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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung

8. März 2012

IV-Rundschreiben Nr. 310

Hörgeräte Richtlinien für ORL-Expertenärzte

Die Richtlinien für ORL-Expertenärzte wurden aufgrund einer Unklarheit bei der Indikation von binau- ralen Versorgungen angepasst. Zusammen mit der Kommission für Audiologie und Expertenwesen wurde der Punkt 4.1.3 der ORL-Richtlinien wie folgt ergänzt:

Am besseren Ohr muss zudem eine audiometrisch fassbare Hörstörung vorliegen: zwei Messwerte der Frequenzen 0.5, 1, 2, 3 und 4 kHz müssen einen Hörverlust von 30 dB HL oder mehr aufweisen.

Die angepassten Richtlinien werden auf der Homepage der Schweizerischen ORL-Gesellschaft (SGORL) aufgeschaltet: Link deutsch: http://orl-hno.ch/d/patienten/erkrankungen.html Link französisch: http://orl-hno.ch/f/patienten/erkrankungen.html

Das Expertisenformular wird unter Pkt. 3 entsprechend ergänzt und danach auf http://www.ahv- iv.info/andere/00140/00236/index.html?lang=de aufgeschaltet.

CROS-Versorgungen von Minderjährigen

Grundsätzlich entsprechen CROS-Versorgungen einer monauralen Versorgung, da nur ein Hörgerät notwendig ist. Bei Erwachsenen kann die Notwendigkeit einer CROS-Versorgung jedoch zu einer Härtefallregelung führen. Für Kinder unter 18 Jahren ist die Härtefallregelung allerdings nicht anwend- bar. Um eine Schlechterstellung von Minderjährigen auszuschliessen, kann für Kinder, welchen eine CROS- resp. Bi-CROS-Versorgung angepasst werden muss, der binaurale Höchstvergütungsbetrag angewandt werden.

Beide Ergänzungen gelten ab sofort für alle laufenden und noch nicht verfügten Fälle.

Medizin und Geldleistungen Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern www.bsv.admin.ch

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