2023.BVD.4989
Gemeinde Leissigen, Hochwasserschutz, Eybach. Kantonsbeitrag, Verpflichtungskredit (SAP Nr. 510.0004)
18 octobre 2023Allemand4 min
Source be.ch
Gemeinde Leissigen, Hochwasserschutz, Eybach. Kantonsbeitrag, Verpflichtungskredit (SAP Nr. 510.0004)
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1074/2023 Datum RR-Sitzung: 18. Oktober 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.4989 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Leissigen, Hochwasserschutz, Eybach; Kantonsbeitrag, Verpflichtungskredit (SAP Nr. 510.0004)
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem zu bewilligenden Kredit von CHF 871 250 (Nettobetrag zu Lasten Kanton) soll der Kantons- beitrag an das Wasserbauprojekt «Hochwasserschutz Eybach» am Eybach in der Gemeinde Leis- sigen finanziert werden. Das Projekt sieht den Ausbau des bestehenden Geschiebesammlers und Instandsetzungsarbeiten am Unterlauf vor.
Trägerin und Bauherrin des Projekts ist die Schwellenkorporation Leissigen.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100), Art. 1, 3 und 6 ff. ‒ Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton Bern betreffend die Programmziele im Bereich «Schutzbauten Wasser» 2020–2024 ‒ Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29 ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 2 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Kosten, massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Beitragsberechtigte Gesamtkosten gemäss Projekt CHF 2 125 000 Kantonsbeitrag Wasserbau 76 %, max. (inkl. Bundesbeitrag an Kanton) CHF 1 615 000 ./. Bundesbeitrag (35 %) an Kanton aus Programmvereinbarung «Schutzbau- – CHF 743 750 ten Wasser» Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss CHF 871 250 Art. 32 ff. FHaV (Nettobetrag Kanton) / Zu bewilligender Kredit
Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Da die Höhe der Ausgaben zulasten Kanton CHF 2 Mio. nicht übersteigt, ist der Regierungsrat für deren Bewilligung abschliessend zuständig (Art. 37a Abs. 4 WBG).
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 35 Abs. 2 FHG und Art. 29 FHaV). Preisbasis 1. Quartal 2023; Produktionskostenindex Fluss- und Bachverbau des SBV.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahre
Verpflichtungskredit (Objektkredit) gemäss Art. 32 und 33 FHG.
Produktgruppe Kanton Infrastrukturen
Programm und Programmziel Bund Schutzbauten Wasser, PZ 1 Grundangebot
Voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Budget 2023 enthalten und im Aufgaben-/ Finanzplan 2024–2026 eingestellt sind:
Konto Budgetrubrik Rechnungsjahr Betrag 4960 562000000 Tiefbauamt, Investitionsbeiträge an 2023 CHF 380 000 Gemeinden Wasserbau 2024 CHF 988 000 2025 CHF 228 000 2026 CHF 19 000 Total CHF 1 615 000
Der Bundesbeitrag von CHF 743 750 wird über das Konto 4960 630000000, Budgetrubrik Tiefbauamt, Investitionsbeiträge Bund Wasserbau vereinnahmt.
5. Angaben zu werterhaltenden wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Abschreibungen
Die Angaben befinden sich in der Beilage «Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung».
6. Begründung
In Leissigen sind 20 Gebäude, darunter auch die Primarschule Leissigen, durch Murgänge aus dem Eybach gefährdet. Die Sicherheit der Bevölkerung ist nicht mehr ausreichend gewährleistet. Die Schwellenkorporation plant daher, den bestehenden Geschiebesammler zu vergrössern und auf ein 300-jährliches Murgangereignis zu dimensionieren. Das Rückhaltevolumen muss dafür von 6 400 m 3 auf 25 000 m 3 erhöht werden.
Die Abschlusswand des Geschiebesammlers soll abgebrochen und neu erstellt werden. Diese Variante ist statisch die deutlich bessere Lösung als eine Verstärkung und Erhöhung der bestehenden Abschlusswand, vor allem auch bezüglich der Lebensdauer des Bauwerks.
Mit der gewählten Geometrie ist gewährleistet, dass auch ein 1000-jährliches Extremhochwasser abgeleitet werden könnte. Damit wird auch den mit dem Klimawandel häufiger eintretenden Starkniederschlägen Rechnung getragen.
Weil künftig mehr Geschiebe zurückgehalten wird, erhält das Wasser ohne Geschiebe unterhalb des Sammlers mehr Erosionskraft. Damit die Ufer an exponierten Stellen nicht erodieren, werden sie mit Blöcken gesichert.
Mit den geplanten Massnahmen kann das Restrisiko deutlich reduziert werden. Das akzeptierte individuelle Todesfallrisiko wird bei keinem Gebäude mehr überschritten und die Risiken können auf ein akzeptables Mass reduziert werden. Die Kostenwirksamkeit der Massnahmen ist mit dem Faktor
2.4 gegeben.
Das Projekt erfüllt die Anforderungen des Bundes und des Kantons für «Integrales Risikomana- gement, planerische Massnahmen und organisatorische Massnahmen» und «Technische Aspekte» gemäss Art. 37a Abs. 3 WBG und der Richtlinie des Tiefbauamts «Beiträge an wasserbauliche Massnahmen und Gefahrengrundlagen» vom 29. November 2019. Die Schwellenkorporation Leissi- gen erhält Zusatzbeiträge von 12 % für das integrale Risikomanagement und 4 % für den technisch aufwändigen Ausbau des Sammlers, der auch Extremereignissen standhält.
Das Projekt wird eng koordiniert mit der «Verlängerung Kreuzungsstelle Leissigen» der BLS, die separat aus dem BIF finanziert wird. Die Kreuzungsstelle quert den Eybach kurz vor der Mündung in den Thunersee. Die Projekte der BLS und der Schwellenkorporation Leissigen bedingen sich gegenseitig nicht und können unabhängig voneinander realisiert werden.
7. Beitragszusicherung
Der Regierungsrat bewilligt den Kredit und beauftragt die Bau- und Verkehrsdirektion, den Kantons- beitrag der Schwellenkorporation Leissigen mit Verfügung zuzusichern.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion
Beilagen ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung