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IV-Rundschreiben Nr. 352 / Hilfsmittel: Tarifvereinbarung für die Abgabe von Augenprothesen (Ziffer 5.01 HVI)

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Bereich Sach- und Geldleistungen

06. Juli 2016

IV-Rundschreiben 352

Hilfsmittel: Tarifvereinbarung für die Abgabe von Augenprothesen (Ziffer 5.01 HVI) Seit 2002 besteht die Tarifvereinbarung für die Abgabe von Augenprothesen zwischen der Medizinal- tarif-Kommission UVG (MTK), der Invalidenversicherung (IV), der Militärversicherung (MV) einerseits und verschiedenen Herstellern von Augenprothesen andererseits.

Die Vereinbarung sieht die Möglichkeit einer Anpassung der Vergütungshöhe vor, wenn sich der Lan- desindex der Konsumentenpreise um über 5 Prozentpunkte verändert hat. Dieser Fall ist nun einge- treten.

Der Tarif wird per 1. August 2016 der Teuerung angepasst und beträgt neu

CHF 683.- für Glasaugen CHF 2114.- für Kunststoffaugen.

Die Preise verstehen sich inkl. 8% Mehrwertsteuer.

Der geänderte Anhang 2 der Tarifvereinbarung ist ab 1.8.2016 auf der Webseite der MTK unter www.mtk-ctm.ch abrufbar. Die Höchstbeträge werden im Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmit- teln durch die Invalidenversicherung (KHMI) auf den 1. Januar 2017 entsprechend angepasst.

EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 352 / Hilfsmittel: Tarifvereinbarung für die Abgabe von Augenprothesen (Ziffer 5.01 HVI)

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