Bern, Friedbühlstrasse 25c, Notstromanlage. Verpflichtungskredit für die Ausführung
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 968/2024 Datum RR-Sitzung: 18. September 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.3985 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bern, Friedbühlstrasse 25c, Notstromanlage, Verpflichtungskredit für die Ausführung
Erwägungen
1. Gegenstand
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat das Inselspital in Bern und damit auch das Labor des In- stituts für Infektionskrankheiten (IFIK) als kritisches Infrastrukturobjekt von nationaler Bedeutung ein- gestuft. Es muss seine Labordienstleistungen auch bei einem Stromausfall oder einer Strommangel- lage vollumfänglich erbringen.
Mit dem beantragten Kredit von CHF 635 000 (Gesamtkosten von CHF 728 000 abzüglich bereits be- willigte Projektierungskosten von CHF 93 000) sollen die Beschaffung einer Notstromanlage und die notwendigen baulichen Massnahmen finanziert werden.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG; SR 520.1), Art. 8 ‒ Schweizerische Eidgenossenschaft: Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen vom 16. Juni 2023, BBI 2023 1659. ‒ Gesetz vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11), Art. 63 ‒ Verordnung über die Universität (UniV; BSG 436.111.1), Art 110 Abs. 1 Bst. a. ‒ Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (OrV BKD; BSG 152.221.181), Art. 11 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Ver- kehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand: Baupreisindex Espace Mittelland vom 1. April 2023, 141.6 Punkte (Basis Oktober 1998 = 100 Punkte)
Gesamtkosten (inkl. Reserven von 8 %) CHF 728 000
Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 728 000
./. bereits bewilligte Projektierungskosten (Ausgabenbewilligung vom 19. Juli 2023) – CHF 93 000
Zu bewilligender Kredit CHF 635 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdi- rektion eingestellt sind:
Konto Bezeichnung Jahr
504000000 Erwerb und Erstellung von Liegenschaften (VV) 2023 CHF 21 000
2024 CHF 200 000
2025 CHF 507 000 Total CHF 728 000
5. Angaben zu den Investitionen
5.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 728 000 728 000 0 8
5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 0.728 0.021 0.200 0.507 In der GKIP 2024 eingestellt
Das Projekt ist in der Position «Investitionsvorhaben/Instandsetzungen zwischen 0-5 Mio. Gesamt- kosten» enthalten.
5.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Unterricht Bildung Forschung Rohbau 96 000 8 12 000 Unterricht Bildung Forschung Übriges Ge- 632 000 8 79 000 bäude
Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Ab- schreibungsaufwand. Die gewählte Abschreibungsdauer trägt dem geplanten etappenweisen Bezug des Neubaus auf dem Baubereich 07 (BB07) Rechnung.
5.4 Weitere Folgekosten
Die baulichen Massnahmen haben keine Auswirkungen auf den Personalbestand und sie verursa- chen auch keine direkten Folgekosten. Die Betriebskosten der Anlage gehen zu Lasten des Global- budgets der Universität.
6. Begründung
6.1 Ausgangslage
Das Institut für Infektionskrankheiten der Universität Bern (IFIK) betreut die universitäre Ausbildung in Klinischer Mikrobiologie/Infektiologie der Studierenden der Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Zellbiologie und arbeitet eng mit dem Inselspital zusammen. Unter anderem ist es der Labord- ienstleister der Insel Gruppe AG für alle mikrobiologischen Analysen. Das Hauptgebäude (Baujahr 1896-1897) an der Friedbühlstrasse 25 ist als schützenswert eingestuft. Auf seiner Ostseite wurden als Erweiterung beziehungsweise als Ersatz für den abgebrochenen Diagnostikanbau die zwei provi- sorischen Pavillons Friedbühlstrasse 25b und 25c erstellt (Baujahr 2015).
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat das Inselspital in Bern und damit auch das Labor des In- stituts für Infektionskrankheiten (IFIK) in der Folge der Corona-Pandemie als kritisches Infrastrukturo- bjekt von nationaler Bedeutung eingestuft. Es muss seine Labordienstleistungen auch bei einem Stromausfall oder einer Strommangellage vollumfänglich erbringen können. Serverräume, Laborauto- maten und dergleichen sind bereits heute mit unterbruchfreien Stromversorgungen ausgerüstet. Diese überbrücken kurze Stromausfälle. Für längere Stromausfälle muss jedoch eine Notstromanlage be- schafft und installiert werden.
6.2 Projektbeschrieb
Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die Notstromanlage nur unter dem Diagnostikpavillon in- stalliert werden kann. Um Platz für die Baustelleninstallation und den Baustellenzugang zu schaffen, muss ein Teil der Grünfläche zwischen Hauptgebäude und Pavillon 25c planiert werden. Vor dem Hauptgebäude wird für die Umschaltung von Netz- auf Notstrom und die Stromzähler eine Aussenka- bine versetzt und die Hauptzuleitung angepasst. Zwischen Pavillon 25b und 25c wird ein Fundament für den Abgaskamin erstellt.
Die Unterschicht des Pavillons wird mit Brandschutzplatten verkleidet. Notstromaggregat, Schall- dämmhaube, Schalldämpfer, Abgasfilter und Treibstofftank werden eingebracht. Schliesslich wird die Abgasleitung unter dem Pavillon hindurch zum Kamin geführt und angeschlossen. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Grünfläche wiederhergestellt.
Aufgrund der weiter zunehmenden Nutzungsdichte wird das IFIK anfangs der 2030er Jahre in den Neubau auf dem Baubereich 07 (BB07) auf dem Inselareal umziehen. Das Hauptgebäude wird da- nach von anderen Bereichen der Medizinischen Fakultät weiter genutzt, die provisorischen Pavillons müssen rückgebaut werden. Aus diesem Grund wird die Investition über eine Nutzungsdauer von 8 Jahren abgeschrieben.
6.3 Alternative und Folgen eines Verzichts
Es bestehen keine Alternativen zur Beschaffung einer Notstromanlage. Die einzige Alternative wäre ein Anschluss an die Notstromversorgung des Inselspitals, was aber nicht möglich ist, da das Inselspi- tal zu wenig Kapazitäten hat, um auch das IFIK mit Notstrom zu bedienen. Ohne eine eigene Not- stromanlage kann nicht garantiert werden, dass die Labordienstleistungen auch bei einem Stromaus- fall oder einer Strommangellage vollumfänglich erbracht werden können, was den Anforderungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz widerspräche.
6.4 Termine
Baustart: 4. Quartal 2024 Bauende: 1. Quartal 2025
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion
Beilage ‒ Erneuerungsunterhalt Kantonsstrassen 2024