Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
16.10.2015
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 366
Zahlungsanweisung mit Barauszahlung am Domizil Ab August 2014 hat die PostFinance mit den Ausgleichskassen Kontakt aufgenommen und sie dar- über informiert, dass die Dienstleistung der Barauszahlung von Rentenleistungen am Domizil mittels Zahlungsanweisung per 31. Dezember 2016 definitiv eingestellt wird.
In den vergangenen Monaten haben viele Ausgleichskassen Aktionen durchgeführt, um die Anzahl der Barauszahlungen zu reduzieren. Dabei haben sie sich auf Mustervorlagen resp. Hilfsmittel der PostFinance stützen können, was diese Mehrarbeit erleichtert hat. Das Resultat dieser Aktionen hat gemäss Aussage der PostFinance erfreuliche Resultate erzielt. Vielen Dank!
Die PostFinance ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und wird für jene Zahlungs- empfänger, deren Rente aus stichhaltigen Gründen nicht auf ein Post- oder Bankkonto überwiesen werden kann, eine Alternativlösung auszuarbeiten. Wir unterstützen die PostFinance in deren Bestre- ben, kosteneffiziente Alternativprodukte auszuarbeiten, die gleichzeitig den gestiegenen Sicherheits- anforderungen, insbesondere im Rahmen der Bargeld-Zustellung, gerecht zu werden.
Es ist das Ziel der PostFinance, die Ausgleichskassen im ersten Quartal 2016 darüber zu informieren, wie die Alternativlösungen konkret aussehen werden. Sie ist aber auch darauf angewiesen, dass bis Ende 2015 noch möglichst viele Zahlungsanweisungen durch Überweisungen auf ein Post- oder Bankkonto abgelöst werden.
Wir stützen die PostFinance in dieser Angelegenheit voll und ganz und bitten daher diejenigen Aus- gleichskassen, die noch keine Kontoaktion durchgeführt haben, auf ihre Empfängerkunden zuzuge- hen, damit möglichst rasch möglichst viele Renten auf ein Post- oder Bankkonto überwiesen werden können. Gleichzeitig bitten wir die übrigen Ausgleichskassen, weiterhin mit demselben Engagement an der Mengenreduktion der Zahlungsanweisungen zu arbeiten. Bei Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an Ihren PostFinance-Kundenberater resp. –Beraterin.
Wir danken Ihnen, auch im Namen der PostFinance, für diese Zusatzanstrengung und Ihr Engage- ment!
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