2023.DIJ.2762
Grenzkorrektur: Verlegung der Gemeindegrenze Brüttelen - Müntschemier
3 décembre 2025Allemand2 min
Source be.ch
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1318/2025 Datum RR-Sitzung: 3. Dezember 2025 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2023.DIJ.2762 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Grenzkorrektur: Verlegung der Gemeindegrenze Brüttelen - Müntschemier
Erwägungen
1. Gegenstand Auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz wird die Verlegung der Gemeindegrenze Brüttelen – Müntschemier gemäss den Grenzplänen vom 2. März 2023 genehmigt.
2. Rechtsgrundlagen ‒ Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1), Art. 90 Bst. g ‒ Kantonales Geoinformationsgesetz vom 8. Juni 2015 (KGeoIG; BSG 215.341), Art. 28
3. Begründung Im Rahmen der Güterzusammenlegung «Zweitmeloration Brüttelen – Treiten» soll der einge- dolte Lüschebach auf einer Länge von 570 m geöffnet und das neue Bachbett etwas nördlich neben der bestehenden Bepflanzung realisiert sowie integral als Gewässerparzelle, bzw. Ge- wässerraum ausgeschieden werden. Um diese ökologische Massnahme zu ermöglichen, wurde der Grenzverlauf neu an den südlichen Rand des Gewässerraumes verlegt, so dass sich die ganze Gewässerparzelle neu in Brüttelen befindet.
Die Verlegung der Gemeindegrenze erfolgt auf Antrag der betroffenen Gemeinden sowie der Bodenverbesserungsgenossenschaft. Die Änderung erfolgt mit einer Landabgabe der Ge- meinde Müntschemier von 2'192 m 2 an Brüttelen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Direktion für Inneres und Justiz
Beilagen ‒ Grenzpläne Verlegung der Gemeindegrenze vom 2. März 2023