2023.SIDGS.338
Nothilfe Appell: Drohende akute Hungersnot in Tschad. Beitrag aus dem Lotteriefonds
10 mai 2023Allemand2 min
Source be.ch
Nothilfe Appell: Drohende akute Hungersnot in Tschad. Beitrag aus dem Lotteriefonds
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 514/2023 Datum RR-Sitzung: 10. Mai 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.338 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Nothilfe Appell: Drohende akute Hungersnot in Tschad. Beitrag aus dem Lotteriefonds
Rechtsgrundlagen:
- Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe d des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
- Artikel 61 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
Gesuchsteller: Swissaid, Bern 5 Geschäfts Nr.: 833663 Vorhaben: Nothilfe-Appell Tschad - Nach den Fluten droht der Hunger Gegenstand: Nach den stärksten Regenfällen seit 1990 Ende des letzten Jahres standen ganze Regionen und Städte im Tschad während Wochen unter Wasser. Acker- land, Häuser und Infrastrukturen wurden zerstört. Bereits im Herbst 2022 hatte die Schweiz Soforthilfe für die von Überschwemmungen heimgesuchten Länder Nigeria und Tschad bereitgestellt. Wenige Monate später zeigen sich nun die dramatischen Folgen der Über- schwemmungen mit grosser Dringlichkeit. Nicht nur die aktuelle Ernte wurde weggespült, auch das Saatgut für das nächste Jahr ist zerstört. Aktuelle Schät- zungen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen zeigen, dass die Zahl der mangelernährten Menschen im Tschad innerhalb von nur drei Monaten um mehr als 30% angestiegen ist; akut gefährdet sind geschätzte 1.5 Millionen Menschen. Die Stiftung Swissaid ist seit 58 Jahren vorwiegen in den Südprovinzen im Tschad im Einsatz und bestens vernetzt. Sie leistet von April bis Juni 2023 einen Nothilfeeinsatz und versorgt 1'600 Familien mit Lebensmittelpaketen. Für 2’500 Mütter und 800 Kleinkinder werden Nahrungsergänzungsmittel zur Verfü- gung gestellt und für 1’600 Kleinbäuerinnen und Kleinbauern werden Saatgut- pakete geliefert. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Bereitstellung von Lebensmittel- paketen und Nahrungsergänzungsmittel, an Saatgutpakete sowie an die Logis- tik und den Vertrieb. Gesamtkosten: CHF 602'705.00 Anrechenbar: CHF 574'135.00 Finanzierungsplan: noch offen: CHF 430'705.00 Beitrag LF: CHF 172'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107
Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion