Konsultation zum Konzept Zukunft Status S; Weiterführung des Schutzstatus S und Verlängerung des Programm S; Übernahme der Einschränkungen der EU für wehrdienstpflichtige Männer aus der Ukraine. Stellungnahme des Kantons Bern
Regierungsrat
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Staatssekretariat für Migration SEM Direktionsbereich Asyl
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RRB Nr.: 735/2026 1. Juli 2026 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirek tion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Konsultation des SEM: Konzept Zukunft Status S; Weiterführung des Schutzstatus S und Verlängerung des Programm S; Übernahme der Einschränkungen der EU für wehrdienst pflichtige Männer aus der Ukraine Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Er nimmt zur Vorlage innert der angesetzten Frist Stellung. Die kurze Konsultationsfrist — zudem während der Sommerferien — erschwert jedoch eine vertiefte Prüfung der Vorlage sowie eine umfassende politische Willensbildung erheblich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Vorlage mehrere Politikbereiche betrifft und eine regierungsinterne Abstimmung inner halb der vorgegebenen Frist nur eingeschränkt möglich ist.
Der Regierungsrat behält sich daher vor, einzelne Aspekte der Vorlage im Rahmen der vom Bund bereits angekündigten Vernehmlassung zur Revision der Asylverordnung 2 vertieft zu prü fen und gegebenenfalls ergänzend Stellung zu nehmen.
Erwägungen
1. Anmerkungen zum beiliegenden Konzept zur Zukunft des Status S
Der Kanton Bern begrüsst, dass der Bund verschiedene Szenarien für die Zukunft des Schutz status S geprüft und damit eine Grundlage für die weitere Planung geschaffen hat. Das Konzept weist jedoch wesentliche Lücken auf.
Es fehlen insbesondere belastbare Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen für die Kantone. Die Beschlüsse des Bundes im Rahmen des Entlastungspakets 27 führen ab 2027 im Kanton Bern zu erheblichen Mehrkosten, die im Konzept unzureichend berücksichtigt werden. Vor die sem Hintergrund ist sicherzustellen, dass die Kantone ihre Sozialhilfeansätze für Personen mit Status S nicht anheben müssen. Die angekündigte Anpassung der Asylverordnung 2 darf nicht lediglich geprüft und per März 2027 in Aussicht gestellt werden, sondern ist unverzüglich in die
Vernehmlassung zu geben. Nur so können die Kantone ihre gesetzlichen Grundlagen rechtzei tig auf den 1. März 2027 anpassen.
Unklar bleibt zudem, unter welchen Voraussetzungen der Bund den Schutzstatus S trotz anhal tendem Krieg schrittweise beenden würde. Das Konzept hat die dafür massgebenden Kriterien und den vorgesehenen Ablauf verbindlich festzulegen. Ohne solche Vorgaben fehlt den Kanto nen die notwendige Planungssicherheit.
Weiter fehlen Angaben dazu, wie viele Personen mit Schutzstatus S heute aus Regionen stam men, in welche eine Rückkehr nach Einschätzung des SEM bereits wieder zumutbar wäre. Diese Informationen sind für die Beurteilung der vorgeschlagenen Massnahmen wesentlich.
Im Szenario 2 besteht sodann eine zentrale Herausforderung darin, einen effizienten und admi nistrativ praxistauglichen Wechsel sicherzustellen. Da die Gültigkeit der S-Ausweise in vielen Fällen vor Erreichen der fünfjährigen Aufenthaltsdauer abläuft, müssten nach heutigem Kennt nisstand zunächst neue S-Ausweise und kurze Zeit später Aufenthaltsbewilligungen B ausge stellt werden. Dies führt zu erheblichem Mehraufwand bei den Kantonen. Der Kanton Bern er wartet daher, dass das SEM gemeinsam mit den Kantonen rasch eine pragmatische und admi nistrativ schlanke Lösung erarbeitet.
Auch bleibt offen, wie im Bereich der Nothilfepauschalen ein finanzieller Ausgleich sichergestellt werden soll, falls sich diese als nicht kostendeckend en/veisen. Im Unterschied zu den Nothilfe pauschalen im Asylbereich besteht hier kein eingespielter Mechanismus, wonach allfällige Defi zite zeitverzögert ausgeglichen werden. Das Konzept äussert sich dazu nicht. Der Kanton Bern erwartet, dass sich der Bund hierzu klar positioniert und eine tragfähige Lösung vorlegt.
Die weiterhin bestehende Möglichkeit, dass jungen Ukrainerinnen und Ukrainern im Falle der vollständigen Aufhebung des Status S ermöglicht werden soll, ihre Berufslehre abzuschliessen, begrüsst der Kanton Bern.
Bei Szenario 2 fehlt hingegen eine Aussage, ob bzw. inwieweit Massnahmen gemäss Pro gramm S mit Rückkehrorientierung noch abgeschlossen werden können. So ist grundsätzlich nachvollziehbar, dass gemäss Ziff. 3.2.4 des Konzepts Integrationsmassnahmen nur abge schlossen werden können, sofern sie vor Inkrafttreten der Aufhebung bzw. vor Ablauf der Aus reisefrist enden. Bei Massnahmen mit Rückkehrorientierung dürfte hingegen die Möglichkeit, diese in jedem Fall abzuschliessen, ggf. zielführender sein (insbes. mit Blick auf eine anschlies send freiwillige Rückkehr, aber auch mit Blick auf den Wiederaufbau, vgl. Ziff. 3.2.3 des Kon zepts).
Abschliessend ist eine enge Abstimmung mit der EU weiterhin sicherzustellen. Gleichzeitig sind die Auswirkungen auf die kantonalen Behörden und deren personelle Ressourcen stärker zu berücksichtigt.
2. Haltung zur Weiterführung des Schutzstatus S und zur Verlängerung des Pro gramm S nach März 2027
Der Kanton Bern bevorzugt Szenario 3. Dieses ermöglicht es, den Status S auch bei einem län ger andauernden Konflikt schrittweise auslaufen zu lassen und frühzeitig die Weichen für eine Rückkehr zum ordentlichen Asylsystem zu stellen. Szenario 2 ist demgegenüber wenig ent scheidrelevant, da es den Fall eines dauerhaften Waffenstillstands oder Friedens regelt, in dem. der Schutzstatus S ohnehin aufzugeben ist, sobald eine sichere und zumutbare Rückkehr grundsätzlich wieder möglich ist. Die eigentliche politische Frage betrifft daher den Umgang mit
dem Status S, wenn der Krieg andauert und ein dauerhafter Frieden nicht absehbar ist. So ist nicht nachvollziehbar, weshalb Personen, die aus Regionen stammen, für welche heute kein Schutzstatus S mehr gewährt wird, ihren Status grundsätzlich behalten sollen. Das Konzept sollte deshalb aufzeigen, ob und unter welchen Voraussetzungen für diese Personengruppe eine Rückkehr geprüft beziehungsweise der Schutzstatus beendet wird.
Zudem ist festzustellen, dass zahlreiche Personen mit Schutzstatus S regelmässig in die Ukra ine reisen und wieder in die Schweiz zurückkehren. Vor diesem Hintergrund stellt sich die grundsätzliche Frage, ob für diese Personen weiterhin ein Schutzbedürfnis besteht, das einen fortgesetzten Aufenthalt im Rahmen des Schutzstatus S rechtfertigt. Der Bund sollte diese Ent wicklung vertieft analysieren und bei seinen künftigen Entscheiden berücksichtigen.
Neben diesen Fragen sind auch die finanziellen und integrationspolitischen Auswirkungen zu berücksichtigen: Eine Verlängerung des Schutzstatus S darf keinesfalls dazu führen, dass die finanziellen Lasten schrittweise auf die Kantone überwälzt werden. Bereits mit dem Entlastungs paket 27 stehen die Kantone ab 2027 vor erheblichen Mehrkosten. Der Bund ist daher in der Pflicht, seine finanzielle Verantwortung wahrzunehmen und eine nachhaltige Finanzierung si cherzustellen.
In allen drei Szenarien kommen neben der hohen Belastung in der Sozialhilfe erhebliche Mehr belastungen bei den personellen Ressourcen auf die Kantone zu. Die Kantone erwarten daher vom Bund, dass die Prozesse gemeinsam so ausgestaltet werden, dass sie ressourcenscho nend geplant und, wo immer möglich, technisch unterstützt werden. Bei einer Aufhebung des Status S ist zudem damit zu rechnen, dass zahlreiche Arbeitgebende Gesuche um kontingen tierte Aufenthaltsbewilligungen für qualifizierte Arbeitskräfte einreichen werden. Auch wenn ein Grossteil dieser Gesuche abgewiesen werden dürfte, besteht die Gefahr einer Überlastung der zuständigen Stellen. Entsprechend ist sicherzustellen, dass sowohl die arbeitsmarktlichen Vor entscheide fristgerecht und qualitativ einwandfrei bearbeitet werden können als auch eine Über beanspruchung der Kontingente für B-Bewilligungen vermieden wird.
Das Programm S ist konsequent auf eine rasche wirtschaftliche Selbstständigkeit der betroffe nen Personen auszurichten. Gleichzeitig sind gezielt Massnahmen zu fördern, die eine spätere freiwillige Rückkehr und den Wiederaufbau der Ukraine unterstützen.
3. Haltung zu einer möglichen Einschränkung der Gewährung des Zugangs zum Schutzstatus S für Männer im wehrdienstfähigen Alter, vorbehaltlich eines ent sprechenden Beschlusses des Rates der EU
Der Kanton Bern unterstützt eine Einschränkung des Zugangs zum Schutzstatus S für Männer im wehrdienstfähigen Alter. Eine enge Abstimmung mit der EU ist zentral, um Sekundärmigra tion in die Schweiz zu verhindern und einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen.
Darüber hinaus ist aus Sicht des Kantons Bern zu prüfen, ob weitere Einschränkungen ange zeigt sind. Der Schutzstatus S soll ausschliesslich Personen offenstehen, die tatsächlich auf vo rübergehenden Schutz angewiesen sind. Entfällt diese Schutzbedürftigkeit oder ist eine Rück kehr in bestimmte Regionen der Ukraine wieder zumutbar, sollte dies konsequent auch Auswir kungen auf den weiteren Aufenthalt in der Schweiz haben.
Der Bund ist aufgefordert, klare Kriterien für die Überprüfung und gegebenenfalls Beendigung des Schutzstatus festzulegen. Nur so kann der Status S seine Funktion als vorübergehendes Schutzinstrument erfüllen und die Akzeptanz in der Bevölkerung langfristig erhalten.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des giefàngsrates
Pie^ Alain Schnegg Regierungspräsident Christoph Auer Staatsschreiber