiz. petenzen: Die Mitglieder können sich durch ein Mitglied der eigenen Vorbereitung und Umsetzung der vom Delegiertenrat Geschäftsleitung oder ein anderes Mitglied der Ligenleiter- getroffenen Beschlüsse; Konferenz stellvertreten lassen. Erarbeitung der Mehrjahresplanung, der Jahresplanung (Jahresziele, Jahresbudget) und des Jahres-Tätig- 4 Die Ligenleiter-Konferenz konstituiert und organisiert keitsprogrammes zur Vorlage an den Delegiertenrat; sich unter Beachtung der Bestimmungen dieses Artikels 10 Überprüfung der Statuten der kantonalen Lungenligen selbst und kann zu diesem Zweck auch ein Organisations- auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der reglement erlassen. Für administrative Belange steht ihr Rahmenstatuten; die Geschäftsstelle der Lungenliga Schweiz zur Verfügung. Wahl des Direktors/der Direktorin und der Mitglieder der Geschäftsleitung; 5 Über die Sitzungen der Ligenleiter-Konferenz wird ein Erlass des Geschäftsreglements und Überwachung der Protokoll geführt, das auch dem Zentralvorstand und den Tätigkeiten der Geschäftsstelle; Präsidenten und Präsidentinnen der Aktivmitglieder zuge- Erlass des Forschungsreglements und des PLuS-Regle- stellt werden muss. ments sowie der dazugehörigen Finanzreglemente; Abschluss von Verträgen; Aufgaben und Kompetenzen Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des 6 Die Ligenleiter-Konferenz hat folgende Aufgaben und Delegiertenrats; Kompetenzen: Nach erfolgter Konsultation der Betroffenen: Festle- Koordination von Umsetzung und Vollzug der vom gung der Aufgaben, bei welchen ein Zusammenwirken Delegiertenrat, dem Zentralvorstand und ihr selbst ge- der kantonalen Lungenligen, der zentralen Organe troffenen Beschlüsse durch die Aktivmitglieder. und der Geschäftsstelle erforderlich ist bzw. erfolgen Die Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle der Lun- soll; genliga Schweiz im Rahmen der operativen Tätigkeiten Abschliessender Entscheid über die Umsetzung der und im Hinblick auf Mehrjahres- und Jahresplanung budgetierten Tätigkeiten im Rahmen des genehmigten resp. Budgets. -

Budgets und des Leitbildes; Die Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang Wahrnehmung aller Aufgaben und Fällung aller Ent- mit Verträgen mit übergeordneter Bedeutung (vgl. Art. scheide, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ 14 hiernach). zugewiesen sind. Die Bildung von Kommissionen oder Arbeitsgruppen mit Einbezug der Geschäftsstelle der Lungenliga Unterschrift Schweiz.

6 Der Zentralvorstand bestimmt die unterschriftsberech-

tigten Personen innerhalb von Zentralvorstand und Beschlussfähigkeit, Stimmrechte und Beschlussfassung Geschäftsstelle. Diese zeichnen stets kollektiv zu zweien 7 Jede ordnungsgemäss einberufene Ligenleiter-Konferenz und werden im Handelsregister eingetragen. ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberech- tigten Mitglieder anwesend oder gültig vertreten ist. Art. 10 - Ligenleiter-Konferenz 1 Die Ligenleiter-Konferenz ist das operative Koordinati- 8 Jedes Mitglied verfügt über 1 Stimme. onsgremium der Aktivmitglieder der Lungenliga. Ihre Be- schlüsse sind für die Aktivmitglieder verbindlich und von 9 Dem Direktor/der Direktorin der Lungenliga Schweiz diesen im Rahmen ihrer Ligen-Tätigkeiten einzuhalten kommt keine Stimme zu. bzw. umzusetzen.

10 Die Ligenleiter-Konferenz beschliesst und wählt mit

2 Über rein operative Geschäfte hinaus kann die Ligenlei- dem einfachen (relativen) Mehr der gültig abgegebenen ter-Konferenz zu Handen des Zentralsvorstandes Empfeh- Stimmen (mehr zustimmende als ablehnende Stimmen, lungen abgeben oder Anträge an diesen richten. ohne Berücksichtigung der Enthaltungen). Im Organisati- onsreglement der Ligenleiter-Konferenz kann für einzelne Zusammensetzung und Organisation Beschlüsse/Wahlen ein qualifiziertes Mehr vorgesehen

3 Mitglieder der Ligenleiter-Konferenz sind ex officio alle werden.

Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen und Direktoren/Di-

M LUNGENLIGA SCHWEIZ 634 LIGUE PULMONAIRE SUISSE LEGA POLMONARE SVIZZERA 6 LIA PULMUNARA SVIZRA g

Art. 11 - Revisionsstelle Die Administration sowie das Finanz- und Personalwe- 1 Die Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) der sen der Lungenliga Schweiz im Rahmen der vom Zent- Lungenliga Schweiz wird durch eine unabhängige und ralvorstand bewilligten und freigegebenen Mittel; den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende externe Die Koordination der nationalen und kantonalen Akti- Revisionsstelle geprüft. vitäten und die Erbringung der zentralen Dienstlei- stungen an die Aktivmitglieder gemäss Jahresplanung; 2 Die Revisionsstelle wird vom Delegiertenrat für eine Die Administration, die Unterstützung und die Koordi- Amtsdauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist unbe- nation aller Organe und Gremien der Lungenliga schränkt zulässig. Schweiz sowie das Initiieren von Planungs- und Ent- scheidungsprozessen; 3 Die Revisionsstelle erstattet dem Zentralvorstand zuhan- Den Vollzug der sie betreffenden Beschlüsse aller Or- den des Delegiertenrats jährlich schriftlichen Bericht. gane und Gremien; Die Vertragsverhandlungen mit Geschäftspartnern im Art. 12 - Arbeitsgruppen, Kommissionen und Präsidenten- Rahmen der ihr vom Zentralvorstand erteilten Aufträ- konferenz ge sowie die Unterstützung der einheitlichen Umset- Arbeitsgruppen/Kommissionen zung von Verträgen mit übergeordneter Bedeutung 1 Der Zentralvorstand und die Ligenleiter-Konferenz kön- gemäss Art. 14 hiernach in den kantonalen Lungen- nen Arbeitsgruppen (zeitlich befristet) und Kommissionen ligen; (ständig) bilden. Sie erteilen zu diesem Zweck klare, Die Datensammlung, finanzielle Konsolidierung und schriftliche Aufträge und halten darin fest, welche Ziele das Controlling der Lungenliga Schweiz in allen Be- zu erreichen sind, welcher Kreditrahmen besteht, wer das reichen, die gesamtschweizerische oder internationale Präsidium übernimmt und an welches Gremium bis zu Aufgaben betreffen. welchem Termin Antrag zu stellen bzw. Bericht zu erstat- ten ist. 3 In allen Fällen, in denen die Umsetzung eines eidgenös- sischen Gesetzes, einer entsprechenden Verordnung, eines 2 Die Präsidenten/Präsidentinnen bzw. Vorsitzenden von gesamtschweizerischen Vertrages oder eines Beschlusses Arbeitsgruppen oder Kommissionen werden vom delegie- des Delegiertenrats die Mitwirkung der Aktivmitglieder er- renden Organ resp. Gremium eingesetzt. Sie nehmen fall- fordert, ist die Geschäftsstelle gegenüber diesen wei- weise mit beratender Stimme an den sie betreffenden sungsberechtigt. Generell ist die Geschäftsstelle überall Traktanden der Zentralvorstandssitzungen oder Ligenlei- dort weisungsberechtigt, wo die Wahrung ihrer Aufgaben ter-Konferenzen teil und vertreten den Antrag ihrer Ar- gemäss Art. 3 und Art. 5 sonst nicht möglich ist. In Kon- beitsgruppe/Kommission. Minderheitsanträge sind immer fliktfällen entscheidet der Zentralvorstand endgültig schriftlich einzureichen. Das delegierende Organ resp. Gremium kann auch eine Vertretung der Minderheitsmei- Sanktionen nung zur Anhörung einladen. 4 Kantonale Ligen, die Weisungen im Sinne dieses Ab- satzes 3 trotz Mahnung missachten, können vom Zentral- Präsidentenkonferenz vorstand auf Antrag der Geschäftsführung mit einer Sank- 3 Der Zentralvorstand kann die Präsidenten und Präsiden- tion gemäss dem vom Delegiertenrat festgelegten tinnen der Aktivmitglieder zwecks Erfahrungsaustausch Rahmen belegt werden. und Meinungsbildung zu informellen Tagungen einladen, z.B. zur Konsultation bei strategischen Fragen wie der De- 5 Als Sanktionen kommen in Frage: Verweis, finanzielle finition des Leitbildes, der Mehrjahres-Strategie, bei wich- Sanktionen, Ausschluss aus der Lungenliga Schweiz. Ge- tigen politischen Entscheiden/Positionierungen sowie bei gen eine solche Sanktion kann innert 60 Tagen seit Eröff- einer gesamtschweizerischen Ausweitung des Leistungs- nung der Sanktion Rekurs beim Delegiertenrat eingelegt katalogs. werden. Dieser entscheidet endgültig.

Art. 13 - Geschäftsstelle Geschäftsreglement 1 Das operative Zentrum der Lungenliga Schweiz ist die 6 Für die detaillierte Regelung der Aufgaben sowie der Geschäftsstelle. Sie ist dem Zentralvorstand unterstellt. Funktionsweise der Geschäftsstelle wird vom Zentralvor- stand ein Geschäftsreglement erlassen. Zuständigkeit

2 Die Geschäftsstelle ist zuständig für:

2 LUNGENLIGA SCHWEIZ 535 LIGUE PULMONAIRE SUISSE LEGA POLMONARE SVIZZERA 7 LIA PULMUNARA SVIZRA

8

Art. 14 - Verträge mit übergeordneter Bedeutung Art. 15 - Haftung und Gerichtsstand Verhandlungs- und Abschlussmandat der Lungenliga 1 Für die Verbindlichkeiten der Lungenliga Schweiz haftet Schweiz ausschliesslich deren eigenes Vermögen.

1 Die Aktivmitglieder erteilen der Lungenliga Schweiz be-

züglich der nachfolgend genannten Verträge ein Verhand- 2 Die Lungenliga Schweiz ihrerseits haftet nicht für die lungs- und Abschlussmandat gemäss den Bestimmungen Verbindlichkeiten ihrer Mitglieder und insbesondere auch dieses Artikels: nicht für die Erfüllung der Verpflichtungen ihrer Mitglieder nationale und überkantonale Verträge mit Krankenver- gegenüber Dritten aus Verträgen, welche die Lungenliga sicherern (Tarifverträge), Behörden/des Bundes sowie Schweiz in ihrem Namen bzw. für sie abgeschlossen hat. nationalen Organisationen; Dies ist in den entsprechenden Verträgen immer in geeig- Serviceverträge für gemeinsam genutzte Dienstlei- neter Weise ausdrücklich festzuhalten. stungen (z.B. IT); weitere vom Delegiertenrat bezeichnete Verträge. 3 Einziger Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwi- schen der Lungenliga Schweiz und ihren Mitgliedern ist Verfahren und Genehmigung der Verträge Bern.

2 Zuständig für die Verhandlungen und den Abschluss

von Verträgen ist die Geschäftsstelle der Lungenliga Art. 16 - Statutenrevision Schweiz. Sie hält sich dabei an die Vorgaben des Zentral- Anträge auf Änderungen der Statuten können vom Zen- vorstands und an die Empfehlungen der Ligenleiter-Kon- ralvorstand und/oder von 4 Mitgliedern der Lungenliga ferenz, welche sie regelmässig orientiert und anhört und Schweiz gestellt werden. Statutenänderungen bedürfen über welche die Mitwirkung der Aktivmitglieder über die der Zweidrittelsmehrheit der an der Delegiertenrats-Sit- Ligenleiter-Konferenz sichergestellt wird. zung gültig abgegebenen Stimmen. Im Übrigen gilt Artikel 8.

3 Die definitiven Vertragstexte inkl. allfällige Anhänge

werden der Ligenleiter-Konferenz nochmals zur Stellung- Art. 17 - Auflösung, Liquidation, nahme vorgelegt und müssen vom Zentralvorstand ge- Fusion nehmigt werden. 1 Der Beschluss über die Auflösung und Liquidation der Lungenliga Schweiz bedarf der Zweidrittelsmehrheit der 4 In den Verträgen ist festzuhalten, dass die Lungenliga an einer Delegiertenrats-Sitzung gültig abgegebenen Schweiz nicht für die Vertragserfüllung durch die Aktiv- Stimmen. Gewinn und Kapital, die nach Abzug aller Ver- mitglieder haftet und umgekehrt. bindlichkeiten verbleiben, werden einer oder mehreren anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Beitritts- und Adhärenzpflicht Zwecks steuerbefreiten juristischen Personen mit mög- 5 Bei Verträgen gemäss Abs. 1 hiervor besteht für die Ak- lichst ähnlicher Zwecksetzung wie die der Lungenliga tivmitglieder grundsätzlich eine Beitritts-/Teilnahme- und Schweiz und mit Sitz in der Schweiz zugewendet. Adhärenzpflicht (vgl. Abs. 7 hiernach). In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden, darüber entscheidet der 2 Ein Beschluss über eine allfällige Fusion der Lungenliga Delegiertenrat. Schweiz mit einer anderen Organisation bedarf der Drei- viertelsmehrheit der an einer Delegiertenrats-Sitzung 6 Vorbehalten bleiben in jedem Fall anderslautende bzw. gültig abgegebenen Stimmen. Darüber hinaus kann eine entgegenstehende zwingende gesetzliche Bestimmungen Fusion nur mit einer anderen wegen Gemeinnützigkeit (z.B. Art. 46 Abs. 3 KVG). oder öffentlichen Zwecks von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit möglichst ähnlicher Zwecksetzung Wirkung und mit Sitz in der Schweiz erfolgen.

7 Die rechtliche Wirkung für die Aktivmitglieder wird für

jeden Vertrag durch ein Beitrittsverfahren oder durch den 3 Im Übrigen gilt Artikel 8. Abschluss von Unterleistungsverträgen zwischen der Lun- genliga Schweiz und den Aktivmitgliedern sichergestellt. Art. 18 - Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

LUNGENLIGA SCHWEIZ 739 18 21 LIGUE PULMONAIRE SUISSE LEGA POLMONARE SVIZZERA LIA PULMUNARA SVIZRA

GR

Art. 19 - Schluss- und Übergangsbestimmungen

1 Die deutsche, französische und italienische Fassung die-

ser Statuten sind einander gleichgestellt. Bei Auslegungs- differenzen gilt der deutsche Text als massgeblich.

2 Die vorliegenden Statuten wurden am DR vom 23. Juni

2022 (Änderungen: Art. 4 Abs. 16 und 17, Bereinigung

Absatzziffern; Art. 5 Abs. 9, Art. 6 Abs. 4, Art. 8 Abs. 15,

17 und 20, Art. 9 Abs. 3 und 5, Art. 10 Abs. 10 und Art.

19 Abs. 2) genehmigt.

Die vorliegenden Statuten ersetzen die seit dem 13. Dezember 2018 (Statuten vom 27. Juni 2003 mit Revisionen vom 21. Juni 2012, 4. November 2014, 22. September 2016 und 13. Dezember 2018) gültigen Statuten und treten sofort in Kraft.

3 Für die Anpassung der kant. Statuten an die neuen Sta-

tuten gemäss Art. 5 Abs 1 hiervor erhalten die Aktivmit- glieder ab Genehmigung der Rahmenstatuten 2 Jahre Zeit.

Bern, 23. Juni 2022

Lungenliga Schweiz

Für den Zentralvorstand:

Pamnn Thomas Burgener Präsident

Dominique Favre Vizepräsident

LUNGENLIGA SCHWEIZ

9 I2n LIGUE PULMONAIRE SUISSE LEGA POLMONARE SVIZZERA LIA PULMUNARA SVIZRA 1 09

24.10.2023

LUNGENLIGA SCHWEZ LIGUE PULMONAIRE SUISSE LEGA POLMONARE SVIZZERA LIA PULMUNARA SVIZRA

Organigramm der Organisation Zentralvorstand Stand per 01.05.2023 Delegiertenrat Präsident lic. jur. Thomas Burgener

Zentralvorstand Vizepräsident Dominique Favre

Mitglieder Direktion Verena Diener-Lenz Dr. jur. Gian Sandro Genna Prof. Dr. med. Matthias Gugger Prof. Dr. med. Isabelle Peytremann Bridevaux Pius Segmüller Integrierte Prävention, Marketing, Dr. med. Marjam Rüdiger-Stürchlen Beratung, Weiterbildung, Kommunikation, Monica von Toggenburg Finanzen & ICT Forschung, Fundraising Administration

21

nigramm Lungenliga Schweiz 023

Jörg Spieldenner Direktion

Monika Hänni Carlo Tschudi Human Resources Recht

Christoph Rohrer Claudia Künzli Sybille Schär IntegrierteBeratung,Finanzen, ICT Prävention,Weiterbildung,Forschung, Administration Marketing, Kommunikation, Fundraising

Schawalder Emily Raubach Seline Stäger Mirjam Zimme Carola Müller chosoziale Vakanz Finanzcontrolling Forschungsförderung Marketing / Kommunikation Public Fundr stleistungen

eas Büchler Birgit Bronner Timo Friedli Franca Meyer Alexandra Wyss Kathrin Bür ntherapie / Administration Gruppencontrolling / QM Weiterbildung Marketing / Kommunikation Spendense ragswesen Verband / Direktion

Sara Magadzio-Ulmann alie Gasser Angelica Herrli Patrick Althaus Silja Müller Stephan Me Administration Verband / pie / Tuberkulose Buchhaltung / HR-Admin Weiterbildung Fachführung Lernende Mediamatik Stiftungen / Erb Direktion / Int. Beratung

1o Stücheli Martine Borde Pamela Wittwer Regula Grünwald Silvio Schläpfer e Steimle-Roth) Weiterbildung/Ferienreisen ICT LLS Weiterbildung Marketing / Kommunikation erapie / COPD

Christine Achermann Vakanz Vakanz Marketing / Kommunikation Weiterbildung

LUNGENLIGA äftsleitung Fachliche Leitung * Fachliche Leitung durch Strategiekomitee RespiGO Blau = Vakanzen Stellenprozent insgesamt: 23.6 FTE / 29 Personen LIGUE PUL LEGA POLMO

AAN Eg

LIGUE PULMONAIRE GENEVOISE

STATUTS (Dans ce document, l'emploi du masculin pour désigner des personnes n'a d'autres fins que celle d'alléger le texte et n'a aucune intention discriminatoire)

Dénomination, siège, buts, membres Article 1: nom

Fondée en 1912, la Ligue pulmonaire genevoise (ci-après LPGE) est une association sans but lucratif régie par les présents statuts et subsidiairement par les articles 60 et suivants du Code civil suisse. Elle est indépendante sur le plan politique, économique et confessionnel. Elle est membre de la Ligue pulmonaire suisse (LPS) dont elle applique les directives et bonnes pratiques pour les questions découlant de cette affiliation, dont en particulier la charte de la LPS.

Article 2: siège

Le siège de l'association est situé dans le Canton de Genève, au domicile de la LPGE.

Article 3: registre du commerce

La Ligue pulmonaire genevoise est inscrite au registre du commerce du Canton de Genève.

Article 4: buts

L'Association a pour but de contribuer à la lutte contre les maladies respiratoires, dans une perspective globale de préservation et d'amélioration de la santé publique.

Pour atteindre son but, l'Association a notamment pour missions:

la réalisation de prestations de soins (suivi médico-technique) dans différents domaines des maladies respiratoires; le soutien à des patients, atteints de maladie respiratoire, en situation précaire ou de handicap; le soutien à la recherche dans le domaine des maladies respiratoires; le soutien aux patients dans la gestion de leur maladie, notamment dans le cadre de l'enseignement thérapeutique et de l'accompagnement des proches-aidants; la prévention vis-à-vis de l'ensemble des maladies respiratoires, de leurs causes et de leurs effets en matière de santé publique et la promotion de la santé respiratoire; la coordination et encouragement de la collaboration avec des institutions poursuivant un but semblable aux siens.

Article 5: membres

Les membres de la LPGE sont, en principe, des personnes morales partageant ou soutenant les buts de l'Association, tels que définis à l'art. 4.

Peuvent également prétendre à devenir membre les personnes physiques ou morales ayant fait preuve de leur attachement aux buts de l'Association à travers leurs actions et leurs

Re CH

engagements, à l'exception des salariés de la LPGE ou d'autres ligues cantonales et des personnes rémunérées par des subsides de l'Association.

L'Association est composée de:

membres actifs (les représentants des personnes morales et les personnes physiques telles que définies aux alinéas précédents ainsi qu'à l'art. 8); membres associés (constitués par des personnes physiques non-soumises au paiement d'une cotisation ou des représentants d'autres associations œuvrant dans des domaines proches de ceux de la LPGE et ne figurant pas expressément à l'art. 8); membres d'honneur (dont le titre leur a été attribué par l'Assemblée générale, sur proposition du Comité).

Les demandes d'admission sont adressées, par écrit, au Comité, qui les préavise et les transmet à l'Assemblée générale pour acceptation. L'Assemblée générale peut refuser l'admission d'un nouveau membre sans devoir communiquer les motifs de son refus.

La qualité de membre se perd:

par démission écrite adressée au moins six mois avant la fin de l'exercice au Comité; -par exclusion prononcée par le Comité, pour "de justes motifs", avec un droit de recours devant l'Assemblée générale. Le délai de recours est de trente jours dès la notification de la décision du Comité; par décès (pour les personnes physiques); par défaut de paiement des cotisations pendant plus d'une année.

Dans tous les cas mentionnés ci-dessus la cotisation qui aurait été payée pour l'année reste due ou n'est pas remboursée.

Les membres n'ont aucun droit à l'avoir social de l'Association.

D'autres dispositions relatives aux membres peuvent être adoptées par l'Assemblée générale, dans le cadre d'un règlement.

Sont membres de l'Association, avec droit de vote:

le Médecin-référent de la LPGE (fonction qui peut être assumée par un des autres membres mentionnés ci-après); les pneumologues exerçant en pratique libérale à Genève (dans la règle membres du Groupe des pneumologues genevois (GPG) de l'Association des médecins de Genève) et/ou les somnologues ayant conclu un accord de partenariat avec la Ligue pulmonaire genevoise; le Médecin-chef du Service de pneumologie des Hôpitaux universitaires de Genève (HUG), tel que prévu dans la convention liant la LPGE aux HUG; 1 représentant désigné par le décanat de la Faculté de médecine de l'Université de Genève (charge qui peut être cumulée par un des autres médecins déjà mentionné mentionnés plus haut, pour autant qu'il soit membre de la faculté et qui ne conserve alors qu'une seule voix lors des votes);

1 représentant désigné par la Haute école genevoise de santé;

1 représentant d'imad (Institution genevoise de maintien à domicile); A

1 personne œuvrant dans le domaine des établissements médico-sociaux.

21 Statuts LPGE - Page 2/8 09

Les autres membres de l'Association peuvent également participer à l'Assemblée générale, de même que l'ensemble des collaborateurs de la LPGE, des autres ligues cantonales ou les personnes externes dont le salaire est financé par l'Association, sans droit de vote.

Les membres s'engagent à œeuvrer dans l'intérêt de l'Association.

Ressources

Article 6: provenance des ressources et patrimoine:

Les ressources de l'association proviennent au besoin:

de la location des appareils respiratoires et du produit des consultations réalisées par les prestataires de soins de la LPGE; de la vente des appareils ou des consommables en lien avec ceux-di; de subventions de la Ligue pulmonaire suisse (fundraising national notamment); des intérêts de la fortune; de dons et legs; de parrainages; -de subventions publiques et privées; des cotisations versées par les membres; .de toute autre ressource autorisée par la loi.

Les fonds sont utilisés à la réalisation du but social de l'Association (selon art. 4). II en est de même des sommes résultant de tout exercice annuel positif, auquel ne peuvent prétendre les membres de l'Association.

La LPGE répond exclusivement de son propre patrimoine. Elle n'est pas responsable des engagements contractés par la Ligue pulmonaire suisse, au-delà du cadre statutaire fixé par cette dernière pour les membres qui lui sont affiliés.

Article 7: fiscalité

La Ligue pulmonaire genevoise est assujetie à la TVA.

Son statut fiscal est fixé par les autorités compétentes de l'Etat de Genève.

Organisation

Article 8: organes

Les organes de l'Association sont:

l'Assemblée générale; le Comité, qui peut se doter d'un Bureau; la Direction; la Commission scientifique; l'Organe de révision.

2M

Statuts LPGE - Page 3/8 UN

Article 9: Assemblée générale

L'Assemblée générale:

se prononce sur l'admission ou l'exclusion des membres; élit les membres du Comité (à l'exception du Médecin-référent, qui est nommé par le Comité lui-même) et désigne au moins un Président, et un Trésorier, la fonction de Secrétaire étant assuré par la Direction de la LPGE; définit les modalités de représentations de la LPGE au Conseil des délégués de la Ligue pulmonaire suisse, en référence aux statuts de cette dernière; prend connaissance des rapports et des comptes de l'exercice et vote leur approbation; préavise le budget annuel; approuve le choix de l'Organe de contrôle des comptes; valide le montant des cotisations annuelles; décide de toute modification des statuts; décide de la dissolution de l'Association ou de sa fusion avec une autre institution.

L'Assemblée générale est présidée par le Président ou le Vice-président de l'Association. En l'absence des titulaires, un président de séance est désigné par vote à main levée et à la majorité simple, sur proposition du Comité.

Elle se réunit une fois par an en session ordinaire. Elle peut, en outre, se réunir en session extraordinaire chaque fois que nécessaire à la demande du Comité ou de 1/3e des membres. Les autres modalités de convocation et de tenue d'une assemblée extraordinaire sont identiques à celle d'une assemblée générale.

Elle se réunit valablement et est habilitée à prendre les décisions de son ressort si au minimum la moitié des membres sont présents.

Le Comité communique aux membres par écrit la date de l'Assemblée générale au moins 6 semaines à l'avance.

La convocation mentionnant l'ordre du jour, et comportant les annexes utiles aux décisions à prendre, est adressée par le Comité à chaque membre au moins 10 jours à l'avance.

Les propositions individuelles doivent être transmises au Comité au minimum 3 semaines avant l'Assemblée.

Les décisions de l'Assemblée générale sont prises à la majorité simple des voix des membres présents. En cas d'égalité des voix, celle du président compte double.

Les décisions relatives à la modification des statuts et à la dissolution de l'Association ne peuvent être prises qu'à la majorité des 2/3 des membres présents. L'objet de ces décisions doit avoir été préalablement soumis pour examen au Comité de la Ligue pulmonaire suisse.

Les votations ont lieu à main levée. A la demande d'1/3 des membres présents au moins, elles peuvent avoir lieu au scrutin secret.

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Statuts LPGE - Page 4/8

Article 10: ordre du jour de l'Assemblée générale

L'ordre du jour de l'Assemblée générale annuelle, dite ordinaire, comprend nécessairement:

l'approbation du procès-verbal de la dernière Assemblée générale; le rapport du Comité sur l'activité de l'association pendant la période écoulée; les rapports du Trésorier et de l'Organe de révision; l'approbation des rapports et comptes; l'élection des membres du Comité et de l'organe de révision; les propositions du Comité; les propositions individuelles.

L'Assemblée est uniquement habilitée à traiter les objets portés à l'ordre du jour et les propositions qui ont un lien direct avec ces objets.

Article 11: Comité

Le Comité est l'organe de coordination et d'orientation générale des activités de l'Association.

II est autorisé à faire tous les actes qui se rapportent au but de l'association. II a les pouvoirs les plus étendus pour la gestion des affaires courantes.

La composition du Comité est la suivante:

le Président; le Médecin-référent; le Médecin-chef du Service de pneumologie des HUG; au moins 1 pneumologue installé en pratique privée dans le Canton de Genève; un représentant d'imad (Institution genevoise de maintien à domicile); le Trésorier.

La durée du mandat des membres élus par l'Assemblée générale est de 2 ans, renouvelable.

Un Vice-président peut être désigné, par le Comité, parmi les membres de l'Association tels que prévus à l'art. 5.

Les membres de la Direction sont membres "ex officio" du Comité. Ils n'ont pas de droit de vote.

Le Comité se réunit autant de fois que les affaires de l'Association l'exigent, mais au minimum 3 fois par année.

Les membres du comité agissent bénévolement et ne peuvent prétendre qu'à l'indemnisation de leurs frais effectifs et de leurs frais de déplacement. Pour les activités qui excèdent le cadre usuel de la fonction, chaque membre du Comité peut recevoir un dédommagement approprié. Cette dernière clause est valable, en particulier, pour le Président et, le cas échéant, le Vice- président, dont l'activité peut être rémunérée.

Les employés rémunérés de l'Association ne peuvent siéger au Comité qu'avec une voix consultative.

211 Statuts LPGE - Page 5/8

Article 12: attribution du Comité

Le Comité est chargé:

de prendre les mesures utiles pour atteindre le but fixé; de nommer le Vice-président, le Médecin-référent (sous réserve de validation par les services compétents de l'Etat de Genève) et les membres de la direction de l'Association; d'engager et de nommer les membres de la Direction de l'Association; approuve le choix de la fiduciaire en charge de la gestion comptable de la LPGE (mandat); d'instituer les commissions ou groupes de travail dont il détermine les compétences et la composition, en particulier la Commission scientifique; d'approuver le budget et les comptes; de décider de l'octroi des soutiens financiers de la LPGE, tant aux patients en situation précaire qu'aux projets de recherche (sur préavis de la Commission scientifique); de convoquer les assemblées générales ordinaires et extraordinaires; de présenter les comptes annuels à l'Assemblée générale; de prendre les décisions relatives à l'admission et à la démission des membres, ainsi que de leur exclusion éventuelle; de veiller à l'application des statuts, de rédiger les règlements et d'administrer les biens de 'Association.

Article 13: Direction

La Direction est l'organe opérationnel de la LPGE.

La fonction de directeur peut être partagée dans le cadre d'une co-direction, sur décision du Comité.

Le(s) directeur(s) assiste(nt) aux séances de l'Assemblée générale, du Comité, et des commissions avec voix consultative.

La Direction peut désigner, avec l'accord du Comité, une direction adjointe.

Les attributions de la Direction sont les suivantes:

gestion des affaires courantes exigée par l'activité de la Ligue (administration, ressources humaines, matériel et équipements, facturation, etc.); coordination avec les partenaires de la Ligue pulmonaire (membres de l'Assemblée générale), avec la Ligue pulmonaire suisse et avec les autorités, en coordination étroite avec la Présidence de l'association; exécution des décisions du Comité et de l'Assemblée générale; promotion de la Ligue et application de tous les moyens propres à atteindre les buts sociaux et médico-soignants; établissement du budget et proposition de répartition du résultat d'exploitation annuel; tenue des comptes; engagements financiers dans les limites fixées par le Comité et dans le cadre du budget; engagement du personnel en concertation, pour le personnel soignant, avec le Médecin- référent et avec le Comité, représenté par le Président de la LPGE, pour l'ensemble du personnel; relations avec les patients, les caisses maladies et les fournisseurs; décisions de tous genres exigées par la marche des affaires. 2 Statuts LPGE - Page 6/8 4

Article 14: Médecin-référent

Un Médecin-référent, nommé par le Comité, est le garant de la politique soignante de la LPGE et des relations de l'Association avec ses partenaires pour toute question de nature médicale ou soignante.

L'existence d'une telle fonction est imposée par l'autorisation d'exploitation accordée à la Ligue pulmonaire par l'Etat de Genève, dont les services compétents valident le titulaire proposé par le Comité. Dans la règle, la fonction est assumée par un médecin-cadre du Service de pneumologie des HUG.

Le Médecin-référent est au bénéfice d'un droit de pratique dans le Canton de Genève.

Les attributions du Médecin-référent sont les suivantes :

responsabilité médicale des différents services de soins de la LPGE; établissement de propositions à l'intention du Comité et de l'Assemblée générale; représentation médicale de la Ligue à l'égard de tiers sur mandat du Comité.

Pour les aspects touchant spécifiquement les HUG, c'est la convention liant la LPGE aux HUG qui s'applique en priorité.

Article 15: Commission scientifique

La Commission scientifique est chargée d'évaluer les projets de recherche pour soumission auf Comité.

Elle possède son règlement interne, qui est défini et validé par le Comité.

Article 16: délégués à l'Assemblée de la Ligue pulmonaire suisse

Les délégués et les délégués suppléants à l'Assemblée de la Ligue pulmonaire suisse, élus par l'Assemblée générale de la LPGE, sont désignés pour un mandat de quatre ans, renouvelable.

Par défaut, cette représentation est assurée par le(s) directeur(s) de l'Association, qui peuvent se faire accompagner par un autre membre du Comité ou par un salarié de l'Association, conformément au règlement de la Ligue pulmonaire suisse.

Dispositions diverses et finales

Article 17: signatures

L'Association est valablement engagée par une signature collective à deux selon une liste (rôles et responsabilités) régulièrement mise à jour par la Direction et validée par le Comité.

Article 18: exercice social

L'exercice social commence le 1er janvier et se termine le 31 décembre de chaque année.

2r Statuts LPGE - Page 7/8 Gr

La gestion des comptes est confiée à une fiduciaire qui œuvre en coordination avec la Direction et le Trésorier de l'Association. Elle est contrôlée chaque année par l'Organe de révision désigné par l'Assemblée générale.

Article 19: dissolution, liquidation ou fusion

L'Assemblée générale peut décider de la dissolution de la LPGE ou de sa fusion avec une autre institution, sise en Suisse, poursuivant un but d'intérêt public analogue à celui de l'Association et bénéficiant de la même situation fiscale. Une majorité des trois quarts des voix valablement exprimées est nécessaire pour une telle décision.

En cas de dissolution ou de liquidation de l'Association, l'actif disponible sera entièrement attribué à une ou plusieurs institution(s), sise(s) en Suisse et poursuivant un but d'intérêt public analogue à celui de l'Association et bénéficiant de l'exonération de l'impôt. En aucun cas, les biens ne pourront retourner aux fondateurs physiques ou aux membres, ni être utilisés à leur profit en tout ou partie et de quelque manière que ce soit.

Article 20: différends, conciliation

Les éventuels différends entre la LPGE et la centrale de la Ligue pulmonaire suisse sont gérés conformément aux statuts de cette dernière.

Pour les éventuels différends en son sein, la LPGE se reférera au droit suisse en vigueur en la matière. La voie de la conciliation et la recherche de solutons à l'amiable seront privilégiées.

Article 21: adoption et abrogation des statuts

Les présents statuts ont été adoptés par l'Assemblée générale du 30 avril 2019. Ils annulent et remplacent la version du 24 mai 2011 et entrent immédiatement en vigueur.

Au nom de la LPGE:

Le Président: Dr Philippe Kehrer

Le Directeur: M. Bernard Meier e. Genève, le 30 avril 2019

A1 Statuts LPGE - Page 8/8

Handelsregisteramt des Kantons Bern Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-035.6.036.016-3 von: 1 CHE-107.810.762 Verein 31.03.2006 auf:

Alle Eintragungen

Ei Lö Name Ref Sitz

1 Lungenliga Schweiz 1 Bern

1 8 (Ligue pulmonaire Suisse) (Lega polmonare Svizzera) (Liapulmunara Svizra)

8 (Ligue pulmonaire suisse) (Lega polmonare szizzera) (Lia pulmunara svizra)

Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder Ei Lö Domiziladresse 1 4 Organisation: Delegiertenrat (DR), Vorstand, Geschäftsstelle und Revisionsstelle. 1 4 Südbahnhofstrasse 140 1 6 Haftung/Nachschusspflicht: Keine persönliche Haftung oder Nachschusspflichtder 3000 Bern 14 Mitglieder: 4 Chutzenstrasse 10 1 8 Mittel: Mitgliederbeiträge, Erträge aus Leistungsaufträgen, Fundraising, 3007 Bern Projektbeiträgenund weiteren Einnahmen. 8 Mittel: Mitgliederbeiträge, Entgelte für zentrale Dienstleistungen, Erträge aus Leistungsaufträgen, Fundraising, Sponsoring, Projektbeiträge und weitere Einnahmen.

Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen

1 8 Die Lungenliga Schweiz bezweckt die Bekämpfung von Lungenkrankheiten,

Atembehinderungen, Tuberkulose und Allergien. Sie kann sichauch für Patientinnen und Patienten andererKrankheitsgruppen einsetzen. Sie kann zu diesem Zweck auf Beschluss des Delegiertenrates (DR)Gesellschaften gründen, sich an solchen beteiligen oder mit solchen zusammenarbeiten. In Kantonen, wo eine andere gemeinnützige Institution die Aufgabeneiner kantonalen Lungenliga wahrnimmt, wird die Zusammenarbeit mit der Lungenliga Schweiz vertraglich geregelt. Alle statutarischen Regelungen, die sich auf die kantonalen Lungenligen beziehen, gelten sinngemäss für die Form der vertraglichen Zusammenarbeit.

8 Die Lungenliga Schweiz ist der Dachverband der kantonalen und regionalen

Lungenligen. Sie unterstützt ihre Mitglieder bei der Verfolgung ihrer Ziele und vertritt ihre Interessen und Anliegen gegenüber Behörden, Politik, Wirtschaft, Interessenverbänden und anderen Organisationen. Grundauftrag der Lungenliga Schweiz und ihrer Mitglieder ist die nachhaltige Förderung der Gesundheit der Lungen und der Atemwege gemäss dem jeweiligen Leitbild. Die Lungenliga Schweiz arbeitet eng mit der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie (SG P) und mit der Schweizerischen Gesellschaft für pädiatrische Pneumologie (SGPP) sowie mit anderen Fachgesellschaften zusammen. Die Lungenliga Schweiz kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit Behörden, Unternehmen und anderen Organisationen und Institutionen im In- und Ausland zusammenarbeiten. Sie kann Unternehmungen gründen sowie Liegenschaften erwerben, halten und veräussern.

Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Statutendatum 1 27.06.2003 8 22.09.2016

Zei Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Zei Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id 1 1490 31.03.2006 68 06.04.2006 3/3322606 8 14425 05.10.2016 196 10.10.2016 3098779 2 5337 08.04.2011 73 13.04.2011 6120738 9 18042 14.12.2016 246 19.12.2016 3229797 3 8582 22.05.2012 101 25.05.2012 6693064 10 2911 21.02.2018 39 26.02.2018 4076655 4 2231 12.02.2014 32 17.02.2014 1349097 11 8424 12.06.2018 114 15.06.2018 4292707 5 15562 14.10.2014 201 17.10.2014 1774167 12 12791 04.09.2018 173 07.09.2018 1004451105 6 5792 20.04.2016 79 25.04.2016 2796975 13 3871 05.03.2019 47 08.03.2019 1004583256 7 8206 10.06.2016 114 15.06.2016 2890795

Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 1 2 Piller, Otto, von Plaffeien, in Alterswil Präsident Kollektivunterschrift zu zweien 1 2 Karrer, Werner, vonLuzern und AeschBL, in Montana Vizepräsident Kollektivunterschrift zu zweien 1 2m Zosso, Corinne, von St. Antoni, in Schmitten FR Geschäftsführerin Kollektivunterschriftzu zweien 1 3m Weiler, Thomas, von Heiligenschwendi, inMuri bei Bern stellvertretender Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsführer

Ostermundigen, 04.04.2019 12:46 N Fortsetzung auf der folgenden Seiter

Sp (

Handelsregisteramt des Kantons Bern CHE-107.810.762 Lungenliga Schweiz Bern 2

Alle Eintragungen Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 1 2m Ferrante, ClaudioLuigi, vonZürich, in Rosshäusern (Mühleberg) Kollektivunterschrift zu zweien 2 Streuli, Rolf Alfred Prof. Dr., von Wädenswil und Bern, in Präsident Kollektivunterschrift zu zweien Langenthall 2 4 Velati-Wyss, Marianne, von Yverdon-les-Bains, in Contenschwil Vizepräsidentin Kollektivunterschrift zu zweien 2 3 Cadisch, Jürg, von Luven, in Stehrenberg (Bussnang) Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 2 4m Favre, Dominique, von Savièseund Sion, in Sion Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 2 4m Fischer-Willimann, Margrit, von Sursee undTriengen,inSursee Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 2 4m Habersaat-Drago, Vincenza, von Hausen am Albis, in Mägenwil Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 2 4m Knoblauch, Andreas Dr., von Winterthur, in Goldach Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 2 4m Schmid, Thomas Dr., von Olten,inSolothurn Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 2 3 Zosso, Corinne, von St. Antoni, in Düdingen Geschäftsführerin Kollektivunterschrift zu zweien 2 4m Ferrante, Claudio Luigi, vonZürich,in Büchslen Kollektivunterschrift zu zweien 3 11 Bietenhard, Sonja, von Trachselwald, in Bern Direktorin Kollektivunterschrift zu zweien 3 6 Weiler, Thomas, von Heiligenschwendi, inMuribei Bern stellvertretender Kollektivunterschrift zu zweien Direktor 4 Favre, Dominique, von Savièse und Sion, in Sion Vizepräsident Kollektivunterschrift zu zweien 4 9 Fischer-Willimann, Margrit, von Sursee und Triengen, in Sursee Mitglied Kollektivunterschriftzuzweien 4 Gugger, Matthias, von Buchholterberg, in Zollikofen Mitglied Kollektivunterschrift zu zweien 4 6 Habersaat-Drago, Vincenza, von Hausen am Albis, in Mägenwil Mitglied Kollektivunterschrift zu zweien 4 7 Knoblauch,Andreas Dr., von Winterthur, in Goldach Mitglied Kollektivunterschrift zu zweien Puhan, Milo Alan Prof. Dr., von Zürich, in Zürich Mitglied Kollektivunterschrift zu zweien 4 Schmid, Thomas Dr., von Olten, in Solothurn Mitglied Kollektivunterschrift zu zweien 9 Sievers-Frey,Regula Edith Dr., von Bern, in Sumiswald Mitglied Kollektivunterschrift zuzweien Egger, Jean-Marie Anton, von St. Ursen, in Tafers Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 4 Ferrante, Claudio Luigi, von Zürich, in Büchslen (Murten) Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 4 6m Giroud, Philippe Marc Dr., von Siviriez, in Bern Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 4 Luder Baudenbacher, Ursula, von Höchstetten, in Muri bei Bern Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 4 Strozzi, Elena Antonella, von Biasca, in Fribourg Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung

4 unico thun ag (CHE-107.680.927), in Thun Revisionsstelle

5 10 Hirt, Dominik, von Twann-Tüscherz, in Port Mitgliedder Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 6 Giroud, Philippe Marc Dr., von Siviriez, in Bern stellvertretender Kollektivunterschrift zu zweien Direktor 6 Diener Lenz, Verena, von Maur, in Zürich Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 9 Genna, Gian Sandro Dr., von Wyssachen, in Muri b. Bern (Muri bei Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Bern) Vorstandes 9 Segmüller, Pius, von Emmen, in Luzern Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 10 Peytremann Bridevaux, Isabelle, von Lignerolle, in Genève Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes

11 12 Riner, Markus, von Herznach, in Birr Kollektivunterschrift zuzweien

13 Spieldenner, Jörg Roland Dr., deutscher Staatsangehöriger, in Direktor Kollektivunterschrift zu zweien Vevey

RM Ostermundigen, 04.04.2019 12:46 Fortsetzung auf der folgenden Seite

3

Handelsregisteramt des Kantons Bern CHE-107.810.762 Lungenliga Schweiz Bern 3

Alle Eintragungen

Ostermundigen, 04.04.2019 12:46 Diese Internet Information aus dem kantonalen Handelsregister hat mangels Originalbeglaubigung keinerlei Rechtswirkung und erfolgt ohne Gewähr. Sie umfasst alle für diese Firma am nebenstehenden Datum gültigen Eintragungen, sowie alle seit der Führung des Hauptregisters mittels EDV gültigen und gestrichenen Eintragungen. Auf besonderes Verlangen kann auch ein Auszug erstellt werden, der lediglich alle gültigen Eintragungen enthält.

1201 N

ZERTIFIKAT Der Verein Lungenliga Schweiz, Bern, erhält das Recht zur Führung des Zewo-Gütesiegels vom 1.1.2019 bis 31.12.2023.

1EWO»

TIFIC

ERTIFV

Stiftung Zewo

KEL Kurt Grüter P

Martina Ziegerer Präsident Geschäftsleiterin

AN

Leitbild Lungenliga

Mehr Luft fürs Leben

Grundauftrag Sie versteht sich als Organisation, ment ihrer Krankheit und fördert Grundauftrag der Lungenliga ist die im Dienste der Menschen und ihre Ressourcen und die Gesundheit der Lungen und der Gesundheit von Lunge und Kompetenzen. der Atemwege. Atemwegen tätig ist. Die Lungenliga versorgt, berät und Im Interesse einer wirksamen Tä- betreut atembehinderte, lungen- Sie arbeitet nichtgewinnorientiert. tigkeit legt die Lungenliga grossen und tuberkulosekranke Menschen, Wert auf die Koordination und Zu- vertritt deren Anliegen und verhilft Die Lungenliga respektiert die so- sammenarbeit mit der Aerzte- ihnen zu mehr Mobilität und Le- ziale und kulturelle Identität ihres schaft, insbesondere mit Pneumo- bensqualität. Dabei erbringt sie Gegenübers unabhängig von eth- loginnen und Pneumologen, sowie nicht nur Dienstleistungen an Pati- nischer Herkunft, religiöser Orien- mit Spitälern, Spitex-Diensten und entinnen, Patienten, Klientinnen tierung und unabhängig von sozi- weiteren Gesundheitsorganisati- und Klienten, sondern engagiert aler und ökonomischer Situation. onen. sich auch in der Information, ge- sellschaftlichen Sensibilisierung, in Offene Kommunikation, regelmäs- Prävention, Gesundheitsföderung der Gesundheitsförderung und in siger Informations- und Erfahrungs- und politische Interessenvertretung der Prävention. austausch sowie laufende Fortbil- Mit präventiven und gesundheits- dung sind wichtige Pfeiler ihrer fördernden Massnahmen setzt sich Grundhaltung Tätigkeit. die Lungenliga für gesunde Lun- Lungenliga basiert ihre Tätigkeit gen und Atemwege ein. Sie enga- auf aktuellen wissenschaftlichen Die Lungenliga hält sich an Daten- giert sich für saubere Innen- und Erkenntnissen. Sie arbeitet mit schutz und Schweigepflicht. Aussenluft. Sie setzt sich dafür ein, messbaren Zielsetzungen und dass weniger Menschen an Lun- überprüft die Resultate systema- Integrierte Betreuung von Patien- gen- und Atembehinderungen er- tisch. Dabei ist ihr die Zusammen- tinnen und Patienten kranken und die Krankheiten frü- arbeit mit den für ihr Fachgebiet Die Kernaktivitäten der Lungenliga her erkannt werden. Sie nimmt relevanten Organisationen und sind die ambulanten medizi- Einfluss auf die nationale und kan- Fachpersonen wichtig. nischen, medizin-technischen und tonale Meinungsbildung und Ge- pflegerischen Dienstleistungen. setzgebung. Sie engagiert sich po- Die Lungenliga legt besonderen Die Beratung für Lungenkranke litisch, ist aber parteipolitisch Wert auf die Grundsätze der und Atembehinderte sowie deren unabhängig Nachhaltigkeit und des Umwelt- Angehörigen im öffentlichen Auf- schutzes. trag steht im Fokus. Dabei unter- stützt die Lungenliga Patientinnen und Patienten im Selbstmanage-

43 LUNGENLIGA 2m 0

Forschungsförderung Die Lungenliga fördert durch die Finanzierung von Forschung in Medizin-, Sozial-, Public Health- und Umweltwissenschaften den Fortschritt.

Wissensvermittlung als Fachorganisation Die Lungenliga informiert medizi- nische Fachpersonen, Medien- schaffende und interessierte Per- sonen über Themen rund um Lungen, Luft und Atemwege. Da- bei arbeitet sie mit Fachärztinnen und -ärzten, Fachexpertinnen und -experten der Gesundheits- und Sozialberufe sowie mit nationalen und internationalen Fachgesell- schaften, Betroffenenorganisati- onen und Behörden zusammen.

Unabhängige und föderalistische Organisation Die Lungenliga ist föderalistisch strukturiert mit rechtlich selbstän- digen kantonalen und regionalen Organisationen sowie einer natio- nalen Dachorganisation.

Die Lungenliga ist unabhängig und finanziert sich breit abgestützt, mehrheitlich über Leistungsvergü- tungen von Krankenversicherern, Mitgliederbeiträgen, Spenden- und Sponsorengeldern, Leistungs- aufträgen der öffentlichen Hand sowie Subventionen.

Hohe Qualitätsansprüche im Dienste unseres Grundauftrages Die Lungenliga arbeitet in enga- gierten Teams von qualifizierten Mitarbeitenden.

/2an. 7f 45 Verabschiedet vom Delegiertenrat der Lungenliga Schweiz am 20. November 2014 LUNGENLIGA Ra r0

Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

DM

18

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement desInnern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Name DO/VN: Lungengliga Schweiz VAF-Nr. 4039 Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)

Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.

Hauptzielgruppe der VN/UVN: Krankheitsbehinderte

Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID-Nr. ord. IV- Eigenleistungs- Kantons- Sprach- Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und => GLN (via BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig-keit region (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) in CHF Info-Mailadresse REFDATA); falls Kürzung zur (Sitz) (D/F/I) vorhanden Folge? Xy www.xxx.ch

9999 1 ja/nein BE D GLN

xy (neu) info@muster.ch www.lungenliga.ch/de/lungenliga-

4003 Lungenliga Aargau 475170 ein AG aargau/startseite.html 7601002131384

lungenliga.aargau@llag.ch www.lungenliga.ch/de/lungenliga-

4051 Lungenliga Bern 510'639 nein BE ber/startseite.html 7601001354975

info@lungenliga-be.ch www.lungenliga.ch/de/lungenliga-beider- 4028 Lugenliga beider Basel 365'321 nein BS/BL basel/startseite.html 7601001355514 info@llbb.ch www.liguepulmonaire.ch/fr/ligue-pulmonaire- 3050 Ligue pulmonaire Fribourg 121'497 nein FR fribourgeoise/page-daccueil.html 7601001339477 info@liguepulmonaire-fr.ch

www./pge.ch

3067 Ligue pulmonaire Genève (neu) 95'428 nein GE F

info@lpge.ch www.lungenliga.ch/de/lungenliga-

4093 Lungenliga Glarus 28512 nein GL glarus/startseite.html 7601002131827

info@llgl.ch www.liguepulmonaire.ch/fr/ligue-pulmonaire-

4380 Ligue pulmonaire Jura 26'637 ein jurassienne/page-daccueil.html

ligue.pulmonaire@liguepj.ch 7601002532372 www.lungenliga.ch/de/lungenliga- 7601002151665 4078 Lungenliga Zentralschweiz(LU,ZG,SZ, UR, UW) 114'340 nein LU/ZG/SZUW zentralschweiz/startseite.html 7601002131704 info@lungenliga-zentralschweiz.ch 7601002131711 7601001354838

www./pne.ch

3140 Ligue pulmonaire Neuchâtel 1398790 nein NE F

info@lpne.ch www.lungenliga.ch/de/lungenliga-stgallen- 7601002131728 4189 Lungenliga St. Gallen 32'564 ein SG appenzell/istartseite.html 7601001354982 info@lungenliga-sg.ch 7601002131742 www.lungenliga.ch/de/lungenliga- 4169 Lungenliga Schaffhausen 102'337 nein SH schaffhausen/aktuelles/startseite.html 7601001355408 info@lungenliga-sh.ch www.lungenliga.ch/de/lungenliga-

4175 Lungenliga Solothurn 300'147 ein O solothur/startseite.html 7601001354968

info@lungenliga-so.ch www.lungenliga.ch/de/lungenliga-

4218 Lungenliga Thurgau 106799 nein TG thurgau/startseite.html 7601001356849

info@lungenliga-tg.ch www.legapolmonare.ch/it/lega-polmonare-

3007 Lega polmonare Ticino 302'563 nein ticinese/pagina-iniziale.html

info@legapolm.ch www.liguepulmonaire.ch/fr/ligue-pulmonaire-

3107 Ligue pulmonaire vaudoise 671'001 nein VD F vaudoise/page-daccueil.html

info@lpvd.ch www.liguepulmonaire.ch/fr/ligue-pulmonaire-

3166 Ligue pulmonaire valaisanne 288919 nein VS valaisanne/page-daccueil.html

liguepulmonaire@psvalais.ch Verein ALS Amyotropher Lateralsklerose www.als.schweiz.ch 6132 Schweiz 201'040 nein BS D info@als-schweiz.ch

www.lungenliga.ch

4039 Lungenliga Schweiz 237850 nein BE D

info@lung.ch 5'379'554

Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung besprochen Fr. 74'157 wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf

Visum VN: Thomas Burgener Jörg Spieldenner Datum: 09.05.2023

Pemu N Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0

Anhang C Fachkonzepte der VN

Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Fachkonzept Begleitetes Wohnen Fachkonzept Bauberatung (Dossier- und Kurzberatungen) Fachkonzept Rechtsberatung (Dossier- und Kurzberatungen) Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Infor- mationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Fachkonzept Treffpunkte für behinderte Personen und deren Angehörige Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe

24 N

9

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4039 Vertragsnehmerin Lungenliga Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: XEinzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Für Menschen mit schweren Atemwegserkrankungen und Amyorophe Lateralsklerose, verändert sich das Leben. Was tun, - wenn eine Krankheit das Gemüt, die Beziehung oder das Familienleben belastet? - wenn Ängste die Lebensfreue überschatten? wenn Betroffene ihren Beruf nicht mehr wie bis anhin ausüben können? -

-um mit Stresssituationen besser umgehen zu können? -um der sozialen Isolation entgegenzuwirken? -wenn finanzielle Engpässe entstehen? - wenn man wissen möchte, was Sozialversicherungen leisten? -wenn Anfragen an Behörden anstehen? Die Betroffenen und ihre Angehörigen werden unterstützt und motiviert, damit sie mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Sie erhalten eine umfassende und professionelle Beratung.

Die Leistungen und Informationen werden national stetig aktualisiert und weiterentwickt, mit dem Ziel die Betroffenen und ihre Angehörigen mit den vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten umfassend zu fördern, ihre Selbst- und Sozialkompetenzen zu stärken und bedarfsgereche Informationen und Wissen zu vermitteln.

Die im Vertrag angeschlossenen Organisationen unterstützen die Betroffenen und Angehörigen dabei.

Link zur Webseite der Organisation: https:/lungenliga.ch/de/beratung-betreuung.html https:\als-schweiz.ch/angebote/beratung/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 n

Durch die Beratung erhalten die Betroffenen und ihre Angehörigen bedarfsgerechte Informationen und sie entwickeln die erforderlichen Kompetenzen, um ihre Herausforderung im Alltag möglichst selbständig zu bewältigen. Sie lernen, sich auf ihre Stärken zu konzentrieren und diese optimal einzusetzen. Dadurch wird ihre Lebensqualität gesteigert und sie können Entscheide möglichst selbstbestimmt treffen. Dies ermöglicht ihnen, der sozialen Isolation entgegenzuwirken und ihre Existenz besser absichern zu können und mit Anfragen von Sozialversicherungen/Behörden, besser umgehen zu können. Messbar (Beispiel: Analyse der Leistungen, Statistiken, Kundenumfrage, Audits) - Zufriedenheitsumfrage bei Klientinnen und Klienten (1x in der Vertragsperiode) - jährliche BSV-Reportingabgabe: Anzahl Klientinnen und Klienten sowie Beratungsstunden

Aktionsorientiert (Umsetzung Zielgruppe) Die Betroffenen und ihre Angehörigen bestimmen weitgehend den Inhalt durch ihre Fragestellung und Erfahrungen, sowie gestützt durch Inputs von den Fachpersonen. Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Der aktuelle Bedarf, die Themen und Erwartungen der Betroffenen und ihren Angehörigen, und die Beratungen sind aufeinander abgestimmt. Die benötigten Arbeitsinstrumenten sind aktualisiert. Die Publikationen zu Beratungsangeboten erfolgt über Social Media und im Magazin für Betroffene. Terminiert: Fallbezogene Terminierung.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in derReporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 128 2/6

3

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- XAlle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit respiratorischen Erkrankungen sowie andere chronische Erkrankungen wie z.B.

Herzkreislauf-, Stoffwechsel-, Nieren-, Magendarm-, und Gefässerkrankungen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse X Bisherige Leistungserbringung Andere: X Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Zufriedenheitsumfrage bei Betroffenen ein Mal pro Vertragsperiode /Absicht einer Wirksamkeitsstudie Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Die barrierefreie Website der Lungenliga Schweiz ist in Betrieb. Die Beratungsstellen der kantonalen Lungenligen sind für unsere Zielgruppe barrierefrei zugänglich. Bei fehlender Mobilität der Betroffenen, werden die Beratungen bei ihnen zu Hause durchgeführt. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die verschiedenen Leistungen werden grundsätzlich integriert betrachtet, sind untereinander verbunden und aufeinander abgestimmt. Von Art. 74 IVG bzw. 101bis AHVG subventionierten Leistungen werden diejenigen abgegrenzt, welche a) über den sogenannten Gerätevertrag (MiGeL- Leistung) und b) den sogenannten Beratungsvertrag finanziert werden (=KLV-Leistungen).

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2N 3/6

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Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) J Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.)

Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Flyer, Broschüren und Magazin für Betroffene.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? -Schulungen und Erfahrungsaustausch 1-2 mal jährlich - Audit bei allen UVN 1 x pro Vertragsperiode Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Xja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Partnerschaften Gesundheitsligen, Selbsthilfe Schweiz, Krebsliga Schweiz, Pro infirmis

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Beratungsleistungen werden von verschiedenen Berufsgruppen erbracht. Sie erfüllen die Anforderungen an die spezifischen Qualifikationen auf dem Gebiet der Führung bio-psycho-sozialer Beratungsgespräche. Dazu gehören - Nachgewiesene Beratungskompetenz (z.B. motivierende Gesprächsführung)

- Fähigkeit, vernetzt zu arbeiten und eigene Grenzen zu erkennen (z.B. Betroffene bei Bedarf an spezialisierte Fachstellen überweisen) - Fachkenntnisse in psychosozialen Themen, die im Umgang mit der Zielgruppe als besonders relevant erachtet werden (z.B. Ängste, depressive Verstimmungen, belastete Paarbeziehungen) - Fähigkeit, das Umfeld und innerfamiliäre Wechselwirkungen zu berücksichtigen und zu unterstützen - Kenntnisse des soziomedizinischen Netzes und der Verwaltung

- Ausgewiesene Kenntnisse in (Sozial-) Versicherungen

- Ausgewiesene Kenntnisse in Budgetfragen

- Kenntnisse der beruflichen Eingliederungsmassnahmen - Kenntnisse der Angebote der Selbsthilfe

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 Du 4/6

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 39491 39491 39491 39491 157964 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 2198 2198 2198 2198 8792 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 41689 41689 41689 41689 166756 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Personalkosten CHF 4030000 4030000 4030000 4030000 16120000 CHF 2507000 2507000 2507000 2507000 Sachkosten/Umlagen 10028000

Total Kosten CHF 6537000 6537000 6537000 6537000 26148000

Geplante Erträge Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 2951866 2951746 2951746 2951746 11806984 Liste ankreuzen)

Finanzhilfe BSV CHF 3585134 3585254 3585254 3585254 14340896

Total Erträge CHF 6536880 6537000 6537000 6537000 26147880

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

2a

X Andere Erträge - bitte aufführen: Kurzinfo dazu Querfinanzierung durch andere Geschäftsfelder

Bemerkungen:

Ort/Datum Bern, 09.05.2023

Vertragsnehmerin DaT Thomas Burgener Jörg Spieldenner

Ort/Datum Bem 22.M.6o23

Bundesamt für Sozialversicherungen ARe2

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 2 6/6

66t

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4039 Vertragsnehmerin Lungenliga Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Für Betroffene und ihre Angehörigen stehen aktuelle Informationen (Digital und in Papierform) zu den verschiedenen Krankheiten zur Verfügung. Die Broschüren zu den verschiedenen Krankheitsbildern, das Magazin für Betroffene und ihre Angehörigen und der Leitfaden Chronisch krank-was leisten die Sozialversicherungen, dienen zur Wissensvermittlung, die Krankheit zu verstehen und mit ihr umzugehen. Publizierte Tipps zur Stärkung für das noch Gesunde, wie. z.B publizierte Atemübungen, machbare Wanderungen/Spaziergängen mit Sauerstoff usw. dienen den Betroffenen, um wieder mehr an Sicherheit, Mut und Lebensfreude zu gewinnen.

Chronisch krank - was leisten die Sozialversicherungen? Der Leitfaden ist ein Ratgeber und Nachschlagewerk zu Themen rund um chronische Erkrankungen, wie z.B. Hilfsmittel und Behandlungsgeräte, Invalidenrente/Ergänzungsleitungen usw.

Link zur Webseite der Organisation: https://www.lungenliga.ch https:\als-schweiz.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Die Betroffenen und ihre Angehörigen können sich über verschiedenen Publikationen ein Wissen über die verschiedenen Krankheitsbilder aneignen, ohne direkt beraten zu werden und erfahren, wie sie mit den Folgen der Erkrankungen selbstbestimmt umgehen und wie sie Angebote und Anlaufstellen erreichen. Spezifisch (für Zielgruppe) Die Betroffenen erhalten wertvolle Informationen zu ihrer Erkrankung und können möglichst eigenständig entscheiden, ob, wie und wo sie Leistungen beziehen möchten. Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) - Zufriedenheitsumfrage bei Betroffenen (1x in der Vertragsperiode)

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 /Version 1.0 Reu X

- Umfrage direkt bei den Lesenden des Magazin für Betroffene (Gestaltung, Wünsche,

Zufriedenheit, Themeninputs usw.) - jährliches Fachtreffen mit Fachpersonen KLL

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Zusendung des Magazin für Betroffene, Bewerben und Auflegen der Broschüren (bspw. in Arztpraxen), Erarbeiten von Wandervorschlägen/Spaziergänge, Bereitstellen einer adäquaten Online-Plattform.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) 2 Magazin für Betroffene pro Jahr, Überarbeitung und Publikation einer Broschüre pro Jahr, Ausarbeitung von 4-5 Wandervorschlägen/Spaziergänge pro Jahr, Überprüfung einer passenden Online-Plattform 2024, anschliessende Umsetzung/Inbetriebnahme.

Terminiert: Fortlaufender Prozess.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6 121

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit respiratorischen Erkrankungen sowie andere chronische Erkrankungen wie z.B. Herzkreislauf-, Stoffwechsel-, Nieren-, Magendarm-, und Gefässerkrankungen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

R1 109

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Flyer, Website, Magazin für Betroffene, Social Media

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? - Magazin für Betroffene (Inhaltscheck) - Impressum Broschüren (Auflage und Aktualität - Website www.lungenliga.ch

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Vernetzung mit Partnerschaften durch Selbsthilfe Schweiz

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) X Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu -Kenntnisse der Krankheitsbilder - Projektmanagment-Kompetenzen

- interdisziplinäres Arbeiten, inkl. Betroffene als Experten ihrer Krankheit

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 12m 4/6 8 4

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 630 630 630 630 2520 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 500 500 500 500 2000 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 1130 1130 1130 1130 4520 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 75000 75000 75000 75000 300000 Personalkosten

Sachkosten/Umlagen CHF 100000 100000 100000 100000 400000

CHF 175000 175000 175000 175000 700000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 78950 78950 78950 78950 315800 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 96050 96050 96050 96050 384200 Finanzhilfe BSV CHF 175000 175000 175000 175000 700000 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) XSpenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6 Sp m 4

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Kantonalen Lungenligen, Fondskapital

Bemerkungen:

Ort/Datum Bern, 09.05.2023

2 Vertragsnehmerin Thomas Burgener örg Spieldenner

Ort/Datum Beu 22.1. 1o13

Bundesamt für Sozialversicherungen e2

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

1

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4039 Vertragsnehmerin Lungenliga Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)" Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Kursangebote ermöglichen Betroffenen und ihre Angehörigen, ihre körperlichen Aktivitäten sowie ihre geistige und körperliche Fähigkeiten so weit möglich zur Entfaltung zu bringen und die Betroffenen werden zur wirklichen Teilhabe befähigt. Damit dies gelingt, werden Informationen und Wissen vermit- telt, um die Fähigkeiten und Kompetenzen zu erweitern sowie die selbstbestimmte Entscheidungsfin- dung der Teilnehmenden zu stärkt. Ziel ist die Förderung im Umgang mit medizinischen Geräten, die Erhöhung des Selbstmanagements sowie der Sozialkompetenzen. Die im Vertrag angeschlossenen Or- ganisationen unterstützen sie dabei.

Link zur Webseite der Organisation: https:\www.lungenliga.ch/de/beratung-betreuung.html https:\www.als-schweiz.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Durch die Angebote erhalten die Betroffenen und ihre Angehörigen bedarfsgerechte Kurse, die ihre Kompetenzen erhöhen, um ihre Herausforderung im Alltag möglichst selbständig bewältigen zu können. Sie lernen, sich auf ihre Stärken zu konzentrieren und diese optimal einzusetzen. Dadurch wird ihre Lebensqualität gesteigert und sie können Entscheide möglichst selbstbestimmt treffen. Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) - Mittels Evaluation (Wirkung) -Befindlichkeitsabfrage vor und nach den Angeboten -Audit -Zufriedenheitsumfrage bei Betroffenen (1x in der Vertragsperiode) Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Die Teilnehmenden bestimmen weitgehend den Inhalt durch ihre Fragestellungen und Erfahrungen, gestützt durch Inputs der Fachpersonen.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 /Version 1.0 21 2 1R

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Kursziele und Erwartungen der Teilnehmenden werden bei Kursbeginn aufeinander abgestimmt. Terminiert: Der Beginn/Dauer der Kursangebote sind terminiert.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über dieZielerreichungerfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 DN 2/6

de

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)

Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit respiratorischen Erkrankungen sowie andere chronische Erkrankungen wie z.B. Herzkreislauf-, Stoffwechsel-, Nieren-, Magendarm-, und Gefässerkrankungen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Zufriedenheitsumfrage bei Betroffenen ein Mal pro Vertragsperiode sowie durch Auswertung der Kurswevaluationenen. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen) Kurzinfo dazu Die Beratungsstellen der kantonalen Lungenligen sind für unsere Zielgruppe barrierefrei zugänglich. Für externe Kurse werden bei Teilnahme von mobilitätsbehinderten Personen, barrierefreie Lokalitäten gewählt.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die verschiedenen Leistungen werden grundsätzlich integriert betrachtet, sind untereinander verbunden und aufeinander abgestimmt. Durch Art. 74 IVG bzw, 101bis AHVG subventionierte Leistungen werden von denjenigen abgegrenzt, welche a) über den sogenannten Gerätevertrag (MiGeL-Leistungen) und b) den sogenannten Beratungsvertrag finanziert werden (=KLV-Leistungen)

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 12 3/6 W 0s

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) XWeitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedin usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Flyer, Website, Magazin für Betroffene, Social Media

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Gezielte Kursevaluationen: - Sind die Teilnehmenden mit dem Angebot zufrieden? (Kundenzufriedenheit / Relevanz des Angebots)

- Verfügen die Teilnehmenden nach dem Kurs über Erkenntnisse, die sie im Alltag nutzen könnten? (Zuversicht, Wissenszuwachs / Effektivität, Zielerreichung) - Wenden die Teilnehmenden das Gelernte im Alltag an? (Wirkung, Impakt, Nachhaltigkeit

- Erfahrungsaustausch national mit den Kursleitenden der kantonalen Lungenliga/ALS (2 x

jährlich) Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja X nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu zu spezifisches Angebot im Zusammenhang mit den Krankheitsbildern Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) X Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu - Erfahrungsaustausch mit Kursverantworlichen der KLL moderiert duch LLS. - Grundlagen der ressourcenorientierten, partizipativen Gruppenmoderation

- Grundlagen derthemenzentrierten Interaktion

- Kenntnisse überSchlüsselszenen für gelingende Gruppentreffen (Anfangsrunde, aktives zuhören,

Umgang mit Vielrednern usw.) - Rituale und erlebnisorientierte Methoden im Umgang mit schwierigen Themen wie Krankheit und

Lebensende - Kenntnis von Moderations-Tools

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

U

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 1345 1345 1345 1345 5380 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 18850 18850 18850 18850 75400 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 1110 1110 1110 1110 4440 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 760000 760000 760000 760000 3040000 Personalkosten CHF 830000 830000 830000 830000 3320000 Sachkosten/Umlagen CHF 1590000 1590000 1590000 1590000 6360000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 774170 774170 774170 774170 3096680 Liste ankreuzen) CHF 815830 815830 815830 815830 3263320 Finanzhilfe BSV CHF 1590000 1590000 1590000 1590000 6360000 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

Te AO

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Querfinanzierung durch andere Geschäftsfelder

Bemerkungen:

Ort/Datum Bern, 09.05.2023

i Vertragsnehmerin Thomas Burgener Jörg Spieldenner

Ort/Datum 3ee 22.1.2023

Bundesamt für Sozialversicherungen Aet

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

0o

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4039 Vertragsnehmerin Lungenliga Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport" Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Betroffenen und ihren Angehörigen können an einem bedarfsorientierten und qualitativ hochwerti- gen Angebote an Freizeit und Sportmöglichkeiten teilnehmen. Die Teilnahme ermöglicht ihnen nicht nur eine aktive Freizeitgestaltung sondern auch das Pflegen sozialer Kontatkte, gewinnen zusätzlich an Lebensqualität und erweitern ihr persönliches Netzwerk. Die gemeinsame Aktivitäten stärken einerseits ihr Selbstbewusstsein und ihr Vertrauen, Wahlmöglichkeiten wahr zu nehmen und selbstbestimmend an der Gemeinschaft teil zu haben. Die Angehörigen können sich austauschen und Kraft tanken. Die Betroffenen und ihre Angehörigen wählen nach ihren individuellen Bedürfnissen, in welchem Um- feld sie aktiv sein möchten, können sich austauschen und Kraft tanken. Die im Vertrag angeschlosse- nen Organisationen unterstützen sie dabei.

Link zur Webseite der Organisation: https:www.lungenliga.ch/de/beratung-betreuung.html https:\www.als-schweiz.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Durch die Angebote erhalten die Betroffenen und ihre Angehörigen bedarfsgerechte Kurse, die ihre Kompetenzen in sportlichen und sozialen Aktivitäten erhöhen, um ihre Herausforderung im Alltag möglichst selbständig zu bewältigen und soziale Kontakte zu knüpfen. Sie lernen, sich auf ihre Stärken zu konzentrieren und diese optimal einzusetzen. Dadurch wird ihre Lebensqualität gesteigert und sie können Entscheide möglichst selbstbestimmt treffen. Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) - Mittels Evaluation (Wirkung) - Befindlichkeitsabfrage vor und nach den Angeboten - Audit - Zufriedenheitsumfrage (1 x in der Vertragsperiode)

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 /Version 1.0 30

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Die Kursangebote sind Digital/ Flyer ausgeschrieben und werden durch die Beratungen über die Kurse informiert. Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Realistische Ziele sowie der Unterstützungsbedarf wird mit den einzelnen Teilnehmenden vor dem Kurs individuell besprochen und festgelegt. Terminiert: Der Beginn/Dauer der Kursangebote sind terminiert.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgtin der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

1N

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche X Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit respiratorischen Erkrankungen sowie andere chronische Erkrankungen wie Z.B. Herzkreislauf-, Stoffwechsel-, Nieren-, Magendarm-, und Gefässerkrankungen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Zufriedenheitsumfrage bei Betroffenen ein Mal pro Vertragsperiode sowie durch Auswertung der Kurswevaluationenen. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Sofern die Kurse im Inneren stattfinden, sind die Beratungsstellen der kantonalen Lungenligen für unsere Zielgruppe barrierefrei zugänglich. Für externe Kurse werden, bei Teilnahme von mobiltätsbehinderten Personen, barrierefreie Lokalitäten gewählt. Ferienangebote wie im Kurhaus Sarnersee oder im Tessin sind barrierefrei. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Die verschiedenen Leistungen werden grundsätzlich integriert betrachtet, sind untereinander verbunden und aufeinander abgestimmt. Von Art. 74 IVG bzw. 101bis AHVG subventlonierten Leistungen werden diejenigen abgegrenzt, welche a) über den sogenannten Gerätevertrag (MiGeL- Leistungen) und b) den sogenannten Beratungsvertrag finanziert werden (= KLV-Leistungen)

5 Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

AU

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) X Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Flyer, Website, Magazin für Betroffene, Social Media

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Gezielte Kursevaluationen: - Sind die Teilnehmenden mit dem Angebot zufrieden? (Kundenzufriedenheit / Relevanz des Angebots) - Verfügen die Teilnehmenden nach dem Kurs über Erkenntnisse, die sie im Alltag nutzen könnten?

(Zuversicht, Wissenszuwachs / Effektivität, Zielerreichung) - Wenden die Teilnehmenden das Gelernte im Alltag an? (Wirkung, Impakt, Nachhaltigkeit

- Erfahrungsaustausch national mit den Kursleitenden der kantonalen Lungenliga/ALS (2 xjährlich)

- Briefing und Debriefings mit Kursleitenden der Ferienangbote

-

Auswertung der Fragebogen der Teilnehmenden zur Befindlichkeit Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja X nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu zu spezifisches Angebot im Zusammenhang mit den Krankheitsbildern Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Erfahrungsaustausch Kursleitende, Besuch von spezifischen (Lungenliga-) Weiterbildungsangeboten - Fachexperte derjeweilgen Sportart - Grundkenntnisse über Lungen- und Atemwegserkrankungen

- Grundlagen der ressourcenorientierten, partizipativen Gruppenmoderation

- Organisatorische Fähigkeiten - Ferienangebote Team: Pflegefachpersonen, Sauerstofffachperson. Weiterbildung durch kantonalen

Lungenliga und/oder Sauerstofflieferanten

O1 Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 T2 4/6

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei- beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 657 657 657 657 2628 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 2175 2175 2175 2175 8700 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 9777 9777 9777 9777 39108 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 1110 1110 1110 1110 4440 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 730000 730000 730000 730000 2920000 Personalkosten CHF 775000 775000 775000 775000 3100000 Sachkosten/Umlagen CHF 1505000 1505000 1505000 1505000 6020000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 695579 695579 695579 695579 2782316 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 809421 809421 809421 809421 3237684 Finanzhilfe BSV CHF 1505000 1505000 1505000 1505000 6020000 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 5/6

121

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Querfinanzierung durch andere Geschäftsfelder

Bemerkungen:

Ort/Datum Bern, 09.05.2023

DOM, 2 Vertragsnehmerin Thomas Burgener Jörg Spieldenner

Ort/Datum Beu 2l. 11. 2023

r Bundesamt für Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 6/6

ANN

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt fürSozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4039 Vertragsnehmerin Lungenliga Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Damit wir in der breiten Öffenlichkeit an Menschen mit Atemwegserkrankungen und ihre Angehörigen - ohne direkte Beratung - gelangen, werden Medienmitteilungen für Medienschaffenden erarbeitet,

Informationen über Social-Media-Kanäle verbreitet und Informationsveranstaltungen für die Sensibilisierung durchgeführt. Diese dienen alle zur Aufklärung über Lungen- und Atemwegserkrankungen, Risiken, Symptome und deren Folgen. Es dient zur Bekanntmachung einer möglichen Früherkennung sowie den verschiendenen Behandlungsmöglichkeiten.

Link zur Webseite der Organisation: https://www.lungenliga.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Die Betroffenen und ihre Angehörigen können sich über die Öffenlichkeitsarbeit informieren, ohne direkt beraten zu werden, und erfahren, wie sie mit den Folgen der Erkrankungenen selbstbestimmt umgehen und Angebote und Anlaufstellen erreichen können. Spezifisch (für Zielgruppe) Die Betroffenen erhalten wertvolle Informationen zu ihrer Erkrankung und können möglichst eigenständig entscheiden, ob, wie und wo sie Leistungen beziehen möchten. Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) - Zufriedenheitsumfrage bei Betroffenen (1x in der Vertragsperiode) - Auswertung der Informations- und Sensibilisierungsaktionen - jährliches Fachtreffen mit Fachpersonen KLL Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Kommuniktionsabteilung erteilt oder vermittelt Auskünfte, organisiert die Redaktion von Artikeln und setzt die Massnahmen für Informations- und Sensibilisierungsaktionen um.

EuX Fachkonzept Art. 74 IVG /VP 2024-27/ Version 1.0

2

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Jährlich 25-30 Medienauskünfte, 3-4 Artikel und Medienmitteilungen, Umsetzung der jährlich festgelegten Massnahmen für Informations- und Sensibilisierungsaktionen. Terminiert: Fortlaufender Prozess.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über dieZielerreichungerfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 2a 2/6

Oe

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- XAlle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Personen mit einer invalidisierenden Lungen-/Atemwegserkrankungen wie COPD, schweres Asthma (Herzasthma, Lungenfibrose) und seltene Lungenerkrankungen wie Cystische Fibrose, Alpha-1 Antirypsin-Mangel, etc. und ihre Angehörigen, breite Öffentlichkeit, Fachpersonen aus Medizin und Sozialarbeit.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: XBisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

5 A 0

d

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Verlinkung von www.lungenliga.ch -> Social Media / Newsletter usw.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? - Prüfung durch internes Dokument Übersicht Medienanfragt (Prüfung Quantität) - Medienmitteilungen auf Lungenliga.ch

- Jahresplanung Bereich Marketing/Kommunikation LLS - jährliches Fachtreffen mit KLL

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja X nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu - Kenntnisse über ivalidisierende Atemwegs- und Lungenerkrankungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 12I 4/6

e

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 700 700 700 700 2800 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 700 700 700 700 2800 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 15000 15000 15000 15000 60000 Personalkosten CHF 82000 82000 82000 82000 328000 Sachkosten/Umlagen CHF 97000 97000 97000 97000 388000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 37500 37500 37500 37500 150000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 59500 59500 59500 59500 238000 Finanzhilfe BSV CHF 97000 97000 97000 97000 388000 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

21 0

X Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Fondskapital, kantonale Lungenligen

Bemerkungen:

Ort/Datum Bern, 09.05.2023

TA Vertragsnehmerin Thomas Burgener Jörg Spieldenner

Ort/Datum Beu 22.1. 2029

Bundesamt für Sozialversicherungen 190

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4039 Vertragsnehmerin Lungenliga Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Betroffene und Ihre Angehörigen erhalten in Selbsthilfegruppen und begleiteten Erfahrungsgruppen die Möglichkeit zu einem Austausch und Informationen. Sie können ihre Selbst- und Sozialkompetenzen stärkten und soziale Kontakte pflegen. Dies führt zu einer höheren Selbstbestimmung und Teilhabe in der Gesellschaft. Die Betroffenen und ihre Angehörigen treffen sich zu regelmässigem Austausch und unterstützen sich gegenseitig und werden aktiv miteinbezogen. Die im Vertrag angeschlossenen Organisationen unterstützen die Betroffen und Angehörigen dabei.

Link zur Webseite der Organisation: https:\www.lungenliga.ch/de/beratung-betreuung.html www.selbsthilfeschweiz.ch www.cipa-igab.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Durch die Selbsthilfegruppen und den begleiteten Erfahrungsaustausch entwickeln die Betroffenen und ihre Angehörigen Kompetenzen, um ihre Herausforderung im Alltag möglichst selbständig zu bewältigen. Sie erfahren im Austausch mit anderen Betroffenen und Angehörigen sich vermehrt auf ihre Stärken zu konzentrieren und diese optimaler einzusetzen. Dadurch wird ihre Lebensqualität gesteigert und sie könen ihre Entscheide selbstbestimmter treffen. Spezifisch (für Zielgruppe) Der Austausch mit anderen Betroffenen hilft, sich mit der Krankheit weniger allein zu fühlen. Es tut gut, von den Erfahrungen anderer zu lernen, neue Einsichten zu gewinnen und u.a. auch gesellige Momente zu erleben. Menschen mit mobiler Beeinträchtigung können sich z.B. mittels Video-Selbsthilfegruppen austauschen. Messbar (Beispiel: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfrage, Audits) Jährliche Erfahrungsaustausche - mit Selbthilfe Schweiz Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27/ Version 1.0 Aa OR E

- mit den zuständigen Fachpersonen der Lungenligen - Jährliche Teilnahme an der GV-IGAB (Interessensgemeinschaft Angehörigenbetreuung) Mitglied im Verband. Erarbeitete Arbeitsinstrumente und deren Umsetzung wird zusätzlich mittels eines Audits und einer Zufriedenheitsumfrage bei Betroffenen (1 x in der Vertragsperiode) analysiert und wo nötig verbessert/ergänzt: Aktionsorientiert (Umsetzung Zielgruppe) Die Betroffenen und ihre Angehörigen bestimmen weitgehend den Inhalt durch ihre Fragestellung und Erfahrungen, sowie gestütz durch Inputs von Fachpersonen. Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Themen und Erwarungen der Betroffenen und Angehörigen sind aufeinander abgestimmt. Die benötigten Arbeitsinstrumenten sind aktualisiert. Die Publikationen zur Förderung der Selbsthilfe erfolgt über Social Media und im Magazin für Betroffene. Terminiert: Fortlaufender Prozess.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgtin der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 2e 2/6

W

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche X Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgrupper (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Selbsthilfeorganisationen mit Fokus auf invalidisierende respiratorische Erkrankungen sowie ihre

Angehörigen / Kantonale Lungenligen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Die Beratungsstellen der kantonalen Lungenligen sind für unsere Zielgruppe barrierefrei zugänglich. Für externe Kurse werden bei Teilnahme von mobilitätsbehinderten Personen, barrierefreie Lokalitäten gewählt. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Die verschiedenen Leistungen werden grundsätzlich integriert betrachtet, sind untereinander verbunden und aufeinander abgestimmt. Durch Art. 74 IVG bzw, 101bis AHVG subventionierte Leistungen werden von denjenigen abgegrenzt, welche a) über den sogenannten Gerätevertrag (MiGeL-Leistungen) und b) den sogenannten Beratungsvertrag finanziert werden (=KLV- Leistungen)

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 3/6 P y

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Flyer, Website, Magazin für Betroffene, Social Media

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? - Zufriedenheitsumfrage (1x in der Vertragsperiode) - Zusammenarbeit mit Selbsthilfe Schweiz - Audit - Erfas mit KLL Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Kurse im Rahmen des Weiterbildungsangebotes der Lungenliga Schweiz : Ressourcenorientierte Moderation von ERFA-Gruppen" usw.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 21 4/6

Ne

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 110 110 110 110 440 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 50 50 50 50 200 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 160 160 160 160 640 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 4000 4000 4000 4000 16000 Personalkosten CHF 18000 18000 18000 18000 72000 Sachkosten/Umlagen

Total Kosten CHF 22000 22000 22000 22000 88000

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 8400 8400 8400 8400 33600 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 13600 13600 13600 13600 54400 Finanzhilfe BSV

Total Erträge CHF 22000 22000 22000 22000 88000

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) X Spenden

Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital

Ra Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

XAndere Erträge - bitte aufführenz

Kurzinfo dazu Kantonale Lungenligen, Fondskapital

Bemerkungen:

Ort/Datum Bern, 09.05.2023

Vertragsnehmerin A0ThomasBurgener 2E Jörg Spieldenner

Ort/Datum Beu Rl.11. 2013

Bundesamt für Sozialversicherungen 2

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

OU

Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife

72a

10

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027

Vertrag Nr. 4039 VN/DO: Lungenliga Schweiz Anhang D Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge einheit Leistungs- IV-Beitrag Total pro Leistungs- pro Leistung einheit (Tarif) einheit

Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A

Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FHoder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF 86 41'688 CHF 3'585'134

Einzelspezifische Leistungen Sozialberatung Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF

Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF

Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF

Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF

Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- /Dokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 85 1'130 CHF 96'050 Fachkonzept Kurstyp Hilfe zurSelbsthilfe

ruppenspezifische Leistungen Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 144 1'345 CHF 193'680 Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF 28 18'850 CHF 527'800

Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF 195 657 CHF 128'115 Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF 144 2'175 CHF 313'200 Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF 28 9777 CHF 273'756 0

Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (!) Std. CHF 122.00 CHF 85 2'220 CHF 188'700

Fachkonzept Treffpunkte fürMenschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Std. CHF 113.00 CHF Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 5'306'435

Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C

Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 85 700 CHF 59'500

LUFEB Kompensationsgruppe C CHF 122.00 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein / Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 85 160 CHF 13'600 Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 73'100

Rundungsdifferenz CHF 19

Gesamt IV/AHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 5'379'554

davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 1'600'000

Kompensationen vgl. KSBOB

Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, fürdie ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt. 21

Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

Dau 11 1(Y

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamtfür Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: BSV-Nr.: 4039 Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend

Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer X Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim- Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung /Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer X Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild) 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer X (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor- Kontrollsystem Prinzip,Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt X wird

1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 1/7

2R 2a

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDE Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich visieren)

ja nein nicht zU- treffend 1.3 a In einem Fürjede Funktion bestehen ein Anforderungsprofl Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor- Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten X bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor- X Arbeitsvertrag handen Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor- X Supervision sind schriftlich festgehalten. handen 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor- Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen X Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor- Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene X bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor- schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen X allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden X tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27/ Version 1.0 2/7

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt fürSozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja nein? nicht zu- treffend 1.6 Rechnungs- Eine Kosten-/Leistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting 2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sind- gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. X Wohnen

Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie X X der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen X Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen X Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 3/7

VCo .20

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDE Confédération suisse Bundesamt fürSozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja neint nicht zu- treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor- Juristische Mitarbeitende handen X 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations- X materialien/ Informations- und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich X definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen X Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 4/7

ICel SRa

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja nein nicht zu- treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. X und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede- Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 X rung Behinder- KSBOB). X ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt

Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. Kund/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor- Klient/-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Fachkonzepte X Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten- Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3 - 5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. X alität der

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 5/7

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) janein' nicht zu- treffend Leistungs- Die Klienten/Klientinnen werden überihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen

Klientendossier, X Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. X (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner- mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits- A

Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor- handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach- konzept

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Vertragsnehmerin:

Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift: Bern 10.5.2023 Burgener Thomas, Präsident / BERN 9/5/23 StiELDENNER DÜR RW DIREKICR

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