Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Das Merkblatt Datenschutz-Folgenabschätzung des BSV dient als Hilfsmittel zur Erstellung der DSFA.
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Angaben zur verantwortlichen Durchführungsstelle
Durchführungsstelle
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Kontaktperson
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Telefonnummer
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E-Mail-Adresse
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Projekt / Datenbearbeitung
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Beschreibung der beabsichtigten Bearbeitung von Personendaten
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Zweck
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Art der Datenbearbeitung
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Datenkategorie / besonders schützenswerte Personendaten
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Umfang (Menge der bearbeiteten Personendaten, Anzahl der betroffenen Personen, zeitlicher und geografischer Umfang)
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Risikoanalyse und vorgesehene Massnahmen
Beispiele für Risiken und Risikofaktoren in Bezug auf die Schwere des Eingriffs auf die Grundrechte sowie auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens sind in Ziffer 4 des Merkblatts DSFA des BSV aufgeführt.
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Risikobewertung und Eintrittswahrscheinlichkeit
Unten eingefügte Exceldatei «DSFA_Risikoanalyse.xlsx» öffnen und Deckblatt ausfüllen.
Unter Register «Risikobewertung» die Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung der Risiken/Szenarien und pro Schutzziel (Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit, Integrität und Nachvollziehbarkeit) einstufen.
Rot und gelbmarkierte Risiken mittels Massnahmen reduzieren. Diese sind im Register «Sicherheitsanforderungen» zu dokumentieren.
Wirkung dieser Massnahmen auf das Risiko im Register «Restrisikobewertung» nachtragen und betroffene Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen entsprechend anpassen.
Exceldatei speichern und schliessen, weiter in diesem Dokument zu b) und die vorgesehenen Massnahmen der rot- und gelbmarkierten Restrisiken beschreiben.
Vorgesehene Massnahmen nach Restrisikobewertung
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Konsultation Datenschutzberater / EDÖB
Ergibt sich aus der DSFA, dass die Datenbearbeitung trotz der umgesetzten oder vorgesehenen Massnahmen ein hohes Risiko für die betroffenen Personen zur Folge hat, so muss der Datenschutz-berater und schliesslich der EDÖB konsultiert werden (vgl. Art. 10 und Art. 23 DSG).