Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)
(BSV-Nr. 4223)
zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
vertreten durch das
Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
nachfolgend bezeichnet mit BSV
und
Schweizerische Vereinigung für hirnverletzte Menschen FRAGILE Suisse
Badenerstrasse 696, 8048 Zürich
betreffend
Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art 74 IVG
für die Jahre 2024-2027
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1. Grundlagen und Ziele des Vertrages
1.1. Grundlagen
- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) - Art. 108 - 110 IW (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AHW (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) - Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)
Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Be standteile dieses Vertrages.
1.2. Ziel und Gegenstand
Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen ge meinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IW und Art. 222 AHW näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DOA/N) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DOA/N selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unter verträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.
2. Die DO/VN
2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)
Unter dem Namen «Schweizerische Vereinigung für hirnverletzte Menschen FRAGILE Suisse» nachfolgend Fragile Suisse genannt - besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizeri schen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Zürich. Fragile Suisse ist nicht gewinnorientiert, parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Fragile Suisse setzt sich unter Beachtung des Rechts auf Selbstbestimmung und Integration für eine adäquate Behandlung, eine bestmögliche Rehabilitation, post-rehabilitative Massnahmen und präventive Massnahmen ein. Als Dachorganisation koordiniert und unterstützt sie Vereinigungen sowie Organisationen, die sich direkt oder indirekt für die Verbesserung der Situation hirnverletzter Menschen und ihrer An gehörigen einsetzen. Zudem fördert sie die Gründung von Vereinigungen Fragile Suisse auf regi onaler und überregionaler Ebene.
2.2 Leistungserbringer
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DOA/N, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DOA/N selbst erbracht oder durch Dritt organisationen, mit denen die DOA/N Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DOA/N verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unver züglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur
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Genehmigung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namens änderungen mitzuteilen.
3. Leistungen der DO/VN
3.1 Leistungsbereiche
Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behindertennachweis gemäss Kap. 6 - Vermittlung von Betreuungsdiensten Behindertennachweis gemäss Kap. 6 - Begleitetes Wohnen Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmate rialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Behindertennach weis gemäss Kap. 6 - Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behinderten nachweis gemäss Kap. 6 - Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht perso nenspezifisch): - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG - Förderung der Selbsthilfe
Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: - Menschen mit Hirnverletzungen
3.2 Barrierefreiheit- E-Accessibility
Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digita len Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels ein facher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).
3.3 Qualitative Vorgaben
Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.
3.4 Leistungskoordination
Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, anderer seits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.
4. Leistungen der IV/AHV
4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3
Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags.
Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertrags periode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen.
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Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss
Rz 1014 KSBOB gekürzt.
Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gern. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr CHF 1 069 145
davon max. CHF 193 000 für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.
Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DOA/N überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen beträgt grundsätzlich
50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages.
Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öf fentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.
4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)
Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DOA/N für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN aus gerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf
CHF 23 109
5. Reporting
Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DOA/N dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: - Organisationsdaten (VZÄ etc.) - Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) DOA/N und UVN - Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) DOA/N und UVN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) - Fortschreibungstabelle DOA/N und UVN - Vollständigkeitserklärung DOA/N - Liste wirtschaftliche Verbindungen
Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden:
Jahres- und Geschäftsbericht Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DOA/N abgelegt)
Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100‘000 auslösen, muss ein separates Projektge such zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit in nert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internet seite des BSV heruntergeladen werden.
6. Nachweis der Leistungserbringung
Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behindertennachweis» muss die DOA/N dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechne ten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wur den (Rz 1021 KSBOB).
Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt:
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Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburts datum geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung fest zuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt.
Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.
7. Auskunftspflicht
Die DOA/N und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Ein sicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.
8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung
Ist für die DOA/N absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DOA/N ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Bei träge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB).
Erwirkte die DOA/N die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktre ten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestim mungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Infor mationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).
9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages
9.1 Dauer
Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.
9.2 Änderungen
Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien un terzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leis tungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leis tung.
9.3 Kündigung
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfäl lig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.
9.4 Governance
Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG.
Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Ver trauens.
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Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beo bachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Part nerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu beheben.
10. Veröffentlichung des Vertrages
Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeits gesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen eben falls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertun gen erstellen.
11. Schlussbestimmungen
Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bun desrat vorbehalten.
Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DOA/N.
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Bern, den /o, Zöi3 Zürich, den un Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Fragile Suisse
V' Florian Steinbai izedirektor Elisabeth Tribaldos, Präsidentin
( Thomas BhendT Martin D/Rosenfeld, Geschäftsleiter Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen
Anhang Anhang A (Grundlagen der DOA/N) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)
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Anhang A Grundlagen der VN
K Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 22.06.2010 Zusammensetzung Vorstand
13 Organigramm der Organisation
3 Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister
3 ZEWO-Bestätigung für 2021 bis 2026
K Leitbild vom 17.06.2010
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FRAGILE SUISSE
Statuten der Schweizerischen Vereinigung für hirnverletzte Menschen FRAGILE Suisse
1. Name, Sitz, Zweck
Artikel 1 : Unter dem Namen «Schweizerischen Vereinigung für hirnverletzte Menschen FRAGILE Suisse» - nachfolgend «Schweizerische Vereinigung» genannt - besteht ein Verein im Sinne der Artikel 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die Schweizerische Vereinigung ist nicht gewinnorientiert, parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
Der Sitz der Schweizerischen Vereinigung ist in Zürich.
Artikel 2: Die Schweizerische Vereinigung setzt sich unter Beachtung des Rechts auf Selbstbestimmung und Integration für eine adäquate Behandlung, eine bestmögliche Rehabilitation, post-rehabilitative Massnahmen und präventive Massnahmen ein. Als Dachorganisation koordiniert und unterstützt sie Vereinigungen sowie Organisationen, die sich direkt oder indirekt für die Verbesserung der Situation hirnverletzter Menschen und ihrer Angehörigen einsetzen. Zudem fördert sie die Gründung von Vereinigungen FRAGILE Suisse auf regionaler und überregionaler Ebene.
2. Mitglieder
Artikel 3: Mitglieder der Schweizerischen Vereinigung sind Kollektivmitglieder. Dazu zählen ■ Vereinigungen FRAGILE Suisse ■ Nationale Organisationen, Fachgesellschaften. Einzelpersonen, Firmen und Institutionen, welche die Ziele und Tätigkeiten der Schweizerischen Vereinigung unterstützen wollen, sind Förderinnen und Förderer - ohne Rechte und Pflichten. Diese entrichten einen Förderbeitrag und stellen - je nach Möglichkeiten - ihr Fachwissen, Beziehungsnetz usw. zur Verfügung. Als Gegenleistung erhalten sie regelmässig Informationen über die Aktivitäten der Schweizerischen Vereinigung.
Artikel 4: Die Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Vereinigung erlischt: - wenn ein ihr angeschlossenes Mitglied seinen Austritt schriftlich erklärt, - wenn die vertretenen Gruppen die im hierfür bestimmten Reglement festgehaltenen Bedingungen nicht mehr erfüllen, - wenn der Ausschluss einer Vereinigung oder einer Gruppe beschlossen wird, da sie das Engagement, den guten Ruf oder die Interessen der Schweizerischen Vereinigung beeinträchtigt.
Die zurückgetretenen oder ausgeschlossenen Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
K:\Statuten_Reglemente_Leitbild\Statuten_2010_FS_d.doc
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3. Finanzen, Haftungen, Liquidation
Artikel 5: Die Schweizerische Vereinigung finanziert ihre Aktivitäten aus Spenden und Zuwendungen, Beiträgen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, aus nationalen Sammelaktionen, dem Erlös aus Veranstaltungen, Aktionen und Dienstleistungen, den finanziellen Beteiligung ihrer Mitglieder. Die Leistungen richten sich nach verfügbaren Mitteln.
Artikel 6: Die Verbindlichkeiten der Schweizerischen Vereinigung werden ausschliesslich durch das Vereinsvermögen gedeckt. Die Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Artikel 7: Im Falle einer Auflösung der Schweizerischen Vereinigung wird das Nettovermögen nach der Liquidation einer gemeinnützigen Einrichtung mit ähnlichen Zwecken übertragen.
| 4. Organe
Artikel 8: Die Organe der Schweizerischen Vereinigung sind: - Die Delegiertenversammlung - Der Vorstand - Die Revisionsstelle.
Artikel 9: Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der Schweizerischen Vereinigung für hirnverletzte Menschen FRAGILE Suisse. Sie setzt sich zusammen aus den Delegierten der Kollektivmitglieder. Jedes Kollektivmitglied hat Anspruch auf mindestens einen Delegierten. Die Zahl der Delegierten pro Regionale Vereinigung richtet sich nach der Anzahl ihrer Mitglieder: bis zu 500 Mitglieder 2 Delegierte von 501 bis 1000 Mitglieder 3 Delegierte von 1001 bis 2000 Mitglieder 4 Delegierte ab 2001 Mitglieder 5 Delegierte
Die Delegiertenversammlung wird mindestens einmal pro Jahr einberufen. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand, mindestens 30 Tage vor dem Datum und unter Zeit- und Ortsangaben sowie der Traktanden.
Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung ist vom Vorstand bei Bedarf einzuberufen. Ferner muss eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen werden, wenn dies 1/5 der Delegierten verlangt. Begehren und Begründung sind dem Präsidenten oder der Präsidentin schriftlich einzureichen.
Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/5 der Delegierten anwesend sind.
Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident oder die Präsidentin der Sitzung den Stichentscheid. Statutenänderungen oder die Auflösung des Vereins bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Delegierten.
& Abstimmungen und Wahlen erfolgen grundsätzlich durch Handerheben, wenn nicht geheime Abstimmung bzw. Wahl von mindestens fünf Delegierten verlangt wird.
K:\Statuten_Reglemente_Leitbild\Statuten_2010_FS_d.doc 2
w
Artikel 10: Die Delegiertenversammlung hat folgenden Aufgabenbereich: ■ Genehmigung des Jahresberichts und der durch die Revisionsstelle kontrollierten Jahresrechnung ■ Wahl des Vorstands, des Präsidiums und der Revisionsstelle ■ Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern ■ Beschlussfassung über die Anträge des Vorstandes oder eines Mitgliedes, die in die Traktandenliste aufgenommen wurden (Anträge für die Delegiertenversammlung sind bis zwei Monate vor der Delegiertenversammlung schriftlich bei der Geschäftsstelle einzureichen) ■ Statutenänderungen und Vereinsauflösung.
Artikel 11 : Der Vorstand besteht aus 5 bis 11 Mitgliedern - Menschen, die mit einer Hirnverletzung leben, Angehörigen, Fachleuten oder anderen Interessierten - wobei die Mehrheit hirnverletzte Menschen oder deren Angehörige sein müssen. Die verschiedenen Regionen der Schweiz müssen soweit möglich vertreten sein.
Der Vorstand konstituiert sich selbst, mit Ausnahme des Präsidiums. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, wobei eine Verlängerung möglich ist. In Zwischenjahren sind Ergänzungswahlen möglich.
Die Mitglieder des Vorstands arbeiten ehrenamtlich, solange sie nicht mit spezifischen Aufgaben betraut werden, die besonders langwierig oder kostenaufwendig sind. Der oder die Geschäftsführer/in bereitet die Sitzungen des Vorstands vor und nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Artikel 12: Der Vorstand führt diejenigen Geschäfte, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Delegiertenversammlung liegen. Dazu zählen insbesondere: ■ Die Festlegung der allgemeinen Vereinspolitik ■ Die Beschlussfassung über die Aktivitäten und Prioritäten ■ Die Regelung der Zusammenarbeit mit den Kollektivmitgliedern, insbesondere den Vereinigungen FRAGILE Suisse ■ Der Erlass der erforderlichen Reglemente ■ Die Wahl von Vertretungen in anderen Organisationen ■ Die Einsetzung von Projektgruppen, Beiräten ■ Die Anstellung und Entlassung des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin. ■ Genehmigung des Budgets ■ Der Vorstand vertritt die Schweizerische Vereinigung FRAGILE Suisse gegen aussen.
Artikel 13: Die Revisionsstelle prüft jährlich die Buchführung und die Jahresrechnung. Sie unterbreitet der Delegiertenversammlung einen Prüfungsbericht und stellt Antrag bezüglich Genehmigung der Jahresrechnung.
Artikel 14: Die Geschäftsstelle nimmt die operativen Aufgaben der Schweizerischen Vereinigung wahr. Sie wird von einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer geleitet. Er oder sie erfüllt den Auftrag selbständig. Dazu delegiert der Vorstand dem Geschäftsführer oder der Geschäftsführerin weitgehende Handlungskompetenzen - im Rahmen von Zielvereinbarungen.
K:\Statuten_Reglemente_Leitbild\Statuten_2010_FS_d.doc
| 5. Vereinsauflösung
Ist in Artikel 7 und 9 (Absatz 5) geregelt.
6. Übergangsbestimmungen
Artikel 15: Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der Mitgliederversammlung vom 2000 in Solothurn genehmigt, geringe Änderungen bleiben vorbehalten. Der aktuelle, für 4 Jahre wiedergewählte Vorstand wird beauftragt, die in diesen Statuten vorgesehenen Reglemente auszuarbeiten, und zwar in Zusammenarbeit mit den zukünftigen Mitgliedern der Schweizerischen Vereinigung. Die erste Delegiertenversammlung wird im Jahr 2001 stattfinden.
Änderungen dieser Statuten wurden beschlossen an der ausserordentlichen Delegierten versammlung vom 22. Januar 2005 in Zürich sowie an den ordentlichen Delegierten versammlungen vom 17. Juni 2006 in Solothurn und vom 12. Juni 2010 in Zürich.
lie. iur. Dominik Zehntner Elisabeth Fischbacher Schrobiltgen Kopräsident FRAGILE Suisse Geschäftsleiterin FRAGILE Suisse Sitzungsleiter Protokoll
Basel und Zürich, 22. Juni 2010
« K:\Statuten_Reglemente_Leitbild\Statuten_2010_FS_d.doc 4
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© FRAGILE SUISSE Für Menschen mit Hirnverletzung und Angehörige Pour les personnes avec une lésion cérébrale et leurs proches Per persone con una lesione cerebrale e i loro familiari
Vorstand FRAGILE Suisse
Elisabeth Tribaldos Rechtsanwältin, CAS Haftpflicht- und Versicherungsrecht Präsidentin seit 2023, seit 2018 im Vorstand
Mark Mäder Dr. med., ehern. Chefarzt REHAB Basel Mitglied seit 2012
Christian Membrez Direktor Centre Rencontres, Courfaivre Mitglied seit 2001
Juliette Bonsera Transkulturelle Mediatorin und Pflegeexpertin Mitglied seit 2023
Priska Fritsche Leiterin ambulante Dienste Rehaklinik Bellikon Mitglied seit 2011
Gaby Pfyffervon Altishofen Dipl. Logopädin, NDS HRM Mitglied seit 2020
Gabriela Riemer-Kafka Prof, (em) Dr. iur., Sozialversicherungs und Arbeitsrecht Universität Luzern Mitglied seit 2020
September 2023
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FRAGILE Für Menschen mit Hirnverletzung und Angehörige SUISSE Pour les personnes cérébrolésées et leurs proches Per persone cerebrolese e i loro familiari
Delegiertenversammlung
ZI i Vorstand
I 1 Geschäftsleitung
1 Finanzen und Administration à
Dienstleistungen "1 Marketing, Kommunikation und Fundraising Beratung / Begleitetes Wohnen / Bildung à
Handelsregisteramt des Kantons Zürich Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-020.6.000.007-3 von: 1 CHE-106.828.937 Verein 01.03.1991 auf:
Alle Eintragungen
Ei Name________________________ Ref Sitz
1 Schweizerische Vereinigung für hirn1 1 Zürich
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8 Schweizerische Vereinigung für hirnverletzte Menschen FRAGILE Suisse
Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder____________ Ei Lö Domiziladresse 1 2 Organe: Mitgliederversammlung, Verstand von 1 bis 11 Mitgliedern, fachlicher Beirat 1 4 c/o Br. Atilay lleri Gottfried Keller-Strasse /
2 8 Haehfcher 80OF Zürich
Beirat-und-KorrtroHstelte? 4 18 Beekenhcfstfasse-70 8 14 Organtsation^Gelegiertenversammlting7Vorstand-von-5-bis^t4-MttgHedefn-und uvuv «LUIIVI l Revfstonssteller
18 Badenerstrasse 696
1 8 Mittel: MitgliederbeiträgerSpenden,-Legate und andere Zuwendungen.
8048 Zürich
B Mittel: Spenden und Zuwendungen, Beiträge der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, nationale Sammelaktionen, Erlös aus Veranstaltungen, Aktionen und Dienstleistungen, finanzielle Beteiligung ihrer Mitglieder.
Ei Lö Zweck______________________________________________________ Ei Lö weitere Adressen
1 8 Umfassende Unterstützung und soziale und rechtliche Besserstellung der
von Setbsthttfegruppen, Information der Oefferrtliehkeit, der politischen Kreise und der Versicherungsträger über die Probleme und Bedürfnisse der himverletzten
direkt-oder-indirekt mit den Problemen der hirnverletzten Menschen bzw. deren Angehörigen befassen, Präventionsarbeit.
8 Die Schweizerische Vereinigung setzt sich unter Beachtung des Rechts auf
Selbstbestimmung und Integration für eine adäquate Behandlung, eine bestmögliche Rehabilitation, post-rehabilitative Massnahmen und präventive Massnahmen ein. Als Dachorganisation koordiniert und unterstützt sie Vereinigungen sowie Organisationen, die sich direkt oder indirekt für die Verbesserung der Situation hirnverletzter Menschen und ihrer Angehörigen einsetzen. Zudem fördert sie die Gründung von Vereinigungen FRAGILE Suisse auf regionaler und überregionaler Ebene.
Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Statutendatum 1 23.06.1990 2 28.09.1991 2 21.03.1992 3 24.04.1993 8 15.04.2000 8 22.01.2005 10 17.06.2006 12 22.06.2010
Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite/Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite ! Id 1 4316 01.03.1991 50 13.03.1991 1058 15 1178 08.01.2016 8 13.01.2016 2593109 2 6208 06.04.1993 76 21.04.1993 1911 16 5181 08.02.2016 29 11.02.2016 2660541 3 25569 06.12.1993 243 14.12.1993 6584 17 11307 29.03.2016 63 01.04.2016 2753389 4 9288 24.04.1998 82 30.04.1998 2917 18 21409 15.06.2018 117 20.06.2018 4301493 5 29687 13.11.2001 224 19.11.2001 9095 19 12638 27.03.2019 63 01.04.2019 1004599642 6 1768 21.01.2002 17 25.01.2002 22/311672 20 24605 26.06.2020 125 01.07.2020 1004924896 7 16319 23.06.2003 121 27.06.2003 21/1054562 21 36304 23.09.2020 188 28.09.2020 1004986780 8 26242 21.09.2005 187 27.09.2005 20/3034776 22 6462 10.02.2021 31 15.02.2021 1005100277
Zürich, 05.09.2023 Fortsetzung auf der folgenden Sei>ite£
Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schweizerische Vereinigung für hirnverletzte Menschen FRAGILE Suisse CHE-106.828.937 Zürich 2
Alle Eintragungen Ref TR-Nr~ TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite ! Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id 9 7591 13.03.2006 54 17.03.2006 18/3292960 23 20433 11.05.2021 93 17.05.2021 1005182341 10 33966 15.12.2006 248 21.12.2006 29/3691918 24 2571 14.01.2022 13 19.01.2022 1005384180 11 16351 05.05.2009 89 11.05.2009 34/5011644 25 20948 23.05.2022 102 27.05.2022 1005482633 12 19522 27.05.2011 106 01.06.2011 6188776 26 48213 05.12.2022 239 08.12.2022 1005622937 13 17292 04.06.2013 108 07.06.2013 7218682 27 35168 25.08.2023 167 30.08.2023 1005826462 14 28895 02.09.2014 171 05.09.2014 1699659 28 N 35956 31.08.2023 N 171 05.09.2023 1005830636
Ei Ae Lö Personalangaben_________________________________ Funktion Zeichnungsart
1 5 ZanggerrDf.- Peter, von Zürich und St. Gallen, in Fällanden Präsident-des
1 2 Veesey; Nieelas, von Chêne-Bourg, in Cologny Kollektivunterschftfbzuzweien
Vorgtandog
1 2 Sehwager, Margritrvon Bakerswil TG, in Chan K KoHekttvurrtersehrtfFzu-zweien
5 Christe, Pierre,- von Vendlineourt, in Delémont Vizepräsident-des KoHektivuntersehrift-zu-zweien Vorstandes
2 5 i, von Luzern, in Basel Vtzepräsident-des Kollektivunteraehrift zu zweien
2 4 Vorstandes-eKassier 2 4 Lüseher, -Therese, von Uerkheim, in AmriswH Sekretär Kollektivuntersehrift zu zweien (Niehtmitglied)
4 5 Erb-Egli,-Daniela, von Zürich und Winterthur, in Zürich
5 8 Daucourt, Henri, von Fahyrin-Perrentruy KeUektwuntersehnft-zu-zweien
Verstandes
5 7 Daucourt, Thierry;- von-Fahy, Mitgliedeies Kollektivunterschrift zu zweien
Verstandes 5 7 Membrez,-Christian, von Courtételle, in Courtételle Köttekttvmterschrtft-zu-zweien
5 7 ValHrGtovanna.-von Balerna, in Btasea Kollektivunterschrift zu zweien
Vorstandes
5 6 » » Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien
6 8 Gesehäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien
7 8 Gomm,- Peter, von Zollikon, in Olten Mitglied des Kollektivuntersehrift zu zweien Vorstandes
7 8m dn-Baeten zu zweien
Geschäftsführerin 8 12 RsehbaeherSehrebütgenT-EHsabethT-von-BrunnademT-in-Baden Gesehäftsführerin Kollektivuntersehrift zu zweien
8 13m Co-Präsident
8 10m Membrez, Christian; von Courtételle, in Courtételle
8 12 KeHer-EhrenzellerrMariannerVon-SL-Gallenrin-Adiiswil Kellektivuntersehrift-zuzweien
9 11 Libardi, Andrea, von Kollektivunterschrift zu zweien
10 13m Kollektivunterschrift zu zweien
11 12m Odermatt Büchi, Marcel, von Zürich, in Zürich Kollektivuntersehrift zu zweien
12 16 I, von Zi Gesehäftsführer Kollektivuntersehrift zu zweien
12 22 Feller, Agathe, von Uetendorfy-tn-Essertines-sur-Yverdon Mitgliedeies ohne Zeichnungsberechtigung
12 13 Hn-Luzem Mitglieddes ohneZi
Vorstandes
12 28 Mitglied-des
12 13 Hürlimann.-Ursrvon St. Gallenkappel, in Uznaeh Mitglied Oes ohne Zeichnungsberechtigung
12 13 Mitgliedeies
Zürich, 05.09.2023 Fortseteung auf der folgendea
,.z Handelsregisteramt des Kantons Zürich ________ / Schweizerische Vereinigung für hirnverletzte Menschen FRAGILE Suisse ,HE-106.828.937 Zürich 3
Alle Eintragungen Ë[ Ae Lö Personalangaben_____________________ Funktion Zeichnungsart
12 13 Veesey, Julia, von Chcno Bourg, in Genève Mitglied des
Vorstandes 12 13 Villiger, Daniel, von Frotamt, in Morgen Mitgüed-des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes
12 17 RübelrDorothearvon-Züriehrin-Zürieh
12 14 Stolz, Monika, von Gberbüren, in Winterthur KoHektivuntcrschrift zu-zweien
13 14 Zehntnor, Dominik; von Reigoldswil, in Riehen Prästdent-des Kollektivuntorschrift zu-zweien
13 Membrez, Christian, von Courtételle, in Courtételle Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 13 Fritsche Ulrich, Priska, von Appenzell, in Stans Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes
13 14m > Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung
Vorstandes
21 Mitgüed-des ohneZeichnungsberechtigung
Vorstandes 14 27m MädefrMarkrvon Wolfwil, in AHsehwil Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes
14 18 Despland, Mitgüed-des
Vorstandes
14 Aeberli Treuhand AG (CHE-101.652.973), in Zürich Revisionsstelle
14 17 Marty, Dominique, von Unteriberg, in Zürich
14 17 Kronenberg Müller, Carmen, von Wikon, in Hägglingen
15 19 Kollektiv
15 19 Staub, Silvia,-von Horgeo, in-Rapperswil-Jona
17 Rosenfeld, Martin Daniel, von Zürich, in Zürich Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien
17 19 Kollektivunterschrift-zu-zweien
18 24m Tribaldos Dittmar, Elisabeth, von Lenzburg, in Lenzburg Mitgüed-des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 18 20 Gampos-AHenspach,-Juliana,-von Erlen, in Adliswil Kollektivunterschrift zu-zweien
19 20 KeUerrRetorvon-SehönhölzerswtlenHn-Adelboden
19 20 Spaar-Huber, Silvia, von Meitingen, in Lampenberg Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 22m Annen, Sandra, von Arth, in Hausen (AG) Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien
21 26 Rebmanrr.-GtovannarvonPrattelnrln-Pfatteln MttgHed-des
Verstandes
21 24 StefaneIH, Antonella, von Neerach, in Neerach Mitglied der
22 Pfyffer von Altishofen Plattner, Gabriele, von Luzern, in Muri bei Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Bem Vorstandes 22 Riemer-Kafka, Gabriela, von Zürich, in Zürich Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 22 Bart, Sandra, von Arth, in Wettingen Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 23 Eugster, Julia, von Oberegg, in Zürich Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung
24 27m Vrzepräsidentln-des
25 Bauer, Jana Jelena, von Waldkirch, in Frauenfeld Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 25 Roulin Correvon, Sophie- Anne, von Cuamy, in Epalinges Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung
Zürich, 05.09.2023 Fortsetzung auf der folgenden Se
r.‘ ■ '
Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schweizerische Vereinigung für hirnverletzte Menschen FRAGILE Suisse CHE-106.828.937 Zurich 4
Alle Eintragungen Ei Ae Lö Personalangaben_______________________________ Funktion_____ Zeichnungsart____________ 27 Tribaldos Dittmar, Elisabeth, von Lenzburg, in Lenzburg Präsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 27 Mäder, Mark, von Wolfwil, in Bern Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 27 Bonsera, Juliette, von Basel, in Basel Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes
Zürich, 05.09.2023 Dieser Auszug aus dem kantonalen Handelsregister hat ohne die nebenstehende Originalbeglaubigung keine Gültigkeit. Er enthält alle Beglaubigter gegenwärtig für diese Firma aktuellen Eintragungen sowie allfällig gestrichene Eintragungen. Auf besonderes Verlangen kann auch Auszug ein Auszug erstellt werden, der lediglich alle gegenwärtig aktuellen Eintragungen enthält. Der Registerführer i.V.
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Schweizerische Vereinigung für hirnverletzte Menschen FRAGILE Suisse Badenerstrasse 696
8048 Zürich
Datum 13. April 2022 Kontakt Joël Reber, reber@zewo.ch, 044 366 99 52 Thema Bestätigung der Berechtigung zur Führung des Zewo-Gütesiegels
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bestätigen hiermit, dass der Verein Schweizerische Vereinigung für hirnverletzte Menschen FRAGILE Suisse von der Stiftung Zewo zertifiziert ist. Die Organisation erfüllt die von Statuten und Reglementen aufgestellten Kriterien und ist berechtigt, das Zewo-Gütesiegel für gemeinnützige Organisationen zu führen. Der Verein Schweizerische Vereinigung für hirnverletzte Menschen FRAGILE Suisse wurde von uns 2021 umfassend geprüft. Die nächste periodische Rezertifizierung der Organisation findet planmässig im Jahr 2026 statt.
Freundliche Grüsse Stiftung Zewo 0
loël Reber ^arc Peier Sütesiegelbereich Gütesiegelbereich
Stiftung Zswo • Pfingstweidstrasse 10 • 8005 Zürich »T+41 (0)44 366 99 55 • info@zewo ch • Postkonto 87-464193-6 • MWST-Nr. CHE-109.281.3
für Menschen mit Hirnverletzung und Angehörige FRAGILE pour les personnes cérébro-lésées et leurs proches SUISSE per persone cerebrolese e i loro familiari
Leitbild
Präambel Jeder Mensch kann eine Hirnverletzung erleiden. Eine Hirnverletzung trifft den innersten Kern menschlichen Seins und verändert das Leben grundlegend und für immer. Sie erzwingt einen Neubeginn. Hirnverletzungen sind eine Herausforderung für alle, die damit in Berührung kom men. Menschen mit einer Hirnverletzung und ihre Angehörigen können Expertinnen und Exper ten in eigener Sache werden.
FRAGILE Suisse ist die schweizerische Selbsthilfe- und Fachorganisation der Menschen mit einer Hirnverletzung und ihrer Angehörigen, sowie von Fachleuten und Interessierten.
FRAGILE Suisse bietet ein Netzwerk von Informationen und Kompetenzen für alle Fragen zum Thema „Leben mit einer Hirnverletzung“ sowie für Dienstleistungen. FRAGILE Suisse wird ge prägt durch die Zusammenarbeit zwischen hirnverletzten Menschen, Angehörigen und Fach leuten in ihrem Umfeld.
FRAGILE Suisse geht davon aus, dass jeder Mensch das Recht und soweit möglich die Verant wortung dafür hat, sein Leben eigenständig zu gestalten. Er hat das Recht auf menschliche Gemeinschaft und Schutz, soweit er dessen bedarf.
Mit diesem Leitbild setzen wir Schwerpunkte für die ganze Vereinigung FRAGILE Suisse. Wir alle, ehrenamtliche, freiwillige und angestellte Mitarbeitende von FRAGILE Suisse arbeiten ge meinsam daran, die gesetzten Ziele zu verwirklichen. Grundlagen unseres Handelns sind u.a. die Definition „Rehabilitation“ der WHO; die Europäische Menschenrechtskonvention; die Schweizerische Bundesverfassung.
Ziele Wir setzen uns dafür ein, dass • alle Menschen mit einer Hirnverletzung und ihre Angehörigen in der ganzen Schweiz die notwendigen medizinischen, therapeutischen, juristischen und sozialen Dienstleistungen in kompetenter Weise erhalten; • alle Menschen mit einer Hirnverletzung wahrgenommen und verstanden werden; • sie und ihre Angehörigen gesellschaftlich integriert sind. Sie erhalten die nötige Unter stützung und Förderung, um ihre Ressourcen zu nutzen und nach Möglichkeit aktiv an der gesellschaftlichen Entwicklung teilzunehmen.
Die Dachorganisation FRAGILE Suisse und deren Regionale Vereinigungen treten gegen innen und aussen einheitlich auf. Die Verantwortung für die Qualität, Weiterentwicklung und Finan zierung der Organisation und ihrer Dienstleistungen liegt gemeinsam bei der Dachorganisation und den Regionalen Vereinigungen.
Zielgruppen Unsere Arbeit ist ausgerichtet auf • Menschen mit einer Hirnverletzung als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit wie zum Beispiel Hirnschlag oder Hirnblutungen, Hirntumor; Angehörige von h im verletzten Menschen; Fachpersonen in allen Bereichen, die mit hirnverletzten Menschen und ihren Angehörigen zu tun haben; Arbeitgeber Politikerinnen, Politiker und politische Gremien; die Öffentlichkeit und Interessierte.
Angebote Regionale Vereinigungen und Dachorganisation arbeiten koordiniert in den Bereichen • Sensibilisierung der Öffentlichkeit; • Selbsthilfe- und Freizeitaktivitäten; • Information, Beratung und Begleitung bei Problemen aller Art; • Kurse für Betroffene und Angehörige; • Weiterbildung für Fachleute und Interessierte; • Grundlagenarbeiten zum Thema Leben mit Hirnverletzung; • Sozialpolitik.
Leitbild_d.docK:\Statuten_Reglemente_Leitbild\Leitbild_d.doc
Arbeitsweise FRAGILE Suisse ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Wir erfüllen unsere Aufgaben eigenständig und arbeiten eng mit anderen Organisationen zusammen. Dachorganisation, Regionale Vereinigungen .und Mitarbeitende von FRAGILE Suisse arbeiten auf gemeinsame Ziele hin, betrachten alle Aspekte und nutzen die vorhandenen Ressourcen. Alle unsere Angebote sind leicht zugänglich und werden so nah wie möglich bei den Betroffenen erbracht. Was wir tun, wird regelmässig auf die Qualität überprüft, neuen Bedürfnissen ange passt und mit anderen Organisationen abgestimmt.
Mitarbeitende FRAGILE Suisse ist für angestellte wie für freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine fort schrittliche Arbeitgeberin. Die Mitarbeitenden sind fachlich, sozial und menschlich kompetent und halten ihre Kenntnisse durch systematische Fort- und Weiterbildung auf dem neusten Stand.
Finanz- und Sachmittel FRAGILE Suisse koordiniert, fördert und unterstützt durch geeignete Massnahmen die Mittel beschaffung zur Finanzierung ihrer Ziele und Aufgaben. Sie sammelt aktiv zweckgebundene und allgemeine Spendengelder von Privaten, Unternehmen und institutionellen Geldgebern. FRAGILE Suisse hält sich dabei an die Richtlinien der ZEWO und verwendet die Finanz- und Sachmittel zielorientiert, bedarfsgerecht und effizient. Über den Mitteleinsatz informiert die Organisation regelmässig und transparent.
Kommunikation Wir setzen uns ein für eine aktive, lebendige und transparente Kommunikation gegenüber Menschen mit einer Hirnverletzung und ihren Angehörigen, Mitarbeitenden, Spendern, Behör den, Institutionen, Arbeitgebern, Medien und der Öffentlichkeit.
Verabschiedet durch die Delegiertenversammlung 2006 vom 17. Juni 2006 in Solothurn.
Leitbild—d.docK:\Statuten_Reglemente_Leitbild\Leitbild_d.doc
/ w-
Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)
9
g Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherung BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Name DO/VN: Fragile Suisse [BSV-Nr.: 4223] Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN) Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.
Hauptzielgruppe der VN/UVN: Menschen mit Hirnverletzung
Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID-Nr. ord. IV- Eigenleistungs Kantons- Sprach Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und => GLN (via BSV-Nr. Beitrag ab fähigkeit eine zugehörig-keit region (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) Info-Mailadresse REFDATA); falls
2024 in CHF Kürzung zur (Sitz) (D/F/l)
vorhanden Folge? www.xxx.ch
9999 1 ja/nein BE D GLN
xy (neu) info@muster.ch
4223 FRAGILE Suisse, Zürich 619-215 nein ZH D www.fragile.ch
4286 HiKi: Hilfe für himverletzte Kinder, Zürich 60'108 nein ZH D www.hiki.ch
5072 FRAGILE Bem Espace Mittelland 37'892 nein BE D www.fragile.ch/bem/
5073 FRAGILE Basel 9'076 nein BS D www.fragile.ch/basel/
5074 FRAGILE Genève 36-265 nein GE F www.fragile.ch/fr/geneve/
5075 FRAGILE Jura 19790 nein JU F www.fragile.ch/fr/jura/
5076 FRAGILE Ostschweiz 48716 nein SG D www.fragile.ch/ostschweiz/
>078 FRAGILE Vaud 5-196 nein VD F www.fragile.ch/fr/vaud/
5080 FRAGILE Zürich 113'682 nein ZH D www.fragile.ch/zuerich/
5085 OVWB BW 53'550 nein SG D www.ovwb.ch
5181 FRAGILE Aargau / Solothurn 20'990 nein SO D www.fragile.ch/aargau-solothum/
5180 FRAGILE Zentralschweiz 44'665 nein LU D www.fragile.ch/zentralschweiz/
Total T069-145
Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung besprochen wurde, beläuft sich die DO- 23-109 Entschädigung pro Jahr auf :
Visum VN: Datum:
Vertragsperiode 2024 - 27 datum \ Version 1.0
Anhang C Fachkonzepte der VN
K Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige
0 Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten
K Fachkonzept Begleitetes Wohnen K Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Infor mationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle
0 Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung)
K Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung)
K Fachkonzept Treffpunkte für behinderte Personen und deren Angehörige K Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
K Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG K Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe
10
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+ Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4223
Vertragsnehmerin FRAGILE Suisse
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
Kl Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choislr/Prega compilare:
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Beratung nach dem Verständnis von FRAGILE Suisse ist weit gefasst und bedeutet jede Form von Gespräch/Austausch mit Betroffenen und Angehörigen mit dem Ziel, dass Betroffene ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und eine grösstmögliche Selbstständigkeit und Lebensqualität erlangen. Die Beratung fördert die soziale Integration von Menschen mit einer Hirnverletzung im Sinne der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Durch die Stärkung der eigenen Ressourcen und die Vermittlung von Ressourcen Dritter soll die Eigenständigkeit von Menschen mit einer Hirnverletzung gefördert werden. Das Beratungskonzept gibt Auskuft über das Verständnis und die Angebote der Beratung. Die Beratung beinhaltet Dossierberatung und Kurzberatung (Sozialberatung), Gruppenberatung und Peerberatung (Erfahrungsaustausch von Betroffene und Angehörigen (Frewiwillige). Link zur Webseite der Organisation: https://www.fragile.ch/hilfe/beratung/
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziel: Betroffene und Angehörige erhalten Hilfestellung bei der Analyse und Lösung ihrer individuellen, situationsbezogenen Probleme.
Der oder die betroffene Klienten und /oder die angehörige Person lernt die Vor- und Nachteile von verschiedenen Lösungswegen aufgrund des aktuellen und individuellen Bedarfs kennen und kann ihre oder seine Entscheidungen besser treffen. Der oder die Klienten und/oder angehörige Person wird im Umgang mit den Folgen der Hirnverletzung im sozialen Umfeld und am Arbeitsplatz sowie zu Alltagsfragen wie Unterstützungsangebote (Begleit-, Entlastungsdienste, usw.), finanziellen und rechtlichen Fragen informiert, damit er oder sie ihre eigenen Entscheidungen treffen kann.
Spezifisch: Kurzberatung, Dossierberatung, Gruppenberatung (Gesprächsgruppen), Peerberatung. r
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 ! Version 1.0
Die Beratung soll zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität, sozialer Re-Integration, Verbesserung der Krankheits- bzw. Unfall/Traumaverarbeitung, Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Vermeidung von gesellschaftlichen Einschränkungen und Benachteiligungen, Erhaltung und Verbesserung der sozialen Situation, Förderung der Selbständigkeit, Stärkung der Sozialkompetenz und Selbstbewusstseins, Förderung von Selbstbestimmung und Autonomie und nachhaltiger Unterstützung des Erfolgs anderer Massnahmen (bspw. Begleitetes Wohnen, Therapie etc.) führen. Spezifisch Sozialberatung (Kurzberatung und Dossierberatung): Beratungen in den Themenbereichen: Gesundheit; Sozialversicherungsrechtliche Situation/ Finanzen; Arbeit, Eingliederung, Tagesstruktur; Alltagsbewältigung: Wissen zu Folgen Hirnverletzung und Unterstützungen Beratung hinsichtlich erforderlichen und geeeigneten medizinisch-therapeutischen, rechtlichen, sozialen und finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten Unterstützung bei der Erhaltung und Verbesserung bei der finanziellen Situation (Anspruchsprüfung, Budgetberatung, Finanzierungsgesuche) Informationen zu SV, Arbeitsrecht, KESR, Mietrecht etc. Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsplatzsituation, berufliche (Re)-Integration Psychosoziale Beratung Hilfestellung in schwierigen Lebenssituationen Triage an spezialisierte Fachstellen, -personen
Messbar: Statistik der Beratungsleistung: Anzahl Leistungsbezüger (Personen) und Art (Betroffene, Angehörige); Leistungsaufwand (Std) pro Leistungsbezüger und Total Kundenumfrage Sozialberatung und Gruppenberatung zu Nutzen und Zufriedenheit alle 4 Jahre Analyse der Themenschwerpunkte Gesundheit, Sozialversicherungsrechtliche Situation/ Finanzen; Arbeit, Eingliederung, Tagesstruktur; Alltagsbewältigung - Beratung jährlich, Gruppenberatung alle vier Jahre, Peerberatungjährlich: Aktionsorientiert: Die Beratungen erfolgen nach Wunsch der Betroffenen und Angehörigen entweder im direkten Kontakt möglichst in Wohnortsnähe auf der Geschäftstelle und den Niederlassungen der Regionalstellen (Sozialberatung, Gruppenberatung, Peerberatung), telefonisch oder Mail (Kurzberatung, Dossierberatung, Peerberatung) oder Video (Sozialberatung). Realistisch: In der Sozialberatung berücksichtigen die Beratungspersonen in der Einzelfallberatung die individuelle, spezifische Situation der Betroffenen und Angehörigen, deren Möglichkeiten und Grenzen bei der Umsetzung von empfohlenen Massnahmen. Sie vermitteln im Bedarfsfall den Kontakt zu spezialisierten Fachpersonen. Auf diese Weise erhält der oder die Klienten konkrete Hinweise und Empfehlungen für situationsspezifische und bewährte Lösungsansätze. In Gruppengesprächen liegt der Fokus auf allgemein möglichen Lebenssituationen, wobei auch auf individuelle Fragen zu spezifischen Situationen der Betroffenen und Angehörigen eingegangen werden kann. In der Peerberatung findet einen Erfahrungsaustausch mit Gleichbetroffenen statt. Bei Bedarf werden Betroffene und Angehörige von den Peerberater:innen an die Sozialberatung, Gruppenberatungen, Selbsthilfegruppen etc. weitergeleitet. Terminiert: Im Beratungsgespräch (Sozialberatung, Peerberatung) wird jeweils besprochen, ob die Beratung abgeschlossen ist oder ob weitere Beratungssequenzen nötig sind. Die Teilnahme an Gruppengesprächen erfolgt nach individueller Absprache. K Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 2/7
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung ! Teilhabe Selbstvertretung ! Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
»
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Kl Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Q Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen Kl Erwachsene Hörbehinderung Kl Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Eine Hirnverletzung ist die Schädigung des Gehirns durch eine Krankheit oder einen Unfall. Unabhängig von der Ursache leiden Betroffene unter unterschiedlichen Folgen und Behinderungen wie Körperbehinderungen, Krankheitsbehinderung, psychische Behinderung, Hörbehinderung, Geistige Behinderung, Lernbehinderung, Sehbehinderung, Sprachbehinderung. Da Hirnverletzung nicht als eine Behinderung (als Primärbehinderung) aufgeführt ist und Hirnvlerletzung zu mehreren - meist kombinierten - Behinderungsformen führen kann, definieren wir körperliche Behinderung und Mehrfachbehinderung.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: [X] Bisherige Leistungserbringung [X] Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Anfragen bei der Helpline werden nach der Fragestellung erfasst, Kundenumfrage zu Zufriedenheit und Nutzen erfolgte im 2022
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
K online/digital (z.B. via Zoom) K Deutschschweiz K Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Kl Deutsch Kl Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Beratungen finden in der Regel im Büro der Dachorganisation (Erdgeschoss, schwellenlos mit Zugang zu rollstuhlgängigen Sanitäranlage) oder in den Büros der Regionalvereinigungen statt, welche mehrheitlich barrierefrei sind. Anderfalls werden die Beratungen in barrierefreien Institutionen vor Ort vereinbart.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Wohnbegleitung: keine lebenspraktische Begleitung/Beratung zuhause. Vermittlung von Betreuungsdiensten: keine aktive Vermittlung. Gruppenberatung: keine Gruppenberatungen in Treffpunkten oder in Selbsthilfegruppen. $ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/1
1/ r
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)?
Beratungspersonen, Fachpersonen mit mittlerer, tertiärer Ausbildung: regelmässige Weiterbildung (Fachinput/Austausch mit Rechtsanwältinnen; Fachinput organisiert durch FRAGILE Suisse mit internen oder externen Fachstellen/-personen); Fachaustausch/Intervision (mind. Ix/Monat); Supervision (1-2 x pro Jahr) Gruppenleitungen, Geschäftsstellen, Sekretariate, Fachpersonen mit spezifischer Qualifikation: regelmässiger Austausch/Intervision (mind. Ix jährlich) Freiwillige (Peer-Berater:innen): Austausch und Support durch Koordinatorin der Regionalvereiniggung, Ix pro Jahr Peerberatungstag (Austausch, Weiterbildung, bei Bedarf Intervision) organisiert durch Dachorganisation Fortlaufender Support durch die Bereichsleitung Beratung
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
Kl ja nein Kl mit einem Teil
Kurzinfo dazu Kontakt mit Rehabilitationskliniken nach stationärem Aufenthalt, Angebot Rechtsberatung für Zielgruppe mit Inclusion Handicap vereinbart.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Kl Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Leitung Beratung* stellt den fachlichen Support sicher. *Ausbildung mittlerer/höherer Qualifikation.
k
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7
4
:ür Leistungen exkl. Kurse Z Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei- 3850 3850 3850 3850 15400 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 150 150 150 150 600 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 4000 4000 4000 4000 16000 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 222300 222300 222300 222300 889200 Personalkosten CHF 205200 205200 205200 205200 820800 Sachkosten/Umlagen CHF 427500 427500 427500 427500 1710000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 245000 245000 245000 245000 980000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 182500 182500 182500 182500 730000 Finanzhilfe BSV CHF 427500 427500 427500 427500 1710000 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Kl Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) A □ Organisationskapital__________ _ __ ___ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Zürich, 30. Mai 2023
Vertragsnehmerin Martin D. Rosenfeld Sandra Bart
Ort/Datum , g-.fo.
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/7
V
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI A Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4223
Vertragsnehmerin FRAGILE Suisse für Verein hiki
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
S Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Vermittlung von Betreuungsdiensten
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) hiki vermittelt eine zeitlich befristete Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit einer Hirnverletzung in der eigenen Familie. Zur Vermittlung zählen die Bedarfsabklärung, die Koordination der Betreuungsdienste und deren fachliche Begleitung, nicht jedoch die direkte Betreuungs- und Entlastungsleistung. Erfasst werden der Aufwand für die Koordination der Einsätze (Vermittlungsstunden) sowie die Anzahl der vermittelten Einsätze. Die vermittelte Betreuung durch Fachpersonal Inden Familien umfasst alltägliche Lebensverrichtungen (Selbstsorge), Haushalt, Betreuung von Geschwistern, Freizeitgestaltung, Pflege, Überwachung sowie Begleitung und/oder Durchführung von Fördertherapien. Die Betreuung dient in erster Linie dazu, die Hauptbetreuungspersonen — im Normalfall die Eltern — zu entlasten und ihnen eine Erholungszeit (LO IS Tage pro Jahr) zu ermöglichen, hiki finanziert die Entlastung ausschliesslich über Spenden und Zuwendungen. Da es sich um eine mehrtägige Rund-um-die-Uhr-Entlastung handelt, ist die Vermittlung aufwendig und sehr oft verbunden mit Beratung in Bezug auf andere Probleme rund um das hirnverletzte Kind bzw. Jugendlichen und die Angehörigen. Diese findet telefonisch, per Mail sowie bei Beratungsgesprächen im Büro oder bei der Familie zu Hause statt. Die Geschäftsstelle von hiki klärt den Betreuungsbedarf und die Bedingungen in der Familie ab, stellt geeignete Betreuungspersonen zur Verfügung und koordiniert die Einsätze. Vor Einsatzbeginn erhalten die Familien die Unterlagen zur Einsatzvorbereitung (Checklisten, Fragebogen mit Informationen zum Betreuungsbedarf, Kontaktangaben für Notfälle in Abwesenheit der Eltern etc.). Link zur Webseite der Organisation: https://www.hiki.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziel BSV-Leistung: Vermittlung von Entlastung der Angehörigen. Hauptziel Entlastung: kompetente Unterstützung für Eltern hirnverletzter Kinder/Jugendlicher bei der Betreuung bzw. hochwertige Betreuung für die betroffenen Kinder/Jugendlichen bieten Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 à v
Spezifisch: Vermittlung von dem spezifischen Betreuungsbedarf angemessenen Entlastungsdiensten für Familien mit einem hirnverletzten Kind/Jugendlichen Messbar: Einsatzübersicht mit Anzahl Einsätzen/Tagen, Stundenerfassung für Vermittlung, Feedback- Bögen zur Abwicklung, alle 3-4 Jahre Kundenumfrage Aktionsorientiert: Der Betreuungsbedarf wird mit den Familien besprochen und geklärt. Die Einsätze führen zu einer Entlastung der Angehörigen. Realistisch: 600 Entlastungstage pro Jahr vermitteln Terminiert: Die Dauer der Einsätze werden abgesprochen und geplant und richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
1/ I
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Kinder und Jugendliche (bis 20 Jahre) mit einer angeborenen oder erworbenen Hirnverletzung und deren Familien. Die Folgen einer Hirnverletzung sind so unterschiedlich, dass sie nicht unter einer der obigen Kategorien subsummiert werden können, sie reichen von Körperbehinderung über Sinnes- und Lernbehinderungen bis zu schweren Mehrfachbehinderungen. Bisherige Kategorie: Körperbehinderung.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Andere.
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Frühzeitige Planung der Vermittlungseinsätze. Diese sind von der ersuchenden Familie bis Oktober des Vorjahres der Organisation zu melden
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie— Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Entlastung findet zu Hause bei den Familien statt, es bestehen also keine spezifischen Zugangsbarrieren (je nach Haushalt mehr oder weniger optimal eingerichtet).
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Die Familienhilfe ist das finanziell gewichtigste Angebot von hiki. Die Personalkosten für die Familienhilfe sowie die zweckgebundenen Spenden dafür werden separat erfasst und ausgewiesen. Unter den Vertrag VAF fällt allerdings nur der Anteil für die Vermittlung des Angebots, nicht für die Entlastungsleistung als solche. Die Abgrenzung der Kosten wird nach einem Schlüssel aufgrund der geleisteten Arbeitszeit der Geschäftsstelle für diesen Bereich vorgenommen.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/S
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) K Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Eine barrierefreie Website ist laufend im Ausbau. Die Informationen werden per Newsletter und per Post verschickt
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)?
Nach jedem Entlastungseinsatz wird ein schriftliches Feedback von der Familie und der Familienhelferin eingeholt. Alle 3-4 Jahre wird eine umfassende Befragung durchgeführt, welche die Zufriedenheit mit dem Angebot bei Kundinnen erhebt und Gründe für das Nicht-Beanspruchen bei Nicht-Kundinnen aus der Zielgruppe. ____ _ _________ ___ ___________ __________ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja Kl nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit K Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene K Fachpersonen
Kurzinfo dazu bezieht sich nur auf Anteil Vermittlung, Coaching durch Vorstand (selbstbetroffene Eltern) und gezielte fachliche Weiterbildungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 4/6
~ür Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 300 300 300 300 1200 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 10 10 10 10 40 beitung des Dienstleistungskon tende zepts uswj In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 310 310 310 310 1240 tungsumfang tende
slur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- o Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 21400 21400 21400 21400 85600 Personalkosten CHF 9500 9500 9500 9500 38000 Sachkosten/Umlagen CHF 30900 30900 30900 30900 123600 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 12000 12000 12000 12000 48000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 18900 18900 18900 18900 75600 Finanzhilfe BSV CHF 30900 30900 30900 30900 123600 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Kl Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden Î □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital ___ __ ______________________________ ________ __________ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
S Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Eltern beitrag, zweckgebundene Spenden von Stiftungen, Firmen, Kirchgemeinden etc. sowie freie Spenden
Bemerkungen:
Ort/Datum Zürich, 30. Mai 2023
s. Vertragsnehmerin Martin D/Rosenfeld Sandra Bart
Ort/Datum
3. s.to
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft A Confédération suisse Confederazione Svizzera Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4223
Vertragsnehmerin FRAGILE Suisse
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Begleitetes Wohnen
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Begleitetes Wohnen "Bewo" leistet Menschen mit Hirnverletzung Starthilfe für ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung durch eine Fachperson, welche bis zu max. vier Bruttostunden die Klientinnen mit lebenspraktischen Anweisungen unterstützen. Link zur Webseite der Organisation: https://www.fragile.ch/hilfe/begleitetes-wohnen/
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hautpziel: Betroffene können möglichst selbständig und selbstbestimmt wohnen. "Daheim statt im Heim". Spezifisch: Das Begleitete Wohnen unterstützt Betroffene (Menschen mit einer Hirnverletzung), damit sie möglichst selbstbestimmt ihre Selbständigkeit erlangen bzw. erhalten können. Die Betroffenen werden von den Wohnbegleiter:innen in ihrem Zuhause in alltagspraktischen und lebenspraktischen Bereichen beraten, begleitet und angeleitet. Die gewünschten Leistungen werden mit den Klientinnen vereinbart und umfassen: Beratung, Unterstützung und Anleitung für die Bereiche Planung Alltag und Haushaltsführung; Finanzielle Angelegenheiten, Administration, Gesundheitsfragen, Kommunikation, Alltagspraktische Fähigkeiten, psychosoziales Gespräch, Teilhabe Freizeit und Arbeit Begleitung im Kontakt zu Dritten sowie die Koordination weiterer Hilfsdienste und die Organisation und Leitung von Netzwerksitzungen. Messbar: Die möglichen Leistungen werden anhand des Leistungskataloges nach einer Probezeit und anschliessend mindestens Ix jährlich mit den Klientinnen überprüft. Die Kundenzufriedenheit und der Nutzen werden nach der Probezeit (persönlich/telefonisch) und bei ft Beendigung des Begleitetes Wohnens schriftlich (Formular) erhoben und ausgewertet.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
A-
Aktionsorientiert: Die konkreten Leistungen werden individuell mit den Betroffenen besprochen, umgesetzt und gegebenenfalls angepasst. Realistisch: Realisierbare Teilschritte (konkrete Massnahmen) werden fortlaufend besprochen, umgesetzt und gegebenenfalls angepasst. Terminiert: Der Beginn wird in der Vereinbarung (Begleitvertrag und Leistungskatalog) festgehalten, gegenseitige Kündigungsmöglichkeiten sind vorhanden, Abschlussgespräch findet bei Beendigung statt.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation ! Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Eine Hirnverletzung ist die Schädigung des Gehirns durch eine Krankheit oder einen Unfall. Unabhängig von der Ursache leiden Betroffene unter unterschiedlichen Folgen und Behinderungen wie Körperbehinderungen, Krankheitsbehinderung, psychische Behinderung, Hörbehinderung, Geistige Behinderung, Lernbehinderung, Sehbehinderung, Sprachbehinderung. Da Hirnverletzung nicht als eine Behinderung (als Primärbehinderung) aufgeführt ist und Hirnvlerletzung zu mehreren - meist kombinierten - Behinderungsformen führen kann, definieren wir körperliche Behinderung und Mehrfachbehinderung.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz [X] Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Das Begleitete Wohnen findet am Wohnort der Betroffenen statt und ist somit barrierefrei.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Dienstleistungen im Rahmen der Sozialberatung werden abgegrenzt und nicht als Leistungen Begleitetes Wohnen erfasst. Beratung im Rahmen des Assistenzbeitrages der IV werden abgegrenzt. Ambulante Wohnbegleitung im Rahmen kantonaler Verträge (Subjektfinanzierung) werden abgegrenzt.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/6
'X
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Das Angebot wird über verschiedene Kanäle veröffentlicht (Webseite, Flyer)
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Einsatz von Fachpersonen (Bereiche Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Sozialbegleitung und Gesundheitswesen) Absolvierung des Grundlagenkurses Hirnverletzung von Careum und FRAGILE Suisse Jährliche Weiterbildung organisiert durch FRAGILE Suisse 4x pro Jahr Fachaustausch mit Intervision / Supervision FortIaufender Fachsujpport durch die Leitung Begleitetes Wohnen_______________________________ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja nein Kl mit einem Teil
Kurzinfo dazu Im Kanton Waadt wird die Leistung mit Pro Infirmis koordiniert. Mit OVWG (UVN) wird eine Gebietsaufteilung mit den Ostschweizer Kantonen koordiniert.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen I Kurzinfo dazu Die Leitung Begleitetes Wohnen stellt den fachlichen Support sicher.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
I
4 o"
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 2800 2800 2800 2800 11200 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 2800 2800 2800 2800 11200 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Za h I e n Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 253400 253400 253400 253400 Personalkosten 1013600 CHF 94700 94700 94700 94700 378800 Sachkosten/Umlagen CHF 348100 348100 348100 348100 1392400 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 184300 184300 184300 184300 737200 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 163800 163800 163800 163800 655200 Finanzhilfe BSV
CHF 348100 348100 348100 348100 1392400 Total Erträge
*DetaiIs zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Kl Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) O Organisationskapital______ _________ __ _______________ ____ ___ _________ /— Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Zürich, 30. Mai 2023
Vertragsnehmerin lartin D. Rosenfeld Sandra Bart
Ort/Datum 3
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
4
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4223
Vertragsnehmerin FRAGILE Suisse
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Kl Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Medien und Publikationen on- und offline zur themenspezifischen Information für Menschen mit Hirnverletzung, Angehörige und Interessierte. Dazu gehören, die Webseite, das vierteljährlich erscheinende Magazin, Informations- und Fachbroschüren, Newsletter, Beiträge auf sozialen Medien (insb. Facebook, Instagramm und LinkedIn) sowie Kurzfilme, abrufbar auf unserer Webseite. Hinzu kommen thematische Beiträge in verschiedenen Medien. Link zur Webseite der Organisation: https://www.fragile.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Die Zielgruppen über die Folgen von Hirnverletzungen informieren und sensibilisieren, sodass die Integration von Menschen mit Hirnverletzung gefördert wird
Spezifisch: Leser kennen die Folgen einer HV und Angebote/Projekte von FS und hiki. • Empfänger erhalten einfachen Zugang zu Angeboten. • Vermehrte Nutzung von Hilfsangeboten • ZG kennt und versteht die Folgen einer HV, entwickelt ein besseres Verständnis für die Behinderung und kennt die wichtigsten Anlaufstellen und Angebote. • ZG nutzt online-Vernetzungsangebote mit Fachpersonen, Fachstellen und Peers. Steigerung des Wissens und Verständnisses für das Thema Hirnverletzung. • Vermehrte Nutzung der Hilfsangebote
Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 / Version 1.0 f\
Messbar: Druckauflage pro Ausgabe Magazin Newsletter-Controllingdaten/Versandlisten Webstatistik Liste Lagerbestand Infoschriften Google Analytics Ausleihliste Bibliothek Anzahl Webformulare Information Zeiterfassung Auskunfterteilung
Aktionsorientiert: Portraits von Betroffenen und Angehörigen • Berichte und Infos über das Leben mit Hirnverletzung und Behinderung sowie zu Hilfs- und Unterstützungsgeboten von FS, hiki und nahestehende Institutionen (z.B. Reha, Spitäler) • Thematische Bulletins von hiki • Erstellen, überarbeiten von Informations- und Fachbroschüren zu HV und Folgen. • Gezielte Distribution auf Verlangen sowie an Veranstaltungen,Treffen, in Beratungen, Versand an themenafine Adressgruppen, Auflegen an spezifischen Veranstaltungen, etc. (keine Streuversände) • Erstellen, überarbeiten, aktualisieren von Infoblättern und Webinhalten zu HV und Angebote von FRAGILE Suisse und deren Regionalvereinigungen in zwei Sprachen. • Zugang zu Web-Bibliothek, elektronischem Kursprogramm und Agenda sicherstellen, inkl. online- Anmeldungen,Bestellungen. Evaluation von Bücher, DVD, Ratgebern, Erfahrungsberichten zum Thema HV, Therapie und Hirnfunktion • Verleih und Versand von Büchern an Betroffene und Angehörige.
Realisitisch: 40'000 Ex. Magazine pro Jahr • 30 Newsletter/Rundbriefe/Rundmails/ Infoversände pro Jahr • 30'000 Ex. Infobroschüren/-blätter pro Jahr • 50*000 Sitzungen Web pro Jahr
Terminiert: Zeitpunkt der Veröffentlichungen und der Inhalte werden jährlich im voraus geplant und aufeinander abgestimmt
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7
M
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung □ Suchtbehinderung □ Kinder Kl Körperbehinderung Î □ Sprachbehinderung □ Jugendliche □ Krankheitsbehinderung [X] Erwachsene □ Psychische Behinderung '□ Alle Zielgruppen □ Hörbehinderung | Kl Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An □ Alle □ Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel □ Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Eine Hirnverletzung ist die Schädigung des Gehirns durch eine Krankheit oder einen Unfall. Unabhängig von der Ursache leiden Betroffene unter unterschiedlichen Folgen und Behinderungen wie Körperbehinderungen, Krankheitsbehinderung, psychische Behinderung, Hörbehinderung, Geistige Behinderung, Lernbehinderung, Sehbehinderung, Sprachbehinderung. Da Hirnverletzung nicht als eine Behinderung (als Primärbehinderung) aufgeführt ist und Hirnvlerletzung zu mehreren - meist kombinierten - Behinderungsformen führen kann, definieren wir körperliche Behinderung und Mehrfachbehinderung.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Kl Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere. Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu laufende Auswertung unserer Medien und Publikationen zeigen den Bedarf der Leistung und deren Inhalte auf.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
K online/digital (z.B. via Zoom) □ Deutschschweiz □ Romandie— □ Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Kl Deutsch Kl Französisch Kl Italienisch □ Rätoromanisch □ Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Ja, einfache Sprache und PDFs sind barrierefrei
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
El Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) El Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) El Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)?
Fortwährende interne Schulungen und Weiterbildungen, auch für die Regionalvereinigungen (2x jährlich)
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja nein El mit einem Teil
Kurzinfo dazu FRAGILE Suisse hat eine spezifische Zielgruppe, Schnittmengen bestehen mit einzelnen Organisationen, doch das Thema Hirnverletzung und ihre komplexen Folgen ist ein Alleinstellungsmerkmal von FRAGILE Suisse
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
El Selbstbetroffenheit El Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) El Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) El Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) El Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: El Selbstbetroffene E Fachpersonen
Kurzinfo dazu Mitarbeitende nehmen an den Weiterbildungen des Ressorts Bildung von FRAGILE Suisse teil und sin im regen Austausch mit Koreferenten (Selbstbetroffene) von FRAGILE Suisse und Fachpersonen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7 /
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 3000 3000 3000 3000 12000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 300 300 300 300 1200 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 3300 3300 3300 3300 13200 tungsumfang tende
Nur fürKurse I Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 106000 106000 106000 106000 424000 Personalkosten CHF 155500 155500 155500 155500 622000 Sachkosten/Umlagen CHF 261500 261500 261500 261500 1046000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 108500 108500 108500 108500 434000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 153000 153000 153000 153000 641500 Finanzhilfe BSV
CHF 261500 261500 261500 291000 1075500 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Kl Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [X] Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Zürich, 30. Mai 2023
5 Vertragsnehmerin Martin D. Rosenfeld Sandra Bart
Ort/Datum 3^,A
Bundesamt für Sozialversicherungen
F/ /
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 r 7/7
<0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI +J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4223
Vertragsnehmerin FRAGILE Suisse
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
[X] Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)"
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Mit einem vielseitigen Angebot an Kursen zur Selbsthilfe werden die Kursteilnehmenden befähigt, Methoden und Strategien zu erlenen, mit denen sie ihr Leben im Alltag besser bewältigen können und damit eine höhere Stufe an Autonomie erreichen. Das ist für Menschen mit Hirnverletzung für deren gesellschaftliche Inklusion von hoher Bedeutung. Link zur Webseite der Organisation: www.fragile.ch/fuer-betroffene-und-angehoerige/kurse
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziel: Menschen mit Hirnverletzung können verlorene Kompetenzen und Ressourcen wiedererwerben. Betroffene und Angehörige eignen sich neue Kompetenzen und Ressourcen für den Umgang mit der veränderten Situation an. Spezifisch: Die Kurse befähigen Menschen mit Hirnverletzung und Angehörige, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Das Lernangebot entspricht ihren Möglichkeiten und ermöglicht ihnen die Erarbeitung von Fachkompetenz (Zugang zu neuen Themen), Methodenkompetenz (Hilfsmittel, Medien, Strategien) Selbstkompetenz (Selbstvertrauen, Freude am Lernen, Sicherheit), Sozialkompetenz (Fähigkeit zur Teilnahme an Gruppenprozessen). Messbar: Die Qualität der Kurse wird mittels Feedback-Fragebogen evaluiert. Qualität und Wirkung der Kurse werden zusätzlich durch Kursbesuche von Fachpersonen sichergestellt. Aktionsorientiert: Betroffene und Angehörige bringen neue Bedürfnisse ein (bspw. bei der Dachorganisation direkt, via Regionalvereinigung). Nach der vorgängigen Kurswahl (siehe unten) wird zusätzlich während der Kurse auf die individuellen Bedürfnisse (Schwerpunkte, Lerntempo, Wiederholungen) der Teilnehmenden eingegangen (Framing). Realistisch: Die Themenfelder, in welche die Kurse gegliedert sind, entsprechen den vielfältigen Herausforderungen, vor denen Betroffene und Angehörige in Alltagssituationen stehen. Dies sind bspw. Bewegung und Mobilität, Computer und Elektronik, Gehirntraining, Gestalten, Kochen, Leben
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
mit einer Hirnverletzung. Die Inhalte und Ziele pro Kurs sind in der Ausschreibung aufgeführt und dienen der Zielgruppe als Entscheidungshilfe bei der Kurswahl. Terminiert: Kursdauer, Termine sind dem jeweiligen Kursziel angepasst und in der Kursausschreibung publiziert.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder K Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen K Erwachsene Hörbehinderung | K Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Eine Hirnverletzung ist die Schädigung des Gehirns durch eine Krankheit oder einen Unfall. Unabhängig von der Ursache leiden Betroffene unter unterschiedlichen Folgen und Behinderungen wie Körperbehinderungen, Krankheitsbehinderung, psychische Behinderung, Hörbehinderung, geistige Behinderung, Lernbehinderung, Sehbehinderung, Sprachbehinderung. Da Hirnverletzung nicht als eine Behinderung (als Primärbehinderung) aufgeführt ist und Hirnvlerletzung zu mehreren - meist kombinierten - Behinderungsformen führen kann, definieren wir körperliche Behinderung und Mehrfachbehinderung.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: K Umfeldanalyse K Bisherige Leistungserbringung Andere.
Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Das Ressort Kurse für Betroffene und Angehörige pflegt einen engen Austausch mit den Sekretariaten der Regionalen Vereinigungen von FRAGILE Suisse. Diese wiederum haben rege Verbindungen mit den Selbsthilfegruppen in ihrer Region. Diese Vernetzung gewährleistet, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen eingebracht sind und daraus der Bedarf abgeleitet werden kann.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
K online/digital (z.B. via Zoom) K Deutschschweiz Kl Romandie— Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Kl Deutsch K Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung derVeranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Kurse finden in geeigneten Seminarräumen sowie spezifischen Kurslokalen statt, in der Regel rollstuhlgängig, ruhig, via ÖV gut erreichbar.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Abgrenzung zu Angeboten des Ressorts Weiterbildung Fachpersonen (keine BSV-Leistungen)
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): K Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu elektronischer Newsletter, Kursprogramm (Website und Papier), Detailprogramme (Website und Papier)
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Feedback-Fragebogen, Kursbesuche durch interne Fachpersonen, Weiterbildung der Kursleitenden, Fachsupport durch Leitung Ressort Kurse unterstützt von Leitung Bereich Bildung von FRAGILE Suisse. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Die Kurse werden mit den Regionalvereinigungen (UVN) koordiniert. Weitere Koordination mit Plusport Schweiz.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit K Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Die Leitung Ressort Bildung sowie Abteilung Kurse begleitet und coacht die Kursleitenden bezüglich Grundlagenwissen zu Hirnverletzungen.
K Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 0 0 0 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 900 900 900 900 3600 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 390 390 390 390 1560 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 7760 7760 7760 7760 31040 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 100 100 100 100 400 arbeitung des Dienstleistungskon tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 345100 345100 345100 345100 1380400 Personalkosten CHF 452300 452300 452300 452300 1809200 Sachkosten/Umlagen CHF 797400 797400 797400 797400 3189600 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 622450 622450 622450 622450 2489800 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 174950 174950 174950 174950 699800 Finanzhilfe BSV CHF 797400 797400 797400 797400 3189600 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Kl Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) K] Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital ____ ________ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6 « /
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Zürich, 30. Mai 2023
/ZW//W Vertragsnehmerin Martin Dr Rosenfeld Sandra Bart
Ort/Datum
10 • rS ^-3
Bundesamt für Sozialversicherungen
4/ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
V)
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI +J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im Öffentlichen interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 0
Vertragsnehmerin FRAGILE Suisse ■■ UbOTSicht d©r Loistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez cholsir/Prega compilare:
Kl Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizelt/Sport”
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Mit einem vielseitigen Angeboten an Kursen werden soziale Kontakte ermöglicht und gefördert. Das ist für Menschen mit Hirnverletzung für deren gesellschaftliche Inklusion von hoher Bedeutung. Es ist für sie wichtig, dass sie den Umgang mit anderen Menschen wieder erlernen und Strategien zu entwickeln damit sie Ängste und Orientierungsschwierigkeiten überwinden können. Link zur Webseite der Organisation: www.fragile.ch/fuer-betroffene-und-angehoerige/kurse
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziel: Menschen mit Hirnverletzung können verlorene Kompetenzen und Ressourcen wiedererwerben. Betroffene und Angehörige eignen sich neue Kompetenzen und Ressourcen für den Umgang mit der veränderten Situation an. Der Fokus liegt hierbei deutlich auf Selbst- und Sozialkompetenzen. Spezifisch: Die Kurse befähigen Menschen mit Hirnverletzung und Angehörige, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Das Lernangebot entspricht ihren Möglichkeiten und ermöglicht ihnen die Erarbeitung von Selbstkompetenz (Selbstvertrauen, Sicherheit), Sozialkompetenz (Fähigkeit zur Teilnahme an Gruppenprozessen, Bildung von Netzwerken). Durch die bewegungsorientierten Angebote erweitern sie ihren Handlungsspielraum und leisten zudem einen Beitrag in ihrem individuellen Gesundheitsmanagement. Messbar: Die Qualität der Kurse wird mittels Feedback-Fragebogen evaluiert. Qualität und Wirkung der Kurse werden zusätzlich durch Kursbesuche von Fachpersonen sichergestellt. Aktionsorientiert: Betroffene und Angehörige bringen neue Bedürfnisse ein (bspw. bei der Dachorganisation direkt, via Regionalvereinigung). Während der Kurse wird auf die individuellen Bedürfnisse (Schwerpunkte, Lerntempo, Wiederholungen) der Teilnehmenden eingegangen (Framing). Realistisch: Die Inhalte und Ziele pro Kurs sind in der Ausschreibung aufgeführt und dienen der Zielgruppe als Entscheidungshilfe bei der Kurswahl.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Terminiert: Kursdauer, Termine sind dem jeweiligen Kursziel angepasst und in der Kursausschreibung publiziert.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation ! Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
u
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Kl Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Kl Erwachsene Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen
Hörbehinderung j Kl Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Eine Hirnverletzung ist die Schädigung des Gehirns durch eine Krankheit oder einen Unfall. Unabhängig von der Ursache leiden Betroffene unter unterschiedlichen Folgen und Behinderungen wie Körperbehinderungen, Krankheitsbehinderung, psychische Behinderung, Hörbehinderung, geistige Behinderung, Lernbehinderung, Sehbehinderung, Sprachbehinderung. Da Hirnverletzung nicht als eine Behinderung (als Primärbehinderung) aufgeführt ist und Hirnvlerletzung zu mehreren - meist kombinierten - Behinderungsformen führen kann, definieren wir körperliche Behinderung und Mehrfachbehinderung.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Kl Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere. Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Das Ressort Kurse für Betroffene und Angehörige pflegt einen engen Austausch mit den Sekretariaten der Regionalen Vereinigungen von FRAGILE Suisse. Diese wiederum haben rege Verbindungen mit den Selbsthilfegruppen in ihrer Region. Diese Vernetzung gewährleistet, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen eingebracht sind und daraus der Bedarf abgeleitet werden kann.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
Kl online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz Romandie— Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Kl Deutsch Kl Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Kurse finden in geeigneten Seminarräumen, spezifischen Kurslokalen (bspw. Kletterhallen) statt, in der Regel rollstuhlgängig, ruhig, via ÖV gut erreichbar,
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Abgrenzung zu Angeboten des Ressorts Weiterbildung Fachpersonen (keine BSV-Leistungen)
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu elektronischer Newsletter, Kursprogramm (Website und Papier), Detailprogramme (Website und Papier)
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Feedback-Fragebogen, Kursbesuche durch interne Fachpersonen, Weiterbildung der Kursleitenden, Fachsupport durch Leitung Ressort Kurse unterstützt von Leitung Bereich Bildung von FRAGILE Suisse. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Die Kurse werden mit den Regionalvereinigungen (UVN) koordiniert. Weitere Koordination mit Plusport Schweiz.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit [X] Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Die Leitung Ressort Bildung sowie Abteilung Kurse begleitet und coacht die Kursleitenden bezüglich Grundlagenwissen zu Hirnverletzungen.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
Für Leistungen exkl. Kurse Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 0 0 0 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 600 600 600 600 2400 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 20 20 20 20 80 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 470 470 470 470 1880 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 30 30 30 30 120 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 87900 87900 87900 87900 351600 Personalkosten CHF 163500 163500 163500 163500 654000 Sachkosten/Umlagen CHF 251400 251400 251400 251400 1005600 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 197600 197600 197600 197600 790400 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 53800 53800 53800 53800 215200 Finanzhilfe BSV CHF 251400 251400 251400 251400 1005600 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.)
1 □ Organisationskapital____________ _____________________________________________________ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Zürich, 30. Mai 2023
s Vertragsnehmerin Martin D. Rosenfeld :osenfeld Sandra Bart
Ort/Datum xÇ, /O,
I
Bundesamt für <7
Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
4
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI + Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichenjnteresse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 0
Vertragsnehmerin FRAGILE Suisse
Oborsicht dsr Löistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Kl Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Treffpunkte f.Menschen mit Behinderung u. Angeh.
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Betreuung von betroffenen Menschen mit einer Hirnverletzung in Treffpunkten mit regelmässigen und definierten Öffnungszeiten zur Förderung von Kontakten und gesellschaftlichen Aktivitäten. Es handelt sich um niederschwellige Angebote (auch als "Aktiv-Treff" bezeichnet). Link zur Webseite der Organisation: https://www.fragile.ch/ueber-fragile-suisse/regionalvereinigungen/
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziel: Förderung der Kompetenzen und Ressourcen von Menschen mit Hirnverletzung durch soziale Kontakte und Erfahrungsaustausch mit den anderen Teilnehmenden (Betroffene und Angehörige). Spezifisch: Die Treffpunkte befähigen Menschen mit Hirnverletzung und Angehörige, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Die Aktivitäten entsprechen ihren Möglichkeiten und unterstützen sie darin, gemeinsam ihre Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Selbstkompetenz, Sozialkompetenz weiter zu entwickeln. Messbar: Es wird eine Statistik über die Teilnehmerzahl geführt. Die Themen werden von den Teilnehmenden bestimmt. Die Kundenzufriedenheit wird erhoben. Aktionsorientiert: Betroffene und Angehörige bringen bei den Regionalvereinigungen neue Bedürfnisse ein. Während der Treffpunkte wird auf die individuellen Bedürfnisse (Schwerpunkte, Lerntempo, Wiederholungen) der Teilnehmenden eingegangen Realistisch: Die Inhalte oder Ziele werden gemeinsam mit den Teilnehmenden festgelegt und können bei Bedarf angepasst werden. Terminiert: Termine und Dauer der Treffpunkte sind publiziert.
Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 / Version 1.0
I/
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6 A
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Kl Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen Kl Erwachsene Hörbehinderung | Kl Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Eine Hirnverletzung ist die Schädigung des Gehirns durch eine Krankheit oder einen Unfall. Unabhängig von der Ursache leiden Betroffene unter unterschiedlichen Folgen und Behinderungen wie Körperbehinderungen, Krankheitsbehinderung, psychische Behinderung, Hörbehinderung, geistige Behinderung, Lernbehinderung, Sehbehinderung, Sprachbehinderung. Da Hirnverletzung nicht als eine Behinderung (als Primärbehinderung) aufgeführt ist und Hirnvlerletzung zu mehreren - meist kombinierten - Behinderungsformen führen kann, definieren wir körperliche Behinderung und Mehrfachbehinderung.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung ® Andere.
Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Nachfrage der Teilnehmenden nach entsprechenden Angeboten.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie— Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Kl Deutsch Kl Französisch Kl Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Treffpunkte finden in geeigneten Seminarräumen statt, in der Regel rollstuhlgängig, ruhig, via ÖV gut erreichbar.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Abgrenzung zu Angeboten des Ressorts Weiterbildung Fachpersonen (keine BSV-Leistungen)
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
1
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu elektronischer Newsletter, Flyer
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Besuch der Treffpunkte durch die Verantwortlichen der jeweiligen Regionalvereinigung.
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
K ja nein Kl mit einem Teil
Kurzinfo dazu Die Koordination erfolgt über die UVN, namentlich die FRAGILE Regionalvereinigungen.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Kl Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu In der Regel ist eine Fachperson (teilw. Selbstbetroffene) für die Moderation und das Coaching anwesend und zuständig.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 4/6 4
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter -eistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 1450 1450 1450 1450 5800 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 1450 1450 1450 1450 5800 tungsumfang tende
Mur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 117700 117700 117700 117700 470800 Personalkosten CHF 90400 90400 90400 90400 361600 Sachkosten/Umlagen CHF 208100 208100 208100 208100 832400 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 137900 137900 137900 137900 551600 BSV ('Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 70200 70200 70200 70200 210600 Finanzhilfe BSV CHF 208100 208100 208100 137900 762200 Total Erträge
‘Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [3 Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital_______ __ ________________ __ _ _______________ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Zürich, 30. Mai 2023
5 Vertragsnehmerin Sandra Bart
Ort/Datum
Bundesamt für Sozialversicherungen 2E
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4223
Vertragsnehmerin FRAGILE Suisse
ÜbSTSicht der Lsistuncj (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
[X] Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Unter Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit führen wir verschiedene Aktivitäten aus, insbesondere, Medienmitteilungen, Interviews, Kontakte zu Medienschaffenden, Bewirtschaftung der sozialen Medien, Prävention und Sensibilisierungsarbeit, Vorträge mit dem Ziel, ein besseres Verständnis für Menschen mit Hirnverletzung zu fördern usw. Link zur Webseite der Organisation: https://www.fragile.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziel: Die Zielgruppen über die Folgen von Hirnverletzungen informieren und sensibilisieren, sodass die Integration von Menschen mit Hirnverletzung gefördert wird Spezifisch: ZG hat ein besseres Verständnis für Hirnverletzungen, Ursachen, Folgen und kennt Anlaufstellen und FS-Hilfsangebote • Steigerung der Präsenz in Schweizer Medien • FS wird als Ansprechpartner zum Thema HV verstanden und wahrgenommen • Journalisten fragen FS vermehrt aktiv an
Messbar: Jeder Medienkontakt wird dokumentiert („Medienkontaktliste") Medienclippings Veranstaltungen werden im Rahmen der Jahresplanung organisiert und publiziert
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
/
Aktionsorientiert:
Initiierung von Artikel und Medienmitteilungen zum Thema Hirnverletzung • Anfragen beantworten, vermitteln von Interviewpartnern (Fachpersonen, Betroffene, Angehörige) • Artikel für Medien erstellen • Informationsvermittlung zu HV, inkl. Beratung betreffen Darstellung von Menschen mit einer HV • Hinweise auf FS-Veranstaltungen (Events, SHG usw.) • Platzierung von Füllerinseraten • Infoveranstaltungen für Fachpersonen im Ko-Referat mit Betroffenen • Vorträge in Rehakliniken, Vereinen, Firmen • Präsenz an öffentlichen Veranstaltungen (Märkte, Gesundheitstage, Velotag usw.), an Veranstaltungen anderer Organisationen, Firmen oder Institutionen • Diverse Infostände bspw. Brainweek • öffentliche FS-Veranstaltungen und Vorträge
Realisitisch:
20 Kontakte pro Jahr
• 50 Artikel pro Jahr; 180 Füllerinserate pro Jahr • 60 Veranstaltungen pro Jah
Terminiert: Die geplanten Massnahmen im Bereich Medien- und Öffentlichkeitsarbeit werden jeweils jährlich geplant.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
$ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
1/
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung ' Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Eine Hirnverletzung ist die Schädigung des Gehirns durch eine Krankheit oder einen Unfall. Unabhängig von der Ursache leiden Betroffene unter unterschiedlichen Folgen und Behinderungen wie Körperbehinderungen, Krankheitsbehinderung, psychische Behinderung, Hörbehinderung, Geistige Behinderung, Lernbehinderung, Sehbehinderung, Sprachbehinderung. Da Hirnverletzung nicht als eine Behinderung (als Primärbehinderung) aufgeführt ist und Hirnvlerletzung zu mehreren - meist kombinierten - Behinderungsformen führen kann, definieren wir körperliche Behinderung und Mehrfachbehinderung.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Andere.
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Issue Management: laufenden Medien-Monitoring. Bei Aktivitäten oder Anfragen werden die erforderlichen Massnahmen getroffen.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romand le— Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Deutsch Französisch [X] Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Ja, einfache Sprache und PDFs sind barrierefrei
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/6
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)?
kontinurierliche interne Schulungen und externe Weiterbildungen
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu FRAGILE Suisse hat eine spezifische Zielgruppe, Schnittmengen bestehen mit einzelnen Organisationen, doch das Thema Hirnverletzung und ihre komplexen Folgen ist ein Alleinstellungsmerkmal von FRAGILE Suisse
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit [3 Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Mitarbeitende nehmen an den Weiterbildungen der Abteilung Bildung von FRAGILE Suisse teil und durch die Kontakte mit Fachpersonen und Koreferenten (Selbstbetroffene) von FRAGILE Suisse.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6 r
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 800 800 800 800 3200 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 0 0 0 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 800 800 800 800 3200 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden— Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 25700 25700 25700 25700 102800 Personalkosten CHF 37700 37700 37700 37700 150800 Sachkosten/Umlagen CHF 63400 63400 63400 63400 253600 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 9000 9000 9000 9000 36000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 54400 54400 54400 54400 217600 Finanzhilfe BSV CHF 63400 63400 63400 63400 253600 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV E3 Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
4
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Zürich, 30. Mai 2023
Vertragsnehmerin Martin D. Rosenfeld Sandra Bart
Ort/Datum
- Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
4 Ï
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI +J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4223
Vertragsnehmerin FRAGILE Suisse ■■ Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choislr/Prega compilare:
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Kl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Erarbeitung und Umsetzung von Grundlagendokumenten, Arbeitsinstrumenten und Methoden zum Thema Hirnverletzung, deren Entstehung, Auswirkunge und Folgen für Betroffene. Wissensvermittlung und Einbringen des fachspezifischen Knowhows in Fachkommissionen, Expertengruppen, und Organisationen der Behindertenhilfe. Verfassen von Stellungnahmen und Vernehmlassungen. Link zur Webseite der Organisation: https://www.fragile.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziel: Leistungsübergreifende Grundlagenarbeit: Issue Management und Weiterentwicklung unserer Angebote: Zu den Leistungen gehören im Wesentlichen - das Erarbeiten von Fachbroschüren bzw. Infoschriften für Fachpersonen und Angehörige - das Entwickeln von Grundlagendokumenten zu Hirnverletzungen und deren Folgen, welche den Stand der Erkenntnisse enthalten, die einen fachgerechten und erfolgswirksamen Umgang mit Menschen mit Hirnverletzung dokumentieren. Diese Erkenntnisse, Methoden und Instrumente ermöglichen eine verbesserte und zielgerichtete Klientenarbeit und haben auch Auswirkung auf unser Kursangebot. - die Mitwirkung an Studien und bei Erhebungen und in Expertenkommissionen. - das Mitwirkung in Fachkommissionen im Rahmen der Behindertenpolitik. - die Teilnahme bei Vernehmlassungen Spezifisch: Schaffung von optimalen Rahmenbedingungen für unsere Dienstleistungen. Einbringen von spezifischem Know-How betreffend der Bedürfnisse hirnverletzter Menschen und ihrer Angehörigen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Messbar: Die Leistungsziele werden im Rahmen unserer jährlichen strategischen Zielüberprüfung mit Geschäftsleitung und Vorstand analysiert, überprüft und ggf. angepasst. Regelmässige Kundenbefragungen und Dialog mit Peergruppen. Aktionsorientiert: Die Erkenntnisse aus der Grundlagenarbeit fliessen laufend in unsere Dienstleistungsangebote ein.
Realisitisch: Unsere Zielgruppen werden über die Ergebnisse der Grundlagenarbeit über unsere Kommunikationskanäle informiert. Terminiert: Die Jahresplanung im Rahmen der Jahresziele der Strategie sorgt für die Einhaltung der Termine.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 ,2/6
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Kl Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Kl Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Kl Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Politik, Gesellschaft, sowie Menschen mit einer Hirnverletzung:
Eine Hirnverletzung ist die Schädigung des Gehirns durch eine Krankheit oder einen Unfall. Unabhängig von der Ursache leiden Betroffene unter unterschiedlichen Folgen und Behinderungen wie Körperbehinderungen, Krankheitsbehinderung, psychische Behinderung, Hörbehinderung, Geistige Behinderung, Lernbehinderung, Sehbehinderung, Sprachbehinderung. Da Hirnverletzung nicht als eine Behinderung (als Primärbehinderung) aufgeführt ist und Hirnverletzung zu mehreren - meist kombinierten - Behinderungsformen führen kann, definieren wir körperliche Behinderung und Mehrfachbehinderung.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Kl Umfeldanalyse K Bisherige Leistungserbringung Andere-
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Ausgangslage bildet die bisherige Leistungserbringung in der vorangegangenen Vertragsperiode gestützt auf das frühere LUFEB-Fachkonzept. Im Rahmen des Strategieprozesses unserer Organisation und der laufenden jährlichen Überprüfung der Strategie werden Ziele und Aufgabe regelmässig im Rahmen einer Umfeldanalyse überprüft und ggf. angepasst.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
Kl online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie— Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Kl Deutsch Kl Französisch Kl Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Für unsere Zielgruppen sind die Angebote barrierefrei zugänglich.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Weiterbildung von Fachpersonen.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu die themenspezifische Grundlagenarbeit wird über verschiedene Kommunikationskanäle veröffentlich: fachspezifische Newsletter, Medienmitteilungen, Webseite, soziale Medien und Magazin.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)?
Durch Beizug von internen und externen Fachpersonen werden die Ergebnisse in qualitativer Hinsicht beurteilt
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja nein Kl mit einem Teil
Kurzinfo dazu Koordination und Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen von Fall zu Fall (Reha, Forschungsstellen, Fachhochschulen, Behindertenorganisationen usw.)
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
K Selbstbetroffenheit [X] Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: H Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Neben behindertenspezifischem Wissen wird auch medizinisches und therapeutisches Fachwissen durch den Beizug von entsprechenden Fachspezialisten einbezogen..
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 1500 1500 1500 1500 6000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 0 0 0 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 1500 1500 1500 1500 6000 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 48200 48200 48200 48200 192800 Personalkosten CHF 70700 70700 70700 70700 282800 Sachkosten/Umlagen CHF 118900 118900 118900 118900 475600 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 37300 37300 37300 37300 149200 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 81600 81600 81600 81600 326400 Finanzhilfe BSV CHF 118900 118900 118900 118900 475600 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [X] Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital ___ ___ ___________ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 p/6 / 4
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Zürich, 30. Mai 2023
s Vertragsnehmerin Martin 0. Rosenfeld Sandra Bart
Ort/Datum 'jzo-i i
Bundesamt für Sozialversicherungen z.1 V /
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
IP c
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4223
Vertragsnehmerin FRAGILE Suisse
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027} Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
[X] Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Selbsthilfeangebote von FRAGILE Suisse werden teilweise durch freiwillig und ehrenamtlich tätige Betroffene und Angehörige betrieben. Sie übernehmen unteranderem Beratungsaufgaben, durch welche Ratsuchenden rasch und zielführend Hilfe erhalten, mit anderen Betroffenen vernetzt werden und ihr Verständnis ihrer Situation steigern. Betroffene und auch Angehörigen können durch zielgerichtete Unterstützung in administrativen und organisatorischen Belangen durch die Erfahrung von anderen Selbstbetroffenen profitieren. FRAGILE kreiert zudem Instrumente für die Verantwortlichen von Selbsthilfeangeboten sowie Austauschmöglichkeiten untereinander und mit Fachpersonen, um die Qualität des Austausches und der Selbsthilfe zu erhalten und zu fördern. Schliesslich sind bei FRAGILE zahlreiche Betroffene und Angehörige in den Vorständen direkt engagiert und werden durch Nicht-Betroffene in ihren Aufgaben und ihren Verantwortungsbereichen wo immer nötig und sinnvoll unterstützt. Auch damit leisten die Vertreter der Organisation einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe von Betroffenen am gesellschaftlichen Leben. Link zur Webseite der Organisation: https://www.fragile.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziel: Förderung der Selbsthilfe, Betroffene und Angehörige werden in ihrer Eigenständig und Problemlösungsfähigkeit gefördert und unterstützt durch Angebote der Selbsthilfe. Diese Angebote fördern die Autonomie der Betroffenen und entlasten dadurch die Angehörigen. Unabhängikeit und Selbständigkeit sind zur Führung eines eigenständiges Leben und für die Inklusion von hoher Bedeutung. Damit werden Betroffene befähigt, Aufgaben zu übernehmen und sich für andere einzusetzten. So zum Beispiel als Moderatorin in Selbsthilfegruppen, als Peer-Berater:in oder gar in einem Ehrenamt.
Spezifisch: Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Austausch unter Gleichbetroffenen
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 ! Version 1.0
Beratung und fachliche Begleitung von Selbsthilfeorganisationen und -gruppen Koordination von Selbsthilfeaktivitäten und informellen Treffen Grundlagenarbeit zur Förderung der Selbsthilfe Messbar: Erfassung der Zeit für Koordination und Qualitätssicherung, der Treffen, der Besuche, Anzahl Selbsthilfegruppen, Treffpunkte und Freizeitangebote
Aktionsorientiert: mind. 1 x jährlich Umfrage Zufriedenheit, Bedürfnisabklärung
Realistisch: Die Begleitung wird auf die Bedürfnisse der freiwillig oder ehrenamtlich tätigen Betroffenen und Angehörigen abgestimmt (z.Bsp. durch "Uebersetzung" von amtssprachlichen Formulierungen oder Unterstützung bei technischen Anwendungen (z.Bsp. Web, Mail, etc.)
Terminiert: Termine sind den jeweiligen Zielen angepasst und vor Beginn vereinbart.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung j Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen
Hörbehinderung | Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Eine Hirnverletzung ist die Schädigung des Gehirns durch eine Krankheit oder einen Unfall. Unabhängig von der Ursache leiden Betroffene unter unterschiedlichen Folgen und Behinderungen wie Körperbehinderungen, Krankheitsbehinderung, psychische Behinderung, Hörbehinderung, Geistige Behinderung, Lernbehinderung, Sehbehinderung, Sprachbehinderung. Da Hirnverletzung nicht als eine Behinderung (als Primärbehinderung) aufgeführt ist und Hirnvlerletzung zu mehreren - meist kombinierten - Behinderungsformen führen kann, definieren wir körperliche Behinderung und Mehrfachbehinderung.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse □ Bisherige Leistungserbringung Andere-
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Der Austausch mit Geschäfts- und/oder Koordinationsstellen, Sekretariaten findet regelmässig statt. Diese wiederum haben rege Verbindungen mit den Selbsthilfegruppen, Betroffenen und Angehörigen, die die Angebote nutzen. Diese Vernetzung gewährleistet, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen eingebracht sind und daraus der Bedarf abgeleitet werden kann.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie- Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
[>3 Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Angebote finden in geeigneten Lokalitäten statt, in der Regel rollstuhlgängig, ruhig und via ÖV gut erreichbar.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Webseite, elektronischer Newsletter
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Austausch und Weiterbildung der Geschäftsstellen, Sekretariate, Koordinationsstellen und Leiter von Selbsthilfegruppen. Fachsupport durch interne Fachpersonen _____ _ ____ _ ___ _____ ___________ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja Kl nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Kl Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Selbstbetroffene und Freiwillige werden durch Fachpersonen begleitet und gecoacht. Sie können sich jederzeit an eine Bezugsperson wenden und fachlichen Rat einholen.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 2100 2100 2100 2100 8400 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 100 100 100 100 400 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 2200 2200 2200 2200 8800 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget-geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 70600 70600 70600 70600 282400 Personalkosten CHF 103700 103700 103700 103700 414800 Sachkosten/Umlagen CHF 174300 174300 174300 174300 697200 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 38300 38300 38300 38300 153200 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 136000 136000 136000 136000 544000 Finanzhilfe BSV
CHF 174300 174300 174300 174300 697200 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [X] Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital___ __ ____ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 __ ___ _ _________________________ 5/6 «7
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Zürich, 30. Mai 2023
s Vertragsnehmerin Martin O. Rosenfeld Sandra Bart
Ort/Datum
- ^.1o.Zoî3
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung
IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027
Vertrag Nr. 4223 VN/DO: Fragile Suisse Anhang D Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs pro Leistung einheit (Tarif) einheit
Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A
| Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit I behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung I Uni, FH oder vergleichbar |Std. CHF 125.00 CHF 50 2'919 CHF 145’950
5 'Sozialberatung Fachpersonen mit
O) •! L (behinderungsspezifischem Wissen _______ |Std. CHF 113.00 CHF
j Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit I behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder 8 v erg I eichbar__________________________________________________ iStd. CHF 128.00 CHF
's Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit fr behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder |std. vergleichbar | CHF 146.00 CHF sc iü Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. _ CHF 93.00 CHF 63 300 CHF 18'900
Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF 63 2'800 CHF 176'400
Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- I/Dokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von 1 Informtionsmaterialien und Medien) ____________________ Std. CHF 122.00 CHF 68 2,200 CHF 149'600
Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe s Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF 190 500 CHF 95'000 c Teiln.-Tag | CHF 414.00 Tageskurse (TeilnehmerTage) CHF 207 200 CHF 41'400
1 Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF 13 4-000 CHF 52*000
Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport
I iQ. Blockkurse (TeilnehmerTage)
'Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag I Teil.-Tag CHF 481.00
CHF 414.00
! CHF 56.00 CHF
CHF 190
207 280
9 CHF
CHF 53*200
1*863
E Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teil.-Std. CHF 13 300 CHF 3*900 0
| | Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (!) Std. I CHF 122.00 CHF 68 120 CHF 8*160
'Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren [Angehörigen___________________________________________________ |Std. i CHF 113.00 CHF 54 1*210 CHF 65*340 Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 811713
Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C
Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Istd. Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit CHF 68 786 CHF 53*448
s Kompensationsgruppe C _________ _______ CHF 122.00 -1 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein / Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF 68 1*000 CHF 68*000 1—~ Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 68 2*000 CHF 136*000
Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 257’448
Rundungsdifferenz CHF -16
Gesamt IV/AHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF TOSS’US
davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 193'000
Kompensationen vgl. KSBOB
Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.
Anhang E
Bestätigung der Qualitativen Bedingungen
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Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: BSV-Nr.: Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich visieren)
ja nein1 nicht zu treffend Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung /Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild)____________ 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer pWy (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor Kontrollsystem Prinzip,Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird
1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. ___ _ Qualitative Bedingungen Art 74 IVG VP 2024 - 27 ! Version 1.0 1/7
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)
ja nein1 nicht zu treffend 1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben.__________________________________ Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor Arbeitsvertrag. handen___________________ Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor Supervision sind schriftlich festgehalten.__________ handen___________________ 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen HTM Bedingungen sinngemäss.______________________ 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 ! Version 1.0 2/7 F
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)
ja nein1 nicht zu treffend 1.6 Rechnungs Eine Kosten-ZLeistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting__________ 2.1 Beratung ! Art der Beratung und Zielgruppen sindr gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. V^v\ Wohnen
Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt._________________ Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung.
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja nein1 nicht zu treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor Juristische Mitarbeitende___________________ handen iW! 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Kiienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations materialien/ Informations und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.
ST Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 ! Version 1.0 4/7
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)
ja nein1 nicht zu treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt
Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst Ergebnisqualität 3. KundZ-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor Klient/-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Fachkonzepte Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3-5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alitât der
Qualitative Bedingungen Art 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium fß/tte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)
ja nein1 nicht zu treffend Leistungs Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen
Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach konzept
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Vertragsnehmerin:
Ort: Datum: 7^1 J Name und Funktion: Unterschrift:
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