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Décision

2023.RRGR.280

I 211-2023 Soder (Biel, GRÜNE) Windelrecycling und Förderung von Mehrwegwindeln. Antwort des Regierungsrates

17 janvier 2024Allemand6 min

Source be.ch

I 211-2023 Soder (Biel, GRÜNE) Windelrecycling und Förderung von Mehrwegwindeln. Antwort des Regierungsrates

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 211-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.280

Eingereicht am: 13.09.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Soder (Biel/Bienne, GRÜNE) (Sprecher/in) Riesen (La Neuveville, ES) von Bergen (Uetendorf, EVP) Schild (Bern, GLP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 36/2024 vom 17. Januar 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Windelrecycling und Förderung von Mehrwegwindeln

Wegwerfwindeln belasten die Umwelt und das Portemonnaie junger Eltern. Laut Bundesamt für Umwelt bestehen 10 Prozent des Haushaltkehrichts aus vollen Windeln, und eine Tonne Abfall mit vollen Windeln produziert ein Kleinkind, bis es trocken ist. Es wäre klimaschonender, die Windeln zu recyclen, statt sie zu verbrennen. Durch die thermische Verwertung mit dem Haus- haltkehricht wird zwar Energie gewonnen, es geht aber auch ganz viel verloren. Insbesondere, da in den Windeln Kunststoffe verarbeitet sind. Es gibt bereits Pilotanlagen (z. B. in Holland von Remondis) für Windelrecycling. Dabei wird durch eine thermische Druckhydrolyse aus einer Windel Kunststoffgranulat, Papier und Biogas gewonnen. In der Schweiz gibt es bisher keine Möglichkeit, Windeln zu recyclen. Nebst dem ökologischen Aspekt können die Haushaltsbudgets von Familien durch separate Windelmüllsä- cke entlastet werden. Denn es werden pro Kind im Durchschnitt rund 3500 Franken für Einweg- windeln ausgegeben. In Deutschland erhalten vielerorts Haushalte mit Wickelkindern bis zum zweiten Geburtstag so- wie Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Personen einen kostenlosen Müllsack pro Monat. In Deutschland müssen Betroffene, um die kostenlosen Windelsäcke oder den einmali- gen Zuschuss für Stoffwindeln zu erhalten, einen Antrag ausfüllen und bei ihrer Stadt - oder Ge- meindeverwaltung mit dem notwendigen Nachweis vorlegen (Kopie der Geburtsurkunde bei Wi- ckelkindern sowie zusätzlich Rechnungen bei der Beantragung des Zuschusses für Stoffwindeln bzw. ein aktuelles ärztliches Attest bei pflegebedürftigen, inkontinenten Personen, d as die In- kontinenz bescheinigt). Nach Prüfung der Unterlagen werden ihnen die Windelsäcke von der Verwaltung ausgehändigt. Windeln und Inkontinenzeinlagen können danach in diesen Säcken gesammelt und an bestimmten Sammeltagen an den Strassenrand gestellt werden. Statt einer

Abholung am Strassenrand könnte man auch Sammelstellen auf Recyclinghöfen anbieten.

Eine ökologische Alternative zu Wegwerfwindeln bieten Mehrwegwindeln, sprich Stoffwindeln. Die Ökobilanz von Mehrwegwindeln schneidet in der Regel deutlich besser ab als jene von Wegwerfwindeln. Ein Nachteil ist jedoch, dass diese auf einmal angeschafft werden müssen, was mit relativ hohen Anfangsinvestitionen von rund 500 bis 700 Franken verbunden ist. In eini- gen Landkreisen in Deutschland werden Familien beim Kauf von Mehrwegwindeln mit einem Zuschuss von ungefähr 100 Euro pro Kind unterstützt. In der Schweiz weist noch keine Ge- meinde ein Förderinstrument auf, um den Anreiz für Mehrwegwindeln (= Stoffwindeln) zu erhö- hen.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. In welcher Form könnten im Kanton Bern Windeln und Inkontinenzprodukte separat gesam- melt und recycelt werden?

2. Wie könnten Gemeinden bei der Umsetzung eines Windelrecyclings unterstützt werden?

3. Inwiefern könnten nach dem Vorbild von Deutschland und Holland Kosten für Windelsäcke mitgetragen werden?

4. Welche Anreize und Sensibilisierungen (z. B. via Väter- und Mütterberatungen oder finanzi- elle Anreize) könnten geschaffen werden, um die Nutzung von Mehrwegwindeln zu för- dern?

Antwort des Regierungsrates

1. In welcher Form könnten im Kanton Bern Windeln und Inkontinenzprodukte separat gesam- melt und recycelt werden?

Aus technischer Sicht ist das recyceln von Windeln heute bereits möglich. Mit einem geeigne- ten, allerdings neu zu etablierenden, Sammel- und Transportsystem und einer wirtschaftlich be- treibbaren Anlage wäre ein Windelrecycling grundsätzlich machbar.

Der wirtschaftlich tragbare und nachhaltige Betrieb einer Recycling-Anlage für Einwegwindeln setzt dabei gemäss Fachliteratur eine erforderliche Mindestmenge von 8000 Tonnen Windeln pro Jahr voraus. Gleichzeitig müssen diese Windeln effizient gesammelt und zur Anlage trans- portiert werden können.

Der Kanton Bern zählt aktuell rund eine Million Einwohnende. Für diese Bevölkerungszahl kann von 10 000 Tonnen Windeln pro Jahr ausgegangen werden. Die Gesamtbevölkerung des Kan- tons würde somit die erforderliche Mindestmenge an Windeln für eine Recyclinganlage bereit- stellen. Eine effiziente Sammlung mit einem Transport zu dieser Anl age wäre jedoch auf Grund der grossen Kantonsfläche, der topographischen Verhältnisse und der demographischen Vertei- lung nur schwer machbar.

Eine separate Sammlung und das Recycling von Windeln und Inkontinenzprodukten kann heute nicht sinnvoll umgesetzt werden. Entsprechend fehlen bisher dahinzielende Initiativen der öf- fentlichen Hand und des privaten Sektors.

2. Wie könnten Gemeinden bei der Umsetzung eines Windelrecyclings unterstützt werden?

Bei der Umsetzung eines Windelrecyclings könnte der Kanton die Gemeinden mit seinem Knowhow, z. B. über Kreislaufwirtschaft oder mit Erfahrungen bei Separatsammlungen, bera- tend unterstützen.

Wie jedoch die Antwort zu Frage 1 aufzeigt, ist der Betrieb einer Recyclinganlage für Wegwerf- windeln im Kanton Bern derzeit nicht absehbar.

Was das Recycling von Mehrwegwindeln betrifft, müsste auch hier gewährleistet sein, dass die für einen wirtschaftlichen Betrieb eines Unternehmens benötige minimale Menge an ver- schmutzten Windeln tatsächlich anfällt. Dies vor dem Hintergrund, dass in der Schweiz nur etwa 3 Prozent der Haushalte mit Wickelkindern Stoffwindeln benutzen.

Bevor der Kanton die Gemeinden beim Recycling von Stoffwindeln mit fachlichem und techni- schem Wissen unterstützen kann, sind die Gemeinden selbst sowie die Privatwirtschaft gefor- dert, Anreize für Haushalte mit Stoff-Wickelkindern und für das recycelnde Gewerbe zu schaf- fen.

3. Inwiefern könnten nach dem Vorbild von Deutschland und Holland Kosten für Windelsäcke mitgetragen werden?

Die Kostenübernahme für allfällige Windelsäcke im Rahmen eines Recyclings liegt im Ermes- sen der Gemeinden. Diese wären sowohl für die Initiierung als auch für die Finanzierung eines solchen Angebots zuständig.

4. Welche Anreize und Sensibilisierung (z. B. via Väter- und Mütterberatungen oder finanzielle Anreize) könnten geschaffen werden, um die Nutzung von Mehrwegwindeln zu fördern?

Wie erwähnt, benutzen in der Schweiz nur etwa 3 Prozent der Haushalte mit Wickelkindern Stoffwindeln. Dieser geringe Anteil dürfte zwar zum Teil den Anschaffungskosten geschuldet sein, der zusätzliche Waschaufwand und die aufwändigere Handhabung tragen jedoch eben- falls wesentlich zur geringen Verwendung von Stoffwindeln bei. Des Weiteren ist der ökologi- sche Nutzen von Stoffwindeln gegenüber Einwegwindeln nicht offensichtlich. Für den Kanton besteht daher keine ausreichende Grundlage, um entsprechende Anreize zu schaffen.

Sowohl Väter- und Mütterberatungen und Hebammen als auch das Fachpersonal auf Geburts- abteilungen und –häusern kennen sich mit den Themen rund um das Wickeln aus. Fehlendem Wissen und mangelnder Sensibilisierung wird dadurch bereits entgegengewirkt.

Verteiler ‒ Grosser Rat