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Décision

2022.RRGR.317

I 199-2022 Lerch (Langenthal, SVP) Hinweiskarten für Erdwärmesonden: rechtlich verbindliches Tool bereitstellen oder abschaffen. Antwort des Regierungsrates

11 janvier 2023Allemand5 min

Source be.ch

I 199-2022 Lerch (Langenthal, SVP) Hinweiskarten für Erdwärmesonden: rechtlich verbindliches Tool bereitstellen oder abschaffen. Antwort des Regierungsrates

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 199-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.317

Eingereicht am: 13.09.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Lerch (Langenthal, SVP) (Sprecher/in) Schüpbach (Huttwil, SVP) Müller (Langenthal, SP) Weitere Unterschriften: 3

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 30/2023 vom 11. Januar 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Hinweiskarten für Erdwärmesonden: rechtlich verbindliches Tool bereitstellen oder abschaffen

In Zeiten der Energieknappheit wollen viele Hausbesitzer zur Wärmegewinnung auf die Nutzung der Erdwärme mittels Erdsonden umstellen. Dabei haben in letzter Zeit die Hinweiskarten für Erdwärmesonden auf dem Geoportal des Kantons häufig für Verwirrung gesorgt. Dies hat dazu geführt, dass in gewissen Ortschaften die Erdwärmenutzung unter Hinweis auf die Karte für Erdwärmesonden nicht bewilligt worden ist, obwohl dies aus rechtlicher Sicht durchaus möglich gewesen wäre. Krass ist das Beispiel der Stadt Langenthal, wo seit mindestens 15 Jahren die Erdwärmenutzung unter Hinweis auf die Karte für Erdwärmesonden verweigert worden ist, obwohl dies an zahlreichen Stellen durchaus möglich gewesen wäre. Das ist bedauerlich, ja stossend und sollte möglichst rasch im Sinne der Klarheit und Trans- parenz geändert werden. Dies könnte so realisiert werden, dass die Karte für Erdwärmesonden als ungültig erklärt und vom Netz genommen wird und/oder dass an ihrer Stelle ein Tool geschaffen und von den zuständigen Stellen genehmigt wird, das für alle Parzellen des Kantons Bern rechtsverbindlich ist.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Notwendigkeit der Beibehaltung der Hinweiskarten für Erdsonden im Geoportal, nachdem diese über keinerlei Rechtsgrundlage verfügen und nach Angaben kantonaler Stellen offenbar nie genehmigt worden sind?

2. Ist der Regierungsrat angesichts der Sach- und Rechtslage bereit, die Hinweiskarten für Erdsonden integral für ungültig zu erklären und vom Netz zu nehmen?

3. Ist der Regierungsrat im Sinne der Bürgerfreundlichkeit bereit, für die Erdwärmenutzung ein elektronisches Tool bereitzustellen und von den zuständigen Stellen genehmigen zu lassen, das es allen Interessierten erlaubt, rechtsverbindlich festzustellen, ob auf einem bestimmten Grundstück im Kanton Bern die Nutzung der Erdwärme zulässig ist oder nicht (durch Zusammenführung und Verlinkung der rechtlich relevanten Dokumente wie Gewässerschutzkarten, geologische Karten usw.)?

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist bestrebt, die erneuerbaren Energien zu fördern und entsprechende Prozesse und Verfahren benutzerfreundlich zu gestalten. In diesem Sinn dient die Erdwärmesondenkarte zusammen mit der Karte Grundwassernutzung interessierten Bürgerinnen und Bürgern als Planungshilfe bei den ersten Schritten hin zur Nutzung erneuer- barer Heizenergie. Es sind Hinweiskarten; sie stützen sich auf die in kantonalen Modellen erarbeiteten Grundlagen zu Grundwasservorkommen im Lockergestein und auf die Daten zu den Gewässerschutzbereichen. Die der Erdwärmesondenkarte zugrundeliegenden kantonalen Grundwasserdaten decken in erster Linie die Bedürfnisse für die langfristige Sicherung des Grundwassers als Trinkwasser. Sie haben nicht die erforderliche Genauigkeit, parzellenscharf das Interesse für den Wärmeentzug aus Boden und Untergrund zu beurteilen. Die Karten basieren zusätzlich auf Erkenntnissen von bisherigen Bohrungen und der Topografie, sie bieten keine abschliessende Beurteilung des Untergrunds. In ihrer Eigenschaft als Planungshilfe kommt der Erdwärmesondenkarte keine rechtlich bindende Wirkung zu. Es handelt sich um eine Erstbeurteilung aus Sicht des Gewässerschutzes. Die Beurteilung, ob für das Vorhaben weitere Bewilligungen nötig sind, erfolgt aufgrund der Gesuchsunterlagen mit dem definitiven Standort der Bohrungen. Das Erstellen und der Betrieb von Erdwärmesonden erfordern in vielen Fällen nur eine Gewässerschutzbewilligung.

In den letzten Monaten wurde die Legende der Erdwärmesondenkarte im Sinne dieser Interpellation bereits angepasst, sodass für die roten Gebiete nun ersichtlich ist, dass es sich um eine Erstbeurteilung aus Sicht Gewässerschutz handelt. Zudem wurde die Bewilligungs- praxis und damit auch die Karte in gewissen Bereichen überarbeitet.

Der Regierungsrat beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Die Erdwärmesondenkarte wird rege benutzt und ersetzt die Voranfragen, die bis zum Aufschalten der Online-Karte meistens telefonisch eingingen. Der Regierungsrat erachtet die Erdwärmesondenkarte als sinnvoll und wertvoll, um dem grossen Interesse der Bevölkerung für alternativen Wärmequellen begegnen zu können. Die Erdwärmesondenkarte ist ein stark genutztes Planungsinstrument und gibt – zusammen mit der Karte zu Grundwasser- nutzungen - eine erste Auskunft für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die Erdwärme- sondenkarte gibt die Zulässigkeit von Erdwärmesonden aufgrund der Gewässerschutz- gesetzgebung wider. Eine Genehmigung dieser Karte durch weitere Stellen ist rechtlich nicht notwendig.

2. Der Regierungsrat sieht aufgrund der Sach- und Rechtslage keinen Bedarf, die Hinweiskarte vom Netz zu nehmen. Würde die Karte wegfallen, wäre der Arbeitsaufwand für die Bearbeitung von Voranfragen erheblich. Zudem wären diese Auskünfte rechtlich ebenfalls nicht verbindlich, weil über die Erteilung einer Gewässerschutzbewilligung für das Erstellen und Betreiben von Erdwärmesonden erst nach Vorliegen eines rechtsverbindlichen Gesuchs im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens entschieden werden kann.

3. Das Erstellen und der Betrieb einer Erdwärmesonde erfordern eine Gewässerschutz- bewilligung. Die Erdwärmesondenkarte liefert wichtige Hinweise betreffend die grundsätzliche Bewilligungsfähigkeit eines solchen Vorhabens. Eine elektronische Applikation kann das Bewilligungsverfahren bzw. die Hinweiskarte jedoch nicht ersetzen, weil die lokalen hydrogeologischen Gegebenheiten nicht überall so bekannt sind, dass in jedem Fall auf ein geologisches Gutachten verzichtet werden kann.

Um den Bewilligungsprozess zu vereinfachen, klärt das Fachamt aktuell ab, ob mit einer elektronischen Gesuchseingabe (z.B. mit einem BE-Login) mit Einbindung der Erdwärmesondenkarte eine Vereinfachung für die Gesuchstellenden erreicht werden könnte.

Verteiler ‒ Grosser Rat