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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) Bundesamt für Sozialversicherungen

0 FEB. 2028 (BSV-Nr. 4188) NO

zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch das

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

nachfolgend bezeichnet mit BSV

und

Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND

Schützengasse 4, 9001 St. Gallen

betreffend

Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG

für die Jahre 2024 - 2027

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1. Grundlagen und Ziele des Vertrages

1.1. Grundlagen

- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversiche- rung, SR 831.20) Art. 108 - 110 IVV (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversiche- rung, SR 831.201) Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hin- terlassenenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AHVV (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hin- terlassenenversicherung, SR 831.101) Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)

Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Bestandteile dieses Vertrages.

1.2. Ziel und Gegenstand

Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Guns- ten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen gemeinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kos- ten der Durchführung von den in Art. 108bis IVV und Art. 222 AHVV näher umschriebe- nen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nach- stehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisa- tion (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwi- schen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unterverträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.

2. Die DO/VN

2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)

Unter dem Namen „Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZB)" besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an seiner Geschäftsstelle. Der SZBLIND ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden. Der Verein bezweckt die Koordination, Unterstützung und Förderung der Institutionen des schweizerischen Blinden-, Sehbehinderten-, Taubblinden- und Hörsehbehinderten- wesens. Er versteht sich als Dienstleister für seine Mitgliedorganisationen und subsidiär für „betroffene Menschen“. Er erbringt Leistungen an Betroffene im Auftrag der Mitglied- organisationen.

2.2 Leistungserbringer

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt.

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Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Drittorganisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unverzüglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmigung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderungen mitzuteilen.

3. Leistungen der DO/VN

3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - (soziale) Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Be- hindertennachweis gemäss Kap. 6 - Vermittlung von Betreuungsdiensten Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informati- onsmaterialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle -

Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Behinder- tennachweis gemäss Kap. 6 Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behin- dertennachweis gemäss Kap. 6 - Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht personenspezifisch): Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG -

Förderung der Selbsthilfe

Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: Menschen mit Hörbehinderung Sehbehinderung - Mehrfachbehinderung (Taubblinde)

3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility

Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ih- ren digitalen Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch bar- rierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels einfacher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).

3.3 Qualitative Vorgaben

Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten de- tailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsun- terzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.

3.4 Leistungskoordination

Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, andererseits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.

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4. Leistungen der IV/AHV

4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3

Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungs- kategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen ge- mäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv er- brachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertragsperiode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstra- tes nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss Rz 1014 KSBOB gekürzt. Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gem. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr CHF 19'857'059

davon max. CHF 6'619'000 für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.

Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und Sep- tember durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen be- trägt grundsätzlich 50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages. Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Me- dien- und Öffentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht überstei- gen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.

4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)

Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN ausgerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grund- sätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 94'143

5. Reporting

Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: Organisationsdaten (VZÄ etc.) Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN Liste wirtschaftliche Verbindungen

Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden: Jahres- und Geschäftsbericht

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Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle -

Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)

Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagen- arbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100'000 auslösen, muss ein sepa- rates Projektgesuch zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entschei- det nach Möglichkeit innert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projekt- gesuche können auf der Internetseite des BSV heruntergeladen werden.

6. Nachweis der Leistungserbringung

Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behinderten- nachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechneten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wurden (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV-Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung festzuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.

7. Auskunftspflicht

Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen ge- mäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Einsicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.

8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung

Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situ- ation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder auf- grund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprü- fung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlun- gen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Informationen in hinrei- chender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicher- heit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).

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9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages

9.1 Dauer

Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

9.2 Änderungen

Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspar- teien unterzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leistungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund hö- herer Kosten einer Leistung.

9.3 Kündigung

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Be- achtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfällig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.

9.4 Governance

Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Be- hinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Orga- nisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Vertrauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beobachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Partnerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu be- heben.

10. Veröffentlichung des Vertrages

Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwen- dung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeitsgesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen ebenfalls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiter- leiten bzw. entsprechende Auswertungen erstellen.

11. Schlussbestimmungen

Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bundesrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.

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12. Besondere Vereinbarungen

Aufgrund der Eigenleistungsfähigkeit nach Rz 1014 KSBOB und der daraus resultieren- den Berechnung ergibt sich eine Kürzung des IV/AHV-Beitrages von CHF 221'551. Diese Reduktion setzt sich wie folgt zusammen:

UVN 4045 CHF 11'375 UVN 4238 CHF 210'176 Total CHF 221'551

Der gekürzte IV/AHV-Beitrag wird auf die bestehenden UVN umverteilt.

Entgegen der Rz 2006 KSBOB wird für die Berechnung der jährlichen Entschädigung für die DO-Funktion auf die IV-Beiträge der UVN gemäss Anhang B abgestellt.

7 D 41 6A

Bern, den 1.2.24 Q8.92.202den

Für das Für den Bundesamt für Sozialversicherungen Schweizerischen Zentralverein für das Blin- denwesen SZBlind

1 MUw TCe Florian Steinbacher, Vizedirektor Thomas Dietziker, Präsident

Baudt Thomas Bhend, 10 Pierre-Alain Uberti Bereichsleiter Controlling, Ressourcen Geschäftsleiter und Subventionen

Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)

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Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 25.06.2022

1 Zusammensetzung Vorstand vom 06.2023

Organigramm SZBLIND Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister vom 03.12.2021 Zertifikat ZEWO 2018 - 2022 ZEWO Bericht 22.11.2017 und Bestätigung vom 18.12.2023 Leitbild SZBLIND vom 06.10.2004 Geschäftsreglement vom 15.09.2005 Unterzeichnete Statuten UVN Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche Zollikofen Unterzeichnete Statuten UVN Sonnenberg Heilpädagogisches Schul- und Beratungs- zentrum, Baar

Bundesamt für Sozialversicherungen

9. FEB. 2024 NO

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Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 25.06.2022 Zusammensetzung Vorstand vom 06.2023 Organigramm SZ Blind Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister vom 03.12.2021 Zertifikat ZEWO 2018 - 2022 ZEWO Bericht 22.11.2017 und Bestätigung vom 21.02.2019 Leitbild SZ Blind vom 06.10.2004 Geschäftsreglement vom 15.09.2005 Unterzeichnete Statuten UVN Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche Zollikofen Unterzeichnete Statuten UVN Sonnenberg Heilpädagogisches Schul- und Beratungs- zentrum, Baar

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SZB Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen

Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB Dachorganisation des schweiz. Sehbehindertenwesens

Statuten

1. Name und Sitz, Zweck, Aufgaben

1.1. Name und Sitz

' Unter dem Namen „Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZB)" besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an seiner Geschäftsstelle. Der SZB ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden.

1.2. Zweck

2 Der Verein bezweckt die Koordination, Unterstützung und Förderung der Institutionen des schweizerischen Blinden-, Sehbehinderten-, Taubblinden- und Hörsehbehindertenwesens, nachfolgend Blinden- und Taubblindenwesen genannt.

1.3. Aufgaben

3 Der Verein erfüllt seinen Zweck durch die Wahrnehmung insbesondere folgender

Aufgaben:

- Koordination der Aktivitäten im schweizerischen Blinden- und Taubblindenwesen; - Koordination der Interessenvertretung bei Bedarf; - Beratung und Unterstützung taubblinder und hörsehbehinderter Menschen; - Sicherstellung der Fort- und Weiterbildung der Fachpersonen im schweizerischen Blinden- und Taubblindenwesen; - Förderung und Sicherstellung von Angebot und Vermittlung blindentechnischer Hilfsmittel, inklusive der notwendigen Beratung, sowie von Führhunden; Wissenstransfer und Entwicklungsleistungen in den Bereichen Hilfsmittel und Rehabilitation; Förderung der Forschung im Umfeld des Blinden- und Taubblindenwesens; Information der Öffentlichkeit über die Ziele und Aktivitäten des SZB sowie seiner Mitgliedorganisationen; - Koordination des Wissensmanagements und -transfers für Menschen, die im Blinden- und Taubblindenwesen tätig sind.

2. Mitgliedschaft

2.1. Aufnahmebedingungen

2.1.1. Grundsatz

4 Mitglieder des SZB können werden schweizerische Institutionen des privaten oder öffentlichen Rechts wie Vereine, Stiftungen, Gesellschaften und Verwaltungseinheiten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, die für blinde, sehbehinderte, taubblinde oder hörsehbehinderte Menschen einstehen, insbesondere Hilfe- oder Selbsthilfeorganisationen, Schulen, Elternvereine, Beratungs- und Seite 1

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Eingliederungsstellen, Heime, Werkstätten, Führhundeschulen, kulturelle Institutionen und Vergabestiftungen.

2.1.2. Ordentliche Mitglieder

5 Institutionen, die ausschliesslich

oder hauptsächlich für blinde, sehbehinderte, taubblinde oder hörsehbehinderte Menschen einstehen und dies in ihren Satzungen ausdrücklich festhalten, werden als ordentliche Mitglieder aufgenommen. Absatz 7 bleibt vorbehalten.

2.1.3. Assoziierte Mitglieder

6 Institutionen, die nebenbei für blinde, sehbehinderte,

taubblinde oder hörsehbehinderte Menschen einstehen werden als assoziierte Mitglieder aufgenommen. 6a Vergabestiftungen werden als assoziierte Mitglieder aufgenommen, auch wenn sie ausschliesslich oder hauptsächlich für blinde, sehbehinderte, taubblinde oder hörsehbehinderte Menschen einstehen.

2.1.4. Ehrenmitglieder

7 Der SZB kann natürliche Personen mit herausragenden

Verdiensten im schweizerischen Blinden- und Taubblindenwesen zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenpräsidenten ernennen.

2.2. Aufnahme, Austritt, Ausschluss und Wechsel der

Mitgliederkategorie

2.2.1. Aufnahme

Aufnahmegesuche sind dem Vorstand schriftlich unter Beilage der Statuten zu unterbreiten. Über den Beitritt zum SZB entscheidet die Delegiertenversammlung.

2.2.2. Austritt und Wechsel der Mitgliederkategorie

Ein Austritt ist auf Ende des Geschäftsjahres möglich. Austrittserklärungen sind dem Vorstand 6 Monate im Voraus schriftlich mitzuteilen. 9a Ein ordentliches Mitglied, das in die Kategorie der assoziierten Mitglieder wechseln möchte oder umgekehrt, reicht dem Vorstand ein schriftliches Gesuch ein. Dieser prüft, ob die von den Statuten vorgesehenen Bestimmungen erfüllt sind. Der Entscheid obliegt der Delegiertenversammlung.

2.2.3. Ausschluss allgemein

10 Mitglieder, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem SZB nicht nachkommen oder seinen Interessen zuwiderhandeln, können vom SZB durch die Delegiertenversammlung ausgeschlossen werden.

2.2.4. Ausschluss wegen Verletzung der finanziellen Verpflichtungen

11 Mitglieder, welche ihren

finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, werden nach zweimaliger Mahnung per Ende des Geschäftsjahres aus dem Verein ausgeschlossen. Über den Ausschluss entscheidet erstinstanzlich der Vorstand. Ein Rekurs an die Delegiertenversammlung ist zulässig. Er hatsuspensive Wirkung und ist innert 30 Tagen nach Zustellung des erstinstanzlichen Ausschlussentscheides mit schriftlichem Antrag, schriftlicher Begründung und allfälligen Beilagen an den Vereinspräsidenten zu senden, zuhanden der nächsten ordentlichen Delegiertenversammlung. Solche Rekurse sind von der Delegiertenversammlung in jedem Fall zu behandeln, auch wenn sie nicht traktandiert sind.

2.3. Pflichten der Mitglieder

2.3.1. Information

12 Die Mitglieder stellen der Geschäftsstelle des

SZB ihre Jahresberichte sowie allfällige Änderungen ihrer Statuten zu und melden Mutationen in der Zusammensetzung ihrer

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Organe.

2.3.2. Mitgliederbeiträge

13 Die ordentlichen Mitglieder bezahlen jährlich einen von der Delegiertenversammlung

festgelegten Sockelbeitrag und einen Beitrag pro Anzahl Delegierte. Die Mitglieder der anderen Kategorien bezahlen jährlich einen von der Delegiertenversammlung festgelegten Mitgliederbeitrag. 14 Ein Austritt oder Ausschluss entbindet Mitglieder nicht von den zu diesem Zeitpunkt

bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem SZB.

3. Organisation

3.1. Organe

15 Die Organe des SZB sind:

- Delegiertenversammlung; - Präsidentenkonferenz; - Vorstand; - Kontrollstelle.

3.2. Delegiertenversammlung

3.2.1. Funktion

16 Die Delegiertenversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan des SZB.

3.2.2. Aufgaben und Kompetenzen

17 Die Delegiertenversammlung hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

- -Wahl des Vorstandes und, aus dessen Mitte, des/der Vereinspräsidenten/in; die Delegiertenversammlung erlässt ein entsprechendes Wahlreglement; Wahl der Kontrollstelle; Ernennung von Ehrenmitgliedern bzw. Ehrenpräsident/innen; Genehmigung der Jahresberichte, der Jahresrechnungen und Entlastung des Vorstandes; Aufnahme ordentlicher und assoziierter Neumitglieder; Ausschluss von Mitgliedern; Genehmigung des Leitbildes; Genehmigung der Mehrjahresplanung für Aktivitäten und Finanzen; - Genehmigung des Beitragsreglements an Institutionen; Festlegung der Mitgliederbeiträge; Änderung der Statuten; Behandlung von Anträgen der Mitglieder; Beschlussfassung über eine allfällige Auflösung oder einen Zusammenschluss des SZB mit einer anderen Organisation; Beschlussfassung über Geschäfte, die ihr vom Vorstand gemäss Ziffer 3.4.1, Abs. 38 unterbreitet werden; - Genehmigung von Investitionen über CHF 300'000.-- je Investitionsprojekt.

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3.2.3. Zusammensetzung und Stimmrecht

18 Zur Delegiertenversammlung vereinigen sich die Delegierten der unter Ziffer 2 genannten ordentlichen und assoziierten Mitglieder.

19 Jedes ordentliche Mitglied verfügt über eine Stimme sowie eine Zusatzstimme pro

angeschlossene Sektion mit eigener Rechtspersönlichkeit. Jede Sektion kann ihr Stimmrecht dem ordentlichen Mitglied übertragen, dem sie angeschlossen ist, oder einer anderen seiner Sektionen. Jedes ordentliche Mitglied ohne angeschlossene Sektionen kann sein Stimmrecht einem anderen ordentlichen Mitglied ohne angeschlossene Sektionen übertragen. Die Übertragung des Stimmrechts bedarf einer schriftlichen Vollmacht, die für die Dauer einer Delegiertenversammlung gilt. 20 Assoziierte Mitglieder haben an der Delegiertenversammlung ein Antragsrecht und ein Mitspracherecht (beratende Stimme), aber kein Stimmrecht.

21 Die Vorstandsmitglieder sowie der/die Vorsitzende des SZB haben an der

Delegiertenversammlung kein Stimmrecht.

3.2.4. Zeitpunkt, Einberufung, Traktanden

22 Der Vorstand beruft die ordentliche Delegiertenversammlung unter Angabe der Traktanden jeweils im ersten Halbjahr ein. Die Einladungen erfolgen mindestens 60 Tage vor der Delegiertenversammlung.

23 Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung kann von der Delegiertenversammlung

selbst, vom Vorstand oder von einem Fünftel der ordentlichen Mitglieder verlangt werden. Einem solchen Antrag hat der Vorstand innerhalb von 30 Tagen unter Angabe der Traktanden und Anträge stattzugeben, wobei die ausserordentliche Delegiertenversammlung innerhalb weiterer 30 Tage stattfinden muss.

24 Die Mitglieder können bis 30 Tage

vor der Delegiertenversammlung schriftlich die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen.

25 Die Delegiertenversammlung kann

nur die auf der Traktandenliste verzeichneten Geschäfte sowie die an der Versammlung gestellten Anträge, die damit unmittelbar zusammenhängen, behandeln. Auf Traktanden, die nicht auf der Traktandenliste stehen, ist indessen einzutreten, wenn es die Delegiertenversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der gültig abgegebenen Stimmen beschliesst; davon ausgenommen sind Beschlüsse über eine Statutenrevision oder die Auflösung des SZB.

3.2.5. Leitung, Beschlussfähigkeit, Abstimmungen und Wahlen

26 Die Delegiertenversammlung wird vom Präsidenten/von der Präsidentin des Vereins geleitet oder bei dessen Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied. 27 Jede ordnungsgemäss einberufene Delegiertenversammlung ist beschlussfähig. Die Abstimmungen erfolgen offen, falls nicht von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eine geheime Abstimmung beschlossen wird. 28 Bei Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr der gültig abgegebenen Stimmen, unter Vorbehalt anders lautender Bestimmungen dieser Statuten.

29 Wahlen werden in geheimer Abstimmung durchgeführt. Das relative Mehr der gültig

abgegebenen Stimmen ist ausschlaggebend.

3.3. Präsidentenkonferenz

3.3.1. Funktion

30 Die Präsidentenkonferenz hat konsultativen Charakter. Sie dient als

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Kommunikationsplattform für die Meinungsbildung zu politischen und strategischen Ausrichtungen des SZB.

3.3.2. Aufgaben und Kompetenzen

31 Sie kann Empfehlungen und Anträge an die Delegiertenversammlung oder an den Vorstand richten. Die Anträge sind von der Delegiertenversammlung respektive vom Vorstand zu behandeln.

3.3.3. Zusammensetzung und Stimmrecht

32 Die Präsidentenkonferenz setzt sich aus den Präsidenten/innen aller ordentlichen und

assoziierten Mitglieder, dem Vorstand, den Präsident/innen der Kommissionen und dem/der Geschäftsführer/in zusammen. Die Mitglieder können für ihre Präsidentin, ihren Präsidenten, Vertretungen vorschlagen. Der Vorstand und die Mitglieder können nach Bedarf weitere Teilnehmende vorschlagen. Jeder Teilnehmende an der Präsidentenkonferenz hat eine Stimme.

3.3.4. Zeitpunkt, Einberufung, Traktanden

33 Die Präsidentenkonferenz trifft sich nach Bedarf. Sie wird vom Präsidenten/von der Präsidentin, von der Delegiertenversammlung, vom Vorstand, von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder oder von mindestens einem Drittel der Präsident/innen der ordentlichen Mitglieder 30 Tage vorher, unter Angabe der Traktanden, schriftlich einberufen.

3.3.5. Leitung, Beschlussfähigkeit, Abstimmungen

34 Die Präsidentenkonferenz wird vom Präsidenten/von der Präsidentin des SZB geleitet, bei dessen Verhinderung durch ein Vorstandsmitglied. Für Beschlüsse gilt das einfache Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen.

3.4. Vorstand

3.4.1. Aufgaben und Kompetenzen

35 Der Vorstand vertritt den SZB nach Aussen und ist gegenüber der

Delegiertenversammlung verantwortlich.

36 Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

R Genehmigung des Budgets im Rahmen der von der Delegiertenversammlung genehmigten Finanzplanung; Festlegung der Aufgaben der Geschäftsführung: Wahl und Abwahl des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin; Bestimmung des Sitzes der Geschäftsstelle; Einsetzung von Kommissionen, Projekt- und Arbeitsgruppen, wobei er bei der Zusammensetzung die Bestimmungen unter Ziffer 3.4.2, Abs. 42 möglichst analog anwendet; - Vorbereitung der Delegiertenversammlung und der Präsidentenkonferenz; Ausführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung; Beschluss über die Anlage von Geldern des Vereins und Erlass eines Anlagereglements; - Erlass von Reglementen, sofern dafür nicht ein anderes Organ zuständig ist.

37 Darüber hinaus ist der Vorstand für alle Geschäfte zuständig, die nicht von Gesetzes

wegen oder durch die Statuten ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind.

38 Der Vorstand kann Aufgaben, die unter seinen Kompetenzbereich fallen, der

Delegiertenversammlung zur Genehmigung unterbreiten.

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3.4.2. Zusammensetzung und Stimmrecht

39 Der Vorstand

setzt sich inkl. Präsident/in und Quästor/in aus 7 bis 11 Mitgliedern zusammen.

40 Der/die

Geschäftsführer/in hat beratende Stimme.

41 Mit Ausnahme der

Präsidentin/des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selber. 42 Betroffene, d.h. Sehbehinderte, Blinde, Hörsehbehinderte oder Angehörige einerseits und Nicht-Betroffene andererseits sind im Vorstand möglichst paritätisch, d.h. höchstens mit einem Sitz Unterschied vertreten. Im Weiteren ist auf eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Sprachregionen zu achten.

43 Wird

das Präsidium von einem betroffenen Mitglied ausgeübt, übernimmt ein nicht- betroffenes Mitglied die Funktion des Vizepräsidiums und umgekehrt. 44 Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre, eine zweimalige Wiederwahl ist möglich. Innerhalb der vierjährigen Amtsperioden sind Ergänzungswahlen möglich. Angebrochene Amtsperioden werden nicht berücksichtigt. Tritt ein Vorstandsmitglied während dem Geschäftsjahr zurück, kann der Vorstand ein neues Vorstandsmitglied bis zur nächsten Delegiertenversammlung berufen. Der Präsident wird für vier Jahre gewählt und kann einmal für weitere vier Jahre wiedergewählt werden, dies unabhängig seiner allfälligen Amtszeit als Vorstandsmitglied.

3.4.3. Zeitpunkt, Einberufung, Traktanden

45 Die Vorstandssitzung wird vom Präsidenten/von der Präsidentin drei Wochen im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden und Unterlagen einberufen. Auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern muss der/die Präsident/in eine Vorstandssitzung innerhalb dreier Wochen einberufen.

3.4.4. Leitung, Beschlussfähigkeit, Abstimmungen

46 Der/die Präsident/in leitet die Vorstandssitzung; bei dessen Abwesenheit übernimmt der/die Vizepräsident/in oder ein anderes Vorstandsmitglied den Vorsitz. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Abstimmungen finden offen statt, sofern nicht ein Mitglied eine geheime Abstimmung verlangt. Der Vorstand fällt seine Entscheide mit dem einfachen Mehr der gültig abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit hat der/die Vorsitzende den Stichentscheid.

3.4.5. Unterschriften

47 Der/die Präsident/in, der/die Vize-Präsident/in, der/die Quästor/in, der/die Geschäftsführer/in sowie dessen bzw. deren Stellvertreter/in zeichnen unter Vorbehalt von solchen in einem eigenen Reglement geregelten Ausnahmen grundsätzlich kollektiv zu zweien.

Die weiteren Zeichnungsberechtigungen regelt der Vorstand in einem Unterschriftenreglement.

3.5. Kontrollstelle

3.5.1. Funktion

48 Die

Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung.

3.5.2. Aufgaben und Kompetenzen

49 Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der

Delegiertenversammlung Bericht. Auf dieser Basis stellt der Vorstand der Delegiertenversammlung Antrag auf Genehmigung der Jahresrechnung.

Seite 6

4 7 68

3.5.3 Unabhängigkeit und Amtsdauer

50 Die Kontrollstelle hat die allgemein geltenden Anforderungen der Unabhängigkeit zu

erfüllen, wie es das Aktienrecht bezüglich Revisionsstellen vorschreibt.

51 Die Amtsdauer beläuft sich auf drei Jahre. Wiederwahlen sind unbeschränkt möglich.

3.6. Der/die Geschäftsführer/in

3.6.1. Aufgaben und Kompetenzen

52 Der/die Geschäftsführer/in ist dem Vorstand unterstellt und für seine Tätigkeit dem

Vorstand verantwortlich.

4. Finanzielles

4.1. Herkunft der Mittel, Finanzanlagen

53 Der SZB finanziert seine Tätigkeiten und Leistungen unter anderem durch

Mitgliederbeiträge, Einnahmen aus Dienstleistungen, IV-Beiträgen, Beiträgen öffentlich- rechtlicher Art, Vermögenserträgen, Spenden und Legaten. 54 Für den Bereich der Sozialberatung und Betreuung hörsehbehinderter und taubblinder

Menschen und für die Finanzierung von Hilfsmitteln ist der SZB mit eigenen Mittelbeschaffungsaktionen tätig.

4.2. Projektfonds

55 Anträge der Mitgliedorganisationen auf finanzielle Unterstützung konkreter Projekte,

die von allgemeinem Interesse sind, sowie Projekte, die vom Vorstand SZB selber initiiert werden, sind über einen zu schaffenden Projektfonds zu finanzieren. Dieser Projektfonds wird über Gewinne, ausserordentliche Erträge oder über ausserordentliche Mitgliederbeiträge finanziert. Der Vorstand erlässt dazu verbindliche Richtlinien.

4.3. Spesenentschädigung

56 Spesenentschädigungen an die Mitglieder der Vereinsorgane richten sich nach einem

Reglement, das sich an die Bestimmungen der ZEWO-Standards für gemeinnützige Organisationen oder einer ähnlichen anerkannten Institution anlehnt.

4.4. Geschäftsjahr

57 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste endet am 31. Dezember 2005.

4.5. Haftung

58 Der SZB haftet nur mit seinem eigenen Vermögen. Die Haftung von

Mitgliedorganisationen für Verpflichtungen des SZB ist ausgeschlossen.

5. Verschiedenes

5.1.1. Statutenänderungen

59 Anträge aufÄnderungen der Statuten können vom Vorstand oder von einem Zehntel

der ordentlichen Mitgliedorganisationen des SZB gestellt werden. Für die Statutenänderungen bedarf es der Zweidrittelmehrheit der an der Delegiertenversammlung gültig abgegebenen Stimmen.

5.2. Auflösung und Liquidation des SZB

60 Die

bei Auflösung und Liquidation allenfalls verbleibenden Aktiven werden nach Massgabe des Auflösungsbeschlusses verwendet.

61 Fehlt es

an solchen Massgaben, so gehen die Aktiven an die schweizerische Vereinigung Pro Infirmis über, die sie ausschliesslich zur Förderung des schweizerischen Blinden- und Taubblindenwesens zu verwenden hat. Seite 7

A 64

6. Schlussbestimmungen

6.1. Sprache der Statuten

62 Die Statuten werden in deutscher und französischer Sprache verfasst. Die beiden

Fassungen sind einander gleichgestellt.

6.2. Gültigkeit

63 Die vorliegenden Statuten wurden an der Delegiertenversammlung vom 16. Oktober

2004 beschlossen. Sie treten am 01. Januar 2005 in Kraft und ersetzen die seit dem 20. September 1975 gültigen Statuten.

St. Gallen, den 25. Juni 2022

Im Namen der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen SZBLIND

Der Präsident: Thomas Dietziker

Der Geschäftsführer: Pierre-Alain Uberti

- Statutenänderung, genehmigt durch die 57. Delegiertenversammlung vom 24. Juni

2006 (Art. 2, §2.2.2%)

Statutenänderung, genehmigt durch die 62. Delegiertenversammlung vom 28. Mai

2011 (Art. 2, §2.1.14, 2.1.2° und 2.1.39)

- Statutenänderung, genehmigt durch die 65. Delegiertenversammlung vom 14. Juni

2014 (Art. 3, §3.5.14, 3.5.249, 3.5.39*)

- Statutenänderung, genehmigt durch die 67. Delegiertenversammlung vom 18. Juni

2016 (Art. 3, §3.2.52, 3.4.2*, 3.5.148; 3.5.2*° und 3.5.39*)

Statutenänderung, genehmigt durch die 68. Delegiertenversammlung vom 17. Juni

2017 (Art. 3, §3.2.3'%)

Statutenänderung, genehmigt durch die 72. Delegiertenversammlung vom 4. September 2021 (Art. 3, §3.4.5*) Statutenänderung, genehmigt durch die 73. Delegiertenversammlung vom 25. Juni 2022 (Art. 3, §2.2*)

664f2 ein

Seite 8

CR D1 61

SZB De

Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen

Unser Vorstand Der Vorstand setzt sich zur Hälfte aus blinden, sehbehinderten oder taubblinden sowie sehenden Menschen zusammen.

Zurück Präsident des SZBLIND Dietziker Thomas Baar Direktor Heilpädagogisches Schul- und Beratungszentrum SONNENBERG dietziker(at)szblind.ch

Vizepräsidentin des SZBLIND Häuptli Ruth Zofingen Zentralpräsidentin Schweizerische Caritasaktion der Blinden CAB

Vorstandsmitglied des SZBLIND Annaheim Rita Aarburg Präsidentin der Sektion Zentralschweiz des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes SBV

F2a

Vorstandsmitglied des SZBLIND, Quästorin Castellino Carmelina Zollikofen Direktorin Blindenschule Zollikofen Präsidentin SZBLIND-Kommission Sonderpädagogik castellino(at)szblind.ch

Vorstandsmitglied des SZBLIND Bertolini Kocagöncü Antonella Robasacco TI Delegierte des SBV Sektion Tessin

Vorstandsmitglied des SZBLIND Gasser Susanne Glarus Präsidentin Schweizerischer Blindenbund SBb, Vorstandsmitglied Pro Infirmis

Vorstandsmitglied des SZBLIND Hiltebrand Urs Hergiswil Geschäftsführer Stiftung AccessAbility

Vorstandsmitglied des SZBLIND Porcu Giuseppe St. Gallen Vorstandsmitglied Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV

Vorstandsmitglied des SZBLIND Graf Claudia Buchs Stellenleiterin Fachstelle Sehbehinderung Fokus-plus

A

A

SZB Mitgliedorganisationen Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen

Organigramm Delegiertenversammlung

SZBLIND Kommissionen Vorstand (konsultativ)

Geschäftsleitung Human Resources Pierre-Alain Uberti Sabrina Ruch

Interessenvertretung Finanzen und IT Marketing und Bildung und Fachstelle Fachstelle Fachstelle und Management Walter Strässle Kommunikation Forschung Hörsehbehinderung Low Vision Hilfsmittel Support Nina Hug und Gerda Frischknecht und Taubblindheit Pierre-Alain Uberti, Stephan Mörker Jan Rhyner Carol Lagrange Muriel Blommaert ad interim

Interessenvertretung Rechnungswesen Marketing Bildung Sozialarbeit Low Vision- Einkauf/ Logistik Rehabilitation Management Support I PR / Kommunikation Forschung Rehabilitation Beratung / Verkauf Koordination Qualitätsmanagement Infrastruktur Mittelbeschaffung Fachbibliothek Bildung und Freizeit Beleuchtungsfragen Koordination Vertriebsstellen Kompetenzzentrum Optische erworbene Hilfsmittel und Forschung / Hörsehbehinderung Abklärungsmaterial Entwicklung

Infostelle für gehör- Low Vision- lose Menschen mit Entwicklungen Sehbehinderung / Usher-Syndrom

2 6b

01.03.2023

0

Handelsregister Kanton St. Gallen Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-320.6.036.746-1 von: 1 CHE-105.807.714 Verein 17.02.1994 auf:

Alle Eintragungen

Ei Lö Name Ref Sitz

1 9 Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB 1 St. Gallen

9 Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZB)

Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder Ei Lö Domiziladresse 1 9 Organisation: Delegiertenversammlung, Vorstand von höchstens 30 Mitgliedern, 1 Schützengasse 4 Ausschuss, Zentralsekretariat und Revisoren 9001 St. Gallen 9 Organisation: Delegiertenversammlung, Präsidentenkonferenz, Vorstand von 7 - 11 Mitgliedern und Kontrollstelle. 1 9 Mittel: Erträge aus Sammlungen, Vermächtnisse,Schenkungen, Subventionen und allfällig beschlossene Mitgliederbeiträge: 9 Mittel: Mitgliederbeiträge, Einnahmen aus Dienstleistungen. IV-Beiträge, Beiträge öffentlich-rechtlicher Art, Vermögenserträge, Spenden und Legaten

Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen

1 9 Zusammenfassung aller Bestrebungen zur Förderung des schweizerischen

Sehbehindertenwesens. Als Fachverband vertritt er das Sehbehindertenwesen gegenüber den Behörden und andern Institutionen, insbesondere in der Schweizerischen Vereinigung Pro Infirmis. 9 Koordination, Unterstützung und Förderung der Institutionen des schweizerischen Blinden-, Sehbehinderten-, Taubblinden- und Hörsehbehindertenwesens, nachfolgend Blinden- und Taubblindenwesen genannt, insbesondere Koordination der Aktivitäten im schweizerischen Blinden- und Taubblindenwesen; Koordination der Interessenvertretung bei Bedarf; Beratung und Unterstützung taubblinder und hörsehbehinderter Menschen; Sicherstellung der Fort- und Weiterbildung der Fachpersonen im schweizerischen Blinden- und Taubblindenwesen; Förderung und Sicherstellung von Angebot und Vermittlung blindentechnischer Hilfsmittel, inklusive der notwendigen Beratung, sowie von Führhunden; Wissenstransfer und Entwicklungsleistungen in den Bereichen Hilfsmittel und Rehabilitation; Förderung der Forschung im Umfeld des Blinden- und Taubblindenwesens; Information der Öffentlichkeit über die Ziele und Aktivitäten des SZB sowie seiner Mitgliederorganisationen; Koordination des Wissensmanagements und -transfers für Menschen, die im Blinden- und Taubblindenwesen tätig sind.

Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Statutendatum 1 20.09.1975 9 16.10.2004

Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id 1 1292 17.02.1994 39 24.02.1994 1073 11 151 08.01.2010 9 14.01.2010 14 / 5440652 2 4743 03.07.1995 130 07.07.1995 3824 12 4878 10.05.2013 92 15.05.2013 7188322 3 2892 02.05.1997 87 09.05.1997 3126 13 277 13.01.2014 10 16.01.2014 1289247 4 5170 05.08.1999 154 11.08.1999 5488 14 9861 08.11.2016 220 11.11.2016 3157723 5 5204 18.07.2000 142 24.07.2000 5049 15 300 12.01.2018 11 17.01.2018 3995997 6 5150 11.07.2002 136 17.07.2002 9 / 564608 16 2484 16.03.2018 56 21.03.2018 4126023 7 427 21.01.2004 17 27.01.2004 10 / 2089526 17 3488 29.03.2021 64 01.04.2021 1005139866 8 5146 19.07.2004 141 23.07.2004 10 /2374974 18 12591 25.11.2021 233 30.11.2021 1005345678 9 5842 09.08.2006 156 15.08.2006 9 / 3507650 19 12754 01.12.2021 237 06.12.2021 1005350103 10 2986 14.04.2008 75 18.04.2008 12 / 4436714

Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 1 3 Bohny, August, von Basel, in Basel Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 1 3m Bernasconi, Dr. Rino, von Novazzano, in Lugane Vizepräsident des Kollektivunterschriftzu zweien Vorstandes 1 2 Freyenmuth,Hans,vonFrauenfeld,inFrauenfeld Mitglied des Kollektivunterschriftzu zweien Vorstandes + Quastor

St. Gallen, 03.12.2021 08:01 Fortsetzung auf der folgenden Seite

Y D360

Handelsregister Kanton St. Gallen CHE-105.807.714 Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) St. Gallen 2

Alle Eintragungen Ei Ae Lo Personalangaben Funktion Zeichnungsart 1 2 Schweizer, Peter R., von Schaffhausen,in Waldkirch Sekretär Kollektivunterschrift zu zweien (Nichtmitglied) 2 8 Trivella, Giovanni,von Santa Maria in Calanca,in Zürich Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes + Quästor 2 4 Erne, Gallus, von Böttstein, in Buchs SG Sekretär Kollektivunterschrift zu zweien (Nichtmitglied) 3 5 Bernasconi, Dr. Rino, von Novazzano, in Lugano Präsident-des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 3 5m Assimacopoulos, Dr. André,von Genf, in Plan-les-Ouates Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 5 13 Assimacopoulos, Dr. André, von Genf, in Plan-les-Ouates Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 5 10 Fasser,Christina,vonWittenbach,inKüsnacht ZH Vizepräsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 5 6 Brenn, Marcel, von Stierva,inBeringen Geschäftsführer Kollektivunterschriftzu zweien 6 14m Bütikofer, Matthias, von Kernenried, in Zürich Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien 7 17 Schmuck, Norbert, von Arbon, in St. Gallen stellvertretender Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsführer 8 13m Laurent, Norbert,von Chavornay, in Jegenstorf Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes + Quästor 10 11m Kuonen, Remo, von Guttet-Feschel, inPully Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 10 13m Zappa, Stephan, von Zürich,inZürich Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 11 13m Vögeli, Claude, von Grafenried,in Bern Vizepräsident des Kollektivunterschriftzuzweien Vorstandes 11 13 Bertoli, Manuele, von Novaggio, in Losone Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 11 12m Dietziker, Thomas, von Goldingen, in Cham Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 11 15 Kuonen, Remo,von Guttet-Feschel, in Pully Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 11 14 Mathis-Savioz, Isabelle, von Grimisuat und Ayent, in Ayent Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 11 13 Pfau, Kurt, von Winterthur, in Seuzach Mitglied-des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 11 15 Steiner, Fritz, von Kaltbrunn,inDornach Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 11 18 Zimmermann, Helene, von Schwändi, in Netstal Mitglieddes ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 12 15m Dietziker, Thomas, von Eschenbach SG, inCham Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 13 15 Zappa, Stephan, vonZürich, in Zürich Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 13 15 Laurent,Norbert,vonChavornay,inLocarno Vizepräsident des Kollektivunterschriftzuzweien Vorstandes + Quästor 13 15m Hugentobler, Christian, von St. Gallen, in Widen Mitglieddes ohneZeichnungsberechtigung Vorstandes 13 Möri, Louis, von Hermrigen, in Genf (Geneve) Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 13 15 Vögeli, Claude, von Fraubrunnen, in Bern Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 13 15 Züger, Fabio, von Galgenen, in Bellinzona Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 14 19 Bütikofer, Matthias, von Genf, in Zürich Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien

St. Gallen, 03.12.2021 08:01 Fortsetzung auf der folgenden Seite

7AG

1

Handelsregister Kanton St. Gallen CHE-105.807.714 Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) St. Gallen 3

Alle Eintragungen Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 15 Dietziker, Thomas, von Eschenbach SG, in Hünenberg See Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien (Hünenberg) Vorstandes 15 18 Hugentobler, Christian, von St. Gallen, in Widen Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 15 Annaheim, Rita, von Lostorf, in Aarburg Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 15 16m Castellino, Carmelina, von Tägerwilen, in Frauenfeld Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 15 18 Conforti, Dario, von Bellinzona,in Sementina Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 15 18m Häuptli,Ruth, von Biberstein, in Zofingen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 15 18 Kaune,Stefan,vonWolfisberg, inBasel Mitglieddes ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 16 Castellino, Carmelina, von Tägerwilen, in Frauenfeld Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes + Quästorin 1 Frischknecht, Gerda, von Neckertal, in Wil SG Geschäftsführerin Kollektivunterschrift zu zweien 18 Häupti, Ruth, von Biberstein, in Zofingen Vizepräsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 18 Bertolini Kocagöncü, Antonella, von Densbüren, in Robasacc Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung (Cadenazzo) Vorstandes 18 Gasser, Susanne, von Zullwil, in Glarus Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 18 Graf, Claudia, von Dulliken, in Buchs AG Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 18 Hiltebrand, Urs Michael, von Schaffhausen, in Hergiswil b. Willisau Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung (Hergiswil bei Willisau) Vorstandes 18 Porcu, Giuseppe, von St. Gallen, in St. Gallen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 18 Wadenpohl, Gregor Johannes, deutscher Staatsangehöriger, in Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Ferrette (FR) Vorstandes 1 Uberti, Pierre-Alain, von Lausanne, in Lausanne Vorsitzender der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung

St. Gallen, 03.12.2021 08:01 HOC Dieser Auszug aus dem kantonalen Handelsregister hat ohne die nebenstehende Originalbeglaubigung keine Gültigkeit. Er enthält alle Kanton St.Gallen gegenwärtig für diese Firma gültigen Eintragungen, sowie allfällig Departement des Innern gestrichenen Eintragungen. Auf besonderes Verlangen kann auch ein Auszug erstellt werden, der lediglich alle gegenwärtig gültigen Amt für Handelsregister und Notarlate Eintragungen enthält.

Dieser Handelsregisterauszug ist amtlich beglaubigt. Ranuennte

64

ZERTIFIKAT Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZB), St. Gallen, erhält das Recht zur Führung des Zewo-Gütesiegels vom 1.1.2018 bis 31.12.2022.

1EWo»

PTIFICA 0 L

VFIZ

CERTIFIE

Stiftung Zewo

2O Kurt Grüter Martina Ziegerer Präsident Geschäftsleiterin

V 001

I

EWA

ZEWO Prüfergebnis für den Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) Datum: 22. November 2017 Resultat: Erneuerung des Gütesiegels für fünfJahre mit Auflagen

96% der geprüften Kriterien halten Sie vorbehaltlos ein.

Auflagen hat die Erneuerung des Zewo- Sie halten einzelne Zewo-Standards nicht mehr vollumfänglich ein. Der Stiftungsratsausschuss Gütesiegels an folgende Auflagen geknüpft, die innerhalb der angegebenen Fristen erfüllt werden müssen:

Auflage 1 Standard 13 Absatz2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 13 Bei den erhaltenen Zuwendungen sind zweckgebundene Zuwendungen und freie Zuwendungen entweder in der Betriebsrechnung zu unterscheiden oder im Anhang gesondertauszuweisen. Beurteilung In der Jahresrechnung 2016 sind die zweckgebundenen Spenden und Beiträge weder in der Betriebsrechnung noch im Anhang gesondert ausgewiesen. Sie haben uns bestätigt, dies so umzusetzen. Auflage Weisen Sie die zweckgebundenen und die freien Spenden gesondert in der Betriebsrechnung oder im Anhang der Jahresrechnung aus. Frist Jähresrechnung 2017

Auflage 2 ay Standard 13 Absatz2 Die Organisation erstellt Ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und wendet Swiss GAAP FER 21- Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen an. -

Swiss GAAP FER 21 Ziffer 19 Transfers zwischen zweckgebundenen Fonds sind einzeln auszuweisen und zu begründen. Beurteilung In der Jahresrechnung 2016 sind interne Transfers zwischen Fonds- und Organisationskapital nicht erläutert und begründet. Auflage Weisen Sie interne Transfers im Anhang der Jahresrechnung aus und begründen Sie sie. Frist Jahresrechnung 2017

Auflage 3 Standard 6 Absatz 3 litterae a), b) und c) Es gilt generell kollektive Zeichnungsberechtigung für rechtlich bindende Geschäfte. Es gilt generell kollektive Zeichnungsberechtigung im Zahlungsverkehr. Ausnahmen mit Einzelunterschrift sind schriftlich zu regeln und angemessen zu begrenzen. Beurteilung Im Tessin verfügt eine Person zur Zeitüber eine Einzelunterschrift. Diese ist nicht schriftlich geregelt oder begrenzt. Die Suche für eine adäquate Lösung ist bereits im Gange. Für sämtliche andere Konti gilt die Kollektivunterschift. Auflage Ersetzen Sie sämtliche Einzelunterschriftsberechtigungen auf allen Konten durch Kollektivunterschriften zu zweien oder begrenzen Sie einzelne Unterschriften angemessen. Lassen Sie uns eine Kopie der Unterschriftsberechtigungen aller Konten zukommen. Frist 31. Juli 2018

- 64 D

Empfehlungen Sie erhalten zu einzelnen Zewo-Standards Hinweise auf mögliche Verbesserungen:

Empfehlung 1 Standard 4 Absatz6 Die für die Wahrnehmung derVerantwortung erforderlichen Kompetenzen sind im obersten Leitungsorgan vorhanden. Beurteilung Die meisten Kompetenzbereiche sind im Vorstand abgedeckt. Ein Vorstandsmitglied, das Fachkompetenzen im Bereich der Finanzen hat, wird gerade gesucht. Der Kompetenzbereich "Recht" ist zur Zeit nicht vertreten. Empfehlung Stärken Sie die Kompetenzen im Bereich "Recht"

Empfehlung 2

Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Nach Swiss GAAP FER 21 Ziffer 11 und 12 Gemäss der Mindestgliederung wird in der Betriebsrechnung zwischen dem Umsatzverfahren oder Gesamtkostenverfahren und zwischen dem Ergebnis vor Fondsveränderung und dem Jahresergebnis unterschieden. Beurteilung Die Gliederung der Betriebsrechnung in der Jahresrechnung 2016 enthält sowohl Elemente vom Gesamtkosten- wie auch vom Umsatzkostenverfahren. Das Jahresergebnis wird dabei als "Ergebnis vor Veränderung des Organisationskapitals" bezeichnet. Empfehlung Orientieren Sie sich bei der Gliederung der Jahresrechnung und bei der Terminologie an Swiss GAAP FER 21.

Anhang Sie erhalten folgende Unterlagen zu Ihrer Information: > Übersicht Umsetzung Zewo-Standards > Einschätzung Wirkungsorientierung

Zürich, 22. November 2017

7f Martina Ziegerer, Marc Peier, Geschäftsleiterin Gütesiegelbereich

Prüfbericht fürden Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) 2/2

87 64 8

ZEWO

Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen Norbert Schmuck Schützengasse 4

9001 St. Gallen

Datum 21. Februar 2019 Kontakt Marc Peier, peier@zewo.ch, 044 366 99 54 Thema Auflagen erfüllt

Sehr geehrter Herr Schmuck

Herzliche Gratulation. Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) erhält das neue Zewo-Zertifikat. Es ist bis am 31.12.2022 gültig. Sie haben mit der Saldobestätigung dokumentiert, dass Sie die Auflagen aus der letzten Rezertifizierung innerhalb der gesetzten Frist umgesetzt haben. Ihre Organisation erfüllt die geprüften Standards wieder vollständig. Das Zewo-Gütesiegel bescheinigt, dass der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) Spenden zweckbestimmt, effizient und wirkungsorientiert einsetzt. Indem Sie sich an die Standards halten, stärken Sie das Vertrauen in Ihre Organisation und in den gemeinnützigen Sektor. Danke, dass Sie dazu beitragen, die Spendenfreude in der Schweiz zu erhalten. Zeigen Sie, dass Spenden bei Ihnen in guten Händen sind. Bilden Sie das Zewo- Gütesiegel konsequent ab. Praktische Vorlagen finden auf www.zewo.ch/slogan. Unser Newsletter hält Sie rund um die Zewo-Standards auf dem Laufenden. Verpassen Sie keine Neuigkeiten und folgen Sie uns auf Twitter, Facebook und LinkedIn. Freundliche Grüsse Stiftung Zewo S12z Martiné Ziegerer Marc Peier Geschäftsleiterin Gütesiegelbereich

PS: Nutzen Sie die attraktiven Zewo-Rabatte und exklusive Angebote für zertifizierte Organisationen. Eine Übersicht finden Sie auf www.zewo.ch

In der Beilage - Zertifikat

Stiftung Zewo - Pfingstweidstrasse 10 - 8005 Zürich -T+41 (0)44 366 99 55 - info@zewo.ch - Postkonto 87-464193-6 - MWST-Nr. CHE-109.281.337 6d 94

EW

ZEWO

Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen Vorstand Schützengasse 4

9001 St. Gallen

Datum 18. Dezember 2023 Kontakt Thomas Rodemeyer, rodemeyer@zewo.ch, 044 366 99 58 Thema Zewo-Gütesiegel unter Auflagen erneuert

Sehr geehrte Damen und Herren

Herzliche Gratulation. Der Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen hat das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen. Ihre Organisation erfüllt 99% der geprüften Kriterien im Wesentlichen. In einzelnen Punkten hält Ihre Organisation die Zewo- Standards nicht mehr vollständig ein. Die Zewo erneuert das Gütesiegel deshalb unter Auflagen.

In der Beilage sehen Sie, was bis wann zu tun ist. Zudem zeigen ein paar Empfehlungen, wo weitere Verbesserungen möglich sind. Wir haben die Punkte am Besuch mit Herrn Überti, Frau Hug und Herrn Strässle besprochen. Bitte belegen Sie uns innerhalb der gesetzten Fristen, dass Sie die verlangten Massnahmen umgesetzt haben. Sie erhalten dann das neue Zewo-Zertifikat. Es ist bis am 31. Dezember

2027 gültig.

Das Zewo-Gütesiegel bescheinigt, dass der Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen Spenden zweckbestimmt, effizient und wirkungsorientiert einsetzt. Indem Sie sich an die Standards halten, stärken Sie das Vertrauen in Ihre Organisation und in den gemeinnützigen Sektor. Danke, dass Sie dazu beitragen, die Spendenfreude in der Schweiz zu erhalten.

Zeigen Sie, dass Spenden bei Ihnen in guten Händen sind. Bilden Sie das Zewo- Gütesiegel mit Claim konsequent ab: auf Sammlungsaufrufen, Inseraten, Plakaten, TV-Spots, Websites, Bannern, Newslettern und Publikationen. So vermitteln Sie ein sicheres Gefühl beim Spenden und unterstützen die Spendenfreude. Praktische Vorlagen finden auf www.zewo.ch/slogan. Unser Newsletter hält Sie rund um die Zewo-Standards auf dem Laufenden.

Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und freundliche Grüsse Stiftung)Zewo

Martina Ziegerer Thomas Rodemeyer Geschäftsleiterin Gütesiegelbereich

Stiftung Zewo - Pfingstweidstrasse 10 - 8005 Zürich - T + 41 (0)44 366 99 55 - info@zewo.ch - Postkonto 87-464193-6 - MWST-Nr. CHE-109.281.337

S264

Empfehlunge Sie erhalten zu einzelnen Zewo-Standards Hinweise auf mögliche Verbesserungen:

Empfehlung 1 Gliederung der Betriebsrechnung Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 11 Die Betriebsrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren wird mindestens wie folgt gegliedert: Erhaltene Zuwendungen (z. B. Spenden, Legate, Gönnerbeiträge) Beiträge der öffentlichen Hand Erlöse aus Lieferungen und Leistungen Entrichtete Beiträge und Zuwendungen Personalaufwand Sachaufwand Abschreibungen = Betriebsergebnis Finanzergebnis Betriebsfremdes Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis = Ergebnis vor Veränderung des Fondskapitals Veränderung des Fondskapitals = Jahresergebnis (vorZuweisungen an Organisationskapital)

Beurteilung Die Gliederung der Betriebsrechnung enthält wie bei der letzten Rezertifizierung sowohl Elemente der Darstellung nach Gesamtkostenverfahren (z.B. Personalaufwand, Abschreibungen) wie auch jener nach dem Umsatzkostenverfahren (Sammelaufwand). Die Organisation hat eine entsprechende Empfehlung vor fünf Jahren mit ihren Revisoren besprochen, jedoch nicht weiterverfolgt, aufgrund der fehlendenVergleichbarkeit über mehrere Jahre. DieZewo empfiehlt, sich an FERzu orientieren und spricht deshalb die Empfehlung erneut aus. Ein Ergebnis der Betriebsrechnung wird als "organisationsfremdes Ergebnis" bezeichnet. Das "Jahresergebnis vor Veränderung des Organisationskapitals" ist hier nur als Ergebnis vor Veränderung des Organisationskapitals" ausgewiesen. Empfehlung Orientieren Sie sich bei der Gliederung der Jahresrechnung und bei der Terminologie an Swiss GAAP FER 21, indem Sie die Aufwandpositionen gemäss Gesamtkostenverfahren mindestens in Sachaufwand, Personalaufwand und Abschreibungen oder gemäss Umsatzkostenverfahren mindestens in Projekt- und Dienstleistungsaufwand, Fundraising- und Allgemeinen Werbeaufwand und Administrativen Aufwand unterteilen. Benennen Sie Ihr "Organisationsfremdes Ergebnis" um: Betriebsfremdes oder Betriebs- und Periodenfremdes Ergebnis. Bezeichnen Sie das Ergebnis vor Veränderung des Organisationskapitals" als "Jahresergebnis vor Veränderung des Organisationskapitals".

Anhang Sie erhalten folgende Unterlagen zu Ihrer Information: > Übersicht Umsetzung Zewo-Standards

Zürich,48. Dezember 2023

Martina Ziegerer Thomas Rodemeyer Geschäftsleiterin Gütesiegelbereich 0l4 Prüfergebnis für den Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen 2/2 R4D K

EW

ZEWO Prüfergebnis für den Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen Datum: 18. Dezember 2023 Resultat: Erneuerung des Gütesiegels für fünfJahre unter Auflagen

99% der geprüften Kriterien halten Sie im Wesentlichen ein.

Auflagen Sie halten einzelne Zewo-Standards nicht mehr vollumfänglich ein. Der Stiftungsratsausschuss hat die Erneuerung des Zewo- Gütesiegels an folgende Auflage geknüpft, die innerhalb der angegebenen Frist erfüllt werden muss:

Auflage1 Rechnung über die Veränderung des Kapitals Standard 13Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und wendetSwiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Swiss GAAP FER21 Ziffer 17 Die Rechnung über die Veränderung des Kapitals stellt die Bestände und die Veränderungen der Positionen des Fondskapitals und des Organisationskapitals brutto dar. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 18 Die Zweckbestimmung der Positionen des Fondskapitals und des gebundenen Organisationkapitals ist anzugeben. Gleichartige Positionen können zusammengefasst werden. Beurteilung In den Erläuterungen zur Rechnung über die Veränderung des Kapitals wird eine Position SZB- Fonds in folgende inhaltlich sehr unterschiedliche Fonds unterteilt: Fonds für berufliche und soziale Integration, Fonds Hilfsmittel, Fonds Low Vision, Fonds Weiterbildung Fachpersonal und Fonds Forschungsstelle. Die Fonds wurden bei ihrer Entstehung zusammengefasst, da die einzelnen Fondsbeträge bei ihrer Entstehung sehr klein waren. Inzwischen bemisst sich der Gesamtbetrag der SZB-Fonds auf CHFT 922.1. Die Zewo erachtet eine betragliche Aufgliederung der fünfSZB-Fonds deshalb als notwendig. Die Organisation hat dieser Argumentation im Gespräch zugestimmt. Die zweckgebundenen Einnahmen der Betriebsrechnung von CHFT 987 sind nicht abstimmbar mit den Zuweisungen ins Fondskapital: CHFT 1'287 in der Rechnnung über die Veränderung des Kapitals. Die Organisation hat in ihrer Stellungnahme zum Besuchsbericht erläutert, woher die Differenzen rühren. Die Zewo erachtet es als hilfreich, in der Jahresrechnung einen entsprechenden Kommentar anzubringen. Vorauss. Weisen Sie künftig in der Rechnung über die Veränderung des Kapitals die verschiedenen Fonds Auflage und ihre Bewegungen separat aus, die zuletzt als SZB-Fonds zusammengefasst waren. Erläutern Sie in der Rechnung über die Veränderung des Kapitals oder im Anhang Ihrer Jahresrechnung, wie sich die Zuweisungen ins Fondskapital zusammensetzen.

Frist 30. Juni 2024

Dr 4 644

Umsetzung der Zewo-Standards

Auswertung über alle Standards 2%%

Empfehlungen Auflagen s erfüllte Kriterien

Übersicht über die Bereiche 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Gemeinnützigkeit Grundsatz

Führung und Organisation Leistungserbringung

Finanzen

Netzwerke

Fundraising/Kommunikation

Empfehlungen Auflagen erfüllte Kriterien

Schwerpunkt der Prüfung

=Gemeinnützigkeit Grundsatz e Führung und Organisation Leistungserbringung 33% 2% Finanzen s Netzwerke

Fundraising/Kommunikation 14%

004 Umsetzung der Zewo-Standards des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen

Leitbild SZB Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB

DachorganisationdesschweizerischenSehbehindertenwesens

SZB 0ras elnabn zenauleren

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Leitbild SZB

1. Vorbemerkung

Das Leitbild ist verbindlich für die Vereinsorgane und die Mit- arbeitenden des SZB. Die Mitgliedorganisationen des SZB an- erkennen dieses Leitbild und akzeptieren es als Richtlinie, da- mit die gemeinsamen Anliegen koordiniert realisiert werden können.

2. Zielgruppen und Umfeld

Die Arbeit des SZB richtet sich nach den vielfältigen Bedürfnis- sen folgender betroffenen Personen: Sehbehinderte, blinde, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen mit oder ohne zusätzliche Behinderung (im folgenden «betroffene Men- schen» genannt) und nach der Vielfalt der für sie tätigen Or- ganisationen. Neben der direkten Arbeitzugunsten Betroffener ist es eben- so bedeutsam, auf das sich permanent verändernde Umfeld Einfluss zu nehmen.

3. Vision

Der SZB ist eine nationale Vereinigung von Organisationen, deren Zweck es ist, die Lebensqualität und die Selbstbestim- mung Betroffener zu verbessern. Er versteht sich als Dienstleister für seine Mitgliedorganisatio- nen und subsidiär für «betroffene Menschen».

4. Ziele

Ziele des SZB sind:

Bildung einer gesamtschweizerischen Vereinigung aller im Blinden-, Sehbehinderten-, Taubblinden- und Hörsehbe- hindertenwesen (im folgenden «Blinden- und Taubblinden- wesen» genannt) tätigen Organisationen; Anstrebung eines aufeinander abgestimmten Auftritts in der Öffentlichkeit;

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Direkte und indirekte Unterstützung sowie Koordination der Mitgliedorganisationen; Förderung der Synergien zwischen den Mitgliedorganisa- tionen; Erbringen von Leistungen an Betroffene im Auftrag der Mitgliedorganisationen; Koordinierte Interessensvertretung der Mitgliedorganisa- tionen.

5. Mitglieder

Ordentliche Mitglieder des SZB sind Organisationen des priva- ten und öffentlichen Rechts: Vereine, Stiftungen, Gesellschaf- ten, mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, Anstalten oder Kör- perschaften, die für «betroffene Menschen» einstehen, wie Selbsthilfe- oder Fürsorgeorganisationen, Schulen, Eingliede- rungsstellen, Heime, Werkstätten, Führhundeschulen, kulturel - le Institutionen usw., die sich gemäss ihrem Zweck hauptsächlich im «Blinden- und Taubblindenwesen» der Schweiz engagieren.

Der SZB ist offen für weitere Mitgliederkategorien.

6. Leistungen

Seine Ziele erreicht der SZB in erster Linie durch Koordination.

der Aktivitäten im Schweizerischen «Blinden- und Taub- blindenwesen»; der Interessenvertretung und der sozialpolitischen Aktivi- täten auf nationaler und internationaler Ebene.

Darüber hinaus gehören zum Leistungsspektrum des SZB:

Beratung und Unterstützung taubblinder und hörsehbe- hinderter Menschen; Sicherstellung des Angebotes blindentechnischer Hilfsmittel, inklusive der notwendigen Beratung sowie von Führhunden;

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Sicherstellung der Fort- und Weiterbildung der Fachperso- nen im «Blinden- und Taubblindenwesen» der Schweiz; Wissenstransfer und Entwicklungsleistungen im Bereich Low Vision und Blindentechniken; Forschung im Umfeld des «Blinden- und Taubblindenwe- sen»,

Betreiben einer Fachbibliothek, einer Ludothek und Wahr- nehmung weiterer Dokumentationsaufgaben.

7. Führung

Die strategische Führung obliegt einem ehrenamtlichen Vor- stand, der sich paritätisch aus Betroffenen und Nichtbetrof- fenen zusammensetzt. Die operative Führung wird durch die Geschäftsleitung wahrgenommen.

Für die Besetzung der Organe achtet der SZB auf Sachkom- petenz und eine ausgewogene Vertretung verschiedener Interessengruppen und Landesregionen.

Die Zusammenarbeit auf allen Ebenen und über alle Stufen des Vereins ist geprägt durch effiziente Strukturen, durch die Vereinbarung von Zielen sowie durch einen partizipativen Führungsstil.

Diejenigen, die sich haupt- oder ehrenamtlich für den SZB engagieren, zeichnen sich durch Fach- und Sozialkompetenz, Motivation und Loyalität aus.

Der SZB nimmt gegenüber den Mitarbeitenden seine Verant- wortung als Arbeitgeber wahr.

Der SZB achtet bei Stellenbesetzungen auf die Möglichkeiten der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung.

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8. Information, Kommunikation und Zusammenarbeit

Gegenüber seinen Mitgliedorganisationen, seinen Mitarbei- tenden, den Geldgebern, den Medien und der Öffentlichkeit zeichnet sich der SZB durch eine offene Informations- und Kommunikationspolitik aus.

Der SZB fördert die Zusammenarbeit mit anderen nationalen Organisationen für Menschen mit Behinderung, mit verwand- ten Organisationen im Ausland und mit internationalen Orga- nisationen im «Blinden- und Taubblindenwesen».

9. Finanzen

Der SZB ist gemeinnützig. Für die Finanzierung der übertrage- nen Aufgaben und für die Schaffung angemessener finanziel- der Reserven stützt er sich auf:

Mitgliederbeiträge; Einnahmen aus Dienstleistungen an Mitgliedorganisatio- nen und an Dritte; Beiträge der öffentlichen Hand und der Sozialversicherungen; Erträge aus Mittelbeschaffungsaktionen, Sponsoring, Schenkungen, Legate; Vermögenserträge.

Der sorgfältige Umgang mit den verfügbaren finanziellen Mitteln ist durch transparentes Controlling sichergestellt.

KCAL St. Gallen, 16. Oktober 2004

Dr. André Assimacopoulos, Präsident Matthias Bütikofer, Geschäftsführer

PA ( 64

ST. A 60l

5eg

SchweizerischerZentralverein für das Blindenwesen SZB Schützengasse 4 CH-9001 St.Gallen

Telefon 071 223 36 36 sekretariat@szb.ch www.szb.ch

0 609

Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen

Geschäftsreglement

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis. 1

1. Organisation 1

2. Aufgaben und Kompetenzen Vorstand und Geschäftsführer 1

3. Finanzkompetenzen. 2

4. Organisationskapital. 13

5. Unterschriftsberechtigungen 3

6. Aufgaben Geschäftsführer 4

7. Schweigepflicht. 4

8. Inkrafttreten 4

1. Organisation

Der SZBLIND gliedert sich wie folgt:

a) Organe (Delegiertenversammlung und Vorstand) b) Geschäftsführer c) Ressorts Öffentlichkeitsarbeit und Mittelbeschaffung / Blindentechnische Hilfs- mittel / Fort- und Weiterbildung / Entwicklung Low Vision / optische Hilfsmittel / Taubblinden-Beratung / Finanzen und Administration

2. Aufgaben und Kompetenzen Vorstand und Geschäftsführer

Die Aufgaben und Kompetenzen der Verbandsstufen sind in den Statuten vom 16. Oktober

2004 festgelegt. In Präzisierung dieser Statuten gilt folgendes:

Der Vorstand ist für die strategische Planung verantwortlich. Er überwacht zudem die Um- setzung seiner verbindlichen Zielsetzungen und grundsätzlichen Entscheide auf der opera- tionellen, hauptamtlichen Ebene, personifiziert durch den Geschäftsführer. Zur Umsetzung der strategischen Planung arbeiten die Geschäftsfelder mit mittelfristigen Planungskonzepten (3-Jahresplanug) und zu deren Umsetzung mit Jahreszielsetzungen. Der Vorstand kann Kommissionen einsetzen. Der Vorstand ist zuständig für die Erteilung des Auftrags und der Zielsetzungen, für die Ernennung der Kommissionsmitglieder und für die Festlegung der Kommissionsdauer. Der Vorstand bestimmt über den Kommissionsvor- sitz. In der Regel übernimmt ein Vorstandsmitglied den Vorsitz. Die Kommissionen haben gegenüber dem Vorstand beratende Kompetenzen. Haben Kommission und Geschäftsfüh- rer unterschiedliche Auffassungen, entscheidet der Vorstand. Die Aufgaben und Kompe- tenzen der Kommissionen sind in einem separaten Beschrieb definiert.

1

D 61 84

Der Vorstand legt die Grundsätze und Ziele der Vermögensanlage fest, definiert die Grundsätze für die Bildung und die Auflösung von Wertschwankungsreserven und ent- scheidet über den Kauf und Verkauf von Liegenschaften. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Bewirtschaftung des Vermögens, legt die Anlagestrategie fest und bestimmt, an wen und unter welchen Bedingungen die Vermö- gensverwaltung beauftragt wird. Liegt bei einem Entscheid ein Interessenkonflikt zwischen den Zielen des SZBLIND und den Partikularinteressen einer Mitgliedorganisation mit direkter Beteiligung eines Vorstands- mitglieds vor, muss das beteiligte Vorstandsmitglied auf eigene Initiative, oder auf Auffor- derung des Präsidenten, in den Ausstand treten'. Der Quästor orientiert den Vorstand halbjährlich über den Stand der Vermögensverwal- tung.

Mit Ausnahme des Beitragsreglements an Organisationen (Art 3.2.2. Ziffer 17 i) erlässt der Vorstand die allgemein gültigen Reglemente (Art. 3.4.1. Ziffer 36 i). Für Reglemente, die das Anstellungsverhältnis des Personals anbetrifft, ist ebenfalls der Vorstand zuständig. Der Geschäftsführer ist für die operationelle Geschäftsführung verantwortlich. Der Stellen- beschrieb definiert sein Aufgabenspektrum. Der Geschäftsführer hält sich an die Rahmen- vorgaben gemäss Leitbild, Statuten, Reglemente und laufende Abmachungen wie z.B. das Jahresbudget. Der Geschäftsführer hat die Aufbau- und Ablauforganisation, die Planung und den Res- sourceneinsatz (Personal, Finanzen, Infrastruktur, etc.) so auszurichten, dass die durch den Vorstand gesetzten Ziele möglichst effektiv und effizient erreicht werden. Der Geschäftsführer kann Aufgaben und Kompetenzen an seine Mitarbeitenden delegie- ren.

Der Vorstand wählt auf Antrag des Geschäftsführers dessen Stellvertretung und die Res- sortleitungen. Die Aufgaben und Kompetenzen im Bereich der Personalführung, von der Rekrutierung über die Personalbeurteilung bis zum Personalaustritt sind über alle Hierarchiestufen hin- weg (Mitarbeitende, Stabsstellen, Fachbereichsleiter, Ressortleiter, Geschäftsführer, Vor- stand) im Reglement „Aufgaben, Kompetenzen der SZBLIND-Personalführung" vom 19. November 2003 verbindlich geregelt.

3. Finanzkompetenzen

Die rollende Finanzplanung und das jeweilige Jahresbudget, stellen den Rahmen für den finanziellen Kompetenzspielraum dar. Den einzelnen Organen kommen folgende Kompe- tenzen zu: Delegiertenversammlung: a) Genehmigung von Investitionen über CHF 300'000.00 je Investitionsprojekt (Zif- fer 3.2.2. Abs. 17, o SZBLIND Statuten)

Vorstand: a) volle Kompetenzen (Budgetkompetenz gemäss Statuten) gemäss Ziffer 3.2.2. Abs. 17, oder Statuten SZBLIND

Geschäftsführer: a)? volle Ausgabenkompetenz im Rahmen des Budgets

1 Abschnitt neu: VS-2008.0712

2 Änderung durch Vorstand 217, VS-060922, in Lausanne 2

6

Geschäftsführer auf Nachfrage beim Präsidenten oder Quästor: d) Bewilligung von nicht budgetierten Beiträgen an Mitgliedorganisationen bis Fr. 5'000.00 e) Bewilligung von Unterstützungsbeiträgen an Betroffene bis Fr. 5'000.00 c) Bewilligung von nicht budgetierten einmaligen Ausgaben bis Fr. 10'000.00 d) Bewilligung von nicht budgetierten wiederkehrenden Ausgaben bis Fr. 3'000.00 e) Abgabe von Hilfsmitteln zu Sonderkonditionen in begründeten Einzelfällen f) Bewilligung von Ausgaben und Anschaffungen ohne Folgekosten, sofern die Aufwendungen mit besonderen Einnahmen kompensiert werden können (Sponsoren- oder gebundene Spendengelder) g) Alle anderen im Budget nicht vorgesehenen Ausgaben müssen vom Geschäfts- führer dem Vorstand zum Entscheid unterbreitet werden h) Festlegung der Ausgabenkompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 4 Der Vorstand entscheidet über den Salärrahmen der Mitarbeitenden des SZBLIND. Der Präsident, in Absprache mit dem Quästor und dem Vize-Präsidenten entscheiden über den Salärrahmen des Geschäftsführers. Der Vorstand wird halbjährlich über die Erfolgsrechnung sowie den Stand der Vermögens- anlagen orientiert. 5 Budgetabweichungen müssen vom Geschäftsführer begründet werden. Die Indexierung der SZBLIND-Preise erfolgt sofort bei einer Teuerung von 4% sowie alle zwei Jahre mit Stichtag 01. Januar.6

4. Organisationskapital'

Zum Organisationskapital des SZBLIND rechnen wir die in der Bilanz unter „Organisations- kapital per 31. Dezember" ausgewiesenen Position. Nicht zum Organisationskapital zählen wir Investitionen in feste Einrichtungen, in Warenla- ger und in mobile Sachanlagen und das Nettovermögen auf der Liegenschaft an der Schüt- zengasse 4 in St. Gallen. Wenn das Organisationskapital des SZBLIND gemäss Definition 3.2.1 am Jahresende unter 50% eines durchschnittlichen Jahresumsatzes der drei Vorjahre fällt, sind dem Vorstand umgehend Korrekturmassnahmen zu unterbreiten. Wenn das Organisationskapital 100% eines durchschnittlichen Jahresumsatzes der drei Vorjahre überschreitet, werden die über- schüssigen Mittel umgehend in Projekte des Blinden- und Taublindenwesens investiert.

5. Unterschriftsberechtigungen

Der Präsident, der Vizepräsident oder der Quästor, der Geschäftsführer und seine Stellver- tretung sind unterschriftsberechtigt. Es wird die Kollektiv-Unterschrift zu zweien geführt.

Der Geschäftsführer und seine Stellvertretung führen Einzelunterschriften für die laufen- den Verwaltungsgeschäfte. Die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wer- den in den Funktionsbeschrieben festgehalten. Zusammen mit der Ressortleitung Finanz- und Rechnungswesen bestimmt der Geschäfts- führer die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für den Bank- und Postverkehr Kollek- tivunterschrift führen.

3 Änderung durch Vorstand 217, VS-060922, in Lausanne 4 Änderung durch Vorstand 217, VS-060922, in Lausanne 5Änderung durch Vorstand 217, VS-060922, in Lausanne

6 Änderung durch Vorstand 227, VS-080927, in Brig

7 Änderung durch Vorstand 219, VS-070223 in Olten 3

8T 2.68

6. Aufgaben Geschäftsführer

Der Geschäftsführer ist verantwortlich für die operative Geschäftsführung. Seine Aufgaben sind im Funktionsbeschrieb definiert. Dabei hält er sich an die Vorgaben (Leitbild, Statuten, Reglemente, Rahmenvorgaben wie Zielsetzungen und Budget). Der Geschäftsführer kann Aufgaben und Kompetenzen delegieren.

7. Schweigepflicht

Alle Personen, die mit Aufgaben des SZBLIND betraut sind, unterstehen der Schweige- pflicht. Diese bleibt auch nach Auflösung des Anstellungsverhältnisses oder nach Beendi- gung der Tätigkeit bestehen.

8. Inkrafttreten

Dieses Reglement wurde am 15. September 2005 vom Vorstand genehmigt. Es tritt ab so- fort in Kraft und ersetzt das Geschäftsreglement vom 01. Juli 2001

St. Gallen, den 15. September 2005

Der Präsident Der Geschäftsführer

Dr. André Assimacopoulos Matthias Bütikofer

Änderung durch Vorstand 217, VS-060922, in Lausanne

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360

eb

Stiftungsurkunde

vom 26. März 2010

der Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendlich Zollikofen

KL. 8030

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern

Direction de la justice, des affaires communales et des affaires ecclésiastiques du canton de Berne

T 2 64

TOTALREVISION DER STIFTUNGSSTATUTEN

DER STIFTUNG FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE KINDER UND JUGENDLICHE ZOLLIKOFEN

I. Einleitende Feststellungen

1. Mit öffentlicher Urkunde vom 28. Mai 1962, mit Änderungen vom 20. November 1975, vom 24. April 1985 und vom 7. Dezember 1999, hat die altrechtliche Bernische Privat- blindenanstalt in Bern als Stifterin die „Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche Zollikofen“ errichtet.

2. Der Stiftungsrat hat am 3. Dezember 2009 beschlossen, die Statuten zu revidieren.

3. In Anpassung an die veränderten Verhältnisse werden die Statuten mit Datum der Ver- fügung der Anderungs- bzw. Umwandlungsbehörde geändert und durch die nachste- hende Neufassung ersetzt.

II. Statuten

Name, Sitz und Dauer Art. 1

Unter dem Namen

Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Ju- gendliche Zollikofen

besteht eine Stiftung gemäss Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs.

Die Stiftung hat ihren Sitz in Zollikofen.

Die Dauer der Stiftung ist unbegrenzt.

COZIALVS TUNG.

ad C)

4NTONS

D 210

2

Zweck Art. 2

Die Stiftung bezweckt die Bildung und Förderung blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher. Eingeschlossen ist auch die Förderung von sehgeschädigten Kindern und Ju- gendlichen mit zusätzlichen Behinderungen durch adäquate Angebote in den Bereichen Schulung, Beratung sowie sozial- pädagogische und therapeutische Förderung.

Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt kei- nerlei Erwerbszweck.

Erreichung des Zwecks Art. 3

3.1 Zur Erreichung ihres Zweckes führt die Stiftung eine sonder- pädagogische Einrichtung, deren Angebote sich wie folgt gliedern:

a) Sonderschule für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche nach den Lehrplänen des Kantons Bern; b) Sonderschule für mehrfachbehindert- sehgeschädigte Kinder und Jugendliche nach individuellen Förderplä- nen; c) Sozialpädagogisches Angebot; d) Ambulante Beratung und Unterstützung; e) Heilpädagogische Früherziehung; f) Beratung von Eltern und externen Fachpersonen; g) Medizinisch und heilpädagogisch indizierte Therapien; h) Herstellung und Adaptierung von Lehr- und anderen Hilfsmitteln.

3.2 Die Stiftung kann im Rahmen der verfügbaren Mittel und unter Vorbehalt der nötigen Bewilligungen weitere Einrich- tungen führen sowie die bestehenden Angebote gewandelten Bedürfnissen anpassen.

3.3 Die Stiftung ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

3.4 Die Stiftung kann Liegenschaften erwerben, Gebäulichkeiten erstellen und alle Rechtsgeschäfte tätigen, welche de lung des Stiftungszweckes dienen. abefl G

HANTONS UL

3

Stiftungsvermögen Art. 4

Das Stiftungskapital wird durch Zuwendungen von Dritten sowie Erträgen des Stiftungsvermögens geäufnet. Zudem fi- nanziert die Stiftung ihre Leistungen durch:

a) Beiträge des Kantons Bern für die gemäss Leistungsver- trag vereinbarten Leistungen; b) Schul- und Kostgelder der Wohnsitzgemeinden; c) Beiträge der Invalidenversicherung; d) Abgeltungen von Kantonen und Gemeinden für ausser- kantonale Leistungsempfänger/innen; e) Erträge aus Dienstleistungen.

Der Stiftungsrat hält in einem Reglement die Grundsätze der Anlagepolitik fest, um eine sorgfältige Bewirtschaftung des Vermögens sicherzustellen.

Organe der Stiftung Art. 5

Organe der Stiftung sind:

a) der Stiftungsrat; b) die Geschäftsleitung; c) die Revisionsstelle.

Stiftungsrat Art. 6 Konstituierung und Zusam- mensetzung Der Stiftungsrat besteht aus sieben bis elfMitgliedern.

Er besteht aus folgenden Mitgliedern:

a) dem Präsident; b) dem Vizepräsident; c) dem Kassier; d) den weiteren Mitgliedern.

Der Stiftungsrat wählt und konstituiert sich selbst.

Die Amtsdauer der Stiftungsratsmitglieder beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist zwei Mal möglich. Fallen während der Amtsperiode Mitglieder des Stiftungsrats aus, so sind-funden Rest der Amtsperiode Ersatzwahlen zu treffen. N6 abied 02

LANTONS 66

4

Der Stiftungsrat soll eine ausgewogene Vertretung aus den Bereichen Unternehmensführung, Heilpädagogik, Sehschädi- gung, Bildung, Finanzen, Recht, Medizin, Bauwesen, etc. darstellen. Sozial- und Fachkompetenz seiner Mitglieder stel- len die für die Aufgabe notwendige Durchmischung dieses Organs sicher.

Kompetenzen Stiftungsrat Art. 7

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Er vertritt die Stiftung nach aussen. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die in dieser Stiftungsurkunde und den Reglementen der Stiftung nicht ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind. Der Stiftungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) Festlegung von Leitbild, Strategie und Anlage bzw. In- vestitionspolitik; b) Regelung der Unterschrifts- und Vertretungsberechti- gung für die Stiftung; c) Wahl des Stiftungsrats, eines allfälligen Ausschusses und der Revisionsstelle; d) Erlass und Änderung des Organisationsreglements und von weiteren Reglementen; e) Genehmigung des Jahresberichtes und der jährlichen Vermögens- und Betriebsrechnungen; f) Genehmigung der Budgets (Betrieb, Stiftung und Spezi- alfonds); g)Abschluss von Leistungsverträgen.

Der Stiftungsrat ist berechtigt, einzelne seiner Befugnisse an einen allfälligen Ausschuss, eines oder mehrere seiner Mit- glieder oder an Dritte zu übertragen.

Über die Einzelheiten der Organisation und der Geschäftslei- tung erlässt der Stiftungsrat ein Reglement.

Geschäftsleitung Art. 8

Für die Leitung ihrer Einrichtungen wählt die Stiftung eine Geschäftsleitung. Diese darf nicht dem Stiftungsrat angehö- ren. ZALVE UNG

ebaf

ANTONS

( D 604

5

Der Direktor als Vertreter der Geschäftsleitung nimmt grund- sätzlich an den Sitzungen des Stiftungsrats sowie einem all- fälligen Ausschuss mit beratender Stimme und mit Antrags- recht teil.

Die Geschäftsleitung führt das operative Geschäft der Stif- tung. Einzelheiten zur Führung und Organisation werden im Organisationsreglement geregelt.

Revisionsstelle Art. 9

Der Stiftungsrat bezeichnet jeweils für die Dauer von einem Jahr eine Revisionsstelle. Diese teilt dem Stiftungsrat das Ergebnis ihrer Prüfung schriftlich mit. Die Revisionsstelle ist wiederwählbar.

Die Revisionsstelle muss unabhängig sein; sie darf insbeson- dere nicht dem Stiftungsrat angehören und auch in keinem Arbeitsverhältnis zur Stiftung stehen.

Rechnungsführung Art. 10

Die Rechnung der Stiftung ist alljährlich aufden 31. Dezem- ber abzuschliessen. Der Stiftungsrat kann Beginn und Ende des Rechnungsjahrs auf andere Daten verlegen. Dies ist der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.

Die Jahresrechnung ist der Revisionsstelle vorzulegen. Der Revisionsstellen- und Jahresbericht sind der Aufsichtsbehörde innert sechs Monaten nach Ablaufdes Rechnungsjahrs einzu- reichen.

Änderung der Stiftungsurkun- Art. 11 de

Der Stiftungsrat kann im Rahmen der Zweckbestimmung bei der Aufsichtsbehörde eine Änderung der Stiftungsurkunde beantragen.

Aufhebung der Stiftung Art. 12

Lässt sich der Zweck der Stiftung nicht mehr erreichen, so kann der Stiftungsrat bei der Aufsichtsbehörde deren Aufhe- bung beantragen. OZ\ALVE/ UNG

R6

ANTONS 6d

6

Ein noch vorhandenes Vermögen fällt einer anderen wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreiten Institution mit gleichem oder ähnlichem Zweck mit Sitz in der Schweiz zu.

Der Stiftungsrat bleibt so lange im Amt, bis die Stiftung ver- mögenslos ist.

Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde zur Vermögensüber- tragung und Liquidation der Stiftung bleibt vorbehalten.

Die Präsidentin: Der Vizepräsident:

K o Männlich verwendete Personenbezeichnungen gelten auch für weibliche Personen.

OZ\ALV Genehmigt mit Verfügung UNGSE vom

2 6. MRZ. 2010 e

us ANTONS

DA04 A

Bescheinigung

Die Eintragungen betreffend

Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche Zollikofen

sind im Handelsregisteramt des Kantons Bern unter Tagebuch Nr. 8681 vom 04.06.2010 vorgenommen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt Nr. 110 vom 10.06.2010 Seite 7 publiziert worden.

Bern, 10. Juni 2010/JLM

Handelsregisteramt des Kantons Bern Sachbearbeiter:

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S4

SONNENBERG Heilpädagogisches Schul- und Beratungszentrum Sehen * Sprechen * Begegnen K STATUTEN

Die vorliegenden Statuten verwenden aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung durchwegs die männliche Form. Weibliche Personen sollen dadurch nicht ausge- schlossen werden, sondern sind mit umfasst.

I. Name, Rechtsform, Dauer, Sitz und Zweck

ARTIKEL 1: NAME, RECHTSFORM, DAUER, SITZ

Unter dem Namen "Sonnenberg Heilpädagogisches Schul- und Beratungszentrum" (nachfolgend Sonnenberg genannt) besteht ein Verein von unbeschränkter Dauer (gegründet 1957 als "Verein Blinden-Sonnenberg", Luzern) im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in Baar / ZG.

ARTIKEL 2: ZWECK

Der Verein bezweckt insbesondere: a) Erbringung von heilpädagogischen, sozialpädagogischen und therapeutischen Leistungen an sehbehinderte und blinde Kinder, Jugendliche und junge Erwach- sene im Rahmen der Sonderschulung und im Wohnbereich b) Erbringung von heilpädagogischen, sozialpädagogischen und therapeutischen Leistungen an sprachbehinderte und verhaltensauffällige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen der Sonderschulung und im Wohnbereich c) Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und sonstigen Beteiligten der von uns betreuten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen d) Beratung, Begleitung und Betreuung von jungen Erwachsenen während der ers- ten beruflichen Ausbildung oder des Studiums e) Führen eines Berufsvorbereitungsjahres für junge Erwachsene als Vorbereitung für die Berufsausbildung f) Begleitetes Wohnen für in erster beruflicher Ausbildung oder im Studium ste- hende junge Erwachsene g) Durchführung von Weiterbildungs- und Sensibilisierungsveranstaltungen für interessierte Kreise h) Weitere schulische und sozialpädagogische Angebote sowie Angebote der be- ruflichen Integration im Auftrag der öffentlichen Hand i) Wohn-, Beschäftigungs- und Arbeitsplätze für sehbehinderte und blinde Er- wachsene mit weiteren Behinderungen.

Zur Zweckerfüllung kann der Verein auch inner- und ausserkantonale Zweignieder- lassungen und Geschäftsstellen führen.

Il. Mitgliedschaft

ARTIKEL 3: MITGLIEDSCHAFTSARTEN

Es sind folgende Mitgliedschaften möglich: Aktivmitglied mit Stimmrecht - Passivmitglied ohne Stimmrecht - Gönnermitglied ohne Stimmrecht - Frei- und Ehrenmitglied mit Stimmrecht

ST A6n

ARTIKEL 4: AUFNAHME

Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die sich für die Vereinszwecke einsetzen oder sich um diese verdient gemacht haben. Das Aufnahmegesuch ist an den Vorstand zu richten. Dieser stellt Antrag auf Auf- nahme oder Ablehnung an die Vereinsversammlung.

ARTIKEL 5: AUSTRITT

Vereinsmitglieder können den Austritt mit einmonatiger Kündigungsfrist auf Ende eines Geschäftsjahres an das Vereinssekretariat erklären.

Der Vorstand kann der Vereinsversammlung den Antrag auf Ausschluss eines Ver- einsmitglieds stellen.

II Organisation

ARTIKEL 6: ORGANE

Die Organe des Vereins sind: A) die Vereinsversammlung B) der Vorstand die Geschäftsleitung D) die Revisionsstelle

A) VEREINSVERSAMMLUNG

ARTIKEL 7: BEFUGNISSE UND KOMPETENZEN

Die Vereinsversammlung hat folgende Befugnisse: a) Wahl und Abberufung des Vereinspräsidenten und der übrigen Mitglieder des Vorstands b) Wahl und Abberufung der Revisionsstelle c) Änderung der Statuten d) Erlass des Finanzreglements e) Abnahme der von der Revisionsstelle geprüften und vom Vorstand verab- schiedeten Jahresrechnung f) Entlastung des Vorstands und der Geschäftsleitung g) Genehmigung des Budgets h) Festsetzung der Mitgliederbeiträge i) Behandlung von Anträgen der Mitglieder, sofern sie mindestens 10 Tage vor der Vereinsversammlung schriftlich und mit kurzer Begründung dem Vor- stand eingereicht wurden. j) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern auf Antrag des Vorstandes k) Ernennung von Frei- und Ehrenmitgliedern )Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

ARTIKEL 8: VERSAMMLUNGEN

Die Vereinsversammlung findet ordentlicherweise zweimal im Jahr statt. Die Einla- dung erfolgt mindestens 20 Tage vor der Versammlung.

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STA a0

Eine ausserordentliche Vereinsversammlung findet auf Verlangen des Vorstands oder der Revisionsstelle statt sowie wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Ver- einsmitglieder dies verlangen. Das Verfahren und die Befugnisse entsprechen jenen der ordentlichen Vereinsversammlung.

ARTIKEL 9: VORSITZ, PROTOKOLL

Der Vereinspräsident, im Verhinderungsfall der Vizepräsident, hat den Vorsitz. Er bezeichnet den Protokollführer, der nicht Vereinsmitglied sein muss sowie den Stimmenzähler.

ARTIKEL 10: BESCHLUSSFASSUNG

Die Abstimmungen und Wahlen in der Vereinsversammlung erfolgen offen, falls nicht geheime Abstimmung oder Wahl beschlossen wird.

Die statutengemäss eingeladene Vereinsversammlung ist unabhängig von der Zahl der Teilnehmer beschlussfähig. Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.

Die Abänderung der Statuten bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Der Beschluss, den Verein aufzulösen, ist unter Artikel 21 der Statuten geregelt.

B) VORSTAND

ARTIKEL 11:AUFGABEN

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und besorgt alle dem Verein übertra- genen Aufgaben, sofern sie nicht gemäss diesen Statuten einem anderen Organ zugewiesen oder vom Vorstand nach Massgabe eines Organisations- und Geschäfts- reglements der Geschäftsleitung delegiert sind. Er kann bestimmte Aufgaben an einzelne Mitglieder oder an einen Ausschuss delegierten.

Die Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere: a) Festlegung der Strategie des Vereins b) Aufsicht über die Geschäftsleitung des Vereins c) Wahl des Direktors sowie der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung des Ver- eins d) Bestellung von Kommissionen und Umschreibung ihrer Aufgaben e) Vorbereitung und Einberufung der Vereinsversammlung, Festsetzung und Be- kanntgabe der Traktanden f). Antrag auf Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern zu Handen der Vereinsversammlung g) Vollziehung der Beschlüsse der Vereinsversammlung h) Genehmigung des Jahresberichts i) Verabschiedung der Jahresrechnung zuhanden der Vereinsversammlung j) Verabschiedung von Budget und Kreditanträgen zuhanden der Vereinsver- sammlung k) Bewilligung von Krediten in der Kompetenz des Vorstandes I) Abschluss von Leistungsvereinbarungen

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T e

ARTIKEL 12: ZUSAMMENSETZUNG

Der Vorstand besteht aus maximal sieben Mitgliedern. Mit Ausnahme des Präsiden- ten, der von der Vereinsversammlung gewählt wird, konstituiert sich der Vorstand selbst.

Unterschriftsberechtigt sind alle Vorstandsmitglieder kollektiv zu zweien. Der Vor- stand kann weitere Zeichnungsberechtigte ernennen.

ARTIKEL 13: AMTSDAUER

Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von vierJahren gewählt und sind nach Ablauf ihrer Amtsperiode wieder wählbar.

ARTIKEL 14: SITZUNGEN

Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Vereinspräsidenten, so oft es die Geschäfte erfordern, ferner auf Verlangen von mindestens drei seiner Mitglieder oder der Revisionsstelle. Die Einladung erfolgt mindestens 10 Tage vor der Sitzung. Die Geschäftsleitung ist mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen vertre- ten.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an- wesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Stimmbe- rechtigten. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt. Be- schlussfassungen und Wahlen auf dem Korrespondenzweg sind zulässig.

Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Vorstands ist ein Protokoll zu führen.

C) GESCHÄFTSLEITUNG

ARTIKEL 15: GESCHÄFTSLEITUNG

Die Geschäftsleitung führt unter dem Vorsitz des Direktors die laufenden Geschäfte nach Massgabe eines Organisations- und Geschäftsreglements und ist ver- antwortlich für alle operativen Belange des Sonnenberg.

D) REVISIONSSTELLE

ARTIKEL 16: AMTSDAUER UND AUFTRAG

Die Revisionsstelle wird für die Dauer von einem Jahr gewählt.

Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung im Sinne der gesetzlichen Vorschrif- ten. Sie erstattet dem Vorstand und der Vereinsversammlung schriftlich Bericht und

STMe

Antrag.

IV. Finanzielles

ARTIKEL 17: GESCHÄFTSJAHR

Das Geschäftsjahr wird vom Vorstand festgelegt.

ARTIKEL 18: VEREINSEINNAHMEN

Der Sonnenberg finanziert seine Tätigkeit insbesondere aus: a) Beiträgen von Bund, Kantonen, Gemeinden bzw. zuständigen ausländischen Stel- len b) Beiträgen der Eidgenössischen Invalidenversicherung und anderer Einrichtungen der Sozialversicherung c) Beiträgen der Stiftung Sonnenberg d) Beiträgen von Blinden- und Fürsorgeinstitutionen e) Beiträgen der Erziehungsberechtigten f) Mitgliederbeiträgen von Aktiv- und Gönnermitglieder g) Spenden, Schenkungen, Kollekten und erbrechtlichen Zuwendungen. Hierzu er- lässt der Vorstand ein Reglement. Darin wird insbesondere die Zuordnung und Verwendung dieser Vermögenswerte geregelt.

ARTIKEL 19: MITGLIEDERBEITRÄGE

Die Aktiv- und Gönnermitglieder bezahlen jährlich einen festen Mitgliederbeitrag, welcher jeweils von der Vereinsversammlung festgelegt wird.

Anlässlich der Frühlingsversammlung aufgenommene Mitglieder zahlen den vollen Jahresbeitrag; an der Herbstversammlung aufgenommene Mitglieder den halben Jahresbeitrag.

ARTIKEL 20: FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen; die Mitglieder tragen mit Ausnahme eines allfälligen Mitgliederbeitrages keine per- sönliche Haftung.

V. Auflösung

ARTIKEL 21: AUFLÖSUNGSBESCHLUSS

Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Dreiviertelmehrheit einer statuten- gemäss einberufenen Vereinsversammlung, in der mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.

Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so entscheidet eine zweite frühestens nach Ablauf von vier Wochen, spätestens aber binnen dreier Monate einzuberufen- de Vereinsversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtig- ten Mitglieder.

5

AT A 6A

ARTIKEL 22: VERWENDUNG VEREINSVERMÖGEN

Löst sich der Verein auf, geht das Vermögen zur treuhänderischen Verwaltung an die Stiftung Sonnenberg über. Sollte diese nicht mehr existieren, überträgt der Vor- stand das noch vorhandene Vereinsvermögen an gemeinnützige, steuerbefreite Organisationen und/oder Stiftungen mit ähnlicher Zielsetzung. Die Vereinsmitglie- der haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

VI. Schlussbestimmungen

ARTIKEL 23: ÜBERGANGSBESTIMMUNG - BESITZSTANDWAHRUNG

Alle natürlichen und juristischen Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Statuten bereits Vereinsmitglieder sind, behalten ihren bisherigen Mitgliederstatus. Vorbehalten bleiben anderslautende Anträge seitens dieser Ver- einsmitglieder oder des Vorstandes.

Für natürliche und juristische Personen, die ihre Mitgliedschaft erst nach der vor- liegenden Statutenrevision erwerben, richtet sich der Mitgliederstatus nach Art. 3 der vorliegenden Statuten.

ARTIKEL 24: INKRAFTTRETEN

Die Statuten treten mit ihrer Annahme von der Vereinsversammlung vom 21. Okto- ber 2016 auf den 22. Oktober 2016 in Kraft und ersetzen die bisherigen Statuten vom 24. Oktober 2014.

6340 Baar, 21. Oktober 2016

Namens der Vereinsversammlung des Vereins Sonnenberg

Präsident Direktor

Tino Jorio Thomas Dietziker-Merz-

6

ST.716

Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

Bundesamt für Sozialversicherungen

=9. FED. 2024 No

10 D 47 7164

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des InnernEDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Name DO/VN: Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)

Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginnder Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.

Hauptzielgruppe der VN/UVN: Sehbehinderung

Eingabefrist: 31.5.2023 hatdie 13-stellige ID-Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) ord. IV-Beitrag Eigenleistungs- Kantons- Sprach- BSV-Nr. fähigkeit eine zugehörig- Webseite und => GLN (via DO- region (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) 2022 in CHF Info-Mailadresse REFDATA); falls Entschädigung Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/I) vorhanden Folge?

9999 Xy www.xxx.ch

1 ja/nein BE D GLN 1

xy (neu) info@muster.ch Schweizerischer Zentralverein für das www.szblind.ch

4188 3'860'204 ein SG D

Blindenwesen (SZBLIND), St. Gallen sekretariat@szblind.ch ehbehindertenhilfe Basel, Basel www.sehbehindertenhilfe.ch

2016 1'076'337 nein BS D

Sehbehindertenhilfe Basel AG, Basel (neu) info@sehbehindertenhilfe.ch 7601002742870 5'000 FOKUS-PLUS - Fachstelle Sehbehinderung, www.fokus-plus.ch

2123 353'555 nein SO D

Olten info@fokus-plus.ch 5'000 obvitaOstschweizerischer www.obvita.ch

2155 513'267 nein SG D

Blindenfürsorgeverein, St. Gallen info@obvita.ch 5'000 Aargauischer Blindenfürsorgeverein,

2168 Aargauer Sehhilfe, Aarau (neu), Aarau-Transfer

www.aargauer-sehhilfe.ch 191'259 nein AG D Landenhof info@aargauer-sehhilfe.ch 5'000 Verein reformierte Blindenseelsorge im Kanton

2196 Zürich(RBS), Uster 109'897 www.david-dienst.ch

nein AG D David-Dienst Schweiz, Döttingen (neu) info@david-dienst.ch 5'000 Association pour le bien des aveugles et www.abage.ch

3062 1'537'081 nein GE F

malvoyants, Genève Kontaktformular 7601001405356 5'000

3098 Asile des aveugles, Lausanne 725'173 nein VD F www.ophtalmique.ch

Kontaktformular 5'000 3116 GRSA - Groupement Romand de Skieurs www.grsa.ch 214'700 ja VD F Aveugles etMalvoyants Kontaktformular 5'000 Fondationneuchäteloise pourla coordination www.centrevue.ch

3151 739'927 nein NE F

de l'action sociale, Neuchâtel centrevue@ne.ch 5'000

3173 UNITAS - Associazione ciechi e ipovedenti www.unitas.ch

della Svizzera italiana, Tenero 676'617 nein TI I info@unitas.ch 7601002781763 5'000 Schweizerischer Blinden- und www.sbv-fsa.ch

4045 4'835'650 ja BE D

Sehbehindertenverband (SBV), Bern info@sbv-fsa.ch 7601002996266 5'000 Blinden- und Behindertenzentrum Bern AG, www.b-bern.ch

4046 1'061'632 nein BE D

Bern info@b-bern.ch 7601002101110 5'000 Schweizerische Caritasaktion der Blinden www.cab-org.ch

4238 554'652 ja ZH D

CAB), Zürich info@cab-org.ch 5'000 Schweizerischer Blindenbund Selbsthilfe

4272 blinder und sehbehinderter Menschen (SBb), www.blind.ch

2'377'166 nein ZH D Zürich info@blind.ch 5'000

5156 Verein visoparents schweiz, Dübendorf 313'982 ZH D www.visoparents.ch

nein visoparents@visoparents.ch 7601002149532 5'000

6143 Retina Suisse, Zürich 230'900 ZH D www.retina.ch

nein info@retina.ch 5'000 www.apfelschule.ch

6144 Apfelschule, Halten 240'000 nein SO D

Kontaktformular 5'000

6152 Sonnenberg, Baar 82'860 www.sonnenberg-baar.ch

nein ZG D info@sonnenberg-baar.ch 4'143 www.blindenschule.ch

6153 Blindenschule Zollikofen 162'200 nein BE D

sekretariat@blindenschule.ch 5'000

Total 19'857'059

Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung 94'143 94'143 besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :

Visum VN: U. Cfs Datum@5,022024

664 Vertragsperiode 2024 27 - datum S4 Version 1.0

Anhang C Fachkonzepte der VN Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Tag- und Semesterkurse Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Blockkurse Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Taubblinde - Tages- und Semesterkurse Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernach- tung) Tag- und Semesterkurse Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernach- tung) Blockkurse Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernach- -

tung) Taubblinde Tag- und Semesterkurse Fachkonzept Treffpunkte für behinderte Personen und deren Angehörige Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe

Bundesamt fün Sozialversicherunge 9. FEBD. 2024 No

11 164

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4188 Vertragsnehmerin Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND), St. Gallen

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

XEinzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Bewältigung einer Sehbehinderung oder Hörsehbehinderung und der damit einhergehenden Beein- trächtigungen durchläuft verschiedene Phasen (von der Trauer und der Verlusterfahrung bis zur anzu- strebenden proaktiven Haltung) und spielt sich jeweils auf verschiedenen Ebenen ab: Innerpsychische Auseinandersetzung, soziale Unterstützung und Belastung sowie Einsatz von kompensatorischen, le- benspraktischen Techniken. Die Akzeptanz und Bewältigung einer Behinderungssituation hin zur Wie- dererlangung von Autonomie sind Prozesse, die in aller Regel Monate, wenn nicht Jahre dauern. In der Sozialberatung erfahren die Klientinnen gleichzeitig psychosoziale und funktionale, lebensprakti- sche Unterstützung, um spezifische, persönliche und zwischenmenschliche Veränderungen, dieinfolge einer Sehbehinderung entstanden sind, zu relativieren und so gut wie möglich zu bewältigen. Weiter werden in der spezialisierten Beratung konkrete Massnahmen hin zur Wiedererlangung von Selbstän- digkeit und Autonomie definiert und eingeleitet.Link zur Webseite der Organisation: Die Sozialarbeitenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der lebenspraktischen Trainings- Massnah- men, um entscheiden zu können, welche Schritte in einer bestimmten Situation erfolgversprechend einzuleiten sind. Eine wichtige Vorbedingung für ein erfolgreiches Training zur Förderung oder Wieder- erlangung von Fertigkeiten zur Bewältigung existenzieller Lebensbereiche, ist die eigene Motivation der betroffenen Person. Diese kann mit Vorzug dann entstehen, wenn die behinderte Person überzeugt werden kann, dass sie mit fachgerechter Unterstützung und mit eigenen Bemühungen dank lebens- praktischen Trainingsmassnahmen deutlich an Selbständigkeit zulegen kann. Zu den psychosozialen Unterstützungen gehören die Anamnese, die Verlaufsberatung und die vielfa- chen Begleitungen und die Beratung in Sozialversicherungsfragen. Weiter gehört auch die Vermittlung und Koordination der verschiedenen lebenspraktischen Trainings- und Unter stützungsmassnahmen dazu. Diese funktionalen lebenspraktischen Trainingseinheiten umfassen im Wesentlichen folgende Gebiete:

Low Vision (LV) Unter Low Vision verstehen wir Maßnahmen, die eine optimale Ausnutzung des vorhandenen Restseh- vermögens zum Ziel haben. Das vorhandene Sehpotenzial kann mit Optimierungen der Lichtverhält- nisse und mit Sehtrainings gefördert werden.

Fachkonzept Art. 74 IVG/ VP 2024-27 / Version 1.0

ST 2.643

Orientierung und Mobilität (O&M Wir verstehen darunter die Erlernung der Orientierung im öffentlichen Raum: Strassenverkehr, We-ge, ÖV etc. Die Orientierung im öffentlichen Raum wird mit einer Sehbehinderung zur Belastung und kann mit gezielten Trainings deutlich verbessert werden.

Fertigkeiten im Haushalt Gezielte Trainings im eigenen Haushalt eröffnen Perspektiven hin zur selbstständigen Bewältigung des- eigenen Haushalts: Kochen, Reinigen, Hygiene, Reparaturen.

Informatik-Unterstützung für Privatanwender Textvergrösserungsprogramme ermöglichen das Lesen. Mit Hilfe einer Sprachausgabe können Texte vorgelesen werden. Unsere Unterstützung besteht aus der Abklärung der Situation, der Beratung, der Anpassung und der Schulung des Systems und der Einführung in die Bedienung des Computers, des Tablets oder des Smartphones. Ebenso nehmen wir einfache Reparaturen vor und führen Aktualisierun- gen durch.

Angehörige der Klient/innen Diese werden in die Beratung von sehbehinderten Personen miteinbezogen. Es wird gewährleistet, dass Angehörige über die Auswirkungen derSehbehinderung informiert sind und zusätzlich gezielt infor- miert, angeleitet und begleitet werden, wie sie betroffenen Menschen praktische Unterstützung im All- tag gewährleisten können, auch werden Entlastungsmöglichkeiten aufgezeigt. Themenspezifische Grundlagenarbeiten Diese umfassen alle Massnahmen, die für die laufende Evaluation und die Steuerung der personenspe- zifischen Leistungen notwendig sind. Dazu gehören empirische Erhebungen sowie die Durchführung von Austauschforen mit Betroffenen zur Erfassung der Wirkung der erbrachten Leistungen. Ferner ge- hören dazu der Aufbau und Unterhalt von spezifischen Netzwerken in den Fachbereichen so-wie die Koordination der Leistungserbringung. Weiter gehören dazu die Bedarfsanalysen und -planungen des Dienstleistungsangebots, u.a. in Form von Arbeitsgruppen, Kommissionen und nationalen Tagungen. Kommunikations-Assistenz für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen Unterstützung für Kommunikation und Zugang zur Information bei Terminen, Sitzungen oder privaten Aktivitäten, damit die betroffenen Personen effektiv teilnehmen und selber entscheiden können. Link zur Webseite der Organisation: www.szblind.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). In Absprache mit der betroffenen Person und gemäß ihren spezifischen Bedürfnissen und Prioritäten werden die Ziele des Beratungsprozesses vereinbart. Dieser unterstützt und fördert Menschen mit ei- ner Sehbehinderung in der Erreichung der grösstmöglichen Autonomie, Selbstbestimmung und Teil- habe in Bezug auf soziale, gesellschaftliche und berufliche Ziele. Schwerpunkte: Im Vordergrund stehen die Information über die Behinderung und über die zur Verfü- gung stehenden Leistungen (Fachhilfe+ Selbsthilfe), die Abklärung des Sehpotentials, die Mobilitäts- schulungen im Innen- und Aussenraum für die sichere Fortbewegung, Schulungen der lebensprakti- schen Fähigkeiten zur selbständigen Bewältigung aller Aspekte des Alltags sowie psychosoziale Beratun- gen. Wenn immer möglich werden die Angehörigen in den Beratungsprozess miteinbezogen. Die Mög- lichkeiten von Peer-Support werden so weit wie möglich berücksichtigt. Die betroffene Person wird in ihren Kompetenzen gestärkt und verfügt über Strategien, die sie in ihrem Alltag anwenden kann, um mit den behinderungsbedingten Einschränkungen bestmöglich umzugehen, fundierte Entscheidungen treffen zu können und nach ihren Wünschen an der Gesellschaft teilzuhaben.

Spezifisch: Die Sozialberatung ist ressourcenorientiert und thematisiert spezifische, psychosoziale und funktionale Veränderungen, welche im Zusammenhang mit einer Sehbehinderung stehen. Es werden zielgerichtete Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7

u 8TA Roul

lebenspraktische Massnahmen eingeleitet und jene Ressourcen gestärkt, welche die bestmögliche Kompensation der behindertenspezifischen Nachteile im Fokus haben oder um einen besseren Umgang mit den nicht zu kompensierenden Aspekten zu finden. Messbar: Klient*innen werden im Rahmen der Beratung unterstützt. Die Überprüfung derjeweils individuell fest- gelegten Zielsetzungen erfolgt durch periodische, qualitative Evaluationsgespräche mit den Klientinnen und Klienten. Weiter erfolgt einmal pro Vertragsperiode eine standardisierte Klient/innenumfrage zur wahrgenommenen Qualität und Wichtigkeit der Leistungserbringung. Weitere Instrumente sind: Supervision, klare Prozesse, Austausch mit Kollegen/-innen und Führungs- personen, BSV-/SZBLIND-Audit.

Aktionsorientiert: Die sehbehinderten Menschen erreichen durch die individuellen Auftragsklärungen und Zielvereinba- rungen innerhalb der diversen Beratungs- und Schulungssequenzen die grösstmögliche Selbständigkeit und Selbstbestimmung.

Realistisch: Die Beratung erfolgt individuell und geht auf die Bedürfnisse der Klientin/des Klienten ein. Die Ziele werden in einzelne Schritte und Massnahmen unterteilt. Die Aufgabenverteilung zwischen der betroffe- nen Person und den verschiedenen beteiligten Fachleuten wird geklärt.

Die Zielsetzungen decken definierte, existentielle Bedürfnisse ab, welche infolge der Sehbehinderung teilweise nur noch in eingeschränktem Ausmass zur Entfaltung kommen. Alle eingeleiteten Interventio- nen verfolgen die Zielsetzung, diese Einschränkungen Schritt für Schritt zu verringern. Die eingeleiteten Massnahmen sowie die als Folge davon erzielten Resultate werden im individuellen Klient/innendossier festgehalten.

Terminiert: Der Zeitraum und die Intensität der spezifischen Leistungen werden mit den Klientinnen und Klienten individuell vereinbart und schriftlich dokumentiert. Am Ende des Zeitraums erfolgt die Evaluation der erzielten Wirkungen und die Vereinbarung von weiterführenden Folgemassnahmen. Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt inder Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 3/7

ST AGR

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielleAn- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Blinde, sehbehinderte, taubblinde und mehrfachbehinderte Personen (primäre Behinderungsformen) sowie deren Angehörige.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Literaturstudium zu Forschung und neuen Therapieansätzen Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen) Kurzinfo dazu Es wird grosser Wert gelegt auf einen möglichst barrierefreien Zugang zu Dokumenten und Medien gelegt. Die Leistungen und Angebote werden, wenn immer möglich an die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe hinsichtlich Kommunikation, Zugang zu Informationen und Zugang zu den Durchführungsorten angepasst (z.B. barrierefreie Websites, Brailletranskription/Daisy, Formatvorla- gen, barrierefreie pdf-Files).

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die einzelnen Angebote sind voneinander abgegrenzt und werden separat erfasst (z.B. mittels Kos- tenstelle n-/Kostenträgerrechnung)

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7

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Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Dachorganisation (SZBLIND) überprüft periodisch die Einhaltung der Controllingvorgaben gemäss Kreisschreiben (KSBOB). Die Audits erfolgen standardisiert, protokolliert und mit Verbesserungsvor- schlägen versehen. Die Dachorganisation führt mit seinen UVN zwei Mal jährlich Meetings durch. Dies zwecks Monito- rings zur Einhaltung der Vertragsmodalitäten, zur Klärung laufender Fragen und zur Bilanzierung der Leistungserbringung. Der SZBLIND bildet das Fachpersonal der UVN in mehrheitlich allen Fachrichtungen gemäss Vorgaben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) aus. Weiter bietet der SZBLIND zu Gunsten des Fachpersonals der UVN punktuelle Weiterbildungen zum neusten Stand professioneller Erkenntnisse an. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) XSelbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7

84 7r68

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 151503 151503 151503 151503 606012 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 10666 10666 10666 10666 42664 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 162169 162169 162169 162169 648676 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 16127218 16127218 16127218 16127218 64508872 Personalkosten CHF 6541284 6541284 6541284 6541284 26165136 Sachkosten/Umlagen CHF 22668502 22668502 22668502 22668502 90674008 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 7964108 7964108 7964108 7964108 31856432 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 12877755 12877755 12877755 12877755 51511020 Finanzhilfe BSV CHF 20841863 20841863 20841863 20841863 83367452 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7

ST 268

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Finanzergebnis

Bemerkungen: Fachkonzepte "Selbsthilfe/Freiwilligenarbeit... und "lebenspraktische Fachberatungen sind in diesem Fachkonzept enthalten.

Ort/Datum St. Gallen, 31. Mai 2023

Vertragsnehmerin SchweizerjscherZentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND)

Ort/Datum Bam, 8.1. 6ly

Bundesamt für Sozialversicherungen W0A

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/7

648 ST

Schweizerische Eidgenossenschaft Département fédéral de l'intérieur DFI Confédération suisse Office fédéral des assurances sociales OFAS Confederazione Svizzera Domaine Assurance-invalidité Confederaziun svizra

Annexe 7: CONCEPT SPÉCIALISE pour la période contractuelle 2024 à 2027 Prestations d'intérêt public / aides financières selon l'art. 74 LAI

N° de contrat 4188 Mandataire Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND), St. Gallen Aperçu de la prestation (voir. «Prestations et catégorie de prestations exploitation art. 74 LAI" dans CSOAPH 2024-2027») L'offre de prestations s'adresse às spécifique à l'individu, ou destinée aux personnes handicapées et à leurs proches: Catégorie de prestation Mise en relation avec des services d'aide spécifique aux groupes, ou destinée à plusieurs personnes membres d'un groupe-cible Catégorie de prestation Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: non spécifique aux personnes, ou destinée au grand public sur les thèmes du groupe-cible: Catégorie de prestation Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Descriptif des prestations spécifiques pour le groupe cible Les personnes atteintes de surdicecite ont un grand besoin en assistance au niveau de la communica- tion, de l'acces a l'information et de la mobilite. - mise en relation avec des benevoles formes specialement par notre service: clarification des besoins de la personne concernee, recherche du ou des benevole(s) pouvant repondre a la demande, mise en relations des personnes et definition du mandat, bilans reguliers avec la personne concernee, suivi et soutien regulier des benevoles. - mise en relation avec des assistants en communication formes specialement par notre service: ges- tion globale du systeme d'assistance en communication afin que les personnes concernees puissent organiser leurs accompagnements de maniere autonome, attribution et gestion des budgets, tenue et mise a disposition de la liste des assistants en communication, mise a disposition de formulaires divers, gestion des factures de mandats. Lien du site web de l'organisation: www.szblind.ch, www.taubblind.ch

Objectif principal de la prestation pour le groupe cible Objectif et mode de réalisation des objectifs (l'objectif doit être SMART (Spécifique (au groupe cible) Mesurable, Atteignable Réaliste et Déterminé dans le Temps). Favoriser l'integration sociale, la participation active et l'autodetermination des personnes concer- nees. Soulager les proches en proposant des alternatives pour l'accompagnement.

Specifique: accompagnement adapte aux besoins specifiques des personnes sourdaveugles (differentes formes de communication, technique de guide, transmission des informations utiles dans la forme adequate) Mesurable: Au niveau individuel: Les objectifs sont discutes et convenus entre les professionnels, les benevoles et la personne concernee et/ou son entourage. Ils sont consignes dans le dossier et evalues reguliere- ment. Pour l'assistance en communication, nous n'avons pas forcement connaissance des details des mandats. Au niveau global: contröle regulier du nombre d'heures de mise en relation fournies, forum des usagers 2x/an, enquete de satisfaction pour tous les clients tous les 4 ans, mesure des effets sur 2 ans (pour des echantillons) Concept spécialisé art. 74 IAl / PC 2024-27/ Version 1.0 1/6

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Atteignable: les objectifs sont fixes en fonction des besoins et des demandes de la personne concernee Realiste: Les objectifs sont evalues regulierement et adaptes si necessaire selon l'evolution des handicaps et de l'etat de sante general de la personne et en fonction des evenements ayant un impact important sur le quotidien. Determine dans le Temps: Les prestations de mise en relation sont toujours ponctuelles et dependent des demandes des per- sonnes concernees. Pour les mandats reguliers a long terme (benevoles), un bilan est fait au moins 1 fois par an. Remarque Les objectifs doivent avoir un lien avec l'article sur le but (Chiffre 1003 CSOAPH). II s'agit en particulier de montrer par quels objectifs les quatre axes sont mis en cuvre : - Autodétermination / participation - Autoreprésentation / implication des personnes handicapées - Coopération / collaboration - Soutien par les pairs Pour information: Le rapport annuel surl'atteinte des objectifs est présenté dans lemodèle reporting «Programme de travail réa- lisé». Groupe(s) cible(s)

Groupe d'äge Groupe(s) cible(s) handicap Enfants Handicap physique Jeunes Handicap par suite de maladie Adultes Handicap psychique Handicap auditif Tous Handicap mental / trouble de l'apprentissage Handicap visuel Handicap par suite de dépendance Trouble du langage ou de la parole Tous les groupes-cibles

Handicap multiples (uniquement pour les offres spécifiques à ce groupe, veuillez sélectionner et cocher ci-dessus les handicaps concernés) Spécification du groupe cible (Exemple: aveugles, malvoyants, malentendants et personnes sourdes-aveugles) - Personnes ayant une atteinte cumulee de la vue et de l'ou'fe a des degres divers - (sourdaveugles, sourds et malvoyants, aveugles et malentendants, malvoyants et malentendants) - Cette prestation n'est pas directement destinee aux proches, mais permet de les soulager. Les proches sont donc un groupe-cible indirect.

Le besoin pour le groupe-cible a été déterminé par Sur la base des prestations fournies jusqu'à présent Une enquête ou des suggestions Analyse du milieu Autres Brève information sur ce point

Concept spécialisé art. 74 IAl, PC 2024-27 / Version 1.0 2/6

ST 6b

Localisations de l'offre (Données valides au moment de l'élaboration du concept spécifique) Offres sur place (spécifique aux personnes individuelles/spécifique pour des groupes)

online/digitale (p.ex. par Zoom) en Suisse-allemande en Romandie en Suisse italienne Suisse (toutes les régions linguistiques)

Dans les langues allemande française X italienne

romanche XLangues des signes

Autres langues:

Accessibilité à tous de l'offre (des textes rédigés de manière accessible (en langage simple ou facile) et des informa- tions de base publiées sur le site web, ainsi qu'une organisation accessible de l'événement/des prestations de conseil accessibles)

Brève information sur ce point Breve information sur ce point 7 bureaux repartis dans taute la Suisse, conseil au domicile du client si necessaire, communication adaptee selon les besoin, documents transmis saus la forme souhaitee (sur papier avec gros caracteres, electronique avec documents sans barrieres, braille, daisy), information sur l'offre sur www.taubblind.ch avec aussi des videos en langue des signes Délimitations par rapport aux autres secteurs d'exploitation de P'organisation Les diverses prestations de I'UCBA sont clairement distinctes et enregistrees de maniere a pouvoir etre triees par categories.

Diffusions des offres (les offres doivent être accessibles au public du groupe cible): Via le site Internet (interface accessible) (au moins sur des informations de base) Via d'autres médias numériques (Facebook, Instagram, Linkedln etc.) Via support écrit dans des publications

Brève information sur ce point offres accessibles sur www.taubblind.ch Beaucoup de nos clients nous sont signales par les services specialises pour personnes aveugles et malvoyantes et par les services specialises pour sourds et malentendants. Nous veillons a ce que ces professionnels soient bien informes sur nos offres.

Vérification de la qualité concernant les prestations offertes (Audits/formation, etc.)? Formation continue et supervision des collaborateurs, mesure des effets, enquete de satisfaction, concepts, processus et documents de travail standardises

L'offre a-t-elle été coordonnée avec des organisations actives dans le segment de clientèle du/des groupe/s cible? (p.ex:, accord de collaboration, échanges réguliers, etc.)

oui non X en partie

Brève information sur ce point Nous sommes la seule organisation a offrir cette prestation sur tout le territoire du pays. Il existe quelques offres complementaires et regionales proposees par d'autres or- ganisations avec lesquelles nous sommes en contact. En outre, il existe une commission UCBA perma- nente, qui a pour objectif principal la coordination de l'ensemble de prestations fournies par les orga- nisations specialisees en matiere d'aide aux personnes sourdaveugles.

Concept spécialisé art. 74 IAI, PC 2024-27 / Version 1.0 3/6

D 1

Qualification des collaborateurs / des prestataires (plusieurs réponses possibles) Personne concernée de par son expérience personnelle Spécialistes avec qualification élevée (avec formation au degré tertiaire) Spécialistes avec qualification moyenne (avec formation spécialisée et expérience professionnelle) Spécialiste avec qualification spécifique (comme la formation des pairs ou formation continue dispen- sée par l'organisation) Bénévoles (Introduction au thème via l'organisation) pour des activités de soutien telles que l'accom- pagnement lors de manifestations

Pour le thème spécifique à l'handicap, la connaissance nécessaire est dispensée au travers de l'accom- pagnement/coaching/modération: Personnes concernées Spécialistes

Brève information sur ce point

Concept spécialisé art. 74 IAI, PC 2024-27 / Version 1.0 4/6

ST A6

Pour les prestations (cours exclus). Volume de prestations planifié en chiffres Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 En heures de Volume de prestations travail des 2000 2000 2000 2000 8000 planifié collabora- teurs En heures de Travail de fonds néces- travail des saire (élaboration/révision du 0 collabora- concept de prestation, etc.) teurs En heures de Total du volume de pres- travail des 2000 2000 2000 2000 8000 tations planifié collabora- teurs

Pour les cours seulement. Volume de prestations planifié en chiffres Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 En journées Cours-bloc effectives par 0 participant En journées Cours journalier effectives par 0 participant En heures Cours semestriel/annuel effectives par 0 participant En heures de Cours : Travail de fonds travail des nécessaire (élaboration/révi- collabora- 0 sion du concept de prestation, etc.) teurs

Budget - Coûts et recettes totaux planifiés pour la prestation décrite Total Charges planifiées 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 121779 121779 121779 Frais de personnel 121779 487116 CHF Autres charges/répartitions 79452 79452 79452 79452 317808

Total des charges par année CHF 201231 201231 201231 201231 804924

Prévisions des produits 2024 2025 2026 Total 2027 2024-2027 Produits hors aides finan- cières de P'OFAS (*Détails, co- CHF 76268 76268 76268 76268 305072 cher dans la liste ci-dessous ce qui vous convientle mieux)

Aides financières de P'OFAS CHF 148000 592000 148000 148000 148000 CHF Total des Produits par année 224268 224268 224268 224268 897072

Détails sur les produits hors aides financières de P'OFAS Produits des prestations (p.ex. recettes des participants, vente de publications) Dons Concept spécialisé art. 74 IAI, PC 2024-27 / Version 1.0 5/6

21643

Prestations d'autres bailleurs de fonds (Confédération, cantons, communes, assurances, etc.) Capital propre de l'organisation Autres produits - indiquer, svp.):

Brève information sur ce point Pour l'assistance en communication, les personnes concernees paient une participation

Remarques:

Lieu, Date St. Gallen, 31. Mai 2023

Mandataire Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND)

Lieu, Date Beun B.1.2ol4

Office fédéral des assurances sociales A af

Concept spécialisé art. 74 IAI, PC 2024-27/ Version 1.0 6/6

164 ST a

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4188 Vertragsnehmerin Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND)

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Der SZBLIND informiert blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte u. taubblinde Menschen sowie ihre Angehörigen in der ganzen Schweiz über verschiedenen Medien und Informationskanäle über Behinde- rungsformen, Anlaufstellen, Behandlungsmöglichkeiten und diversen Hintergrundinformationen etc.: 1. Erarbeiten von barrierefreien Dokumenten sowie Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs zu Informationsmaterial und elektronischen Medien.

2. Informationsmaterial, wie Broschüren, Flyer, DVD's etc.

3. Homepage www.szblind.ch mit Hintergrundinformationen zum SZBLIND, Beratungsangebot, An- laufstellen, Tipps u. Tricks etc. 4. Webseite www.taubblind.ch: Spezifische Hintergrundinformationen über Taubblindheit/Hörseh- behinderung, Anlaufstellen, Tipps u. Tricks 5. www.sehen-hoeren.ch: Niederschwellige Informationsplattform für Menschen, die (insbesondere im Alter) hör- und sehbehindert werden, Hintergrundinformationen, Tipps u. Tricks, Anlaufstellen etc. 6. Plattform 'VoiceNet"': Telefoninformationskanal für blinde u. sehbehinderte Menschen mit Infor- mationen über neue Hilfsmittel und Angebote sowie Aktualitäten im Sehbehindertenwesen. 7. Newsletter "Infos für Sie": Newsletter zur Informationsvermittlung an hörsehbehinderte und taub- blinde Menschen. 8. Zeitschrift tactuel: Fachinformationen zu Themen Sehbehinderung und Hörsehbehinderung. Auf- bereitet für betroffene Menschen (Daisy-CD, Braille-Ausgabe und e-Kiosk). Link zur Webseite der Organisation: www.szblind.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 /Version 1.0

00R

Y

Blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte u. taubblinde Menschen und ihre Angehörigen über ihre Be- hinderungsformen informieren, ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten im gesellschaftlichen, schuli- schen und beruflichen Alltag bestehen, um den Betroffenen ein möglichst barrierefreies, selbständiges und selbstbestimmtes soziales, schulisches und berufliches Leben zu ermöglichen.

Spezifisch: Zielgruppen erhalten fachgerechte und aktuelle Informationen über die verschiedenen Formen von Sehbehinderung/Hörsehbehinderung. Sie sind über die Auswirkungen dieser Behinderungsformen auf Umfeld, Alltag, Schule, Beruf etc. informiert und kennen Anlaufstellen, Angebote und Leistungen der Organisationen sowie Abklärungs- und Behandlungsmethoden. Gesamthaft wird mit den Inhalten aus den Medien und Publikationen die selbstbestimmte und barrie- refreie Teilnahme von Menschen mit Seh- und Hörsehbehinderungen in der Gesellschaft gefördert, da- mit betroffene Menschen ihre Entscheidungen möglichst selbstbestimmt treffen können.

Messbar: Das Informationsmaterial wird von den Betroffenen und Interessierten selbst genutzt. Sie erfahren durch die Inhalte Unterstützung. Dies werten wir fortlaufend wie folgt aus: Umfragen bei den definierten Zielgruppen mittels Wirkungsmessung über Qualität u. Wichtigkeit des Informationsangebotes. Auswertung u. Statistik über die Nutzung der Webseiten. - Statistiken über Abgabe Informationsmaterial. Anzahl Mitglieder Social Media-Gruppen und Kommentare Aktionsorientiert: Qualität und Wichtigkeit der Leistungen sind aufgrund von Bedarfsanalysen und Umfragen bei den Ziel- gruppen belegt und bringen diesen einen Mehrwert. Nicht mehr bedarfsgerecht Angebote werden er- setzt oder gestrichen.

Realistisch: Alle Publikationen sind öffentlich und einfach zu erhalten. Die Ziele werden regelmässig auf ihre Er- reichbarkeit überprüft und bei Bedarf angepasst. Terminiert: Die einzelnen Leistungen, Angebote und Projekte sind sehr unterschiedlich terminiert. Die Erbringung der Leistungen erfolgt laufend. Alle zeitlich begrenzten Projekte verfügen über einen separaten Zeit- plan. Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährlicheinhaltliche Reporting über die Zielerreichungerfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

D ST.1 R64 1

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) X Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Blinde, sehbehinderte, taubblinde und hörsehbehinderte Menschen sowie ihre Angehörigen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Der SZBLIND legt grossen Wert auf einen möglichst barrierefreien Zugang zu seinen Do- kumenten und Medien. Er verfügt über barrierefreie Webseiten und PDF-Dokumente. Das Informati- onsmaterial wird mit für sehbehinderte Menschen optimierter Schrift erstellt und wo Bedarf besteht auch in Blindenschrift oder als Hörmedium. Informations- und Schulungsfilme verfügen neben dem ge- sprochenen Kommentar über Audiodeskription, Untertitel sowie bei Bedarf über Sequenzen mit Gebär- densprache (für hörsehbehinderte Personen). Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die einzelnen Angebote sind voneinander abgegrenzt und werden separat erfasst (z. B. mittels Kosten- stelle n-/Kostenträgerrechnung).

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

C 7 0

A

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Je nach Ziel und Zielpublikum werden für die Angebote und Projekte zielgruppenge- rechte Publikations- und Vertriebskanäle gewählt.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Veröffentlichungen, Publikationen und Informationsmaterial werden in Zusammenarbeit mit Fach-personen und betroffenen Personen erarbeitet oder diesen für eine inhaltliche Kontrolle vor- gelegt. - Umfragen bei definierten Stakeholdern des SZBLIND werden im Rahmen der Wirkungsmessung über Qualität u. Wichtigkeit des Angebots/der Leistungen regelmässig durchgeführt. - laufende Rückmeldungen von Fachpersonen und Betroffenen über Inhalte, neue Erkenntnisse etc. sowie aktuelle Entwicklungen fliessen in Neudrucke oder neu erstellte Materialien mit ein. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein X mit einem Teil Kurzinfo dazu Verschiedenes Informationsmaterial wird duch die Mitgliedorganisationen vom SZBLIND bezogen und nicht selber hergestellt.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Mitarbeitenden verfügen gemäss ihren Aufgabengebieten über eine qualifizierte Ausbildung in den Bereichen Marketing u. Kommunikation, Journalismus, Social Media, Online-Kom- munikation etc.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

RF A 6l

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 16953 16953 16953 16953 67812 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 48 48 48 48 192 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 17001 17001 17001 17001 68004 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Personalkosten CHF 1578818 1578818 1578818 1578818 6315272 CHF 1376694 Sachkosten/Umlagen 1376694 1376694 1376694 5506776

Total Kosten CHF 2955512 2955512 2955512 2955512 11822048

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027 Erträge ohne Finanzhilfe CHF BSV (*Details in nachfolgender 1302312 1302312 1302312 1302312 5209248 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 1441026 1441026 1441026 1441026 5764104

CHF Total Erträge 2743338 2743338 2743338 2743338 10973352

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

666 1

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum St. Gallen, 31. Mai 2023

EFsC Vertragsnehmerin Schweizerischer Zentralverein fürdas Blindenwesen (SZBLIND)

Ort/Datum Bam 30.1.224

Bundesamt für Sozialversicherungen P2rs

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

L/ 64

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4188

Vertragsnehmerin Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND), St. Gallen

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen undLeistungskategorien Betrieb Art. 74 /VG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)"

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Kursangebote erlauben es den Teilnehmenden, ihre Bewältigungsstrategien und ihre Selbstkonzepte zu reflektieren und zu verbessern. Die Kurse werden von Fachpersonal angeleitet und nach modernen Methoden der Erwachsenenbildung und der sozialen Gruppenarbeit mode- riert. Die Teilnehmenden können unter zwei Kurstypen wählen: 1) Kurse, bei denen die Sehbehinderung und ihre Folgen unmittelbar thematisiert werden oder 2) Kurse, wo Methoden und Instrumente entwickeln werden, behindertenbedingte Nachteile der Sehbehinderung zu kompensieren. Link zur Webseite der Organisation: www.szblind.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). Zugewinn von Selbstvertrauen und Zuversicht hin zu Perspektiven einer möglichst autonomen und freien Bewältigung der alltäglichen Herausforderungen. Der Erfahrungsaustausch zwischen den Teilneh- menden unterstützt den Lernprozess. Die Kurse tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen stärker an der Gesellschaft teilhaben können. Sie unterstützen die Autonomie und Selbstbestimmung. Spezifisch: Die Kurse favorisieren den Erfahrungsaustausch und damit die Überprüfung und Schärfung von Lern- strategien, Selbstkonzepten und Lebensperspektiven als Grundlage von Bewältigungsstrategien aller Art.

Messbar: Die Teilnehmenden besuchen das Angebot und erfahren empowerment und Unterstützung. Nachträgli- che Analyse derLeistungen mit Zuhilfenahme von Resultaten aus Kundenumfragen und Audits (am Ende des Kurses gibt es eine mündliche Auswertungsrunde, zudem füllen die Teilnehmenden einen standardisierten Fragebogen aus). Weitere Instrumente sind: Supervision, klare Prozesse, Austausch mit Kollegen/-innen und Führungspersonen, BSV-/SZBLIND-Audit.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

O64 0 1

Aktionsorientiert: Fragestellungen, Zielsetzungen und Herausforderungen werden im Kursverlauf ständig geprüft, mode- riert und situativ angepasst.

Realistisch: Das Programm ist den körperlichen und mentalen Voraussetzungen der Zielgruppe angepasst. Die In- halte und die Form der Kurse werden nach klaren pädagogischen Konzepten und so gestaltet, dass sie für alle Teilnehmer zugänglich und verständlich sind. Terminiert: Das Kursprogramm/die Kursangebote (Kursdauer und Kursdaten) werden mit angemessenem Vorlauf publiziert und aktiv beworben. Die Leistung umfasst folgende Phasen: Planung - Organisation - Durch- führung - Nachbereitung - Evaluation Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

D.64X DT

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung X

Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Blinde, sehbehinderte und mehrfachbehinderte Personen (primäre Behinderungsformen) sowie de- ren Angehörige.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Feedbacks aus den Sektionen Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Es wird grosser Wert gelegt auf einen möglichst barrierefreien Zugang zu Dokumenten und Medien gelegt. Die Leistungen und Angebote werden wenn immer möglich an die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe hinsichtlich Kommunikation, Zugang zu Informationen und Zugang zu den Durchführungsorten angepasst (z.B. barrierefreie Websites, Brailletranskription/Daisy, Formatvorla- gen, barrierefreie pdf-Files).

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die einzelnen Angebote sind voneinander abgegrenzt und werden separat erfasst (z.B. mittels Kos- tenstellen-/Kostenträgerrechnung).

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

S7 6A 4

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Spezifische Schulungen der Mitarbeitenden, Zufriedenheitsfragebogen an Informationsveranstaltungen, Kundenumfragen und Erhebungen zur Beurteilung der Kundenzufriedenheit. Die Dachorganisation (SZBLIND) überprüft periodisch die Einhaltung der Controllingvorgaben ge- mäss Kreisschreiben (KSBOB). Die Audits erfolgen standardisiert, protokolliert und mit Verbesse- rungsvorschläge versehen. Die Dachorganisation führt mit seinen UVN zwei Mal jährlich Meetings durch. Dies zwecks Monito- rings zur Einhaltung der Vertragsmodalitäten, zur Klärung laufender Fragen und zur Bilanzierung der Leistungserbringung. Der SZBLIND bildet das Fachpersonal der UVN in mehrheitlich allen Fachrichtungen gemäss Vorga- ben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) aus. Weiter bietet der SZBLIND zu Gunsten des Fachpersonals der UVN punktuelle Weiterbildungen zum neusten Stand professioneller Erkenntnisse an. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu gemeinsames Kursprogramm der anbietenden Organisationen Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

ST 6

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei- beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 1464 1464 1464 1464 5856 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 805 805 805 805 3220 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 212 212 212 212 848 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 280366 280366 280366 280366 1121464 Personalkosten CHF 404300 404300 404300 404300 1617200 Sachkosten/Umlagen CHF 684666 684666 684666 684666 2738664 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 275275 275275 275275 275275 1101100 Liste ankreuzen) CHF 508371 508371 508371 508371 2033484 Finanzhilfe BSV CHF 783646 783646 783646 783646 3134584 Total Erträge

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 5/6

ST.

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Finanzergebnis

Bemerkungen:

Ort/Datum St. Gallen, 31. Mai 2023

FFidN Vertragsnehmerin Schweizerischer Zenfralverein für das Blindenwesen (SZBLIND)

Ort/Datum Bem 3o.1. 2024

Aet Bundesamt für Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

DT Bahl

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74IVG

Vertrags-Nr. 4188 Vertragsnehmerin Schweizerischwer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND), St. Gallen

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: X Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)"

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Kursangebote erlauben es den Teilnehmenden, ihre Bewältigungsstrategien und ihre Selbstkon- zepte zu reflektieren und zu verbessern. Die Kurse werden von Fachpersonal angeleitet und nach mo- dernen Methoden der Erwachsenenbildung und der sozialen Gruppenarbeit moderiert. Die Teilneh- menden können unter zwei Kurstypen wählen: 1) Kurse, bei denen die Sehbehinderung und ihre Folgen unmittelbar thematisiert werden oder 2) Kurse, wo Methoden und Instrumente entwickeln werden, behindertenbedingte Nachteile der Sehbehinderung zu kompensieren. Link zur Webseite der Organisation: www.szblind.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). Zugewinn von Selbstvertrauen und Zuversicht hin zu Perspektiven einer möglichst autonomen und freien Bewältigung der alltäglichen Herausforderungen. Der Erfahrungsaustausch zwischen den Teilneh- menden unterstützt den Lernprozess. Die Kurse tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen stärker an der Gesellschaft teilhaben können. Sie unterstützen die Autonomie und Selbstbestimmung. Spezifisch: Die Kurse favorisieren den Erfahrungsaustausch und damit die Überprüfung und Schärfung von Lern- strategien, Selbstkonzepten und Lebensperspektiven als Grundlage von Bewältigungsstrategien aller Art. Messbar: Die Teilnehmenden besuchen das Angebot und erfahren empowerment und Unterstützung. Nachträgli- che Analyse der Leistungen mit Zuhilfenahme von Resultaten aus Kundenumfragen und Audits (am Ende des Kurses gibt es eine mündliche Auswertungsrunde, zudem füllen die Teilnehmenden einen standardisierten Fragebogen aus). Weitere Instrumente sind: Supervision, klare Prozesse, Austausch mit Kollegen/-innen und Führungspersonen, BSV-/SZBLIND-Audit.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Aktionsorientiert: Fragestellungen, Zielsetzungen und Herausforderungen werden im Kursverlauf ständig geprüft, mode- riert und situativ angepasst.

Realistisch: Das Programm ist den körperlichen und mentalen Voraussetzungen der Zielgruppe angepasst. Die In- halte und die Form der Kurse werden nach klaren pädagogischen Konzepten und so gestaltet, dass sie für alle Teilnehmer zugänglich und verständlich sind.

Terminiert: Das Kursprogramm/die Kursangebote (Kursdauer und Kursdaten) werden mit angemessenem Vorlauf publiziert und aktiv beworben. Die Leistung umfasst folgende Phasen: Planung - Organisation - Durch- führung - Nachbereitung - Evaluation

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

64 DT N

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) X Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgrupper (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Blinde, sehbehinderte und mehrfachbehinderte Personen (primäre Behinderungsformen) sowie de- ren Angehörige.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Feedbacks aus den Sektionen Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch X Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Es wird grosser Wert gelegt auf einen möglichst barrierefreien Zugang zu Dokumenten und Medien gelegt. Die Leistungen und Angebote werden, wenn immer möglich an die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe hinsichtlich Kommunikation, Zugang zu Informationen und Zugang zu den Durchführungsorten angepasst (z.B. barrierefreie Websites, Brailletranskription/Daisy, Formatvorla- gen, barrierefreie pdf-Files).

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die einzelnen Angebote sind voneinander abgegrenzt und werden separat erfasst (z.B. mittels Kos- tenstellen-/Kostenträgerrechnung).

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

264

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Spezifische Schulungen der Mitarbeitenden, Zufriedenheitsfragebogen an Informationsveranstaltun- gen, Kundenumfragen und Erhebungen zur Beurteilung der Kundenzufriedenheit. Die Dachorganisation (SZBLIND) überprüft periodisch die Einhaltung der Controllingvorgaben gemäss Kreisschreiben (KSBOB). Die Audits erfolgen standardisiert, protokolliert und mit Verbesserungsvor- schlägen versehen. Die Dachorganisation führt mit seinen UVN zwei Mal jährlich Meetings durch. Dies zwecks Monitorings zur Einhaltung der Vertragsmodalitäten, zur Klärung laufender Fragen und zur Bilanzierung der Leis- tungserbringung. Der SZBLIND bildet das Fachpersonal der UVN in mehrheitlich allen Fachrichtungen gemäss Vorgaben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) aus. Weiter bietet der SZBLIND zu Gunsten des Fachpersonals der UVN punktuelle Weiterbildungen zum neusten Stand professioneller Erkenntnisse an. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

ST A/ab

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 2440 2440 2440 2440 9760 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 28 28 28 28 112 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 121459 Personalkosten 121459 121459 121459 485836

Sachkosten/Umlagen CHF 86924 86924 86924 86924 347696 CHF 208383 208383 Total Kosten 208383 208383 833532

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 89561 89561 89561 89561 358244 Liste ankreuzen) CHF 87840 Finanzhilfe BSV 87840 87840 87840 351360

Total Erträge CHF 177401 177401 177401 177401 709604

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV XLeistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 5/6

240

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Finanzergebnis

Bemerkungen:

Ort/Datum St. Gallen, 31. Mai 2023

G Abcube Vertragsnehmerin Schweizerjscher Zentralverein fur das Blindenwesen (SZBLIND)

Ort/Datum Bawt 3o./ DoC4

Bundesamt für Sozialversicherungen Ap.A

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

66 1 M1

Schweizerische Eidgenossenschaft Département fédéral de l'intérieur DFI Confédération suisse Office fédéral des assurances sociales OFAS Confederazione Svizzera Domaine Assurance-invalidité Confederaziun svizra

Annexe 7: CONCEPT SPECIALISE pour la période contractuelle 2024 à 2027 Prestations d'intérêt public / aides financières selon l'art. 74 LAI

N° de contrat 4188

Mandataire Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND), St. Gallen

Aperçu de la prestation (voir. «Prestations et catégorie de prestations exploitation art. 74 LAI" dans CSOAPH 2024-2027»)

L'offre de prestations s'adresse à: spécifique à l'individu, ou destinée aux personnes handicapées et à leurs proches: Catégorie de prestation Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: spécifique aux groupes, ou destinée à plusieurs personnes membres d'un groupe-cible Catégorie de prestation Cours "aide à l'entraide (autonomie)" non spécifique aux personnes, ou destinée au grand public sur les thèmes du groupe-cible: Catégorie de prestation Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Descriptif des prestations spécifiques pour le groupe cible Cours d'un jour permettant d'acquérir de nouvelles connaissances, d'accéder a des informations aux- quelles les personnes atteintes de surdicécité ont difficilement accès, de développer ou d'exercer cer- taines compétences, de stimuler certaines capacités. Les cours sont conçus afin de compenser les désa- vantages lies au handicap : accompagnement individuel par des bénévoles, communication adaptée (système FM, interprètes en langue des signes), rythme adapte, organisation des déplacements si né- cessaire, locaux adaptés au handicap visuel (éclairage, contrastes). Lien du site web de l'organisation: www.szblind.ch, www.taubblind.ch

Concept spécialisé art. 74 IAl / PC 2024-27 /Version 1.0 1/6

) 0R

Objectif principal de la prestation pour le groupe cible

Objectif et mode de réalisation des objectifs (l'objectif doit être SMART (Spécifique (au groupe cible) Mesurable, Atteignable Réaliste et Déterminé dans le Temps).

Acquérir de nouvelles connaissances, accéder à des informations auxquelles les personnes atteintes de surdicécité ont difficilement accès, développer ou exercer certaines compétences, stimuler certaines capacités dans le but de soutenir l'autonomie. Les contacts sociaux sont aussi un objectif indirect de ce type de cours, car les personnes sourd-aveugles courent un grand risque d'isolement. De plus, les échanges entre participants soutien- nent le processus d'apprentissage. Les cours contribuent à une plus grande participation des personnes en situation de handicap à la so- ciété. Ils soutiennent l'autonomie et l'autodétermination.

Spécifique: Les participants fréquentent l'offre et font l'expérience de l'empowerment et du soutien. Les cours sont conçus afin de compenser les désavantages lies au handicap : accompagnement individuel par des bé- névoles, communication adaptée (système FM, interprètes en langue des signes), rythme adapte, orga- nisation des déplacements si nécessaire, locaux adaptés au handicap visuel (éclairage, contrastes)

Mesurable: Quantitatif: relevé systématique du nombre de cours et du nombre de participants Qualitatif: enquête de satisfaction pour tous les clients tous les 4 ans, mesure des effets sur 2 ans (pour des échantillons). Les autres instruments sont : Supervision, processus clairs, échanges avec les col- lègues et les cadres, audit OFAS. Atteignable: Les cours sont organisés pour permettre la participation active des personnes concernées. Elles sont accompagnées pour pouvoir faire les choses elles-mêmes, à leur manière et à leur rythme.

Réaliste: Les contenus et le déroulement sont adaptés au groupe cible. Les contenus de chaque cours, les objec- tifs et/ ou les conditions pour y participer sont publiés. Les contenus et la forme des cours sont conçus selon des concepts pédagogiques clairs et de manière à être accessibles et compréhensibles pour tous les participants. Déterminé dans le temps: La durée précise du cours est planifiée en fonction des contenus et est publiée. La prestation comprend les phases suivantes : Planification - Organisation - Réalisation - Suivi - Évaluation Remarque Les objectifs doivent avoir un lien avec l'article sur le but (Chiffre 1003 CSOAPH). II s'agit en particulier de montrer par quels objectifs les quatre axes sont mis en œuvre : - Autodétermination / participation - Autoreprésentation / implication des personnes handicapées

- Coopération / collaboration - Soutien par les pairs

Pour information: Le rapport annuel sur l'atteinte des objectifs est présenté dans le modèle reporting «Programme de travail réa- lisé».

Concept spécialisé art. 74 IAI, PC 2024-27 / Version 1.0 2/6

ST D,164

Groupe(s) cible(s)

Groupe d'äge Groupe(s) cible(s) handicap Enfants Handicap physique Jeunes Handicap par suite de maladie Adultes Handicap psychique Handicap auditif Tous Handicap mental / trouble de l'apprentissage Handicap visuel Handicap par suite de dépendance Trouble du langage ou de la parole

Tous les groupes-cibles

Handicap multiples (uniquement pour les offres spécifiques à ce groupe, veuillez sélectionner et cocher ci-dessus les handicaps concernés)

Spécification du groupe cible (Exemple: aveugles, malvoyants, malentendants et personnes sourdes-aveugles) - Personnes ayant une atteinte cumulee de la vue et de l'ou'ie a des degres divers (sourdaveugles, sourds et malvoyants, aveugles et malentendants, malvoyants et malentendants) - Proches de ces personnes

Le besoin pour le groupe-cible a été déterminé par Sur la base des prestations fournies jusqu'à présent Une enquête ou des suggestions Analyse du milieu Autres

Brève information sur ce point

Localisations de l'offre (Données valides au moment de l'élaboration du concept spécifique) Offres sur place (spécifique aux personnes individuelles/spécifique pour des groupes)

online/digitale (p.ex. par Zoom) en Suisse-allemande en Romandie en Suisse italienne Suisse (toutes les régions linguistiques)

Dans les langues allemande française italienne romanche X Langues des signes Autres langues: Accessibilité à tous de l'offre (des textes rédigés de manière accessible (en langage simple ou facile) et des informa- tions de base publiées sur le site web, ainsi qu'une organisation accessible de l'événement/des prestations de conseil accessibles)

Brève information sur ce point Les cours sont organisés dans un lieu accessible en transports publics. Les déplacements des participants sont organisés si besoin avec accompagnement. La plupart des cours sont accessibles aux personnes a mobilité réduite. Tout le déroulement est adapté aux besoins spécifiques du groupe-cible. Délimitations par rapport aux autres secteurs d'exploitation de l'organisation Les diverses prestations de l'UCBA sont distinctes et enregistrées de manière a pouvoir être triées par catégories.

Concept spécialisé art. 74 IAI, PC 2024-27/ Version 1.0 3/6

9 2.64)

Diffusions des offres (les offres doivent être accessibles au public du groupe cible): Via le site Internet (interface accessible) (au moins sur des informations de base) Via d'autres médias numériques (Facebook, Instagram, Linkedln etc.) Via support écrit dans des publications

Brève information sur ce point tous nos clients reçoivent le programme des cours sous forme de bro- chure en gros caractères, en braille ou sous forme électronique sans barrière selon leur souhait. Le programme est disponible sur www.taubblind.ch et il est envoyé a de nombreuses organisations par- tenaires Vérification de la qualité concernant les prestations offertes (Audits/formation, etc.)? Formation continue et supervision des collaborateurs, mesure des effets, enquete de satisfaction, concepts, processus et documents de travail standardisés L'offre a-t-elle été coordonnée avec des organisations actives dans le segment de clientèle du/des groupe/s cible? (p.ex:, accord de collaboration, échanges réguliers, etc..) oui non X en partie

Brève information sur ce point Nous sommes la seule organisation à offrir cette prestation sur tout le territoire du pays. II existe quelques offres complémentaires et régionales proposées par d'autres or- ganisations avec lesquelles nous sommes en contact.

Qualification des collaborateurs / des prestataires (plusieurs réponses possibles) Personne concernée de par son expérience personnelle Spécialistes avec qualification élevée (avec formation au degré tertiaire) Spécialistes avec qualification moyenne (avec formation spécialisée et expérience professionnelle) Spécialiste avec qualification spécifique (comme la formation des pairs ou formation continue dispen- sée par l'organisation) Bénévoles (Introduction au thème via l'organisation) pour des activités de soutien telles que l'accom- pagnement lors de manifestations

Pour le thème spécifique à l'handicap, la connaissance nécessaire est dispensée au travers de l'accom- pagnement/coaching/modération: Personnes concernées Spécialistes Brève information sur ce point

Concept spécialisé art. 74 IAI, PC 2024-27 / Version 1.0 4/6

M ,64 5T

Pour les prestations (cours exclus). Volume de prestations planifié en chiffres Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

En heures de Volume de prestations travail des 0 planifié collabora- teurs En heures de Travail de fonds néces- travail des saire (élaboration/révision du 0 collabora- concept de prestation, etc.) teurs En heures de Total du volume de pres- travail des 0 0 0 0 0 tations planifié collabora- teurs

Pour les cours seulement. Volume de prestations planifié en chiffres Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

En journées Cours-bloc effectives par 0 participant En journées Cours journalier effectives par 450 450 450 450 1800 participant En heures Cours semestriel/annuel effectives par 0 participant En heures de Cours : Travail de fonds travail des nécessaire (élaboration/révi- collabora- 0 sion du concept de prestation, etc.) teurs

Budget - Coûts et recettes totaux planifiés pour la prestation décrite Total Charges planifiées 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 223046 223046 223046 223046 892184 Frais de personnel CHF 155322 621288 Autres charges/répartitions 155322 155322 155322 CHF 378368 378368 378368 378368 1513472 Total des charges par année

Total Prévisions des produits 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Produits hors aides finan- cières de V'OFAS (*Détails, co- CHF 155917 155917 155917 155917 623668 cher dans la liste ci-dessous ce qui vous convientle mieux) CHF 234450 937800 Aides financières de P'OFAS 234450 234450 234450 CHF 390367 390367 390367 390367 1561468 Total des Produits par année

Concept spécialisé art. 74 IAI, PC 2024-27 / Version 1.0 5/6 2641

Détails sur les produits hors aides financières de P'OFAS Produits des prestations (p.ex. recettes des participants, vente de publications) Dons Prestations d'autres bailleurs de fonds (Confédération, cantons, communes, assurances, etc.) Capital propre de l'organisation Autres produits - indiquer, svp.):

Brève information sur ce point Produit financier

Remarques:

Lieu, Date St. Gallen, 31. Mai 2023

Mandataire Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND)

Lieu, Date Geny 3o./.6oty

Office fédéral des assurances sociales Aerti

Concept spécialisé art. 74 IAl, PC 2024-27 / Version 1.0 6/6

T 64

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4188 Vertragsnehmerin Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND), St. Gallen

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport"

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Das Angebot soll es sehbehinderten und blinden Menschen ermöglichen, sich physisch zu betätigen, in neue Sportarten eingeführt zu werden und/oder Übungen für den Alltag zu erlernen und damit die Be- wegungsfähigkeit, Fitness, das Gleichgewicht und das allgemeine Körpergefühl zu verbessern. In den Kreativkursen können sehbehinderte und blinde Menschen verschiedene Handwerke weiterent- wickeln oder von Grund auf erlernen. Dies mit dem Ziel, die Handfertigkeit, das Vorstellungsvermögen und das Formenverständnis zu verbessern. Mit kulturellen Angeboten soll der Zugang und das Ver- ständnis zu verschiedenen Werken der bildenden Kunst in allen Formen gefördert werden. Die Kurse ermöglichen die Begegnung und den Austausch mit Personen in der gleichen Situation/ähnlichen Le- benslage, geben Struktur und die Möglichkeit, die Freizeit selbstbestimmt zu gestalten und den sozialen Kontakt zu erhalten/zu pflegen. Link zur Webseite der Organisation: www.szblind.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). Mit Sport- und Freizeitkursen soll die körperliche Leistungsfähigkeit von sehbehinderten und blinden Erwachsenen erhalten und möglichst verbessert werden. In Kreativkursen werden verschiedene Hand- arbeitstechniken von Grund auf erlernt oder wiedererlernt mit dem Ziel, diese selbständig weiterführen zu können. Kulturelle Kurse sollen die Allgemeinbildung verbessern und eine Teilnahme am kulturellen Leben fördern. Sporadische Kursangebote mit mehr als 20 Teilnehmerlnnen sind möglich. Sozialer Kon- takt und Freizeitgestaltung soll möglichst selbstbestimmt ermöglicht werden. Der Austausch mit Perso- nen in einer ähnlichen Situation ist auch ein wichtiger Aspekt der Kurse und unterstützt die persönliche Entwicklung. Spezifisch Koordinative, konditionelle und für den Alltag wichtige Fähigkeiten, wie z.B. Gleichgewicht, Orientie- rung, Reaktion, Wahrnehmen, Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit, Mobilität und Fingerfertigkeit werden trainiert. Neue Sportarten wie auch Handarbeitstechniken werden erlernt und der soziale Austausch

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

A Dr64S

gefördert. Kurse mit Weiterbildungscharakter sind möglich dank der Erschliessung von zugänglich ge- machten Ausstellungen (z.B. ETH-Ausstellung, wo tastbare geologische Schichten für Blinde zugänglich gemacht wurden) sowie die laufend ansteigende Zahl von haptisch zugänglichen Ausstellungen der bil- denden Kunst, mit parallelen, auditiven Hintergrundinformationen. Messbar: Die Teilnehmenden besuchen das Angebot und erfahren empowerment und Unterstützung. Nachträgli- che Analyse der Leistungen unter Zuhilfenahme von Resultaten aus Kundenumfragen und Audits (am Ende des Kurses gibt es eine mündliche Auswertungs-runde, zudem füllen die Teilnehmenden einen standardisierten Fragebogen aus). Weitere Instrumente sind: Supervision, klare Prozesse, Austausch mit Kollegen/-innen und Führungspersonen, BSV-/SZBLIND-Audit.

Aktionsorientiert: Fragestellungen, Zielsetzungen und Herausforderungen werden im Kursverlauf ständig geprüft, mode- riert und situativ angepasst.

Realistisch: Das Programm ist den körperlichen und geistigen Voraussetzungen der Zielgruppe angepasst. Kurs- rhythmus und -inhalte sind teilweise aus Bewertungen aus der Ergebnismessung hervorgegangen. Die Inhalte und die Form der Kurse werden nach klaren pädagogischen Konzepten und so gestaltet, dass sie für alle Teilnehmer zugänglich und verständlich sind.

Terminiert: Das Programm (Kursdauer und Kursdaten) wird mit angemessenem Vorlauf publiziert und aktiv bewor- ben. Die Leistung umfasst folgende Phasen: Planung - Organisation - Durchführung - Nachbereitung - Evaluation

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgtinderReporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

ST D K4

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)

Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Blinde, sehbehinderte und mehrfachbehinderte Personen (primäre Behinderungsformen) sowie de- ren Angehörige.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Andere: Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Feedbacks aus den Sektionen

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen) Kurzinfo dazu Es wird grosser Wert auf einen möglichst barrierefreien Zugang zu Dokumenten und Medien gelegt. Die Leistungen und Angebote werden, wenn immer möglich an die spezifischen Be- dürfnisse der Zielgruppe hinsichtlich Kommunikation, Zugang zu Informationen und Zugang zu den Durchführungsorten angepasst (z.B. barrierefreie Websites, Brailletranskription/Daisy, Formatvorla- gen, barrierefreie pdf-Files).

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die einzelnen Angebote sind voneinander abgegrenzt und werden separat erfasst (z.B. mittels Kos- tenstellen-/Kostenträgerrechnung).

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 3/6

8T.4 n

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Spezifische Schulungen der Mitarbeitenden, Zufriedenheitsfragebogen an Informationsveranstaltun- gen, Kundenumfragen und Erhebungen zur Beurteilung der Kundenzufriedenheit im Rahmen periodi- scher Wirkungsmessungen (nur SZBLIND), Benutzerforum (unterschiedlich gehandhabt bei UVN). Die Dachorganisation (SZBLIND) überprüft periodisch die Einhaltung der Controllingvorgaben gemäss Kreisschreiben (KSBOB). Die Audits erfolgen standardisiert, protokolliert und mit Verbesserungsvor- schlägen versehen. Die Dachorganisation führt mit seinen UVN zwei Mal jährlich Meetings durch. Dies zwecks Monitorings zur Einhaltung der Vertragsmodalitäten, zur Klärung laufender Fragen und zur Bilanzierung der Leis- tungserbringung. Der SZBLIND bildet das Fachpersonal der UVN in mehrheitlich allen Fachrichtungen gemäss Vorgaben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) aus. Weiter bietet der SZBLIND zu Gunsten des Fachpersonals der UVN punktuelle Weiterbildungen zum neusten Stand professioneller Erkenntnisse an. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit X Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 4/6

2 7 2rD

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 3835 3835 3835 3835 15340 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 2505 2505 2505 2505 10020 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 1110 1110 1110 1110 4440 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 784394 784394 784394 784394 3137576 Personalkosten CHF Sachkosten/Umlagen 1129689 1129689 1129689 1129689 4518756 CHF 1914083 1914083 1914083 1914083 7656332 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 769168 769168 769168 769168 3076672 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 1420480 1420480 1420480 1420480 5681920

CHF 2189648 2189648 2189648 Total Erträge 2189648 8758592

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

87 76

X Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Finanzergebnis

Bemerkungen:

Ort/Datum St. Gallen, 31. Mai 2023

THoscud Vertragsnehmerin Schweizerischer Zentralveréinfür-das Blindenwesen (SZBLIND)

Ort/Datum Ber Bo./.2oly

Bundesamt für Sozialversicherungen 72f /

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

ST 2Uh

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4188 Vertragsnehmerin Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND), St. Gallen

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen undLeistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport" Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Das Angebot soll es sehbehinderten und blinden Menschen ermöglichen, sich physisch zu betätigen, in neue Sportarten eingeführt zu werden und/oder Übungen für den Alltag zu erlernen und damit die Be- wegungsfähigkeit, Fitness, das Gleichgewicht und das allgemeine Körpergefühl zu verbessern. In den Kreativkursen können sehbehinderte und blinde Menschen verschiedene Handwerke weiterent- wickeln oder von Grund auf erlernen. Dies mit dem Ziel, die Handfertigkeit, das Vorstellungsvermögen und das Formenverständnis zu verbessern. Mit kulturellen Angeboten soll der Zugang und das Ver- ständnis zu verschiedenen Werken der bildenden Kunst in allen Formen gefördert werden. Link zur Webseite der Organisation: www.szblind.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Mit Sport- und Freizeitkursen soll die körperliche Leistungsfähigkeit von sehbehinderten und blinden Erwachsenen erhalten und möglichst verbessert werden. In Kreativkursen werden verschiedene Hand- arbeitstechniken von Grund auf erlernt oder wiedererlernt mit dem Ziel, diese selbständig weiterführen zu können. Kulturelle Kurse sollen die Allgemeinbildung verbessern und eine Teilnahme am kulturellen Leben fördern. Der Austausch mit Personen in einer ähnlichen Situation ist auch ein wichtiger Aspekt der Kursen und unterstützt die persönliche Entwicklung.

Spezifisch: Koordinative, konditionelle und für den Alltag wichtige Fähigkeiten, wie z.B. Gleichgewicht, Orientie- rung, Reaktion, Wahrnehmen, Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit, Mobilität und Fingerfertigkeit werden trainiert. Neue Sportarten wie auch Handarbeitstechniken werden erlernt und der Austausch gefördert.

Messbar: Die Teilnehmenden besuchen das Angebot und erfahren empowerment und Unterstützung. Nachträgli- che Analyse der Leistungen unter Zuhilfenahme von Resultaten aus Kundenumfragen und Audits (am Ende des Kurses gibt es eine mündliche Auswertungs-runde, zudem füllen die Teilnehmenden einen

Fachkonzept Art. 74 IVG /VP 2024-27 / Version 1.0

ST D.6U

standardisierten Fragebogen aus). Weitere Instrumente sind: Supervision, klare Prozesse, Austausch mit Kollegen/-innen und Führungspersonen, BSV-/SZBLIND-Audit.

Aktionsorientiert: Fragestellungen, Zielsetzungen und Herausforderungen werden im Kursverlauf ständig geprüft, mode- riert und situativ angepasst. Realistisch: Das Programm ist den körperlichen Voraussetzungen der Zielgruppe angepasst. Kursrhythmus und -in- halte sind teilweise aus Bewertungen aus der Ergebnismessung hervorgegangen. Terminiert: Das Programm (Kursdauer und Kursdaten) wird mit angemessenem Vorlauf publiziert und aktiv bewor- ben. Die Leistung umfasst folgende Phasen: Planung - Organisation - Durchführung - Nachbereitung- Evaluation Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information:Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

00 4 4 D266

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Blinde, sehbehinderte und mehrfachbehinderte Personen (primäre Behinderungsformen) sowie de- ren Angehörige.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Andere: X Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Feedbacks aus Sektionen Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen) Kurzinfo dazu Es wird grosser Wertgelegt auf einen möglichst barrierefreien Zugang zu Dokumenten und Medien gelegt. Die Leistungen und Angebote werden, wenn immer möglich an die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe hinsichtlich Kommunikation, Zugang zu Informationen und Zugang zu den Durchführungsorten angepasst (z.B. barrierefreie Websites, Brailletranskription/Daisy, Formatvorla- gen, barrierefreie pdf-Files).

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die einzelnen Angebote sind voneinander abgegrenzt und werden separat erfasst (z.B. mittels Kos- tenstellen-/Kostenträgerrechnung).

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

263

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Spezifische Schulungen der Mitarbeitenden, Zufriedenheitsfragebogen an Informationsveranstaltungen, Kundenumfragen und Erhebungen zur Beurteilung der Kundenzufriedenheit im Rahmen periodischer Wirkungsmessungen (nur SZBLIND), Benutzerforum (unterschiedlich gehandhabt bei UVN). Die Dachorganisation (SZBLIND) überprüft periodisch die Einhaltung der Controllingvorgaben ge- mäss Kreisschreiben (KSBOB). Die Audits erfolgen standardisiert, protokolliert und mit Verbesse- rungsvorschläge versehen. Die Dachorganisation führt mit seinen UVN zwei Mal jährlich Meetings durch. Dies zwecks Monito- ring zur Einhaltung der Vertragsmodalitäten, zur Klärung laufender Fragen und zur Bilanzierung der Leistungserbringung. Der SZBLIND bildet das Fachpersonal der UVN in mehrheitlich allen Fachrichtungen gemäss Vorga- ben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) aus. Weiter bietet der SZBLIND zu Gunsten des Fachpersonals der UVN punktuelle Weiterbildungen zum neusten Stand professioneller Erkenntnisse an. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu gemeinsames Kursprogramm der anbietenden Organisationen Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) XFreiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

ST. 466

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 32756 32756 32756 32756 131024 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 1063 1063 1063 1063 4252 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 1630541 1630541 1630541 1630541 6522164 Personalkosten CHF 1166926 1166926 1166926 1166926 4667704 Sachkosten/Umlagen CHF 2797467 2797467 2797467 2797467 11189868 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 1202319 1202319 1202319 1202319 4809276 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen)

Finanzhilfe BSV CHF 1179216 1179216 1179216 1179216 4716864

CHF 2381535 2381535 2381535 2381535 9526140 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

X0 7 16h

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Finanzergebnis

Bemerkungen:

Ort/Datum St. Gallen, 31. Mai 2023

Vertragsnehmerin C Schweizerischer Zentralvereinfür das Blindenwesen (SZBLIND) HA(8U

Ort/Datum eu So.1.olf

Bundesamt für Sozialversicherungen ARA

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

ST. 2164

Schweizerische Eidgenossenschaft Département fédéral de l'intérieur DFI Confédération suisse Office fédéral des assurances sociales OFAS Confederazione Svizzera Domaine Assurance-invalidité Confederaziun svizra

Annexe 7: CONCEPT SPÉCIALISE pour la période contractuelle 2024 à 2027 Prestations d'intérêt public / aides financières selon l'art. 74 LAI

N° de contrat 4188

Mandataire Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND), St. Gallen

Aperçu de la prestation (voir. «Prestations et catégorie de prestations exploitation art. 74 LAl" dans CSOAPH 2024-2027»)

L'offre de prestations s'adresse à: spécifique à l'individu, ou destinée aux personnes handicapées et à leurs proches: Catégorie de prestation Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: spécifique aux groupes, ou destinée à plusieurs personnes membres d'un groupe-cible Catégorie de prestation Cours "contacts sociaux, loisirs/sports" non spécifique aux personnes, ou destinée au grand public sur les thèmes du groupe-cible: Catégorie de prestation Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Concept spécialisé art. 74 IAI / PC 2024-27 / Version 1.0 1/6

ST A6ls

Descriptif des prestations spécifiques pour le groupe cible Cours d'un jour, week-ends et semaines de vacances favorisant la rencontre et les contacts avec d'autres personnes concernées par la surdicécité et/ou permettant de pratiquer des activités sportives ou de loisirs. Les cours sont conçus afin de compenser les désavantages lies au handicap : accompagne- ment individuel par des bénévoles, communication adaptée (système FM, interprètes en langue des signes), rythme adapte, organisation des déplacements si nécessaire, locaux adaptés au handicap visuel (éclairage, contrastes).

Lien du site web de l'organisation: www.szblind.ch, www.taubblind.ch Objectif principal de la prestation pour le groupe cible

Objectif et mode de réalisation des objectifs (l'objectif doit être SMART (Spécifique (au groupe cible) Mesurable, Atteignable Réaliste et Déterminé dans le Temps). Favoriser la rencontre et les contacts avec d'autres personnes concernées par la surdicécité afin d'évi- ter l'isolement, de soutenir le développement personnel et/ou permettre de pratiquer des activités sportives ou de loisirs qui ne sont pas accessibles sans adaptation aux personnes sourd aveugles.

Spécifique: Les participants fréquentent l'offre et font l'expérience de l'empowerment et du soutien. Les cours sont conçus afin de compenser les désavantages lies au handicap : accompagnement individuel par des bé- névoles, communication adaptée (système FM, interprètes en langue des signes), rythme adapte, orga- nisation des déplacements si nécessaire, locaux adaptés au handicap visuel (éclairage, contrastes)

Mesurable : Quantitatif: relevé systématique du nombre de cours et du nombre de participants Qualitatif: forum des usagers 2x/an, enquête de satisfaction pour tous les clients tous les 4 ans, mesure des effets sur 2 ans (pour des échantillons). Les autres instruments sont : Supervision, processus clairs, échanges avec les collègues et les cadres, audit OFAS. Atteignable: Les cours sont organisés pour permettre la participation active des personnes concernées. Elles sont accompagnées pour pouvoir faire les choses elles-mêmes, à leur manière et à leur rythme.

Réaliste: Les contenus et le déroulement sont adaptés au groupe cible. Les contenus de chaque cours, les objec- tifs et/ ou les conditions pour y participer sont publiés. Déterminé dans le temps: La durée précise du cours est planifiée en fonction des contenus et est publiée. La prestation comprend les phases suivantes : Planification - Organisation - Réalisation - Suivi - Évaluation Remarque Les objectifs doivent avoir un lien avec l'article sur le but (Chiffre 1003 CSOAPH). II s'agit en particulier de montrer par quels objectifs les quatre axes sont mis en œuvre :

-Autodétermination / participation - Autoreprésentation / implication des personnes handicapées - Coopération / collaboration - Soutien par les pairs

Pourinformation: Le rapport annuel sur l'atteinte des objectifs est présenté dansle modèle reporting «Programmede travail réa- lisé».

Concept spécialisé art. 74 IAI, PC 2024-27 / Version 1.0 2/6

64 ST

Groupe(s) cible(s)

Groupe d'äge Groupe(s) cible(s) handicap Enfants Handicap physique Jeunes Handicap par suite de maladie Adultes Handicap psychique Handicap auditif Tous Handicap mental / trouble de l'apprentissage Handicap visuel Handicap par suite de dépendance Trouble du langage ou de la parole

Tous les groupes-cibles

Handicap multiples (uniquement pour les offres spécifiques à ce groupe, veuillez sélectionner et cocher ci-dessus les handicaps concernés) Spécification du groupe cible (Exemple: aveugles, malvoyants, malentendants et personnes sourdes-aveugles) - Personnes ayant une atteinte cumulée de la vue et de l'ouïe a des degrés divers (sourd aveugles, sourds et malvoyants, aveugles et malentendants, malvoyants et malentendants) - Proches de ces personnes Le besoin pour le groupe-cible a été déterminé par

Sur la base des prestations fournies jusqu'à présent Une enquête ou des suggestions Analyse du milieu Autres Brève information sur ce point Localisations de l'offre (Données valides au moment del'élaboration du concept spécifique) Offres sur place (spécifique aux personnes individuelles/spécifique pour des groupes) online/digitale (p.ex. par Zoom) en Suisse-allemande en Romandie en Suisse italienne Suisse (toutes les régions linguistiques)

Dans les langues allemande française italienne romanche X Langues des signes

Autres langues : Accessibilité à tous de l'offre (des textes rédigés de manière accessible (en langage simple ou facile) et des informa- tions de base publiées sur le site web, ainsi qu'une organisation accessible de l'événement/des prestations de conseil accessibles)

Brève information sur ce point Les cours sont organisés dans un lieu accessible en transports publics. Les déplacements des participants sont organisés si besoin avec accompagnement. La plupart des cours sont accessibles aux personnes a mobilité réduite. Tout le déroulement est adapté aux besoins spéci- fiques du groupe-cible. Délimitations par rapport aux autres secteurs d'exploitation de l'organisation Les diverses prestations de l'UCBA sont distinctes et enregistrées de manière a pouvoir être triées par catégories.

Concept spécialisé art. 74 IAI, PC 2024-27 / Version 1.0 3/6

Dr64 81

Diffusions des offres (les offres doivent être accessibles au public du groupe cible): Via le site Internet (interface accessible) (au moins sur des informations de base) Via d'autres médias numériques (Facebook, Instagram, Linkedln etc.) Via support écrit dans des publications

Brève information sur ce point tous nos clients reçoivent le programme des cours sous forme de bro- chure en gros caractères, en braille ou sous forme électronique sans barrière selon leur souhait. Le programme est disponible sur www.taubblind.ch et il est envoyé a de nombreuses organisations par- tenaires

Vérification de la qualité concernant les prestations offertes (Audits/formation, etc.)? Formation continue et supervision des collaborateurs, mesure des effets, enquête de satisfaction, concepts, processus et documents de travail standardisés L'offre a-t-elle été coordonnée avec des organisations actives dans le segment de clientèle du/des groupe/s cible? (p.ex:, accord de collaboration, échanges réguliers, etc..)

oui non X en partie Brève information sur ce point Nous sommes la seule organisation à offrir cette prestation sur tout le territoire du pays. II existe quelques offres complémentaires et régionales proposées par d'autres or- ganisations avec lesquelles nous sommes en contact. Qualification des collaborateurs / des prestataires (plusieurs réponses possibles) Personne concernée de par son expérience personnelle Spécialistes avec qualification élevée (avec formation au degré tertiaire) Spécialistes avec qualification moyenne (avec formation spécialisée et expérience professionnelle) Spécialiste avec qualification spécifique (comme la formation des pairs ou formation continue dispen- sée par l'organisation) Bénévoles (Introduction au thème via l'organisation) pour des activités de soutien telles que l'accom- pagnement lors de manifestations

Pour le thème spécifique à l'handicap, la connaissance nécessaire est dispensée au travers de l'accom- pagnement/coaching/modération: Personnes concernées Spécialistes Brève information sur ce point

Concept spécialisé art. 74 IAI, PC 2024-27 / Version 1.0 4/6

ST. G8

Pour les prestations (cours exclus). Volume de prestations planifié en chiffres Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

En heures de Volume de prestations travail des 0 planifié collabora- teurs En heures de Travail de fonds néces- travail des saire (élaboration/révision du 0 collabora- concept de prestation, etc.) teurs En heures de Total du volume de pres- travail des 0 0 0 0 0 tations planifié collabora- teurs

Pour les cours seulement. Volume de prestations planifié en chiffres Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 En journées Cours-bloc effectives par 400 400 400 400 1600 participant En journées Cours journalier effectives par 550 550 550 550 2200 participant En heures Cours semestriel/annuel effectives par 0 participant En heures de Cours : Travail de fonds travail des nécessaire (élaboration/révi- collabora- 10 10 10 10 40 sion du concept de prestation, etc.) teurs

Budget - Coûts et recettes totaux planifiés pour la prestation décrite Total Charges planifiées 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 395958 395958 395958 395958 1583832 Frais de personnel CHF 519748 2078992 Autres charges/répartitions 519748 519748 519748 CHF 915706 915706 915706 915706 3662824 Total des charges par année

Total Prévisions des produits 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Produits hors aides finan- cières de I'OFAS (*Détails, co- CHF 398692 398692 398692 398692 1594768 cher dans la liste ci-dessous ce qui vous convient le mieux) CHF 540150 2160600 Aides financières de P'OFAS 540150 540150 540150

CHF 938842 938842 938842 938842 3755368 Total des Produits par année

Concept spécialisé art. 74 IAI, PC 2024-27/ Version 1.0 5/6

68

Détails sur les produits hors aides financières de P'OFAS Produits des prestations (p.ex. recettes des participants, vente de publications) Dons Prestations d'autres bailleurs de fonds (Confédération, cantons, communes, assurances, etc.) Capital propre de l'organisation Autres produits - indiquer, svp.):

Brève information sur ce point produit financier

Remarques:

Lieu, Date St. Gallen, 31. Mai 2023

Mandataire Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND).

Lieu, Date Jen Sa.l.2024

Office fédéral des assurances sociales 0

Concept spécialisé art. 74 IAI, PC 2024-27 / Version 1.0 6/6

ST 6uy

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4188

Vertragsnehmerin Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND), St. Gallen

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen undLeistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027)-

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Treffpunkte f.Menschen mit Behinderung u. Angeh. Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) An den Treffpunkten haben die Teilnehmenden Gelegenheit, gegenseitig Informationen für die Bewälti- gung ihres Alltags auszutauschen, aber auch von Fachleuten nützliche Tipps und Unterstützung zu er- halten. Da die Treffpunkte auch Angehörigen, welche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, offenste- hen, kommt zusätzlich ein Inklusionsaspekt hinzu. Link zur Webseite der Organisation:

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). Durch vermehrte Treffen soziale Kontakte und informellen Support von anderen Betroffenen möglich machen. Die unter Gleichaltrigen geknüpften Kontakte können zu nützlichen Unterstützern im Alltag werden. Spezifisch: Die Treffpunkte ermöglichen den Menschen mit einer Erblindung oder einer Sehbehinderung in Aus- tausch mit anderen Sehbehinderten zu kommen, über deren Umgang mit der Sehbehinderung im Alltag auszutauschen und dadurch Sicherheit und ein positives Grundgefühl zu entwickeln. Diese Austausche ermöglichen es, voneinander zu lernen, Selbstvertrauen zu entwickeln und den Horizont zu erweitern. So können sie zu einer besseren sozialen Teilhabe beitragen.

Messbar: Die Teilnehmenden besuchen die Treffpunkte und erfahren empowerment und Unterstützung. Anzahl Teilnehmende pro Angebote und statistische Auswertungen. BSV-Statistik und Audit, bilateraler Aus- tausch mit Kollegen/-innen oder Führungspersonen, gezielte Kundenbefragungen, Beobachtungen

Aktionsorientiert: Fragestellungen, Zielsetzungen und Herausforderungen werden jeweils in den Treffs besprochen und situativ aufgenommen und angepasst.

Realistisch: Die Aktivitäten sind den körperlichen und mentalen Vorraussetzungen der Zielgruppe angepasst.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

50 7r68

Terminiert: Die Öffnungszeiten der Treffpunkte werden der Zielgruppe laufend gemäss Planung mitgeteilt. Die Leis- tung umfasst folgende Phasen: Planung - Organisation Durchführung - Nachbereitung Evaluation - -

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über dieZielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

55 6

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder X Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Blinde, sehbehinderte, taubblinde und mehrfachbehinderte Personen (primäre Behinderungsformen) sowie deren Angehörige.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Es wird grosser Wert gelegt auf einen möglichst barrierefreien Zugang zu Dokumenten und Medien gelegt. Die Leistungen und Angebote werden wenn immer möglich an die spezifischen Be- dürfnisse der Zielgruppe hinsichtlich Kommunikation, Zugang zu Informationen und Zugang zu den Durchführungsorten angepasst (z.B. barrierefreie Websites, Brailletranskription/Daisy, Formatvorlagen, barrierefreie pdf-Files). Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die einzelnen Angebote sind voneinander abgegrenzt und werden separat erfasst (z.B. mittels Kos- tenstellen-/Kostenträgerrechnung).

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

D

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Spezifische Schulungen der Mitarbeitenden, Super-/Intervision, Zufriedenheitsfragebogen an Informati- onsveranstaltungen, Kundenumfragen und Erhebungen zur Beurteilung der Kundenzufriedenheit im Rahmen periodischer Wirkungsmessungen, Benutzerforum.

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 1022 1022 1022 1022 4088 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 1022 1022 1022 1022 4088 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Personalkosten CHF 52800 52800 52800 52800 211200 CHF Sachkosten/Umlagen 5200 5200 5200 5200 20800

Total Kosten CHF 58000 58000 58000 58000 232000

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF BSV (*Details in nachfolgender 2000 2000 2000 2000 8000 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 85848 85848 85848 85848 343392

Total Erträge CHF 87848 87848 87848 87848 351392

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

2 264 0T

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Finanzergebnis

Bemerkungen:

Ort/Datum St. Gallen, 31. Mai 2023

2uAisC4 Vertragsnehmerin Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND)

Ort/Datum Beu,sol.664

Bundesamt für Sozialversicherungen 67p2 V

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

KF

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG Vertrags-Nr. 4188 Vertragsnehmerin Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen undLeistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Zur Informations- und Wissensvermittlung betreffend der Anliegen von sehbehinderten und hörsehbe- hinderten Menschen an die unten aufgeführten Zielgruppen, betreiben die Blindenorganisationen in der ganzen Schweiz arbeitsteilig und abgestimmt: 1. Medienarbeit (Permanente Beratung- u. Unterstützung von Medienschaffenden aus allen Medien- bereichen, Recherchieren und Erstellen von eigenen Medieninformationen zu aktuellen Themen aus dem Sehbehinderten- und Hörsehbehindertenbereich). 2. Öffentlichkeitsarbeit für das breite Publikum (Informations- und Imagekampagnen, Informations- veranstaltungen, permanente Informations- und Wissensvermittlung über Onlinekanäle (Websei- ten, Social Media), Teilnahme an Publikums- und Fachmessen. 3. Informationsvermittlung durch Herstellung, Nachdrucke und Verbreitung von Informationsmate- rial wie Broschüren, Flyer, Filme, Materialien und Infosets für Schulungen usw.; Durchführung von Infoveranstaltungen; Herstellen und Vertrieb einer Fachzeitschrift für Fachpersonen; Bewirtschaf- ten von Webseiten zur Verbreitung von Informationen an Fachpersonen und die breite Öffentlich- keit (z.B. www.szblind.ch, www.taubblind.ch, www.sehen-hoeren.ch); Versand von Newslettern an das breite Publikum, Mitarbeitende des SZBLIND, Partnerorganisationen und Fachleute. 4. Führen einer Fachbibliothek mit relevanter Fachliteratur für Fach- und Lehrpersonen sowie Studie- rende und weitere interessierte Kreise. 5. Betreiben eins Fotoarchivs zur Dokumentation sowie für die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Link zur Webseite der Organisation: www.szblind.ch Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). Bei den definierten Zielgruppen das Verständnis für die Situation und die Bedürfnisse blinder, sehbehin- derter und taubblinder Menschen in der Schweiz fördern. Damit werden die Voraussetzungen für ein möglichst barrierefreies, selbständiges und selbstbestimmtes Leben dieser Personen im gesellschaftli- chen, schulischen und beruflichen Umfeld geschaffen.

Die Kommunikation in den Medien, Fachmedien oder bei Veranstaltungen trägt zur Sensibilisierung der Gesellschaft bei und verringert die Stigmatisierung der Betroffenen.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27/ Version 1.0

el

Gesamthaft wird mit den Inhalten aus der Kommunikation die selbstbestimmte und barrierefreie Teil- nahme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft gefördert.

Spezifisch: Zielgruppen erhalten fachgerechte und aktuelle Informationen über die verschiedenen Formen von Sehbehinderungen. Dadurch werden sie über die Auswirkungen dieser Behinderungsformen auf Um- feld, Alltag, Schule, Beruf usw. in Kenntnis gesetzt. Angaben zu Anlaufstellen, Angeboten und Leistun- gen der Organisationen sowie Abklärungs- und Behandlungsmethoden stehen zur Verfügung.

Pflege von Kontakten zu Medienvertretern und entsprechenden Medien. Vielfältige Fachpublikationen von Fachartikeln. Einsatz von spezifischen Printprodukten. Kommunikation, Abhalten von Fachreferaten und Veranstaltungen (siehe -> Fachkonzepte Veranstaltungen). Vorbereitung und Durchführung von gezielten Informationskampagnen. Verbreitung via eigene Kommunikationskanäle wie Website, Newsletter und Social-Media, Medienmitteilungen und Berichterstattung anlässlich von Events und Veranstaltungen. Kontaktpflege (inkl. Austausch und Zusammenarbeit) mit Behindertenorganisationen. Förderung und Durchführung von Interviews mit Betroffenen. Platzierung von relevanten Themen bei diversen Zielgruppen und Medien.

Messbar: SZBlind wird als Kompetenzzentrum für die Unterstützung von Betroffenen wahrgenommen. Medien- anfragen werden systematisch und zeitnah beantwortet. Messbar über: laufendes Monitoring und jährliche Auswertung der Medienarbeit Omnibusumfragen und Imagebarometer von Demoscope/Swissfundraising in der Bevölkerung alle

4 Jahre

Umfragen bei definierten Zielgruppen mittels Wirkungsmessung zu Qualität und Wichtigkeit des Informationsangebotes Auswertung und Statistik über die Nutzung der Webseiten -

Statistiken über die Abgabe Informationsmaterial Statistik über Ausleihe von Fachliteratur. - Leserbriefe und Reaktionen aufPublikationen und Medienarbeit Anzahl Print- und Onlineartikel in den Medien Aktionsorientiert: Die Webseiten werden laufend aktualisiert. Die Medienarbeit erfolgt situativ, u.a. aufgrund externer Issues. Newsletter werden nach einem fixen Rhythmus - dieser variiert von Organisation zu Organisa- tion - verschickt. Die Kommunikation erfolgt mit einfachen und verständlichen Botschaften in einer ziel- gruppengerechten Sprache, die sich an der Zielgruppe der verschiedenen Medien orientiert. Systematische Pflege von Kontakten mit verschiedenen Stakeholdern (Journalisten, Fachpersonen, Partnerorganisationen) Realistisch: Die Webseiten und Publikationen sind öffentlich, sie stehen den zugedachten Zielgruppen und ihrem erweiterten Umfeld zur Verfügung. Die Ziele werden regelmässig auf ihre Erreichbarkeit hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Terminiert: Die einzelnen Leistungen, Angebote und Projekte sind sehr unterschiedlich terminiert. Alle zeitlich be- grenzten Projekte verfügen über einen separaten Zeitplan. Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: - Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support ZurInformation: Das jährliche inhaltliche Reportingüberdie Zielerreichung erfolgt inder Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

A 6d

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Je nach Leistung haben die Blindenorganisationen verschiedene Zielgruppen im Fokus: Öffentlichkeit; Medienschaffende; Mitglied- oder Partnerorganisationen; sehendes und betroffenes Fachpersonal im Seh- und Hörsehbehindertenwesen; Mitarbeitende sowie Fachpersonen, die in ihrer beruflichen Tätig- keit mit blinden, sehbehinderten und hörsehbehinderten Personen in Kontakt kommen: Augenärzt/in- nen; Augenoptiker/innen; Mitarbeitende in Spitälern, Alterseinrichtungen und der Spitex; Verkaufsper- sonal; Lehrpersonen, insbesondere im Sozial- wie Gesundheitsbereich; Studierende.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen) Kurzinfo dazu Es wird grosser Wert gelegt auf einen möglichst barrierefreien Zugang zu Dokumenten und Medien. Die Leistungen und Angebote werden, wenn immer möglich an die spezifischen Bedürf- nisse der Zielgruppe hinsichtlich Kommunikation, Zugang zu Informationen und Zugang zu den Durch- führungsorten angepasst. (z.B. barrierefreie Websites, Brailletranskription/Daisy, Formatvorlagen, barrierefreie PDF-Files). Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die einzelnen Angebote sind voneinander abgegrenzt und werden separat erfasst (z.B. mittels Kos- tenstellen-/Kostenträgerrechnung)

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

DT 264

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Je nach Ziel und Zielpublikum werden für die Angebote und Projekte zielgruppenge- rechte Publikations- und Vertriebskanäle gewählt. Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.) ? Veröffentlichungen, Publikationen und Informationsmaterial werden in Zusammenarbeit mit Fach- personen und betroffenen Personen erarbeitet oder diesen für eine inhaltliche Kontrolle vorge- legt. Periodische Umfragen bei definierten Stakeholdern. laufende Rückmeldungen von Fachpersonen und Betroffenen über Inhalte, neue Erkenntnisse etc. sowie aktuelle Entwicklungen fliessen in Neudrucke oder neu erstellte Materialien mit ein. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Mitarbeitenden verfügen gemäss ihren Aufgabengebieten über eine qualifizierte Ausbildung in den Bereichen Marketing u. Kommunikation, Journalismus, Social Media, Online-Kom- munikation etc.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

ST 26n

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 14304 14304 14304 14304 57216 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 106 106 106 106 424 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 14410 14410 14410 14410 57640 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 1384025 1384025 1384025 1384025 5536100 Personalkosten CHF 1109739 1109739 1109739 1109739 4438956 Sachkosten/Umlagen CHF 2493764 2493764 2493764 2493764 9975056 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 1211463 1211463 1211463 1211463 4845852 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 1215861 1215861 1215861 1215861 4863444 Finanzhilfe BSV CHF 2427324 2427324 2427324 2427324 9709296 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 5/6

7J4

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Finanzerträge

Bemerkungen:

Ort/Datum St. Gallen, 31. Mai 2023

Vertragsnehmerin Schweizerjscher Zehtralvérein für das Blindenwesen (SZBLIND) EU Ort/Datum Beu30.l.60ly

Aut Bundesamt für Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

ST 66

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4188 Vertragsnehmerin Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND), St. Gallen

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Erarbeiten wissenschaftlicher Grundlagen für das Sehbehindertenwesen durch das Behandeln u.a. von Fragen nach soziologischen, psychologischen und kulturellen Aspekten der Seh- und Hörsehbehinde- rung, ihren Auswirkungen, so z.B. auf die eigene sowie die externe Wahrnehmung, Identität, Familie, Erziehung, Kommunikation, Bildung, Beruf/Arbeit. Aufarbeitung von Datengrundlagen und Statistiken (Häufigkeiten und analytische Statistik) zur Seh- und Hörsehbehinderung in der schweizerischen Bevöl- kerung. Erkennen und Vertreten der Interessen blinder, seh- und hörsehbehinderter Menschen, damit be- troffene Menschen zur persönlichen Entfaltung und zur Partizipation am gesellschaftlichen Leben so gut wie möglich ähnliche Perspektiven und Freiheiten haben wie Personen ohne Behinderung. Dies be- dingt, dass Einrichtungen, Dienstleistungen und die Güter, welche für die Öffentlichkeit bestimmt sind, auch für betroffene Personen zugänglich sind und diese aufgrund ihrer Behinderung nicht von zentralen Bereichen unseres Lebens (z.B. von Ausbildung, Beruf, Kommunikation, Verkehr, Kultur, Politik oder Konsum) ausgeschlossen sind. Link zur Webseite der Organisation: www.szblind.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert). Die Zugänglichkeit zu allen privaten und öffentlichen Lebensbereichen blinder und sehbe-hinderter Menschen wird schrittweise möglich gemacht. Dies insbesondere in baulichen Fragen sowie auch in je- nen des öffentlichen Verkehrs. Repräsentative, valide Forschungsresultate zu Phänomenen von Sehbehinderung und Blindheit ermög- lichen eine effiziente und effektive Steuerung des Leistungsangebots und generell eine aussagekräftige Wissens- und Informationsvermittlung.

Spezifisch:

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 /Version 1.0

4) y

Die spezifischen Bedürfnisse und Interessen blinder und (hör-)sehbehinderter Menschen besonders hinsichtlich Zugänglichkeiten sind erkannt und werden der Zielgruppe angemessen zur Kenntnis ge- nommen und unterstützt. Dadurch wird das nötige Verständnis und Engagement für die Zugänglichma- chung geschaffen. Durch die Veröffentlichung und den laufenden Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis wer- den Beiträge geleistet, die autonome Lebensführung für sehbehinderte, blinde und taubblinde Perso- nen weiter zu befördern.

Messbar: SZBlind wird als Kompetenzzentrum für die Unterstützung von Betroffenen wahrgenommen. Zeiterfas- sung der geleisteten Arbeitsstunden für diese Leistungen, Erfassung der Anzahl Sitzungen und Teilneh- menden, Auswertungsbogen für Sitzungen und Veranstaltungen. Umfragen bei den Zielgruppen im Rahmen der Wirkungsmessung alle vier Jahre.

Aktionsorientiert: Schritte hin zur laufenden Verbesserung der Zugänglichkeiten erfolgen u.a. durch direkte Beratung ein- schlägiger Anbieter (z.B. die Schweizerischen Bundesbahnen SBB) oder durch gezielte Kontaktierung von architektonischen Planstellen und Lieferanten (z.B. Anbieter von Haushaltgeräten) usw.

Realistisch: Die Wahl anzugehender Projekte und Projektmengen sowohl im Bereich der Zugänglichkeit wie auch im Bereich der Forschung, werden angesichts der knappen Ressourcen aufgrund einer Prioritätenordnung getroffen. Terminiert: Die einzelnen Leistungen, Angebote und Projekte sind sehr unterschiedlich terminiert. Alle zeitlich be- grenzten Projekte verfügen über einen separaten Zeitplan.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting überdie Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

1 D.6s

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- X Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)

Spezifizierung der Zielgrupper (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Breite Öffentlichkeit, Fachpersonen des Seh- und Hörsehbehindertenwesens in der Beratungsarbeit, Fachpersonen in Organisationen und Einrichtungen im Umfeld des Seh- und Hörsehbehindertenwe- sens, Entscheidungsträger von Einrichtungen im Umfeld des Seh- und Hörsehbehindertenwesens, Do- zierende an Hochschulen, Arbeitgeber/-innen, Hersteller/-innen und Anbieter/-innen von Waren und Dienstleistungen, öffentliche Betriebe, Behörden.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Andere: Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte[in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen) Kurzinfo dazu Es wird grosser Wert gelegt auf einen möglichst barrierefreien Zugang zu Dokumenten und Medien gelegt. Die Leistungen und Angebote werden, wenn immer möglich an die spezifischen Be- dürfnisse der Zielgruppe hinsichtlich Kommunikation, Zugang zu Informationen und Zugang zu den Durchführungsorten angepasst (z.B. barrierefreie Websites, Brailletranskription/Daisy, Formatvorlagen, barrierefreie pdf-Files). Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die einzelnen Angebote sind von anderen Leistungen abgegrenzt und werden separat erfasst.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

6 0 8T

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Je nach Ziel und Zielgruppe werden für die Projekte sowie Publikation von Ergebnissen zielgruppengerechte Publikations- und Vertriebskanäle gewählt.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Spezifische Schulungen für Mitarbeitende, Zufriedenheitsfragebogen an Informationsveranstaltun- gen, Beurteilung der Kundenzufriedenheit. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Die leistungserbringenden Organisationen sind unter einander zum Teil Partner bei der Vertretung der Interessen betroffener Menschen. Die Leistungen und Aufgaben werden koordiniert. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen

Kurzinfo dazu Die Mitarbeitenden verfügen gemäss ihren Aufgabengebieten über eine qualifizierte Ausbildung (z.B. Sozialarbeit, Rehabilitation, Erwachsenenbildung, Augenoptik, Altersarbeit etc.). Die Fachpersonen verfügen über eine grosse Erfahrung in der Arbeit mit blinden/sehbehinderten und taubblinden Personen.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

ST.A6A

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 14413 14413 14413 14413 57652 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 28 28 28 28 112 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 14441 14441 14441 14441 57764 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 1394547 1394547 1394547 Personalkosten 1394547 5578188

Sachkosten/Umlagen CHF 1118176 1118176 1118176 1118176 4472704 CHF 2512723 Total Kosten 2512723 2512723 2512723 10050892

Geplante Erträge Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 1220673 1220673 1220673 1220673 4882692 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 1225105 1225105 1225105 1225105 4900420

Total Erträge CHF 2445778 2445778 2445778 2445778 9783112

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

S7 216t)

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Finanzergebnis

Bemerkungen:

Ort/Datum St. Gallen, 31. Mai 2023

7

Schweizerjscher Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) Vertragsnehmerin 7 3 P Ort/Datum Beu,So.1.ly

Bundesamt für Sozialversicherungen Aef

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 6/6

2 6u

8T

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4188

Vertragsnehmerin Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND), St. Gallen

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Blinde und sehbehinderte Menschen werden befähigt, sich in leitenden Organen, Kommissionen, Gre- mien, Arbeits- oder Projektgruppen zu engagieren. Unterstützt wird insbesondere auch das Engage- ment in Sektionen und Regionalgruppen von Selbsthilfeorganisationen. Unterstützung wird dort ange- boten, wo der Einsatz durch die Betroffenheit nur schwer oder eingeschränkt erbracht werden kann. Dazu gehören: a) die Aufbereitung von Unterlagen in Braille und weiteren zugänglichen Formaten b) die Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen so- wohl für Mitglieder als auch für Sektionen und Regionalgruppen. c) Wenn erforderlich, die Möglichkeit der Erarbeitung eigener Beiträge zum Gelingen von Vorhaben aller Art. Link zur Webseite der Organisation: www.szblind.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Blinde und sehbehinderte Menschen sind befähigt, in Gremien, Kommissionen, Projekt- und Arbeits- gruppen tätig zu sein und sich im Sinne der Selbsthilfe entsprechend eigenständig einzubringen. Spezifisch: Die Zielgruppe erhält für die selbständige Ausübung der Tätigkeiten die erforderlichen behindertenge- recht ausgerichteten Unterstützungsleistungen.

Messbar: Die Begleitung und Betreuung Betroffener sowie die Handlungen zur Eliminierung bestehender Hinder- nisse (Zugänglichmachung) ermöglichen betroffenen Menschen die vermehrte Partizipation sowie selb- ständige, freie Entscheidungen und Handlungen. Messbar über: Zeiterfassung der geleisteten Arbeits- stunden für diese Leistungen, Erfassung der Anzahl Sitzungen und Teilnehmenden.

Aktionsorientiert:

Fachkonzept Art. 74 IVG/VP 2024-27 / Version 1.0

8T

Die Begleitung und Betreuung Betroffener sowie die Handlungen zur Eliminierung bestehender Hinder- nisse (Zugänglichmachung) ermöglichen betroffenen Menschen die vermehrte Partizipation sowie selb- ständige, freie Entscheidungen und Handlungen.

Realistisch: Die gebotene Unterstützung richtet sich nach den individuellen, persönlichen Ressourcen von sehbe- hinderten und blinden Menschen sowie u.a. auch nach dem neusten Stand der technischen Möglichkei- ten hinsichtlich der Zugänglichmachung. Terminiert: Die Terminierung erfolgt situativ aufgrund der geplanten Vorhaben. Die Informationen liegen zugäng- lich, rechtzeitig und vollständig vor. Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

ZurInformation: Dasjährliche inhaltliche Reportingüber die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

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D X 2ruh 1

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Blinde, sehbehinderte, taubblinde und mehrfachbehinderte Personen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: X Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Es wird grosser Wert gelegt auf einen möglichst barrierefreien Zugang zu Dokumenten und Medien gelegt. Die Leistungen und Angebote werden, wenn immer möglich an die spezifischen Be- dürfnisse der Zielgruppe hinsichtlich Kommunikation, Zugang zu Informationen und Zugang zu den Durchführungsorten angepasst (z.B. barrierefreie Websites, Brailletranskription/Daisy, Formatvorlagen, barrierefreie pdf-Files). Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die einzelnen Angebote sind voneinander abgegrenzt und werden separat erfasst (z.B. mittels Kos- tenstellen-/Kostenträgerrechnung).

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ST 1 64

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Spezifische Schulungen für Mitarbeitende, Zufriedenheitsfragebogen an Informationsveranstaltun- gen, Austausch mit Vertreter/innen der Selbsthilfegruppen über Bedürfnisse sowie die erhaltenen Unterstützungsangebote. Zum Teil existieren dazu sog. Benutzerforen. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) X Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie

Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen

Kurzinfo dazu Sozialarbeiter/innen mit Kenntnissen von Selbsthilfegruppen, Erwachsenenbildung, verschiedene spezialisierte Kursleiter/innen, die mit betroffenen Menschen zusammenarbeiten.

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ST

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 2206 2206 2206 2206 8824 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 13 13 13 13 52 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 2219 2219 2219 2219 8876 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 213444 213444 213444 213444 853776 Personalkosten CHF 171144 171144 171144 171144 684576 Sachkosten/Umlagen CHF 384588 384588 384588 384588 1538352 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 186832 186832 186832 186832 747328 Liste ankreuzen)

Finanzhilfe BSV CHF 187510 187510 187510 187510 750040

CHF 374342 374342 374342 374342 1497368 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

17 D6

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Finanzergebnis

Bemerkungen:

Ort/Datum St. Gallen, 31. Mai 2023

Vertragsnehmerin Schweizerischer Zentralvereif für das Blindenwesen (SZBLIND)

SAr0O Ort/Datum Bauu, So..oly

60f Bundesamt für Sozialversicherungen

/

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

ST Cy

Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife

Bundesamt für Sozi ungen UL 9 9. FED. 2024 No

12

ST1A OR

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des InnernEDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027

Vertrag Nr. 4188 VN/DO: SZB Anhang D Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag Leistungs- Referenzwert pro Richtmenge einheit pro Leistungs- Leistungs- IV-Beitrag Total proLeistung einheit einheit (Tarif) Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peerto Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höhererAusbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF 85 150'000 CHF 12750'000

Einzelspezifische Leistungen Sozialberatung Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF

Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF 74 1'900 CHF 140'600

Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- /Dokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 85 17000 CHF 1'445'000 FachkonzeptKurstyp Hilfe zur Selbsthilfe

Leistungen Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF 339 1300 CHF 440'700 Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 179 1235 CHF 221'065 Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF 36 2000 CHF 72'000

Gruppenspezifische Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil-Tag CHF 481.00 CHF 339 1700 CHF 576'300 Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil-Tag CHF 414.00 CHF 179 3075 CHF 550'425 Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF 36 28000 CHF 1'008'000

Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (I) Std. CHF 122.00 CHF 85 4081 CHF 346'885

Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Std. CHF 113.00 CHF 84 1'020 CHF 85'680 Minimales IV-Beitragdach für KGA Personenspezifische Leistungen CHF 17'636'655

Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C

Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 85 11'680 CHF 992'800 B Kompensationsgruppe LUF C CHF 122.00 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein/ Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF 85 12'212 CHF 1038'020 Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 85 2230 CHF 189'550 Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 2'220'370

Rundungsdifferenz CHF 34

Gesamt IV/AHV-Beitrag (max. Beitragsdach) proJahr CHF 19'857'059

davon max. AHV-Beitragsdach proJahr CHF 6'619'000 Kompensationen vgl. KSBOB Mit dem BSVkönnen nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.

D 64 2

Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

Bundesamt für Sozialversicherungen

S. FEB. 2024 No

13

7 16

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamtfür Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) BSV-Nr.: 4188 Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend

Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim- Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild) 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der VA und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor- Kontrollsystem Prinzip.Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen FN (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird

Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltungder Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27/Version 1.0 1/7

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eldgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamtfür Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend 1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor- Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes Personal erbracht werden. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die WK ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag. Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor- handen MI Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor- Supervision sind schriftlich festgehalten. handen 4e 1.3b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor- Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen Bedingungen sinngemäss. handen NU 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor- Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im 9 Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine allfällig damit verbundene Schulung. Musterbestätigung (z. B. Sozialzeitausweis) am Sitz der Organisation vor- handen ANu 1.5 Unterorganisa- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 2/7

84 261

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visleren) ja nein nicht zü- treffend 1.6 Rechnungs- Eine Kosten-/Leistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Reporting BSV Jährliches Reporting 3)4 (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität

2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen

Fachkonzepten definiert. Fachkonzepte, Jährliches vorhanden und im Rahmen der Vertragsverhandlung beim BSV A Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting

2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sind. gemäss

Au Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Wohnen

Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie F der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 3/7

S4 A64

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departementdes Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) janein' nicht zu- treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor- Juristische Mitarbeitende handen 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations- materialien/ Informations- und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- 4 Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 4/7

3 641 L

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. y und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede- Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder- KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt

Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität

3. Kund/-innen,

Klient/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen sind im öffentlichen Interesse und richten sich in Statuten Fachkonzepte am Sitz der Organisation vor- handen P) Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten- Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3 - 5Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen von Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Kundenzufriedenheits- Berichtserstattung Vertragsverhandlung beim BSV einzureichen. eMe Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alität der

Qualitative Bedingungen Art.74 IVGVP 2024 - 27 / Version 1.0 5/7

ST

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innem EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterlum (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend Leistungs- Die Klienten/Klientinnen werden überihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen

Klientendossier, AU Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner- mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits- Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor- handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach- konzept

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVGVP 2024 -27 / Version 1,0 6/7

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innemn EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Vertragsnehmerin:

Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift: Lausanne 31.5.2023 Pierre-Alain Uberti, Geschäftsleiter

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1,0 7/7

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