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Décision

2022.RRGR.315

M 197-2022 Stampfli (Wabern, SP) Masterplan Fernwärme. Antwort des Regierungsrates

1 mars 2023Allemand4 min

Source be.ch

M 197-2022 Stampfli (Wabern, SP) Masterplan Fernwärme. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 197-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.315

Eingereicht am: 13.09.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Stampfli (Wabern, SP) (Sprecher/in) Bossard-Jenni (Oberburg, EVP) Rüegsegger (Riggisberg, SVP) Flück (Interlaken, FDP) Remund (Mittelhäusern, Grüne) Ryser (Seftigen, GLP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 230/2023 vom 01. März 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Masterplan Fernwärme

Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Masterplan für einen deutlichen Ausbau der erneuer- baren Fernwärme auszuarbeiten und diesen sowie die dafür nötigen gesetzlichen Anpassungen dem Grossen Rat vorzulegen.

Begründung:

Eine gemeinschaftliche Massnahme, um von fossiler auf erneuerbare Energie umzusteigen, ist die Förderung der Fernwärme. Fernwärme ist sowohl energetisch als auch wirtschaftlich sinn- voll, weil dadurch mit einheimischer Energie oder mit Wärmerückgewinnung fossile Energieträ- ger ersetzt werden können. Die Fernwärme hat ein grosses Potenzial – erst recht im Kanton Bern mit seinen grossen Holzreserven. Aber dieses Potenzial wird heute noch zu wenig ge- nutzt. In seiner Antwort auf die Interpellation 253-2021 «Wie kann der Kanton Bern sein Poten- zial bei der Fernwärme besser nutzen?» hält der Regierungsrat fest, dass gemäss der ihm be- kannten Zahlen im Kanton Bern die Fernwärme im Jahr 2019 nur rund 2,1 Prozent des Energie- bedarfs aller Wohngebäude deckte.

Gründe dafür gibt es verschiedene. Zwar lohnt sich Fernwärme auf lange Sicht, aber die Vorin- vestitionen sind hoch. Gemeinden und Energieunternehmen scheuen die Kosten und b auen deshalb die Fernwärme nur langsam aus. Zu wenig Informationsaustausch unter den Gemein- den und weiteren Beteiligten, mangelndes Knowhow und rechtliche Hürden bremsen den Aus- bau der Fernwärme zusätzlich aus.

Deshalb braucht es jemanden, der vorangeht. Der Kanton Bern könnte Gemeinden und Unter- nehmen mit den nötigen Krediten und Garantien unterstützen, die verschiedenen Player zusam- menbringen, Informationen aufbereiten und zugänglich machen sowie rechtliche Hürden ab- bauen. In einem Masterplan soll der Regierungsrat aufzeigen, wie er die Fernwärme im Kanton Bern in den nächsten Jahren deutlich ausbauen will. Der Regierungsrat wird beauftragt, in Zu- sammenarbeit mit den Gemeinden und Energieunternehmen und unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, ambitionierte Etappenziele festzulegen. Er eruiert dabei das Potenzial, wie viele Liegenschaften bis 2030, 2040 und 2050 an erneuerbare Fernwärmenetze angeschlossen werden können.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass Fernwärme ein wichtiges Potential zur Erreichung der Energie- und Klimaziele darstellt. Damit Fernwärme diesem Potential gerecht wird, muss die Fernwärmeproduktion selbstverständlich mit erneuerbaren Energieträgern oder Ab- wärme und möglichst effizient erfolgen. Zudem macht ein Wärmenetz nur Sinn in Gebieten mit ausreichender Wärmedichte.

Die Förderung von Fernwärme ist sinnvoll und immer dann angebracht, wenn hemmende Ele- mente, wie beispielsweise die Finanzierung, einer konkreten Umsetzung im Wege stehen. Des- halb wird der Ausbau der Fernwärme im Kanton Bern bereits auf mehreren Ebenen gefördert:

 Auf Ebene der Gemeinden fördert der Kanton den Ausbau der Fernwärme aktiv über die Erarbeitung der kommunalen Richtpläne Energie. Dabei unterstützt der Kanton die Ge- meinden in dem er sich mit 50 Prozent an den anrechenbaren Kosten zur Erarbeitung des Richtplans Energie beteiligt. Gleichzeitig stellt er den Gemeinden, die für eine opti- male kommunale Energieplanung benötigten Daten zur Verfügung.  Konkrete Projekte werden im Rahmen des kantonalen Förderprogrammes für erneuer- bare Energie und Energieeffizienz durch den Kanton gefördert. Sowohl Machbarkeits- studien für potentielle Fernwärmegebiete, sowie der Bau von Fernwärmenetzen und die einzelnen Hausanschlüsse an ein Fernwärmenetz sind förderberechtigt. In den letzten Jahren wurden hierfür jährlich über 5 Millionen Franken an Fördergeldern ausbezahlt.

Trotz diesen Fördermassnahmen kommt der Ausbau der Fernwärme nur langsam voran. Die Motionäre sehen die Gründe bei den hohen Vorinvestitionen, mangelndem Knowhow und recht- lichen Hürden. Sie erwarten, dass der Kanton vorangeht und den Gemeinden und Investoren in diesen Bereichen zusätzliche Hilfestellung leistet. Sie beauftragen den Regierungsrat einen Masterplan Fernwärme für den Kanton Bern zu erarbeiten und aufzuzeigen, wie die Fernwärme in den nächsten Jahren deutlich ausgebaut werden kann. Zudem soll das Potenzial ermittelt und ambitionierte Etappenziele definiert werden.

Ein solches Vorgehen erachtet der Regierungsrat auf Stufe Gemeinde / Fernwärmenetzbetrei- ber als sinnvoll und zielführend. Der Regierungsrat bezweifelt jedoch, ob ein Masterplan Fern- wärme auf Stufe Kanton einen Zusatznutzen zum raschen Ausbau der Fernwärme liefern kann. Er ist jedoch bereit die Möglichkeiten für eine zusätzliche Unterstützung und entsprechende In- strumente auf kantonaler Ebene zu prüfen und unterstützt aus diesem Grund die Motion in Form eines Postulates.

Verteiler ‒ Grosser Rat