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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV-Nr. 3187) 1 7. JAN. 2024

No

zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch das

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

nachfolgend bezeichnet mit BSV

und

Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband

Oberer Graben 48, 8400 Winterthur

betreffend

Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG

für die Jahre 2024 - 2027

X 5u

1. Grundlagen und Ziele des Vertrages

1.1. Grundlagen

- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) Art. 108 - 110 IVV (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung, SR 831.201) Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.10) Art. 222 - 225 AHVV (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.101) Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 2027 (KSBOB) -

Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)

Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Be- standteile dieses Vertrages.

1.2. Ziel und Gegenstand

Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen ge- meinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IVV und Art. 222 AHVV näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DO/VN) gewährleistet werden. DerVertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unter- verträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.

2. Die DO/VN

2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)

Unter dem Namen «Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband» besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Sonos bezweckt in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern die Förderung der Integration Hörgeschädigter in die hörende Gesellschaft. Wichtige Aufgaben- gebiete sind: Sozial- und Gesellschaftspolitik; Interessenvertretung; Öffentlichkeitsarbeit; Initiie- rung, Koordination innerhalb des Verbandes sowie mit anderen Verbänden (national und interna- tional) Förderung und Unterstützung von Projekten, Unterstützung der beruflichen Aus- und Wei- terbildung, Integration und Beratung Hörbehinderter, Informationsstelle für Betroffene.

2.2 Leistungserbringer

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Dritt- organisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unver- züglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmi- gung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun- gen mitzuteilen.

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4 N S

3. Leistungen der DO/VN

3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB, Einzelspezifische Leistungen - (soziale) Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behinderten- nachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmate- rialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Behindertennach- weis gemäss Kap. 6 - Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht perso- nenspezifisch): Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG - Förderung der Selbsthilfe

Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: Schwerhörige, Gehörlose, Ertaubte, CI-Trägerrinnen und -Träger, Hörbehinderte mit Zusatz- behinderung und Angehörige / Bezugspersonen

Mehrfachbehinderung

3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility

Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digita- len Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels ein- facher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).

3.3 Qualitative Vorgaben

Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.

3.4 Leistungskoordination

Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, anderer- seits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.

4. Leistungen der IV/AHV

4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3

Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertrags- periode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss

Rz 1014 KSBOB gekürzt.

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Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gem. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr

CHF 2'438'796.-

davon max. CHF 76'000 für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.

Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen beträgt grundsätzlich

50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages.

Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öf- fentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.

4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)

Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN aus- gerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 27'495.-

5. Reporting

Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: Organisationsdaten (VZÄ etc.) Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN - Liste wirtschaftliche Verbindungen

Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden: Jahres- und Geschäftsberichte Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle - Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)

Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100'000 auslösen, muss ein separates Projektge- such zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit in- nert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internet- seite des BSV heruntergeladen werden.

6. Nachweis der Leistungserbringung

Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behindertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechne- ten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wur- den (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburts- datum geführt.

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Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung fest- zuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.

7. Auskunftspflicht

Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Ein- sicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.

8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung

Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Bei- träge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktre- ten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestim- mungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Infor- mationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).

9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages

9.1 Dauer

Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

9.2 Änderungen

Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien un- terzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leis- tungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leis- tung

9.3 Kündigung

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfäl- lig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.

9.4 Governance

Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Ver- trauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beo- bachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Part- nerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu beheben.

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X 9e

10. Veröffentlichung des Vertrages

Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeits- gesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen eben- falls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertun- gen erstellen.

11. Schlussbestimmungen

Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bun- desrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.

Bern, den 1112.23 Winterthur, den 5.12.2023 Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband

I.V 2 Florian Steinbacher, Vizedirektor Christian Trepp, Präsident

Bhut Thomas Bhend, Hannes Egli, Geschäftsführer Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen

Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)

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Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 26.01.2018 Organigramm Vorstand Sonos 2023 Organigramm der Organisation (Stand 07.2023) Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister des Kantons Zürich vom 26.05.2023

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M463

VERBAND

Statuten

Die Statuten des Schweizerischen Hörbehindertenverbandes Sonos von der ao. Delegiertenversammlung 2018 verabschiedete Fassung,

sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband hoerbehindert.ch M YS

1. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Name und Sitz 1) Unter dem Namen «Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband» besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der Geschäftsstelle. 2) Er ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.

Art. 2 Zweck 1) Sonos setzt sich dafür ein, dass Menschen mit einer Hörbehinderung ihr Recht auf Selbstbestimmung, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen können. Gemeinsam mit seinen Mitgliedern setzt sich Sonos für diesen Zweck ein. 2) Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. 3) Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen: a) Sozial- und Gesellschaftspolitik b) Interessenvertretung, unter anderem für Bildung, ambulante und stationäre soziale Arbeit Öffentlichkeitsarbeit d) Mittelbeschaffung e) Initiierung, Koordination und Erbringung von Dienstleistungen 4) Vernetzung und Koordination innerhalb des Verbandes sowie mit anderen Verbänden (national und international) 5) Mitgliederspezifische Dienstleistungen: a) Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachpersonal b) Vertragspartner des BSV für Beiträge der IV gemäss Art. 74 an Mitgliederorganisationen c) Mittelbeschaffung d) Administrative/organisatorische Leistungen 6) Förderung und Unterstützung von Projekten 7) Unterstützung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Integration von Menschen mit einer Hörbehinderung 8) Mitwirkung bei der Sicherstellung eines umfassenden und bedürfnisgerechten Dolmetscherdienstes 9) Informationsstelle für Betroffene im Sinne eines Auskunftsdienstes über Angebote und Leistungen für Menschen mit einer Hörbehinderung (Broschüren, Dokumentationen, Internet, Soziale Medien usw.)

sonos Statuten hoerbehindert.ch

AMal

2. Mitglieder

Art. 3 Mitgliedschaft Mitglied kann grundsätzlich jede Organisation/Institution (Eltern, Selbsthilfe und Fachhilfe) werden, die im Hörbehindertenwesen tätig ist und den Vereinszweck unterstützt.

Art. 4 Aufnahme und Ausschluss 1) Aufnahmegesuche zur Mitgliedschaft sind schriftlich an die Geschäftsstelle einzureichen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der Vorstand. 2) Gegen den Entscheid kann der Antragsteller, das Mitglied bei der Delegiertenversammlung Rekurs einreichen. 3) Austritte sind per Ende Jahr mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist möglich. 4) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der Organisation/Institution.

3. Organisation

Art. 5 Organe Die Organe des Verbandes sind: a) Die Delegiertenversammlung b) Der Vorstand c) Die Revisionsstelle d) Die Geschäftsstelle

3.a) Die Delegiertenversammlung Art. 6 Zusammensetzung 1) Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des Verbandes. 2) Sie besteht aus den Abgeordneten der Mitgliederorganisationen. 3) Jede Mitgliederorganisation kann sich an der Delegiertenversammlung durch zwei anwesende Delegierte vertreten lassen. 4) Die Vorstandsmitglieder sind mit Ausnahme von Decharge-Traktanden - als -

Delegierte einer Mitgliederorganisation stimmberechtigt.

hoerbehindert.ch Statuten sonos

A2

Art. 7 Zuständigkeit 1) Die Delegiertenversammlung beschliesst über: a) das Leitbild b) Statuten und Statutenänderungen c) Tätigkeitsprogramm und Voranschlag d) Weitere vom Vorstand vorbereitete Geschäfte e) Mitgliederbeiträge 2) Die Delegiertenversammlung genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung. 3) Die Delegiertenversammlung wählt: a) den Präsidenten/die Präsidentin b) die weiteren Mitglieder des Vorstandes c) die Revisionsstelle

Art. 8 Einberufungsverfahren 1) Die ordentliche Delegiertenversammlung tritt einmal jährlich, in der Regel in der

1. Hälfte des Kalenderjahres, unter dem Vorsitz des Präsidenten/der Präsidentin

zusammen. 2) Die Mitglieder werden vom Vorstand durch Zirkular wenigstens 3 Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Traktanden eingeladen. 3) Anträge zuhanden der Delegiertenversammlung müssen bis spätestens 2 Wochen vor der Delegiertenversammlung bei der Geschäftsstelle schriftlich eingereicht werden.

Art. 9 Ausserordentliche Delegiertenversammlung Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung wird auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftliches Verlangen von einem Fünftel der Mitglieder einberufen.

Art. 10 Beschlussfähigkeit 1) Die Delegiertenversammlung ist unabhängig von der Zahl der Stimmberechtigten beschlussfähig, wenn sie statutengemäss einberufen worden ist. 2) Die Delegiertenversammlung kann auf Antrag eine geheime Wahl bzw. Abstimmung anordnen. 3) Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit erfolgt ein Stichentscheid durch den Präsidenten bzw. die Präsidentin. 4) Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr der anwesenden Delegierten. Bei Stimmengleichheit nach dem zweiten Wahlgang entscheidet das Los. 5) Für Statutenänderungen und für die Auflösung des Verbandes sind drei Viertel der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet der Präsident/die Präsidentin.

sonos Statuten hoerbehindert.ch

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4. Berufsfachschule für Lernende mit Hör- und

Kommunikationsbehinderung BSFH Art. 16 Trägerschaft: Der Verband ist Träger der Berufsfachschule BSFH.

Art. 17 Schulkommission 1) Die Schulkommission besteht u.a. aus 6 Mitgliedern, welche vom Sonos-Vorstand auf die Dauer von 4 Jahren gewählt werden. Wiederwahl ist möglich. Von ihnen ist ein Mitglied aus dem Sonos-Vorstand zu delegieren. Der Präsident der Schulkommission wird vom Sonos-Vorstand ernannt. 2) Sonos erlässt in Absprache mit der BSFH ein Organisationsreglement.

Art. 18 Organisation Die Schulorganisation und der Unterricht unterstehen den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Art. 19 Finanzielles Die BSFH besorgt ihr Rechnungswesen selbst. Die Revisionsstelle des Verbandes nimmt vom Rechnungsabschluss bzw. der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit der autonom geführten Buchhaltung der BSFH alljährlich Vormerk, was dann auch im Revisionsbericht von Sonos Niederschlag findet.

5. Finanzielle Mittel

Art. 20 Einnahmen Die Einnahmen des Verbandes bestehen aus: 1) Schenkungen und Vermächtnissen 2) Erträgen aus Sammlungen und Aktionen 3) Subventionen 4) Projekten 5) Mitgliederbeiträgen 6) Vermögenserträgen 7) Dienstleistungserträgen

Art. 21 Zeichnungsberechtigung Der Vorstand bestimmt die zeichnungsberechtigten Personen. Es gilt grundsätzlich Kollektivunterschrift zu zweien.

Art. 22 Verbindlichkeiten Für die Verbindlichkeiten des Verbandes haftet nur das Verbandsvermögen.

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N 8

3.b) Der Vorstand Art. 11 Mitgliederzahl 1) Der Vorstand zählt 5 bis 9 Mitglieder, welche auf 4 Jahre gewählt und wieder wählbar sind. 2) Er wird vom Präsidenten/der Präsidentin geführt. Einzelheiten der Arbeitsweise regelt die Geschäftsordnung. 3) Bei der Zusammensetzung achtet der Verband darauf, dass Betroffene und einzelne Mitgliedergruppierungen im Vorstand vertreten sind.

Art. 12 Aufgaben 1) Der Vorstand bereitet die Delegiertenversammlung vor. 2) Er erlässt die Geschäftsordnung. 3) Er erlässt Reglemente und Richtlinien. 4) Er wählt und entlässt den Geschäftsführer / die Geschäftsführerin. 5) Er entscheidet über Führung und Organisation der Geschäftsstelle, die Dienstleistungen und die Mittelbeschaffung. 6) Er entscheidet über alle Geschäfte, die nicht einem anderen Organ zugeordnet sind. 7) Der Vorstand entscheidet über die Anlage und Verwaltung des Verbandsvermögens. 8) Er setzt Kommissionen/Arbeitsgruppen ein und legt ihre Kompetenzen fest. 9) Er nimmt Stellung zu grundsätzlichen sozialpolitischen und gesellschaftlichen Fragen.

3.c) Die Revisionsstelle Art. 13 Aufgaben 1) Die Revisionsstelle besorgt die Revision der Jahresrechnung des Verbandes und erstattet der Delegiertenversammlung Bericht. 2) Sie wird von der Delegiertenversammlung auf jeweils 2 Jahre gewählt.

3.d) Die Geschäftsstelle Art. 14 Aufgaben Die Geschäftsstelle wahrt in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand die Interessen des Verbandes und betreut die laufenden Geschäfte.

Art. 15 Organisation 1) Sie wird von einem Geschäftsführer bzw. einer Geschäftsführerin geleitet. 2) Er oder sie trägt die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben. Ihm oder ihr werden dazu die erforderlichen Kompetenzen übertragen.

hoerbehindert.ch Statuten sonos

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Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband Oberer Graben 48

8400 Winterthur

Tel: 044 421 40 10 www.hoerbehindert.ch info@hoerbehindert.ch Postkonto: 80-10502-9 24

6. Schlussbestimmungen

Art. 23 Auflösung des Verbandes 1) Bei Auflösung des Verbandes ist das Vermögen bei der Schweizerischen Vereinigung pro infirmis zu hinterlegen, bis wieder eine entsprechende Institution für das Gehörlosenwesen ins Leben gerufen wird. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter die Mitglieder ist ausgeschlossen. 2) Die Auflösung des Verbandes erfolgt durch die Delegiertenversammlung. Dazu ist Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Davor muss die Trägerschaft der BSFH geregelt sein.

Art. 24 Inkrafttreten dieser Statuten 1) Die vorliegenden Statuten wurden von der a. o. Delegiertenversammlung in Zürich am 26. Januar 2018 revidiert. 2) Sie ersetzen alle bisherigen Statuten vollständig und treten sofort in Kraft.

Zürich, 26. Januar 2018

Im Namen der Delegiertenversammlung des Verbandes

Slrang/ H.EN Präsident Geschäftsführer Bruno Schlegel Hannes Egli

Anhang zu den Statuten von Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband: Am 2. Mai 1911 wurde in Olten der «Schweizerische Fürsorgeverein für Taubstumme» gegründet. 1925 wurde die «Schweizerische Vereinigung für Bildung taubstummer und schwerhöriger Kinder» gegründet. 1933 erfolgte der Zusammenschluss des «Schweizerischen Fürsorgevereins für Taubstumme» und der «Schweizerischen Vereinigung für Bildung taubstummer und schwerhöriger Kinder» zum «Schweizerischen Verband für Taubstummenhilfe», 1960 erfolgte der Namenswechsel zum «Schweizerischer Verband für Taubstummen- und Gehörlosenhilfe», 1977 wurde der Verband in «Schweizerischer Verband für das Gehörlosenwesen SVG» umbenannt, mit Sitz an der Sonneggstrasse in Zürich. 2002 wurde der Verband in «Sonos» umbenannt, mit Sitz an der Feldeggstrasse 69, 8008 Zürich. 2018 wurde der Verband in «Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband» umbenannt.

hoerbehindert.ch Statuten sonos -

Organigramm Vorstand Sonos 2023

Präsident

Christian Trepp

ize-Präsident

Corinne Pinezich

Sozialpolitik / Bildungspolitik Elternvertretung öÖffentlichkeitsarbeit Ilir Selmanaj Julia Carne Carlo Picenoni Corinne Pinezich Jana Trachsel Lua Leirner Daniel Artmann Lukas Füglis

M

2020-10_Sonos Vorstand Organigramm.docx 08.11.2018

D2

sonos Organigramm Schweizerischer Hörbehindertenverband

Schweizerischer Hörbehindertenverband Sonos Delegiertenversammlung

40 Mitgliederorganisationen

Sonos Vorstand

9 Mitglieder

Präsident Christian Trepp Schulkommission Berufsfachschule BSFH Finanzausschuss

8 Mitglieder

Sonos Präsident, Quästor und Geschäftsführer Revisionsstelle Sonos

Revisionsstelle BSFH

Sonos Geschäftsstelle Berufsfachschule BSFH Geschäftsführer Hannes Egli Rektor Markus Wyss

Qualitätsprüfung Medien und Publikationen Finanzen Gebärdensprache Expertenteam

Lukas Schwarzenbacher Marina Ribeaud

GN Anika Heinrich Adrian Graf Isabelle Cicala Maryna Medianik Emanuel Nay

Stand: 05.2023

Handelsregisteramt des Kantons Zürich Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-020.6.001.939-8 von: 1 CHE-107.345.096 Verein 23.01.2015 auf:

Aktuelle Eintragungen

Ei Lö Name Ref Sitz

5 Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband 5 Winterthur

Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder Ei Lö Domiziladresse

5 Schenkungen und Vermächtnisse, Erträge aus Sammlungen und Oberer Graben 48

Aktionen, Subventionen, Projekte, Mitgliederbeiträge, Vermögenserträge, 8400 Winterthur Dienstleistungserträge

Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen 5 Sonos setzt sich dafür ein, dass Menschen mit einer Hörbehinderung ihr Recht auf Selbstbestimmung, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen können. Gemeinsam mit seinen Mitgliedern setzt sich Sonos für diesen Zweck ein. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen: a) Sozial- und Gesellschaftspolitik; b) Interessenvertretung, unter anderem für Bildung, ambulante und stationäre soziale Arbeit; c) Öffentlichkeitsarbeit; d) Mittelbeschaffung; e) Initiierung, Koordination und Erbringung von Dienstleistungen. Vernetzung und Koordination innerhalb des Verbandes sowie mit anderen Verbänden (national und international). Mitgliederspezifische Dienstleistungen: a) Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachpersonal; b) Vertragspartner des BSV für Beiträge derIV gemäss Art. 74 an Mitgliederorganisationen; c) Mittelbeschaffung; d) Administrative/organisatorische Leistungen. Förderung und Unterstützung von Projekten. Unterstützung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Integration von Menschen mit einer Hörbehinderung. Mitwirkung bei der Sicherstellung eines umfassenden und bedürfnisgerechten Dolmetscherdienstes. Informationsstelle für Betroffene im Sinne eines Auskunftsdienstes über Angebote und Leistungen für Menschen mit einer Hörbehinderung (Broschüren, Dokumentationen, Internet, Soziale Medien usw.).

Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Statutendatum 1 12.06.2009 5 26.01.2018

Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id 1 3290 23.01.2015 18 28.01.2015 1955833 5 18565 25.05.2018 102 30.05.2018 4257539 2 721 06.01.2016 6 11.01.2016 25863176 41951 21.11.2018 229 26.11.2018 1004505318 3 34003 29.09.2016 192 04.10.2016 3088509 7 29463 30.07.2020 149 04.08.2020 1004950920 4 41728 29.11.2017 235 04.12.2017 3906717 8 36945 15.09.2022 182 20.09.2022 1005564775

Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 1 Selmanaj, Ilir, von Frauenfeld, in Trogen Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes + Quästor 1 Trachsel, Janine, von Wattenwil, in Zürich Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 1 Egli, Johannes, von Wildhaus-Alt St. Johann, in Mörschwil Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien 2 Füglister, Lukas, von Obersiggenthal, in Obersiggenthal Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 4 Picenoni, Carlo, von Bregaglia, in Auw Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes

4 OBT AG (CHE-109.029.855), in St. Gallen Revisionsstelle

4 Graf, Adrian Arthur, von Grub (AR), in Wolfhalden Kollektivunterschrift zu zweien 6 Leirner, Lua, deutsche Staatsangehörige, in Basel Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 6 Pinezich, Corinne, von Zollikofen, in Thun Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 7 Trepp-Kipfer, Christian, von Rheinwald, in Hilterfingen Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes

Zürich, 26.05.2023 Fortsetzung auf der folgenden Seite

E

Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-107.345.096 Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband Winterthur 2

Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 7 Artmann, Daniel Franz, von Zürich, in Uster Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes

Zürich, 26.05.2023 Diese Internet Information aus dem kantonalen Handelsregister hat mangels Originalbeglaubigung keinerlei Rechtswirkung und erfolgt ohne Gewähr.

7ep %9 9 0x

NG

Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

8

F

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Name DO/VN: Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband 3187 Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)

Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.

Hauptzielgruppe der VN/UVN: Beratungen personenspezifische DL Landen

Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID-Nr. ord. IV- Eigenleistungs- Kantons- Sprach- Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und => GLN (via BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig- region (wenn neu, dann als "neu"bezeichnen) in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/I) Info-Mailadresse REFDATA); falls vorhanden Folge? XY www.xxx.ch

9999 1 ja/nein BE D GLM

xy (neu) info@muster.ch www.bfsug.ch

2023 Stiftung für Menschen mit Hörbehinderung 522'590 nein BE D bern@bfsug.ch

www.bfsug.ch zuerich@bfsug.c

4442 Zürcher Fürsorgeverein für Gehörlose 892'750 nein ZH D h

www.bilingual- basel.ch office@bilingual- basel.ch

2018 Gehörlosen-Fürsorgeverein der Region Basel 307'060 nein BS D

www.bfsug.ch Trägerverein Integration Schwerhörige und zentralschweiz@

2097 Gehörlose Zentralschweiz 195'770 nein LU D bfsug.ch

www.bfsug.ch aargausolothurn 7601002978972'

6142 Landenhof - Zentrum für Hören und Sehen 201360 nein AG D @bfsug.ch

www.bfsug.ch gehoerlosenfach St. Gallischer Hilfsverein für gehör- und stelle.st.gallen@

2147 sprachbehinderte Kinder und Erwachsene 49'900 nein SG D bluewin.ch

www.hoerbehind ert.ch info@hoerbehind

3187 Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband 269'366 nein ZH D ert.ch

2'438'796

Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung 27495 besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :

Visum VN: 97 Datum: 10.12.23

Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version1

Anhang C Fachkonzepte der VN Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Infor- mationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Fachkonzept Treffpunkte für behinderte Personen und deren Angehörige Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG

9

n

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 3187 Vertragsnehmerin Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Beratung richtet sich an Menschen mit einer Hörbehinderung, Hör- und Sprachbehinderung oder anderer Zusatzbehinderung, ihre Angehörigen und Bezugspersonen. Die Beratung beinhaltet generell eine umfassende Beratungsdienstleistung mit Kommunikatonssupport, Begleitung, Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten, Hilfe und Unterstützung bei persönlichen, familiären, beruflichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten. In diesen Themen wird den individuellen Kommunikationsbedürfnissen der Klientinnen und Klienten - insbesondere der Kommunikation in der Gebärdensprache und in leichter Sprache - Rechnung getragen. Link zur Webseite der Organisation: www.hoerbehindert.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Ein Mensch mit einer Hörbehinderung kann dank Sozialberatung sein Recht auf Selbstbestimmung, die Chancengleichheit und die gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen. Spezifisch: Die Klientinnen und die Klienten gelangen aus unterschiedlichen Lebenssituationen zu uns. Im Gespräch wird der Bedarf an Information, Bedürfnis und Unterstützung eruiert (z.B. persönliche Fragen und Identität; berufliche Veränderungen; Wohnen; Sozialversicherungsrecht, etc.). Dabei wird ein individuelles und bedürfnisgerechtes Ziel vereinbart. Unabhängig vom individuellen Ziel werden folgende spezifischen generellen Wirkungsziele verfolgt: - Die Klientinnen und Klienten erhöhen oder bewahren ihre Selbstbestimmung und sind in der selbstbestimmten Entscheidungsfindung befähigt. - Die Klientinnen und Klienten können ihre Teilhabe an den individuell relevanten Lebensbereichen

erhöhen oder bewahren. -Die Klientinnen und Klienten können ihre persönlichen Ressourcen des Sozialraumes erhöhen oder bewahren und wissen diesen zu nutzen. - Die Klientinnen und Klienten fühlen sich durch Beratung gestärkt und entlastet.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Wxd

Messbar: Nach Möglichkeit wird die Zielerreichung gemeinsam überprüft und im Dossier festgehalten. Zudem erfolgt alle vier Jahre eine Zufriedenheitsumfrage, in der die individuellen Ziele, die Wirkungsziele und die Zufriedenheit mit der Sozialberatung eruiert wird. Aktionsorientiert: Die individuellen Ziele der Klientinnen und Klienten werden in der Beratung so heruntergebrochen, dass sie Schritt für Schritt umgesetzt werden können. Dabei wird klar definiert, welche Handlungen die Klientin oder der Klient unternimmt, welche Unterstützung seitens der beratenden Person erfolgt und was es allenfalls von Drittpersonen zu unternehmen gibt. Realistisch: Die oben erwähnte Aktionsorientierung gelingt nur, wenn das Ziel auch attraktiv und realistisch zu erreichen ist. Unsere Haltung ist umso wichtiger, dass die Klientin oder der Klient Experte seines Lebens ist und am besten weiss, was sie/er braucht. Die Ziele sind daher weg vom Fürsorge-Gedanke hin zu Selbstbestimmung und Empowerment formuliert. Terminiert: Zu guter Letzt ist es wichtig, dass die Schritte und Massnahmen terminiert werden. Zudem soll, falls notwendig, der Prozessverlauf angepasst werden.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über dieZielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Schwerhörige, Gehörlose, Ertaubte, CI Trägerinnen und -Träger, Menschen mit einer Hörbehinderung mit Zusatzbehinderung und Angehörige / Bezugspersonen

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: nach Bedarf

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf derWebseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Hörbehindertengerechte Kommunikation inkl. Gebärdensprache und Lautsprache unterstützende Gebärden; Leichte Sprache; Ausstattung der Räume (z.B. Raumakustik und Licht), Hilfsmittel, Visualisierungen, versch. Kommunikationskanäle (Videotelefonie, Skype, Whatsapp usw.).

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Dienstleistungen für Nicht-IV-Berechtigte; individuelle berufliche Massnahmen im Auftrag der IV- Stellen, von AWA, BECO etc.; bei fehlendem Ressourcenaufbau von Klientinnen und Klienten > Anträge an KESB für Errichtung von Beistandstaften und/oder individuellen Familien- und Sozialbegleitungen im Auftrag von Dritten; Abgrenzung via Kostenrechnung/Kostenträgerrechnung.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

8

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Der Wissenstranfser und der regelmässige Erfahrungsaustausch ist mit spezifischen Gefässen sicherge- stellt. Zudem tragen die regelmässigen Umfragen bei den Klientinnen und Klienten zur Qualitätssiche- rung bei. Darüber hinaus: - Fallbesprechungen und Fallsupervisionen - Fachspezifische Tagungen - Audits der Beratungsstellen - Schulung neuer Mitarbeitenden in Gebärdensprache

- Kundenfeedbacks

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Pro Infirmis, Pro Audito, SGB-FSS, APD, BSFH, Landenhof, Stiftung Schloss Turbenthal, Dima, SZBlind, Sichtbar Gehörlose Zürich, und diverse andere Organisationen bei Bedarf.

Die Untervertragsnehmer vernetzen sich im Kanton. Zudem dient ein halbjährliches Untervertragsneh- mer-Treffen der Koordination untereinander. Zudem triagiert Sonos, wo immer nötig, zu spezifischen Fachorganisationen. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit XFachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) XFreiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

s

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 16448 16448 16448 16448 65792 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 573 573 573 573 2292 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 17021 17021 17021 17021 68084 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Personalkosten CHF 1300000 1300000 1300000 1300000 5200000 CHF 950000 950000 950000 950000 3800000 Sachkosten/Umlagen CHF 2250000 2250000 2250000 2250000 9000000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF BSV (*Details in nachfolgender 500000 500000 500000 500000 2000000 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 1531890 1531890 1531890 1531890 6127560

CHF Total Erträge 2031890 2031890 2031890 2031890 8127560

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV X

Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) X Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 5/6

WVö

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Winteriur, 15.122023 0 Vertragsnehmerin 91 .V 0

Ort/Datum Je 7.12.2023

Bundesamt für Sozialversicherungen 9217

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

9

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 3187 Vertragsnehmerin Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Erstellen und bewirtschaften von verschiedenen, barrierefreien Medien und Kommunikationskanälen für Menschen mit einer Hörbehinderung, Rundbriefe, Infobroschüren, Newsletter, Merkblätter, Webseite, soziale Medien, Zeitschriften, barrierefreie Applikationen, barrierefreie Videos (Untertitel, Gebärdensprache, Lautsprache), Publikationen in Leichter Sprache, erstellen und bewirtschaften von Gebärdensprachvideos. Link zur Webseite der Organisation: www.hoerbehindert.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Ein Mensch mit einer Hörbehinderung kann durch Informationsverbreitung und Wissensvermittlung sein Recht auf Selbstbestimmung, die Chancengleichheit und die gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen. Spezifisch: Unsere Zielgruppe erhält hörbehindertengerechte Informationsvermittlung nach Bedarf in Gebärdensprache, Leichter Sprache oder mit Untertitelung. Dank der Sicherstellung der Kommunikationsbasis kann die Zielgruppe ihr Leben selbstbestimmter und autonomer leben. Die Aufbereitung, Publikation und Verteilung von relevantem Wissen und nützlichen Informationen zielt ab, die persönlichen Ressourcen der betroffenen Personen und ihrer Angehörigen zu erhalten und zu verbessern. Messbar: Die Angebote werden regelmässig für die Zielgruppe publiziert und verteilt. Ebenfalls werden verschiedene Instrumente wie z.B. Webstatistik, Social Media Aufrufe, Auflage von Publikationen, Rückmeldungen/Feedback der Zielgruppe, verwendet, um das Angebot regelmässig zu überprüfen und an die Bedürfnisse der Zielgruppe anzupassen. Aktionsorientiert: Die Zielgruppe hat einen guten Zugang zu den verschiedenen Informationskanälen und kann aktiv von den Dienstleistungsangeboten profitieren. Die Kommunikation läuft via laufend aktualisierten Websites, Newsletter, aktuelle soziale Medien, Dienstleistungsapplikationen, Youtube, APP etc. sowie über Printmedien (Herstellung und Versand von Publikationen wie z.B. Broschüren für Arbeitgeber, Ausschreibungen von Veranstaltungen).

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

V4E

Realistisch: Die Publikationen sind öffentlich einsehbar oder mittels Abonnierung erhältlich und stehen der Zielgruppe, deren Angehörige und Bezugspersonen zur Verfügung. Terminiert: Unsere Leistungen werden periodisch gemäss nach Bedarf, Planung und Ressourcen terminiert.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

ZurInformation: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichungerfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Schwerhörige, Gehörlose, Ertaubte, CI Trägerinnen und -Träger, Menschen mit einer Hörbehinderung mit Zusatzbehinderung und Angehörige / Bezugspersonen

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Nach Aktualität respektive aus aktuellem Beratungsbedarf respektive aufgrund einer Bedarfsanalyse. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: nach Bedarf Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Hörbehindertengerechte Kommunikation inkl. Gebärdensprache und Lautsprache unterstützende Gebärden; Leichte Sprache; Zugang zu digitalen Inhalten (z.B. Untertitel und Gebärdensprachevideos), Hilfsmittel, Visualisierungen, berücksichtigt die Basisversorgung in der digitalen Telekommunikation der Zielgruppe

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Kundenfeedback 4-Augen-Prinzip Beizug Dritter Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu gemeinsame BFSUG Webseite, Verlinkung mit anderen Webseiten; Koordination durch den Schweizerischen Hörbehindertenverband Sonos

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) X Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 D L/8 OX

K

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 4505 4505 4505 4505 18020 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 115 115 115 115 460 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 4620 4620 4620 4620 18480 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 450000 450000 450000 450000 1800000 Personalkosten CHF 650000 650000 650000 650000 2600000 Sachkosten/Umlagen CHF 1100000 1100000 1100000 1100000 4400000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 250000 250000 250000 250000 1000000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 438900 438900 438900 438900 1755600 Finanzhilfe BSV CHF 688900 688900 688900 2755600 Total Erträge 688900

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) XSpenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Wiatorhu, 15.12.2023 2 011 Vertragsnehmerin 27 V

Ort/Datum Jan 7.12.2023

Bundesamt für Sozialversicherungen 2e1 V

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

S

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 3187 Vertragsnehmerin Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: XGruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)" Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Hörbehindertengerechte Schulungen und Informationsvermittlungen für Personen mit Hörbehinderung und allenfalls Zusatzbehinderung u/o deren Angehörige; behinhaltet auch Kurse für Soziale Kontakte, Freizeit und Sport. Das Kursangebot orientiert sich nach aktuellen Themen. Aufgrund verschiedener Faktoren (z.B. Aktualität des Themas, Auswirkungen auf die Betroffenen, Einsatz von Gebärdensprach- Dolmetschenden) trifft es zu, dass in verschiedenen Tageskursen mehr als 20 TN anwesend sein können. Link zur Webseite derOrganisation: www.hoerbehindert.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Ein Mensch mit einer Hörbehinderung kann dank Kursen sein Recht auf Selbstbestimmung, die Chancengleichheit und die gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen. Spezifisch: Die Kurse ermöglichen, dass Menschen mit einer Hörbehinderung, relevante Bewältigungsstrategien zu Alltagsfragen erhält und dadurch ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit fördert. Sie kann ihre persönlichen, sozialen und professionellen Ressourcen zur Verbesserung ihrer Situation mobilisieren. Messbar: Anzahl Kurse, Anzahl Teilnehmende, Kundenfeedback, Reportingdaten BSV. Aktionsorientiert: Die Teilnehmenden können sich aktiv im Kurs einbringen, und sind Teil des Programms. Realistisch: Der individuelle Bedarf und die realistischen Ziele werden zu Beginn des Kurses mit den Teilnehmenden besprochen. Die Kursziele und der Kursinhalt sind auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden abgestimmt. Terminiert: Die Leistungen werden via Jahresplanung und die Kursausschreibung terminiert oder allenfalls im Verlaufe des Jahres je nach Bedarf adjustiert.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

24762

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt inder Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

2r

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Schwerhörige, Gehörlose, Ertaubte, CI Trägerinnen und -Träger, Hörbehinderte mit Zusatzbehinderung und Angehörige / Bezugspersonen

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: X Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Rückmeldung aus der Sozialberatung, aktueller Forschungsstand, Feedback aus den Kursen

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Hörbehindertengerechte Bildungsformen: Kommunikation nach Bedarf in Gebärdensprache, Lautsprache begleitende Gebärden und Leichte Sprache, Ausstattung der Räume (Raumakustik und Licht), Hilfsmittel (z.B. Schriftdolmetschen, Ringleitung, FM-Anlage..), versch. Kommunikationskanäle (Videotelefonie, Skype usw.)

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Individuelle berufliche Massnahmen im Auftrag der IV-Stellen, von AWA, BECO etc.; Familien- und Sozialbegleitungen im Auftrag von Dritten

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

Vanay

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) X Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Kundenfeedback, Auswertung Kursleiterin/Kursleiter

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein X mit einem Teil

Kurzinfo dazu Gemeinsame Kalender, Absprache, gemeinsame Angebote

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit XFachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) XFreiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

€r

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- 0 Mitarbei- 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 500 500 500 500 2000 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 175 175 175 175 700 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 0 0 0 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 160 40 40 40 40 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Personalkosten CHF 75000 75000 75000 75000 300000 CHF 60000 60000 60000 60000 240000 Sachkosten/Umlagen CHF 135000 135000 135000 135000 540000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 10000 10000 10000 10000 40000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 102175 102175 102175 102175 408700 Finanzhilfe BSV

Total Erträge CHF 112175 112175 112175 112175 448700

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

1 7Mu2

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen: Mit diesem FK sind sowohl Kurse im Bereich "Hilfe zur Selbsthilfe" wie auch "Soziale Kontakte - Freizeit und Sport" abgedeckt (bei der Auswahl konnte nicht beides gleichzeitig angewählt werdn).

Ort/Datum Wäterburg 15.12.2023

Vertragsnehmerin / y80 Ort/Datum Bar, 7.12.1023

Bundesamt für Sozialversicherungen KR2

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/Finanzhilfen nach Art. 74IVG

Vertrags-Nr. 3187

Vertragsnehmerin Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Treffpunkte f.Menschen mit Behinderung u. Angeh.

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Das Angebot erlaubt es hörbehinderten Menschen soziale Kontakte zu pflegen und einen regelmässigen Austausch zu haben mit dem Ziel der Förderung der Resilienz. Link zur Webseite der Organisation: www.hoerbehindert.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Ein Mensch mit einer Hörbehinderung kann dank Treffpunkten sein Recht auf Selbstbestimmung, die Chancengleichheit und die gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen. Teilnehmende können ihre sozialen Kontakte erweitern, sich mit anderen Menschen mit einer Hörbehinderung austauschen und ein aktives soziales Leben führen. Spezifisch: Durch die Teilnahme an Treffpunkten an verschiedenen Orten werden mittels Diskussion und Austausch über aktuelle und relevante Themen die eigene soziale Isolation verhindert und die eigene Resilienz gestärkt. Messbar: Die Leistungen sind messbar wie Anzahl Treffpunkte, Anzahl Teilnehmende, Kundenfeedback, statistische Erfassung der Besucherinnen und Besucher. Aktionsorientiert: Mittels des engen Netzwerk zu Einzelpersonen/Gruppen/Vereinen und des Einbezugs von Menschen mit einer Hörbehinderung wird die Umsetzung für die Zielgruppe sichergestellt. Ein Austausch, eine Vernetzung und eine Zusammarbeit findet statt. Realistisch: Die Zielgruppe fühlt sich bei den offenen niederschwelligen Treffpunkten willkommen und ernstgenommen und sie können ihre eigene Erfahungen, Gedanken und Wünsche einbringen, somit wird sichergestellt, dass die Treffpunkte von den Teilnehmenden getragen werden. Terminiert: Die Treffpunkte werden jährlich evaluiert und umgesetzt.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Fachkonzept Art. 74 IVG /VP 2024-27 /Version 1.0

282

Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichungerfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

eu

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Schwerhörige, Gehörlose, Ertaubte, Cl Trägerinnen und -Träger, Hörbehinderte mit Zusatzbehinderung und Angehörige / Bezugspersonen

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Rückmeldung aus der Sozialberatung, aktueller Forschungsstand Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Kommunikation nach Bedarf in Gebärdensprache, Lautsprache begleitende Gebärden und Leichte Sprache, Ausstattung der Räume (z.B. Raumakustik und Licht), Hilfsmittel (z.B. Schriftdolmetschen, Ringleitung, FM-Anlage..), versch. Kommunikationskanäle (Videotelefonie, Skype uSW.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Individuelle berufliche Massnahmen im Auftrag der IV-Stellen, von AWA, BECO etc.; Familien- und Sozialbegleitungen im Auftrag von Dritten

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 3/6

1Gu

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) X Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Kundenfeedback, Auswertung

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Gemeinsame Kalender, Absprache, gemeinsame Angebote, halbjährliche Untervertragsnehmer Sitzungen. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) X Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Kenntnisse der sozialen Situation und spezifischen Risiken von Betroffenen. Spezialisierte Kommunikation (insbesondere Gebärdensprache, Lautsprache begleitende Gebärden, Leichte Sprache), Kenntnisse spezifischer (z.B. visueller und technischer) Hilfsmittel. Kenntnisse von Gruppenprozessen und Umgang mit Hörbehinderten und Hörbehinderten mit Zusatzbehinderung.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 965 965 965 965 3860 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 72 72 72 72 288 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 1037 1037 1037 1037 4148 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF Personalkosten 100000 100000 100000 100000 400000 CHF 60000 60000 60000 60000 240000 Sachkosten/Umlagen Total Kosten CHF 160000 160000 160000 160000 640000

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 40000 40000 40000 40000 160000 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 93330 93330 93330 93330 373320

CHF 133330 Total Erträge 133330 133330 133330 533320

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) X Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

w

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Windlether, 15.12.2023

Vertragsnehmerin E V. 1

0 4

Ort/Datum Beu,7.12.2023

Bundesamt für Sozialversicherungen 1R

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

2

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 3187 Vertragsnehmerin Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Aufklärung über die spezifischen Bedürfnisse und Anliegen von Menschen mit einer Hörbehinderung und Betroffenen mit Zusatzbehinderung, Vermitteln von Informationen zu dieser Zielgruppe und Unterstützungen, Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz und Teilhabe von Betroffenen Link zur Webseite der Organisation: www.hoerbehindert.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Ein Mensch mit einer Hörbehinderung kann dank allgemeiner Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sein Recht auf Selbstbestimmung, die Chancengleichheit und die gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen. Spezifisch: Die allgemeine Medien- und öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit einer Hörbehinderung. Die Bereitstellung von Informationen und Unterstützung hilft Menschen mit einer Hörbehinderung ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben führen. Sie trägt dazu bei, die Öffentlichkeit über die Situation von Menschen mit einer Hörbehinderungen zu informieren, Wissen zu vermitteln und Verständnis für ihre Bedürfnisse zu schaffen. Sie unterstützt Menschen mit einer Hörbehinderungen auch dabei, sich selbst zu vertreten und ihre Rechte wahrzunehmen. Messbar: Durchführung von Informationsveranstaltungen und Referaten; themenspezifische Beiträge in Medien und Publikationen Dritter; Grundlagenpapiere und Konzepte; Anzahl Auskünfte; Artikel und Referate. Aktionsorientiert: Die Informationsvermittlung wird jeweils auf die Bedürfnisse der Informationsempfänger angepasst. Die Sensiblisierung der Öffentlichkeit ist möglich durch realitätsgetreue und verständliche Informationen. Realistisch: Die Informationen sind aktuell und realitätsnah und machen die Bedürfnisse von Menschen mit einer Hörbehinderung und mit Zusatzbehinderung einer breiten Öffentlichkeit sichtbar. Die Authentizität der Informationen wird durch die Einbindung der Zielgruppe in die Angebote sichergestellt.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Terminiert: Die Leistungen werden periodisch gemäss Planung & Ressourcen, auf Anfrage, nach Bedarf terminiert.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting überdie Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung X Alle X Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Allgemeine Öffentlichkeit, Medien, Angehörige, Fach- und Bezugspersonen, Leistungsträgerinnen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, Selbsthilfegruppen / (Partner)

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Auf Anfrage, nach Bedarf Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Nach Bedarf hörbehindertengerechte Kommunikation inkl. Gebärdensprache und Lautsprache unterstützende Gebärden; Ausstattung der Räume, Hilfsmittel (z.B. Schriftdolmetschen, Ringleitung, FM-Anlage), versch. Kommunikationskanäle (Videotelefonie, Skype etc.) Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Kundenfeedback, 4-Augen-Prinzip, Beizug Dritter, Durchführung, Wiederwahl in Gremium

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu SGB-FSS Regionalpartnerschaften, verschiedene Organisationen nach Bedarf

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) X Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) X Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Kenntnisse der sozialen Situation und spezifischen Risiken von Menschen mit einer Hörbehinderung und mit Zusatzbehinderung, Auswirkungen der Hörbehinderung auf die Entwicklung der Betroffenen und ihr soziales Umfeld, Kenntnisse von hörbehindertengerechten Kommunikationsformen (Gebärdensprache, Lautsprache begleitende Gebärden..) und Hilfsmitteln (Gebärdensprach- und Schriftdolmetschen, technische und visuelle Hilfsmittel, Raumausstattung usw.), Kenntnisse des Hörbehindertenwesens, Organisationen und Abläufe im Hörbehindertenbereich, Projekt- und Präsentationswissen, Auftrittskompetenz und Didaktik

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

V,er

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 960 960 960 960 3840 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 65 65 65 65 260 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 1025 1025 1025 1025 4100 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 120000 Personalkosten 120000 120000 120000 480000

CHF 90000 90000 90000 360000 Sachkosten/Umlagen 90000

CHF 210000 210000 210000 210000 840000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 35000 35000 35000 35000 BSV (*Details in nachfolgender 140000 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 97375 97375 97375 97375 389500

CHF 132375 132375 132375 Total Erträge 132375 529500

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

Yak

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Wietwtkhar, 15.12.2023 )

Vertragsnehmerin 651IV Ort/Datum Beu 7.12.2023

Bundesamt für Sozialversicherungen 132 /

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

Y 61

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 3187

Vertragsnehmerin Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Erarbeiten von themenspezifischen Grundlagen, vermitteln von themenspezifischen Informationen und Unterstützungen, Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz und Teilhabe von Menschen mit einer Hörbehinderung. In diesem Fachkonzept wird auch die Förderung der Selbsthilfe inkludiert. Link zur Webseite der Organisation: www.hoerbehindert.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Ein Mensch mit einer Hörbehinderung kann dank der Erarbeitung von Grundlagen sowie dank der För- derung der Selbsthilfe sein Recht auf Selbstbestimmung, die Chancengleichheit und die gesellschaftli- che Teilhabe verwirklichen.

Spezifisch: Die aktive Grundlagenarbeit in Gremien, Fachkommissionen und Projektgruppen dient dazu, ein besseres Verständnis in Bedürfnisse und Entwicklungen zu erarbeiten, die spezifisch für Menschen mit einer Hörbehinderung von grosser Relevanz sind.

Messbar: Anzahl Vertretungen in Gremien und Kommissionen, Projektberichte, Grundlagenpapiere und Konzepte, Anzahl Auskünfte, Artikel und Referate, Websites und Social Media Aufrufe, Durchführung von Anzahl Veranstaltungen und Sitzungen usw.

Aktionsorientiert: Die Auswahl der Dossiers und die Mitarbeit in Gremien, Fachkommissionen und Pro- jektgruppen passieren in Abhängigkeit der Relevanz und Priorität der Themen für den Bereich Hörbehin- derung.

Realistisch: Die Erarbeitung der Grundlagenthemen unterstützen die inklusiven Ziele im Rahmen der UNO-BRK für Menschen mit einer Hörbehinderung.

Fachkonzept Art. 74 IVG/VP 2024-27 / Version 1.0

10

Terminiert: Die Erarbeitung der Grundlagen passiert während des Betriebsjahr. Die Einsitze in den ver- schiedenen Gremien sind abhängig von der entsprechenden Jahresplanung.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

ZurInformation: Das jährlicheinhaltliche Reporting über die Zielerreichungerfolgt in derReporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

1V X0

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit einer Hörbehinderung und ihr gesellschaftliches, berufliches und privates Umfeld

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu auf Anfrage, nach Bedarf

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Nach Bedarf: hörbehindertengerechte Kommunikation inkl. Gebärdensprache und Lautsprache unterstützende Gebärden; Ausstattung der Räume, Hilfsmittel (z.B. Schriftdolmetschen, Ringleitung, FM-Anlage), versch. Kommunikationskanäle (Videotelefonie, Skype etc.) Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Individuelle berufliche Massnahmen im Auftrag der IV-Stellen, von AWA, BECO etc.; Beistandschaften

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

y M 26

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Kundenfeedback, 4-Augen-Prinzip, Beizug Dritter, Durchführung, Wiederwahl in Gremium

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu SGB-FSS Regionalpartnerschaften, verschiedene Organisationen nach Bedarf

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene XFachpersonen Kurzinfo dazu Wichtige Qualifikationen: Kenntnisse der sozialen Situation und spezifischen Risiken von Hörbehinderten und Hörbehinderten mit Zusatzbehinderung, Auswirkungen der Hörbehinderung auf die Entwicklung der Betroffenen und ihr soziales Umfeld, Kenntnisse von hörbehindertengerechten Kommunikationsformen (Gebärdensprache, Lautsprache begleitende Gebärden..) und Hilfsmitteln (Gebärdensprach- und Schriftdolmetschen, technische und visuelle Hilfsmittel, Raumausstattung usw.), Kenntnisse des Hörbehindertenwesens, Organisationen und Abläufe im Hörbehindertenbereich, Projekt- und Präsentationswissen, Auftrittskompetenz und Didaktik

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

U%

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 1793 1793 1793 1793 7172 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 10 40 Mitarbei- 10 10 10 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 1803 1803 1803 1803 7212 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 205000 205000 205000 205000 820000 Personalkosten CHF 165000 165000 165000 165000 660000 Sachkosten/Umlagen CHF 370000 370000 370000 370000 1480000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 60000 60000 60000 60000 240000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 171285 171285 171285 171285 685140 Finanzhilfe BSV CHF 231285 231285 231285 231285 925140 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) J

Spenden

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

6803

Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Winturhuaug 15.12.2023

Vertragsnehmerin 1.V 0y

Ort/Datum Beu 7.12.0023

Bundesamt für Sozialversicherungen 421

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 6/6

Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departementdes Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027 Vertrag Nr. 3187 VN/DO: xy Anhang D

Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs- IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs- einheit (Tarif) pro Leistung einheit

Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A

Fachkonzept Sozialberatungen (inkl.Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF 90 17'022 CHF 1'531'980

Einzelspezifische Leistungen Sozialberatung Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00

Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF

FachkonzeptVermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF

FachkonzeptBegleitetesWohnen Std. CHF 113.00 CHF

Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- /Dokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 95 4620 CHF 438'900

Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe

Gruppenspezifische Leistungen Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF 162 500 CHF 81'000 Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 121 175 CHF 21'175 Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00

Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport

Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00

Tageskurse(TeilnehmerTage) Teil-Tag CHF 414.00 Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil.-Std. CHF 56.00

Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (I) Std. CHF 122.00 CHF 95 40 CHF 3'800

Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Std. CHF 113.00 CHF 90 1'037 CHF 93'330 Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 2'170'185

Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zurUnterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C

Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 95 1025 CHF 97375

LUFEB Kompensationsgruppe C CHF 122.00 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein / Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF 95 1803 CHF 171'285 FachkonzeptFörderung derSelbsthilfe Std. CHF 95 CHF Maximales IV-Beitragsdach für KGB und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 268'660

Rundungsdifferenz CHF -49

Gesamt IV/AHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 2'438'796

davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 76'000

Kompensationen vgl. KSBOB

Mitdem BSV können nur Leistungen abgerechnetwerden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.

Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

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0r

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: SaNas BSV-Nr.: 3187 Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein nicht zu- treffend Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim- Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild) 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Kontrollsystem Prinzip.Unterschriftenregelung, Dokumentation, Nachweis, dass IKS am Sitz der Organisation vor- handen 42 (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird

Falls eine Bedingung nicht erfült ist, ist dem BSVder Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 1/7

RC

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innem EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) janein' nicht zu- treffend

Fürjede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor-

1.3 a In einem

V Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor- 7 Arbeitsvertrag. handen Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor- 5 Supervision sind schriftlich festgehalten. handen 1.3b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor- Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen Bedingungen sinngemäss.

1.4 Freiwilliges

Personal und Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Anspruch auf Begleitung und Schulung, Reglement am Sitz der Organisation vor- handen 12 Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im S Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor- 9 schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 2/7

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend 1.6 Rechnungs- Eine Kosten-/Leistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; H wesen Art. 74 IVG wird fürjede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting 2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sind- gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Wohnen S Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- 1

Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- 5 Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung. A

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27/ Version 1.0 3/7

4A S

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamtfür Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor- Juristische Mitarbeitende handen 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich 42 Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations- materialien/ Informations- und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen 2 Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 4/7

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) janein' nicht zu- treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden: Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 5 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede- Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder- KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt

Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. Kund/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor- NT AR Klient/-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Fachkonzepte Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten- Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3 - 5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alität der

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVGVP 2024 - 27 / Version 1.0 5/7

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein' nicht zu- treffend Leistungs- Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen

Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen D Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden undim Rahmen des 2 bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. (Selbsteinschätzung) f

3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner- mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen N Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits- Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor- handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach- konzept

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 6/7

1 Guy

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Vertragsnehmerin:

Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift: Linboter Alar. A23 Chntas Ir estn A7AL Hannes Edi, Gerdiftfsher

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 7/7

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