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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) Bundesamt für Sozialversicherungen

18. JAN. 2024 (BSV-Nr. 4265) 0

zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch das

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

nachfolgend bezeichnet mit BSV

und

Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Hardturmstrasse 261, 8005 Zürich

betreffend

Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG

für die Jahre 2024 - 2027

Ndl M. VVL

1. Grundlagen und Ziele des Vertrages

1.1. Grundlagen

Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversiche- rung, SR 831.20) - Art. 108 - 110 IVV (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversiche- rung, SR 831.201) Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hin- terlassenenversicherung, SR 831.10) Art. 222 - 225 AHVV (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hin- terlassenenversicherung, SR 831.101) Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)

Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Bestandteile dieses Vertrages.

1.2. Ziel und Gegenstand

Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Guns- ten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen gemeinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kos- ten der Durchführung von den in Art. 108bis IVV und Art. 222 AHVV näher umschriebe- nen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nach- stehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisa- tion (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwi- schen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unterverträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.

2. Die DO/VN

2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)

Unter dem Namen Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana besteht eine Stiftung im Sinne von Art. 80ff ZGB. Die 1978 gegründete Stiftung Pro Mente Sana setzt sich für psychisch beeinträch-tige Menschen in der Schweiz ein. Zu den Dienstleistungen gehört die kostenlose telefonische Beratung bei psychosozialen oder rechtlichen Fragen und seit Mitte 2015 auch psychosoziale Beratung durch Peers und Fachpersonen. Pro Mente Sana publiziert Ratgeber und Informationsbroschüren über psychische Krankheiten und Behandlungen und Genesungswege sowie über die Entwicklungen in der Psychiatrie. Neben der Zentralstelle in Zürich betreibt die Stiftung eine Aussenstelle in Mendrisio und arbeitet eng mit dem Verein pro mente sana romande in Genf zusammen. Sie finanziert sich über öffentli-che Beiträge von Bund, Kantonen und Gemeinden, über Spenden so- wie mit dem Ertrag aus dem Stiftungskapital und den Dienstleistungen.

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2.2 Leistungserbringer

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Drittorganisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unverzüglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmigung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderungen mitzuteilen.

3. Leistungen der DO/VN

3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen -

(soziale) Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Be- hindertennachweis gemäss Kap. 6 - Begleitetes Wohnen Behindertennachweis gemäss Kap. 6 - Rechtsberatung Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informati- onsmaterialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle -

Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Behinder- tennachweis gemäss Kap. 6 - Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht personenspezifisch): - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG - Förderung der Selbsthilfe

Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: - Menschen mit einer psychischen Behinderung - Menschen mit einer Suchtbehinderung

3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility

Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ih- ren digitalen Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch bar- rierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels einfacher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).

3.3 Qualitative Vorgaben

Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten de- tailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsun- terzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.

3.4 Leistungskoordination

Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, andererseits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.

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4. Leistungen der IV/AHV

4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3

Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungs- kategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen ge- mäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv er- brachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertragsperiode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstra- tes nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss Rz 1014 KSBOB gekürzt. Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gem. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr CHF 2'710'076.-

davon max. 146'000.- für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.

Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und Sep- tember durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen be- trägt grundsätzlich 50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages. Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Me- dien- und Öffentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht überstei- gen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.

4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)

Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN ausgerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grund- sätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 32'710.-

5. Reporting

Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: Organisationsdaten (VZÄ etc.) Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN Vollständigkeitserklärung DO/VN Liste wirtschaftliche Verbindungen

Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden: - Jahres- und Geschäftsbericht

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Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle -Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)

Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagen- arbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100'000 auslösen, muss ein sepa- rates Projektgesuch zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entschei- det nach Möglichkeit innert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projekt- gesuche können auf der Internetseite des BSV heruntergeladen werden.

6. Nachweis der Leistungserbringung

Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behinderten- nachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechneten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wurden (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburts-datum geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV-Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung festzuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum geführt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.

7. Auskunftspflicht

Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen ge- mäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Einsicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.

8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung

Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situ- ation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder auf- grund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprü- fung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlun- gen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Informationen in hinrei- chender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicher- heit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).

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9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages

9.1 Dauer

Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

9.2 Änderungen

Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspar- teien unterzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leistungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund hö- herer Kosten einer Leistung.

9.3 Kündigung

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Be- achtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfällig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.

9.4 Governance

Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Be- hinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Orga- nisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Vertrauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beobachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Partnerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu be- heben.

10. Veröffentlichung des Vertrages

Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwen- dung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeitsgesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen ebenfalls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiter- leiten bzw. entsprechende Auswertungen erstellen.

11. Schlussbestimmungen

Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bundesrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.

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Mich Bern, den 15.12.23 11.01.ZaZken Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

AWly 102 Florian Steinbacher, Vizedirektor Dr. Thomas Ihde-Scholl, Stiftungsratspräsident

/

Bhnt Thomas Bhend, u.bo Muriel Langenberger, Geschäftsleiterin Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen

Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)

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Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 11.12.2019 Zusammensetzung Vorstand vom 15.05.2023 X Organigramm Pro Mente Sana Gesamtorganisation von 05.2023 Organigramm Pro Mente Sana nach Personen von 05.2023 Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister vom 16.01.2023 ZEWO-Zertifikat 2019 - 2024 ZEWO-Bestätigung vom 23.09.2019 Strategie Pro Mente Sana 2018 2023-

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EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN AENDERUNG Eidg. Stiftungsaufsicht gemäss Beschluss vom 1 8. JUNI 2020 F Ro Helena Antonio 5fXKSsee0 Leiterin

Erstelldatum: 11.12.2019

pro tenfe sana Stiftungsstatut ersetzt: 11.12.2009 Seite: 1 von 8

STIFTUNGSSTATUT

. Name, Sitz und Zweck

Art. 1

1. Unter dem Namen

Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana Fondation Suisse Pro Mente Sana Fondazione Svizzera Pro Mente Sana Fundaziun Svizra Pro Mente Sana Swiss Foundation Pro Mente Sana

besteht eine Stiftung im Sinne der Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

2. Sie wurde 1977 durch die Stiftung forum psycho-sociale, Münchenbuchsee BE, und die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, Zürich, errichtet.

3. Sie verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

4. Sie ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

Art. 2

1. Sitz der Stiftung ist Zürich. Sie ist im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen.

2. Die Geschäftsstelle der Stiftung kann an einem anderen Ort in der Schweiz geführt werden.

Art. 3

1. Die Stiftung bezweckt die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen und Rechte der Menschen, die mit psychischer Krankheit oder Behinderung leben.

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2. Insbesondere befasst sie sich mit folgenden Aufgaben:

a) Öffentlichkeits- und Informationsarbeit im Sinne von Werbung für das Verständnis der psychisch kranken Menschen und ihrer Angehörigen; Abbau von Vorurteilen und Benachteiligungen; Auseinandersetzung mit Fragen und Anliegen der psychisch kranken Menschen und ihrer Angehörigen durch Publikationen, Veranstaltungen und Informationen an Betroffene, Institutionen und Fachkreise;

b) Vertretung der allgemeinen sozial- und gesundheitspolitischen Interessen der psychisch kranken Menschen gegenüber Behörden und in der Politik, insbesondere im Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Kantonsebene;

c) Förderung und Unterstützung von Institutionen und Projekten für psychisch kranke Menschen sowie von Gruppen und Vereinen der Selbsthilfe;

d) Beratung und Auskünfte in Einzelfällen;

e) Pflege der Beziehungen mit anderen Institutionen und Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich, auch auf internationaler Ebene.

II. Finanzierung der Stiftung

Art. 4

1. Die Stiftung finanziert ihre Tätigkeiten insbesondere durch:

a) Zuwendungen von dritten Personen in Form von Schenkungen und Legaten; b) Beiträge der Gönnerinnen und Gönner; c) Subventionen und Beiträge der öffentlichen Hand; d) Erträge des Stiftungsvermögens; e) Erlöse aus Dienstleistungen.

2. Das Stiftungsvermögen kann in besonderen Fällen zur Finanzierung beigezogen werden.

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Ill. Organisation

Art. 5

1. Die Organe derStiftung sind:

a) die Stiftungsversammlung b) der Stiftungsrat c) die Geschäftsstelle d) die Kontrollstelle

2. DerStiftung gehören zudem Patronatsmitglieder mit beratender und unterstützender Funktion an.

3. Weitere Einzelheiten zur Organisation sind im Stiftungsreglement enthalten.

1. Die Stiftungsversammlung

Art. 6

1. Die Stiftungsversammlung ist das oberste Organ der Stiftung. Sie besteht aus mindestens fünfzehn Personen. Die übrigen Mitglieder werden für eine Amtsdauer von vierJahren gewählt und sind wieder wählbar.

2. Die Stiftungsversammlung tritt mindestens zweimal jährlich zu einer ordentlichen Versammlung zusammen. Ausserordentliche Versammlungen werden auf Verlangen des Stiftungsrates oder eines Fünftels der Mitglieder der Stiftungsversammlung einberufen. Die Daten der Versammlungen sind mindestens sechzig Tage vorher bekanntzugeben.

3. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch die Stiftungspräsidentin bzw. den

Stiftungspräsidenten mindestens dreissig Tage vor dem Versammlungstag unter Angabe der Traktandenliste. Über Verhandlungsgegenstände, die nicht auf der Traktandenliste stehen, kann nicht Beschluss gefasst werden; vorbehalten bleibt die Beschlussfassung über die Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung.

4. Den Vorsitz in der Stiftungsversammlung führt die Stiftungspräsidentin bzw. der Stiftungspräsident, bei deren/dessen Verhinderung die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident oder ein anderes Mitglied des Stiftungsrates.

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5. Die Stiftungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Fünftel ihrer Mitglieder anwesend sind.

6. Jedes Mitglied der Stiftungsversammlung hat eine Stimme. Stellvertretung ist

ausgeschlossen. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind nicht Mitglieder der Stiftungsversammlung. Sie nehmen mit beratender Stimme teil, ebenso die Geschäftsleiterin bzw. der Geschäftsleiter.

7. Die Stiftungsversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der

anwesenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.

8. Bei Wahlen gilt im ersten Wahlgang das absolute Mehr der anwesenden Stimmen. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer am meisten Stimmen auf sich vereinigt.

9. Beschlüsse über die Änderung des Stiftungsstatutes sowie über die Auflösung der Stiftung bedürfen einer Zweidrittels-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Vorbehalten bleibt Art. 16.

10. Die Stiftungsversammlung kann Beschlüsse auf dem Korrespondenzweg fassen

(Zirkularbeschluss). Dazu ist eine Zweidrittel-Mehrheit aller Stiftungsversammlungsmitglieder erforderlich. Jedes Mitglied hat das Recht, eine Beratung und Diskussion des Traktandums einzufordern (Vetorecht).

10. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das von der oder dem Vorsitzenden und der Protokollführerin bzw. dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

Art. 7

1. Die Stiftungsversammlung hat folgende Befugnisse:

a) Wahl der Mitglieder der Stiftungsversammlung; b) Wahl der Stiftungspräsidentin bzw. des Stiftungspräsidenten und der übrigen Mitglieder des Stiftungsrates; c) Wahl der Kontrollstelle; d) Genehmigung des Leitbildes und der stiftungspolitischen Ziele und Grundsätze; e) Genehmigung der mittelfristigen Aktivitäts- und Finanzplanung; f) Genehmigung von Jahres-Tätigkeitsplan, Budget, Jahresrechnung und Jahresbericht; g) Genehmigung und Änderung des Stiftungsreglementes; h) Änderung des Stiftungsstatutes; i) Auflösung der Stiftung.

2. Der Stiftungsversammlung können vom Stiftungsrat weitere Geschäfte zum Beschluss unterbreitet werden, insbesondere die Genehmigung grundlegender sozialpolitischer Stellungnahmen.

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2. Der Stiftungsrat

Art. 8

1. Der Stiftungsrat ist das ehrenamtliche Führungsorgan der Stiftung. Er ist verantwortlich für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Stiftungsversammlung, die wirkungsvolle und effiziente Erfüllung der Stiftungsaufgaben sowie die Kontrolle der Geschäftsstelle.

2. Der Stiftungsrat besteht aus der Stiftungspräsidentin bzw. dem Stiftungspräsidenten und vier bis acht weiteren Mitgliedern. Sie werden für eine Amtsdauer von vierJahren gewählt und sind wieder wählbar. Der Stiftungsrat konstituiert sich im übrigen selbst. Einzelheiten über die Zusammensetzung sind im Stiftungsreglement enthalten.

3. Der Stiftungsrat versammelt sich, so oft es die Geschäfte erfordern oder wenn ein Mitglied dies verlangt, mindestens aber viermal pro Jahr. Die Einladung erfolgt durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten mindestens zehn Tage vor dem Sitzungstag unter Angabe der Verhandlungsgegenstände (Traktandenliste).

4. Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Stiftungsrates werden, sofern das Statut nichts anderes vorsieht, mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der bzw. des Vorsitzenden. Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse in der Regel auf Antrag der Geschäftsleiterin bzw. des Geschäftsleiters. Diese/dieser nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

5. Der Stiftungsrat kann Beschlüsse auf dem Korrespondenzweg fassen. Dazu ist

Einstimmigkeit aller Stiftungsratsmitglieder erforderlich.

6. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das von der bzw. dem Vorsitzenden und von der Protokollführerin bzw. dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

Art. 9

1. Der Stiftungsrat hat insbesondere folgende Befugnisse:

a) Anstellung der Geschäftsleiterin bzw. des Geschäftsleiters; Ernennung deren/dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreters; b) Festlegung von Richtlinien für das Personalwesen; c) Genehmigung der Organisationsstruktur der Geschäftsstelle;

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d) Festlegung der Grundkonzepte für die Aufgabenbereiche, die Finanzierung sowie das Berichts- und Kontrollwesen der Stiftung; e) Einsichtnahme in die periodischen Kontrollberichte der Geschäftsleiterin bzw. des Geschäftsleiters; f) Beschlussfassung über wichtige sozial- und gesundheitspolitische Stellungnahmen, Mitgliedschaften und Kooperationen; 8) Genehmigung von nicht-budgetierten Ausgaben im Rahmen der im Stiftungsreglement festgelegten Grenzen; h) Ernennung von Mitgliedern des Patronates.

2. Der Stiftungsrat entscheidet über weitere wichtige Geschäfte, die ihm von der

Geschäftsleiterin bzw. vom Geschäftsleiter unterbreitet werden.

3. Er berät und unterstützt die Geschäftsleiterin bzw. den Geschäftsleiter und die Geschäftsstelle in ihren Aufgaben, insbesondere bei der Mittelbeschaffung sowie bei der politischen Arbeit und der Öffentlichkeitsarbeit.

3. Die Geschäftsstelle

Art. 10

1. Die Geschäftsstelle erfüllt die Aufgaben der Stiftung. Sie verfügt dazu über die erforderlichen personellen und finanziellen Mittel.

2. Die Geschäftsstelle wird von der Geschäftsleiterin bzw. dem Geschäftsleiter geleitet. Ihr/ihm obliegt die Geschäftsführung der Stiftung. Sie/er bereitet die Beschlüsse der Organe vor und sorgt für deren Vollzug. Sie/er vertritt die Stiftung nach aussen, in Abstimmung mit der Stiftungspräsidentin bzw. dem Stiftungspräsidenten oder dem Stiftungsrat. Einzelnen MitarbeiterInnen können Vertretungskompetenzen übertragen werden.

4. Die Kontrollstelle

Art. 11

1. Als Revisionsstelle ist eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft wählbar, die von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde zugelassen sein muss.

2. Die Stiftungsversammlung wählt jährlich eine unabhängige Revisionsstelle für die jährliche Prüfung der Rechnungsführung der Stiftung. Über das Prüfungsergebnis erstellt die Revisionsstelle einen Bericht zuhanden der Stiftungsversammlung. Die Revisionsstelle hat die im Gesetz (Art. 83b Abs. 3, 83c und 84a ZGB und Art. 727ff. OR) und in allfälligen Weisungen der Aufsichtsbehörde festgelegten Aufgaben wahrzunehmen. Der Stiftungsrat überlässt der Revisionsstelle alle erforderlichen Unterlagen und erteilt ihr die benötigten Auskünfte.

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5. Das Patronat

Art. 12

Als Mitglieder des Patronates können Personen ernannt werden, die:

a) die Stiftung ideell und durch aktive Mitarbeit unterstützen wollen; b) sich um die Stiftung besondere Verdienste erworben haben.

IV. Geschäftsjahr

Art. 13

Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.

V. Zeichnungsberechtigung

Art. 14

1. Die Stiftungspräsidentin bzw. der Stiftungspräsident, die übrigen Mitglieder des Stiftungsrates und die Geschäftsleiterin bzw. der Geschäftsleiter zeichnen kollektivje zu zweien.

2. Die Benennung weiterer unterschriftsberechtigter Personen für die laufenden Geschäfte obliegt dem Stiftungsrat. Er regelt die Art ihrer Zeichnungsbefugnis unter Beachtung des Grundsatzes der kollektiven Zeichnungsberechtigung.

VI. Aufsichtsbehörde

Art. 15

Nach Art. 84 ZGB untersteht die Stiftung der Aufsicht des Bundes.

VII. Änderung des Stiftungsstatutes und Auflösung der Stiftung

Art. 16

Allfällige Änderungen des Stiftungsstatutes betreffend Zweck und Organisation der Stiftung im Sinne der Art. 85 und 86 ZGB können nur durch die Aufsichtsbehörde auf Antrag der Stiftungsversammlung vorgenommen werden.

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Art. 17

Für die allfällige Auflösung der Stiftung gilt Art. 88 ZGB.

Im Falle der Auflösung der Stiftung fällt das Vermögen an eine von der Stiftungsversammlung im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde zu bezeichnende gemeinnützige Institution oder Vereinigung, welche die gleichen oder ähnliche Zwecke erfüllt.

VIlI. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Das vorliegende Stiftungsstatut vom 1. Dezember 1994 wurde von der Stiftungsversammlung am 2. Mai 2019 und am 5. Dezember 2019 abgeändert. Die Änderungen treten nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde sofort in Kraft.

Zürich, den 11. Dezember 2019

Für die Stiftung

Dr. med. Thomas Ihde Roger Staub Präsidentin des Stiftungsrates Geschäftsleiter

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pro mente sana Psychische Gesundheit stärken Renforcer la santé mentale Rinforzare la salute psichica

Gesuch für Finanzhilfen gemäss Art. 74 IVG für die Vertragsperiode 2024-2027 DO 4265 - Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Zusammensetzung Stiftungsrat: Stand (15.05.2023)

Ihde-Scholl, Thomas (Stiftungspräsident) Kaufmann, Claudia (Vizepräsidentin) Shabanaj, Zeqir Zuaboni, Gianfranco Zwicknagl, Andrea Strupler, Pascal

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Organigramm Pro Mente Sana pro mente sana PsychischeGesundheit stärken Renforcer la santémentale Rinforzare la salute psichica Swiss Mental Health Foundation

Zusammenarbeitsvereinbarung Stiftung Pro Mente Sana Verein Pro Mente Sana Romandie

Stiftungsversammlung Mitgliederversammlung

Stiftungsrat organe commun Vorstand

Geschäftsleiterin Zentralsekretärin

Geschäftsstelle Zürich BüroTessin Geschäftsstelle Genf

Wo J64 a

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pro mente sana Organigramm nach Personen Psychische Gesundheit stärken Renforcerla santémentale Rinforzarela salute psichica Swiss Mental Health Foundation

Geschäftsleiterin Muriel Langenberger

Finanzen & Mittelbeschaffung

Karin Götsch Jonas Härter Simone Hossmann Sabrina Kaufmann MariaLopez

Gesundheitsförderung&Kommunikation Prävention Psychosoziale & juristische Angebote Stefanie Stoll* & Recovery Sozialpolitik Caroline Gurtner* Büro Tessin Maria-Grazia Giorgis Norina Schwendener** Dalit Jäckel-Lang*

Pedro Codes Marco Borghi Sebastian Foersch Levi Aerne (P) Psychosoziales Riccardo Brega Esther Helfenstein Rahma Garcia Livana Bachofner SimoneAerni Jasmina S. Hürlimann Federica Giudici Daniel Janisch Nicole Schmid (P) Jessica Bergkamp (P) Anja Albrecht Liliana Paolazzi Nicole Looser Larissa Speziale Steven Derendinger Thomas Augst Nadia Pernollet Nicole Tschanz Raphael Reift Kim Egloff Martin Born Dominique Pfiffner Livia Twiddy (P) Julia Friedli Stefanie de Filippo Valentina Sanna Chantal Hofstetter Martina Gasner Martin Stucky MinaJakovljevic Nadia Horat Andrina Rindlisbacher Kelly Spring Juristisches Jean-Marc Thorens Anita Biedermann Myriam Schwendener Patrick Heller Christine Vogel Sandra Joos Urs Wüthrich

Mai 2023 Mitglied der Geschäftsleitung ** Stv. Geschäftsleiterin (P) Praktikum

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Organigramm nach Aufgaben pro mente sana Psychische Gesundheit stärken Renforcer la santé mentale Rinforzare la salutepsichica Gültig bisEnde 2023 Swiss Mental Health Foundation

Geschäftsleitung

Mittelbeschaffung Finanz- & Personalwesen Sozialpolitik*

Gesundheitsförderung & Kommunikation Prävention Psychosoziale&juristischeAngebote Recovery

Externe Kommunikation ensa* Beratung* Recovery-Angebote*

Interne Kommunikation Mental Health @ work Bildung* Peer-Arbeit*

Kampagne «Wie geht's dir?» Treffpunkt Nordliecht Partizipation

mentalhelp club Trialog Selbsthilfe /

Vertrauenspersonenpool

Psychiatrische Patientenverfügung*

Angebote im Tessin August2023

1Au 1a 61

Handelsregisteramt des Kantons Zürich Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-020.7.903.732-7 von: CH-020.7.903.732-7/a 1 CHE-106.710.767 Stiftung 07.04.1978 auf:

Alle Eintragungen

El Lö Name Ref Sitz

1 Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana 1 Zürich

1 3 (FondationSuissePro Mente Sana)(Fondazione Svizzera Pro Mente Sana)

3 (Fondation Suisse Pro Mente Sana) (Fondazione Svizzera Pro Mente Sana) (Fundaziun Svizra Pro Mente Sana) (Swiss Foundation Pro Mente Sana)

Ei Lö Aufsichtsbehörde Ei Lö Adresse

1 Eidgenössisches Departement des Innern 1 5 Pflugstrasse 6

8006 Zürich

5 6 Rotbuchstrasse 32

8037 Zürich

6 Hardturmstrasse 261

8005 Zürich

Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen 1 3 Wahrnehmung der allgemeinen Anliegen der psychisch Kranken. DieStiftung fasst auf diesem Gebiet tätigen Organisationen auf schweizerischer Ebene und im Sinne eines Dachverbandes zusammen. Insbesondere befasst sie sich mit folgenden Aufgaben: Oeffentlichkeitsarbeit, Werbung für das Verständnis despsychisch krankenMenschen,Bekämpfung der Vorurteile gegenüber den psychisch Kranken und ihrer Diskriminierung, Wahrnehmungder Interessen der psychisch Kranken imGesetzgebungsverfahrendes Bundes und der Kantone, Bemühungen zur Erreichung der Rechtsgleichheit des psychisch Kranken mit dem physisch Kranken, Kontaktpflege mit den bestehenden Organisationen für psychisch Kranke und Koordination ihrer Tätigkeiten, Erlass eines Reglementes, worin die Aufgabenteilung derbestehendenOrganisationenund der Dachorganisation klar geregelt wird, Förderungder Errichtung von Institutionen, welchedie Eingliederung von psyehisch Krankenbezwecken(Kleinheime,Tages-undNachtheime,Werkstättenusw.), Beratung von Gründervereinigungen und Träger solcher Institutionen auf Ansuchen hin,Förderung der psychologischen Fortbildung von Sozialarbeiter-/innen, Heimleitern usw., die sich mit der Rehabilitation von psychisch Behinderten befassen. Pflegeder Beziehungen und Zusammenarbeit mit andern sozialen, medizinischen undpädagogischen Institutionen, sowie Pflege der internationalen Beziehungen:

3 Wahrnehmung der allgemeinen Interessen und Rechte der Menschen, die mit

psychischer Krankheit oder Behinderung leben. Insbesondere befasst sie sich mit folgenden Aufgaben: Öffentlichkeits- und Informationsarbeit im Sinne von Werbung für das Verständnis der psychisch kranken Menschen und ihrer Angehörigen; Abbau von Vorurteilen und Benachteiligungen; Auseinandersetzung mit Fragen und Anliegen der psychisch kranken Menschen und ihrer Angehörigen durch Publikationen, Veranstaltungen und Informationen an Betroffene, Institutionen und Fachkreise; Vertretung der allgemeinen sozial- und gesundheitspolitischen Interessen der psychisch kranken Menschen gegenüber Behörden und in der Politik, insbesondere im Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Kantonsebene; Förderung und Unterstützung von Institutionen und Projekten für psychisch kranke Menschen sowie von Gruppen und Vereinen der Selbsthilfe; Beratung und Auskünfte in Einzelfällen; Pflege der Beziehungen mit anderen Institutionen und Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich, auch auf internationaler Ebene.

Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Urkundendatum

1 3 Organe: Stiftungsrat von 5 - 25 Mitgliedern, Patronatskomitee, 1 02.10.1989

Abgeordnetenversammlung, Geschäftsführung, Geschäftsstelle und Kontrollstelle. 3 17.08.1993 3 13 Organisation: Stiftungsversammlung von 15 oder mehr Mitgliedern, Stiftungsrat von 5 4 07.02.1995 Mitgliedern,GeschäftsstelleundKontrollstelle. 13 22.04.2010 13 16 Organisation: Stiftungsversammlung von 15 oder mehr Mitgliedern, Stiftungsrat von 5 bis7Mitgliedern,GeschäftsstelleundKontrollstelle: 27 18.06.2020

Zürich, 16.01.2023 Fortsetzung auf der folgenden Seite N

4O Me Ul

Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-106.710.767 Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana Zürich

Alle Eintragungen

Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite

0 (Auslassung) (Auslassung) 16 26665 22.08.2013 164 27.08.2013 10449;

1 14064 17.07.1991 144 29.07.1991 3301 17 9115 12.03.2014 52 17.03.2014 1399795 2 8177 10.05.1993 98 24.05.1993 2633 18 22852 08.07.2014 132 11.07.2014 1607621 3 19028 23.09.1993 192 04.10.1993 5184 19 1714 13.01.2015 10 16.01.2015 1934117 4 4478 28.02.1995 45 06.03.1995 1259 20 42315 03.12.2015 238 08.12.2015 2525315 5 23059 07.11.1995 220 13.11.1995 6218 21 31896 13.09.2016 180 16.09.2016 3058315 6 18054 09.07.2001 134 13.07.2001 5397 22 3016 20.01.2017 17 25.01.2017 3304221 7 9613 05.04.2004 70 13.04.2004 20 / 2209442 23 24406 10.07.2017 134 13.07.2017 3644041 8 24882 06.09.2005 176 12.09.2005 23/ 3014058 24 4898 01.02.2018 25 06.02.2018 4037523 9 11777 26.04.2006 84 02.05.2006 23/ 3358448 25 8190 27.02.2018 43 02.03.2018 4087689 10 11305 23.04.2008 82 29.04.2008 25 /4453034 26 27998 16.07.2019 138 19.07.2019 1004679654 11 35295 10.09.2009 179 16.09.2009 25 / 5248754 27 33178 31.08.2020 171 03.09.2020 1004970438 12 10137 09.03.2010 51 15.03.2010 28 / 5540914 28 44012 19.10.2021 206 22.10.2021 1005317981 13 21107 08.06.2010 112 14.06.2010 27 / 5673700 29 4249 26.01.2022 21 31.01.2022 1005392893 14 33218 15.09.2010 183 21.09.2010 23 / 5819752 30 37129 16.09.2022 183 21.09.2022 1005565738 15 7651 28.02.2012 44 02.03.2012 6578138 31 1744 11.01.2023 10 16.01.2023 1005652486

Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 1 5 Plattner,Thomas, von Untervaz, inArisdorf Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 1 2 Labhardt, Prof. Dr. Felix, von Basel undSteckborn,in Riehen Vizepräsident des Kollektivunterschrift zuzweien Stiftungsrates 1 2 von Wartburg, Prof. Dr. Walter P,von Aarburg, in Riehen Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 1 2m Gross, Dr. Jost,von Sitterdorf TG, in Steckborn TG Geschäftsführer Kollektivunterschrift zuzweien 2 5m Gross, Dr. Jost, von Sitterdorf TG, in Steckborn TG Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 2 8 Daguet, Romano, von Fribourg, in Comano Mitglied des Kollektivunterschrift zuzweien Stiftungsrates 2 5 Manz,Paul, vonRothenfluh und Wila, in Rothenfluh Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 2 5 Nef, Luise, von Urnäsch, in Wittenbach Mitglieddes Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 2 5 Hauser, Dr. Gabriela, von Näfels,in St.Gallen Geschäftsleiterin Kollektivunterschrift zu zweien 5 8 Gross,Dr. Jost, von Sitterdorf TG, in Steckborn TG Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 5 8m Itten,Theodor,vonAeschibeiSpiez,in Rehetobel Mitglied des Kollektivunterschriftzuzweien Stiftungsrates 5 6 Martin, Denise, von Etoy, in Onex Mitglieddes Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 5 14 Gassmann, Jürg, von Zürich, in Ilnau-Effretikon Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien 6 11 Lüking,Renate,vonBasadingen-Schlattingen,in Basel Mitglied des Kollektivunterschrift zuzweien Stiftungsrates 6 15 Vuagniaux, Pierre-Alain, vonNeuchätel, in Onex Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 7 10 Oehninger, Sylvia, von Hagenbuch, in Winterthur Kollektivunterschriftzuzweien 8 9 Itten,Theodor, von Aeschi bei Spiez, in Rehetobel Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 8 23 Kaltbrunner Kesraoui, Maja, von Erlenbach ZH, in St. Gallen Mitglieddes Kollektivunterschriftzuzweien Stiftungsrates 9 12 Bruderer,Pascale, von Rorschach, in Baden Präsidentin des Kollektivunterschriftzu zweien Stiftungsrates 9 20 Landolt Binswanger,Anita, von Kreuzlingen, in Wil SG Mitglied des Kollektivunterschriftzuzweien Stiftungsrates

Zürich, 16.01.2023 Fortsetzung auf der folgenden Seite

A 1udeG

Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana Zürich 3 10.767

Zagungen 5Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart

18m Thalmann TreuhandAG, in Weinfelden Revisionsstelle 16 Weibel,Franca, von Dübendorf, in Eglisau Mitglied des Kollektivunterschriftzuzweien Stiftungsrates 11 15 Schönenberger Kianicka, Dominique, von Wangen bei Olten, in Kollektivunterschriftzuzweien Zürich 12 17 Lüking, Renate, von Basadingen-Schlattingen, in Steckborn Präsidentindes Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 14 17 Münzel, Guido, von Baden,in Bern Geschäftsführer Kollektivunterschriftzuzweien 15 17m Ihde-Seholl,Dr. Thomas, von Diessbach bei Büren,in Bern Mitglieddes Kollektivunterschriftzuzweien Stiftungsrates 15 21 Baur, Jörg, von Risch, in Meilen Mitglied des Kollektivunterschriftzuzweien Stiftungsrates 15 20 Lüthy, Christoph, von Holziken, in Zürich Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 16 23 Reinert, Martin, von Hochdorf, in Zürich Mitglied des Kollektivunterschriftzu zweien Stiftungsrates 17 Ihde-Scholl, Dr. Thomas, von Diessbach bei Büren, in Bern Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 18 21 Schläppi, Sabine,von Lenk, in Zürich Mitglied der Kollektivunterschriftzu zweien Geschäftsleitung

18 19 Thalmann Treuhand AG (CHE-108.028.770), in Weinfelden Revisionsstelle

19 26 BDO AG (CHE-105.952.747), inZürich Revisionsstelle

20 26 Despland, Béatrice, von Genève, inChaney Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 20 26 Gysling, Urs, von Zürich, in Zürich Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 20 25m Biedermann Käss, Anita,von Zürich, in Zürich Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 21 24m Dauru, Andreas, vonWinterthur, in Winterthur Mitgliedder Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 21 24m Wisler, Marcel, vonSumiswald, in Radelfingen Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 22 30 Staub,Roger, von Zürich, in Zürich Geschäftsführer Kollektivunterschriftzuzweien 23 26 Aschwanden, Sabine, vonIsenthal, inHombrechtikon Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 23 25 Schröder, Sibylle, von Zürich, in Winterthur Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 24 25m Stoll, Stefanie, vonWilchingen, in Zürich Mitgliedder Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 24 26m Dauru, Andreas, von Winterthur, in Winterthur Kollektivunterschriftzuzweien 24 28m Wisler, Marcel, vonSumiswald, in Radelfingen Kollektivunterschriftzu zweien 25 28 Camenzind, Tobias, von Luzern, in Luzern Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 25 26m Biedermann Käss, Anita, von Zürich, in Zürich stellvertretende Kollektivunterschriftzuzweien Geschäftsführerin 25 29m Stoll, Stefanie, von Wilchingen, in Zürich stellvertretende Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsführerin 26 31 Schmid-Federer, Barbara, von Rorschach, in Männedorf Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 26 Shabanaj, Zeqir, von Schlieren, in Wohlen (AG) Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 26 Zuaboni, Gianfranco, von Oberkirch, in Zürich Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates

Zürich, 16.01.2023 Fortsetzung auf der folgenden Seite

KeNleo 20U

Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-106.710.767 Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana Zürich 4

Alle Eintragungen Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 26 28 Dauru, Andreas, von Winterthur, in Winterthur stellvertretender Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsführer

26 von Graffenried AG Treuhand (CHE-103.633.774), in Bern Revisionsstelle

26 28 BiedermannKäss, Anita, von Zürich, inZürich Kollektivunterschrift zu zweien 28 Kaufmann, Sibylle Claudia, von Basel, in Zürich Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 28 Strupler, Pascal Henri, von Frauenfeld, in Bern Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 28 31 Stähli,Damian, vonHofstetten bei Brienz,in Saanen Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 28 Schwendener Kellermann, Norina, von Buchs (SG), in Luzern stellvertretende Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsführerin 28 Giorgis-Zanini, Maria Bambina, von Morbio Inferiore, in Breggia Kollektivunterschrift mit einem Geschäftsführer oder stv. Geschäftsführerin 28 Gurtner-Zürcher, Caroline Daniela, von Teufen (AR), in Köniz Kollektivunterschrift mit einem Geschäftsführer oder stv. Geschäftsführerin 28 29 Scheffler, Kai, deutscher Staatsangehöriger, inZürich Kollektivunterschrift mit einem Geschäftsführer oder stv. Geschäftsführerin 28 31 Wisler, Marcel, von Sumiswald, in Radelfingen Kollektivunterschrift mit einem Geschäftsführer oder stv. Geschäftsführerin 29 Zwicknagl, Andrea, deutsche Staatsangehörige, in Bern Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 29 Jäckel-Lang, Dalit Carmela, von Basel, in Zürich Kollektivunterschrift mit einem Geschäftsführer oder stv. Geschäftsführerin

29 Stoll, Stefanie, von Wilchingen, in Zürich Kollektivunterschrift mit einem

Geschäftsführer oder stv. Geschäftsführerin 30 Langenberger Graf, Muriel, von Romanel-sur-Morges und Geschäftsführerin Kollektivunterschrift zu zweien Schelten, in Erlenbach (ZH)

Zürich, 16.01.2023 Dieser Auszug aus dem kantonalen Handelsregister hat ohne die nebenstehende Originalbeglaubigung keine Gültigkeit. Er enthält alle gegenwärtig für diese Firma aktuellen Eintragungen sowie allfällig seit 17.07.1991 gestrichene Eintragungen. Auf besonderes on Verlangen kann auch ein Auszug erstellt werden, der lediglich alle Beglaubigter gegenwärtig aktuellen Eintragungen enthält. Auszug

Der Registerführer i.V.

Sregis 46

68R10 6d

ZEWO EINGEGANGEN

Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana Hardturmstrasse 261 Postfach

8031 Zürich

Datum 11. September 2019 Kontakt Joël Reber, reber@zewo.ch, 044 366 99 52 Thema Bestätigung der Berechtigung zur Führung des Zewo-Gütesiegels

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir bestätigen hiermit, dass die Stiftung Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana von der Stiftung Zewo zertifiziert ist. Die Organisation erfüllt die von Statuten und Reglementen aufgestellten Kriterien und ist berechtigt, das Zewo-Gütesiegel für gemeinnützige Organisationen zu führen. Die Stiftung Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana wurde von uns 2013 umfassend geprüft. Zurzeit findet die planmässige und ordentliche Rezertifizierung der Organisation statt. Diese wird voraussichtlich Ende September 2019 abgeschlossen sein. Freundliche Grüsse Stiftung Zewo

RaN) G.Starl joël Reber Erica Stauffer Gütesiegelbereich Gütesiegelbereich

Stiftung Zewo - Pfingstweidstrasse 10 - 8005 Zürich - T + 41 (0)44 366 9955 - info@zewo.ch - Postkonto 87-464193-6 - MWST-Nr. CHE-109.281.337

Ib. WG UOe Nla

1EWo)

ZEWO Prüfergebnis für die Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana Datum: 23. September 2019 Resultat: Erneuerung des Gütesiegels für fünfJahre unter Auflagen

96% der geprüften Kriterien halten Sieim Wesentlichen ein.

Auflagen Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana -

Pro Mente Sana hält einzelne Zewo-Standards nicht mehr vollumfänglich ein. Der Stiftungsrats-ausschuss hat die Erneuerung des Zewo-Gütesiegels an folgende Auflagen geknüpft, die innerhalb der angegebenen Fristen erfüllt werden müssen:

Auflage 1 Interessenbindung Standard 5 Absatz 2 Mitglieder des obersten Leitungsorgans legen ihre für die Tätigkeitder Organisation relevanten Interessenbindungen im Jahresbericht oder auf der Webseite der Organisation offen. Beurteilung Mitglieder des Stiftungsrates und der Stiftungsversammlung legen bisher nurihre Tätigkeiten offen. Relevante Interessenbindungen wurden bis anhin weder erfragt noch publiziert. Es wurde bereits angekündigt, dass dies in Zukunft getan wird. Auflage Legen Sie die für die Tätigkeit der Organisation relevanten Interessenbindungen der Mitglieder des Stiftungsrates und der Stiftungsversammlung im Jahresbericht oder auf der Webseite der Organisation offen. Frist 31. Dezember 2019

Auflage 2 Mandatsvergabe Standard 8 Absatz 3 Littera c) Aufgabe, Dauer und Vergütung sind durch Beschluss des obersten Leitungsorgans festzulegen. RGÜTUNGER Beurteilung Am Gespräch wurde bestätigt, dass das Mandat von Herrn Ihde-Scholl vom Stiftungsrat nicht genehmigt wurde und weder die Aufgabe, noch die Dauer oder die Vergütung durch den Stiftungsrat beschlossen wurden. Zudem ist das Mandat nicht als Transaktion mit nahestehenden Personen im Anhang der Jahresrechnung ausgewiesen. Es wurde bereits angekündigt, dass dies in Zukunft umgesetzt wird. Bei der Vergabe des Mandats ist darauf zu achten, dass das betroffene Mitglied in den Ausstand tritt. Das Volumen des Mandats betrug im Jahr 2018 etwas mehr als 5'000 CHF. Auflage Regeln Sie die Aufgabe, Dauer und Vergütung des Mandats von Herrn Ihde-Scholl schriftlich durch einen Beschluss des Stiftungsrates. Weisen Sie die Vergütung im Rahmen des Mandats im Anhang der Jahresrechnung als Transaktion mit nahestehenden Personen aus. Frist 31. Dezember 2019

AARldo N00L

Auflage 3 Kontrolle der Unterorganisation

Standard 16 Absatz 2 Littera c) Für kleine Unterorganisationen gibt es ein erleichtertes Erst- und Rezertifizierungsverfahren. Das erleichterte Verfahren berücksichtigt, wenn die Mutterorganisation die Einhaltung der Zewo-Standards bei ihren Unterorganisationen fördert und kontrolliert. Beurteilung Gemäss den Angaben der Organisation stammt der aktuelle Zusammenarbeitsvertrag mit der Association romande Pro Mente Sana aus dem Jahr 1998. Darin wird keine explizite Kontrolle der Zewo-Standards durch Pro Mente Sana thematisiert. Dieses Jahr soll die Zusammenarbeit neu aufgegleist werden. Dabei wird gegebenenfalls der Zewo-Standard 16 ebenfalls integriert, damit in Zukunft Pro Mente Sana die Association romande Pro Mente Sana auf die Einhaltung der Zewo-Standards überprüfen kann. Auflage Halten Sie schriftlich fest, dass Pro Mente Sana die Kompetenz hat die Association romande Pro Mente Sana auf die Einhaltung der Zewo-Standards zu kontrollieren und kontrollieren Sie diese regelmässig. Frist 31. Dezember 2019

Auflage 4 Zweckgebundene Einnahmen

Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 8 Mittel, die einem von Dritten bestimmten und die Verwendungeinschränkenden Zweck unterliegen, sind als zweckgebundene Fonds im Fondskapital auszuweisen. Beurteilung Im Anhang der Jahresrechnung werden 135'000 CHF als zweckgebundene Einnahmen ausgewiesen. In der Rechnung über die Veränderung des Kapitals werden 374'076 CHF den Fonds zugewiesen. Diese Zahlen sollten übereinstimmen. Es wurde am Gespräch erklärt, dass der Unterschied daher kommt, dass es noch weitere zweckgebundene Einnahmen gäbe. Es wurde seitens der Zewo erläutert, dass dieser Sachverhalt in Zukunft im Anhang der Jahresrechnung erläutert werden sollte. Auflage Vergewissern Sie sich, dass die Höhe der Fondszuweisung in der Rechnung über die Veränderung des Kapitals mit der Höhe der zweckgebundenen Einnahmen übereinstimmt. Weisen Sie sämtliche zweckgebundene Einnahmen im Anhang der Jahresrechnung aus. Frist Jahresrechnung 2019

6d Prüfergebnis für die Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana 2/5

AgR 1o

Auflagen - Association Pro Mente Sana romande Die Association Pro Mente Sana romande hält einzelne Zewo-Standards nicht mehr vollumfänglich ein. Der Stiftungsratsausschuss hat die Erneuerung des Zewo-Gütesiegels an folgende Auflagen geknüpft, die innerhalb der angegebenen Fristen erfüllt werden müssen:

Auflage 1 Transparenz

12 Standard 12 Ansatz3

Die Organisation veröffentlicht den Jahresbericht und die revidierte Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER 21 RANSPAREN (inkl. Revisionsbericht) frei zugänglich auf ihrer Webseite. Beurteilung Die Association romande Pro Mente Sana hat die Jahresrechnung nicht aufder Webseite publiziert und die Jahresberichte nur bis ins Jahr 2016. Auflage Veröffentlichen Sie den Jahresbericht und die vollständige, revidierte Jahresrechnung inklusive Revisionsbericht aufIhrer Webseite. Frist 31. Dezember 2019

Auflage 2 Jahresrechnung Standard 13 Absatz 2 und 3 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Der Fundraising- und allgemeine Werbeaufwand sowie der administrative Aufwand werden nach der von der Zewo veröffentlichten Methodik berechnet und ausgewiesen. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 3 Der Einzelabschluss und der konsolidierte Abschluss umfassen jefünf Bestandteile: Bilanz, Betriebsrechnung, Geldflussrechnung (grosse Organisationen), Rechnung über die Veränderung des Kapitals, Anhang. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 22 Folgende Angaben sind im Anhang gesondert offenzulegen, sofern sie nicht in der Betriebsrechnung ausgewiesen sind: administrativer Aufwand (inkl. Personalaufwand); Fundraising- und allg. Werbeaufwand (inkl. Personalaufwand); angewendete Methode zur Berechnung des administrativen Aufwands sowie des Fundraising- und allgemeinen Werbeaufwands. Beurteilung In der Jahresrechnung 2017 ist die Rechnung über die Veränderung des Kapitals als Teil des Anhangs ausgewiesen. Des Weiteren ist die Kostenstruktur weder in der Betriebsrechnung noch im Anhang der Jahresrechnung ausgewiesen und die Zewo-Methode ist nicht als angewandte Methode ausgewiesen. Auflage Weisen Sie die Rechnung über die Veränderung des Kapitals als eigenständiger Teil der Jahresrechnung aus. Weisen Sie zudem die Kostenstruktur in der Betriebsrechnung oder im Anhang der Jahresrechnung aus. Weisen Sie zusätzlich die Zewo-Methode als angewandte Methode zur Berechnung der Kostenstruktur im Anhang aus. Frist Jahresrechnung 2019

3/5 UUU Prüfergebnis für die Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana UAN Me

Empfehlungen - Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana Die Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana erhält zu einzelnen Zewo-Standards Hinweise auf mögliche Verbesserungen:

Empfehlung 1 Mindestgliederung

Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Gemäss Swiss GAAP FER 21 Ziffer 11 Die Betriebsrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren wird mindestens wie folgt gegliedert: Entrichtete Beiträge und Zuwendungen, Personalaufwand, Sachaufwand und Abschreibungen. Danach folgen: Betriebsergebnis, Finanzergebnis, Betriebsfremdes Ergebnis, Ausserordentliches Ergebnis, Ergebnis vor Veränderung des Fondskapitals, Veränderung des Fondskapitals,Jahresergebnis. Beurteilung Die Betriebsrechnung derJahresrechnung 2017 könnte noch stärker an die Mindestgliederung von Swiss GAAP FER 21 angepasst werden. So wird bspw. der Betriebsaufwand in Projekt-, Personal-, Raum- und Verwaltungsaufwand, sowie Abschreibungen aufgegliedert. Es wurde erläutert, dass mit der aktuellen Darstellung der Aufwand für Personen, die für ein Projekt arbeiten, sowohl dem Projektaufwand, als auch dem Personalaufwand zugeteilt werden können. Des Weiteren ist das "Ergebnis vor Veränderung Organisationskapital" als "Jahresergebnis vor Veränderung Organisationskapital" auszuweisen, weil es sonst kein Jahresergebnis in der Betriebsrechnung gibt. Empfehlung Passen Sie die Gliederung der Betriebsrechnung stärker an die Mindestgliederung von Swiss GAAP FER 21 an.

Empfehlung 2 Wirkung

Standard 10 Absatz 1 Die Organisation handelt wirkungsorientiert. WIRKUNG Beurteilung Am Besuch wurde das Thema Wirkung besprochen. Eine Einschätzung zur Wirkung finden Sie im Anhang. Empfehlung Beachten Sie die Empfehlungen zur Wirkungsorientierung und weiten Sie Ihre Wirkungsorientierung stetig aus. Berichten Sie auch über allfällige Ergebnisse.

Empfehlung 3 Zewo-Methode Standard 13 Absatz 3 Der Fundraising- und allgemeine Werbeaufwand sowie der administrative Aufwand werden nach der von der Zewo veröffentlichten Methodik berechnet und ausgewiesen. Zewo-Methode Ziffer 5 Anwender dieser Methode ordnen den gesamten, in der Betriebsrechnung nach Swiss GAAP FER erfassten Betriebsaufwand den drei Kategorien zu. Ausgeklammert von der Betrachtung werden einzig: Entrichtete Beiträge und Zuwendungen an andere Organisationen im Rahmen von Unterleistungsverträgen (z. B. Transferzahlungen von BSV-Beiträgen an Regionalstellen). Beurteilung In der Jahresrechnung 2017 wurden Gelder, welche an Untervertragsnehmer (UVN) weitergeleitet wurden, in der Berechnung der Kostenstruktur vollständig dem Projektaufwand zugeordnet. Aufgrund eines Telefongesprächs von Frau Firmbach und Herrn Peier im Jahr 2018, wurden diese Gelder in der Jahresrechnung 2018 gemäss Zewo-Methode Ziffer 5 komplett aus der Berechnung der Kostenstruktur ausgeklammert. Am Gespräch wurde präzisiert, dass letzteres dann korrekt sei, wenn keinerlei Kontrolle über die weitergeleiteten Gelder bestehe. Es wurde seitens der Organisation erklärt, dass es zurzeit ein Controlling der UVN gäbe, dass der Aufwand, die Projekte zu kontrollieren und das Reporting zu kontrollieren letztes Jahr etwa 30'000 CHF betrug und dass die Kontrolle in Zukunft weiter ausgebaut würde. Aufgrund dieses Sachverhalts wurde empfohlen, die weitergeleiteten Gelder wieder in den Projektaufwand zu integrieren und allenfalls als separate Zeile auszuweisen. Empfehlung Weisen Sie die an die Untervertragsnehmer weitergeleiteten Gelder bei der Berechnung der Kostenstruktur wieder als Projektaufwand aus.

Prüfergebnis für die Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana 4/5 67 IAL 1de

Empfehlungen - AssociationProMente Sana romande Die Association Pro Mente Sana romande erhält zu einzelnen Zewo-Standards Hinweise auf mögliche Verbesserungen:

Empfehlung 1 Standard 13 Absatz 2 i Die Organisation erstelltihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Beurteilung In derJahresrechnung 2017 sind die Geldflussrechnung und die Rechnung über die Veränderung des Kapitals als Teile des Anhangs ausgewiesen. Gemäss Swiss GAAP FER 21 sind dies eigenständige Teile der Jahresrechnung. Empfehlung Halten Sie sich an die Mindestgliederung von Swiss GAAP FER 21 und weisen Sie die Geldflussrechnung und die Rechnung über die Veränderung des Kapitals als eigenständige Teile der Jahresrechnung aus.

Anhang Sie erhalten folgende Unterlagen zu Ihrer Information: > Übersicht Umsetzung Zewo-Standards > Einschätzung Wirkungsorientierung

Zürich/ 23. September 2019 D Martina Ziegerér Marc Peier Geschäftsleitérin Gütesiegelbereich

KAR 1en 6e6 Prüfergebnis für die Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana 5/5

OrO mnente sana Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Strategie 2018-2022 Für psychische Gesundheit - for Mental Health Seit 1978

6R A01 1o

Quellenangaben

Das Quellenverzeichnis zu den Fussnoten 1-12 finden Sie auf unserer Webseite unter: www.promentesana.ch/strategie

601 2R Iudo

Unsere Vision Unser Auftrag ist erfüllt, wenn alle psychisch beeinträchtigten Menschen und ihre Angehörigen Respekt und Unterstützung erhalten, Vertrauen in die eigene Lebendigkeit gewinnen und ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben gestalten können.

3

Kaul/ G43 W6a

Was ist psychische Gesundheit (Mental Health)? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, psychische Gesundheit (Mental Health) zu definieren. Die Stiftung Pro Mente Sana versteht psychische Gesundheit als Kontinuum zwischen den Polen «über gute psychische Gesundheit verfügen» bis «psychische Krankheit(en) haben». Jeder Mensch wird im Verlauf seines Lebens zu verschiedenen Zeiten auf verschie- denen Punkten auf diesem Kontinuum sein. Ein Mensch mit guter psychischer Gesundheit ist im Einklang mit seinen Gefühlen,hat gute kognitive Funktionen und steht in positivem Austausch mit seinen Mitmenschen. Das ermöglicht eine gute Leistung in Ausbildung und Arbeit und gute soziale Beziehungen in Familie und Umfeld.

Was sind psychische Beeinträchtigungen? Es gibt eine Vielfalt von Bezeichnungen, um psychische Beeinträchtigungen zu beschreiben: psychische Erkrankung, psychische Erschütterung, psychiatrische Krankheit, Nerven- krankheit, Zusammenbruch und Burnout. Umgangssprachliche Bezeichnungen wieSpinner, Psycho, verrückt, crazy, mad, durchgedreht, hat einen Vogel, nicht alle Tassen im Schrank usw. können Betroffene als stigmatisierend erleben. Eine psychische Beeinträchtigung oder Krankheit ist eine diagnostizierbare Krankheit, welche das Denken, Fühlen und Handeln einer Person und ihre Fähigkeit zu arbeiten, ihren Alltag zu bewältigen und erfüllende Beziehungen zu pflegen, beeinträchtigt!. Einige Menschen haben nur einmal im Leben eine Episode von psychischer Beeinträchtigung, andere haben viele Episoden, sind aber dazwischen gesund. Nur eine Minderheit leidet unter chronischen Beeinträchtigungen.

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Es braucht uns mehr denn jel. Wir sind stolz auf das bisher Erreichte. Dennoch stehen wir weiterhin vor grossen Herausforde- rungen. So hat die Stigmatisierung psychischer Krankheiten in den letzten 25 Jahren nicht wesentlich abgenommen?, und obwohl psychische Krankheiten in der Regel behandelbar sind, ist das Wissen in der Bevölkerung über Symptome, Krankheitsverläufe und Behandlungsmöglich- keiten nach wie vor gering3. Die Forschung konzentriert sich fast aus- schliesslich auf biologische und pharmakologische Fragestellungen; die Zusammenhänge zwischen Traumatisierung und psychischer Erschütterung sind zwar belegt, bleiben aber mangelhaft erforscht.

Die folgenden Zahlen und Fakten zeigen: Es braucht uns mehr denn jel

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1 von 2

Personen erlebt in ihrem Leben eine psychische Beeinträchtigung.

10 bis 25 Jahre

weniger lang leben Menschen mit einer psychischen Erschütterung, verglichen mit dem Durchschnitt der Bevölkerung.5

2 von 3

Menschen mit einer psychischen Erschütterung erhalten nicht die Unterstützung, die sie benötigen würden.0

Über 1 Million Menschen (jede_r 8. Einwohner_in) in der Schweiz nehmen Medikamente gegen Depression, Angststörungen und andere psychische Erkrankungen ein.

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Fast 50% aller Invalidenrenten werden aufgrund von psychischen Erkrankungen verfügt.8

Jede_r 9. Patient_in ist nicht freiwillig in der stationären Psychiatrie, sondern «fürsorgerisch untergebracht»°. Pro Jahr betrifft dies über 14'000 Personen.

Über 1'000 Menschen pro Jahr nehmen sich das Leben. Das sind fünfmal mehr Tote als im Strassenverkehr. Bei nahezu 90% der Suizide liegen vorbestehende psychische Beeinträchtigungen vor.10

20 Milliarden Franken

kosten psychische Krankheiten pro Jahr die Schweiz. Das ist viermal mehr, als der Bund für die Armee ausgibt.

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Unsere Mission Wir beraten und unterstützen Menschen mit psychischer Beeinträchtigung sowie deren Umfeld und fördern ihre Autonomie und Selbstbestimmung (Empowerment), damit sie in bestmöglicher psychischer Gesundheit leben. Wir inspirieren und befähigen sie, am gesellschaftlichen Leben selbstbestimmt teilzuhaben.

Wir setzen uns seit Errichtung der Stiftung 1978 auf der Ebene von Gesetzgebung und Rechtsprechung dafür ein, dass die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Menschen mit psychischer Beeinträchtigung gewährleistet wird. Wir engagieren uns für ihre Rechte, ihre soziale Sicherheit und Ihre persönliche Freiheit12

Wir überwinden die Trennung zwischen Fach- und Betroffenenorganisation und begegnen den Herausforderungen im Rahmen der psychischen Gesundheit trialogisch, also zusammen mit Betroffenen, Angehörigen und Fachpersonen Wir vertreten unsere gemeinsamen Anliegen.

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Unsere Werte Gemeinsam Wir arbeiten trialogisch und kooperieren mit allen, die unsere Ziele teilen.

Inspirierend Wir ermutigen die Menschen, sich mit ihren Krisen und ihrer Lebenserfahrung auseinanderzusetzen und ihre Potenziale zu entfalten.

Beherzt Wir verfolgen unsere Ziele leidenschaftlich und mutig und erproben neue Ansätze.

Unabhängig Wir sind integer und transparent.

Legitimiert Wir berufen uns auf die Europäische Menschenrechts- konvention (EMRK), die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Bundesverfassung und die explizite spezifische Gesetzgebung wie etwa das Behinderten- gleichstellungsgesetz (BehiG) von Menschen mit Behinderungen.

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Unsere Angebote und Dienstleistungen In der deutschen Schweiz sind wir mit einer Geschäftsstelle in Zürich und im Tessin mit einem Büro in Mendrisio präsent. Für die Westschweiz kooperieren wir mit unserer Partnerorganisation Association Romande Pro Mente Sana in Genf.

Wir beraten und begleiten Wir bieten telefonische und persönliche Beratung sowie e-Beratung durch Fachpersonen und Peers zu juristischen und psychosozialen Fragen an. Wir haben die Psychiatrische Patientenverfügung erarbeitet und bieten dazu Beratung und Schulungen an.

Wir stehen für Recovery Mit dem Seminar «Recovery-Wege entdecken» (8 Monate,

2 Kurstage pro Monat) ermutigen wir Menschen mit Psychiatrie-

Erfahrung, ihren eigenen Genesungsweg zu finden und stärken sie dafür (Empowerment). Gemeinsam mit dem Verein Ex-In Bern (Experienced Involvement) bieten wir die Peer- Weiterbildung zum «zum/zur Expert_in aus Erfahrung» an (18Monate, 2-3 Kurstage pro Monat, Praktikum, Diplomarbeit).

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Wir betreiben die Plattform Peer-Pool um Arbeitseinsätze von Peers zu fördern.

Wir informieren und sensibilisieren Mit unserem zweimal jährlich erscheinenden Magazin verfügen wir über eine bei Fachpersonen, Betroffenen und Angehörigen anerkannte Fachpublikation zur Psychiatrie- szene Schweiz. Weitere Informationsbroschüren und Ratgeber sind in unserem e-Shop erhältlich. Mitarbeitenden im Gesundheits- und Sozialwesen bieten wir Rechtskurse zu den Themen Invalidenversicherung, Erwachsenenschutz, Arbeitsrecht und Sozialhilfe an, in denen Aspekte im Zusammenhang mit psychischer Beeinträch- tigung im Fokus stehen.

Seit 2014 sensibilisieren und informieren wir die Bevölkerung gemeinsam mit 13 Kantonen durch die Kampagne «Wie geht's Dir?». Im Auftrag von Gesundheitsförderung Schweiz führen wir die Kampagne ab 2018 gemeinsam mit allen Kantonen der deutschen Schweiz und weiteren Partnern durch.

Für Firmen führen wir Seminare für Führungskräfte, HR- Mitarbeitende und Mitarbeitende durch, mit dem Ziel, psychi- sche Gesundheit, Prävention und die Früherkennung von psychischen Beeinträchtigungen in der Arbeitswelt zu fördern und die berufliche Wiedereingliederung von Betroffenen zu beschleunigen.

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Blick zurück Strategie-Periode 2012-2016

Während der letzten vier Jahre haben wir dank grossem Engagement unserer Mitarbeitenden, unserer Stiftungsgremien und zahlreicher Menschen im Umfeld der Stiftung viel erreicht. Besonders stolz sind wir auf Folgendes:

Wir sind ein unabhängiger und nationaler Player für psychische Gesundheit Pro Mente Sana vertritt als wichtigste private und unabhängige Organisation die Anliegen betroffener Menschen in Politik und Gesellschaft und ist als Fachorganisation Ansprech- partnerin nationaler und kantonaler Entscheidungsträger in Politik, Verwaltung, Psychiatrie und Zivilgesellschaft. Seit 2012 haben wir in mehr als 50 Vernehmlassungen Einfluss auf die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung genommen. Wir haben so die Stimme der Betroffenen bei der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung, beim Bundesgesetz zu Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlas- senen- und Invalidenversicherung (ELG) und beim Allge- meinen Teil des Sozialversicherungsrechtes (ATSG) eingebracht.

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Mit unserer Forderung nach einer Reduktion von Zwangs- massnahmen in der Psychiatrie um 50% - festgehalten im Positionspapier zu Zwangsmassnahmen - haben wir in der Fachwelt wie auch in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt und Diskussionen ausgelöst.

Wir sind eine wichtige Anlaufstelle für Beratung und Weiterbildung Seit 2012 haben fast 10'000 Menschen unsere psychosoziale und rechtliche Beratung in Anspruch genommen. Wir haben unzählige Beratungen zur Psychiatrischen Patientenverfü- gung (PPV) durchgeführt, Fachpersonen geschult und so das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung positiv anwendbar gemacht. In über 200 Referaten und Weiterbildungen für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen konnten wir unser Wissen in psychosozialen und rechtlichen Fragen an Einzelpersonen und Organisationen weitergeben. Wir bieten als erste Organi- sation in der Schweiz Peer-Beratungen an.

Wir sind das Kompetenzzentrum für Trialog, Recovery und Peers Wir haben den Trialog in die Schweiz gebracht. Heute gibt es regelmässige trialogische Seminare in vielen Regionen der Schweiz. Wir sind die führende nationale Drehscheibe für Recovery. Wir konnten unzählige Menschen für den Recovery-Weg motivieren, 40 Institutionen der Sozialpsychiatrie schulen und den Recovery-Gedanken mit unserem Positionspapier in der Schweiz etablieren. Dank uns ist der Peer-Gedanke in der Schweiz angekommen. Wir haben in unseren Peer-Weiterbildungen rund 100 Peers qualifiziert. Die Peer-Arbeit ist bereits in einigen psychiat- rischen Versorgungssystemen Standard, die Peer-Beratung ist etabliert.

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Unser Peer-Stellenpool ermöglicht es sowohl Peers als auch Arbeitgebenden, Einsatzmöglichkeiten aufzuzeigen, freie Stellen zu vermitteln und diese unkompliziert zu besetzen.

Wir sind in der Öffentlichkeit präsent und sensibilisieren die Arbeitswelt Medienschaffende wenden sich immer häufiger für Auskünfte und Hintergrundinformation an uns.

2014 lancierten wir zusammen mit dem Kanton Zürich die

Kampagne «Wie geht's Dir?». Sie wurde überdurchschnittlich wahrgenommen und konnte die Bevölkerung in mittlerweile

13 beteiligten Kantonen für das Thema psychische Gesundheit

sensibilisieren und aufklären. Im Pilotprojekt «Arbeitswelt» lenkten wir mit innovativen Workshops für Arbeitgebende bei namhaften Unternehmungen den Fokus auf das Thema psychische Gesundheit. In 80 Veranstaltungen wurden Leitungspersonen, Gesundheits- verantwortliche und Mitarbeitende im Umgang mit psychi- schen Belastungen am Arbeitsplatz geschult. Das fördert den Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen im ersten Arbeitsmarkt.

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Unsere strategischen Ziele 2018-2022

Menschen mit einer psychischen Erschütterung und ihre Angehörigen Wir haben bis 2022 unsere Angebote besser bekannt ge- macht, die Hilfesuchenden ermutigt und begleitet, einige mit geschulten Vertrauenspersonen unterstützt, ihnen Perspek- tiven aufgezeigt und sie beraten, andere weiterverwiesen und für Recovery-Wege inspiriert. Wir sind spezifisch auch Ansprechstelle für diejenigen, die bis anhin ohne angemessene Hilfe geblieben sind.

Politik Wir engagieren uns für eine schlagkräftige Lobby in Sachen psychische Gesundheit und soziale Sicherheit, die auf nationaler und kantonaler Ebene die politischen Entscheidungs- träger_innen erreicht. Wir beteiligen uns an politischen Prozessen im Sinne der Betroffenen. Aus der Praxis unserer Rechtsberatung heraus verfolgen wir sozialpolitisch wegweisende Fälle und streben Leiturteile durch Gerichte an.

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Öffentlichkeit und Gesellschaft Wir haben bis 2022 die Bevölkerung für psychische Gesundheit stärker sensibilisiert und psychische Erschütterung weiter entta- buisiert. Wir streben eine offener definierte Sicht auf psychische Erkrankungen an und verankern Recovery und das trialogische Prinzip. Wir engagieren uns für eine Gesellschaft, die Normalität offener definiert und akzeptierende Verhältnisse schafft.

Verantwortungsträger und Multiplikatoren in Arbeitswelt, Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen Wir haben bis 2022 Verantwortungsträger_innen, Multiplikator - innen und Fachpersonen mittels Vorträgen und Schulungen weitergebildet. Sie sollen in ihrem Wirkungskreis offen und kompetent in der Begegnung mit psychisch beeinträchtigten Menschen sein, zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihnen befähigt werden und für Prävention sensibilisiert sein.

Versorgungssysteme und Dienstleistungsangebote Wir haben bis 2022 Recovery, Peer-Arbeit und eine trialogische Haltung in vielen Systemen und Angeboten etabliert. Wir engagieren uns für das Recht von Menschen mit psychischer Beeinträchtigung auf differenzierte und alternative Wahl- möglichkeiten in Behandlung und Begleitung. Wir geben Impulse für nutzerzentrierte Forschung zum Verständnis von psychischer Erschütterung und Genesung. Wir kämpfen gegen zunehmende und unnötige Fürsorgerische Unterbringungen (FU) und Zwangsmassnahmen, leisten Betroffenen unbürokratisch Hilfe (z.B. durch die Vermittlung geschulter Vertrauenspersonen), motivieren für die Psychia- trische Patientenverfügung (PPV) und streben deutlich sinkende Zahlen von FU und Zwangsmassnahmen an.

Unsere Organisation Pro Mente Sana ist eine gesunde und breit verankerte Schweizerische Stiftung mit gesicherten Finanzen, schlanken Strukturen und motivierten und inspirierten Mitarbeitenden.

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Machen wir es möglicht Gemeinsam. Unsere ambitionierten Ziele können wir nur mit vielen engagierten Mitstreitenden erreichen. Wir arbeiten gemeinsam mit Betroffenen und Peers, suchen die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Organisationen und staatlichen Stellen und sind auf Gönner, Legate und Spenden angewiesen.

Danke an alle, die es zusammen mit uns möglich machen, dass betroffene Menschen und ihre Angehörigen mehr Selbstbestimmung, Gleichstellung und Respekt erhalten.

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Impressum

Mitglieder der Strategiegruppe: Thomas Ihde, Stiftungsratspräsident Béatrice Despland, Vizepräsidentin Sibylle Schröder, Stiftungsrätin Uwe Bening, Team Psychosoziales Andreas Daurù, Teamleiter Psychosoziales Myrjam Schwendener, Rechtsteam Roger Staub, Geschäftsleiter Stefanie Stoll, stv. Geschäftsleiterin

Die Stiftungsversammlung von Pro Mente Sana hat die Strategie auf Antrag des Stiftungsrates am 7. Dezember 2017 genehmigt.

Umsetzung: Marcel Wisler, Elisa Zwahlen Redaktion: Christine Klingler, Anna Beyme

Gestaltungskonzept und Satz: Rosa Guggenheim Ilustrationen: Gianna Mischol und Rosa Guggenheim Druck: Brüggli Medien, Romanshorn

MER Mlar 6A

Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana Hardturmstrasse 261 Postfach

8031 Zürich go

WIEGEHTS ne DIR? +41 44 446 55 00 kontakt@promentesana.ch OrO mente sana www.promentesana.ch Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

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Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Name DO/VN: Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)

Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.

Hauptzielgruppe der VN/UVN: Menschen mit eirer psychischen und/oder Suchterkrankung

Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID-Nr. ord. IV- Eigenleistungs- Kantons- Sprach- Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und => GLN (via BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig- region (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/I) Info-Mailadresse REFDATA); falls vorhanden Folge? XY www.xxx.ch

9999 1 ja/nein BE D GLM

xy (neu) info@muster.ch www.promentesana.ch ZH D/I

4265 Pro Mente Sana Dachorganisation 1'365'981 nein info@promentesana.ch

www.stiftungwohin.ch BE D

2163 Stiftung wohin 71'000 nein info@stiftungwohin.ch

www.solodaris.ch SO D

2250 Stiftung Solodaris 241'000 nein info@solodaris.ch 7601002927284

F www.promentesana.org 251'340 VD

3055 Association pro mente sana romande nein info@promentesana.org

Stiftung Ulmenhof (vormals Die Alternative D www.ulmenhof.ch ZH

4144 Ottenbach) 416'811 nein contact@ulmenhof.ch 7601002906890

www.archezuerich.ch ZH D

4247 Arche Zürich 180'744 nein info@archezürich.ch 7601002521833

Hilfsverein Schaffhausen www.hilfsverein-sh.ch SH D

4383 Vertrag folgt ab 2024, Sozialberatung 48'100 nein info@hilfsverein-sh.ch

www.guyerweg.ch AG D

6145 Stiftung Guyerweg 65'100 nein info@guyerweg.ch

BE D www.inklusia.ch

6146 Stiftung Inklusia 70'000 nein info@inklusia.ch

Hertihus Bülach (im Mandat-Beitrag bei DO www.hertihus.ch ZH D eingerechnet) nein info@hertihus.ch

Total 2'710'076

Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung 32'710 besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :

Visum VN: 1op om 11-04.2024 LeR! KARlule 64r Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0

Anhang C Fachkonzepte der VN Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige Fachkonzept Rechtsberatung (Dossier- und Kurzberatungen) Fachkonzept Begleitetes Wohnen Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Fachkonzept Treffpunkte für behinderte Personen und deren Angehörige Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4265

Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Im Rahmen des Vertrags zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) mit dem Bundesamt für Sozialversi- cherungen (BSV) erbringt die Dachorganisation Pro Mente Sana Beratungsdienstleistungen für psy- chisch beeinträchtigte und Sucht abhängige Menschen, ihre Angehörigen sowie weitere Bezugsperso- nen.

Der Fokus der Beratungen liegt auf den Problemen, die im Zusammenhang mit der Behinderung und der sozialen Inklusion stehen. Ratsuchende werden unterstützt in Orientierungs-, Entscheidungs-, Planungs- Umsetzungs- und Reflexionsprozessen mit dem Ziel, ihre Handlungsfähigkeit und Selbstwirksamkeit zu ,

stärken. Ziel ist also die selbstständige Lebensbewältigung (Befähigung, Empowerment und Autonomie). Auszug der Themen: Triage, Eingliederungsspezifische Lebensformen, Selbsthilfe, Recovery, Wohnen, Freizeit, Beziehungen, Finanzen, Arbeit und Bildung, Alltagsbewältigung Zugang zum Angebot Den beschriebenen Anspruchsgruppen soll ein niederschwelliger Zugang entsprechend ihrem Bedürfnis zu den Beratungsdienstleistungen ermöglicht werden, dies ist gerade für stigmatisierte Themen beson- ders wichtig. Dieses Ziel wird verfolgt durch: Ortsunabhängigkeit: Ratsuchende können sich von überall her an die Beratung wenden. Angeboten werden telefonische, online und E-Mail-Beratung sowie persönliche Beratung (face to face). Wahl des Kommunikationskanals (blended counseling): Dank den verschiedenen Beratungsformen können Ratsuchende wählen, in welcher Form sie kommunizieren möchten: telefonisch, per E-Mail, online, vor Ort. Die Fachstelle Integration der Arche Zürich betreibt ein niederschwelliges, ambulantes, psychosozia- les Beratungsangebot für folgende Themen: Finanzielle Existenzsicherung inkl. Einkommensverwaltung und Schuldenregelung, Erschliessung von psychiatrischen und somatischen Behandlungsangeboten, Beziehungsgestaltung, Vermittlung von Wohnformen, Tagesstrukturen, geschützten Arbeitsplätzen und Freizeitangeboten.

Die Stiftung Ulmenhof betreibt eine ambulante Beratungsstelle für Erwachsene und Kinder im Rahmen von Kurz- und Intensivberatungen sowie der Nachsorge. Die Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Beratungsdauer wird individuell festgelegt. Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

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Bei der Dachorganisation Pro Mente Sana bieten vier Organisationen Sozialberatungen an: - Stiftung Pro Mente Sana (Deutschschweiz und Tessin) Association pro mente sana romande (französischsprachige Schweiz) Arche Zürich: Beratungsstelle in der Stadt Zürich Stiftung Ulmenhof: Beratungsstelle im Kanton Zürich Link zur Webseite der Organisation: www.promentesana.ch, www.promentesana.org, www.archezuerich.ch, www.ulmenhof.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). Hilfe zur Selbsthilfe und Perspektiven auf ein gelungenes, autonomes Leben und einem Gene- sungsweg sowie die Förderung und Erhaltung der gesellschaftlichen Teilhabe. Die psychosoziale Beratung richtet sich nachfolgenden Wirkungszielen: Die Klient*innen erlernen oder erhöhen ihre Selbstbestimmung und sind in der selbstbestimmten Entscheidungsfindung befähigt. Die Klient*innen können ihre Teilhabe an den individuell relevanten Lebensbereichen bewahren oder erhöhen. Die Klient*innen können ihre persönlichen Ressourcen sowie die Ressourcen des Sozialraumes erhöhen oder bewahren und wissen diese zu nutzen. Die Klient*innen fühlen sich durch die Beratung gestärkt und entlastet. Spezifisch: Die/der Klient*in hat individuelle Lösungswege/Strategien für die Alltagsbewältigung und die Bewältigung von Notfallsituationen entwickelt. In der Beratung werden gemeinsam Ziele vereinbart. Die Beratungen dienen dazu, dass die betroffenen Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Berücksichtigung ihrer Behinderung führen können. Die Beratungen geben Anregungen, Perspektiven zu entwickeln. Gemeinsam wird ein Weg erarbeitet, welcher zum Ziel führen könnte. Dieser berücksichtigt die Förderung der Ressourcen der Betroffenen. Messbar: Klient*innen werden im Rahmen der Beratung unterstützt. Dies werten wir aus mit: Verschiedene Instrumente der Ressourcen und Leistungsmessung (Beratungsstatistiken, Kundenumfra- gen, Audits, QM-Instrumenten, Auswertungsgespräche mit den Ratsuchenden) machen die Ziele mess- bar. Aktionsorientiert: Die formulierten Ziele und Aktionen sind für die Ratsuchenen zweckmässig und realisierbar. Damit berücksichtigen die Ziele die Ressourcen der Betroffenen und fördern ihre Handlungsfähigkeit und Autonomie, Realistisch: Die Beratung erfolgt individuell und geht auf die Bedürfnisse der Klienten ein. Ein Arbeiten auf Augenhöhe ermöglicht es den Betroffenen mitbestimmen zu lassen und Verantwortung an sie/ihn zu übertragen. Die individuellen Ziele der Klient*innen werden so heruntergebrochen, dass sie Schritt für Schritt erreichbar werden. Dabei wird klar definiert, welche Schritte die/der Klient*in unternimmt, welche Schritte die psychosoziale Beratung und welche Schritte durch Drittpersonen zu unternehmen sind. Terminiert: Die mit der/dem Klient*in vereinbarten Ziele und Massnahmen werden terminiert, im Prozessverlauf werden sie, wenn nötig aber auch angepasst. Die Beratung endet, wenn die Ziele der Klienten erreicht sind. Die Dauer der Dienstleistung ist individuell und hängt von der Komplexität des jeweiligen Falles ab. Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 2/6

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Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)

Psychisch- und/oder suchtbehinderte Menschen, Angehörige und weitere Bezugspersonen. Das Bera- tungsangebot richtet sich hauptsächlich an erwachsene Menschen, die wegen einer Abhängigkeitser- krankung und/oder einer psychischen Beeinträchtigung mit negativen sozialen Folgen konfrontiert sind und ein selbstbestimmtes Leben führen wollen. Die Stiftung Ulmenhof bietet auch Beratungen für Kinder an.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu: Der Bedarf ergibt sich hauptsächlich aus der Nachfrage der Ratsuchenden, welche in den letzten Jahren stark gestiegen ist, aber auch Anfragen durch zuweisende Stellen im sozialen und medizinischen Be- reich. Angebotsanpassungen und -entwicklungen werden aus Kundenumfragen und -inputs in Pilotpro- jekten vorgenommen. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie X Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: teilweise auch in Englisch möglich. Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu: Dank den verschiedenen Beratungsformen und Kommunikationskanälen können sich Ratsuchende orts- unabhängig an uns wenden. Schriftliche Beratung ist möglich. Die Beratungsräumlichkeiten vor Ort (face to face Beratung) sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gut zugänglich. Die Webseiten sind teilweise in leicht verständlicher Sprache formuliert.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Kostenpflichtige Beratungen für Unternehmungen, Beratungen an Ratsuchende, welche gemäss KSBOB nicht bezugsberechtig sind, eine psychische Erkrankung aber vorliegt.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

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Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen Kurzinfo dazu Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Qualitätssicherung erfolgt auf verschiedenen Ebenen: Intervision, kollegiales Feedback (bspw. 4-Augen/Ohren-Prinzip) - Supervision, spezifische Weiterbildungen Kundinnenbefragungen interne und externe Audits - verschiedene Zertifizierungen bei den UVNs. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu enge Zusammenarbeit und Triage mit diversen Beratungsstellen und anderen Organisationen schweizweit.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Mitarbeitende verfügen über eine Tertiärausbildung und behinderungsspezifische Weiterbildungen (intern/extern). Die Teams sind interdisziplinär aufgestellt: Soziale Arbeit, Psychologie, Pflegefachexper- ten). Zusätzlich sind ausgebildete Expertinnen und Experten aus Erfahrung (Peers) eingestellt.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 4/6

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Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 9308 9308 9308 9308 37232 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 884 884 884 3536 Mitarbei- 884 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 10192 10192 10192 10192 40768 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 866296 866296 866296 866296 3465184 Personalkosten CHF 468191 468191 468191 468191 1872764 Sachkosten/Umlagen CHF 1334487 1334487 1334487 1334487 5337948 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 278100 278100 278100 278100 1112400 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 959270 959270 959270 959270 3837080 Finanzhilfe BSV CHF 1237370 1237370 1237370 1237370 4949480 Total Erträge

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) XSpenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

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Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Fund. M.122024

Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

1on AR Ort/Datum Ben, M.12.l023

Bundesamt für Sozialversicherungen 2et

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4265 Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: X Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Rechtsberatung Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Im Rahmen des Vertrags zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erbringt die Dachorganisation Pro Mente Sana Beratungsdienstleistungen für psychisch beeinträchtigte und Sucht abhängige Menschen, ihre Angehörigen sowie weitere Bezugspersonen. Die Rechtsberatung informiert und berätzu allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen. Dazu gehören insbesondere: Sozialversicherungsrecht (IVG, BVG, ELG, KVG, AVIG), PatientInnenrecht, Datenschutz, Akteneinsicht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (insbesondere zur eigenen Vorsorge, zur fürsorgerischen Unterbringung und zum Beistandsrecht), Arbeitsrecht, Krankentaggeld-Versicherungen, Sozialhilfe, Ehe- und Erbrecht, Mietrecht Die Rechtsberatung kann Fragen der Ratsuchenden beantworten, einen Überblick über die rechtliche Situation vermitteln, notwendiges juristisches Wissen vermitteln, einen Anspruch klären, Hinweise zur Lösung des Problems geben, einzelne Schritte erläutern und auch eine Standortbestimmung sein.

Abgrenzung Das Rechtsteam übernimmt keine Rechtsvertretungen in gerichtlichen Streitfällen. Vertretungen in andern Belangen, übernimmt es nur, wenn die Unterstützung dringend geboten und nicht durch jemand anders möglich ist. Zugang zum Angebot Den beschriebenen Anspruchsgruppen soll ein niederschwelliger Zugang entsprechend ihrem Bedürfnis zu den Beratungsdienstleistungen ermöglicht werden, dies ist gerade für stigmatisierte Themen besonders wichtig. Dieses Ziel wird verfolgt durch: Ortsunabhängigkeit: Ratsuchende können sich von überall her an die Beratung wenden. Angeboten werden telefonische, online und Email-Beratung, persönliche Beratung (face to face). Wahl des Kommunikationskanals (blended counseling): Dank den verschiedenen Beratungsformen können Ratsuchende wählen, in welcher Form sie kommunizieren möchten: telefonisch, per Email, online, vor Ort.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27/ Version 1.0

Kalb. 6ug

Rechtsberatungen werden von der Stiftung Pro Mente Sana in der Deutschschweiz und im Tessin und von der Association pro mente sana romande für die französischsprachige Schweiz angeboten.

Link zur Webseite der Organisation: www.promentesana.ch, www.promentesana.org

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). Gemeinsam mit den Ratsuchenden wird - soweit nötig - der Sachverhalt geklärt. Das notwendige juristi- sche Wissen, die konkrete Rechtslage, konkrete Lösungsschritte für das weitere Vorgehen und mögliche Auswirkungen sind geklärt. Wenn die Ratsuchenden nicht in der Lage sind ihre Rechte selbst wahrzu- nehmen, werden sie darin beraten, wie sie sich die nötige Unterstützung organisieren können.

Verschiedene Instrumente der Ressourcen und Leistungsmessung (Beratungsstatistiken, Kundenum- fragen, Audits). Ein Arbeiten auf Augenhöhe ermöglicht es den Betroffenen, mitbestimmen zulassen und Verantwor- tung an ihn zu übertragen. Konkrete Lösungsschritte für das weitere Vorgehen und mögliche Auswir- kungen werden gemeinsam mit den Ratsuchenden bestimmt. Die formulierten Ziele und Aktionen sind für die Ratsuchenden zweckmässig und realisierbar. Damit be- rücksichtigen die Ziele die Ressourcen der Betroffenen und fördern ihre Handlungsfähigkeit und Auto- nomie.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

LARAde 6A

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Psychisch- und/oder suchtbehinderte Menschen; Die Leistungen richten sich an sämtliche Sucht- und psychischen Erkrankungen

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Dachorganisation Pro Mente Sana bietet die gleichen Leistungen an, die sie bereits in früheren Leistungsperioden mit dem BSV verrechnet hat. Der Bedarf ergibt sich hauptsächlich aus der Nachfrage der Ratsuchenden, aber auch durch vermehrte Anfragen durch zuweisende Stellen im sozialen und medizinischen Bereich. Angebotsanpassungen und -entwicklungen werden aus Kundenumfragen und -inputs in Pilotprojekten vorgenommen. 2023 startet ein Pilotprojekt Walk-In Beratung, welches rechtliche und psychosoziale Beratung vor Ort und ohne Anmeldung anbietet. Das Pilotprojekt wird durch Förderstiftungen finanziert.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie X Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen) In den Sprachen

Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Auf Wunsch bieten wir auch Beratungen in Englisch an. Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Dank den verschiedenen Beratungsformen und Kommunikationskanälen können sich Ratsuchende ortsunabhängig an uns wenden. Schriftliche Beratung ist möglich. Die Beratungsräumlichkeiten vor Ort (face to face Beratung) sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gut zugänglich Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation bezahlte Beratungsdienstleistungen an Unternehmungen und soziale Organisationen.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

KAl1W Gb

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Der Zielgruppe werden Prospekte und Flyers in verschiedenen sozialen und medizinischen Einrichtungen abgegeben. Via spezifische Veranstaltungen, Newsletter und Publikationen wird auf das Angebot aufmerksam gemacht. Mit gezielten Informationskampagnen werden Fachpersonen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen angesprochen und mit Flyers und Visitenkarten bedient. So finden die Ratsuchenden an diversen Stellen Informationen über unser Beratungsangebot.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Qualitätssicherung erfolgt auf verschiedenen Ebenen: Intervision, kollegiales Feedback (bspw. 4-Augen/Ohren-Prinzip) Supervision, spezifische Weiterbildungen Kundinnenbefragungen Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) X ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Koordination mit verschiedenen regionalen und nationalen Leistungserbringer (bspw. Juristinnen Olten, Procap, soziale Dienste, SPO). Spezifikation der Leistung in Abgrenzung zu staatlichen und anderen Stellen (soziale Dienste, SPO, Pro Infirmis, Procap etc.). Die Dachorganisation Pro Mente Sana bietet spezifische Dienstleistungen für Menschen mit einer psychischen oder Sucht bedingten Behinderung an und kennt andere Angebote. Wo möglich, verweisen wir die Ratsuchenden weiter.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Mitarbeitenden müssen über spezifisches Wissen in den Bereichen psychische Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeit, Recovery, Empowerment, Selbsthilfe und den damit verbundenen Fragen von Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten, dem psychosozialen und medizinischen regionalen und nationalen Versorgungsangebot und lebenspraktischen Fragen verfügen. Die Pro Mente Sana organisiert interne Schulungen dazu. In interdisziplinären Inter- und Supervisionen mit Peers und Fachpersonen aus dem psychosozialen Bereich, werden Fälle reflektiert und behinderungsspezifische Themen besprochen.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

KARIa 64

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 2152 2152 2152 2152 8608 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 350 350 350 1400 Mitarbei- 350 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 2502 2502 2502 2502 10008 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 282570 282570 282570 282570 1130280 Personalkosten

Sachkosten/Umlagen CHF 127450 127450 127450 127450 509800

CHF 410020 410020 410020 410020 1640080 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 94050 94505 94505 94505 377565 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 292782 292782 292782 292782 1171128 Finanzhilfe BSV CHF 386832 387287 387287 387287 1548693 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

WA-Wa Gb

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Funoh., 11.01.2024

Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Murla LAR

Ort/Datum Demy PP.Illol3

Bundesamt für Sozialversicherungen 682

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

Ae- No G2

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt fürSozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4265 Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen undLeistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024- 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Begleitetes Wohnen Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Begleitetes Wohnen in einer Wohngemeinschaft (mit eigenem Mietvertrag) oder in der eigenen Woh- nung mit individuell bedarfsorientierter Begleitungsintensität (max. 4-Brutto-Begleitstunden pro Anwe- senheitswoche). Ziel ist die individuelle Förderung und Stärkung persönlicher Ressourcen zur Erreichung grösstmöglicher Autonomie und einem selbstbestimmten Leben (Empowerment, UN BRK). Das Begleitete Wohnen dient auch in der Übergangsphase von stationärem Wohnen in die Eigenständigkeit. Das begleitete Wohnen bildet einen stabilisierenden Zwischenschritt und eine Vorbereitung in Richtung einer instituti- onenunabhängigen eigenen Wohnform. Die Wohnungen und Wohngemeinschaften befinden sich in Quartieren und sollen so die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen sowie ein Leben in einem normalisierten Wohnumfeld gewähr- leisten. Begleitetes Wohnen werden von der Stiftung Solodaris, der Stiftung Wohin und der Stiftung inklusia an- geboten.

Link zur Webseite der Organisation: www.solodaris.ch, www.stiftungwohin.ch, www.inklusia.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung durch minimale individuell abgestimmte Beratungs- tätigkeit in ihrem eigenen Zuhause ausserhalb von Institutionen in ihrer Selbstbestimmung und Autono- mie unterstützen. Das Begleitete Wohnen trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen in eine selbständige Wohnform wechseln können, zu Hause bleiben oder dass Aufenthalte in Einrichtungen hinausgezögert werden. Das Begleitete Wohnen ermöglicht es Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen mehr Verantwor- tung zu übernehmen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, individuelle Rechte auszuüben und die Teilhabe und den Einbezug in allen Bereichen des täglichen Lebens aufrechtzuerhalten.

Fachkonzept Art. 74 IVG /VP 2024-27 /Version 1.0

RR/. K41

Die Unterstützung ist auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen mit psychischer Beeinträchtigung zugeschnitten. Sie verfolgt die individuelle Stärkung der persönlichen Ressourcen und Unterstützung in lebenspraktischen Fragen, die mit der Behinderung im Zusammenhang stehen. Ein Arbeiten auf Augenhöhe ermöglicht es den Betroffenen, mitbestimmen zulassen und Verantwor- tung an ihn zu übertragen. Individuelle Ziele und Handlungen werden gemeinsam mit den Ratsuchen- den bestimmt und besprochen, welche Aufgaben die Betroffenen und welche Aufgaben die Fachperso- nen übernehmen. Sie werden durch eine Situationsanalyse und regelmässige Standortbestimmungen validiert, die eine progressive Entwicklung hin zu diesen Zielen ermöglichen. Die Ziele werden unter Be- rücksichtigung der vorhandenen oder entwickelbaren Ressourcen und Kompetenzen festgelegt. Messbar: Verschiedene Leistungserfassungsinstrumente (Statistiken, QM, Audits etc.), Auswertungsge- spräche mit den Bewohnerlnnen und ihren Bezugspersonen, Zufriedenheitsbefragungen. Die Zielerreichungen werden gemeinsam mit den Ratsuchenden zeitlich (bspw. jährliche Förderpla- nung) terminiert. Wenn es sich zeigt, dass eine Unterstützung nicht mehr nötig ist, wird der Austritt ge- meinsam geplant und begleitet. Begleitvereinbarungen regeln die Bezugsberechtigung der Leistung (IV- Berechtigung). Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm»

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Kinder Suchtbehinderung Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Erwachsene Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die eine minimale Betreuungsstruktur in Form von punktueller Begleitung wünschen oder benötigen. Die Wohngemeinschaften oder Wohnungen befinden sich bewusst ausserhalb der Institutionen in stadtähnlichen Quartieren und sollen so die gesellschaftliche Gleichberechtigung und Teilhabe (UN BRK) unterstützen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Andere: Kundenumfrage/Kundeninput X

Kurzinfo dazu Nachfrage von Betroffenen und Zuweisungsstellen (Sozialdienste, psychiatrische Kliniken etc. in der Region).

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/5

KRAR 1Wo68

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen) Kurzinfo dazu Ein Teil der Wohnungen und Wohngemeinschaften sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (rollstuhlgängig) konzipiert. Spezielle Infrastrukturen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung wird ein vielfältiges und durchlässiges Wohnangebot angeboten. Von 24 Stunden Betreuung bis hin zu wöchentlichen Besuchen in der eigenen Wohnung wird die gesamte Palette angeboten. Dies ermöglicht ein indivduell abgestimmtes Betreuungsverhältnis und Entwicklungsmöglichkeiten hin zu grössmöglicher Autonomie. Das Begleitete Wohnen ist das am wenigsten betreute Angebot und grenzt sich somit von anderen Wohnangeboten ab. Voraussetzung dafür sind minimale hauswirtschaftliche Kenntnisse, Bereitschaft zur Zusammenarbeit, eine Arbeit/Tagesstruktur und die Fähigkeit und Motivation, sich in diesem offenen Rahmen selbstständig bewegen zu können und die Alltagsgestaltung selbstverantwortlich ZU übernehmen. Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedin usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)?

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Zusammenarbeit und Koordination mit regionalen Institutionen/Anbietern, Arbeitgebern und allen beteiligten sozialen Institutionen. Nationale Vernetzung der Anbieter durch die DO.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu interne und externe Weiterbildung, Inter-, Fall- und Supervision, Einzelcoachings, Mitarbeiterforen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 3/5

NOR Ia 164

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 5030 5030 5030 5030 20120 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 735 735 735 735 2940 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 5765 5765 5765 5765 23060 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Personalkosten CHF 414000 414000 414000 414000 1656000 CHF Sachkosten/Umlagen 98500 98500 98500 98500 394000

CHF 512500 512500 512500 512500 2050000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 239500 239500 BSV (*Details in nachfolgender 239500 239500 958000 Liste ankreuzen) CHF 275000 275000 Finanzhilfe BSV 275000 275000 1100000

CHF 514500 514500 514500 514500 2058000 Total Erträge

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 4/5

NAl 1o 60

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Finneh. 11.01.2024

Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Ma/ IaR Ort/Datum Je 19.12.2023

Rat Bundesamt für Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/5

K 6

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG Vertrags-Nr. 4265 Vertragsnehmerin Pro Mente Sana Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Webseiten sind das Fenster der Dachorganisation Pro Mente Sana gegenüber Betroffenen, Angehö- rigen, weiteren Bezugspersonen und der Öffentlichkeit. Es finden sich dort vielfältige Informationen über psychische und Sucht bedingte Behinderung, verschiedene Dienstleistungen in der ganzen Schweiz und Angebote der Dachorganisation Pro Mente Sana. Diverse Informationen und Werkzeuge sowie Ar- tikel zum Thema Wohnen, Arbeiten, Freizeit Ferien sowie Selbsthilfeangebote werden öffentlich ge- macht. Adressverzeichnisse von Wohn- und Arbeitseinrichtungen sind über Suchmaschinen erschlos- sen. Die Informationen und Angebote werden auf der Webseite der Pro Mente Sana für die drei Ziel- gruppen (Betroffene, Angehörige, Bezugspersonen) übersichtlich dargestellt. Betroffene sollen gezielt für regionale Anlaufstellen und Selbsthilfegruppen/-treffen sensibilisiert werden. Eine Reihe von Infor- mationsbroschüren, Ratgeberbroschüren und Bücher informieren über wichtige Aspekte im Umgang mit psychischen und Sucht bedingten Krankheiten und Behinderungen, thematisieren verschiedene Krankheiten, Möglichkeiten der Lebensgestaltung sowie der Eingliederung in die Gesellschaft. Alle Medien richten sich an Betroffen, Angehörige, weitere Bezugspersonen und die Öffentlichkeit. Teils werden die Broschüren von der Dachorganisation selbst herausgegeben. Daneben wird auch auf Bro- schüren und andere Medien von anderen Organisationen und Stellen hingewiesen. Der gezielte Einsatz von Flyern bei Betroffenen, Angehörigen und weiteren Bezugspersonen sollen die Angebote der Dach- organisation Pro Mente Sana bekannt machen. Mit qualitativ hochstehenden elektronischen Rundbrie- fen sowie über verschiedene Soziale Medien werden einer stetig wachsenden Zahl von Betroffenen, Angehörigen und weiteren Bezugspersonen sowie der Öffentlichkeit Wissen vermittelt und über Ange- bote, Veranstaltungen, Therapiemöglichkeiten, Selbsthilfe, Recovery, die rechtliche Situation und Ein- richtungen in der ganzen Schweiz informiert. Über die Leistung Medien und Publikationen gelingt es der Pro Mente Sana, ihre Expertise breit zu streuen. Nur durch gezielte und professionelle Information der Betroffenen, Angehörigen und Fachpersonen ist der Weg offen, dass betroffene Menschen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft leben können. Über allge- meine Medien und Publikationen werden auch gezielte Informationen über Angebote der Dachorgani- sation und anderen Organisationen (unabhängig eines Leistungsvertrages mit dem BSV zu Art. 74 IVG) für Menschen mit einer psychischen und/oder Suchterkrankung angeboten. Bei der Dachorganisation Pro Mente Sana bieten die Pro Mente Sana in Zürich, die Association pro mente sana romande und die Stiftung Ulmenhof Medien und Publikationen an.

Link zur Webseite der Organisation: www.promentesana.ch, www.promentesana.org, www.ulmenhof.ch

Fachkonzept Art. 74 IVG /VP 2024-27 / Version 1.0

LaeN6G8

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). Menschen der Zielgruppe und allgemein Menschen mit Behinderungen, Angehörige und weiteren Be- zugspersonen finden schnell und einfach Zugang zu barrierefreien Informationen über das Angebot von Pro Mente Sana. Im speziellen über Selbsthilfe-Angebote, Wissensvermittlung und Sensibilisierung für Menschen mit einer psychischen und/oder Suchterkrankung, ihre Angehörigen und weiteren Bezugs- personen. Das Angebot richtet sich nachfolgenden Wirkungszielen: Die Klientinnen und Klienten erfahren Empowerment Die Klientinnen und Klienten erlernen oder erhöhen ihre Selbstbestimmung und sind in der selbst- bestimmten Entscheidfindung befähigt. Die Klientinnen und Klienten können ihre Teilhabe an den individuell relevanten Lebensbereichen bewahren oder erhöhen. Die Klientinnen und Klienten können ihre persönlichen Ressourcen sowie die Ressourcen des Sozi- alraumes erhöhen oder bewahren und wissen diese zu nutzen. Die Klientinnen und Klienten erhalten Impulse zur partizipativen Lebensführung (Inklusion) und der umfassenden Teilhabe im Sinne der UNO-BRK Die Klientinnen und Klienten fühlen sich durch die erhaltenen Informationen gestärkt und entlas- tet. Gesamthaft wird mit dem Angebot die selbstbestimmte und barrierefreie Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft gefördert, damit MmB ihre Entscheidungen besser treffen können. Spezifisch: Betroffene, Angehörige und Bezugspersonen sollen möglichst niederschwellig über das breite Angebot regional und national informiert werden. Dazu braucht es verschiedene Kanäle. Aktuelles Wissen zu psychischen und/oder Suchterkrankungen soll allen zur Verfügung stehen. Erzählungen von Betroffe- nen, die ihre Krise überwunden haben, sollen Hoffnung und Perspektive vermitteln. Messbar: Menschen mit Behinderungen erfahren durch die Inhalte Unterstützung. Analyse derLeistungen, Anzahl und Auflagezahl von Publikationen und Beiträgen, Statistiken, Kunden- umfragen, Audits, Qualitätsumfragen. Online-Messinstrumente, wie Downloads pro Broschüre/Ratge- ber/Infobroschüre pro Jahr, Webstatistiken, Newsletter-Statistiken, Soziale Medien-Statistiken. Aktionsorientiert: Mit den Dienstleistungen erreichen wir Betroffene direkt, aber auch über ihr soziales Umfeld (Angehö- rige, Bezugspersonen, zuweisende Stellen etc.). Realistisch: Die Ziele basieren auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre. Niederschwelliger Zugang, komplexe Inhalte verständlich und barrierefrei vermitteln. Bekanntmachung der Angebote. Bedarfs- bzw. aktualitätsbezogene Angebote Terminiert: Die Erbringung der Leistungen erfolgt laufend. Die Ziele sind innerhalb eines Kalenderjahres definiert. Die Auswertungen erfolgen jeweils am 31.12 und werden auch so dem BSV gemeldet. Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichungerfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

LDR WEY

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung X Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)

Psychisch- und/oder suchtbehinderte Menschen, ihre Angehörigen, Bezugspersonen, Fachpersonen aUs dem Gesundheits- und Sozialwesen und die breite Öffentlichkeit. Es gibt verschiedene Formen der Sucht- und psychischen Erkrankungen. Die Leistungen beziehen sich auf sämtliche Formen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die bisherige nachfrage der zur Verfügung gestellten Medien- und Publikationen ist hoch. Die Anzahl der Webseitenbesuche und der Kundenstamm für die verschiedenen Newsletter erhöhen sich stetig. Die Dachorganisation Pro Mente Sana ist sehr offen für Rückmeldungen seitens der Empfänger*innen.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie X Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Ein Teil der Medien- und Publikationen sind in den gängigsten Migrationssprachen erhältlich: Portugiesisch, Spanisch, Türkisch, Serbisch, Kroatisch, Bosnisch, Albanisch. Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Unsere Beiträge werden nicht in Fachsprache formuliert, sondern in verständlicher Sprache, damit sie von einer möglichst breiten Zielgruppe gelesen werden können.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 3/6

KAlWeGg

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die festgelegten Ziele werden laufend (nach Abschluss jeder Massnahme und zu Jahresende) ausgewertet und entsprechende Veränderungen eingeleitet. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) XFachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Mitarbeitenden der Kommunikation sind stets in engem Kontakt mit den

Fachpersonen und Selbstbetroffenen der Angebote. Geschichten, Texte, Inhalte werden in Absprache

mit diesen Fachpersonen erstellt und die fachliche Redaktion wird von den Fachpersonen und den

Selbstbetroffenen vorgenommen.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

(Lels6. 64 1

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 2540 2540 2540 2540 10160 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 41 41 41 164 Mitarbei- 41 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 2581 2581 2581 2581 10324 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 257040 257040 257040 257040 1028160 Personalkosten CHF 203600 203600 203600 203600 814400 Sachkosten/Umlagen CHF 460640 460640 460640 460640 1842560 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 68000 68000 68000 68000 272000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 252840 252840 252840 252840 1011360 Finanzhilfe BSV CHF 320840 320840 320840 320840 1283360 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 5/6

KRRI.bR 1do

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Fundr, 11.04.2024 Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Mlanr Ide Ort/Datum Ben,sP.hl.lol3

Bundesamt für ee

Sozialversicherungen 17ey

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

I. 64 1o

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4265

Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)"

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Gesundung von schwerer psychischer Erkrankung und ein selbstbestimmtes, autonomes Leben ist mög- lich. Diese Erkenntnis hat in den letzten Jahren für viel Bewegung im psychiatrischen Umfeld gesorgt. Vor allem für betroffene Menschen erschliesst sich eine bisher unerwartete Hoffnung. Es wird deutlich, dass eine entsprechende Unterstützung zur nachhaltigen Stabilisierung, Autonomieerfahrung und des individuellen Gesundungsprozess hilfreich und sinnvoll ist. Die Stiftung Pro Mente Sana und die Associa- tion pro mente sana romande nehmen diese Erfahrungen zum Anlass, verschiedene Kurse für Men- schen mit einer psychischen Behinderung und ihren Angehörigen anzubieten.

Recovery Wege entdecken Seminar (Block- und Semester-/Jahreskurs) Das Seminar richtet sich an Menschen mit schwerer psychischer Erkrankung und häufiger Psychiatrie- Erfahrung (IV-Bezügerlnnen), die noch am Anfang ihres Gesundungs- und Autonomieweges stehen. Durch die Auseinandersetzung mit der eigenen Erkrankung in einer über eine gewisse Zeit stabile Gruppe erkennen die Menschen den eigenen Genesungsweg, gewinnen an Selbstvertrauen und Hoff- nung und können vom Erfahrungswissen in der Gruppe profitieren.

Das Seminar dauert acht Monate mit je einem Modul von zwei Tagen pro Monat. Es wird in Zusammen- arbeit mit Institutionen der Behindertenhilfe oder ambulant angeboten. Die Module beinhalten Themen wie Empowerment (Selbstbefähigung), Selbsterforschung, Recovery, Lernen und Lehren, Krisenintervention sowie Psychiatrie und Rechte. Statt auf Defizite fokussieren Recovery Wege Seminare auf wertvolle Ressourcen und machen diese für unsere Gesellschaft nutzbar. Das entspricht den internationalen und nationalen gesundheitspolitischen Forderungen nach Einbezug von Betroffenen (UN BRK).

Die Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana möchte in der Leistungsperiode 2024 bis 2027 die eigen konzipierte Weiterbildung an verschiedene Partner in der ganzen Schweiz weitergeben und damit flä- chendeckend für ein Angebot sorgen. Mittels Kooperationsvertrags werden verschiedene regional ver- ankerte Organisationen konzeptionell befähigt, die Seminare durchzuführen. Für die Finanzierung sind die Organisationen verantwortlich. Die Pro Mente Sana sorgt für die Qualitätssicherung des Angebots und für die Information der Leistungsberechtigten Menschen über verschiedene Angebote via Web- seite.

Fachkonzept Art. 74 IVG /VP 2024-27/ Version 1.0

D2lAR Mr UUD

Rechtskurse für psychisch behinderte Menschen und ihren Angehörigen (Tageskurs) Eintägige Rechtskurse für Menschen mit einer psychischen Behinderung helfen den Betroffenen, juristi- sche Fragen und Vorgehensweisen im Zusammenhang mit ihrer Krankheit (Sozialversicherungsrecht, Erwachsenenschutzrecht) besser zu verstehen, Erfahrungen auszutauschen und daraus konkretes Han- deln abzuleiten (Empowerment/Autonomie). Kurse zu den Rechten für Angehörige unterstützen in rechtlichen Fragestellungen.

Link zur Webseite der Organisation: www.promentesana.ch, www.promentesana.org

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). Hauptziel: Durch die Recovery Seminare erwerben die Teilnehmenden die Fähigkeit, sich auf den eigenen Gesun- dungs- und Autonomieweg zu begeben und damit ein ihren Umständen entsprechendes selbstbe- stimmtes und erfülltes Leben leben können. Die Rechtskurse für Betroffene befähigen Menschen mit psychischer Behinderung, juristische Fragen im Zusammenhang mit ihrer Krankheit zu verstehen und daraus konkretes Handeln abzuleiten (Empower- ment).

Wir verfolgen dabei folgende Wirkungsziele: Die Teilnehmenden erfahren eine strukturierte Auseinandersetzung mit dem Thema Recovery (Selbstwirksamkeit, Selbsthilfe, Genesung. Die Teilnehmenden gewinnen neues Selbstvertrauen, sie stärken das Gefühl von Selbstwirksamkeit, erweitern emotionale Kompetenzen und gewinnen nicht zuletzt Vertrauen in die eigene Lebendig- keit. Die Teilnehmenden gewinnen Selbstvertrauen, Handlungskompetenzen und Autonomie und ver- bessern damit die psychische Gesundung. e Sie bewahren oder erhöhen ihre Ressourcen (persönliche und die ihrer Umwelt) und wissen sie zu nutzen Sie bewahren oder erhöhen ihre selbstbestimmte Teilhabe an den individuell relevanten Lebensbe- reichen und fühlen sich entlastet. Sie können die Vor- und Nachteile von verschiedenen Lösungswegen aufgrund ihres aktuellen und individuellen Bedarfs kennen und können Entscheidungen besser und selbstbestimmter treffen.

Gesamthaft wird mit den Kursen die selbstbestimmte und barrierefreie Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaftgefördert, damit MmB ihre Entscheidungen besser treffen können.

Messbar: Die Teilnehmenden besuchen den Kurs und erfahrend empowerment und Unterstützung. Dies messen wir mit folgenden Instrumenten: Kundenumfrage nach Abschluss der Seminare Auswertung/Statistiken über die Teilnehmenden: Anzahl TN, Wartelisten etc. Durch Evaluation der Leitenden des Kurses aus ihrer Sicht

Aktionsorientiert: Der Kurs geht auf die Situation der Betroffenen ein, ist entsprechend ihren Fähigkei- ten aufbereitet, deckt Lücken auf und fördert die Fähigkeit diese zu eliminieren. Realistisch: Der jeweilige Kursinhalt motiviert zur Teilnahme, Gruppengrössen dem Thema entspre- chend. Der Kursinhalt ist den aktuellen Herausforderungen der Betroffenen angepasst. Die Inhalte wer- den in einfacher, verständlicher und in pädagogisch adäquater Form vermittelt.

Terminiert: Jahresplanung und frühzeitige Publikation der Kurse. Die Leistung beginnt mit der Kursplanung (Organisation/Kursleitende) und endet mit der Evaluation nach dem Ende des Kurses.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 2/6

Uallwbd

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit - Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Die Kursangebote richten sich an Menschen mit schwerer psychischer Erkrankung und häufiger Psychiatrie-Erfahrung (IV-Bezügerinnen) und ihre nahen Angehörigen

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Die Kurse sind möglichst zugänglich für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder anderen individuellen Beeinträchtigungen. Wo nicht, sind die Mitarbeitenden sehr bemüht, den Zugang möglichst einfach zu halten und auf individuelle Gegebenheiten einzugehe

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Psychosoziale Workshops und Rechtskurse für Fachpersonen (nicht BSV subventioniert).

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

U4ER 1a 68

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Recovery Kurse werden evaluiert, die Pro Mente Sana stellt die Qualität für alle Kurse mit Partnern sicher. Super- und Intervision, spezifische Weiterbildung. Die Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana ist EduQua zertifiziert. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Die Kurse werden gemeinsam von erfahrenen Fachpersonen und Peers geleitet. Für die Recovery Kurse wird eine spezifische Weiterbildung verlangt (durch Pro Mente Sana angeboten

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen

Kurzinfo dazu Für die Recovery Kurse wird eine spezifische Weiterbildung verlangt (durch Pro Mente Sana angeboten

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 4/6

BAR Ala 6d

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- 0 Mitarbei- fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei- beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 188 188 188 188 752 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 1743 1743 1743 1743 6972 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 100 100 100 100 400 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 111570 111570 111570 111570 446280 Personalkosten CHF 75700 75700 75700 75700 302800 Sachkosten/Umlagen CHF 187270 187270 187270 187270 749080 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 60000 60000 60000 60000 240000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 139747 139747 139747 139747 558988 Finanzhilfe BSV CHF 199747 199747 199747 199747 798988 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 5/6

LerIAle ch

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Amich, 11.01.2024

Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

U de Ort/Datum Ben SP.l2.lol3

Bundesamt für Sozialversicherungen Fl

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

ILAL IWG

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4265 Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Treffpunkte f.Menschen mit Behinderung u. Angeh.

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Niederschwellige, durch Fachpersonen betreute Treffpunkte mit regelmässigen Öffnungszeiten für psy- chisch behinderte Menschen. Die Treffpunkte sind auch an Wochenenden und Feiertragen offen. Sie ermöglichen die Pflege von Gemeinschaft und dienen damit der Überwindung der sozialen Isolation und der Verbesserung der Lebensqualität der betroffenen Menschen. Sie haben die Stabilisierung und Wiedereingliederung von Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung im sozialen Bereich zum Ziel. Das grundsätzlich nicht strukturierte Angebot, mit einem freien Kommen und Gehen erfordert keine Anmeldung. Ein wesentliches Angebot ist das gemeinsame Essen (ohne Anmeldung) zu einem kleinen Preis. Es kann bei Bedarf durch weitere Gruppenaktivitäten ergänzt werden. Die Treffpunktmit- arbeitenden nehmen jedoch bewusst Distanz von animatorischen und therapeutischen Aktivitäten und fördern so die Autonomie der Betroffenen. Die Besuchenden können selber Vorschläge über die Gestal- tung der Treffs, die Verpflegung und die regelmässig stattfindenden Aktivitäten unterbreiten. Es finden regelmässig Haussitzungen statt. Es erfolgt keine Behandlung oder therapeutische Intervention. Wenn jemand Hilfe braucht, können wir unterstützen, die richtige Anlaufstelle aufzusuchen.

Die Dachorganisation beinhaltet folgende Treffpunkte: Treffpunkt Nordliecht der Pro Mente Sana, Sonntagstreffpunkte in Olten und Solothurn der Stiftung Solodaris, der Treffpunkt der Stiftung Wohin, welche auch Ausflüge und Freizeitaktivitäten fördert, der Treffpunkt der Stiftung inklusia, welcher im Sinne der Inklusion in einem öffentlichen Restaurant stattfindet, der Freizeittreff der Stiftung Guyerweg in Aarau und der Treffpunkt Büli in Bülach.

Grundlagenarbeiten: In der Leistungsperiode 2024-2027 soll das Konzept überarbeitet werden und an einer Netzwerktagung mit allen interessierten Organisationen und Selbstbetroffenen diskutiert und vorgestellt werden. Das Konzept soll schliesslich dem Feld zugänglich gemacht werden und so die zeitgemässe Umsetzung von Treffpunktkonzepten fördern - ebenso neue Treffpunktangebote in unterversorgten Regionen fördern.

Link zur Webseite der Organisation: www.promentesana.ch, www.solodaris.ch, www.stiftungwohin.ch www.nordliecht.ch, www.inklusia.ch, www.guyerweg.ch/freizeittreff, www.hertihus.heilsarmee.ch/frohburg/#treffpunkt

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27/ Version 1.0

LAR /n S64r

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). Die Soziale Teilhabe von Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung fördern und der Isolation entgegenwirken. Durch die Besuche in den Treffpunkten mit regelmässigen Öffnungszeiten werden so- ziale Kontakte geknüpft und Aktivierungen der eigenen Ressourcen und des eigenen Recovery Weges ermöglicht. Der freiwillige Einbezug und die Mitbestimmung der Besuchenden werden so gefördert. Das Angebot kann beitragen das Risiko für Krisen und soziale Desintegration zu mindern.

Die Treffpunkte richten sich nachfolgenden Wirkungszielen: Die Klient*innen pflegen die Gemeinschaft, überwinden so die Isolation und erleben eine Verbes- serung der Lebensqualität Die Klient*innen können ihre persönlichen Ressourcen und ihren eigenen Recovery Weg aktivie- ren, bewahren und wissen diese Erfahrungen zu nutzen. Die Klient*innen fühlen sich durch den Besuch der Treffpunkte gestärkt und entlastet. Die Klient*innen erlernen oder erhöhen ihre Selbstbestimmung und sind in der selbstbestimmten Entscheidfindung befähigt. Die Klient*innen können ihre Teilhabe an den individuell relevanten Lebensbereichen bewahren oder erhöhen.

Gesamthaft wird mit den Treffpunkten die selbstbestimmte und barrierefreie Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft gefördert, damit sie ihre Entscheidungen besser treffen können.

Spezifisch: Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, der Treffpunkt steht allen offen und för- dert so die Inklusion Ein interdisziplinäres und hochqualifiziertes Team aus Fachpersonen inkl. Peer Mitarbeitende ergänzt mit freiwilligen Mitarbeitenden garantiert die soziale Teilhabe aller, kann individuellen Krisen kompe- tent begegnen und fördert den individuellen Recovery Weg sowie die Aktivierung des sozialen Gefüges.

Messbar: Besucher*innen werden im Rahmen der Treffpunkte unterstützt. Dies werten wir aus mit: Statistiken (Anzahl Besuche, Anzahl Gäste, Anzahl Neubesuche), Kundenumfragen, Erfassung des Mit- wirkens (Essen, Planen, Kochen, Aktivitäten, Haussitzungen).

Realistisch: Die Treffpunkte verfügen über regelmässige Öffnungszeiten über das ganze Jahr, sind gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, bieten Essensangebote, Raum für Aktivitäten, Infor- mationsmaterial, Computerzugang und es ist keine An- und Abmeldung erforderlich. Es werden keiner- lei personenspezifische Daten erfasst.

Terminiert: Jahresplanung, veröffentlichte, regelässige Öffnungszeiten.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgtin der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm»

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

2e 1or d2

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene X Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, teilweise für Menschen mit einer Suchtbehinderung; die Treffpunkte stehen auch Angehörigen und weiteren Bezugspersonen offen

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung X Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Die Treffpunkte sind mehrheitlich zugänglich für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (rollstuhlängig). Wo nicht, sind die Mitarbeitenden bemüht, den Zugang möglichst einfach zu gewährleisten

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Alle Treffpunkte sind entweder eigenständige Organisationen oder stehen auch Menschen zur Verfügung, die nicht durch die Institutionen betreut werden.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

U2I.l. 1be Gb

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Das Angebot wird möglichst gezielt an betroffene Menschen in der Region gestreut.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Statistiken, Kundenumfragen, Supervision, Intervision, spezifische Weiterbildung, interne Audits, teilweise anerkannte Zertifizierungen. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Die Treffpunkte sind regional sehr gut mit anderen Organisationen und Leistungen für die Zielgruppe koordiniert. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Pflegefachpersonen mit Schwerpunkt Psychiatrie, Sozialarbeiterinnen, Peers, Psychologinnen. Alle verfügen über ein breites Fachwissen über psychische Erkrankungen, Sozialpsychiatrie und Recovery

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 4/6

LAR bo 6a

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 7153 7153 7153 7153 28612 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 555 555 555 555 2220 Mitarbei- beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 7708 7708 7708 7708 30832 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 535801 535801 535801 535801 2143204 Personalkosten CHF 301768 301768 301768 301768 1207072 Sachkosten/Umlagen CHF 837569 837569 837569 837569 3350276 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 269466 269466 269466 269466 1077864 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 507330 507330 507330 507330 2029320 Finanzhilfe BSV CHF 776796 776796 776796 776796 3107184 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) X Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

66 60R ba

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Leistungserträge (vor allem Beiträge Mahlzeiten), Spenden direkt/indirekt, Drittleistungen von kantonalen, kommunalen, regionalen Stellen, zweckgebundenes Fondskapital

Bemerkungen:

Ort/Datum Fiich, 11.01.2024

Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Luban LOR Ort/Datum Beus19.12.2083

Bundesamt für Sozialversicherungen A 2

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

ILde o 6R

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 9999

Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Betroffene, Angehörige, Fachpersonen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie die breite Bevöl- kerung sollen unter anderem über die Medien, direkte Auskünfte, Vorträge und Referate, Sensibilisie- rungs- und Entstigmatisierungsveranstaltungen, Fachveranstaltungen und Betroffenentagungen und soziale Medien auf das Thema psychische und Sucht-Erkrankungen sensibilisiert und aufgeklärt werden. Die Dachorganisation Pro Mente Sana hat eine Expertenrolle in psychosozialen und rechtlichen Themen zu psychischer Behinderung. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit der verschiedenen Zielgruppen, kann die Versorgung nachhaltig profitieren. Nur mit Hilfe einer klaren, professionellen und offenen Kommu- nikation ist der Weg offen, dass betroffene Menschen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Le- ben innerhalb der Gesellschaft leben können. Bei der Dachorganisation Pro Mente Sana betreiben die Pro Mente Sana in Zürich, die Association pro mente sana romande, die Arche Zürich und die Stiftung Ulmenhof Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.

Link zur Webseite der Organisation: www.promentesana.ch, www.promentesana.org, www.ulmenhof.ch, www.archezuerich.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Bei den definierten Zielgruppen das Verständnis für die Situation und die Bedürfnisse von Menschen mit einer psychischen Behinderung oder Suchterkrankung fördern und in diesem Zusammenhang die Inklusion (UNO BRK) anstreben. Behandlung und Betreuung der Betroffenen sind Gegenstand der öf- fentlichen Diskussion. Damit werden die Voraussetzungen für ein möglichst barrierefreies, selbständiges und selbstbestimm- tes Leben der betroffenen Personen im gesellschaftlichen Umfeld geschaffen.

Gemeinsam mit Medien und Fachmedien wird eine themenorientierte Zusammenarbeit realisiert.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Ne Ur 6

Die Kommunikation in den Medien oder bei Veranstaltungen trägt zur Sekundär- und Tertiärprävention bei und verringert die Stigmatisierung der Betroffenen. Spezifisch: Die Dachorganisation Pro Mente Sana macht die vielfältigen Thematiken von Menschen mit einer psychischen und/oder Suchterkrankung für die breite Öffentlichkeit "miterlebbar" und verbindet fachlich fundiertes Wissen mit der Perspektive von Betroffenen.

Messbar: Pro Mente Sana wird als Fachorganisation für Menschen mit einer psychischen Behinderung oder mit einer Suchterkrankung wahrgenommen. Medienanfragen werden systematisch und zeitnah beantwortet. Messbar über: - Analyse der Leistungen Berichterstattungen in Medien aller Art (Print, Online, TV und Radio) - laufendes Monitoring und jährliche Auswertung der Medienarbeit, z.B. Anzahl Print- und Onlineartikel Auswertung und Statistik über die Nutzung der Webseiten, die Abgabe Informationsmaterial Umfragen bei definierten Zielgruppen zu Qualität und Wichtigkeit des Informationsangebotes Reaktionen auf Publikationen und Medienarbeit

Aktionsorientiert: Durch Sensibilisierungs- und Entstigmatisierungsarbeiten und Wissensvermittlung in der breiten Öffentlichkeit, erhalten Betroffene und ihr weiteres soziales Umfeld konkrete Handlungs- empfehlungen über den richtigen Umgang mit der Krankheit, über das Angebot (insbesondere Selbst- hilfe-Angebot) und über Hoffnung auf Gesundung und ein gelungenes Leben und grösstmögliche Auto- nomie Die Webseiten werden laufend aktualisiert. Die Medienarbeit erfolgt situativ, u.a. aufgrund externer Issues. Newsletter werden nach einem fixen Rhythmus verschickt.

Realistisch: Die Ziele basieren auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre. Die Kommunikation erfolgt mit einfachen und verständlichen Botschaften in einer zielgruppengerech- ten Sprache, die sich an der Zielgruppe der verschiedenen Medien orientiert. Systematische Pflege von Kontakten mit verschiedenen Stakeholdern (Journalisten, Fachpersonen, Partnerorganisationen). Terminiert: Die Erbringung der Leistungen erfolgt laufend. Die Ziele sind innerhalb eines Kalenderjahres definiert. Die Auswertungen erfolgen jeweils am 31.12. und werden auch so dem BSV gemeldet. Alle zeitlich begrenzten Projekte verfügen über einen separaten Zeitplan. Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgtinder Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

KLAR . G8 VIMLO

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Die Anzahl der Anfragen nach Auskünften, Referaten und Veranstaltungen sowohl von Medien, anderen Organisationen,der öffentlichen Hand/Politik, dem Gesundheits- und Schulwesen, der Wissenschaft, wie auch von Privatpersone, privaten Firmen und Institutionen ist seit Jahren hoch.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz X Romandie X Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Unsere Beiträge werden nicht in Fachsprache formuliert, sondern in verständlicher, einfacher Sprache, damit sie von einer möglichst breiten Zielgruppe gelesen werden können.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

2E2 No 2

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)?

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: K X Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Mitarbeitenden der Kommuniation arbeiten eng mit den Fachpersonen und Betroffenen zusammen. Geschichten, Texte, Informationen und Inhalte werden in enger Absprache mit den Fachpersonen/Betroffenen erstellt und/oder von ihnen selbst produziert.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

Io 68 AR do

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 1159 1159 1159 1159 4636 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 290 290 290 290 1160 Mitarbei- beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 1449 1449 1449 1449 5796 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 267783 267783 267783 267783 1071132 Personalkosten CHF 126366 126366 126366 126366 505464 Sachkosten/Umlagen CHF 394149 394149 394149 394149 1576596 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 20335 20335 20335 20335 81340 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 141373 141373 141373 141373 424119 Finanzhilfe BSV CHF 161708 161708 161708 20335 505459 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

KAl Ia 6b MaG

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Faich, 11-01.2024 Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana f

Manr BAR Ort/Datum Beu 19.12.2023

Bundesamt für Sozialversicherungen 2uA

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 6/6

Ua 68

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4265 Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Dachorganisation Pro Mente Sana beteiligt sich aktive und regelmässig in nationalen und regiona- len Dach- und Fachorganisationen im Behinderten-, Sozial- und Gesundheitswesen mit dem Ziel, die spezifische Sichtweise und die Bedürfnisse der Zielgruppe Menschen mit einer psychischen Beeinträch- tigung einzubringen. Der Austausch in den entsprechenden Gremien dient auch dem Fachaustausch, Know-How-Transfer und bietet den Rahmen für Kooperationen. Die Pro Mente Sana arbeitet u.a. in folgenden Gremien und Kommissionen mit (Auszug): - Inclusion Handicap: Vorstandstätigkeit, Mitarbeit in den Arbeitsgruppen Sozialversicherungen, Ar- beit und Bildung, Inklusion, Behindertenpolitik Juristinnen Olten: Fachaustausch von juristischen Fragen in der Behindertenhilfe - E-Health-Suisse: Umsetzung elektronisches Patientendossier - Fachrat Public Health Parlamentarische Gruppe psychische Gesundheit GELIKO: Schweizerische Gesundheitsligen Konferenz - COMPASSO: Think Thank - Regionale Psychiatriekommissionen Bern und Zürich - NPG: Netzwerk Psychische Gesundheit - nationaler Fachverband Sucht und Nachsorge: Fachausschuss - Dach Netz: regionaler Verbund der Leistungserbringer für die Zielgruppe psychisch- und suchter- krankte Menschen

Die Dachorganisation Pro Mente Sana wird bei Bedarf in die Beantwortung von Vernehmlassungen und Erarbeitung von Positionen zu Themen der psychischen und Sucht bedingten Krankheit beigezogen. Die Dachorganisation beteiligt sich so aktiv im Bereich psychische und Sucht bedingte Behinderung auf Ge- setztes- und Verordnungsebene und bringt die Perspektive von Menschen mit einer psychischen Beein- trächtigung oder einer Sucht bedingten Behinderung ein. Die Pro Mente Sana wird auch immer wieder angefragt, Personen mit einer psychischen Beeinträchti- gung oder Fachpersonen für die Hearings der Parlamentskommissionen zu stellen.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Ih 68 R&R Ne

Die Dachorganisation erarbeitet Grundlagen für die Umsetzung der Inklusionsgedanken und im Sinne der UN BRK, zum Beispiel in den Bereichen Selbstbestimmung, Nicht Diskriminierung, Teilhabe, Autono- mie. Es werden Grundlagenarbeiten erstellt, die den Betroffenen und ihren Angehörigen zur Förderung der Selbstbestimmung dienen. Diese und Grundlagenarbeiten für die Versorgung und Fachpersonen wer- den dem breiten Feld der Behindertenunterstützung, dem Gesundheits- und Sozialwesen und anderen Organisationen zur Verfügung gestellt werden, bieten die Pro Mente Sana Zürich, die Association pro mente sana romande und die Stiftung Ulmenhof an.

Link zur Webseite der Organisation: www.promentesana.ch, www.promentesana.org, www.ulmenhof.ch,

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). Die sozialpsychiatrische Perspektive (Empowerment) von Menschen mit einer psychischen oder Suchterkrankung soll in den wichtigen nationalen und regionalen Gremien, Kommissionen, Fach- und Dachverbände einfliessen, diskutiert, Wissensaustausch ermöglicht und die Vernetzung und Koordina- tion mit anderen Institutionen gewährleistet werden. Die Dachorganisation Pro Mente Sana wird regel- mässig eingeladen ihre Fachexpertise in Positionspapieren und Vernehmlassungen einzubringen.

Die Öffentlichkeit (u. a. auch Fachpersonen) verfügt somit über relevante Informationen zu den aktuel- len Herausforderungen im Bereich Behinderung, mit dem Ziel geeignete Lösungen zur Förderung und Ermöglichung einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der Zielgruppe zu fin- den. Die sozialpsychiatrische Sichtweise (Recovery und Empowerment/Selbsthilfe) und der Gleichstel- lungssatz (UN-BRK) soll umgesetzt bzw. verwirklicht werden. Die Perspektive der Betroffenen steht im Vordergrund der Aktionen.

Die Aktivitäten und Resultate der Grundlagenarbeiten sind gut dokumentiert, Analyseergebnisse liegen in Form von Berichten vor. Projekte werden gemäss Projektmanagement evaluiert.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

NAR Nuo 6R

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Psychisch- und/oder suchtbehinderte Menschen; Es gibt verschiedene Formen der Sucht- und psychischen Erkrankungen. Unsere Leistungen richten sich an Menschen mit sämtlichen psychischen und Suchterkrankungen

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Anfragen regionaler und nationaler Gremien, Kommissionen, Fach- und Dachorganisationen zur Mitarbeit. Einladungen zu Vernehmlassungen auf kantonaler und nationaler Ebene. Bedarf an Grundlagenarbeiten von Expertenorganisation aus dem Feld.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie X Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Unsere Beiträge werden nicht in Fachsprache formuliert, sondern in verständlicher Sprache, damit sie von einer möglichst breiten Zielgruppe gelesen werden können.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die Aktivitäten stehen im Kontext Art. 74 IVG. Sozialpolitische Massnahmen im Zusammenhang mit Referenden und Volksinitiativen (reine Interessensvertretung) werden abgegrenzt.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

WAl 16 MnbS

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Mitarbeit in den Gremien, Kommissionen, Fach- und Expertengruppe wird laufend reflektiert sowohl auf Ebene der Fachbereiche als auch auf Ebene der Stiftungsgremien (Stiftungsrat, Stiftungsversammlung bzw. Vorstand und Mitgliederversammlung). Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) X

X ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Die Mitarbeit in Gremien, Kommissionen, Fach- und Expertengruppen etc. ist koordiniert.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Mitarbeit in den entsprechenden Gremien, Kommissionen, Fach- und Expertengruppen wird von Fachpersonen mit behinderungsspezifischerAus- und Weiterbildung wahrgenommen. Sie müssen über spezifisches Wissen in den Bereichen psychische Erkrankungen und Suchtmittelabhängigkeit verfügen.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

SbR AAed 6d

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 2540 2540 2540 2540 10160 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 41 41 164 Mitarbei- 41 41 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 2581 2581 2581 2581 10324 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 257040 Personalkosten 257040 257040 257040 1028160

CHF 203600 203600 203600 203600 814400 Sachkosten/Umlagen CHF 460640 460640 460640 460640 1842560 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 72692 72692 72692 72692 290768 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 252840 252840 252840 252840 758520 Finanzhilfe BSV CHF 325532 325532 325532 72692 1049288 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden X Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 5/6

KAR Mo bR

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Finck. 11.01.2024

Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Mlanr Ude Ort/Datum Bem 19.Il.Rol3

Bundesamt für Sozialversicherungen Ae

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 6/6

5ER 1o 26e

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74IVG Vertrags-Nr. 4265 Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Dachorganisation koordiniert und unterstützt Selbsthilfeaktivitäten (Organisationen, Gruppen, Ar- beitsgruppen, Einzelpersonen), welche im Bereich psychische Erkrankungen und psychosozialen The- men stattfinden. Vernetzungstreffen werden den Betroffenen zur Koordination, zum Fachaustausch und zum Know-How-Transfer angeboten. Die Pro Mente Sana bietet Betroffenen Unterstützung und Beratung beim Aufbau und der Organisation von trialogischen Seminaren und erprobt neue digitale Formen der Selbsthilfe. Link zur Webseite der Organisation: www.promentesana.ch, www.promentesana.org

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige sowie Organisationen, welche in der Selbsthilfe und Selbstvertretung aktiv sind, werden durch Information, Beratung und Unterstützung gefördert. Da- bei werden Wissen und Angebote den betroffenen Personen und Selbsthilfeorganisationen nieder- schwellig zur Verfügung gestellt mit dem Ziel, die Selbsthilfestrukturen und -angebote zu stärken und flächendeckende Angebote zu erreichen. Selbsthilfe- oder Vorsorge-Werkzeuge können helfen, Fertigkeiten und Strategien im Umgang mit einer psychischen und Sucht bedingten Beeinträchtigung zu erarbeiten und zu erhalten und unterstützen SO auch den Weg auf vermehrte Selbstbestimmung (UN BRK). Die Leistung ist messbar durch Statistiken zur Erbringung der spezifischen Leistungen. Sie wird auf der Grundlage einer Jahresplanung und gemäss den definierten Prozessen erbracht. Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support ZurInformation: Das jährliche inhaltliche Reporting über dieZielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm»

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

ROR M.da SdR

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Unsere Beiträge werden nicht in Fachsprache formuliert, sondern in verständlicher Sprache, damit sie von einer möglichst breiten Zielgruppe gelesen werden können.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/5

MAlMlo GA

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 101 101 101 101 404 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei- beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 101 101 101 101 404 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 12592 12592 12952 12952 51088 Personalkosten CHF 4984 4984 4984 4984 19936 Sachkosten/Umlagen CHF 17576 17576 17936 17936 71024 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 12006 12006 12006 12006 48024 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 9899 9899 9899 9899 39596 Finanzhilfe BSV CHF 21905 21905 21905 21905 87620 Total Erträge

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/5

Nel Ao 36h OR

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedin usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die festgelegten Ziele werden laufend (nach Abschluss jeder Massnahme und zu Jahresende) ausgewertet und entsprechende Veränderungen eingeleitet. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Ziel der Dachorganisation Pro Mente Sana ist die Stärkung der bestehenden Strukturen in der Selbsthilfe von Betroffenen. Deshalb wird das Angebot mit den verschiedenen Organisationen in diesem Feld koordiniert

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) X Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene XFachpersonen

Kurzinfo dazu Die Mitarbeitenden müssen neben dem Wissen über alle Formen von psychischen und Suchterkrankungen überein spezifisches Wissen über Selbsthilfe, Recovery und Empowerment und die Angebotsstrukturen in der Selbsthilfe verfügen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/5

udetdo 6

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Annd. 1.01. 2024

Vertragsnehmerin Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana

Mlaur Nl Ort/Datum Beu,P.12.2023

Bundesamt für 7 Sozialversicherungen Aab

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/5

UAL 1d 60

Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife

11

KeL No 602

Eidgenössisches Departement des InnernEDI Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027 Vertrag Nr. 4265 VN/DO: Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana Anhang D

Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- V-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge eistungs- IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs- pro Leistung einheit (Tarif) einheit

Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A FachkonzeptSozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) Sozialberatung: Fachpersonenmit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF 100 10'800 CHF 1'080'000

Einzelspezifische Leistungen Sozialberatung Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF

FachkonzeptBauberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF

Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF 117 2'383 CHF 278'811

FachkonzeptVermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF

Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF 48 5'800 CHF 278'400

FachkonzeptMedien- und Publikationen; Informations- /Dokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialienund Medien) Std. CHF 122.00 CHF 98 2711 CHF 265'678

Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe

Leistungen Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF

Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 274 171 CHF 46'854

Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF 45 783 CHF 35'235

Gruppenspezifische FachkonzeptKurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF

Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF

Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF

Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (I) Std. CHF 122.00 CHF 98 100 CHF 9'800

Fachkonzept Treffpunkte für Menschenmit Behinderungen und deren Angehörigen Std. CHF 113.00 CHF 54 7919 CHF 427'626 Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 2'422'404

Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) FachkonzeptAllgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 98 1'382 CHF 135'436

UFEB Kompensationsgruppe C CHF 122.00 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein / Projektarbeit Art. 74IVG Std. CHF 98 1'452 CHF 142'296

Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 98 101 CHF 9'898 Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 287'630

Rundungsdifferenz CHF 42

Gesamt IV/AHV-Beitrag (max. Beitragsdach)pro Jahr CHF 2'710'076

davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 146'000

Kompensationen vgl. KSBOB

Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.

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Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

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Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: Schweigsiccha Piltnng Polmnk BSV-Nr: 4265 Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend

Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer V Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim- Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild) 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor- Kontrollsystem Prinzip.Unterschriftenregelung, handen (IKS) Kompetenzregelung). Nachweis, dass IKS operativ eingesetzt X wird

Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 1/7

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein' nicht zU- treffend 1.3 a In einem Fürjede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor- Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor- Arbeitsvertrag. handen X Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor- Supervision sind schriftlich festgehalten. handen X 1.3 b Mandate FürMandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor- Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor- Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor- schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 /Version 1.0 2/7

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend 1.6 Rechnungs- Eine Kosten-/Leistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting 2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sind. gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Wohnen

Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen A

Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 3/7

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor- Juristische Mitarbeitende handen 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations- materialien/ Informations- und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen X Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede- Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder- KSBOB). V ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt

Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. Kund/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor- Klient/-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Fachkonzepte Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten- Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3 - 5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alität der

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 /Version 1.0 5/7 a 61 Ulde UdO

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein' nicht zU- treffend Leistungs- Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial/ am Sitz der Organisation vor- palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen

Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner- mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits- Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor- handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach- konzept

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 6/7

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Vertragsnehmerin:

Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift: Zunc 31.05.2023 Geschältbilert. udla 1

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVGVP 2024 - 27/ Version 1.0 KOle 7/7

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