I 100-2023 Reinhard (Thun, FDP) Auswirkungen Sonnenstürme. Antwort des Regierungsrates
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 100-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.146
Eingereicht am: 22.05.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Reinhard (Thun, FDP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 08.06.2023
RRB-Nr.: 903/2023 vom 16. August 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Auswirkungen Sonnenstürme
Die Sonnenstürme, die wir im Frühjahr 2023 erlebt haben, hatten zur Folge, dass u. a. Elon Musk über 40 Satelliten verloren hat. Frühere Ereignisse dieser Art haben dazu geführt, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) einige Empfehlungen erlassen hat. Ausgehend vom aktuellen Zyklus der Sonne wird nun der nächste sehr grosse Sonnensturm zwischen No- vember 2024 und März 2026 erwartet. Als zentrales Element ist sicherlich die Energieversor- gung zu betrachten. Gemäss internationalen Fachleuten sollten sich die Energieversorger mit folgenden Punkten auf einen Sonnensturm vorbereiten:
Erwägungen
1. Überwachung: Energieversorger können Sonnenaktivitäten und Sonnenstürme durch Be- obachtung der Sonne und den Empfang von Sonnenwettervorhersagen überwachen. Dies ermöglicht es ihnen, frühzeitig über mögliche Sonnenstürme informiert zu sein.
2. Risikobewertung: Energieversorger sollten die potenziellen Auswirkungen von Sonnenstür- men auf ihre Infrastruktur bewerten. Dies umfasst die Identifizierung kritischer Anlagen und die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit von Störungen.
3. Schutz der Infrastruktur: Energieversorger können ihre Anlagen durch den Einsatz von Überspannungsschutzvorrichtungen und die Implementierung von Abschirmungstechniken gegen geomagnetische Effekte schützen. Dies kann dazu beitragen, Schäden durch starke elektrische Ströme zu minimieren.
4. Kommunikation: Es ist wichtig, dass Energieversorger eine effektive Kommunikationsstrate- gie haben, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kundinnen und Kunden sowie andere be- teiligte Parteien über bevorstehende Sonnenstürme zu informieren. Dadurch können Vor- sichtsmassnahmen ergriffen und Ausfälle besser bewältigt werden.
5. Notfallplanung: Energieversorger sollten einen Notfallplan erstellen, der klare Anweisungen enthält, wie auf Sonnenstürme zu reagieren ist. Darunter fallen die Identifizierung von Es- kalationsstufen, die Aktivierung von Krisenteams und die Zusammenarbeit mit anderen Energieversorgern und Behörden.
6. Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten im Hinblick auf die Risiken und Auswirkungen von Sonnenstürmen geschult werden. Dies hilft ihnen, ange- messen zu reagieren und mögliche Schäden zu minimieren.
Viele Firmen und Anbieter von notwendigen Dienstleistungen (u. a. medizinische Grundversor- gung, Wasserversorgung usw.) sollten somit regelmässig durch die Energieversorger informiert werden.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wird/wurde der Kanton Bern (Regierung/Verwaltung) von den einheimischen Energiever- sorgern über die Sonnenstürme und deren Auswirkungen informiert?
2. Ist ein durch Sonnenstürme ausgelöster Ausfall von kantonalen Infrastrukturen in einem Notfallplan geregelt?
3. Findet zu diesem Thema ein regelmässiger Austausch zwischen den Energieversorgern im Kanton Bern und den wichtigen Partnern statt (Kanton, Gemeinden, Spitäler, Polizei, Zivil- schutz, Regierungsstatthalterämter usw.)?
4. Müssen auf den nächsten Zyklus der Sonne und auf den möglichen grossen Sonnensturm 2024/2026 Massnahmen seitens der kantonalen Politik getroffen werden?
5. Hat der Regierungsrat weitere Informationen zu diesem Thema, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind (Empfehlungen an die Bevölkerung und Firmen)?
Begründung der Dringlichkeit: Eine Abklärung müsste eigentlich in ein er kurzen Zeit erfolgen können, falls sich die zuständigen Behörden und Energieversorger mit diesem Thema auseinandersetzt haben. Falls nicht, brauchen wir eine schnelle Antwort, um notwendige Massnahmen noch rechtzeitig in die Wege leiten zu können.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat geht mit dem Interpellanten einig, dass die Vorsorge vor ausserordentlichen Naturereignissen eine wichtige Aufgabe ist. Im Fall der Energieversorgung ist es entsprechend den Ausführungen des Interpellanten Sache der Energieversorger. Die Versorgungssicherheit und generell die Stromversorgung sind auf Bundesebene geregelt. Der Kanton hat nur margina- len Einfluss.
Sonnensturm ist eines der Szenarien im Bevölkerungsschutz, welche schon seit längerer Zeit «auf dem Radar» ist. In der aktuellen Risikoanalyse des BABS (KNS 2020) 1 wird der Sonnen- sturm aufgeführt und als ein mittleres Risiko bewertet, sowohl was die Eintretenswahrschein- lichkeit wie auch die zu erwartenden Schäden anbelangt. Mit einer zunehmenden Verbreitung und Abhängigkeit von satellitengestützten Systemen wird jedoch das Risiko tendenziell zuneh- men. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Kanton Bern aufgrund der Aus- prägung eines Ereignisses kaum Möglichkeiten hat, das Risiko nachhaltig zu senken, sondern sich überlegen muss, wie mit den Auswirkungen umzugehen ist.
Vgl. https://www.babs.admin.ch/de/aufgabenbabs/gefaehrdrisiken/natgefaehrdanalyse.html
Frage 1: Wird/wurde der Kanton Bern (Regierung/Verwaltung) von den einheimischen Energie- versorgern über die Sonnenstürme und deren Auswirkungen informiert?
Antwort: Phänomene wie ein Sonnensturm werden durch nationale und internationale Weltraum- und Weltraumwetter-Agenturen (wie etwa die European Space Agency) beobachtet. Die Kantone würden in einem Ereignisfall über die ESA und die Nationale Alarmzentrale (NAZ) über eine Sonneneruption in Kenntnis gesetzt werden. Innert Minuten nach einer Eruption wären möglich- erweise Kommunikationsverbindungen mit und via Satellit, mit Flugzeugen, aber allenfalls auch der Kurzwellenfunk (auf der sonnenzugewandten Seite der Erde) gestört. Bei einem starken Sonnensturm wären jedoch Auswirkungen auf die Stromversorgung erst nach rund 18-20 Stun- den zu erwarten, in Polnähe deutlich stärker als in Äquatornähe.
Frage 2: Ist ein durch Sonnenstürme ausgelöster Ausfall von kantonalen Infrastrukturen in ei- nem Notfallplan geregelt?
Antwort: Der Kanton Bern bereitet sich in verschiedenster Hinsicht auf den Ausfall von Infrastrukturen vor. Dabei spielt es weniger eine Rolle, ob Telekommunikations- oder Stromversorgungssys- teme aufgrund von technischen Defekten, einer Cyber-Attacke, einem Sonnensturm oder einem Orkan ausfallen. Wichtig ist hingegen, dass sowohl die Kantonsverwaltung wie der Bevölke- rungsschutz generell mit solchen Ausfällen umgehen können. Die Kantonsverwaltung führt ge- nau zu diesem Zweck seit einem Jahr ein umfassendes Business Continuity Management (BCM) ein. Beim aufgrund seiner dezentralen Strukturen bereits recht gut auf Strom - und Tele- kommunikationsausfälle vorbereiteten Bevölkerungsschutz wird das Fähigkeitsspektrum zuneh- mend ausgebaut, zuletzt etwa mit der Einführung der Notfalltreffpunkte für die Bevölkerung. Der Ausfall von kantonalen, insbesondere polizeilich relevanten Infrastrukturen aufgrund unter- schiedlicher Ereignisse, so auch aufgrund eines Sonnensturmes, ist zum einen Bestandteil des internen BCM der Kantonspolizei und zum anderen Inhalt der entsprechend notwendigen Even- tualplanungen für den polizeilich operativen Einsatz.
Frage 3: Findet zu diesem Thema ein regelmässiger Austausch zwischen den Energieversor- gern im Kanton Bern und den wichtigen Partnern statt (Kanton, Gemeinden, Spitäler, Polizei, Zivilschutz, Regierungsstatthalterämter usw.)?
Antwort: Der Kanton Bern steht über seine Bevölkerungsschutz-Partner und über das Kantonale Füh- rungsorgan (KFO) im dauernden und engen Kontakt mit allen genannten Akteuren. Dazu gehö- ren explizit auch die wichtigsten Betreiber von kritischen Infrastrukturen, wie etwa Swisscom, SBB, BKW, BLS etc.
Frage 4: Müssen auf den nächsten Zyklus der Sonne und auf den möglichen grossen Sonnen- sturm 2024/2026 Massnahmen seitens der kantonalen Politik getroffen werden?
Antwort: Der Kanton Bern muss sich mit den Auswirkungen eines Sonnensturms beschäftigen. Allerdings sind aus Sicht des Regierungsrates keine spezifischen politischen Massnahmen im Hinblick auf einen Sonnensturm notwendig, da diese Auswirkungen auch bei anderen Szenarien eintreten können. Der Regierungsrat gibt jedoch dem KFO den Auftrag, diese Frage mit den Partnern nochmals vertieft abzuklären.
Frage 5: Hat der Regierungsrat weitere Informationen zu diesem Thema, die für die Öffentlich- keit von Interesse sind (Empfehlungen an die Bevölkerung und Firmen)?
Antwort: Wichtige Informationen dazu finden sich auf der Webseite des Amts für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär unter Selbstvorsorge für Notlagen2.
Verteiler ‒ Grosser Rat
https://www.bsm.sid.be.ch/de/start/themen/bevoelkerungsschutz-zivilschutz/bevoelkerungsschutz/selbstvorsorge.html