2023.SIDGS.164
Sammelbeschluss Mai 2023 über Beiträge aus dem Lotteriefonds
17 mai 2023Allemand16 min
Source be.ch
Sammelbeschluss Mai 2023 über Beiträge aus dem Lotteriefonds
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 557/2023 Datum RR-Sitzung: 17. Mai 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.164 Klassifizierung: nicht klassifiziertNicht klassifiziert
Sammelbeschluss Mai 2023 über Beiträge aus dem Lotteriefonds
A) Kultur
Rechtsgrundlagen: - Art. 26, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 Bst. a des Kantonalen Geldspiel- gesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) - Art. 46 der kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
01 Gesuchsteller: Musikgesellschaft Harmonie Muri, Gümligen Geschäfts Nr.: 831889 Vorhaben: Musiktag Gümligen 2023 Gegenstand: Der Mittelländische Musiktag findet am 10. Juni 2023 im Schulareal Moos in Gümligen statt. Die Konzert- und Parademusikvorträge von ca. 16 Blasmusik- vereinen aus der Region Mittelland werden von einer Fachjury beurteilt. Eine zusätzliche Pop-U-Bühne bietet den Vereinen die Möglichkeit, sich durch Spon- tankonzerte auf eine zusätzliche Art dem Publikum zu präsentieren. Gemäss Lotteriefondspraxis werden für beitragsberechtige Veranstaltungen im Bereich der Volkskultur Beiträge anhand der Kriterien Anzahl potentieller Teil- nehmenden, Budget und Veranstaltungsdauer berechnet. Sie betragen jedoch maximal 30% der Kosten. Das vorliegende Gesuch fällt in die Kategorie 2 mit einem Maximalbetrag von Fr. 25'000.00. Gesamtkosten: CHF 91'000.00 Anrechenbar: CHF 91'000.00 Finanzierungsplan: Geplante Festeinnahmen: CHF 66'000.00 Beitrag LF: CHF 25'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100101 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden.
Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget). - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss mit Logo auf dem Ver- anstaltungsgelände sowie auf der Webseite und in den mit dem Anlass verbundenen Dokumenten in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
02 Gesuchsteller: Musikgesellschaft Gondiswil, Gondiswil Geschäfts Nr.: 832748 Vorhaben: Oberaargauische Musik- und Jugendmusiktage 2023 Gegenstand: Die Oberaargauischen Musik- und Jugendmusiktage finden vom 9. bis 11. Juni 2023 im Dorfzentrum von Gondiswil statt. Während drei Tagen musizieren rund 1'200 Musikantinnen und Musikanten mit ihren Vereinen aus der Region Oberargau um die Wette. Nebst einem aufgebauten Festzelt werden Mehrzweckhalle, Schul- und Gemeindehaus in Konzertlokale umgewandelt. Die musikalischen Leistungen werden von einer Fachjury bewertet. Gemäss Lotteriefondspraxis werden für beitragsberechtige Veranstaltungen im Bereich der Volkskultur Beiträge anhand der Kriterien Anzahl potentieller Teil- nehmenden, Budget und Veranstaltungsdauer berechnet. Sie betragen jedoch maximal 30% der Kosten. Das vorliegende Gesuch fällt in die Kategorie 3 mit einem Maximalbetrag von Fr. 50'000.00. Gesamtkosten: CHF 120'100.00 Anrechenbar: CHF 120'100.00 Finanzierungsplan: Festkarten: CHF 28'600.00 Geplante Festeinnahmen: CHF 55'470.00 Beitrag LF: CHF 36'030.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100101 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget). - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss mit Logo auf dem Ver- anstaltungsgelände sowie auf der Webseite und in den mit dem Anlass verbundenen Dokumenten in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
B) Denkmalpflege
Rechtsgrundlagen: - Artikel 35 Absatz 1, Artikel 36, Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b des Kantonalen Geldspiel- gesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) - Artikel 49 bis 51 sowie Artikel 91 Absatz 1 Buchstabe a der Kantonalen Geldspielveror- dnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) - Artikel 29 ff. des Gesetzes vom 8. September 1999 über die Denkmalpflege (Denkmal- pflegegesetz, DPG; BSG 426.41) - Artikel 27 ff. der Verordnung vom 25. Oktober 2000 über die Denkmalpflege (Denkmal- pflegeverordnung, DPV; BSG 426.411) - Für eingegangene Gesuche zwischen 01. Januar 2018 und 30. September 2019: Gross- ratsbeschluss 2016.RRGR.942 vom 20. November 2017 über das Entlastungspaket 2018 (EP 2018)
03 Gesuchsteller: Arnaldi Bau AG, Unterseen Geschäfts Nr.: 832772 Objekt: Wohnhaus, im Kern wohl 17. Jahrhundert, Obere Gasse 22, 3800 Unterseen Massnahme: Sanierung des 1. und 2. Obergeschosses inklusive dem Hinterhaus Eingang Beitragsgesuch: 25.01.2019 Gesamtkosten: CHF 500'000.00 Anrechenbar: CHF 342'695.00 Art. 30 DPV davon Beitrag: 30% CHF 102'808.50 Objekt: lokal Ortsbild: national Zwischentotal: CHF 102'809.00 Kürzung: CHF 4'000.00 Beitrag LF: CHF 98'809.00 Die Umsetzung des Entlastungspakets 2018 zwingt die Kantonale Denkmal- pflege (KDP) bei Gesuchen mit Eintrittsdatum zwischen 1. Januar 2018 und 30. September 2019 zu einer Reduktion der Kantonsbeiträge aus Budget- mitteln der BKD von 20%. Dies betrifft Beiträge bis zu CHF 20'000.00. Die maximale Kürzung von CHF 4‘000.00 wird unter Rücksichtnahme des Gleich- behandlungsgrundsatzes auf alle Subventionen während diesem Zeitraum im Bereich der Denkmalpflege vorgenommen, unabhängig davon, ob die Mittel aus ordentlichen Mitteln der KDP oder dem Lotteriefonds stammen. Die Kür- zung ist im Beitrag bereits berücksichtigt. Kontierung: 4600-4460010401-209100104 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der kantonalen Geldspielverordnung müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP - Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP - Vorlage der Baudokumentation z.H. KDP - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.H. KDP - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag - Das Objekt wurde mittels Vertrag vom 27.06.2020 unter Schutz gestellt. Hinweis: Die Eigentümerschaft und allfällige zivilrechtlich Nutzungsberechtigte (Mieter- schaft etc.) müssen die öffentliche Zugänglichkeit des Objektes sowie allfällig dazugehöriger Pärke und Gartenanlagen an mindestens 2 Tagen pro Jahr gewährleisten (Art. 51 Abs. 2 KGSV).
Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
E) Gesellschaft
Rechtsgrundlagen: - Art. 26, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 Bst. e des Kantonalen Geldspiel- gesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) - Art. 45 Abs. 1 bis 3, Art. 62 Abs. 1 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
04 Gesuchsteller: SAC Sektion Oberaargau, Langenthal Geschäfts Nr.: 830176 Vorhaben: Ersatzneubau Rothornhütte SAC Gegenstand: Die Rothornhütte befindet sich am unteren Ende des Eseltschuggen, einem vom Zinalrothorn herunterführenden Felsporn auf der Höhe von 3'200 Meter über Meer in Zermatt. Sie ist im Besitz des SAC Oberaargau mit Sitz in Langen- thal, der sich gemeinsam mit dem SAC Sektion Lägern auch um den Unterhalt und die Bewirtschaftung kümmert. Seit ihrer Errichtung in den Jahren 1948/49 hat sie jährlich zahlreichen Bergsteigerinnen und Bergsteiger Unterschlupf gewährt und bietet ein hochalpines Angebot für viele Bernerinnen und Berner. Schon früh zeigten sich Schäden an der Baustruktur. Es hat sich herausgestellt, dass der Baugrund aus gefrorenem Moränenmaterial, sogenanntem Permafrost, besteht, der im Laufe der Jahre an Tragfähigkeit verlor. In den letzten Jahren hat die Bausubstanz weiter Schaden genommen, sodass gehandelt werden muss. Geologische Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Stabilisierung des Altbaus nicht realisierbar ist. Die alte Rothornhütte wird abgebrochen. Der Ersatzneubau wird unterhalb des alten Standorts auf geeignetem Untergrund erstellt und besteht aus zwei Ober- geschossen in denen unter anderem sechs Mehrbettzimmer und ein grosser Aufenthaltsraum untergebracht sind sowie einem kleinen Untergeschoss. Ein modernes Energiekonzept umfasst unter anderem Solarzellen auf Dach und Fassaden sowie ein umweltfreundliches Frisch- und Abwassersystem. Auch wird darauf geachtet, dass sich der Ersatzbau gut in die Umgebung einfügt und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die baulichen Massnahmen der Räume, welche der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Vorbereitungs- und Honorarkosten werden anteilig berücksichtigt. Arbeiten an Lager- und Abstell- räumen, Zimmer von Hüttenwart sowie Bergführerinnen und Bergführer oder des Personals sowie die Küche können nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls nicht beitragsberechtigt sind Spesen, Reserven sowie Ausstattungen. Gemäss Praxis wird die Lotteriefonds-Beitragskurve angewendet. Gesamtkosten: CHF 3'711'019.00 Anrechenbar: CHF 2'067'391.70 Finanzierungsplan: NRP-Darlehen Kanton Wallis: CHF 850'000.00 Lotteriefonds VS: CHF 200'000.00 Lotteriefonds AG: CHF 167'085.00 Spenden: CHF 328'265.00 SAC Zentral- verband: CHF 1'427'899.00 Beitrag LF: CHF 737'770.00
Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvora- nschlag - Der Gesuchsteller hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass der subventionierte Bau während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum des Gesuchstellers bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form u.a. mit einem Hinweis (Logo) in der Hütte und auf der Webseitehingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
05 Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Münsingen, Münsingen Geschäfts Nr.: 830058 Vorhaben: Umbauarbeiten am Freizythus, Schlossstrasse 5 in Münsingen Gegenstand: Im Freizythus in Münsingen finden allerlei Aktivitäten statt. Die Räumlichkeiten eignen sich für Kurse, Vorträge, Seminare, Ausstellungen, private Festivitäten und vieles mehr. Sie werden von der breiten Öffentlichkeit rege genutzt. Auch beherbergt es eine Holzwerkstatt, ein Keramik- sowie ein Kreativatelier in denen Materialien und Maschinen zur Verfügung stehen. Hier ist jedermann willkommen und es können ohne Voranmeldung eigene Projekte gestaltet, geformt oder geschreinert, geflickt und gebastelt werden. Damit das Freizythus auch künftig möglichst vielfältig und flexibel genutzt werden kann, sind einige bauliche Massnahmen geplant. Um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden wird ein Lift eingebaut und das Gebäude wird energetisch und elektrisch saniert. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die baulichen Massnahmen an den Räumlichkeiten, welche der breiten Öffentlichkeit direkt zur Verfügung stehen. Vorbereitungs- und Honorarkosten werden anteilig berücksichtigt. Arbeiten an Büroräumlichkeiten, der Küchenzeile sowie am Reduit können nicht angerech- net werden. Ebenfalls nicht beitragsberechtigt sind Baunebenkosten, Reserven sowie Ausstattungen. Gemäss Praxis wird die Lotteriefonds-Beitragskurve an- gewendet. Ein Investitionskredit über CHF 895’000 wurde an der Parlamentssitzung der Gemeinde vom 9. November 2021 genehmigt. Gesamtkosten: CHF 929'485.00 Anrechenbar: CHF 597'629.65 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 739'625.00 Beitrag LF: CHF 189'860.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108
Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag - Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass der subventionierte Bau während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
06 Gesuchsteller: Musikgesellschaft Rüderswil, Rüderswil Geschäfts Nr.: 830071 Vorhaben: Umnutzung des ehemaligen Schützenhauses in ein Vereinslokal Gegenstand: Ein Restaurant oder Landgasthof mit einem Saal für Vereinsproben oder Festivitäten und Zusammenkünfte sucht man in Rüderswil vergeblich. Die Musikgesellschaft hält ihre Proben in der Turnhalle ab, für ein gemütliches Zusammentreffen steht einzig das Bistro in der Dorfkäserei zur Verfügung. Mit viel Eigeninitiative und Eigenleistungen der 60 Aktivmitglieder der Musik- gesellschaft Rüderswil wird das ehemalige Schützenhaus in ein Vereinslokal umgebaut. Hier können Musikproben abgehalten werden; das Lokal kann aber auch von anderen Vereinen genutzt oder von der breiten Öffentlichkeit für ver- schiedenste Anlässe gemietet werden. Der neue Raum soll eine Bereicherung für die gesamte Gemeinde werden. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die baulichen Massnahmen an den Räumlichkeiten, welche der breiten Öffentlichkeit direkt zur Verfügung stehen. Vorbereitungsarbeiten werden anteilig berücksichtigt. Der Küchenbereich, Eigenleistungen Aufwendungen für Bewilligungen und Nebenkosten sowie die Terraingestaltung können nicht angerechnet werden. Gemäss Praxis wird ein Beitragssatz von 30% angewendet. Gesamtkosten: CHF 173'100.00 Anrechenbar: CHF 143'625.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 73'650.00 Darlehen von Mitgliedern CHF 56'370.00 Beitrag LF: CHF 43'080.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden.
Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget) Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag - Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass der subventionierte Bau während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
07 Gesuchsteller: Stiftung Ferienheim des Länggass-Leistes, Bern Geschäfts Nr.: 830419 Vorhaben: Renovation des Dachs und Bau einer Photovoltaik-Anlage für das Ferienheim- Länggasse Gegenstand: Das Ferienheim Länggasse in Schönried beherbergt seit 60 Jahren Vereine, Schulen und andere Gruppen für Skilager, Vereinsreisen und Landschulwochen zu günstigen Konditionen. Das Lagerhaus mit Mehrbettzimmern ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Stiftung plant Sanierungsarbeiten in mehreren Etappen. Das vorliegende Gesuch beinhaltet die Renovation des Dachs und den Bau einer Photovoltaik-Anlage sowie Ergänzungen am Blitzschutz. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die direkten baulichen Massnahmen. Vorbereitungs- arbeiten werden anteilig berücksichtigt. Baunebenkosten und Reserven können nicht angerechnet werden. Gemäss Praxis wird ein Beitragssatz von 30% ange- wendet. In einer zweiten Etappe werden unter anderem die Heizung ersetzt und die Fassade saniert. Der Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, die beiden Sanierungs- etappen bedingen einander nicht. Gesamtkosten: CHF 395'900.00 Anrechenbar: CHF 207'000.00 Finanzierungsplan: Rotary Club: CHF 2'000.00 Von Gunten CHF 252'620.00 Fonds: noch offen: CHF 79'180.00 Beitrag LF: CHF 62'100.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden.
Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag - Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Vorhaben während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
08 Gesuchsteller: Satus Bümpliz Bern, Bern Geschäfts Nr.: 830601 Vorhaben: Erneuerung Dacheindeckung Zytröseli Gegenstand: Das Vereins-Ferienhaus Zytröseli des Vereins Satus Bümpliz liegt auf einer idyllischen Alpweide in der Nähe von Selital und Burst auf 1'500 Meter über Meer. Das abgelegene Haus mit Ausblick auf die Gantrischkette kann im Sommer als Ausgangspunkt für Wanderungen oder Ausflüge zu Seilpark, Klettersteig oder Biking Trails genutzt werden. Im Winter verläuft eine Lang- laufloipe ganz in der Nähe vorbei. die Skilifte Selital und Ottenleue/Egg sind etwas weiter weg, aber erreichbar. Das Haus eignet sich nicht nur als Gruppenunterkunft für preiswerte Lagerreisen, sondern kann von der breiten Öffentlichkeit für diverse Anlässe wie Geburts- tagsfeiern, Familienfeste oder Firmenanlässe günstig gemietet werden. Das bestehende 45-jährige Eternitdach des Zytröseli muss erneuert werden. Es wird durch ein Aluminiumdach ersetzt. Zudem werden aus dem gleichen Mater- ial neue Dachrinnen erstellt sowie Kaminverkleidungen und Entlüftungsrohre neu verkleidet. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die direkten bauli- chen Massnahmen. Vorbereitungsarbeiten werden anteilig berücksichtigt. Ent- sorgungsgebühren können nicht angerechnet werden. Gemäss Praxis wird ein Beitragssatz von 30% angewendet Gesamtkosten: CHF 78'073.30 Anrechenbar: CHF 70'592.10 Finanzierungsplan: GVB: CHF 35'000.00 Spenden: CHF 18'000.00 Eigenmittel: CHF 3'903.30 Beitrag LF: CHF 21'170.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden.
Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag - Der Gesuchsteller hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Vorhaben während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum des Gesuchstellers bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
09 Gesuchsteller: Stiftung Europaplatz - Haus der Religionen, Bern Geschäfts Nr.: 831016 Vorhaben: Einbau Glaslift Gegenstand: Das Haus der Religionen am Europaplatz in Bern ist eine Begegnungsstätte der Religionen und ein Ort des Dialogs und der Kulturen. Die Stiftung Europaplatz hat den Anspruch, dass das Gebäude allen Menschen offensteht. Jedoch ist diese Ambition in Bezug auf die Barrierefreiheit nur bedingt gelöst. Mobilitäts- eingeschränkte Menschen können heute den Kurs- und Veranstaltungsbereich im 1. Stock nur umständlich und mit einer Begleitperson erreichen. Um dem entgegenzuwirken wird der Einbau eines neuen Lifts aus Glas im Eingangsbe- reich geplant. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die baulichen Massnahmen des neuen Lifts. Vorbereitungsarbeiten werden anteilig berücksichtigt. Bauneben- kosten und Reserven können nicht angerechnet werden. Gemäss Praxis wird ein Beitragssatz von 30% angewendet. Gesamtkosten: CHF 300'000.00 Anrechenbar: CHF 269'241.50 Finanzierungsplan: Spenden: CHF 36'300.00 Eigenmittel: CHF 182'930.00 Beitrag LF: CHF 80'770.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden.
Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoran- schlag - Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Vorhaben während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
Finanzielle Situation Lotteriefonds per 17.03.2023
Nettobestand Lotteriefonds (inkl. CJB) CHF 110'434’435 Neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss CHF 1'294’589
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion