2023.SIDGS.156
Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe Cholera Epidemie in Malawi
22 février 2023Allemand2 min
Source be.ch
Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe Cholera Epidemie in Malawi
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 175/2023 Datum RR-Sitzung: 22. Februar 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.156 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe Cholera Epidemie in Malawi
Rechtsgrundlagen: - Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe d des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) - Artikel 61 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
Gesuchsteller: Schweizerisches Rotes Kreuz SRK, Bern Geschäfts Nr.: 832542 Vorhaben: Nothilfe Appell Cholera Epidemie in Malawi Gegenstand: Malawi kämpft derzeit mit dem schlimmsten Cholera-Ausbruch seit 20 Jahren. Verunreinigtes Wasser, prekäre Hygienebedingungen und erhöhte Mangeler- nährung haben dazu geführt, dass sich die hochansteckende Durchfallerkrank- ung rasant im ganzen Land ausgebreitet hat. Mittlerweile sind rund 10 Millionen Menschen betroffen und benötigen dringend Hilfe. Das malawische Rote Kreuz unterstützt das Gesundheitsministerium Malawis tatkräftig, jedoch sind die Kapazitätsgrenzen allerorts erreicht. Mit Beginn der Regenzeit hat die Infektionswelle ein Ausmass angenommen, das nicht mehr zu bewältigen ist. Der Staatspräsident von Malawi hat Anfang Dezember 2022 den Gesundheitsnotstand erklärt. Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften wurde um Hilfe in Höhe von CHF 5.2 Millionen angefragt. Das Schweizerische Rote Kreuz beteiligt sich mit CHF 750'000. Nebst der Bereitstellung von Be- handlungsmaterial entsendet es ein Team von Fachpersonen nach Malawi, welches das lokale Rote Kreuz bei der Eindämmung der Cholera-Epidemie unterstützt. Der 2022 ausgebaute Cholera-Nothilfe-Pool kommt erstmals zum Einsatz. Nebst einer schweizerischen Delegation beteiligen sich Expertinnen und Experten aus verschiedenen Rotkreuz-Gesellschaften am Einsatz. Das SRK koordinierte die rotierenden Teams und stellt je nach Bedarf in den nächsten Monaten Gesundheitsfachleute, Epidemiologen sowie Logistik- und Finanzexperten zur Verfügung. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Kosten für die Entsendung von Nothilfe-Fachpersonen und die Bereitstellung von Behandlungsmaterialien. Gesamtkosten: CHF 750'000.00 Anrechenbar: CHF 750'000.00 Finanzierungsplan: noch offen: CHF 500'000.00 Beitrag LF: CHF 250'000.00
Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Bedingungen: - Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion